Der Export-Ratgeber ist für bayerische Dienstleistungsunternehmen
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Der Export-Ratgeber ist für bayerische Dienstleistungsunternehmen
Export-Ratgeber für Dienstleister in Bayern Max-Joseph-Straße 2 80333 München www.muenchen.ihk.de E-Mail: [email protected] Exportratgeber2009-fin.indd 1-2 12.02.2009 8:55:20 Uhr Export-Ratgeber für Dienstleister in Bayern Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V. und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,Verkehr und Technologie (Herausgeber) Februar 2009 1 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage .................................................7 1. Einführung ......................................................................9 1.1 Unternehmensnahe Dienstleister: Begriffsbestimmung...............................9 1.2 Zukunftschancen für unternehmensnahe Dienstleister .............................10 1.3 Services Going International .....................................................................12 2. Entscheidung für den Dienstleistungsexport............14 3. Überprüfung der innerbetrieblichen Voraussetzungen .........................................................15 3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung.....................................................................16 3.2 Organisation..............................................................................................17 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 Indirekter Dienstleistungsexport........................................................ 18 Direkter Dienstleistungsexport .......................................................... 19 Kooperation ...................................................................................... 19 Andere vertragliche Arrangements ................................................... 21 Direktinvestitionen ............................................................................ 23 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im Überblick........................................................................................... 25 3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung ........................................................25 4. Analyse von Auslandsmärkten ...................................28 4.1 Informationen über Auslandmärkte ...........................................................28 4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren .............................................................29 4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten ...............................................32 5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen...........................................................................33 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Recherche von möglichen Geschäftspartnern ..........................................33 Messen......................................................................................................35 Unternehmerreisen....................................................................................36 Elektronische Kooperationsbörsen............................................................36 Infrastruktureinrichtungen im Ausland .......................................................37 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung) ...........................................................37 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand ...........................................38 5.7.1 5.7.2 5.7.3 5.7.4 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union ......................... 38 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co............................. 42 Marketingstrategien für den öffentlichen Markt ................................. 45 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen ..................... 47 6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele ....................................................................49 3 4 7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ........................51 7.1 Zölle ..........................................................................................................51 7.2 Umsatzsteuer ............................................................................................51 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 Grundsatz ......................................................................................... 52 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland............................... 52 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück beziehen ........................................................................ 54 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland...................................................................... 56 Reparaturen vor Ort beim Kunden .................................................... 56 Selbstständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen...................................... 57 Neuregelung des Leistungsorts ab 2010........................................... 58 8. Recht und Verträge ......................................................59 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 Grundsatz der Vertragsfreiheit ..................................................................59 Vertragstypen............................................................................................59 Zustandekommen des Vertrages ..............................................................60 Rechtswahl bei internationalen Geschäften ..............................................62 Gerichtsstand ............................................................................................62 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit........................................................63 Internationale Vertragsregeln ....................................................................64 Checkliste..................................................................................................66 9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege .............................67 10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten ..............68 10.1 Förderprogramme Bayern .........................................................................69 10.2 Förderprogramme Bund ............................................................................77 10.3 Förderprogramme EU ...............................................................................93 11. Fazit .............................................................................111 12. Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen für das Auslandsgeschäft ......................................................113 13. Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen.............118 5 6 Vorwort zur dritten Auflage Martin Zeil, MdL Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und stellvertretender Ministerpräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages e. V. Wer an Export denkt, hat meist Industriegüter vor dem geistigen Auge. Tatsächlich besteht der gesamte Export deutscher Unternehmen nur aus etwa einem Siebtel aus Dienstleistungen. Anders als im Export von Industriegütern hinkt Deutschland im Dienstleistungsexport den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Großbritannien mit gehörigem Abstand hinterher. Dabei besitzen hierzulande vor allem die unternehmensnahen Dienstleister ausgezeichnete Voraussetzungen, ihr Umsatz- und Renditepotenzial über die Erschließung von Auslandsmärkten erheblich zu steigern. Vor diesem Hintergrund haben die Bayerischen IHKs und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie den im Jahr 2002 erstmals erschienenen „Export-Ratgeber für unternehmensnahe Dienstleister in Bayern“ neu aufgelegt. Zahlreiche positive Rückmeldungen von Unternehmen auf die zweite Auflage und eine weiter steigende Nachfrage aus Bayern und ganz Deutschland gaben den Anstoß, diesen Ratgeber erneut zu aktualisieren. Der Export-Ratgeber soll den bayerischen Dienstleistungsunternehmen im Sinne eines Werkzeugs ganz konkret helfen, ihre internationalen Marktchancen erfolgreich zu nützen. International erfolgreiche Dienstleister sind unverzichtbar, um in Bayern nachhaltiges Wachstum zu generieren und neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen. 7 8 1. Einführung 1.1 Unternehmensnahe Dienstleister: Begriffsbestimmung Innerhalb des tertiären Sektors wird entsprechend der Nachfragegruppen üblicherweise zwischen haushalts- bzw. verbraucherorientierten Dienstleistungen auf der einen Seite und unternehmensnahen Dienstleistungen auf der anderen Seite unterschieden. Die Abgrenzung nach Nachfragegruppen bzw. Zielgruppen für Dienstleistungen fußt auf der Annahme, dass Dienstleistungen als Input, also als Zwischenprodukt oder Vorleistungen, in den Produktionsprozess von Waren und Diensten eingehen. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Organisation und Abwicklung jeglicher Wertschöpfungsprozesse. Als Nachfrager treten Unternehmen oder auch der Staat auf. Unternehmensnahe Dienstleistungen können weiterhin danach unterschieden werden, ob sie Routinetätigkeit für den Nachfrager bereitstellen oder ob sie durch ein wissens- und humankapitalintensives Leistungsangebot gekennzeichnet sind. Zu den Routinetätigkeiten bzw. operativen Diensten zählen beispielsweise einfache Tätigkeiten wie Handels- oder Bürotätigkeiten. Die anspruchsvollen, wissensintensiven Dienstleistungen kennzeichnen Tätigkeiten wie Organisation, Management, Planung, Beratung sowie Forschung und Entwicklung. Als ein Abgrenzungskriterium wird die Standardisierbarkeit des Leistungsangebotes herangezogen. Beispielsweise sind Reinigungsleistungen oder die Arbeit von Sicherheitsdiensten relativ unproblematisch standardisierbar, während wissensintensive, spezialisierte Dienstleistungen u.a. eine größere „Auftragsindividualität“ aufweisen und nur eingeschränkt Standardisierungspotenziale bieten. Die hochspezialisierte Arbeit wissensintensiver Dienstleistungen betrifft vielfach die Entscheidungsprozesse der Firmenkunden und hat somit strategische Bedeutung. Die unternehmensnahen Dienstleistungen lassen sich zu vier Branchengruppen zusammenfassen, innerhalb derer intensive Kooperationen in der Leistungserstellung vermutet werden. Unternehmensnahe Dienstleistungen Klassifikation Bezeichnung Wirtschaftszweige (WZ08) 58 62 63 73 74.2 82.3 Informationswirtschaft Verlagswesen Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnologie Informationsdienstleistungen Werbung und Marktforschung Fotografie und Fotolabors Messe-, Ausstellungs- u. Kongressveranstalter 9 74.1 59.1 60.1 60.2 59.2 63.4 73 69 70.2 71.1 71.2 78 81.2 82.1 74.3 66 82.91.1 82.99 68 Ateliers für Textil-, Schmuck,- Grafik- u. ä. Design Herstellung von Filmen und Fernsehprogramm, deren Verleih und Vertrieb; Kinos Hörfunkveranstalter Fernsehveranstalter Tonstudios Korrespondenz- u. Nachrichtenbüros Unternehmensberatung und -service Forschung und Entwicklung Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung Public Relations und Unternehmensberatung Architektur- und Ingenieurbüros Technische/physikalische/chemische Untersuchungen Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Reinigung von Gebäuden / Inventar / Verkehrsmitteln Sekretariats- und Schreibdienste / Copyshops Übersetzen und Dolmetschen Finanzdienstleistungen Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten Inkassobüros Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen Immobilienwirtschaft Grundstücks- und Wohnungswesen Zu den unternehmensnahen Dienstleistern zählen demnach nicht der Handel, Transportleistungen und das Kredit- und Versicherungsgewerbe im engeren Sinne. Bei Letzterem handelt es sich um einen ausgesprochenen Mischbereich, der nicht eindeutig den haushalts- oder den unternehmensorientierten Diensten zuzurechnen ist. 1.2 Zukunftschancen für unternehmensnahe Dienstleister „Das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.“, schrieb Antoine de SaintExupéry in seinem berühmten Roman „Der kleine Prinz“. Ähnlich muss in der wissensbasierten Wirtschaft die Rolle der unternehmensnahen Dienstleistungen besser verstanden werden, insbesondere ihr Beitrag zur Ankurbelung wirtschaftlichen Wachstums und zur Verbesserung gerade auch der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Dienstleistungen entlasten die Firmen von Aufgaben, die vom Kerngeschäft abweichen. Die Spezialisierung der Dienstleister bringt Kostenvorteile und reduziert das unternehmerische Risiko auf Seiten der Dienstleistungsempfänger. Vielfältige Dienstleistungen auf der gesamten industriellen Wertschöpfungs10 kette sind bereits entstanden und werden sich weiter entwickeln. Kurz: Unternehmensnahe Dienstleistungen werden immer bedeutsamer – aber sie müssen auch sichtbarer gemacht werden. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) Landesverband Bayern hat in einem von Arthur D. Little erstellten Branchenausblick „Bayern 2020“1 einen wichtigen Beitrag zu einer solchen „Sichtbar-Machung“ geleistet. Die Untersuchung zählt beispielhaft folgende, in Zukunft noch wichtiger werdende Unternehmensservices entlang der Wertschöpfungskette seiner Mitgliedsfirmen auf: Zur Produkt- und Verfahrensentwicklung bedient man sich zunehmend Technologieberatungsunternehmen, die komplette Produktentwicklungen von der Idee über das Design bis hin zum Produktionslayout anbieten. Zur Markterschließung recherchieren Marktforschungsinstitute das relevante Umfeld und ermöglichen die Entlastung von personalaufwändiger Vorarbeit. Zusätzlich können die aktuellsten technologischen Trends ermittelt werden. „Point of sales“-Erhebungen über den Abverkauf der Waren und die komplette Informationskette von Kundenbestellung über Verkauf bis hin zu tagesscharfen Artikelverkaufskurven erlauben die atmende Produktion mit verringerter Kapitalbindung. Logistische Dienstleistungen von der „Just in time“-Zulieferung bis zur dezentralen Lagerung der Fertigprodukte übernehmen Logistikdienstleister. Auch hier überwiegt immer stärker die Komplettleistung von der Mitwirkung bei der transportgerechten Konstruktion der Einzelteile über das Abfüllen und Verpacken der Ware bis hin zur Anlieferung ins Kundenregal. Die industrielle Wartung von Produktionsanlagen, das FacilityManagement von Bürogebäuden, Sicherheitsservice und das Vorhalten von Zeitarbeitspersonal gehört heute ebenso zu den selbstverständlichen Dienstleistungsangeboten, wie ein Tages-Management auf Zeit oder Reparaturdienste im Kundendienst verbreitete Angebote sein werden, die die Industrieproduktion weiter flexibilisieren. Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Investmentbanking, Managercoaching, Führungskräftetraining, Knowledge Agenturen, Vertragsconsulting, Outplacement- und Personalberatung; alles Dienstleistungen für die Unternehmensspitze, um Entscheidungen unter höherer Sicherheit und mit geringerem Risiko zu treffen. Softwaredienstleister sind fester Bestandteil der Unternehmensabläufe. Die integrierte Datenvernetzung von der Eingabe der Bestellung bis zum Management-Informationssystem sind heute möglich. Verbunden mit Expertensystemen zur Entwicklung der Kundennachfrage wird es möglich, das unternehmerische Risiko zu senken und das Unternehmen zeitgerecht zu steuern. 1 VDMA Landesverband Bayern (Hrsg.): „Spezifizierung der Trendstudie Bayern 2020 für die Branchen des VDMA“, München, März 2001. 11 Die Auslagerung von unternehmensinternen Dienstleistungen in selbstständige Einheiten erlaubt den Industrieunternehmen die Erschließung neuer Wachstumsfelder. Gleichzeitig wird so eine Konzentration auf Kernkompetenzen sichergestellt. Die Kombination von originären Produkten mit innovativen Dienstleistungen schafft die Basis für langfristiges Wachstum und sichert nachhaltig Wettbewerbsvorteile für die Industrieunternehmen. Gleichzeitig kann so die Hürde umgangen werden, dass Kunden immer mehr Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne den entsprechenden Preis dafür zahlen zu wollen. Insgesamt könnte die Entwicklung von industriellen Produktionsunternehmen so weit gehen, dass tatsächlich die Konzentration auf die reine Herstellung des Produktes erfolgen könnte und alle anderen personal- und kapitalbindenden Aktivitäten ausgelagert werden. 1.3 Services Going International Die Globalisierung begünstigt den Dienstleistungshandel auf zwei Ebenen: Mit steigenden Warenexporten oder Direktinvestitionen geht auch eine erhöhte internationale Nachfrage nach Diensten Hand in Hand. Exporte von Industriegütern ohne Marktforschung, Beratung, Wartung, Schulung etc. (siehe vorheriges Kapitel) sind kaum möglich. Dieses „Servicing Exports“, bei dem unternehmensnahe Dienstleister versuchen, heimische Industrieunternehmen als Kunden zu gewinnen und im Systemgeschäft (d. h. Kombination industrieller Produkte und Services) die internationalen Märkte indirekt zu bedienen, treibt die Internationalisierung der Dienstleistungen voran. In Deutschland haben die unternehmensnahen Dienstleister als Zulieferer oder Partner im Systemgeschäft schon in beträchtlichem Maße zum Warenexport beigetragen. Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sind viele unternehmensnahen Dienstleistungen erst zu international handelbaren Gütern geworden. Dies begünstigt ein unmittelbares „Exporting Services“. Insofern kann es nicht verwundern, dass auch im Dienstleistungsbereich der Export das Wachstum antreibt. Inzwischen sind 15 % der Gesamtexporte Deutschlands Dienstleistungen. Allerdings verzeichnet Deutschland ein Handelsdefizit bei den unternehmensnahen Services, was auf die Dominanz US-amerikanischer und englischer Unternehmen vor allem in den Bereichen Rechts- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und DV-Dienstleistung zurückzuführen ist. Eine weitere Ursache liegt sicherlich in der (noch) relativ geringen Auslagerung von Dienstleistungen hierzulande begründet. 12 Die unternehmerischen Erkenntnisse aus dem Gesagten sind Folgende: Die Internationalisierung bzw. Globalisierung ist auch im Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen in vollem Gange. So sind jene Dienstleister, die bislang nur die heimische Industrie bedient haben, mehr und mehr internationalem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wer diesem Wettbewerbsdruck stand hält, erfüllt die Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung zum „Exporting Services“. Der Exportmarkt für unternehmensnahe Dienstleistungen verzeichnet besonders ausgeprägtes Wachstum. Wer in punkto Termintreue, Qualität, Problemlösungskompetenz, Kooperationsfähigkeit und Netzwerkbildung mit Anbietern komplementärer Services Stärken aufweist oder sich erarbeitet, hat unter Beachtung der nachfolgenden Ratgeber-Informationen ausgezeichnete Chancen für den Geschäftserfolg auf internationalen Märkten. Mit einem im internationalen Vergleich hohen Pro-Kopf-Einkommen, einem hohen Ausbildungsstand, einer erstklassigen Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur sowie einem starken internationalen Engagement vieler deutscher Dienstleistungsunternehmen verfügt Deutschland über gutes Rüstzeug, um über seine Grenzen hinaus auf offenen Dienstleistungsmärkten zu bestehen.2 2 Bartsch, Elga, Diekmann, Berend, Deutschlands Chancen im Handel mit Dienstleistungen, in: Wirtschaftsdienst 2006/1 13 2. Entscheidung für den Dienstleistungsexport Die Entscheidung für den Dienstleistungsexport basiert erfahrungsgemäß auf folgenden Motiven: Die Inlandsmärkte sind zunehmend gesättigt: Die Zahl der Wettbewerber im Bereich unternehmensnahe Dienstleistungen steigt in Bayern überproportional Die Freisetzung von hochqualifizierten Arbeitskräften und die Tendenz zur Auslagerung von Dienstleistungen im Produzierenden Sektor wird dieses Wachstum weiter beschleunigen und den Wettbewerbsdruck erhöhen. Zudem steigt der Konkurrenzdruck durch ausländische Firmen, die auf dem deutschen Markt tätig werden. Die Marktnische mit ihrem Schutz vor hohem Wettbewerbsdruck wird immer kleiner und kurzlebiger. Bessere Auslastung von fixen Personal- und Infrastrukturressourcen: Einmal für das Inland gefundene Lösungen können ins Ausland erneut verkauft werden. Das wirtschaftliche und politische Projektrisiko kann auf mehrere Auftraggeber und Märkte gestreut werden. Attraktive Kooperationsangebote zur internationalen Markterschließung werden vermehrt herangetragen. Der Markt für europäische und sonstige internationale Ausschreibungen wächst und wird auch für mittelständische Dienstleister immer interessanter. Fachliche und sprachliche Kenntnisse können gefestigt und verbessert und damit insgesamt die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Neue Referenzen können gewonnen werden. In vielen Fällen erhöht die Auslandsaktivität das Renommee. Der Gang ins Ausland kann durch die Auslandsorientierung eines Kunden geboten sein. Das Erschließen neuer Märkte birgt neben den potenziellen Chancen aber auch Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das beginnt bei der anfänglichen Informationssuche über ausländische Märkte und geht über die Ausgestaltung der Finanzierung bis hin zu rechtlichen Fragen. Deshalb gehören zum erfolgreichen Auslandsgeschäft unbedingt eine detaillierte Planung – wenn möglich unter Zuhilfenahme erfahrener Experten (die IHKs vermitteln) – und genügend Zeit zur Vorbereitung. Vielfach wird auch der finanzielle und personelle Aufwand beträchtlich 14 unterschätzt, die Mitarbeiter werden oftmals nicht genügend auf die neuen Märkte und die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet. Im Export treten auch eine Vielzahl von Risiken auf, so gibt es zum Teil große Unterschiede in der Sprache, der Mentalität, der Kultur und im Rechtssystem. In bestimmten Abnehmerländern ist die politische Situation instabil oder es fehlen Informationen über die Bonität des ausländischen Kunden. Noch besteht auch mit fast allen Ländern ein gewisses Währungsrisiko. Der Euro bringt jedoch zumindest im Handel mit bislang sechzehn der 27 EULändern (ohne Bulgarien, Dänemark, Estland Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn) erhebliche Vorteile. Die einheitliche Währung bietet vor allem bessere Wettbewerbsbedingungen im innereuropäischen Handel, nicht zuletzt, weil sich durch den Wegfall der Wechselkursrisiken und Devisenumrechnungskosten die Preiskalkulation verbessert. Der Euro fördert auch die Entwicklung eines EU-weiten Stabilitätsraumes und damit eines positiven Umfeldes für den intensiven Austausch von Dienstleistungen. Generell gilt, dass vor der Entscheidung über die Aufnahme des Dienstleistungsexports in jedem Fall von der Unternehmensleitung eine klare Zielvorstellung entwickelt werden sollte. Wenn keine klare und für alle Mitarbeiter verbindliche Formulierung und Definition des Exportziels vorliegt, entstehen nicht nur Unsicherheit und Reibungsverluste, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch pekuniäre Verluste. PRAXISTIPP Die drei wichtigsten Fragen, die vor Aufnahme auch der internationalen Geschäftstätigkeit beantwortet werden müssen, lauten: 1. Was wollen wir erreichen? 2. Wie können wir das tun? 3. Was muss konkret bis wann von wem erledigt werden? 3. Überprüfung der innerbetrieblichen Voraussetzungen Nach der grundsätzlichen strategischen Entscheidung, mit dem Dienstleistungsangebot auch in den Export zu gehen, gilt es, die Exportfähigkeit in Bezug auf die Produkte, d. h. die unternehmensnahen Dienstleistungen (3.1), die Organisation (3.2) und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens (3.3) zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. 15 3.1 Das „Produkt“ Dienstleistung Deutsche unternehmensnahe Dienstleistungen genießen im Ausland einen hervorragenden Ruf. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen vor dem ersten Schritt ins Ausland folgende Fragen stellen: Was zeichnet unsere Dienstleistung im Verhältnis zur Konkurrenz aus? Sind unsere Preise und Konditionen konkurrenzfähig? Ist das fachliche und sprachliche Know-how bei den Mitarbeitern ausreichend? Der Dienstleistungsexport unterscheidet sich vom Warenexport in erster Linie durch das Produkt, welches exportiert wird. Das Produkt ist im Falle der Dienstleistung grundsätzlich das unmittelbar an eine Person gebundene geistig-schöpferische fachliche Know-how. Der Preis für dieses Know-how wird üblicherweise als Honorar in bestimmten Stunden- bzw. Tagessätzen bemessen. Aufgrund des immateriellen Charakters des Knowhows und der damit verbundenen schwierigen Darstell- und Vergleichbarkeit, hat die professionelle Präsentation der Dienstleistung in Form von Referenzlisten, Imageprospekten etc. eine besondere Bedeutung. Die Dienstleistung selbst (z. B. die persönliche Beratung) und das daraus entstehende Produkt (z. B. die Studie) ist üblicherweise in der Sprache des ausländischen Auftraggebers direkt am Standort des Auftraggebers zu erbringen und deshalb kaum standardisierbar bzw. auf Lager produzierbar. Dienstleistungen können auch in Waren (z. B. EDV-Programme für Maschinen oder Anlagen) verkörpert und mit deren Hilfe erbracht, transportiert und gelagert werden. Die Dienstleistung kann in diesem Fall auch im Warenverkehr über die Grenze gebracht oder elektronisch transportiert werden. Der Weg vom Dienstleistungserbringer zum Empfänger ist jedoch im Regelfall sowohl kürzer (durch den Wegfall von Verpackungs-, Lagerungs- und Transportdienstleistungen) als auch unkomplizierter (durch den Wegfall von Ursprungszeugnissen, Transportdokumenten, Versicherungspolicen etc.). Im internationalen Dienstleistungshandel bestehen im Gegensatz zum Warenhandel keine tariflichen Hemmnisse. Hindernisse werden vor allem durch nationale Vorschriften geschaffen (vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4.2). Beispiele dafür sind: Einreisevorschriften und Aufenthaltsbeschränkungen für ausländische Personen Ausbildungs-, Zulassungs- und Honorarvorschriften im Bereich technischer und rechtlicher Dienstleistungen Verbote und Beschränkungen für bestimmte Werbeformen Datenschutzbestimmungen in der Marktforschung Zusammengefasst können sich für den Dienstleister auf dem Auslandsmarkt folgende Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf sein Produkt ergeben: 16 CHECKLISTE Produkt-Defizite im Export Optimierungsmaßnahmen Zu geringe Abstimmung auf Direkte und regelmäßige KundenKundenbedürfnisse kontakte Zu geringes Know-how Aus- und Weiterbildungskurse Aufnahme von zusätzlichem Personal Zu allgemeines Know-how Spezialisierung auf bestimmte Leistungen und/oder Branchen Zu spezialisiertes Know-how Kooperationen mit in- und ausländischen Dienstleistern für Gesamtangebote Zu hohes Preisniveau Preisreduzierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Mann-Tage Reduzierung der Fixkosten Fehlender Bekanntheitsgrad Referenzlisten Mehrsprachige Imageprospekte Inserate Fehlende Sprachkenntnisse Sprachkurse Auslandsaufenthalte Dolmetscher hinzuziehen Zu klein strukturierte Ein Nationale und internationale Koheiten operationen Mangelnde Beachtung Beschaffung von Gesetzestexten nationaler Vorschriften Einholung von Rechtsauskünften 3.2 Organisation Nach der Entscheidung für die Exporttätigkeit ist für den Erfolg auf ausländischen Märkten ein entsprechendes persönliches Engagement der Geschäftsführung wichtig: „Export ist Chefsache“. Folgende Voraussetzungen sind unbedingt notwendig: genügend Zeit für die systematische Beschäftigung mit dem Auslandsgeschäft Bereitschaft zu Auslandsreisen und Auslandsaufenthalten ausreichende Kapazitäten, um die steigende Nachfrage bedienen zu können Mit zunehmendem Exportgeschäft können die Exportaufgaben nicht mehr alleine von einer Person (Geschäftsführer, Exportleiter) wahrgenommen werden. Es sollte eine eigene Organisationseinheit, die alle auslandsbezogenen Aktivitäten verantwortlich durchführt bzw. koordiniert, eingerichtet und in das vorhandene Organisationsschema eingliedert werden. 17 Der Erfolg von Dienstleistungen im Ausland ist vom Weg des Auslandsengagements abhängig. Unternehmensnahe Dienstleistungen sind meistens in hohem Maße erklärungsbedürftig. Daher kommt es bei der Internationalisierung von Dienstleistungen vor allem auf die persönliche Kommunikation an. Auch werden bei der Internationalisierung von Diensten meist immaterielle Güter bewegt. Deshalb ergeben sich bei Dienstleistungen andere, neue Formen des Engagements als beim Warenkauf. In Bezug auf die betriebliche Organisation des Dienstleistungsexports sind folgende Grundsatzfragen zu klären: Soll der Dienstleistungsexport indirekt oder direkt als „Einzelkämpfer“ oder in Kooperation über eine Auslandsinvestition erfolgen? Welche Art des Auslandsengagements gewählt wird, hängt von der Größe des Betriebs, den Produkten, der Kundenstruktur und der langfristigen Strategie ab. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Internationalisierung werden nachfolgend beschrieben sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgezeigt. Dabei ist die Reihenfolge bewusst gewählt und beinhaltet eine Steigerung hinsichtlich der Kosten, des Grades der Ressourcenbindung und des Ausmaßes des unternehmerischen Risikos. 3.2.1 Indirekter Dienstleistungsexport Beim indirekten Export von Dienstleistungen werden Leistungen im Ausland im Auftrag eines heimischen Kunden erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt großteils im Ausland, fakturiert wird im Inland. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede oder zusätzlichen Kosten und Risiken im Vergleich zum Inlandsgeschäft. Diese Form der Internationalisierung eignet sich besonders als Einstieg in den Export auch für kleine Dienstleister ohne Exporterfahrung. Sie lässt sich mit begrenztem Aufwand realisieren. Es ist nicht erforderlich, sich durch größere Kapitalinvestitionen in Tochtergesellschaften oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in großem Umfang zu binden. Beispiele für diese Art der Internationalisierung sind Marktstudien, technische Anlageplanung oder die Begleitung ausländischer Projekte heimischer Betriebe. In diese Kategorie fallen z. B. die Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, die für einen Großkunden für dessen Staudammprojekt in China erbracht werden. Hier sind auch die in Waren inkorporierten Dienstleistungen anzusiedeln: Design, Marketing, Serviceverträge. Schulungen, die mit dem Warenexport in Zusammenhang stehen, zählen ebenfalls zu den indirekten Dienstleistungsexporten. 18 3.2.2 Direkter Dienstleistungsexport Hierbei werden Dienstleistungsprojekte von Deutschland aus ohne Direktinvestition im Auslandsmarkt durchgeführt. Zu beachten sind dabei aus betriebswirtschaftlicher Sicht vor allem die höheren Akquisitions- und Abwicklungskosten, aus rechtlicher Sicht vor allem länderspezifische Umsatz-, gewerbe- und standesrechtliche Vorschriften. Der direkte Export eignet sich besonders für Unternehmen, die den benachbarten bayerischen Auslandsmarkt bearbeiten oder zumindest über Kooperationen mit in- oder ausländischen Partnern und entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Idealerweise sollte aufgrund der besonderen Risikosituation das Auftragsvolumen von laufenden Auslandsprojekten nicht größer als das der laufenden Inlandsprojekte sein und sich auf mehrere Auftraggeber verteilen, um mögliche Ausfälle leichter abdecken zu können. Beispiele hierfür sind die Direktakquisition eines Auslandskunden oder die Teilnahme an einer internationalen Ausschreibung. 3.2.3 Kooperation In diesem Fall wird die Dienstleistung in Kooperation mit einem einzelnen oder einem Netzwerk von nationalen und/oder internationalen Partnern erbracht. Aufgrund der im Durchschnitt relativ geringen Unternehmensgröße der unternehmensnahen Dienstleistungsunternehmen stellt die Kooperation mit nationalen und internationalen, wenn möglich erfahrenen Partnern die oft einzige Möglichkeit zum direkten Export der eigenen Dienstleistungen dar. Dies gilt ganz besonders für die Bewerbung um internationale öffentliche Aufträge (vgl. auch Kapitel 5.7) und die Gründung von Auslandsniederlassungen. Durch Kooperationen können ähnliche Vorteile wie bei großen Dienstleistungsunternehmen erreicht werden, ohne dass die einzelbetriebliche Selbstständigkeit und Autonomie aufgegeben werden muss. Kooperationsbereiche Eine Kooperation ist vor allem in folgenden drei Bereichen denkbar: 1. Dienstleistungsangebot gemeinsame Produktentwicklung (Beratungs/Softwarepakete) komplementäres Angebot (z. B. technische und wirtschaftliche Beratung) 2. Marketing gemeinsame Marktforschung 19 gemeinsame Auslandsbüros gemeinsamer Außendienst gemeinsame Werbung gemeinsame Messestände 3. Organisation und Personal gemeinsame EDV gemeinsames Rechnungswesen gemeinsame Aus- und Weiterbildung Austausch von Personal Fallbeispiele Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette (Einkaufsdienstleistungen, produktionsunterstützende Dienstleistungen und Vertriebsdienstleistungen). Als Beispiel lässt sich ein Inkassounternehmen nennen, das für einen deutschen Kunden das Inkasso für dessen ausländische Niederlassungen/Töchter übernimmt. Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen außerhalb des Kerngeschäfts des Kunden. Zum Beispiel bieten im Facility-Management (Bewachung, Entsorgung, Reinigung, Kälte-, Klima-, Heizungsmanagement) die Dienstleistungsbetriebe ihren Kunden (z. B. Gebäudemanagementtöchter von Baukonzernen) auch in ausländischen Objekten ihre Leistungspalette an. Gleiches gilt für Anbieter von Logistikdienstleistungen (Konfektionierung, Verpackung, Lagerung, Versand und gegebenenfalls Spedition). Gemeinsame Angebote von Dienstleistungen für begrenzte Projekte: Gemeinsamer Messeauftritt (Messebau, Werbeagentur). Ein Beispiel ist hier die Kooperation von Messebauer, Werbe- und Eventagentur für einen Messeauftritt eines Kunden bei einer Messe in Nordamerika. In Waren inkorporierte Dienstleistungen: Hier lässt sich das Beispiel eines Betriebes anführen, der mit seinem Personal für einen deutschen Anlagenhersteller die Inbetriebnahme und Wartung von ins Ausland gelieferten Maschinen übernimmt. Formen der Kooperation Für die Kooperation selbst kommen einerseits formlose, rechtlich unverbindliche Interessengemeinschaften (z. B. Austausch von Informationen), zeitlich begrenzte, vertraglich festgelegte Arbeitsgemeinschaften (z. B. Teilnahme an Ausschreibungen) bis hin zu gegenseitigen finanziellen Beteiligungsverhältnissen bzw. gemeinsamen Unternehmensgründungen in Frage. 20 Als Einstieg in die Exportkooperation bieten sich zunächst zeitlich und inhaltlich klar begrenzte Projekte an, denn dadurch kann man sich an die „richtige“ Form der Kooperation herantasten. Insbesondere bei langfristigen Kooperationen empfiehlt sich der Abschluss eines formellen Kooperationsvertrags mit folgenden Mindestinhalten: Präambel (gemeinsame Ziele der Vertragspartner) Vertragsgegenstand (Hauptrechte und -pflichten der Vertragsparteien) Aufteilung der Kosten Vertragsdauer und Vertragsauflösung Wettbewerbsverbot Zahlungsbedingungen (Fristen, Schadenersatz etc.) Rechtsform bei Gründung von Kooperationsorganisationen Rechtsrahmen (Materielles Recht, Verfahrensrecht) Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Kooperation VORTEILE Nutzen der Erfahrung der Partner NACHTEILE Mögliche Abhängigkeit vom Partner Nutzen der Kontakte/Marktkenntnisse der Partner Interessenkonflikt durch unterschiedliche Zielsetzungen der Kooperationspartner Nutzen der Ressourcen der Kooperationspartner Durch Arbeits- und Aufgabenteilung bei den Partnern geringe Bindung eigener Ressourcen Vorteile der gemeinsamen Größe 3.2.4 Andere vertragliche Arrangements Als weitere mögliche Internationalisierungsstrategien kommen der Einsatz von Handelsvertretern, die Vergabe von Lizenzen sowie Franchising in Betracht. 3.2.4.1 Handelsvertreter Handelsvertreter sind auf Provisionsbasis am Umsatz (Erfolgshonorar) orientiert arbeitende Absatzmittler. Mit ihnen werden in der Regel längerfristige Verträge geschlossen. Derartige Arrangements bieten sich an, wenn ausländische Märkte bearbeitet werden sollen, aber keine intimen Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind und kein eigenes 21 Personal im Ausland eingesetzt und/oder akquiriert werden soll. Bei technischen Dienstleistungen können Handelsvertreter auch Inspektions-, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen übernehmen. Beispiel Ein Dienstleistungsunternehmen wartet bevorzugt die Geräte eines inländischen Herstellers von Kopierautomaten. Da es mit dem Hersteller keine Kooperation vereinbaren konnte, beauftragt das Dienstleistungsunternehmen einen Handelsvermittler mit der Akquisition von Serviceaufträgen. Die Wartungsarbeiten werden dann - vertraglich vereinbart - auch vom Handelsvertreter erledigt, für Reparaturarbeiten wird ein heimischer Spezialist entsandt. Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Handelsvertreter VORTEILE NACHTEILE Dienstleister hält die Fäden in der Evtl. hohe Ausgleichszahlungen bei Hand Vertragsauflösung Unternehmen ist auf dem Auslandsmarkt präsent Unternehmen nutzt Marktkenntnisse ausländischer Partner Auffinden von Handelsvertretern Bei der Suche nach Handelsvertretern sind neben IHKs und AHKs sowie den genannten Möglichkeiten wie Messen, Fachveranstaltungen, Delegationsreisen und Datenbanken (vgl. obigen Abschnitt „Auffinden von Kooperationspartnern“) vor allem die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internet-Seiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes (International Union of Commercial Agents and Brokers, I.U.C.A.B.) zu finden; die InternetAdresse lautet: www.iucab.nl. Die Internet-Adresse der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmaklerverbände (CDH) ist im Übrigen: www.cdh.de. 3.2.4.2 Lizenzierung Lizenzierung umfasst die Erlaubnis einer vertraglich abgesicherten Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern und Know-how. Die Nutzungserlaubnis kann vollständig oder teilweise (sachlich, räumlich oder zeitlich beschränkt) einfach oder ausschließlich, unmittelbar oder mittelbar (als Unterlizenz) sein. Üblich ist es, für Lizenzen eine Grundgebühr zu erheben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr zu vereinbaren. 22 Beispiele Know-how-Lizenzen betreffen technische oder kaufmännische Kenntnisse und deren Nutzung. Die Wartung von Geräten kann auf diese Weise im Ausland organisiert werden. Vertriebslizenzen übertragen gewerbliche Schutzrechte an Personen oder Organisationen, die Dienstleistungen im Ausland in Lizenz vertreiben. Beispiel hierfür ist die Übertragung der Rechte, hoch spezialisierte Reinigungsverfahren in technischen Anlagen (z. B. Reinigung mit Druckluft oder Fernsteuertechnik) im Ausland durchzuführen. Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Lizenzvergabe VORTEILE NACHTEILE Erschließung von Märkten mit be- Geringer Einfluss auf den Absatz grenzten Mitteln Qualitätskontrolle schwierig Lizenztausch bietet Möglichkeiten zur Ausweitung des eigenen An- Lizenznehmer kann zum Konkurrent gebots im Zielmarkt oder auf Drittmärkten werden Lizenzentgelte können geringer als Gewinne aus Eigenleistung sein 3.2.4.3 Franchising Franchising umfasst den Export einer Marke oder Strategie, eines Vertriebskonzepts, von Management-Know-how und weitergehenden Diensten (Einkauf, Logistik, Finanzbuchhaltung). Sie ist eine erweiterte Form der Lizenzvergabe. Merkmale und Bewertung sind daher identisch. Franchising findet in Deutschland immer weitere Verbreitung. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist Franchising eine attraktive Expansionsund Internationalisierungsstrategie. Etwa 15 % der deutschen FranchiseGeber sind heute bereits im Ausland aktiv, fast die Hälfte der FranchiseGeber strebt eine internationale Expansion an. Informationen zum Thema Franchising können beim Deutschen FranchiseVerband (DFV) unter www.dfv-franchise.de bezogen werden. Dort sind auch zahlreiche Beispiele für Franchisekonzepte aus verschiedenen Dienstleistungsbereichen abrufbar. 3.2.5 Direktinvestitionen Bei entsprechend hohem Auftragsvolumen im Auslandsmarkt wird eine Auslandsniederlassung gegründet (Neugründung oder Erwerb bestehender Betriebe), die sich im Idealfall nach einer zeitlich befristeten Anlaufphase 23 durch selbstständig abgewickelte Aufträge finanzieren sollen. Die Leistung wird im Ausland erbracht und fakturiert. Zu beachten sind vor allem länderspezifische gewerbe- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften. Beispiel Gründung eines Repräsentanzbüros, eines Joint Ventures oder einer Tochtergesellschaft. Vor- und Nachteile einer Internationalisierung mittels Direktinvestitionen VORTEILE Große Marktnähe NACHTEILE Hoher finanzieller Aufwand Behandlung als „Inländer“ (mögliche Hohes Risiko steuerliche Vorteile, Bevorzugung bei der Auftragsvergabe etc.) Eine Auslandsinvestition ist für Kleinunternehmen nur mit entsprechenden ausländischen Kooperationspartnern oder für mittlere Unternehmen zu empfehlen. 24 3.2.6 Formen der Internationalisierung und ihre Bewertung im Überblick Kooperation Handelsvertreter Grad der Je nach Umfang des Relativ wenige RessourProjektes geringe eigene Ressourcen cenbindung Ressourcenbindung, werden gebunden jedoch Bedarf an Schnittstellenfunktionen, um die Aufgabenteilung zu managen Kosten des Engagements Möglichkeit der Kontrolle Unternehmerisches Risiko Kosten orientieren sich am Umfang des Projektes, sind jedoch niedriger einzuschätzen als andere vertragliche Engagements Kontrolle richtet sich nach rechtlichen Anforderungen, dem subjektiven Kontrollbedürfnis der Partner und nach Umfang des Projekts Unternehmerisches Risiko ist gering, wächst jedoch mit der Anzahl der Kooperationspartner und dem Umfang der Projekte Lizenzierung/ Franchising Relativ wenige eigene Ressourcen werden gebunden Direktinvestitionen Sowohl im heimischen Betrieb als auch in der ausländischen Niederlassung werden personelle und organisatorische Ressourcen gebunden Finanzieller Aufwand je nach Größe der Niederlassung erheblich Geringe Kosten, da erfolgsabhängiges Honorar, evtl. sind Ausgleichszahlungen zu kalkulieren Kosten entstehen für Patente, Gebrauchsmusterschutz und vertragliche Festlegungen Kontrollreglements sind vertraglich zu fixieren Kontrollen sind nach Hohes Maß an der Vergabe der Kontrolle durch EinLizenz schwierig gliederung in die Organisationsstruktur des eigenen Unternehmens Geringes Risiko, da vertragliche Festlegungen und erfolgsabhängige Vergütung; ein Problem stellt die Kontrolle des Handelsvertreters aufgrund der Distanzen dar Risiko entsteht durch geringeren Einfluss auf Qualität der Lizenznehmer Neugründung eines Unternehmens im Ausland stellt beim Thema Internationalisierung von Dienstleistungen das höchste Risikopotenzial dar 3.3 Finanzierung und Risikoabsicherung Aufgrund der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern des Unternehmens kann beurteilt werden, in welchem Umfang finanzielle Mittel für die internationale Markterschließung zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Gewinn-/Verlustentwicklung Umsatzentwicklung Entwicklung der Hauptaufwandsposten Entwicklung des Cash-flow Entwicklung der Liquidität Eigenkapitalanteil 25 Im Gegensatz zur Leistungserbringung im Inlandsmarkt sind beim Dienstleistungsexport Besonderheiten der Sprache, Kultur, Auftraggeber, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen etc. zu beachten, die üblicherweise zu höheren bzw. zusätzlichen Kosten und Risiken sowohl in der Auftragsakquisitions- als auch der eigentlichen Auftragsabwicklungsphase führen. In der Kalkulation des Exportpreises müssen diese Kosten berücksichtigt bzw. im Extremfall selbst getragen werden: Zusatzkosten Reise- und Aufenthaltskosten Dolmetschungs- und Übersetzungskosten Kommunikationskosten (Telefon, Telefax, Porto) Angebotskosten bei öffentlichen Ausschreibungen infolge des dafür notwendigen Zeitaufwandes (ca. 5-10 % des Projektbudgets) und damit verbundene Garantiekosten (Anzahlungs-, Biet-, Liefer- und Leistungsgarantie, Gewährleistungsgarantie etc.) Marketingkosten (Messen, Inserate, Marktforschung etc.) Vorfinanzierungskosten (Markterschließungskosten etc.) Vertragskosten Finanzierungskosten (Exportkredit, Akkreditiv etc.) Zahlungsziele und -verzögerungen Im Gegensatz zu Warenexporteuren ersparen sich unternehmensnahe Dienstleistungsexporteure in der Regel Zoll- und Dokument-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten. Risiken im Auslandsgeschäft Risiken, die im internationalen Geschäft besonders zu beachten sind: wirtschaftliche Risiken: Absatz- und Preisrisiko, Annahmerisiko (Verweigerung der Leistungsabnahme), Dubiosenrisiko (Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit/-verzug), Wechselkursrisiko politische Risiken: Krieg, Streiks, Zerstörung oder Entzug von Rechten oder Vermögen, Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbotsrisiko für Verkaufserlöse Diese Risiken können durch Maßnahmen der Risikopolitik reduziert werden: Risikovorbeugung: Marktstudien, Bonitätsauskünfte (AHKs, Auskunfteien, Banken), Beobachtung des Zahlungsverhaltens, Kurssicherung Risikoabwälzung: auf den Geschäftspartner (Liefer- und Zahlungskonditionen, Fakturierung in EUR) bzw. andere Risikoträger (staatliche oder private Garantiegeber, Versicherungen, Factoring-Unternehmen) Letzteres führt wiederum zu zusätzlichen Kosten (Garantieprämien), die im Exportpreis untergebracht werden müssen (siehe nachfolgende Checkliste). Die örtlich zuständigen IHKs, die AHKs und Banken stehen als Ansprechpartner zu Fragen des Risiko-Managements im Auslandsgeschäft zur Verfügung. 26 CHECKLISTE Retrograde Exportkalkulation (Muster) Inlandsauftrag Gesamthonorar Auslandsauftrag Beschreibung variable Abwicklungskosten - - - Zeitkosten Inlandsreisekosten Inlandskommunikation skosten Sach- und Sonderkosten - - - Zeitkosten Auslandsreisekosten Auslandskommunik a-tionskosten Arbeitszeit x Stundensatz * Sach- und Sonderkosten Kopier-, Literaturausgaben, Fremdhonorare etc. Diäten, Kilometergelder, Hotelkosten etc. Telefon-, Fax-, Portoausgaben variable Zusatzabwicklungskosten - - - - Dolmetsch-, Übersetzungs- und Vertrags-kosten temporäre Personalund/oder Infrastrukturkosten Finanzierungskosten Garantiekosten Fremdhonorare Fremdhonorare Büromiete/-ausstattung Exportkreditzinsen Garantieprämien variable Akquisitionskosten - - Zeitkosten Inlandsreisekosten Inlandskommunikation skosten = Gewinn (vor Steuern) beim Inlandsgeschäft - - Zeitkosten Auslandsreisekosten Auslandskommunik a-tionskosten Arbeitszeit x Stundensatz * Diäten, Kilometergelder, Hotelkosten etc. Telefon-, Fax-, Portoausgaben = Gewinn (vor Steuern) beim Auslandsgeschäft * Faktor für fixe Lohn-, Lohnneben- und Infrastrukturkosten sowie sonstige Zuschläge Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden. Kapitel 10 gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme. 27 4. Analyse von Auslandsmärkten Für viele unternehmensnahe Dienstleister, die sich zum ersten Mal im Ausland engagieren wollen, kommen nur wenige Länder als Märkte in Frage. Sinnvoll ist es, in einem stufenweisen Vorgehen wenige oder nur einen Markt herauszufiltern, auf die bzw. den man seine Auslandsaktivitäten konzentriert. Kommt ein Land aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Zielmarkt in Betracht? Notwendig ist eine Analyse der allgemeinen Rahmenbedingungen. Wenn die Analyse der Rahmenbedingungen ergibt, dass die Marktbearbeitung aus unternehmerischer Sicht sinnvoll erscheint, sind spezifische Marktzutrittsbarrieren festzustellen. Welche nationalen Vorschriften des Zielmarktes müssen beachtet werden? Auf die Bewertung der Marktzutrittsbarrieren folgt die Prüfung der konkreten Absatzmöglichkeiten und –bedingungen für die jeweilige Dienstleistung. 4.1 Informationen über Auslandmärkte Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gehören die politische Stabilität, die Rechtssicherheit, die Konvertibilität der Währung, die Steuergesetzgebung sowie ökonomische und gesellschaftliche Grunddaten (Bevölkerung, Beschäftigung, Wachstum etc.). Die Außenwirtschaftsabteilungen der bayerischen IHKs (Adressen vgl. Anhang 2) bieten zu den unterschiedlichen Auslandsmärkten vielfältige Informationen an. Darüber hinaus organisieren die bayerischen IHKs Informationsveranstaltungen über Auslandsmärkte. Dabei berichten hochrangige Vertreter von Institutionen, u. a. der Auslandshandelskammern (AHKs – www.ahk.de), und Unternehmen aus dem In- und Ausland über Chancen und Möglichkeiten des Auslandsengagements. Über die IHKs und AHKs hinaus ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh „Germany Trade and Invest“ (gtai www.gtai.de) eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Auslandsmärkte. 47 gtai-Korrespondenten im Ausland erarbeiten marktnahe Studien, die neben honorarpflichtigen Recherchen angeboten werden. Das Internet bietet heutzutage eine wahre Flut an Informationen gerade auch für Zwecke der Auslandsmarkt-Recherche. Das Außenwirtschaftsportal Bayerns, www.auwi-bayern.de, bietet Unternehmen kostenfreie Informationen zu wichtigen Außenwirtschaftsthemen. Allein unter der Rubrik „Länder“ gibt es umfassende Informationen zu über 150 Staaten. Merkblätter und Checklisten der bayerischen IHKs und Handwerks28 kammern bilden die Basis der im Portal angebotenen Informationssammlung. So bieten insbesondere die Exportberichte zu 60 verschiedenen Ländern eine gute Möglichkeit sich schnell über die Voraussetzungen in den Ländern zu informieren. Auf weiterführende Seiten wird durch Links hingewiesen. Im Anhang 1 dieser Broschüre sind außerdem die wichtigsten InternetAdressen für das Auslandsgeschäft aufgeführt. 4.2 Spezifische Marktzutrittsbarrieren In vielen Fällen ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Dienstleistung auch im Ausland anzubieten: Es müssen zuvor Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen eingeholt, Qualitätsnachweise erbracht werden etc. Um welche Zutrittsbarrieren es sich im Einzelnen handelt, ist von Land zu Land und je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich. Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über verschiedenste Arten von Zutrittsbeschränkungen, über die man sich sorgfältig informieren sollte. Die Mitarbeiter von IHKs und AHKs sind bei dieser Analyse behilflich. Informationen können auch bei den jeweiligen Fachverbänden der verschiedenen Dienstleisterbereiche erfragt werden. Mögliche Marktzutrittsbarrieren Einreise und Aufenthaltsbestimmungen Innerhalb der Europäischen Union ist die Einreise für Bürger eines EU-Landes grundsätzlich frei. Für die Einreise aus Arbeitsgründen gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Außerhalb der Europäischen Union kann für die Einreise ein Visum erforderlich sein. Touristenvisa sind oftmals nicht ausreichend: Sie gelten nur für eine beschränkte Zeit und umfassen keine Arbeitserlaubnis. Für die Arbeitsaufnahme im Ausland kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Auskünfte erteilen Konsulate, Botschaften oder auch das Auswärtige Amt. Gute Informationen sind erhältlich unter www.auswaertigesamt.de sowie citizens.eu.int. Arbeiten innerhalb EU-Grenzen Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU werden vorübergehend Leistungen in einem anderen EUMitgliedstaat erbracht. Trotz der grundsätzlichen Freiheit des Dienstleistungsverkehrs sind nationale - - Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Gewerberechtliche Bewilligungspflichten Steuerrechtliche Bestimmungen (Einkommens-, Umsatzsteuer) sowie Arbeitsrechtliche Vorschriften bei der Arbeitnehmerentsendung zu berücksichtigen. Auskünfte geben die örtlich zuständigen IHKs und AHKs. 29 Detaillierte Antworten auf arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen beantwortet das Merkblatt „Auslandsentsendung von Arbeitnehmern“: http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/exportgeschaefte/Geschaeftsabwicklung/Recht/Arbeitsrecht.html Berufliche Befähigungsnachweise Ebenso wie in Deutschland sind im Ausland für die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten berufliche Befähigungsnachweise vorzulegen. Nicht alle in Deutschland erworbenen Befähigungsnachweise werden grundsätzlich auf ausländischen Zielmärkten anerkannt. Es kann erforderlich sein, in Deutschland erworbene Befähigungsnachweise im Ausland anerkennen zu lassen oder zusätzliche Nachweise zu erwerben. Je nach Tätigkeit und Zielland gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise durch das Ausland kann auch dann erforderlich sein, wenn man sich nicht im Ausland niederlassen möchte, sondern dort nur zeitlich begrenzt tätig werden will. Auch bei Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert sind, sollte man sich erkundigen, ob im Zielland für die Aufnahme der Tätigkeit Befähigungsnachweise vorzuweisen oder andere Berufszugangsvoraussetzungen, z. B. Unterrichtungen, zu erfüllen sind. Honorarvorschriften, Gebührenordnungen Ähnlich wie beispielsweise die in Deutschland geltenden Honorarvorschriften für Architekten können im Ausland Gebührenordnungen und Honorarvorschriften gelten, die für die Rechnungsstellung verpflichtend sind. Finanzierungsvorschriften bei Unternehmensbeteiligungen Bei Unternehmensgründung oder -beteiligung im Ausland sind die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Ziellandes zu beachten. In einigen Ländern gibt es Vorschriften, wonach sich ausländische Kapitalgeber nur in begrenztem Umfang an Unternehmen im Zielland beteiligen dürfen. Patente, Copyrights oder Handelsmarken Für in Deutschland geschützte Patente, Copyrights oder Handelsmarken kann eine zusätzliche Anerkennung im Zielland erforderlich sein. Local Content-Regelungen Regelungen, wonach ein festgelegter Anteil der Wertschöpfung im Zielland erbracht werden muss. Nichttarifäre Handelshemmnisse z. B. Währungskontrollen, Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs 30 Bevorzugung nationaler Anbieter bei öffentlicher Auftragsvergabe Festgelegter Anteil zu beschäftigender nationaler Arbeitskräfte Marktzutritt für Ausländer nur, wenn bereits nationale Anbieter gleiche Dienstleistungspalette anbieten Verbote und Beschränkungen z. B. für bestimmte Werbeformen, Arbeitszeitmodelle, Arbeitsschutz und Tarifmodelle Datenschutzbestimmungen Beschränkungen der Gewinnverwendung 31 4.3 Branchenspezifische Absatzmöglichkeiten Wie sind die Absatzchancen für die eigenen Dienstleistungen im anvisierten Zielmarkt einzuschätzen? Wichtige Faktoren sind hierbei Nachfragesituation, Kaufkraft, Kundenbedürfnisse sowie die Konkurrenz- und Kostensituation. Bedeutsam sind auch Verkehrsinfrastruktur, Logistik sowie die Internet-Infrastruktur und mögliche Vertriebskanäle. Auch der freie Zugang zu Netzinfrastrukturen (Telefonnetz, Frequenzvergabe etc.) kann wichtig sein. Die wichtigsten Ansprechpartner im Ausland sind die deutschen AHKs (www.ahk.de). Deren Mitgliederverzeichnisse geben einen Überblick über deutsche Firmen, die bereits Erfahrungen im regionalen Markt gesammelt haben und Ansprechpartner für Marktinformationen sein können. Die AHKs bieten Publikationen zu bestimmten Branchen oder Sachthemen sowie Marktstudien an. Auch bei der Vermittlung von Geschäftspartnern hilft die jeweilige AHK (vgl. nachfolgendes Kapitel 5). Wichtige branchenspezifische Informationsquellen sind die Fachmessen im Zielland. Über die stattfindenden Auslandsmessen informiert der „Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.“ (AUMA). Eine Teilnahme als Aussteller sollte wegen der anfallenden Kosten vielleicht erst der zweite Schritt sein. Der Messekatalog, einsehbar auch im Internet (www.auma.de), bietet bereits zahlreiche Informationen und ermöglicht die Kontaktaufnahme mit einem Aussteller. IHKs und AHKs bieten zudem überregionale und internationale Veranstaltungen, Unternehmertreffen und –reisen sowie Kooperationsbörsen an. Diese Veranstaltungen sind wichtige Informationsquellen und Hilfen zur Marktbewertung und -erschließung. Unter www.auwi-bayern.de ist eine erste Übersicht der bayerischen Veranstaltungen einzusehen. Es ist anzuraten, sich im Hinblick auf Themen und Termine direkt mit der örtlich zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Über einen monatlichen Außenwirtschafts-Newsletter informiert jede bayerische IHK ihre interessierten Mitgliedsfirmen darüber hinaus entgeltfrei über aktuelle Veranstaltungen. Eine Aufnahme in den entsprechenden Verteiler ist überaus empfehlenswert! Die Bestellungen ist mögliche unter: http://www.auwibayern.de/awp/inhalte/weitereNavigation/newsletter/newsletter.jsp Egal, für welches Zielland man sich letztlich entscheidet: Eine gute inhaltliche Vorbereitung auf das Auslandsgeschäft und solide Recherchen sind Grundvoraussetzungen für den Erfolg. Auch über sprachliche und kulturelle Unterschiede sollte man nachdenken. Die Erfolgsrezepte aus dem Inland schließlich können nicht ohne weiteres auf die Auslandsmärkte übertragen werden. Wichtig ist, die Dienstleistung an den neuen Markt anzupassen (z. B. Bezeichnung, Design, Logo etc.). 32 5. Geschäftsverbindungen knüpfen und pflegen Dienstleister, die ihr Engagement im Ausland langfristig aufbauen möchten, benötigen Informationen über mögliche Geschäftspartner und Kunden. Der „Export“ vieler Dienstleistungen ist ohne persönliche Kontakte kaum möglich. Kontakte entstehen durch Recherche, Neuansprache von Kunden, Verkaufsgespräche, Angebotserstellung etc. Die Pflege der Kontakte ist eine wichtige und lohnende Aufgabe. 5.1 Recherche von möglichen Geschäftspartnern Eine Möglichkeit, Geschäftsverbindungen aufzubauen, besteht darin, potenzielle Geschäftspartner zu recherchieren und selbst oder über einen Mittler anzusprechen. Auslandshandelskammern (AHKs) Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten in über 80 Ländern durch 117 deutsche AHKs, Delegiertenbüros und Repräsentanzen unterstützt. Die Kontaktvermittlung zwischen deutschen Unternehmen und denen im Ausland bzw. umgekehrt ist eine Hauptaufgabe der bilateral arbeitenden AHK-Büros. Sie beantworten jährlich mehr als 700.000 geschäftliche Anfragen von Unternehmen und bringen jedes Jahr über 300.000 ausländische Besucher auf deutsche Messen. Der Auftrag an eine AHK (www.ahk.de) ist somit wohl die effizienteste Methode, Kontakt zu potenziellen Partnern aufzubauen. Der Umfang der Unterstützung richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Sie kann von der bloßen Übermittlung von Adressen bis zur Mailing-Aktion mit telefonischem Nachfassen und Begleitung bei Geschäftsterminen reichen. Zu empfehlen ist der individuelle Kooperationspartner-Suchservice, bei dem nach einem vom bayerischen Unternehmen vorgegebenen Partner-Wunschprofil entsprechende ausländische Firmen ausfindig gemacht, hinsichtlich ihres Kooperationsinteresses kontaktiert und bei Interesse Gesprächstermine mit beiden Unternehmen vereinbart werden. Möglich ist außerdem ein über die AHK aufgegebenes Inserat im AHKMagazin oder der Fachpresse. Genutzt werden können auch die Mitgliederverzeichnisse der deutschen AHKs. Die Mitglieder der deutschen AHK vor Ort sind mögliche Kooperationspartner oder zumindest Informationsquellen. Enterprise Europe Network Das EU-Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“ – bestehend aus 50 Experten von zehn bayerischen Organisationen – unterstützt Sie bei Fragen zur europaweiten Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen, öffentliches Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung. Weitere Informationen finden Sie unter www.een-bayern.de 33 Bayerische Repräsentanzen Die Bayerischen Repräsentanzen im Ausland halten Kontakt zu wichtigen Stellen im jeweiligen Gastland und stellen Verbindungen zu Ansprechpartnern bei Behörden und Unternehmen her. In folgenden Ländern gibt es Repräsentanzen des Freistaates Bayern: Brasilien (Sao Paulo) Bulgarien (Sofia) China (Qingdao) Indien (Bangalore) Israel (Tel Aviv) Japan (Tokyo) Kanada (Montréal) Kroatien (Zagreb) Mexiko (Mexiko-City) Polen (Warschau) Rumänien (Bukarest) Russland (Moskau) Südafrika (Johannesburg) Tschechien (Prag) Ukraine (Kiew) Ungarn (Budapest) USA (New York, San Francisco). Vereinigte Arabische Emirate (Abu Dhabi) Vietnam (Ho Chi Minh City Nähere Informationen im Anhang 2 (Seite 116) oder unter http://www.stmwivt.bayern.de/aussenwirtschaft/ Auslandsvertretungen In Ländern, in denen es keine AHK gibt, ist eine diplomatische Vertretung Deutschlands Anlaufstelle für ratsuchende Unternehmen. Die Auslandsvertretungen nehmen deutsche Interessen im Gastland wahr, insbesondere im Kontakt zu staatlichen Stellen der Gastländer. Sie setzen sich für die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen ein, beraten deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber amtlichen Regierungsstellen. Weitere Informationen können unmittelbar über die deutschen Außenvertretungen oder über das Auswärtige Amt erfragt werden. Eine Aufstellung der diplomatischen Vertretungen Deutschland ist unter www.auswaertiges-amt.de aufzufinden. Ausländische Industrie- und Handelskammern IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Die Anschriften europäischer und außereuropäischer IHKs sind zu erhalten bei Eurochambres (www.eurochambres.be), einem Zusammenschluss europäischer IHKs. 34 Adressverzeichnisse Eine Reihe von Adressverzeichnissen sind im Internet – teils kostenlos, teils kostenpflichtig – recherchierbar. Als Firmenadress-Datenbanken zur selbstständigen Suche gerade auch für Dienstleister sind zu empfehlen: www.kompass.com sowie, www.corporateinformation.com, www.europages.com und die weltweite Kooperationsbörse www.e-tradecenter.com. Ausländische Botschaften Ausländische Botschaften, Konsulate und Handelsförderstellen geben in der Regel kostenlos Adressen ihres Heimatlandes heraus. Für Deutschland zuständige Vertretungen fremder Staaten und sonstige Missionen können beim Auswärtigen Amt erfragt werden (www.auswaertiges-amt.de). Ausstellerkataloge Mögliche Partner können Aussteller auf den Fachmessen im anvisierten Zielmarkt sein. Die führenden Fachmessen lassen sich über die IHKs oder den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (www.auma.de) herausfinden. Der Ausstellungskatalog der letzten Veranstaltung ist beim Messeveranstalter zu beziehen. Auf diese Weise können wichtige Unternehmer der Branche direkt angesprochen werden. Kontakte über Dritte schließen Eine weitere Möglichkeit ist, deutsche Firmen ausfindig zu machen, die sich bereits im Zielmarkt engagieren. Spediteure verfügen oft über Kontakte im Ausland und auch Banken können über ihre Korrespondenzbanken oder Filialen im Ausland weiterhelfen. Handelsvertreterverbände Bei der Suche nach Handelsvertretern sind u. a. die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände ist auf den Internetseiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of Commercial Agents and Brokers abzurufen (www.iucab.nl). 5.2 Messen Messen sind nach wie vor das wichtigste Instrument zur Anbahnung von Geschäften im Ausland. Der Besuch oder die Ausstellung auf einer Fachmesse im Ausland ist zwar kostspielig, bietet aber die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit und an einem Ort den Markt kennen zu lernen und mit wichtigen Akteuren zusammenzutreffen. Um die Teilnahme als Aussteller zum Erfolg werden zu lassen, sind sowohl die Auswahl der richtigen Fachmesse wie auch großer Einsatz bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Bund und Freistaat Bayern bieten für ausgewählte Messen Förderungen an (vgl. auch Kapitel 10.1 und 10.2). Bayerische Unternehmen, die an offiziell geförderten Auslandsmessen teilnehmen wollen, erhalten nähere Informationen über ihre IHK, Bayern International (www.bayern-international.de) oder beim AUMA (www.auma.de). Die bayerischen IHKs, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sind in Konzeption und Durchführung mit eingebunden. 35 Zur Vorbereitung auf Messebeteiligungen im Ausland hält auch die Germany Trade and Invest (www.gtai.de) branchen-, messe- und landesspezifische Informationen bereit, die größtenteils kostenlos über die IHKs bezogen werden können. Kontakt zu ausländischen Unternehmen kann kostengünstiger auch auf den großen internationalen Leitmessen im Inland hergestellt werden. Deutschland ist einer der bedeutendsten Messestandorte der Welt. Jedes Jahr werden hierzulande etwa 140 überregionale Messen und Ausstellungen mit mittlerweile rund 10 Millionen Besuchern veranstaltet. Von den global führenden Messen der einzelnen Branchen finden damit allein zwei Drittel in Deutschland statt. Von den Besuchern reist jedes Jahr rund ein Fünftel aus dem Ausland an, davon wiederum 20 % aus Übersee. 5.3 Unternehmerreisen Bei Unternehmerreisen werden Marktchancen auf Auslandsmärkten erkundet (sog. „Fact Finding Mission“) und/oder Treffen mit möglichen Kooperationspartnern organisiert (sog. „Kooperationsbörsen“ oder „Matchmaking“). Als „Informations- und Kontaktveranstaltungen im Ausland und in Deutschland“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) diese Aktivitäten (vgl. auch Kapitel 10.2). Eine Programmübersicht dieser sog. „Exportförderveranstaltungen“ ist im Internet unter www.ixpos.de veröffentlicht (-> Termine). Die Unternehmerreisen in Bayern werden zumeist als Delegationsreisen, d. h. unter politischer Leitung mit entsprechender „TüröffnerFunktion“, durchgeführt. „Bayern International“ (www.bayerninternational.de) leistet die organisatorische Durchführung; dort sind auch nähere Informationen erhältlich. Auch die einzelnen Ländervereine bieten Unternehmerreisen an. Nähere Informationen sind dort erhältlich (Anschriften siehe Anhang 2). 5.4 Elektronische Kooperationsbörsen Elektronische Kooperationsbörsen werden von verschiedenen Trägern und auf verschiede Art veranstaltet: Die IHKs betreiben zusammen mit AHKs, gtai und Ländervereinen eine weltweite elektronische Kooperationsbörse. Unter www.e-tradecenter.com können Geschäfts- und Kooperationsangebote weltweit veröffentlicht und abgefragt werden. Anhand einer Vielzahl unterschiedlicher Suchkriterien können in- und ausländische Angebote entgeltfrei recherchiert bzw. selbst Angebote platziert werden. Alle Einträge werden überprüft und nach einer gewissen Zeit gelöscht, um die Aktualität der Kooperationsbörse zu gewährleisten. 36 Im Internet findet sich eine ganze Reihe von elektronischen Handelsbörsen, die sich mit Hilfe einer Suchmaschine kontinuierlich nach geeigneten Nachfragen absuchen lassen. Länderbezogene Kooperationsbörsen können Sie bei Ihrer IHK erfragen. Das Enterprise Europe Network (www.een-bayern.de) vermittelt Kooperationspartner über ihr inzwischen fast 500 Stellen umfassendes Netz. 5.5 Weitere Infrastruktureinrichtungen im Ausland Weitere Instrumente zur Geschäftsanbahnung mit ausländischen Unternehmen sind Firmenpools und die deutschen Häuser, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen sollen, kostengünstig eine Präsenz im Ausland aufzubauen. Deutsche Häuser / German Centres Ein relativ neues Instrument der Außenwirtschaftsförderung sind die Deutschen Industrie- und Handelszentren, an den Standorten im Ausland als „German Centres“ bekannt. Sie basieren auf privater Trägerschaft und vereinen Außenwirtschaftsfördereinrichtungen der deutschen Wirtschaft, der Bundesländer und der Bundesregierung unter einem Dach. Die German Centres zielen vor allem auf kleine und mittlere deutsche Unternehmen. Sie ergänzen das bestehende Außenwirtschaftsförderinstrumentarium. Büro-, Konferenz- und Schulungsräume sowie Ausstellungs-, Montage- und Lager flächen stehen zu kostengünstigen und langfristig kalkulierbaren Mieten zur Verfügung. Außerdem werden jeweils umfassende Beratungs- und Serviceleistungen vor Ort angeboten. Derzeit gibt es DIHZ in Jakarta, Singapur, Shanghai, Moskau, Peking, Dehli, Dubai und Mexiko-City. Über das Angebot informiert www.germancentre.com. 5.6 Firmenauskünfte (Bonitätsprüfung) Ein Unternehmen, das einen möglichen Geschäftspartner im Ausland gefunden hat, möchte Informationen über dessen Zahlungsgewohnheiten. Dabei können helfen die von der ausländischen Firma benannten Referenzen die Hausbank, die sich die Auskunft über ihre Niederlassung im Ausland oder eine Korrespondenzbank beschafft Firmen mit speziellen Datenbanken wie Auskunfteien (z. B. www.creditreform.de) der Bonitätsauskunftsservice der AHKs (www.ahk.de) 37 5.7 Auftragsakquisition bei der öffentlichen Hand 5.7.1 Öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union Ein erhebliches Marktpotenzial für Dienstleistungsunternehmen findet sich auf öffentlichen Märkten. Mehr als 1,6 Billionen Euro gibt allein die öffentliche Hand in der Europäischen Union (EU) jährlich für die Beschaffung von Waren und Leistungen aus. Das entspricht annähernd 15% des Bruttoinlandsproduktes der EU. Dabei steigt der Anteil der Dienstleistungen am Gesamtbeschaffungsvolumen. So betrafen in den vergangen zwei Jahren 45 Prozent der europaweit ausgeschriebenen Einzelaufträge den Dienstleistungssektor. Zu den am häufigsten gesuchten Leistungen zählen neben Ingenieurleistungen die Unterstützung im IT-Bereich und die Unternehmensberatung, aber auch so unterschiedliche Services wie Reinigungsdienste, Dienstleistungen von Reisebüros und Wirtschaftsprüfern, Werbeleistungen und viele andere mehr. 5.7.1.1 EU-weite Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge Wer den Umgang mit der Privatwirtschaft gewohnt ist, muss sich bei Geschäften mit öffentlichen Institutionen umstellen. Die öffentliche Beschaffung ist durch Gesetze und Vorschriften stark reglementiert. Die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen in den EU-Mitgliedstaaten sind durch europäisches Recht geprägt. Die Europäische Union hat 1993 ein umfangreiches Vorschriftenpaket mit sechs Richtlinien geschaffen, das von den EU-Mitgliedstaaten in jeweils nationales Recht umgesetzt wurde. Die Richtlinien wurden im Rahmen einer Reform zur Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens zu vier Richtlinien zusammengefasst: Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG Sektorenkoordinierungsrichtlinie 2004/17/EG Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG Rechtsmittelsektorenrichtlinie 92/13/EWG Die Vergabekoordinierungsrichtlinie und die Sektorenkoordinierungsrichtlinie regeln die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Beide Richtlinien zum Öffentlichen Auftragswesen gelten seit dem 30. April 2004 und mussten bis 31. Januar 2006 in das nationale Recht der EUMitgliedstaaten implementiert werden. Die Richtlinien gelten allerdings nur für größere Aufträge, die von der EU definierte Schwellenwerte überschreiten. Der Schwellenwert ist je nach Typ des Auftraggebers unterschiedlich. Die aktuellen Schwellenwerte betragen seit Januar 2008: 38 für Bauvorhaben 5.150.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 206.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes 133.000 Euro und im Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie im Verkehrsbereich (Sektorenauftraggeber) 412.000 Euro Kommt europäisches Recht zur Anwendung, ergibt sich für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Insbesondere Unternehmen, die sich grenzüberschreitend um öffentliche Aufträge bewerben wollen, profitieren von den harmonisierten Vorschriften. Deutliche Vorteile bringen beispielsweise die europaweite Bekanntmachungspflicht für öffentliche Ausschreibungen, die Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, das Diskriminierungsverbot und der Rechtsschutz mit sich. Europaweite Bekanntmachungspflicht für öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Auftraggeber aus der EU müssen europaweite Auftragsvergaben mit einer Bekanntmachung im Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union ankündigen. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen . TED ermöglicht freien Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und wird fünfmal pro Woche mit etwa 1.500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern aktualisiert. Die Auftragsbekanntmachungen können nach Land, Region, Wirtschaftssektor und weiteren Kriterien durchgeblättert, durchsucht und sortiert werden. Die Informationen über jede Auftragsbekanntmachung werden in den 23 EU-Amtssprachen veröffentlicht. Alle Bekanntmachungen der Institutionen der EU als Vollversion in den Sprachen veröffentlicht: http://ted.publications.eu.int/official Eine überaus effiziente Möglichkeit, tagesaktuell und zuverlässig europaweite Ausschreibungen zu erhalten, sind Ausschreibungsdienste. Unternehmen können bei diesen Dienstleistern ein Suchprofil hinterlegen, das die Leistungen ihres Unternehmens genau widerspiegelt und erhalten täglich per E-Mail, per Fax oder per Post nur die Ausschreibungen, die dem individuellen Firmen-Suchprofil entsprechen. Unternehmen müssen auf diese Weise nicht selbst täglich in der Flut von Ausschreibungen recherchieren und sparen so Zeit und Kosten. Oft werden zusätzlich auch Ausschreibungen aus anderen Quellen angeboten. Einen Ausschreibungsdienst betreibt zum Beispiel das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. – die offizielle Auftragsberatungsstelle des Freistaats Bayern. Es vermittelt über seinen Ausschreibungsservice C@Ts Plus – Computer @ided Tender Services (http://abz-bayernetisportal.com) Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED, aus nationalen europäischen Ausschreibungsdatenbanken und der Datenbank der gtai. 39 Kontakt Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. Angelika Höß / Alexander Födra Orleansstraße 10-12 81669 München Tel.: 089 5116-171 oder -176 Fax: 089 5116-663 E-Mail: [email protected] / [email protected] PRAXISTIPP Unternehmen können im Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. eine kostenlose Proberecherche anfordern. Die Proberecherche gibt Aufschluss darüber, ob europaweite Ausschreibungen für das eigene Unternehmen interessant sind. Europaweit einheitliche Vergabeverfahren EU-weite Vergaben laufen, unabhängig in welchem EU-Mitgliedstaat sie durchgeführt werden, nach immer gleichen Schemata ab. Die EU lässt vier Vergabeverfahren zu: das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, sowie den wettbewerblichen Dialog: Am offenen Verfahren können sich Unternehmen nach Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung unmittelbar beteiligen. Sie müssen lediglich beim Auftraggeber die detaillierten Ausschreibungsunterlagen anfordern. Auf deren Grundlage wird direkt das Angebot erstellt und eingereicht. Das nicht offene Verfahren läuft dagegen in zwei Stufen ab. In der ersten Verfahrensrunde werden im Rahmen eines „Aufrufs zur Interessenbekundung“ Unternehmen aufgefordert, sich um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zu bewerben. Sie müssen mit der Bewerbung Referenzen und sonstige Informationen über ihre Leistungsfähigkeit vorlegen. Der Auftraggeber überprüft mit Hilfe dieser Dokumente, ob die Bewerber grundsätzlich für den Auftrag geeignet sind. Aus allen eingereichten Interessenbekundungen wird eine im Vorfeld der Ausschreibung festgelegte Anzahl von Unternehmen ausgewählt, die schließlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Verhandlungsverfahren kann ebenfalls mit einer Interessenbekundungsphase eingeleitet werden. Ansonsten läuft das Verfahren formlos ab und erinnert am ehesten an Geschäfte im privatwirtschaftlichen Bereich. Auftraggeber dürfen Aufträge allerdings nur ausnahmsweise im Verhandlungsverfahren vergeben. Der wettbewerbliche Dialog besteht hingegen aus drei Phasen. Die aus der Interessenbekundungsphase ausgewählten Teilnehmer nehmen an einer Dialogphase teil, in der zunächst im Wege des Dialogs entsprechende Lösungen für komplexe Sachverhalte herausgearbeitet werden. Auf dieser Grundlage werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge, wie große Bauprojekte, individuelle Softwareprojekte, individuelle Werbe- und Marketingkonzepte. 40 Diskriminierungsverbot und Rechtsschutz in der EU Die EU beabsichtigt, mit ihren Vergaberegeln faire Wettbewerbe zu gewährleisten. Die Ausschreibungsbedingungen dürfen beispielsweise keine Bestimmungen enthalten, die einzelne Bieter bevorzugen, z. B. einheimische Bieter gegenüber ausländischen. Die Zuschlagserteilung muss nach objektiven Kriterien erfolgen, die schon mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Sollte es zu Verstößen kommen, garantieren die EU-Vergaberichtlinien der Wirtschaft einen umfangreichen Rechtsschutz. Unternehmen, die Vergabefehler vermuten, können im Wege eines Nachprüfungsverfahrens eine Sperre der Zuschlagserteilung erreichen oder Schadenersatz einfordern. Der EU-Rechtsschutz wird von Unternehmen zunehmend in Anspruch genommen, ist allerdings mit Kosten verbunden. 5.7.1.2 Öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte Während oberhalb der europäischen Schwellenwerte einheitliche Regeln gelten, sind die Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte durch nationale Traditionen geprägt. Dementsprechend unterschiedlich sind die Bestimmungen, obwohl in einigen Ländern langsam eine Annäherung an europäisches Vergaberecht erkennbar ist. Die Bekanntmachungspflicht und die Bekanntmachungsmedien, die Vergabeverfahren usw. sind jedoch durchaus verschieden ausgestaltet. Als wichtigstes Prinzip gilt aber auch unterhalb der Schwellenwerte das Diskriminierungsverbot. Bieter aus EUMitgliedstaaten können sich grundsätzlich an allen öffentlichen Ausschreibungen in anderen EU-Staaten beteiligen. Unternehmen sollten also nicht davor zurückschrecken, sich um internationale öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zu bemühen. Diese sind gerade für kleinere und mittlere Betriebe in der Regel sogar interessanter als Großprojekte. Allerdings ist zu bedenken, dass die laufende Beobachtung aktueller Ausschreibungen und die Einarbeitung in nationale Vergabeverfahren und -gesetze mit erhöhtem Aufwand verbunden sind. 41 PRAXISTIPP Es empfiehlt sich, bei der Auseinandersetzung mit nationalen Besonderheiten und bei Problemen mit grenzüberschreitenden Vergabeverfahren Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontakt: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. Angelika Höß / Alexander Födra Orleansstraße 10-12 81669 München Tel.: 089 / 5116-171 oder -176 Fax: 089 / 5116-663 E-Mail: [email protected] / [email protected] Die nationalen Gesetze, die das Vergabewesen in den EUMitgliedstaaten oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmen, können zum Beispiel über die europaweit mit mehr als 500 Niederlassungen vertretenen Enterprise Europe Network (ENN) bezogen werden (www.een-bayern.de). Im Auftrag der Europäischen Kommission bieten die EENs zudem umfangreiche Beratungs- und Serviceangebote im Bereich des europäischen Vergabewesens an. In Bayern hat sich das EEN gemeinsam mit dem Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. auf diese Thematik spezialisiert (www.een-bayern.de). Darüber hinaus erhalten deutsche Unternehmen bei den deutschen Auslandshandelskammern Unterstützung (www.ahk.de). 5.7.2 Aufträge von Weltbank, Vereinten Nationen & Co. Auch außerhalb Europas können Aufträge, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, interessante Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere die Erschließung von unsicheren Märkten in Entwicklungsund Schwellenländern ist häufig nur möglich, wenn Projekte durch öffentliche Finanzinstitute abgesichert werden. Zu den wichtigsten Geld- und Auftraggebern zählen die Weltbank-Gruppe, regionale Entwicklungsbanken wie die Inter-Amerikanische oder die Afrikanische Entwicklungsbank und die Vereinten Nationen. Sie unterstützen vor allem Vorhaben in den Sektoren Landwirtschaft, Energie, Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Wasserversorgung und Bildung. Ebenso unterhalten viele Einzelstaaten Kreditinstitute mit den Aufgaben „Entwicklung“ und „Armutsbekämpfung“. Die Bundesrepublik Deutschland finanziert beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionen und projektbezogene Beratungsleistungen in Entwicklungsländern (vgl. Kapitel 10.2). Im gleichen Kontext sind auch Finanzierungsprogramme der Europäischen Union zu sehen. Die EU stellt erhebliche finanzielle Mittel für Schwellenländer in Mittel- und Osteuropa bereit und ist 42 ebenfalls in Entwicklungsländern in Afrika, Lateinamerika und Asien aktiv (vgl. Kapitel 10.3). Ähnlich wie auf den europäischen Beschaffungsmärkten nimmt weltweit die Nachfrage nach Dienstleistungen zu. Die zur Weltbankgruppe gehörende „International Bank for Reconstruction and Development“ (IBRD) hat z. B. in den letzten Jahren einen regelrechten Kurswechsel vollzogen. Die Aktivitäten der Bank beschränken sich nicht mehr nur auf das Bereitstellen von Infrastruktur. Verstärkt werden auch Beratungsleistungen in Bezug auf Privatisierungsmöglichkeiten, Betreibermodelle und Wartungsoptionen unter Regie der IBRD durchgeführt. Verstärkt finanziert die Bank auch reine Beratungsleistungen im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“, wie etwa Schulungsmaßnahmen in Verwaltungen und Gesundheitsorganisationen. Neben der Weltbank folgen auch andere internationale Organisationen dem Trend der Dienstleistungsorientierung. Beispielhaft seien die Vereinten Nationen (VN) genannt. Sie tätigen eigentlich vorwiegend Warenbeschaffungen, vergeben derzeit aber immerhin knapp ein Drittel ihrer externen Aufträge an Dienstleistungsunternehmen. Auffällig ist allerdings, dass deutsche Dienstleister bei der Vergabe von internationalen öffentlichen Aufträgen schlecht positioniert sind. Während Deutsche im Weltbank-Liefergeschäft mit einem Anteil deutlich über 10 % unter den OECD-Ländern in den letzten Jahren regelmäßig an erster Stelle lagen, belegen Dienstleister mit einem Anteil von durchschnittlich 3-5 % nur einen Platz im Mittelfeld. Die deutsche Position bei Auftragsvergaben der Vereinten Nationen ist insgesamt mittelmäßig. 5.7.2.1 Regeln für die Beschaffung internationaler Organisationen Viele Unternehmen schrecken vor der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen zurück, weil ihnen die Vergabepraxis undurchsichtig erscheint. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es keine international einheitlichen Regeln für die öffentliche Beschaffung von Waren und Leistungen gibt. Abgesehen davon, dass die einzelnen Entwicklungsbanken und Institutionen jeweils eigene Vorschriften haben, ist oftmals sogar die Praxis innerhalb der Organisationen uneinheitlich. So verfolgen etwa die einzelnen Unterorganisationen der Vereinten Nationen wie UNICEF, UNHCR usw. eigene Beschaffungsstrategien. Auch die Entwicklungshilfeprogramme der EU haben jeweils eigene Beschaffungsvorschriften. Immerhin sind die meisten Beschaffungskonzepte ähnlich und vergleichbar mit denen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der EU bereits geschildert wurden. Gekennzeichnet sind sie durch das Bemühen um Transparenz, freien Wettbewerb und faire Vergabeverfahren. 43 5.7.2.2 Projektinformationen als Grundvoraussetzung für die Auftragsakquisition Die Informationspolitik großer internationaler Organisationen hat sich mit dem Ausbau des Internets erheblich verbessert. Unter www.worldbank.org/html/opr/procure/bopage.html und www.un.org/partners/business/index.html verbreiten etwa die Weltbank und die Vereinten Nationen umfangreiche Informationen, die von Unternehmen für die Geschäftsanbahnung genutzt werden können. Vom monatlichen Bericht über sämtliche geplante Weltbankprojekte über jährliche Beschaffungspläne der Organisationen der Vereinten Nationen bis hin zur Erläuterung allgemeiner Beschaffungsregeln stehen zahlreiche Dokumente zur Verfügung. Eine wichtige Quelle für Ausschreibungsinformationen ist außerdem die Zeitschrift „Development Business“. Sie enthält Ausschreibungsbekanntmachungen der Weltbank und der Vereinten Nationen sowie Informationen über Projekte der regionalen Entwicklungsbanken. „Development Business“ wird von den Vereinten Nationen herausgegeben und erscheint zweimal pro Monat in englischer Sprache. Eine kostenpflichtige Online-Version ist unter www.devbusiness.com verfügbar. PRAXISTIPP Arbeitserleichterung bei der Auswertung der „Development Business“ bieten wiederum private Dienstleister. Im Dienst C@TS Plus - Computer @ided Tender Services – (http://abz-bayern.etisportal.com) des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V. werden auch Ausschreibungen aus „Development Business“ erfasst und in deutscher Sprache an Unternehmen weitergeleitet. Kontakt Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. Angelika Höß / Alexander Födra Orleansstraße 10-12 81669 München Tel.: 089 / 5116-171 oder - 176 Fax: 089 / 5116-663 E-Mail: [email protected] / [email protected] 5.7.2.3 Vergabeverfahren der internationalen Finanzinstitute Ähnlich wie in der EU spielen bei der Vergabe von Aufträgen durch internationale Organisationen die Vergabeverfahren eine gewichtige Rolle. Auch auf internationaler Ebene finden sich offene Verfahren, zum Beispiel das International Competitive Bidding, nicht offene Verfahren wie das Limited International Bidding oder Direktvergabe-Verfahren. Beliebt ist der Einsatz von Bieter-Registern und Short-List-Verfahren. Schwellenwert44 konzepte, die bestimmen, welches Vergabeverfahren durchgeführt wird, sind ebenfalls häufig anzutreffen. Anders als in der EU, wo die öffentliche Ausschreibung die Regel ist, vergeben viele internationale Organisationen Aufträge überwiegend in nicht offenen Verfahren. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Auftragsvolumina – durchaus mittelstandsfreundlich – bei manchen Organisationen eher klein sind. Als Beispiel können die Vereinten Nationen genannt werden, die eine öffentliche Ausschreibung ab einem Auftragswert von 100.000 US-Dollar vorsehen. Der durchschnittliche Auftragswert der jährlich rund 135.000 Einzelaufträge der Vereinten Nationen liegt jedoch bei nur 25.000 US-Dollar. Die Germany Trade and Invest (gtai) schätzt, dass nur 2 % der vergebenen Aufträge eine Größenordnung von 100.000 USDollar übersteigen. Das heißt, dass auch nur diese 2 % der Aufträge in die öffentliche Ausschreibung gelangen. Erschwert wird die Akquisition öffentlich finanzierter Entwicklungsprojekte zudem, weil die Vergabe oftmals vom bzw. im Empfängerland durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass Vergabeverfahren – etwa das National Competitive Bidding – nach Vergaberegeln der Empfängerländer abgewickelt werden können. Nationale Verfahren werden nicht zuletzt deshalb durchgeführt, weil Unternehmen aus den Empfängerländern mit der Ausführung der Leistung betraut werden sollen. Für Unternehmen aus der ersten Welt ist es deshalb häufig unerlässlich, Partnerschaften oder Vertretungen in Entwicklungsländern aufzubauen. 5.7.3 Marketingstrategien für den öffentlichen Markt Theoretisch genügt es, durch Ausschreibungsbekanntmachungen auf potenzielle öffentliche Kunden aufmerksam zu werden. Unternehmen, die ihre Zielgruppen schon vor einer Ausschreibung identifiziert und ihre Chancen auf dem öffentlichen Markt ausgelotet haben, sind jedoch im Vorteil. Im Folgenden finden sich deshalb noch einige nützliche Tipps für das Marketing, das trotz der geschilderten strengen Rechtsvorschriften immer Bestandteil der Bearbeitungsstrategie für den öffentlichen Markt sein sollte. Die Markterkundung Die Markterkundung bietet eine gute Ausgangsbasis für Geschäfte im öffentlichen Bereich. Mit Hilfe von Behördenverzeichnissen, Beschaffungsplattformen oder Internetseiten von öffentlichen Institutionen können Informationen über Auftraggeber beschafft werden. Die relevanten Auftraggeber sollten in Werbe- und Direktmarketinginitiativen einbezogen werden. Es lohnt sich auch, über das Studium von Haushaltsplänen und Vorinformationen längerfristige Beschaffungsvorhaben zu beobachten. Ebenso ist es unerlässlich herauszufinden, ob Auftraggeber über eigene Bieterlisten verfügen oder auf externe Lieferanten-Verzeichnisse zurückgreifen. Frühzeitiger Kontakt zum Kunden Persönliche Kontakte zu relevanten Auftraggebern sind notwendig. Ziel der persönlichen Kontakte ist, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des 45 eigenen Unternehmens darzustellen. Viele Auftraggeber sind äußerst interessiert daran, Stärken und Schwächen von Unternehmen im persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Enge Kontakte sollten auch oder gerade zu großen internationalen Organisationen aufgebaut werden. Es ist leicht einzusehen, dass z. B. ein Einkäufer der Vereinten Nationen aus einer Bieter-Liste mit 100 Unternehmen aus aller Herren Länder diejenigen auswählt, die er kennt. Bereits in der Phase der Projektplanung sollte der Kontakt zum Auftraggeber aufgenommen bzw. intensiviert werden. Im Idealfall gelingt es, die Planungen der Auftraggeber zu beeinflussen. Insbesondere spezialisierte Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand einer Ausschreibung werden, sind in der Praxis oft auf die Stärken eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten. Dies widerspricht freilich dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein vorsichtiges Herantasten an potenzielle Auftraggeber durch den Außendienst, auf Fachausstellungen und Messen oder durch Einladungen zu Betriebsbesichtigungen ist trotzdem anzuraten. Preis- und Produktpolitik Öffentliche Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb vergeben. Dies bedeutet, dass Preise und Produkte unmittelbar in Konkurrenz zum Angebot der Mitbewerber stehen. Eine Analyse des Preisniveaus und der Produktqualität auf öffentlichen Märkten ist notwendig. Die Transparenz der öffentlichen Beschaffung ermöglicht es, relativ leicht herauszufinden, welche Produkte in welcher Qualität von öffentlichen Auftraggebern nachgefragt werden. In Ausschreibungsdatenbanken können alte Ausschreibungen eingesehen werden. Auch über Preise kann man sich informieren, weil zum Beispiel bei Vergaben der Europäischen Union oberhalb der EU-Schwellenwerte der erfolgreiche Bieter und der Zuschlagspreis bekannt gegeben werden müssen. Die Produktpolitik erübrigt sich häufig insofern, als Leistungsmerkmale bei Ausschreibungen oft exakt vorgegeben werden. Im Baubereich werden technische Standards so genau definiert, dass für den Zuschlag in erster Linie der Preis entscheidend ist. Tendenziell lässt sich in Bezug auf Preise und Produkte feststellen, dass auf dem öffentlichen Markt – insbesondere in Zeiten leerer Kassen – nicht unbedingt qualitativ hochwertige Produkte aus hohen Preissegmenten nachgefragt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel. After-Sales-Marketing Eine gewonnene Ausschreibung stellt nicht nur einen kurzfristigen Erfolg dar, sondern kann längerfristige Geschäfte nach sich ziehen. Folgeaufträge können akquiriert werden. Kleinere Leistungen, die direkt mit dem ursprünglichen Auftrag zusammenhängen, dürfen innerhalb von drei Jahren ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden. Bei Systemgeschäften ist der öffentliche Auftraggeber ebenso nicht an die Ausschreibungspflicht gebunden. Ein gewonnenes Projekt bietet zudem die Möglichkeit, die eigene Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Wurde ein Auftrag zur Zufriedenheit eines Auftraggebers abgewickelt, muss bei der nächsten Bewerbung beim gleichen Auftraggeber wesentlich weniger Aufwand betrieben werden, um die eigene Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Auf46 traggeber informieren außerdem Auftragnehmer, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, über zukünftig geplante Projekte. Die Betreuung öffentlicher Kunden nach der Abwicklung eines Auftrags lohnt sich also in jedem Fall. 5.7.4 Checkliste: Internationale Ausschreibungen gewinnen Viele Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen scheitern ganz einfach deshalb, weil im Bewerbungsprozess Fehler gemacht werden, die einfach zu vermeiden sind. Die folgende Checkliste hilft, die häufigsten Fehler zu erkennen. CHECKLISTE Erfolgreiche Bewerbung um öffentliche Aufträge Haben Sie daran gedacht, schon im Vorfeld der Ausschreibung gute Kontakte zum Auftraggeber aufzubauen oder zu pflegen? Wenn nicht, scheuen sie sich nicht davor, ihn im Ausschreibungsprozess mindestens ein Mal persönlich zu kontaktieren. Haben sie alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber angefordert? Haben Sie alle Ausschreibungsunterlagen aufmerksam durchgelesen? Dies sollten Sie tun, bevor Sie mit der Bearbeitung der Ausschreibung beginnen! Wollen Sie irgendetwas an den Ausschreibungsunterlagen, zum Beispiel am Leistungsverzeichnis ändern? Vorsicht! Dies ist in der Regel nicht zulässig! Haben Sie Preise eindeutig und in der richtigen Währung aufgeführt? Haben Sie das Angebot in der richtigen Sprache erstellt? In der Regel ist für die Angebotserstellung die Muttersprache des Landes vorgeschrieben, in dem der Auftraggeber sitzt. Bei Ausschreibungen internationaler Organisationen ist normalerweise Englisch zugelassen. Haben Sie Alternativangebote vorgelegt? Überprüfen Sie, ob diese laut Ausschreibungstext zulässig sind! Haben Sie nur für einen Teil der Ausschreibung geboten? Überprüfen Sie ebenfalls, ob dies laut Ausschreibungstext zulässig ist! Haben Sie das Angebot mit einem Datum versehen und rechtsgültig unterzeichnet? Haben Sie die Angebotsunterlagen übersichtlich aufbereitet? Haben Sie alle einzureichenden Unterlagen und Formblätter vollständig ausgefüllt und falls nötig mit Datum und Unterschrift versehen? Haben Sie alle geforderten Unterlagen beigelegt, mit denen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen müssen? Haben Sie Unterlagen beigelegt, die in den Verdingungsunterlagen nicht gefordert wurden? Verzichten Sie auf diese lieber, wenn diese keinen direkten Bezug zum Auftrag haben. Eine aussagekräftige Imagebroschüre können Sie natürlich jederzeit mit dem Angebot einreichen. Geben Sie Leistungen an Subunternehmer weiter? Eventuell müssen Sie dies dem Auftraggeber mitteilen, sofern es in den Ausschreibungsunterlagen verlangt ist! Wollen Sie dem Angebot Ihre AGBs beifügen? Vorsicht! In vielen EU-Ländern ist dies nicht erlaubt! Haben Sie Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag eingereicht und entsprechend den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen versiegelt und gekennzeichnet? 47 Haben Sie auf die Einhaltung der Angebotsfrist geachtet? Wollen Sie Änderungen vornehmen, nachdem Sie das Angebot beim Auftraggeber eingereicht haben? Änderungen/Ergänzungen zu Ihrem Angebot können Sie vornehmen, solange die Angebotsfrist läuft. Beachten Sie, dass sich dadurch Änderungen im Preis ergeben können, die Sie ausdrücklich anzugeben haben. Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift versehen werden. Haben Sie die Vorteile einer Kooperation (vgl. Kapitel 3.2.3) überprüft? Es bietet sich an, bei internationalen Ausschreibungen mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die in dem Land ihren Sitz haben, in dem der Auftrag ausgeführt wird. Gibt es im Vorfeld einer Entscheidung über die Auftragsvergabe unfairen Wettbewerb durch einen ausländischen Mitbewerber? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine (Troubleshooter-)Anlaufstelle zur politischen Flankierung von Auslandsprojekten eingerichtet: Kontakt Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Politische Flankierung/Auslandsprojekte Regierungsdirektor Dr. Lutz Werner Scharnhorststraße 34-37 11019 Berlin Tel.: 030 18615-6096 Fax: 030 18615-50 60 96 E-Mail: [email protected] 48 6. Definition der quantitativen und qualitativen Exportziele Nach der Entscheidung für den Dienstleistungsexport, der Schaffung der innerbetrieblichen Exportvoraussetzungen und der Beschaffung der erforderlichen Markt- und Projektinformationen sind die quantitativen und qualitativen Exportziele zu formulieren: In quantitativer Hinsicht können beispielsweise folgende, möglichst operationelle, d. h. in Bezug auf Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug eindeutig bestimmte Exportziele definiert werden: Exportumsatzvolumen pro Jahr pro Land direkter/indirekter Exportumsatz pro Jahr Ausschreibungsbeteiligungen pro EU-Programm oder Entwicklungsbank pro Jahr maximale Größe und/oder Dauer pro Auslandsauftrag Parallel zu den Exportzielen sind auch die dafür notwendigen Personalund Finanzressourcen zu planen. In qualitativer Hinsicht sind strategische Exportziele insbesondere hinsichtlich der Form des Exports, der Zielmärkte und der Auftraggeber zu definieren, wie nachfolgende Checkliste beispielhaft verdeutlich: 49 CHECKLISTE Qualitative Exportziele Unterneh- Spezial- und ExSelbstmensgröße Sprachport- einstufkenntnisse erfahr ung ung Kleinstgering gering betrieb 1 gering hoch KMU hoch gering hoch hoch gering gering gering hoch hoch gering hoch hoch Praxistipp: Form des Exports Praxistipp: Zielmärkte Praxistipp: Auftraggeber indirekter Export variabel P indirekter Export + direkter Export indirekter Export + direkter Export indirekter Export + direkter Export variabel +D variabel + EU variabel + EU & Osteuropa Variabel +D variabel + EU & Osteuropa EU & Osteuropa Weltmarkt P,Ö indirekter Export + direkter Export indirekter Export + direkter Export direkter Export + Auslandsinvestition direkter Export + Auslandsinvestition 1 = kleiner 10 Mitarbeiter D = Deutschsprachiger Raum (Österreich, Südtirol, West-Frankreich/Schweiz/Benelux) EU = Mitgliedsländer der Europäischen Union P = Private Auftraggeber Ö = Öffentliche Auftraggeber IFI = Internationale Finanzinstitute (UN, Weltbank etc.) 50 P,Ö,EU P,Ö,EU,I FI P,Ö P,Ö,EU P,Ö,EU P,Ö,EU,I FI 7. Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Hierbei ist insbesondere zu klären ob Zölle anfallen und wie die umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. 7.1 Zölle Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, sind grundsätzlich nicht zollpflichtig; auch spezielle Exportbewilligungen oder -dokumente sind in der Regel nicht notwendig. Lediglich wenn im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung Waren dauerhaft oder vorübergehend ausgeführt werden (Werkzeuge, Maschinen etc.), müssen gegebenenfalls Zollvorschriften beachtet werden. Die örtlich zuständige IHK steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Achtung: Der Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ist zwar von Zöllen befreit, nicht aber von besonderen Abwicklungspflichten betreffend Umsatzsteuer (vgl. folgendes Kapitel) und Statistik (wenn die Warenversendungen in die EU bzw. Warenerwerbe aus der EU im Vorjahr größer als 300.000 EUR waren). Zum Warenverkehr im EU-Binnenmarkt informiert und berät ebenfalls die örtlich zuständige IHK. 7.2 Umsatzsteuer Bei der Frage nach der umsatzsteuerlich korrekten Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen geht es darum zu klären, in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat. Die Regelungen hierzu sind im Einzelnen äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung. Außerdem ist für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der Leistungsempfänger seinen Betrieb hat bzw. die Leistung erbracht wird. Im Zweifelsfall sollte daher immer die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Auch die IHKs stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Grundzüge der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger erbracht werden. 51 7.2.1 Grundsatz Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelungen über grenzüberschreitende Dienstleistungen ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterfallen, in dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. So ist z.B. der Leistungsort bei einem Vermieter von Fahrzeugen dort, wo er seinen Betrieb hat, egal wo die Fahrzeuge von den Mietern benutzt werden. Diese an sich einfache Grundregel ist allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen weitgehend ausgehöhlt: So kann z. B. auch der Tätigkeitsort des leistenden Unternehmens oder in vielen Fällen der Ansässigkeitsort des Dienstleistungsempfängers herangezogen werden. Bevor der obige Grundsatz angewendet wird, ist daher immer zwingend zu prüfen, ob nicht eine der zahlreichen Ausnahmen greift. Die Rechtsgrundlage zur Feststellung des Leistungsortes bildet § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG), für Beförderungsleistungen § 3b UStG. Nach der Art der konkret erbrachten Dienstleistung sind die folgend beschriebenen Fälle zu unterscheiden. 7.2.2 „Katalogleistungen“ mit Leistungsort im Ausland Die folgenden sog. „Katalogleistungen“ sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG): Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbemittler, Werbeagenturen) Rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen Datenverarbeitungsleistungen Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen; hierzu gehört auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg Kreditgewährungen und –verwaltungen Personalgestellung Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg (online-)erbrachte Dienstleistungen. Rechnungsstellung Konsequenz der Steuerbarkeit dieser Leistungen am Ort des Leistungsempfängers ist, dass der in Deutschland ansässige Unternehmer die Leistungen an unternehmerische Auftraggeber im Ausland ausnahmslos 52 ohne Umsatzsteuer abzurechnen und als nichtsteuerbare Umsätze im Inland zu erfassen hat. Konkret bedeutet dies, dass sie gegenüber dem Finanzamt nur in der Zeile „Im Inland nichtsteuerbare Umsätze“ anzugeben sind. Als Rechnungshinweis an den Auftraggeber sollte die Formulierung „Reserve-Charge-Regime“ aufgenommen werden. Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des EU-Kunden ist nach deutschem Recht ebenfalls entbehrlich, gleichwohl kann die Angabe nicht schaden (in vielen EU-Mitgliedstaaten wird dies z. B. von den dort ansässigen Unternehmen ausdrücklich verlangt). Umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland Für die umsatzsteuerliche Behandlung im Ausland gilt, dass in allen Mitgliedstaaten der EU bei der Inanspruchnahme von Katalogleistungen die sog. „Reverse-Charge-Regelung“ angewendet wird. Danach berechnet der Rechnungsempfänger auf der Grundlage des anzuwendenden Steuersatzes seines Landes die Steuer selbst, deklariert den Betrag gegenüber seinem Finanzamt und zieht ihn unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer ab. Vom Ausweis ausländischer Umsatzsteuer durch den deutschen Dienstleister ist daher abzusehen. Die umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen Dienstleisters im EU-Ausland ist durch dieses Verfahren nicht erforderlich. Drittländer I: Eine vom Verfahren her der „Reverse-Charge-Regelung“ ähnliche Praxis wird auch von verschiedenen Drittländern angewandt. In Norwegen und der Schweiz gilt der Dienstleistungsempfänger als Steuerschuldner für die ihm von ausländischen Unternehmern erbrachten Katalogleistungen. Insofern ist in diesen Ländern ebenso eine Veranlagung für den deutschen Dienstleister ausgeschlossen. Drittländer II: Ebenso wird der Umsatz des deutschen Dienstleisters dann nicht erfasst, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist (z. B. in den USA) oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (z. B. in den Vereinigten Emiraten). Vorsteuer-Vergütungsverfahren Der deutsche Steuerpflichtige kann wegen der eindeutigen Regelung des Übergangs der steuerlichen Pflichten bzw. der Steuerschuld auf seinen Kunden generell davon ausgehen, dass er bei vergütungsfähigen Aufwendungen in allen EU-Mitgliedstaaten, in der Schweiz und in Norwegen, einen gesonderten Antrag bei den dortigen Finanzbehörden stellen kann. Eine aktuelle Übersicht über die Anschriften aller ausländischen Vergütungsbehörden ist unter www.bzst.de abrufbar. Die IHKs bieten in Zusammenarbeit mit den AHKs einen Vorsteuer-Vergütungsservice an; nähere Informationen geben die örtlichen IHKs und AHKs. FALLBEISPIEL Ein deutsches Softwareunternehmen überlässt einem österreichischem Unternehmer mittels Datenleitung ein Softwarepaket, das auf diesem Weg gepflegt wird. Die Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 14 UStG in Österreich steuerbar und unterliegt dort der „Reverse-Charge53 Regelung“. Die Verträge über diese Leistung wurden anlässlich einer Messe in Wien abgeschlossen, bei der für Standkosten und Übernachtung ein Vorsteueranspruch in Österreich entstanden ist. Das deutsche Unternehmen kann einen entsprechenden Vergütungsantrag an das Finanzamt in Graz stellen oder die Dienste der IHK und der AHK in Wien in Anspruch nehmen. Die Vorlage gesonderter Bescheinigungen des ausländischen Kunden über die Anwendung der „Reverse-Charge-Regelung“ ist nicht erforderlich. 7.2.3 Leistungen, die sich auf ein im Ausland gelegenes Grundstück beziehen Leistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, werden dort umsatzsteuerlich erfasst, wo das Grundstück liegt (sog. „Belegenheitsort“). Grundstücksbezogene Leistungen sind vielfältig. Ihnen eigen ist lediglich, dass sie in einem engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen müssen. Nach herrschender Verwaltungsauffassung muss sich die sonstige Leistung nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung des Grundstücks selbst beziehen. Hierzu zählen z. B. Vermietungsleistungen, die Begutachtung von Grundstücken, das Erstellen von Bauplänen sowie Maklertätigkeiten. Ebenso fallen hierunter die Leistungen deutscher Messebauer im Ausland. Häufige Fehlerquellen resultieren aber aus dem Trugschluss, dass kurzfristige Anmietungen, insbesondere wenn sie an inländische Leistungsempfänger erbracht werden, nicht am Belegenheitsort des Grundstücks im Ausland zu versteuern sind. FALLBEISPIEL Die Enttäuschung vieler deutscher Messebauer ist immer wieder groß, wenn sie eine Abrechnung über die Anmietung von Standflächen auf einer Messe in Ungarn der ungarischen Erstattungsbehörde vorlegen, aus der schon äußerlich sichtbar wird, dass die Leistung dem Auftraggeber (Aussteller) weiterbelastet wurde. Der ablehnende Vergütungsbescheid der Behörde ist unausweichlich. Unser Messebauer hatte aber im guten Glauben seine Leistungen zur Organisation und Durchführung der Präsentation seinem deutschen Kunden mit deutscher Umsatzsteuer belastet. An eine Steuerbarkeit im Ausland hatte er nie gedacht. Ein Anspruch auf Vorsteuervergütung in einer solchen Leistungskette kann immer nur der Endmieter unter der Voraussetzung haben, dass er selbst keine steuerbaren Umsätze in Ungarn erbracht hat. Der Zwischenvermieter hat seine Umsätze mit der zutreffenden ausländischen (hier: der ungarischen) Umsatzsteuer im Wege der steuerlichen Registrierung und Veranlagung zu deklarieren und kann dann die angefallene Vorsteuer gegenrechnen. 54 Auch die Ausführung von Bau- und Montageleistungen auf dem Grundstück des Kunden im Ausland zählt zur Rubrik der „Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der bauausführende Unternehmer oder das Montageunternehmen seine steuerlichen Pflichten nur im Wege des Veranlagungsverfahrens bzw. über die Bestellung eines Fiskalvertreters erfüllen kann. Es existieren aber Vereinfachungsregelungen der Verwaltungsbehörden in Frankreich, Schweden, Österreich, Großbritannien, Spanien und Belgien. Dabei ist es ratsam, dass der deutsche Unternehmer mit den zuständigen Finanzbehörden am jeweiligen Ort der Bau- oder Montageausführung Kontakt aufnimmt. In Großbritannien ist dies sogar unerlässlich. Österreich besitzt eine der deutschen vergleichbare Regelung des kompletten Übergangs der Steuerschuld auf den Auftraggeber. In Schweden, Belgien und den Niederlanden ist z.B. zu beachten, dass der Auftraggeber nur Steuerschuldner sein kann, wenn er dort ansässig ist. Darüber hinaus gibt es nur noch ein einfaches, für den Fiskus aber wirkungsvolles Prinzip: Wer auf seinen Vorsteueranspruch verzichtet und keine Umsatzsteuer für die von ihm erbrachte Leistung in der Rechnung ausweist, hat in der Regel im Ausland auch nichts zu befürchten. Allein der Ausschluss des Vorsteuerabzugs „sprengt“ aber schon häufig die Kalkulation. Nach unseren Erfahrungen ist die Abrechnung der Leistungen von Projektierungs- und Architektenbüros häufig fehlerhaft, weil diese intuitiv davon ausgehen, dass ihre Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG an deren Sitzort der Besteuerung unterläge. Begründet wird das mit dem Argument, der Hauptteil der Arbeit würde am Schreibtisch in Bayern verrichtet. Insbesondere seit der Wirksamkeit des BFH-Urteils vom 02.04.1998 (BStBl. II 695) haben viele ausländische Kunden unserer in Bayern ansässigen Architekten und Projektanten leidvoll erfahren müssen, dass die in ihrer Eingangsrechnung ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) nicht mehr vergütet wird, weil sich die Projektierungsleistung z. B. auf ein Grundstück in Italien oder die Einrichtung eines Büros in Spanien bezog. Mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehungen zu den ausländischen Kunden sollte also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei Feststellung eines Belegenheitsorts des Grundstücks im Ausland auf den Ausweis deutscher Umsatzsteuer verzichtet werden muss. Rechnungsstellung Grundstücksleistungen im Ausland sind gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG ausnahmslos ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen. Eine andere Verfahrensweise, selbst wenn derartige Umsätze an im Inland ansässige Unternehmer abgerechnet werden, schließt den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers auch in Deutschland aus. Für diese Umsätze muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem das Grundstück liegt, in Rechnung gestellt werden, die vom leistenden deutschen Unternehmer auch geschuldet wird, wenn er mangels einer Regelung zur Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auf eine steuerliche Registrierung nicht verzichten kann. Beachtet der deutsche Unternehmer diese Verpflichtung nicht, verwirkt er in dem jeweiligen Land sein Recht auf Abzug der ihm dort entstandenen Vorsteuern. Für die weiteren Einzelheiten sollte die Auskunft der zuständigen ausländischen 55 Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung. 7.2.4 Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland Gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG unterliegen alle im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen im Ausland erbrachten Leistungen, einschließlich die der Veranstalter, der Besteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort. Immer häufiger werden die auf solche Leistungen spezialisierten deutschen Unternehmen beauftragt, wissenschaftliche Kongresse, aber auch Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren und Schulungen für deutsche Auftraggeber an „gediegenen“ Plätzen im Ausland vorzubereiten und durchzuführen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer derartiger Leistungen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Umsatzsteuer am Veranstaltungsort zu berücksichtigen ist oder sich der Aufwand für die Durchführung derartiger Maßnahmen um die auf den Vorleistungen lastende ausländische Umsatzsteuer verteuert. Rechnungsstellung Die Abrechnung derartiger Leistungen hat ohne deutsche Umsatzsteuer zu erfolgen; das gilt auch dann, wenn diese Leistungen an inländische Auftraggeber erbracht werden. Sofern keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Auftraggeber möglich ist, muss generell die ausländische Umsatzsteuer des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist wiederum die vorherige steuerliche Registrierung im Ausland. Für die weiteren Einzelheiten sollte die Auskunft der zuständigen ausländischen Steuerbehörde eingeholt werden. Ferner stehen die IHKs als Ansprechpartner zur Verfügung. Steuerliche Veranlagung im Ausland oder Verzicht auf Vorsteueranspruch Da die Leistung im Inland nicht steuerbar ist, hat die Erklärung derartiger Umsätze in Deutschland lediglich in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“ zu erfolgen. Bei Abrechnung der Leistungen mit entsprechender ausländischer Umsatzsteuer ist auch hier wiederum die steuerliche Veranlagung im Land der Durchführung des Kongresses/Seminars unabdingbare Voraussetzung. Ein Vorsteueranspruch kann nur auf diesem Wege geltend gemacht werden. 7.2.5 Reparaturen vor Ort beim Kunden Werden Reparaturen an beweglichen Gegenständen im Ausland vorgenommen, unterfallen diese Leistungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. C UStG regelmäßig der Umsatzbesteuerung am Ort der Tätigkeit. 56 Rechnungsstellung Wartet z. B. ein deutscher Unternehmer die von ihm nach Frankreich gelieferte Maschine (außerhalb der vereinbarten Garantiefrist) und rechnet diese Leistung entgeltlich ab, unterliegt der Umsatz dem französischen Umsatzsteuerrecht. Deutsche Umsatzsteuer ist in diesen Fällen nicht auszuweisen. Es wird empfohlen, derartige Dienstleistungen, bei denen in der Regel keine hohen Vorsteuern in dem betreffenden Land des Kunden entstehen, grundsätzlich ohne Umsatzsteuer abzurechnen. Zwar gibt es in diesen Fällen keine saubere einheitliche Festlegung, dass die dargestellte sog. „Reverse-Charge-Regelung“ wie bei den Katalogleistungen angewandt wird. Nach unseren Erfahrungen wenden aber alle Mitgliedstaaten in diesem Bereich stillschweigend dieses Verfahren an oder gestatten dem ausländischen Unternehmer, bei Verzicht auf Geltendmachung eventuell anfallender Vorsteuern, von einer Inrechnungstellung der ausländischen Umsatzsteuer abzusehen. Insofern kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass für den deutschen Unternehmer keine steuerlichen Pflichten in dem betreffenden Land entstehen. Umsatzsteuererklärung in Deutschland Die Bemessungsgrundlage dieser Umsätze ist lediglich in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“ gegenüber dem zuständigen deutschen Finanzamt zu deklarieren. 7.2.6 Selbstständige Dienstleistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen Typische Dienstleistungsarten, die sich auf eine Warenbewegung beziehen, sind die Leistungen der Handelsvertreter (Vermittlung einer Lieferung), der Güterspediteure (Ausführung des Transports) und der Lohnveredler (Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen des ausländischen Auftraggebers). Diesen Dienstleistungen ist von der Bestimmung des Leistungsortes her eigen, dass sich dieser bei einer Warenbewegung zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU nach dem Registrierungsland des Auftraggebers richtet, wenn dieser seine entsprechende Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Insofern kann die Abrechnung dieser Dienstleistung gegenüber Auftraggebern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer erfolgen. Eine Veranlagung zur Umsatzsteuer im Ausland seitens des deutschen Unternehmers ist dadurch ausgeschlossen, dass alle EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Deutschland) einheitlich festgelegt haben, dass der Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der konsequente Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger hat für den deutschen Unternehmer den Vorteil,dass alle steuerlichen Pflichten und Risiken auf den Kunden übergehen. Der Umsatz ist lediglich in der Zeile „Im Inland nicht steuerbare Umsätze“ zu erfassen. Güterbeförderungsleistungen in und aus dem Drittlandsgebiet sind nur mit ihrem Streckenanteil im Imland steuerbar, aber grundsätzlich steuerfrei, wenn sie sich auf die Ausfuhr oder Durchfuhr eines Gegenstandes be57 ziehen oder wenn diese Leistungen beim Import Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sind. Bei der Erbringung von Leistungen eines Handelsvertreters (§ 4 Nr. 5 UStG) oder Lohnveredlers (§ 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 UStG) im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen ins Drittland, gestaltet sich die Rechtslage komplizierter. Diese Umsätze sind zwar im Inland steuerbar, werden aber grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Zusammenhang mit einer Ausfuhr durch Belege nachgewiesen werden kann. Hier empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die IHKs können hierfür eine erste Anlaufstelle sein. Sonderregelungen gelten auch für die Leistungen der Reiseveranstalter. Auch hier ist es empfehlenswert, sich vor der jeweiligen Abrechnung an eine fachkundige Stelle zu wenden. 7.2.7 Neuregelung des Leistungsorts ab 2010 Mit Wirkung ab 1.1.2010 erfolgen umfangreiche Änderungen bei der Bestimmung des Leistungsorts in Umsetzung der der Richtlinie 2008/8/EG vom 12.2.2008. Kernpunkt ist, dass grundsätzlich alle Leistungen an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger an deren Ansässigkeitsort besteuert werden. Dies bedeutet, dass Abrechnungen von Dienstleistungen an im Ausland ansässige Kunden künftig generell ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu erfolgen haben. Handelt es sich um Auftraggeber in der EU (mit USt-IdNr.) sind die Umsätze dann zusätzlich noch in der Zusammenfassenden Meldung (wie innergemeinschaftliche Lieferungen) an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfassen. Einerseits wird die Umsetzung dieser Regelungen zu einem wesentlichen Vorteil in den Unternehmen führen, weil die unterschiedlichen Ortsbestimmungen weitgehend entfallen. Die Vorschriften führen aber auch zu erhöhtem administrativen Aufwand, Abgrenzungsproblemen zu den Leistungen an nichtsteuerpflichtige Dienstleistungsempfänger und Risiken bei Drittlandskunden, deren Unternehmereigenschaft nicht einfach über die Verwendung einer USt-IdNr. abgefragt werden kann. Gleichwohl bleiben Ausnahmen für grundstücksbezogene Dienstleistungen, Personenbeförderungsleistungen, kurzfristige Nutzung von Fahrzeugen, Restaurant- und Verpflegungsleistungen sowie Leistungen auf dem Gebiet des Sports, der Kultur und des Unterrichts. Ihre IHK informiert Sie gern über die notwendigen Anpassungen. Unter www.auwi-bayern.de finden Sie ab September 2009 finden Sie dazu weiterführende Informationen. 58 8. Recht und Verträge Was ist bei Verträgen mit Auslandsberührung zu berücksichtigen? 8.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit National wie international gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Vertragschließende muss sich darüber Gedanken machen, welche Bestandteile „sein“ Vertrag umfassen soll und worauf er verzichten kann. Bei Verträgen mit Partnern aus dem Ausland muss beachtet werden, dass die Vertragspartner unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und daher oft ein vom deutschen Recht abweichendes Rechtsverständnis mitbringen. Daher empfiehlt es sich bei solchen Verträgen, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, um spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt sollte man auf entsprechende Kenntnisse bzw. Spezialisierungen auf das IPR (Internationales Privatrecht) und das Recht des jeweiligen Ziellandes achten. Idealerweise hat die Kanzlei eine Partnerkanzlei im Zielland. 8.2 Vertragstypen Es gibt viele unterschiedliche vertragliche Formen, den Export von Dienstleistungen zu regeln (vgl. Kapitel 2.2). Somit gibt es auch keinen ausschließlichen Vertragstyp für den Dienstleistungsexport, sondern mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Die häufigsten Vertragstypen sind im Folgenden kurz skizziert: Handelsvertretervertrag Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Handelsvertreter zur Absatzvermittlung für seinen Auftraggeber. Handelsvertreter werden grundsätzlich auf Provisionsbasis tätig. Lizenzvertrag Der Lizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer die Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern oder Know-how des Lizenzgebers ein. Der Umfang der Nutzungserlaubnis wird individuell vereinbart. Für Lizenzen wird regelmäßig eine Grundgebühr erhoben und zusätzlich eine umsatzorientierte Lizenzgebühr vereinbart. Franchisevertrag Der Franchisevertrag gestattet dem Franchisenehmer die Nutzung von Know-how und Rechten des Franchisegebers (z. B. Marken-, Firmenname, Vertriebskonzept). Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer bei der Führung seines Betriebes. Das unternehmerische Risiko trägt allein der Franchisenehmer. 59 8.3 Zustandekommen des Vertrages Anfrage Eine Anfrage im juristischen Sinn ist grundsätzlich eine unverbindliche Einladung zur Angebotsabgabe. Eine schriftliche Anfrage einer Firma oder eines Kunden sollte innerhalb einer Woche mindestens mit einem Zwischenbescheid beantwortet werden, sofern nicht ohnedies durch eine Ausschreibung Fristen vorgegeben sind. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte das Sekretariat mit der Beantwortung im obigen Sinn beauftragt werden. Es genügt, den Erhalt der Anfrage kurz zu bestätigen und um etwas Geduld zu bitten. Eine telefonische Anfrage sollte von Sprachkundigen entgegengenommen werden. Jede Person, die Telefongespräche weiter verbindet, sollte zumindest in englischer Sprache so weiterverbinden können, dass der Anrufer sich verstanden fühlt. Bei Abwesenheit des Sachbearbeiters sollte ein Rückruf angeboten werden. Angebot Grundsätzlich sind bei der Angebotserstellung Vorgaben – sowohl inhaltlicher als auch formaler Art – des Kunden (private und öffentliche Auftraggeber) genauestens zu beachten. Daneben ist jedes Angebot ein wichtiges Marketing-Instrument und soll durch individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kunden und durch Ideenreichtum, Präzision, Klarheit und Verständlichkeit den potenziellen Kunden überzeugen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftrag erteilt wird. Im juristischen Sinn ist ein Angebot die erste, bereits auf den konkreten Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung eines der zukünftigen Vertragspartner, welche durch den anderen Vertragspartner theoretisch durch ein schlichtes „Ja“ angenommen werden kann. Bereits im Angebot sollten daher alle Punkte, die als Vertragsbestandteil festgelegt werden sollen, formuliert werden. Bei einem lückenhaften Angebot müssen dagegen im nachhinein die bisher noch offenen Vertragspunkte abgestimmt werden, was meist mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verbunden ist oder gar zu einem Abbruch der begonnenen Verhandlungen führt. Zustandekommen Bei vollständiger Annahme des Angebots ist ein wirksamer, alle geschäftlichen Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist die in der Regel formfreie, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln bekundete Willsensübereinstimmung zweier oder mehrerer Vertragsparteien über deren wechselseitige Rechte und Pflichten. 60 PRAXISTIPP Die schriftliche Fixierung von Verträgen hat den Vorteil der Beweiserleichterung im Streitfall. Ebenso sollten alle mündlichen oder telefonischen Vertragsänderungen dokumentiert und schriftlich bestätigt werden (kaufmännisches Bestätigungsschreiben) Der schriftliche Vertrag sollte für alle Vertragsparteien klare Regelungen treffen. Das bedeutet: • • • • • Einfache und verständliche Sprache Vollständigkeit Klare und logische Gliederung Freiheit von Widersprüchen und Mehrdeutigkeiten Konsequente Terminologie Wo gibt es Musterverträge für das Exportgeschäft? Musterverträge können eine hilfreiche Anleitung sein. Sie können aber keine Beratung ersetzen, denn jeder Vertrag ist individuell und nicht in ein einheitliches Muster zu zwängen. Die IHKs, die AHKs und die Fachverbände (vor allem der VDMA – www.vdma-shop.de) halten Checklisten zur Gestaltung von Exportverträgen bereit. Man sollte diese Checklisten primär zur Prüfung von „normalen Verträgen“ einsetzen. Für die textlich (Fremdsprachenverträge), juristisch (komplexe und langfristige Verträge) und steuerlich einwandfreie Formulierung von Exportverträgen sind unbedingt Übersetzer, Rechtsanwälte und Steuerberater beizuziehen. Entsprechende Adressinformationen geben die örtlich zuständigen IHKs und die AHKs (www.ahk.de). Für den Bereich des technischen Consultings bietet die FIDIC (Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils) internationale Vertragsmuster an. Diese können bei FIDIC unter www1.fidic.org/bookshop kostenpflichtig bezogen werden (Anschrift siehe Anhang 2). PRAXISTIPP Bei Zahlungsvereinbarungen sind klare Ziele und Vereinbarungen zu treffen. Bei Zahlungsverzug sollten Sie nicht mehrere Monate lang warten, um keine Verjährungsfristen zu überschreiten, sondern nach Ablauf des Zahlungstermins den Kunden mahnen. Die AHKs helfen bei der Forderungseintreibung (Fachjargon = Forderungsbeitreibung). Die Intervention der AHK zur Einbringung offener Forderungen deutscher Firmen besteht in der zwei- oder dreimaligen Mahnung des säumigen Schuldners. Bleibt diese erfolglos, empfiehlt sie Ihnen die Einschaltung eines Inkassobüros (Vorteil: vorhersehbare Kosten) oder eines Rechtsanwaltes. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nur bei größeren Beträgen und bei vorhandenem Vermögen und Einkommen des Schuldners sinnvoll. 61 8.4 Rechtswahl bei internationalen Geschäften Ein Geschäft ist international, wenn mindestens ein Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Die rechtlichen Bestimmungen eines Vertrages richten sich immer nach nationalen Bestimmungen, auch wenn das Geschäft international ist. Das heißt, die Vertragsschließenden müssen sich darüber verständigen, welches nationale Recht Anwendung finden soll. Die Einigung sollte unbedingt vor Vertragsschluss erfolgen und möglichst schriftlich fixiert werden. Andernfalls muss im Steitfalle in einem zeit- und geldaufwändigen Verfahren nach international-privatrechtlichen Grundsätzen anhand einer Reihe von Indizien erst ermittelt werden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist. Dabei wird das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht zur Beurteilung des Sachverhalts herangezogen. Grundsätzlich können die Vertragsparteien eines internationalen Geschäfts das Recht, dem der Vertrag unterliegen soll, frei wählen. So kann z. B. bei einem Lizenzvertrag Deutschland/Italien deutsches Recht (Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.“), italienisches Recht oder das Recht eines Drittlandes vereinbart werden. Die Vertragspartner können die Rechtswahl für den ganzen Vertrag oder nur für einen Teil des Vertrages treffen. Es ist sorgfältig zu prüfen, welches Recht die günstigeren Regeln hat. Besonders zu beachten sind hierbei die Fragen der Haftung und der Verjährung möglicher Ansprüche. Häufig liegt es nahe, sich mit der Rechtswahlklausel für das eigene nationale Recht zu entscheiden, um einen „Heimvorteil“ für die Vertragsgestaltung nutzen zu können. 8.5 Gerichtsstand Einigen sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld auch über den Gerichtsstand. Dabei geht es darum, an welchem Ort eventuell auftretende Rechtsstreitigkeit ausgefochten werden. Die Frage ist mit erheblichen Kostengesichtspunkten verbunden, denn ein Gerichtsstand im Ausland kann höhere Kosten verursachen. Berücksichtigt werden muss auch, wie lange in dem betreffenden Land ein Gerichtsverfahren dauert oder ob sichergestellt ist, dass ein Urteil auch vollstreckt wird, was bedeutet, dass der durchgesetzte Anspruch auch tatsächlich umgesetzt wird. Vier Möglichkeiten bieten sich an: Deutsches Gericht: „Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll (Ort in Deutschland) sein.“ Ausländisches Gericht Wahlklausel Geschäftssitz/Wohnsitz: „Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten soll das für den Geschäftssitz des Leistungserbringers (oder Leistungsempfängers) zuständige Gericht sein; dem Leistungserbringer (oder Leistungsempfänger) steht es frei, 62 statt dessen auch das für den Wohnsitz des Leistungserbringers/Leistungsempfängers zuständige Gericht anzurufen.“ Verzicht auf Vereinbarung (möglichst vermeiden) Gemäß der EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO), das seit dem 21. Oktober 2005 gilt, kann auf Antrag des Berechtigten ein einmal in Deutschland erstrittenes Urteil ohne ein weiteres Verfahren in den europäischen Mitgliedstaaten außer Dänemark3 anerkannt werden. Auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Vollstreckungsübereinkommen abgeschlossen hat, oder die dem Luganer Abkommen beigetreten sind, können deutsche Urteile vollstreckt werden. Anders gewendet: In vielen Ländern können deutsche Gerichtsurteile nicht vollstreckt werden. Die Forderung muss dann vor den ausländischen, nationalen Gerichten eingeklagt werden mit folgenden möglichen Problemen: Verfahrensabwicklung in der Landessprache (Übersetzungs-, Dolmetscherkosten) Lokaler Rechtsanwalt Öffentliche Verhandlung (auch für die Konkurrenz) Lange Verfahrensdauer (3-5 Jahre, bei Berufung bis zu 10 Jahre) 8.6 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Die Probleme bei der Vollstreckung ausländischer Urteile haben die Entwicklung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entscheidend gefördert. Schiedssprüche eines im Vertrag schriftlich zu vereinbarenden Schiedsgerichts sind international leichter vollstreckbar. Die Anerkennung und Durchsetzbarkeit ist durch internationale Konventionen abgesichert. Die wichtigste ist die New Yorker Konvention, die bis heute über 100 Staaten unterschrieben haben. Ein Schiedsgericht entscheidet durch private Schiedsrichter, die fachlichen Sachverstand aufweisen können. Das Schiedsgerichtsverfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich. In aller Regel ist es schneller als staatliche Gerichtsverfahren. Schiedsgerichtsverfahren sind im Vergleich zu streitigen gerichtlichen Verfahren nicht billiger, aber kalkulierbarer. Voraussetzung für ein reibungsloses Verfahren ist eine korrekt formulierte Schiedsgerichtsvereinbarung mit der genauen Bezeichnung des gewünschten Schiedsgerichts, des Schiedsgerichtsorts, des anzuwendenden Rechts und der Verfahrenssprache. 3 Die EuGVVO gilt für und im Verhältnis zu Dänemark nicht unmittelbar, sondern auf der Grundlage des am 1.7.2007 in Kraft getretenen Abkommens vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilund Handelssachen (ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2005, S. 62, ABl. Nr. L 94 vom 4.4.2007, S. 70). 63 Weitere Informationen sind bei den örtlich zuständigen IHKs, den AHKs, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.dis-arb.de) oder der International Chamber of Commerce (www.iccwbo.org/index_court.asp) zu erhalten. 8.7 Internationale Vertragsregeln Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. So bestimmt es das Internationale Vertragsrecht. Was geschieht, wenn die Parteien diese Rechtswahl nicht getroffen haben? Für bestimmte Vertragstypen, so z. B. den internationalen Warenkauf, gibt es Sonderregelungen. Bei der Frage nach dem Export von Dienstleistungen kann der internationale Warenkauf für den Softwarebereich von Interesse sein. Dann findet das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung (Literatur: „Praxisleitfaden für internationale Verträge – UN-Kaufrecht“; Preis: 13 EUR; zu beziehen über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (Anschrift siehe Anhang 2) oder online unter www.dihk.de). Zunächst ist das UN-Kaufrecht – trotz des Namens – kein ausländisches Recht, sondern deutsches und ersetzt dort, wo nichts anderes vereinbart ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Zur Anwendung von BGB bzw. HGB kommt es nur, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich festlegen, z. B.: „Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.“ Die wichtigsten Abweichungen der UN-Kaufrechtsvorschriften von den Bestimmungen von BGB und HGB sind: Vertragsschluss Angebote können nach dem UN-Kaufrecht frei widerrufen werden, wenn der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser seine Annahmeerklärung abgegeben hat. Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die Annahme sich inhaltlich nicht mit dem Angebot deckt. Nach BGBVorschriften gilt jede Änderung des Angebots als Ablehnung desselben und praktisch als neues Vertragsangebot. Nach UN-Kaufrecht kommt der Vertrag mit dem modifizierten Inhalt zustande, wenn die Abweichung unwesentlich ist. Untersuchungs- und Rügepflicht Den Käufer trifft nach UN-Kaufrecht eine verschärfte Untersuchungs- und Rügepflicht. Nach den Regeln des HGB ist bei gravierenden Quantitätsfehlern und Falschlieferungen (bei denen ein Einverständnis des Käufers mit den Waren ausgeschlossen erscheint) eine alsbaldige Rüge nicht erforderlich. Nach UN-Kaufrecht müssen alle Vertragswidrigkeiten sofort beanstandet werden. 64 Gewährleistung Für die Sachmängelhaftung, d. h. für die Haftung bei Fehlerhaftigkeit der Sache, gilt nach UN-Kaufrecht: Rechte wegen mangelhafter Lieferung hat der Käufer nur, wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handelt. Eine Vertragsverletzung ist dann wesentlich, wenn sie dem Vertragspartner einen solchen Nachteil bringt, dass ihm wesentlich entgeht, was er nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen. Wichtig ist deshalb, im Vertrag genau festzulegen, welche Eigenschaften die Ware haben soll, und warum sie beim Fehlen auch nur einer dieser Eigenschaften nicht mehr verwendbar ist. Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag Haben die Vertragsparteien keine Rechtswahl getroffen, ist entscheidend, in welchem Land die so genannte charakteristische Leistung stattfindet. In der Regel erbringt der Handelsvertreter diese Leistung und das anwendbare Recht richtet sich nach dem Ort seiner Niederlassung. Beispiel Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland und beauftragt einen Handelsvertreter in Frankreich. Die Vertragspartner haben nicht ausdrücklich vereinbart, welches Recht Anwendung finden soll. Es gilt französisches Recht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch auch französische Gerichte zuständig sind. Hierfür ist allein entscheidend, ob die Parteien eine Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen haben. Ist demnach vereinbart worden, dass der Gerichtsstand Deutschland ist, so entscheidet ein deutsches Gericht unter Anwendung französischer Rechtsnormen. Es empfiehlt sich deshalb, Bestimmungen über die Rechtswahl wie auch den Gerichtsstand zutreffen. Franchisevertrag Entscheidend ist – soweit die ausdrückliche Vereinbarung fehlt – der engere Bezug bzw. die charakteristische Leistung, die in der Regel beim Franchisenehmer liegen wird. Lizenzvertrag Auch bei diesem Vertragstypus wird regelmäßig der Lizenznehmer die vertragstypische Leistung zu erbringen haben und damit das Recht am Ort seiner Niederlassung anzuwenden sein, wenn keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. 65 8.8 Checkliste Diese Checkliste dient primär zur Prüfung von „normalen“ Dienst- leistungsverträgen". Spezielle Verträge bedürfen auch spezieller Formulierungen und sind häufig bereits vordefiniert (z. B. EU-Drittstaatenprogramme, Weltbankprojekte). Vertragssprache Vertragsparteien Vertragsgegenstand Qualitative Bestimmung der Dienstleistung Preis, Währung Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodus, Erfüllungsort, Erfüllungszeit) Rechtsrahmen - Anwendbares Recht: Exportland oder Importland oder Drittland - Verfahrensrecht: Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit Unterschrift der Vertragsparteien mit Ort und Datum Klarer Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), AGBs beilegen und idealerweise schriftliche Kundenbestätigung der Kenntnisnahme 66 9. Soll-Ist-Vergleich und Marktpflege Ein wichtiger Baustein der Exportnachbearbeitung ist die regelmäßige Nachkalkulation nach Zahlungseingang und der interne Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die definierten qualitativen und quantitativen Exportziele erreicht wurden. Der Soll-Ist-Vergleich sollte zumindest quartalsweise erfolgen, damit mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und analysiert sowie entsprechende Korrekturmaßnahmen, z. B. verstärkte Marketing- oder Schulungsaktivitäten, oder Zielkorrekturen aufgrund geänderter externer Rahmenbedingungen oder unrealistischer Planungen, eingeleitet werden können. Gleichzeitig fließen die Ergebnisse des Soll-Ist-Vergleichs bereits direkt in die nächste Zielplanung ein, so dass ein dynamischer Planungs- und Kontrollprozess entsteht. „Es ist schwieriger, einen neuen Kunden zu gewinnen, als Geschäfte mit bestehenden Kunden fortzusetzen.“ Gemäß diesem Leitsatz ist nach erfolgter Dienstleistungserbringung eine entsprechende Nachbetreuung, d. h. After Sales Service, notwendig, um eine hohe Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu erreichen. Diese kann umfassen: Dankesschreiben Werbegeschenke zu besonderen Anlässen Laufende Informationen über Unternehmensentwicklungen Regelmäßige Kundenbesuche Fragebögen Schulung 67 10. Außenwirtschaftliche Fördermöglichkeiten Aufgrund der Besonderheit des Auslandsgeschäftes wurden verschiedene Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten geschaffen, mit denen auch unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen direkt oder indirekt in der Akquisition oder Abwicklung von Auslandsaufträgen unterstützt werden. PRAXISTIPP Förder-, Finanzierungs- und Garantiemöglichkeiten sollten immer vor Beginn des Auslandsgeschäftes mit der zuständigen IHK, der Hausbank bzw. der sonst zuständigen Förderstelle überprüft werden, um Antragsfristen, insbesondere bei Förderungen, nicht zu versäumen die entsprechenden Kosten in der Kalkulation berücksichtigen zu können. Der Export kann gemäß dem Beihilfenrecht der EU zwar nicht direkt subventioniert werden. Wohl aber können unternehmensnahe Dienstleister genau wie Produktionsunternehmen - Förderungen und geförderte Exportfinanzierungen für vielerlei Aspekte ihrer Internationalisierung in Anspruch nehmen. PRAXISTIPP In Deutschland bieten die Förderdatenbanken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.bmwi.de) sowie der Germany Trade and Invest (www.gtai.de -> Datenbanken) sehr gute Möglichkeiten der Eigenrecherche. Die Eigenrecherche kann jedoch immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie deshalb das umfassende Beratungsangebot der bayerischen IHKs in Anspruch (Anschriften siehe Anhang). Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen müssen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen. Im Folgenden werden - unterschieden nach der Ebene der Fördermittelgeber (Bayern, Bund, EU) - die wichtigsten außenwirtschaftlichen Förderprogramme vorgestellt, die auch für unternehmensnahe Dienstleister relevant sein können. 68 10.1 Förderprogramme Bayern ÜBERSICHT 1. 2. 3. 4. 5. Darlehen für Auslandsinvestitionen Bürgschaften für Auslandsinvestitionen Auftragsgarantieprogramm für Exportaufträge Mittelständisches Messebeteiligungsprogramm „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ 69 70 1. DARLEHEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN Was wird gefördert? Investitionen im Ausland Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige Freier Berufe Förderschwerpunkte Beteiligungen, Tochtergesellschaften Bauliche und maschinelle Investitionen Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung Förderinstrumente Zinsgünstige Darlehen Finanzierung 100% der Investitionssumme Darlehenshöchstbetrag 5 Mio. EUR Zeitrahmen Laufzeit 10, 15 oder 20 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren Voraussetzung Vorliegen des sog. „Bayerneffektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen Standortes. Antragstellung Mit Antragsformblatt bei der Hausbank Antragstellung vor Vorhabensbeginn Ansprechpartner LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Helmut Kling Tel.: 089 2124-2426 Fax: 089 2124-2587 E-Mail: [email protected] Internet: www.lfa.de 71 2. BÜRGSCHAFTEN FÜR AUSLANDSINVESTITIONEN Was wird gefördert? Die LfA übernimmt im Zusammenhang mit der Finanzierung von Investitionen im Ausland Ausfallbürgschaften Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige Freier Berufe Förderschwerpunkte Beteiligungen, Tochtergesellschaften Bauliche und maschinelle Investitionen Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung Förderinstrumente Ausfallbürgschaft Finanzierung Verbürgt werden zinsgünstige Darlehen der LfA und/oder Hausbankdarlehen. Das Risiko der LfA darf höchstens 5 Mio. € betragen Bürgschaftsprovision: 1% p.a. des Ausfallbürgschaftsbetrages Zeitrahmen Bürgschaftslaufzeit höchstens 15 Jahre Voraussetzungen Antragstellendes Unternehmen ist „gesundes Unternehmen“ gemäß EU-Beihilferecht Vorliegen des sog. „Bayerneffektes“, d. h. Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. langfristige Sicherung des bayerischen Standortes. Antragstellung Mit Antragsformblatt bei der Hausbank Antragstellung vor Vorhabensbeginn Ansprechpartner LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Helmut Kling Tel.: 089 2124-24 26 Fax: 089 2124-25 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.lfa.de 72 3. AUFTRAGSGARANTIEPROGRAMM für Exportaufträge Was wird gefördert? Exportaufträge Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige Freier Berufe Förderschwerpunkte Absicherung von Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Gewährleistungen, die von der Hausbank gestellt werden müssen. Ziel der Förderung ist es, speziell KMUs und Angehörigen freier Berufe den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und dadurch ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern Förderinstrumente Rückgarantien als Ausfallgarantien Finanzierung Rückgarantien bis zu einem Höchstbetrag von 60 % Die Rückgarantien sind stets auftragsbezogen. Bei mehreren Auslandsgeschäften kann ein Garantierahmen eingeräumt werden. Einmalige Bearbeitungsgebühr: 0,5 % der beantragten Rückgarantiesumme, Laufende Provision: I.d.R. die Hälfte der Hausbankprovision. Zeitrahmen Kurzfristig, aber auch unbefristet möglich Voraussetzungen Der Antragsteller soll nach Möglichkeit Erfahrungen im Auslandsgeschäft besitzen Die Finanzierung des Exportauftrages muss gesichert sein. Ggf. können Auftragsvorfinanzierungen mit KK in diesem Programm garantiert werden. Antragstellung Mit Antragsformblatt bei die Hausbank Ansprechpartner LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München Helmut Kling Tel.: 089 2124-24 26 73 Fax: 089 2124-2587 E-Mail: [email protected] Internet: www.lfa.de 4. MITTELSTÄNDISCHES MESSEBETEILIGUNGSPROGRAMM Was wird gefördert? Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen Wer wird gefördert? Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige Freier Berufe, mit Firmensitz in Bayern Förderschwerpunkte Durch das Mittelständische Messebeteiligungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen in verstärktem Maße die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen ermöglicht werden, um ihnen dadurch den Zugang zu neuen und zukunftsträchtigen Märkten zu erleichtern Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsbeteiligungen an internationalen Messen und Ausstellungen, die in dem jährlichen Bayerischen Messebeteiligungsprogramm ausgewiesen sind Förderinstrumente Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss Finanzierung Der Freistaat Bayern übernimmt für die Durchführung der Messebeteiligung einen Teil der Kosten. Die Förderung wird gewährt in Form eines Zuschusses an den Träger der Messebeteiligung oder in Form einer offiziellen staatlichen Messebeteiligung Förderfähige Kosten sind insbesondere die Miete für Ausstellungsflächen, die Kosten für den gemeinsamen Ausstellungsstand, für den Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas sowie Versicherungen Die Höhe der staatlichen Beteiligung an den Kosten hängt vom öffentlichen Interesse an der Durchführung der Messebeteiligung und von der Leistungsfähigkeit der Unternehmen unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung ab. Sie richtet sich insbesondere nach der Entfernung des Messeortes, dem Erschließungsgrad und den besonderen Problemen des betreffenden Marktes sowie der außenwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltung Das Bayerische Messebeteiligungsprogramm wird jährlich im Voraus vom Messeausschuss, der sich aus Vertretern der Organisationen der Wirtschaft, des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Bayern International zusammensetzt, entwickelt. 74 Voraussetzungen Firmensitz in Bayern Antragstellung Der Antrag ist per Formular zu stellen bei: Bayern International - Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH Landsberger Str. 300 80687 München Sieglinde Sautter Tel.: 089 660566-0 Fax: 089 66560-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayern-international.de Der Antrag kann auch über das Internet gestellt werden unter www.bayern-international.de. Im Internet ist u.a. auch das weitere Prozedere zu der jeweiligen Veranstaltung erläutert. Der Antrag auf Aufnahme einer Messe in das Bayerische Messebeteiligungsprogramm erfolgt formlos über die örtlich zuständigen IHKs oder die Fachverbände der Wirtschaft. Um im folgenden Jahr berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge bei den Organisationen der Wirtschaft jeweils zu Beginn eines Jahres eingehen. Eine Übersicht über die vom Freistaat Bayern geförderten Firmengemeinschaftsbeteiligungen sowie Anmeldeunterlagen und Teilnahmebedingungen für die geförderten Messebeteiligungen können bei Bayern International oder den örtlich zuständigen IHKs formlos angefordert werden. Fördermittelgeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Hans Runck Tel.: 089 2162-2654 Fax: 089 2162-3654, E-Mail: [email protected] 75 5. „FIT FÜR AUSLANDSMÄRKTE – GO INTERNATIONAL“ Was wird gefördert? Gefördert werden Einzelberatungen (Prüfung der Internationalisierungsfähigkeit und Erarbeitung eines Internationalisierungskonzepts) und weiterführende Maßnahmen (z.B. Übersetzung der Werbeunterlagen, Geschäftspartnersuche u.v.m.) zur Erschließung neuer Absatzmärkte Wer wird gefördert? Gefördert werden: klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Handwerksbetriebe Antragsberechtigt sind Unternehmen, die der mittelständischen Wirtschaft zuzurechnen sind. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Bayern haben. Förderinstrumente Zuschuss zu den Kosten für die Beratung und die weiterführenden Maßnahmen Finanzierung Für die Durchführung des Programms sind die bayerischen Industrieund Handelskammern (IHKs) sowie das Außenwirtschaftszentrum zuständig. Für die Beratung wird für das Unternehmen lediglich eine Selbstbeteiligung von maximal 190,- € fällig. Für die weiterführenden Maßnahmen ist eine Förderung von 25% möglich. Pro Jahr kann das Unternehmen eine Fördersumme von bis zu 10.000,- Euro. Zeitrahmen 1 – 2 Jahre Antragstellung und Programmabwicklung Der Antrag ist per Formular zu stellen bei der jeweils örtlich zuständigen IHK (www.go-international.de). Die Begutachtung des Antrags erfolgt gleichfalls durch die örtlich zuständige IHK und das Außenwirtschaftszentrum. Fördermittelgeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München 76 10.2 Förderprogramme Bund ÜBERSICHT 1. Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland 2. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes 3. Investitionsfinanzierung und Beratung der DEG 4. KFW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm 5. KFW-Mittelstandsprogramm – Ausland 6. Auslandsmesseförderung des Bundes 7. Public Private Partnership 77 78 1. BUNDESGARANTIEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IM AUSLAND Was wird gefördert? Direktinvestitionen im Ausland Wer wird gefördert? Alle gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderschwerpunkte Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Investitionen im Ausland Garantien zur Absicherung des politischen Risikos Förderinstrumente Garantien für Direktinvestitionen im Ausland Finanzierung Die Gewährleistung kann sowohl für die Investition selbst (Anteile an ausländischen Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche Darlehen, Kapitalausstattungen von ausländischen Niederlassungen oder Betriebsstätten deutscher Unternehmen) als auch für Erträge aus der Investition übernommen werden Gedeckte Risiken umfassen: die Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Eingriffe; den Bruch rechtsbeständiger Zusagen staatlicher oder staatlich gelenkter oder kontrollierter Stellen; Krieg, sonstige bewaffnete Auseinandersetzungen, Revolution oder Aufruhr; Zahlungsverbote, Moratorien sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Kapital und Erträgen Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Der Garantienehmer ist am Verlust mit mindestens 5 % selbst beteiligt Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von € 5 Mio. (Kapitaldeckung und Ertragsdeckung) gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr für den € 5 Mio. übersteigenden Betrag beträgt ½ Promille, jedoch höchstens insgesamt € 10.000,-- für einen Antrag. Damit sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer Garantie abgegolten. Nach Übernahme der Deckung durch den Bund ist für die Kapitaldeckung und ggf. für die jährlich gedeckten Erträge ein Garantieentgelt von ½ Prozent p.a. zu Beginn des Garantiejahres (d.h. im voraus) zu zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Deckungsbetrages wird lediglich ein Sechstel des normalen Entgelts berechnet. Voraussetzungen Unternehmen/Unternehmer mit Sitz/Wohnsitz in Deutschland, wobei das deutsche Interesse an der Durchführung des Projekts zum Ausdruck kommen muss investiver Charakter des Engagements (keine Finanzanlage) wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit projektgerechter Kapitalhingabe 79 Neuinvestition (auch Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Projekten zählen hierzu) Im Hinblick auf die Förderungswürdigkeit werden die Auswirkungen des Projekts auf das Anlageland im Allgemeinen und die Umwelt im Besonderen sowie die Rückwirkungen auf Deutschland berücksichtigt. Die Investition soll zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Anlageland beitragen, indem sie z.B. Importe substituiert, Devisen aus Exporterlösen generiert, Arbeitsplätze schafft oder erhält, Ausbildungsmaßnahmen bietet, moderne Technologie und unternehmerisches Know-how zur Verfügung stellt oder die infrastrukturellen Voraussetzungen verbessert. Außerdem ist die Frage, in welcher Weise die Umwelt von dem Projekt berührt wird und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden, entscheidend für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit (siehe Umweltfragen). Auch die positiven Auswirkungen der Direktinvestition auf Deutschland sind von besonderer Bedeutung. Sicherstellung des erforderlichen Rechtsschutzes: Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn mit dem Anlageland ein wirksamer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) besteht bzw. die innerstaatliche Rechtsordnung des Anlagelandes hinreichenden Rechtsschutz gewährleistet. Die Anwendbarkeit eines IFV ist zum Teil abhängig vom Vorliegen bestimmter Genehmigungen, die bei der Beantragung einer Garantie eingereicht werden müssen. Antragstellung Der Antrag ist per Formular zu stellen bei: PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg New York-Ring 13 22297 Hamburg Herwig Maaßen Tel.: 040 8834-9455 Fax: 040 8834-9499 E-Mail:[email protected] Internet: http://www.agaportal.de Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Der Antrag ist vor Leistung auf die Investition zu stellen. Begutachtung Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch: PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg; Interministerieller Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Fördermittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat V C / F 2 Scharnhorststr. 34 – 37 10115 Berlin 80 2. AUSFUHRGEWÄHRLEISTUNGEN DES BUNDES Was wird gefördert? Exportgeschäfte Wer wird gefördert? Alle gewerblichen Unternehmen Antragsberechtigt sind Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland und in- und ausländische Banken, sofern sie im wesentlichen deutsche Exporteure finanzieren Förderschwerpunkte Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen wirtschaftlichen und politischen Risiken des Zahlungsausfalls durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes Förderinstrumente Bürgschaften/Garantien in Form von: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG): sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten eines Exporteurs, der mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefert Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light): sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich kleiner mittelständischer Exporteure, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern Avalgarantie Bauleistungsdeckung: schützt Exporteur vor typischen Risiken aus Baugeschäften im Ausland. Fabrikationsrisikodeckung: sichert Produktionskosten für ein Ausfuhrgeschäft Finanzkreditdeckung: sichert Darlehensforderungen einer Bank ab, die aus der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren. Leasingdeckung: schützt Leasingforderungen aus grenzüberschreitenden Leasinggeschäft eines Leasinggebers gegenüber ausländischen Leasingnehmer. Lieferantenkreditdeckung: schützt Forderung mit kurzfristigem oder mittel-/langfristigem Zahlungsziel aus einzelnem Ausfuhrgeschäft. Rahmenkreditdeckung: sichert Bank Forderungen aus Einzelkrediten, die unter einem Rahmenkredit herausgelegt werden und aus der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren. Revolvierende Einzeldeckung: sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate) eines Exporteurs, der Besteller in laufender Geschäftsbeziehung beliefert. Verbriefungsgarantie: bietet Bank, für die der Bund bereits eine Finanzkreditdeckung übernommen hat, kostengünstige Lösung, um sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 81 Vertragsgarantiedeckung: schützt Exporteur, der zur Absicherung seiner vertraglichen Verpflichtungen Garantie gegenüber dem Besteller herauslegen muss, vor Verlusten aus politisch bedingter oder widerrechtlichen Ziehung dieser Garantie. Finanzierung Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadensfall mit einem bestimmten Anteil am Verlust selbst beteiligt: bei Ausfuhrgarantien und -bürgschaften (Einzeldeckungen, AusfuhrPauschal-Gewährleistungen und revolvierende Deckungen) für politische Risiken mit 5 %, für wirtschaftliche Risiken und für Nichtzahlungsrisiken (protracted default) mit 10 % bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 % bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 % Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig absichern. Der Bund stellt in geeigneten Fällen auch Ausfuhrgewährleistungen für Exportgeschäfte zur Verfügung, die im Rahmen einer sogenannten Projektfinanzierung durchgeführt werden sollen. Sie unterliegen besonderen Modalitäten. Erscheint das Projekt für eine Projektfinanzierung geeignet, ist eine gutachterliche Stellungnahme der PwC für die weitere Entscheidungsfindung des Bundes notwendig (Adresse PwC siehe vorheriges Förderprogramm). Diese ist vom Antragsteller auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Voraussetzungen Die Gewährleistungsübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit förderungswürdigen Ausfuhren und bei Geschäften, an deren Durchführung ein besonderes staatliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland besteht. Antragstellung Der Antrag ist per Formular zu stellen bei: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Friedensallee 254 22763 Hamburg Tel.: 040 8834-91 00 Fax: 040 8834-91 41 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.agaportal.de Das Formular kann unter der obigen Adresse angefordert werden. Ridlerstraße 35 80339 München Anton Kress v. Kressenstein Tel. 089 54309-125 Fax 089 54309-143 E-Mail: [email protected] 82 Begutachtung Die Begutachtung des Antrags erfolgt durch: - Hermes Kreditversicherungs-AG - PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung Hamburg - Interministerieller Ausschuss (IMA) für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Fördermittelgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat V C /F1 Scharnhorststr. 34 - 37 10115 Berlin 3. INVESTITIONSFINANZIERUNG UND BERATUNG DER DEG Was wird gefördert? Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern Wer wird gefördert? Alle deutschen Unternehmen Förderinstrumente Darlehen Beteiligungsfinanzierung Projektfinanzierung Vermittlung weiterer Finanzierungen Beratung bei der Entwicklung konkreter Investitionsvorhaben Mittel für projektvorbereitende Maßnahmen Strukturierung der Gesamtfinanzierung eines Projektes Beteiligungen Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Investitionsland Variable Ausgestaltung der Risikokomponenten Fallweise Stimmrechte und Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft Klar definierte Exitregeln Minderheitsbeteiligung Mezzanin-Finanzierungen Projektindividuelle Ausgestaltung Risikoadäquate Rendite Nachrangige Besicherung Wandlungsrechte 83 Langfristige Darlehen Währung: Euro oder US-Dollar Laufzeit: i.d.R. zwischen 4 und 10 Jahren Zinssatz: fest oder variabel; marktorientiert gemäß Projekt- und Landesrisiken Besicherung: im Anlagevermögen des Unternehmens im Investitionsland, Ausgestaltung projektindividuell DEG-Finanzierungsanteil: max. 40 Millionen EUR Garantien Mobilisierung langfristiger Lokalwährungsdarlehen oder -anleihen Reduzierung des Wechselkursrisikos durch Rückzahlung des Darlehens in Lokalwährung Teilgarantie erwünscht (Selbstbehalt durch lokale Bank bzw. Anleihegläubig Antragstellung Der Antrag ist formlos zu stellen bei: DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH Belvederestraße 40 50933 Köln Tel.: 0221 4986-0 Fax: 0221 4986-1290 E-Mail: [email protected] Internet: www.deginvest.de 4. KFW/ERP-EXPORTFINANZIERUNGSPROGRAMM (Bund) Was wird gefördert? Investitionsgüterexporte und damit verbundene Leistungen nach Entwicklungsländern Die Förderung ist begrenzt auf Entwicklungsländer gemäß der gültigen Liste des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der OECD (ohne „Länder im Übergang“, zu denen u. a. fast alle mittel- und osteuropäischen Länder gehören). Im Internet ist die Liste zu finden unter www.oecd.org/dac/htm/daclst2000.htm Wer wird gefördert? Alle gewerblichen Unternehmen Förderschwerpunkte Im Rahmen dieses Programms werden Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen nach Entwicklungsländern gewährt 84 Förderinstrumente Finanzierungshilfen in Form von Darlehen Finanzierung Die Kreditgewährung erfolgt grundsätzlich in Form von liefergebundenen Finanzkrediten, die an die jeweiligen Besteller direkt (Bestellerkredite) oder an eine Bank im Bestellerland ausgereicht werden (Bank-zu-Bank-Kredite) Die Kredithöhe ist abhängig vom Auftragswert: Auftragswert Kredithöhe Bis 25 Mio. EUR 85 % des Auftragswertes 25 Mio. bis 50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR = 21,25 Mio. EUR Über 50 Mio. EUR 85% von 50% des tatsächlichen Auftragswertes i.d.R. max. 85 Mio. EUR Die Kreditgewährung setzt die Gewährung einer Hermes-Deckung des Bundes für eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren, gerechnet ab dem jeweiligen "Starting Point", voraus Die Kredite werden in EUR oder US-Dollar gewährt Der Zinssatz entspricht der bei Darlehensvertragsabschluss gültigen „Commercial Interest Reference Rate“ (CIRR). Die CIRR wird zum 15. eines jeden Monats neu festgelegt. Eine Liste der CIRR-Sätze aller verfügbaren Währungen wird von der OECD (www.oecd.org) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, sich einen bestimmten Zinssatz für maximal 4 Monate reservieren zu lassen. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten Auszahlung, Rückzahlung, Sicherheiten und Gebühren entsprechen den Konditionen der Hermes-gedeckten Exportkrediten Die Zusageprovision beträgt 0,375 % pro Jahr und wird vom Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Ferner werden übliche Bearbeitungsgebühren erhoben Die Rückzahlung hat in gleich hohen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten nach Maßgabe der von Hermes gedeckten Kreditlaufzeit zu erfolgen. Zusätzlich legt die KfW einen Spätesttermin für den Beginn der Rückzahlung fest, der sich an dem geschätzten "Starting Point" orientiert Antragstellung Der Antrag ist formlos zu stellen bei: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstr. 5 – 9 60325 Frankfurt / Main Holger Apel Tel.: 069 7431-2548 Fax: 069 7431-3822 E-Mail: [email protected] Internet: www.kfw-ipex-bank.de 85 Der Antrag ist möglichst zeitig vor Liefervertragsabschluss zu stellen. Weitere Ansprechpartner: KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Berlin Charlottenstraße 33/33a 10117 Berlin Tel.: 030 2026 4-0 Fax: 030 2026 4-188 5. KFW-MITTELSTANDSPROGRAMM – AUSLAND Was wird gefördert? Investitionen im Ausland Wer wird gefördert? Deutsche Unternehmen und Joint-Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland, deren Jahresumsatz EUR 500 Mio. nicht überschreitet Freiberuflich Tätige aus Deutschland Förderschwerpunkte Das KfW-Mittelstandsprogramm - Ausland dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zu günstigen Konditionen Förderinstrumente Darlehen Finanzierung Darlehen bis zu drei Vierteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR Darlehen bis zu zwei Dritteln des Investitionsbetrages bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR und darüber Der Kredit kann auch in bestimmten Fremdwährungen ausgereicht werden Kredithöchstbetrag: 5 Mio. EUR oder entsprechender Gegenwert in Fremdwährung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Grenze überschritten werden Kreditmindestbetrag: Bei Fremdwährungskrediten 500.000 EUR Gegenwert, bei Yen 2,5 Mio. EUR Die KfW ist auch bereit, auf Wunsch den Zinssatz und die Art der Zinsgestaltung erst zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme festzulegen Der aktuelle Zinssatz ist der Internetseite der KfW zu entnehmen (www.kfw.de) Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Mittelstandsprogramm – Ausland mit anderen Förderkrediten der KfW ist möglich Zeitrahmen Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre 86 Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten aufgrunderwerb und/oder Baukosten entfallen, kann eine Laufzeit von max. 20 Jahren beantragt werden Antragstellung Antrag an eine Bank im In- und Ausland, mit der die KfW bei der Durchleitung von Programmkrediten zusammenarbeitet Informationen erteilt Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 74 31-0 Fax: 069 74 31-2944 Internet: www.kfw.de 6. AUSLANDSMESSEFÖRDERUNG DES BUNDES Was wird gefördert? Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen Wer wird gefördert? Gefördert werden grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen Gefördert werden nur Aussteller, die Waren präsentieren, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden Förderschwerpunkte Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland. Gefördert werden auch Teilnehmer an Informationszentren, Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft, Fachsymposien und an Sonderschauen Förderinstrumente Indirekte Förderung (keine direkten Zahlungen an die Aussteller) Finanzierung Das Auslandsmesseprogramm wird zweimal jährlich (im Juni und November) vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) veröffentlicht. (www.auma.de) Gemeinschaftsausstellungen bedingen die Teilnahme von mindestens zehn Unternehmen. Die teilnehmenden Firmen kommen indirekt in den Genuss der Bundesförderung. Sie zahlen einen Beteiligungsbeitrag. In der Regel werden folgende Leistungen erbracht: Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort; Überlassung der Ausstellungsfläche; Erstellung von Rück- und Seitenwänden; Auslegeware im Stand; Standmöblierung; allgemeine Dekoration, die sich nicht 87 auf die Firmenstände bezieht; Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand; einheitliche Standbeschriftung; allgemeine Hallenbeleuchtung; Bewachung und Ordnungsdienst in der Halle und auf dem Freigelände; Reinigung der Gänge in der Halle und auf dem Freigelände; kostenpflichtige Benutzung von Telefon, Telefax und Fotokopierer im Büro der Durchführungsgesellschaft; kostenlose Eintragung in das Ausstellerverzeichnis der Firmengemeinschaftsausstellung; kostenlose Eintragung in den offiziellen Messekatalog. Der Bund übernimmt in einzelnen Fällen außerdem Kosten für besondere Begleitmaßnahmen, wie z. B.: Direkt-Mail-Aktionen; Anzeigen in Fachzeitschriften, in denen auf die deutsche Beteiligung hingewiesen wird; Pressekonferenzen; Organisation und technische Betreuung von Symposien und Fachvorträgen, wenn sie schon bei der Antragstellung der Messe durch den Fachverband als gewünscht aufgelistet werden Auf allen Messen und Ausstellungen mit offizieller deutscher Beteiligung gibt es einen Informationsstand mit kompetentem Fachpersonal für die Auskunftserteilung über Produzenten und Produkte aus Deutschland. Der offizielle Informationsstand kann in besonderen Fällen zu einem Informationszentrum erweitert werden. Interessierte Firmen haben dann die Möglichkeit, Besprechungsräume für die Dauer der Messe anzumieten. Der hierfür zu entrichtende Beteiligungsbeitrag wird von der Durchführungsgesellschaft kalkuliert und nach Absprache zwischen BMWi und AUMA festgelegt und in den Besonderen Teilnahmebedingungen veröffentlicht. Im Rahmen von Sonderschauen bietet sich interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Erzeugnisse ihres Produktionsprogramms (ggf. Modelle, Schaubilder etc.) zu präsentieren, ohne mit eigenem Personal am Messeort anwesend zu sein. Aufbau, Dekoration und Abbau der Exponate obliegt der jeweiligen Messedurchführungsgesellschaft. Der Transport der Exponate zum Ausstellungsort, der Rücktransport sowie alle weiteren Kosten der Ausstellung werden größtenteils aus Bundesmitteln finanziert. Für die Beteiligung an Sonderschauen ist von den Unternehmen ein fester Beteiligungsbeitrag pro Teilnehmer zu entrichten. Antragstellung Die Anmeldung per Formular ist einzureichen bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft. Das Formular ist dort erhältlich. Die Zulassung erfolgt ebenfalls durch diese Durchführungsgesellschaft. Eine Übersicht über das Auslandsmesseprogramm und die Durchführungsgesellschaften (Adressen in der Zeichenerklärung des Auslandsmesseprogramms) ist im Internet unter www.auma.de zu finden. Fördermittelgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat C 4 Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel.: 0228 615-0 Fax: 0228 615-4380 E-Mail: [email protected] 88 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Referat L 4 Rochusstr. 1 53123 Bonn Tel.: 0228 / 5 29-0 E-Mail: [email protected] Programmabwicklung AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft Littenstraße 9 10179 Berlin Tel.: 030 24000-120 Fax: 030 24000-330 7. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (PPP) Was wird gefördert? Privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungsländern mit entwicklungsförderndem Nutzen Wer wird gefördert? Jedes deutsche Unternehmen oder seine Beteiligungsgesellschaft im Entwicklungsland. Förderschwerpunkte Das Engagement deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern soll durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Die öffentliche Hand möchte Maßnahmen initiieren, die sich an ein privatwirtschaftliches Vorhaben angliedern und dessen entwicklungswichtige Effekte im Partnerland unterstützen und verstärken. Gefördert werden Projekte, die einen entwicklungsfördernden Nutzen haben und gleichzeitig unternehmerischen Interessen Rechnung tragen Im Rahmen einer nachhaltigen und unternehmensübergreifenden Lösung werden beispielsweise folgende Maßnahmen innerhalb einer Entwicklungspartnerschaft unterstützt: - Qualifizierung in der Industrie - Qualifizierung in der Landwirtschaft - Berufsbildung - Umwelt- und Sozialstandards - Technologietransfer - Finanzdienstleistungen - Infrastruktur - soziales Engagement/Sozialleistungen Förderinstrumente Finanzierungshilfen in Form von: - Zuschüssen - Entwicklungszusammenarbeit - Technische Zusammenarbeit 89 Finanzierung PPP-Projekte sind keine Subventionen. Die ausführende Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) beteiligt sich bei einem Projekt nur mit Leistungen, die von dem beteiligten Unternehmen nicht ohnehin zu erbringen sind. Zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Auflagen oder weil die Leistungen für das Kerngeschäft unmittelbar erforderlich sind. Das heißt, es gibt z. B. keine Unterstützung für den unmittelbaren Vertrieb oder das Marketing von Produkten, sofern der Geschäftszweck des Unternehmens der Absatz dieser Produkte ist. Allerdings könnte die Qualifizierung lokaler Zulieferbetriebe zur Herstellung der Produkte ein gemeinsames Projektziel sein. Eine Förderung erfolgt nur, wo privatwirtschaftliches Engagement ohne öffentliche Unterstützung nicht zustande kommt Die Durchführung des Projekts muss mit den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung vereinbar sein. Öffentliche und private Beiträge sollen sich so ergänzen, dass beide Seiten durch die Kooperation ihre (betriebswirtschaftlichen bzw. entwicklungspolitischen) Ziele kostengünstiger, wirksamer und schneller erreichen. Grundsätzlich sind die erwarteten Wirkungen des Projektes auf die Ziele der beiden Partner dafür entscheidend, wie viel Mitteleinsatz welcher Partner zu erbringen hat. Die GTZ sollte nicht mehr als 50 % der gesamten Projektleistungen beitragen und einen Gesamtbeitrag von 200.000 EUR nicht übersteigen Zeitrahmen Laufzeit eines Projektes in der Regel 1 bis 2 Jahre Voraussetzungen Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft stehen Unternehmen aller Branchen und Größen offen Die Unternehmen müssen einen substanziellen finanziellen und personellen Eigenbeitrag leisten Antragstellung Projektideen/-vorschläge können formlos eingereicht werden bei: Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Büro für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Dag-Hamarskjöld-Weg 1 – 5 65760 Eschborn Andrea Kolata Tel.: 06196 79-7377 Fax: 06196 79-7378 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtz.de/ppp Der Projektvorschlag sollte folgende Informationen enthalten: Eine kurze Beschreibung des deutschen Unternehmens und seines Geschäftszweckes im Partnerland die wirtschaftliche Ausgangssituation bzw. die Problemstellung eine erste Idee, wie die Kooperation mit der GTZ aussehen könnte 90 - eine Kalkulation der benötigen Mittel für das Projekt für die Leistungen Ihres Unternehmens und die der GTZ Die GTZ berät persönlich bereits im Vorfeld der Verfassung des ProjektVorschlages. Fördermittelgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Referat 410 Postfach 12 03 22 54045 Bonn Frau Dr. Hildebrandt Tel.: 0228 535-3236 Fax: 0228 535-4236 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmz.de Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) Belvederestr. 40 50933 Köln Dr. Carola Klier Tel.: 0221 4986-0 Fax: 0221 4986-1290 E-Mail: [email protected] Internet: www.deginvest.de 91 92 10.3 Förderprogramme EU In den letzten Jahren haben viele EU-Programme eine starke inhaltliche Veränderung erfahren. Die EU fokussiert ihre Hilfen auf die Bereiche Forschung, Entwicklung, Innovation sowie im Bereich der Hilfen für NichtEU-Staaten vor allem auf den Auf- und Ausbau funktionierender Verwaltungen, leistungsfähiger Nichtregierungsorganisationen für Unternehmen und soziale Belange sowie von Infrastrukturen. Kurz, die EU unterstützt hier die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Folgenden sind deshalb nur die wichtigsten Förderprogramme für Unternehmen aufgelistet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung werden die Programme in den Bereichen Forschung, Innovation und Lebenslanges Lernen detaillierter dargestellt. Eine umfangreiche Darstellung von EU-Programmen findet sich auf der Internetplattform des bayerischen Enterprise Europe Networks unter http://www.eenbayern.de/een/inhalte/Foerderung/EU_Foerderprogramme/index.html . Die Berater des Netzwerks stehen Interessenten jederzeit für weitere Informationen und die Suche nach Förderprogrammen zur Verfügung. Ansprechpartner finden Sie unter http://www.een-bayern.de/een/inhalte/ . ÜBERSICHT 1. Das 7. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung 2. Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) 3. Lebenslanges Lernen 4. Manager-Trainingsprogramme in Japan, Korea und China für europäische Führungskräfte bzw. Studenten 5. GATEWAY TO JAPAN 6. Switch Asia 2007 – 2010 7. Instrument for pre-accession assistance (IPA) 8. European Neighbourhood Policy Instrument (ENPI) 93 1. Das 7. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung Das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (7.FRP) unterstützt das Ziel, die Europäische Union zu der stärksten wissensbasierten Region der Welt zu machen (Lissabon-Strategie). Dafür soll bis 2010 drei Prozent des Brutto-Inlandsprodukt in der Europäischen Union für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)4 Finanzierung Insgesamt stehen 50,5 Milliarden EUR für Projekte zur Verfügung. Förderschwerpunkte Das 7. FRP besteht aus den Teilprogrammen mit den folgenden Schwerpunkten: Teilprogramm Schwerpunkt Budget (Milliarden EUR) „Zusammenarbeit“ (Cooperation) „Ideen“ (Ideas) „Menschen“ (People) „Kapazitäten“ (Capacities) Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle Kooperationsforschung 32,37 Grundlagenforschung Mobilität von Forschern Nutzung 7,46 4,73 4,22 nicht-nukleare Forschung 1,75 Summe 50,53 4 EU-Definition KMU: 1) Weniger als 250 Mitarbeiter, 2) max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, 3) weniger als 25 % des Unternehmens im Besitz eines großen Unternehmens, siehe auch: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm 94 Teilprogramm „Zusammenarbeit” - Transnationale Kooperationsforschung Das Programm fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen. Neun thematische Prioritäten bilden die Zukunftsthemen für die EU ab. Diese Programme werden unabhängig voneinander verwaltet, ergänzen sich aber gegenseitig: Milliarden Euro 1. Gesundheit 6,050 2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie 1,935 3. Informations- und Kommunikationstechnologie 9,110 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien,Werkstoffe 3,500 und neue Produktionstechnologien 5. Energie 2,300 6. Umwelt (einschl. Klimaänderung) 1,900 7. Verkehr (einschl. Luftfahrt) 4,180 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften 0,610 9. Sicherheit 1,430 10. Weltraum 1,350 Summe 32,37 Was wird gefördert? Verbundforschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsorganisationen und Wissenschaftlern, Spezielle Projekte für KMU, Mobilitätsmaßnahmen Wer wird gefördert? Juristische Person (auch natürliche Personen) Mindestens drei Partner aus drei zulässigen Ländern notwendig, Ausnahmen bei spezifischen Projekten für KMU, Mobilitätsprojekten, Grundlagenforschungsprojekte und Unterstützungs- bzw. Begleitmaßnahmen Zulässige Länder: EU-Mitgliedsstaaten (EU-27) Assoziierte Staaten: z.Z. Island, Liechtenstein, Norwegen, Israel, Schweiz , Kroatien, Türkei INCO5-Zielländer: Mittelmeerländer (Nicht-EU), Westbalkan, Osteuropa, Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten, Asien und Lateinamerika (besondere Ausschreibungen). Eine Liste der zulässigen Länder ist im Internet zu finden unter http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/icpc_countries_en.pdf Drittstaaten (ohne Förderung, bedingte Förderung bei besonderer Expertise) Förderinstrumente Verbundforschungsprojekte Kooperativforschung 5 INCO: International Co-operation Partner Countries 95 Kollektivforschung Forschungsstipendien Zeitrahmen Anfang 2007 – Ende 2013 Ansprechpartner IHK für München und Oberbayern Enterprise Europe Network Friedhelm Forge Tel: 089 5116-676 Fax: 089 5116-615 E-Mail: [email protected] Informationen finden KMU auch unter: http://www.een-bayern.de http://www.cordis.lu/fp7 http://ec.europa.eu/research/sme-techweb/index_en.cfm Teilprogramm „Ideen“ - Grundlagenforschung für Morgen Mit dem Programm „Ideen“ soll die Forschung an den Grenzen des Wissens, das heißt die Grundlagenforschung als Basis für den Wohlstand in Europa für Morgen intensiviert werden. Der neu gegründete Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) wird hier ambitionierte und hochinnovative Forschungsprojekte von Forschern und Forschergruppen fördern. Die Forschungsthemen können frei gewählt werden. Projekte werden mit maximal 500.000 Euro pro Jahr gefördert. Maximale Laufzeit der Projekt beträgt 5 Jahre. Direkte Kosten können zu höchstens 100% gefördert werden. Zusätzlich werden indirekte Kosten pauschal mit 20% der direkten Kosten gefördert. Teilprogramm „Menschen“ - Innovation durch Forscher aus dem Ausland Im Programm „Menschen“ fördert die EU.Kommission die transnationale Ausbildung und die Mobilität von qualifizierten Wissenschaftlern. Für Unternehmen gibt es zwei Möglichkeiten externe Wissenschaftler zur Bearbeitung eines konkreten Projekts im Unternehmen einzusetzen: Industry-Academia Strategic Partnership Scheme“ - IAPP: Aufbau und die Entwicklung dauerhafter, neuer oder bereits bestehender Forschungspartnerschaften zwischen Institutionen aus dem akademischen Bereich und kommerziellen Unternehmen Initial Training Networks (ITN): Einbindung von Doktoranden in der Industrie 96 Teilprogramm „Kapazitäten In dem Programm „Kapazitäten“ finden sich u.a. folgende Förderschwerpunkte speziell für KMU: Forschungsinfrastrukturen (Budget 1,850 Mrd. Euro) Forschung zugunsten von KMU (Budget 1,336 Mrd. Euro) Forschungsinfrastrukturen Durch die Förderung der EU können Forschungsinstitute Externen (auch Unternehmen!) kostengünstig Forschungskapazitäten anbieten (z.B. Windkanäle, Tests unter marinen Bedingungen, Tiefsttemperaturmessungen, Hochdrucklabors etc.). Diese können dann von Unternehmen und anderen interessierten Forschergruppen nach Bewerbung bei den geförderten Institutionen zu besonderen Konditionen genutzt werden. Forschung zugunsten von KMU Diese Förderlinie unterstützt gezielt KMU, die selber keine Forschung durchführen können und sich deshalb externer Forschungsdienstleister bedienen möchten. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: "Forschung für KMU" - Auftragsforschung für eine begrenzte Gruppe von typisch drei bis sieben europäischen KMU "Forschung für KMU-Verbände“ - Auftragsforschung für große Gruppen von KMU, also ganze Branchen oder Sektoren, in der Verbände von KMU Forschungsdienstleister mit der Lösung eines übergreifenden Problems beauftragen Projektpartner gesucht? Für die Suche nach Projektpartnern sind verschiedene Möglichkeiten vorhanden, von denen die wichtigsten nachfolgend genannt werden: Partnersuche durch das Enterprise Europe Network: IHK für München und Oberbayern Enterprise Europe Network Max-Joseph-Straße 2 80333 München Friedhelm Forge Tel.: 089 5116-676; Fax: 089 5116-615 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.een-bayern.de Bayern Innovativ GmbH Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Dr. Uwe Schüssler Tel.: 0911 206 71-313 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.een-bayern-innovativ.de/ 97 Partnersuche über Europäische Technologie-Plattformen Die Europäischen Technologie-Plattformen sind ideale Möglichkeiten für die Partnersuche und um sich als Partner anzubieten. Diese Netzwerke sind stark in die Ausrichtung der Arbeitsprogramme involviert. Eine Liste mit den Europäischen Technologie-Plattformen ist im Internet unter http://cordis.europa.eu/technology-platforms/individual_en.html zu finden. Partnersuche über die Nationalen Kontaktstellen zum 7. FRP: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/beratung.htm Projektpartner aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechniken: IDEAL-IST, ein Projekt der Nationale Kontaktstelle Informationsgesellschaft. Im Internet zu finden unter http://www.ideal-ist.de/index.html Partnersuche auf Messen Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik bieten mit ihren Messebeteiligungsprogrammen geförderte Möglichkeiten zur Messeteilnahme im Rahmen von Gemeinschaftsständen. Aktuelle Veranstaltungshinweise sind unter www.bayern-international.de bzw. www.auma.de zu finden. Partnersuch-Datenbank der EU-Kommission: http://cordis.europa.eu/fp7/partners_en.html Werden Sie Gutachter! Die EU-Kommission sucht immer externe Fachleute für die Bewertung von Anträgen. Die Tätigkeit als Gutachter bietet zwei Hauptvorteile: Guter Überblick über die „Szene“, die europaweit aktiv ist, und deren Aktivitäten Einblick, wie gute Anträge aussehen müssen Interessierte können sich als Gutachter in einer Datenbank registrieren lassen unter https://cordis.europa.eu/emmfp7/. 98 2. Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP 2007 – 2013) Was wird gefördert? Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist das zentrale Element der Innovationsförderung der Gemeinschaft für Unternehmen in der Förderperiode 2007 bis 2013. Das CIP ist unterteilt in die drei Arbeitsprogramme Programm für Unternehmertum- und Innovation (EIP) Programm zur Unterstützung der IKT6-Politik (IKT-Förderprogramm; ICT PSP) Intelligente Energie Europa II (IEE) Wer wird gefördert? Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. Direkte Aktionen für Unternehmen sind hier durch Nutzung der Finanzierungsinstrumente der EIB, durch Zuschüsse und im Rahmen von verschiedenen Ausschreibungen möglich. Finanzierung Für dieses Programm stehen rund 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung Zeitrahmen 2007-2013 Förderschwerpunkte Das Programm für Unternehmertum- und Innovation Aktivitäten Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln durch europäische Instrumente: Zielgruppe: KMU in den verschiedenen Phasen Gründung, Wachstums, Nachfolge) Unterstützung der technologischen Entwicklung, Innovation (inkl. ÖkoInnovation), Technologietransfer und grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten Verwaltet werden diese Aktivitäten durch die Europäische Investitionsbank, die weiter unten dargestellt wird. Ein einheitliches Netzwerk für Geschäfts- und Innovationsdienstleistungen Diese Aktion vereint die bestehenden Netzwerke der Euro Info Centres und der Innovation Relay Centres zu dem neuen Enterprise Europe Network. Durch regionale Zentren werden integrierte Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen angeboten. Unterstützung für Initiativen zu Förderung von Unternehmertum und Innovation. Transnationale Netzwerke von innovativen Firmen und anderen Innovationsakteuren werden gefördert. Das schließt Initiativen 6 IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie 99 zum Leistungsvergleich von Innovationssystemen und Erfahrungsaustausch über bewährte Praktiken ein. Verstärkte Berücksichtigung von Öko-Innovationen im Geschäftsalltag. Gefördert wird die Demonstration von innovative Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Unterstützung der Politik: Information von Politikern durch Konferenzen über aktuellsten Entwicklungen in bestimmten Sektoren und Märkten. Informationen der EU zu aktuellen http://ec.europa.eu/cip/eip_en.htm Fördermöglichkeiten unter Fördermöglichkeiten unter Information und Beratung IHK für München und Oberbayern Enterprise Europe Network Max-Joseph-Straße 2 80333 München Friedhelm Forge Tel.: 089 5116-676 Fax: 089 5116-8676 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.een-bayern.de Informationen der EU zu aktuellen http://ec.europa.eu/cip/eip_en.htm Programm zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie-Politik Das Programm ist das wichtigste Finanzierungsinstrumente der „i2010Initiative. – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung”. Es dient zur Vervollständigung eines einheitlichen europäischen Informationsraums Verstärkung der Innovation und Investitionen in die IKT-Forschung Aufbau einer integrativen europäischen Informationsgesellschaft Was wird gefördert? Verbundprojekte und Netzwerke Wer wird gefördert? alle Beteiligten der Wertschöpfungskette (z. B. Dienste- und Inhaltsanbieter, Industrieunternehmen einschließlich KMU, Verbrauchervertretungen, usw.. Beteiligung der zuständigen Behörden (als Anbieter oder Träger des Dienstes) wird erwartet. Förderschwerpunkte Effizienz und Interoperabilität der elektronischen Behördendienste, z.B. Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement) auf EU100 Ebene, EU-weit interoperables System zur Anerkennung elektronischer Personalausweise (eID) und zur elektronischen Authentifizierung, effiziente und sicheren öffentliche Dokumentenverwaltung und – archivierung, Erfahrungsaustausch zu innovativen, elektronischen Behördendiensten IKT für Barrierefreiheit, die alternde Bevölkerung und soziale Integration, z.B. IKT-Produkte und -Dienstleistungen für alle, IKT zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheitsfürsorge älterer Menschen, Erfahrungsaustausch, Konsensbildung und Öffentlichkeitswirkung IKT-gestützter Lösungen für Bevölkerungsalterung und digitale Integration IKT für tragfähige und vollständig interoperable Gesundheitsdienste, z.B. EU-weite Einführung elektronischer Gesundheitsdienste zur Unterstützung der Kontinuität der Fürsorge: Patienten-Kurzakte und elektronische Verordnungen Hier werden Pilotprojekte und thematische Netzwerke gefördert. Zusätzlich Themen: Erfahrungsaustausch über IKT-Initiativen für KMU (Energieeffizienz) Unterstützung des nachhaltigen Wachstums (Operativen Kapazitäten der EU) Sensibilisierungsmaßnahmen für intelligente Fahrzeuge Infrastrukturen zum Schutz der Privatsphäre (Personenbezogene Daten in der EU) Hier werden ausschließlich thematische Netzwerke gefördert! Für Unternehmen ist eine Teilnahme wegen weiterer späterer Projekte auf europäischer Ebene dennoch sinnvoll! Finanzierung Rund 730 Mio. Euro stehen für Projekte zur Verfügung Zeitrahmen 2007-2013 Information Nationale Kontaktstelle ZENIT GmbH Bismarckstraße 28 45468 Mülheim an der Ruhr Wolfgang Michels Tel.: 0208 30004-41 Fax: 0208 0004-52 E-Mail: [email protected] Doris Scheffler Tel.: 0208 30004-74 Fax: 0208 30004-52 E-Mail: [email protected] Internet: http://econtent.zenit.de/CIP_ICT/index.html 101 Informationen der EU http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/index_en.htm Programm Intelligente Energien für Europa II (IEE II) IEE II soll hier als Marktverbreitungsprogramm nichttechnologische Hürden abbauen und so die Akzeptanz von erneuerbaren Energien erhöhen. Spezifische Ziele von IEE II sind: Verbesserung der Energieeffizienz und die vernünftige Nutzung von Energie Verbreitung von neuen und erneuerbaren Energiequellen für die Erzeugung von Elektrizität und Wärme Verbesserung der Energieeffizienz Nutzung erneuerbarer Energien im Transportbereich Was wird gefördert? Verbundprojekte Wer wird gefördert? Für Projekte: mindestens drei juristische Personen aus drei EU- Mitgliedsstaaten und/oder Norwegen, Island, Liechtenstein und Kroatien. Für die Einrichtung von Energieagenturen können Anträge von einem Antragsteller (öffentliche Einrichtung) eingereicht werden Förderschwerpunkte Projekte zu Energie-Themen, wie Gebäude, Industrie, Verbraucherprodukte, Strom, Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Biokraftstoffe. IEE II-Projekte beschäftigen sich mit Marktentwicklung, Kapazitätsbildung, Veränderung von Rahmenbedingungen, Schaffen von Nachfrage und/oder der Vermarktung. Typische Projekte sind Aufbau lokaler Lieferketten für Biodiesel Unterstützung der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien in Unternehmen, im Wohnungsbau oder im öffentlichen Nahverkehr Trainingsmaßnahmen in Schulen, für Kunden oder Zulieferer Gründung regionaler Energieagenturen Nicht förderfähig sind Investitionen oder Forschung oder Demonstrationsprojekte Finanzierung 730 Millionen Euro Zeitrahmen 2007 - 2013 102 Information Nationale Kontaktstelle zum IEE II Forschungszentrum Jülich GmbH PTJ-GIN 52425 Jülich Degenhard Peisker Tel: 02461 61-3266 Fax: 02461 61-2880 E-Mail: [email protected] Dr. Helmut Pfrüner Tel: 02461 61-1485 Fax: 02461 61-2880 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/intelligente-energie-europa Informationen der EU: http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html 3. Lebenslanges Lernen Im Programm für Lebenslanges Lernen (PLL) sind alle europäischen Programme im Bereich des lebenslangen Lernens (Socrates, Leonardo da Vinci , E-Learning, Jean Monet) zusammengefasst. Ziel des Aktionsprogramms ist lebenslanges Lernen als Schlüsselelement einer Wissensund Innovationsgesellschaft zu etablieren. Was wird gefördert? Mobilität von Lehrenden und Lernenden Partnerschaften (= kleine multilaterale Projekte) multilaterale Projekte: Transfer und Entwicklung von Innovation Netzwerke Flankierende Maßnahmen Wer wird gefördert? Unternehmen und ihre Verbände Einrichtungen und Organisationen, die Lernangebote bereitstellen Sozialpartner und ihre Organisationen Anbieter von Diensten, die Beratung und Informationen erteilen Forschungszentren und sonstige Einrichtungen gemeinnützige Organisationen, ehrenamtlich tätige Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen Förderschwerpunkte PLL besteht aus den vier sektoralen Programmen COMENIUS (Schulische Bildung) 103 - ERASMUS (Hochschulausbildung und höhere Bildung) LEONARDO DA VINCI (Berufliche Aus- und Weiterbildung) GRUNDTVIG (nicht berufliche Erwachsenenbildung) - Daneben gibt es noch die vier transversalen Aktionslinien: Studien und vergleichende Forschung Sprachen Informations- und Kommunikationstechnologien Verbreitung und Verwertung Abgerundet wird PLL durch das Jean-Monnet-Programm, das den die Mobilität von Wissenschaftlern und die Zusammenarbeit und Forschung im Bereich „Bildung in einem zusammenwachsenden Europa“ fördert. Förderinstrumente Multilaterale Projekte (Entwicklung Innovation): maximal 150.000 Euro pro Jahr Multilaterale Projekte (Transfer Innovation): maximal 250.000 Euro pro Jahr Netzwerke: maximal 150.000 Euro pro Jahr Begleitmaßnahmen: maximal 150.000 Euro pro Jahr Es werden maximal 75% der gesamten Projektkosten gefördert. Finanzrahmen 6,244 Mrd. Euro Zeitrahmen 2007 - 2013 Information Education, Audiovisual & Culture Executive Agency Avenue du Bourget 1 BOUR BE-1140 Brussels E-Mail: [email protected] Internet : http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm Informationen der EU: http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/structure/ict_en.html 104 4. Manager-Trainingsprogramme in Japan, Korea und China für europäische Führungskräfte bzw. Studenten Was wird gefördert? Teilnahme an Managementprogramm durch Übernahme aller unmittelbar mit dem Programm verbundenen Kosten für Vorlesungen, Seminare und Gruppenexkursionen in Japan, Korea und China. Förderschwerpunkte Trainingskurse Kundenzufriedenheit in Japan für europäische Manager aus Einzelhandel und Konsumgütersektor (DBP- Distribution and Business Practices) Trainingskurse Produktqualität in Japan für europäische Manager aus Einzelhandel und dem Konsumgütersektor (Challenge Towards World Class Manufacturing) Praxistraining Japan und Korea (ETP – Executive Training Programme Japan/Korea) Trainingskurse Merger & Acquisition in Japan für europäische Manager: Foreign Direct Investment in Japan (FDI) METP Cina: EU-China Manager Exchange and Trainings Programme Unternehmenspraktika für japanische und europäische Stundenten in Unternehmen Förderinstrumente Praxisaufenthalte unterschiedlicher Dauer Finanzierung alle Kosten, die direkt mit dem Programm zu tun haben (Sprachkurse, Konferenzen, Seminare, Studienreisen etc.) sowie Übernachtungskosten Besondere Förderung für Kleine und Mittlere Unternehmen: Stipendien (10.000 Yen/ Tag) Unternehmen zahlt An- und Abreise sowie Tageskosten Zeitrahmen Keine zeitliche Begrenzung bekannt Wer wird gefördert? Führungskräfte von Unternehmen, die ihre Japanperspektive in ihrer strategischer Planung aus- oder aufbauen Anforderungsprofil für Führungskräfte: Verantwortliche für den Ausbau des japanischen Markts Zukünftige Firmenvertreter in Japan Tätig für Firmen, die Zulieferer für japanische Firmen werden wollen Bereitschaft zum Erlernen von Managementpraktiken und -techniken 105 Information EU-Japan Centre Rue Marie de Bourgogne 52 1000 Brüssel Tel: 0032 2 2823716 Fax: 0032 2 2820045 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.eujapan.com 5. GATEWAY TO JAPAN Was wird gefördert? Branchenspezifische Unternehmerreisen bei der Markterschließung in Japan und Korea Förderschwerpunkte Erste Kontaktanbahnung zwischen Joint-Venture-Partnern, Machbarkeits-studien, Know-how-Transfer, Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften oder Darlehen zur Finanzierung von Joint-Ventures Erschließung des japanischen Marktes für kleine und mittlere Unternehmen Förderinstrumente Reisen für folgende Branchen: Umwelt- und Energietechnologie (Japan und Korea) Medizintechnik und Gesundheitsvorsorge (Japan und Korea) Baumaterialien und -verfahren (Japan und Korea) Informations- und Kommunikationstechnik (Japan) Interior Lifestyle (nur Japan) Modedesign (nur Japan) Auswahl potenzieller Geschäftspartner in Japan und Korea vor Reisebeginn Förderinstrumente Coaching und der logistische Unterstützung vor, während und nach den Reisen. Außerdem unterstützt das Programm die Unternehmen mit bis zu 1.000 Euro für Hotelkosten pro Unternehmen 80% der Kosten für kundenspezifischen Zusatzservice (max 1600 Euro/ Unternehmen). Zeitrahmen 2008 - 2015 Wer wird gefördert? Unternehmen aus den oben genannten Branchen, die 106 seit mindestens 5 Jahren bestehen komplett oder größtenteils in den Händen europäischer Unternehmer sind Sitz oder Hauptaktivität in der EU haben bereits Auslandserfahrung haben eine gute Geschäftsstrategie für die Zielmärkte vorweisen können genug Umsatz und Mitarbeiter haben, um den Zielmarkt auch bedienen zu können Information http://www.eu-gateway.eu Ansprechpartner für Deutschland Philipp Willigmann, E-Mail: [email protected] 6. Switch Asia 2007 – 2010 Das Programm fördert den umweltschonenden und energieeffizienten Umbau der Industrie in Asien. Zielgruppe der Förderung sind KMU. Diese erhalten allerdings keine direkte Förderung sondern können sich an Maßnahmen und Projekten beteiligen, die von Non-Profit-Organisationen angeboten werden. Was wird gefördert? Maßnahmen zur Einführung umweltfreundlicher Technologien und Produktionsmethoden in kleinen und mittelständischen asiatischen Unternehmen zur Förderung eines umweltfreundlichen Verbraucherverhaltens in Asien Geeignete Maßnahmen können z. B. sein: Bedarfs- und Marktanalysen, Netzwerkbildung, Bereitstellung von Tools und Leitfäden Der Zugang zu den KMU und den Verbrauchern muss über die Einbindung von Multiplikatoren gewährleistet werden. Finanzierung 90 Mio. Euro Zeitrahmen 2007 - 2010 Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind ausschließlich nicht-gewinnorientierte (non-profit) Einrichtungen wie Handelskammern, Industrieverbände und lokale Behörden, die kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen. 107 Information Informationen in deutscher Sprache auf den Seiten von Berlin Partner: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/foerderprogramme/switch_asia.html (Berlin Partner GmbH, www.berlin-partner.de) Europäische Kommission Amt für Außenhilfe „Centralised Operations for Asia“ E-Mail: [email protected] http://ec.europa.eu/europeaid/where/asia/regionalcooperation/environment/switch_en.htm EuropeAid Unit 7. Instrument for pre-accession assistance IPA IPA ersetzt seit dem 1. Januar 2007 die bisherigen fünf Förderprogramme PHARE, ISPA, SAPARD, das Heranführungsinstrument für die Türkei und CARDS. IPA dient zur Bereitstellung finanzieller Unterstützung zugunsten der Länder, die eine klare europäische Perspektive mit dem Endziel EUBeitritt verfolgen. Was wird gefördert? Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen und die Übernahme des EU-Rechts für einen zukünftigen Beitritt Wer wird gefördert? Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des gemäß UN-Resolution 1244 unter UN-Verwaltung stehenden Kosovo Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten durch öffentliche Ausschreibungen Förderschwerpunkte Aufbau von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen Ausbau des Privatsektors und Unternehmensförderungen, Humanressourcen, soziale Entwicklung und Beschäftigung Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungsreform Unterstützung der Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des EU-Gesetzesbestandes sowie Investitionen zur Wahrung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts Förderinstrumente Studien, Arbeitspläne, politische Entscheidungshilfen, technische Beratung, Ausbildung, Erstausrüstungen und Startkapital sowie Investitionen und Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung Twinning Projekte (hauptsächlich Verwaltung) „Institution Building“ (Entwicklung der Verwaltungsstrukturen und Humanressourcen) 108 Weiterhin Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen bzw. Bauaufträgen. Diese sind EU-Unternehmen sowie Unternehmen aus den Empfängerstaaten in der Regel über öffentliche Auftragsvergabe zugänglich Finanzierung 4,94 Mrd. Euro Zeitrahmen 2007-2010 Information Jeweilige EU-Delegation in den genannten Ländern: http://ec.europa.eu/external_relations/delegations/intro/web.htm . Ausschreibungsdatenbank der EU: http://ted.europa.eu/ Auftragsberatungszentrum Bayern: http://www.abz-bayern.de Informationen zum IPA-Programm: http://ec.europa.eu/enlargement/financial_assistance/ipa/index_en.htm 8. European Neighbourhood Policy Instrument (ENPI) ENPI ersetzt zum 1. Januar 2007 u.a. die Programme MEDA (für den Mittelmeerraum) und Tacis (für Osteuropa, z.B. GUS-Staaten). Was wird gefördert? Finanzierung technischer Hilfe Projekte der Verwaltungszusammenarbeit Zusammenarbeit von Experten aus dem öffentlichen Dienst Finanzierung von Investitionen (Darlehensprogramme, Kapitalbeteiligungen, Garantie- oder Investitionsfonds, Entschuldungsprogramme,, sektorbezogene Budgethilfen, Zinssubventionen, Umweltdarlehen, Versicherungen gegen nicht gewerbliche Risiken, Finanzierungen von Kleinstprojekten Maßnahmen zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit Unterstützte Länder: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Moldau, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Föderation, Syrien, Tunesien, Ukraine Angleichung an EU-Umweltstandards Förderung des Ausbaus nationaler Verkehrsnetze sowie den Zugang zu den transeuropäischen Netzen 109 Wer wird gefördert? Natürlichen und juristischen Personen aus einem der begünstigten Länder Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten können durch Ausschreibungen von den Programmen profitieren Förderschwerpunkte Umwelt: Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallmanagement und Luftverschmutzung Verkehr: Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Netze untereinander sowie mit den Transeuropäischen Netzen (Autobahnen, Eisenbahn, Hafen und Flughäfen). Förderinstrumente Einzelne Projekte, technisch und finanziell unabhängige Projektabschnitte (Vorstudien, Durchführbarkeits- und technische Studien), Projektgruppen oder Projektprogramme im Bereich von Umwelt oder Verkehr Finanzierung von Vorstudien und technische Hilfe (2 % ISPA Budget) bei direktem Zusammenhang mit ISPA-geförderten Projekten Finanzierung Insgesamt 11,1 Milliarden Euro im Rahmen von jährlichen Länderprogrammen Zeitrahmen 2007-2013 Information Jeweilige EU-Delegation in den genannten Ländern: http://ec.europa.eu/external_relations/delegations/intro/web.htm . Ausschreibungsdatenbank der EU: http://ted.europa.eu/ Auftragsberatungszentrum Bayern: http://www.abz-bayern.de Informationen zum IPA-Programm: http://ec.europa.eu/enlargement/financial_assistance/ipa/index_en.htm 110 11. Fazit Statt einer traditionellen Zusammenfassung schließt der Export-Ratgeber mit gebündeltem Erfahrungswissen „auf einen Blick“. Den Anfang macht ein Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure aus Österreich, die eine Exportquote von 20-50 % aufweisen. Diesem Resümee folgen die „10 Gebote“ einer erfolgreichen Internationalisierung für unternehmensnahe Dienstleister, die aus einer Vielzahl von empirischen Untersuchungen, Publikationen, Seminaren und Unternehmens-Feedback resultieren. Resümee erfolgreicher Dienstleistungsexporteure Unsere Motive für die Exporttätigkeit Firmenexpansion/Umsatzsteigerung Sättigung des Heimatmarkts Imagegewinn Know-how-Gewinn Die Hürden zu Beginn Akquisitionskosten Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten Zusammenarbeit Industrie/Gewerbe und Consulting Zusammenarbeit von Dienstleistungsexporteuren Internationale Referenzen Niedrigere Tagessätze und Honorare im Ausland Unsere Empfehlungen für die Erschließung von Auslandsmärkten Marktinformationen von den Zielmärkten einholen Marktpotenzial auf den Zielmärkten erheben Marketingkonzept für die Zielmärkte erstellen Prospekt- und Präsentationsmaterial in die jeweilige Landessprache übersetzen Zusammenstellung einer professionellen, auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmten Referenzprojekt-Mappe Rechtzeitig Kooperationspartnerschaften und Netzwerke aufbauen Regelmäßiges Projektmonitoring (private und öffentliche Auftraggeber) Vor-Ort-Präsenz und -Kundenbetreuung von Anfang an 111 Die „10 Gebote“ erfolgreicher Internationalisierung 1. Definiere das Ziel! Ist die Internationalisierung passend zu Ihren strategischen Unternehmenszielen? Wie könnte das Internationalisierungsziel präzise mittel- bis langfristig aussehen? 2. Sammle Marktinformationen! Welcher Auslandsmarkt kommt für Ihr Unternehmen in Frage? (Preise, Wettbewerber, Marktvolumen, Vertriebswege) 3. Stelle Ressourcen bereit! Haben wir geeignete Vertriebsmitarbeiter? Haben wir Zeitressourcen? Wer ist Projektverantwortlicher, aus welchen Personen besteht das Projektteam (inkl. externe Berater)? Brauchen Ihre Mitarbeiter eine Schulung? Unterfüttern Sie Ihre präzise mittel- und langfristige Zieldefinition mit einen konkreten Internationalisierungsbudget (Zeit und Kosten)! 4. Suche systematisch nach Geschäfts- und Kooperationspartnern! Verwenden Sie darauf alle Sorgfalt. Mit dem richtigen Partner im Ausland haben Sie halb gewonnen. 5. Erstelle ein Marketingkonzept für die Zielmärkte! Nutzen Sie dabei das Know-how und die Erfahrungen Ihres Partners vor Ort. Erstellen Sie mit Ihrem Partner eine auf den jeweiligen Zielmarkt abgestimmte, auch sprachlich angepasste professionelle Imagebroschüre mit Referenzen. 6. Verliere nicht die Geduld! Gut Ding braucht Weile! Berücksichtigen Sie eine „Durststrecke“ in Ihrem Internationalisierungsbudget. 7. Beziehe das „Projekt Internationalisierung“ in das Informations- und Controllingsystem deines Unternehmens ein! Monitoren Sie vor allem auch Ihren Partner im Ausland (enge Abstimmung, regelmäßige Zusammenkünfte, gemeinsame Ergebnisanalyse, Besprechung von Korrekturmaßnahmen, falls nötig neue Partnersuche)! 8. Sei dir der international unterschiedlichen Wertesysteme bewusst! Seien Sie aufmerksam für Zwischentöne, übertragen Sie nicht Ihren Arbeitsstil auf den Partner und zwingen Sie ihm nicht Ihre Gangart auf. „When in Rome, do like the Romans do.“ 9. Lerne die Sprache des Landes, in dem dein Unternehmen Fuß fasst! Schon das Bemühen zählt! 10. Lass dir raten! Die bayerischen IHKs machen sich stark für Ihren Erfolg! 112 12. Anhang 1: Top-50 Internet-Adressen für das Auslandsgeschäft Außer Konkurrenz! www.auwi-bayern.de Außenwirtschaftsportal Bayern – alles Wissenswerte rund um´s Auslandsgeschäft Directories www.kompass.com Firmen- und Produktsuche in 70 Ländern mit einer exzellenten Branchen/Produktdifferenzierung, sehr gut nutzbar auch im Dienstleistungsbereich (unter „Dienstleistungen für Firmen, Berater“) www.europages.com Firmen- und Produktsuche in 35 vorwiegend europäischen Ländern mit zum Teil regionaler innerstaatlicher Aufgliederung als Besonderheit www.e-trade-center.com Die zentrale Geschäftskontaktbörse der deutschen Wirtschaft für Auslandsgeschäfte. Kooperationen, Waren und Dienstleistungen weltweit finden – und selbst gefunden werden! www.wlw.net Wer liefert was? Firmen- und Produktsuche in 10 europäischen Ländern Fördermittel www.bmwi.de Umfassendste Fördermitteldatenbank: > Unternehmer > Förderdatenbank > Förderdatenbank-Suche > Direkt zur Förderdatenbank-Suche > Förderbereich „Export“ auswählen > Suche starten www.een-bayern.de > Fördermittel > Beste Fördermittel: Die außenwirtschaftlichen TopFörderprogramme der EU, Deutschlands und Bayerns www.europaservice.dsgv.de > EU-Förderprogramme; ausgezeichnete Übersicht inkl. Fristen 113 Europäische Union ec.europa.eu./youreurope Zentrale Seite der EU für Unternehmer und Bürger Länder und Märkte www.gtai.de Die Homepage der Germany Trade and Invest. Ein Grundangebot aus den Datenbanken „Länder und Märkte“, „Recht“ sowie der Publikationsdatenbank kann kostenfrei abgerufen werden. Die Datenbanken „Zolltarife“ und „Rechtsanwälte im Ausland“ sind komplett freigeschaltet. www.europaservice.dsgv.de Länderinfos; sehr aktuell gehaltene Infos und Links zu europäischen Ländern www.euro-sofac.com wertvolle Infos über Wirtschaft, Geschäftstätigkeit und Branchen in 80 Ländern www.spiegel-online.de < Länder-Lexikon: Die wichtigsten Länderdaten in aller Kürze www.fifoost.org/index.php Portal für Geschäftstätigkeiten in osteuropäischen Ländern mit Länderinfos globaledge.msu.edu Erlaubt den Zugriff auf die “Country Commercial Guides” – einem JumboLänderpaktet der US-Außenhandelsförderung für US-Firmen (Länderauswahl bei “jump to”) www.cia.gov/library/index.html Eine Fundgrube übersichtlicher Länderinformationen der CIA in Form des „World Factbook“ www.trading-safely.com unter der Rubrik „Country Risk“ grundlegende Kurzinformationen, insbesondere hilfreich bei „Means of payment...“ und „Risk Assessment“ www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos Praktisch gut verwertbare Länder- und Reiseinformationen www.fita.org/tradehub.html Nützlich sind „Country Profiles“ und „Tools of Trade“ www.bayerische-landesbank.de > “Volkswirtschaft/Research” > bei “Volkswirtschaft” auf “weiter” > “Länderanalysen” mit sehr gutem Kurzüberblick 114 www.export.nl Infos über „Countries” (gut strukturierte Lindsammlung!), „Industry Sector Reports“ und „Export Knowledge“ strategis.ic.gc.ca/sc mrkti/ibinddc/engdoc/1a1.html Land auswählen: gute Übersicht der vorhandenen Infos, auch mit guten Brancheninfos lcweb2.loc.gov/frd/cs/cshome.html Library of Congress – Country Studies: gut ist der geschichtliche Teil; zur Liste der verfügbaren Länder auf der Homepage etwas nach unten scrollen www.ahk.de Anschriften der deutschen Auslandshandelskammern in aller Welt; nach Anklicken eines bestimmten Landes gute Erstinformationen über die Register „Land & Leute“ und „Wirtschaftsinfos“ www.rgre.de Übersicht der deutschen Städtepartnerschaften – oft eine wichtige Hilfe, um über Kontakt zu Bürgermeistern im Ausland Geschäftsmöglichkeiten herzustellen: >Datenbanken der kommunalen Partnerschaften www.tradeport.org/library/geography_travel.html Feiertage (mit religiösen Hintergrunderklärungen) und Landkarten (nach verschiedenen Kriterien geordnet) jeweils weltweit www.agaportal.de/pages/aga/index > Länderklassifizierung: „Länderklassifizierung“ für die Ausfuhrgewährleistungen (auch als genereller Länder-Risikoindex nutzbar) www.transparency.de > Korruptionsindices: Länderklassifizierung gemäß Korruptionsgrad Messen www.bayern-international.de Bayerisches Messebeteiligungsprogramm und mehr www.auma.de Termine/Daten für alle Messen national und weltweit, deutsches Messebeteiligungsprogramm Reiseinfos www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/index_html Schneller Überblick über die deutschen Beziehungen zu Ländern, über Reise- und Sicherheitshinweise, Arbeiten im Ausland sowie Adressen der politischen Vertretungen im In- und Ausland 115 www.wetter.com Wetter weltweit – praktisch bei Geschäftsreisen: > Wetter > Weltwetter Recht www.gettingthedealthrough.com Fragen zum internationalen Recht und Richtlinien wie z. B. Trademarks, Patente, Insolvenzrecht www.loc.gov/law/guide/nations.html Zahlreiche Links zu Rechtsinfos für Länder weltweit www.findlaw.com/12international/countries/index.html Wirtschaftsrechtliche Linksammlung in Ergänzung zur vorherigen InternetAdresse www.jura.uni-sb.de/internet Die wichtigste Adresse zum Thema aus Deutschland europa.eu.int/celex freier Zugang zu allen EU-Rechtstexten ! www.anwalt-suchservice.de Anwalt-Suchservice www.worldtrademarklawreport.com/yearbook/2005/chapters.aspx Täglicher E-mailservice über Neuigkeiten aus dem Bereich Markenrecht www.bstbk.de Steuerberater weltweit Statistik www.worldbank.org/data Volkswirtschaftliche Datensammlung vom Feinsten! Hervorragende internationale Vergleichsmöglichkeiten sind optimal für Analysezwecke www.imf.org/external/country/index.htm Ausführliche volkswirtschaftliche Länderinformationen des Internationalen Währungsfonds (IWF) www.oecd.org Vielzahl von aktuellen statistischen Daten über die OECD-Mitglieder (Industrieländer) unter „Statistics“ europa.eu.int/comm/eurostat Fülle von volkswirtschaftlichen statistischen Informationen über die EU 116 www.wto.org die Rubriken „Trade statistics“ und „Economic research & analysis“ enthalten substanzielle Informationen zum globalen Handel www.intracen.org Ausführliche Handelsstatistiken für Länder weltweit Zoll www.zoll.de Die zentrale Zoll-Seite in Deutschland mkaccdb.eu.int Datenbank der EU informiert u. a. über Zolltarife nichttarifäre Handelshemmnisse sowie GATS in 90 Drittländern www.bba.de Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft informiert über Holzverpackungen www.bafa.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.destatis.de/allg/d/klassif/wa download.htm Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm Zolltarif (TARIC) europa.eu.int/comm/external relations/cfsp/sanctions/index.htm Antiterrorismus-Liste Sonstiges www.ixpos.de Außenwirtschaftsportal mit vielen Links (Institutionen-orientiert) www.bff-online.de Sehr gute Informationen zur Umsatzsteuer (EU/Drittländer) und Doppelbesteuerung (mit Download aller bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland) www.incoterms.org Die „incoterms wallchart“ zum Downloaden zeigt eine gute Übersicht der Incoterms 2000 dict.leo.org/?lang=de sehr schnelles und leicht zu bedienendes Wörterbuch Deutsch-Englisch/ Englisch-Deutsch 117 www.quazell.com/tutorials.htm Eine Fülle von Infos für den Exporteur, u. a. Formulierungshilfen für englischsprachige Geschäftsbriefe unter > menu > Business Letters 13. Anhang 2: Ansprechpartner und Adressen Bayerische IHKs, DIHK, AHKs, Eurochambres Die IHKs sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um Informationen oder Beratung zum internationalen Dienstleistungsverkehr geht. Im Einzelnen bieten die IHKs das folgende Dienstleistungsspektrum an: Beratung/Auskünfte: Auskünfte über ausländisches Wirtschaftsrecht und Informationen zu in- und ausländischer Devisengesetzgebung; Beratung über Direktinvestitionen im Ausland Adressvermittlung und Kontaktanbahnung für Geschäftsbeziehungen in In- und Ausland Veranstaltungen, wie z. B. die Organisation von Zusammentreffen zwischen deutschen Unternehmen und Wirtschaftsdelegationen aus den Partnerländern zum Informationsaustausch; Länderinformationstage und Außenhandelsseminare zu allen wichtigen Aspekten des Auslandsgeschäfts Firmenregister; Pflege der regionalen Außenwirtschaftsdaten; Adressvermittlung; Hilfe bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Nachweise in- und ausländischer Bezugsquellen; Vermittlung von Warenangeboten und –nachfragen Internationale Messen: Auskünfte und Beratung über Messen im Ausland, Mitwirkung am öffentlichen Messeförderungsprogramm für kleinere und mittlere Unternehmen Information und Öffentlichkeitsarbeit: Newsletter zu außenwirtschaftlichen Themen, IHK-Zeitschriften, Länderinformationen Die bayerischen IHKs kooperieren intensiv. Bayernweite IHK-Projekte, federführend von einer einzelnen IHK betreut, werden im Rahmen des Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) abgewickelt. Näheres unter www.awz-bayern.de. Die Adressen der bayerischen IHKs und ihre jeweiligen Ansprechpartner für Fragen zum Auslandsgeschäft sind: 118 Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Heinz Babilon Tel.: 06021 880-113 Fax: 06021 88022-133 E-Mail: [email protected] Internet: www.aschaffenburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Coburg Schlossplatz 5, Palais Edinburg 96450 Coburg Elisabeth Löhr Tel.: 09561 7426-14 Fax: 09561 7426-15 E-Mail: [email protected] Internet: www.coburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2 80323 München Dr. Manfred Gößl Tel.: 089 5116-368 Fax: 089 5116-465 E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen.ihk.de Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25-27 90403 Nürnberg Armin Siegert Tel.: 0911 1335-397 Fax: 0911 1335-488 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihk-nuernberg.de Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Nibelungenstraße 15 94032 Passau Peter Sonnleitner Tel.: 0851 507-245 Fax: 0851 507-240 E-Mail: [email protected] Internet: www.passau.ihk.de Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Bahnhofstraße 23-27 95444 Bayreuth Dr. Hans Kolb Tel.: 0921 886-158 Fax: 0921 886-161 119 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayreuth.ihk.de Industrie- und Handelskammer Regensburg Dr.-Martin-Luther-Straße 12 93047 Regensburg Dr. Alfred Brunnbauer Tel.: 0941 5694-231 Fax: 0941 5694-305 E-Mail: [email protected] Internet: www.ihk-regensburg.de Industrie- und Handelskammer Schwaben Stettenstraße 1 und 3 86150 Augsburg Alexander Sir Tel.: 0821 3162-251 Fax: 0821 3162-259 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwaben.ihk.de Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt Mainaustraße 33 97082 Würzburg Marion Oker Tel.: 0931 4194-353 Fax: 0931 4194-111 E-Mail: [email protected] Internet: www.wuerzburg.ihk.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: 0 30 / 2 03 08-0 Fax: 0 30 / 2 03 08-10 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.dihk.de Auslandshandelskammern (AHKs) Die deutschen AHKs sind die wichtigsten Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland: 1.600 Mitarbeiter in 120 Büros in 80 Ländern stehen zur Verfügung. Da die AHKs sich überwiegend selbst finanzieren müssen, sind ihre Leistungen zumeist kostenpflichtig. Die wichtigsten Dienstleistungen sind: Kommerzieller Auskunftsdienst: Bezugsquellennachweis, Adressenvermittlung und Kontaktanbahnung 120 Rechtsberatung und administrative Dienste: Information über Regularien, Auskunft zu Wirtschafts- und Steuerrecht (soweit nach Landesrecht erlaubt), Investitionsberatung Messen: Informationen über/und Unterstützung bei Veranstaltungen im Partnerland Märkte: Analysen und branchenspezifische Marktinformationen, Beratung und Betreuung bei öffentlichen Ausschreibungen Mitgliederservice: Unterstützung bei der Interessenvertretung, Forumaktivitäten, IHK-Zeitschrift, Erfahrungsaustausch Ein Verzeichnis der deutschen AHKs, Delegierten und Repräsentanten der Deutschen Wirtschaft ist erhältlich bei den IHKs oder dem DIHK. Die Internet-Angebote der AHKs sind zu finden unter: www.ahk.de. Die IHKs oder der DIHK bieten auch Übersichten über die von den einzelnen AHKs angebotenen Publikationen an. Wenn eine Anzeige in einer der 50 AHKZeitschriften geschaltet werden soll, können Sie sich an die Service-Stelle Auslandshandelskammern beim DIHK wenden, Tel.: 030-20 308-2440, Fax: 030-20 308-2446. Eurochambres IHKs im Ausland können vor allem dann gute Ansprechpartner sein, wenn es um das Engagement in einer bestimmten Region geht. Eurochambres ist ein Zusammenschluss europäischer IHKs und bietet Anschriften europäischer und außereuropäischer IHKs: EUROCHAMBRES The Chamber House Avenue des Arts, 19 A/D 1000 Brüssel, Belgien Tel.: 00 32 / 2 / 28 20 850 Fax: 00 32 / 2 / 23 000 38 E-Mail: [email protected] Internet: www.eurochambres.be Auslandsrepräsentanten des Freistaates Bayern Brasilien Martin Langewellpott State of Bavaria – Brazil Office c/o German-Brazilian Chamber of Industry an Commerce Rua Verbo Divino 1488 07419-904 Sao Paulo Tel.: +55 11 5187-5100 Fax: +55 11 5181-7013 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayern.com.br 121 Bulgarien Dr. Mitko Vassilev State of Bavaria – Bulgaria Office c/o German-Bulgarian Chamber of Industry and Commerce F. J. Curie Str. 25 A 1113 Sofia Tel.: +359 2 81630-10 Fax: +359 2 81630-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.bulgarien.ahk.de China Dr. Christian Geltinger State of Bavarian – Shandong Office Rm. 1116, Hisense Tower 17 Dong Hai Xi Road 266071 Qingdao, Shandong Province Tel. +86 532 86671-796 Fax: +86 532 86671-860 E-Mail [email protected] Internet: www.bayern-shandong.com.cn Indien John Kottayil State of Bavaria – India Office Prestige Meridian 2 12th floor, Unit 1201 30, MG Road Bangalore – 560001 Tel.: +91 80 4096-5025 / -5026 Fax: +91 80 4096-5027 E-Mail: [email protected] Internet: www.invest-in-bavaria.in Israel Godel Rosenberg State of Bavaria – Israel Office c/o Israeli-German Chamber of Industry and Commerce 4, Kaufmann St., Sharbat House 68012 Tel Aviv Tel.: +972 3 6806807 Fax: +972 3 6133528 E-Mail: [email protected] Internet: www.ahkisrael.co.il 122 Japan Toshio Obata State of Bavaria – Japan Office AIG Building, 14F Marunouchi 1-1-3, Chiyoda-Ku Tokyo 100-0005 Tel.: +81 3 3214-1264 Fax: +81 3 3287-0136 E-Mail: [email protected] Internet: www.invest-in-bavaria.jp Kanada Frédéric Arsenault State of Bavaria – Quebec Office 1501, Ave.McGill Collège, Suite 2060 Montréal,(Québec)H3A 3M8 Tel.: +1 514 985-6522 Fax: +1 514 985-2610 E-Mail: [email protected] Internet: www.baviere-quebec.org Kroatien Dr. Peter Presber State of Bevaria – Croatia Office c/o German-Croatian Chamber of Industry and Commerce Zamenhoffova 2 10 000 Zagreb Tel.: +385 1 6311-600 Fax: +385 1 6311-630 E-Mail: [email protected] Internet: http://kroatien.ahk.de Mexiko Christian Weber State of Bavaria – Mexico Office c/o German Mexican Chamber of Commerce and Industry German Centre Av. Santa Fé 170, Piso 1, Oficina 4-10 Col. Lomas de Santa Fé 01210 México D.F. Tel.: +52 55 1500-5905 Fax: +52 55 1500-5910 E-Mail: [email protected] Internet: http://mexiko.ahk.de 123 Polen Lars Bosse State of Bavaria – Poland Office c/o German-Polish Chamber of Industry and Commerce Ul. Miodowa 14 00-246 Warschau Tel.: +48 22 5310-500 Fax: +48 22 5310-600 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayern.info.pl Rumänien Marko Walde State of Bavaria – Romania Office c/o German-Romanian Chamber of Industry and Commerce Str. Clucerului 35, et. 2 011363 Bucuresti Tel.: +40 21 2079165 Fax: +40 21 2231538 E-Mail: [email protected] Internet: www.ahkrumaenien.ro Russland Bernd-Joachim Pantze State of Bavaria – Moscow Office c/o Association of German Chambers of Industry and Commerce 1. Kasatschi per., 7 119017 Moscow Tel.: +7 495 23449-86 Fax: +7 495 23449-88 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayern.ru Südafrika Matthias Boddenberg State of Bavaria–South Africa Office c/o Southern African-German Chamber of Commerce and Industry 47 Oxford Road 2193 Forest Town Johannesburg Tel.: +27 11 486-2775 Fax: +27 11 486-3625 E-Mail: [email protected] Internet: www.germanchamber.co.za 124 Tschechische Republik Bernard Bauer State of Bavaria – Czech Republic Office c/o German-Czech Chamber of Industry and Commerce Václavské nám. 40 110 00 Praha 1 Tel.: +4 20 224221200 Fax: +4 20 224222200 E-Mail: [email protected] Internet: http://tschechien.ahk.de Ukraine Karin Rau State of Bavaria – Ukraine Office c/o Association of German Chambers of Industry and Commerce Wul. Puschkinska 34 01004 Kiew Tel.: +38 44 234-5998 Fax: +38 44 235-4234 E-Mail: [email protected] Internet: www.dihk.com.ua Ungarn Garbiel A. Brennauer State of Bavaria – Hungary Office c/o German-Hungarian Chamber of Industry and Commerce Lövöház u. 30 1024 Budapest Tel.: +36 1 345-7637 Fax: +36 1 315-0744 E-Mail: [email protected] Internet: www.duihk.hu USA Dagmar A. Cassan State of Bavaria – United States Office for Economic Development 560 Lexington Avenue, 17th Floor New York, NY 10022 Tel.: +1 212 317-0588 Fax: +1 212 317-0590 E-Mail: [email protected] Internet: www.bavaria.org 125 USA Dr. Lucie E. Merkle State of Bavaria – United States Office West Coast Division 388 Market Street, 10th Floor San Francisco, CA 94111 Tel.: +1 650 566-1155 Fax: +1 650 566-1188 E-Mail: [email protected] Internet: www.bavaria-westcoast.com Vereinigte Arabische Emirate Dr. Dalia Abu Samra-Rothe State of Bavaria – Emirates Office c/o German Industry and Commerce Office Abu Dhabi Abu Dhabi Mall, East Tower 1st Floor, Office No. 104 Abu Dhabi Tel. +971 2 6455200 Fax: +971 2 6457100 E-Mail: [email protected] Internet: www.ahkuae.com Vietnam Jan Noether State of Bavaria – Vietnam Office c/o German Industry and Commerce 5th Floor, Somerset Chancellor Court 21-23 Nguyen Thi Minh Khai Street District 1 Hi Chi Minh City Tel.: +84 8 38239775 Fax: +84 8 38239773 E-Mail: [email protected] Internet: www.vietnam.ahk.de Sonstige Informations- und Förderstellen in Bayern und Deutschland Enterprise Europe Network Das EU-Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“ – bestehend aus 50 Experten von zehn bayerischen Organisationen – unterstützt Sie bei Fragen zur europaweiten Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen, öffentliches Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung. 126 Das neue Netzwerk ist Teil des politischen Gesamtkonzepts der EUKommission zur Förderung der unternehmerischen Initiative und des Wachstums von Unternehmen in Europa. Kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen profitieren dadurch stärker vom Potenzial des Binnenmarkts. Europaweit umfasst das Netzwerk über 500 Organisationen mit 4.000 Mitarbeitern in 40 Ländern. Unser Service für kleine und mittlere Unternehmen in Bayern: Unterstützung beim Schritt zur internationalen Tätigkeit Förderung von Innovationen, neuen Produkten und Geschäftsmöglichkeiten im Binnenmarkt Hilfe beim Zugang zu EU-Projekten und Finanzierungsmöglichkeiten Sammlung von Feedback für Entscheidungsträger Das „Enterprise Europe Network“ vereint langjährige Erfahrungen unter einem Dach. Es kombiniert die Arbeit der Euro Info Centres (EIC) und der Innovation Relay Centres (IRC) in der EU. Die beiden Vorläufer, die bereits seit 20 bzw. zwölf Jahren tätig sind, gehen in dem neuen Netzwerk auf. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.een-bayern.de Bayerische Handwerkskammern (HWKs) Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rainer Beck Tel.: 0921 91 01 36 Fax: 0921 91 03 09 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer für Mittelfranken Bayern Handwerk International GmbH Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Andreas Gfall Tel.: 0911 586856-0 Fax: 0911 586856-60 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer für Schwaben Schmiedberg 4 86152 Augsburg Crista Gruler Tel.: 0821 3259-1514 Fax: 0821 3259-59271 E-Mail: [email protected] 127 Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Barbara Peinel Tel.: 089 / 51 19 256 Fax: 089 / 51 19 311 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Ditthornstraße 10 93055 Regensburg Ludwig Rechenmacher Tel.: 0941 7965-113 Fax: 0941 7965-169 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3 97070 Würzburg Hubert Fischer Tel.: 0931 30908-1164 Fax: 0931 30908-1664 E-Mail: [email protected] Bayern International – Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH Landsberger Str. 300 80687 München Tel.: 089 660566-0 Fax: 089 660566-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.bayern-international.de Technologietransfer Wasser (TTW) des Wasserwirtschaftsamts Hof Jahnstr. 4 95030 Hof Ansprechpartner: Richard Oberhauser Tel.: 09281 89 11 70 Fax: 09281 89 11 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.wwa-ho.bayern.de Auswärtiges Amt Die deutschen Auslandsvertretungen sind vor allem dort, wo es (noch) keine Auslandshandelskammern gibt, Ansprechpartner für deutsche Unternehmen. Sie beraten dort deutsche Unternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen gegenüber staatlichen Stellen der Gastländer. Eine Broschüre des Auswärtigen Amtes listet alle deutschen Vertretungen im Ausland und alle ausländischen Vertretungen in Deutschland auf. 128 Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 01888 170 oder 030 5000-0 Fax: 01888 1734 02 oder 030 5000-34 02 E-Mail: [email protected] Internet: www.auswaertiges-amt.de Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. Beethovenstraße 5-13 50674 Köln Tel.: 0221 28 55 20 Fax: 0221 285520 E-Mail: [email protected] Internet: www.dis-arb.de Germany Trade and Invest (gtai) Germany Trade and Invest ist die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist durch die Zusammenführung der Bundesagentur für Außenwirtschaft und der Invest in Germany GmbH zum 1. Januar 2009 entstanden. Aufgabe von Germany Trade and Invest ist das Marketing für den Wirtschafts-, Investitions- und Technologiestandort Deutschland einschließlich der Investorenanwerbung. Die Gesellschaft berät und unterstützt ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen, sowie deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen. Hierfür erstellt die gtai: Einzelbroschüren Zeitschriften CD-Rom Internet Den Profildienst (individueller Informationsdienst für einzelne Unternehmen) Themen der Berichterstattung sind: Branchentrends Rechts- und Zollregelungen Investitions- und Finanzierungsprojekte Ausschreibungen Geschäftswünsche 129 Germany Trade and Invest (gtai) Agrippastraße 87 – 93 50676 Köln Tel.: 0221 / 20 57-0 Fax: 0221 / 20 57-2 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtai.de Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) Informiert Aussteller und Besucher über Termine, Angebote und die wichtigsten Kennzahlen ausländischer Messen durch Printmedien, CDRom, Internet und individuelle Auskünfte Berät Interessenten bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsmessebeteiligungen Koordiniert die offiziellen Auslandmessebeteiligungen der deutschen Wirtschaft Ist Mitveranstalter der selbstständigen Auslandspräsentationen der deutschen Wirtschaft Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. Lilienthalstraße 9 10179 Berlin Telefon: 030 24 000-0 Fax: 030 24 000-330 E-Mail: [email protected] Internet: www.auma.de Ländervereine Ost- und Mitteleuropa Verein e.V. Ferdinandstraße 36 20095 Hamburg Tel.: 040 338945 Fax: 040 323578 E-Mail: [email protected] Internet: www.o-m-v.org Australien-Neuseeland-Südpazifik-Verein e.V. Neuer Jungfernstieg 21 20354 Hamburg Tel.: 040 340415 Fax: 040 35755925 130 Afrika-Verein Neuer Jungfernstieg 21 20354 Hamburg Tel.: 040 419133-0 Fax: 040 / 35 47 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.afrikaverein.de Lateinamerika Verein e.V. Raboisen 32 20095 Hamburg Tel.: 040 4134313 Fax: 040 457960 E-Mail: [email protected] Internet: www.lateinamerikaverein.de OAV Ostasiatischer Verein e.V. Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg Tel.: 040 / 35 75 59-0 Fax: 040 / 35 75 59-25 E-Mail: [email protected] Internet: www.oav.de Nah- und Mittelost-Verein e.V. Große Theaterstraße 1 20354 Hamburg Tel.: 040 / 4 50 33 10 Fax: 040 / 4 50 33 131 E-Mail: [email protected] Internet: www.numov.de Verbände (Auswahl) Deutschland Deutscher Franchise-Verband Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV) Luisenstraße 41 10117 Berlin Tel.: 030 / 27 89 02 - 0 Fax: 030 / 27 89 02 - 15 E-Mail: [email protected] Internet: www.dfv-franchise.de Handelsvertreterverbände Bei der Suche nach Handelsvertretern sind unter anderem die Handelsvertreterverbände behilflich. Ein Verzeichnis ausländischer Verbände findet sich auf den Internet-Seiten des Internationalen Handelsvertreterverbandes International Union of Commercial Agents and Brokers (I.U.C.A.B.) 131 Office I.U.C.A.B. De Lairessestraat 131-135 1075 HJ Amsterdam Niederlande Tel.: 0031 20 470 01 77 Fax: 0031 20 67 10 974 E-Mail: [email protected] Internet: www.iucab.nl BDU-Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. Büro Bonn: Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn Tel: 0228 91 61-0, Fax: -26 Büro Berlin: Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin Tel.: 030 89 31 07-0, Fax: 030 89 34 74 6 E-Mail: [email protected] Internet: www.bdu.de BDB-Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. Bundesgeschäftsstelle: Willdenowstraße 6, 12203 Berlin Tel.: 030 8 41 89-70, Fax: -22 E-Mail: [email protected] Internet: www.baumeister-online.de VBI-Verband Beratender Ingenieure Budapester Str. 31, 10787 Berlin Tel: 030 2 60 62-0, Fax: -100 E-Mail: [email protected] Internet: www.vbi.de VUBIC-Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants e.V. Georgenstraße 23, 10117 Berlin Tel: 030 27 87 32-0, Fax: -20 E-Mail: [email protected] Internet: www.vubic.com BITCOM-Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien Hauptgeschäftsstelle Berlin, Albrechtstraße 10A, 10117 Berlin, Postfach 640144, 10047 Berlin Tel.: 030 2 75 76-0, Fax: 030 2 75 76-400 E-Mail: [email protected] Internet: www.bitkom.org 132 Europa FEACO - Fèdèration Europèenne des Associations de Conseils en Organisation (European Federation of Management Consultancies Associations) (Europäische Vereinigung der Unternehmensberater-Verbände) Avenue des Arts 3/4/5, B-1210 Bruxelles Tel: 0032 2 2 50 06 - 50, Fax: -51 E-Mail: [email protected] Internet : www.feaco.org EFCA-European Federation of Engineering Consultancy Associations (Europäische Vereinigung für technische Beratung) Avenue des Art 3/4/5, B-1210 Bruxelles Tel: 0032 2 2 09 07 70, Fax: -71 E-Mail: [email protected], Internet: www.efcanet.org International Federation of Consulting Engineers (Internationale Vereinigung Beratender Ingenieure) Box 311, CH-1215 Geneva 15 Tel: 0041 22 799 49 -00, Fax: -01 E-Mail: [email protected] Internet: www.fidic.org Fédération des Experts Comptables Européens (Vereinigung europäischer Wirtschaftstreuhänder) Avenue d´Auderghem, 22-28/8, 1040 Bruxelles Tel: 0032 2 2 85 40 85, Fax: 0032 2 2 31 11 12 E-Mail: [email protected], Internet: www.fee.be EACA-European Association of Communications Agencies (Europäische Vereinigung der Werbeagenturen) 152 Blvd. Brand Whitlock, 1200 Bruxelles Tel: 0032 2 7 40 07 10, Fax: 0032 2 7 40 07 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.eaca.be EITO-European Information Technology Observatory Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt Tel: 069 24 24 16-0, Fax: -16 Internet: www.eito.com 133 Ihre Notizen 134 Ihre Notizen 135 Ihre Notizen 136 Ihre Notizen 137 Impressum Herausgeber Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V. Max-Joseph-Str. 2 80333 München Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Prinzregentenstr. 28 80538 München Diese Broschüre basiert auf der 1. Auflage des „Export-Ratgebers für unternehmensnahe Dienstleistungsunternehmen in Bayern“ von Januar 2002 und wurde im März 2006 von Veronika Sepp, IHK für München und Oberbayern, aktualisiert. Eine erneute Überarbeitung fand im Februar 2009 durch Regina Straub, IHK für München und Oberbayern statt. Das Kapitel 7, "Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr" wurde 2006 und 2009 dankenswerterweise von Dr. Matthias Winter, FGS Steuerberatungsgesellschaft mbH, www.fgs.de, auf den neuesten Stand gebracht. Grafik Wordwide KG Druck Mediengruppe UNIVERSAL Grafische Betriebe München 138