Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Pierre Fabre (Suisse) SA (im Folgenden: „Veranstalter“) ist kostenlos und richtet sich ausschliesslich nach diesen Teilnahmebedingungen.
1.
ABLAUF DES GEWINNSPIELS
1.1
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 1. Mai 2016 bis zum 15. Juli 2016 (im
Folgenden: „Teilnahmezeitraum“). Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am
Gewinnspiel teilzunehmen.
1.2
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne
Mitteilung von Gründen vor dem hier beschriebenen Enddatum des Teilnahmezeitraums
zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine Weiterführung des Gewinnspiels, den planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würde.
2.
TEILNAHME
2.1
Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die sich über die Seite www.eau-thermale-avene.ch
bis zum 15. Juli 2016 anmelden, nehmen an der Verlosung teil.
2.2
Sämtliche vorstehenden Handlungen müssen innerhalb des Teilnahmezeitraums stattfinden und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
2.3
Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
3.
TEILNAHMEBERECHTIGTE
3.1
Teilnahmeberechtigt sind die folgenden natürlichen Personen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die teilnehmende Person oder dessen Begleitperson muss im
Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sein, sowie seit mehr als 2 Jahren den
Führerschein besitzen, um die notwendige Autovermietung für die Reise zu ermöglichen.
3.2
Mitarbeiter und Angehörige der Pierre Fabre (Suisse) SA sowie andere an der Konzeption
und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschliessen, bei denen mindestens einer der im Folgenden genannten Ausschliessungsgründe vorliegt:
(a)
Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b)
Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c)
Rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel
-2-
(d)
Angabe falscher und / oder irreführender Informationen im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Gewinnspiel.
4.
GEWINN, BENACHRICHTIGUNG UND ÜBERMITTLUNG DES GEWINNS
4.1
Folgender Preis wird vergeben:
Aufenthalt für 2 Personen in Südfrankreich vom 18. bis zum 25. September 2016 (Hinund Rückflug Schweiz - Montpellier, Frankreich; Übernachtung im 4* Hotel an der Mittelmeerküste, mit Halbpension; Bereitstellung eines Mietwagens für den ganzen Aufenthalt;
Führung durch die Thermalstation von Avène; Gesamtwert der Reise = CHF 3000.-)
4.2
Die Ermittlung des Gewinners des genannten Preises erfolgt nach Teilnahmeschluss im
Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Der
Gewinner wird bis zum 31. Juli 2016 über eine gesonderte Email benachrichtigt.
4.3
Erklärt der Gewinner nach erfolgter Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb einer Frist von
14 Tagen die Annahme des Gewinns, steht es dem Veranstalter frei, den Gewinn an einen
anderen Teilnehmer des Gewinnspiels zu vergeben, der nach den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Regeln ermittelt wird.
4.4
Die Übergabe des Gewinns erfolgt ausschliesslich an den Gewinner. Ein Umtausch des
Gewinns sowie eine Barauszahlung sind nicht möglich.
5.
DATENSCHUTZ
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der
Teilnehmer versichert, dass die von ihm bereitgestellten Angaben zu seiner Person, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäss sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der Durchführung des Gewinnspieles und nur intern vom Veranstalter
verwendet werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet nicht statt.
6.
ANWENDBARES RECHT
Das Gewinnspiel und diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem
Schweizerischen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen
nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und
Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.