Titel Preisliste WVW
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Titel Preisliste WVW
Preisliste Nr. 20 Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2007 80 B seinheite n ung g e l r e mit h übe c i l t n che wö en n teilt ver plare m Exe 3,8 Anzeigenblätter Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG Bert-Brecht-Straße 29 · 45128 Essen e-mail: [email protected] . o i M Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet AusgabenNr. Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise Erscheinungsweise wöchentlich Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Altena 295 283 wap Altena / Plettenberg (Lennetal) Kombination wap Altena / Plettenberg (Lennetal) + Lüdenscheid + Meinerzhagen (Volmetal) mittwochs 39.200 1,40 1,19 89.900 1,49 1,27 Arnsberg 242/2431) 229/5721) 389/5781) Wochen-Anzeiger Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + samstags 42.600 54.900 0,91 1,28 mi. + sa./so. 102.200 donnerstags Satzspiegel Höhe x Breite mm Spalten/ Spaltenbreite gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass - 445x325 7/45 3.115 – – 0,77 1,09 475x325 7/45 3.325 2,12 1,80 – 2,35 – 2,00 1,68 1,43 445x325 3.115 3) 44.200 1,15 0,98 445x325 3,06 2,60 7/45 3.115 – – 172.200 2,42 2,06 53.600 32.800 20.800 1,22 0,87 0,67 1,04 0,74 0,57 3,82 3,25 445x325 7/45 3.115 2,24 – – 1,90 – – – – 445x325 7/45 3.115 5,47 – – – – – – – – – 4,65 – – – – – – – – – 6,47 5,50 445x325 7/45 3.115 5,41 – – – – 4,60 – – – – Datteln 205 308 Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) Kombination Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) + Marl + Herten + Recklinghausen Dinslaken 264 293 294 373 Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe mittwochs – Dinslaken – Voerde / Hünxe Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe + Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum 73.500 1,42 1,21 Düsseldorf 239 527 531 532 536 537 540 542 545 253 361 Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt) – Rath – Oberkassel – Derendorf / City – Flingern / Zoo – Gerresheim – Bilk / Friedrichstadt – Eller – Wersten / Oberbilk – Benrath Kombination Rhein-Bote Düsseldorf + Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim mittwochs 296.800 38.900 20.600 52.400 31.400 23.100 41.100 28.000 40.900 20.400 3,46 1,00 0,82 1,18 0,98 0,82 1,09 0,89 1,09 0,82 2,94 0,85 0,70 1,00 0,83 0,70 0,93 0,76 0,93 0,70 369.900 4,15 3,53 Duisburg 518/5191) 501/5081) 522/5021) 523/5111) 503/5121) Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt) Duisburg-Nord – Walsum – Hamborn / Marxloh – Meiderich / Ruhrort mittwochs + samstags 243.200 98.100 19.900 40.600 37.600 3,55 1,71 0,61 0,94 0,91 3,02 1,45 0,52 0,80 0,77 504/5091) 505/5131) 528/5291) 506/5171) 507/5101) 520/5241) 521/5251) 370 Duisburg Mitte / Neudorf / Süd – Mitte – Neudorf – Süd Duisburg-West – Rheinhausen – Homberg Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West + Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum + Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe 92.200 24.300 26.900 41.000 52.900 36.400 16.500 1,67 0,74 0,80 0,93 1,06 0,80 0,56 1,42 0,63 0,68 0,79 0,90 0,68 0,48 – – – – – – – – – – – – – – 142.600 2,07 1,76 – – 73.500 1,42 1,21 – – 0,84 0,71 – – 373 1 mittwochs Emmerich 269/581 ) 360/3791) Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg Kombination Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg + Klever + Gocher Wochenblatt mittwochs + sonntags 26.200 82.500 1,31 1,11 Ennepetal 238/9381) 336/3461) wap Ennepetal Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm mittwochs + samstags 13.900 48.700 0,65 1,20 Essen 313/5001) 212/2181) 213/2211) 241/2221) 211/2901) 219/2961) 214/5431) 210/5731) 206/5741) 315/8931) 208/5861) 223/5881) 209/8651) 258/8681) 259/8941) 263/8971) 875/8911) Stadtspiegel Essen (Gesamt) Nord Anzeiger – Katernberg / Stoppenberg – Altenessen Süd Anzeiger – Holsterhausen / Rüttenscheid-Nord – Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd West Anzeiger Borbeck Kurier Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier Kettwig Kurier Werden Kurier Steeler Kurier Ruhr Kurier – Überruhr / Burgaltendorf – Kupferdreh / Heisingen Kombination Steeler Kurier + Ruhr Kurier Überruhr / Burgaltendorf Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd + Ruhr Kurier Kupferdreh / Heisingen mittwochs + samstags 327.300 74.800 26.800 48.000 85.300 44.700 40.600 32.400 44.600 23.100 12.100 11.000 40.200 26.900 14.600 12.300 876/8921) 445x325 7/45 3.115 2,41 2,05 0,55 1,02 445x325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 4,29 1,49 0,89 1,09 1,61 1,00 0,87 0,99 1,01 0,96 0,69 0,59 1,08 0,80 0,65 0,62 3,65 1,27 0,76 0,93 1,37 0,85 0,74 0,84 0,86 0,82 0,59 0,50 0,92 0,68 0,55 0,53 445x325 7/45 3.115 7,65 – – – – – – – – – – – – – – – 6,50 – – – – – – – – – – – – – – – 54.800 1,22 1,04 – – 52.900 1,01 0,86 – – ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet AusgabenNr. Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise Erscheinungsweise wöchentlich Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Altena 295 283 wap Altena / Plettenberg (Lennetal) Kombination wap Altena / Plettenberg (Lennetal) + Lüdenscheid + Meinerzhagen (Volmetal) mittwochs 39.200 1,40 1,19 89.900 1,49 1,27 Arnsberg 242/2431) 229/5721) 389/5781) Wochen-Anzeiger Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + samstags 42.600 54.900 0,91 1,28 mi. + sa./so. 102.200 donnerstags Satzspiegel Höhe x Breite mm Spalten/ Spaltenbreite gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass - 445x325 7/45 3.115 – – 0,77 1,09 475x325 7/45 3.325 2,12 1,80 – 2,35 – 2,00 1,68 1,43 445x325 3.115 3) 44.200 1,15 0,98 445x325 3,06 2,60 7/45 3.115 – – 172.200 2,42 2,06 53.600 32.800 20.800 1,22 0,87 0,67 1,04 0,74 0,57 3,82 3,25 445x325 7/45 3.115 2,24 – – 1,90 – – – – 445x325 7/45 3.115 5,47 – – – – – – – – – 4,65 – – – – – – – – – 6,47 5,50 445x325 7/45 3.115 5,41 – – – – 4,60 – – – – Datteln 205 308 Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) Kombination Stadtspiegel Datteln (Ostvest, Olfen) + Marl + Herten + Recklinghausen Dinslaken 264 293 294 373 Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe mittwochs – Dinslaken – Voerde / Hünxe Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe + Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum 73.500 1,42 1,21 Düsseldorf 239 527 531 532 536 537 540 542 545 253 361 Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt) – Rath – Oberkassel – Derendorf / City – Flingern / Zoo – Gerresheim – Bilk / Friedrichstadt – Eller – Wersten / Oberbilk – Benrath Kombination Rhein-Bote Düsseldorf + Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim mittwochs 296.800 38.900 20.600 52.400 31.400 23.100 41.100 28.000 40.900 20.400 3,46 1,00 0,82 1,18 0,98 0,82 1,09 0,89 1,09 0,82 2,94 0,85 0,70 1,00 0,83 0,70 0,93 0,76 0,93 0,70 369.900 4,15 3,53 Duisburg 518/5191) 501/5081) 522/5021) 523/5111) 503/5121) Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt) Duisburg-Nord – Walsum – Hamborn / Marxloh – Meiderich / Ruhrort mittwochs + samstags 243.200 98.100 19.900 40.600 37.600 3,55 1,71 0,61 0,94 0,91 3,02 1,45 0,52 0,80 0,77 504/5091) 505/5131) 528/5291) 506/5171) 507/5101) 520/5241) 521/5251) 370 Duisburg Mitte / Neudorf / Süd – Mitte – Neudorf – Süd Duisburg-West – Rheinhausen – Homberg Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West + Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum + Niederrhein Anzeiger Dinslaken / Voerde / Hünxe 92.200 24.300 26.900 41.000 52.900 36.400 16.500 1,67 0,74 0,80 0,93 1,06 0,80 0,56 1,42 0,63 0,68 0,79 0,90 0,68 0,48 – – – – – – – – – – – – – – 142.600 2,07 1,76 – – 73.500 1,42 1,21 – – 0,84 0,71 – – 373 1 mittwochs Emmerich 269/581 ) 360/3791) Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg Kombination Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg + Klever + Gocher Wochenblatt mittwochs + sonntags 26.200 82.500 1,31 1,11 Ennepetal 238/9381) 336/3461) wap Ennepetal Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm mittwochs + samstags 13.900 48.700 0,65 1,20 Essen 313/5001) 212/2181) 213/2211) 241/2221) 211/2901) 219/2961) 214/5431) 210/5731) 206/5741) 315/8931) 208/5861) 223/5881) 209/8651) 258/8681) 259/8941) 263/8971) 875/8911) Stadtspiegel Essen (Gesamt) Nord Anzeiger – Katernberg / Stoppenberg – Altenessen Süd Anzeiger – Holsterhausen / Rüttenscheid-Nord – Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd West Anzeiger Borbeck Kurier Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier Kettwig Kurier Werden Kurier Steeler Kurier Ruhr Kurier – Überruhr / Burgaltendorf – Kupferdreh / Heisingen Kombination Steeler Kurier + Ruhr Kurier Überruhr / Burgaltendorf Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen / Rüttenscheid-Süd + Ruhr Kurier Kupferdreh / Heisingen mittwochs + samstags 327.300 74.800 26.800 48.000 85.300 44.700 40.600 32.400 44.600 23.100 12.100 11.000 40.200 26.900 14.600 12.300 876/8921) 445x325 7/45 3.115 2,41 2,05 0,55 1,02 445x325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 4,29 1,49 0,89 1,09 1,61 1,00 0,87 0,99 1,01 0,96 0,69 0,59 1,08 0,80 0,65 0,62 3,65 1,27 0,76 0,93 1,37 0,85 0,74 0,84 0,86 0,82 0,59 0,50 0,92 0,68 0,55 0,53 445x325 7/45 3.115 7,65 – – – – – – – – – – – – – – – 6,50 – – – – – – – – – – – – – – – 54.800 1,22 1,04 – – 52.900 1,01 0,86 – – ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet Fröndenberg AusgabenNr. 292/5761) 390/5771) 388/3481) 389/5781) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise Erscheinungsweise wöchentlich Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede mittwochs + Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + sonntags Menden / Lendringsen / Balve Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden / Lendringsen / Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden / Lendringsen / Balve + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) mi. + so./sa. Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Satzspiegel Höhe x Breite mm 445 x 325 gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen Spalten/ Spaltenbreite 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass 7/45 3.115 – – 1,47 1,25 14.800 47.300 0,62 0,93 0,53 0,79 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 102.200 1,68 1,43 3,06 2,60 135.700 77.500 58.200 21.800 36.400 2,40 1,62 1,26 0,72 0,98 2,04 1,38 1,07 0,61 0,83 475 x 324 7/45 3.325 3,71 – – – – 3,15 – – – – Gelsenkirchen 278 279 280 224 225 Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt) Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer – Buer / Erle – Buer / Mitte mittwochs Gevelsberg 237/9371) 336/3461) wap Gevelsberg Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm mittwochs + samstags 19.900 48.700 0,68 1,20 0,58 1,02 445 x 325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 Goch 249/5801) 349/5821) 360/3791) Gocher Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg mittwochs + sonntags 20.000 56.300 0,71 1,11 0,60 0,94 445 x 325 7/45 3.115 – – – – 82.500 1,31 1,11 2,41 2,05 Hagen 250/9301) 286/9261) 287/9271) 288/9281) 289/9291) 284/9241) Stadtanzeiger Hagen mittwochs + – Hohenlimburg sonntags – Hagen-West / Mitte – Hagen-Süd / Breckerfeld – Hagen-Nord Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke / Wetter / Vorhalle 94.300 12.700 28.300 28.800 24.500 122.100 1,53 0,61 0,79 0,79 0,76 1,69 1,30 0,52 0,67 0,67 0,65 1,44 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – 2,47 – – – – – 2,10 Hattingen 226/9631) 867/8701) Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel Kombination Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel + Stadtspiegel Bochum-Südwest mittwochs + samstags 33.900 1,01 0,86 445 x 325 7/45 3.115 2,12 1,80 70.300 1,39 1,18 – – Heiligenhaus 216 215 Stadtanzeiger Heiligenhaus Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg) mittwochs 13.300 56.600 0,60 1,19 0,51 1,01 445 x 325 7/45 3.115 – 2,24 – 1,90 Hemer 233/9331) 332/3471) 388/3481) Stadtspiegel Hemer Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + sonntags 17.200 66.000 0,74 1,31 0,63 1,11 445 x 325 7/45 3.115 – 2,06 – 1,75 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 Herdecke 285/9251) 284/9241) Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle mittwochs + Kombination Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle + Hagen sonntags 27.800 122.100 0,79 1,69 0,67 1,44 445 x 325 7/45 3.115 – 2,47 – 2,10 Herne/ WanneEickel 277/5481) 276/5411) 275/5351) 866/8691) Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel – Herne – Wanne-Eickel Kombination Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel + Stadtanzeiger Castrop-Rauxel mittwochs + sonntags 86.300 44.700 41.600 1,79 1,13 1,04 1,52 0,96 0,88 445 x 325 7/45 3.115 2,53 – – 2,15 – – mi. + so./sa. 124.900 2,07 1,76 3,18 2,70 Herten 207 308 Stadtspiegel Herten Kombination Stadtspiegel Herten + Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Recklinghausen donnerstags 29.700 0,92 0,78 445 x 325 7/45 3.115 – – 172.200 2,42 2,06 3,82 3,25 Hilden 256/5151) 341/3451) 361 Wochen-Anzeiger Hilden mittwochs + Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld samstags Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs 29.000 73.100 0,96 1,47 0,82 1,25 445 x 325 7/45 3.115 – 2,71 – 2,30 6,47 5,50 Iserlohn 231/9311) 332/3471) 388/3481) Stadtspiegel Iserlohn Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + sonntags 445 x 325 7/45 3.115 – 2,06 – 1,75 Kamen 273 272 Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen + Unna, Holzwickede mittwochs Kamp-Lintfort 247 245 Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg mittwochs Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West 244 370 Kleve 248/5791) 349/5821) 360/3791) Klever Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg mittwochs + sonntags 369.900 4,15 3,53 48.800 66.000 1,14 1,31 0,97 1,11 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 51.100 86.800 1,07 1,49 0,91 1,27 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 29.600 0,74 0,63 445 x 325 7/45 3.115 – – 75.200 1,35 1,15 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 142.600 2,07 1,76 36.300 56.300 0,86 1,11 0,73 0,94 82.500 1,31 1,11 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – – 2,41 2,05 ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet Fröndenberg AusgabenNr. 292/5761) 390/5771) 388/3481) 389/5781) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise Erscheinungsweise wöchentlich Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede mittwochs + Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + sonntags Menden / Lendringsen / Balve Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden / Lendringsen / Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede + Menden / Lendringsen / Balve + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern 3) mi. + so./sa. Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Satzspiegel Höhe x Breite mm 445 x 325 gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen Spalten/ Spaltenbreite 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass 7/45 3.115 – – 1,47 1,25 14.800 47.300 0,62 0,93 0,53 0,79 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 102.200 1,68 1,43 3,06 2,60 135.700 77.500 58.200 21.800 36.400 2,40 1,62 1,26 0,72 0,98 2,04 1,38 1,07 0,61 0,83 475 x 324 7/45 3.325 3,71 – – – – 3,15 – – – – Gelsenkirchen 278 279 280 224 225 Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt) Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer – Buer / Erle – Buer / Mitte mittwochs Gevelsberg 237/9371) 336/3461) wap Gevelsberg Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm mittwochs + samstags 19.900 48.700 0,68 1,20 0,58 1,02 445 x 325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 Goch 249/5801) 349/5821) 360/3791) Gocher Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg mittwochs + sonntags 20.000 56.300 0,71 1,11 0,60 0,94 445 x 325 7/45 3.115 – – – – 82.500 1,31 1,11 2,41 2,05 Hagen 250/9301) 286/9261) 287/9271) 288/9281) 289/9291) 284/9241) Stadtanzeiger Hagen mittwochs + – Hohenlimburg sonntags – Hagen-West / Mitte – Hagen-Süd / Breckerfeld – Hagen-Nord Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke / Wetter / Vorhalle 94.300 12.700 28.300 28.800 24.500 122.100 1,53 0,61 0,79 0,79 0,76 1,69 1,30 0,52 0,67 0,67 0,65 1,44 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – 2,47 – – – – – 2,10 Hattingen 226/9631) 867/8701) Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel Kombination Stadtspiegel Hattingen / Niedersprockhövel + Stadtspiegel Bochum-Südwest mittwochs + samstags 33.900 1,01 0,86 445 x 325 7/45 3.115 2,12 1,80 70.300 1,39 1,18 – – Heiligenhaus 216 215 Stadtanzeiger Heiligenhaus Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg) mittwochs 13.300 56.600 0,60 1,19 0,51 1,01 445 x 325 7/45 3.115 – 2,24 – 1,90 Hemer 233/9331) 332/3471) 388/3481) Stadtspiegel Hemer Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + sonntags 17.200 66.000 0,74 1,31 0,63 1,11 445 x 325 7/45 3.115 – 2,06 – 1,75 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 Herdecke 285/9251) 284/9241) Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle mittwochs + Kombination Stadtanzeiger Herdecke / Wetter / Vorhalle + Hagen sonntags 27.800 122.100 0,79 1,69 0,67 1,44 445 x 325 7/45 3.115 – 2,47 – 2,10 Herne/ WanneEickel 277/5481) 276/5411) 275/5351) 866/8691) Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel – Herne – Wanne-Eickel Kombination Wochenblatt Herne / Wanne-Eickel + Stadtanzeiger Castrop-Rauxel mittwochs + sonntags 86.300 44.700 41.600 1,79 1,13 1,04 1,52 0,96 0,88 445 x 325 7/45 3.115 2,53 – – 2,15 – – mi. + so./sa. 124.900 2,07 1,76 3,18 2,70 Herten 207 308 Stadtspiegel Herten Kombination Stadtspiegel Herten + Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Recklinghausen donnerstags 29.700 0,92 0,78 445 x 325 7/45 3.115 – – 172.200 2,42 2,06 3,82 3,25 Hilden 256/5151) 341/3451) 361 Wochen-Anzeiger Hilden mittwochs + Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld samstags Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs 29.000 73.100 0,96 1,47 0,82 1,25 445 x 325 7/45 3.115 – 2,71 – 2,30 6,47 5,50 Iserlohn 231/9311) 332/3471) 388/3481) Stadtspiegel Iserlohn Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + sonntags 445 x 325 7/45 3.115 – 2,06 – 1,75 Kamen 273 272 Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen + Unna, Holzwickede mittwochs Kamp-Lintfort 247 245 Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg mittwochs Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West 244 370 Kleve 248/5791) 349/5821) 360/3791) Klever Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich / Rees / Isselburg mittwochs + sonntags 369.900 4,15 3,53 48.800 66.000 1,14 1,31 0,97 1,11 113.300 1,75 1,49 2,53 2,15 51.100 86.800 1,07 1,49 0,91 1,27 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 29.600 0,74 0,63 445 x 325 7/45 3.115 – – 75.200 1,35 1,15 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 142.600 2,07 1,76 36.300 56.300 0,86 1,11 0,73 0,94 82.500 1,31 1,11 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – – 2,41 2,05 ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet Langenfeld AusgabenNr. 257/5161) 352/3561) 341/3451) 361 Lüdenscheid 282 283 Marl 203 308 Meinerzhagen 298 283 Menden 291/5751) 390/5771) 388/3481) 389/5781) Moers 251 245 244 370 Monheim 255/5141) 352/3561) 341/3451) 361 Titel und Belegungsmöglichkeit Wochen-Anzeiger Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf wap Lüdenscheid Kombination wap Lüdenscheid + Altena / Plettenberg (Lennetal) + Meinerzhagen (Volmetal) Stadtspiegel Marl Kombination Stadtspiegel Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten + Recklinghausen wap Meinerzhagen (Volmetal) Kombination wap Meinerzhagen (Volmetal) + Lüdenscheid Altena / Plettenberg (Lennetal) Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern3) Wochen-Magazin Moers Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West Wochen-Anzeiger Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf Erscheinungsweise wöchentlich mittwochs + samstags Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Satzspiegel Höhe x Breite mm 445 x 325 gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen Spalten/ Spaltenbreite 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass 7/45 3.115 – – – – 25.300 44.100 0,92 1,12 0,78 0,95 73.100 1,47 1,25 369.900 31.100 4,15 0,82 3,53 0,70 445 x 325 7/45 89.900 40.300 1,49 1,09 1,27 0,93 445 x 325 172.200 19.600 2,42 0,73 2,06 0,62 89.900 32.500 1,49 0,75 1,27 0,64 47.300 0,93 113.300 2,71 2,30 3.115 6,47 – 5,50 – 7/45 3.115 2,12 – 1,80 –– 445 x 325 7/45 3.115 3,82 – 3,25 – 445 x 325 7/45 3.115 2,12 – 1,80 – 0,79 1,47 1,25 1,75 1,49 2,53 2,15 102.200 45.600 1,68 1,08 1,43 0,92 3,06 – 2,60 – 75.200 1,35 1,15 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 mittwochs + samstags 142.600 18.800 44.100 73.100 2,07 0,69 1,12 1,47 1,76 0,59 0,95 1,25 – – – 2,71 – – – 2,30 mittwochs 369.900 4,15 3,53 6,47 5,50 92.100 61.800 27.300 34.500 30.300 1,69 1,12 0,74 0,86 0,79 1,44 0,95 0,63 0,73 0,67 445 x 325 7/45 3.115 3,41 – – – – 2,90 – – – – 14.500 0,67 0,57 445 x 325 7/45 3.115 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 mittwochs mittwochs donnerstags mittwochs mittwochs + sonntags mi. + so./sa. mittwochs Mülheim 260/5261) 261/5331) 252/5701) 254/5711) 262/5341) Mülheimer Woche – Dümpten / Heißen • Dümpten • Heißen – Speldorf / Saarn / Broich NeukirchenVluyn 246 244 Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn mittwochs Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West 370 Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise mi./do. + sa. 445 x 325 445 x 325 7/45 7/45 3.115 3.115 142.600 2,07 1,76 – – Oberhausen 270/5301) 267/5381) 268/5391) 230/5831) 234/5871) Wochen-Anzeiger Oberhausen – Mitte – Nord • Sterkrade / Osterfeld • Schmachtendorf / Holten mittwochs + samstags 110.600 49.400 61.200 48.200 13.000 1,99 1,16 1,26 1,00 0,54 1,69 0,99 1,07 0,85 0,46 445 x 325 7/45 3.115 3,59 – – – – 3,05 – – – – Recklinghausen 201 202 204 308 Stadtspiegel Recklinghausen – Recklinghausen-Süd – Recklinghausen-Nord Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten donnerstags 58.000 27.200 30.800 1,19 0,72 0,72 1,01 0,61 0,61 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – – 172.200 2,42 2,06 3,82 3,25 Schwelm 236/9361) 336/3461) wap Schwelm Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal mittwochs + samstags 14.900 48.700 0,65 1,20 0,55 1,02 445 x 325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 Sundern 227/228 1) 229/5721) 389/5781) Wochen-Anzeiger Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg 3) + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + samstags 12.300 54.900 0,68 1,28 0,58 1,09 475 x 325 7/45 3.325 – 2,35 – 2,00 mi. + sa./so. 102.200 1,68 1,43 445 x 325 3.115 3) 3,06 2,60 mittwochs 35.700 0,85 0,72 445 x 325 7/45 3.115 – – Unna 274 272 Stadtspiegel Unna, Holzwickede Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen, Bergkamen, Bönen 86.800 1,49 1,27 2,53 2,15 Velbert 215 217 Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) mittwochs – Neviges / Langenberg 56.600 16.900 1,19 0,59 1,01 0,50 445 x 325 7/45 3.115 2,24 – 1,90 – Wesel 235 266 Der Weseler Kombination Der Weseler + Der Xantener mittwochs 39.200 54.400 1,04 1,27 0,88 1,08 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 Xanten 265 266 Der Xantener Kombination Der Xantener + Der Weseler mittwochs 15.200 54.400 0,66 1,27 0,56 1,08 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Gebiet Langenfeld AusgabenNr. 257/5161) 352/3561) 341/3451) 361 Lüdenscheid 282 283 Marl 203 308 Meinerzhagen 298 283 Menden 291/5751) 390/5771) 388/3481) 389/5781) Moers 251 245 244 370 Monheim 255/5141) 352/3561) 341/3451) 361 Titel und Belegungsmöglichkeit Wochen-Anzeiger Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf wap Lüdenscheid Kombination wap Lüdenscheid + Altena / Plettenberg (Lennetal) + Meinerzhagen (Volmetal) Stadtspiegel Marl Kombination Stadtspiegel Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten + Recklinghausen wap Meinerzhagen (Volmetal) Kombination wap Meinerzhagen (Volmetal) + Lüdenscheid Altena / Plettenberg (Lennetal) Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern3) Wochen-Magazin Moers Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West Wochen-Anzeiger Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf Erscheinungsweise wöchentlich mittwochs + samstags Verteilte Exempl. €/Anz.-mm Mindestgröße 20 mm Grund- Ortspreis preis Satzspiegel Höhe x Breite mm 445 x 325 gewerbl. Kleinanzeigen2) Mindestgröße 4 Zeilen Spalten/ Spaltenbreite 1/1 Seite Grundpreis Ortspreis = mm €/Zeile €/Zeile - ohne Nachlass 7/45 3.115 – – – – 25.300 44.100 0,92 1,12 0,78 0,95 73.100 1,47 1,25 369.900 31.100 4,15 0,82 3,53 0,70 445 x 325 7/45 89.900 40.300 1,49 1,09 1,27 0,93 445 x 325 172.200 19.600 2,42 0,73 2,06 0,62 89.900 32.500 1,49 0,75 1,27 0,64 47.300 0,93 113.300 2,71 2,30 3.115 6,47 – 5,50 – 7/45 3.115 2,12 – 1,80 –– 445 x 325 7/45 3.115 3,82 – 3,25 – 445 x 325 7/45 3.115 2,12 – 1,80 – 0,79 1,47 1,25 1,75 1,49 2,53 2,15 102.200 45.600 1,68 1,08 1,43 0,92 3,06 – 2,60 – 75.200 1,35 1,15 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 mittwochs + samstags 142.600 18.800 44.100 73.100 2,07 0,69 1,12 1,47 1,76 0,59 0,95 1,25 – – – 2,71 – – – 2,30 mittwochs 369.900 4,15 3,53 6,47 5,50 92.100 61.800 27.300 34.500 30.300 1,69 1,12 0,74 0,86 0,79 1,44 0,95 0,63 0,73 0,67 445 x 325 7/45 3.115 3,41 – – – – 2,90 – – – – 14.500 0,67 0,57 445 x 325 7/45 3.115 – – 89.700 1,64 1,39 2,82 2,40 mittwochs mittwochs donnerstags mittwochs mittwochs + sonntags mi. + so./sa. mittwochs Mülheim 260/5261) 261/5331) 252/5701) 254/5711) 262/5341) Mülheimer Woche – Dümpten / Heißen • Dümpten • Heißen – Speldorf / Saarn / Broich NeukirchenVluyn 246 244 Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn mittwochs Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West 370 Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Anzeigenpreise mi./do. + sa. 445 x 325 445 x 325 7/45 7/45 3.115 3.115 142.600 2,07 1,76 – – Oberhausen 270/5301) 267/5381) 268/5391) 230/5831) 234/5871) Wochen-Anzeiger Oberhausen – Mitte – Nord • Sterkrade / Osterfeld • Schmachtendorf / Holten mittwochs + samstags 110.600 49.400 61.200 48.200 13.000 1,99 1,16 1,26 1,00 0,54 1,69 0,99 1,07 0,85 0,46 445 x 325 7/45 3.115 3,59 – – – – 3,05 – – – – Recklinghausen 201 202 204 308 Stadtspiegel Recklinghausen – Recklinghausen-Süd – Recklinghausen-Nord Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl + Datteln (Ostvest, Olfen) + Herten donnerstags 58.000 27.200 30.800 1,19 0,72 0,72 1,01 0,61 0,61 445 x 325 7/45 3.115 – – – – – – 172.200 2,42 2,06 3,82 3,25 Schwelm 236/9361) 336/3461) wap Schwelm Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal mittwochs + samstags 14.900 48.700 0,65 1,20 0,55 1,02 445 x 325 7/45 3.115 – 2,29 – 1,95 Sundern 227/228 1) 229/5721) 389/5781) Wochen-Anzeiger Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg 3) + Stadtspiegel Menden / Lendringsen / Balve + Fröndenberg / Wickede mittwochs + samstags 12.300 54.900 0,68 1,28 0,58 1,09 475 x 325 7/45 3.325 – 2,35 – 2,00 mi. + sa./so. 102.200 1,68 1,43 445 x 325 3.115 3) 3,06 2,60 mittwochs 35.700 0,85 0,72 445 x 325 7/45 3.115 – – Unna 274 272 Stadtspiegel Unna, Holzwickede Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen, Bergkamen, Bönen 86.800 1,49 1,27 2,53 2,15 Velbert 215 217 Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) mittwochs – Neviges / Langenberg 56.600 16.900 1,19 0,59 1,01 0,50 445 x 325 7/45 3.115 2,24 – 1,90 – Wesel 235 266 Der Weseler Kombination Der Weseler + Der Xantener mittwochs 39.200 54.400 1,04 1,27 0,88 1,08 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 Xanten 265 266 Der Xantener Kombination Der Xantener + Der Weseler mittwochs 15.200 54.400 0,66 1,27 0,56 1,08 445 x 325 7/45 3.115 – 2,53 – 2,15 ) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr. / Preise je Erscheinungsdatum - 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Formatunterschiede sind im Kombinationspreis berücksichtigt. Kleinanzeigen sowie gestaltete Anzeigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Internet unter www.anonza.de veröffentlicht werden Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer 1 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Erscheinungsort 45128 ft Essen Nielsen rgängeII– liche ·Vo Verbreitungsgebiet d geschä ufträge un chäftsstelle rtner für A a ist die Ges hp – ec en pr b a g Ans us A re ehre standor t. auch für m am Firmen sowie alle gsgebietes un it re Essen. rb Ve Zentrale in erhalb des bitte an die “ ch Kunden auß en b si a en ng d Verlagsa turen wen Allgemeine „ Werbeagen e eh si n te Kontaktda Hattingen: Stadtspiegel Bahnhofstr. 25, 45525 Hattingen Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33 [email protected] Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel Heinrichstr. 17, 44623 Herne Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13 [email protected] Herten: Stadtspiegel Jakobstr. 2-4, 45699 Herten Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14 [email protected] Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39 [email protected] Kamen: Stadtspiegel Weststr. 86, 59174 Kamen Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44 [email protected] Kleve: Klever Wochenblatt Hagsche Str. 96, 47533 Kleve Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33 [email protected] Langenfeld: Wochenanzeiger Langenfeld/Monheim/Hilden Bachstr. 42, 40764 Langenfeld Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33 [email protected] Lüdenscheid: wap Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid Tel. 02351/1063-21, Fax. 02351/1063-44 [email protected] Marl: Stadtspiegel Bergstr. 6-10, 45770 Marl Tel. 02365/9594-17, 02365/9594-60 [email protected] Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg Nordwall 2-2a, 58706 Menden Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310 [email protected] Moers: Wochen-Magazin Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn Augustastr. 9, 47441 Moers Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44 [email protected] Mülheim: Mülheimer Woche Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507 [email protected] WVW Geschäftsstellen Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44 [email protected] Datteln: Stadtspiegel Hohe Str. 14, 45711 Datteln Tel. 02363/9192-11, Fax. 02363/9192-33 [email protected] Dinslaken: Niederrhein Anzeiger Brückstr. 3, 46535 Dinslaken Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708 [email protected] Düsseldorf: Rhein-Bote Oststr. 115, 40210 Düsseldorf Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33 [email protected] Duisburg: Wochen-Anzeiger Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230 [email protected] Emmerich: Stadtanzeiger Steinstr. 10, 46446 Emmerich Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51 [email protected] Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier Hauptstr. 48, 45219 Essen Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545 [email protected] Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995 [email protected] Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier Westfalenstr. 288, 45276 Essen Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33 [email protected] Gelsenkirchen: Stadtspiegel Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44 [email protected] Goch: Gocher Wochenblatt Hinterm Engel 18, 47574 Goch Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55 [email protected] Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke Schürmannstr. 4, 58097 Hagen Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901 [email protected] ● Dorsten: Stadtspiegel Westwall 23, 46282 Dorsten Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33 [email protected] Oberhausen: Wochen-Anzeiger Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15 [email protected] Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger City-Nord-Ost-Anzeiger Kaiserstr. 150-152, 44143 Dortmund Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159 [email protected] Recklinghausen: Stadtspiegel Breite Str. 37, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524 [email protected] Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379 [email protected] Unna: Stadtspiegel Schäferstr. 1, 59423 Unna Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16 [email protected] Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger Werner Str. 47, 44388 Dortmund Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416 [email protected] Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33 [email protected] Gladbeck: Stadtspiegel Horster Str. 23, 45964 Gladbeck Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29 [email protected] Velbert: Stadtanzeiger Niederberg Friedrichstr. 203, 42551 Velbert Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/412413 o. 50982 [email protected] Haltern: Stadtspiegel Rekumer Str. 36, 45721 Haltern Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565 [email protected] Wesel: Der Weseler/Der Xantener Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30 [email protected] ORA Geschäftsstellen Lünen: Lüner Anzeiger Marktstr. 2a, 44532 Lünen Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44 [email protected] Bochum: Stadtspiegel Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33 [email protected] Schwerte: Ruhr-Anzeiger Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte Tel. 02304/910965, Fax. 02304/9109679 [email protected] Bottrop: Stadtspiegel Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43 [email protected] Wattenscheid: Stadtspiegel Hochstr. 3, 44866 Bochum Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730 [email protected] Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33 [email protected] Witten: Witten aktuell Poststr. 28, 58452 Witten Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19 [email protected] Verbreitungsgebiete: WVW/ORA/Partnerverlage Ahaus Stadtlohn Gescher Stand 1. Oktober 2006 Rhein ● Bocholt ● ● ● Emmerich ● Coesfeld Borken Kleve ● ● ● Goch Xanten ● ● ● Dinslaken KampLintfort Moers ● Neukirchen● Duisburg Vluyn Marl WVW ● Mülheim ● ● Duisburg WVW Erscheint zusätzlich am Wochenende ORA ● ● ● Moers Erscheint in der Wochenmitte ● Duisburg Erscheint zusätzlich am Wochenende ● Wülfrath Haan Warstein Unna ● Fröndenberg ● Witten Hattingen ● ● Iserlohn ● Herdecke ● Gevelsberg ● ● ● ● ● Altena ● Lüdenscheid ● Meinerzhagen Hilden ● ● Langenfeld Monheim Menden Ruhr Hemer Hagen Ennepetal ● Schwelm Arnsberg ● Schwerte Düsseldorf Partnerverlage ● ● Velbert Heiligenhaus ● Soest Kamen ● ● Partnerverlage Erscheint in der Wochenmitte Essen ● Hamm Wattenscheid ● Bochum ● ● ORA Moers ● ● Reckling● Lünen hausen Gladbeck ● Herten ● Castrop● Gels.Rauxel Buer ● Bottrop ● Herne ● Gelsen● Wanne● Oberhausen ● Dortmund kirchen Eickel ● Werne Datteln ● ● ● ● Ahlen Dorsten ● ● ● Beckum Haltern Wesel ● ● Lüdinghausen Sundern ● Brilon Olsberg Willingen Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Erscheinungsort 45128 ft Essen Nielsen rgängeII– liche ·Vo Verbreitungsgebiet d geschä ufträge un chäftsstelle rtner für A a ist die Ges hp – ec en pr b a g Ans us A re ehre standor t. auch für m am Firmen sowie alle gsgebietes un it re Essen. rb Ve Zentrale in erhalb des bitte an die “ ch Kunden auß en b si a en ng d Verlagsa turen wen Allgemeine „ Werbeagen e eh si n te Kontaktda Hattingen: Stadtspiegel Bahnhofstr. 25, 45525 Hattingen Tel. 02324/5657-0, Fax. 02324/5657-33 [email protected] Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel Heinrichstr. 17, 44623 Herne Tel. 02323/1388-0, Fax. 02323/1388-13 [email protected] Herten: Stadtspiegel Jakobstr. 2-4, 45699 Herten Tel. 02366/1050-12, Fax. 02366/1050-14 [email protected] Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn Tel. 02371/7939-0, Fax. 02371/7939-39 [email protected] Kamen: Stadtspiegel Weststr. 86, 59174 Kamen Tel. 02307/91220-0, Fax. 02307/91220-44 [email protected] Kleve: Klever Wochenblatt Hagsche Str. 96, 47533 Kleve Tel. 02821/7246-0, Fax. 02821/7246-33 [email protected] Langenfeld: Wochenanzeiger Langenfeld/Monheim/Hilden Bachstr. 42, 40764 Langenfeld Tel. 02173/9729-0, Fax. 02173/9729-33 [email protected] Lüdenscheid: wap Lüdenscheid/Altena/Meinerzhagen Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid Tel. 02351/1063-21, Fax. 02351/1063-44 [email protected] Marl: Stadtspiegel Bergstr. 6-10, 45770 Marl Tel. 02365/9594-17, 02365/9594-60 [email protected] Menden: Stadtspiegel Menden/Fröndenberg Nordwall 2-2a, 58706 Menden Tel. 02373/9369-0, Fax. 02373/4310 [email protected] Moers: Wochen-Magazin Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn Augustastr. 9, 47441 Moers Tel. 02841/9014-0, Fax. 02841/9014-44 [email protected] Mülheim: Mülheimer Woche Wallstr. 10-12, 45468 Mülheim Tel. 0208/45958-0, Fax. 0208/471507 [email protected] WVW Geschäftsstellen Arnsberg: Wochen-Anzeiger Arnsberg/Sundern Apothekerstr. 51, 59755 Arnsberg Tel. 02932/6293-0, Fax. 02932/6293-44 [email protected] Datteln: Stadtspiegel Hohe Str. 14, 45711 Datteln Tel. 02363/9192-11, Fax. 02363/9192-33 [email protected] Dinslaken: Niederrhein Anzeiger Brückstr. 3, 46535 Dinslaken Tel. 02064/4190-0, Fax. 02064/13708 [email protected] Düsseldorf: Rhein-Bote Oststr. 115, 40210 Düsseldorf Tel. 0211/13903-0, Fax. 0211/13903-33 [email protected] Duisburg: Wochen-Anzeiger Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg Tel. 0203/9926-3200, Fax. 0203/9926-3230 [email protected] Emmerich: Stadtanzeiger Steinstr. 10, 46446 Emmerich Tel. 02822/9249-0, Fax. 02822/9249-51 [email protected] Essen-Kettwig: Kettwig/Werden Kurier Hauptstr. 48, 45219 Essen Tel. 02054/9237-0, Fax. 02054/85545 [email protected] Essen: Borbeck Kurier/Nord-/Süd-/West Anzeiger Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen Tel. 0201/804-2068, Fax. 0201/804-2995 [email protected] Essen-Steele: Steeler/Ruhr Kurier Westfalenstr. 288, 45276 Essen Tel. 0201/85133-0, Fax. 0201/85133-33 [email protected] Gelsenkirchen: Stadtspiegel Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Buer Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen Tel. 0209/17084-0, Fax. 0209/17084-44 [email protected] Goch: Gocher Wochenblatt Hinterm Engel 18, 47574 Goch Tel. 02823/9731-3, Fax. 02823/9731-55 [email protected] Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke Schürmannstr. 4, 58097 Hagen Tel. 02331/10820, Fax. 02331/13901 [email protected] ● Dorsten: Stadtspiegel Westwall 23, 46282 Dorsten Tel. 02362/9193-0, Fax 02362/9193-33 [email protected] Oberhausen: Wochen-Anzeiger Marktstr. 20-22, 46045 Oberhausen Tel. 0208/85983-0, Fax. 0208/85983-15 [email protected] Dortmund-Stadt: Stadtanzeiger City-Nord-Ost-Anzeiger Kaiserstr. 150-152, 44143 Dortmund Tel. 0231/562296-0, Fax. 0231/5600159 [email protected] Recklinghausen: Stadtspiegel Breite Str. 37, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/58020-0, Fax. 02361/183524 [email protected] Dortmund-Süd: Stadtanzeiger Süd-Anzeiger Wiggerstr. 5, 44263 Dortmund Tel. 0231/941107-0, Fax. 0231/422379 [email protected] Unna: Stadtspiegel Schäferstr. 1, 59423 Unna Tel. 02303/3321-0, Fax. 02303/3321-16 [email protected] Dortmund-West: Stadtanzeiger West-Anzeiger Werner Str. 47, 44388 Dortmund Tel. 0231/699200-0, Fax. 0231/601416 [email protected] Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm Tel. 02336/9377-0, 02336/9377-33 [email protected] Gladbeck: Stadtspiegel Horster Str. 23, 45964 Gladbeck Tel. 02043/2978-0, Fax. 02043/2978-29 [email protected] Velbert: Stadtanzeiger Niederberg Friedrichstr. 203, 42551 Velbert Tel. 02051/4124-0, Fax. 02051/412413 o. 50982 [email protected] Haltern: Stadtspiegel Rekumer Str. 36, 45721 Haltern Tel. 02364/9252-0, Fax. 02364/168565 [email protected] Wesel: Der Weseler/Der Xantener Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel Tel. 0281/33905-0, Fax. 0281/33905-30 [email protected] ORA Geschäftsstellen Lünen: Lüner Anzeiger Marktstr. 2a, 44532 Lünen Tel. 02306/75044-0, Fax. 02306/75044-44 [email protected] Bochum: Stadtspiegel Bongardstr. 25/27, 44787 Bochum Tel. 0234/96498-0, Fax 0234/96498-33 [email protected] Schwerte: Ruhr-Anzeiger Wilhelmstr. 15, 58239 Schwerte Tel. 02304/910965, Fax. 02304/9109679 [email protected] Bottrop: Stadtspiegel Kirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop Tel. 02041/1843-0, Fax 02041/1843-43 [email protected] Wattenscheid: Stadtspiegel Hochstr. 3, 44866 Bochum Tel. 02327/91113, Fax. 02327/86730 [email protected] Castrop-Rauxel: Stadtanzeiger Obere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305/9674-0, Fax 02305/9674-33 [email protected] Witten: Witten aktuell Poststr. 28, 58452 Witten Tel. 02302/28180-0, Fax. 02302/28180-19 [email protected] Verbreitungsgebiete: WVW/ORA/Partnerverlage Ahaus Stadtlohn Gescher Stand 1. Oktober 2006 Rhein ● Bocholt ● ● ● Emmerich ● Coesfeld Borken Kleve ● ● ● Goch Xanten ● ● ● Dinslaken KampLintfort Moers ● Neukirchen● Duisburg Vluyn Marl WVW ● Mülheim ● ● Duisburg WVW Erscheint zusätzlich am Wochenende ORA ● ● ● Moers Erscheint in der Wochenmitte ● Duisburg Erscheint zusätzlich am Wochenende ● Wülfrath Haan Warstein Unna ● Fröndenberg ● Witten Hattingen ● ● Iserlohn ● Herdecke ● Gevelsberg ● ● ● ● ● Altena ● Lüdenscheid ● Meinerzhagen Hilden ● ● Langenfeld Monheim Menden Ruhr Hemer Hagen Ennepetal ● Schwelm Arnsberg ● Schwerte Düsseldorf Partnerverlage ● ● Velbert Heiligenhaus ● Soest Kamen ● ● Partnerverlage Erscheint in der Wochenmitte Essen ● Hamm Wattenscheid ● Bochum ● ● ORA Moers ● ● Reckling● Lünen hausen Gladbeck ● Herten ● Castrop● Gels.Rauxel Buer ● Bottrop ● Herne ● Gelsen● Wanne● Oberhausen ● Dortmund kirchen Eickel ● Werne Datteln ● ● ● ● Ahlen Dorsten ● ● ● Beckum Haltern Wesel ● ● Lüdinghausen Sundern ● Brilon Olsberg Willingen Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Prospekt-Beilagen Preis pro 1000 Ex. bis 20 g 30 g 40 g 50 g Ortspreis € 45,50 51,50 57,50 63,50 Grundpreis € 53,55 60,60 67,65 74,70 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 8,20 (Ortspreis € 7,00) Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 29,40 (Grundpreis) € 25,00 (Ortspreis) Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus” Versandanschriften: Druck- und Verlagszentrum GmbH & Co. KG, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 201 Recklinghausen, 203 Marl, 205 Datteln, 207 Herten, 215 Velbert, 216 Heiligenhaus, 226/963 Hattingen, 231/931 Iserlohn, 233/933 Hemer, 236/936 Schwelm, 237/937 Gevelsberg, 238/938 Ennepetal, 250/930 Hagen, 273 Kamen, 274 Unna, 282 Lüdenscheid, 285/925 Herdecke, 291/575 Menden, 292/576 Fröndenberg, 295 Altena, 298 Meinerzhagen. Höchstformat: 230 x 325 mm WAZ-Druckhaus, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen 206/574 Essen-Borbeck, 208/586 Essen-Kettwig, 209/865 Essen-Steele, 210/573 Essen-West, 211/290 Essen-Süd, 212/218 Essen-Nord, 223/588 Essen-Werden, 235 Wesel, 239 Düsseldorf, 246 Neukirchen-Vluyn, 247 Kamp-Lintfort, 248/579 Kleve, 249/580 Goch, 251 Moers, 255/514 Monheim, 256/515 Hilden, 257/516 Langenfeld, 258/868 Essen-Ruhr-Kurier, 260/526 Mülheim, 264 Dinslaken, 265 Xanten, 269/581 Emmerich, 270/530 Oberhausen, 518/519 Duisburg, 535 Wanne-Eickel**, 541 Herne**. Höchstformat: 230 x 325 mm Lensing-Wolff-Druck, Harkortstraße 6 (an der A 1), 48163 Münster-Mecklenbeck 279 Gelsenkirchen, 280 Buer. Höchstformat: 240 x 324 mm Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, An der Hansalinie 1, 48163 Münster-Mecklenbeck 227/228 Sundern, 242/243 Arnsberg, 275 Wanne-Eickel*, 276 Herne*. Höchstformat: 240 x 324 mm * mittwochs ** sonntags Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung: Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. 2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. 3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148x210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II 5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Verpackung, Transport: 1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden. 3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe – Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort – Erscheinungsdatum – Absender und Empfänger – Auftraggeber der Beilage – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Sonstige Angaben: 1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge. 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden. 3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen. 5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen. 6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet. 7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Sonder- und Parallelverteilungen auf Anfrage. Über Möglichkeiten zur Warteliste informieren wir gerne. Allgemeine Verlagsangaben/ Anzeigen-Sonderformen Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Verlagsanschrift: WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG, 45123 Essen Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 - 28 36 Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 - 29 82/- 24 94 http://www.wvw-anzeigenblaetter.de [email protected] Bankverbindungen: Deutsche Bank AG Essen, Bankleitzahl 360 700 50, Konto-Nr. 2 86 00 39 IBAN: DE85 3607 0050 0286 0039 00 BIC: DEUTDEDEXXX Sparkasse Essen, Bankleitzahl 360 501 05, Konto-Nr. 28 76 80 IBAN: DE33 3605 0105 0000 2876 80 BIC: SPESDE3E Farbanzeigen*) Aufschläge pro Berechnung bis 1.999 mm: bis 1.999 mm: bis 2.999 mm: ab 3.000 mm: Mindestberechnung: Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über € 130,- sowie bei Bankeinzugsverfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von 16 Anzeigen oder 12 000 mm.......................5% 12 Anzeigen oder 13 000 mm.....................10% 24 Anzeigen oder 5 000 mm.....................15% 48 Anzeigen oder 10 000 mm.....................20% Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2007: ab 1600 Anzeigen 3% Bonus ab 1000 Anzeigen 4% Bonus über 2000 Anzeigen 5% Bonus Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres (nur für Kontokunden) Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50% Ausgabennachlass: Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10% Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage, Chiffregebühr je Veröffentlichung € 5,- (zzgl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck. Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II 1 Zusatzfarbe 25% 22% 18% 14% 2 Zusatzfarben 44% 36% 33% 28% 3 Zusatzfarben 55% 45% 40% 35% 1 Zusatzfarbe 300 mm (Titelseite/-kopf 200 mm) 2 und 3 Zusatzfarben 500 mm (Titelseite 350 mm, Titelkopf 200 mm) Farbanzeigen im Kleinanzeigenteil: Farbanzeigen mit einer Zusatzfarbe (Mindestgröße 100 mm) und 3 Zusatzfarben (Mindestgröße 200 mm) in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. Festpreiszuschläge für Zusatzfarben auf Anfrage. Platzierungen: Aufschläge für Anzeigen unter 300 mm: Festpreise auf Anfrage*). Aufschläge für Anzeigen über 300 mm: lt. Staffelung für 1 Zusatzfarbe*). Diese Preisgestaltung kann der Verlag bei Platzierungsvorschriften ohne jegliche Alternative vornehmen. Ein Platzierungsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Titelseiten-Anzeigen: s/w-Mindestgröße 50 mm, Zuschlag 85% bis 99 mm, ab 100 mm 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten Titelkopf-Anzeigen: 100% Aufschlag (nicht in allen Belegungseinheiten möglich), auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *) Insel-Anzeigen: auf Anfrage *) Panorama-Anzeigen: auf Anfrage *) Prospektanzeigen: siehe Rückseite Preisliste *) = abschluss- und ausgabennachlassfähig Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt. Media-Service Telefon: Fax: Telefon: Fax: Telefon: 02 01/8 04 - 27 66/- 28 52 02 01/8 04 - 29 82 Anzeigenannahme 02 01/8 04 - 29 31 und - 29 67 02 01/8 04 - 18 57 Anzeigen-/Beilagendisposition 02 01/8 04 - 16 15/- 16 16 02 01/8 04 - 23 19/- 26 76/- 27 64 02 01/8 04 - 28 90/- 29 59/- 17 07 Fax: 02 01/8 04 - 29 12/- 24 94 ISDN (für Rückfragen) Telefon: 02 01/8 04 - 25 60 Übertragung Macintosh* ISDN-Nr.: 02 01/8 04 - 21 30 Übertragung DOS* ISDN-Nr.: 02 01/8 04 - 21 38 *Aus Kontrollgründen ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben. Redaktion Fax: 02 01/8 04 - 21 61 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Alle Druckorte: Druckverfahren: Zeitungs-Rollenoffsetdruck Tonwertzunahme: Zeitungsstandard 26% Tonwertumfang: 5 – 90% Technische Angaben Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. Der Einsatz von HKS-Z-Farben im Druckhaus Lensing-Wolff-Druck Münster ist möglich. 4-c-Druck: nach der Euroskala. Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Essen: 206/574 Essen-Borbeck, 208/586 Essen-Kettwig, 209/865 Essen-Steele, 210/573 Essen-West, 211/290 EssenSüd, 212/218 Essen-Nord, 223/588 Essen-Werden, 235 Wesel, 239 Düsseldorf, 246 Neukirchen-Vluyn, 247 Kamp-Lintfort, 248/579 Kleve, 249/580 Goch, 251 Moers, 255/514 Monheim, 256/515 Hilden, 257/516 Langenfeld, 258/868 Essen-RuhrKurier, 260/526 Mülheim, 264 Dinslaken, 265 Xanten, 269/581 Emmerich, 270/530 Oberhausen, 518/519 Duisburg, 535 WanneEickel, 541 Herne Max. Flächendeckung: 240% Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz). Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort max. bis 34 L/cm = 85 lpi 4-c-Seiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den jeweiligen Druckort einschl. 2 Europa-Skala-Andrucke auf Zeitungspapier bzw. Farbproofs. Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Strichbreiten: Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm. Panoramaseiten-Anlieferung: 1 Werktag vor dem Drucktermin an den jeweiligen Druckort. Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/325 mm breit Schrift: mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Anlieferung per Datenträger/digitaler Datentransfer (1/1 4-c-Anzeigenseiten) einige Stunden vor dem jeweiligen Seitenmontagen-Anlieferungstermin oder nach Absprache. Vorgaben von der jeweiligen Satzstelle/Druckhaus sind zu beachten. Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/650 mm breit Zur Überprüfung und um Datenabstürzen vorzubeugen, sind sicherheitshalber 1 Farbproof oder alternativ 4 einfarbige separierte Laserausdrucke (evtl. auch geringfügig verkleinert) beizufügen. Lensing-Wolff-Druck, Münster-Mecklenbeck Raster: Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis. Spaltenbreiten: 1spaltig 145 mm 2spaltig 190 mm 3spaltig 137 mm 4spaltig 184 mm Panoramaseite: 5spaltig 231 mm 6spaltig 278 mm 7spaltig 324 mm (Münster) 7spaltig 325 mm (Hagen und Essen) Breite 650 mm (Hagen und Essen) 674 mm (Münster) Angegebener Satzspiegel und Spaltenbreite müssen nicht der Abdruckbreite entsprechen. Digitale Druckunterlagen Vorgaben für die Anlieferung digitaler Daten erhalten Sie von der annehmenden Stelle. Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden. Allgemeine Angaben Zusatzfarben: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. Nähere Angaben dazu und über genaue differenzierte Druckunterlagen-Beschaffenheiten auf Anfrage über die jeweils annehmende Stelle. Druck- und Verlagszentrum, Hagen-Bathey Druckhaus WAZ, Essen Hagen: 201 Recklinghausen, 203 Marl, 205 Datteln, 207 Herten, 215 Velbert, 216 Heiligenhaus, 226/963 Hattingen, 231/931 Iserlohn, 233/933 Hemer, 236/936 Schwelm, 237/937 Gevelsberg, 238/938 Ennepetal, 250/930 Hagen, 273 Kamen, 274 Unna, 282 Lüdenscheid, 285/925 Herdecke, 291/575 Menden, 292/576 Fröndenberg, 295 Altena, 298 Meinerzhagen 279 Gelsenkirchen, 280 Buer Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster-Mecklenbeck 227/228 Sundern, 242/243 Arnsberg, 275 Wanne-Eickel, 276 Herne Offsetplattenkopie: CTP/Silverlith (Aschendorff), CtP/Fotopolymere (Lensing) Satzspiegel 1/1 Seite: 475 mm hoch/324 mm breit (Lensing) 279, 280 445 mm hoch/324 mm breit (Aschendorff) 275, 276 475 mm hoch/324 mm breit (Aschendorff) 242/243, 227/228 Satzspiegel Panoramaseiten: 475 mm hoch/674 mm breit (Lensing) 279, 280 445 mm hoch/674 mm breit (Aschendorff) 275, 276 475 mm hoch/674 mm breit (Aschendorff) 242/243, 227/228 Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Anzeigenschlusstermine Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine: montags dienstags freitags dienstags montags montags montags donnerstags montags freitags montags freitags montags donnerstags dienstags freitags montags montags freitags montags freitags 16.00 Uhr 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 14.00 Uhr 15.00 Uhr 16.00 Uhr 12.00 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für samstags 15.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags 17.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 16.00 Uhr für mittwochs 14.00 Uhr für samstags 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags 16.00 Uhr 17.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 15.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags Hilden Hagen dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 12.00 Uhr für sonntags Neukirchen-Vluyn Oberhausen Hattingen montags donnerstags 16.00 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für samstags Heiligenhaus dienstags 13.00 Uhr Recklinghausen Schwelm Hemer dienstags freitags 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags Sundern Herdecke dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 12.00 Uhr für sonntags Herne montags donnerstags dienstags 15.00 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für sonntags 14.00 Uhr Altena Arnsberg Datteln Dinslaken Düsseldorf Duisburg Emmerich Ennepetal Essen Fröndenberg Gelsenkirchen Gevelsberg Goch Herten Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später. Iserlohn Kamen Kamp-Lintfort Kleve Langenfeld Lüdenscheid Marl Meinerzhagen Menden Moers Monheim Mülheim Unna Velbert Wesel Xanten montags donnerstags dienstags freitags montags montags montags freitags montags donnerstags montags dienstags montags dienstags freitags montags montags donnerstags dienstags freitags montags montags freitags dienstags montags freitags montags donnerstags montags dienstags montags montags 16.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags 17.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags 16.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags 16.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr 10.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für sonntags 15.00 Uhr 16.00 Uhr für mittwochs 15.00 Uhr für samstags 15.00 Uhr für mittwochs/donnerstags 9.00 Uhr für samstags 15.00 Uhr 16.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 14.00 Uhr 16.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 16.00 Uhr für mittwochs 16.00 Uhr für samstags 16.00 Uhr 13.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde. Preisliste Nr. 20 Gültig ab 1. Januar 2007 Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Erscheinungsort 45128 Essen · Nielsen II Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde. Die Vorteile WVW Anzeigenblätter – denn Erfolg ist belegbar! Fast hundertprozentige Haushaltsabdeckung Hohe Kontaktchancen durch redaktionelle Qualität Sichere und ADA-kontrollierte Verteilung Gelesen wegen der Anzeigen Marktgerechter Zuschnitt der Verbreitungsgebiete Lesefreundliche Gestaltung Viele Belegungsmöglichkeiten durch Ausgabenvielfalt Professionelle Auftragsabwicklung Optimales Preis-/Leistungsverhältnis 103 WVW/ORA Belegungseinheiten – alle aus einer Hand BUNDESVERBAND DEUTSCHER ANZEIGENBLÄTTER Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. Die genannten Auflagenzahlen werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft. ANZEIGEN PROSPEKT Prospektanzeigen, vierfarbig Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. Anderseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten. Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot für Sie! Prospektanzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die neue Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. Berechnung: pro 1.000 Exemplare Auflage unter 25.000 225.000 – 249.999 250.000 – 299.999 100.000 – 199.999 über 200.000 4 Seiten (Grundpreis) 118,- € 106,- € 95,- € 89,- € 83,- € 4 Seiten (Ortspreis) 100,- € 90,- € 80,- € 75,- € 70,- € 8 Seiten (Grundpreis) 177,- € 165,- € 153,- € 142,- € 130,- € 8 Seiten (Ortspreis) 150,- € 140,- € 130,- € 120,- € 110,- € Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet. Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet. Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospektanzeigen können vierfarbig oder schwarz-weiß sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospektanzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Anzeigenblätter Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG Bert-Brecht-Straße 29 · 45128 Essen e-mail: [email protected] Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung Beilage3 ist das neue Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung in den Erfolgsmedien der WVW. Mehr-Wert Nr. 1: Freianzeige durch Beilagen Für jeden Beilagendurchgang (Vollabdeckung) erhalten Sie 200 mm Anzeigenraum (s/w) in den belegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich einen Bezug zur Beilage haben und am selben Tag erscheinen wie die Beilage. Mehr-Wert Nr. 2: Anzeigenguthaben durch Beilagen Pro 1.000 Beilagen wird Ihnen in den belegten Ausgaben als Anzeigenfreiraum gutgeschrieben: • 1 mm s/w bei Abnahme der Freianzeige • 2 mm s/w bei Verzicht auf die Freianzeige. Der Freiraum kann bis maximal 1 Seite pro Laufzeit aufaddiert werden. Mehr-Wert Nr. 3: Vor-/Nachlaufanzeigen, „Erkundungsanzeigen“ Schalten Sie zu Ihrer Beilage zusätzlich eine dieser Anzeigen, so erhalten Sie: 50 % Nachlass* auf Vor-/Nachlaufanzeigen in den Gebieten, in denen die Beilage geschaltet wird. 50 % Nachlass* auf ergänzende Anzeigen in benachbarten Ausgaben („Erkundungsanzeigen“). Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater an. * Jeweils ohne weitere Nachlässe, gilt bei Vollbelegung einer Ausgabe