lg pro solar partner

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lg pro solar partner
ANTRAGSFORMULAR
ZUR AUFNAHME IN DAS
„LG PRO SOLAR PARTNER“-PROGRAMM 2016
IHRE KONTAKTDATEN:
 Firma:
 Name:
 Vorname:
 Straße:
 PLZ:
 Ort:
 Telefon:
 Telefax:
 E-Mail:
WEITERE ANGABEN:
 Gründungsjahr:
 Mitarbeiterzahl:
 Vorjahresinstallation in kWp in 2015 (gesamt):
 Vorjahresinstallation in kWp in 2015 (LG Solar):
Hiermit stimme ich ausdrücklich den Regelungen der anliegenden
„LG Solar Partner Vereinbarung“ (auch im Internet einsehbar unter
www.lg-solar.com/de/Solarpartnervertrag) zu.
____________________________________
[Ort], [Datum]
__________________________
[Ort], [Datum]
___________________________________
Unterschrift: LG PRO Solar Partner
Name:
Position:
_________________________________________
Unterschrift: LG Electronics Deutschland GmbH
Name: Michael Harre
Position: Vice President EU Solar Business Group
„LG Solar Partner“ Vereinbarung
Die nachfolgende Vereinbarung über die Teilnahme am „LG Solar Partner“-Programm
wird zwischen der LG Electronics Deutschland GmbH, Berliner Straße 93 in 40880
Ratingen („LGE“) sowie dem „LG Solar Partner“, dem in dem „Antragsformular zur
Aufnahme in das „LG Solar Partner“-Programm“ benannten Installateur, getroffen.
1. Definitionen
a) „LG Solarmodule“ meint die jeweils aktuellen Module von LG Solar (z.Zt
LG270S1K, LG280-LG290S1C, LG300N1K, LG300-LG320N1C).
b) „Kalenderjahr“ meint das auf dem „Antragsformular zur Aufnahme in das „LG
Solar Partner“-Programm“ benannte Kalenderjahr, für dessen Dauer die
Vereinbarung eingegangen werden soll;
c) „Lizenz“ meint die dem LG Solar Partner in Ziffer 3 a) dieser Vereinbarung
eingeräumten Rechte;
d) „Titel“ meint die Bezeichnung „Autorisierter LG Solar Partner“ mit direkter
anschließender Erwähnung des Kalenderjahres, für das der Titel durch LGE dem
LG Solar Partner gewährt wird, zum Beispiel „Autorisierter LG Solar Partner
2016“.
2. Ziel
LGE beabsichtigt, den Vertrieb der LG Solarmodule zu unterstützen sowie die
Zufriedenheit der Installateure und Verwender von LG Solarmodulen zu erhöhen und
weiterhin zu steigern.
Es ist Ziel des „LG Solar Partner“-Programms, den teilnehmenden Installateuren eine
auf sie zugeschnittene Unterstützung bei der Durchführung von Marketing- und
Vertriebsaktivitäten für LG Solarmodule zukommen zu lassen, um somit eine
wirkungsvolle und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der LG Electronics
Deutschland GmbH und den Installateuren aufzubauen.
Ein „Selektivvertrieb“ ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
3. Gewährung der „LG Solar Partner“-Lizenz
a) Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt LGE dem LG Solar
Partner eine persönliche, nicht-exklusive, jederzeit widerrufbare und nicht
übertragbare beschränkte Lizenz, im Geschäftsverkehr
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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a. den Titel für das Kalenderjahr zu führen und zu verwenden;
b. auf die Berechtigung zum Führen des Titels auch für die Jahre
hinzuweisen, in denen er ordnungsgemäß von LGE hierfür autorisiert
wurde;
c. das LG Solar Programm-Logo sowie weitere ihm durch LGE zur
Verfügung gestellten Materialien und Marken zu verwenden, soweit
eine Registrierung im LG Solar Partnerportal erfolgreich durchgeführt
wurde. Soweit keine wesentlichen Gründe gegen die Registrierung im
LG Solar Partnerportal sprechen, wird LGE die Registrierung annehmen.
b) LGE ist berechtigt, die Lizenz auch anderen Wiederverkäufern oder
Installateuren von LG Solarmodulen zu verleihen.
4. Gewährung weiterer Vorteile
a) Mit der Teilnahme am „LG Solar Partner“-Programm gewährt LGE dem LG
Solar Partner zudem die in der Anlage A benannten Vorteile.
b) Für die Zukunft ist eine inhaltliche Ausweitung des „LG Solar Partner“Programms vorgesehen (z.B. auch Garantieverlängerungen oder Aufnahme auf
die LG Solar Website für „Autorisierte LG Solar Partner“). LG Solar Partner
profitieren automatisch von erweiterten Vorteilen.
5. Pflichten des LG Solar Partners
a) Der LG Solar Partner wird sich nach ganzen Kräften für den Absatz der LG
Solarmodule einsetzen. LGE berät den LG Solar Partner – auf Wunsch bezüglich eines wettbewerbsfähigen Sortiments.
b) Der LG Solar Partner erkennt an, dass die LG Solarmodule hochwertigste
Markenprodukte sind, die ein hohes Image und großes Renommee genießen.
Alle Werbemaßnahmen müssen demzufolge dem hohen Markenimage von
LGE gerecht werden. Der LG Solar Partner verpflichtet sich demzufolge,
ausschließlich wettbewerbsrechtlich zulässige Werbeaussagen zu treffen.
Inhaltliche Werbeaussagen zu LG Solarmodulen müssen mit den Aussagen von
LGE übereinstimmen.
c) Werden von LGE Verkaufshilfen zur Verfügung gestellt, können diese vom LG
Solar Partner genutzt werden.
d) Der LG Solar Partner stellt sicher, ein angemessenes Angebot an LG
Solarmodulen zur Vorführung und Präsentation für die Endkunden vorrätig zu
halten.
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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e) LG Informationsmaterial
anzubieten.
ist
Endkunden
in
Beratungsgesprächen
aktiv
f) Der LG Solar Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller erforderlichen
rechtlichen Vorgaben bei der Installation von PV Modulen.
g) Der LG Solar Partner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von LGE ist der LG Solar
Partner nicht berechtigt.
h) Sollte der LG Solar Partner aufgrund der Verwendung des Titels durch Dritte in
Anspruch genommen werden, so hat er LGE hierüber unverzüglich zu
informieren.
i) Der LG Solar Partner verpflichtet sich, die in der Anlage B benannten Kriterien
durchgehend während der Laufzeit der Vereinbarung einzuhalten. Jedwede
Nichteinhaltung, auch nur vorübergehend, ist LGE unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
6. Rechte von LGE
a) LGE oder ein durch LGE beauftragter Dritter sind zur regelmäßigen
Überprüfung des LG Solar Partners auf Einhaltung der Kriterien aus dieser
Vereinbarung berechtigt. Der LG Solar Partner wird LGE dabei im vollem
Umfang unterstützen mit Zugang zu den Verkaufsstellen während der üblichen
Geschäftszeiten, Informationen, Auskünfte.
b) LGE ist berechtigt, die
a. in der Anlage 5 benannten Kriterien
b. den Umfang der Lizenz
c. die dem LG Solar Partner weiter eingeräumten Vorteile und Rechte
jederzeit mit der Wirkung für die Zukunft in angemessener Weise anzupassen,
soweit dies den LG Solar Partner nicht unbillig benachteiligt.
7. Pflichten von LGE
a) LGE gewährt einem sich um die Aufnahme in das „LG Solar Partner“-Programm
bewerbenden Installateur die Lizenz, sofern er die in Anlage B benannten
Kriterien vollständig erfüllt und nachweist.
b) LGE informiert den LG Solar Partner die jeweils aktuellen technischen
Informationen (z.B. Datenblätter, Installationsanleitungen, Garantien) sowie
Marketingunterlagen (z.B. Verkaufsbroschüren).
c) LGE stellt dem LG Solar Partner die unter b) genannten Unterlagen in einer
abzustimmenden Menge zur Verfügung.
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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d) LGE steht dem Partner für mögliche technische Fragen zum Einbau von LGE
Solarmodulen zur Verfügung.
e) LGE informiert den LG Solar Partner frühzeitig über geplante Änderungen im
Produktportfolio, d.h. insbesondere über auslaufende und neue Produkte.
8. Vertraulichkeit
a) Die Parteien werden alle mit dieser Vereinbarung zusammenhängenden
kaufmännischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis behandeln und nicht an
Dritte weitergeben. Sind die Parteien gesetzlich, aufgrund einer
Börsenvorschrift oder aufgrund einer anderen behördlichen Vorschrift zur
Offenlegung verpflichtet, dürfen sie in diesem Umfang Informationen
gegenüber den berechtigten Personen offen legen, wobei sie, soweit ihnen
dies gesetzlich erlaubt und dies auch praktisch möglich ist, die jeweils andere
Vertragspartei vor der Offenlegung möglichst frühzeitig zu informieren haben.
Von der Verpflichtung der Vertraulichkeit ausgenommen sind ferner
Informationen, die vorher öffentlich bekannt wurden oder anschließend zum
Allgemeingut wurden, ohne hierbei gegen die Verpflichtungen aus der
bestehenden Vereinbarung zu verstoßen.
b) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer von 48 Monaten.
9. Laufzeit und Kündigung
a) Die Vereinbarung ist ausschließlich gültig für das auf dem „Antragsformular zur
Aufnahme in das „LG Solar Partner“-Programm“ benannten Kalenderjahr.
Danach endet sie automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
b) Beide Parteien haben das Ziel, diese oder eine ähnliche Vereinbarung in den
folgenden Jahren neu abzuschließen und dieses Programm zu einem
dauerhaften Programm zu machen. Aufgrund der Marktdynamik soll jedoch
jedes Jahr eine neue Vereinbarung getroffen zu werden, um dieser Dynamik
gerecht zu werden.
c) Bei Beendigung dieser Vereinbarung ist der LG Solar Partner verpflichtet,
a. das Führen und Verwenden des Titels oder ähnlicher Bezeichnungen ab
sofort zu unterlassen, es sei denn, LGE erteilt ihm hierzu ausdrücklich
die Erlaubnis. Das Vorliegen einer solchen Erlaubnis hat der LG Solar
Partner nachzuweisen; und
b. im Geschäftsverkehr jedweden Eindruck zu vermeiden, er sei weiterhin
durch LGE autorisiert.
d) LGE wird für den Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder bei
Nichteinhaltung der geforderten Kriterien den LG Solar Partner durch
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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schriftliche Mahnung unter Fristsetzung zur Beseitigung der Widrigkeiten
auffordern. Dies gilt auch bei Verstößen gegen das Handelsrecht,
Wettbewerbsrecht, unlauterem Wettbewerb, Zusicherung falscher Tatsachen,
Verletzung von Marken und Namensrechten, EAR Verletzungen oder
Lockvogelangeboten, illegalen Online Inhalten. Wird dem nicht
nachgekommen oder tritt der Wiederholungsfall ein, kann LGE gegen den LG
Solar Partner eine gerichtliche Unterlassungserklärung bewirken. LGE ist
darüber hinaus berechtigt, diese Vereinbarung in einem solchen Falle fristlos
zu kündigen.
e) Die Teilnahme am „LG Solar Partner“-Programm ist abhängig vom
ordnungsgemäßen Abschluss der vorliegenden Vereinbarung.
10. Verschiedenes
a) Der LG Solar Partner ist nicht berechtigt, seine vertraglichen Pflichten oder
seine sich aus der Vereinbarung ergebenen individuellen Rechte ohne LGE’s
vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte abzutreten.
b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
c) Für Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz von LGE örtlich maßgebliche
ordentliche Gericht ausschließlich zuständig.
d) Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche
gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
e) Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Vereinbarung werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung
treffen.
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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Anlage A zur „LG Solar Partner“-Vereinbarung
(Ziffer 4 der Vereinbarung)
Vorteile des LG Solar Partners
Zusätzlich zu der Gewährung des Titels (Ziffer 3 der Vereinbarung) gewährt LGE
dem LG Solar Partner für die Dauer der Vereinbarung die hier weiter aufgeführten
Vorteile:
1. Bereitstellung eines “Starter-Paketes” (Dokumentationsunterlagen von LGE )
sowie wahlweise eines Outdoor- oder Showroom-Sets
2. Bereitstellung von Informationen aus erster Hand und Zusendung unseres
regelmäßig erscheinenden Newsletters
3. Aufnahme in den LG Solar Presseverteiler (sofortiger Zugang von LG
Pressemeldungen, zeitgleich mit der Zustellung an die Presse)
4. Einladung zur jährlichen LG Solar Installateurskonferenz
5. Möglichkeit, Datenblätter und andere Dokumente direkt von LG Solar zu
bestellen
6. Erhalt des Zertifikates „Autorisierter LG Solar Partner 2016“ bei der LG Solar
Installateurskonferenz oder persönliche Übergabe durch einen LG Solar
Vertriebsmitarbeiters
7. Exklusive Aufwandspauschale im Falle einer Reklamation
Zusätzlich geplante Servicedienstleistungen für das Kalenderjahr 2016:
1. Zugriff auf das LG PRO Solar Partnerportal
2. Möglichkeit zur Teilnahme an einem LG PRO Prämienprogramm
3. Möglichkeit zur Teilnahme an einem Versicherungsprogramm
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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Anlage B zur „LG Solar Partner“-Vereinbarung
(Ziffer 5 der Vereinbarung)
Kriterien, die zur Aufnahme in das „LG Solar Partner“-Programm berechtigen
Ein LG Solar Partner zeichnet sich durch Einhaltung und Erfüllung folgender Kriterien
aus:
a) Regelmäßige Teilnahme an den LGE Produktschulungen / auch Online;
b) Umfassende Fach- und Branchenkenntnisse;
c) Qualifizierte und anwenderbezogene Beratung.
Mindestinstallation von 50 kWp LG Solarmodule oder mindestens 12 LG
Solarmodulsysteme mit mindestens 2,5 kWp/System im Kalenderjahr 2015.
Darstellung des jeweils aktuellen Produktsortiments von LG und prominenter Link
(unter Verwendung des aktuellen LG Logos) auf der Startseite des LG Solar Partners
zur LG Solar Website („www.lg-solar.de“).
vertraulich
LGEDG – „LG Solar Partner“-Vereinbarung
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