Private Krankenversicherung KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst

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Private Krankenversicherung KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst
Private Krankenversicherung
KV-Tarife ÖD – Öffentlicher Dienst
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Dies sind die zur Zeit gültigen Tarife für beihilfeberechtigte Personen.
Tarife
Ambulante Selbstbeteiligung (SB)
Ambulante ärztliche Behandlung
Arznei-, Verbandmittel
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Kuren
Verzicht auf Kurortklausel
Heilmittel
Heilpraktikerbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen
Besonderheiten im
Hilfsmittelkatalog
Ersatz der Beihilfekürzungen
im Bereich
Hilfsmittel
Sehhilfen
Ersatz der Beihilfekürzungen
im Bereich
Sehhilfen
Häusliche Grund- und
Behandlungspflege bei
frühzeitiger Entlassung
Stationär, GOÄ-Begrenzung
Ausgleich der Beihilfekürzungen
im Stationärbereich
Stationäre Psychotherapie
Stationäre Kuren
Modultarif BS, BZ, B3, BW2, BN1
Kein SB
Keine Begrenzung auf Höchstätze der
GOÄ
100%
100% bis zur 30. Sitzung
80% ab der 31. Sitzung
Tarif BN1: Kurtagegeld von 22 Euro
max. für 30 Tage innerhalb von 3 KJ.
Darüber hinaus individuelle
Absicherung über Kurtarif 350E
möglich
Ja
Erstattung für alle Heil- und
Hilfsberufe einschließlich Logopäden
und Ergotherapeuten
Bis zu den Höchstsätzen des GebüH
Nach gesetzlich eingeführten
Programmen ohne Einhaltung von
Altersgrenzen
Hilfsmittelkatalog inklusive der
lebenserhaltenden Hilfsmittel (z.B.
Geräte zur künstlichen Ernährung,
Heimdialysegeräte, Atemüberwachungsmonitore, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Stoma
Versorgungsartikel) und
Körperersatzstücke
Verbleibende Kosten gemäß
Hilfsmittelkatalog oder bei
grundsätzlicher Beihilfefähigkeit
Für Sehhilfen (Gestell, Gläser, CL)
abhängig von der Sehschwäche
zwischen 300 Euro und 1.000 Euro
RB, innerhalb von 2 Jahren bzw. bei
Änderung der Sehschärfe
Verbleibende Kosten im Rahmen
des o.g. Leistungsumfangs
Häusliche Behandlungspflege;
Häusliche Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung bis zu
50 Euro, Kostenerstattung für max. 14
Tage
Zweibettzimmer (Einbettzimmer ist
über Tarif BWE versicherbar). Auch
über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
inklusive Beihilfeanteile
Versicherbar über ein KHT in
gewünschter Höhe
Keine tarifliche Begrenzung
Tarif BN1: Kurtagegeld von 35 Euro
max. für 30 Tage innerhalb von 3 KJ.
Darüber hinaus individuelle
Absicherung über Kurtarif 350E
möglich
Kompakttarif Vision B, BW2, BN3
Kein SB
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
100% ab einem RB von 1.000Euro,
vorher 80% (=max. Eigenanteil/Jahr
von 100E)
100% bis zur 30. Sitzung
80% ab der 31. Sitzung
Individuelle Absicherung über Kurtarif
350E möglich
Ja
Erstattung für alle Heil- und
Hilfsberufe einschließlich Logopäden
und Ergotherapeuten
Bis zu den Höchstsätzen des GebüH
Nach gesetzlich eingeführten
Programmen ohne Einhaltung von
Altersgrenzen
Hilfsmittelkatalog inklusive der
lebenserhaltenden Hilfsmittel (z.B.
Geräte zur künstlichen Ernährung,
Heimdialysegeräte, Atemüberwachungsmonitore, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Stoma
Versorgungsartikel) und
Körperersatzstücke
Verbleibende Kosten gemäß
Hilfsmittelkatalog
Für Sehhilfen (Gestell, Gläser, CL):
bis 100 Euro RB/Jahr bis zum 15. LJ,
bis 300 Euro RB innerhalb von 3 KJ ab
dem 15. LJ
Verbleibende Kosten im Rahmen
des o.g. Leistungsumfangs
Häusliche Behandlungspflege;
Häusliche Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung bis zu
50 Euro, Kostenerstattung für max. 14
Tage
Zweibettzimmer (Einbettzimmer ist
über Tarif BWE versicherbar). Auch
über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
inklusive Beihilfeanteile
Versicherbar über ein KHT in
gewünschter Höhe
Keine tarifliche Begrenzung
Individuelle Absicherung
über Kurtarif 350E möglich
Ärztliche Behandlung bei
Auslandsreisen
Auslandsrücktransport
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz/KFO
Ohne Begrenzung auf Deutsche
Gebührenordnungen
(Akzeptanz ortsüblicher/
landesüblicher Sätze).
Leistung aus Tarif B3 und BN1
Ohne Begrenzung auf Höchstsätze der
GOZ
100%, keine Summenbegrenzungen
Ohne Begrenzung auf Deutsche
Gebührenordnungen
(Akzeptanz ortsüblicher/
landesüblicher Sätze).
Leistung aus Tarif Vision B und BN3
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ
100%;
Summenbegrenzung innerhalb von 24
Monaten 1.000 Euro, innerhalb von 48
Monaten 2.000 Euro RB, danach ohne
Einschränkung; Heil- und Kostenplan
ab 1.000 Euro, sonst hälftige Erstattung
Ausgleich der Beihilfekürzungen
Aus Tarif BN1 verbleibende Kosten
Aus Tarif BN3 verbleibende Kosten
bei Material- und
für gesondert berechenbare Materialfür gesondert berechenbare MaterialLaborkosten
und Laborkosten bei Zahnersatz
und Laborkosten bei Zahnersatz (o.g.
Summenbegrenzungen)
BRE bei Leistungsfreiheit
BS: 4 MB aus 100% des
Vision B: 4 MB aus 50%
Grundbeitrages
des Grundbeitrages
bei einem leistungsfreien KJ
bei einem leistungsfreien KJ
Leistungsstarke, günstige Anwärtertarife mit hoher BRE (halber Jahresbeitrag)
Besonderheiten
Vertraglich garantierte medizinischen Dienstleistungen
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht BRE-schädlich
Optionsrechte
Zu folgenden Zeitpunkten/Anlässen ist ein Wechsel von Tarif Vision B in die Tarifgruppe B bzw. der
Abschluss weiterer, bisher nicht versicherter beihilfekonformer Tarife ohne erneute
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich:

Erste Verbeamtung auf Probe

Eheschließung (einmalig)

Geburt/Adoption eines Kindes

Beginn der Berufsausbildung eines Kindes

Wegfall des letzten Kindes der versicherten Person aus der Beihilfe

Einmalig zu Beginn des 6. VJ (Alter unter 51)
Die Leistungsaussagen zu den Mitbewerbern haben wir sorgfältig anhand der Bedingungen und
verschiedener Vergleichsprogramme recherchiert und werden diese in regelmäßigen Abständen auf
ihre Aktualität hin überprüfen. Eine Gewähr für die juristische Auslegung der Bedingungen in
Zweifelsfällen können wir dagegen nicht übernehmen.
BRE = Beitragsrückerstattung
CL = Kontaktlinsen
GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
KHT = Krankenhaustagegeld
Helmsauer & Preuß GmbH
Spezialist für den öffentlichen Dienst
Am Plärrer 35
90443 Nürnberg
Tel.: 0911/9292-100
Fax: 0911/9292-101
www.helmsauer-preuss.de
KJ = Kalenderjahr
LJ = Lebensjahr
MB = Monatsbeitrag
RB = Rechnungsbetrag
VJ = Versicherungsjahr