Broschüre Nordbrief 2016

Transcrição

Broschüre Nordbrief 2016
Wir haben etwas
für Sie, was überall
Gut ankommt.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Nordbrief:
Ihre Post in guten
Händen
Abholservice
Wir holen täglich Ihre gesamte Briefpost ab.
Sortierservice
Wir übernehmen die Sortierung Ihrer Geschäftspost in unserem Briefzentrum.
Frankierservice
Wir frankieren Ihre Geschäftspost auch für die DPAG.
Zustellservice
Wir nutzen die Verlagsstrukturen für die Zustellung Ihrer Geschäftspost.
Nachfassservice
Wir korrigieren kostenlos falsche Anschriften und stellen erneut zu.
Kuvertierservice
Wir verfügen über moderne Kuvertiertechnik.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
eine starke Allianz
im Norden und darüber
hinaus
Unter der Dachmarke Nordbrief arbeiten die Zustellorganisationen der größten Tageszeitungen im Norden zusammen. Mit unserem Beitritt eröffnen sich neue Möglichkeiten, von denen auch unsere Kunden profitieren. Die Allianz zwischen den „Kieler
Nachrichten“, dem SH:Z (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag), der Schweriner
Volkszeitung, der Ostsee-Zeitung und den Lübecker Nachrichten ermöglicht
eine leistungsstarke Postdienstleistung aus einer Hand zu einem günstigen PreisLeistungs-Verhältnis.
Unsere Zusteller kennen jedes Haus, jede Straße und jeden Briefkasten in der Region.
Sie sind der wichtigste Teil einer ausgefeilten Verlagslogistik. Täglich bringen allein
die Zusteller der Nordbrief Rostock GmbH über 250.000 Zeitungen (OZ und LN)
pünktlich und zuverlässig direkt ins Haus. Diesen Service wissen unsere Leser sehr zu
schätzen. Und wo wir schon mal auf dem Weg sind, können wir Ihre Geschäftspost
gleich mitnehmen. So erreichen Sie Ihre Empfänger in der Region absolut zeitnah und
zuverlässig – eben wie die Tageszeitung.
Geht Ihre Sendung über unsere Region hinaus, verfügen wir über ein bundesweites
Netz mit Partnern, die Ihre Post zu unseren Konditionen befördern. Oder wir frankieren Ihre Briefe mit dem DPAG-Porto und reichen sie an die Deutsche Post AG weiter.
Damit sparen Sie den Weg zum Postamt.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Vorteile, Die einfach
überzeugen
Für die Briefzustellung haben wir die Verlagslogistik in unseren Häusern ein ganzes Stück
weiter entwickelt. Das beginnt damit, dass eine Anlieferung der Briefe durch den Kunden
nicht erforderlich ist : Wir holen die Post ab. Bei mehr als 50 Briefen täglich sogar
kostenlos!
Danach werden die Sendungen, individuell erfasst, mit Barcode versehen, nach
Zustellbezirken sortiert und zugestellt. Auch der kostenlose Weitertransport zur DPAG
gehört zu unseren Leistungen.
Die lückenlose Sendungsverfolgung garantiert eine höherwertige nachvollziehbare
Briefzustellung. Bei Bedarf unternehmen wir zwei weitere Zustellversuche, inklusive einer
eventuell nötigen Adress-Recherche und -Korrektur. Das sichert unseren Kunden eine sehr
hohe Zustellqualität.
Wir bieten attraktive Konditionen für unsere Leistung. Der Kunde bezahlt erst, wenn
die Leistung von uns erbracht wurde. Die Rechnungslegung erfolgt alle 14 Tage.
Unsere Kunden können ihre Personal- und Materialkosten optimieren. Denn
für Kuvertierung, Sortierung, Frankierung oder Botengänge muss kein Personal gebunden
werden, auch der Aufwand für Technik und Verbrauchsmaterial sowie die Transportkosten
werden geringer.
Freundlich und kompetent. Ihre Ansprechpartner sind direkt vor Ort für Sie da.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kundennähe.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Unser
Verbreitungsgebiet
Rostock
Lübeck
Nordbrief-Partner
deutschlandweite
Kooperation
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Anlage Übersicht PLZ Nordbrief-Verbund
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In diesen Bereichen garantierte Zustellung durch den Nordbrief-Verbund. Hinzu kommen PLZ-Bereiche von
Partnerunternehmen, die Änderungen unterworfen sein können.
Ihre
Ansprechpartner
Freundlich und kompetent.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kundennähe.
Für Informationen und Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter
von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr, gern zur Verfügung.
Nordbrief Rostock GmbH
Standort Rostock, Richard-Wagner-Str. 1a, 18055 Rostock
Nils Gärber
Telefon: 0381/365 350
Telefax: 0381/365 180
E-Mail: [email protected]
Chistian Bull
Telefon: 0381/365 450
Telefax: 0381/365 180
E-Mail: [email protected]
Standort Lübeck, Herrenholz 10 -12, 23556 Lübeck
Katrin Heinatz
Telefon: 0451/1 44 40 00
Telefax: 0451/1 44 40 40
E-Mail: [email protected]
Sükran Krüger
Telefon: 0451/1 44 40 00
Telefax: 0451/1 44 40 40
E-Mail: [email protected]
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
PREISE:
SIE WOLLEN MEHR
LEISTUNG BEI WENIGER
KOSTEN. Dann sind Sie
bei uns richtig.
Bei der Preisgestaltung bieten wir bestmöglichen Service: Statt komplizierter Tariftabellen genügt eine ebenso schlichte wie nachvollziehbare Preisliste, der Sie auch
spezielle Leistungen und deren Kosten schnell entnehmen können.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Preisblatt 1
Standardleistungen
netto
Postkarte (bis 20 g)
Höchstmaße L 235 x B 125 x H 5 mm
Standardbrief (bis 20 g)
Höchstmaße L 235 x B 125 x H 5 mm
Kompaktbrief (bis 50 g)
Höchstmaße L 235 x B 125 x H 10 mm
Großbrief (bis 500 g)
Höchstmaße L 353 x B 250 x H 20 mm
Maxibrief (bis 1000 g)
Höchstmaße L 353 x B 250 x H 50 mm
Aufschläge Standardleistungen
Einwurf Einschreiben
(mit Rückschein, Preis zzgl. zum Briefporto)
Übergabe Einschreiben
(mit Rückschein, Preis zzgl. zum Briefporto)
0,42 c
0,54 c
0,74 c
1,17 c
1,90 c
1,50 c
3,00 c
Infopost (Massensendungen)
netto
Infopost „Standard“ (bis 20 g)
0,35 c
Infopost „Kompakt“ (21 bis 50 g)
0,47 c
Infopost „Groß“ (51 bis 500 g)
0,72 c
Infopost „Maxi“ (501 bis 1.000 g)
0,92 c
Lettershop
Kuvertierung
netto
0,03 c
Bereitstellung Briefkuvert0,04 c
alle Preise zzgl. 19 % MwSt.
Eine Nachbearbeitung nicht zustellbarer Infopost-Sendungen erfolgt ausschließlich bei einer deutlich
auf den Brief aufgebrachten Vorausverfügung. Nicht zustellbare Infopost-Sendungen ohne Vorausverfügung werden vernichtet.
Ist die Weiterleitung von Sendungen an die Deutsche Post AG notwendig, berechnen wir das jeweils
gültige Porto.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Preisblatt 2
Massensendungen
Als Massensendungen sind inhaltsgleiche Sendungen mit identischem Format und Gewicht zu verstehen, von denen mindestens 50 Stück eingeliefert werden. Die Zustellung von Infopost erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach
Einlieferung. Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge etc. sind keine Infopost. Wir behalten uns die Öffnung
von Sendungen zur Prüfung der Einlieferkriterien vor. Infopost bitte getrennt von der Tagespost bereitstellen und
deutlich kennzeichnen.
Abholung
Bei weniger als 50 Briefen pro Abholung wird eine Servicepauschale von 3,00 c netto erhoben, bei
50 oder mehr Sendungen entfällt diese Pauschale. Wir kümmern uns auch um Ihre Sendungen, die an
Adressaten außerhalb unserer Region gehen. Sie werden zusammen mit den anderen Sendungen bei
Ihnen abgeholt und wir übernehmen die Frankierung und Einlieferung bei der DPAG.
Frankierung und Einlieferung bei der DPAG: 0,03 c/Sendung* (Kurvertierservice auf Anfrage)
Weitere Leistungen
Das Firmenlogo auf Ihren Briefen. Kosten für Ihr Logo auf Nordbrief-Sendungen: 150,00 c. Kosten für Ihr
Logo auf DPAG-Sendungen: 200,00 c
Pakete
netto
GLS-Paket (bis 2 kg)
3,94 c
GLS-Paket (bis 5 kg)
5,29 c
GLS-Paket (bis 10 kg)
6,69 c
GLS-Paket (bis 15 kg)
8,20 c
GLS-Paket (bis 20 kg)
9,80 c
GLS-Paket (bis 30 kg)
18,22 c
GLS-Paket (bis 40 kg)
23,12 c
(max. Länge 200 cm, max. Breite 80 cm, max. Höhe 60 cm, max. Gurtmaß (Länge + Umfang) 300 cm).
Für die Paketbeförderung gelten die AGB für Paketbeförderung der Nordbrief Rostock
GmbH. Jedes Paket ist im Warenwert bis zu 750,00 c versichert.
Frankierservice
Für Sendungen, die über unser Zustellgebiet hinausgehen, bieten wir Ihnen einen Frankierservice an: Wir
frankieren Ihre Sendungen entsprechend des gültigen Portos der Deutschen Post AG und liefern sie an
das Briefzentrum der DPAG. Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen das jeweils gültige Porto der
Deutschen Post AG. Uns eventuell zustehende Rabatte werden dabei an Sie weitergegeben. Die Portoweiterberechnung ist von der Mehrwertsteuer befreit. Pro Frankiervorgang erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 3 Cent zzgl. Mehrwertsteuer. Bereits von Ihnen frankierte Sendungen werden kostenfrei an
die Deutsche Post AG weitergeleitet.
Alle Netto-Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
DER VERTRAG:
KLARE ABMACHUNGEN
SIND DIE BESTE BASIS
FÜR EINE GUTE
ZUSAMMENARBEIT.
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
BEFÖRDERUNGSVERTRAG
– Auftraggeber –
Firma 1 oder Name
Firma 2 oder Vorname
Straße, Nr.
Ansprechpartner
PLZ, OrtTelefon
E-MailTelefax
Beauftragt
– Auftragnehmer –
Nordbrief Rostock GmbH
Standort Rostock, Richard-Wagner-Str. 1a, 18055 Rostock
Standort Lübeck, Herrenholz 10-12, 23556 Lübeck
mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen.
§ 1 Einbezogene Bedingungen
Für dieses Vertragsverhältnis gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und
das Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und das Preis- und Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers sind in
das vorliegende Vertragsverhältnis einbezogen. Allein sie gelten für die Beförderungsleistungen, die
Neben- und Zusatzleistungen des Auftragnehmers.
§ 2 Lizenz
Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes lizenzpflichtigen Postdienstleistungen ist der Auftragnehmer Inhaber der durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn erteilten
Lizenz, die unter der Nummer P 03/1928 amtlich registriert ist.
§ 3 Gebiet
Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer mit der Zustellung seiner Briefsendungen im Zustellgebiet des Nordbriefverbundes siehe PLZ-Liste im Anhang.
§ 4 Abholtage, Abholzeit
Der Nordbrief wird, beginnend ab dem
an den nachfolgend bestimmten Tagen bei dem Auftraggeber die jeweils zu versendende Briefpost
nachmittags in Empfang nehmen. Den Wunschtermin der Abholung geben Sie bitte bei den jeweiligen
Abholtagen an. Um auf verkehrsbedingte Verzögerungen reagieren zu können, bitten wir Sie, uns ein
Zeitfenster von mindestens 45 Minuten zu nennen.
Abholung in den Geschäftsstellen nach Absprache.
Abholtage & Uhrzeiten:
Abholung nach Bedarf
Tägliche Abholung
Montag ab Uhr
Dienstag ab Uhr
Mittwoch ab Uhr
Donnerstag ab Uhr
Freitag ab Uhr
und/oder nach telefonischer Avisierung bis 18.00 Uhr am Vortag der Abholung.
§ 5 Fristgerechte Zustellung
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Briefsendungen an dem der Abholung folgenden
Werktag zuzustellen, sofern dem keine Zustellhindernisse (Empfänger unbekannt, Empfänger verzogen, Firma erloschen usw.) entgegenstehen oder eine termingenaue Zustellung vereinbart ist. Der
Auftragnehmer garantiert die fristgerechte Zustellung nach § 425 Absatz 1 HGB.
§ 6 Zusatzleistungen
Frankierservice
Posteinlieferung bei der DPAG
§ 7 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt 14-tägig, nachdem der Auftragnehmer seine Leistung erbracht hat. Die Rechnungsadresse ist die unter Auftraggeber angegebene Adresse. Sie lautet wie folgt:
Firma oder Name, Vorname
Straße, Nr.
Der Auftraggeber ist vorsteuerabzugsberechtigt
PLZ, Ort
ja
nein
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im
Übrigen richtet sich die Haftung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Anlage).
§ 9 Kündigung
Diese Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie ist von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung
einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar.
§ 10 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und der einbezogenen Regelungswerke bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarungen oder eines einbezogenen Regelungswerkes,
gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die
Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die der vertraglichen
Zielsetzung der Parteien am ehesten entspricht.
Hinweis nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz:
Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert, sofern sie für die Auftragsabwicklung
erforderlich sind.
Ort, Datum
Ort, Datum
Nordbrief Rostock GmbH, Geschäftsführer
Stempel, Unterschrift des Auftraggebers
Anlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis-/Leistungsverzeichnis
Anlage zum Beförderungsvertrag
vom (Datum)
FirmennameKundennummer
Straße, Nr.Ansprechpartner (für Briefrückläufer)
PLZ, OrtTelefon
Sendungen, die nicht zustellbar sind, werden wie folgt behandelt:
Sendungen mit neuer Anschrift:
zurück an den Absender
an die neue Adresse (ermittelt über die DPAG)
Infopost-Sendungen:
zurück an Absender
vernichten (Datentonne)
Bemerkungen
Datum, Stempel, Unterschrift
SEPA-Lastschriftmandat
Mandatsreferenz
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7426000000309910
Ich ermächtige die Nordbrief Rostock GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Nordbrief Rostock GmbH auf meinem Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen , beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Name und Anschrift des Kontoinhabers
Firma oder Name, Vorname
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Kreditinstitut
BIC
IBAN
Ort, DatumUnterschrift
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich der NordBrief Rostock GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge und vertragsähnliche Rechtsbeziehungen mit der NordBrief Rostock GmbH, Richard-WagnerStraße 1a, 18055 Rostock, nachfolgend: „NordBrief“, über die Beförderung Sendungen im Sinne des § 449 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) (nachfolgend
Sendungen genannt). Sie gelten insbesondere auch für Zusatz- und Nebenleistungen und umfassen insbesondere auch folgende Produkte und Leistungen:
- die Beförderung von Sendungen gemäß § 4 Nr. 1 PostG,
- den Dokumentenaustauschdienst gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PostG,
- die Durchführung von Konsolidierungsdienstleistungen und Vorbereitungsleistungen für
die Konsolidierung und Zustellung durch Drittunternehmen,
- die Postfachabholung von Sendungen aus Postfachanlagen der Deutschen Post AG
gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 PostG,
- die Sendungsbeförderung von Sendungen für das Ausland.
(2) Neben diesen AGB gelten die jeweils gültigen Preislisten und Produktverzeichnisse der NordBrief.
(3) Sofern durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Vereinbarungen der Parteien, die in Absatz 2 genannten Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die
Vorschriften über den Frachtvertrag Anwendung (§§ 407 ff. HGB).
(4) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Absender der Sendungen im Sinne dieser AGB ist der Versender. Einlieferer ist der im Auftrag der Versender tätige Übermittler von Sendungen an NordBrief.
(2) Konsolidierung ist die Bündelung und Vorsortierung von Sendungen durch die NordBrief oder durch Drittunternehmen zum Zwecke der vergünstigten Zustellung für die Absender oder
Einlieferer. Auch bei der Konsolidierung von Sendungen durch NordBrief oder durch Drittunternehmen erbringt NordBrief die vollständige Postdienstleistung für die Absender oder Einlieferer im
eigenen Namen. Die Konsolidierungsunternehmen werden für NordBrief als Nachunternehmen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 PostG tätig. Insoweit die sich anschließende Zustellleistung durch
das Unternehmen der Deutschen Post AG erbracht wird, erbringt die Deutsche Post AG ihre Postbeförderungsleistung unmittelbar gegenüber dem Konsolidierer (vgl. Beispiel 1 der Mitteilung des
Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2006 über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Entgelte für postvorbereitende Leistungen durch einen so genannten Konsolidierer,
(Geschäftszeichen: IV A 5 - S 7100 - 177/06). Drittunternehmen und das zustellenden Unternehmen (auch Deutsche Post AG) werden grundsätzlich als Nachunternehmen im Sinne von § 5 Abs.
2 Nr. 1 PostG tätig.
§ 3 Leistungen der NordBrief
(1) NordBrief erbringt die ihr obliegenden Leistungen grundsätzlich in der Weise, dass sie die Sendungen abholt, sortiert, frankiert, zum Bestimmungsort befördert und sie an den Empfänger unter
der vom Absender genannten Anschrift abliefert.
(2) Die Ablieferung erfolgt, soweit der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, durch Einlegen der Sendung in eine für den Empfänger bestimmte Vorrichtung - etwa
einen Hausbriefkasten – oder Hinterlassen der Sendung im Machtbereich des Empfängers. Die Zustellung kann auch dadurch erfolgen, dass die Sendung dem Empfänger, dessen Ehegatten, oder
einem durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsbevollmächtigten ausgehändigt wird. Sofern sich der Empfänger in einer Gemeinschaftseinrichtung befindet, kann die
Zustellung dadurch erfolgen, dass die Sendung einer von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen betraute Person ausgehändigt wird.
(3) Kann eine Sendung nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden, kann sie einem Ersatzempfänger, namentlich einem Angehörigen des Empfängers oder seines Ehegatten oder
einer Person, die in den Räumen des Empfängers anwesend ist, ausgehändigt werden. Darüber hinaus kann die Sendung Hausbewohnern und Nachbarn des Empfängers ausgehändigt werden,
wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind.
(4) Kann eine Sendung nicht in einer der in Absatz 2 und 3 genannten Weise abgeliefert werden, wird die Sendung dem Absender mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückgesandt. NordBrief
ist zum Zwecke einer erforderlichen Feststellung der Anschrift des Absenders zur Öffnung der Sendung berechtigt. Eine Sendung gilt als unzustellbar, wenn sie nicht in eine für den Empfänger
bestimmte Vorrichtung eingelegt werden konnte, eine zum Empfang berechtigte Person nicht angetroffen wurde oder der Empfang der Sendung durch den Empfänger, dessen Ehegatten oder einen
Empfangsberechtigten verweigert wurde. Eine Sendung gilt weiterhin als unzustellbar, wenn der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte.
(5) Ist es NordBrief unmöglich, eine unzustellbare Sendung an den Absender zurückzusenden, etwa wegen fehlender Absenderadresse, ist NordBrief berechtigt, die Sendung zu öffnen. Kann weder
der Absender noch ein anderer zum Empfang der Sendung Berechtigter ermittelt werden, ist NordBrief berechtigt, die Sendung nach Ablauf einer angemessenen Frist entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften zu vernichten. Unverwertbares oder verdorbenes Gut darf NordBrief unmittelbar vernichten.
(6) NordBrief bedient sich hinsichtlich der Erbringung ihrer Leistungen auch Drittunternehmen. NordBrief ist berechtigt, Sendungen Drittunternehmen zum Zwecke der Verarbeitung zu überlassen.
NordBrief ist außerdem berechtigt, ein Konsolidierungsunternehmen mit der Versandvorbereitung oder der Vorsortierung der Sendungen zu beauftragen. Grundsätzlich erbringen die Drittunternehmen Leistungen für NordBrief als Nachunternehmen oder als Nachunternehmerkette. NordBrief leistet gegenüber dem Absender oder Versender im eigenen Namen es sei denn, diese AGB
regeln im Einzelfall eine Abweichung.
(7) NordBrief übernimmt auch selbst die Vorsortierung von Sendungen zum Zwecke der Vorbereitung des Versandes und der Zustellung durch Drittunternehmen. Dazu sammelt NordBrief Sendungen verschiedener Absender, bündelt, sortiert und bereitet diese Sendungen für die Zustellung durch Drittunternehmen für die Absender in deren Namen vor (Konsolidierung). Die Leistungen der
NordBrief beziehen sich in diesem Falle auch auf die Sendungsvorbereitung und Weiterleitung an den für den Absender/ Einlieferer zustellenden Postdienstleister. NordBrief ist die Konsolidierung
und Weitergabe der Sendungen an andere Postdienstleistungs- oder Konsolidierungsunternehmen auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung der Absender / Einlieferer in deren Namen
erlaubt. NordBrief leistet gegenüber dem Absender oder Versender im eigenen Namen es sei denn, diese AGB regeln im Einzelfall eine Abweichung.
§ 4 Rechte und Pflichten des Absenders
(1) Der Absender hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Frachtbriefes (§ 408 HGB) für die Sendung.
(2) Der Absender hat die einzelnen Sendungen nach den Standards der NordBrief zu gestalten (insbesondere Einhaltung der Freimachungszonen und des Adressfeldes etc.). Er ist verpflichtet,
Beklebungen, das Aufbringen von Stempeln oder andere Maßnahmen, die zur Weiterbeförderung der Sendung erforderlich sind, zu dulden.
(3) Der Absender ist verpflichtet, die Sendung so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch der NordBrief keine Schäden entstehen. Er hat die Sendung
ausreichend zu kennzeichnen. Die §§ 410 und 411 HGB bleiben im Übrigen unberührt.
(4) Der Absender ist verpflichtet, die Sendung mit der entsprechenden Zusatzleistung und Haftungssumme (z. B. Wertbrief) zu wählen, die seinen möglichen Schaden bei Verlust, Beschädigung
oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäßer Leistung in ausreichendem Maße abdeckt.
(5) NordBrief übernimmt für den Inhalt der einzelnen Sendungen keinerlei Verantwortung. Die Verantwortung und das Risiko sämtlicher Folgen, die aus dem Versand unzulässiger Güter erfolgen,
auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB, trägt allein der Absender.
(6) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn sie vor der Übernahme/Übergabe der Sendung erteilt werden (Vorausverfügung). Ein Anspruch des Absenders auf Beachtung von Weisungen, die NordBrief erst nach Übernahme/Übergabe der Sendungen erteilt werden, besteht nicht. §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(7) Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender nach Übergabe/Übernahme der Sendung gemäß § 415 HGB ist ausgeschlossen.
§ 5 Vertragsverhältnis; Begründung und Ausschluss
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen NordBrief und dem Absender begründet. Ein Beförderungsvertrag
kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen NordBrief und dem Absender zu Stande. Ein Beförderungsvertrag kommt auch zu Stande durch die Übergabe der Sendung durch den Absender oder Einlieferer an NordBrief oder deren Erfüllungsgehilfen oder durch die tatsächliche Übernahme der Sendung in die Obhut der NordBrief. Ein Beförderungsvertrag kommt jedoch nicht zu
Stande, wenn die Sendungen gemäß Absatz 2 vom Transportgut ausgeschlossene Güter enthalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beförderung eines solchen Gutes ausdrücklich schriftlich
zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders gelten nicht. Diesen wird bereits an dieser Stelle widersprochen.
(2) Vom Transport ausgeschlossen sind folgende Güter: - Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen
oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, - Sendungen, die dazu geeignet sind, durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit Personen zu
verletzen, zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen, - Sendungen, die lebende Tiere, einschließlich wirbelloser Tiere, Tierkadaver oder Teile von Tierkadavern, Körperteile oder sterbliche
Überreste von Menschen enthalten, - Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, insbesondere Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht
entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive und infektiöse Stoffe enthalten, - Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Schmuck, Uhren, Edelsteine- und
metalle, Unikate, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten enthalten, es sei denn, es wurde eine entsprechende schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen.
(3) Für den Fall, dass eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB oder den weiteren in § 1 Abs. 2 genannten Bedingungen nicht entspricht, kann
NordBrief wahlweise
- die Annahme der Sendung verweigern,
- eine bereits übergebene bzw. übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung durch den Absender bereitstellen,
- diese ohne vorherige Benachrichtigung des Absenders befördern und ein entsprechendes Entgelt nachfordern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Verdacht auf eine ausgeschlossene Sendung
oder auf einen sonstigen Vertragsverstoß besteht und der Absender auf Verlangen von NordBrief Angaben zum Inhalt der Sendung verweigert.
(4) Entsteht erst nach der Übergabe/Übernahme der Verdacht, dass es sich bei der Sendung um eine ausgeschlossene Sendung handelt oder dass weitere Vertragsverstöße vorliegen, ist der
Absender verpflichtet, NordBrief auf Verlangen Angaben über den Inhalt der Sendung zu machen. Verweigert der Absender diese Angaben, ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für den Fall, dass NordBrief nach der Übernahme/Übergabe der Sendung Kenntnis davon erlangt, dass es sich um ein ausgeschlossenes Transportgut handelt.
(5) Eine Verpflichtung der NordBrief zur Prüfung von Sendungen auf Beförderungsausschlüsse im Sinne des Absatz 2 besteht nicht. NordBrief ist jedoch berechtigt, bei Verdacht auf solche
Ausschlüsse die Sendungen zu öffnen und zu überprüfen. Der Absender kann selbst dann keine Rechte in Bezug auf Vertragsschluss, Behandlung der Sendung, geschuldetes Entgelt, Haftung etc.
aus der unbeanstandeten Annahme und der Beförderung der Sendung durch NordBrief geltend machen, wenn er diese mit einer Kennzeichnung versehen hat, die auf eine unter Absatz 2 und 3
genannte Beschaffenheit der Sendung hinweist.
(6) NordBrief ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Beförderung der Sendung zu unterbrechen, wenn die Sendung sich aus einem der in diesen AGB genannten Gründen als für die Beförderung ungeeignet herausstellt.
(7) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der NordBrief geltend machen. Ausnahmsweise kann auch der
Empfänger Ansprüche gemäß § 421 HGB in eigenem Namen geltend machen, soweit er die Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts übernommen hat.
Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben in diesem Falle unberührt.
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§ 6 Entgelt
Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit des Absenders gegenüber NordBrief gilt die jeweils aktuelle gültige Preisliste der NordBrief.
§ 7 Briefmarken
(1) Soweit das Sendungsentgelt für die Postdienstleistung der NordBrief durch Briefmarken entrichtet wird, finden die Bestimmungen dieser AGB Anwendung, soweit sich nicht nachfolgend etwas
anderes ergibt. Briefmarken von NordBrief gelten für die Annahme von Briefsendungen über stationäre Einrichtungen (z.B. Sammelstellen und/oder Briefkästen) von NordBrief für Kunden ohne
feste Vertragsbindung (Gelegenheitskunden) gegen Vorkasse.
(2) Bei einer Unterfrankierung von Sendungen behält sich NordBrief das Recht vor, die weiteren Kosten zzgl. Mahnkosten dem Absender in Rechnung zu stellen.
(3) NordBrief ist nicht verpflichtet, Briefmarken gegen Erstattung des Nennwertes der Briefmarke zurückzunehmen. Briefmarken von NordBrief dürfen nicht als sonstiges Zahlungsmittel verwendet
werden.
§ 8 Zusammenarbeit mit Drittunternehmen
(1) NordBrief ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für NordBrief als Nachunternehmen oder im Rahmen einer Nachunternehmerkette tätig (vgl. § 3 Abs. 6 dieser AGB). Nur insoweit NordBrief unfrankierte Sendungen übernimmt, nicht konsolidiert oder
konsolidieren lässt und diese Sendungen selbst mit dem Porto der Deutschen Post AG für den Absender frankiert und dies Unternehmen zur anschließenden Zustellung einsetzt, beauftragt NordBrief
das Unternehmen der Deutschen Post AG im Namen des Absenders für den Absender ein (Portoverauslagung). Ein Vertragsverhältnis über die Beförderungen der Sendungen kommt nur in dem
Falle dieser Portoverauslagung und Zustellung durch die Deutsche Post AG ausschließlich zwischen dem Absender und dem Unternehmen der Deutschen Post AG zustande. NordBrief handelt nur
in diesem Falle lediglich als Beförderungsmittler. NordBrief hat in diesem Falle einen Anspruch auf Ersatz der entsprechenden Portoauslagen zzgl. einer Servicepauschale.
(2) NordBrief ist berechtigt, Sendungen des Absenders zu übernehmen, die mit dem Porto der Deutschen Post AG bereits frankiert sind bzw. unfrankierte Sendungen zu übernehmen. NordBrief
ist berechtigt, Post-Konsolidierungsunternehmen mit der Sendungsaufbereitung, Vorsortierung und Zustellung (Konsolidierungsleistungen) von vorfrankierten und unfrankierten Sendungen zu
beauftragen. Diese Post-Konsolidierungsunternehmen sortieren die Sendungen ausschließlich für NordBrief vor und liefern die Sendungen dann bei dem Unternehmen der Deutschen Post AG zum
Zwecke der Zustellung für das Konsolidierungsunternehmen ein. Das Konsolidierungsunternehmen wird in diesem Falle als Nachunternehmen für NordBrief tätig. NordBrief erbringt gegenüber
dem Absender eine vollständige Postbeförderungsleistung, auch insoweit sie tatsächlich durch das Unternehmen der Deutschen Post AG erfolgt.
(3) NordBrief handelt auch im Falle der Erbringung und bei der Beauftragung von Konsolidierungsleistungen bei Drittunternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. NordBrief erbringt
gegenüber dem Absender auch in diesem Falle eine vollständige umsatzsteuerpflichtige Postbeförderungsleistung. NordBrief handelt in diesem Falle auf Grundlage des so genannten Beispiel 1
der Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2006 über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Entgelte für postvorbereitende Leistungen durch einen so genannten
Konsolidierer, (Geschäftszeichen: IV A 5 - S 7100 - 177/06).
(4) NordBrief ist berechtigt, etwaig durch die Deutsche Post AG oder über Drittunternehmen an NordBrief gewährte Konsolidierungsrückvergütungen („Rabatte“) für sich als Leistungsentgelt zu vereinnahmen. Diese Rabatte werden nicht an den Absender oder Versender ausgekehrt, sondern als Vergütung für die Konsolidierungsleistung durch NordBrief einbehalten. Auch die an NordBrief
über einen Konsolidierer ausgezahlten Konsolidierungsvergütungen vereinnahmt die NordBrief als Leistungsentgelt für sich. Eine, auch nur anteilige, Weitergabe dieser Konsolidierungsvergütungen
an den Absender oder Versender ist nicht geschuldet.
§ 9 Haftung
(1) NordBrief haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen sind, die die NordBrief oder ihre Leute in Ausübung ihrer Verrichtung vorsätzlich oder leichtfertig
oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachstehenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt nicht für Schäden,
die im Zusammenhang mit der Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Gütern oder anderen nicht bedingungsgerechten Sendungen entstehen. Für Schäden, die aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der NordBrief oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die NordBrief unbegrenzt.
(2) Im Übrigen haftet die NordBrief bei Verlust, Beschädigung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Haftungshöchstgrenzen. Die Haftung ist auf unmittelbare vertragstypische Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. NordBrief haftet nicht bei Schäden,
deren Ursache sie auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen sie nicht hätte abwenden können, insbesondere bei Streik, höherer Gewalt u. ä. Eine Haftung der
NordBrief ist ferner ausgeschlossen, wenn die Ursache des Schadens in einer Handlung oder einem Unterlassen des Absenders, des Empfängers, des Eigentümers oder eines sonstigen Dritten liegt.
Die Vorschriften der §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB bleiben im Übrigen unberührt. Gleiches gilt für andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse. Eine Haftung der NordBrief
ist darüber hinaus ausgeschlossen für Schäden an nach diesen AGB von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen.
(3) Die in Absatz 2 genannte Haftungshöchstgrenze beträgt neben dem Haftungshöchstbetrag des § 431 Abs. 1 HGB bis zu 25,00 c je Sendung, es sei denn, die Sendung wurde durch korrekte
Deklarierung des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung (z. B. versicherte Wertbriefe) mit einem höheren Wert bestimmt. Die Haftung wegen Überschreitung eines vereinbarten
Ablieferungstermins ist auf das einfache Entgelt für die Beförderung (Erstattung des Entgelts) beschränkt.
(4) Der Verlust einer Sendung wird unwiderleglich vermutet, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Über-gabe/Übernahme an den Empfänger abgeliefert worden ist und der Verbleib der
Sendung nicht ermittelt werden kann. § 424 HGB bleibt im Übrigen unberührt. Es gilt § 438 HGB für die Schadensanzeige.
(5) Die Haftung des Absenders nach § 414 HGB bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die der NordBrief oder Dritten durch die Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Sendungen oder durch die Verletzung einer der Pflichten des Absenders nach diesen AGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften entstehen. Der Absender stellt die NordBrief insoweit von
jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.
§ 10 Rücktrittsrecht, Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnis
von der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren des Absenders. Hat NordBrief den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch
der NordBrief gegenüber dem Absender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Absender den wichtigen Grund zu vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer
Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste der NordBrief zu zahlen, mindestens jedoch 20 % des gesamten
Auftragswertes, es sei denn, der Absender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von NordBrief nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung
oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen NordBrief auch
innerhalb des Verzuges-, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder -erschwerung kann NordBrief
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten
Ereignisse bei NordBrief oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch NordBrief begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders. Abschnitt 9 Abs. 1
bleibt unberührt:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Absender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des
Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von NordBrief bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.
§ 11 Ausschlussfristen, Verjährung
(1) Alle Ansprüche müssen gegenüber NordBrief unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach § 9 sind ausgeschlossen, wenn der Absender oder der Empfänger den
Verlust, den Teilverlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung, im Falle des Verlusts innerhalb von sieben Tagen nach dem
vorgesehenen Ablieferungszeitpunkt anzeigt. Im übrigen gilt § 438 HGB.
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des HGB.
§ 12 Datenschutz, Datenverwendung
(1) NordBrief unterliegt der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz und den Vorschriften des
Strafgesetzbuches über das Brief- und Postgeheimnis.
(2) NordBrief ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages Daten, die ihr vom Absender oder Empfänger bekannt gegeben wurden, zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu
verarbeiten.
(3) NordBrief ist weiterhin berechtigt, Daten und Auskünfte über den Beförderungs- oder Ablieferungsverlauf der einzelnen Sendungen zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten.
Die Datenspeicherung und die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken. Eine Übermittlung von Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen bestehender Gesetze
und Verordnungen statt.
§ 13 Sonstige Regelungen
(1) Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Absenders gegen NordBrief ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Geldforderungen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.
(3) Zusätzliche Geschäftsbedingungen zu SEPA: Der Geschäfts-/Privatkunde ist damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche
mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenem Kundenkonto abgebucht, kürzer als 5 Tage ist.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Beförderungsverträgen, die
diesen AGB unterliegen, ist Rostock.
Stand November 2013
Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung
Postanschriften
Nordbrief Rostock GmbH
Standort Rostock
Richard-Wagner-Str. 1a
18055 Rostock
Nordbrief Rostock GmbH
Standort Lübeck
Herrenholz 10 -12
23556 Lübeck
www.nordbrief-ostsee.de
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