Titel Preisliste WVW

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Titel Preisliste WVW
Preisliste Nr. 20
Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2007
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Anzeigenblätter
Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG
Bert-Brecht-Straße 29 · 45128 Essen
e-mail: [email protected]
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M
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
AusgabenNr.
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
Erscheinungsweise
wöchentlich
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Altena
295
283
wap Altena / Plettenberg (Lennetal)
Kombination wap Altena / Plettenberg (Lennetal) +
Lüdenscheid + Meinerzhagen (Volmetal)
mittwochs
39.200
1,40
1,19
89.900
1,49
1,27
Arnsberg
242/2431)
229/5721)
389/5781)
Wochen-Anzeiger Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
samstags
42.600
54.900
0,91
1,28
mi. + sa./so.
102.200
donnerstags
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
Spalten/
Spaltenbreite
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Mindestgröße 4 Zeilen
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= mm
€/Zeile
€/Zeile
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44.200
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2,42
2,06
53.600
32.800
20.800
1,22
0,87
0,67
1,04
0,74
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Datteln
205
308
Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen)
Kombination Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) +
Marl + Herten + Recklinghausen
Dinslaken
264
293
294
373
Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe
mittwochs
– Dinslaken
– Voerde / Hünxe
Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe +
Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum
73.500
1,42
1,21
Düsseldorf
239
527
531
532
536
537
540
542
545
253
361
Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt)
– Rath
– Oberkassel
– Derendorf / City
– Flingern / Zoo
– Gerresheim
– Bilk / Friedrichstadt
– Eller
– Wersten / Oberbilk
– Benrath
Kombination Rhein-Bote Düsseldorf +
Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim
mittwochs
296.800
38.900
20.600
52.400
31.400
23.100
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3,53
Duisburg
518/5191)
501/5081)
522/5021)
523/5111)
503/5121)
Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt)
Duisburg-Nord
– Walsum
– Hamborn / Marxloh
– Meiderich / Ruhrort
mittwochs +
samstags
243.200
98.100
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40.600
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504/5091)
505/5131)
528/5291)
506/5171)
507/5101)
520/5241)
521/5251)
370
Duisburg Mitte / Neudorf / Süd
– Mitte
– Neudorf
– Süd
Duisburg-West
– Rheinhausen
– Homberg
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West +
Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum +
Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe
92.200
24.300
26.900
41.000
52.900
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73.500
1,42
1,21
–
–
0,84
0,71
–
–
373
1
mittwochs
Emmerich
269/581 )
360/3791)
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
Kombination Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg +
Klever + Gocher Wochenblatt
mittwochs +
sonntags
26.200
82.500
1,31
1,11
Ennepetal
238/9381)
336/3461)
wap Ennepetal
Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm
mittwochs +
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Essen
313/5001)
212/2181)
213/2211)
241/2221)
211/2901)
219/2961)
214/5431)
210/5731)
206/5741)
315/8931)
208/5861)
223/5881)
209/8651)
258/8681)
259/8941)
263/8971)
875/8911)
Stadtspiegel Essen (Gesamt)
Nord Anzeiger
– Katernberg / Stoppenberg
– Altenessen
Süd Anzeiger
– Holsterhausen / Rüttenscheid-Nord
– Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd
West Anzeiger
Borbeck Kurier
Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier
Kettwig Kurier
Werden Kurier
Steeler Kurier
Ruhr Kurier
– Überruhr / Burgaltendorf
– Kupferdreh / Heisingen
Kombination Steeler Kurier +
Ruhr Kurier Überruhr / Burgaltendorf
Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd +
Ruhr Kurier Kupferdreh / Heisingen
mittwochs +
samstags
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74.800
26.800
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) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
AusgabenNr.
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
Erscheinungsweise
wöchentlich
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Altena
295
283
wap Altena / Plettenberg (Lennetal)
Kombination wap Altena / Plettenberg (Lennetal) +
Lüdenscheid + Meinerzhagen (Volmetal)
mittwochs
39.200
1,40
1,19
89.900
1,49
1,27
Arnsberg
242/2431)
229/5721)
389/5781)
Wochen-Anzeiger Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
samstags
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donnerstags
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32.800
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0,57
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3.115
2,24
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Datteln
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Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen)
Kombination Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) +
Marl + Herten + Recklinghausen
Dinslaken
264
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373
Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe
mittwochs
– Dinslaken
– Voerde / Hünxe
Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe +
Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum
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Düsseldorf
239
527
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532
536
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540
542
545
253
361
Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt)
– Rath
– Oberkassel
– Derendorf / City
– Flingern / Zoo
– Gerresheim
– Bilk / Friedrichstadt
– Eller
– Wersten / Oberbilk
– Benrath
Kombination Rhein-Bote Düsseldorf +
Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim
mittwochs
296.800
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Duisburg
518/5191)
501/5081)
522/5021)
523/5111)
503/5121)
Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt)
Duisburg-Nord
– Walsum
– Hamborn / Marxloh
– Meiderich / Ruhrort
mittwochs +
samstags
243.200
98.100
19.900
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37.600
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504/5091)
505/5131)
528/5291)
506/5171)
507/5101)
520/5241)
521/5251)
370
Duisburg Mitte / Neudorf / Süd
– Mitte
– Neudorf
– Süd
Duisburg-West
– Rheinhausen
– Homberg
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West +
Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum +
Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe
92.200
24.300
26.900
41.000
52.900
36.400
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–
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142.600
2,07
1,76
–
–
73.500
1,42
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–
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0,84
0,71
–
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373
1
mittwochs
Emmerich
269/581 )
360/3791)
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
Kombination Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg +
Klever + Gocher Wochenblatt
mittwochs +
sonntags
26.200
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1,11
Ennepetal
238/9381)
336/3461)
wap Ennepetal
Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm
mittwochs +
samstags
13.900
48.700
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1,20
Essen
313/5001)
212/2181)
213/2211)
241/2221)
211/2901)
219/2961)
214/5431)
210/5731)
206/5741)
315/8931)
208/5861)
223/5881)
209/8651)
258/8681)
259/8941)
263/8971)
875/8911)
Stadtspiegel Essen (Gesamt)
Nord Anzeiger
– Katernberg / Stoppenberg
– Altenessen
Süd Anzeiger
– Holsterhausen / Rüttenscheid-Nord
– Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd
West Anzeiger
Borbeck Kurier
Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier
Kettwig Kurier
Werden Kurier
Steeler Kurier
Ruhr Kurier
– Überruhr / Burgaltendorf
– Kupferdreh / Heisingen
Kombination Steeler Kurier +
Ruhr Kurier Überruhr / Burgaltendorf
Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd +
Ruhr Kurier Kupferdreh / Heisingen
mittwochs +
samstags
327.300
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52.900
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) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
Fröndenberg
AusgabenNr.
292/5761)
390/5771)
388/3481)
389/5781)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
Erscheinungsweise
wöchentlich
Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede +
sonntags
Menden / Lendringsen / Balve
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden /
Lendringsen / Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede +
Menden / Lendringsen / Balve +
Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3)
mi. + so./sa.
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
445 x 325
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Spalten/
Spaltenbreite
1/1 Seite Grundpreis Ortspreis
= mm
€/Zeile
€/Zeile
- ohne Nachlass 7/45
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–
1,47
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14.800
47.300
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2,15
102.200
1,68
1,43
3,06
2,60
135.700
77.500
58.200
21.800
36.400
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3.325
3,71
–
–
–
–
3,15
–
–
–
–
Gelsenkirchen
278
279
280
224
225
Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt)
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer
– Buer / Erle
– Buer / Mitte
mittwochs
Gevelsberg
237/9371)
336/3461)
wap Gevelsberg
Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm
mittwochs +
samstags
19.900
48.700
0,68
1,20
0,58
1,02
445 x 325
7/45
3.115
–
2,29
–
1,95
Goch
249/5801)
349/5821)
360/3791)
Gocher Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
mittwochs +
sonntags
20.000
56.300
0,71
1,11
0,60
0,94
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
82.500
1,31
1,11
2,41
2,05
Hagen
250/9301)
286/9261)
287/9271)
288/9281)
289/9291)
284/9241)
Stadtanzeiger Hagen
mittwochs +
– Hohenlimburg
sonntags
– Hagen-West / Mitte
– Hagen-Süd / Breckerfeld
– Hagen-Nord
Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke / Wetter / Vorhalle
94.300
12.700
28.300
28.800
24.500
122.100
1,53
0,61
0,79
0,79
0,76
1,69
1,30
0,52
0,67
0,67
0,65
1,44
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
2,47
–
–
–
–
–
2,10
Hattingen
226/9631)
867/8701)
Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel
Kombination Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel +
Stadtspiegel Bochum-Südwest
mittwochs +
samstags
33.900
1,01
0,86
445 x 325
7/45
3.115
2,12
1,80
70.300
1,39
1,18
–
–
Heiligenhaus
216
215
Stadtanzeiger Heiligenhaus
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus +
Velbert (Niederberg)
mittwochs
13.300
56.600
0,60
1,19
0,51
1,01
445 x 325
7/45
3.115
–
2,24
–
1,90
Hemer
233/9331)
332/3471)
388/3481)
Stadtspiegel Hemer
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
sonntags
17.200
66.000
0,74
1,31
0,63
1,11
445 x 325
7/45
3.115
–
2,06
–
1,75
113.300
1,75
1,49
2,53
2,15
Herdecke
285/9251)
284/9241)
Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle
mittwochs +
Kombination Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle + Hagen sonntags
27.800
122.100
0,79
1,69
0,67
1,44
445 x 325
7/45
3.115
–
2,47
–
2,10
Herne/
WanneEickel
277/5481)
276/5411)
275/5351)
866/8691)
Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel
– Herne
– Wanne-Eickel
Kombination Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel +
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
mittwochs +
sonntags
86.300
44.700
41.600
1,79
1,13
1,04
1,52
0,96
0,88
445 x 325
7/45
3.115
2,53
–
–
2,15
–
–
mi. + so./sa.
124.900
2,07
1,76
3,18
2,70
Herten
207
308
Stadtspiegel Herten
Kombination Stadtspiegel Herten +
Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Recklinghausen
donnerstags
29.700
0,92
0,78
445 x 325
7/45
3.115
–
–
172.200
2,42
2,06
3,82
3,25
Hilden
256/5151)
341/3451)
361
Wochen-Anzeiger Hilden
mittwochs +
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld samstags
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim +
Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
29.000
73.100
0,96
1,47
0,82
1,25
445 x 325
7/45
3.115
–
2,71
–
2,30
6,47
5,50
Iserlohn
231/9311)
332/3471)
388/3481)
Stadtspiegel Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
sonntags
445 x 325
7/45
3.115
–
2,06
–
1,75
Kamen
273
272
Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen
Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen +
Unna, Holzwickede
mittwochs
Kamp-Lintfort
247
245
Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg
mittwochs
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
244
370
Kleve
248/5791)
349/5821)
360/3791)
Klever Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
mittwochs +
sonntags
369.900
4,15
3,53
48.800
66.000
1,14
1,31
0,97
1,11
113.300
1,75
1,49
2,53
2,15
51.100
86.800
1,07
1,49
0,91
1,27
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
29.600
0,74
0,63
445 x 325
7/45
3.115
–
–
75.200
1,35
1,15
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
142.600
2,07
1,76
36.300
56.300
0,86
1,11
0,73
0,94
82.500
1,31
1,11
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
–
2,41
2,05
) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
Fröndenberg
AusgabenNr.
292/5761)
390/5771)
388/3481)
389/5781)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
Erscheinungsweise
wöchentlich
Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede +
sonntags
Menden / Lendringsen / Balve
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden /
Lendringsen / Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede +
Menden / Lendringsen / Balve +
Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3)
mi. + so./sa.
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
445 x 325
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Spalten/
Spaltenbreite
1/1 Seite Grundpreis Ortspreis
= mm
€/Zeile
€/Zeile
- ohne Nachlass 7/45
3.115
–
–
1,47
1,25
14.800
47.300
0,62
0,93
0,53
0,79
113.300
1,75
1,49
2,53
2,15
102.200
1,68
1,43
3,06
2,60
135.700
77.500
58.200
21.800
36.400
2,40
1,62
1,26
0,72
0,98
2,04
1,38
1,07
0,61
0,83
475 x 324
7/45
3.325
3,71
–
–
–
–
3,15
–
–
–
–
Gelsenkirchen
278
279
280
224
225
Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt)
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer
– Buer / Erle
– Buer / Mitte
mittwochs
Gevelsberg
237/9371)
336/3461)
wap Gevelsberg
Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm
mittwochs +
samstags
19.900
48.700
0,68
1,20
0,58
1,02
445 x 325
7/45
3.115
–
2,29
–
1,95
Goch
249/5801)
349/5821)
360/3791)
Gocher Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
mittwochs +
sonntags
20.000
56.300
0,71
1,11
0,60
0,94
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
82.500
1,31
1,11
2,41
2,05
Hagen
250/9301)
286/9261)
287/9271)
288/9281)
289/9291)
284/9241)
Stadtanzeiger Hagen
mittwochs +
– Hohenlimburg
sonntags
– Hagen-West / Mitte
– Hagen-Süd / Breckerfeld
– Hagen-Nord
Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke / Wetter / Vorhalle
94.300
12.700
28.300
28.800
24.500
122.100
1,53
0,61
0,79
0,79
0,76
1,69
1,30
0,52
0,67
0,67
0,65
1,44
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
2,47
–
–
–
–
–
2,10
Hattingen
226/9631)
867/8701)
Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel
Kombination Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel +
Stadtspiegel Bochum-Südwest
mittwochs +
samstags
33.900
1,01
0,86
445 x 325
7/45
3.115
2,12
1,80
70.300
1,39
1,18
–
–
Heiligenhaus
216
215
Stadtanzeiger Heiligenhaus
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus +
Velbert (Niederberg)
mittwochs
13.300
56.600
0,60
1,19
0,51
1,01
445 x 325
7/45
3.115
–
2,24
–
1,90
Hemer
233/9331)
332/3471)
388/3481)
Stadtspiegel Hemer
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
sonntags
17.200
66.000
0,74
1,31
0,63
1,11
445 x 325
7/45
3.115
–
2,06
–
1,75
113.300
1,75
1,49
2,53
2,15
Herdecke
285/9251)
284/9241)
Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle
mittwochs +
Kombination Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle + Hagen sonntags
27.800
122.100
0,79
1,69
0,67
1,44
445 x 325
7/45
3.115
–
2,47
–
2,10
Herne/
WanneEickel
277/5481)
276/5411)
275/5351)
866/8691)
Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel
– Herne
– Wanne-Eickel
Kombination Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel +
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
mittwochs +
sonntags
86.300
44.700
41.600
1,79
1,13
1,04
1,52
0,96
0,88
445 x 325
7/45
3.115
2,53
–
–
2,15
–
–
mi. + so./sa.
124.900
2,07
1,76
3,18
2,70
Herten
207
308
Stadtspiegel Herten
Kombination Stadtspiegel Herten +
Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Recklinghausen
donnerstags
29.700
0,92
0,78
445 x 325
7/45
3.115
–
–
172.200
2,42
2,06
3,82
3,25
Hilden
256/5151)
341/3451)
361
Wochen-Anzeiger Hilden
mittwochs +
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld samstags
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim +
Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
29.000
73.100
0,96
1,47
0,82
1,25
445 x 325
7/45
3.115
–
2,71
–
2,30
6,47
5,50
Iserlohn
231/9311)
332/3471)
388/3481)
Stadtspiegel Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
sonntags
445 x 325
7/45
3.115
–
2,06
–
1,75
Kamen
273
272
Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen
Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen +
Unna, Holzwickede
mittwochs
Kamp-Lintfort
247
245
Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg
mittwochs
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
244
370
Kleve
248/5791)
349/5821)
360/3791)
Klever Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg
mittwochs +
sonntags
369.900
4,15
3,53
48.800
66.000
1,14
1,31
0,97
1,11
113.300
1,75
1,49
2,53
2,15
51.100
86.800
1,07
1,49
0,91
1,27
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
29.600
0,74
0,63
445 x 325
7/45
3.115
–
–
75.200
1,35
1,15
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
142.600
2,07
1,76
36.300
56.300
0,86
1,11
0,73
0,94
82.500
1,31
1,11
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
–
2,41
2,05
) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
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1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
Langenfeld
AusgabenNr.
257/5161)
352/3561)
341/3451)
361
Lüdenscheid
282
283
Marl
203
308
Meinerzhagen
298
283
Menden
291/5751)
390/5771)
388/3481)
389/5781)
Moers
251
245
244
370
Monheim
255/5141)
352/3561)
341/3451)
361
Titel und Belegungsmöglichkeit
Wochen-Anzeiger Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
wap Lüdenscheid
Kombination wap Lüdenscheid + Altena / Plettenberg
(Lennetal) + Meinerzhagen (Volmetal)
Stadtspiegel Marl
Kombination Stadtspiegel Marl +
Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten + Recklinghausen
wap Meinerzhagen (Volmetal)
Kombination wap Meinerzhagen (Volmetal) + Lüdenscheid
Altena / Plettenberg (Lennetal)
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern3)
Wochen-Magazin Moers
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn +
Wochen-Anzeiger Duisburg-West
Wochen-Anzeiger Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
Erscheinungsweise
wöchentlich
mittwochs +
samstags
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
445 x 325
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Spalten/
Spaltenbreite
1/1 Seite Grundpreis Ortspreis
= mm
€/Zeile
€/Zeile
- ohne Nachlass 7/45
3.115
–
–
–
–
25.300
44.100
0,92
1,12
0,78
0,95
73.100
1,47
1,25
369.900
31.100
4,15
0,82
3,53
0,70
445 x 325
7/45
89.900
40.300
1,49
1,09
1,27
0,93
445 x 325
172.200
19.600
2,42
0,73
2,06
0,62
89.900
32.500
1,49
0,75
1,27
0,64
47.300
0,93
113.300
2,71
2,30
3.115
6,47
–
5,50
–
7/45
3.115
2,12
–
1,80
––
445 x 325
7/45
3.115
3,82
–
3,25
–
445 x 325
7/45
3.115
2,12
–
1,80
–
0,79
1,47
1,25
1,75
1,49
2,53
2,15
102.200
45.600
1,68
1,08
1,43
0,92
3,06
–
2,60
–
75.200
1,35
1,15
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
mittwochs +
samstags
142.600
18.800
44.100
73.100
2,07
0,69
1,12
1,47
1,76
0,59
0,95
1,25
–
–
–
2,71
–
–
–
2,30
mittwochs
369.900
4,15
3,53
6,47
5,50
92.100
61.800
27.300
34.500
30.300
1,69
1,12
0,74
0,86
0,79
1,44
0,95
0,63
0,73
0,67
445 x 325
7/45
3.115
3,41
–
–
–
–
2,90
–
–
–
–
14.500
0,67
0,57
445 x 325
7/45
3.115
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
mittwochs
mittwochs
donnerstags
mittwochs
mittwochs +
sonntags
mi. + so./sa.
mittwochs
Mülheim
260/5261)
261/5331)
252/5701)
254/5711)
262/5341)
Mülheimer Woche
– Dümpten / Heißen
• Dümpten
• Heißen
– Speldorf / Saarn / Broich
NeukirchenVluyn
246
244
Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn
mittwochs
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
370
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
mi./do. + sa.
445 x 325
445 x 325
7/45
7/45
3.115
3.115
142.600
2,07
1,76
–
–
Oberhausen
270/5301)
267/5381)
268/5391)
230/5831)
234/5871)
Wochen-Anzeiger Oberhausen
– Mitte
– Nord
• Sterkrade / Osterfeld
• Schmachtendorf / Holten
mittwochs +
samstags
110.600
49.400
61.200
48.200
13.000
1,99
1,16
1,26
1,00
0,54
1,69
0,99
1,07
0,85
0,46
445 x 325
7/45
3.115
3,59
–
–
–
–
3,05
–
–
–
–
Recklinghausen
201
202
204
308
Stadtspiegel Recklinghausen
– Recklinghausen-Süd
– Recklinghausen-Nord
Kombination Stadtspiegel Recklinghausen +
Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten
donnerstags
58.000
27.200
30.800
1,19
0,72
0,72
1,01
0,61
0,61
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
–
172.200
2,42
2,06
3,82
3,25
Schwelm
236/9361)
336/3461)
wap Schwelm
Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal
mittwochs +
samstags
14.900
48.700
0,65
1,20
0,55
1,02
445 x 325
7/45
3.115
–
2,29
–
1,95
Sundern
227/228 1)
229/5721)
389/5781)
Wochen-Anzeiger Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg 3) +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
samstags
12.300
54.900
0,68
1,28
0,58
1,09
475 x 325
7/45
3.325
–
2,35
–
2,00
mi. + sa./so.
102.200
1,68
1,43
445 x 325
3.115 3)
3,06
2,60
mittwochs
35.700
0,85
0,72
445 x 325
7/45
3.115
–
–
Unna
274
272
Stadtspiegel Unna, Holzwickede
Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen,
Bergkamen, Bönen
86.800
1,49
1,27
2,53
2,15
Velbert
215
217
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) mittwochs
– Neviges / Langenberg
56.600
16.900
1,19
0,59
1,01
0,50
445 x 325
7/45
3.115
2,24
–
1,90
–
Wesel
235
266
Der Weseler
Kombination Der Weseler + Der Xantener
mittwochs
39.200
54.400
1,04
1,27
0,88
1,08
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
Xanten
265
266
Der Xantener
Kombination Der Xantener + Der Weseler
mittwochs
15.200
54.400
0,66
1,27
0,56
1,08
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Gebiet
Langenfeld
AusgabenNr.
257/5161)
352/3561)
341/3451)
361
Lüdenscheid
282
283
Marl
203
308
Meinerzhagen
298
283
Menden
291/5751)
390/5771)
388/3481)
389/5781)
Moers
251
245
244
370
Monheim
255/5141)
352/3561)
341/3451)
361
Titel und Belegungsmöglichkeit
Wochen-Anzeiger Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
wap Lüdenscheid
Kombination wap Lüdenscheid + Altena / Plettenberg
(Lennetal) + Meinerzhagen (Volmetal)
Stadtspiegel Marl
Kombination Stadtspiegel Marl +
Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten + Recklinghausen
wap Meinerzhagen (Volmetal)
Kombination wap Meinerzhagen (Volmetal) + Lüdenscheid
Altena / Plettenberg (Lennetal)
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern3)
Wochen-Magazin Moers
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn +
Wochen-Anzeiger Duisburg-West
Wochen-Anzeiger Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
Erscheinungsweise
wöchentlich
mittwochs +
samstags
Verteilte
Exempl.
€/Anz.-mm
Mindestgröße
20 mm
Grund- Ortspreis
preis
Satzspiegel
Höhe x
Breite
mm
445 x 325
gewerbl. Kleinanzeigen2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Spalten/
Spaltenbreite
1/1 Seite Grundpreis Ortspreis
= mm
€/Zeile
€/Zeile
- ohne Nachlass 7/45
3.115
–
–
–
–
25.300
44.100
0,92
1,12
0,78
0,95
73.100
1,47
1,25
369.900
31.100
4,15
0,82
3,53
0,70
445 x 325
7/45
89.900
40.300
1,49
1,09
1,27
0,93
445 x 325
172.200
19.600
2,42
0,73
2,06
0,62
89.900
32.500
1,49
0,75
1,27
0,64
47.300
0,93
113.300
2,71
2,30
3.115
6,47
–
5,50
–
7/45
3.115
2,12
–
1,80
––
445 x 325
7/45
3.115
3,82
–
3,25
–
445 x 325
7/45
3.115
2,12
–
1,80
–
0,79
1,47
1,25
1,75
1,49
2,53
2,15
102.200
45.600
1,68
1,08
1,43
0,92
3,06
–
2,60
–
75.200
1,35
1,15
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
mittwochs +
samstags
142.600
18.800
44.100
73.100
2,07
0,69
1,12
1,47
1,76
0,59
0,95
1,25
–
–
–
2,71
–
–
–
2,30
mittwochs
369.900
4,15
3,53
6,47
5,50
92.100
61.800
27.300
34.500
30.300
1,69
1,12
0,74
0,86
0,79
1,44
0,95
0,63
0,73
0,67
445 x 325
7/45
3.115
3,41
–
–
–
–
2,90
–
–
–
–
14.500
0,67
0,57
445 x 325
7/45
3.115
–
–
89.700
1,64
1,39
2,82
2,40
mittwochs
mittwochs
donnerstags
mittwochs
mittwochs +
sonntags
mi. + so./sa.
mittwochs
Mülheim
260/5261)
261/5331)
252/5701)
254/5711)
262/5341)
Mülheimer Woche
– Dümpten / Heißen
• Dümpten
• Heißen
– Speldorf / Saarn / Broich
NeukirchenVluyn
246
244
Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn
mittwochs
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
370
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Anzeigenpreise
mi./do. + sa.
445 x 325
445 x 325
7/45
7/45
3.115
3.115
142.600
2,07
1,76
–
–
Oberhausen
270/5301)
267/5381)
268/5391)
230/5831)
234/5871)
Wochen-Anzeiger Oberhausen
– Mitte
– Nord
• Sterkrade / Osterfeld
• Schmachtendorf / Holten
mittwochs +
samstags
110.600
49.400
61.200
48.200
13.000
1,99
1,16
1,26
1,00
0,54
1,69
0,99
1,07
0,85
0,46
445 x 325
7/45
3.115
3,59
–
–
–
–
3,05
–
–
–
–
Recklinghausen
201
202
204
308
Stadtspiegel Recklinghausen
– Recklinghausen-Süd
– Recklinghausen-Nord
Kombination Stadtspiegel Recklinghausen +
Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten
donnerstags
58.000
27.200
30.800
1,19
0,72
0,72
1,01
0,61
0,61
445 x 325
7/45
3.115
–
–
–
–
–
–
172.200
2,42
2,06
3,82
3,25
Schwelm
236/9361)
336/3461)
wap Schwelm
Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal
mittwochs +
samstags
14.900
48.700
0,65
1,20
0,55
1,02
445 x 325
7/45
3.115
–
2,29
–
1,95
Sundern
227/228 1)
229/5721)
389/5781)
Wochen-Anzeiger Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg 3) +
Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve +
Fröndenberg / Wickede
mittwochs +
samstags
12.300
54.900
0,68
1,28
0,58
1,09
475 x 325
7/45
3.325
–
2,35
–
2,00
mi. + sa./so.
102.200
1,68
1,43
445 x 325
3.115 3)
3,06
2,60
mittwochs
35.700
0,85
0,72
445 x 325
7/45
3.115
–
–
Unna
274
272
Stadtspiegel Unna, Holzwickede
Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen,
Bergkamen, Bönen
86.800
1,49
1,27
2,53
2,15
Velbert
215
217
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) mittwochs
– Neviges / Langenberg
56.600
16.900
1,19
0,59
1,01
0,50
445 x 325
7/45
3.115
2,24
–
1,90
–
Wesel
235
266
Der Weseler
Kombination Der Weseler + Der Xantener
mittwochs
39.200
54.400
1,04
1,27
0,88
1,08
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
Xanten
265
266
Der Xantener
Kombination Der Xantener + Der Weseler
mittwochs
15.200
54.400
0,66
1,27
0,56
1,08
445 x 325
7/45
3.115
–
2,53
–
2,15
) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden
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1
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Erscheinungsort
45128 ft
Essen
Nielsen
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Verbreitungsgebiet
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Verlagsa
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Kontaktda
Hattingen: Stadtspiegel
Bahnhofstr. 25, 45525 Hattingen
Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33
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Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
Heinrichstr. 17, 44623 Herne
Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13
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Herten: Stadtspiegel
Jakobstr. 2-4, 45699 Herten
Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14
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Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer
Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn
Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39
[email protected]
Kamen: Stadtspiegel
Weststr. 86, 59174 Kamen
Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44
[email protected]
Kleve: Klever Wochenblatt
Hagsche Str. 96, 47533 Kleve
Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33
[email protected]
Langenfeld: Wochenanzeiger
Langenfeld/Monheim/Hilden
Bachstr. 42, 40764 Langenfeld
Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33
[email protected]
Lüdenscheid: wap
Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen
Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid
Tel. 02351/1063-21, Fax. 02351/1063-44
[email protected]
Marl: Stadtspiegel
Bergstr. 6-10, 45770 Marl
Tel. 02365/9594-17, 02365/9594-60
[email protected]
Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg
Nordwall 2-2a, 58706 Menden
Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310
[email protected]
Moers: Wochen-Magazin
Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn
Augustastr. 9, 47441 Moers
Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44
[email protected]
Mülheim: Mülheimer Woche
Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim
Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507
[email protected]
WVW Geschäftsstellen
Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern
Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg
Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44
[email protected]
Datteln: Stadtspiegel
Hohe Str. 14, 45711 Datteln
Tel. 02363/9192-11, Fax. 02363/9192-33
[email protected]
Dinslaken: Niederrhein Anzeiger
Brückstr. 3, 46535 Dinslaken
Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708
[email protected]
Düsseldorf: Rhein-Bote
Oststr. 115, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33
[email protected]
Duisburg: Wochen-Anzeiger
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg
Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230
[email protected]
Emmerich: Stadtanzeiger
Steinstr. 10, 46446 Emmerich
Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51
[email protected]
Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier
Hauptstr. 48, 45219 Essen
Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545
[email protected]
Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger
Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen
Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995
[email protected]
Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier
Westfalenstr. 288, 45276 Essen
Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33
[email protected]
Gelsenkirchen: Stadtspiegel
Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer
Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44
[email protected]
Goch: Gocher Wochenblatt
Hinterm Engel 18, 47574 Goch
Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55
[email protected]
Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke
Schürmannstr. 4, 58097 Hagen
Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901
[email protected]
●
Dorsten: Stadtspiegel
Westwall 23, 46282 Dorsten
Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33
[email protected]
Oberhausen: Wochen-Anzeiger
Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen
Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15
[email protected]
Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger
City-Nord-Ost-Anzeiger
Kaiserstr. 150-152, 44143 Dortmund
Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159
[email protected]
Recklinghausen: Stadtspiegel
Breite Str. 37, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524
[email protected]
Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger
Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund
Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379
[email protected]
Unna: Stadtspiegel
Schäferstr. 1, 59423 Unna
Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16
[email protected]
Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger
Werner Str. 47, 44388 Dortmund
Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416
[email protected]
Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal
Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm
Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33
[email protected]
Gladbeck: Stadtspiegel
Horster Str. 23, 45964 Gladbeck
Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29
[email protected]
Velbert: Stadtanzeiger Niederberg
Friedrichstr. 203, 42551 Velbert
Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/412413 o. 50982
[email protected]
Haltern: Stadtspiegel
Rekumer Str. 36, 45721 Haltern
Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565
[email protected]
Wesel: Der Weseler/Der Xantener
Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel
Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30
[email protected]
ORA Geschäftsstellen
Lünen: Lüner Anzeiger
Marktstr. 2a, 44532 Lünen
Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44
[email protected]
Bochum: Stadtspiegel
Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum
Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33
[email protected]
Schwerte: Ruhr-Anzeiger
Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte
Tel. 02304/910965, Fax. 02304/9109679
[email protected]
Bottrop: Stadtspiegel
Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop
Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43
[email protected]
Wattenscheid: Stadtspiegel
Hochstr. 3, 44866 Bochum
Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730
[email protected]
Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger
Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33
[email protected]
Witten: Witten aktuell
Poststr. 28, 58452 Witten
Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19
[email protected]
Verbreitungsgebiete: WVW/ORA/Partnerverlage
Ahaus
Stadtlohn
Gescher
Stand 1. Oktober 2006
Rhein
●
Bocholt
●
●
●
Emmerich
●
Coesfeld
Borken
Kleve
●
●
●
Goch
Xanten
●
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Dinslaken
KampLintfort
Moers
● Neukirchen● Duisburg
Vluyn
Marl
WVW
●
Mülheim
●
●
Duisburg
WVW
Erscheint
zusätzlich am Wochenende
ORA
●
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Moers
Erscheint in der Wochenmitte
●
Duisburg
Erscheint zusätzlich am Wochenende
●
Wülfrath
Haan
Warstein
Unna
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Witten
Hattingen
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Iserlohn
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Herdecke
●
Gevelsberg
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●
●
●
●
Altena
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Lüdenscheid
●
Meinerzhagen
Hilden
●
●
Langenfeld
Monheim
Menden
Ruhr
Hemer
Hagen
Ennepetal
● Schwelm
Arnsberg
●
Schwerte
Düsseldorf
Partnerverlage
●
● Velbert
Heiligenhaus
● Soest
Kamen
●
●
Partnerverlage
Erscheint in der Wochenmitte
Essen
●
Hamm
Wattenscheid
● Bochum
●
●
ORA
Moers
●
● Reckling● Lünen
hausen
Gladbeck ● Herten
● Castrop● Gels.Rauxel
Buer
● Bottrop
● Herne
● Gelsen● Wanne● Oberhausen
● Dortmund
kirchen
Eickel
●
Werne
Datteln
●
●
●
●
Ahlen
Dorsten
●
●
● Beckum
Haltern
Wesel
●
●
Lüdinghausen
Sundern
●
Brilon
Olsberg
Willingen
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Erscheinungsort
45128 ft
Essen
Nielsen
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Verbreitungsgebiet
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a
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ng
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Allgemeine
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si
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te
Kontaktda
Hattingen: Stadtspiegel
Bahnhofstr. 25, 45525 Hattingen
Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33
[email protected]
Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
Heinrichstr. 17, 44623 Herne
Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13
[email protected]
Herten: Stadtspiegel
Jakobstr. 2-4, 45699 Herten
Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14
[email protected]
Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer
Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn
Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39
[email protected]
Kamen: Stadtspiegel
Weststr. 86, 59174 Kamen
Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44
[email protected]
Kleve: Klever Wochenblatt
Hagsche Str. 96, 47533 Kleve
Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33
[email protected]
Langenfeld: Wochenanzeiger
Langenfeld/Monheim/Hilden
Bachstr. 42, 40764 Langenfeld
Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33
[email protected]
Lüdenscheid: wap
Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen
Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid
Tel. 02351/1063-21, Fax. 02351/1063-44
[email protected]
Marl: Stadtspiegel
Bergstr. 6-10, 45770 Marl
Tel. 02365/9594-17, 02365/9594-60
[email protected]
Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg
Nordwall 2-2a, 58706 Menden
Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310
[email protected]
Moers: Wochen-Magazin
Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn
Augustastr. 9, 47441 Moers
Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44
[email protected]
Mülheim: Mülheimer Woche
Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim
Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507
[email protected]
WVW Geschäftsstellen
Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern
Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg
Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44
[email protected]
Datteln: Stadtspiegel
Hohe Str. 14, 45711 Datteln
Tel. 02363/9192-11, Fax. 02363/9192-33
[email protected]
Dinslaken: Niederrhein Anzeiger
Brückstr. 3, 46535 Dinslaken
Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708
[email protected]
Düsseldorf: Rhein-Bote
Oststr. 115, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33
[email protected]
Duisburg: Wochen-Anzeiger
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg
Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230
[email protected]
Emmerich: Stadtanzeiger
Steinstr. 10, 46446 Emmerich
Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51
[email protected]
Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier
Hauptstr. 48, 45219 Essen
Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545
[email protected]
Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger
Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen
Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995
[email protected]
Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier
Westfalenstr. 288, 45276 Essen
Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33
[email protected]
Gelsenkirchen: Stadtspiegel
Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer
Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44
[email protected]
Goch: Gocher Wochenblatt
Hinterm Engel 18, 47574 Goch
Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55
[email protected]
Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke
Schürmannstr. 4, 58097 Hagen
Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901
[email protected]
●
Dorsten: Stadtspiegel
Westwall 23, 46282 Dorsten
Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33
[email protected]
Oberhausen: Wochen-Anzeiger
Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen
Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15
[email protected]
Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger
City-Nord-Ost-Anzeiger
Kaiserstr. 150-152, 44143 Dortmund
Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159
[email protected]
Recklinghausen: Stadtspiegel
Breite Str. 37, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524
[email protected]
Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger
Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund
Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379
[email protected]
Unna: Stadtspiegel
Schäferstr. 1, 59423 Unna
Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16
[email protected]
Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger
Werner Str. 47, 44388 Dortmund
Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416
[email protected]
Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal
Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm
Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33
[email protected]
Gladbeck: Stadtspiegel
Horster Str. 23, 45964 Gladbeck
Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29
[email protected]
Velbert: Stadtanzeiger Niederberg
Friedrichstr. 203, 42551 Velbert
Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/412413 o. 50982
[email protected]
Haltern: Stadtspiegel
Rekumer Str. 36, 45721 Haltern
Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565
[email protected]
Wesel: Der Weseler/Der Xantener
Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel
Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30
[email protected]
ORA Geschäftsstellen
Lünen: Lüner Anzeiger
Marktstr. 2a, 44532 Lünen
Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44
[email protected]
Bochum: Stadtspiegel
Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum
Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33
[email protected]
Schwerte: Ruhr-Anzeiger
Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte
Tel. 02304/910965, Fax. 02304/9109679
[email protected]
Bottrop: Stadtspiegel
Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop
Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43
[email protected]
Wattenscheid: Stadtspiegel
Hochstr. 3, 44866 Bochum
Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730
[email protected]
Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger
Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33
[email protected]
Witten: Witten aktuell
Poststr. 28, 58452 Witten
Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19
[email protected]
Verbreitungsgebiete: WVW/ORA/Partnerverlage
Ahaus
Stadtlohn
Gescher
Stand 1. Oktober 2006
Rhein
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Bocholt
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Borken
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Goch
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Erscheint
zusätzlich am Wochenende
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Erscheint in der Wochenmitte
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Ennepetal
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Partnerverlage
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Partnerverlage
Erscheint in der Wochenmitte
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Gladbeck ● Herten
● Castrop● Gels.Rauxel
Buer
● Bottrop
● Herne
● Gelsen● Wanne● Oberhausen
● Dortmund
kirchen
Eickel
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Datteln
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Ahlen
Dorsten
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● Beckum
Haltern
Wesel
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Lüdinghausen
Sundern
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Brilon
Olsberg
Willingen
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Prospekt-Beilagen
Preis pro 1000 Ex. bis
20 g
30 g
40 g
50 g
Ortspreis
€
45,50
51,50
57,50
63,50
Grundpreis
€
53,55
60,60
67,65
74,70
Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 8,20 (Ortspreis € 7,00)
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 29,40 (Grundpreis)
€ 25,00 (Ortspreis)
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe
Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus”
Versandanschriften:
Druck- und Verlagszentrum GmbH & Co. KG, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey
201 Recklinghausen, 203 Marl, 205 Datteln, 207 Herten, 215 Velbert, 216 Heiligenhaus, 226/963 Hattingen, 231/931 Iserlohn, 233/933 Hemer, 236/936 Schwelm, 237/937 Gevelsberg, 238/938 Ennepetal,
250/930 Hagen, 273 Kamen, 274 Unna, 282 Lüdenscheid, 285/925 Herdecke, 291/575 Menden,
292/576 Fröndenberg, 295 Altena, 298 Meinerzhagen. Höchstformat: 230 x 325 mm
WAZ-Druckhaus, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen
206/574 Essen-Borbeck, 208/586 Essen-Kettwig, 209/865 Essen-Steele, 210/573 Essen-West,
211/290 Essen-Süd, 212/218 Essen-Nord, 223/588 Essen-Werden, 235 Wesel, 239 Düsseldorf,
246 Neukirchen-Vluyn, 247 Kamp-Lintfort, 248/579 Kleve, 249/580 Goch, 251 Moers, 255/514 Monheim, 256/515 Hilden, 257/516 Langenfeld, 258/868 Essen-Ruhr-Kurier, 260/526 Mülheim, 264 Dinslaken, 265 Xanten, 269/581 Emmerich, 270/530 Oberhausen, 518/519 Duisburg, 535 Wanne-Eickel**,
541 Herne**. Höchstformat: 230 x 325 mm
Lensing-Wolff-Druck, Harkortstraße 6 (an der A 1), 48163 Münster-Mecklenbeck
279 Gelsenkirchen, 280 Buer. Höchstformat: 240 x 324 mm
Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, An der Hansalinie 1, 48163 Münster-Mecklenbeck
227/228 Sundern, 242/243 Arnsberg, 275 Wanne-Eickel*, 276 Herne*.
Höchstformat: 240 x 324 mm
* mittwochs ** sonntags
Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach
Möglichkeit beachtet werden:
1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von
mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens
120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt)
können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148x210 mm)
müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen
am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen
dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Verpackung, Transport:
1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten,
Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen.
Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss
analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen
sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein
begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
– zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe – Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
– Erscheinungsdatum
– Absender und Empfänger
– Auftraggeber der Beilage
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Sonstige Angaben:
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür
übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält
sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte
Beilagenaufträge.
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen
Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag
behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder
mehr Firmen werben.
4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem
Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt,
wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung
des Anzeigenblattes erfolgen.
6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet.
7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der
Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der
bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Sonder- und Parallelverteilungen auf Anfrage.
Über Möglichkeiten zur Warteliste informieren wir gerne.
Allgemeine Verlagsangaben/
Anzeigen-Sonderformen
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Verlagsanschrift:
WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft
mbH & Co. KG, 45123 Essen
Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 - 28 36
Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 - 29 82/- 24 94
http://www.wvw-anzeigenblaetter.de
[email protected]
Bankverbindungen:
Deutsche Bank AG Essen, Bankleitzahl 360 700 50, Konto-Nr. 2 86 00 39
IBAN: DE85 3607 0050 0286 0039 00 BIC: DEUTDEDEXXX
Sparkasse Essen, Bankleitzahl 360 501 05, Konto-Nr. 28 76 80
IBAN: DE33 3605 0105 0000 2876 80 BIC: SPESDE3E
Farbanzeigen*)
Aufschläge pro Berechnung
bis 1.999 mm:
bis 1.999 mm:
bis 2.999 mm:
ab 3.000 mm:
Mindestberechnung:
Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über € 130,- sowie bei
Bankeinzugsverfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.
Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von
16 Anzeigen oder 12 000 mm.......................5%
12 Anzeigen oder 13 000 mm.....................10%
24 Anzeigen oder 5 000 mm.....................15%
48 Anzeigen oder 10 000 mm.....................20%
Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2007:
ab 1600 Anzeigen 3% Bonus
ab 1000 Anzeigen 4% Bonus
über 2000 Anzeigen 5% Bonus
Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig)
nach Ablauf des Kalenderjahres
(nur für Kontokunden)
Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
Ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage,
Chiffregebühr je Veröffentlichung € 5,- (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck.
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
1 Zusatzfarbe
25%
22%
18%
14%
2 Zusatzfarben
44%
36%
33%
28%
3 Zusatzfarben
55%
45%
40%
35%
1 Zusatzfarbe 300 mm (Titelseite/-kopf 200 mm)
2 und 3 Zusatzfarben 500 mm (Titelseite 350 mm, Titelkopf 200 mm)
Farbanzeigen
im Kleinanzeigenteil:
Farbanzeigen mit einer Zusatzfarbe (Mindestgröße 100 mm) und 3 Zusatzfarben (Mindestgröße 200 mm) in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
Festpreiszuschläge für Zusatzfarben auf Anfrage.
Platzierungen:
Aufschläge für Anzeigen unter 300 mm: Festpreise auf Anfrage*).
Aufschläge für Anzeigen über 300 mm: lt. Staffelung für 1 Zusatzfarbe*).
Diese Preisgestaltung kann der Verlag bei Platzierungsvorschriften ohne
jegliche Alternative vornehmen.
Ein Platzierungsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
Titelseiten-Anzeigen: s/w-Mindestgröße 50 mm, Zuschlag 85% bis 99 mm,
ab 100 mm 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
Titelkopf-Anzeigen:
100% Aufschlag (nicht in allen Belegungseinheiten möglich),
auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)
Insel-Anzeigen:
auf Anfrage *)
Panorama-Anzeigen: auf Anfrage *)
Prospektanzeigen:
siehe Rückseite Preisliste
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt.
Media-Service
Telefon:
Fax:
Telefon:
Fax:
Telefon:
02 01/8 04 - 27 66/- 28 52
02 01/8 04 - 29 82
Anzeigenannahme
02 01/8 04 - 29 31 und - 29 67
02 01/8 04 - 18 57
Anzeigen-/Beilagendisposition
02 01/8 04 - 16 15/- 16 16
02 01/8 04 - 23 19/- 26 76/- 27 64
02 01/8 04 - 28 90/- 29 59/- 17 07
Fax:
02 01/8 04 - 29 12/- 24 94
ISDN (für Rückfragen)
Telefon: 02 01/8 04 - 25 60
Übertragung Macintosh*
ISDN-Nr.: 02 01/8 04 - 21 30
Übertragung DOS*
ISDN-Nr.: 02 01/8 04 - 21 38
*Aus Kontrollgründen ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.
Redaktion
Fax:
02 01/8 04 - 21 61
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Alle Druckorte:
Druckverfahren:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Tonwertzunahme:
Zeitungsstandard 26%
Tonwertumfang:
5 – 90%
Technische Angaben
Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb
vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die
Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. Der
Einsatz von HKS-Z-Farben im Druckhaus Lensing-Wolff-Druck
Münster ist möglich.
4-c-Druck: nach der Euroskala.
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Essen: 206/574 Essen-Borbeck, 208/586 Essen-Kettwig,
209/865 Essen-Steele, 210/573 Essen-West, 211/290 EssenSüd, 212/218 Essen-Nord, 223/588 Essen-Werden, 235 Wesel,
239 Düsseldorf, 246 Neukirchen-Vluyn, 247 Kamp-Lintfort,
248/579 Kleve, 249/580 Goch, 251 Moers, 255/514 Monheim,
256/515 Hilden, 257/516 Langenfeld, 258/868 Essen-RuhrKurier, 260/526 Mülheim, 264 Dinslaken, 265 Xanten, 269/581
Emmerich, 270/530 Oberhausen, 518/519 Duisburg, 535 WanneEickel, 541 Herne
Max. Flächendeckung: 240%
Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort
max. bis 34 L/cm = 85 lpi
4-c-Seiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den
jeweiligen Druckort einschl. 2 Europa-Skala-Andrucke auf Zeitungspapier bzw. Farbproofs.
Offsetplattenkopie:
CtP/Lithostar
Strichbreiten:
Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
Panoramaseiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an
den jeweiligen Druckort.
Satzspiegel 1/1 Seite:
445 mm hoch/325 mm breit
Schrift:
mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften
ohne Serifen und halbfett.
Anlieferung per Datenträger/digitaler Datentransfer (1/1 4-c-Anzeigenseiten) einige Stunden vor dem jeweiligen Seitenmontagen-Anlieferungstermin oder nach Absprache. Vorgaben von der
jeweiligen Satzstelle/Druckhaus sind zu beachten.
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit
Zur Überprüfung und um Datenabstürzen vorzubeugen, sind
sicherheitshalber 1 Farbproof oder alternativ 4 einfarbige separierte Laserausdrucke (evtl. auch geringfügig verkleinert) beizufügen.
Lensing-Wolff-Druck,
Münster-Mecklenbeck
Raster:
Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis.
Spaltenbreiten:
1spaltig 145 mm
2spaltig 190 mm
3spaltig 137 mm
4spaltig 184 mm
Panoramaseite:
5spaltig 231 mm
6spaltig 278 mm
7spaltig 324 mm (Münster)
7spaltig 325 mm (Hagen und Essen)
Breite 650 mm (Hagen und Essen)
674 mm (Münster)
Angegebener Satzspiegel und Spaltenbreite müssen nicht
der Abdruckbreite entsprechen.
Digitale
Druckunterlagen
Vorgaben für die Anlieferung digitaler
Daten erhalten Sie von der annehmenden Stelle.
Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de
können Sie allgemein gültige Vorgaben
downloaden.
Allgemeine Angaben
Zusatzfarben: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus
der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan,
Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und
4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. Nähere Angaben
dazu und über genaue differenzierte Druckunterlagen-Beschaffenheiten auf Anfrage über die jeweils annehmende Stelle.
Druck- und Verlagszentrum,
Hagen-Bathey
Druckhaus WAZ, Essen
Hagen: 201 Recklinghausen, 203 Marl, 205 Datteln, 207 Herten,
215 Velbert, 216 Heiligenhaus, 226/963 Hattingen, 231/931 Iserlohn, 233/933 Hemer, 236/936 Schwelm, 237/937 Gevelsberg,
238/938 Ennepetal, 250/930 Hagen, 273 Kamen, 274 Unna,
282 Lüdenscheid, 285/925 Herdecke, 291/575 Menden, 292/576
Fröndenberg, 295 Altena, 298 Meinerzhagen
279 Gelsenkirchen, 280 Buer
Aschendorff Medien GmbH & Co. KG,
Münster-Mecklenbeck
227/228 Sundern, 242/243 Arnsberg, 275 Wanne-Eickel,
276 Herne
Offsetplattenkopie:
CTP/Silverlith (Aschendorff), CtP/Fotopolymere (Lensing)
Satzspiegel 1/1 Seite:
475 mm hoch/324 mm breit (Lensing) 279, 280
445 mm hoch/324 mm breit (Aschendorff) 275, 276
475 mm hoch/324 mm breit (Aschendorff) 242/243, 227/228
Satzspiegel Panoramaseiten:
475 mm hoch/674 mm breit (Lensing) 279, 280
445 mm hoch/674 mm breit (Aschendorff) 275, 276
475 mm hoch/674 mm breit (Aschendorff) 242/243, 227/228
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Anzeigenschlusstermine
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine:
montags
dienstags
freitags
dienstags
montags
montags
montags
donnerstags
montags
freitags
montags
freitags
montags
donnerstags
dienstags
freitags
montags
montags
freitags
montags
freitags
16.00 Uhr
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
14.00 Uhr
15.00 Uhr
16.00 Uhr
12.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
15.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
17.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
16.00 Uhr für mittwochs
14.00 Uhr für samstags
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
16.00 Uhr
17.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
15.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
Hilden
Hagen
dienstags
freitags
12.00 Uhr für mittwochs
12.00 Uhr für sonntags
Neukirchen-Vluyn
Oberhausen
Hattingen
montags
donnerstags
16.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
Heiligenhaus
dienstags
13.00 Uhr
Recklinghausen
Schwelm
Hemer
dienstags
freitags
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
Sundern
Herdecke
dienstags
freitags
12.00 Uhr für mittwochs
12.00 Uhr für sonntags
Herne
montags
donnerstags
dienstags
15.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für sonntags
14.00 Uhr
Altena
Arnsberg
Datteln
Dinslaken
Düsseldorf
Duisburg
Emmerich
Ennepetal
Essen
Fröndenberg
Gelsenkirchen
Gevelsberg
Goch
Herten
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden.
Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen.
Diese Termine liegen in der Regel später.
Iserlohn
Kamen
Kamp-Lintfort
Kleve
Langenfeld
Lüdenscheid
Marl
Meinerzhagen
Menden
Moers
Monheim
Mülheim
Unna
Velbert
Wesel
Xanten
montags
donnerstags
dienstags
freitags
montags
montags
montags
freitags
montags
donnerstags
montags
dienstags
montags
dienstags
freitags
montags
montags
donnerstags
dienstags
freitags
montags
montags
freitags
dienstags
montags
freitags
montags
donnerstags
montags
dienstags
montags
montags
16.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
17.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
16.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
16.00 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
10.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für sonntags
15.00 Uhr
16.00 Uhr für mittwochs
15.00 Uhr für samstags
15.00 Uhr für mittwochs/donnerstags
9.00 Uhr für samstags
15.00 Uhr
16.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
14.00 Uhr
16.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
16.00 Uhr für mittwochs
16.00 Uhr für samstags
16.00 Uhr
13.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen
nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn
Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber
zu tragen.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden
Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit
dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung
vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender,
eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen
werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht
als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die
Qualität des Drucks.
b)
Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt
ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei
Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine
Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht.
Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von
Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur
Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.
c)
Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb
eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
d)
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e)
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler
hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f)
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung
und der Platzierung/Rubrizierung vor.
g)
Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag
behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h)
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die
neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i)
Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist,
dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch
von ihm geliefert werden.
k)
Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l)
Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen
Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird
der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den
Verlag erwachsen.
o)
Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p)
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im
Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber
binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q)
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r)
Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s)
Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet
der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
Preisliste Nr. 20
Gültig ab 1. Januar 2007
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen
nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn
Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber
zu tragen.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Erscheinungsort
45128 Essen · Nielsen II
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden
Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit
dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung
vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender,
eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen
werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht
als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die
Qualität des Drucks.
b)
Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt
ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei
Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine
Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht.
Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von
Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur
Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.
c)
Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb
eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
d)
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung
einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e)
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler
hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f)
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung
und der Platzierung/Rubrizierung vor.
g)
Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag
behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h)
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die
neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i)
Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist,
dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch
von ihm geliefert werden.
k)
Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l)
Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen
Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird
der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den
Verlag erwachsen.
o)
Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p)
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im
Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber
binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q)
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r)
Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s)
Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet
der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
Die Vorteile
WVW Anzeigenblätter – denn Erfolg ist belegbar!
Fast hundertprozentige Haushaltsabdeckung
Hohe Kontaktchancen durch redaktionelle Qualität
Sichere und ADA-kontrollierte Verteilung
Gelesen wegen der Anzeigen
Marktgerechter Zuschnitt der Verbreitungsgebiete
Lesefreundliche Gestaltung
Viele Belegungsmöglichkeiten durch Ausgabenvielfalt
Professionelle Auftragsabwicklung
Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
103 WVW/ORA Belegungseinheiten – alle aus einer Hand
BUNDESVERBAND
DEUTSCHER
ANZEIGENBLÄTTER
Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.
Die genannten Auflagenzahlen
werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft.
ANZEIGEN
PROSPEKT
Prospektanzeigen, vierfarbig
Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen.
Anderseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten.
Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot für Sie!
Prospektanzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage
gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt,
sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die
Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf
geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die neue Werbeform zum Einsatz
kommt, bestimmen Sie.
Berechnung: pro 1.000 Exemplare
Auflage
unter 25.000
225.000 – 249.999
250.000 – 299.999
100.000 – 199.999
über 200.000
4 Seiten
(Grundpreis)
118,- €
106,- €
95,- €
89,- €
83,- €
4 Seiten
(Ortspreis)
100,- €
90,- €
80,- €
75,- €
70,- €
8 Seiten
(Grundpreis)
177,- €
165,- €
153,- €
142,- €
130,- €
8 Seiten
(Ortspreis)
150,- €
140,- €
130,- €
120,- €
110,- €
Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet.
Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet.
Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospektanzeigen können vierfarbig oder
schwarz-weiß sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospektanzeigen dürfen nur
Angebote eines Kunden enthalten.
Anzeigenblätter
Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG
Bert-Brecht-Straße 29 · 45128 Essen
e-mail: [email protected]
Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung
Beilage3 ist das neue Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung
in den Erfolgsmedien der WVW.
Mehr-Wert Nr. 1:
Freianzeige durch Beilagen
Für jeden Beilagendurchgang (Vollabdeckung) erhalten Sie 200 mm Anzeigenraum
(s/w) in den belegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich einen Bezug zur Beilage
haben und am selben Tag erscheinen wie die Beilage.
Mehr-Wert Nr. 2:
Anzeigenguthaben durch Beilagen
Pro 1.000 Beilagen wird Ihnen in den belegten Ausgaben als Anzeigenfreiraum
gutgeschrieben:
• 1 mm s/w bei Abnahme der Freianzeige
• 2 mm s/w bei Verzicht auf die Freianzeige.
Der Freiraum kann bis maximal 1 Seite pro Laufzeit aufaddiert werden.
Mehr-Wert Nr. 3:
Vor-/Nachlaufanzeigen, „Erkundungsanzeigen“
Schalten Sie zu Ihrer Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, so erhalten Sie:
50 % Nachlass* auf Vor-/Nachlaufanzeigen in den Gebieten, in denen die Beilage
geschaltet wird. 50 % Nachlass* auf ergänzende Anzeigen in benachbarten Ausgaben
(„Erkundungsanzeigen“).
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater an.
* Jeweils ohne weitere Nachlässe, gilt bei Vollbelegung einer Ausgabe