Super Sonntag - Pressrelations

Transcrição

Super Sonntag - Pressrelations
Preisliste Nr. 22
gültig ab 1. Januar 2010
Werbung zu
jeder Zeit!
Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Verlagsangaben
Satzspiegel:
Spaltenbreite:
Spaltenzahl:
1/1 Seite:
Rheinisches Format
484 mm hoch
327 mm breit
45 mm
7
3.388 mm
Berliner Format*
420 mm
280 mm
45 mm
6
2.520 mm
Sonderveröffentlichungen:
Für Sonderveröffentlichungen können je nach
Art und Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden.
Verlag:
Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft
mbH & Co. KG
Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle
Titelseite 75 %, sonstige 25 % Aufschlag und
nur im Rahmen der Möglichkeiten nach
vorheriger Bestätigung. Platzierungszuschläge
sind rabattfähig.
Telefon:
Fax:
0345/ 1 30 10 10
0345/ 1 30 10 11
e-mail:
[email protected]
Bei gleichzeitiger Belegung von:
zwei Ausgaben
drei Ausgaben
vier Ausgaben
Gesamtausgabe
(gilt nur bei identischen Anzeigen)
Internet:
www.wochenspiegel-web.de
www.supersonntag-web.de
Erscheinungsweise:
WOCHENSPIEGEL wöchentlich, mittwochs
Super Sonntag
wöchentlich, sonntags
Schieberecht an Feiertagen
*gilt für die Ausgaben Super Sonntag Sangerhausen, Mansfelder Land,
Naumburg, Weißenfels, Zeitz, Aschersleben und Quedlinburg
Platzierungsvorschriften:
Kombinationsrabatte:
Nachlässe:
Mindestgröße:
Malstaffel
bei Abnahme von
mindestens:
6 Anzeigen
5%
12 Anzeigen
10 %
24 Anzeigen
15 %
48 Anzeigen
20 %
Mengenstaffel
bei Abnahme von
mindestens:
3.000 mm
5%
5.000 mm
10 %
10.000 mm
15 %
20.000 mm
20 %
ab 30.000 mm nach
Vereinbarung
für gestaltete Anzeigen 20 mm
Agenturprovision: 15 % vom Grundpreis
5%
10 %
15 %
20 %
Zahlungsbedingungen:
mm-Anzeigen:
Nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, bei
Bankeinzug 2% Skonto.
Wortanzeigen:
Sofort bei Auftragserteilung oder per Bankeinzug. Von Gelegenheitsinserenten mit Rechnungslegung wird eine anteilige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben.
Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei
Bankeinzug.
Bankverbindung:
Postbank
Konto-Nr.: 35 05 08 509
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
BLZ: 370 100 50
Technische Angaben
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten
sein. Die Übermittlung der digitalen Druckunterlagen ist nicht automatisch ein Auftragseingang
und sichert somit kein automatisches Erscheinen
der Anzeige zu.
Tonwertbereich:
CTP
Punktzuwachs:
26% gegenüber der Druckvorlage bei 40%
Tonwertsumme:
Flächendeckung
Cyan – Magenta – Yellow – Schwarz = 240%
Schwarz = 95%
Empfangszeiten:
Druckreihenfolge/
Rasterwinkel:
Cyan (15°) - Magenta (75°) - Yellow (0°) - Schwarz
(45°)
Täglich 24 Stunden unter Berücksichtigung der
Anzeigenschlusstermine.
Dateiformate:
Farben:
Schmuckfarben werden generell aus 4c produziert;
Mehrfarbendruck gemäß Euroskala nach zeitungsgerechter Vorlage (siehe Zusätzliche Geschäftsbedingungen Punkt f). Geringe Farbabweichungen
berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen.
Adobe-Acrobat-Datei 1.4 (*.pdf) oder EPSDateien (*.eps) - bevorzugt pdf-Dateien
Verwendete Schriften binden Sie bitte ein oder
wandeln Sie in Kurven oder Zeichenwege um. Die
Dateien sind ohne Beschnitt und Passermarken anzuliefern. Bitte verwenden Sie zur Erstellung Ihrer
Dateien keine Office-Programme, wie z.B. Word,
Excel, Powerpoint. Hier kann die Qualität nicht
gewährleistet werden. Anzeigen sollten grundsätzlich im Veröffentlichungsformat (1:1) vorliegen.
Begleitunterlagen:
Bitte liefern Sie zu Ihrem Anzeigenauftrag
(spätestens zum Zeitpunkt der Übertragung der
Anzeigendaten) immer einen Ausdruck der Datei
mit. Zu allen Farbanzeigen wird zwingend ein
Farbmuster auf Zeitungspapier nach ISO Newspaper26v4
benötigt,
da
sonst
eine
zufriedenstellende
Druckqualität
nicht
gewährleistet werden kann.
Bilder:
Die Mindestauflösung angelieferter Bilder soll 200
dpi in CMYK betragen (bei Bitmaps/1-Bit-Grafiken
min. 800 dpi). Zu diesem Zweck sind hochaufgelöste Bilder und Grafiken erforderlich. Dateien,
deren Farbraum nicht in CMYK vorliegt, werden zu
CMYK gewandelt. Die dabei entstehenden Farbverschiebungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen erreichen Sie uns Mo. - Fr.
zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter Telefon:
0345/ 5 65 24 06, -22 78, Fax: 0345/ 5 65 24 94
3% bis 95%
Farbprofil:
ISOnewspaper26v4.icc
Schwarz-Weiß-Profil: ISOnewspaper26v4_gr.icc
Farbmanagement:
Es wird nach den Vorgaben von DIN/ISO 126473:2004 gearbeitet. Die Profile können unter
http://www.ifra.com heruntergeladen werden.
Schriften für
Anzeigen:
mind. 7 Punkt; negativ: mind. 9 Punkt;
gerastert: mind. 12 Punkt
Digitale Druckunterlagen
Datenträger:
CD-ROM / DVD
WIN / MAC
Die Datenträger müssen 3 Werktage vor dem
Erscheinungstag angeliefert werden. Datenträger
bitte beschriften mit: Namen, Adresse, Dateinamen, Anzeigenmotiv sowie Erscheinungstermin.
Datenübernahme
per ISDN und
E-Mail:
LeonardoPro/Eurofile: 03 45/ 5 65 28 10, -28 20
Quickcut: http:\\psol.quickcut.co.uk/Pagestoreonline
E-Mail-Adresse: [email protected]
Auf Anfrage ist eine 4-kanalige Übertragung möglich. Alle Dateiinhalte müssen in einem absenderbezogenen Ordner abgelegt sein. Im beigefügten
Textfile müssen Angaben über Absender/Kunde,
Verbreitungsgebiet
WOCHENSPIEGEL
Hauptausgaben
Unterausgaben
Verbreitungsgebiet
Super Sonntag
Über uns können Sie Ihre Werbung für gesamt
Ostdeutschland buchen.
Wir sind Mitglied im OSTPOOL!
Nähere Informationen
erhalten Sie unter Tel.
0345/ 1 30 10 10 oder
unter www.ost-pool.de.
WOCHENSPIEGEL
Preise
Grundpreis
Ortspreis
sw
Ausgabe
1 ZF
2 ZF
4c
sw
1 ZF
2 ZF
Euro/mm
4c
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
Aschersleben
Bernburg
Bitterfeld-Wolfen
Dessau/Köthen
Dessau-Roßlau GA
Köthen
Halle GA
Saalkreis
Mansfelder Land GA
Merseburg GA
Querfurt
Naumburg
Quedlinburg
Sangerhausen
Weißenfels
Wittenberg GA
Zeitz
0,65
0,71
0,90
1,50
1,07
0,61
1,69
0,70
0,91
1,07
0,53
0,73
0,74
0,63
0,77
0,92
0,77
0,75
0,82
1,04
1,73
1,23
0,70
1,94
0,81
1,05
1,23
0,61
0,84
0,85
0,72
0,89
1,06
0,89
0,85
0,92
1,17
1,95
1,39
0,79
2,20
0,91
1,18
1,39
0,69
0,95
0,96
0,82
1,00
1,20
1,00
0,94
1,03
1,31
2,18
1,55
0,88
2,45
1,02
1,32
1,55
0,77
1,06
1,07
0,91
1,12
1,33
1,12
0,76
0,83
1,05
1,76
1,25
0,71
1,98
0,82
1,07
1,25
0,62
0,85
0,87
0,74
0,90
1,08
0,90
0,87
0,95
1,21
2,02
1,44
0,82
2,28
0,94
1,23
1,44
0,71
0,98
1,00
0,85
1,04
1,24
1,04
0,99
1,08
1,37
2,29
1,63
0,92
2,57
1,07
1,39
1,63
0,81
1,11
1,13
0,96
1,17
1,40
1,17
1,10
1,20
1,52
2,55
1,81
1,03
2,87
1,19
1,55
1,81
0,90
1,23
1,26
1,07
1,31
1,57
1,31
Gesamtausgabe:
11,99
13,79
15,59
17,39
14,04
16,15
18,25
20,36
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
Euro/mm
Super Sonntag
Preise
Grundpreis
Ortspreis
Ausgabe
Aschersleben
Bernburg
Dessau/Köthen GA
Dessau-Roßlau
Köthen
Halle GA
Mansfelder Land GA
Merseburg GA
Naumburg
Quedlinburg
Sangerhausen
Weißenfels
Wittenberg GA
Zeitz
Gesamtausgabe:
sw
1 ZF
2 ZF
4c
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
0,68
0,75
1,45
0,94
0,66
1,72
0,94
1,12
0,77
0,77
0,66
0,80
1,23
0,81
11,70
0,78
0,86
1,67
1,08
0,76
1,98
1,08
1,29
0,89
0,89
0,76
0,92
1,41
0,93
13,46
0,88
0,98
1,89
1,22
0,86
2,24
1,22
1,46
1,00
1,00
0,86
1,04
1,60
1,05
15,21
0,99
1,09
2,10
1,36
0,96
2,49
1,36
1,62
1,12
1,12
0,96
1,16
1,78
1,17
16,97
sw
Euro/mm
0,80
0,88
1,70
1,10
0,77
2,02
1,10
1,31
0,90
0,90
0,77
0,94
1,44
0,95
13,71
1 ZF
2 ZF
4c
Euro/mm
Euro/mm
Euro/mm
0,92
1,01
1,96
1,27
0,89
2,32
1,27
1,51
1,04
1,04
0,89
1,08
1,66
1,09
15,77
1,04
1,14
2,21
1,43
1,00
2,63
1,43
1,70
1,17
1,17
1,00
1,22
1,87
1,24
17,82
1,16
1,28
2,47
1,60
1,12
2,93
1,60
1,90
1,31
1,31
1,12
1,36
2,09
1,38
19,88
Für WOCHENSPIEGEL und Super Sonntag gelten:
Die oben genannten mm-Preise mit einer Zusatzfarbe sind ab einer Mindestgröße von 100 mm, mit zwei und mehr Zusatzfarben ab einer
Mindestgröße von 300 mm gültig. Für kleinere Formate gelten die prozentualen Farbzuschläge auf die Mindestberechnungsgrößen von 100 mm
(bei 1 ZF) bzw. 300 mm (bei 2 ZF oder 4c). Diese sind:
Eine Zusatzfarbe = + 15% Farbzuschlag
Zwei Zusatzfarben = + 30% Farbzuschlag
Drei Zusatzfarben = + 45% Farbzuschlag
Bei Buchungen im Klein- und Wortanzeigenmarkt beachten Sie bitte die besonderen Belegungseinheiten zu den Wortanzeigen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Tekturen-Klebekarten
Technische Daten
Platzierung und Erscheinungsweise
Format:
Papiergewicht:
Platzierung
Erscheinungsweise
WOCHENSPIEGEL Titelseite
unter Bruch links
Mittwoch
Super Sonntag Titelseite
unter Bruch links
Sonntag
Produkt
Preis
pro Tausend Exemplare:
Grundpreis:
min. 95 mm x 70 mm, max. 148 mm x 105 mm
150 bis 170 g/m²
Die Karten dürfen untereinander nicht im Format differieren, nicht durch
Druckfarbe, elektrostatische Aufladung, Stanzungen oder Perforationen
aneinander haften und müssen rechtwinklig sein. Ansonsten kann keine
korrekte Bearbeitung des Auftrages garantiert werden. Gefaltete Produkte
sind nicht verarbeitbar. Das Papier muss eine bestimmte Steifigkeit haben.
45,00 Euro
52,94 Euro
40 mm
›
Karte
›
148 mm
<= 20 mm
Tekturenwerbung
Belegungsmöglichkeiten
Je Erscheinungstag können maximal zwei Ausgaben bzw. Teilbelegungen
angeboten werden. Die Ausgabe Halle kann an einem ET nur mit max.
80.000 Tekturen belegt werden. Das Anzeigenblatt muss einen Mindestumfang von 12 Seiten haben. Tekturen sind nur im Rheinischen Format
möglich.
Um Ihren Wunsch-Erscheinungstermin gewährleisten zu können,
bedarf es der vorherigen Absprache mit der Verlagsleitung.
Eine weitere Möglichkeit für Tekturenwerbung sind Haftetiketten.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Wortanzeigen
aktuelle
Druckauflage
gewerblich
pro Zeile
52.250
1,93 Euro
Bitterfeld-Wolfen, Dessau/Köthen*
137.550
Halle
aktuelle
Druckauflage
gewerblich
pro Zeile
Aschersleben, Bernburg*
52.250
1,96 Euro
2,32 Euro
Dessau-Roßlau/Köthen*
79.700
1,69 Euro
153.830
2,52 Euro
Halle
153.850
2,56 Euro
Mansfelder Land, Sangerhausen*
77.800
2,06 Euro
Mansfelder Land, Sangerhausen*
77.800
2,09 Euro
Merseburg
60.350
1,32 Euro
Merseburg
60.350
1,35 Euro
Quedlinburg
38.300
1,27 Euro
Quedlinburg
38.300
1,31 Euro
Wittenberg
57.450
1,56 Euro
Wittenberg
68.350
1,60 Euro
Naumburg, Weißenfels, Zeitz*
106.500
2,09 Euro
Zeitz, Naumburg, Weißenfels*
105.500
2,19 Euro
GESAMT
684.050
15,07 Euro
GESAMT
637.100
14,75 Euro
WOCHENSPIEGEL
Ausgabe
Aschersleben, Bernburg*
Super Sonntag
Ausgabe
Chiffregebühr
Bei Abholung: 3,50 Euro
Bei Zusendung: 6,00 Euro
Wortanzeigen-Geschäftsbedingungen
Die Kennzifferanschrift wird mit zwei Zeilen berechnet.
Auf Wortanzeigen und Kennzifferanschrift werden keine Nachlässe gewährt.
Die Rubriken Immobilien, Kraftfahrzeuge, Stellenmarkt und Verkäufe werden zusätzlich im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht.
Eine Zeile im Wortanzeigenbestellschein entspricht nicht einer Druckzeile.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
*Belegungseinheiten für rubrizierte Anzeigen im Kleinanzeigenmarkt
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Anzeigenschluss
Anzeigenschluss WOCHENSPIEGEL
Anzeigenschluss Super Sonntag
Wochentag
Uhrzeit
Aschersleben
Freitag
12.00 Uhr
13.00 Uhr
Bernburg
Freitag
12.00 Uhr
14.00 Uhr
Dessau-Roßlau/Köthen
Freitag
14.00 Uhr
Freitag
14.00 Uhr
Halle
Freitag
15.00 Uhr
Montag
14.00 Uhr
Mansfelder Land
Freitag
12.00 Uhr
Freitag
14.00 Uhr
Merseburg/Querfurt
Freitag
12.00 Uhr
Freitag
14.00 Uhr
Naumburg
Freitag
12.00 Uhr
Merseburg/Querfurt
Montag
14.00 Uhr
Quedlinburg
Freitag
13.00 Uhr
Naumburg
Freitag
14.00 Uhr
Sangerhausen
Freitag
12.00 Uhr
Quedlinburg
Freitag
14.00 Uhr
Weißenfels
Freitag
12.00 Uhr
Sangerhausen
Freitag
14.00 Uhr
Wittenberg
Freitag
14.00 Uhr
Weißenfels
Freitag
14.00 Uhr
Zeitz
Freitag
12.00 Uhr
Wittenberg
Montag
14.00 Uhr
Zeitz
Freitag
14.00 Uhr
Wochentag
Uhrzeit
Aschersleben
Freitag
14.00 Uhr
Bernburg
Freitag
Bitterfeld-Wolfen
Freitag
Dessau-Roßlau/Coswig
Halle
Köthen
Mansfelder Land
(Anzeigenschluss gilt für gestaltete Anzeigen, Schieberecht an Feiertagen) Anzeigenschluss
Kombischaltungen für Wort- und rubrizierte Kleinanzeigen: Donnerstag 17.00 Uhr
Auflagen & Beilagen
Ausgabe (Stand Oktober 2008)
Aschersleben
Bernburg
Bitterfeld-Wolfen
Dessau/Köthen
Dessau-Roßlau GA
Köthen
Halle GA
Saalkreis
Mansfelder Land GA
Eisleben
Hettstedt
Merseburg GA
Querfurt
Naumburg
Quedlinburg
Sangerhausen
Weißenfels
Wittenberg GA
Zeitz
GESAMTAUFLAGE
WOCHENSPIEGEL
21.250
31.000
46.900
90.650
60.000
30.650
153.850
33.100
46.200
27.100
19.100
60.350
10.450
33.950
38.300
31.600
36.400
57.450
36.150
684.050
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Super Sonntag
BEILAGENPREISE
WOCHENSPIEGEL
21.250
31.000
79.700
49.050
30.650
153.850
46.200
27.100
19.100
60.350
33.950
38.300
31.600
36.400
68.350
36.150
637.100
(ohne Nachlass) pro
Tausend
bis 20 g
je angefangenes
Gramm
Mehrgewicht
Mindestmenge:
Höchstformat:
Anlieferung:
Anlieferungsort:
Super Sonntag
GP
OP
GP
OP
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
50,58
43,00
51,77
44,00
0,98
0,84
0,98
0,84
5.000 Exemplare
25 x 35 cm (22,5 x 31cm)*
kostenfrei, 4 Tage vor Erscheinen
nach Absprache
* gilt nur für die Ausgaben Super Sonntag Sangerhausen, Mansfelder
Land, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, Aschersleben und Quedlinburg
Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss
nicht zusichern. Bei nicht einwandfreien gleichen
Verpackungseinheiten (250, 300, max. 500 Stücke je Einheit)
kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung
übernommen werden. Dies gilt ebenfalls für beschädigt
angelieferte Prospekte. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass
sie maschinell verarbeitet werden können. Der Verlag behält sich
die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn
Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag berechtigt, 25 % der
Auftragssumme als Schadenersatz zu berechnen, ohne einen
Schaden im einzelnen nachweisen zu müssen.
Direktverteilung
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Geprüft und für gut
Die Direktverteilung ihrer
befunden!
Prospekte durch unsere Zusteller
wird regelmäßig kontrolliert.
Für unsere Qualitätszustellung wurde
uns das GDZ-Gütesiegel verliehen!
Nachlässe
Bei einer jährlichen Abnahme von mind. 1 Million Exemplaren
werden folgende Nachlässe gewährt:
20 Millionen - 5,0 %
1 Million
- 1,0 %
25 Millionen - 5,5 %
3 Millionen - 2,0 %
30 Millionen - 6,0 %
5 Millionen - 3,0 %
35 Millionen - 6,5 %
10 Millionen - 4,0 %
40 Millionen - 7,0 %
15 Millionen - 4,5 %
Direktverteilung
Verteiltage: Mo./Di. und Do. bis Sa.
Direktverteilungen sind im gesamten Verbreitungsgebiet
möglich.
Gewichtsklasse
Grundpreis
Euro / Tausend
bis 20 g
42,35 Euro
bis 30 g
44,71 Euro
bis 40 g
47,65 Euro
bis 50 g
51,76 Euro
ab 50 g nach Vereinbarung
Anlieferung:
Ortspreis
Euro / Tausend
36,00 Euro
38,00 Euro
40,50 Euro
44,00 Euro
Lieferanschriften und -termine auf Anfrage
Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt ohne jeden
Abzug, bei Bankeinzug 2 % Skonto.
Agenturprovision:
15 % vom Grundpreis
Bündeln:
6 Euro pro Tausend ungebündelter Prospekte
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG für die Direktverteilung
1.
„Verteilauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Verteilung eines Werbemittels eines Werbungtreibenden oder sonstigen
Auftraggebers zum Zweck der Verbreitung.
2.
Werbemittel, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Gebieten verbreitet werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
3.
Die Gesellschaft behält sich vor, Verteilaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form nach einheitlichen, sachlich-gerechtfertigten Grundsätzen der Gesellschaft abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Gesellschaft unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Agenturen der Gesellschaft aufgegeben werden. Verteilaufträge sind für die Gesellschaft erst nach Vorlage eines Musters des Werbemittels und der Billigung bindend. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4.
Für die rechtzeitige Lieferung des Werbemittels ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert die Gesellschaft unverzüglich
Ersatz an. Die Gesellschaft kann Subunternehmen zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen einsetzen.
5.
Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Verteilung zur Verfügung gestellten Werbemittels ein und stellt die Gesellschaft insofern von Ansprüchen
Dritter frei. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise fehlerhafter Verteilung Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Verteilung
beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
betreffende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeil der Gesellschaft seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Gesellschaft für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Gesellschaft darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Entgelts beschränkt. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend gemacht
werden.
6.
Für alle Aufträge ist die jeweils gültige Preisliste bindend. Preisnachlässe werden nicht gewährt. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen für Aufträge, die vor
Änderung der Preisliste erteilt wurden, jedoch erst später abzuwickeln sind, nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsabschluss in Kraft. Dies gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis
abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Rechnungen sind sofort nach Erhalt
fällig. Bei Neukunden oder bei Kunden mit Zahlungsverzug behält sich die Gesellschaft vor, die Verteilung von der Vorauszahlung der Verteilkosten abhängig zu machen.
7.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Gesellschaft kann, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Termine Vorrauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist
die Gesellschaft berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages das Verteilen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8.
Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
9.
Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Auftragen und Leistung von Schadensersatz, sofern die Gesellschaft nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeil trifft.
Die Gesellschaft speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die gemäß Datenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken
verwendet werden. Erfüllungsort ist Halle. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen der Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft. Soweit Ansprüche der Gesellschaft nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft
vereinbart.
WOCHENSPIEGEL Super Sonntag
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,
die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format
oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei
telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Punkt h).
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.;
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.;
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.;
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
8.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur
auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der
Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach
Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die ergänzenden Hinweise
innerhalb der Preisliste des Verlages sind Bestandteil der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen. Wurde der Auftraggeber wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Veröffentlichung der Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist die Verlagsleitung des Verlages
hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen
Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler aufgrund undeutlich
geschriebener Aufträge. Platzierungsvorgaben sind nicht verbindlich. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
d) Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
e) Digitale Druckunterlagen werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung bearbeitet. Die Dokumentangaben müssen im Auftrag enthalten sein bzw. müssen vor Druckunterlagenübermittlung der Anzeigenabteilung
vorliegen. Dem Anzeigenauftrag muss eine Kopie bzw. ein Ausdruck der Anzeige beigefügt sein. Entdeckt der Verlag auf einer ihm überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde
hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Eine Speicherung der digitalisierten Anzeigendruckvorlagen über den Abschluss des Anzeigenauftrags hinaus erfolgt nicht. Der Datensatz wird danach vom Verlag gelöscht.
Nicht zuzuordnende Anzeigendaten werden nach 4 Wochen gelöscht.
f) Der Verlag behält sich vor, Zusatzfarben durch den Übereinanderdruck aus den Skalenfarben zu erzeugen. Dabei werden die Richtlinien der Farbhersteller berücksichtigt. Daraus resultierende Farbabweichungen führen
nicht zu Ersatzansprüchen.
g) Verlangt bzw. erhält der Auftraggeber/die Agentur unaufgefordert einen Korrekturabzug und erhält der Verlag bis Anzeigenschluss keine Fehlermeldung, gilt der Korrekturabzug als vom Auftraggeber gebilligt. Spätere
Sachmängelrügen sind nicht mehr möglich. Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. sind ausgeschlossen.
h) Anzeigenbelege werden - entsprechend einheitlicher Richtlinien des Verlages - nur auf Anforderung geliefert. Soweit möglich werden Fließtext-, Systemanzeigen und gestaltete Schwarz- Weiß-Anzeigen als Beleg
ausgedruckt (Inhalt, Größe und Gestaltung entsprechen dem Abdruck in der Zeitung) und zusammen mit der Rechnung zugesandt. Bei Belegung der Gesamtausgaben, der Lokalausgaben sowie bei
Kombinationsbelegungen wird nur ein Beleg verschickt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
i)
Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
j)
Bei Anzeigenabschlüssen ab 30.000 mm behält sich der Verlag individuelle Anzeigenpreisberechnungen vor.
k) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen können je nach Art und Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden.
l)
Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
m) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
n) Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den
jeweiligen Grundpreisen.
o) Bei Fließsatzanzeigen behält sich der Verlag sinnentsprechende Abkürzungen vor.
p) Bei Fließsatzanzeigen zählt jede angefangene Zeile selbsständig.
q) Bei Wiederholungsanzeigen muss der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Anzeige sofort nach Erscheinen überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen
der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt,
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung zu erheben.
r) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
s) In Ergänzung zu Ziff. 18 behält sich der Verlag vor, bei Stückzahlen ab 10 Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
Zuschriften auf Ziffernanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist.
t)
Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für
Druckunterlagen.
u) Ein Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, bei denen das abhängige Unternehmen mehrheitlich im Besitz der Obergesellschaft ist. Keine Anwendung findet er z. B.
beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher
Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen auch in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag
festgelegt werden (mindestens 7 Tage). Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen.
w) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten - aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus -, die gemäß
Bundesdatenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden.
Für Sie vor Ort in Sachsen-Anhalt.
WochenSpiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG
Sekretariat Verlagsleitung
Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle
Tel.: 0345/ 1 30 10 10
Fax: 0345/ 1 30 10 11
[email protected]
HALLE/SAALEKREIS
WOCHENSPIEGEL / Super Sonntag
Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle
Tel.: 0345/ 1 30 10 -0
Fax: 0345/ 1 30 10 61
[email protected]
ASCHERSLEBEN
WOCHENSPIEGEL
Douglasstr. 2b, 06449 Aschersleben
Tel.: 03473/ 84 07 30 / 84 07 31
Fax: 03473/ 84 07 40
[email protected]
Super Sonntag
Stephanikirchhof 5, 06449 Aschersleben
Tel.: 03473/ 84 00 30
Fax: 03473/ 84 00 44
[email protected]
BITTERFELD-WOLFEN
WOCHENSPIEGEL
OT Bitterfeld, Mühlstr. 26, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03493/ 30 57 -0
Fax: 03493/ 30 57 20
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DESSAU-ROSSLAU/KÖTHEN
WOCHENSPIEGEL
Bärplatz 6/7, 06366 Köthen
Tel.: 03496/ 5 12 78 -0
Fax: 03496/ 5 12 78 25
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Super Sonntag
OT Dessau, Johannisstraße 16a, 06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340/ 2 61 10 -0 Fax: 0340/ 2 61 10 26
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MANSFELDER LAND
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Friedensstr. 14, 06295 Lutherstadt Eisleben
Tel.: 03475/ 63 37 -0
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Super Sonntag
Markt 26 - 28, 06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/ 54 42 30
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König-Heinrich-Str. 21 a, 06217 Merseburg
Tel.: 03461/ 30 95 -0
Fax: 03461/ 30 95 11
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Salzstraße 1, 06618 Naumburg
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Fax: 03445/ 23 03 78
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BERNBURG
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Douglasstr. 2b, 06449 Aschersleben
Tel.: 03473/ 84 07 30 oder 31 Fax: 03473/ 84 07 40
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Altmarkt 14, 06712 Zeitz
Tel.: 03441/ 66 23 -0
Fax: 03441/ 66 23 33
[email protected]
Super Sonntag
Karlsplatz 21, 06406 Bernburg
Tel.: 03471/ 30 16 -0
Fax: 03471/ 30 16 16
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QUEDLINBURG
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Weyhegarten 1e, 06484 Quedlinburg
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03946/ 6 89 59 10
Fax: 03946/ 6 89 59 20
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SANGERHAUSEN
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Friedensstr. 14, 06295 Lutherstadt Eisleben
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Tel.: 03464/ 54 42 30
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Salzstraße 1, 06618 Naumburg
Tel.: 03445/ 23 03 -6
Fax: 03445/ 23 03 78
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Super Sonntag
Altmarkt 14, 06712 Zeitz
Tel.: 03441/ 66 23 -0
Fax: 03441/ 66 23 33
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ZEITZ
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Salzstraße 1, 06618 Naumburg
Tel.: 03445/ 23 03 -6
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Super Sonntag
Altmarkt 14, 06712 Zeitz
Tel.: 03441/ 66 23 -0
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Fax: 03445/ 23 03 78
Fax: 03441/ 66 23 33
WITTENBERG/JESSEN
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Tel.: 03491/ 47 47 -0
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