Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
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Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Pension Cross-border Defined ContributionPläne in Europa 2 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Inhalt 4 Einleitung 4 Altersversorgungsmärkte in Europa 10 Marktpraxis bei grenzüberschreitenden DC-Plänen in Europa 17 Fazit Impressum Allianz Global Investors GmbH Bockenheimer Landstr. 42 – 44 60323 Frankfurt am Main Global Capital Markets & Thematic Research Hans-Jörg Naumer (hjn), Ann-Katrin Petersen (akp), Stefan Scheurer (st) Unsere aktuellen Studien finden Sie direkt unter www.allianzglobalinvestors.de Alle Publikationen sind abonnierbar unter www.allianzglobalinvestors.de / newsletter Verpassen Sie auch unsere Podcasts nicht: www.allianzgi.de / podcast Allianz Global Investors www.twitter.com/AllianzGI_DE 3 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Einleitung 1. Altersversorgungsmärkte in Europa Europa wächst immer enger zusammen. Unternehmen operieren zunehmend international und erbringen Leistungen grenzüberschreitend. Neben damit verbundenen operativen Herausforderungen stehen Unternehmen vor der Aufgabe, unterschiedliche Pensionspläne in verschiedenen europäischen Ländern oder weltweit zu managen. Zudem findet ein grundlegender Wandel statt: Unternehmen stellen von sogenannten Defined Benefit (DB)-Plänen auf Defined Contribution (DC)-Pläne um. Von Mitarbeitern fordert dieser Wandel mehr Eigenverantwortung. Gleichzeitig suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, Komplexität zu verringern und Kosten für Pensionspläne zu senken. Folglich haben Unternehmen – vor allem große multinationale Konzerne – begonnen, insbesondere für DC-Pläne grenzüberschreitende Lösungen in Betracht zu ziehen. Besteht bereits ein Trend hin zu grenzüberschreitenden Lösungen? Wie sieht die aktuelle Marktpraxis aus und konzentriert sie sich auf bestimmte Märkte? Und welcher Zusammenhang besteht mit dem Wandel der Altersvorsorge? Diese Publikation liefert einen Überblick zu diesen Fragestellungen sowie das regulatorische Umfeld und bietet einen auf aktuellen Entwicklungen basierenden Ausblick. Die Altersversorgungslandschaft in Europa hat sich in den vergangenen Jahrzehnten beträchtlich verändert. Die Veränderungen sind vielschichtig und fallen in einzelnen Ländern unterschiedlich aus. Die nachfolgend aufgezeigten Entwicklungen lassen sich jedoch verbreitet beobachten und sind Kernaspekte für die meisten Akteure: • Der Trend zur Einrichtung von DCPlänen bzw. zur Umstellung von DB-Plänen auf DC-Pläne ist ungebrochen (vgl. Abschnitt 1.1.). • Jeder Einzelne ist zukünftig zu mehr Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge angehalten (vgl. Abschnitt 1.2.). • Die Globalisierung hat auch die Praxis der Altersversorgung erfasst (vgl. Abschnitt 1.3.). 1.1 Trend zu DC-Plänen in Europa Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Finanzierung von DB-Plänen sehr kostenintensiv werden kann. In der Vergangenheit war unter anderem das hohe Zinsniveau eine Stütze, den Finanzierungsbedarf solcher Pläne zu decken. Die Situation hat sich aufgrund des Niedrigzinsumfelds in der aktuellen Phase der finanziellen Repression merklich geändert. Wolfgang Deschka arbeitet seit 2011 für Allianz Global Investors im Bereich Pensions. Davor war er für einen Pensionsfonds in Wien sowie als Senior Pension Consultant bei einer Gesellschaft von Unicredit und einem Beratungshaus in München tätig. Bei Allianz Global Investors verantwortet er das VorsorgePlusKonto, ein fondsbasiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung für den deutschen Markt. Darüber hinaus betreut er Unternehmenskunden bei der Umsetzung nationaler und grenzüberschreitender Pensionslösungen. Wolfgang Deschka hat an der Universität Wien Jura studiert und ist Certified International Investment Analyst (CIIA). 4 Kasten 1: Defined Contribution (DC) und Defined Benefit (DB) DC bedeutet, dass Beiträge geleistet werden, etwa basierend auf einer vereinbarten Beitragsformel. Die spätere Altersleistung hingegen ist vorab nicht bekannt. – Beispiel eines DC-Plans ist die Zusage eines Arbeitgebers, einen Beitrag in Höhe von x % des Gehalts des Mitarbeiters in einen Plan einzuzahlen. – Bei einem DC-Plan hat der Mitarbeiter / Planteilnehmer die Chance auf die Anlagerenditen, trägt aber auch die Anlagerisiken. DB bedeutet Leistungszusagen des Arbeitgebers / Plansponsors, die durch den Plan bestimmt sind. Der Mitarbeiter / Planteilnehmer hat also zum Fälligkeitsdatum Anspruch auf die im Plan definierten Leistungen. Dementsprechend trägt der Arbeitgeber / Plansponsor das damit einhergehende Anlagerisiko. Die Begriffe DC und DB legen jedoch nicht fest, wer den Plan finanziert. So gibt es beispielsweise DC-Pläne, in welche Mitarbeiter oder Arbeitgeber oder auch beide Seiten einzahlen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend stellen immer mehr Arbeitgeber auf DC-Pläne um, soweit es in den einzelnen Ländern rechtlich möglich ist. Dies betrifft sowohl die Umstellung ehemaliger DB-Pläne auf DC-Pläne als auch die Implementierung neuer Pläne, die von Anfang an als DC-Pläne eingerichtet werden. Europaweit ist der Trend hin zu DC-Plänen allgemein evident, in den einzelnen Ländern jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. Ein hoher Anteil an DC-Plänen in der Altersversorgungslandschaft findet sich zum Beispiel in Dänemark, Irland, Schweden und in der Schweiz (siehe Schaubild 1). Schaubild 1: Altersversorgungslandschaft Europa Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DB und kaum Veränderung Griechenland Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC Luxemburg Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DC oder substanzielle Verlagerung hin zu DC 10 % bis 50 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC Bulgarien Kroatien Tschechische Rep. Estland Lettland Litauen Rumänien Slowakei Slowenien Türkei 10 % bis 50 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DC oder substanzielle Verlagerung hin zu DC Österreich Ungarn Italien Polen Portugal Spanien Über 50 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC Belgien Finnland Frankreich Niederlande Über 50 % Altersversorgungsvermögen in % des Bruttoinlandsprodukts, vorwiegend DC oder substanzielle Verlagerung hin zu DC Dänemark Irland Schweden Schweiz Großbritannien SE FI NO EE LV DK IE UK Deutschland Norwegen LT NL BE FR PL DE CZ LU CH IT AT SI HR SK HU RO BG PT ES EL TR Quelle: Allianz International Pensions 5 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Gemessen an den Vermögenswerten in Altersvorsorgeplänen. 1 Quelle: Towers Watson, Global Pension Asset Study 2013; Die DC-Vermögenswerte in Großbritannien beliefen sich Ende 2012 auf rund 711 Mrd. US-Dollar (= ca. 540 Mrd. Euro). 2 Das Land in Europa mit dem größten Anteil1 an DC-Plänen ist Großbritannien. Dort ist es in den vergangenen zehn Jahren zu einer merklichen Verschiebung hin zu DC-Plänen gekommen. Diese Entwicklung folgte dem allgemeinen Trend, Verantwortung hin auf Planteilnehmer und weg von Arbeitgebern zu verlagern und damit einhergehend DB-Pläne zu schließen sowie neue Pläne mit DCStrukturen einzuführen. Einer globalen Studie des Beratungshauses Towers Watson zufolge waren Ende 2012 rund 540 Mrd. Euro in DCPlänen investiert.2 1.2 Ist jeder Einzelne bereit, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen? In Zeiten des demografischen Wandels und sinkender sozialer Absicherung muss jeder Einzelne mehr Verantwortung für den eigenen Ruhestand übernehmen. Die ergänzende Altersvorsorge wird zur Notwendigkeit, um Kürzungen bei staatlichen Renten auszugleichen und drohender Altersarmut entgegenzuwirken. Mehr Eigenverantwortung bedeutet für Mitarbeiter / Teilnehmer eines Pensionsplans auch, aktuelle Entwicklungen stärker im Blick haben zu müssen. Die allgemeine Umstellungstendenz auf DC-Pläne ist einer der zu berücksichtigenden Faktoren. Der Grund: Werden Investments eines DC-Plans von Marktbewegungen des Kapitalmarktes erfasst, wirkt sich dies unmittelbar auf das von den Planteilnehmern im DC-Plan angesparte Altersvorsorgeguthaben aus. Die Planteilnehmer sind somit gut beraten, dem Thema erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Diskussionen um Investment-Risiken Die Tatsache, dass Planteilnehmer im Falle eines DC-Angebots Investmentrisiken ausgesetzt sind, die direkten Einfluss auf den Lebensstandard im Alter haben, hat im Zuge der Turbulenzen an Kapitalmärkten vielerorts zu Diskussionen geführt. Ein Beispiel ist Großbritannien: Steve Webb, der für Altersversorgung verantwortliche Minister, stellte dort im Jahr 2012 eine Initiative mit dem Titel „Defined Ambition“ vor. Zentrale Frage der Diskussion ist, ob eine neue Struktur für Pensionspläne notwendig ist, um Anlagerisiken besser auf Mitarbeiter / Planteilnehmer und auf Arbeitgeber zu verteilen. Dies könnte 6 eine Rückkehr zu DB-ähnlicheren Strukturen bedeuten und damit eine Entwicklung weg von DB und hin zu DC zumindest in Teilbereichen wieder umkehren. Das letzte Wort in dieser Debatte ist in Großbritannien noch nicht gesprochen. Unabhängig von dieser Großbritannien spezifischen Diskussion stellt sich allgemein die Frage, welche Handlungsoptionen ein Arbeitgeber hat, der seine Mitarbeiter bestmöglich unterstützen möchte – im Hinblick auf Altersvorsorgebedürfnisse sowie bei der Übernahme von mehr Eigenverantwortung. Ein Teil der Antwort kann in der Einrichtung von Plänen liegen, die unverhältnismäßige Investitionsrisiken für Planteilnehmer zu vermeiden versuchen, indem sie Anlagekonzepte mit einem passenden Risikoniveau und zugleich attraktivem Renditepotenzial bieten. Ein Schlüssel kann außerdem sein, Mitarbeiter und Planteilnehmer beim Ausbau von Kapitalmarktwissen zu unterstützen. Nicht zuletzt wird der Aspekt der Verständlichkeit immer wichtiger. Das bedeutet für Unternehmen, DC-Pläne anzubieten, die auf leicht verständlichen und transparenten Lösungen und Anlagekonzepten beruhen. Verständlichkeit und Transparenz Das zunehmende Bedürfnis nach Verständlichkeit und Transparenz ist eng mit den fortlaufenden Veränderungen des regulatorischen Umfelds verflochten. Vertrauen in und Verständnis von Kapitalmärkten und Produkten sind offensichtlich entscheidend für jeden, der mehr Eigenverantwortung übernehmen soll. Insbesondere der Transparenzaspekt wurde bei jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen groß geschrieben. Ein markantes Beispiel ist die Initiative RDR (Retail Distribution Review) in Großbritannien, die Ende 2012 in Kraft trat. Der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority zufolge hat RDR zu neuen, aktualisierten Regelungen geführt, um die Transparenz von Investment-Beratungsleistungen zu verbessern. Insbesondere verlangt RDR von Beratern die Offenlegung, ob die Leistungen unabhängig oder einge- schränkt auf bestimmte Produkttypen oder Produkte von einer limitierten Zahl von Anbietern erfolgen. In Zusammenhang mit betrieblichen Vorsorgemodellen hat RDR ein Verbot von Provisionen eingeführt, das für neue „group personal pensions schemes“ gilt bzw. für Investmentprodukte, die als Alternativen zu solchen Modellen verkauft werden.3 Neue Regelungen sind zum 1. Januar 2013 auch in den Niederlanden in Kraft getreten. Seitdem gilt dort unter anderem ein Verbot von Vertriebsprovisionen4, sodass es in der dortigen Marktpraxis zu einer Umstellung auf gebührenbasierte Beratungsansätze kommt. In Deutschland finden derzeit Überlegungen statt, wie mit der Forderung aus Brüssel nach Obergrenzen für Vertriebsprovisionen umgegangen werden kann. Anbieter und Verbände erarbeiten aktuell entsprechende Vorschläge.5 Es ist offensichtlich, dass die beschriebenen Initiativen den Weg für eine künftig stärkere Verbreitung der ergänzenden Altersversorgung ebnen sollen. Darauf ist auch die EUKommission fokussiert. Sie erklärte im Zuge einer Diskussion um Angemessenheit und Nachhaltigkeit6: „Der ergänzenden Altersvorsorge muss bei der Sicherung der zukünftigen Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe eine größere Rolle zukommen.“ Dies wiederum würde jedem Einzelnen mehr eigenverantwortliches Handeln abverlangen, womit sich der Kreis zu dem in diesem Kapitel beschriebenen Aspekt schließt. 1.3 Globalisierung und die Rolle der IORP-Richtlinie7 Die Globalisierung hat die Altersversorgungspraxis erfasst. Insbesondere multinationale Konzerne sind heutzutage mit der zunehmenden Mobilität ihrer Mitarbeiter bei einem gleichzeitig oft komplexen Nebeneinander von unterschiedlichen lokalen Altersversorgungsplänen konfrontiert. Daher wird es für Unternehmen immer wichtiger, Vorsorgepläne ganzheitlich und standortübergreifend zu betrachten und daraus abgeleitet neue Ansätze in Erwägung zu ziehen. Grenzüberschreitende Pensionspläne sind eine Option, Altersversorgung auf breiterer Basis zu organisieren. Die Ziele, die Unternehmen hiermit verfolgen, sind oft vielfältig und komplex: In aller Regel besteht ein Bezug zu folgenden Aspekten: • Erreichen einer besseren „Governance“ über die betrieblichen Altersversorgungspläne an verschiedenen Standorten. • Einführung einheitlicher Standards und Harmonisierung der Pläne inklusive ihrer Anlagestrategien in verschiedenen Ländern, um Unterschiede zu reduzieren. Quelle: http://www.fca. org.uk/your-fca/documents/finalised-guidance/ fsa-fg1215 und http:// www.fca.org.uk/firms/ being-regulated/retailinvestments/. 3 Dieses gilt für sogenannte Nicht-MiFID-Produkte, vor allem komplexe Versicherungsprodukte. 4 Quelle: http:// www.sueddeutsche. de/wirtschaft/ versicherungsbranchelebensversichererwollen-provisionendeckeln-1.1750012. 5 Quelle: EU-Kommission, WEISSBUCH Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten, COM(2012) 55 final, 16. Februar 2012. 6 EU-Richtlinie 2003 / 41 / EG; IORP steht für „Institution for Occupational Retirement Provision“ (deutsch: Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, abgekürzt EbAV); die EU-Richtlinie wird auch als EbAV-Richtlinie oder Pensionsfonds-Richtlinie bezeichnet. 7 7 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Kasten 2: IORP Auch für betriebliche Pensionsfonds in der EU gelten die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet beispielsweise: • Pensionsfonds können die Verwaltung betrieblicher Altersversorgungssysteme für Unternehmen, die in einem anderen EU-Land niedergelassen sind, übernehmen. • Europaweit tätige Unternehmen benötigen für sämtliche Filialen in ganz Europa nur einen einzigen Pensionsfonds. Im Gegenzug für diese Freiheiten gelten strenge Aufsichtsstandards, die einen angemessenen Schutz der Mitglieder und der Begünstigten von Pensionsfonds sicherstellen. Die Geschäftstätigkeiten dieser Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (abgekürzt EbAV; englische Bezeichnung: „Institution for Occupational Retirement Provision” – IORP) in allen EU-Ländern sind in der Richtlinie 2003 / 41 / EG geregelt. Quelle: Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/internal_market/pensions/index_de.html • Erzielen von Skaleneffekten, indem zentralisierte, effektive und kosteneffiziente Administrationsprozesse eingeführt sowie Vermögenswerte der Altersvorsorgepläne in einem grenzüberschreitenden Vehikel zusammengeführt werden. Rolle der IORP-Richtlinie Grenzüberschreitende Pensionspläne würden heute wohl nicht existieren ohne die Bemühungen der EU-Kommission, Cross-border- 8 Aktivitäten zu forcieren und Änderungen des regulatorischen Rahmens zu fördern. Die Einführung der sogenannten IORP-Richtlinie vor einigen Jahren war dementsprechend ein erster entscheidender Schritt, einheitliche aufsichtsrechtliche Standards als Voraussetzung für grenzüberschreitende Pensionspläne zu schaffen. Insbesondere multinationale Konzerne haben in den vergangenen Jahren dementsprechend grenzüberschreitende Altersvorsorgepläne eingeführt oder zumindest in Erwägung gezogen. Die Zahl solcher Pläne ist nach Umsetzung der IORP-Richtlinie angestiegen. Verglichen mit rein lokalen Plänen sind Altersversorgungseinrichtungen mit grenzüberschreitenden Plänen jedoch noch klar in der Minderheit. Die EU-Kommission hat dies erkannt und in einem 2009 veröffentlichten Bericht8 ihre Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass „die IORP-Richtlinie bereits zu ersten Ergebnissen in der Schaffung eines europaweit organisierten Binnenmarkts für die betriebliche Altersversorgung geführt hat. Es wird mehr Zeit benötigt, bis die Auswirkungen der Richtlinie vollständig zum Tragen kommen.“ Derzeit wird über eine Überarbeitung der Richtlinie und die Einführung eines risikobasierten Ansatzes bei der Aufsicht von IORPs diskutiert. Verbreitung von IORPs Der aktuelle Stand spiegelt sich in den Zahlen zur Verbreitung von grenzüberschreitenden IORPs wider, die jährlich in einem Bericht der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) veröffentlicht werden. Dem jüngsten Bericht zufolge9 gab es per Juni 2013 in Europa 82 grenzüberschreitende IORPs (siehe dazu auch Schaubild 2). Die Zahl der gemeldeten „Herkunftsmitgliedstaaten“, in denen IORPs ansässig sind, betrug 9. Die Zahl der „Tätigkeitsmitgliedstaaten“, d. h. Länder mit Plänen, die von IORPs aus anderen Herkunftsmitgliedstaaten geführt wurden, belief sich auf 19. Bericht der Kommission zu einigen Hauptaspekten der Richtlinie 2003 / 41 / EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, KOMM (209= 2013). 8 EIOPA-BoS-13 / 134, veröffentlicht am 24. Juli 2013, Stand: 1. Juni 2013. 9 Bei genauerer Betrachtung der geografischen Verteilung grenzüberschreitender IORPs in Europa wird deutlich, dass diese vor allem in den angelsächsischen Ländern – Großbritannien und Irland – verbreitet sind. Ein Grund dafür: Bestimmte regulatorische Aspekte, die in der IORP-Richtlinie nicht behandelt werden (z. B. einheitliche Steuerstandards), weisen in diesen Ländern mehr Gemeinsamkeiten auf, als es zwischen anderen europäischen Ländern in deren Verhältnis zueinander der Fall ist. Der Bericht enthält zwar keine genauen Angaben, wie viele dieser IORPs für DBPläne und / oder DC-Pläne genutzt werden; dennoch ist erkennbar, dass gerade diese beiden Länder gleichzeitig auch eine signifikant hohe Zahl an DC-Plänen im Vergleich zu anderen europäischen Länder aufweisen (vgl. Abschnitt 1.1.). Schaubild 2: Verbreitung grenzüberschreitender IORPs 90 80 84 76 70 84 82 78 70 60 50 40 48 30 35 36 36 37 39 39 29 20 10 0 2007 2008 Grenzüberschreitende IORPs 2009 2010 2011 2012 2013 IORPs zwischen Irland und UK Quelle: EIOPA, 2013 9 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa 1.4 Faktoren mit Einfluss auf die Verbreitung grenzüberschreitender DC-Pläne Wie erwähnt sind grenzüberschreitende Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung die Ausnahme. Wenn jedoch die Überlegungen der EU-Kommission nicht von der Hand zu weisen sind und mit grenzüberschreitenden IORPs / Plänen Vorteile erzielt werden können, stellt sich die Frage, warum der Verbreitungsgrad nicht entsprechend höher ist. Ein Grund liegt darin, dass die Option zur grenzüberschreitenden Einrichtung der Altersversorgung noch immer relativ neu ist. So erfordern Projekte zur Prüfung und Implementierung grenzüberschreitender Pläne einen signifikanten Zeitbedarf. Ein zweiter Aspekt ist, dass einige Länder stärker als andere grenzüberschreitende IORPs / Pläne als Chance wahrnehmen. Einige Staaten haben spezifische neue Regelungen erlassen, während andere die Anpassung lokaler Vorschriften auf ein Minimum beschränkten. Studien und die Marktpraxis deuten dementsprechend darauf hin, dass sich Belgien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg und die Niederlande zu bevorzugten Standorten von grenzüberschreitenden IORPs entwickeln könnten. Der begrenzte Regelungsbereich der IORPRichtlinie ist ebenfalls ein in Betracht zu ziehender Aspekt. Das Ziel der Richtlinie war die Einführung eines einheitlichen Standards für die Beaufsichtigung der Aktivitäten von IORPs. Einheitliche europäische Standards, die die lokalen steuer-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen auf breiter Basis harmonisieren würden, bestehen hingegen auch für den Bereich der Altersversorgung (noch) nicht. Eine entsprechende Harmonisierung würde den Spielraum für grenzüberschreitende IORPs sicherlich weiter fördern. 2. Marktpraxis bei grenzüberschreitenden DC-Plänen in Europa Grenzüberschreitende Pläne sind verglichen mit lokalen Plänen in der Minderheit. Die Erfahrung aus umgesetzten Projekten zeigt jedoch, dass Unternehmen durchaus ihre Altersvorsorgepläne in einem grenzüberschreitenden IORP-Vehikel bündeln können. Die IORP-Richtlinie umfasst dabei grundsätzlich sowohl DC-Pläne als auch DB-Pläne, wobei diese Publikation, dem Trend hin zu DC folgend, den DB-Aspekt in der Folge nicht beinhaltet. Schaubild 3: Beispiele von Standorten grenzüberschreitender IORPs Irland (Trust) Niederlande (PPI**) Belgien (OFP*) Luxemburg (3 Vehikel) Liechtenstein Quelle: Allianz Global Investors, Pensions * Organization for Financing Pensions ** Premium Pension Institution 10 2.1 Überblick Erwägen Unternehmen erstmals, DC-Pläne grenzüberschreitend zu organisieren, sollten insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden und eingeplant werden: • Analyse der DC-Pläne sowie ihrer Möglichkeiten der Migration und Implementierung mittels eines grenzüberschreitenden Set-ups. • Auswahl eines Partners für Kapitalanlage und Administrations-Dienstleistungen. • Entscheidung, an welchem Standort und auf Basis welchen Rechtsrahmens bzw. IORP-Vehikels das grenzüberschreitende Set-up verankert werden soll. Der Aufwand, der mit einer entsprechenden Umsetzung verbunden ist, kann durch verschiedene Vorteile gerechtfertigt sein wie z. B.: • Stärkung der „Governance“ über die betrieblichen Altersversorgungspläne durch Einführung zentralisierter Prozesse, integrierter Risikokontrollmechanismen und von verbessertem Reporting. • Konzernweite Umsetzung der Altersvorsorge-Philosophie des Unternehmens durch bessere Harmonisierung und Koordination der DC-Angebote, die Mitarbeitern zuvor über zahlreiche lokale Pläne offen standen. • Generierung von Skaleneffekten durch Zusammenführung der Kapitalanlage für Pensionspläne (Pooling in engerem Sinne) sowie Zentralisierung der Administration auf einer Verwaltungsplattform (Pooling im weiteren Sinne). Die dadurch erzielbaren Kostenvorteile können über das hinausgehen, was lokale betriebliche Altersvorsorgepläne aufgrund der kollektiven Gestaltung bereits aufweisen. Welche Anforderungen genau zu berücksichtigen sind, ist insbesondere im Hinblick auf die Unternehmenssituation, die betroffenen Pläne, aber auch auf das gewählte IORP-Vehikel zu beurteilen. Dementsprechend sind die meisten Lösungen von Assetmanagern oder Versicherungsgesellschaften keine Angebote „von der Stange“, sondern weisen einen hohen Individualisierungsgrad auf. Dies ist erforderlich, damit jedes Unternehmen bedarfsgerecht entscheiden kann, welche Aufgaben ausgelagert und welche durch das Unternehmen selbst erfüllt werden sollen. Beim Aufsetzen grenzüberschreitender Pensionspläne sowie bei der laufenden Betreuung nach der Implementierung spielen auf Altersversorgung spezialisierte Beratungshäuser eine essenzielle Rolle. Auf deren Fachexpertise greifen Unternehmen regelmäßig zurück. Schaubild 4: Beispiel für Pooling von Altersvorsorgeplänen in einem IORP Ehemalige Struktur IORP-Struktur nach Umsetzung Britischer Plan Irischer Plan Niederländischer Plan Vermögenswerte und DC-Leistungen Britische, irische, niederländische Vermögenswerte und DC-Leistungen Kapitalanlage Kapitalanlage Kapitalanlage Kapitalanlage über verschiedene Mandate Zuvor: • Drei eigenständig verwaltete DC-Pläne in drei unterschiedlichen Ländern Stand nach der Umsetztung: • Ein IORP • Umfassendes Pooling, einschließlich • Zusammenführen der Kapitalanlage (Pooling der Vermögenswerte) • Plan-Administration inklusive Kommunikation mit Planteilnehmern (Pooling der Administration) Quelle: Allianz Global Investors, Pensions 11 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater sind ebenfalls in relevante Projekte eingebunden, um entsprechende Beratungsleistungen in den ihnen vorbehaltenen Bereichen zu erbringen. Andere Anbieter wiederum weisen eine spezifisch regionale Ausrichtung auf, zum Beispiel auf in Großbritannien vorherrschende TrustModelle fokussierte Treuhänder. Zusätzlich werden für bestimmte Anforderungen Anbieter mit spezifischen Lösungen eingebunden, beispielsweise für HotlineDienstleistungen, die Unternehmen für ihre Planteilnehmer nutzen wollen. 2.2 Fokus auf Kernbereiche Angebote für grenzüberschreitende DC-Pläne weisen regelmäßig einen hohen Individualisierungsgrad auf. Auch unterscheiden sich die Anbieter häufig hinsichtlich regionalem Fokus und Anwendungsbereich. Dennoch lassen sich folgende vier Bereiche identifizieren, mit denen sich ein Unternehmen bei der Implementierung grenzüberschreitender DC-Pläne stets befassen muss: • • • • Plangestaltung und Set-up (IORP-Vehikel). Investmentstrategie. Planadministration. Kommunikation und Vermarktung. 2.3 Plangestaltung und Set-up (IORP-Vehikel) Im Kern sollen grenzüberschreitende DCPläne wie alle Versorgungspläne sowohl die Versorgungsphilosophie des Unternehmens widerspiegeln, als auch allgemeine vom Unternehmen definierte Anforderungen erfüllen. Daher muss ein Unternehmen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen, wenn es die Plangestaltung und das Set-up entscheidet: 12 • Welche DC-Pläne in welchen „Tätigkeitsmitgliedstaaten“ (Länder, in denen die Teilnehmer ansässig sind) kann und soll das Set-up umfassen? • Wie sollen neue DC-Pläne ausgestaltet werden, um für das gewählte Cross-border Set-up geeignet zu sein? Diese Frage betrifft unter anderem Planspezifika wie maximale Beitragshöhe, Rentenalter und Auszahlungsoptionen, beispielsweise Kapital- oder Ratenzahlung, wer Beiträge leistet, etc. • Welches rechtliche Vehikel soll als grenzüberschreitendes IORP in welchem Land genutzt werden? So sind zum Beispiel grenzüberschreitende IORPs für angelsächsische DC-Pläne eher in Großbritannien oder Irland zu finden als in kontinentaleuropäischen Ländern. • Welche Pläne sollen nicht oder nicht vollständig in das Cross-border Set-Up aufgenommen werden (beispielsweise wenn sie aufgrund regulatorischer Anforderungen nicht verändert werden sollen)? Ein Beispiel hierfür könnte eine Versicherungslösung für hybride DC-Pläne in Ländern sein, in denen Garantien aufgrund arbeitsrechtlicher Standards oder regulatorischer Anforderungen erforderlich sind. 2.4 Investmentstrategie Nach der Klärung der grundsätzlichen Fragen zu Plangestaltung und Set-up ist die Auswahl des passenden Anlagekonzepts von wesentlicher Bedeutung. Spezifisch für DCPläne sollten die Anlagestrategien vor allem berücksichtigen, welche Investmentrisiken in Kauf genommen werden können, um sowohl der Anforderung zur Absicherung der Altersversorgungsguthaben der Planteilnehmer gerecht zu werden, als auch andererseits die Chance auf attraktive Renditen zu wahren. Solche Anlagestrategien können auch Rückwirkungen auf die Plangestaltung haben. Eigenverantwortung der Planteilnehmer Aus Sicht des einzelnen Teilnehmers kommt bei der Frage der Anlagestrategie der in Abschnitt 1.2. beschriebene Aspekt der Eigenverantwortung ins Spiel: Die Natur eines (reinen) DC-Plans bringt es nicht nur mit sich, jedem Teilnehmer die Chancen der jeweiligen Kapitalanlage zuteil werden zu lassen, sondern er trägt auch die damit verbundenen Risiken. Jeder Planteilnehmer verfügt über eine unterschiedliche Tiefe an Kapitalmarktwissen (vgl. dazu auch Abschnitt 2.6.). In der Regel möchten einige Planteilnehmer Anlageentscheidungen selbst treffen, wohingegen andere – häufig die Mehrheit – Anlageoptionen wünschen, bei denen sie selbst keine Anlageentscheidungen treffen und Investitionen nicht laufend selbst überwachen müssen. Daher ist es wichtig, dass die Teilnehmer mit der / den angebotenen Anlagestrategien ihre Eigenverantwortung durch die Wahl einer Anlagestrategie wahrnehmen können, die ihrem jeweiligen Risiko-Ertrags-Profil entspricht. Intelligente Investmentkonzepte, welche die Flexibilität bieten, um entsprechend der Risikobereitschaft des einzelnen Planteilnehmers investieren zu können, unterstützen nicht nur den Arbeitgeber / Plansponsor bei der Einrichtung eines bedarfsgerechten Modells, sondern können auch dazu beitragen, die Akzeptanz des Plans bei Planteilnehmern zu erhöhen. Option „Sicherer Hafen“ Dementsprechend ist es am Markt – insbesondere in Großbritannien – üblich, mittels DC-Plänen eine mit geringem Risiko behaftete Anlageoption anzubieten. Diese wird als „Prudent Default“ oder „Safe-Haven“-Option („Vorsichtige Standard“-Option oder „Sicherer-Hafen“-Option) bezeichnet. Aber was geschieht, wenn die Planteilnehmer – wie es häufig vorkommt – nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Risiken und Anlagemöglichkeiten zu beurteilen? Oder über die Kenntnisse, zu erfassen, wie diese mit dem persönlichen finanziellen Hintergrund sowie anderen Aspekten in Einklang zu bringen sind? Zwar sind die für diese Anlageoptionen verwendeten Anlageprodukte je nach Land unterschiedlich, doch spielen Investitionen mit geringem Risiko, wie zum Beispiel Geldmarktprodukte oder Staatsanleiheportfolios, hier seit langem eine zentrale Rolle. Dennoch sind Investments, die eine „risikolose“ Anlage anstreben, unter beträchtlichen Druck geraten – in Zeiten, in denen die Zinsen zum Teil negativ sind10 und infolgedessen nach Inflationsanpassung Renditen deutlich negativ ausfallen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie Akteure – beispielsweise persönlich Im Januar 2012 platzierte Deutschland zum ersten Mal Staatsanleihen (6-Monats-Bills) im Volumen von 3,9 Mrd. Euro, die im Durchschnitt eine negative Rendite von –0,0122 % erbrachten. Quelle: http:// online.wsj.com. 10 Schaubild 5: Risikoaspekte ganzheitlicher DC-Lösungen Zentraler Aspekt: Risiken erkennen und managen Bei der Altersvorsorge bestehende Risiken (Beispiele) Finanzmarktrisiken Rückgang des Portfoliowerts in einem ungünstigen Kapitalmarktumfeld Langlebigkeitsrisiko Risiko von zu wenig Kapital bei längerer Lebensdauer der Planmitglieder Inflationsrisiko Übergangsrisiko Verlust an Kaufkraft aufgrund hoher Inflationsraten Risiko einer ungünstigen (d. h. kostspieligen) Umwandlung des erworbenen Vermögens in eine lebenslange Rente zum Renteneintrittszeitpunkt Lösungsansätze • DAA*-Strategien • Risk-Overlay-Management • Absicherung von Extremrisiken • Absicherungsstrategien • Garantiestrukturen • Investitionen mit Blick auf die Verbindlichkeiten • Standard und fortgeschrittenes Lebenszykluskonzept • Lebenszyklusabhängige Konzepte für die Portfolioabsicherung • Konzepte für Renteninvestitionen Effizientes und integriertes Management der einzelnen Risiken stellt eine zentrale Herausforderung für erfolgreiche Altersvorsorgelösungen dar. Quelle: risklab; * Dynamic Asset Allocation. 13 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Schaubild 6: Lebenszyklus-Modell von Allianz GIobal Investors Ein dynamischer Lebenszyklusansatz investiert zu jedem Zeitpunkt in passende Fonds – bei gleichzeitig aktiver Überwachung und regelmäßiger Umschichtung des Portfolios. Investition gemäß dem Lebenszyklus So wie die Welt stetig im Wandel ist, so sind auch die Finanzmärkte ständig in Bewegung. Vermögensanlagen sollten darauf geeignet reagieren können und mit näher rückendem Renteneintritt entsprechend angepasst werden. Vermögensallokation – Beispielallokation in chancenreiche bzw. defensive Anlageklassen im Zeitablauf Investitionen mit Lebenszyklusansätzen eignen sich insbesondere für Investoren, die keine ausreichende Erfahrung oder Zeit haben, um Investitionsentscheidungen selbst zu treffen. Experten übernehmen dabei Entscheidungen wie zum Beispiel die Auswahl der Fonds oder den Zeitpunkt, Allokationen anzupassen. 30 20 Ziel von Lebenszyklusinvestitionen ist es, eine angemessene Balance zwischen der Maximierung des Wachstumspotenzials von Rentenersparnissen und dem damit einhergehenden Anlagerisiko zu schaffen. Solche Investmentlösungen sind einfach und erfordern ein Minimum an Engagement des Anlegers. Lebenszyklusinvestitionen können jeweils bedarfsgerecht zugeschnitten sein. Funktionsweise des Lebenszyklus Um sicherzustellen, dass Kapital in passenden Fonds investiert ist, schichtet ein dynamischer Lebenszyklusansatz das Portfolio regelmäßig um. Lebenszyklusinvestitionen streuen Ersparnisse zu jedem Zeitpunkt über sechs verschiedene Fonds, um attraktive Renditen zu erzielen. Das Vermögen wird von chancenreichen Fonds mit höherer Renditeerwartung in weniger riskante Anlagen mit stabilerer Renditeerwartung überführt, je näher der Renteneintritt rückt. 10 0 Jahre bis zum Renteneintritt Chancenreiche Anlage Defensive Anlage Quelle: Allianz Global Investors, risklab 14 haftende Treuhänder in Großbritannien – auf diese Herausforderungen für „Prudent Default“-Optionen reagieren können. ändern, aber insbesondere auch, weil sich die verbleibende Restlaufzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand verringert. Lebenszyklusmodelle Lebenszyklusmodelle werden zunehmend als Alternative angesehen, da sie einerseits Risikomanagement-Mechanismen beinhalten und andererseits auch Renditepotenzial bieten. Lebenszyklusmodelle basieren auf der Grundidee, dass die Kapitalanlage über die Lebenszeit eines Planteilnehmers hinweg angepasst werden muss bzw. anpassbar sein sollte, z. B., weil sich Marktbedingungen ver- In diesen Modellen werden die während des Lebenszyklus notwendigen Anlageanpassungen anhand von Parametern ausgelöst, die direkt im Konzept hinterlegt sind. In traditionellen Lebenszykluskonzepten decken diese Parameter grundlegende Kriterien, wie etwa die Zahl der Jahre bis zum Ruhestand oder die ausgewählte Risikobereitschaft, ab. „Fortgeschrittene“ oder „smarte“ Konzepte gehen darüber hinaus und ermöglichen es, hochgradig individualisierte Aspekte in die Strategie mit einzubinden, zum Beispiel: • Präferenzen des Planteilnehmers für die Entsparphase (Einmalzahlung, Auszahlplan, Investitionsbedarf für eine lebenslange Altersrente). • Aktuelles Vermögen. • Künftige Einkommensentwicklungen. • Erwartete Inflationsraten und Inflationsrisiken. Vor allem für die oben erwähnte „Prudent Default“-Option haben solche Konzepte insbesondere am britischen Markt an Bedeutung gewonnen, obwohl sie nicht auf einen spezifischen geografischen Raum begrenzt sind. Sie können für DC-Pläne in verschiedenen Ländern verwendet werden. Zugleich können Lebenszykluskonzepte wie auch andere Anlagestrategien für DC-Pläne eine Zusammenlegung der angesparten Mittel in einem europäischen Vehikel ermöglichen, zum Beispiel in einem Spezialfonds, der vom IORP des grenzüberschreitenden DC-Plans genutzt wird (Pooling der Vermögenswerte). DC-Pläne können auch auf hybrider Struktur basieren und somit Garantien für Planteilnehmer enthalten. Eine versicherungsförmige Lösung, die entweder alleine oder in Kombination mit einer Assetmanagement-Strategie aufgesetzt ist, kann insbesondere dann passend sein, wenn arbeitsrechtliche Vorschriften oder das regulatorische Umfeld Garantien vorsehen. 2.5 Planadministration Nachdem die Entscheidung über die Planausgestaltung, Einrichtung und die Anlagestrategie gefallen ist, sind auch die jeweiligen Verwaltungsaufgaben effizient zu organisieren. Berater, Anbieter von Verwaltungsplattformen, Assetmanager und Versicherungen bieten Dienstleistungspakete nicht mehr nur, wie in der Vergangenheit, für lokale, sondern inzwischen auch für grenzüberschreitende Pläne an. Wenn die Dienstleistungen Pläne aus verschiedenen Ländern umfassen und diese idealerweise auf einer einzigen Administrationsplattform verwaltet werden, wird dies als Pooling der Administration bezeichnet. 15 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Am Markt erhältliche Dienstleistungen bieten den Unternehmen und Planteilnehmern insbesondere: • Arbeitgeber-Reporting. • Unterstützung hinsichtlich von Standmitteilungen für die Planteilnehmer. • Zugang zu Online-Services für die Planadministratoren im Unternehmen sowie für die Planteilnehmer. Da häufig eine einzige Plattform und einheitliche Prozesse für Pläne aus unterschiedlichen Ländern eingesetzt werden, kann ein Pooling der Administration auch die administrative Komplexität für das Unternehmen deutlich verringern. Es bietet außerdem die Chance, die Zahl der über eine einheitliche Plattform betreuten Planteilnehmer zu erhöhen und die durchschnittlichen Gebühren pro Planteilnehmer im Vergleich zu jeweils eigenständigen lokalen Administrationslösungen zu verringern. Wichtig bei der Wahl des Administrationspartners ist nicht zuletzt die Frage, wie eng die administrative Struktur an anderen Planspezifika – zum Beispiel die vom Unternehmen gewählte Anlagestrategie – gebunden ist. Eine moderne Administrationsplattform kann auch für die Umsetzung der Anlagestrategien auf Ebene der Planteilnehmer wichtig sein, z. B. im Fall eines dynamischen Lebenszykluskonzepts, wie es in Abschnitt 2.4. beschrieben wird. 2.6 Kommunikation und Vermarktung Ein Pensionsplan sollte von den Planteilnehmern geschätzt und angenommen werden. Dazu ist es wichtig, dass er von ihnen verstanden wird und transparent ist. Dies bezieht sich zunächst auf den Bedarf der Planteilnehmer, laufend über die Entwicklung der Guthaben aus dem DC-Plan informiert zu sein. Bereiche innerhalb von Online-Services, in denen jeder Planteilnehmer seine persönlichen Daten und den aktuellen Marktwert der Guthaben des Planes einsehen kann, decken diesen Bedarf ab. 16 Zusätzlich werden oftmals Prognoserechner in die beschriebenen Verwaltungsplattformen integriert. Als zusätzliches Mittel der Kommunikation und Vermarktung bieten sie Planteilnehmern die Möglichkeit, auf Basis von Annahmen einen rechnerischen Schätzwert über das Guthaben zum Eintritt in den Ruhestand zu erhalten. Auf diese Weise können Prognoserechner einen wichtigen Beitrag darstellen, die Kommunikationsstrategie des Unternehmens zu vervollständigen. Die Planteilnehmer müssen nicht nur über die Entwicklung ihrer Guthaben informiert werden, um ihnen eine eigenverantwortliche Planung der Vorsorge zu ermöglichen. Es ist auch entscheidend, sie beim Ausbau oder Aufbau eines angemessenen Niveaus an Kapitalmarktwissen zu unterstützen. Dies gilt vor allem in Zeiten einer finanziellen Repression. Typischerweise unterscheidet sich auch die Tiefe an Kapitalmarktwissen von Planteilnehmer zu Planteilnehmer. Speziell für jene, die selbst Anlageentscheidungen treffen wollen, gewinnen Angebote zur Finanzmarktfortbildung immer mehr an Bedeutung. Folglich bieten moderne Administrationsplattformen und Kommunikationskonzepte geeignete Instrumente, um die Nachfrage nach mehr Finanzwissen erfüllen zu können. Andere Planteilnehmer wiederum präferieren, Anlageentscheidungen dem Unternehmen zu überlassen. Speziell für diese Gruppe ist es wichtig, eine „Prudent-Default“-/ „Safe-Haven“-Option – wie in Abschnitt 2.4. beschrieben – anzubieten und ihnen den Zugang zu professioneller und unabhängiger Finanzberatung zu ermöglichen. 3. Fazit Grenzüberschreitende DC-Pläne sind in der Praxis der Altersversorgungslandschaft noch die Ausnahme. Jedoch zeigt die Erfahrung von Unternehmen, die Cross-border Set-ups installiert haben, dass das Potenzial an Vorteilen den mit der Einrichtung verbundenen Aufwand rechtfertigen kann. So sind beispielsweise • die Stärkung der „Governance“ über die betrieblichen Altersversorgungspläne, • die Harmonisierung der den Planteilnehmern offenstehenden DC-Angebote, • die Integration von auf die Bedürfnisse der Planteilnehmer maßgeschneiderten Investmentkonzepten, • die Erzielung von Skaleneffekten und die Verringerung von administrativer Komplexität und • die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsinstrumente in der Kommunikationsstrategie eines Unternehmens, einige der möglichen Aspekte und Motive, die den Ausschlag für die Einrichtung eines Cross-border Set-ups und grenzüberschreitender DC-Pläne geben können. 17 Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa Weitere Analysen von Global Capital Markets & Thematic Research Risiko. Management. Ertrag. → Investieren mit „Smart Risk“ in Zeiten finanzieller Repression Anleihen → Zinsänderungsrisiko: Anatomie moderner RentenBärenmärkte → Strategische Asset Allokation → Langfristiges Szenario für Schwellenländerwährungen → Risk Management in Zeiten des Schuldenabbaus → High Yields → Aktives Management → Neue Zoologie des Risikomanagents der Kapitalanlage → Der Markt für US-High-Yield-Anleihen: groß, liquide und attraktiv → Constant Proportion Portfolio Insurance (CPPI) → Credit Spreads – Risikoprämien bei Anleihen → Portfolio Health Check®: Vorbereitet sein für die „Finanzielle Repression“ → Unternehmensanleihen Finanzielle Repression → Der Abstieg vom Schuldengipfel Demografie – Pension – Langlebigkeitsrisiko → Langlebigkeitsrisiko der betrieblichen Altersvorsorge → Internationale Geldpolitik in Zeiten finanzieller Repression: ein Paradigmenwechsel → Niedrige Rechnungszinsen im Bilanzstichtag – Auswirkungen auf die Internationale Bewertung von Pensionsverpflichtungen → Lautlose Entschuldung oder Schuldenschnitt: Finanzielle Repression und Regulierung → Warum asiatische Anleihen? → Finanzielle Repression findet bereits statt → Grundwissen zur IFRS-Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen → Finanzielle Repression: Die lautlose Entschuldung → Kompendium Zeitwertkonten EWU Unser umfangreiches Angebot an Studien rund um den Euro finden Sie direkt auf der Homepage unseres Eurozone Resource Center Dividenden → Dividendenstrategien in Zeiten von großem Gewinnpessimismus → Dividendentitel – eine attraktive Ergänzung fürs Depot! → Dividendenstrategien im Umfeld von Inflation und Deflation → Hohe Ausschüttungsquote = hohes künftiges Gewinnwachstum → Kompendium Insolvenzversicherung → Pensionsrisiken der betrieblichen Altersversorgung → Ausfinanzieren von Pensionsverpflichtungen → Demografische Zeitenwende (Teil 1) → Altersvorsorge im Demografischen Wandel (Teil 2) → Investmentchance Demografie (Teil 3) Verhaltensökonomie – Behavioral Finance → Überliste dich selbst: Die Odysseus-Strategie → Überliste dich selbst – oder: Wie Anleger die „Lähmung“ überwinden können → Überliste dich selbst – oder: Vom „intuitiven“ und „reflexiven“ Verstand Welt im Wandel → Erneuerbare Energien – Investieren gegen den Klimawandel → Behavioral Finance und die Ruhestandskrise → Der „grüne“ Kondratieff – oder warum Krisen gut sind Alle unsere Publikationen, Analysen und Studien können Sie unter der folgenden Adresse online einsehen: http://www.allianzglobalinvestors.de → Krisen – oder: die schöpferische Kraft der Zerstörung → Erkenne dich selbst! @AllianzGI_DE folgen 18 www.twitter.com / AllianzGI_DE Investieren birgt Risiken. Der Wert einer Anlage und die Erträge daraus können sowohl sinken als auch ansteigen und Investoren erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe zurück. Die hierin enthaltenen Einschätzungen und Meinungen sind die des Herausgebers und / oder verbundener Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können sich – ohne Mitteilung hierüber – ändern. Die verwendeten Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen und wurden als korrekt und verlässlich betrachtet, jedoch nicht unabhängig überprüft; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind nicht garantiert und es wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus deren Verwendung übernommen, soweit nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht. Bestehende oder zukünftige Angebots- oder Vertragsbedingungen genießen Vorrang. Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. 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