Private Krankenversicherung KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst
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Private Krankenversicherung KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst
Private Krankenversicherung KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst Spezialist für den Öffentlichen Dienst Dies sind die zur Zeit gültigen Tarife für beihilfeberechtigte Personen. Tarife Ambulante Selbstbeteiligung (SB) Ambulante ärztliche Behandlung Arznei-, Verbandmittel Ambulante Psychotherapie Ambulante Kuren Verzicht auf Kurortklausel Heilmittel Heilpraktikerbehandlung Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten im Hilfsmittelkatalog Ersatz der Beihilfekürzungen im Bereich Hilfsmittel Sehhilfen Ersatz der Beihilfekürzungen im Bereich Sehhilfen Häusliche Grund- und Behandlungspflege bei frühzeitiger Entlassung Stationär, GOÄ-Begrenzung Ausgleich der Beihilfekürzungen im Stationärbereich Stationäre Psychotherapie Stationäre Kuren Modultarif BS, BZ, B3, BW2, BN1 Kein SB Keine Begrenzung auf Höchstätze der GOÄ 100% 100% bis zur 30. Sitzung 80% ab der 31. Sitzung Tarif BN1: Kurtagegeld von 22 Euro max. für 30 Tage innerhalb von 3 KJ. Darüber hinaus individuelle Absicherung über Kurtarif 350E möglich Ja Erstattung für alle Heil- und Hilfsberufe einschließlich Logopäden und Ergotherapeuten Bis zu den Höchstsätzen des GebüH Nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Einhaltung von Altersgrenzen Hilfsmittelkatalog inklusive der lebenserhaltenden Hilfsmittel (z.B. Geräte zur künstlichen Ernährung, Heimdialysegeräte, Atemüberwachungsmonitore, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Stoma Versorgungsartikel) und Körperersatzstücke Verbleibende Kosten gemäß Hilfsmittelkatalog oder bei grundsätzlicher Beihilfefähigkeit Für Sehhilfen (Gestell, Gläser, CL) abhängig von der Sehschwäche zwischen 300 Euro und 1.000 Euro RB, innerhalb von 2 Jahren bzw. bei Änderung der Sehschärfe Verbleibende Kosten im Rahmen des o.g. Leistungsumfangs Häusliche Behandlungspflege; Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu 50 Euro, Kostenerstattung für max. 14 Tage Zweibettzimmer (Einbettzimmer ist über Tarif BWE versicherbar). Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus inklusive Beihilfeanteile Versicherbar über ein KHT in gewünschter Höhe Keine tarifliche Begrenzung Tarif BN1: Kurtagegeld von 35 Euro max. für 30 Tage innerhalb von 3 KJ. Darüber hinaus individuelle Absicherung über Kurtarif 350E möglich Kompakttarif Vision B, BW2, BN3 Kein SB Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ 100% ab einem RB von 1.000Euro, vorher 80% (=max. Eigenanteil/Jahr von 100E) 100% bis zur 30. Sitzung 80% ab der 31. Sitzung Individuelle Absicherung über Kurtarif 350E möglich Ja Erstattung für alle Heil- und Hilfsberufe einschließlich Logopäden und Ergotherapeuten Bis zu den Höchstsätzen des GebüH Nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Einhaltung von Altersgrenzen Hilfsmittelkatalog inklusive der lebenserhaltenden Hilfsmittel (z.B. Geräte zur künstlichen Ernährung, Heimdialysegeräte, Atemüberwachungsmonitore, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Stoma Versorgungsartikel) und Körperersatzstücke Verbleibende Kosten gemäß Hilfsmittelkatalog Für Sehhilfen (Gestell, Gläser, CL): bis 100 Euro RB/Jahr bis zum 15. LJ, bis 300 Euro RB innerhalb von 3 KJ ab dem 15. LJ Verbleibende Kosten im Rahmen des o.g. Leistungsumfangs Häusliche Behandlungspflege; Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu 50 Euro, Kostenerstattung für max. 14 Tage Zweibettzimmer (Einbettzimmer ist über Tarif BWE versicherbar). Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus inklusive Beihilfeanteile Versicherbar über ein KHT in gewünschter Höhe Keine tarifliche Begrenzung Individuelle Absicherung über Kurtarif 350E möglich Ärztliche Behandlung bei Auslandsreisen Auslandsrücktransport Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz/KFO Ohne Begrenzung auf Deutsche Gebührenordnungen (Akzeptanz ortsüblicher/ landesüblicher Sätze). Leistung aus Tarif B3 und BN1 Ohne Begrenzung auf Höchstsätze der GOZ 100%, keine Summenbegrenzungen Ohne Begrenzung auf Deutsche Gebührenordnungen (Akzeptanz ortsüblicher/ landesüblicher Sätze). Leistung aus Tarif Vision B und BN3 Bis zu den Höchstsätzen der GOZ 100%; Summenbegrenzung innerhalb von 24 Monaten 1.000 Euro, innerhalb von 48 Monaten 2.000 Euro RB, danach ohne Einschränkung; Heil- und Kostenplan ab 1.000 Euro, sonst hälftige Erstattung Ausgleich der Beihilfekürzungen Aus Tarif BN1 verbleibende Kosten Aus Tarif BN3 verbleibende Kosten bei Material- und für gesondert berechenbare Materialfür gesondert berechenbare MaterialLaborkosten und Laborkosten bei Zahnersatz und Laborkosten bei Zahnersatz (o.g. Summenbegrenzungen) BRE bei Leistungsfreiheit BS: 4 MB aus 100% des Vision B: 4 MB aus 50% Grundbeitrages des Grundbeitrages bei einem leistungsfreien KJ bei einem leistungsfreien KJ Leistungsstarke, günstige Anwärtertarife mit hoher BRE (halber Jahresbeitrag) Besonderheiten Vertraglich garantierte medizinischen Dienstleistungen Vorsorgeuntersuchungen sind nicht BRE-schädlich Optionsrechte Zu folgenden Zeitpunkten/Anlässen ist ein Wechsel von Tarif Vision B in die Tarifgruppe B bzw. der Abschluss weiterer, bisher nicht versicherter beihilfekonformer Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich: Erste Verbeamtung auf Probe Eheschließung (einmalig) Geburt/Adoption eines Kindes Beginn der Berufsausbildung eines Kindes Wegfall des letzten Kindes der versicherten Person aus der Beihilfe Einmalig zu Beginn des 6. VJ (Alter unter 51) Die Leistungsaussagen zu den Mitbewerbern haben wir sorgfältig anhand der Bedingungen und verschiedener Vergleichsprogramme recherchiert und werden diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin überprüfen. Eine Gewähr für die juristische Auslegung der Bedingungen in Zweifelsfällen können wir dagegen nicht übernehmen. BRE = Beitragsrückerstattung CL = Kontaktlinsen GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte KHT = Krankenhaustagegeld Helmsauer & Preuß GmbH Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100 Fax: 0911/9292-101 www.helmsauer-preuss.de KJ = Kalenderjahr LJ = Lebensjahr MB = Monatsbeitrag RB = Rechnungsbetrag VJ = Versicherungsjahr