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Seite 1 VII/28 Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen E n t g e l t o r d n u n g für die Bäder und Eisbahnen der Stadt Bielefeld vom 25. November 1993 Aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.08.1984 (GV. NW. S. 475/SGV. NW. 2023) hat der Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 25.11.1993 folgende Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahn en der Stadt Bielefeld beschlossen: § 1 (1) Für die Benutzung der städtischen Bäder und Eisbahnen werden privat rechtliche Entgelte erhoben. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den anliegenden Tarifen, die Bestandteile dieser Entgeltordnung sind. Die Entgelte sind im voraus an den Kassen zu zahlen. (2) Mit der Zahlung des Entgeltes werden die Benutzungsordnungen für die Bäder und Eisbahnen anerkannt. § 2 (1) Gegen Zahlung des Entgeltes wird eine Eintrittskarte ausgegeben. Als Eintrittskarten gelten auch die von einer Kassenanlage ausgegebenen Quittungen oder Marken. Bei Punktekarten wird die jeweils festgesetzte Punktzahl an der Kasse entwertet. (2) Die Eintrittsberechtigung ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen nachzuweisen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Das auf verlorene, nicht ausgenutzte oder nicht voll ausgenutzte Eintritts karten gezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Punktekarten verlieren 12 Monate nach Änderung der Tarife ihre Gültigkeit. § 3 Soweit die Benutzungszeit nicht begrenzt ist, gelten Eintrittskarten für die ganztägige Öffnungszeit. Beim Verlassen des Bades erlischt die Ein trittsberechtigung. § 4 Wird jemand wegen Verstoßes gegen die Benutzungsordnung des Bades oder der Eisbahn verwiesen, wird das gezahlte Entgelt nicht erstattet. § 5 (1) Erfüllungsort ist Bielefeld. (2) Diese Entgeltordnung tritt am 01.12.1993 in Kraft. Zugleich tritt die Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen der Stadt Bielefeld vom 29.10.1991 außer Kraft. Seite 2 VII/28 Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen Benutzungsentgelte für Bäder und Eisbahnen der Stadt Bielefeld in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 25.11.1993 ________________________________________________________________________ DM Punktzahl ________________________________________________________________________ Bäder (Ausnahme Wiesenbad) 1. Erwachsene 4,00 8 Punkte 2. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Auszubildende, Studenten, Grund- oder Wehrersatzdienstleistende, Inhaber des Bielefeld-Passes A + B 2,00 4 Punkte 3. Einzelkabinen Hallenbäder 2,00 4 Punkte 4. Einzelkabinen Freibäder 3,00 6 Punkte 5. Wannenbäder, Erwachsene 3,00 6 Punkte 6. Wannenbäder - Personenkreis 2. (Benutzungsdauer 5. u. 6. = 45 Min.) 1,50 3 Punkte 7. Brausebäder, Erwachsene 2,00 4 Punkte 8. Brausebäder - Personenkreis 2. (Benutzungsdauer 7. u. 8. = 30 Min.) 1,50 3 Punkte 6,00 12 Punkte 10. Personenkreis 2. 3,00 6 Punkte 11. Benutzung der Sauna zuzüglich zum Eintrittsentgelt 7,00 14 Punkte Wiesenbad 9. Erwachsene 12. Saisonkarte Erwachsene 200,00 13. Saisonkarte Personenkreis 2. 100,00 Warmbadetage 14. Erwachsene zuzüglich zum Eintrittsentgelt 1,00 2 Punkte 15. Personenkreis 2. zuzüglich zum Eintrittsentgelt 0,50 1 Punkt Verkauf und Verleih 16. Handtuch Pfand 5,00 DM 1,50 3 Punkte 17. Badekappe Pfand 5,00 DM 1,00 2 Punkte 18. Badehose Pfand 20,00 DM 2,00 4 Punkte 19. Badeanzug Pfand 30,00 DM 2,00 4 Punkte Seite 3 20. Vorhängeschloss VII/28 Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen Pfand 10,00 DM 0,50 1 Punkt 21. Seifenschwamm 2 Stück 0,50 1 Punkt 22. Shampoo 1 Stück 0,50 1 Punkt 23. Erwachsene 4,50 9 Punkte 24. Personenkreis 2. 2,00 4 Punkte 25. Zuschauer 2,00 4 Punkte 0,50 1 Punkt Eisbahnen 26. Vorhängeschloss Pfand 10,00 DM 27. Benutzungsdauer = 2 Stunden (Ausnahmen Veranstaltungen lt. Ziff. 53 - 55) Bäder und Eisbahnen 28. Freien Eintritt haben Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson; amtlich anerkannte Begleiter von Schwerbehinderten Sonstige Entgelte für Bäder und Eisbahnen 29. Schlüsselverlust 20,00 DM 30. Reinigungsentgelt für grobe Verunreinigung 10,00 DM 31. Gymnastikräume unter 100 qm je Stunde 15,00 DM 32. Gymnastikräume über 100 qm je Stunde 20,00 DM Punktekarten für Bäder und Eisbahnen 33. 50 Punkte 20,00 DM 34. 100 Punkte 35,00 DM Saisonkarte für Eisbahnen 35. Personenkreis 2. 120,00 DM Jahreskarte für Hallen- und Freibäder - nicht übertragbar 36. Erwachsene 280,00 DM 37. Personenkreis 2. 140,00 DM Jahrestrainingskarten - nicht übertragbar 38. Leistungsschwimmer soweit in den Bestenlisten verzeichnet Wettkampfschwimmer auf Antrag des Schwimmvereins/ der Schwimmabteilung kostenlos Seite 4 VII/28 Entgeltordnung für die Bäder und Eisbahnen 39. Erwachsene 40. Personenkreis 2. 120,00 DM 60,00 DM Bäderferienkarten - nicht übertragbar 41. Kinder und Jugendliche (Ausnahme Wiesenbad) 42. Kinder und Jugendliche 10,00 DM 15,00 DM Schwimmunterricht 43. Erwachsene 80,00 DM 44. Personenkreis 2 40,00 DM 45. Wassergewöhnungskurse für Kinder bis 6 Jahre einschließlich eine erwachsene Begleitperson 80,00 DM 46. Schulklassen Bielefelder Schulen unter Leitung von Lehrkräften (Lehrkräfte frei) je Schüler/-in 1,50 DM Übungsstunden der Vereine je Stunde 47. Normalschwimmhalle 25,00 DM 48. Kleinschwimmhalle (unter 12,5 x 25 m) 20,00 DM 49. Lehrschwimmhalle 15,00 DM 50. Freibäder je Becken 20,00 DM 51. Eisbahn (ganze Fläche) 25,00 DM 52. Eisbahn (1 Patch = 75 qm) 10,00 DM Veranstaltungen 53. von Sportvereinen, die dem Stadtsportbund Bielefeld e. V. angeschlossen sind im Falle der Überlassung der Einrichtung lt. Ziff. 31 - 32 und 47 - 52 100 % auf die angegebenen Stundensätze 54. der Stadt bis 200 % Aufschlag auf die Eintrittsentgelte bzw. die angegebenen Stundensätze 55. die nicht unter die Ziffern 53 und 54 fallen im Falle der Überlassung der Einrichtungen Ziff. 31 - 32 und 47 - 52 bis 10 % der Brutto-Eintrittsentgelte + MWSt, mindestens jedoch 200 % Aufschlag auf die angegebenen Stundensätze 56. Wer städtische Bäder und Eisbahnen benutzt, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Eintrittskarte zu sein, hat zu zahlen. 40,00 DM