Leistungen für Bildung und Teilhabe
Transcrição
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Seit dem 1. Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Wer bekommt diese Leistung? Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Anspruchsberechtigt sind die Kinder u. Jugendlichen selbst oder die mit ihnen im Haushalt lebenden Eltern, wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“? Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10 Euro monatlich erbracht. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung die Teilnahme an Freizeiten unter Anleitung (z. B. Pfadfinder, Konfirmandenfreizeit). Zuschuss zur Mittagsbetreuung in der Schule (sofern diese auch Freizeitangebote umfasst) Nicht dazu gehören z. B. Fahrtkosten Wie funktioniert das? Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe muss für jedes Kind gesondert bei der zuständigen Bewilligungsstelle (siehe Seite 2) beantragt werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise, Bestätigungen, Verträge, sowie das Formular „Bestätigung über die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ beizufügen. -2Nach Einreichen Ihres Antrages erhalten Sie eine Kostenzusage. Die Zahlungen werden von der Bewilligungsstelle direkt an den Verein oder Veranstalter (Leistungsanbieter) geleistet. Woher bekomme ich Antragsformulare? Antragsvordrucke erhalten Sie von den nachfolgend genannten Bewilligungsstellen oder unter www.landkreis-bayreuth.de/btl Bewilligungsstellen für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth sind - für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld): Jobcenter Bayreuth Land Casselmannstr. 6 95444 Bayreuth Tel. 0921 887-750 Fax 0921 887-735 - für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) : Landratsamt Bayreuth -Fachbereich Soziale HilfenMarkgrafenallee 5 95448 Bayreuth Tel. 0921 728-254 Fax 0921 728-88254