Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
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Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
ANTRAG auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenzulassung) Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 - 20 59821 Arnsberg geplanter Prüfungszeitpunkt: Sommer Winter Ausbildungsberuf: 20 ___________________________________ Vor- und Nachname: ___________________________________________ Anschrift (Straße, Wohnort mit PLZ) ___________________________________________ Tel./Fax-Nr./ Email: ___________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________ Schulabschluss: Hauptschulabschluss Fach-/ Hochschulreife Mittlerer Bildungsabschluss ohne Abschluss Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise Ich habe bereits an einer Berufsabschlussprüfung teilgenommen: Beruf: ___________________________________________ Wann fand die Prüfung statt: ___________________________________________ Welche Kammer hat das Abschlusszeugnis ausgestellt: ___________________________________________ Nachgewiesene Berufspraxis durch beiliegende Tätigkeitsnachweise als __________________________________________ von ____________ bis ____________ von ____________ bis ____________ von ____________ bis ____________ von ____________ bis ____________ in der Firma ____________________________________ als __________________________________________ in der Firma ____________________________________ als __________________________________________ in der Firma ____________________________________ zur Zeit als __________________________________________ in der Firma ____________________________________ Die nachgewiesene einschlägige Berufspraxis (Vollzeit) von ____________ Jahr(en) _____ Monat(en) entspricht den Zulassungsbestimmungen. Sie erstreckt sich auf alle Fertigkeiten und Kenntnisse des obengenannten Ausbildungsberufes. ______________________________________ Ort/Datum ______________________________ Unterschrift des Antragstellers MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenzulassung) Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Davon gehen wir aus, wenn Sie eine betriebliche Praxis von entsprechender Dauer nachweisen, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht. Für eine Zulassung sind Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorzulegen. Dabei ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass die im Berufsbild aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt wurden. Alle Dokumente sind in Kopie einzureichen. Sollten Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen. Eine Teilzeitbeschäftigung kann anteilig berücksichtigt werden. Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind identisch mit denen, die bei Prüflingen angewandt werden, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 1. Februar für die Sommerprüfung und bis spätestens 1. September für die Winterprüfung des jeweiligen Jahres ein. Für folgende Berufe gelten gesonderte prüfungsrelevante Formulare: Elektroberufe Mediengestalter/-in in Digital + Print Mikrotechnologe Technischer Produktdesigner/-in Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen Mechatroniker/-in Metallberufe IT-Berufe Weitere Infos unter: www.ihk-arnsberg.de Adressen für die Bestellung von Prüfungsaufgaben: kfm.und artverwandte Ausbildungsberufe U-Form-Verlag Fachverlag für kfm. Berufsbildung Cronenberger Straße 58, Solingen Tel.: 0212 22207 –0, FAX: 0212 208963 E-Mail: [email protected] Homepage: www.u-form.de Technische Ausbildungsberufe Christiani-Verlag – Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG Hermann-Hesse-Weg 2 78464 Konstanz Tel.: 07531 5801-26, FAX: 07531 8501-85 Homepage: www.christiani.de Noch offene Fragen Sie wissen nicht, in welchem Ausbildungsberuf Sie sich prüfen lassen können? Sollten Sie anhand der Tätigkeitsmerkmale und Ausbildungsordnungen keinen anerkannten Ausbildungsberuf finden, werden wir Ihnen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen mit den Zulassungsschreiben den Beruf mitteilen, in dem die Prüfung abgelegt werden kann. Können Sie die Unterlagen im Original zusenden? Können Sie die Unterlagen auf faxen? Sie können uns Ihre Unterlagen (Antrag und Berufsnachweise) auch vorab per Fax senden, z.B. wenn der Anmeldeschlusstermin kurz bevorsteht. Als Eingang zählt dann die Sendezeit des Faxes. Danach müssen uns immer der Antrag im Original und die Berufsnachweise in Kopie zugesandt werden. Sie haben bereits ein- oder zweimal eine Abschlussprüfung auf der Grundlage einer „Ext er nenzul assung“i ndi esem Ber ufabgel egt ,aberni chtbest anden? Müssen Sie sich mit diesem Antrag anmelden? Nein. Die Aufforderung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch. In diesem Fall handelt essi chni chtum ei ne„ ext er neZul assung“ , sondern um eine reguläre Zulassung zur Wiederholungsprüfung. Datenänderung notwendig? Sollten sich an Ihren persönlichen Daten etwas geändert haben (neue Adresse ...), benötigen wir lediglich eine formlose schriftliche Information an z.B. welche neue Adresse die weitern Unterlagen (Prüfungseinladung, Gebührenbescheid, Zeugnis ...) gesandt werden sollen. Dieses Schreiben senden Sie bitte an die Industrie- und Handelskammer, Ausbildungsprüfungen, 59821 Arnsberg. Sie haben die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf dreimal (1 Teilname, 2 Wiederholungsprüfungen) nicht bestanden. KönnenSi esi chhi er mi t„ext er n“anmel den? Nein. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass eine Prüfung nur zweimal wiederholt werden kann. Es gibt keine Möglichkeit mehr für Sie, diesen Abschluss zu erzielen. Sollten Sie zwischenzeitlich mehrjährige Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in anderen Bereichen nachweisen können, kann ein Antrag auf eine Externenprüfung in diesem anderen Beruf gestellt werden (Einzelfallentscheidung). Sie können nicht an der beantragten Abschlussprüfung teilnehmen? Wir verschieben Ihren Termin? Terminverschiebungen auf eine spätere Abschlussprüfung sind möglich. Dazu bedarf es eines formlosen, schriftlichen und rechtzeitigen Antrages. Sollte die Abmeldung nicht rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor dem schriftlichen Abschlussprüfungstermin) und begründet erfolgen, können Ihnen die Prüfungs- und Materialgebühren in Rechnung gestellt werden.