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MONEYSTEUERN&RECHT
TESTFALL
Ein Informatiker – Familienvater (zwei Kinder) – fährt an 230 Tagen zur 35 Kilometer entfernten Firma. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 2000
Euro an den Fahrtkosten. Die Ehefrau ist freiberuflich tätig. Sie hatte Ausgaben für ihre Tätigkeit für die Anschaffung eines Computers, das Arbeitszimmer sowie Betriebsausgaben für Büromaterial und eine Fortbildung. Zudem hat sie für den Kauf eines Kopierers einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Das Paar hatte Ausgaben für die Altersvorsorge, Handwerkerleistungen sowie Aufwendungen für eine Pkw-Haftpflichtversicherung, eine Familienunfallversicherung sowie für Spenden (mildtätige Zwecke laut Beleg). Die Eheleute hatten auch Kapitaleinkünfte/
-verluste. Beide sind privat versichert und setzen die Beiträge ihrer Krankenversicherung sowie die Kosten einer Zahnbehandlung ab.
OLGT
BILD F
Hersteller
Betriebssystem
CD-ROM/Handbuch
elektr. Steuererklärung (Elster)
Musterbriefe
Steuerplaner 2012/2013
Datenimport
Einnahme-Überschuss-Rechner
Web-Adresse
Preis Erstversion/Update/Mac
Fazit
WISO-Steuer-Sparbuch
Buhl Data Service
ab Windows XP (ab SP3)/Mac OS X
1 CD/1 Steuerratgeber
ja
ja
ja
ja, aus Vorjahr
ja, Kassenbuch
www.wiso-sparbuch.de
39,99/29,95/39,99 Euro
sehr gut (1,35)
SteuerSparErklärung Plus
Akademische Arbeitsgemeinschaft
ab Windows XP (ab SP2)/Mac OS X
1 CD/1 Programmhandbuch
ja
ja
ja
ja, aus Vorjahr
ja, Kassenbuch
www.steuertipps.de
49,95*/39,95/39,95** Euro
sehr gut (1,4)
t@x Professional
Buhl Data Service
ab Windows XP (ab SP3)
1 CD/1 Steuerratgeber
ja
ja
ja
ja, aus Vorjahr
ja, Kassenbuch (in Professional)
www.tax-steuersoftware.de
39,99/29,90 Euro***
gut (1,6)
Taxman
Lexware
ab Windows XP (ab SP3)
1 CD/1 Steuerratgeber
ja
ja
ja
ja, aus Vorjahr
ja, Kassenbuch
www.taxman.de
39,90/29,90 Euro****
gut (2,1)
Steuer-Software-Programme sind unersetzliche Helfer für die
Steuer. Arbeitnehmer,
Freiberufler,
Selbstständige oder Rentner
können oft auch auf für
ihre Zielgruppe zugeschnittenene Produkte zugreifen, um die
Formulare 2012 auszufüllen. Um bei den geprüften Programmen
zur optimalen Steuererstattung zu kommen,
mussten die Tester aber
ihre Fachkenntnisse
einsetzen. Bei den mit
„sehr gut“ getesteten Produkten können
auch Laien ihre Sparchancen optimal nutzen. Versiertere fahren
mit anderen Produkten
genauso gut. Bei komplexen Sachverhalten
sollten Steuerzahler einen Steuerberater oder
Lohnsteuerhilfeverein
zu Rate ziehen.
Der Testsieger von WISO
wird in diesem Jahr mit einem 400-seitigen Steuerratgeber mit lukrativen Tipps
und Tricks geliefert, um die
optimale Erstattung zu sichern. Mühelos funktionieren die Installation und
Übernahme der Daten aus
dem Vorjahr. Das überarbeitete Interview-Modul, gute
und leicht verständliche Videos, die über das Internet
geladen werden, sowie der
übersichtliche Aufbau der
Menüführung, Musterschreiben und Rechentools überzeugen die Tester. Darüber
hinaus bekommen die kurz
und knackig gehaltenen
Steuertipps, das Planspiel,
mit dem man diverse Varianten berechnen kann, und
die optimierte Suchfunktion ein besonderes Lob. MacUser kommen ebenfalls voll
auf ihre Kosten. Bei gleicher
Ausstattung bietet das Programm optimalen Komfort
– und das bei gleichem Preis.
Auch ohne Vorkenntnisse lotst das Programm auf
Wunsch per Interview (roter
Faden) durch die Erklärung.
Ein gedrucktes Steuerhandbuch mit wertvollen Tipps
kann per Bestellkarte angefordert werden. Das farbreduzierte Design sorgt für
gute Übersicht und eine klar
strukturierte Benutzeroberfläche. Neu ist der Belegmanager. Eingescannte Belege
können mit den Angaben
in der Steuersoftware per
Mausklick verknüpft werden. Die Basis-Version gibt
es seit letztem Jahr auch für
Mac-Nutzer. Um das Geld
schnell
zurückzubekommen, unterstützen ein elektronischer Steuerprüfer, ein
integrierter Bescheidprüfer
sowie ein Einspruchsgenerator die Bearbeitung. Das
Programm berechnet zudem automatisch mehr als
1000 Kombinationsmöglichkeiten. Plus: eine gebührenfreie Hotline.
Der diesjährige ShootingStar im Test kommt aus dem
Hause Buhl Data Service. Mit
der Professional-Version von
t@x für 39,99 Euro können
sowohl Arbeitnehmer mit
komplexen Fällen als auch
Selbstständige und Freiberufler die Erklärung mühelos
bewerkstelligen. Neben einer Einnahmen-ÜberschussRechnung ist eine Gewerbesteuererklärung möglich.
Auch die Standardversion für 14,99 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und
Vermieter enthält einen
Steuerratgeber mit lukrativen Tipps. Laien und Profis werden ohne Probleme
durch das optisch sehr ansprechende Programm geführt. Unterstützt werden
Steuerpflichtige auch bei
der Vorbereitung einer Betriebsprüfung. Rechentools,
Suchfunktion, Gerichtsurteilen und Gesetzestexte runden den Service ab. Videohilfen gibt es aber nicht.
Taxman von Lexware
präsentiert sich optisch unverändert gegenüber dem
Vorjahr. Das Software-Paket
beeindruckt die Tester mit
dem 600-seitigen Steuerratgeber. Neben Videohilfen ist
das Programm mit nützlichen Extras ausgestattet wie
Belegmanager, Reisekostenrechner, elektronischem
Fahrtenbuch, Steuertacho
sowie zahlreichen Musterbriefen und einer komplett überarbeiteten Bibliothek mit Gesetzestexten,
Urteilen und Richtlinien. Eine Mac-Version gibt es bei
diesem Premiumprodukt
leider nicht. Die Software
ist für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige
gleichermaßen gut geeignet. Rentner und Pensionäre greifen zu Taxman 2013
für Rentner & Pensionäre, Vermieter zu der neuen VersionTaxman 2013 für
Vermieter. Negativ: schwache Suchfunktion.
*Standard-Version 49,95 Euro; **Update-Mac-Version 24,95; ***Basis-Version 14,99 Euro; ****für Rentner & Pensionäre 39,90/34,90 Euro, für Vermieter 49,90 Euro; *****Basis-Version 14,99 Euro
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FOCUS-MONEY 5/2013
AUSWERTUNG
ERKLÄRUNG PER ELSTER
Die Tester prüften Dateneingabe, Benutzerführung, Qualität der Hilfestellungen sowie Übersichtlichkeit der Benutzeroberfläche. Danach benoteten die Prüfer die Ausstattung der Produkte: Qualität der Handbücher, Musterschreiben sowie sonstige nützliche
Rechentools. Die Tester checkten auch das Rechenergebnis plus Kommentierung. Dabei
kam es darauf an, ob die Berechnung übersichtlich und nachvollziehbar war.
Belege abgeben?
Quicksteuer Deluxe
Lexware
ab Windows XP (ab SP3)
1 CD
ja
ja
ja
ja, aus Vorjahr
ja, Kassenbuch (in Deluxe)
www.quicksteuer.de
34,99/29,99 Euro*****
gut (2,4)
Smartsteuer
Smartsteuer GmbH
Windows, Linux, Mac OS X
webbasiert
ja
ja
nein
ja, aus Vorjahren
nein
www.smartsteuer.de
14,95 Euro
befriedigend (3,4)
Elster-Formular
Finanzverwaltung
ab Windows XP
Downlaod/1 CD beim Finanzamt
nein
nein
nein
ja, aus Vorjahr
nein
www.elsterformular.de
–
keine Bewertung
Mit der Deluxe-Version
von Quicksteuer für 34,99
Euro können nicht nur Arbeitnehmer ihre Erklärung
schnell und mühelos erstellen, sondern auch Selbstständige und Freiberufler.
Allerdings ist das Produkt,
verglichen mit den Konkurrenten, spartanisch ausgestattet und somit zu teuer.
Zwar gibt es einen digital
nutzbaren 320 Seiten dicken
Steuerratgeber und einen
exklusiven
monatlichen
SteuerSparbrief bei Steuerrat24.de, ein Handbuch liegt
aber nicht bei. Die Grundversion für Arbeitnehmer für
14,99 Euro enthält Musterbriefe, Musterbescheide sowie Checklisten für notwendige Belege, der User wird
aber nicht per Interview oder
mit Videohilfen durchs Programm geführt. Für einfache
Steuerfälle von Arbeitnehmern oder Rentnern bietet
die Basis-Version ein faires
Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der reine Online-Helfer
der Smartsteuer GmbH war
zum Zeitpunkt des Tests
noch nicht aktuell. Erst seit
15.1.2013 sind die Daten für
die Steuererklärung 2012
verfügbar. Eine CD muss
nicht installiert werden. Es
gibt gute Online-Spartipps
für Arbeitnehmer, Vermieter, Familien und Anleger. Für Freiberufler und
Selbstständige ist das Programm allerdings nicht geeignet. Der Nutzer wird bei
einfachen Steuerfällen etwa für Arbeitnehmer gut
durch das strukturierte Programm geführt. Die Tipps
sowie die Erfassung der Daten sind kostenlos, anonym
und anmeldungsfrei. Kosten fallen erst an, nachdem persönliche Daten
ergänzt und ans Finanzamt gesendet werden. Die
Daten werden verschlüsselt – passwortgeschützt
– in der SmartsteuerDatenbank gespeichert.
Eine papierlose Steuererklärung bietet die Finanzverwaltung an: das
sogenannte
Elster-Formular (Elster: Elektronische Steuererklärung). Die
Gratissoftware erhalten
Bürger entweder als CD
bei ihrem zuständigen Finanzamt, oder sie können
das Programm direkt aus
dem Internet (www.elsterformular.de) herunterladen. Ist das Programm auf
dem Rechner installiert und
die Steuererklärung bearbeitet, können Steuerzahler diese per Mausklick ans
Amt senden – auf Wunsch
erhalten sie den Bescheid
online zurück. Auch die
Software-Produkte (s. links)
sind alle an das amtliche Elster-Verfahren angeschlossen. Manko: Bei Elster gibt
es keine Steuerspartipps.
Belege müssen nur ans Finanzamt gesendet werden,
wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind (s. rechts) .
Steuerzahler wissen häufig nicht,
welche Belege sie mit der Elster-Erklärung beim Finanzamt einreichen müssen und welche nicht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 gelten neue
Regeln. Je nachdem, welche Formulare
Steuerzahler ausfüllen, müssen sie nur
ganz bestimmte Nachweise erbringen:
Wer den Hauptvordruck (Mantelbogen) ausfüllt, muss Zuwendungsnachweise wie etwa eine Spendenbescheinigung oder den Nachweis der
Behinderung (Erstjahr oder Änderung)
einreichen. Zur Anlage N muss, soweit
die Lohnsteuerbescheinigungsdaten
nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt
wurden, die besondere Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerkarte
2010 mit der Lohnbescheinigung 2011
des Arbeitgebers eingereicht werden.
Wichtig: Der vom Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung wird nicht
benötigt! Zur Anlage G, S und L sind
Unterlagen über die Gewinnermittlung
beim Finanzamt vorzulegen, soweit sie
nicht elektronisch übermittelt wurden. Zur Anlage KAP muss die Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer eingereicht werden,
wenn der Anleger die Überprüfung des
Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung
beantragt. Die Steuerbescheinigung
über Kapitalerträge darf nicht fehlen,
wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. Die Bescheinigung
über anrechenbare ausländische Steuern muss ebenfalls beiliegen. Zur Anlage VL ist die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen einzureichen,
zur Anlage Unterhalt sind es die Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit.
Entstehen Steuerzahlern auf Grund
besonderer Lebensumstände Aufwendungen, empfiehlt der Fiskus, um zeitraubende Rückfragen zu vermeiden,
die Belege mitzuliefern. Beispiele: bei
beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers.
Alle anderen Belege sind nur nach
Anforderung des Finanzamts vorzulegen. Beispiele: Belege über Arbeitsmittel, über Beiträge an Berufsverbände,
Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Tipp: Steuerzahler sollten alle Belege stets bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gut aufbewahren.
Quelle: eigene Recherche
FOCUS-MONEY 5/2013
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