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MONEYSTEUERN&RECHT TESTFALL Ein Informatiker – Familienvater (zwei Kinder) – fährt an 230 Tagen zur 35 Kilometer entfernten Firma. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 2000 Euro an den Fahrtkosten. Die Ehefrau ist freiberuflich tätig. Sie hatte Ausgaben für ihre Tätigkeit für die Anschaffung eines Computers, das Arbeitszimmer sowie Betriebsausgaben für Büromaterial und eine Fortbildung. Zudem hat sie für den Kauf eines Kopierers einen Investitionsabzugsbetrag gebildet. Das Paar hatte Ausgaben für die Altersvorsorge, Handwerkerleistungen sowie Aufwendungen für eine Pkw-Haftpflichtversicherung, eine Familienunfallversicherung sowie für Spenden (mildtätige Zwecke laut Beleg). Die Eheleute hatten auch Kapitaleinkünfte/ -verluste. Beide sind privat versichert und setzen die Beiträge ihrer Krankenversicherung sowie die Kosten einer Zahnbehandlung ab. OLGT BILD F Hersteller Betriebssystem CD-ROM/Handbuch elektr. Steuererklärung (Elster) Musterbriefe Steuerplaner 2012/2013 Datenimport Einnahme-Überschuss-Rechner Web-Adresse Preis Erstversion/Update/Mac Fazit WISO-Steuer-Sparbuch Buhl Data Service ab Windows XP (ab SP3)/Mac OS X 1 CD/1 Steuerratgeber ja ja ja ja, aus Vorjahr ja, Kassenbuch www.wiso-sparbuch.de 39,99/29,95/39,99 Euro sehr gut (1,35) SteuerSparErklärung Plus Akademische Arbeitsgemeinschaft ab Windows XP (ab SP2)/Mac OS X 1 CD/1 Programmhandbuch ja ja ja ja, aus Vorjahr ja, Kassenbuch www.steuertipps.de 49,95*/39,95/39,95** Euro sehr gut (1,4) t@x Professional Buhl Data Service ab Windows XP (ab SP3) 1 CD/1 Steuerratgeber ja ja ja ja, aus Vorjahr ja, Kassenbuch (in Professional) www.tax-steuersoftware.de 39,99/29,90 Euro*** gut (1,6) Taxman Lexware ab Windows XP (ab SP3) 1 CD/1 Steuerratgeber ja ja ja ja, aus Vorjahr ja, Kassenbuch www.taxman.de 39,90/29,90 Euro**** gut (2,1) Steuer-Software-Programme sind unersetzliche Helfer für die Steuer. Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige oder Rentner können oft auch auf für ihre Zielgruppe zugeschnittenene Produkte zugreifen, um die Formulare 2012 auszufüllen. Um bei den geprüften Programmen zur optimalen Steuererstattung zu kommen, mussten die Tester aber ihre Fachkenntnisse einsetzen. Bei den mit „sehr gut“ getesteten Produkten können auch Laien ihre Sparchancen optimal nutzen. Versiertere fahren mit anderen Produkten genauso gut. Bei komplexen Sachverhalten sollten Steuerzahler einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen. Der Testsieger von WISO wird in diesem Jahr mit einem 400-seitigen Steuerratgeber mit lukrativen Tipps und Tricks geliefert, um die optimale Erstattung zu sichern. Mühelos funktionieren die Installation und Übernahme der Daten aus dem Vorjahr. Das überarbeitete Interview-Modul, gute und leicht verständliche Videos, die über das Internet geladen werden, sowie der übersichtliche Aufbau der Menüführung, Musterschreiben und Rechentools überzeugen die Tester. Darüber hinaus bekommen die kurz und knackig gehaltenen Steuertipps, das Planspiel, mit dem man diverse Varianten berechnen kann, und die optimierte Suchfunktion ein besonderes Lob. MacUser kommen ebenfalls voll auf ihre Kosten. Bei gleicher Ausstattung bietet das Programm optimalen Komfort – und das bei gleichem Preis. Auch ohne Vorkenntnisse lotst das Programm auf Wunsch per Interview (roter Faden) durch die Erklärung. Ein gedrucktes Steuerhandbuch mit wertvollen Tipps kann per Bestellkarte angefordert werden. Das farbreduzierte Design sorgt für gute Übersicht und eine klar strukturierte Benutzeroberfläche. Neu ist der Belegmanager. Eingescannte Belege können mit den Angaben in der Steuersoftware per Mausklick verknüpft werden. Die Basis-Version gibt es seit letztem Jahr auch für Mac-Nutzer. Um das Geld schnell zurückzubekommen, unterstützen ein elektronischer Steuerprüfer, ein integrierter Bescheidprüfer sowie ein Einspruchsgenerator die Bearbeitung. Das Programm berechnet zudem automatisch mehr als 1000 Kombinationsmöglichkeiten. Plus: eine gebührenfreie Hotline. Der diesjährige ShootingStar im Test kommt aus dem Hause Buhl Data Service. Mit der Professional-Version von t@x für 39,99 Euro können sowohl Arbeitnehmer mit komplexen Fällen als auch Selbstständige und Freiberufler die Erklärung mühelos bewerkstelligen. Neben einer Einnahmen-ÜberschussRechnung ist eine Gewerbesteuererklärung möglich. Auch die Standardversion für 14,99 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter enthält einen Steuerratgeber mit lukrativen Tipps. Laien und Profis werden ohne Probleme durch das optisch sehr ansprechende Programm geführt. Unterstützt werden Steuerpflichtige auch bei der Vorbereitung einer Betriebsprüfung. Rechentools, Suchfunktion, Gerichtsurteilen und Gesetzestexte runden den Service ab. Videohilfen gibt es aber nicht. Taxman von Lexware präsentiert sich optisch unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das Software-Paket beeindruckt die Tester mit dem 600-seitigen Steuerratgeber. Neben Videohilfen ist das Programm mit nützlichen Extras ausgestattet wie Belegmanager, Reisekostenrechner, elektronischem Fahrtenbuch, Steuertacho sowie zahlreichen Musterbriefen und einer komplett überarbeiteten Bibliothek mit Gesetzestexten, Urteilen und Richtlinien. Eine Mac-Version gibt es bei diesem Premiumprodukt leider nicht. Die Software ist für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen gut geeignet. Rentner und Pensionäre greifen zu Taxman 2013 für Rentner & Pensionäre, Vermieter zu der neuen VersionTaxman 2013 für Vermieter. Negativ: schwache Suchfunktion. *Standard-Version 49,95 Euro; **Update-Mac-Version 24,95; ***Basis-Version 14,99 Euro; ****für Rentner & Pensionäre 39,90/34,90 Euro, für Vermieter 49,90 Euro; *****Basis-Version 14,99 Euro 78 FOCUS-MONEY 5/2013 AUSWERTUNG ERKLÄRUNG PER ELSTER Die Tester prüften Dateneingabe, Benutzerführung, Qualität der Hilfestellungen sowie Übersichtlichkeit der Benutzeroberfläche. Danach benoteten die Prüfer die Ausstattung der Produkte: Qualität der Handbücher, Musterschreiben sowie sonstige nützliche Rechentools. Die Tester checkten auch das Rechenergebnis plus Kommentierung. Dabei kam es darauf an, ob die Berechnung übersichtlich und nachvollziehbar war. Belege abgeben? Quicksteuer Deluxe Lexware ab Windows XP (ab SP3) 1 CD ja ja ja ja, aus Vorjahr ja, Kassenbuch (in Deluxe) www.quicksteuer.de 34,99/29,99 Euro***** gut (2,4) Smartsteuer Smartsteuer GmbH Windows, Linux, Mac OS X webbasiert ja ja nein ja, aus Vorjahren nein www.smartsteuer.de 14,95 Euro befriedigend (3,4) Elster-Formular Finanzverwaltung ab Windows XP Downlaod/1 CD beim Finanzamt nein nein nein ja, aus Vorjahr nein www.elsterformular.de – keine Bewertung Mit der Deluxe-Version von Quicksteuer für 34,99 Euro können nicht nur Arbeitnehmer ihre Erklärung schnell und mühelos erstellen, sondern auch Selbstständige und Freiberufler. Allerdings ist das Produkt, verglichen mit den Konkurrenten, spartanisch ausgestattet und somit zu teuer. Zwar gibt es einen digital nutzbaren 320 Seiten dicken Steuerratgeber und einen exklusiven monatlichen SteuerSparbrief bei Steuerrat24.de, ein Handbuch liegt aber nicht bei. Die Grundversion für Arbeitnehmer für 14,99 Euro enthält Musterbriefe, Musterbescheide sowie Checklisten für notwendige Belege, der User wird aber nicht per Interview oder mit Videohilfen durchs Programm geführt. Für einfache Steuerfälle von Arbeitnehmern oder Rentnern bietet die Basis-Version ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis. Der reine Online-Helfer der Smartsteuer GmbH war zum Zeitpunkt des Tests noch nicht aktuell. Erst seit 15.1.2013 sind die Daten für die Steuererklärung 2012 verfügbar. Eine CD muss nicht installiert werden. Es gibt gute Online-Spartipps für Arbeitnehmer, Vermieter, Familien und Anleger. Für Freiberufler und Selbstständige ist das Programm allerdings nicht geeignet. Der Nutzer wird bei einfachen Steuerfällen etwa für Arbeitnehmer gut durch das strukturierte Programm geführt. Die Tipps sowie die Erfassung der Daten sind kostenlos, anonym und anmeldungsfrei. Kosten fallen erst an, nachdem persönliche Daten ergänzt und ans Finanzamt gesendet werden. Die Daten werden verschlüsselt – passwortgeschützt – in der SmartsteuerDatenbank gespeichert. Eine papierlose Steuererklärung bietet die Finanzverwaltung an: das sogenannte Elster-Formular (Elster: Elektronische Steuererklärung). Die Gratissoftware erhalten Bürger entweder als CD bei ihrem zuständigen Finanzamt, oder sie können das Programm direkt aus dem Internet (www.elsterformular.de) herunterladen. Ist das Programm auf dem Rechner installiert und die Steuererklärung bearbeitet, können Steuerzahler diese per Mausklick ans Amt senden – auf Wunsch erhalten sie den Bescheid online zurück. Auch die Software-Produkte (s. links) sind alle an das amtliche Elster-Verfahren angeschlossen. Manko: Bei Elster gibt es keine Steuerspartipps. Belege müssen nur ans Finanzamt gesendet werden, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind (s. rechts) . Steuerzahler wissen häufig nicht, welche Belege sie mit der Elster-Erklärung beim Finanzamt einreichen müssen und welche nicht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 gelten neue Regeln. Je nachdem, welche Formulare Steuerzahler ausfüllen, müssen sie nur ganz bestimmte Nachweise erbringen: Wer den Hauptvordruck (Mantelbogen) ausfüllt, muss Zuwendungsnachweise wie etwa eine Spendenbescheinigung oder den Nachweis der Behinderung (Erstjahr oder Änderung) einreichen. Zur Anlage N muss, soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden, die besondere Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerkarte 2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers eingereicht werden. Wichtig: Der vom Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird nicht benötigt! Zur Anlage G, S und L sind Unterlagen über die Gewinnermittlung beim Finanzamt vorzulegen, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden. Zur Anlage KAP muss die Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer eingereicht werden, wenn der Anleger die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt. Die Steuerbescheinigung über Kapitalerträge darf nicht fehlen, wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. Die Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern muss ebenfalls beiliegen. Zur Anlage VL ist die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen einzureichen, zur Anlage Unterhalt sind es die Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit. Entstehen Steuerzahlern auf Grund besonderer Lebensumstände Aufwendungen, empfiehlt der Fiskus, um zeitraubende Rückfragen zu vermeiden, die Belege mitzuliefern. Beispiele: bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers. Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung des Finanzamts vorzulegen. Beispiele: Belege über Arbeitsmittel, über Beiträge an Berufsverbände, Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Tipp: Steuerzahler sollten alle Belege stets bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gut aufbewahren. Quelle: eigene Recherche FOCUS-MONEY 5/2013 79