heimkonzept - AWO Roth

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heimkonzept - AWO Roth
QM- Handbuch Pflege
KV Roth-Schwabach
AWO Pflegeheim
Auf bau und Organisation
Petersgmünd
IV-03.01
Heimkonzept
HEIMKONZEPT
Alten- und Pflegeheim Petersgmünd
Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt
Roth - Schwabach e. V.
Flurstütze 3
91166 Georgensgmünd
Telefon: 09172/ 6960 - 0
Telefax: 09172/ 696013
Email: [email protected]
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Heimkonzept
Inhaltsverzeichnis
1.
Zielsetzung des Heimkonzeptes
Seite 4
2.
Einleitung
Seite 4
3.
Lage, Umgebung und Verkehrsanbindung
Seite 4
4.
Das Haus und seine Räumlichkeiten
Seite 4
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
5.3
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
8.
8.1
8.2
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.4.1
9.5
.
Wohnbereiche
Allgemeines Raumangebot
Die Bewohner und deren Wohnplätze
Seite 5
Aufnahmekriterien
Pflege im offenen Bereich
Pflege im beschützenden Bereich
Pflegerische Versorgung
Seite 6
Pflegeverständnis und Pflegeziele
Grundversorgung
Behandlungspflege
Pflegedokumentation
Kooperation mit Externen
Pflegeplanung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Seite 8
Verpflegung
Versorgung der Wäsche
Reinigung der Zimmer und Aufenthaltsbereiche
Besorgungsdienste
Personalstruktur
Seite
9
Mitarbeiterqualifikation
Mitarbeiterweiterbildung extern und intern
Organisationsstruktur
Seite 10
Heimleitung
Verwaltung
Pflegedienstleitung
Therapie/ Sozialdienst
Methoden
Hausmeister
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Heimkonzept
10.
Öffentlichkeitsarbeit
Seite 13
11.
Einbindung von Ehrenamtlichen und Angehörigen
Seite 13
12.
Heimgesetz, Heimvertrag, Heimordnung
Seite 13
13.
Qualitätssicherung
Seite 14
13.1
13.1.1
13.1.2
13.1.3
13.1.4
14.
.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. -verbesserung
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität
Externe Qualitätssicherung
Schlusswort
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1.
Heimkonzept
Zielsetzung des Heimkonzeptes
Dieses Heimkonzept soll das Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt in Petersgmünd vorstellen. Es
soll die Ziele, die die Einrichtung insbesondere in der Pflege und der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen verfolgt, verdeutlichen. Dazu gehören auch Ausführungen zu Qualitätsstandards und den geltenden gesetzlichen und internen Regelungen.
2.
Einleitung
Die ARBEITERWOHLFAHRT ist im Dienstleistungsbereich „Altenpflegeheim“ ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der die Interessen der Bewohner in den Mittelpunkt stellt. Betriebswirtschaftliche Erfordernisse und soziale Verantwortung verpflichten uns zu ökonomischem und ökologischem Handeln.
Wir bieten qualitativ hochwertige Leistungen durch fachliche und menschliche Kompetenz
unserer Mitarbeiter, professionelle Arbeitsorganisation und laufende Qualitätssicherung. Wir
arbeiten mit „Herz und Verstand“ und festigen damit das Vertrauen in unsere Einrichtungen.
Mit sozialem Engagement treten wir für die Schwachen in unserer Gesellschaft ein. Wir wollen wirksame Angebote entwickeln, die menschenwürdige Lebensbedingungen schaffen.
3.
Lage, Umgebung und Verkehrsanbindung
Der Ortsteil Petersgmünd in der Gemeinde Georgensgmünd liegt landschaftlich reizvoll unweit des Fränkischen Seenlandes, des Rothsees und der Kreisstadt Roth. Die Gemeinde
Georgensgmünd mit ihren ca. 6000 Einwohnern ist teils ländlich, aber auch kleinindustriell
strukturiert. Eine Vielzahl vonVereinen und auch die Unterstützung der Gemeinde sichern ein
breites Spektrum an kulturellen Angeboten. Besonders sehenswert sind das jüdische Museum im Taharahaus und der jüdische Friedhof, aber auch das „Schlößchen“ mit der Gemeindebibliothek und das Marktplatzensemble.
Georgensgmünd liegt an der Bahnhauptachse Nürnberg - Treuchtlingen - Augsburg, so dass
auch mit dem ÖPNV eine gute Verkehrsanbindung gegeben ist.
Mit dem Auto ist Georgensgmünd ebenfalls gut zu erreichen, da die Bundesstraße 2 das
Gemeindegebiet durchschneidet.
Am Ort ist die Versorgung durch Ärzte, Apotheken, Lebensmittelmärkte, Banken und Gastronomie gesichert.
4.
Das Haus und seine Räumlichkeiten
Das AWO Alten- und Pflegeheim Petersgmünd wurde in seiner Bauweise an einen fränkischen „Dreiseithof“ angelehnt. Der dreigeschossige Bau umgibt einen sonnigen Innenhof mit
Terrasse und liegt inmitten einer über 3500 qm großen Gartenlandschaft. Spazierwege führen rund um das Haus. Ein Springbrunnen und viele Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen
ein.
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Heimkonzept
Insgesamt 98 Heimplätze, davon 20 in Einzelzimmern, stehen in drei Wohnbereichen für
Bewohner zur Verfügung. Alle Zimmer sind behindertengerecht möbliert, mit Nasszellen ausgestattet und vermitteln eine gemütliche Wohnatmosphäre. Die Pflegebetten sind mit Elektromotoren zur Höhen- und Sitzpositionsänderung ausgestattet. Die anderen Möbel sind in
hellem, freundlichem Buchenholz gefertigt. Telefon- und Fernsehanschluss ist in jedem Bewohnerzimmer eingerichtet, ebenso ein Zimmernotruf.
4.1
Wohnbereiche
Im Erdgeschoss ist ein "Beschützender Wohnbereich" mit 20 Plätzen eingerichtet. Da in diesem Wohnbereich nach dem Pflegekonzept von Prof. Erwin Böhm gearbeitet wird, befinden
sich dort ein Wohnzimmer und eine Küche im Stil der 50iger Jahre. Sitzecken, eine Teeküche, Schwesterndienstzimmer und Funktionsräume sind integriert und ergänzen das Raumangebot. Eine nicht alltägliche Besonderheit bei diesem beschützenden Wohnbereich ist ein
gesicherter Garten im Außenbereich, der von den Bewohnern frei betreten werden kann und
auch zur Therapie der demenzkranken Bewohner genutzt wird.
Im 1. Oberschoß befindet sich ein Pflegewohnbereich mit 39 Heimbewohnerplätzen, hiervon
11 in Einzelzimmern. Dazu gehören ein Wohnbereichsbad, Schwesterndienstzimmer, Teeküche, ein Speiseraum und mehrere Aufenthaltsräume sowie Funktionsräume. Die Aufenthaltsräume werden zusätzlich als Therapieräume genutzt.
Im 2. Obergeschoss verfügt der Wohnbereich über insgesamt 39 Plätze, davon 9 in Einzelzimmern. Ansonsten ist auch hier die Ausstattung wie im 1. Oberschoss mit den notwendigen
Aufenthalts- und Funktionsräumen vorhanden.
4.2
Allgemeines Raumangebot
Ein großer Speisesaal mit Faltwand, Aufenthaltsräume mit Fernseher, Vogelkäfig und Aquarium vervollständigen das Raumangebot im Erdgeschoss. Eine Besonderheit stellen unsere
Räume im Dachgeschoß dar. Hier können im sog. "Hopfengarten" Veranstaltungen für ca.
100 Personen stattfinden und im "kleinen Saal" können sich Gruppen bis zu 20 Personen
treffen. Angeboten werden hier nicht nur Gymnastikstunden für Heimbewohner, Personal und
Externe, sondern auch interne Fortbildungen.
5.
5.1
Die Bewohner und deren Wohnplätze
Aufnahmekriterien
In unserer Einrichtung können grundsätzlich alle Pflegebedürftigen aufgenommen werden.
Nicht aufgenommen werden jedoch primär Suchtabhängige und psychisch Kranke.
Zur Erweiterung unseres Pflegeangebots können wir in naher Zukunft auch die Intensivpflege
von schwerstpflegebedürftigen Menschen anbieten.
Die Krankheitsbilder unserer Heimbewohner sind insbesondere:
 Z. n. Schlaganfällen mit Halbseitenlähmungen, Aphasien usw.
 Multiinfarkte
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Heimkonzept
Epilepsien
Stoffwechselerkrankungen z. B. Diabetes mellitus
körperliche Behinderungen z. B. Amputationen
Altersdemenzen z. B. Morbus Alzheimer, vaskuläre Demenz
Wachkoma
Chorea Huntington u.v.m.
Versorgt werden außerdem:
 Stomapatienten
 PEG – Sonden
 -Bewohner mit MRSA
5.2
Pflege im offenen Bereich
Im offenen Pflegebereich wohnen insgesamt 78 BewohnerInnen mit den unter 5.1 genannten
Erkrankungen und/ oder Behinderungen in 20 Einzel- und 29 Doppelzimmern.
5.3
Pflege im Beschützenden Bereich
Im beschützenden Bereich sind 20 BewohnerInnen in 10 Doppelzimmern untergebracht. Zu
diesem Bewohnerkreis gehören Menschen mit den verschiedenen Formen der Altersdemenzen:
 vom Typ M. Alzheimer
 Morbus Korsakow
 Psychosen
 Altersverwirrtheit
6.
Pflegerische Versorgung
6.1
Pflegeverständnis und Pflegeziele
Die MitarbeiterInnen in den Pflegeheimen der ARBEITERWOHLFAHRT orientieren sich an
einem ganzheitlichen Menschenbild, das Jede/n als eine Einheit von Seele, Körper und Geist
sieht. Pflege orientiert sich an psycho - sozialen Bedürfnissen, der lebensgeschichtlichen
Entwicklung und den existentiellen Erfahrungen der/ des Einzelnen. Pflege ist eine anspruchsvolle und professionelle Dienstleistung, die hohe fachliche und persönliche Anforderungen voraussetzt. Es muss außerdem die Bereitschaft vorhanden sein, mit anderen Berufsgruppen wie Krankengymnasten, Logopäden, Ergotherapeuten und natürlich den Ärzten
zusammenzuarbeiten. Auch muss das frühere und derzeitige soziale Umfeld der Bewohner
berücksichtigt werden.
Im Übrigen ist auch hier der Grundsatz der aktivierenden Pflege zu berücksichtigen,
d. h. vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen erhalten und, wenn möglich, Verschüttetes wiedergewonnen werden.
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6.2
Heimkonzept
Grundversorgung
Die Grundversorgung beinhaltet im Wesentlichen die Bedürfnisse nach Körperpflege, wie
Waschen, Baden, Haarpflege, Blasen- und Darmentleerung. Bei der Ernährung bieten wir
auch Sonderformen wie Diäten, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Eingeben von
Speisen sowie die Versorgung mit Sondennahrung. Zur Grundversorgung gehören weiter
die Versorgung mit ausreichend Flüssigkeit (Flüssigkeitsbilanzen), Hilfen beim An- und Auskleiden, beim Zubettgehen, Hilfen beim Gehen, Treppensteigen, Lagern bei Bettlägrigkeit,
Anwendung kinästhetischer Methoden u.v.m.
6.3
Behandlungspflege
Hier liegen die Schwerpunkte bei ärztlicherseits angeordneten Verrichtungen wie Verbände
und Kompressionsstrümpfe anlegen, Blutzuckerkontrollen, Vitalwertekontrollen, Medikamentengabe, s.c. Spritzen, Kathederpflege, Stomapflege, Wundversorgung usw.
Siehe Pflegestandards.
6.4
Pflegedokumentation
Für jede/n unserer Heimbewohner wird beim Einzug eine spezielle Dokumentationsmappe
angelegt. Diese Mappe befindet sich im jeweiligen Wohnbereich und beinhaltet:
 Stammdaten- und Anamneseblatt
 Pflegeplanung, Berichtsblatt, Verordnungsblätter, Leistungsnachweisblätter, Körperpflege- und Ausscheidungsnachweise
 sowie nach Bedarf Spezialblätter zu Epilepsie, Lagerungsplan, Flüssigkeitsbilanz
usw.
Die Dokumentationsmappe ist die Grundlage zur Absicherung der Pflegekräfte, erbringt notwendige Nachweise für die Begutachtung durch den MDK und ist die Unterlage für die Übergaben zum Schichtende.
6.5
Kooperation mit externen Stellen
6.5.3 Hausärzte:
In unserer Einrichtung besteht grundsätzlich freie Arztwahl.
Die Ärzte aus Georgensgmünd und Umgebung kommen regelmäßig zur Visite ins Heim.
Grundlagen der Visiten sind einerseits die regelmäßigen Arztbesuche, andererseits aber
auch akute Beschwerden, Beobachtungen der Pflegekräfte sowie das Dokumentationssystem. Ärztliche Verordnungen, eventuelle Medikamentenänderungen usw. werden sofort im
Dokumentationssystem eingetragen und vom Arzt abgezeichnet.
6.5.2 Fachärzte:
Neurologe, Zahn- und Augenarzt aber auch Hautarzt, HNO und Urologe kommen bei Bedarf
oder auch regelmäßig ins Haus.
6.5.3 Apotheken:
Die Versorgung der HeimbewohnerInnen mit verordneten Medikamenten ist durch einen Kooperationsvertrag mit den beiden örtlichen Apotheken sichergestellt.
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6.5.4 MDK:
Zur Vorbereitung der Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch den MDK werden neben dem Dokumentationssystem auch die Beobachtungen des Pflegepersonals einbezogen. Die Wohnbereichsleitungen sind bei der Begutachtung Ansprechpartner des MDK.
6.5.5 Sonderdienste:
Krankengymnasten, Masseur, Hörgeräteakustiker, orthopädischer Dienst u.a. kommen auf
Anforderung bzw. Rezeptierung ins Haus und werden vom Pflegepersonal den HeimbewohnerInnen vorgestellt.
6.6
Pflegeplanung
Ein grundsätzliches Muss der bewohnerbezogenen Pflege ist die Pflegeplanung. Diese wird
für jede/n Bewohner/in anhand der Biographie, seiner eigenen und der Angaben von Angehörigen oder sonstigen nahe stehenden Personen erstellt. Die Pflegeplanung dient der individuellen, ganzheitlichen und teamorientierten Pflege. Die Pflegeplanung ist ein wesentlicher
Teil der Pflegedokumentation. Hier werden Zielsetzung, Festlegung und Auswertung pflegerischer Maßnahmen, Therapiekonzepte, individuell vorhandene Ressourcen und die Aktivitäten des täglichen Lebens festgehalten. Die Anlage der Pflegeplanung erfolgt im Team, so
dass eine Identifikation der Pflegenden, des Sozialdienstes und der Pflegedienstleitung mit
der Planung und den Zielen gegeben ist.
Die Pflegeplanung dient aber auch – für den MDK – der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit.
Die Einbeziehung der zu Pflegenden soll der Akzeptanz, der Motivation und der Mitarbeit bei
den zu verrichtenden pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen dienen. Grundsatz
muss sein, nicht am Bewohner vorbei, sondern mit dem Bewohner zu pflegen und zu therapieren. Mitbestimmungsrecht und die Freiheit, Entscheidungen zu treffen, dürfen nicht eingeschränkt werden.
7.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung richtet sich nach den Bedürfnissen und den Gepflogenheiten der Bewohner/innen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist abgestimmt auf den Tagesablauf der Bewohner, das bedeutet, dass sich der Arbeitsalltag und die Arbeitsabläufe
nach den Bewohnern richten. Das AWO Pflegeheim Petersgmünd bietet daher – ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeiter/innen – eine Vollversorgung in den Bereichen Verpflegung, Hausreinigung und Wäscheversorgung an.
7.1
Verpflegung
Die hauseigene Küche bietet ein täglich wechselndes Menü, das saisongerecht gestaltet
wird, an. Die Speiseplanfolge richtet sich nach einem sechs- bis achtwöchigen Rhythmus.
Es werden alle Kostformen, also auch beispielsweise diätetische, fettarme oder magenschonende Speisen angeboten. Die Gewähr für die Einhaltung der qualitativen Richtlinien obliegt
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einem diätetisch geprüften Küchenmeister. Alle Gerichte werden frisch zubereitet. Frische
Salate, Gemüse und Obst der Saison, Fleisch- und Wurstwaren vom Metzger sind die
Grundlagen für eine schmackhafte Hausmannskost. Mit dieser Einkaufspolitik soll der regionale Bezug des Heimes mit der Gemeinde und dem Landkreis vertieft werden.
Die Mahlzeiten werden in der Regel im Speisesaal, auf Wunsch bzw. bei Notwendigkeit im
Bewohnerzimmer serviert. Die Portionierung der Speisen erfolgt bedarfsgerecht im sog.
Schöpfsystem, so dass nicht mehr als notwendig Speisenabfälle entsorgt werden müssen.
Selbstverständlich werden alle gesetzlichen Vorschriften nach der Lebensmittelhygieneverordnung eingehalten und alle Maßnahmen hierzu dokumentiert. Die HACCP – Vorschriften
der Europäischen Union werden als Qualitätssicherung umgesetzt.
7.2
Reinigung der Zimmer und Aufenthaltsbereiche
Die Bewohnerzimmer werden täglich von fest angestellten Reinigungskräften gesäubert, ebenso die Aufenthaltsbereiche. Individuelle Reinigungspläne, der Einsatz von umweltverträglichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (RKI gelistet) bilden die Grundlagen für höchstmögliche Sauberkeit und Hygiene, ohne die Wohnlichkeit und das Wohlbefinden der Heimbewohner und der Mitarbeiter zu beeinträchtigen. Für die Einhaltung der Reinigungspläne
und Hygienevorschriften sowie den Einsatz der Reinigungskräfte ist die Hauswirtschaftsleitung verantwortlich.
7.3
Versorgung der Wäsche
Die gesamte Ober- und Unterbekleidung unserer Heimbewohner wird im Haus gewaschen,
sofern diese waschmaschinen- und trocknergeeignet ist. Chemische Reinigung wird auf
Wunsch vermittelt und gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso können kleinere Näharbeiten
und das Kennzeichnen der Wäsche der Bewohner in der Einrichtung vorgenommen werden.
Das Haus stellt Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen, Tischwäsche und Servietten zur
Verfügung. Große Flachwäsche wird in einer AWO- eigenen Großwäscherei gewaschen.
Auch in der Wasch- und Nähstube ist fest angestelltes Personal eingesetzt. Die Überwachung der Qualität, der Hygienevorschriften und der Personaleinsatzplanung liegt bei der
Hauswirtschaftsleitung.
7.4
Besorgungsdienste
Bedingt durch die Lage am Ortsrand von Georgensgmünd/ Petersgmünd ist es für unsere
Heimbewohner oftmals beschwerlich, die kleinen Dinge des täglichen Lebens selbst zu besorgen. Wir haben daher einen Besorgungsdienst eingerichtet. Unser Hausmeister, Zivildienstleistende oder Teilnehmer am "Freiwilligen Sozialen Jahr" werden – auf Bestellung –
notwendige Besorgungen erledigen. Auf Wunsch werden HeimbewohnerInnen auch zu Einkäufen mit dem heimeigenen Kleinbus begleitet.
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8.
Heimkonzept
Personalstruktur
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth – Schwabach verfügt über einen eigenen Tarif. Es
ist uns daher Verpflichtung, alle unsere MitarbeiterInnen gemäß Tarif zu entlohnen.
Die fachliche Qualifikation und das Dienstalter sind die Grundlagen für eine gerechte Einstufung und die Grundlage der Nachweispflicht den Prüfungsbehörden gegenüber.
8.1
Mitarbeiterqualifikation
8.1.1 Mitarbeiter/Innen in der Pflege
Wir sind ständig bemüht, den Pflegestandard auf hohem Niveau zu erhalten. Dies bedeutet
dass hinsichtlich der Mitarbeiterqualifikation, beginnend mit der Pflegedienstleitung über die
Wohngruppenleitungen bis hin zu den Pflegemitarbeitern, den gesetzlichen Anforderungen
entsprochen wird. In der Pflege finden sich daher Berufsbilder wie Altenpflegern/Innen, Krankenschwestern und -pfleger oder Kinderkrankenschwestern. MitarbeiterInnen haben Zusatzaus- bzw. Weiterbildungen in den Bereichen Palliative Pflege, Caremanager, Gerontofachkraft, Mentorin, Lehrkraft für Pflege und Sozialwirtin (FH), Hospizhelferin sowie verantwortliche Pflegekraft zur Leitung eines Wohnbereiches.
8.1.2 Hauswirtschaft
Die Leitung der hauswirtschaftlichen Bereiche, also Reinigung des Hauses, Waschküche und
Nähstube obliegt einer geprüften Hauswirtschaftsmeisterin, die auch Ausbildungsbefähigung
besitzt. Ihr obliegt zudem die Dekoration der öffentlichen Räume.
Die Leitung der Küche erfolgt durch einen Küchenmeister mit diätetischer Zusatzausbildung,
mit Unterstützung durch zwei Beiköchinnen und Küchenhilfen.
8.1.3 Verwaltung
Die Heimleiterin ist durch ein Studium zur Diplom-Sozialwirtin (FH) zur Heimleiterin nach
Heimpersonalverordnung qualifiziert. Der Verwaltungsbereich – mit Kassenverwaltungen und
Abrechnung, aber auch Schriftverkehr usw. – wird von zwei Verwaltungsfachkräften in Teilzeit wahrgenommen.
8.1.4 Haustechnischer Dienst
Der Hausmeister ist ausgebildeter Handwerker und für die Pflege, Instandhaltung und Wartung der technischen Einrichtungen des Hauses verantwortlich. Ihm obliegt auch die Pflege
des Gartens und der Außenanlagen. Alle oben genannte Tätigkeiten werden soweit als möglich in Eigenregie durchgeführt. Ihm stehen eine Hilfskraft in Teilzeit, wenn vorhanden auch
Zivildienstleistende zur Seite. Ansonsten werden durch den Hausmeister Planung und Einsatz von Fremdfirmen überwacht und koordiniert.
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8.2
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Mitarbeiterweiterbildung intern und extern
Die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth - Schwabach legen großen Wert
auf eine ständige fachliche Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen. Diese erfolgen
durch regelmäßige Unterweisungen an den medizinischen und technischen Geräten, an Notfalleinrichtungen, durch Gruppensupervisionen, aber auch durch Unterweisungen von Lieferanten.
Externe Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen Hauswirtschaft, Sozialarbeit, Pflegeplanung und -dokumentation, Betreuungsrecht u.v.m. werden angeboten und genutzt.
Ziele sind hier die ständige Qualitätsverbesserung, die Motivation der Mitarbeiter und deren
Identifikation mit der Einrichtung und ihrem Leitbild.
9.
Organisationsstruktur
Das Heim ist in die Bereiche Pflege, Therapie/ Sozialdienst, Hauswirtschaft und Verwaltung gegliedert. Diese Gliederung ist in einem Organigramm verdeutlicht.
Die jeweiligen Fachbereichsleitungen tragen die Verantwortung für ihre Bereiche. Jeder
Fachbereich ist in kleine, überschaubare Einheiten aufgegliedert.
Festgelegte Besprechungspläne ermöglichen den schnellen und effektiven Transport von
notwendigen Informationen. Den Mitarbeitern sind somit alle relevanten Informationen auf
kurzen Wegen zugänglich.
Alle Bereiche und organisatorischen Einheiten sind auf diese Weise miteinander vernetzt.
Den Bedürfnissen von Heimbewohnern und Mitarbeitern kann somit kurzfristig von den Verantwortlichen Rechnung getragen werden.
Als weiterer Verantwortungsträger hat sich ein Betriebsrat gebildet. Dieser arbeitet mit der
Heimleitung und den Fachbereichsleitungen zusammen.
Gemäß der Heimmitwirkungsverordnung wurde ein Heimbeirat gewählt. Dieser vertritt die
Belange der Heimbewohner dem Träger und der Heimleitung gegenüber und wird in Entscheidungen eingebunden.
Eine Notfallmappe mit allen wichtigen Namen, Institutionen, Servicefirmen, Krankenhäusern
usw. regelt Entscheidungskriterien und Kompetenzen außerhalb der Geschäftszeiten. Diese
Mappe liegt in allen Bereichen aus.
9.1
Heimleitung
Die Heimleitung des Hauses ist Diplom-Sozialwirtin (FH) .
Die Heimleitung ist verantwortlich für:
 die Koordination aller Bereichsleitungen
 die wirtschaftliche Führung
 die Heimbelegung
 Konzeptionen
 Personalplanungen
 Investitionsplanungen
 Qualitätssicherung
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Heimkonzept




Zusammenarbeit mit allen externen Diensten, Krankenhäusern, Ärzten, usw.
Fortbildungsplanung
Öffentlichkeitsarbeit
Sicherheitsmaßnahmen zusammen mit den Beauftragten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
 Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt
 Beschwerdemanagement
 u.a.
9.2
Verwaltung
Die Verwaltung des Heimes ist mit zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit besetzt, so dass in der
Regel das Büro am Vormittag und am Nachmittag besetzt ist. Sie sind für die Führung der
Verwahrgeldkasse, der Heimkasse, für die Heimbewohnerabrechnungen, den Telefondienst,
Rechnungskontrolle, Beratung in Verwaltungsfragen für Heimbewohner, Angehörige und Betreuer, Führung von Heimbewohnerakten, Mitwirkung im Aufnahmeverfahren, u.v.m. zuständig.
9.3
Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung ist ausgebildeter Krankenpfleger mit Weiterbildung zur Leitung einer
Station. Die PDL ist u.a. zuständig für:
 Abwesenheitsvertretung der Heimleitung
 Abwesenheitsvertretung der Wohngruppenleitungen
 Umsetzung des Pflegeleitbilds
 Erreichen der Pflegeziele
 Einweisung neuer PflegemitarbeiterInnen
 Einweisung und Anleitung von PraktikantInnen
 das Dokumentationssystem
 Wirtschaftlichkeitskontrolle im Pflegebereich
 Beschaffung pflegerischen und medizinischen Sachbedarfs
 Ablaufkontrolle der pflegerischen Tätigkeiten – Qualitätskontrolle –
 Teilnahme an Team- und Pflegeplanungsgesprächen
 Fortschreibung der Pflegestandards
 Einhaltung von Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften im Pflegebereich
 Fortschreibung des Notfallplanes
 Begleitung der Neurologenvisite
 Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken u.a.
9.4
Therapie/ Sozialdienst
Ein wesentlicher Grundsatz der Therapie und der Sozialarbeit im Alten- und Pflegeheim der
Arbeiterwohlfahrt Petersgmünd ist der Grundgedanke der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei müssen alle Angebote der Erhaltung, Förderung oder Wiedererlangung von Fähigkeiten auf freiwilliger Basis dienen.
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Im Wesentlichen haben daher die therapeutischen Angebote, insbesondere im beschützenden Bereich unserer Einrichtung, die Aufgabe, die Förderung der gesunden Anteile und die
Akzeptanz der kranken oder verlorenen Anteile, unterstützend zu begleiten.
Zudem ist der Sozialdienst für zusätzliche Betreuungsangebote gemäß §87b SGB XI und
insbesondere für die dafür notwendigen Betreuungsassistenten zuständig.
9.5
Methoden
Zur Verwirklichung werden im Wesentlichen die klassischen Methoden der Sozialarbeit angewandt: Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit. Um diese Maßnahmen
wirkungsvoll anwenden zu können, ist es unerlässlich, die Heimbewohner, wann immer möglich, auf freiwilliger Basis einzubeziehen.
Zu den Methoden im einzelnen:
9.5.1 Einzelfallhilfe:
Diese setzt immer dann ein, wenn bei der Bewältigung von individuellen Krisen Hilfe und
Beistand nötig ist. Hier wird in aller Regel versucht, mit dem Mittel des Einzelgespräches Lösungswege aufzuzeigen. Als Beispiel hier seien die Krisensituation bei Neuaufnahmen, Hilfestellungen beim Einzug und Hilfen bei Behörden genannt.
9.5.2 Gruppenarbeit:
Hier ist ein wesentliches Ziel die Vermeidung von Isolation durch Erleichterung der Eingewöhnungsphase, die Beschäftigung, Strukturierung des Tagesablaufes, Kontaktpflege und
Erhaltung körperlicher Fähigkeiten, z.B. durch Gymnastik sowie Teilnahme am öffentlichen
Leben.
9.5.3 Gemeinwesenarbeit:
Dies bedeutet die Öffnung des Hauses nach außen, d. h. Einladungen an externe Gruppen,
der Gang mit Heimbewohnern nach draußen zu Veranstaltungen, Kontaktpflege zu Institutionen und Vereinen.
9.6
Hausmeister
Der Hausmeister des Alten- und Pflegeheimes Petersgmünd ist ausgebildeter Handwerker.
Er ist verantwortlich für die Kontrolle. Betreuung, Pflege, Wartung und notwendigen Reparaturen der technischen Anlagen des Heimes.
Insbesondere u.a. für die:
 Durchführung von Arbeiten zur Werterhaltung des Heimes und seiner Anlagen
 Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen
 Wertstofftrennung- und -entsorgung in geeignete Container
 kleine Dienstleistungen für Heimbewohner, z. B. Besorgungen
 Fahrdienste, Begleitung zu Terminen und bei Ausflügen
 Annahme von Lieferungen
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Heimkonzept
 Teilnahme an allgemeinen Dienstbesprechungen und Hauswirtschaftsbesprechungen.
Dem Hausmeister zugeordnet ist ein Gehilfe.
10.
Öffentlichkeitsarbeit
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Einrichtung nach
außen. Dazu zählt die Einbindung der Gemeinde Georgensgmünd mit deren politischen
Gremien, der Bürger und der Vereine. Darüber hinaus fällt darunter auch die intensive Zusammenarbeit mit der lokalen und überregionalen Presse durch das zeitnahe Erstellen von
Presseartikeln über Aktivitäten und besondere Ereignisse im Heim, wie z.B. Veranstaltungen
für und mit der Öffentlichkeit.
Nicht zu vergessen ist hierbei die Zusammenarbeit mit Ausbildungseinrichtungen der Pflege
zur positiven Darstellung der Einrichtung.
Eine weit verbreitete Heimzeitung und VHS-Kurse, auch unter Teilnahme von Heimbewohnern, runden die Öffentlichkeitsarbeit ab und sorgen ebenfalls für eine positive Wahrnemung.
11.
Einbindung von Ehrenamtlichen und Angehörigen
Ehrenamtliche Mitarbeiter und natürlich die Angehörigen müssen für die Mitarbeit im Hause
geworben und umworben werden. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass sie sich „einmischen“ können zum Wohl der Bewohner. Die Ehrenamtlichkeit ist kein Ersatz für Pflege,
aber eine Ergänzung. Ehrenamtliche und/ oder Angehörige sollen mitwirken bei unseren
Bemühungen, den Heimbewohnern ein lebenswertes Altwerden zu ermöglichen. Sie sollen
sich aber auch von den MitarbeiterInnen angenommen fühlen und sie sollen wissen, dass sie
ein wesentlicher Bestandteil des Heimlebens sind. Auch der alte Mensch, der im Heim lebt,
braucht die Kontakte nach außen.
12.
Heimgesetz, Heimvertrag, Heimordnung
Im Alten- und Pflegeheim Petersgmünd findet das Heimgesetz mit seinen Verordnungen Anwendung. In diesem Gesetz ist verankert, dass die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen geschützt werden, und dass baulichen und personellen Anforderungen Genüge geleistet wird.
Ebenso basieren der Heimvertrag und die Heimordnung auf diesen gesetzlichen Grundlagen.
Beigefügt an Heimanmeldungen und Heimverträge wird die „Präambel der Bayerischen
Richtlinien für die stationäre Pflege“ lt. Beschluss des Landespflegeausschusses.
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Bearbeiter/in
Freigabe (HL/QB)
J. Regler/ R. Orzen
R. Orzen
Version
1.2
Datum
Seite
14.09.2010
14 von 16
QM- Handbuch Pflege
KV Roth-Schwabach
AWO Pflegeheim
Auf bau und Organisation
Petersgmünd
IV-03.01
13.
Heimkonzept
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
13.2 Ziele
Um die Leistungen des Heimes und des Trägers nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen, ist ein System von Qualitätskontrollen unverzichtbar. Qualitätssicherung (QS) und management sind die Gesamtschau festgelegter systematischer Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Vertrauen in die Institution Heim und dessen Träger Arbeiterwohlfahrt zu
schaffen. Dienstleistungen müssen den gegebenen Anforderungen genügen und tatsächlich
erbrachte Leistungen sollen mit den Erwartungen in Übereinstimmung gebracht werden. Die
Dienstleistungen sind daher messbar, kontrollierbar und nachvollziehbar. Unsere Qualitätsziele sind einwandfreie Arbeitsergebnisse und die Vermeidung von Reklamationen. Anregungen und/ oder Kritik von Angehörigen oder Betreuern werden von uns gerne angenommen und, soweit möglich, auch umgesetzt.
Qualitätssicherung wird auch betrieben, um die Zufriedenheit all derer zu gewährleisten, die
mit dem Heim verbunden sind, also die Bewohner, deren Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter,
Träger, öffentliche Institutionen, Besuchsdienst.
Ein weiteres Ziel der QS ist auch, dass das Haus und sein Träger im Wettbewerb Bestand
haben. QS ist auch im § 113 SGB XI in der Neufassung vom 01.01.2009 sowie dem Pflegequalitätssicherungsgesetz verbindlich festgeschrieben.
Die Verantwortung für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement liegt bei der Heimleitung. Qualität ist nicht vom Zufall abhängig. Qualität muss erarbeitet und ständig verbessert
werden. Aus diesem Grund hat sich ein Arbeitskreis der Heimleiter des Kreisverbandes zur
Qualitätssicherung und -verbesserung gebildet.
Des Weiteren ist die Umsetzung des „Handlungsleitfadens zur Umsetzung der Qualitätsmerkmale für die stationären Altenhilfeeinrichtungen der bayerischen Arbeiterwohlfahrt“ als
Selbstbewertungsinstrument erfolgt.
13.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. -verbesserung
Um eine Sicherstellung der qualifizierten stationären Betreuung zu gewährleisten, findet die
Qualitätssicherung auf den nachstehend beschriebenen Ebenen statt.
13.2.1 Strukturqualität
Die Strukturqualität stellt sich in den Rahmenbedingungen des Leistungsprozesses dar.
Hier werden die Bedingungen dargestellt, unter denen Pflege stattfindet. Zu diesen Bedingungen gehören u. a. der Betriebstyp, die Organisation, personelle und materielle Ausstattung und die räumliche Ausstattung. Hierbei werden die gesetzlichen Grundlagen aus dem
Heimgesetz, wie Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsgesetz, Arbeitsgesetze und die Sozialgesetzbücher berücksichtigt.
13.2.2 Prozessqualität
Die Prozessqualität bezieht sich auf den Ablauf der Versorgung und Pflege. Sie ist in der
Vielfältigkeit der Organisationsregelungen der Arbeitsprozesse erkennbar. Leistungen sind
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Bearbeiter/in
Freigabe (HL/QB)
J. Regler/ R. Orzen
R. Orzen
Version
1.2
Datum
Seite
14.09.2010
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QM- Handbuch Pflege
KV Roth-Schwabach
AWO Pflegeheim
Auf bau und Organisation
Petersgmünd
IV-03.01
Heimkonzept
durch das Arbeiten nach Standards und genauer Dokumentation nachvollzieh- und kontrollierbar. Es finden daher Fortbildungen für Mitarbeiter zu Themen ihrer Arbeitsbereiche statt.
In einem Besprechungsplan sind Informationsaustausch und Problembesprechungen im regelmäßigen Turnus festgelegt. Diese interdisziplinären Gesprächsrunden bilden die Grundlage für die Umsetzung der QS in den Bereichen und Fachgebieten. Die Verantwortlichkeiten
für die einzelnen Bereiche sind in Stellenbeschreibungen und internen Anweisungen beschrieben.
13.2.3 Ergebnisqualität
Unter Ergebnisqualität wird der Grad der Zielerreichbarkeit verstanden. Geplante Pflegeziele werden mit dem tatsächlich erreichten Zustand verglichen, unter Berücksichtigung der Befindlichkeit der Bewohner. Die Ergebnisqualität wird durch Stichprobenkontrollen, regelmäßige Pflegevisiten und durch Gespräche mit Bewohnern und Angehörigen überprüft. Die Verantwortung hier liegt bei der Heimleitung und den Fachbereichsleitungen. Der Orientierungsrahmen ist im Pflegehandbuch durch Standards festgelegt. Diese Standards definieren sowohl einrichtungsspezifisch aber auch allgemeingültig alle pflegerischen und medizinischen
Maßnahmen. Diese Standards wurden praxisnah und unter Einbeziehung des derzeitigen
Wissensstandes in der Altenpflege erarbeitet.
13.2.4 Externe Qualitätssicherung
Externe Qualitätssicherung erfolgt durch Kontrollen von Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Landratsamt, Kostenträger, Einrichtungsträger, Pflegekassenverbände, TÜV, Sozialhilfeverwaltung und Feuerwehr. Bei diesen Kontrollen wird im wesentlichen
die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft. Weitere Qualitätskontrollen, vor allem im
pflegerischen Bereich erfolgen durch den MDK im Rahmen von Begutachtungsverfahren.
Auch durch den Einrichtungsträger wird über den Betriebsarzt und den Sicherheitsbeauftragten das Heim regelmäßig überprüft.
14.
Schlusswort
Mit diesem Konzept wird der Status des Pflegeheimes Petersgmünd dargestellt. Die Entwicklung der Altenpflege ist im Fluss, politische Entscheidungen und die Anpassung der Gesetze an die Realitäten lassen auf sich warten. Insbesondere gilt dies für den Bereich der
Dementenbetreuung. Im Laufe der nächsten Jahre werden Umstrukturierungen und Neuorientierungen notwendig werden, aber auch Visionen. Dieses Konzept wird daher ständig
überarbeitet werden und nicht endgültig sein können. Eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligter ist die Voraussetzung für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes.
Rosa Orzen
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Petersgmünd, im Januar 2010
Bearbeiter/in
Freigabe (HL/QB)
J. Regler/ R. Orzen
R. Orzen
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Datum
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