BEBAUUNGSPLAN NR. 1221 „TEILBEREICH
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BEBAUUNGSPLAN NR. 1221 „TEILBEREICH
Thalen Consult GmbH Urwaldstraße 39 I 26340 Neuenburg T 04452 916-0 I F 04452 916-101 E-Mail [email protected] I www.thalen.de INGENIEURE - ARCHITEKTEN - STADTPLANER BEBAUUNGSPLAN NR. 1221 „TEILBEREICH IDEM“ OT Westerende-Kirchloog Begründung – Entwurf gemäß § 9 Abs. 8 i. V. m. § 2a Baugesetzbuch (BauGB) GEMEINDE IHLOW PROJ.NR. 10027 I 14.03.2016 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 2/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen der Planaufstellung ............................................................................................ 7 1.1. Planungsziele ................................................................................................................ 7 1.2. Aufstellungsbeschluss .................................................................................................. 7 1.3. Lage und Größe ............................................................................................................ 7 2. Planerische Vorgaben ............................................................................................................. 8 2.1. Landes- und Raumordnung.......................................................................................... 8 2.2. Flächennutzungsplanung ........................................................................................... 10 2.3. Rechtsverbindliche Bebauungspläne und Planungsrecht ......................................... 10 2.4. Rechtsgrundlage ......................................................................................................... 10 2.5. Landschaftsplanung.................................................................................................... 11 3. Bestand ................................................................................................................................. 11 4. Städtebauliche Konzeption und Planungsalternativen ....................................................... 11 5. Städtebaulicher Entwurf ....................................................................................................... 14 6. Inhalte des Bebauungsplanes .............................................................................................. 15 6.1. Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ...................................... 15 6.2. Maß der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ................................... 16 6.3. Bauweise (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) .................................................................. 16 6.4. Überbaubare Grundstücksfläche (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)............................. 16 6.5. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) ........................................................................................................................ 16 6.6. Garagen und Nebenanlagen (gem. § 12 und § 14 BauNVO) .................................... 17 6.7. Verkehrliche Erschließung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ..................................... 17 6.8. Ver- und Entsorgung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) .............................................. 17 6.9. Flächen für die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 (1) Nr. 16 BauGB) .................. 17 6.10. Öffentliche Grünflächen (gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB) .............................................. 17 6.10.1. Grünfläche im Bereich der Regenrückhaltung ........................................................... 17 6.10.2. Grünfläche im Bereich der Lärmschutzeinrichtung .................................................. 17 6.10.3. Grünfläche an der Wallhecke...................................................................................... 18 6.11. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) .............................................................. 18 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 3/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 6.12. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht(e) (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) .......................... 18 6.13. Immissionsschutz (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).................................................. 18 6.14. Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und zur Bindung für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)......................... 23 6.15. Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) ............................................................................................... 23 6.15.1. Anlage Wallhecke ........................................................................................................ 23 6.15.2. Bepflanzung Wall als Wallhecke................................................................................. 23 7. Umweltbericht ...................................................................................................................... 24 7.1. Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes ....... 24 7.2. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen ......... 24 7.2.1. Fachgesetze................................................................................................................. 24 7.3. Planerische Vorgaben ................................................................................................. 25 7.4. Beschreibung des Planungsraumes ........................................................................... 26 7.4.1. Nutzungen, Schutzgebiete ......................................................................................... 26 7.4.2. Naturräumliche Lage .................................................................................................. 26 7.4.3. Klima, Luft Lärm ......................................................................................................... 26 7.4.4. Böden .......................................................................................................................... 27 7.4.5. Grundwasser / Oberflächengewässer ........................................................................ 28 7.4.6. Biotopbestand ............................................................................................................. 29 7.4.7. Landschaftsbild ........................................................................................................... 30 7.4.8. Sach- und Kulturgüter ................................................................................................. 30 7.4.9. Mensch ........................................................................................................................ 31 7.5. Wechselwirkungen ...................................................................................................... 31 7.6. Prognose ohne aktuelles Bauleitplanverfahren ......................................................... 32 7.7. Anderweitige Planungsalternativen............................................................................ 33 7.8. Regelung des Wallheckenschutzes gemäß NAGBNatSchG § 22 Abs. 3 .................. 33 7.9. Verträglichkeitsvorprüfung nach § 34 BNatSchG ...................................................... 33 7.10. Einhaltung der Artenschutzrechtlichen Bestimmungen (Artenschutzrechtliche Vorprüfung)................................................................................................................. 35 7.11. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen im Plangebiet .... 37 7.11.1. Gestaltungskonzept .................................................................................................... 37 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 4/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 7.11.2. Maßnahmenfläche zur Erhaltung und Anpflanzung von Gehölzen im nördlichen Planbereich.................................................................................................................. 37 7.11.3. Anlage einer Wallhecke ............................................................................................... 38 7.11.4. Anpflanzung der Wallhecke an der Auricher Straße.................................................. 39 7.11.5. Grünfläche mit Regenrückhaltebecken ...................................................................... 39 7.11.6. Grünfläche mit Lärmschutzeinrichtung ..................................................................... 39 7.11.7. Sicherung des randlichen Grabens ............................................................................ 39 7.12. Bilanzierung ................................................................................................................ 40 7.13. Externe Kompensationsmaßnahmen......................................................................... 41 7.14. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 43 8. Flächenbilanz ........................................................................................................................ 43 9. Entwässerung ....................................................................................................................... 44 10. Auswirkungen der Planung .................................................................................................. 44 11. Nachrichtliche Übernahme .................................................................................................. 44 11.1. Bauverbotszone an der Landesstraße........................................................................ 44 11.2. Wallhecken gem. § 29 BNatSchG in Verb. mit § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG ............. 44 12. Örtliche Bauvorschriften ...................................................................................................... 45 12.1. Dachneigung ............................................................................................................... 45 12.2. Farbe der Dacheindeckungen..................................................................................... 45 13. Hinweise ............................................................................................................................... 45 13.1. Baunutzungsverordnung ............................................................................................ 45 13.2. Bodenfunde ................................................................................................................. 45 13.3. Schädliche Bodenveränderungen / Altlasten............................................................. 45 13.4. Bodenschutz ............................................................................................................... 46 13.5. Kampfmittel ................................................................................................................ 46 13.6. Oberflächenentwässerung .......................................................................................... 46 13.7. Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen ................................................... 46 13.8. Liste standortgerechter heimischer Gehölze ............................................................. 46 13.9. Freistellung Straßenbaulastträger der L 1.................................................................. 47 13.10. Ungenaue Lage der Wasserleitung des OOWV ......................................................... 47 14. Verfahrensvermerke.............................................................................................................. 47 15. Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................ 48 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 5/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Anhang: IEL GmbH (16.09.2015): Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: BPlan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ der Gemeinde Ihlow. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 6/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 1. Grundlagen der Planaufstellung 1.1. Planungsziele Die Gemeinde Ihlow plant auf einer ca. 1,8 ha großen Fläche am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Westerende-Kirchloog unmittelbar nördlich an die Landestraße 1 angrenzend ein Wohngebiet zu schaffen, um der örtlichen Nachfrage nach Bauland nachzukommen. Für den Geltungsbereich die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Zusätzlich sind öffentliche und private Erschließungsflächen, Flächen für die Regenwasserrückhaltung und den Lärmschutz vorzusehen bzw. zu beachten. Die Parzellierung des Baugebietes wird auf Basis eines städtebaulichen Entwurfes vorgenommen, welchen zusätzlich zu den o. a. Themenbereichen auch die Bauverbotszone an der Landesstraße mit aufgreift. Zur städtebaulichen Konzeption und Planungsalternativen siehe Kapitel 4. 1.2. Aufstellungsbeschluss Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow in seiner Sitzung am 03.12.2014 die Aufstellung des B-Planes Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.11.2015 durch Bekanntmachung im Aushangkasten und in den Tageszeitungen der Ostfriesische Nachrichten (ON) und der Ostfriesen Zeitung (OZ) bekannt gemacht. 1.3. Lage und Größe Der Planbereich liegt in der Gemeinde Ihlow innerhalb des Ortsteiles WesterendeKirchloog, welcher sich in unmittelbarer Nähe zur Stadt Aurich befindet. Der Geltungsbereich, welcher sich am nordöstlichen Ortsrand befindet und sich entlang der Landesstraße 1 - Auricher Straße - in einem Dreieck zur Straße „Idem“, erstreckt hat eine Größe von etwa 1,8 ha. Der genaue Geltungsbereich geht aus dem Übersichtsplan auf dem Titelblatt dieser Begründung und aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes hervor. Der Geltungsbereich, umfasst in der Flur 1, Gemarkung Westerende–Kirchloog vollständig das Flurstück 97/1 (Grünfläche und Teilflächen der Straße „Idem“) sowie die östlichen Teile des Flurstücks 93/2 (bebaute Fläche). Er wird begrenzt durch die Flurstücke 93/2 und 92/1 (bebaute Fläche, Freifläche) im Norden, 89/5 und 88/1 (bebaute Fläche, Freifläche) im Nordosten, 143/2 (Auricher Straße) im Südosten, 266/98 (bebaute Fläche) im Süden und Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 7/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 141/1 (Straße Idem) im Westen. 2. Planerische Vorgaben 2.1. Landes- und Raumordnung Aus der zeichnerischen Darstellung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) von 20121 ergeben sich keine Maßgaben für den vorliegenden verbindlichen Bauleitplan. Abb.: Ausschnitt aus dem gültigen Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich hat am 20.07.2006 die Gültigkeit verloren. Seit der Bekanntmachung der Planungsabsichten im Januar 2009 befindet sich der Landkreis Aurich in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, welches als Entwurf vom 06.07. bis 14.08.2015 auslag. Der Entwurf entfaltet in seiner jetzigen Form die Bindungswirkung von sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Die Inhalte sind bereits jetzt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 1 LROP 2012, Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum LROP am 03.10.2012. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 8/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Abb.: Ausschnitt aus dem RROP, Entwurf 2015, mit Geltungsbereich Vorranggebiet Schifffahrt Vorranggebiet Hafen von regionaler Bedeutung Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße Vorbehaltsgebiet Gründlandbewirtschaftung – Pflege, Entwicklung Vorbehalt Erholung Vorranggebiet Natura 2000 Vorhandene Bebauung Sowohl auf Grund der vorhandenen rechtlichen Bindungen wie auch der voraussichtlichen materiellen Übereinstimmung2 mit möglichen, d. h. zukünftig zu erwartenden Zielen von Raumordnung und Landesplanung ist eine Raumverträglichkeit der vorliegenden Bauleitplanung gegeben. 2 Das RROP 1992 ist durch Zeitablauf unwirksam. Das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP erfolgte zuletzt mit der Beteiligung zum Entwurf 2015. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 9/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 2.2. Flächennutzungsplanung Die wirksame, zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Ihlow vom August 2013 stellt für den südwestlichen Teil des Plangebietes gemischte Bauflächen und für den größten Teil Wohnbauflächen dar. Für den nordöstlichen Teil wurden keine Darstellungen vorgenommen, was darauf schließen lässt, dass es sich hierbei um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Entlang der Straße „Idem“ werden benachbart an den Geltungsbereich auch Darstellungen der Wohnbauflächen benutzt, während angrenzend im Norden und Osten keine Darstellungen (landwirtschaftliche Nutzfläche) getroffen werden. Südöstlich grenzt die Landesstraße 1 „Auricher Straße“ an den Darstellungsbereich an. Abb. Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow mit Geltungsbereich Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht, da der B-Plan nur in kleinen Bereichen unwesentlich abweicht und somit aus den Darstellungen des FNP entwickelt ist.3 2.3. Rechtsverbindliche Bebauungspläne und Planungsrecht 2.4. Rechtsgrundlage Der vorliegende Bebauungsplan basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen: a) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), b) Baugesetzbuch (BauGB), 3 Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 11.06.2015. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 10/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf c) Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, d) Planzeichenverordnung (PlanzV) - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes, e) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, f) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) g) Niedersächsische Bauordnung (NBauO), h) Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNat SchG), i) Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und j) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung. 2.5. Landschaftsplanung Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Aurich liegt als Entwurf (1996) vor. Für den Planungsraum werden folgende Grundlagen ermittelt: Die Landschaftseinheit wird als Auricher Geest bezeichnet. Für den Arten- und Biotopschutz wertvolle Bereiche werden im Planbereich nicht dargestellt. Im Osten des Straßenzugs Idem liegt das Landschaftsschutzgebiet Upstalsboom und Umgebung. Die Gemeinde Ihlow besitzt einen Landschaftsplan. Der Landschaftsplan kennzeichnet die im Osten an das Plangebiet angrenzenden Bereiche als wertvolle Grünlandflächen. Das Gebiet selber besitzt keine besondere Bedeutung. Die Ausweisung als Baufläche im Flächennutzungsplan wird als gering konfliktträchtig bewertet. 3. Bestand Das Plangebiet wird heute landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Es ist umgeben von Siedlungsbereichen im Westen und Nordwesten (Straßenzug Idem) sowie im Südosten und Süden (Auricher Str.). Zur Auricher Straße liegt ein Wall, der im östlichen Abschnitt mit Gehölzen bewachsen ist. Auch entlang des Straßenzugs Idem sowie im nördlichen Grenzbereich wachsen Bäume und Sträucher. Entlang der Ostgrenze des Geltungsbereiches verläuft ein Graben (Gewässer 3. Ordnung). 4. Städtebauliche Konzeption und Planungsalternativen Die Gemeinde Ihlow besteht aus 12 Ortsteilen, wovon im Ort Riepe ca. 17 % der Einwohner und im jetzigen Hauptort Ihlowerfehn ca. 16 % der Bevölkerung leben. Gefolgt werden diese Ortsteile von Simonswolde und Westerende-Kirchloog, welche jeweils zwischen 13 % und 14 % der Bevölkerung mit etwa 1.700 Einwohnern Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 11/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf beherbergen.4 Wie die unten stehende Abbildung zeigt, ist grundsätzlich eine ansteigende Bevölkerung in dem der Stadt Aurich nahe gelegenem Ort zu verzeichnen. Um die Entwicklung behutsam zu fördern ohne dabei den Hauptort Ihlowerfehn zu schwächen und die Entwicklung des Demografischen Wandels zu berücksichtigen wird mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht für ca. 16 Bauplätze für die Entwicklung des Ortes für nächsten Jahre geschaffen. Abb.: Entwicklung der Einwohnerzahlen in dem Ortsteil Westerende-Kirchloog Das Bevölkerungsgutachten5 sagt aus, dass Westerende-Kirchloog hinsichtlich des Bevölkerungswachstums in den nächsten Jahren hauptsächlich von der Nähe zu Aurich und dessen Wanderungsbewegungen aus der Stadt in die nähere Umgebung und nicht unbedingt aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung heraus profitiert. In Kombination mit den Erkenntnissen aus der nachstehenden Abbildung wird deutlich, dass Westerende-Kirchloog neben dem Hauptort den wesentlichen Anteil an Neubauten im Gemeindegebiet seit dem Jahr 2004 stellt. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden in Ihlowerfehn über 150 Neubauten und in WesterendeKirchloog knapp 70 Neubauten errichtet. Gefolgt wird die Ortschaft, aber in der Darstellung nicht aufgeführt, mit ca. 40 Neubauten in Ludwigsdorf und noch wenigeren in den anderen Ortschaften. 4 5 Vgl.: Gemeinde Ihlow (2015): Einwohnerzahlen der Gemeinde Ihlow, Stand 20.01.2015. Dipl.-Ing. Peter H. Kramer (28.05.2001): Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung der Gemeinde Ihlow von 2000 bis 2020, Büro für angewandte Systemwissenschaften in der Stadt- und Gemeindeentwicklung, S. 88 ff. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 12/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Abb.: Anteil der neugebauten Wohnhäuser im Gemeindegebiet Um dem Bedarf an Wohnbauflächen in Westerende-Kirchloog nachzukommen, bzw. diese vorzubereiten wurde 2014 die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. In deren Begründung heißt es: „Zuletzt wurden in Westerende-Kirchloog im Jahr 2004 im Rahmen der 49. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1219 neue Wohnbauflächen erschlossen. In diesem Gebiet sind derzeit noch 5 erschlossene Grundstücke unbebaut. Weitere 2 unbebaute und erschlossene Grundstücke befinden sich im Bebauungsplangebiet 1214 (Aufstellung 1998), 4 unbebaute und erschlossene Grundstücke befinden sich im Bebauungsplangebiet 1208 (Aufstellung 1996), ein weiteres erschlossenes und unbebautes Grundstück befindet sich im Bebauungsplangebiet 1210 (Aufstellung 1997). Somit sind im Gemeindegebiet derzeit insgesamt 12 erschlossene Grundstücke unbebaut. Die Ortschaft Westerende-Kirchloog zählte im Juni 2014 1693 Einwohner. Ausgehend von einem maximalen Bedarf von 4 Wohneinheiten je 1000 Einwohner pro Jahr ergibt sich ein jährlicher Bedarf von maximal 6,77 Wohneinheiten. Es stehen derzeit nur wenige Wohnhäuser in Westerende-Kirchloog zum Verkauf. Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung soll einer Prognose für die nächsten 15 Jahre genügen. Ausgehend von ca. 1000qm großen Baugrundstücken je Wohneinheit (Einfamilien- und Doppelhäuser) inklusive Erschließungsanteil ergibt sich bei einem maximalen Siedlungsbedarf von ca. 4 Wohneinheiten pro Jahr je 1000 Einwohner ein maximal zu erwartender Flächenbedarf von etwa 6.770 qm/Jahr. Bezogen auf die nächsten 15 Jahre ergibt sich daraus ein maximal zu erwartender Flächenbedarf von ca. 101.550qm. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow enthält in der Ortschaft WesterendeKirchloog ca. 75.000 qm unbeplante Wohnbaufläche. Daraus ergibt sich, zusammen mit den 12 Restgrundstücken im Innenbereich (ca. 12.000 qm) eine Fläche von ca. 87.000 qm. Für die nächsten 15 Jahre besteht daher noch ein moderater Bedarf, zusätzlich zu den im Innenbereich vorhandenen sowie den zu entwickelnden Wohnbauflächen neue Flächen auszuweisen. Die moderate Erweiterung um ca. 4.715 qm im Rahmen dieser 59. Änderung des Flä- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 13/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf chennutzungsplans, leistet einen Beitrag zur Deckung des zu erwartenden Flächenbedarfs für Wohnbebauung in der Ortschaft Westerende-Kirchloog.“6 Abzüglich der Fläche aus der 59. Flächennutzungsplanänderung von 4.715 m² vom gesamten genannten Flächenbedarf von 87.000 m² für die genannten 15 Jahre verbleibt ein Bedarf von ca. 83.000 m² Wohnbaufläche. Im Innenbereich befinden sich noch ca. 12 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt ca. 12.000 m², welche zum Abzug gebracht werden müssen. Folglich verbleiben noch 71.000 m² zur Wohnbauentwicklung. Mit diesem Bebauungsplan wird nun einer weiteren verbindlichen Vorbereitung von Wohnbauflächen von ca. 17.000 m² nachgekommen. Somit wurden abzüglich dieser Bauleitplanung noch 54.000 m² Wohnbaufläche für weitere Planungen verbleiben. 5. Städtebaulicher Entwurf Im Vorwege zur Ausarbeitung der Bauleitplanung wurden mehrere städtebauliche Konzepte ausgearbeitet, geprüft, abgestimmt und abgewogen. Folgende Kriterien bildeten dabei die Hauptelemente des Konzeptes: Erhalt der bestehenden Wallhecke an der Landesstraße, Wiederherstellung der Wallhecke in südwestlichen Planbereich, Maximale Errichtung eines Lärmschutzwalls von 3,50 m Höhe, bei einem Böschungsverhältnis von 1 : 1,5 und einer Wallkronenbreite von mind. 1,00 m, als Lärmschutzeinrichtung, Einhaltung der Bauverbotszone vom 20 m ab Fahrbahnrand zur Landesstraße, Konzipierung einer Fläche für die Regenrückhaltung gem. Vorhaben des Büros Heyen mit Abstandsflächen in Form einer naturnahen Anlage gem. Forderung des Landkreises, Anbindung des Regenrückhaltebeckens und der Oberflächenentwässerung an den Entwässerungsgraben entlang der Auricher Straße nach Osten, Sicherung des östlichen Grenzgrabens in seiner Funktion. An diesen angeschlossene Grundstücke werden an die neue RWK angeschlossen, Übernahme des neuen, westlichen Grenzverlaufes, Wendemöglichkeit mit einem Durchmesser von 18 m, Zuwegungsbreite von 4,00 m für das Regenrückhaltebecken, Zuwegungsbreite von 5,00 m für die nördlichen Grundstücke, Anlage der zu kompensierenden Wallhecke im Osten des Gebietes gem. Vorgaben des Landkreises zur Eingrünung des Gebietes, Erhalt von Gehölzen im und am Geltungsbereich und 6 Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz (2014): Begründung zur Änderung Nr. 59 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ihlow, S. 4. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 14/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Schaffung von Grundstücksgrößen mit 700 m² bis 900 m². Im Laufe des Verfahrens hat sich auf Grund von weiteren Planungsvorgaben (Schutzabstand zur Wallhecke und überörtliche Wasserleitung) ergeben, dass eine Errichtung eines Lärmschutzwalls auf Grund der o. a. Größe nicht mehr möglich ist. Folglich wurde entschieden, eine Lärmschutzwand mit der gleichen schallabschirmenden Wirkung zu errichten, da diese wesentlich weniger Grundfläche benötigt, als der Wall und somit den Forderungen nachgekommen werden kann. 6. Inhalte des Bebauungsplanes Mit den im Folgenden begründeten Festsetzungen kann im Rahmen der gebotenen planerischen Zurückhaltung eine Mindestregelung zur gewünschten Art der baulichen Nutzung, der Begrenzung und einheitlichen Ausformung der städtebaulichen Dichte und der Baukörperabmessungen getroffen werden, ohne den Gestaltungsfreiraum zukünftiger Bauherrn unzumutbar einzuschränken. 6.1. Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO sichert zusammen mit dem gem. § 1 Abs. 6 u. Abs. 9 BauNVO möglichen Ausschluss bzw. Einschränkung bestimmter Arten von Nutzungen grundsätzlich die von der Gemeinde gewünschte städtebauliche Ausrichtung des neuen Siedlungsgebietes in Anlehnung an die bestehende Bebauung. In diesem sind gem. Festsetzungen des vorliegenden B-Planes Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein und Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis max. acht Betten, sonstige nicht störende Gewerbebetreibe und Anlagen für Verwaltungen ausnahmsweise zulässig. Um Konflikte und Konkurrenzen durch flächenintensive und ggf. störende Vorhaben zugunsten der angestrebten Wohnbauentwicklung zu gewährleisten, werden im gesamten Gebiet aus dem Katalog der nach BauNVO ansonsten zulässigen Nutzungen die Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. Ihre Errichtung ist damit auch ausnahmsweise nicht zulässig. Die ansonsten ausnahmsweise zulässigen Betreibe des Beherbergungsbetriebe werden, da solche Vorhaben zum einen zu nachbarlichen Spannungen führen können und andererseits ein hohes Ver- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 15/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf kehrsaufkommen erzeugen, auf solche mit max. acht Betten beschränkt. Hinsichtlich der räumlichen Gliederung bei Art der baulichen Nutzung ist keine Differenzierung erforderlich, so dass die Bandbreite der zulässigen Nutzungen auf allen neu geschaffenen Grundstücken einheitlich ist. 6.2. Maß der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Unabhängig von der zulässigen Bauweise für Einzel- und Doppelhäuer wird einheitlich die Zulässigkeit einer zweigeschossigen Bebauung (II) mit einer Höhe der baulichen Anlagen (H) von max. 9,0 Meter über Gelände bei einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4. Die Bezugsebene für die Höhenfestlegungen ist mit der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße (Oberkante Fahrbahndecke) eindeutig definiert. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens darf maximal 0,5 Meter darüber und die Traufhöhe muss mindesten 1,5 Meter über der v. g. Bezugsebene liegen. Überschreitungen der festgesetzten Höhe baulicher Anlagen durch notwendige untergeordnete Bauteile wie Schornsteine können zugelassen werden. 6.3. Bauweise (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Hinsichtlich der Bauweise erfolgt für den gesamten Planbereich die Zulässigkeit von Haustypen in Form von Einzel- und Doppelhäuern. Damit verfolgt die Gemeinde das Ziel, gewisse dichtere Bauformen wie Doppelhäuser zuzulassen. Für die Einzel- und Doppelhäuser ist die abweichende Bauweise anzuwenden in der Gebäude zulässig sind wie in der offenen Bauweise, jedoch mit einer Längenbegrenzung auf 22 Meter. Angebaute Garagen bzw. Nebenanlagen werden nicht mit angerechnet. 6.4. Überbaubare Grundstücksfläche (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt großzügig und hält dabei gegenüber den Verkehrsflächen lediglich den Mindestabstand von drei Metern ein. Eine ausnahmsweise Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen ist je Gebäude einmal für untergeordnete Bauteile auf einer Länge von maximal drei Metern und einer Tiefe von max. einem Meter zulässig, um bei der Baugestaltung gewisse Variationsmöglichkeiten zu erhalten, ohne die städtebauliche Ordnung zu stören. 6.5. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Zur Vermeidung städtebaulich und nachbarschaftlich ungewollter Spannungen und zur die überwiegende Errichtung des klassischen „Einfamilienhaus“ zu befördern, sind in den Wohngebieten in Einzelhäusern je Baugrundstück max. zwei Wohnungen und ist in Doppelhäusern je Baugrundstück max. eine Wohnung zulässig. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 16/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 6.6. Garagen und Nebenanlagen (gem. § 12 und § 14 BauNVO) Der Bebauungsplan trifft auch Festsetzungen zur räumlich differenziert zulässigen Errichtung von Garagen sowie zu Nebengebäuden. Zur Wahrung eines unverbauten Vorgartenbereiches als öffentlich einsehbarer Bereich der Grundstücke und zu Schutz angrenzender Grünflächen, sind Garagen und Nebenanlagen, soweit es sich um Gebäude handelt, zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen Baugrenze sowie einem Abstand von drei Metern zu festgesetzten Grünflächen unzulässig. Für Gebäude dieser Art, die zwischen den Hauptgebäuden an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen, gelten die Regelungen der Nds. Landesbauordnung, so dass sie dort unter Einhalten gewisser Obergrößen als Grenzbebauung zulässig sind. 6.7. Verkehrliche Erschließung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über die westlich angrenzende Straße „Idem“ sowie die neue Planstraße. 6.8. Ver- und Entsorgung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) Eine gesonderte Ver- und Entsorgung ist nur in Bezug auf die auf die Abführung des Oberflächenwassers in die neu herzustellende Regenrückhaltung notwendig. Die geplanten Gebäude müssen an die neu zu verlegende Schmutzwasserkanalisation in der Planstraße angeschlossen werden. Für die weitere Abwasserbeseitigung kann an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation in der Straße Idem angeschlossen werden. Die übrige Ver- und Entsorgung für die Grundstücke wird über die Straße „Idem“ vorgenommen. 6.9. Flächen für die Regelung des Wasserabflusses (§ 9 (1) Nr. 16 BauGB) Es ist im nördlichen Grenzbereich zwischen Baugebiet und Lärmschutzeinrichtung ist ein dreieckiges, naturnahes, an der Oberfläche 300 m² großen Regenrückhaltebeckens zur Entwässerung und Rückstauung des aus dem Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers anzulegen. Um das Becken ist ein 1 m breiter Abstandsstreifen einzuhalten. Die Wartung kann in der Fläche positioniert werden. (s. a. Pkt. 9) 6.10. Öffentliche Grünflächen (gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB) 6.10.1. Grünfläche im Bereich der Regenrückhaltung Die nicht als Regenrückhaltebecken genutzte Fläche ist als Grünfläche mit Landschaftsrasen anzulegen und maximal zweimal jährlich zu mähen. 6.10.2. Grünfläche im Bereich der Lärmschutzeinrichtung Der Bereich für die Lärmschutzwand wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die nicht für die Lärmschutzwand benötigte Fläche ist als Landschaftsrasenfläche mit Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 17/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf einer max. zweimaligen jährlichen Mahd oder als Gehölzfläche anzulegen. 6.10.3. Grünfläche an der Wallhecke Die Grünfläche ist als extensiver Landschaftsrasen mit max. zweimaliger Mahd/Jahr oder als Gras- und Hochstaudenfläche anzulegen. Aufkommende Gehölze sind zum Schutz der Wasserleitung (Schutzstreifen) zu beseitigen. 6.11. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Auf der gekennzeichneten Fläche ist der Grenzgraben und seine Böschung sowie ein 50 cm Uferstreifen als naturnahes Gewässer in Anlehnung an den Bestand zu erhalten. Es gelten die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Nds. Wassergesetzes. Für die Befestigung der Zu- und Abfahrten, Stellplätze und Gehwege zu bzw. auf den jeweiligen Baugrundstücken dürfen nur Pflastersteine oder Platten verwendet werden. Die Verlegung darf nur in einem Sandbett oder mit Recyclingmaterial, welches hinsichtlich des Schadstoffgehalts die Zuordnungswerte Z 0 der LAGAMitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln" (1997, 2003) zu erfüllen hat, erfolgen. Ein Einbau von Recyclingschotter mit einem Zuordnungswert von bis zu Z 2 der LAGA-Mitteilung 20 ist nur auf Antrag mit Genehmigung nach einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde zulässig. 6.12. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht(e) (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) In Bezug auf die sich im Plangebiet befindende und nachrichtlich übernommene Hauptwasserleitung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) würde nach Rücksprache mit dem OOWV je beidseitig der Leitung in einem Abstand von drei Meter ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt. 6.13. Immissionsschutz (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes wurde von dem Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz (IEL GmbH) eine Schalltechnische Stellungnahme vom 16.09.2015 abgegeben.7 Für die Berechnungsergebnisse wurde folgende Datenlage zu Grunde gelegt: DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau", Juli 2002 DIN 18005 Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990 – Der Bundesminister für Verkehr Abteilung Straßenbau IEL GmbH (16.09.2015): Schalltechnische Stellungnahem im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ der Gemeinde Ihlow. 7 Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 18/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau", November 1989 Zulässige Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN 18005-1 für ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)" sind: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): 55 dB(A) Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 45 dB(A). Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm ist die RLS-90 Verkehrszählungsergebnisse8 aus einer Verkehrszählung im Rahmen der Planungen für die geplante Ortsumgehung B210n: Prognosewert von 9900 Kfz / 24 Std für das Jahr 2025. Da keine detaillierten Angaben zur prozentuellen Aufteilung des Schwerlastverkehrs aus den Verkehrszählungsergebnissen für die Tages- (6.00 - 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 - 6.00 Uhr) vorliegen, wird in Bezug auf den Schwerlastverkehr auf offizielle Verkehrszahlen aus dem Jahre 2000 zurückgegriffen: Nächstgelegene Zählstelle für den prozentualen Anteil Schwerlastverkehr ist ZST 0941. Der DTV-Wert aus den Zählungen für die B10n wurde unverändert übernommen. Es wurden folgende Verkehrsstärken zugrunde gelegt: „Auricher Straße L 1 (2025)": DTV: 9900 Kfz / 24 Std. pt: 6,4 % (aus dem Jahr 2000) pn: 12 % (aus dem Jahr 2000) Es wird auf dem Straßenabschnitt innerorts eine Geschwindigkeit v = 50 km/h, ab dem Ortsausgangsschild v = 70 km/h und „nicht geriffelter Gussasphalt" zugrunde gelegt. Neben der Ausgangsdatenlage wurde dem Gutachten, bzw. der Berechnung des Schallschutzes zu Grunde gelegt, dass sich innerhalb des Plangebietes zur „Auricher Straße (L 1)" eine 20 m – Bauverbotszone befindet. Auf dieser darf nach Aussage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine aktive Lärmschutzeinrichtung errichtet werden. Die Berechnung der Lärmpegelbereiche folgt somit auf der Annahme eines 3,5 m hohen Walls innerhalb der Bauverbotszone, da die Berechnung ohne aktiven Schallschutz eine deutliche Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte ergibt. Die Ergebnisse zeigen deutliche Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte innerhalb der bebaubaren Flächen des Plangebietes von < 7 dB während der Tageszeit und während der Nachtzeit von < 10 dB. 8 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 19/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Abb.: Lärmpegelbereiche ohne aktive oder passiv Schallschutzmaßnahmen, tags Mit aktiver Lärmschutzeinrichtung ergeben die Ergebnisse für das Erdgeschoss die Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte im Bereich der Lärmschutzeinrichtung. Seitlich der Lärmschutzeinrichtung werden die Orientierungswerte jedoch um ca. 5 dB überschritten. Im 1. Obergeschoss werden die zulässigen Orientierungswerte abhängig von der Lage zum Wall um ca. 2 - 5 dB überschritten. Abb.: Lärmpegelbereiche mit Errichtung eines 3,5 m hohen Walls, nachts Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 20/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Das Gutachten hält folglich fest, dass trotz aktiver Lärmschutzmaßnahmen Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte, jedoch nur auf deutlich reduzierteren Flächenanteilen, stattfinden. Folglich werden ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen notwendig. Weshalb die maßgeblichen Außenlärmpegel ermittelt und darauf aufbauend Lärmpegelbereiche zur Bestimmung von baulichen Schallschutz-Maßnahmen definiert werden. Abb.: Lärmpegelbereiche mit Errichtung eines 3,5 m hohen Walls, tags, 1.OG Folgende Festsetzungen werden folglich auf Basis der Empfehlung des Gutachtens getroffen: Aktive Lärmschutzeinrichtung Auf der festgesetzten Fläche ist eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 3,5 m über Fahrbahnoberkante der L 1 zu errichten. Bei einer Aufschüttung eines Walls als Fuß ist dieser mit gleitenden Übergängen von 1 : 1,5 zu den angrenzenden Abschnitten herzustellen. An das Schalldämm-Maß der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 (z. B. Wohn-, Schlaf- und Büroräume) sind erhöhte Anforderungen bezüglich des Schallschutzes zu stellen. In Abhängigkeit von den in der Planzeichnung festgesetzten Lärmpegelbereichen sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten resultierenden Luftschalldämm-Maße R'w für die Außenbauteile nicht zu unterschreiten. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 21/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Maßgeblicher Lärmpegelbereich gem. DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel [dB(A)] Erforderliches bewährtes Schalldämmmaß Aufenthaltsund Wohnräume Büroräume Ähnliches II 56 - 60 30 30 III 61 - 65 35 30 und Die Berechnung der konkreten Schalldämm-Maße im Genehmigungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Tabellen 9 und 10 der DIN 4109. Für Außenbauteile (Fenster, Dächer und Wände) von schutzbedürftigen Räumen, die an der zur lärmquellenabgewandten Seite angeordnet werden, können um 5 dB(A) verminderte Außenlärmpegel angesetzt werden d. h. Reduzierung des Lärmpegelbereichs um eine Stufe. In den Lärmpegelbereichen II und III ist bei Schlafräumen die erforderliche Gesamtschalldämmung der Außenfassaden auch im Lüftungszustand sicherzustellen. Die Freiräume zum Aufenthalt von Menschen (Terrassen, Balkone, Loggien) in den Bereichen mit Überschreitungen (siehe auch nachstehende Abbildung) sind auf der der L 1 „Auricher Straße" abgewandten Gebäudefront anzuordnen oder durch massive bauliche Anlagen mit einer Mindesthöhe von h = 2,0 m über gegen den Verkehrslärm zu schützen. Für den Lärmpegelbereich LPB I werden die Vorgaben eingehalten. Auf Grund der Anforderungen an den Wärmeschutz kann davon ausgegangen werden, dass damit in aller Regel auch die Anforderungen an den baulichen Schallschutz der Fenster im LPB II erfüllt werden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 22/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Abb.: Bereiche mit Überschreitungen 6.14. Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und zur Bindung für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Der vorhandene Gehölzbestand ist zu erhalten und so zu ergänzen, dass eine einreihige freiwachsende Gehölzreihe entsteht. Hierzu sind alle 2 m ein standortgerechtes heimisches Gehölz (Strauch oder Baum) zu pflanzen und zu erhalten; die vorhandenen Gehölze sind in die Bepflanzung mit einzubeziehen und anzurechnen. Bei Ausfällen ist zur Sicherung des Gehölzbestandes eine Nachpflanzung vorzunehmen. 6.15. Erhaltung und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Zur Anrechnung der Kompensation in Verbindung mit der Abgrenzung und Durchgründung des Gebietes gem. Aussagen des Umweltberichtes wird folgendes festgesetzt: 6.15.1. Anlage Wallhecke Eine Wallhecke ist fachgerecht anzulegen und zu bepflanzen. 6.15.2. Bepflanzung Wall als Wallhecke Der vorhandene Wall ist fachgerecht als Wallhecke zu bepflanzen. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 23/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 7. Umweltbericht 7.1. Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes Die Gemeinde Ihlow legt im Bebauungsplan 1221 „Teilbereich Idem“ im Ortsteil Westerende - Kirchloog nördlich der Auricher Str. L 1 ein allgemeines Wohngebiet fest. Hier sind Doppel- und Einzelhäuser mit höchstens zwei Vollgeschossen zulässig. Die Überbaubarkeit wird mit einer GRZ von 0,4 festgelegt. Das Gebiet wird durch eine Planstraße von dem Straßenzug Idem aus erschlossen. Im Süden wird entlang der Auricher Straße ein breiter Grünstreifen festgelegt, in dem Wallhecken erhalten bzw. angelegt werden sollen, ebenso ist hier der Bau einer Lärmschutzeinrichtung (Lärmschutzwand) vorgesehen; eingebettet in den Grünflächen ist eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken. Umfang des Vorhabens / Flächenbilanz Allgemeines Wohngebiet 1,31 ha davon überbaubare Fläche 0,79 ha Verkehrsfläche 0,15 ha Flächen für Regenrückhaltebecken 0,03 ha Grünfläche 0,30 ha 7.2. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen 7.2.1. Fachgesetze Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 16.06.2013, BGBl. I S. 15048) i. V. m. § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29.07.2009) zuletzt geändert am 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) und des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG vom 19. 02.2010) zu beachten. Schutzgebiete oder -objekte nach dem Naturschutzrecht, dem Denkmalschutzrecht oder dem Wasserrecht sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht bekannt. Das Wallheckenkataster des Landkreises Aurich zeigt an der Grenze des Plangebietes eine Wallhecken, die jedoch nicht mehr vorhanden ist; dafür besteht entlang des L 1 Auricher Straße eine Wallhecke, die jedoch noch nicht im Wallheckenkataster des Landkreises aufgenommen wurde. Die Wallhecke unterliegt dem Schutz des BNatSchG § 29 in Verbindung mit dem NAGBNatSchG § 22 Abs. 3. Hinsichtlich des Grundwassers und der Oberflächengewässer ist das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Wassergesetz vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64, zuletzt geändert am 03.04.2012) zu beachten. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 24/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Das Nds. Denkmalschutzgesetz von 1979, zuletzt geändert am 2011 legt fest, dass eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde notwendig ist, wenn Erdarbeiten an einer Stelle vorgenommen werden, wo archäologische Funde zu erwarten sind. An der östlichen Grenze des Planbereiches verläuft ein Graben (Gewässer III. Ordnung). Das Wasserhaushaltsgesetz gibt in § 27 vor, dass oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften sind, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen Zustandes bzw. Potenzials und ihres chemischen Zustandes vermieden wird und ein guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. 7.3. Planerische Vorgaben Das Landesraumordnungsprogramm legt die L 1 als Hauptverkehrsstraße fest. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich hat am 20.07.2006 seine Gültigkeit verloren. Seit der Bekanntmachung der Planungsabsichten im Januar 2009 befindet sich der Landkreis Aurich in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, welches als Entwurf vom 06.07. bis 14.08.2015 auslag. Der Entwurf entfaltet in seiner jetzigen Form die Bindungswirkung von sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Die Inhalte sind bereits jetzt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Der Landkreis Aurich besitzt zurzeit kein gültiges Regionales Raumordnungsprogramm9. Derzeit liegt jedoch ein Nach dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms liegt der Planbereich an der Grenze eines Vorsorgegebietes für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung, das sich um Westerende Kirchloog herumzeiht. Auch hier wird die L 1 als Straße von regionaler Bedeutung dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow stellt das Gebiet derzeit als Wohnbaufläche dar. Lediglich der nördliche Zipfel (ca. 2 Grundstücke) fällt in die Fläche für die Landwirtschaft. Das Landschaftsprogramm Nds. trifft für den Planbereich keine speziellen Aussagen. Es kennzeichnet die natürliche Region als Ostfriesische-Oldenburgische Geest, in der aus landesweiter Sicht der Schutz von naturnahen Wäldern und Hochmooren, der Wallhecken, Altwässer und nährstoffarmer Moorseen sowie des Feuchtgrünlandes vorrangige Bedeutung hat. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Aurich liegt als Entwurf (1996) vor. Für den Planungsraum werden folgende Grundlagen ermittelt: 9 Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 1992) für den Landkreis Aurich vom 20.03.1992, genehmigt durch die Bezirksregierung Weser-Ems am 13.03.1996, veröffentlicht und in Kraft getreten am 29.03.1996 ist durch Zeitablauf unwirksam seit 20.07.2006. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 25/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Die Landschaftseinheit wird als Auricher Geest bezeichnet. Für den Arten- und Biotopschutz wertvolle Bereiche werden im Planbereich nicht dargestellt. Im Osten des Straßenzugs Idem liegt das Landschaftsschutzgebiet Upstalsboom und Umgebung. Die Gemeinde Ihlow besitzt einen Landschaftsplan. Der Landschaftsplan kennzeichnet die im Osten angrenzenden Bereiche als wertvolle Grünlandflächen. Das Gebiet selber besitzt keine besondere Bedeutung. Die Ausweisung als Baufläche im Flächennutzungsplan wird als gering konfliktträchtig bewertet. 7.4. Beschreibung des Planungsraumes 7.4.1. Nutzungen, Schutzgebiete Das Plangebiet wird heute landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Es ist umgeben von Siedlungsbereichen im Westen und Nordwesten (Straßenzug Idem) sowie im Südosten und Süden (Auricher Str.). In 550 m Entfernung liegt im Osten das Landschaftsschutzgebiet Upstalsboom und Umgebung (LSG Aurich 00005). Im Plangebiet liegt nach dem Wallheckenkataster eine Wallhecke im Grenzbereich zum Grundstück Idem 6; diese ist nicht mehr vorhanden. Die Wallhecke entlang der Auricher Straße ist im Wallheckenkataster nicht erfasst. Wallhecken unterliegen dem gesetzlichen Schutz des BNatschG in Zusammenhang mit § 22(3) NAGBNatSchG. 7.4.2. Naturräumliche Lage Der Untersuchungsraum gehört innerhalb der naturräumlichen Einheit der Ostfriesisch-Oldenburgischen Geest zur Landschaftseinheit der Auricher Geest. Bei der Auricher Geest, nördlich des Ems-Jade-Kanals, handelt es sich um einen Landschaftsraum, der durch die anthropogenen Einflüsse stark geprägt ist. Das Gelänge liegt zwischen 2,5 und 4 m ü NN. 7.4.3. Klima, Luft Lärm Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich einer feucht gemäßigten Klimazone, die durch den Einfluss der Nordsee bestimmt wird. Die vorrangig westlichen Winde bewirken eine ständige Bewegung der Luftmassen und einen Wärmeaustausch zwischen Meer und Festland. Das trägt zu einem Ausgleich der Temperaturen zwischen Sommer- und Wintermonaten bei, so dass die Durchschnittstemperaturen im Januar bei 0,5 bis 1,0° C und im Juni bei 16,0° bis 17,0° C liegen (Durchschnittstemperatur 9° Celsius, mittlere Sommertemperatur 13° Celsius, mittlere Wintertemperatur 4° Celsius)10. Mit einem Maximum in den Sommermonaten beträgt der mittlere Niederschlag 770 mm bis 830 mm pro Jahr. Mit durchschnittlich ca. 811 mm Niederschlag im Jahr ist eine hohe Niederschlags- 10 Vgl.: NIBIS© Kartenserver (2010),Hannover, (Zugriff: 2015). Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 26/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf rate zu verzeichnen. Die klimatische Wasserbilanz beträgt 272 mm/Jahr. Der Wind weht überwiegend aus süd- bis westlichen Richtungen mit durchschnittlich 4,1 m/sec. Neben den typischen aus westlichen Richtungen herangeführten Tiefausläufern gibt es auch Hochdruckgebiete mit Winden aus östlicher Richtung. Bei den Hochdruckwetterlagen kommen örtliche Modifikationen des Großklimas stärker zur Geltung. Der geringste Luftaustausch liegt bei winterlichen Hochdrucklagen vor. Hinsichtlich der vorhandenen Immissionssituation ist vor allem der KFZ-Verkehr auf der Auricher Straße zu nennen. Hierdurch bedingt sind erhöhte Schadstoffwerte im Nahbereich der Straßentrassen zu erwarten. Genaue Daten über Luftuntersuchungen im Untersuchungsgebiet liegen nicht vor, aber anhand der klimatischen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass vorhandene Belastungen relativ schnell verwirbelt und verdünnt werden. Auch die Lärmsituation im Planungsbereich ist durch die Lage an der Auricher Straße geprägt. Die im Zuge der Planung erstellte Schalltechnische Stellungnahme (erstellt durch Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Aurich, 2015) sagt aus, dass die für ein allgemeines Wohngebiet vorgegebenen Orientierungswerte von 55 dB(A) tags heute bis zu 7 dB(A), von 45 dB(A) nachts bis um 5 dB(A) überschritten werden. Diese Ergebnisse machen deutlich, dass ein allgemeines Wohngebiet nur mit Schallschutzmaßnahmen entlang der Landesstraße umgesetzt werden kann. Der Bebauungsplan sieht daher entsprechend der Schalltechnischen Stellungnahme Flächen für die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (Lärmschutzwand) vor. Durch die Planung findet keine wesentliche Veränderung des Klimas statt. Zwar wird durch die Bebauung das Grünland beseitigt und damit ein wesentlicher Kaltluftproduzent, wodurch eine Veränderung des Lokalklimas zu erwarten ist. Diese kleinräumigen Veränderungen werden jedoch aufgrund des Klimas schnell ausgeglichen, so dass von keiner wesentlichen Änderung des Klimas auszugehen ist. Lärm- und Schadstoffimmissionen sind kurzfristig im Zuge der Baumaßnahmen, längerfristig in geringem Maße durch die Nutzung der Flächen(Heizung, Verkehrs) in geringem Maße zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen gehen hiervon nicht aus, da die Lärmbelastung sehr gering ist, die Immissionen aufgrund des vorherrschenden Klimas schnell verwirbelt und verdünnt werden. 7.4.4. Böden Im Plangebiet liegen Gley-Pdsole vor, die sich auf Feinsanden gebildet haben, die bis in eine Tiefe von 1 m Feinsand vorliegen. Das Grundwasser steht hoch an, was zur Ausbildung der Gley-Podsole geführt hat. Die sandigen Böden weisen ein geringes landwirtschaftliches Ertragspotential auf. Altlasten sind nicht bekannt. Wertvolle Böden liegen nicht vor. Die Gefahr der Bodenverschmutzung während des Baus der geplanten Gebäude und Verkehrsflächen ist durch sachgerechte Bauabläufe sowie ordnungsgemäß ge- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 27/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf wartete Baumaschinen zu vermeiden. Durch die Anlage des Wohngebietes wird der Faktor „Boden“ vor allem durch die Versiegelung beeinträchtigt, die zu einem vollständigen ökologischen Funktionsverlust des Bodens führt. Eine Versiegelung erfolgt auf dem gesamten Bereich der Verkehrsfläche sowie auf den WA-Flächen bis zu max. 60 % (s. B-PlanFestsetzungen). Durch die Versiegelung wird nicht nur der Boden beseitigt, sondern auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere zerstört sowie die Versickerung und Rückhaltung des Oberflächenwassers vermindert. Insgesamt ist im Bebauungsplanbereich eine Versiegelung von überschlägig 0,77 ha zulässig. Die Versiegelung des Bodens stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dar, zum einen durch den Verlust des Bodens an sich, zum anderen durch die hiermit verbundenen Auswirkungen auf Oberflächenund Grundwasser, Pflanzen- und Tierwelt. Eine Vermeidung der Eingriffe ist nicht möglich; es sind daher großflächige Kompensationsmaßnahmen notwendig. 7.4.5. Grundwasser / Oberflächengewässer Grundwasseroberfläche liegt bei 5 bis 16 dm unter Flur an. Die Grundwasserneubildungsrate ist mit 201 bis 250 mm/Jahr mittel, das Schutzpotential wird als hoch angegeben.11 Am Ostrand des Geltungsbereiches verläuft ein Graben mit Röhrichtvegetation, der nach Norden immer trockener ist. Seine Sohle liegt weniger als einen m unter den benachbarten Flächen. Ein zweiter Graben verläuft direkt angrenzend an der südlichen Geltungsgebietsgrenze entlang der Auricher Straße vor der hier verlaufenden Wallhecke. Im westlichen Abschnitt ist der Graben allerdings verrohrt. Die Fließrichtung verläuft nach Osten. Durch die Versiegelung und durch die Verdichtungen des Bodens werden eine Versickerung des Niederschlagswassers und damit eine Grundwasserneubildung unterbunden. Der vorhandene Grenzgraben an der östlichen Grenze des Geltungsbereiches soll als Grenzgraben erhalten werden. Es erfolgt daher eine entsprechende Festsetzung in einer Maßnahmenfläche auf den Bauflächen. Hierdurch ist zwar der Erhalt des Grabens in seiner hydrologischen Funktion gesichert; aufgrund der Lage direkt an gepflegten Gartengrundstücken wird jedoch seine ökologische Funktion durch die Planung eingeschränkt. Der Graben vor dem Wallbereich an der Auricher Straße wird durch die Planung nicht berührt; das Entwässerungskonzept sieht die Ableitung des Wassers aus dem Regenrückhaltebecken in den Graben und die Fortführung des Wassers nach Osten vor. 11 Vgl.: NIBIS© Kartenserver (2010),Hannover, (Zugriff: 2015). Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 28/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Durch die geringere Versickerung und durch die geringere Zurückhaltung des Wassers auf den versiegelten Flächen, im Gegensatz zum Grünland, wird das anfallende Niederschlagswasser erheblich schneller zu den Oberflächengewässern geleitet und hier abgeführt. Dieses führt zu einer erheblich stärkeren Periodizität in den Fließgewässern, d.h. schnell steigende Wasserstände bei Niederschlagsereignissen, schnell sinkende Wasserstände in Trockenperioden. Eine kontinuierliche Wasserführung mit einem jahreszeitlich nur leicht schwankenden Wasserspiegel wird hierdurch verhindert; die Bewirtschaftung und Pflege der Gewässers aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden erschwert, ebenso die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere. Diese Auswirkungen sollen durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens minimiert werden. Durch die längere Rückhaltung des Oberflächenabflusses im Gewässer soll die Versickerung vermehrt werden sowie durch den gedrosselten Ablauf die Wasserführung in den angrenzenden Gräben harmonisiert werden. 7.4.6. Biotopbestand Die Fläche ist heute als intensiv genutztes Grünland einzustufen, wobei der Feuchtegrad nach Osten zum Graben zunimmt (GIF). Beim Grenzgraben am Ostrand des Bebauungsplans handelt es sich um einen nährstoffreichen Graben (FGR). Er ist mit Binsen, Iris, Schwaden in Teilen auch mit Algen stark bewachsen; nach Norden wird der zunehmend trockener. Hieran grenzt auf dem Nachbargrundstück eine Hecke aus Eiben und Lebensbäumen an, die aber in einem sehr schlechten Zustand ist. Im Süden liegt entlang der Straße ein Wall, der nur im östlichen Bereich bepflanzt ist. Hier stehen vor allem Eichen, Birken und Pappeln; im Unterwuchs sind Brennnesseln und Klettenlabkraut dominant. Im Bereich des bewachsenen Walls ist eine Feldzufahrt vorhanden. Im Westlichen Bereich ist der Wall gehölzlos und mit einer Grasflur bewachsen. Vor dem im Südwesten liegenden Wohngebäude ist heute kein Wall vorhanden, als Abgrenzung steht hier eine geschnittene Buchenhecke. Die in dem Wallheckenkataster des LK dargestellte Wallhecke ist hier nicht mehr vorhanden. Entlang des Straßenzugs Idem stehen nur vereinzelt Bäume (2 Birken, eine Erle, eine Kirsche). Im nördlichen Grenzbereich zum dort stehen Wohngebäude wachsen 4 Kastanien sowie eine Birke. Im nördlichen Bereich an den Flurstücksgrenzen wachsen 6 Hainbuchen (Durchmesser 20 bis 40 cm) sowie im mittleren Bereich ein kleines Stück Hainbuchenhecke. Wallhecken Nach dem Wallheckenkataster soll entlang der Grenze zum südwestlichen Wohngebäude eine Wallhecke stehen; hiervon ist aber nichts mehr vorhanden. Die Wallhecke entlang der Landesstraße ist im Wallheckenkataster nicht aufgeführt. Er könnte daher erst später angelegt worden sein. Durch den Bebauungsplan sind folgende Auswirkungen auf die Biotope zu erwar- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 29/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf ten Die Grünlandfläche wird vollständig beseitigt, zum Teil versiegelt und durch gepflegte Gartenflächen ersetzt. Der Graben an der Ostgrenze wird zwar erhalten, seine ökologische Funktion wird durch die Einbeziehung in die privaten Bauflächen aber vermutlich bereits durch die Angrenzung von stark gepflegten Gartenflächen gemindert. Die Gehölzbestände im nördlichen Bereich werden durch eine textliche Festsetzung zwar weitgehen gesichert, zwei Bäume sowie eine Hecke müssen jedoch beseitigt werden. Durch die Einbindung der Gehölze in die Garten- und Bauflächen ist eine Schwächung der Gehölze, ggf. auch eine Verminderung der ökologischen Bedeutung zu befürchten. Der Gehölzbestand auf dem Wall an der Auricher Straße wird erhalten und nach Westen hin erweitert. Die Gehölze am Straßenzug Idem werden nicht festgesetzt, da der Straßenzug Idem jedoch erhalten wird, ist ein Verlust der Bäume aufgrund der Planung nicht notwendig. Die nicht mehr vorhandene Wallhecke im Südwesten wird wieder errichtet, besitzt aber aufgrund der angrenzenden Siedlungsbereiche eine ökologische Abwertung. Durch die Grünstreifen, der von West nach Ost entlang der Auricher Straße verläuft, soll eine gewisse ökologische Durchgängigkeit sichergestellt werden. 7.4.7. Landschaftsbild Der Planbereich ist als Grünlandbereich im Siedlungsrandbereich zu kennzeichnen, der durch einzelne Gehölzbestände abgegrenzt bzw. gegliedert ist. Der Planbereich liegt innerhalb eines Wallheckenbereiches mit überwiegender Grünlandnutzung, wird aber bereits durch die umliegenden Siedlungsbereiche im Westen und Süden (Ortsteil Idem), durch den neueren Siedlungsbereich südlich der Auricher Straße sowie durch Einzelgebäude im Osten südlich und nördlich der Auricher Straße optisch geprägt. Durch die Planung wird der Bereich aus der freien Landschaft in den Siedlungsbereich in landschaftsüblicher Bauweise einbezogen. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Ein- und Durchgrünung soll ein harmonischer Übergang sichergestellt werden. 7.4.8. Sach- und Kulturgüter Nach Auskunft der Ostfriesischen Landschaft handelt es sich bei dem Plangebiet um eine siedlungstopographische Verdachtsfläche, bei der archäologische Funde und Befunde nicht ausgeschlossen werden können. Um diese Situation rechtzeitig aufzuklären, soll frühzeitig vor Beginn der Erdarbeiten eine Projektion der Flächen durch die Ostfriesische Landschaft erfolgen. Die Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 30/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Gemeinde wird die Ostfriesische Landschaft bei diesen Arbeiten unterstützen; hierzu wird im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Ostfriesischer Landschaft getroffen. Sollten bei der Projektion archäologische Denkmalsubstanz zutage kommen, werden die Vorgaben des Nds. Denkmalschutzgesetzes beachtet. So sollen in diesem Fall z.B. ausreichen lange Fristen zur Dokumentation und Fundbergung der Ostfriesischen Landschaft eingeräumt sowie die notwendigen Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Als Sachgut ist die parallel zur Kreisstraße verlaufende Wasserleitung des OOWV zu nennen; die Wasserleitung wird in der Planung berücksichtigt; eine Überbauung oder Bepflanzung der Leitungstrasse ist nicht vorgesehen. Eine Beeinträchtigung wird nicht hervorgerufen. 7.4.9. Mensch Eine Wohnnutzung findet um das Gebiet herum im Siedlungsbereich bzw. als Einzelgebäude statt. Eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch die Ausweisung der Siedlungsbereiche findet nicht statt. 7.5. Wechselwirkungen Schutzgut Beeinträchtigung des Schutzgutes Wechselwirku Beurteilung der hierdurch zu ngen zu erwartenden Beeinträchtigungen anderen Schutzgütern Klima / Luft / unerheblich Lärm Boden Zunehmende Versiegelung Klima Verringerte Verdunstung und erhöhte Aufheizung versiegelter Flächen; aufgrund des Großklimas aber keine erhebliche Beeinträchtigung Grundwasser Verringerung der Versickerung und Grundwasserneubildung; aufgrund des anstehenden Bodens aber geringe Auswirkung; Möglichkeit der Versickerung durch Regenrückhaltegewässer Oberflächengewässer Erhöhung des Oberflächenabflusses und damit verstärkte Periodizität des Wasserabflusses mit Auswirkung auf das Gewässerökosystem; Vermeidung durch Regenrückhaltegewässer Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 31/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Schutzgut Beeinträchtigung des Schutzgutes Wechselwirku Beurteilung der hierdurch zu ngen zu erwartenden Beeinträchtigungen anderen Schutzgütern Pflanzen- und Verlust des Wuchsraumes der Tierwelt Pflanzen und des Lebensraumes von Tieren; hierdurch Auswirkung auf das Landschaftsbild Grundwasser Verlust der Grundwasserneubildung Oberflächengewässer 7.6. Landschaftsbild Veränderung des Landschaftsbildes durch Versiegelung und damit Verlust der Vegetation; keine Erheblichkeit Oberflächengewässer Erhöhung der Periodizität der Gewässer und damit Auswirkungen auf Gewässerökosysteme; Vermeidung durch Regenrückhaltegewässer --- Pflanzen- und Beseitigung der Klima Tierwelt Vegetation und der Lebensräume für Tiere; Verringerung der ökologischen Bedeutung des Gewässers und der LandschaftsGehölze bild Geringere Verdunstung und stärkere Aufheizung, Verlust von Kaltluftproduktion; aufgrund des Großklimas aber keine erhebliche Beeinträchtigung Landschaftsbild Einbeziehung der Fläche in den Siedlungsbereich Mensch Verlust des Landschaftsgenusses im ortsnahen Bereich; keine erhebliche Beeinträchtigung Mensch --- --- --- Sach- und Kulturgüter --- --- --- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Beseitigung von landschaftsraumtypischen Vegetationsbeständen; Prognose ohne aktuelles Bauleitplanverfahren Durch die Flächennutzungsplanung wird die Nutzungsänderung bereits vorbereitet. Hiernach ist die Fläche bereits als Wohnbaufläche vorgesehen. Bei einer Nichtumsetzung der Flächennutzungsplanung würde die landwirtschaftliche Nutzung vermutlich weiterhin ausgeübt werden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 32/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 7.7. Anderweitige Planungsalternativen Vollständig anderweitige Planungsalternativen liegen nicht vor. Im Detail wurden die Anordnung des Regenrückhaltebeckens und die Gestaltung der Lärmschutzeinrichtung diskutiert. Vor allem vor dem Hintergrund einer möglichst hohen Ausnutzung der Bauflächen im Sinne eines flächensparenden Bauens wurde die gefundene Lösung gewählt. So wird auch aufgrund der räumlichen Lage der Bau einer Lärmschutzwand vorgesehen. Ebenso wurde zur besseren baulichen Ausnutzung sowie zur Sicherung der Gestaltungsfreiheit der Eigentümer auf Vorgaben zur Bepflanzung der Gartenbereiche und der Verkehrsfläche verzichtet. 7.8. Regelung des Wallheckenschutzes gemäß NAGBNatSchG § 22 Abs. 3 Wallhecken sind gemäß § 22 (3) gesetzlich geschützt. Das Wallheckenkataster zeigt eine Wallhecke im Bereich der nördlichen Grenze des Hauses Idem 6 an der Grenze zum Geltungsbereich. Diese Wallhecke existiert nicht mehr; eine Beseitigung der Wallhecke wurde jedoch nach Kenntnis der Gemeinde durch die Untere Naturschutzbehörde nicht genehmigt. Die Gemeinde ersetzt die Hecke durch diese Planung. Allerdings findet hierdurch eine gewisse Entwertung aufgrund der beidseitigen Bebauung statt. Daher wird ein Ersatz durch Neuaufrichtung einer Wallhecke an der östlichen Geltungsbereichsgrenze geleistet. Zusätzlich wird die Wallhecke entlang der Auricher Straße im bisher nicht gehölzbestandenen Abschnitt bepflanzt, so dass hier eine durchgehende Wallhecke entlang der L 1 hergestellt wird. Entlang dieser Wallhecke wird ein 6 m breiter Schutzstreifen im Bebauungsplan festgelegt. 7.9. Verträglichkeitsvorprüfung nach § 34 BNatSchG Gemäß § 34 BNatSchG muss überprüft werden, ob Projekte auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete verträglich mit den Erhaltungszielen des Gebietes sind. Nach dem Runderlass des Nds. Umweltministeriums zum Europäischen Ökologischen Netz „Natura 2000“ 12 soll hierzu vorerst eine Vorprüfung stattfinden, in der festgestellt wird, ob eine Nichtverträglichkeit vorliegen kann. FFH-Gebiet Teichfledermausgewässer Ca. 650 m westlich des Planungsraumes liegt das FFH-Gebiet FFH-Gebiet Nr. 183: Teichfledermausgewässer im Raum Aurich, das die Westerender Ehe bis Ringkanal umfasst Durch dieses Natura 2000-Gebiet werden die Fließgewässer und größeren Stillgewässer geschützt, die innerhalb eines Radius von 15 km (Größe des Jagdreviers der Teichfledermaus) von bekannten Fledermausquartieren im Raum Aurich liegen. Durch die Anlage der Wohnbaufläche ist nicht mit einer Beeinträchtigung des FFHGebietes zu rechnen. 12 Nds. Umweltministerium zum Europäischen Netz „Natura 2000“ (RdErl. D. MU v. 28.07.2003-29220005/12/7). Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 33/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Die Planung liegt etwa 650 m westlich der Westerender Ehe, getrennt von Siedlungsbereichen und Straßen. Es findet kein direkter Flächenverlust im FFH-Gebiet oder eine indirekte Beeinträchtigung durch Luft- und Lärmimmission statt. Durch das Bauvorhaben wird nicht direkt in das Wasserregime der Westerender Ehe im Bereich der Schutzbereiche eingegriffen. Eine Belastung der Westerender Ehe ist aufgrund der Entwässerungskonzeption nicht gegeben. Durch die Planung wird die Gestalt des Gewässers und der Gewässer begleitenden Flächen nicht verändert. Eine qualitative Beeinträchtigung des Wassers der Westerender Ehe und damit des Schutzgebietes ist durch die Planung nicht zu erwarten. Eine relevante Immissionsbelastung des FFH-Gebietes ist nicht zu befürchten. Auch die Flugkorridore der Teichfledermaus werden, da die Planung nicht im Gewässernahbereich liegen, nicht zerschnitten oder auf andere Weise beeinträchtigt. Es kann daher von einer Verträglichkeit des Projektes mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes ausgegangen werden. Vogelschutzgebiet Ostfriesische Meere Das Vogelschutzgebiet Ostfriesische Meere V 09 liegt in einer Entfernung von 3 km im Westen. Es umfasst ein großflächiges, offenes Niederungsgebiet aus zumeist entwässertem Marschengrünland mit eingeschlossenen Binnenseen. Als Vogellebensraum sind die Ostfriesischen Meere zum einen als Brutlebensraum für Wiesenvögel (insbesondere Uferschnepfe, Kiebitz) und Arten der ausgedehnten Röhrichte (Rohrweihe) und schilfbestandenen Gräben (Blaukehlchen, Schilfrohrsänger) von besonderer Bedeutung. Zum anderen dient es als Rastgebiet für nordische Gänse und Limikolen. Das Gebiet ist einer der niedersächsischen Verbreitungsschwerpunkte und traditionelles Brut- und Nahrungsrevier der Wiesenweihe. Das Gebiet steht in Vernetzung mit anderen Feuchtgrünlandgebieten und Gastvogellebensräumen in Ostfriesland, insbesondere mit dem Fehntjer Tief, dem binnendeichs gelegenen Küstenstreifen sowie dem Wattenmeer. Durch die Planung wird in das Vogelschutzgebiet nicht direkt eingegriffen. Es werden auch keine Wirkfaktoren erkannt, die in das 3 km entfernte Gebiet reichen und hier über Luft, Boden und Wasser eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes hervorrufen könnten. Das Plangebiet stellt auch keinen Teillebensraum der im Schutzgebiet lebenden Brut- und Rastvögel dar und zerschneidet keine Verbindungswege zu angrenzenden Schutzbereichen. Eine Beeinträchtigung des V09 Ostfriesische Meere kann daher nicht erkannt werden. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 34/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 7.10. Einhaltung der Artenschutzrechtlichen Bestimmungen (Artenschutzrechtliche Vorprüfung) Gesetzliche Grundlagen Der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes legt in Absatz 1 die so genannten Zugriffsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten fest. Hiernach ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Diese Zugriffsverbote werden allerdings für zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft modifiziert. Für Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten sind und für europäische Vogelarten liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nur vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt werden. Um dies sicherzustellen können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor. Prüfungsrelevante Arten Bei der Überprüfung der Artenschutzbestimmungen wird von den Arten ausgegangen, deren Vorkommen durch eigene Kartierungen, Aussagen des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes, Auskunft der UNB oder durch Hinweise im Zuge des Bauleitplanverfahrens für den weiteren Untersuchungsraum bekannt wurden bzw. in dem Gebiet vorkommen könnten. Hierzu wurde der Anhang 4 der FFH-Richtlinie genauer untersucht. Demnach können folgende Arten des Anhangs 4 der FFH-Richtlinie hinsichtlich der geografischer Lage und Biotopstrukturen (Gebäude und Gehölze) des Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 35/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Planungsraumes im Planungsraum vorkommen. Verschiedenen Fledermausarten können in angrenzenden Gebäuden oder Gehölze in der Umgebung Quartiere besitzen (z.B. Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus etc.); die nicht im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzten Gehölze weisen nach Kenntnisstand der Gemeinde keine Quartierhöhlen auf. Hinsichtlich der europäischen Vögel sind die im Planungsraum lebenden Gehölzbewohnenden Brutvögel zu betrachten. Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verstöße Verbot 1 Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Vegetationsbeseitigung, bei der Brutvögel betroffen sein könnten, außerhalb der Brutzeit, d.h. von Oktober bis Februar durchzuführen. Dies gilt im vorliegenden Fall vor allem für die Beseitigung von Gehölzen. Verbot 2 Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, Gehölzbeseitigungen außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen. Eine wesentliche Störung von Vögeln durch benachbarte Baumaßnahmen ist im Siedlungsrandbereich nicht zu befürchten. Verbot 3 Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Unter Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind dabei nur solche gemeint, die räumlich abgrenzbar ganz regelmäßig genutzt werden, d. h. solche Stätten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Lage und Einzigartigkeit regelmäßig wieder genutzt werden (z. B. Eisvogelhöhlen, alte regelmäßig aufgesuchte Spechthöhlen oder Fledermausquartiere). Höhlenbäume sind im Planungsraum nicht vorhanden. Sonstige Fortpflanzungsund Ruhestätten der planungsrelevanten Arten sind nicht bekannt. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 36/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 7.11. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen im Plangebiet 7.11.1. Gestaltungskonzept Ziel der Planung ist eine Begrünung des Baugebietes. Hierdurch soll auch eine gewisse ökologische Durchlässigkeit geschaffen werden. Das Konzept der durchgehenden Eingrünung des Baugebietes wurde jedoch im Bereich der östlichen Grenze, zugunsten der Erhaltung des Grenzgrabens, aufgegeben. Die Begrünung soll mit standortgerechten heimischen Gehölzen erfolgen. 7.11.2. Maßnahmenfläche zur Erhaltung und Anpflanzung von Gehölzen im nördlichen Planbereich Im nördlichen Planbereich stehen bereits heute mehrere Gehölze (Kastanien und Hainbuchen). Diese sollen erhalten werden und durch eine durchgehende Begrünung im Grenzbereich erweitert werden. Hierzu wird in einem 3 m breiten Streifenfolgende Festsetzung getroffen: Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Auf der Fläche ist der vorhandenen Gehölzbestand zu erhalten und so zu ergänzen, dass eine einreihige freiwachsende Gehölzreihe entsteht. Hierzu sind alle 2 m ein standortgerechtes heimisches Gehölz (Strauch oder Baum) zu pflanzen und zu erhalten; die vorhandenen Gehölze sind in die Bepflanzung mit einzubeziehen und anzurechnen. Bei Ausfällen ist zur Sicherung des Gehölzbestandes eine Nachpflanzung vorzunehmen. Folgende Arten können gepflanzt werden: Sträucher: Hundsrose (Rosa canina) Weißdorn (Crataegus monogyna) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Haselnuß (Corylus avellana) Faulbaum (Frangula alnus) Schlehe (Prunus spinosa) Salweide (Salix caprea) Grauweide (Salux cinerea) Orhweide (Salix aurita) große Bäume: Eberesche (Sorbus aucuparia) Stieleiche (Quercus robur) Sandbirke (Betula pendula) Erle (Alnus glutinosa) Traubenkirsche (Prunus padus) Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 37/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Vogelkirsche (Prunus avium) Hainbuche (Carpunus betulus) Zitterpappel (Populus tremulus) Esche (Fraxinus excelsior) 7.11.3. Anlage einer Wallhecke Im Grenzbereich zum Baugrundstück Idem 6 sowie im östlichen Grenzbereich sind Wallhecken fachgerecht neu aufzusetzen und zu bepflanzen. Hierdurch wird dem gesetzlichen Wallheckenschutz nachgekommen. Bei der Anlage des Walls sowie die Bepflanzung sind folgende Vorgaben zu beachten: Höhe des Wallkörpers nach Sackung ca. 1,20 bis 1,30 m (beim Aufsetzen ca. 1,50 m) Kronenbreite 0,50 m, Neigung 1 : 0,5 bis 1 : 1 Böschungsfußbreite ca. 2,00 bis 2,50 m Wird der Wallkörper beim Aufsetzen bereits maschinell verdichtet, so kann er nach einem Zeitraum von ca. 2 bis 3 Monaten bepflanzt werden. Als besonders günstig für die Anpflanzung heimischer Arten in der freien Landschaft hat sich die Herbstpflanzperiode erwiesen. Es sind 80 % Gehölze und 20% Bäume zu Pflanzen. Hierbei sind jeweils 3 bis 5 Sträucher einer Art zusammen zu pflanzen; Bäume als Überhälter sind einzeln zu pflanzen. Folgende Gehölzarten sind für Wallhecken geeignet: Sträucher: Hundsrose (Rosa canina) Weißdorn (Crataegus monogyna) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Haselnuß (Corylus avellana) Faulbaum (Frangula alnus) Schlehe (Prunus spinosa) Salweide (Salix caprea) Brombeere (Rubus fruticosus) große Bäume: Eberesche (Sorbus aucuparia) Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 38/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Stieleiche (Quercus robur) Sandbirke (Betula pendula) Es sind Sträucher/ Heister mit einer Höhe von 60 bis 100 cm zu verwenden. Als Pflanzabstand ist 1 m zu wählen. Ein Wallkörper ist überwiegend mit Sträuchern zu bepflanzen. Die großen Bäume sollten einen Abstand von ca. 8 m bis 12 m zueinander aufweisen. Sie sollen sich als „Überhälter“ entwickeln, unter denen sich eine dichte Strauchschicht entwickelt. 7.11.4. Anpflanzung der Wallhecke an der Auricher Straße Der entlang der Auricher Straße vorhandene Wall ist auf dem westlichen Teilbereich (ca. 35 m) heute nicht mit Gehölzen bewachsen. Dieser gehölzlose Teilabschnitt des Walls soll fachgerecht mit standortgerechten heimischen Sträuchern sowie einer Stieleiche entsprechend den Vorgaben in 7.11.3 bepflanzt werden. Der der Wallhecke vorgelagerte 6 m breite Grünstreifen soll als extensiv gemähte Grünfläche oder Gras- und Hochstaudenfläche sichergestellt werden. Allerdings müssen aufkommende Gehölze zum Schutz der unterirdischen Wasserleitung beseitigt werden. 7.11.5. Grünfläche mit Regenrückhaltebecken Das Entwässerungskonzept gibt vor, dass im südöstlichen Bereich ein Regenrückhaltebecken mit einer Größe von 300 m² und einem Böschungsrandstreifen (1 m Breite) angelegt werden soll. Die Anbindung erfolgt über einen Grünweg von der Planstraße aus. Hierzu wird festgelegt, dass auf der Grünfläche ein Landschaftsrasen anzulegen und maximal zweimal jährlich zu mähen ist. Das Regenrückhaltebecken wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Größe nicht als naturnahes Gewässer angelegt. Die Pflege erfolgt teilweise aus dem Gewässer heraus, so dass ein umlaufender Pflegestreifen nicht notwendig ist. Die nicht naturnahe Gestaltung wird entsprechend in der Bilanzierung mit einer geringen Wertigkeit beachtet. 7.11.6. Grünfläche mit Lärmschutzeinrichtung Parallel zur Auricher Straße ist hinter der Wallhecke die Anlage einer Lärmschutzeinrichtung (Lärmschutzwand) notwendig. Für die hier dargestellte Grünfläche wird daher folgende Festlegung getroffen: Auf der Grünfläche ist eine Lärmschutzwand zulässig. Die nicht für die Lärmschutzwand benötigte Fläche ist als Landschaftsrasenfläche mit einer max. zweimaligen jährlichen Mahd oder als Gehölzfläche anzulegen. 7.11.7. Sicherung des randlichen Grabens Der östliche Graben, ein Gewässer III. Ordnung muss zur Aufrechterhaltung der Entwässerung der angrenzenden Flächen sichergestellt werden. Die Fläche wird daher als Fläche zum Schutz des Gewässers gemäß § § 9 abs. 1 Nr. 20 zum Erhalt des Gewässers festgelegt. Hierzu wird folgende Festlegung getroffen: Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 39/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Auf der gekennzeichneten Fläche ist der Grenzgraben und seine Böschungen sowie ein 50 cm Uferstreifen als naturnahes Gewässer zu erhalten. Es gelten die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Nds. Wassergesetzes. 7.12. Bilanzierung Die Bilanzierung erfolgt in Anlehnung an das sog. Städtetagmodell des Nds. Städtetags. Bestand Biotoptyp Intensivgrünland Gräben Wall mit Gehölzen Wall ohne Gehölze Gehölzbestand Verkehrsfläche Gesamtflächen Flächengröße qm Wertfaktor Flächenwert 1,66 2 3,32 0,03 3 0,09 0,03 4 0,12 0,02 2 0,04 2 0,02 0,04 0,03 0 0,00 1,79 3,57 Planung Biotoptyp Versiegelbare Grundstücksfläche Graben auf nicht versiegelbare Grundstücksfläche Gehölzflächen auf nicht versiegelter Grundstücksfläche sonstige nicht versiegelte Grundstücksfläche Wallhecke Grünfläche an der Wallhecke Grünfläche mit Lärmschutzwand Grabenfläche Grünfläche mit Regenrückhaltebecken neue Verkehrsfläche 90 % Verkehrsfläche alt Gesamtfläche Eingriffsbilanz Bestand Planung Kompensationsdefizit Flächengröße qm Wertfaktor Flächenwert 0,79 0 0,00 0,02 2 0,04 0,04 2 0,08 0,46 0,09 0,0,8 0,9 0,01 0,06 0,12 0,03 1,79 1 4 3 2 3 2 0 0 0,46 0,36 0,24 0,18 0,03 0,12 0,00 0,00 1,60 1,79 1,79 3,57 1,51 2,06 Es besteht ein Kompensationsdefizit von 2,06 Werteinheiten, bezogen auf ha. Weiterhin muss eine Bilanzierung des Wallheckenbestands erfolgen. Als Bestand wird der im Wallheckenkataster festgelegte Wall an der Grenze zur Siedlung sowie die Wallhecken an der Auricher Straße beachtet. Hierbei muss bedacht werden, dass der Wall an der Auricher Straße wohl noch niemals als durchgehende Hecke vorhanden war. Ebenso wird bei der Bilanzierung die Wertigkeit der Wallhecken bezüglich der angrenzenden Nutzung berücksichtigt. Hiernach ergibt sich folgende Wallheckenbilanzierung. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 40/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Wallhecken Bestand vorhandene Wallhecke mit Gehölzen an Straße vorhandener Wall ohne Gehölze an Straße Wall am Siedlungsrand, nicht vorhanden, aber im Kataster Gesamt Planung Wallhecke an Straße Wallhecke an Siedlung Wallhecke in Grünfläche Gesamt Lfd. m Inwertstellung Wertsetzung in m 100 0,50 50,00 40 0,25 10,00 45 0,50 22,50 82,50 140 45 30 0,50 0,25 1,00 70,00 11,25 30,00 111,25 Es besteht demnach kein Wallheckendefizit. 7.13. Externe Kompensationsmaßnahmen Als Kompensationsflächen werden die Flurstücke 69, 44/1 und 44/2 der Flur 6, Gemarkung Bangstede festgelegt. Gemarkung Bangstede, Flur 6 FS 44/1 1.926 m² 44/2 8.934 m² 69 9.716 m² Gesamt 20.576 m² (2,06 ha) Die Flächen liegen in der Ihlower Moorgeest ca. 1,2 km westlich von Ihlowerfehn. Die Böden werden als Erd-Hochmoor angegeben (Nibis Kartenserver), d.h. es handelt sich um ehemalige Moorböden, die durch Entwässerung verändert wurden. Sie werden heute als Intensivgrünland landwirtschaftlich genutzt. Direkt angrenzend verläuft das Gewässer Blitz, hieran schließt sich das LSG Donkens Gehölz an, ein Gehölzbestand auf Hochmoorresten. Grundsätzlich stellen die großflächigen ehemaligen Hochmoorbereiche auch pot. wertvolle Vogelgebiete dar, das NLWKN (Umweltserver) gibt aber derzeit keine Einschätzung ab (Status offen). Bereits 2013 hat der LK Aurich das Flurstück 69 als mögliche Kompensationsfläche beurteilt. Nach Aussagen des Landkreises Aurich ist hier sowohl eine Extensivierung der Grünlandnutzung wie auch die Anpflanzung von Gehölzen möglich. Diese Einschätzung kann auch auf die benachbarten Flurstücke 44/1 und 44/2 übertragen werden. Die Nachbarschaft zur Blitz sowie zum Landschaftsschutzgebiet unterstreicht die Eignung als Kompensationsfläche. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 41/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Vorgesehen ist, einen 10 m breiten Gewässerrandstreifen der natürlichen Sukzession zu überlassen. Maßnahmen sind hier nur zulässig, soweit aus wasserwirtschaftlicher Sicht (Unterhaltung des Gewässers) notwendig. Die restlichen Flächen sollen extensiv bewirtschaftet werden. Folgende Vorgaben sollen hierbei beachtet werden: Die Flächen sind dauerhaft unter den folgenden Auflagen zu bewirtschaften: keine Ackernutzung, keine Ackerzwischennutzung , kein Torfabbau, kein Umwandeln der Flächen in Sandmischkulturen oder Sanddeckkulturen kein Grünlandumbruch, keine Neueinsaat der Grasnarbe, Erhaltung des Bodenreliefs (kein Verfüllen von Grüppen, Gräben und Senken), kein Anpflanzen von Gehölzen, keine Entwässerungsmaßnahmen wie z. B. Dränung (außer genehmigungsfreie Unterhaltung der Gräben), die Mahd ist grundsätzlich von innen nach außen oder von einer Seite aus beginnend durchzuführen., kein Walzen, Schleppen, Mähen oder Düngen in der Zeit vom 15. März bis zum 1. Juli eines Jahres, ganzjähriger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Dünger aus Geflügelhaltung, Gülle und Festmist, keine Portionsbeweidung, bis zum 1. Juli Beweidung lediglich mit 2 Tieren pro ha, danach max. 4 Tieren pro ha; eine Beweidung darf zum Schutz der Wiesenvögel erst nach dem 20. April erfolgen. keine ganzjährige Beweidung, Beweidungszeitraum vom 20. April bis max. Ende Oktober, Beweidung mit Pferden und Schafen nur nach Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde, keine Zufütterung des Weideviehs auf der Fläche, zur Tränkung des Viehs sind Weidepumpen zu verwenden, keine Anlage von Feldmieten, keine Kalkung, keine Ausbringung von Düngemitteln jeglicher Art in den ersten 3 Jahren der Extensivierung. Danach in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde bei Weidenutzung keine zusätzliche Düngung mit N, sondern nur bedarfsorientierte P- Düngung (Max 40 kg/ha) und K- Düngung (max. 60 kg/ha). Bei Nutzung als Mähgrünland kann nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde auch Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 42/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf eine bedarfsgerechte N-Düngung erfolgen. es kann verlangt werden, dass Bodenuntersuchungen für Stickstoff jährlich, für die Grundnährstoffe Phosphat und Kali mindestens alle 9 Jahre vorgelegt werden, Bauverbot auch für genehmigungsfreie Bauten, damit die Fläche kurzrasig in die Wintermonate geht, ist im Spätsommer (August/ September) eine Mahd mit Entfernung des Mähguts durchzuführen und Heuballen sind grundsätzlich 14 Tage nach der Ernte zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Diese Maßnahme führt nach dem Nds. Städtetagmodell zu einer Aufwertung um 1 Werteinheit, so dass insgesamt das Aufwertungspotential 2,06 Werteinheiten erreicht werden kann. Bei einem Kompensationsdefizit von 2,06 Werteinheiten im Geltungsbereich wird somit das gesamte externe Kompensationsguthaben aufgebraucht. 7.14. Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Gemeinde Ihlow weist durch den Bebauungsplan neue Wohnbaufläche im Siedlungsrand von Westerende Kirchloog aus. Bei der Fläche handelt es sich um ein Intensivgrünland, das im Randbereich mit Gehölzen, zum Teil auf einem Wall, bestanden ist. Im Osten verläuft ein Grenzgraben. Durch die Ausweisung findet eine großflächige Versiegelung und Beeinträchtigung von Natur und Landschaft statt. Durch textliche Festsetzungen werden die Gehölze zum großen Teil geschützt, die Neuanlage bzw. Anpflanzung von Wallhecken wird festgelegt. Durch die Festsetzung des vorhandenen Grabens wie auch durch die Zulassung eines Regenrückhaltebeckens sollen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt vermieden werden. Festsetzungen zur Bepflanzung sollen die Eingrünung des Gebietes sicherstellen. Die notwendige externe Kompensation erfolgt in der Ihlower Moorgeest, hier werden Grünlandflächen extensiviert sowie ein Gewässerrandstreifen angelegt. 8. Flächenbilanz Für den Geltungsbereich von etwa 1,79 ha ergibt sich folgende Flächenverteilung: Allgemeines Wohngebiet ca. 1,31 ha Grünfläche ca. 0,29 ha davon mit Lärmschutzeinrichtung ca. 0,17 ha davon mit Wallhecke ca. 0,09 ha davon um Regenrückhaltung ca. 0,02 ha davon mit Graben ca. 0,01 ha Fläche für Regenrückhaltegewässer ca. 0,03 ha Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 43/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 9. Verkehrsflächen ca. 0,15 ha davon Idem ca. 0,03 ha davon Planstraße ca. 0,12 ha Entwässerung Von der Firma F. Heyen GmbH wurde am 19.02.2016 ein Wasserrechtlicher Antrag zur gedrosselten Einleitung des im Plangebiet anfallenden, nicht schädlich verunreinigten Oberflächenwassers über eine neu zu erstellende Regenwasserkanalisation in ein Gewässer II. Ordnung eingereicht. Zudem wurde eine Plangenehmigung eingereicht, die das Herstellen eines Regenrückhaltebeckens im Plangebiet vorsieht. Folglich werden die Oberflächenwässer des Plangebietes in der Kanalisation gebündelt und in das im Südosten errichtete Regenrückhaltebecken abgeführt, von wo aus das Wasser gedrosselt in Form eines Rohrabflusses unter der Lärmschutzeinrichtung und der Wallhecke hindurch in den Seitengraben der L 1 abgeleitet wird. Von da aus wird das Wasser weiter zum Vorfluter, dem Gewässer Nr. 441 des 1. Entwässerungsverbandes Emden, transportiert. Die Größe des Regenrückhaltebeckens ist vom Antragssteller mitgeteilt und entsprechend in die Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes übernommen worden. 10. Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft sind im Umweltbericht beschrieben (siehe Kapitel 7). Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt im Umweltbericht (siehe Kapitel 7.12). 11. Nachrichtliche Übernahme 11.1. Bauverbotszone an der Landesstraße Im gekennzeichneten Bereich (20 m vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) dürfen gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden. 11.2. Wallhecken gem. § 29 BNatSchG in Verb. mit § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG Mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie neu angelegt worden sind, (Wallhecken) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG. Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. Genaueres regelt § 22 Abs. 3 und 4 des Nds. Ausführungsgesetzes zum BNatSchG. Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 44/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf 12. Örtliche Bauvorschriften 12.1. Dachneigung Die Dächer der Hauptgebäude sind mit einer Dachneigung von mindestens 20 Grad herzustellen. Davon ausgenommen sind Dächer von Dachaufbauten, Nebengebäuden und Anbauten wie Wintergärten oder Terrassenüberdachungen. 12.2. Farbe der Dacheindeckungen Die Verwendung von hellen Dacheindeckungen für Hauptgebäude ist nicht zulässig. Ausgenommen sind folglich die Dacheindeckungen von Nebengebäuden und Anbauten wie beispielsweise Wintergärten oder Terrassen. Als Orientierung für die nicht zulässigen Farben gelten die RAL-Farben 1000-1033, die das Spektrum beiger, gelber und weiß-elfenbeinerner Farben umfassen, die Weißtöne 9001 (Cremeweiß), 9002 (Grauweiß), 9010 (Reinweiß), 9016 (Verkehrsweiß) und 9018 (Papyrusweiß) und die Aluminiumtöne 9006 und 9007 (Weißaluminium und Graualuminium). Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie (Photovoltaik, Kollektoren) sind zulässig. 13. Hinweise 13.1. Baunutzungsverordnung Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990. 13.2. Bodenfunde Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Bodendenkmale bekannt. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich oder der Ostfriesischen Landschaft, Hafenstraße 11, 26603 Aurich, Tel. 04941 1799 32, unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet. 13.3. Schädliche Bodenveränderungen / Altlasten Im Geltungsbereich sind weder gefahrenverdächtige, kontaminierte Betriebsflächen bekannt noch altlastverdächtigte Flächen (Altablagerungen, Rüstungsaltlasten) erfasst. Sollten bei Bau- oder Erschließungsmaßnahmen Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen gefunden werden, ist unverzüglich der Landkreis Aurich, un- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 45/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf tere Bodenschutzbehörde zu informieren. 13.4. Bodenschutz Die durch Bau- oder Erschließungsarbeiten verdichtete Bodenfläche im unversiegelten Bereich ist nach Beendigung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand der Bodenstruktur zu versetzen. 13.5. Kampfmittel Sollten bei Erdarbeiten Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, ist umgehend das Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) – Kampfmittelbeseitigungsdienst – in Hannover oder das Ordnungsamt der Gemeinde zu benachrichtigen. 13.6. Oberflächenentwässerung Gewässerausbaumaßnahmen (z. B. Herstellen, wesentliches Ändern) bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Die Einleitung von Oberflächenwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. 13.7. Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ist zu beachten: 1. Die Fällung und Beseitigung der Gehölze muss außerhalb der Brutzeit der Vögel erfolgen. 2. Bei der Fällung von Bäumen ist sicherzustellen, dass keine Bäume mit Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (z. B. Bäume mit Höhlen) beseitigt werden; die Untere Naturschutzbehörde ist hierbei zu beteiligen. 3. Bei Nichteinhaltung der Verbote ist vor der Fällung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 6 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. 13.8. Liste standortgerechter heimischer Gehölze Bäume Sträucher Stieleiche (Quercus robur) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Sandbirke (Betula verrucosa) Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Erle (Alnus glutinosa) Haselnuß (Corylus avelana) Traubenkirsche (Prunus padus) Grauweide (Salix cinerea) Rankgehölze Efeu (Hedera helix) Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 46/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf Eberesche (Sorbus aucuparia) Ohrweide (Salix aurita) Vogelkirsche (Prunus avium) Salweide (Salix caprea) Hainbuche, Weißbuche (Carpinus betulus) Schwarzdorn, Schlehe (Prunus spinosa) Espe, Zitterpappel (Populus tremula) Hundsrose, Heckenrose (Rosa canina) Esche (Fraxinus exelsior) Faulbaum (Rhamnus frangula) Brombeer (Rubus fruticosus) 13.9. Freistellung Straßenbaulastträger der L 1 Der Straßenbaulastträger der L 1 weist darauf hin, dass er von jeglichen Forderungen, insbesondere Lärmschutz, die aus dieser Bauleitplanung entstehen können, freizustellen ist. 13.10. Ungenaue Lage der Wasserleitung des OOWV Innerhalb des Plangebietes verl des OOWVeser Bauleitplanung entstehen kn korderuAusnahmegenehmigung nach rl des Die tatsb des Plangebietes verl des OOWVeser Bauleitplagekennzeichneten Lage abweichen. Daher ist vor Beginn mit Bodenbewegungen, Bauarbeiten und/oder Bohrungen in der N, Bauarbeiten und/oder Boeser Bauleitplagekennzeich genauen Leitungsverlaufs zu befragen. 14. Verfahrensvermerke Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat in seiner Sitzung am 03.12.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1221 am Scoping Termin den ……………. und in Form zur Aufforderung von schriftlichen Stellungnahmen bis zum ……………………….. . Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat am ………………… die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ hat mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………….. bis ………………….. öffentlich ausgelegen. Nach Prüfung der Stellungnahmen hat der Rat der Gemeinde Ihlow in seiner Sit- Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 47/48 Gemeinde Ihlow Bebauungsplan Nr. 1221 „Teilbereich Idem“, OT Westerende-Kirchloog Begründung Entwurf zung am ………………….. den Bebauungsplanes Nr. 1221 „Teilbereich Idem“ als Satzung beschlossen. 15. Zusammenfassende Erklärung Nach Fassung des Satzungsbeschlusses wird an dieser Stelle die zusammenfassende Erklärung eingefügt. Unterzeichnet: Ihlow, den ................................. ......................................................... Bürgermeister Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Ihlow: Thalen Consult GmbH Neuenburg, den 14.03.2016 i.A. Dipl.-Ing. Rolf Bottenbruch Dipl.-Ing. Dorothea Siebers-Zander (Umweltbericht) B.Sc. Meike Erhorn T:\Ihlow\10027_B-Plan 1221_Idem\05_B-Plan\02_Entwurf\Begruendung\2016_03_14_10027_BP 1221_Idem_Begr._E.docx Thalen Consult GmbH - Urwaldstraße 39 - 26340 Neuenburg - T 04452 916-0 - F 04452 916-101 - E-Mail: [email protected] - www.thalen.de Projekt-Nr. 10027 48/48