Super Sonntag - Pressrelations
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Super Sonntag - Pressrelations
Preisliste Nr. 22 gültig ab 1. Januar 2010 Werbung zu jeder Zeit! Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Verlagsangaben Satzspiegel: Spaltenbreite: Spaltenzahl: 1/1 Seite: Rheinisches Format 484 mm hoch 327 mm breit 45 mm 7 3.388 mm Berliner Format* 420 mm 280 mm 45 mm 6 2.520 mm Sonderveröffentlichungen: Für Sonderveröffentlichungen können je nach Art und Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden. Verlag: Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle Titelseite 75 %, sonstige 25 % Aufschlag und nur im Rahmen der Möglichkeiten nach vorheriger Bestätigung. Platzierungszuschläge sind rabattfähig. Telefon: Fax: 0345/ 1 30 10 10 0345/ 1 30 10 11 e-mail: [email protected] Bei gleichzeitiger Belegung von: zwei Ausgaben drei Ausgaben vier Ausgaben Gesamtausgabe (gilt nur bei identischen Anzeigen) Internet: www.wochenspiegel-web.de www.supersonntag-web.de Erscheinungsweise: WOCHENSPIEGEL wöchentlich, mittwochs Super Sonntag wöchentlich, sonntags Schieberecht an Feiertagen *gilt für die Ausgaben Super Sonntag Sangerhausen, Mansfelder Land, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, Aschersleben und Quedlinburg Platzierungsvorschriften: Kombinationsrabatte: Nachlässe: Mindestgröße: Malstaffel bei Abnahme von mindestens: 6 Anzeigen 5% 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 48 Anzeigen 20 % Mengenstaffel bei Abnahme von mindestens: 3.000 mm 5% 5.000 mm 10 % 10.000 mm 15 % 20.000 mm 20 % ab 30.000 mm nach Vereinbarung für gestaltete Anzeigen 20 mm Agenturprovision: 15 % vom Grundpreis 5% 10 % 15 % 20 % Zahlungsbedingungen: mm-Anzeigen: Nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, bei Bankeinzug 2% Skonto. Wortanzeigen: Sofort bei Auftragserteilung oder per Bankeinzug. Von Gelegenheitsinserenten mit Rechnungslegung wird eine anteilige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Bankeinzug. Bankverbindung: Postbank Konto-Nr.: 35 05 08 509 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. BLZ: 370 100 50 Technische Angaben WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten sein. Die Übermittlung der digitalen Druckunterlagen ist nicht automatisch ein Auftragseingang und sichert somit kein automatisches Erscheinen der Anzeige zu. Tonwertbereich: CTP Punktzuwachs: 26% gegenüber der Druckvorlage bei 40% Tonwertsumme: Flächendeckung Cyan – Magenta – Yellow – Schwarz = 240% Schwarz = 95% Empfangszeiten: Druckreihenfolge/ Rasterwinkel: Cyan (15°) - Magenta (75°) - Yellow (0°) - Schwarz (45°) Täglich 24 Stunden unter Berücksichtigung der Anzeigenschlusstermine. Dateiformate: Farben: Schmuckfarben werden generell aus 4c produziert; Mehrfarbendruck gemäß Euroskala nach zeitungsgerechter Vorlage (siehe Zusätzliche Geschäftsbedingungen Punkt f). Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen. Adobe-Acrobat-Datei 1.4 (*.pdf) oder EPSDateien (*.eps) - bevorzugt pdf-Dateien Verwendete Schriften binden Sie bitte ein oder wandeln Sie in Kurven oder Zeichenwege um. Die Dateien sind ohne Beschnitt und Passermarken anzuliefern. Bitte verwenden Sie zur Erstellung Ihrer Dateien keine Office-Programme, wie z.B. Word, Excel, Powerpoint. Hier kann die Qualität nicht gewährleistet werden. Anzeigen sollten grundsätzlich im Veröffentlichungsformat (1:1) vorliegen. Begleitunterlagen: Bitte liefern Sie zu Ihrem Anzeigenauftrag (spätestens zum Zeitpunkt der Übertragung der Anzeigendaten) immer einen Ausdruck der Datei mit. Zu allen Farbanzeigen wird zwingend ein Farbmuster auf Zeitungspapier nach ISO Newspaper26v4 benötigt, da sonst eine zufriedenstellende Druckqualität nicht gewährleistet werden kann. Bilder: Die Mindestauflösung angelieferter Bilder soll 200 dpi in CMYK betragen (bei Bitmaps/1-Bit-Grafiken min. 800 dpi). Zu diesem Zweck sind hochaufgelöste Bilder und Grafiken erforderlich. Dateien, deren Farbraum nicht in CMYK vorliegt, werden zu CMYK gewandelt. Die dabei entstehenden Farbverschiebungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Ansprechpartner: Bei Rückfragen erreichen Sie uns Mo. - Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter Telefon: 0345/ 5 65 24 06, -22 78, Fax: 0345/ 5 65 24 94 3% bis 95% Farbprofil: ISOnewspaper26v4.icc Schwarz-Weiß-Profil: ISOnewspaper26v4_gr.icc Farbmanagement: Es wird nach den Vorgaben von DIN/ISO 126473:2004 gearbeitet. Die Profile können unter http://www.ifra.com heruntergeladen werden. Schriften für Anzeigen: mind. 7 Punkt; negativ: mind. 9 Punkt; gerastert: mind. 12 Punkt Digitale Druckunterlagen Datenträger: CD-ROM / DVD WIN / MAC Die Datenträger müssen 3 Werktage vor dem Erscheinungstag angeliefert werden. Datenträger bitte beschriften mit: Namen, Adresse, Dateinamen, Anzeigenmotiv sowie Erscheinungstermin. Datenübernahme per ISDN und E-Mail: LeonardoPro/Eurofile: 03 45/ 5 65 28 10, -28 20 Quickcut: http:\\psol.quickcut.co.uk/Pagestoreonline E-Mail-Adresse: [email protected] Auf Anfrage ist eine 4-kanalige Übertragung möglich. Alle Dateiinhalte müssen in einem absenderbezogenen Ordner abgelegt sein. Im beigefügten Textfile müssen Angaben über Absender/Kunde, Verbreitungsgebiet WOCHENSPIEGEL Hauptausgaben Unterausgaben Verbreitungsgebiet Super Sonntag Über uns können Sie Ihre Werbung für gesamt Ostdeutschland buchen. Wir sind Mitglied im OSTPOOL! Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0345/ 1 30 10 10 oder unter www.ost-pool.de. WOCHENSPIEGEL Preise Grundpreis Ortspreis sw Ausgabe 1 ZF 2 ZF 4c sw 1 ZF 2 ZF Euro/mm 4c Euro/mm Euro/mm Euro/mm Euro/mm Euro/mm Euro/mm Aschersleben Bernburg Bitterfeld-Wolfen Dessau/Köthen Dessau-Roßlau GA Köthen Halle GA Saalkreis Mansfelder Land GA Merseburg GA Querfurt Naumburg Quedlinburg Sangerhausen Weißenfels Wittenberg GA Zeitz 0,65 0,71 0,90 1,50 1,07 0,61 1,69 0,70 0,91 1,07 0,53 0,73 0,74 0,63 0,77 0,92 0,77 0,75 0,82 1,04 1,73 1,23 0,70 1,94 0,81 1,05 1,23 0,61 0,84 0,85 0,72 0,89 1,06 0,89 0,85 0,92 1,17 1,95 1,39 0,79 2,20 0,91 1,18 1,39 0,69 0,95 0,96 0,82 1,00 1,20 1,00 0,94 1,03 1,31 2,18 1,55 0,88 2,45 1,02 1,32 1,55 0,77 1,06 1,07 0,91 1,12 1,33 1,12 0,76 0,83 1,05 1,76 1,25 0,71 1,98 0,82 1,07 1,25 0,62 0,85 0,87 0,74 0,90 1,08 0,90 0,87 0,95 1,21 2,02 1,44 0,82 2,28 0,94 1,23 1,44 0,71 0,98 1,00 0,85 1,04 1,24 1,04 0,99 1,08 1,37 2,29 1,63 0,92 2,57 1,07 1,39 1,63 0,81 1,11 1,13 0,96 1,17 1,40 1,17 1,10 1,20 1,52 2,55 1,81 1,03 2,87 1,19 1,55 1,81 0,90 1,23 1,26 1,07 1,31 1,57 1,31 Gesamtausgabe: 11,99 13,79 15,59 17,39 14,04 16,15 18,25 20,36 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. Euro/mm Super Sonntag Preise Grundpreis Ortspreis Ausgabe Aschersleben Bernburg Dessau/Köthen GA Dessau-Roßlau Köthen Halle GA Mansfelder Land GA Merseburg GA Naumburg Quedlinburg Sangerhausen Weißenfels Wittenberg GA Zeitz Gesamtausgabe: sw 1 ZF 2 ZF 4c Euro/mm Euro/mm Euro/mm Euro/mm 0,68 0,75 1,45 0,94 0,66 1,72 0,94 1,12 0,77 0,77 0,66 0,80 1,23 0,81 11,70 0,78 0,86 1,67 1,08 0,76 1,98 1,08 1,29 0,89 0,89 0,76 0,92 1,41 0,93 13,46 0,88 0,98 1,89 1,22 0,86 2,24 1,22 1,46 1,00 1,00 0,86 1,04 1,60 1,05 15,21 0,99 1,09 2,10 1,36 0,96 2,49 1,36 1,62 1,12 1,12 0,96 1,16 1,78 1,17 16,97 sw Euro/mm 0,80 0,88 1,70 1,10 0,77 2,02 1,10 1,31 0,90 0,90 0,77 0,94 1,44 0,95 13,71 1 ZF 2 ZF 4c Euro/mm Euro/mm Euro/mm 0,92 1,01 1,96 1,27 0,89 2,32 1,27 1,51 1,04 1,04 0,89 1,08 1,66 1,09 15,77 1,04 1,14 2,21 1,43 1,00 2,63 1,43 1,70 1,17 1,17 1,00 1,22 1,87 1,24 17,82 1,16 1,28 2,47 1,60 1,12 2,93 1,60 1,90 1,31 1,31 1,12 1,36 2,09 1,38 19,88 Für WOCHENSPIEGEL und Super Sonntag gelten: Die oben genannten mm-Preise mit einer Zusatzfarbe sind ab einer Mindestgröße von 100 mm, mit zwei und mehr Zusatzfarben ab einer Mindestgröße von 300 mm gültig. Für kleinere Formate gelten die prozentualen Farbzuschläge auf die Mindestberechnungsgrößen von 100 mm (bei 1 ZF) bzw. 300 mm (bei 2 ZF oder 4c). Diese sind: Eine Zusatzfarbe = + 15% Farbzuschlag Zwei Zusatzfarben = + 30% Farbzuschlag Drei Zusatzfarben = + 45% Farbzuschlag Bei Buchungen im Klein- und Wortanzeigenmarkt beachten Sie bitte die besonderen Belegungseinheiten zu den Wortanzeigen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Tekturen-Klebekarten Technische Daten Platzierung und Erscheinungsweise Format: Papiergewicht: Platzierung Erscheinungsweise WOCHENSPIEGEL Titelseite unter Bruch links Mittwoch Super Sonntag Titelseite unter Bruch links Sonntag Produkt Preis pro Tausend Exemplare: Grundpreis: min. 95 mm x 70 mm, max. 148 mm x 105 mm 150 bis 170 g/m² Die Karten dürfen untereinander nicht im Format differieren, nicht durch Druckfarbe, elektrostatische Aufladung, Stanzungen oder Perforationen aneinander haften und müssen rechtwinklig sein. Ansonsten kann keine korrekte Bearbeitung des Auftrages garantiert werden. Gefaltete Produkte sind nicht verarbeitbar. Das Papier muss eine bestimmte Steifigkeit haben. 45,00 Euro 52,94 Euro 40 mm › Karte › 148 mm <= 20 mm Tekturenwerbung Belegungsmöglichkeiten Je Erscheinungstag können maximal zwei Ausgaben bzw. Teilbelegungen angeboten werden. Die Ausgabe Halle kann an einem ET nur mit max. 80.000 Tekturen belegt werden. Das Anzeigenblatt muss einen Mindestumfang von 12 Seiten haben. Tekturen sind nur im Rheinischen Format möglich. Um Ihren Wunsch-Erscheinungstermin gewährleisten zu können, bedarf es der vorherigen Absprache mit der Verlagsleitung. Eine weitere Möglichkeit für Tekturenwerbung sind Haftetiketten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Wortanzeigen aktuelle Druckauflage gewerblich pro Zeile 52.250 1,93 Euro Bitterfeld-Wolfen, Dessau/Köthen* 137.550 Halle aktuelle Druckauflage gewerblich pro Zeile Aschersleben, Bernburg* 52.250 1,96 Euro 2,32 Euro Dessau-Roßlau/Köthen* 79.700 1,69 Euro 153.830 2,52 Euro Halle 153.850 2,56 Euro Mansfelder Land, Sangerhausen* 77.800 2,06 Euro Mansfelder Land, Sangerhausen* 77.800 2,09 Euro Merseburg 60.350 1,32 Euro Merseburg 60.350 1,35 Euro Quedlinburg 38.300 1,27 Euro Quedlinburg 38.300 1,31 Euro Wittenberg 57.450 1,56 Euro Wittenberg 68.350 1,60 Euro Naumburg, Weißenfels, Zeitz* 106.500 2,09 Euro Zeitz, Naumburg, Weißenfels* 105.500 2,19 Euro GESAMT 684.050 15,07 Euro GESAMT 637.100 14,75 Euro WOCHENSPIEGEL Ausgabe Aschersleben, Bernburg* Super Sonntag Ausgabe Chiffregebühr Bei Abholung: 3,50 Euro Bei Zusendung: 6,00 Euro Wortanzeigen-Geschäftsbedingungen Die Kennzifferanschrift wird mit zwei Zeilen berechnet. Auf Wortanzeigen und Kennzifferanschrift werden keine Nachlässe gewährt. Die Rubriken Immobilien, Kraftfahrzeuge, Stellenmarkt und Verkäufe werden zusätzlich im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht. Eine Zeile im Wortanzeigenbestellschein entspricht nicht einer Druckzeile. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. *Belegungseinheiten für rubrizierte Anzeigen im Kleinanzeigenmarkt WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Anzeigenschluss Anzeigenschluss WOCHENSPIEGEL Anzeigenschluss Super Sonntag Wochentag Uhrzeit Aschersleben Freitag 12.00 Uhr 13.00 Uhr Bernburg Freitag 12.00 Uhr 14.00 Uhr Dessau-Roßlau/Köthen Freitag 14.00 Uhr Freitag 14.00 Uhr Halle Freitag 15.00 Uhr Montag 14.00 Uhr Mansfelder Land Freitag 12.00 Uhr Freitag 14.00 Uhr Merseburg/Querfurt Freitag 12.00 Uhr Freitag 14.00 Uhr Naumburg Freitag 12.00 Uhr Merseburg/Querfurt Montag 14.00 Uhr Quedlinburg Freitag 13.00 Uhr Naumburg Freitag 14.00 Uhr Sangerhausen Freitag 12.00 Uhr Quedlinburg Freitag 14.00 Uhr Weißenfels Freitag 12.00 Uhr Sangerhausen Freitag 14.00 Uhr Wittenberg Freitag 14.00 Uhr Weißenfels Freitag 14.00 Uhr Zeitz Freitag 12.00 Uhr Wittenberg Montag 14.00 Uhr Zeitz Freitag 14.00 Uhr Wochentag Uhrzeit Aschersleben Freitag 14.00 Uhr Bernburg Freitag Bitterfeld-Wolfen Freitag Dessau-Roßlau/Coswig Halle Köthen Mansfelder Land (Anzeigenschluss gilt für gestaltete Anzeigen, Schieberecht an Feiertagen) Anzeigenschluss Kombischaltungen für Wort- und rubrizierte Kleinanzeigen: Donnerstag 17.00 Uhr Auflagen & Beilagen Ausgabe (Stand Oktober 2008) Aschersleben Bernburg Bitterfeld-Wolfen Dessau/Köthen Dessau-Roßlau GA Köthen Halle GA Saalkreis Mansfelder Land GA Eisleben Hettstedt Merseburg GA Querfurt Naumburg Quedlinburg Sangerhausen Weißenfels Wittenberg GA Zeitz GESAMTAUFLAGE WOCHENSPIEGEL 21.250 31.000 46.900 90.650 60.000 30.650 153.850 33.100 46.200 27.100 19.100 60.350 10.450 33.950 38.300 31.600 36.400 57.450 36.150 684.050 WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Super Sonntag BEILAGENPREISE WOCHENSPIEGEL 21.250 31.000 79.700 49.050 30.650 153.850 46.200 27.100 19.100 60.350 33.950 38.300 31.600 36.400 68.350 36.150 637.100 (ohne Nachlass) pro Tausend bis 20 g je angefangenes Gramm Mehrgewicht Mindestmenge: Höchstformat: Anlieferung: Anlieferungsort: Super Sonntag GP OP GP OP in Euro in Euro in Euro in Euro 50,58 43,00 51,77 44,00 0,98 0,84 0,98 0,84 5.000 Exemplare 25 x 35 cm (22,5 x 31cm)* kostenfrei, 4 Tage vor Erscheinen nach Absprache * gilt nur für die Ausgaben Super Sonntag Sangerhausen, Mansfelder Land, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, Aschersleben und Quedlinburg Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss nicht zusichern. Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten (250, 300, max. 500 Stücke je Einheit) kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Dies gilt ebenfalls für beschädigt angelieferte Prospekte. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag berechtigt, 25 % der Auftragssumme als Schadenersatz zu berechnen, ohne einen Schaden im einzelnen nachweisen zu müssen. Direktverteilung WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Geprüft und für gut Die Direktverteilung ihrer befunden! Prospekte durch unsere Zusteller wird regelmäßig kontrolliert. Für unsere Qualitätszustellung wurde uns das GDZ-Gütesiegel verliehen! Nachlässe Bei einer jährlichen Abnahme von mind. 1 Million Exemplaren werden folgende Nachlässe gewährt: 20 Millionen - 5,0 % 1 Million - 1,0 % 25 Millionen - 5,5 % 3 Millionen - 2,0 % 30 Millionen - 6,0 % 5 Millionen - 3,0 % 35 Millionen - 6,5 % 10 Millionen - 4,0 % 40 Millionen - 7,0 % 15 Millionen - 4,5 % Direktverteilung Verteiltage: Mo./Di. und Do. bis Sa. Direktverteilungen sind im gesamten Verbreitungsgebiet möglich. Gewichtsklasse Grundpreis Euro / Tausend bis 20 g 42,35 Euro bis 30 g 44,71 Euro bis 40 g 47,65 Euro bis 50 g 51,76 Euro ab 50 g nach Vereinbarung Anlieferung: Ortspreis Euro / Tausend 36,00 Euro 38,00 Euro 40,50 Euro 44,00 Euro Lieferanschriften und -termine auf Anfrage Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, bei Bankeinzug 2 % Skonto. Agenturprovision: 15 % vom Grundpreis Bündeln: 6 Euro pro Tausend ungebündelter Prospekte Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG für die Direktverteilung 1. „Verteilauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Verteilung eines Werbemittels eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers zum Zweck der Verbreitung. 2. Werbemittel, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Gebieten verbreitet werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 3. Die Gesellschaft behält sich vor, Verteilaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form nach einheitlichen, sachlich-gerechtfertigten Grundsätzen der Gesellschaft abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Gesellschaft unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Agenturen der Gesellschaft aufgegeben werden. Verteilaufträge sind für die Gesellschaft erst nach Vorlage eines Musters des Werbemittels und der Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4. Für die rechtzeitige Lieferung des Werbemittels ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert die Gesellschaft unverzüglich Ersatz an. Die Gesellschaft kann Subunternehmen zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen einsetzen. 5. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Verteilung zur Verfügung gestellten Werbemittels ein und stellt die Gesellschaft insofern von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise fehlerhafter Verteilung Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Verteilung beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das betreffende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeil der Gesellschaft seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Gesellschaft für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Gesellschaft darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgelts beschränkt. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. 6. Für alle Aufträge ist die jeweils gültige Preisliste bindend. Preisnachlässe werden nicht gewährt. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen für Aufträge, die vor Änderung der Preisliste erteilt wurden, jedoch erst später abzuwickeln sind, nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsabschluss in Kraft. Dies gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Bei Neukunden oder bei Kunden mit Zahlungsverzug behält sich die Gesellschaft vor, die Verteilung von der Vorauszahlung der Verteilkosten abhängig zu machen. 7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Gesellschaft kann, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Termine Vorrauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages das Verteilen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 8. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 9. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Auftragen und Leistung von Schadensersatz, sofern die Gesellschaft nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeil trifft. Die Gesellschaft speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die gemäß Datenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. Erfüllungsort ist Halle. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft. Soweit Ansprüche der Gesellschaft nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft vereinbart. WOCHENSPIEGEL Super Sonntag Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Punkt h). 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.; bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.; bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.; bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. 8. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die ergänzenden Hinweise innerhalb der Preisliste des Verlages sind Bestandteil der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wurde der Auftraggeber wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Veröffentlichung der Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist die Verlagsleitung des Verlages hiervon schriftlich zu benachrichtigen. c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler aufgrund undeutlich geschriebener Aufträge. Platzierungsvorgaben sind nicht verbindlich. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. d) Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. e) Digitale Druckunterlagen werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung bearbeitet. Die Dokumentangaben müssen im Auftrag enthalten sein bzw. müssen vor Druckunterlagenübermittlung der Anzeigenabteilung vorliegen. Dem Anzeigenauftrag muss eine Kopie bzw. ein Ausdruck der Anzeige beigefügt sein. Entdeckt der Verlag auf einer ihm überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Eine Speicherung der digitalisierten Anzeigendruckvorlagen über den Abschluss des Anzeigenauftrags hinaus erfolgt nicht. Der Datensatz wird danach vom Verlag gelöscht. Nicht zuzuordnende Anzeigendaten werden nach 4 Wochen gelöscht. f) Der Verlag behält sich vor, Zusatzfarben durch den Übereinanderdruck aus den Skalenfarben zu erzeugen. Dabei werden die Richtlinien der Farbhersteller berücksichtigt. Daraus resultierende Farbabweichungen führen nicht zu Ersatzansprüchen. g) Verlangt bzw. erhält der Auftraggeber/die Agentur unaufgefordert einen Korrekturabzug und erhält der Verlag bis Anzeigenschluss keine Fehlermeldung, gilt der Korrekturabzug als vom Auftraggeber gebilligt. Spätere Sachmängelrügen sind nicht mehr möglich. Ansprüche auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. sind ausgeschlossen. h) Anzeigenbelege werden - entsprechend einheitlicher Richtlinien des Verlages - nur auf Anforderung geliefert. Soweit möglich werden Fließtext-, Systemanzeigen und gestaltete Schwarz- Weiß-Anzeigen als Beleg ausgedruckt (Inhalt, Größe und Gestaltung entsprechen dem Abdruck in der Zeitung) und zusammen mit der Rechnung zugesandt. Bei Belegung der Gesamtausgaben, der Lokalausgaben sowie bei Kombinationsbelegungen wird nur ein Beleg verschickt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. i) Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. j) Bei Anzeigenabschlüssen ab 30.000 mm behält sich der Verlag individuelle Anzeigenpreisberechnungen vor. k) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen können je nach Art und Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden. l) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. m) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. n) Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. o) Bei Fließsatzanzeigen behält sich der Verlag sinnentsprechende Abkürzungen vor. p) Bei Fließsatzanzeigen zählt jede angefangene Zeile selbsständig. q) Bei Wiederholungsanzeigen muss der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Anzeige sofort nach Erscheinen überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung zu erheben. r) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. s) In Ergänzung zu Ziff. 18 behält sich der Verlag vor, bei Stückzahlen ab 10 Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. t) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. u) Ein Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, bei denen das abhängige Unternehmen mehrheitlich im Besitz der Obergesellschaft ist. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen auch in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag festgelegt werden (mindestens 7 Tage). Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. w) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten - aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus -, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. Für Sie vor Ort in Sachsen-Anhalt. WochenSpiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG Sekretariat Verlagsleitung Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle Tel.: 0345/ 1 30 10 10 Fax: 0345/ 1 30 10 11 [email protected] HALLE/SAALEKREIS WOCHENSPIEGEL / Super Sonntag Fiete-Schulze-Str. 3, 06116 Halle Tel.: 0345/ 1 30 10 -0 Fax: 0345/ 1 30 10 61 [email protected] ASCHERSLEBEN WOCHENSPIEGEL Douglasstr. 2b, 06449 Aschersleben Tel.: 03473/ 84 07 30 / 84 07 31 Fax: 03473/ 84 07 40 [email protected] Super Sonntag Stephanikirchhof 5, 06449 Aschersleben Tel.: 03473/ 84 00 30 Fax: 03473/ 84 00 44 [email protected] BITTERFELD-WOLFEN WOCHENSPIEGEL OT Bitterfeld, Mühlstr. 26, 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel.: 03493/ 30 57 -0 Fax: 03493/ 30 57 20 [email protected] DESSAU-ROSSLAU/KÖTHEN WOCHENSPIEGEL Bärplatz 6/7, 06366 Köthen Tel.: 03496/ 5 12 78 -0 Fax: 03496/ 5 12 78 25 [email protected] Super Sonntag OT Dessau, Johannisstraße 16a, 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/ 2 61 10 -0 Fax: 0340/ 2 61 10 26 [email protected] MANSFELDER LAND WOCHENSPIEGEL Friedensstr. 14, 06295 Lutherstadt Eisleben Tel.: 03475/ 63 37 -0 Fax: 03475/ 63 37 20 [email protected] Super Sonntag Markt 26 - 28, 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/ 54 42 30 Fax: 03464/ 54 42 44 [email protected] MERSEBURG/QUERFURT WOCHENSPIEGEL / Super Sonntag König-Heinrich-Str. 21 a, 06217 Merseburg Tel.: 03461/ 30 95 -0 Fax: 03461/ 30 95 11 [email protected] NAUMBURG WOCHENSPIEGEL Salzstraße 1, 06618 Naumburg Tel.: 03445/ 23 03 -6 Fax: 03445/ 23 03 78 [email protected] BERNBURG WOCHENSPIEGEL Douglasstr. 2b, 06449 Aschersleben Tel.: 03473/ 84 07 30 oder 31 Fax: 03473/ 84 07 40 [email protected] Super Sonntag Altmarkt 14, 06712 Zeitz Tel.: 03441/ 66 23 -0 Fax: 03441/ 66 23 33 [email protected] Super Sonntag Karlsplatz 21, 06406 Bernburg Tel.: 03471/ 30 16 -0 Fax: 03471/ 30 16 16 [email protected] QUEDLINBURG WOCHENSPIEGEL / Super Sonntag Weyhegarten 1e, 06484 Quedlinburg Tel.: 03946/ 6 89 59 -0 oder 03946/ 6 89 59 10 Fax: 03946/ 6 89 59 20 [email protected] SANGERHAUSEN WOCHENSPIEGEL Friedensstr. 14, 06295 Lutherstadt Eisleben Tel.: 03475/ 63 37 -0 Fax: 03475/ 63 37 20 [email protected] Super Sonntag Markt 26 - 28, 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/ 54 42 30 Fax: 03464/ 54 42 44 [email protected] WEISSENFELS WOCHENSPIEGEL Salzstraße 1, 06618 Naumburg Tel.: 03445/ 23 03 -6 Fax: 03445/ 23 03 78 [email protected] Super Sonntag Altmarkt 14, 06712 Zeitz Tel.: 03441/ 66 23 -0 Fax: 03441/ 66 23 33 [email protected] ZEITZ WOCHENSPIEGEL Salzstraße 1, 06618 Naumburg Tel.: 03445/ 23 03 -6 [email protected] Super Sonntag Altmarkt 14, 06712 Zeitz Tel.: 03441/ 66 23 -0 [email protected] Fax: 03445/ 23 03 78 Fax: 03441/ 66 23 33 WITTENBERG/JESSEN WOCHENSPIEGEL / Super Sonntag Coswiger Str. 30, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491/ 47 47 -0 Fax: 03491/ 47 47 11 [email protected]