Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender
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Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender
Software Thema Datum WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Informationen zur Jahresaktualisierung 2010 - Teil I und Teil II Februar 2010 Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender Voraussetzung Die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2009 ist abgeschlossen und alle Drucke und sonstigen Auswertungen wurden erledigt. - Erstellen Sie eine Datensicherung und speichern Sie diese auf einem externen Medium. Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung im Bereich „Personal > Abschluss“ durch. Erstellen Sie eine weitere Datensicherung und speichern Sie diese ebenfalls auf einem externen Medium. Aktualisieren Sie das Programm mittels des bereitgestellten Updates. Überprüfen Sie Ihre Mitarbeiterstammdaten und ergänzen Sie die Vorgaben zu ELENA. Überprüfen Sie Ihre Lohnartenstammdaten und ergänzen Sie diese mit Vorgaben zu ELENA. Erfassen Sie Ihre Bruttolohndaten und ergänzen Sie diese mit Vorgaben zu ELENA. Beachten Sie - - Um die Richtigkeit Ihrer nächsten Abrechnungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie nach Durchführung des Updates die Abrechnungsvorgaben unter Menü „Bearbeiten > Parameter > Abrechnung“ prüfen. Überprüfen Sie anschließend die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Korrektheit gemäß der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2010, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. Die Jahresmeldungen (Meldegrund 50) werden automatisch nach dem Monatsabschluss Januar erstellt. Seite 1 Wichtige Anmerkung zur Übermittlung der Lohnsteueranmeldung und UmsatzsteuerVoranmeldungen Um Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das neue Jahr 2010 zu übermitteln, ist die Installation der neuen ElStEr-Schnittstelle zwingend erforderlich. Die Updateprüfung beziehungsweise Updateinstallation wird automatisch mit der nächsten Übertragung gestartet. Falls nach der Aktualisierung der ElStEr-Schnittstelle, der ElStEr-Assistent beim Starten eine Meldung bringt, so ist die sogenannte Microsoft Komponente "Visual C++ 2008 Service Pack 1" nicht installiert. Ab diesem Jahr benötigt die ElStEr-Schnittstelle, entwickelt durch die Oberfinanzdirektion Bayern, die oben genannte Microsoft Komponente. Diese laden Sie sich über die folgende Internetadresse herunter und installieren diese: http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?displaylang=de&FamilyID=a5c84275-3b97-4ab7a40d-3802b2af5fc2 Falls sich diese Microsoft Komponente nicht auf Anhieb installieren lässt, sind alle von Microsoft als wichtig markierten Windowsupdates zu installieren. Seite 2 ELENA-Verfahren Allgemeine Informationen ELENA steht für "elektronischer Entgeltnachweis" und das Ziel ist die sichere Übermittlung, zentrale Speicherung und der sichere Abruf eines multifunktionalen Verdienst-Datensatzes in einer zentralen Speicherstelle als Ersatz für die heutigen Papiermeldungen. Mehr über Hintergründe, Gesetzgebung, Verfahren und allgemeine Informationen erfahren Sie im Internet unter: http://www.das-elena-verfahren.de Stammdaten - Mitarbeiter: Ausbildung Bei auszubildenden Beschäftigten ist das „Datum des Ausbildungsbeginns“, das „Datum des Ausbildungsendes laut Vertrag“ und das „tatsächliche Ausbildungsende“ anzugeben. Das Merkmal eines auszubildenden Beschäftigten wird über den Tätigkeitsschlüssel „B1 0 Auszubildender (Lehrling, Anlernling, Praktikant, Volontär)“ gesteuert. Die Angaben zu Beginn und tatsächlichem Ende der Beschäftigung werden über das Datum der Abrechnungsvorgabe erkannt. Um das Ausbildungsende laut Vertrag anzugeben wurde ein neues Feld integriert. Dieses befindet sich in den Mitarbeiterstammdaten unter „Lohn-Abrechnungsvorgaben > Abrechnungsvorgabe > Allgemein/Tätigkeit“. Seite 3 Grund zur Änderung der wöchentlichen Stunden Um Informationen über die Änderung der wöchentlichen Stunden für ELENA übermitteln zu können ist eine Angabe in der Abrechnungsvorgabe zu tätigen: Fehlzeiten Der Fehlzeitenkatalog über Mitarbeiterstammdaten „Lohn- Abrechnungsdaten > Fehlzeiten“ wurde unveränderbar mit Kennzeichen zu ELENA erweitert: Seite 4 Stammdaten - Lohnarten: Auszeichnung von steuerfreien Bezügen Steuerfreie Bezüge sind für die Übertragung an die Zentrale Speicherstelle entsprechend zu kennzeichnen. Die Vorgabe wird dann ausgewiesen, sobald im Feld „steuerfreier Betrag“ oder „steuerfreier Satz (%)“ ein Wert hinterlegt wird und nicht "Nettoabzug" im Feld "Nettobezug/-abzug" ausgewählt wurde. Auszeichnung von steuerpflichtigen sonstigen Bezügen Bei der Kennzeichnung von Lohnarten als sonstiger steuerpflichtiger Bezug sind Angaben für die Übertragung zu hinterlegen. Seite 5 Auszeichnung von steuerpflichtigen sonstigen Bezügen/Auszeichnung von Vergütung für mehrjährige Tätigkeit Bei der Kennzeichnung von Lohnarten als sonstiger steuerpflichtiger Bezug sind Angaben für die Übertragung zu hinterlegen. Ebenso bei der Aktivierung des Kennzeichens „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“. Lohnarten mit pauschaler Lohnsteuer Wird in einer Lohnart (Stammdaten > Lohnarten) unter "pauschale Lohnsteuer" eine Auswahl der Sätze 1 - 5 getroffen, wird das Feld "Art der pauschalen Steuer nach" eingeblendet. Seite 6 Hier wählen Sie aus einer Liste zwischen - 37b EStG (Sachzuwendungen) - §§ 40, 40a EStG und - § 40b EStG Diese Informationen werden auch bei der ELENA-Übertragung übermittelt. Welche Auswahl hier bei der jeweiligen Lohnart zu treffen ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Heimarbeiter In Verbindung mit Heimarbeitern und Leistung von Urlaubsentgelt sind neue Angaben zu verwenden. Hierbei ist zwischen Entgelt „bei Urlaubsantritt“ und Entgelt „als laufender Entgeltzuschlag“ zu differenzieren. Um dies abzubilden wurden die Vorgaben in den Lohnarten unter dem Register „Weitere Kennzeichen“ ergänzt. Erweitern Sie Ihre Lohnarten und verwenden Sie die entsprechende Lohnart bei den Entgeltabrechnungen aufgrund der Vorgabe. Lohntasche Die Lohntasche enthält für den Arbeitnehmer einen Zusatz zur Abführung der Daten mit folgendem Hinweistext: „Abrechnungsvorgaben werden gem. § 97 (1) SGB IV an die Zentrale Speicherstelle übermittelt. Über Ihre dort gespeicherten Daten haben Sie einen Auskunftsanspruch gem. § 103 (4) SGB IV. Hinweise über Hintergründe, Gesetzgebung, Verfahren und allgemeine Informationen können Sie im Internet unter http://www.das-elena-verfahren.de [^] erfahren.“ Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel 105 Seite 7 Beschäftigte Praktikanten mit Arbeitsentgelt sind mit diesem Personengruppenschlüssel zu melden. Zugelassen waren bisher in der Krankenversicherung nur die Beitragsgruppenschlüssel 0, 1 und 2. Der erhöhte Beitragssatz ist mit dem GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) zum 1. Januar 2009 entfallen. Praktikanten, deren Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt im Voraus auf einen kürzeren Zeitraum als zehn Wochen befristet ist und die auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, haben folglich auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Für sie ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung „Beitragsgruppenschlüssel 3“ anzuwenden. Personengruppenschlüssel 190 Der „Personengruppenschlüssel 190“ ist maßgeblich für Beschäftigte, die ausschließlich nach §2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII als Beschäftigte gelten. Für Bestandsfälle sozialversicherungsfreier Beschäftigter sind zum 1. Januar 2010 Anmeldungen mit dem „Personengruppenschlüssel 190“ und dem „Abgabegrund 10“ zu tätigen. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist eine entsprechende Änderungsmeldung vorzunehmen. Damit eine automatische Erstellung durch das Programm erfolgt, aktualisieren Sie den Personengruppenschlüssel zur Abrechnungsvorgabe zum 01.01.2010 auf dem Reiter „SV-Angaben“ im Mitarbeiterstammdatensatz unter dem Register „Lohn-Abrechnungsdaten“. Je nach Ausbaustufe wird die Meldung nach erneutem Öffnen des Mitarbeiterdatensatzes angezeigt, spätestens jedoch nach dem Monatswechsel. Übertragung von Entgeltbescheinigungen (ELENA) Voraussetzungen 1) Die Datenübermittlung setzt ein gültiges Zertifikat des ITSG Trustcenters sowie die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung voraus. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen Sie unter Menü „Datei > Meine Firma bearbeiten“. Wechseln Sie ins Register „Weitere Angaben“ und stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen „Firma/Mandant nimmt am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil“ aktiviert ist und ein Startdatum eingetragen wurde. Seite 8 Unter „Bearbeiten > Parameter > Sonstige > Zertifikatsverwaltung“ prüfen Sie bitte, ob Ihr Zertifikat erfolgreich hinterlegt wurde und ein „Gültig bis Datum“ eingetragen ist. Beachten Sie: Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine automatische Übermittlung der Daten aus dem Programm heraus nicht möglich. In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, die im Internet zur Verfügung stehenden Ausfüllhilfen (zum Beispiel: sv.net classic) zu verwenden. Sie möchten die Übertragung der Entgeltnachweise (ELENA) aus der Software heraus übertragen und Ihnen liegt noch kein Zertifikat vor? Unter nachfolgendem Link finden Sie eine detaillierte Anleitung für die Beantragung des kostenpflichtigen Zertifikats beim ITSG Trustcenter. http://update1.buhl-data.com/faq-images/accountance/Zertifizierungsantrag.pdf 2) Annahmestelle „Zentrale Speicherstelle des deutschen Rentenversicherungsbundes“ Ab Version 10.0.3482 steht die benötigte Annahmestelle automatisch zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die „Zentrale Speicherstelle des deutschen Rentenversicherungsbundes“ mit der Betriebsnummer 77772222 (ZSS). Eingetragen ist diese Annahmestelle unter „Bearbeiten > Parameter > Einzugsstellen > Annahmestellen“. Sollte diese Annahmestelle aufgrund einer Datenrücksicherung nicht vorhanden sein, laden Sie diese manuell aus den Vorgaben ein. Wählen Sie dazu „Datei > DB-Manager“. Geben Sie unter Seite 9 Suchbezeichnung „GlobalData“ ein. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Bearbeiten > SVAnnahmestellen: Adressdaten für Annahmestellen aus Vorgaben laden“. Was wird übertragen? Es werden immer die Daten (nach Vorgabe des ELENA-Verfahrens) des Vormonats und gegebenenfalls Korrekturen der Vormonate übertragen. Beispiele: 1) Sie befinden sich im Abrechnungsmonat Februar. Wird nun die ELENA-Übertragung durchgeführt, werden die Daten übertragen, die mit „Monatsabschluss Januar“ vom Programm festgehalten wurden. 2) Sie befinden sich im Abrechnungsmonat Februar. Die ELENA-Übertragung wurde bereits durchgeführt. Nun werden Abrechnungskorrekturen für Januar vorgenommen. Sie haben die Möglichkeit die ELENA-Übertragung anschließend erneut durchzuführen. Es werden nur die Korrekturen aus Januar übertragen. 3) Sie befinden sich im Abrechnungsmonat März. Im Februar wurden nach der ELENAÜbertragung noch Abrechnungskorrekturen für Januar vorgenommen. Wird nun im März die ELENA-Übertragung durchgeführt, werden die Daten aus Februar und die Korrekturen des Januars übertragen. Beachten Sie: Daten die bereits übertragen wurden, können durch erneuten Aufruf der ELENA-Übertragung nicht nochmals übermittelt werden. Die korrekte Vorgehensweise dazu entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Wiederholte Übertragung bereits übermittelter Daten“. Welche "mitarbeiterspezifischen" Daten werden übertragen? Wechseln Sie in den Bereich „Stammdaten > Mitarbeiter“. Rufen Sie einen Mitarbeiter per Doppelklick auf und wechseln Sie ins Register „Lohn-Abrechnungsdaten > ELENA“. Hier haben Sie die Möglichkeit einen Auszug der Abrechnungsdaten gem. § 97 (1) SGB IV an die zentrale Speicherstelle für den jeweiligen Mitarbeiter einzusehen. Wann werden für einen Mitarbeiter keine Daten übertragen? - - Wurde in den Stammdaten eines Mitarbeiters die Sozialversicherungsnummer noch nicht hinterlegt, erfolgt für diesen Mitarbeiter keine Datenübertragung. Sobald eine Eintragung der Sozialversicherungsnummer erfolgt, werden die Daten bei der nächsten ELENA-Übertragung übermittelt. Handelt es sich bei einem Mitarbeiter um einen "Heimarbeiter" und sind bei diesem keine Urlaubstage angegeben, werden für diesen Mitarbeiter ebenfalls keine Daten übertragen. Ablauf der Übertragung - Assistent Im Bereich „Personal > Abrechnung/Abschluss“ steht die Schaltfläche „Entgeltbescheinigungen (ELENA) übertragen“ zur Verfügung. Ein Assistent führt Sie durch die Übertragung. Nach Eingabe des Zertifikatskennwortes des ITSG Trustcenters werden die Daten für die Übertragung gesammelt. In der Zusammenfassung erhalten Sie eine Übersicht darüber, welche Meldungen bereitgestellt werden. Mittels der Schaltfläche „Fertigstellen“ werden die Daten an das hinterlegte E-Mail-Programm (EMail-Anbindung) übergeben. Bitte beachten Sie: Ob Ihr E-Mail-Programm die Versendung vornimmt, kann an dieser Stelle nicht geprüft werden. Seite 10 Kontrollieren Sie dies bitte gegebenenfalls im Postausgang Ihres E-Mail-Programmes. Hinweis: Der Monatsabschluss wird nicht durchgeführt, wenn die ELENA-Übertragung (Daten des Vormonats) nicht ausgeführt wurde. Wiederholte Übertragung bereits übermittelter Daten Öffnen Sie die Annahmestelle „ZSS“ per Doppelklick über „Bearbeiten > Parameter > Einzugsstellen > Annahmestellen“. Dort werden die übertragenen Daten gespeichert. Wechseln Sie ins Register „Dateien“. Unter „ELENA MVDS Dateien“ haben Sie eine Einsicht auf alle Übertragungen. In der Spalte "Status" sehen Sie die entsprechenden Symbole für die Erstellung und die Übertragung. Wurden die Daten bereits erfolgreich übertragen, können Sie mittels der Schaltfläche „zurücksetzen“ diese Daten zur nochmaligen Übertragung freigeben. Verlassen Sie das Fenster anschließend über die Schaltfläche „Ok“ und übernehmen Sie die Änderungen. Beachten Sie: „Erfolgreich übertragen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Daten erfolgreich an Ihr EMail-Programm übergeben wurden. Dies sagt allerdings nichts darüber aus, ob Ihr E-Mail-Programm eine ordnungsgemäße Versendung vorgenommen hat. Im Bereich „Abrechnung/Abschluss > Entgeltbescheinigungen (ELENA) übertragen“ haben Sie anschließend die Möglichkeit die Daten nochmals zu übertragen. Seite 11 Änderungsmeldungen Seit 01. November 2009 melden die Meldeämter Änderungen bei den Personalien direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Von dort werden die Daten dann an die zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) weitergeleitet. Änderungsmeldungen der Arbeitgeber sind somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Eine Erstellung der Änderungsmeldung wird durch die Software weiterhin unterstützt. Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft Für alle DEÜV-Meldungen mit Entgelt, die ab 01.01.2010 erstellt werden, ist die Eintragung einer gültigen Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft zwingend erforderlich. Das gilt auch für die Jahresmeldungen 2009 und DEÜV-Meldungen, die in 2010 für das Jahr 2009 erstellt werden. Beispiel: Lohnabrechnung Dezember2009/Januar 2010 oder Stornierungen und Neumeldungen auf Grund von Nachberechnungen ins Vorjahr. Beachten Sie Bei der Eingabe der Mitgliedsnummer sind die formalen Besonderheiten der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen und es werden keine versendeten SV-Meldungen korrigiert. Bei Fragen zum formalen Aufbau der Mitgliedsnummer wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Berufsgenossenschaft. Zur Hinterlegung beziehungsweise Prüfung der Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft, wechseln Sie in den Bereich „Personal“. Wählen Sie in der Menüleiste „Bearbeiten > Parameter > Abrechnung > Betriebsstätten“. Öffnen Sie die entsprechende Betriebsstätte über die Schaltfläche „Ändern“. Im Register „Berufsgenossenschaft“ ist im Bereich „Bestandsführende Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (öffentlicher Dienst)“ die Mitgliedsnummer zu hinterlegen. Seite 12 Sonstige Änderungen im Sozialversicherungsrecht Diese Daten werden nicht manuell von Ihnen eingetragen, sondern sind bereits in den Systemvorgaben unter „Bearbeiten > Parameter > Abrechnung > Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)" hinterlegt. Ab 01.01.2010 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: Kranken- und Pflegeversicherung alle Bundesländer: 45.000,00 Euro Renten- und Arbeitslosenversicherung alte Bundesländer: neue Bundesländer (ohne Berlin): 66.000,00 Euro 55.800,00 Euro Ab dem 01.01.2010 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte: Krankenversicherung allgemein / ermäßigt (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag-AN): Rentenversicherung: Aufstockungsbeitragssatz zur freiwilligen Rentenversicherung: Arbeitslosenversicherung: Pflegeversicherung: zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben monatliche Geringfügigkeitsgrenze (AZUBI): monatliche Geringverdienergrenze (AHL): monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung: Faktor F Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung ist das erzielte Arbeitsentgelt Seite 13 14,9 %/14,3 % 19,9 % 4,9 % 2,8 % 1,95 % 0,25 % 325,00 Euro 400,00 Euro 400,01 bis 800,00 Euro 0,7585 mind. 155,00 Euro Faktorverfahren Allgemeine Informationen Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor (0,...) wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Das Faktorverfahren ist nicht verpflichtend, sondern wird nur auf Antrag beider Ehegatten angewendet. Neben dem Faktorverfahren können Ehegatten auch die bekannten Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V wählen. Aufgrund des auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse IV eingetragenen Faktors ermittelt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug. Über die Mitarbeiterstammdaten „Lohn-Abrechnungsvorgaben > Abrechnungsvorgabe ab dem 01.01.2010 > Steuer“ wird der Faktor hinterlegt. Seite 14 Erstellung und Übertragung der Sozialversicherungsmeldungen (Jahresmeldung) Nach den Vorgaben der ITSG werden SV Meldungen, egal mit welchem Meldegrund, automatisch beim Monatswechsel erzeugt. Somit lässt sich die Jahresmeldung nicht manuell erzeugen werden. Da seit 2006 im Zuge der ITSG Umstellung keine manuellen Meldungen erstellt werden können, wird die Jahresmeldung mit Meldegrund 50 im Februar erzeugt. Die Übertragung erfolgt in gewohnter Weise über den Bereich „Personal > Abrechnung/Abschluss > Übertragen (Neben Beitragsabrechnung drucken). Der Ausdruck erfolgt ebenfalls im Bereich “Abrechnung/Abschluss > Sozialversicherungsmeldungen verwalten“. Damit nur die Jahresmeldungen angezeigt werden, nehmen Sie unter "Datenaufbereitung aufgrund von ..." die notwendigen Eingrenzungen vor. Lohnsteuerbescheinigung Prüfen der Firmen- und Mitarbeiterstammdaten In den Stammdaten des Mandanten unter „Datei > Meine Firma „X“ bearbeiten“ sind die Felder im Register „Adresse“ und „Finanzamt“ mit den jeweiligen Daten zu hinterlegen. Bei der Übermittlung wird hierbei Steuer- und Finanzamtnummer sowie Ihre Anschrift benötigt. Um nun die Lohnsteuerbescheinigung erstellen und an das Finanzamt übermitteln zu können, ist die Prüfung der einzelnen Mitarbeiter-Stammdaten erforderlich. Begeben Sie sich in die Stammdaten der Mitarbeiter, öffnen Sie nun den ersten Datensatz und prüfen Sie speziell folgende Eintragungen: - - Register "Adresse": Stellen Sie sicher, dass die Felder „Name“ und „Vorname“ des Arbeitnehmers korrekt und vollständig belegt sind, damit die korrekte „eTIN“ ermittelt wird. Zusätzlich ist die Anschrift des Mitarbeiters vollständig zu hinterlegen. Register "Familie / K. / Urlaub / Bank": Bitte tragen Sie das „Geburtsdatum“ für jeden Mitarbeiter korrekt ein, da auch hieraus die „eTIN“ ermittelt wird. Register "Lohn-Abrechnungsdaten > Abrechnungsvorgaben > Steuer": Sofern vorhanden tragen Sie die Konfession und die Konfession des Ehepartners an. Besonders wichtig sind die Eintragungen „Gemeindeschlüssel“, „Lohnsteuerklasse“, „Finanzamtnummer“, „Anzahl der Kinderfreibeträge“, „Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag“ sowie die Option "Erhöhte Lohnsteuertabelle". Entnehmen Sie diese Daten bitte aus der vorliegenden Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters. Bitte beachten Sie Aufgrund der Vorgabe vom 01.04.2003 ist eine Bescheinigung für Mitarbeiter, welche als Aushilfe beschäftigt werden und von denen keine Lohnsteuerkarte vorliegt (EUR 400,- Jobs) nicht zu erstellen. Bei diesen Mitarbeitern ist in der Software die Lohnsteuerklasse "9 Pauschale Steuer" zu hinterlegen. Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeiter einzeln Nach Überprüfung und Vervollständigung der Daten begeben Sie sich nun im Mitarbeiterstammdatensatz auf das Register „Lohn-Abrechnungsdaten > Bescheinigung“. Die in dieser Ansicht vorhandene Statusanzeige darf kein Fehlersymbol (Roter Kreis mit weißem X) enthalten, da die Lohnsteuerbescheinigung sonst nicht erstellt wird. Bei der Aktivierung der Schaltfläche „Neu“ „Lohnsteuerbescheinigung-Datensatz neu erfassen“. Seite 15 (rechte Seite) öffnet sich das Fenster In der Kopfzeile der Maske wird automatisch das Jahr 2009 angeboten und sobald die Eintragung bestätigt wird, erfolgt die Berechnung und Eintragung der Daten zu den Besteuerungsmerkmalen in der Bescheinigung. Vergleichen Sie die Besteuerungsmerkmale mit den Vorgaben der Lohnsteuerkarte sowie die Bescheinigung mit dem Lohnkonto 2009 des Mitarbeiters. Änderungen lassen sich, wenn notwendig in beiden Bereichen manuell vornehmen. Sind alle Einträge korrekt, schließen Sie die Erfassung über die Schaltfläche „OK“. Schließen Sie nun die Stammdaten des Mitarbeiters ebenfalls über die Schaltfläche „OK“. Seite 16 Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiter mit Hilfe eines Assistenten Sie haben die Möglichkeit mit Hilfe eines Assistenten die Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiter erstellen zu lassen. Dieser Assistent befindet sich unter „Personal > Stammdaten > Mitarbeiter > Plus > Lohnsteuerbescheinigungs-Assistent …“. Werden hier keine Eingrenzungen vorgenommen, erfolgt die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiter. Nach Fertigstellung erhalten Sie ein Protokoll. Dieses Protokoll lässt sich auch zu einem späteren Zeitpunkt über den Menüpunkt „Optionen > Protokollübersicht“ einsehen. Beachten Sie Wir empfehlen auch bei dieser Vorgehensweise die Überprüfung der einzelnen Lohnsteuerbescheinigungen auf Richtigkeit, bevor die Übertragung an das Finanzamt erfolgt. Die Lohnsteuerbescheinigung rufen Sie in den Stammdaten des jeweiligen Mitarbeiters im Register „Lohn Abrechnungsdaten > Bescheinigung“ auf. Datenübermittlung und Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt Übertragen Sie nun die Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt. Die Lohnsteuerbescheinigungen werden über die ElStEr Schnittstelle verschlüsselt an die jeweils zuständigen Finanzämter der Arbeitnehmer übermittelt. Klicken Sie für die Übertragung die Schaltflächen „ Datei > Schnittstellen > ElStEr-Export Schnittstelle. Es startet nun ein Assistent, welcher Ihnen beim Versenden der Daten behilflich ist. Wählen Sie die folgenden Einstellungen: - Art der Daten: Daten für Lohnsteuerbescheinigung (eTIN) Zeitraum: Jahr 2009. Zeitraum frei festlegen braucht nicht aktiviert werden, es sei denn, Sie möchten Werte für ein anderes Jahr übertragen. Art: Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen Manuelle Übertragung: keine Aktivierung erforderlich Typ der Übertragung: Normale Übertragung Im nun erscheinenden Dialog erhalten Sie eine Zusammenfassung der Daten. Anschließend erstellen Sie automatisch das Schlüsselpaar, wenn die aufgezeichneten Informationen korrekt sind und die Übermittlung der Daten erfolgt. Sie erhalten ein „Transfer Ticket“, welches die Übermittlung protokolliert. Mit diesem Ticket fordern Sie eine Verarbeitungsbestätigung (Protokoll) an, damit sichergestellt wird, dass die Datenübertragung korrekt ausgeführt wurde. Das Ticket wird auch dem Arbeitnehmer auf dem Druck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Abholung der Verarbeitungsbestätigung (Protokoll) Nach etwa 1 -2 Werktagen fordern Sie die Verarbeitungsbestätigung (Protokoll) wie folgt an: Klicken Sie dazu erneut auf „Datei > Schnittstellen > ElStEr-Export Schnittstelle“. Es startet nun ein Assistent, welcher Ihnen beim Anfordern des Protokolls behilflich ist. Bei der Anforderung sind folgende Einstellungen erforderlich: - Art der Daten: Daten für Lohnsteuerbescheinigung (eTIN) Zeitraum: Jahr 2009. Zeitraum frei festlegen braucht nicht aktiviert werden, es sei denn, Sie möchten Werte für ein anderes Jahr übermitteln. Art: Protokollanforderung Typ der Übertragung: Normale Übertragung Seite 17 Es erscheint wieder die Zusammenfassung der ausgewählten Daten. Werden bei Rückmeldung Mitarbeiter fehlerhaft dargestellt, senden Sie bitte das Protokoll der Dateneinlieferung und der Protokollanforderung an uns (Buhl Data Service GmbH). Begeben Sie sich hierfür zurück in die Hauptmaske und wählen Sie im Hauptmenü „Optionen > Protokoll-Übersicht“. Hier finden Sie die Protokolle der Dateneinlieferung und der Protokollanforderung. Wenn Sie nun einen Datensatz öffnen, steht Ihnen die Schaltfläche des Exports zur Verfügung. Verwenden Sie das zur Verfügung stehende Layout und exportieren Sie die Daten im „Text (ANSI)-Format“. Zur Übermittlung der http://support.buhl.de. Protokolle verwenden Sie bitte unser Kontakt-Formular unter Druck der Lohnsteuerbescheinigung Nach Durchführung der oben genannten Schritte haben Sie die Möglichkeit die Lohnsteuerbescheinigungen unter „Personal > Abrechnung/Abschluss > Lohnsteuerbescheinigung drucken“ auszudrucken. Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 über die ElStEr-Schnittstelle In der Lohnsteuerbescheinigung 2010, sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. Lohnsteuerabzugsverfahren auszuweisen. Zum Abrechnungsvorgabe „Personal > Mitarbeiter > 01.01.2010 notwendig. sofern bei Verwendung in der Zeile 28, die 1 Nr. 3 EStG zur Berücksichtigung im Nachweis dieser Daten ist die Angabe in der Lohn-Abrechnungsdaten > Einzugsstelle“ ab dem Bitte beachten Sie Die zu aktivierende Option „Privat krankenversicherter Arbeitnehmer“ wird nur dann aufgeführt, wenn beim „Beitragsgruppenschlüssel“ zur Krankenversicherung „0 Kein Pflichtbeitrag“ ausgewählt wurde. Die Vorgehensweise zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt wie in der Beschreibung der Lohnsteuerbescheinigung 2009 angegeben. Seite 18 Authentifizierte Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen Allgemeine Voraussetzungen Die ElStEr-Schnittstelle dient dazu die Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an das zuständige Finanzamt zu senden. Damit eine ElStEr-Übertragung aus dem Programm erfolgen kann, ist es zwingend erforderlich, dass auf dem jeweiligen Arbeitsplatz-Rechner entweder ein direkter Internetanschluss oder ein Proxy-Server verfügbar ist (Web-Anbindung). Besprechen Sie diese technischen Voraussetzungen gegebenenfalls mit Ihrem Systemadministrator. Eine Konfiguration der ElStEr-Anbindung selbst ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahme Im Bereich der Lohnsteuerbescheinigungen soll eine authentifizierte Übertragung stattfinden. Einrichtung einer Web-Anbindung Unter „Optionen > Systemeinstellungen > Anbindungen“ bearbeiten Sie bestehende Anbindungen oder richten neue Anbindungen ein. Über die Schaltfläche „Neu“ wählen Sie „Web-Anbindung“ aus und bestätigen das Fenster mit „OK“. Es öffnet sich das Fenster „Eigenschaften von „Neue Webanbindung““. Hier wird die Konfiguration vorgenommen. Über die Schaltfläche "Einstellungen" haben Sie die Möglichkeit bei Verwendung eines Proxy Servers die notwendigen Angaben zu hinterlegen. Die Webanbindung kann direkt auf Funktion geprüft werden. Hinterlegen Sie im Bereich Test-Web Anbindung unter „HTTP Adresse“ eine gültige Webadresse wie z.B. http://www.buhl.de und betätigen Sie die Schaltfläche "Test Ausführen". Bestätigen Sie die nachfolgende Sicherheitsmeldung. Bei erfolgreicher Verbindung erscheint hinter der eingegebenen „HTTP Adresse“ ein grüner Haken. Sollte der Test fehlschlagen, prüfen Sie die Vorgaben und passen Sie diese an. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit "OK". Seite 19 Zuweisung der neuen Webanbindung Um die neu erstellte Anbindung zu verwenden, weisen Sie den Eintrag "Neue Web Anbindung" in den Systemeinstellungen unter Anbindung der Web Anbindung zu. Klicken Sie dazu auf „Optionen > Systemeinstellungen > Web-Anbindung“. Wurde der Eintrag "Web Anbindung" ausgewählt, wählen Sie über die Schaltfläche "Eigenschaften" die neue Web Anbindung als aktive Anbindung aus. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit „OK“ und schließen Sie die Einstellungen. Anmeldung bei „elsteronline“ Soll eine authentifizierte Übertragung http://www.elsteronline.de erforderlich. der Daten erfolgen, ist eine Anmeldung unter Sie erhalten je nach gewählter Art der Registrierung bei elsteronline eines der folgenden Zertifikatsmedien: - Zertifikat aus Datei Zertifikat als ElStEr USB Stick Zertifikat als SmartCard Einrichtung der neuen ElStEr-Anbindung Über „Optionen > Systemeinstellungen > Anbindungen“ bearbeiten Sie die bestehende Anbindung oder richten eine neue Anbindung ein. Wählen Sie dazu die Schaltfläche „Neu > ElStEr-Anbindung“ aus und bestätigen Sie diese mit „OK“. Es öffnet sich das Fenster „Eigenschaften von „Neue ElStEr Anbindung““. Hier wird die Konfiguration für die authentifizierte Übertragung vorgenommen, welche im nachfolgenden Kapitel beschrieben wird. Seite 20 Konfiguration der ElStEr-Anbindung für die authentifizierte Übertragung Im Fenster „Eigenschaften von „Neue ElStEr Anbindung““ werden im Register „Konfiguration“ über die Schaltfläche „Einstellungen“ die benötigen Eintragungen vorgenommen. Wählen Sie unter „Art“ die Art der Verschlüsselung aus. Die zu wählende „Art“ ist von der Art der Registrierung bei „elsteronline“ abhängig. Um die Art der Verschlüsselung zu testen, steht Ihnen die Schaltfläche „Zertifikat testen“ zur Verfügung. Wurden alle Einstellungen vorgenommen, schließen Sie das Fenster über die Schaltfläche „OK“. Zuweisung der neuen Elsteranbindung Um die neu erstellte Anbindung zu verwenden, weisen Sie den Eintrag "Neue ElStEr Anbindung" in den Systemeinstellungen unter Anbindung der Elsteranbindung zu. Klicken Sie dazu auf „Optionen > Systemeinstellungen > ElStEr-Anbindung“. Wurde der Eintrag "Elsteranbindung" ausgewählt, wählen Sie über die Schaltfläche "Eigenschaften" die neue Elsteranbindung als aktive Anbindung aus. Seite 21 __________________________________________________________________________________ Die in der Anleitung abgebildeten Grafiken können von der tatsächlichen Darstellung am Bildschirm abweichen. Teilweise wurden auch Grafiken höherwertiger Versionen verwendet, um abweichende Menüpunkte besser zu erläutern. Seite 22