Infoblatt zur Erstellung von Berichten – TP / PA Erwachsen
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Infoblatt zur Erstellung von Berichten – TP / PA Erwachsen
Informationsblattzum Erstellendes Berichtesfür tiefenpsychologischfundierte und analytischeTherapiebei Erwachsenen Hinweisezum Erstellen des Berichtes 7. Der Therup€ul erstallet sainen Bericht an clen Gutachter in freier Fotm, gliealert ihn in nufime erte Abschnifte und tügt ihn, mit Datum und Unteßchtitl veßehen, ddm Fotmblatt PTV 2 bei. Die inhaltliche Gesteltung cles Berichtes ist in diesem tnformationsuatl vorgegeben, das auf Anfordetung von der KV zu Vefütgung gestellt wird- 2 Die Übe6chrit|€n der Abschnitte des Infomationsblattes sotten im Bericht nicht jeweits wiederhott werden, die AngaE der Abschnittsnummer genügt. Det Umlang des Befichtes soll 3 DIN A4-Sert,n bet einer Langzeittherapiebegründung und I 112 DIN A4-SeiEn bei einü Kupzeittherapiebegründung nicht überschreiten und nur solche Angaben enthaften, die the.apie- und entschetdungsrclevant sind, Der Gutachter ist gehaften, bei wesentticher Übeßchreitung dieses |tmfangs den Beficht zar sachtichen Vedichtung an den Vedasser zui)ckugeben. 3- Weiterhin ist bei def Durchtührung der Behandlung durch einen Psychologischen Psychothenpeuten der Konsiliabertcht des Arztes beirufügen. o<ler Kin ler- un l Jugendlichenthenpeuten Der Fragenkatalog ftr den Erst- und Fortlührungsantrag wie auch ftr den Eryänzungsbedcht des Therapeubn ist als Hilfsmittel zur Abfassung.ter Bedchte an den Gutachbr ers'€lk woden- Der Thercpeut kann daher in seinem Beficht unter den aufgeführten Hinweisen seine fallbezogene Auswehl trefien. Die Bedchte so en sich auf die Angaben beschränken, die ftr das Verständnis der psychischen E*enkung, ihrcr ätiologßchdn Beg,jn.tung, ihrer Prcgnose und ihrer Behandlung efioderlich sind. BefiCht ZUm KZT-Antf A! loer aericnt sone 1 bi6 1 1t2 DtN M-seiten nicht übetsi'r,rcitf}lt) 1. Diagnose(n) (lCD 10) 2. a) b) c) Symptomatik Welche(s)Symptom(e)sollen mit der KZT behandeltwerden? Seit wann besteht diese spezifischeSymptomatik? lst eine auslösendeSituationerkennbar? 3. Wichtige Aspekte des psychischen Befundes 4. Gleichzeitig bestehende somatische Krankheiten (s. ggl. Konsilia6ericht) 5. lst ein eindeutiger tokaler Konflikt erkennbar? 6. a) b) c) d) Angaben zum fokalen Konflikl Beschreibungdes Fokus LebensgeschichtlicheDaten, die relevantfür den dem Fokus zu Grunde liegendenneurotischenKonflikt sind Psychodynamikdes fokalen Konfliktes Wurde zur FokusbestimmungweiterführendeDiagnostikverwendet?Wenn ja, welche? 7. Falls kein fokaler Konflikt erkennbar, Begründung für die Indikation zur KZT a) z. B. bei Krisenintervention:Beschreibungder Krise und der zur Kriseninterventiongeplanten lVaßnahmen b) z. B. bei Uberprüfungder Indikationsstellungzur Langzeittherapie: Welche Zweifel bestehen in Bezug auf die Indikationsstellung? Wie können diese durch die KZT ausgeräumtwerden? Welche I/aßnahmen sollen zur Abklärung eingesetztwerden? 8. Bei Gruppenbehandlung: Begründung für die Indikation zur KZT als Gruppenbehandlung 9. Prognose BefiCht l. ZUm EfSt- Odgf UmWandlungsantfag (DetBendttsolte3 DtN/H-seitennichtübeßchrciten) Spontanangaben des Patienten Schilderungder Klagen des Patientenund der Symptomatikzu Beginn der Behandlung- möglichst mit wörtlichen Zitaten -, ggf. auch Bericht der Angehörigen/Beziehungspersonen des Patienten. Warum kommt der Patient zu eben diesem Zeitpunkt und durch wen veranlasst?) 2. Kurze Darstellung der lebensgeschichtlichen Entwicklung a) b) c) d) Familienanamnese, körperlicheEntwicklung, psychischeEntwicklung, soziale Entwicklungmit besondererBerücksichtigungder familiärenund beruflichenSituation,des Bildungsgangesund der Krisen in phasentypischenSchwellensituationen 3. Krankheitsanamnese Es sollen möglichst alle wesentlichenErkrankungen,die ärztlicherBehandlungbedurften oder bedürfen, erwähnt werden, insbesonderebereits früher durchgeführtepsychotherapeutischeBehandlungen. a) q q) ! N to o, N N c; s s o e 4. Psychischer Befund zum Zeitpunkt der Antragstellung a) EmotionalerKontakt, Intelligenzleistungen und Differenziertheitder Persönlichkeit,Einsichtsfähigkeit, Krankheitseinsicht,Motivation des Patientenzur Psychotherapie b) BevorzugteAbwehrmechanismen,ggt. Art und Umfang der infantilenFixierungen,Persönlichkeitsstruktur c) PsychopathologischerBefund (2. B. Bewusstseinsstörungen;Störungender Stimmungslage,der Affektivitätund der mnestischenFunktionen;Wahnsymptomatik,suicidaleTendenzen) 5. Somatischer Befund bzw. Konsiliarbericht Das Ergebnisder körperlichenUntersuchung,bezogen auf das psychische und das somatische Krankheitsgeschehen,ist mitzuteilen.Der somatische Befund soll nicht älter als 3 Monate sein. Die I/itteilung des körperlichenBefundes ist grundsätzlicherforderlich.Falls die körperlicheUntersuchungnicht vom ärztlichenPsychotherapeutenselbst durchgetührt wird, müssen Angaben zum somatischenBefund eines anderenArztes, evtl. auch zu dessen Therapie(ggf. gebietsbezogen) beigefügt werden. Bei PsychologischenPsychotherapeutenist der Konsiliarberichteines Aztes beizufügen. Nauster IPT(1.2008) 6. Psychodynamik der neurotischen Erkrankung Darstellungder neurotischenEntwicklungund des intrapsychischenneurotischenKonfliktesmit der daraus folgenden Symptombildung. (Zeitpunktdes Auftretensder Symptome und auslösendeFaktorenim Zusammenhangmit der Psychodynamik,auch der interpersonellenDynamik, sind zu beschreiben.) Bei Behinderungund bei strukturellenlch-Defektenist ein von Behinderungund Defekt abgesetztes,aktuell wirksames Krankheitsgeschehenin seiner Psychodynamikdarzustellen. 7. Neurosenpsychologische Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung Darstellungder Diagnoseauf der symptomatischenund strukturellenEbene: differenzialdiagnostische Erwägungunter Berücksichtigungauch anderer Befunde ggf. unler Beifügungder anonymisiertenBefundberichte. (Auch von anderenArzten erhobene Befunde, besondersder letzten 3 lvlonate,sowie die Ergebnisseklinischer Untersuchungenund Behandlungensind anonymisiertals Kopie beizufügen.) 8. Behandlungsplan und Zielsetzung der Therapie Begründungfür die Wahl der Behandlungsformund deren Anwendung in Einzel-oder Gruppentherapie.Bei Gruppentherapie sind Gruppensetting,Zusammensetzungder Gruppe und die gruppenspezitischelndikation,auch die Erfahrungdes Patientenin natürlichenund sozialenGruppen, darzustellen.Es muß ein Zusammenhangnachvollziehbardargestelltwerden zwischen der Art der neurotischenErkrankung,der Sitzungsfrequenz,dem Therapievolumenund dem Therapieziel,das unter Berücksichtigungder nach den Psychotherapie-Richtlinien begrenztenLeistungspflichtder Krankenkasseals erreichbarangesehenwird. genanntenBehandlungsmethoden(B I 1.1) können nicht Andere Verfahrenals die in den Psychotherapie-Richtlinien Bestandteildes Behandlungsplans sein. 9. Prognose der Psychotherapie Beurteilungdes Problembewußtseinsdes Patienten,Beurteilungseiner Verlässlichkeitund seiner partiellen Lebensbewältigungsowie seiner Fähigkeitoder seiner Tendenzzur Regression;Beurteilungseiner Flexibilitätund seiner Entwicklungsmöglichkeiten. 10. Dient der Erstantrageiner Umwandlung von Kurzzeittherapie in Langzeittherapie, sind zusätzlichfolgende Fragenzu beantworten und die Antworten im Bericht voranzustellen: 1) Welchessind die Gründefür die Anderungder Indikationund die Umwandlungin Langzeittherapie? 2) WelchenVerlauf hatte die bisherigeTherapie? Berichtzum Fortführungsantrag l. Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitten 1.-4. des Berichtes zum Erstantrag Symptomatik und ggf. deren Veränderung,lebensgeschichtlicheEntwicklungund Krankheitsanamnese,psychischer Befund und Bericht der Angehörigendes Patienten,Befundberichteaus ambulanteroder stationärerBehandlung. 2. Ergänzungen zur Psychodynamik der neurotischen Erkrankung Die interpersonelleDynamik (Ubertragung,Gegenübertragungund Widerstand)des Patientenim Verlaufeder Therapie, neu gewonnene Erkenntnisseüber intrapsychischeKonflikte- ggf. besondersauch deren aktuelle und abgrenzbare Auswirkungenbei seelischenBehinderungen- sind darzulegen. 3. Ergänzungen zur neurosen-psychologischen Diagnose bzw. Differenzial-Diagnose 4. a) b) c) Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufes lVitarbeitdes Patienten,seine Regressionsfähigkeitbzw. -tendenz, Fixierungen,Flexibilität, angewandte Methoden, erreichteEffekte, bei Gruppentherapie:Entwicklungder Gruppendynamik,Teilnahmedes Patientenam interaktionellenProzessin der Gruppe, Möglichkeitendes Patienten,seinen neurotischenKonflikt in der Gruppe zu bearbeiten. 5. Anderungen des Therapieplans und Begründung 6. Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf Begründungder wahrscheinlichnoch notwendigen Behandlungsfrequenzund -dauer, mit Bezug auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Patientenund seinesUmfeldes. Ergänzungsbericht Die Inanspruchnahme nach E 1.2.8der Psychotherapie-Richtlinien der Behandlungim Rahmender Höchstgrenzen erfordert einen Antrag des Versicherten(des Patienten,ggf. seines gesetzlichenVertreterg auf Fortführungder Behandlung(Formblatt PTV 1), dem ein aktueller Bericht zum Fortführungsantragund zusätzlichein Ergänzungsberichtbeizufügenist. lm zusätzlichenErgänzungsbericht ist die Fortführungder Behandlungüber den Leistungsumfang hinaus,der in den Psychotherapie-Richtlinien unter E 1.2.1 - 1.2.7 teslgelegt wurde, zu begründen und zur beabsichtigtenUberschreitungdes BehandlungsumfangesStellung zu nehmen. Dabei sollen folgende Fragen beantwortetwerden: 1. Welche Erwartungenknüpft der Patient an die Fortführungder Behandlung?Was möchte er noch erreichen? 2. WelcheZielvorstellungenverbindet der Therapeut mit der im Bericht zum FortführungsantragdargestelltenTherapie? 3. Kann die Beendigungder psychotherapeutischenBehandlungdurch Reduzierungder Behandlungsfrequenzermöglicht oder erleichtertwerden? 4. Welche Stundenzahlwird für die Abschlussphaseder psychotherapeutischenBehandlungunbedingt noch für erforderlich gehalten?Welche Sitzungsfrequenzund welche Behandlungsdauerbis zur Beendigungder Therapieist vorgesehen? In einem ggf. stattfindendenObergutachterverfahrensind dem Obergutachteralle bisherigenUnterlagen(sämtlicheVorberichte, sämtliche Stellungnahmender bisherigenGutachter,sämtlicheVordruckePTV 2) zur Verlügungzu stellen.