Richtlinien für die Distribution von Propylenoxid
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Richtlinien für die Distribution von Propylenoxid
Richtlinien für die Distribution von Propylenoxid / Überarbeitung 1 Mai 2001 Anmerkung Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden als genau und zuverlässig erachtet, wobei jedoch von der Möglichkeit auszugehen ist, dass sie nicht vollständig und/oder nicht für alle existierenden oder eintretenden Bedingungen oder Situationen geeignet sind. Dabei wird keine Erklärung, Garantie bzw. Zusicherung hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der besagten Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen oder dafür gegeben, dass deren An- bzw. Verwendung, Gefahren, Unfälle, Verluste, Personen- und Sachschäden jeglicher Art bzw. Patentverletzungen gegenüber Dritten ausgeschlossen sind oder die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Vom Leser ist zu berücksichtigen, dass er sich selbst über die Eignung der besagten Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen für den beabsichtigten Zweck vor deren Verwendung überzeugt. 2 1 Einleitung Der CEFIC (European Chemical Industry Council - Europäischer Rat der Chemischen Industrie) fordert in seinem RESPONSIBLE CARE PROGRAM (Programm zum Verantwortlichen Handeln), dass sich die Chemieunternehmen ihrer Verpflichtung um eine ständige Verbesserung ihrer Leistungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes, bewußt sind. Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Kernaussagen des RESPONSIBLE CARE Programms des CEFIC. Die vorliegenden Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Propylenoxid-Sektorgruppe des CEFIC zur Umsetzung eines Verantwortlichen Handels bei der Distribution von Propylenoxid erarbeitet. Diese Richtlinien befinden sich im Einklang mit den Empfehlungen des CEFIC für ein sicheres Management im Vertrieb und enthalten entsprechend hohe Sicherheitsnormen für den Vertrieb von Propylenoxid. Die wesentlichen Punkte dieses sicheren Managements sind in Anlage 2 dargestellt. Obwohl es sich bei Propylenoxid aufgrund seiner hohen Entzündlichkeit, seiner Reaktionsfreudigkeit und seiner toxischen Eigenschaften um einen gefährlichen Stoff handelt, ist ein sicherer Vertrieb und Transport möglich, wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits Bestimmungen für den Vertrieb von Propylenoxid. Darüber hinaus unterliegt der internationale Transport von Propylenoxid auf Straßen, Schienen und Wasserwegen internationalen Vereinbarungen, die besondere Anforderungen enthalten, die von allen betroffenen Parteien zu berücksichtigen sind. Nationale Bestimmungen können von internationalen Regelungen abweichen. Die vorliegenden Richtlinien beziehen sich auf den Vertrieb von Propylenoxid in Straßentankzügen, Eisenbahnkesselwagen, Überseetankschiffen, Binnenschiffen und Tankcontainern. Sie umfassen alle Aspekte des Transports vom Verladeort bis zum Bestimmungsort. Der Verweis auf existierende gesetzliche Regelungen erfolgt nur dann, wenn es zum Zweck der Klarstellung als erforderlich erachtet wird. Da ein Versand in Fässern von den Mitgliedsfirmen der Propylenoxid Sektorgruppe nicht durchgeführt wird, enthalten die Richtlinien keine speziellen Hinweise an das Sicherheitsmanagement für den Fasstransport. Jedoch können einzelne Firmen auf Anfrage eine Beratung anbieten. Die Propylenoxid-Sektorgruppe des CEFIC empfiehlt, dass die vorliegenden Richtlinien von allen am Vertrieb Beteiligten übernommen werden. Dazu gehören auch Swap-, Toll- und Handelsvereinbarungen sowie Vereinbarungen zur Selbstabholung durch den Kunden. Die Mitglieder der Sektorgruppe werden die vorliegenden Richtlinien in regelmäßigen Abständen überarbeiten. 3 2 Produktinformation 2.1 Allgemeine Angaben EINECS Nummer: Index Nummer: CAS Nummer: Synonyme: Form: 200-879-2 603-055-00-4 75-56-9 1,2-Epoxypropan Epoxypropan Methyl-ethylenoxid Methyloxiran 1,2-Propylenoxid Flüssigkeit gefahreneigenschaften Hochentzündlich Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berühren mit der Haut Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut Stark wassergefährdend - Wassergefährdungsklasse (WGK) 3. warneigenschaften Der Geruch des Materials ist ungeeignet als Warnkriterium für eine übermäßige Produktexposition. 4 2 Produktinformation 2.2 Physikalische Eigenschaften Chemische Formel Molare Masse Schmelzpunkt (bei 101.3 kPa) Siedepunkt (bei 101.3 kPa) Flammpunkt (in geschlossenem Tiegel) Kritische Temperatur Kritischer Druck Kritische Dichte Kritische Kompressibilität Selbstentzündungstemperatur in Luft (bei 101,3 kPa) Explosionsgrenzen in Luft (STP): - untere - obere Verbrennungswärme (bei 25°C und 101,3 kPa) Polymerisationswärme Schmelzwärme Lösungswärme in Wasser (bei 25°C) Bildungswärme des idealen Gases (bei 25°C) Bildungswärme von flüssigem Propylenoxid (bei 25°C) Standardenthalpie (bei 298, 15 K) Standardentropie (bei 298, 15 K, 1 atm.) Freie Bildungsenergie (bei 25°C und 101,3 kPa) Kubischer Ausdehnungskoeffizient bei 20°C Löslichkeit von Propylenoxid in Wasser bei 20°C Löslichkeit von Wasser in Propylenoxid bei 20°C Dichte bei 20°C Relative Dampfdichte (Luft =1) Dampfdruck bei 20°C Sättigungskonzentration bei 20°C Minimale Zündenergie Flammpunkt von 1% wässriger Lösung 5 58,08 g/mol -111,9°C 34,2°C -37°C 209,1°C 4920 kPa 312 kg/m3 0,2284 430°C 1,7 Vol% 37,0 Vol% -33035 kJ/kg -1500 kJ/kg 112,6 kJ/kg -45 kJ/kg -1600 kJ/kg -2080 kJ/kg 248 kJ/kg 4,94 kJ/kg-1 K-1 459 kJ/kg 0,00151 1/K 40,5 wt% 12,8 wt% 0,83 g/cm3 2,0 57,7 kPa 1360 g/m3 0,13 mJ 23°C 2 Produktinformation 2.3 Zündgefahren Propylenoxid ist eine sehr flüchtige, farblose Flüssigkeit mit einem süßen, ätherartigen Geruch. Es ist hochentzündlich mit einem Flammpunkt von -37°C und einem großen Explosionsbereich von 1,7 bis 37 Vol % in Luft. Der Dampf ist schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Dadurch besteht auch bei größerem Abstand die Gefahr der Entzündung und des Flammrückschlags. Die Zündenergie von Propylenoxid beträgt 0,13 mJ. 2.4 Gefährliche Reaktionen Basen, Säuren und Metallhalogenide können eine heftige Polymerisation auslösen. Man nimmt an, dass Propylenoxid mit Luftsauerstoff Peroxide bilden und anschließend polymerisieren kann. Beim Füllen, Leeren oder Bearbeiten ist der Einsatz von Druckluft verboten. Propylenoxid reagiert heftig mit Oxidationsmitteln, organischen und anorganischen Säuren, organischen und anorganischen Basen, Anhydriden, Eisen-, Aluminium- und Zinnchloriden, Chlor, Aminen, Ammoniak und Alkalimetallen unter Brandbzw. Explosionsgefahr. Absorptionsmittel auf Basis von Ton oder Lehm dürfen nicht verwendet werden. 2.5 Toxikologische und Gesundheitsgefahren 2.5.1 Einatmen Propylenoxid ist gesundheitsschädlich beim Einatmen und reizt die Atmungsorgane. Untersuchungen mit Tieren zeigen, dass ein Einatmen von Propylenoxid bei 150 ppm noch keine nachweisbare Wirkungen hat. Wiederholter Kontakt der Tiere mit Propylenoxid führt zu einer Depression des zentralen Nervensystems und Reizungen an Augen und dem Atmungssystem. Eine mäßige Schädigung des Nasalepithels wurde bei Ratten nach wiederholten Propylenoxid-Expositionen in Konzentrationen von 200 bis 400 ppm nachgewiesen. 6 2 2.5 Produktinformation Toxikologische und Gesundheitsgefahren Einatmen Bei Menschen kann der Kontakt mit Propylenoxid bei einigen Hundert ppm die folgenden Symptome auslösen: Kopfweh, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, Übelkeit, Lungenbeschwerden und Husten. Höhere Konzentrationen (über 1.000 ppm) können zu Reizungen und Ödemen des Atmungssystems und Bewusstlosigkeit führen. In Luft liegt die Geruchsschwelle zwischen 100 und 350 ppm. Dieser Wert liegt weit über der zulässigen Arbeitsplatzkonzentration (TRK-Wert: 2,5 ppm = 6 mg/m) und daher darf der Geruch nicht als Indikator für Propylenoxid in der Raumluft dienen. 2.5.2 Orale Toxizität Propylenoxid ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Tierversuche lieferten orale LD50-Werte zwischen 520 und 1.140 mg/kg. 2.5.3 Hautkontakt Propylenoxid ist als gesundheitsschädlich und reizend für die Haut eingestuft. Der dermale LD50-Wert liegt im Bereich von 1.240 - 7.200 mg/kg für Kaninchen und Meerschweinchen. Es führt zu mäßigen Reizungen der Kaninchenhaut. Hautreizungen können - bei zufälligem Kontakt mit flüssigem Propylenoxid am Arbeitsplatz - gering gehalten werden, wenn der Stoff frei abdampfen kann. Jedoch kann ein Kontakt von mehreren Minuten mäßige bis schwere Reizungen hervorrufen. Wässrige Lösungen (10% Vol./Vol. oder mehr) reizen stärker als der unverdünnte Stoff. Zu beachten ist, dass solche Bedingungen durch die Lösung von Propylenoxid in Körperschweiß verursacht werden können. Längerer oder wiederholter Hautkontakt führt zur Entwicklung chemischer Verbrennungen, Blasenbildung und Anschwellung. Einige Untersuchungen zeigen, dass auch allergische Dermatitis hervorgerufen werden kann. 2.5.4 Augenkontakt Propylenoxid reizt die Augen. Eine hohe Dampfkonzentration kann zu Augenreizungen führen, während der flüssige Stoff Hornhautverbrennungen mit möglichen dauerhaften Sehkraftbeeinträchtigungen verursacht. 7 2 Produktinformation 2.5 Toxikologische und Gesundheitsgefahren 2.5.5 Kanzerogenität Propylenoxid kann Krebs erzeugen. Propylenoxid ist in Kategorie 2 eingestuft, d.h. es handelt sich um eine Substanz, die beim Menschen als krebserregend zu betrachten ist. Festgestellt wurde eine Zunahme von Nasentumoren bei Ratten und Mäusen, die lebenslang einer Atemluft von 400 ppm Propylenoxid ausgesetzt waren. Bei 200 ppm wurde dieser Effekt nicht beobachtet. Eine kürzere Exposition (30 Tage) von 900 ppm verursachte zwar deutliche Nasenreizungen, aber eine Zunahme von Tumoren wurde innerhalb des anschließenden Beobachtungszeitraums von 155 Wochen nicht festgestellt. Entsprechende Untersuchungen deuten auf eine schwache krebserregende Reaktion bei Nagetieren hin, die auf die Hautkontaktstelle (d.h. das Nasengewebe) beschränkt ist. Ein schlüssiger Nachweis der Kanzerogenität beim Menschen liegt nicht vor. 2.5.6 Mutagenität Propylenoxid wirkt direkt alkylierend und reagiert mit Proteinen und DNA, was bei in vitro-Untersuchungen zu Genmutationen und Chromosomenschäden geführt hat. Eine zunehmende Häufigkeit von Mikrokernen wurde in Mäusen, nach intraperitonaler Verabreichung von Propylenoxid, nicht aber nach oraler Verabreichung, festgestellt. Keine Veränderung des Schwesterchromatid-Austausches war bei Affen feststellbar, die zwei Jahre lang dem Einatmen von 300 ppm Propylenoxid ausgesetzt waren. Untersuchungen haben auch gezeigt, dass Propylenoxid DNA-Addukte bei Ratten bilden kann, die wiederholt einer hohen Konzentration (500 ppm über vier Wochen) in der Atemluft ausgesetzt sind. Die biologische Relevanz dieser Ergebnisse ist jedoch unklar, da Propylenoxid in einer Versuchsreihe mit weitgehend tödlicher Dosis keine mutagene Wirkung bei Nagetieren hatte, was darauf hindeutet, dass diese Addukte keine erblichen Mutationen im Sperma entwickeln sollten. Dennoch führen die Untersuchungen dazu, Propylenoxid als erbgutverändernd anzusehen und in Kategorie 2 einzuordnen (d.h. als eine Substanz, die beim Menschen vererbliche Mutationen verursachen kann). 2.5.7 Wirkung auf das Fortpflanzungssystem Keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit, Wurfgröße, Wachstum des Neugeborenen oder Überlebensrate wurde in männlichen und weiblichen Ratten gefunden, die, über zwei Generationen, 300 ppm Propylenoxid inhalierten. Expositionen während der Schwangerschaft führten nur dann zu Fötaltoxizität und Wachstumsstörungen, wenn sie auch mutterseitig toxisch waren. 8 2 Produktinformation 2.6 Freisetzung und Abbau Propylenoxid ist kein natürlich vorkommender Stoff. Es wird vermutet, dass Propylenoxid in der Atmosphäre hauptsächlich aufgrund von gasförmigen Emissionen aus Industrieanlagen und der Weiterverarbeitung vorkommt. In der Atmosphäre wird Propylenoxid durch Einwirkung von auf photochemische Weise hergestellten Hydroxylradikalen indirekt abgebaut. In der Atmosphäre wird mit einer Halbwertszeit von Propylenoxid zwischen 13 und 35 Tagen gerechnet. Propylenoxid trägt vermutlich nicht zum Ozonabbau bei. In Wasser wird Propylenoxid schnell zu Propylenglykol mit einer geschätzten Halbwertszeit zwischen 4 und 12 Tagen hydrolisiert. Unter aeroben statischen Laborbedingungen ist die biologische Abbaubarkeit mittelmäßig bis hoch. Nach MITI ist Propylenoxid biologisch leicht abbaubar. In Salzwasser beschleunigt das Chlorid-Ion den chemischen Abbau mit einer Halbwertszeit zwischen 2 und 4 Tagen. Außerdem wird Propylenoxid durch Verdampfung aus Wasser ausgeschieden. Bei Flüssen beträgt daher die Halbwertszeit 3 Tage, bei Seen bis zu 18 Tagen. Die Giftigkeit gegenüber Fischen und Daphnien ist gering. Propylenoxid verdampft rasch auf trockenen Oberflächen und ist mittelmäßig flüchtig auf nassen Oberflächen. Propylenoxid ist sehr mobil im Erdboden. In feuchter Erde ist die Hydrolyse der wichtigste Abbauprozeß. In biologischen Systemen und in der Umwelt wird keine Akkumulation erwartet. 9 2 Produktinformation 2.7 Internationale Transportvorschriften Straße, Schiene und Binnenschiffe ADR/RID gültig vom 1. Juli 2001. Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2002. Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID Straßentransport beladen (ADR): 3 FI Verpackungsgruppe I Schienentransport beladen (RID): 3 FI Verpackungsgruppe I UN Nummer: 1280 Gefahrnummer: 33 Tremcard-Nummer CEFIC: T-158 ERIC-Nummer: 3-21 Binnenschiff, beladen (ADNR): Schiffstyp: Beschriftung und Bezettelung auf einem PO-Bahnkesselwagen 10 3-2a C Gefahrzettel: 3 Gefahrzettel: 3 Leer: 3-71 Gefahrzettel: 3 Blaue Kegel / Lichter: 1 2 2.7 Produktinformation Internationale Transportvorschriften See (Container) Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE IMO/IMDG Klasse: 3 Verpackungsgruppe I Gefahrzettel: 3 UN Nummer: 1280 EMS: 3-06 Tanktyp: UN-T11, (IMO-I) Testdruck: IMDG gültig vom 1. Januar 2001. Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2001. (bar): 6,0 Marine Pollutant: nein See (Massengutschiff ) Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE IMO/IMDG Klasse: 3 Verpackungsgruppe I Gefahrzettel: 3 UN Nummer: 1280 EMS: 3-06 Tanktyp: 2G Marine Pollutant: Ja, Kategorie C Luft: Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE ICAO/IATA Klasse: 3 Gefahrzettel: FL UN Nummer: 1280 Verpackungsgruppe I Verpackungsvorschrift Passagierflugzeuge: 306 Verpackungsvorschrift Frachtflugzeuge: 304 Anmerkung: Versand von Proben per Post ist verboten Siehe Abkürzungsverzeichnis in der Anlage 11 11 2 Produktinformation 2.8 EU-Kennzeichnung / Besondere Gefahren / Sicherheitsratschläge Klassifizierung Klassifizierung nach der Anlage 1 der Verordnung 67/548/EWG einschließlich ihrer Anpassungen an den technische Fortschritt F+ T T Xn Xi Hochentzündlich Kanzerogen Kat. 2 Mutagen Kat. 2 Gesundheitsschädlich beim Einatmen,Verschlucken und Berühren mit der Haut Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R12 R45 R46 R20/21/22 R36/37/38 Kennzeichnung F+, T R-Sätze R45 R46 R12 R20/21/22 R36/37/38 S-Sätze S53 S45 Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Hochentzündlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut Exposition vermeiden, vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort den Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen) Zu beachten sind die Merkblätter der BG Chemie M 053 “Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen”, M 050 ”Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“ und die Unfallverhütungsvorschrift UVV 113 “Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” sowie die Sicherheitsdatenblätter der Propylenoxidherstellerfirmen. 12 3 Transport und Lagerung 3.1 Beladearbeiten 3.1.1 Jede Beförderung eines gefährlichen Stoffes mit einem Straßenfahrzeug, Eisenbahnkesselwagen oder See- und Binnenschiff stellt ein mögliches Risiko dar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Beladeeinrichtungen und Transportmittel korrekt geplant, gebaut, ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden. 3.1.2 Auslegung und Bau von Transportbehältern sind in den Anlagen 6 bis 8 dieser Richtlinien beschrieben. Behälter, die den Anforderungen von ADR, ADNR, RID und IMO entsprechen, müssen gemäß diesen Bestimmungen regelmäßig kontrolliert und geprüft werden. Normalerweise werden die Inspektion und Prüfung von den zuständigen Behörden durchgeführt. 3.1.3 Schriftliche Betriebsanweisungen sollten an jeder Abfüllstelle von Propylenoxid in Straßenwagen, Tankcontainer, Schienentankwagen und Seeoder Binnenschiffen vorhanden sein, und das beteiligte Personal sollte entsprechend ausgebildet sein. Die Anweisungen sollten die besonderen Gefahren von Propylenoxid berücksichtigen und die richtige Bedienung der Abfüllanlagen im Normalbetrieb und in Notfallsituationen sicherstellen. 3.1.4 Bei Beladearbeiten müssen die notwendige Schutzkleidung und Notfallausrüstung zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter müssen bzgl. des Umgangs mit der Schutzkleidung und der Notfallausrüstung ausgebildet sein. 13 3 3.1 Transport und Lagerung Beladearbeiten Mitarbeiter in Schutzkleidung, der das Füllrohr mit dem Eisenbahnkesselwagen verbindet 3.1.5 14 Mitarbeiter in Schutzkleidung, der die Verbindung eines Füllrohrs vorbereitet In diesem Kapitel der Richtlinien sollen keine detaillierten Bedienhinweise zum Abfüllen von Propylenoxid beschrieben werden, da diese von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Allerdings sollte eine Inspektion der Transportmittel anhand einer Betriebsanweisung vom Personal an der Verladestation vor, während und nach dem Beladen durchgeführt werden. Diese Kontrolle bedeutet aber keinen Ersatz bzw. keine Einschränkung der Hauptverantwortlichkeit des Besitzers des Straßentankfahrzeugs, Tankcontainers, Eisenbahnkesselwagens, See- oder Binnenschiffs, eine richtige Prüfung, Wartung und Betriebsbereitschaft der Ausrüstung zu gewährleisten. Die Inspektion soll vielmehr dafür sorgen, dass der Transport von Propylenoxid so sicher wie möglich durchgeführt wird. Bei Straßen- und Bahntransporten wird empfohlen, dass die in der Anlage 3 dargestellte Checkliste von der Lieferfirma benutzt wird, um den Zustand der Propylenoxidtransportmittel zu kontrollieren. Bei Binnen- und Seeschiffsbeladungen sind die spezifischen Checklisten von ADNR bzw. IMO zu verwenden. 3 Transport und Lagerung 3.1.6 Die Checkliste geht davon aus, dass Propylenoxid im internationalen Transport zu befördern ist. Im Falle eines Inlandtransports von Propylenoxid, ist die Checkliste entsprechend den jeweiligen nationalen Besonderheiten zu ändern. 3.2 Strassentransport von Propylenoxid 3.2.1 Der Spediteur ist für den sicheren Straßentransport von Propylenoxid vom Be- zum Entladeort verantwortlich. Die Spediteure müssen alle geltenden nationalen und internationalen Transportbestimmungen für Propylenoxid einhalten. Es wird empfohlen, dass die Spediteure über ein Qualitätssystem (wie ISO 9000) verfügen und sich an SQAS (Sicherheits- und Qualitätsbeurteilungssystem) beteiligen. 3.2.2 Transportwege Der Transport von Propylenoxid sollte nur auf festgelegten Straßen erfolgen. Der Transportweg ist sorgfältig auszuwählen und sollte dem Spediteur und dem Versender bekannt sein. So weit wie möglich sollte die Strecke nach folgenden Kriterien ausgewählt werden: a. auf Autobahnen, b. außerhalb von Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte. 3.2.3 Verspätungen oder Unfälle Jede Verspätung während des Transports, unabhängig davon, ob diese durch extreme Witterungsbedingungen, eine Panne oder andere Ursachen hervorgerufen wurde, ist dem Versender unverzüglich zu melden. Transportunfälle sind ebenfalls dem Versender schnellstmöglich mitzuteilen. 3.2.4 Verfahren bei Notfällen Empfohlene Anweisungen sind in den Transport-Unfallmerkblättern enthalten. 15 3 3.2 Transport und Lagerung Strassentransport von Propylenoxid 3.2.5 Auswahl von Fähren Der Versender stellt sicher, dass das vom Spediteur benutzte Fährunternehmen ihm bekanntgegeben wird. Er überzeugt sich davon, dass das Unternehmen geeignet ist. 3.2.6 Selbstabholung durch den Kunden Die Selbstabholung durch den Kunden sollte vermieden werden, ausgenommen hiervon sind Mithersteller von Propylenoxid. Auch im Falle von Selbstabholung ist die Anlage 3 zu verwenden. 3.2.7 Transport mit mehreren Verkehrsträgern (multimodaler Transport) Tankcontainer werden oft in einem multimodalen System befördert. Üblicherweise ist der Spediteur für die Transportkette verantwortlich. Zur Sicherstellung der Qualität und der Sicherheit über die gesamte Transportkette sollte beim eingesetztem Spediteur ein Managementsystem vorhanden sein. Dieses System sollte vorzugsweise mit Hilfe des SQAS (Sicherheits- und Qualitätsbeurteilungssystem) kontrolliert werden. 3.2.8 Unteraufträge Vertragliche Vereinbarungen zwischen Versender und Spediteur sollten ausdrücklich enthalten, dass für den Transport ohne die vorherige Zustimmung des Versenders keine Unteraufträge erteilt werden dürfen. Der Subunternehmer muss die gleichen Bedingungen erfüllen, wie der Hauptspediteur. 16 3 Transport und Lagerung 3.3 Schienentransport von Propylenoxid 3.3.1 Die zuständigen Eisenbahnbehörden oder –gesellschaften sind für den sicheren Transport von Propylenoxid auf der Schiene vom Verladeort bis zum endgültigen Entladeort verantwortlich. Die Auswahl des Transportweges, die Lage der Zwischenhalte und die Einstellung des Verkehrs aufgrund von extremen Witterungsbedingungen werden von den Eisenbahngesellschaften bzw. den Behörden entschieden. Da die SQAS für die Bahn nun zur Verfügung stehen, sollten sie fortan benutzt werden. 3.3.2 Im Fall eines multimodalen Transports müssen die Umschlagsanlagen annehmbaren Sicherheitsnormen besonders in Bezug auf Brandbekämpfungsmöglichkeiten und Sicherheitsysteme entsprechen. 3.3.3 Im Fall einer Entgleisung, einer Leckage oder anderer Probleme beim Transport von gefüllten Schienenfahrzeugen, ist der Versender von den Eisenbahnbehörden bzw. -gesellschaften umgehend zu verständigen. 3.3.4 Der Versender stellt sicher, dass er Kenntnis davon hat, welches EisenbahnFährunternehmen von den nationalen Eisenbahnen eingesetzt wird. Gleissperren an einer Verladestation zur Verhinderung des Einfahrens anderer Bahnkesselwagen 17 3 Transport und Lagerung 3.4 Seetransport von Propylenoxid 3.4.1 Der Seetransport von Propyplenoxid kann stattfinden mittels: a. Roll on- /Roll off- Fähren b. Verladung von Tankcontainern c. Tankschiffen 3.4.2 Am Transport vom Lieferanten bis zum Kunden kann eine Reihe von verschiedenen Parteien beteiligt sein. Dazu gehören u.a. die Reederei, Hafenbehörden, Terminal-Eigentümer und Spediteure. 3.4.3 Vor jedem Versand sollte der Versender sicherstellen, dass alle beteiligten Partner angemessene Sicherheitsstandards benutzen. Von besonderem Interesse sind: a. Die Reederei b. Die Be- und Entladeeinrichtungen in Containerterminals c. Notfallsysteme für die Gefahrgutbereiche in Containerterminals d. Notfallsysteme an Bord Das Sicherheitssystem sollte vorzugsweise gemäß CDI-Marine oder einem gleichwertigem Verfahren überprüft werden. 3.4.4 Der Versender sollte für alle Beteiligten spezifische Anweisungen für die Kontrolle von Abläufen und für Notfallmaßnahmen erstellen. 3.4.5 Der See- und Binnenschiffstransport in Tankschiffen erfordert geeigneten Schiffsraum, der zur Beförderung von Propylenoxid zugelassen ist. Für Einzelheiten siehe Anlage 4. 18 3 Transport und Lagerung 3.5 Entladearbeiten 3.5.1 Jede Entladeoperation eines Straßenwagens, Tankcontainers, Eisenbahnkesselwagens, Schiffs oder Binnenschiffs von Propylenoxid stellt ein mögliches Risiko dar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Entladeeinrichtungen korrekt geplant, gebaut, ordnungsmäßig betrieben und gewartet werden. Anschlusskuppelsysteme sollten weitestgehend genormt sein. 3.5.2 Die Bauweise und die örtlichen Gegebenheiten der Entladeeinrichtungen sollten den mit Propylenoxid verbundenen möglichen Gefahren Rechnung tragen. Die Ausrüstung ist regelmäßig zu kontrollieren, die Prüfungen sind zu protokollieren, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. 3.5.3 Schriftliche Betriebsanweisungen sollten vorliegen, die die Entladung von Propylenoxid aus Straßentankwagen, Tankcontainern, Eisenbahnkesselwagen und Schiffen umfassen. Außerdem ist das beteiligte Personal entsprechend zu schulen. Die Anweisungen sollten die besonderen Gefahren von Propylenoxid berücksichtigen und die richtige Bedienung der Entladestelle im Normalbetrieb und in Notfallsituationen sicherstellen. 3.5.4 Bei Entladeoperationen müssen die notwendige Schutzkleidung und Notfallausrüstung zur Verfügung stehen. Das Personal ist im richtigen Einsatz der Bekleidung und Ausrüstung zu schulen. 3.5.5 Wartung der Transportausrüstung: Der Kunde ist aufgefordert, sämtliche Schwierigkeiten, die beim Bedienen von Ventilen oder anderer Armaturen auftreten, unverzüglich dem Versender mitzuteilen. Die Kennzeichnung mittels Anhänger an der zurückgeschickten Transportausrüstung, mit der Information über das entsprechende Problem, kann hierbei nützlich sein. 3.5.6 Die Bedingungen für das Entladen von Propylenoxid im Werk des Kunden unterliegen der Verantwortung des Kunden. Für den Lieferanten ist es im Sinne eines verantwortlichen Handelns (responsible care) bewährte Praxis, beim Kunden die Fähigkeit des sicheren Entladens und Lagern des Produktes zu beurteilen. Erfolgt eine Sicherheitsbetriebsbesichtigung, kann das in der Anlage 5 enthaltene Schema als Checkliste verwendet werden. Normalerweise beurteilt der Kunde selbst, ob seine Räumlichkeiten, insbesondere seine Übernahme- und Lagereinrichtungen, den Anforderungen des in der Anlage 5 enthaltenen Schemas entsprechen. 19 4 Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen 4.1 Aktueller Industriestandard Zum Schienen- und Straßenverkehr benutzten die Hersteller von Propylenoxid verschiedene Arten von Transportmitteln: - Transportmittel für den Bulktransport von Flüssigkeiten (BL). - Transportmittel für den Bulktransport von verflüssigten oder verdichteten Gasen (LG). Die beiden Ausrüstungsarten entsprechen den Bestimmungen für die verschiedenen Verkehrsträger. Die wesentlichen Elemente der beiden Ausrüstungsarten werden individuell beschrieben. 4.2 Auslegung und Bau von Eisenbahnkesselwagen (Schienentankwagen) Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Propylenoxid müssen den folgenden Konstruktions- und Bauvorschriften entsprechen: a. Nationale Bestimmungen bzw. Bestimmungen der lokalen Eisenbahnverwaltung bei Einsatz im Inlandtransport, b. Internationale Bestimmungen, wie z.B. Internationale Bestimmungen für den Bahntransport von gefährlichen Gütern (RID), bei Einsatz im internationalen Transport. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Eisenbahnkesselwagen in Übereinstimmung mit den in der Anlage 6 enthaltenen Empfehlungen konstruiert und gebaut werden. 20 4 Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen Radvorleger an einem Eisenbahnkesselwagen versehen mit Federbein, das beim Wegrollen des Eisenbahnkesselwagen die Ventile automatisch schließen läßt Schienenhaken mit Fernauslösung: das Bodenauslaufventil schließt bei Aktivierung 21 4 Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen 4.3 Auslegung und Bau von Tankzügen (Strassentankfahrzeugen) Tankzüge, die für den Transport von Propylenoxid eingesetzt werden, müssen den folgenden Konstruktions- und Bauvorschriften entsprechen: a. Nationale Bestimmungen bei Einsatz für den Inlandtransport, b. Internationale Bestimmungen, wie z.B. Europäische Übereinkommen für den Internationalen Straßentransport von gefährlichen Gütern (ADR), bei Einsatz im internationalen Transport. Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen wird empfohlen, die Tankzüge in Übereinstimmung mit den in der Anlage 7 enthaltenen Empfehlungen zu konstruieren und zu bauen. 4.4 Auslegung und Bau von Tankcontainern Tankcontainer können zum Straßen-, Schienen, und Schiffstransport von Propylenoxid eingesetzt werden. Sie müssen den Konstruktions- und Bauanforderungen der entsprechenden nationalen und internationalen Bestimmungen in Abhängigkeit von der speziell gewählten Transportart entsprechen. Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen wird empfohlen, dass Tankcontainer in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Anlage 7 konstruiert und gebaut werden. 22 4 Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen 4.5 Auslegung und Bau von See- und Binnenschiffen Schiffe, die für den Seetransport von Propylenoxid eingesetzt werden, müssen den Konstruktions- und Bauanforderungen der entsprechenden internationalen Bestimmungen, wie z.B. den internationalen Vorschriften für die Konstruktion und Ausrüstung von Schiffen zum Großtransport von gefährlichen Chemikalien der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO), entsprechen. Binnenschiffe, die für den Transport von Propylenoxid auf Binnenschifffahrtsstraßen eingesetzt werden, müssen den Konstruktionsund Bauanforderungen der nationalen bzw. internationalen Bestimmungen für die Konstruktion und den Bau von Binnenschiffen, wie z.B. den Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern mit Binnenschiffen auf dem Rhein (ADNR), entsprechen. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Anforderungen wird empfohlen, dass die See- und Binnenschiffe in Übereinstimmung mit den in Anlage 8 enthaltenden Empfehlungen konstruiert und gebaut werden. 4.6 Auslegung und Bau von Lagerbehältern Die Lagerung und der Umschlag von Propylenoxid unterliegen in vielen Ländern einer gesetzlichen Kontrolle. Die Konstruktion und der Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid müssen aus diesem Grund mit den entsprechenden nationalen gesetzlichen Regelungen übereinstimmen. Die in der Anlage 9 enthaltenen allgemeinen Richtlinien veranschaulichen die besten in der Propylenoxidbranche allgemein angewendeten Verfahren und sollten befolgt werden, insofern sie nicht im Widerspruch zu speziellen gesetzlichen Auflagen stehen. 23 4 Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen 4.7 Auslegung und Bau von Be- und Entladeeinrichtungen So wie die Transport- und Lagerausrüstung ihre ganz spezifischen Auslegungs- und Bau-Vorschriften haben, ist es unerläßlich, die richtige Auslegung und den richtigen Bau von Be- und Entladeeinrichtungen sicherzustellen. Be- und Entladeeinrichtungen sind so zu konstruieren und zu errichten, dass sie den gültigen technischen Normen bei ausreichender Berücksichtigung der mit dem Umschlag von Propylenoxid verbundenen Gefahren und den zu erreichenden Umschlagzeiten entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Ergonomie für das Anschließen von Umschlagvorrichtungen sowie dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Bedienpersonals zu widmen. 24 5 Massnahmen für den Notfall 5.1 Gefahrenabwehrplan 5.1.1 Alle Propylenoxidproduzenten, die am Transport von Propylenoxid in Europa beteiligt sind, müssen über einen festgelegten Gefahrenabwehrplan verfügen. Er soll die Benachrichtigung bei Transportunfällen sicherstellen und fachliche Auskünfte ermöglichen entweder per Telefon oder, falls erforderlich, vor Ort an die Notdienste. Dadurch soll die Gefahr, die aus dem Unfall auf der Straße, der Schiene oder dem Schiff resultiert, minimiert werden. Bei der Erarbeitung eines Gefahrenabwehrplans im Unternehmen kann auf das CEFIC-Dokument "Maßnahmen bei Transportunfällen Richtlinien für die chemische Industrie" zurückgegriffen werden. 5.2 Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung von Propylenoxid 5.2.1 ● 5.2.2 ● Alle möglichen Zündquellen abschalten und undichte Stellen verschließen, soweit gefahrlos möglich ● Keine offene Flamme ● Auf der dem Wind zugewandten Seite aufhalten ● Gebiet absperren und Zutritt verwehren ● Produkt nicht in die Augen gelangen lassen ● Hautkontakt vermeiden ● Einatmen von Dämpfen vermeiden Ausgetretene Flüssigkeit mittels großer Wassermengen verdünnen Zur Verringerung der Dampfausbreitung einen Wassersprühstrahl verwenden ● Keine Mittel zum Aufsaugen auf Tonbasis verwenden ● Größere Produktmengen eindämmen und aufnehmen ● Eintritt in Abwasserkanäle und/oder Gewässer vermeiden ● Behörden über erfolgten Eintritt des Produkts in ein Gewässer oder einen Abwasserkanal informieren ● 25 5 5.2.3 Massnahmen für den Notfall Durch schnellstmögliches Abdecken der ausgetretenen Flüssigkeit mittels alkoholbeständigen Schaums kann die Verdunstung und somit die Bildung einer entzündlichen Gaswolke verhindert werden. Die ausgetretene Flüssigkeit ist danach aufzunehmen und in verschließbare Tanks oder Fässer zu füllen. Sämtliche propylenoxidhaltigen Reste sind mit geeigneten Materialien wie z. B. Sand aufzunehmen und in geschlossenen Fässern zu geeigneten Aufbereitungsanlagen zu transportieren. Als Entsorgungsverfahren wird die Verbrennung empfohlen. 5.3 Brandbekämpfung 5.3.1 Den Brand nicht löschen, bevor die Leckage abgedichtet ist. Damit soll eine Rückzündung (erneutes Entzünden) vermieden werden. 5.3.2 Zur Vermeidung eines Überdruckes oder Berstens sind die der Wärme / dem Brand ausgesetzten Behälter mit Wasser zu kühlen. 5.3.3 Kleine Brände lassen sich mit Löschpulver oder Kohlendioxid (CO2) löschen. 5.3.4 Bei größeren Bränden sind Wassersprühstrahl, Sprühnebel oder Alkoholschaum zu verwenden. 5.3.5 Großbrände: ● unbemannte Schlauchhalter oder fernbediente Düsen verwenden ● Ausbrennenlassen des Brandes in Erwägung ziehen ● ausgelaufene Flüssigkeit eindämmen ● Eintritt in Abwässerkanäle und/oder Gewässer verhindern 26 6 Persönlicher Schutz, Erste Hilfe und Medizinische Versorgung 6.1 Persönlicher Schutz 6.1.1 Zur Vermeidung von Produkteinschluss und daraus resultierenden Reizungen oder sogar Verbrennungen keine Uhren oder Schmuck tragen. 6.1.2 Augenschutz: Chemie-Schutzbrille tragen. 6.1.3 Bei Routinearbeiten sollte die übliche Arbeitsschutzkleidung getragen werden. 6.1.4 Bekleidung bei Produktaustritt und Brand: ● Komplette Schutzkleidung, propylenoxidresistente Handschuhe unter Stulpenhandschuhen aus Nitrilgummi, Sicherheitsgummistiefel sowie zugelassenes Druckluft-Atemgerät tragen. ● Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, vorzugweise unter dem Sprühstrahl einer Notbrause oder eines Feuerwehrschlauchs; vor erneuter Verwendung Kleidung waschen. ● Verunreinigte Schuhe und andere Gegenstände aus Leder entsorgen. 6.2 Erste Hilfe und Medizinische Versorgung Bei Bewusstlosigkeit des Patienten oder Auftreten von Krämpfen niemals Flüssigkeiten einflößen oder Erbrechen auslösen. Einatmen Betroffene Person unverzüglich an die frische Luft bringen. Bei Aussetzen der Atmung künstlich beatmen. Bei Atembeschwerden ist durch qualifiziertes Personal Sauerstoff zu geben. Für sofortige medizinische Behandlung Arzt rufen oder Betroffenen in eine medizinische Einrichtung transportieren. 27 6 6.2 Persönlicher Schutz, Erste Hilfe und Medizinische Versorgung Erste Hilfe und Medizinische Versorgung Hautkontakt Nach Hautkontakt ist die Haut sofort über einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser zu spülen. Währenddessen verunreinigte Kleidung und Schuhe ausziehen. Sofort in ärztliche Behandlung begeben. Verunreinigte Kleidung vor erneuter Verwendung waschen. Verunreinigte Schuhe entsorgen. Bei bleibender Reizung Arzt konsultieren. Augenkontakt Eine sofortige und für mindestens 15 Minuten andauernde kontinuierliche Spülung der Augen ist unbedingt erforderlich. Sofort ärztliche Hilfe rufen. Verschlucken Falls Produkt verschluckt wurde, Mund ausspülen und sofort Krankenhaus aufsuchen. Auslösen von Erbrechen ist nur von einem Arzt zu indizieren. Hinweise für den Arzt Verursacht Störungen des Zentralnervensystems. Verbrennungen durch Produkteinwirkung sind nach Entgiftungsmaßnahmen zu behandeln wie Verbrennungen durch Wärmeeinwirkung. Symptombezogene Behandlung. Kein besonderes Gegenmittel. Unterstützende Behandlung. Eine Entscheidung für die weitere Behandlung ist je nach Reaktion des Patienten durch den Arzt zu treffen. 28 Anlage 1 Cefic und Verantwortliches Handeln (responsible care) 1. Verantwortliches Handeln - eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit “Chemieunternehmen sollen nachweisen, dass sie sich der ständigen Verbesserung ihrer Aktivitäten hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes verpflichtet fühlen.” 2. Unfallverhütung Innerhalb des Resonsible-Care-Programms ist Vorbeugung eine Grundvoraussetzung für die Notfallhilfe bei Unfällen. Mit seinem ICE-Programm (International Chemical Environment) für Verantwortliches Handeln schafft der europäische Chemieverband CEFIC ein wertvolles Werkzeug zur Reduzierung der Anzahl von Zwischenfällen während der Distribution von Chemikalien vom Zeitpunkt des Verlassens des Herstellerwerks bis zu deren Ankunft auf dem Gelände des Kunden. 3. 29 Ziel ist es, die Möglichkeit, dass sich Zwischenfälle ereignen, auf ein Minimum zu reduzieren. Da die meisten Vertriebsaktivitäten über Subauftragnehmer abgewickelt werden und die Einhaltung von Bestimmungen zwar erforderlich, für die Unfallverhütung jedoch nicht ausreichend ist, sind einheitliche Sicherheits- und Qualitätskriterien erforderlich, auf deren Grundlage die Vertriebsfirmen regelmäßig beurteilt werden. Anders als die Norm ISO 9002, die sich mit Qualität auf einem vom jeweiligen Vertriebsunternehmen festgelegten Niveau beschäftigt, liefern die Sicherheits- und Qualitätsbewertungssysteme (SQAS) objektive Leistungsindikatoren, die eine Kontrolle der kontinuierlich ablaufenden Verbesserungen ermöglichen. Anlage 1 Cefic und Verantwortliches Handeln (responsible care) 4. Auf der Grundlage von detaillierten Fragebögen können die mit dem Vertrieb beauftragten Subauftragnehmer durch eine qualifizierte dritte Partei beurteilt werden. Die Fragen betreffen das Management, die Ausrüstungen sowie den Betrieb und unterteilen sich nach gesetzlichen Anforderungen, zusätzlichen Anforderungen der chemischen Industrie sowie erwünschten Positionen. Die Darstellung der Ergebnisse kann auf verschiedene Arten erfolgen. Es obliegt jedoch den einzelnen Chemieunternehmen, die Ergebnisse nach den eigenen Normen zu bewerten. Zu den Aufgaben des Vertriebsvertragspartner gehören: ● Schiffstransport: Hochsee- und Binnenschiffe (Fähren) ● Straßentransport: Straßentransportunternehmen ● Einlagerung: Tankterminals, Läger ● Fährunternehmen 5. Hilfeleistung bei Notfällen Obwohl die chemische Industrie bei der Vermeidung von Zwischenfällen beim Transport von Chemikalien bereits ein hohes Niveau erreicht hat, hat sie sich der ständigen Weiterverbesserung verpflichtet. Das vom CEFIC koordinierte ICE-Notfallhilfeleistungssystem wird über Landesgrenzen hinweg Unterstützung bei Transportunfällen mit Chemikalien leisten. Dieses Programm hat zum Ziel, auf den besten derzeit vorhandenen Präventivmaßnahmen aufzubauen, bestehende Notfallhilfeleistungssysteme zu erhalten sowie die besten Notfallhilfeleistungssysteme auf die Länder auszudehnen, in denen bisher keine vorhanden sind. Die chemische Industrie stellt ihr Fachwisssen den normalerweise für Notfälle zuständigen Behörden auf drei verschiedenen Ebenen zur Verfügung: Stufe 1: Fernauskünfte und allgemeine Beratung per Telefon oder Fax. Stufe 2: Entsendung von Fachpersonal zur Beratung am Unfallort. Stufe 3: Tatkräftige Hilfe mit Ausrüstungen und Personal am Unfallort. Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind in den “CEFIC-Distribution Emergency Response Guidelines for Use by the Chemical Industry” (CEFIC-Richtlinien für Notfallmaßnahmen bei der Distribution zur Verwendung durch die chemische Industrie), Ausgabe 1993, enthalten. 30 Anlage 2 Empfehlungen des Cefic für ein sicheres Vertriebsmanagement Diese 1993 herausgegebenen Empfehlungen folgen den Prinzipien des Verantwortlichen Handelns und umfassen folgende Themen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstrategien Audits Risikoverringerung Spezifikation von Verpackungen, Behältern und anderen Ausrüstungen Auswertung von Zwischenfällen Vorschriften und Bestimmungen Kontrollvorgänge Schulung Auswahl und Auditierung von Subauftragnehmern Daten und Informationen Notfallmaßnahmen Information der Öffentlichkeit Obwohl die vorliegenden Richtlinien für den Vertrieb von Propylenoxid produktspezifisch sind, ist es wichtig, dass auch Strategien, Systeme und Verfahren gemäß den CEFIC-Empfehlungen für ein sicheres Vertriebsmanagement vorliegen und genau eingehalten werden. 31 Anlage 3 Inspektion von Transportmitteln 1. Routineinspektion von Tankzügen und Tankcontainern an der Verladestation Ist eine der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, sind die Verladearbeiten zu unterbrechen. Die Verladearbeiten dürfen erst dann fortgesetzt werden, wenn der entsprechende Mangel behoben wurde. a. Vor dem Verladen 1. Gibt es am Fahrzeug offensichtliche Sicherheitsmängel (z. B. bei Beleuchtung oder Reifen) ? 2. Ist ein gültiges ADR-Zertifikat für Propylenoxid vorhanden ? 3. Ist der Fahrer im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung für den Transport von Gefahrgütern der Klasse 3 ? 4. Bei Tankcontainern: Sind die Angaben auf der Tankcontainertafel vorschriftenkonform ? 5. Wurden sämtliche Kennzeichnungsschilder für Gefahrgüter (siehe Kapitel 2.7) angebracht ? Wurde, je nach nationalen Bestimmungen, die Kennzeichnungsnummer 33 1280 bzw. die nationale Kennzeichnungstafel angebracht ? Ist das Unfall-Merkblatt (Tremcard) in den erforderlichen Sprachen an Bord ? 6. Bei kombiniertem ADR/IMO-Transport: Wurden alle IMO-Kennzeichnungstafeln 'Gefahrgut' angebracht ? Ist die gemäß diesen Vorschriften erforderliche UN-Nummer angebracht ? 7. Verfügt der Fahrer über sämtliche erforderlichen Schutzkleidungsteile und Sicherheitsausrüstungen ? 8. Liegt das Reinigungszertifikat für Tank und Schläuche vor ? Sind die vorherigen Ladungen bekannt ? Oder handelt es sich um auschließlich für den Transport dieses Stoffes vorgesehene Einrichtungen ? 9. Ist das Leergewicht bekannt ? 10. Waren bei der Ankunft sämtliche Ventile geschlossen ? 11. Lassen sich alle Ventile ordnungsgemäß betätigen ? 12. Beträgt die Sauerstoffkonzentration weniger als 2 % ? b. Während des Verladens 1. Wurde der höchstzulässige Füllgrad eingehalten ? Siehe Kapitel 2.7. c. Nach dem Verladen 1. Wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht eingehalten ? 2. Wurden sämtliche Ventile geschlossen und mit Blindverschlüssen versehen ? Sind alle Schrauben angebracht ? 3. Sind alle Dichtungen, Verschlüsse und Plomben angebracht ? 32 Anlage 3 Inspektion von Transportmitteln 2. Routineinspektion von Eisenbahnkesselwagen (Rail Tank Car = RTC) an der Verladestation Ist eine der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, sind die Verladearbeiten zu unterbrechen. Die Verladearbeiten dürfen erst dann fortgesetzt werden, wenn der entsprechende Mangel behoben wurde. a. Vor dem Verladen 1. Ist der RTC für den Transport von Propylenoxid geeignet (z. B. hinsichtlich des höchstzulässigen Betriebsdrucks) ? Ist das Inspektionsdatum noch nicht überschritten ? 2. Wurden sämtliche Kennzeichnungsschilder für Gefahrgüter angebracht ? Wurde die Kennzeichnungsnummer 33 1280 angebracht ? 3. Bei kombiniertem RID/IMO-Transport von RTCs: Wurden alle IMOKennzeichnungstafeln angebracht ? 4. Ist das Leergewicht bekannt ? 5. Waren bei Ankunft sämtliche Ventile an beiden Seiten des RTC geschlossen und mit Blindverschlüssen versehen ? 6. Bei Ventilen mit hydraulischer oder mechanischer Betätigung: Ist die Abdrückschraube unbenutzt und befindet sich an einer sicheren Stelle am Fahrgestell des RTC ? (Diese Abdrückschraube darf nur im Notfall zum Öffnen der Bodenauslaufventile verwendet werden. Es ist streng verboten, den Ladevorgang zu beginnen, während das Bodenauslaufventil durch die Abdrückschraube blockiert ist.) 7. Lassen sich sämtliche Ventile betätigen ? 8. Beträgt die Sauerstoffkonzentration weniger als 2 % ? b. Während des Verladens 1. Wurde der höchstzulässige Füllgrad eingehalten ? Siehe Kapitel 2.7. c. Nach dem Verladen 1. Wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht entsprechend der Streckenklasse (A, B, C oder D) eingehalten ? 2. Wurden sämtliche Ventile geschlossen und mit Blindverschlüssen versehen ? Sind alle Schrauben an den beiden Seiten des RTC angebracht ? 3. Sind alle Dichtungen, Verschlüsse und Plomben angebracht ? 33 Anlage 3 Inspektion von Transportmitteln 3. Entladen Zur Erstellung einer Checkliste für Kontrollen von Transportausrüstungen vor dem Entladen sowie während des Entladens sollten die gleichen Richtlinien wie in Anlage 3, Punkte 1 und 2 (relevante Punkte) Anwendung finden. Die Entladebedingungen am Standort des Kunden liegen in der Verantwortung des Kunden. 1. Sind schriftliche Betriebsanweisungen vor Ort vorhanden ? 2. Wurde das mit diesen Aufgaben betraute Personal entsprechend geschult ? 3. Wurde das Produkt eindeutig als Propylenoxid identifiziert ? 4. Beim Vorhandensein mehrerer Entladeanschlüsse: Wurden die richtigen Anschlüsse ermittelt ? 5. Kann/können der/die zu befüllende(n) Tank(s) die gesamte Menge aufnehmen ? 6. Hält der Fahrer sich aus Sicherheitsgründen in Sichtweite zu seinem Fahrzeug auf ? 7. Wurde die Produktmenge im Tankzug, im RTC bzw. im Schiff beim Notfallplan berücksichtigt ? 8. Enthalten die Betriebsanweisungen Maßnahmen für das Auftreten von Problemen (z. B. Unterbrechen des Entladevorgangs und Schließen der Auslaufventile) ? 9. Wird vom Entladepersonal eine Entladecheckliste benutzt ? 34 Anlage 4 Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang mit Propylenoxid (PO) Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes Jedes Seeschiff ist vor jedem Beladevorgang von einer verantwortlichen und kompetenten Person einer Schiffsinspektion zur Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandes der Frachteinrichtungen des Schiffes zu unterziehen. Schiffe, die vom Unternehmen zum ersten Mal eingesetzt werden, sind von einem entweder bei CDI akreditierten oder vom Unternehmen beauftragten Schiffsinspektor zu inspizieren, um eine Übereinstimmung mit diesen Richtlinien sowie allen anzuwendenden Bestimmungen vor der Charterannahme zu überprüfen. 1. Zertifizierung Die Beladung mit bzw. die Beförderung von Propylenoxid darf nur in solchen Schiffen erfolgen, die sämtliche derzeit geltenden Anforderungen und Bestimmungen aller geltenden IMO-Vorschriften und Abkommen (z. B. Bulk Gas Codes, Bulk Chemical Codes, SOLAS und MARPOL 73/78) sowie Normen (z. B. U.S. Coast Guard Standard for the Carriage of Oxides) entsprechen. Der Transport von Propylenoxid muss durch das Internationale Zertifikat des Schiffes über die Eignung zum Massengutransport gefährlicher Chemikalien erlaubt sein. Dieses Zertifikat muss für die voraussichtliche Dauer der Überfahrt gültig sein, die Transportbedingungen für Propylenoxid ausweisen und entsprechend bestätigt sein. Alternativ dazu kann die Erlaubnis zum Transport durch einen “Letter of Compliance”, ausgestellt von der US-Küstenwache oder einer anderen zuständigen Behörde eines Flaggenstaates, erteilt werden. 35 Anlage 4 Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang mit Propylenoxid (PO) Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes 2. Vorladungen Informationen über die vorherigen drei Ladungen sind vor Ankunft des Schiffes am Beladekai zur Verfügung zu stellen. Propylenoxid darf nicht in Schiffen mit Fracht befördert werden, bei denen eine der drei vorhergenden Ladungen Stoffe enthalten hat, die bekanntermaßen Reaktionen von Propylenoxid katalysieren. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Möglichkeit einer geeignete Reinigung und Inspektion besteht und Anweisungen für deren Durchführung vorhanden sind. In Tabelle 1 sind die in der “US Coast Guard Chemical Compatibility Chart” genannten Ladungen von Stoffen, die die Polymerisation von Propylenoxid katalysieren, aufgeführt. SÄUREN ALKALIEN AMINE OXIDATIONSMITTEL Salzsäure Phosphorsäure Salpetersäure Schwefelsäure Essigsäure u. a. Säuren Ätznatron Natriumhydroxid Kaliumhydroxid u. a. Metallhydroxide und ihre Lösungen Ammoniak Methylamine Ethylamine Propylamine Ethylenamine u. a. Amine und ihre Lösungen Tabelle 1: Produkte, die die Polymerisation von Propylenoxid katalysieren 3. Inspektion, Kommissionierung und Verladung Für die Inspektion und Kommissionierung der Ladung sowie für die Verladung sind vom Verlader geeignete Verfahrensweisen zu erarbeiten und anzuwenden. 36 Anlage 4 Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang mit Propylenoxid (PO) Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes 4. Transport Propylenoxid muß während des Transports unter Stickstoff als Schutzgas im Rahmen des Auslegungsdrucks des Tanks und des Sicherheitsventils des Systems gehalten werden. Im Entladehafen muss eine Kopie des Frachtbuches verfügbar sein, in dem Temperatur und Druck des/der Ladetanks sowie eventuelle Unregelmäßigkeiten aufgezeichnet sind. Der Sauerstoffgehalt des als Schutzgas für das Propylenoxid verwendeten Stickstoffs darf maximal 2.000 ppm betragen. 5. Allgemeine informationen Es ist bekannt, dass Vorladungen, bestehend aus Butadien, Isopren oder Styrol, die den Polymerisationsinhibitor Tertiär-butyl-catechol (TBC) enthalten, zu Verunreingungen von Propylenoxid-Ladungen geführt haben. Zur Beseitigung der Rückstände von Polymerisationshemmern aus Schiffstanks und Ladesystemen hat sich ein sorgfältiges Waschen zuerst mit Methanol und anschließend mit Wasser als wirkungsvoll erwiesen. Transportbehälter mit ausgedehnten Einbauten oder größeren Rostansammlungen sind sehr schwierig zu reinigen. Eine alleinige Wasserwäsche führt nicht zu einer wirksamen Beseitigung der TBC-Rückstände. Beiladungen (Ausgleichsladungen) Hierbei handelt es sich um Ladungen, die gleichzeitig mit Propylenoxid transportiert werden. Stoffe, die mit Propylenoxid reagieren oder die Eigenreaktion von Propylenoxid katalysieren, sind als Beiladungen nicht erwünscht. Beiladungen von verträglichen Stoffen sind zulässig (siehe “US Coast Guard Chemical Compatibility Chart”). Benachbarte Tankbehälter, die über eine gemeinsame Zwischenwand verfügen, dürfen nicht auf Temperaturen über 30°C erhitzt werden. (Hinweis: Der Dampfdruck von Propylenoxid beträgt 1013 kPa bei 34,2°C.) 37 Anlage 4 Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang mit Propylenoxid (PO) Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes Eigenschaften Informationen zu physikalischen Eigenschaften von Propylenoxid sowie weitere wichtige Hinweise zu Sicherheit und Gesundheit sind in den Sicherheitsdatenblättern enthalten. Propylenoxiddämpfe sind sehr gut wasserlöslich. Diese Eigenschaft ist nützlich bei der Beherrschung von PO-Dampfleckagen sowie für Propylenoxidreinigungssysteme. Das Einspritzen von Wasser in einen PODampf enthaltenden Tank über eine Sprühanlage oder über Reinigungsgeräte kann jedoch dazu führen, dass sich der Tank zusammenzieht. Der Eigner oder Schiffsführer ist darauf hinzuweisen, dass das Reinigen und Waschen des Tanks mit Vorsicht durchzuführen ist, um so das Entstehen von Unterdruck zu vermeiden. Das Spülen von Tanks mit Inertgas ist eine akzeptable Reinigungsmethode Chemical Distribution Institute (CDI) Hierbei handelt es sich um eine Institution, die objektive Informationen über die Qualität des Seetransportes liefert. Das CDI ist ein unabhängiges System zur Auswahl und Auditierung von Subauftragnehmern im Seetransportgeschäft. Das System beschäftigt sich hauptsächlich mit Sicherheitsfragen, Umweltschutz, Einhaltung von Bestimmungen, Instandhaltung und Schulung. Eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der o. g. Punkten sowie notwendige Verbesserungen sind Bestandteile des Systems. Das CDI akkreditiert Inspektoren und ermöglicht die Verteilung von Bewertungsergebnissen. Chemieunternehmen oder Versender können eine Bewertung einleiten und/oder die Bewertungsergebnisse beim Eigner des Schiffes abfragen. 38 Anlage 5 Schema für die Sicherheitsüberprüfung von Entlade- und Lagereinrichtungen für Propylenoxid beim Kunden 1. Zweck Die Checkliste dient der Selbstkontrolle durch den Kunden. Sie lässt sich auch als Richtlinie für eine Sicherheitsüberprüfung durch die Lieferfirma verwenden. 2. Geltungsbereich 2.1. Dieses Schema ist bei allen Kunden für die Übernahme von Propylenoxid per Straße oder Schiene anzuwenden. 2.2. Hauptziel ist es, eine sichere Überführung von Propylenoxid aus dem Lieferfahrzeug in den Vorratsbehälter zu gewährleisten. Da jedoch auch das Lagersystem und die -vorgänge die Sicherheit des Entladevorgangs beeinflussen können, sind diese ebenfalls in die Überprüfung mit einzubeziehen. 2.3. Das Schema sollte auch angewendet werden: a. zur Beurteilung und Protokollierung von Änderungen in Strategie, Einstellung oder bei der Ausrüstung seit der letzten Überprüfung. b. zur Einholung von kritischen Anmerkungen des Kunden zum Transportvorgang sowie den verwendeten Transportausrüstungen. 39 Anlage 5 Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid 1. Entladebereich 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 40 Problemloser Zugang Ordnung und Sauberkeit Trennung von anderen Arbeitsbereichen Möglichkeit des Verschiebens und Abziehens von Tankzügen bzw. RTCs im Notfall Einrichtungen zum Absperren des Bereichs und zur Einschränkung des Zugangs Feuerlöschsysteme (Wasser/Schaum) Elektrische Klassifikation Sicherheitsmindestabstände gemäß nationalen Vorschriften zwischen der Entladestation und: ● dem Lagerbereich; ● Zündquellen; ● einer Werksgrenze oder anderen Anlagen. Benachbarte Entladestationen Schlauchleitungen / Ladearme Erdungsanschluss Schutz von Rohrleitungen vor Beschädigungen Bewegungen von anderen Fahrzeugen und Gabelstaplern Kommunikationssysteme Abschaltsysteme (Anlagen-Aus) Anlage 5 Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid 2. Entladevorgang 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Personal und Ausrüstungen Anwesenheit des kundeneigenen Bedienungspersonals Qualifikation des Bedienungspersonals Verfügbarkeit eines Stellvertreters Verfahrensweise zur Prüfung und Erneuerung von Schlauchleitungen Prüfung und Wartung des feststehenden Ladearms Verfügbarkeit von geeigneten Sicherheitsausrüstungen Entladeleitungen sind korrekt mit “Propylenoxid” zu kennzeichnen. Praktische Ausführung 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 3. Schriftliche Betriebsanweisungen Spülen von Schlauchleitungen und Leckprüfungen Probenahmen Umgebungsluftmessungen/ personenbezogene Messung der PO-Belastung Entladeverfahren: ● Leerdrücken mit Stickstoff ● Pumpen Verwendung eines Schienenhakens (für Flüssiggasausrüstungen) Schutzeinrichtungen für Pumpen Hilfeleistung bei Notfällen Stickstoffversorgung 3.1 Versorgungsart mit Stickstoff 3.2 Schutz des Stickstoffnetzes gegen Verunreinigung 41 Anlage 5 Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid 4. Lagerbehälter 4.1 Aufstellung ● Tanktasse ● Gemeinsame Lagerung mit anderen Stoffen ● Wenn gemeinsame Lagerung, mit welchen Stoffen ? Verträglichkeit mit PO ? ● Abstände zwischen den Lagerbehältern ● Entsorgungseinrichtungen für den Notfall 4.2 Auslegung ● Mit Isolierung ● Ohne Isolierung ● Mit Kühlung ● Verfügbarkeit von Löschwasser / Löschschaum ● Erdung ● Maximaler Auslegungsdruck ● Maximaler Betriebsdruck ● Datum und Art der letzten Prüfung / Inspektion ● Einlaufrohr getaucht 4.3 Sicherheitsventile ● Separat ● Umschaltbar mit gegenseitiger Verriegelung ● Größe ● Ausblasung zu: ● Fackel ● Wäscher ● Sonstige ● Flammenrückschlagsicherungen ● Abblaseleitungen mit Stickstoffspülung 42 Anlage 5 Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid 4. Lagerbehälter 4.4 MSR-Geräte Druck der Stickstoffabdeckung Einstellung der Regelungen von: ● Temperatur ● Druck ● Füllstand Einstellung der Alarme von: ● Temperatur ● Druck ● Füllstand Funktionieren die Regelsysteme und Warneinrichtungen unabhängig voneinander ? 4.5 Lagerüberwachung Temperatur Druck Verfügbarer Leerraum des Tanks 5. Verbindung vom Lagerbehälter zur Produktionsanlage Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung einer Rückströmung aus der Produktionsanlage und einer daraus folgenden Verunreinigung der Lagerbehälter. Maßnahmen zur Verhinderung einer Verunreingung über das Abgassystem 6. Betriebsanweisungen Für folgende Tätigkeiten müssen schriftliche Betriebsanweisungen vorliegen: ● Entladen von Propylenoxid ● Prüfung, Inspektion und Wartung von Ausrüstungen ● Vorgehen bei Notfälle 7. 43 Anmerkungen Anlage 5 Hinweise zur Anwendung der Checkliste für die Entladung und Lagerung von Propylenoxid 1. Entladebereich 1.1 Es soll ausreichend Platz für die problemlose Zufahrt von Fahrzeugen vorhanden sein. 1.2 Nicht an die Entladeeinrichtungen angeschlossene Fahrzeuge müssen sich im Notfall von der Entladestelle entfernen lassen. Bei bereits an die Entladeeinrichtungen angeschlossenen Fahrzeugen ist bei Notfallmaßnahmen der Fahrzeuginhalt zu berücksichtigen. 1.3 Absperrungen und Warnhinweise (z. B. “Kein Zugang”, “Nicht rauchen”) sind erforderlich. Es sollte berücksichtigt werden, dass keine Rangierarbeiten in der Nähe des Entladebereichs durchgeführt werden. 1.4 Es soll ein Feuerlöscheinrichtung vorhanden sein. Es sollte sich vorzugsweise um eine permanente Einrichtung über und um dem Entladebereich handeln. Zweckmäßig installierte und einsatzbereite Feuerlöschschläuche sowie Wasserwerfer sind zulässig. 1.5 Die elektrische Installation ist gemäß Zone 1, EX II BT 3 oder gleichwertig auszuführen. 1.6 Sämtliche Entladestellen müssen deutlich gekennzeichnet sein. Werden auch verträgliche Stoffe im Propylenoxidbereich verladen, sind Anweisungen und/oder technische Kontrollmöglichkeiten vorzusehen, durch die ein Entladen von Propylenoxid in die falschen Behälter vermieden wird. 1.7 Als Material für Schläuche bzw. Ladearme kommt vorzugsweise Edelstahl zum Einsatz. Sie sollten ausschließlich für Propylenoxid verwendet werden, über geeignete Dichtungen (PTFE-Spiraldichtungen oder gleichwertige) verfügen und so aufbewahrt werden, dass Verunreinigungen ausgeschlossen sind. 1.8 44 Der Erdungsanschluss ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Anlage 5 Hinweise zur Anwendung der Checkliste für die Entladung und Lagerung von Propylenoxid 2. Entladevorgang 2.1 Aus Sicherheitsgründen soll sich der Fahrer während des Entladevorgangs in der Nähe seines Fahrzeugs aufhalten. Er soll sich nicht in der Fahrerkabine seines Fahrzeugs aufhalten. 2.2 Das kundeneigene Bedienungspersonal muss während des Entladevorgangs anwesend sein. 2.3 Für den Krankheitsfall bzw. als Urlaubsvertretung sollten mindestens zwei geschulte Stellvertreter verfügbar sein. 2.4 Der Prüfdruck der Schlauchleitungen soll nicht weniger als das 1,3-fache des höchstzulässigen Betriebsdrucks betragen. Es wird empfohlen, mindestens alle 12 Monate eine Prüfung durchzuführen. Schläuche sind mit Stickstoff zu spülen und vor Beginn des Entladevorgangs auf Dichtheit zu prüfen. 2.5 Vorzusehen sind Atemschutzmasken mit Augenschutz, Schutzkleidung, Arbeitsschutzschuhe und -handschuhe aus geeignetem Material (Butylkautschuk bietet den besten Schutz, Neopren oder Naturkautschuk können ebenfalls für die Schutzkleidung verwendet werden, sie bleiben jedoch nicht so dampfdicht wie Butylkautschuk, insbesondere nach wiederholter Verwendung. PVC bietet nur einen sehr begrenzten Schutz). In unmittelbarer Nähe zum Entladebereich sollten eine Notdusche sowie eine Augenbrause vorhanden sein. 2.6 Wird mittels einer Pumpe entladen, sollte das Gasrückführsystem (Gaspendelleitung) ausschließlich für Propylenoxid genutzt werden. 2.7 Ein Schienenhaken kommt nur in Verbindung mit Flüssiggasausrüstungen zum Einsatz (siehe Kapitel 4.1). 3. Stickstoff 3.1 Die Reinheit des Stickstoffs ist sicherzustellen. 3.2 Die Stickstoff-Versorgung sollte vorzugsweise über ein separates und unabhängiges Versorgungssystem erfolgen. Das für PO verwendete Stickstoffversorgungssystem darf nicht zur Versorgung von Aminen, Säuren oder andere die Polymerisation von PO katalysierenden Stoffen mitverwendet werden (vgl. Tabelle 1 in Anlage 4). 3.3 Idealerweise sollten für die Versorgung der Lagerung und der Produktionsanlage zwei völlig voneinander unabhängige Systeme verwendet werden. Ist dies nicht möglich oder wird das System gemeinsam benutzt, muß die Reinheit des Stickstoffversorgungssystems besonders geschützt werden. 45 Anlage 5 Hinweise zur Anwendung der Checkliste für die Entladung und Lagerung von Propylenoxid Stickstoff 3.4 Sämtliche Stickstoffleitungen zum Lagerbehälter sowie zur Verarbeitung sind mit einer Rückströmsicherung auszurüsten (z. B. Installation “Doppelabsperrung mit Zwischenentspannung”, die durch einen geringen Differenzdruck über die Ventile geschaltet wird). 4. Lagerbehälter Obwohl einige Teile dieses Abschnitts nicht zur Sicherheitsüberprüfung der Entladestelle gehören, sind die hierin enthaltenen Informationen sowohl aus sicherheits- als auch aus qualitätstechnischen Aspekten nützlich und geben auch Einblicke hinsichtlich der Kompetenz des Kunden und seiner Einstellung zur Sicherheit. 4.1 Bei Lagerbehältern handelt es sich entweder um Druckbehälter oder um temperaturgeregelte Behälter. 4.2 Eine Isolierung ist normalerweise nicht erforderlich. Ist jedoch eine Isolierung vorhanden, sind Verfahren zur Erkennung und Kontrolle von Korrosion unter der Isolierung (z. B. Wanddickenmessungen oder Sichtprüfung) vorzusehen. Insbesondere in wärmeren Klimazonen sind Kühlung und/oder Isolierungen mit geschlossenen Zellstrukturen in Erwägung zu ziehen. 4.3 Sicherheitsventile sind so auszulegen, dass sie die lokalen gesetzlichen Anforderungen, z. B. einer direkten Feuereinwirkung, erfüllen. 4.4 Füllstandsalarme sind erforderlich. Es müssen Betriebsanweisungen vorhanden sein, die ein Überfüllen des Behälters verhindern. 4.5 Temperatur und Druck des Lagerbehälters sollen regelmäßig überwacht werden. 5. Verbindung vom Lagerbehälter zu den Produktionsanlagen Einrichtungen zur Verhinderung von Rückströmung und Verunreinigung sind unbedingt erforderlich. Es sollten ähnliche Installationen verwendet werden, wie sie zum Schutz der Stickstoffversorgung zum Einsatz kommen. 46 Anlage 6 Auslegung und Bau von Eisenbahnkesselwagen Es wird empfohlen, dass die Fachabteilungen für Eisenbahnkesselwagen der Unternehmen die folgende Auflistung von wichtigen EisenbahnkesselwagenSpezifikationen bei der Erarbeitung von vertraglichen Unterlagen mit den verschiedenen Vermietern von Eisenbahnkesselwagen verwenden. Allgemeine Empfehlungen 1. Behälter bestehen im allgemeinen aus C-Stahl. Um den Anforderungen der Transportvorschriften zu entsprechen, sind u. U. Schwallbleche oder Trennwände zu installieren. Deren Anzahl sollte jedoch auf ein Mindestmaß reduziert sein, da sie die fachgerechte Reinigung erschweren können. 2. Die Ausrüstung mit oberen bzw. unteren Befüll- und Entleerungsstutzen hängt von den Anforderungen des Kunden ab. 3. Um ein vollständiges Entleeren zu ermöglichen, sollte der Tankboden ein zum Bodenauslauf gerichtetes Gefälle haben. 4. Bei Obenbefüllung/-entleerung ● Die Behälter sollten mit einer Wartungsbühne um die oberen Armaturen mit rutschfestem Gitterrost und Fußleiste sowie mit einem Mannloch ausgerüstet sein. Die Ausschnitte im Gitterrost müssen ausreichend groß sein, dass eine Montage am Flansch möglich ist. ● Die Armaturen an der Oberseite sind in Längsrichtung anzuordnen, um den Einsatz von festinstallierten Ladearmen für Flüssigkeitsphase und Gasphase zu ermöglichen. ● Eine Leiter zum Besteigen der Bühne sollte vorhanden sein. ● Innenliegende Leitern werden nicht empfohlen, da dadurch der Einsatz fachgerechten Reinigungsgeräts erschwert wird. 5. Erdungsanschlüsse sollten an beiden Seiten der Bodenausläufe oder an beiden Seiten des Fahrgestells jeweils in der Mitte vorgesehen werden. Vorzugsweise kommt ein Edelstahlband zum Einsatz, um einen guten Kontakt mit der Erdungsklemme zu gewährleisten. 6. Sämtliche Armaturen sind leckdicht auszuführen und mit Blindflanschen zu versehen, die mittels Kette mit geschweißten Schäkeln dauerhaft an den Armaturen befestigt sind. Alternativ dazu kann eine Trockentrennkupplung mit Abdeckhaube eingesetzt werden. 47 Anlage 6 Auslegung und Bau von Eisenbahnkesselwagen Allgemeine Empfehlungen 7. Eine Isolierung ist nicht erforderlich. Ist sie jedoch installiert, sind Korrosionsschutz des C-Stahls sowie eine Korrosionskontrolle unter der Isolierung vorzusehen. 8. Am Eisenbahnkesselwagen sollen vorn rechts eine Leiter sowie Handgriffe für den Rangierer vorgesehen werden. 9. Als Dichtungsmaterial kommen PTFE, PTFE-Spiraldichtungen oder anderes PO-verträgliches Material zum Einsatz. Besondere Hinweise für Eisenbahnkesselwagen für Flüssiggas (s. Kapitel 4.1) 10. Der Auslegungsdruck beträgt 6,5 bar. Der Druck bei der Wasserdruckprobe beträgt 10 bar. 11. Armaturen und Flansche sind aus Sphäroguss zu fertigen. Armaturenabmessungen: Flüssigphase: 3 Zoll / DN 80 Gasphase: 2 Zoll / DN 50. 12. Mannloch: ≥ 500 mm, Material Sphäroguss, mit Schraubenbolzen und klappbar. 48 Anlage 7 Auslegung und Bau von Tankzügen und Tankcontainern Es wird empfohlen, dass die zuständigen Fachabteilungen für Tankzüge und Tankcontainer der Unternehmen die folgende Auflistung bei der Erarbeitung von vertraglichen Unterlagen mit den verschiedenen Spediteuren verwenden. Allgemeine Empfehlungen 1. Als Behälterwerkstoff kommt vorzugsweise Edelstahl zum Einsatz, um Reinigungsarbeiten so leicht wie möglich zu gestalten. 2. Um den Anforderungen der Transportvorschriften zu entsprechen, sind u. U. Schwallbleche oder Trennwände zu installieren. Deren Anzahl sollte jedoch auf ein Mindestmaß reduziert sein, da sie die fachgerechte Reinigung erschweren können. 3. Unten angeordnete Befüll- und Entleerungsanschlüsse sind vorzuziehen, um die Arbeiten auf den Tankzügen/Tankcontainern zu vermeiden. 4. Auch an der Oberseite angeordnete Be- und Entladeeinrichtungen sind zulässig. Auf der Oberseite des Behälters sollte mindestens ein Laufsteg mit rutschfestem Gitterrost angebracht werden, um den Zugang zu den obenliegenden Armaturen sowie zum Mannloch zu gewährleisten. Der Laufsteg auf Tankzügen ist mit einem klappbaren Handlauf auszurüsten und muß über eine offene Sprossenleiter zugänglich sein. 5. Sämtliche Armaturen sind leckdicht auszuführen. 6. Zum Ausgleich von bei Be- oder Entladevorgängen auftretenden gefährlichen elektrischen Potenzialunterschieden zwischen Tankbehälter, Fahrgestell, Rohrleitungen sowie dem Boden sind Erdungsanschlüsse vorzusehen. Diese Anschlüsse dürfen nicht mit einem Farbanstrich versehen werden. Besondere Hinweise für Tankzüge und Tankcontainer für Flüssiggas (s. Kapitel 4.1) 7. Als Dichtungsmaterial kommen PTFE, PTFE-Spiraldichtungen oder anderes PO-verträgliches Material zum Einsatz. 8. Der Auslegungsdruck beträgt 6,5 bar. Der Druck bei der Wasserdruckprobe beträgt 10 bar. 9. Armaturenabmessungen: Flüssigphase: 3 Zoll / DN 80 Gasphase: 2 Zoll / DN 50. 10. Für Tankcontainer wird die Baumusternorm gemäß IMO 5 empfohlen. 49 Anlage 8 Auslegung und Bau von See- und Binnenschiffen 1. Seeschiffe Ausführliche Anforderungen für den Seetransport von Propylenoxid in Tankschiffen sind im “International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk” im Kapitel 15 “Special Requirements” (Besondere Anforderungen) aufgeführt. Die aus 30 Themen bestehende Liste umfasst u. a. Anforderungen bezüglich Auslegung, Kontrolle des Reinigungszustandes vor Beginn der Beladung, Ladungstrennung, Be- und Entladearbeiten, Kühlung sowie Stickstoffüberlagerung. Die wichtigsten Anforderungen bezüglich Chartern und Bedienung sind in Anlage 4 beschrieben. 2. Binnenschiffe Die Anwendung der produktspezifischen Anforderungen für Seeschiffe wird auch für den Binnenschifftransport empfohlen. Diesen Anforderungen entsprechen am besten die Binnenschiffe für den Transport von Flüssiggas (LPG). Wenn verfügbar, wird die Verwendung dieses Schiffstyps empfohlen. 3. See- und Binnenschiffe Besondere Aufmerksamkeit ist zu richten auf: ● Schiff-Küste-Sicherheitssysteme ● Leckdichte Flansche der Domdeckel ● Inline-Probenahmesysteme 50 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid 1. Aufstellung von Lagerbehältern 1.1. Bei der Aufstellung von Lagerbehältern sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: a) normaler Betrieb b) Notfälle c) Brandbekämpfung 1.2. Bei der Auslegung von Tanklägern sind die möglichen Folgen eines unbeabsichtigten Produktaustritts bzw. eines Brandes zu berücksichtigen. Produkte, die mit Propylenoxid reagieren, wie z. B. Oxidationsmittel, Säuren, Anhydride, Chlor und Ammoniak, sind von Propylenoxid vollständig getrennt zu lagern. 1.3. Lagerbehälter sind fernab von möglichen Zündquellen und derart anzuordnen, dass die Wärmestrahlungsauswirkungen eines sich möglicherweise in einem angrenzenden Bereich entwickelnden Brandes auf ein Mindestmaß reduziert werden. 1.4. Lagerbehälter sind mittels Pumpe zu entleeren. Lagerbehälter sollten nicht zwecks Entleerung mittels Schwerkraft erhöht angeordnet werden, da hierbei im Brandfall die Unterbrechung des Produktablaufs problematisch ist. 1.5. Sämtliche Behälter sind auf undurchlässigen Fundamenten in einer Tanktasse aufzustellen, die so ausgelegt ist, dass sie im Fall eines Überlaufs oder einer Leckage 110 % des Behälterinhalts aufnehmen kann. Wände und Boden der Tanktasse müssen für Flüssigkeiten undurchlässig sein und sind so auszulegen, dass sie den vollen hydrostatischen Druck aufnehmen können. Tanktassen sind so auszulegen, dass eine ausreichende natürliche Belüftung des Bereichs, ein schneller Zugang zur Brandbekämpfung sowie gute Fluchtmöglichkeiten in Notfällen gewährleistet sind. 1.6. Es wird empfohlen, innerhalb der Tanktassen Zwischenwände mit geringerer Höhe vorzusehen, um die Lagerbehälter in Gruppen anzuordnen, unbeabsichtigt ausgetretene Produktmengen aufzufangen sowie die Oberfläche von ausgetretenem Produkt möglichst gering zu halten. Werden Behälter in einer gemeinsamen Tanktasse aufgestellt, müssen die in den Behältern gelagerten Produkte chemisch verträglich sein. 51 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid Aufstellung von Lagerbehältern 1.7. Der Boden der Tanktasse sollte mit Gefälle ausgeführt werden, damit die Ansammlung kleiner ausgetretener Produktmengen unter den Behältern vermieden wird. Es sind Vorkehrungen zur Beseitigung bzw. für den Ablauf von Oberflächenwasser aus dem Bereich innerhalb der Tanktasse in die Kanalisation zu treffen. Vorzugsweise ist das Oberflächenwasser mit einer geeigneten Pumpe aus der Tanktasse abzupumpen. Sind Tassenentwässerungen vorgesehen, sind dafür Ventile außerhalb der Tanktasse zu installieren und Betriebsanweisungen zu erstellen, durch die sichergestellt ist, dass die Ventile außer beim eigentlichen Entwässerungsvorgang geschlossen bleiben. 1.8. Innerhalb der Tanktasse bzw. an deren Wänden dürfen keine brennbaren Materialien, Ausrüstungsgegenstände usw. gelagert werden. 2. Behälterkonstruktion 2.1. Der Behälter ist für den vorgesehenen Einsatzzweck mit einer ausreichenden Festigkeit sowie einem ausreichenden Aufnahmevermögen auszulegen. Der Behälter und seine Auflage sind in Übereinstimmung mit national anerkannten Regeln der Technik auszuführen. 2.2. Kupfer und Kupferlegierungen sind für Propylenoxidumschlag und -lagerung nicht zu verwenden. 2.3. Lagerbehälter sollten den Anforderungen für Versand bzw. Übernahme entsprechen. 2.4. Systeme zur Ableitung von Abgasen sind entsprechend lokalen und/oder gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Der Auslass für das Abgas sollte vorzugsweise in ein geschlossenes System gehen oder im sicheren Abstand von Zündquellen zur Atmosphäre abgeleitet werden. 2.5. Behälter aus C-Stahl stellen die kostengünstigste Variante zur Lagerung von Propylenoxid dar. Für größere Lagermengen kommen oft stehende Behälter zum Einsatz. Liegende Ausführungen sind ebenfalls als Großbehälter geeignet, werden jedoch im allgemeinen in kleinen Anlagen eingesetzt. 52 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid Behälterkonstruktion 2.6. Die Befüllung des Behälters erfolgt entweder von unten oder über ein senkrechtes Tauchrohr mit festgelegtem Abstand zum Behälterboden. Dadurch wird sichergestellt, dass Propylenoxid nicht im freien Fall durch den Gasraum fließt, was die Gefahr von elektrostatischen Aufladungen zur Folge hätte. 2.7. Eine Isolierung ist normalerweise nicht erforderlich. Ist dennoch eine Isolierung vorhanden, sind Verfahren zur Erkennung und Kontrolle von Korrosion unter der Isolierung (z. B. Wanddickenprüfung oder Sichtprüfung) vorzusehen. Empfohlen wird eine Isolierung mit geschlossenen Zellstrukturen, da sie nicht zu einer Absenkung der Selbstzündungstemperatur von Propylenoxid im Falle einer Leckage führt. 2.8. In wärmen Klimazonen sollten große Lagerbehälter mit geringem Durchsatz vor direkter Sonneneinstrahlung durch einen reflektierenden Anstrich, Anbringung eines Sonnenschutzdaches oder ähnlicher Einrichtungen geschützt werden. Im Fall extrem hoher Außentemperaturen wird die Verwendung isolierter Tanks mit eigener Kühlanlage empfohlen. 2.9. An sämtlichen Behältern sollte ein Mannloch D >500 mm vorgegesehen werden, um die Inspektion sowie die Reinigung des Behälterinnern zu ermöglichen. 2.10. Die Auslegung neuer Lagerbehälter sollte gemäß dem Konzept einer Komplettentleerung erfolgen, d. h. mit einem Gefälle zum Bodenauslauf. “Tote Zonen” (“Säcke”), in denen sich Flüssig- oder Gasphase sammeln können, sind zu beseitigen. 2.11. Üblicherweise werden Behälter für die Lagerung von hochentzündlichen Flüssigkeiten zum Schutz vor Überdruck mit einem Sicherheitsventil ausgestattet. Die Auslegung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Bei neuen Behältern ist u. U. eine dem Sicherheitsventil vorgeordnete Berstscheibe vorzusehen. Dadurch kann das Spülen der Abblaseleitung entfallen. 2.12. Jeder Behälter ist mit einem zugelassenen Erdungssystem auszuführen. Der Erdungswiderstand ist mindestens einmal jährlich zu prüfen. 53 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid 3. Prozessleittechnik bei Lagerbehältern Füllstands-, Druck- und Temperaturmessung, Stickstoffüberlagerungssystem 3.1. Lagerbehälter sind mit geeigneten Einrichtungen zur Bestimmung von Füllstand, Druck und Temperatur im Behälter auszurüsten. 3.2. Akustische Alarme bei Füllstand-Hoch, die bei einer Überfüllung den Entladevorgang automatisch abbrechen, werden dringend empfohlen. Alarme bei zu hohen/zu niedrigen Druck sowie zu hoher Temperatur sollen vorzusehen werden. 3.3. Alle Lagerbehälter sollen mit örtlichen Temperatur- und -Druckanzeigen sowie mit entsprechender Fernübertragung ausgerüstet sein. Es wird empfohlen, in der Messwarte Aufzeichnungsgeräte für Füllstands-, Druck- und Temperaturmesswerte zu installieren. 3.4. Ein getrenntes und vorzugsweise unabhängiges sowie ausschließlich diesem Produkt zugeordnetes Stickstoffüberlagerungssystem ist zu installieren. Die Auslegung des Systems muß so gestaltet sein, dass eine Rückströmung verhindert wird. Kann eine Vakuumbildung nicht sicher verhindert werden, so ist der Lagerbehälter mit einem Ventil zur Unterdruckabsicherung auszurüsten. 3.5. Es ist wünschenswert, bei allen Sicherheitsventilen entweder eine Niederdruckdampfeinspeisung oder eine Stickstoffspüleinrichtung in die Ausblaseleitung zu installiern. Dieses ermöglicht die Verdünnung eventueller Propylenoxid-Gase, insbesondere während eines Gewitters. Bei der Auslegung der Dampfeinspeisung sind Frostbedingungen zu berücksichtigen. 54 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid 4. Rohrleitungen 4.1. Zur sicheren Ableitung statischer Aufladungen sind sämtliche Rohrleitungen ausreichend zu erden. 4.2. Die Behälterentleerungsleitung ist mit einem Schnellschlussventil auszurüsten, das im Notfall den Behälterinhalt absperrt. 4.3. Empfohlen werden Dichtungen aus PTFE mit eingelegter Spiralfeder aus Edelstahl sowie mit äußerem Führungsring oder in gleichwertiger Ausführung. 4.4. Nach Möglichkeit sollten durchgehend geschweißte Rohrleitungen eingesetzt werden. Müssen jedoch Rohrleitungen zu Wartungs- oder Kontrollzwecken getrennt werden, sind Flanschverbindungen einzusetzen. Schraubverbindungen sollten nicht eingesetzt werden, mit Ausnahme von MSR-Leitungen aus Edelstahl. 4.5. Die Trassierung von Rohrleitungen sollte so gestaltet sein, dass sichergestellt ist, dass keine Flansche über Türen und Fenstern oder in der Nähe von möglichen Zündquellen angeordnet sind und somit die Möglichkeit einer versehentlichen Beschädigung der Leitung minimiert ist. 4.6. Empfohlen werden fest installierte, ausschließlich diesem Produkt zugeordnete Be- und Entladearme. Werden für Be- und Entladearbeiten Schläuche verwendet, sollten diese aus Edelstahl oder einem gleichwertigen Material bestehen. Die Schläuche sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und einer Druckprüfung zu unter-ziehen. Die Prüfdaten und -ergebnisse sollten protokolliert werden. 4.7. Sämtliche Vorratsbehälter und Rohrleitungsanschlüsse sind mit einer eindeutigen Produktkennzeichnung zu versehen. 4.8. Es wird empfohlen, zur Verringerung von Emissionen ein geschlossenes Probenahmesystem für Propylenoxid zu installieren. 4.9. Armaturen sollten so nah wie möglich am Tank angeordnet werden. Unbenutze Auslässe sollten mit Blindflanschen versehen sein. 55 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid 5. Pumpen 5.1. Die Aufstellung von Pumpen sollte außerhalb von Tanktassen auf einer undurchlässigen Bodenplatte im Freien und nicht in umbauten oder geschlossenen Räumen erfolgen. 5.2. Für Propylenoxid werden meistens Kreiselpumpen mit geschlossenen Laufrädern und Gleitringdichtungen oder Spaltrohrmotorpumpen eingesetzt. 5.3. Pumpen sollten aus Sphäroguss oder Edelstahl gefertigt sein. 5.4. Elektromotoren für Pumpen sind in ex-geschützter Ausführung vorzusehen. 5.5. Werden Pumpen ferngeschaltet, sind sowohl an der Pumpe als auch in der Messwarte Ausschalter vorzusehen. 5.6. Die Steuerung von Pumpen sollte prozessabhängig z. B. mittels Durchflussmessung erfolgen. 5.7. Es ist anzumerken, dass bei Einsatz von Kreiselpumpen das Produkt nach Pumpenabschaltung mit Gefälle weiter ablaufen kann. 6. Betrachtungen hinsichtlich elektrischer Anlagen 6.1. Die Auswahl, Montage und Wartung elektrischer Anlagen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereich ist gemäß den nationalen Bestimmungen durchzuführen. 6.2. Pumpen, Behälter, E-Motoren, Rohrleitungen sowie sämtliche Teile des Systems sind wirksam zu erden, um elektrostatische Aufladungen zu vermeiden. Ein Programm zur Überprüfung muss vorhanden sein. 6.3. Arbeitsbereiche wie z. B. Behälteraufstiege, Bühnen sowie Be-/Entladeeinrichtungen sollten aus Sicherheitsgründen sowie zur Sicherstellung der Hilfeleistung bei Notfällen ausreichend beleuchtet sein. 56 Anlage 9 Allgemeine Richtlinien für Auslegung und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid 7. Betrachtungen hinsichtlich Brandbekämpfung 7.1. Es ist ein Alarmplan zu erstellen und regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, ist eine Alarmübung nach diesem Plan durchzuführen. 7.2. Es wird empfohlen, an Behältern und Pumpen eine Sprinkleranlage zu installieren, die vorzugsweise durch ein automatisches Gasspürsystem ausgelöst wird. 8. Gasmelde und -überwachungssysteme 8.1. In Abhängigkeit vom Lagervolumen sollten für den Lagerbereich sowie den Pumpenbereich Gasspür- und/oder Gasmeldesysteme mit akustischer und optischer Alarmierung sowie mit Fernübertragung in Betracht gezogen werden. 9. Vorsorgliche Massnahmen gegen Verunreinigung von Lagerbehältern Es ist ein besonders hoher Sicherheitsstandard erforderlich, um vor Verunreinigung mit Produkten zu schützen, die mit Propylenoxid reagieren oder Reaktionen katalysieren können. 9.1. Zur Vermeidung des Rückströmens aus der Produktionsanlage sollten zwei redundante Schnellschlussventile installiert sein. Die Ausrüstungen müssen sehr zuverlässig funktionieren. 9.2. Vorsorgliche Maßnahmen gegen Produktverunreinigung über das Stickstoffüberlagerungssystems sollten ergriffen werden (siehe Checkliste zur Überprüfung beim Kunden). 9.3. Es sollten auch Maßnahmen ergriffen werden, um Verunreinigungen durch das Abgas vorzubeugen. 57 Anlage 10 Mitgliedsunternehmen der Sektorgruppe Propylenoxid / Propylenglycol BASF BP KÖLN DOW EUROPE ENICHEM LYONDELL CHEMICAL REPSOL YPF QUIMICA SHELL CHEMICALS EUROPE 58 Deutschland Deutschland Schweiz Italien Großbritannien Spanien Großbritannien Anlage 11 Abkürzungsverzeichnis ADR Accord européen relatif au transport des marchandises dangereuses par route Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADN Accord européen relatif au transport des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure Gefahrgutvorschriften für grenzüberschreitende Binnenschiffstransporte ADNR Siehe unter ADN, R = auf dem Rhein ASME American Society of Mechanical Engineers BL Bulk Liquid Flüssigkeiten im Rahmen von Massenguttransporten CAS Chemical Abstract System Service der Fachzeitschrift “Chemical Abstracts” (Referatedienst) CDI Chemical Distribution Institute CEFIC Conseil Européen de L'Industrie Chimique DIN Deutsche Industrie Norm DOT Department of Transportation (USA) EEC European Economic Community Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances Altstoffregister der Europäischen Gemeinschaften Ems Emergency procedures of ships carrying dangerous goods Notfallanweisungen für Schiffe mit Gefahrgütern IARC International Agency for Research on Cancer Internationale Krebsforschungsbehörde IATA International Air Transport Organization IBC Intermediate Bulk Container - Großpackmittel IBC Code International code for the construction and equipment of ships carrying dangerous chemicals in bulk Internationale Richtlinien für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen für den Massenguttransport von gefährlichen Chemikalien ICAO International Civil Aviation Organization ICE International Chemical Environment (Initiative des CEFIC) IMDG Code International Maritime Dangerous Goods Code Internationaler Code für die Beförderung von gefährlichen Gütern mit Seeschiffen 59 Anlage 11 Abkürzungsverzeichnis IMO ISO JSA LC50 LD50 LG MAC/MAK MARPOL MFAG N.A. OSHA PTFE RID RTC RTECS SOLAS SQAS STEL Tremcard TLV TWA UN 60 International Maritime Organization International Standard Organization Job Safety Analysis Untersuchung zur Sicherheit am Arbeitsplatz Tödliche Konzentration (50 %) Tödliche Dosis (50 %) Liquid Gas - Flüssiggas Maximum acceptable concentration Maximale Arbeitsplatzkonzentration Marine Pollution Act Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Medical First Aid Guide for use in accidents involving dangerous goods at sea Leitfaden zur medizinischen Ersten Hilfe bei Unfällen auf See, bei denen Gefahrgüter vorhanden sind Not applicable - Nicht zutreffend Occupational Safety and Health Administration (USA) Behörde für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Polytetrafluorethylen Règlement International concernant le transport de marchandises dangereuses par chemin de fer Gefahrgutvorschriften für grenzüberschreitenden Schienentransport Rail Tank Car - Eisenbahnkesselwagen Registry of Toxic Effects of Chemical Substances Register über toxische Auswirkungen von chemischen Stoffen International Convention for the Safety of Life at Sea Internationale Konvention für den Schutz menschlichen Lebens auf dem Meer Safety and Quality Assessment System (CEFIC) Sicherheits- und Qualitätsbewertungssystem Short Term Exposure Limit Grenzwert bei kurzzeitiger Exposition Unfall-Merkblatt (ADR) Threshold Limit Value - Maximale Arbeitsplatzkonzentration Time Weight Average - Zeitgewichtetes Mittel United Nations - Vereinte Nationen