Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung

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Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
ANTRAG
auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne
vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
(Externenzulassung)
Industrie- und Handelskammer
Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstr. 18 - 20
59821 Arnsberg
geplanter Prüfungszeitpunkt:
Sommer
Winter
Ausbildungsberuf:
20
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Vor- und Nachname:
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Anschrift (Straße, Wohnort mit PLZ)
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Tel./Fax-Nr./ Email:
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Geburtsdatum:
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Schulabschluss:
Hauptschulabschluss
Fach-/ Hochschulreife
Mittlerer Bildungsabschluss
ohne Abschluss
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
Ich habe bereits an einer Berufsabschlussprüfung teilgenommen:
Beruf:
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Wann fand die Prüfung statt:
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Welche Kammer hat das
Abschlusszeugnis ausgestellt:
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Nachgewiesene Berufspraxis durch beiliegende Tätigkeitsnachweise
als
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von
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bis
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von
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bis
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von
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bis
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von
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bis
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in der Firma ____________________________________
als
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in der Firma ____________________________________
als
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in der Firma ____________________________________
zur Zeit
als
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in der Firma ____________________________________
Die nachgewiesene einschlägige Berufspraxis (Vollzeit) von ____________ Jahr(en) _____ Monat(en)
entspricht den Zulassungsbestimmungen. Sie erstreckt sich auf alle Fertigkeiten und Kenntnisse des
obengenannten Ausbildungsberufes.
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Ort/Datum
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Unterschrift des Antragstellers
MERKBLATT
für die Zulassung zur Abschlussprüfung
ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
(Externenzulassung)
Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens das
Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,
in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Davon gehen wir aus, wenn Sie eine betriebliche Praxis von
entsprechender Dauer nachweisen, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung
steht.
Für eine Zulassung sind Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer
betrieblichen Tätigkeit sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorzulegen.
Dabei ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass die im Berufsbild aufgeführten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt wurden. Alle Dokumente sind in Kopie einzureichen. Sollten Sie
eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen.
Eine Teilzeitbeschäftigung kann anteilig berücksichtigt werden.
Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind identisch mit denen, die bei Prüflingen
angewandt werden, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung
zugelassen werden.
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens
bis zum 1. Februar für die Sommerprüfung und bis spätestens 1. September für die Winterprüfung des jeweiligen Jahres ein.
Für folgende Berufe gelten gesonderte prüfungsrelevante Formulare:
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Elektroberufe
Mediengestalter/-in in Digital + Print
Mikrotechnologe
Technischer Produktdesigner/-in
Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
Mechatroniker/-in
Metallberufe
IT-Berufe
Weitere Infos unter:
www.ihk-arnsberg.de
Adressen für die Bestellung von Prüfungsaufgaben:
kfm.und artverwandte
Ausbildungsberufe
U-Form-Verlag
Fachverlag für kfm. Berufsbildung
Cronenberger Straße 58, Solingen
Tel.: 0212 22207 –0, FAX: 0212 208963
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.u-form.de
Technische Ausbildungsberufe
Christiani-Verlag –
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz
Tel.: 07531 5801-26, FAX: 07531 8501-85
Homepage: www.christiani.de
Noch offene Fragen

 Sie wissen nicht, in welchem Ausbildungsberuf Sie sich prüfen lassen können?
Sollten Sie anhand der Tätigkeitsmerkmale und Ausbildungsordnungen keinen anerkannten
Ausbildungsberuf finden, werden wir Ihnen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen mit
den Zulassungsschreiben den Beruf mitteilen, in dem die Prüfung abgelegt werden kann.
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 Können Sie die Unterlagen im Original zusenden? Können Sie die Unterlagen auf
faxen?
Sie können uns Ihre Unterlagen (Antrag und Berufsnachweise) auch vorab per Fax senden,
z.B. wenn der Anmeldeschlusstermin kurz bevorsteht. Als Eingang zählt dann die Sendezeit
des Faxes. Danach müssen uns immer der Antrag im Original und die Berufsnachweise in
Kopie zugesandt werden.
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 Sie haben bereits ein- oder zweimal eine Abschlussprüfung auf der Grundlage einer
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Müssen Sie sich mit diesem Antrag anmelden?
Nein. Die Aufforderung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch. In diesem Fall handelt
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, sondern um eine reguläre Zulassung zur
Wiederholungsprüfung.

 Datenänderung notwendig?
Sollten sich an Ihren persönlichen Daten etwas geändert haben (neue Adresse ...), benötigen
wir lediglich eine formlose schriftliche Information an z.B. welche neue Adresse die weitern
Unterlagen (Prüfungseinladung, Gebührenbescheid, Zeugnis ...) gesandt werden sollen.
Dieses Schreiben senden Sie bitte an die Industrie- und Handelskammer,
Ausbildungsprüfungen, 59821 Arnsberg.

 Sie haben die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf dreimal (1 Teilname, 2
Wiederholungsprüfungen) nicht bestanden.
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Nein. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass eine Prüfung nur zweimal wiederholt
werden kann. Es gibt keine Möglichkeit mehr für Sie, diesen Abschluss zu erzielen.
Sollten Sie zwischenzeitlich mehrjährige Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in anderen
Bereichen nachweisen können, kann ein Antrag auf eine Externenprüfung in diesem anderen
Beruf gestellt werden (Einzelfallentscheidung).

 Sie können nicht an der beantragten Abschlussprüfung teilnehmen?
Wir verschieben Ihren Termin?
Terminverschiebungen auf eine spätere Abschlussprüfung sind möglich. Dazu bedarf es eines
formlosen, schriftlichen und rechtzeitigen Antrages. Sollte die Abmeldung nicht rechtzeitig
(mindestens zwei Wochen vor dem schriftlichen Abschlussprüfungstermin) und begründet
erfolgen, können Ihnen die Prüfungs- und Materialgebühren in Rechnung gestellt werden.