Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa

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Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Pension
Cross-border Defined ContributionPläne in Europa
2
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Inhalt
4
Einleitung
4
Altersversorgungsmärkte
in Europa
10 Marktpraxis bei grenzüberschreitenden
DC-Plänen in Europa
17 Fazit
Impressum
Allianz Global Investors GmbH
Bockenheimer Landstr. 42 – 44
60323 Frankfurt am Main
Global Capital Markets & Thematic Research
Hans-Jörg Naumer (hjn), Ann-Katrin Petersen (akp),
Stefan Scheurer (st)
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3
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Cross-border Defined
Contribution-Pläne in Europa
Einleitung
1. Altersversorgungsmärkte
in Europa
Europa wächst immer enger zusammen.
Unternehmen operieren zunehmend international und erbringen Leistungen grenzüberschreitend. Neben damit verbundenen
operativen Herausforderungen stehen Unternehmen vor der Aufgabe, unterschiedliche
Pensionspläne in verschiedenen europäischen
Ländern oder weltweit zu managen. Zudem
findet ein grundlegender Wandel statt: Unternehmen stellen von sogenannten Defined
Benefit (DB)-Plänen auf Defined Contribution
(DC)-Pläne um. Von Mitarbeitern fordert
dieser Wandel mehr Eigenverantwortung.
Gleichzeitig suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, Komplexität zu verringern und
Kosten für Pensionspläne zu senken. Folglich
haben Unternehmen – vor allem große
multinationale Konzerne – begonnen, insbesondere für DC-Pläne grenzüberschreitende
Lösungen in Betracht zu ziehen.
Besteht bereits ein Trend hin zu grenzüberschreitenden Lösungen? Wie sieht die
aktuelle Marktpraxis aus und konzentriert
sie sich auf bestimmte Märkte? Und welcher
Zusammenhang besteht mit dem Wandel
der Altersvorsorge? Diese Publikation liefert
einen Überblick zu diesen Fragestellungen
sowie das regulatorische Umfeld und bietet
einen auf aktuellen Entwicklungen basierenden Ausblick.
Die Altersversorgungslandschaft in Europa
hat sich in den vergangenen Jahrzehnten
beträchtlich verändert. Die Veränderungen
sind vielschichtig und fallen in einzelnen
Ländern unterschiedlich aus. Die nachfolgend
aufgezeigten Entwicklungen lassen sich
jedoch verbreitet beobachten und sind Kernaspekte für die meisten Akteure:
• Der Trend zur Einrichtung von DCPlänen bzw. zur Umstellung von
DB-Plänen auf DC-Pläne ist ungebrochen
(vgl. Abschnitt 1.1.).
• Jeder Einzelne ist zukünftig zu mehr Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge
angehalten (vgl. Abschnitt 1.2.).
• Die Globalisierung hat auch die
Praxis der Altersversorgung erfasst
(vgl. Abschnitt 1.3.).
1.1 Trend zu DC-Plänen in Europa
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Finanzierung von DB-Plänen sehr kostenintensiv
werden kann. In der Vergangenheit war unter
anderem das hohe Zinsniveau eine Stütze,
den Finanzierungsbedarf solcher Pläne zu
decken. Die Situation hat sich aufgrund des
Niedrigzinsumfelds in der aktuellen Phase der
finanziellen Repression merklich geändert.
Wolfgang Deschka arbeitet seit 2011 für Allianz Global Investors im Bereich
Pensions. Davor war er für einen Pensionsfonds in Wien sowie als Senior Pension
Consultant bei einer Gesellschaft von Unicredit und einem Beratungshaus in
München tätig. Bei Allianz Global Investors verantwortet er das VorsorgePlusKonto, ein fondsbasiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung für den
deutschen Markt. Darüber hinaus betreut er Unternehmenskunden bei der
Umsetzung nationaler und grenzüberschreitender Pensionslösungen. Wolfgang
Deschka hat an der Universität Wien Jura studiert und ist Certified International
Investment Analyst (CIIA).
4
Kasten 1: Defined Contribution (DC) und Defined Benefit (DB)
DC bedeutet, dass Beiträge geleistet werden, etwa basierend auf einer vereinbarten Beitragsformel. Die spätere Altersleistung hingegen ist vorab nicht bekannt. – Beispiel eines
DC-Plans ist die Zusage eines Arbeitgebers, einen Beitrag in Höhe von x % des Gehalts
des Mitarbeiters in einen Plan einzuzahlen. – Bei einem DC-Plan hat der Mitarbeiter /
Planteilnehmer die Chance auf die Anlagerenditen, trägt aber auch die Anlagerisiken.
DB bedeutet Leistungszusagen des Arbeitgebers / Plansponsors, die durch den Plan
bestimmt sind. Der Mitarbeiter / Planteilnehmer hat also zum Fälligkeitsdatum Anspruch
auf die im Plan definierten Leistungen. Dementsprechend trägt der Arbeitgeber / Plansponsor das damit einhergehende Anlagerisiko.
Die Begriffe DC und DB legen jedoch nicht fest, wer den Plan finanziert. So gibt es
beispielsweise DC-Pläne, in welche Mitarbeiter oder Arbeitgeber oder auch beide Seiten
einzahlen.
Dieser Entwicklung Rechnung tragend stellen
immer mehr Arbeitgeber auf DC-Pläne um,
soweit es in den einzelnen Ländern rechtlich
möglich ist. Dies betrifft sowohl die Umstellung ehemaliger DB-Pläne auf DC-Pläne als
auch die Implementierung neuer Pläne, die
von Anfang an als DC-Pläne eingerichtet
werden.
Europaweit ist der Trend hin zu DC-Plänen
allgemein evident, in den einzelnen Ländern
jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. Ein
hoher Anteil an DC-Plänen in der Altersversorgungslandschaft findet sich zum Beispiel
in Dänemark, Irland, Schweden und in der
Schweiz (siehe Schaubild 1).
Schaubild 1: Altersversorgungslandschaft Europa
Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in %
des Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DB und kaum
Veränderung
Griechenland
Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in %
des Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC
Luxemburg
Weniger als 10 % Altersversorgungsvermögen in %
des Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DC oder
substanzielle Verlagerung
hin zu DC
10 % bis 50 % Altersversorgungsvermögen in % des
Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC
Bulgarien
Kroatien
Tschechische Rep.
Estland
Lettland
Litauen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Türkei
10 % bis 50 % Altersversorgungsvermögen in % des
Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DC oder
substanzielle Verlagerung
hin zu DC
Österreich
Ungarn
Italien
Polen
Portugal
Spanien
Über 50 % Altersversorgungsvermögen in % des
Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DB und Veränderung hin zu DC
Belgien
Finnland
Frankreich
Niederlande
Über 50 % Altersversorgungsvermögen in % des
Bruttoinlandsprodukts,
vorwiegend DC oder
substanzielle Verlagerung
hin zu DC
Dänemark
Irland
Schweden
Schweiz
Großbritannien
SE
FI
NO
EE
LV
DK
IE
UK
Deutschland
Norwegen
LT
NL
BE
FR
PL
DE
CZ
LU
CH
IT
AT
SI
HR
SK
HU
RO
BG
PT
ES
EL
TR
Quelle: Allianz International Pensions
5
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Gemessen an den
Vermögenswerten in
Altersvorsorgeplänen.
1
Quelle: Towers Watson,
Global Pension Asset Study
2013; Die DC-Vermögenswerte in Großbritannien
beliefen sich Ende 2012 auf
rund 711 Mrd. US-Dollar
(= ca. 540 Mrd. Euro).
2
Das Land in Europa mit dem größten Anteil1
an DC-Plänen ist Großbritannien. Dort ist es
in den vergangenen zehn Jahren zu einer
merklichen Verschiebung hin zu DC-Plänen
gekommen. Diese Entwicklung folgte dem
allgemeinen Trend, Verantwortung hin auf
Planteilnehmer und weg von Arbeitgebern zu
verlagern und damit einhergehend DB-Pläne
zu schließen sowie neue Pläne mit DCStrukturen einzuführen. Einer globalen Studie
des Beratungshauses Towers Watson zufolge
waren Ende 2012 rund 540 Mrd. Euro in DCPlänen investiert.2
1.2 Ist jeder Einzelne bereit, mehr
Eigenverantwortung zu übernehmen?
In Zeiten des demografischen Wandels und
sinkender sozialer Absicherung muss jeder
Einzelne mehr Verantwortung für den eigenen Ruhestand übernehmen. Die ergänzende
Altersvorsorge wird zur Notwendigkeit, um
Kürzungen bei staatlichen Renten auszugleichen und drohender Altersarmut entgegenzuwirken.
Mehr Eigenverantwortung bedeutet für Mitarbeiter / Teilnehmer eines Pensionsplans auch,
aktuelle Entwicklungen stärker im Blick haben
zu müssen. Die allgemeine Umstellungstendenz auf DC-Pläne ist einer der zu berücksichtigenden Faktoren. Der Grund: Werden
Investments eines DC-Plans von Marktbewegungen des Kapitalmarktes erfasst, wirkt sich
dies unmittelbar auf das von den Planteilnehmern im DC-Plan angesparte Altersvorsorgeguthaben aus. Die Planteilnehmer sind somit
gut beraten, dem Thema erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.
Diskussionen um Investment-Risiken
Die Tatsache, dass Planteilnehmer im Falle
eines DC-Angebots Investmentrisiken ausgesetzt sind, die direkten Einfluss auf den
Lebensstandard im Alter haben, hat im Zuge
der Turbulenzen an Kapitalmärkten vielerorts zu Diskussionen geführt. Ein Beispiel ist
Großbritannien: Steve Webb, der für Altersversorgung verantwortliche Minister, stellte
dort im Jahr 2012 eine Initiative mit dem Titel
„Defined Ambition“ vor. Zentrale Frage der
Diskussion ist, ob eine neue Struktur für Pensionspläne notwendig ist, um Anlagerisiken
besser auf Mitarbeiter / Planteilnehmer und
auf Arbeitgeber zu verteilen. Dies könnte
6
eine Rückkehr zu DB-ähnlicheren Strukturen
bedeuten und damit eine Entwicklung weg
von DB und hin zu DC zumindest in Teilbereichen wieder umkehren. Das letzte Wort
in dieser Debatte ist in Großbritannien noch
nicht gesprochen.
Unabhängig von dieser Großbritannien
spezifischen Diskussion stellt sich allgemein
die Frage, welche Handlungsoptionen ein
Arbeitgeber hat, der seine Mitarbeiter bestmöglich unterstützen möchte – im Hinblick
auf Altersvorsorgebedürfnisse sowie bei der
Übernahme von mehr Eigenverantwortung.
Ein Teil der Antwort kann in der Einrichtung
von Plänen liegen, die unverhältnismäßige
Investitionsrisiken für Planteilnehmer zu
vermeiden versuchen, indem sie Anlagekonzepte mit einem passenden Risikoniveau und
zugleich attraktivem Renditepotenzial bieten.
Ein Schlüssel kann außerdem sein, Mitarbeiter
und Planteilnehmer beim Ausbau von Kapitalmarktwissen zu unterstützen.
Nicht zuletzt wird der Aspekt der Verständlichkeit immer wichtiger. Das bedeutet für
Unternehmen, DC-Pläne anzubieten, die
auf leicht verständlichen und transparenten
Lösungen und Anlagekonzepten beruhen.
Verständlichkeit und Transparenz
Das zunehmende Bedürfnis nach Verständlichkeit und Transparenz ist eng mit den
fortlaufenden Veränderungen des regulatorischen Umfelds verflochten. Vertrauen
in und Verständnis von Kapitalmärkten und
Produkten sind offensichtlich entscheidend
für jeden, der mehr Eigenverantwortung
übernehmen soll.
Insbesondere der Transparenzaspekt wurde
bei jüngsten gesetzgeberischen Maßnahmen
groß geschrieben. Ein markantes Beispiel ist
die Initiative RDR (Retail Distribution Review)
in Großbritannien, die Ende 2012 in Kraft
trat. Der britischen Finanzaufsichtsbehörde
Financial Services Authority zufolge hat RDR
zu neuen, aktualisierten Regelungen geführt,
um die Transparenz von Investment-Beratungsleistungen zu verbessern. Insbesondere
verlangt RDR von Beratern die Offenlegung,
ob die Leistungen unabhängig oder einge-
schränkt auf bestimmte Produkttypen oder
Produkte von einer limitierten Zahl von Anbietern erfolgen. In Zusammenhang mit betrieblichen Vorsorgemodellen hat RDR ein Verbot
von Provisionen eingeführt, das für neue
„group personal pensions schemes“ gilt bzw.
für Investmentprodukte, die als Alternativen
zu solchen Modellen verkauft werden.3
Neue Regelungen sind zum 1. Januar 2013
auch in den Niederlanden in Kraft getreten.
Seitdem gilt dort unter anderem ein Verbot
von Vertriebsprovisionen4, sodass es in der
dortigen Marktpraxis zu einer Umstellung auf
gebührenbasierte Beratungsansätze kommt.
In Deutschland finden derzeit Überlegungen
statt, wie mit der Forderung aus Brüssel nach
Obergrenzen für Vertriebsprovisionen umgegangen werden kann. Anbieter und Verbände
erarbeiten aktuell entsprechende Vorschläge.5
Es ist offensichtlich, dass die beschriebenen
Initiativen den Weg für eine künftig stärkere
Verbreitung der ergänzenden Altersversorgung ebnen sollen. Darauf ist auch die EUKommission fokussiert. Sie erklärte im Zuge
einer Diskussion um Angemessenheit und
Nachhaltigkeit6: „Der ergänzenden Altersvorsorge muss bei der Sicherung der zukünftigen
Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe eine größere Rolle zukommen.“ Dies
wiederum würde jedem Einzelnen mehr
eigenverantwortliches Handeln abverlangen,
womit sich der Kreis zu dem in diesem Kapitel
beschriebenen Aspekt schließt.
1.3 Globalisierung und die Rolle
der IORP-Richtlinie7
Die Globalisierung hat die Altersversorgungspraxis erfasst. Insbesondere multinationale
Konzerne sind heutzutage mit der zunehmenden Mobilität ihrer Mitarbeiter bei einem
gleichzeitig oft komplexen Nebeneinander
von unterschiedlichen lokalen Altersversorgungsplänen konfrontiert. Daher wird es für
Unternehmen immer wichtiger, Vorsorgepläne ganzheitlich und standortübergreifend
zu betrachten und daraus abgeleitet neue
Ansätze in Erwägung zu ziehen.
Grenzüberschreitende Pensionspläne sind
eine Option, Altersversorgung auf breiterer
Basis zu organisieren. Die Ziele, die Unternehmen hiermit verfolgen, sind oft vielfältig und
komplex: In aller Regel besteht ein Bezug zu
folgenden Aspekten:
• Erreichen einer besseren „Governance“
über die betrieblichen Altersversorgungspläne an verschiedenen Standorten.
• Einführung einheitlicher Standards und
Harmonisierung der Pläne inklusive ihrer
Anlagestrategien in verschiedenen Ländern, um Unterschiede zu reduzieren.
Quelle: http://www.fca.
org.uk/your-fca/documents/finalised-guidance/
fsa-fg1215 und http://
www.fca.org.uk/firms/
being-regulated/retailinvestments/.
3
Dieses gilt für sogenannte
Nicht-MiFID-Produkte, vor
allem komplexe Versicherungsprodukte.
4
Quelle: http://
www.sueddeutsche.
de/wirtschaft/
versicherungsbranchelebensversichererwollen-provisionendeckeln-1.1750012.
5
Quelle: EU-Kommission,
WEISSBUCH Eine Agenda
für angemessene, sichere
und nachhaltige Pensionen
und Renten, COM(2012)
55 final, 16. Februar 2012.
6
EU-Richtlinie
2003 / 41 / EG; IORP steht für
„Institution for Occupational Retirement Provision“
(deutsch: Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung, abgekürzt EbAV);
die EU-Richtlinie wird auch
als EbAV-Richtlinie oder
Pensionsfonds-Richtlinie
bezeichnet.
7
7
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Kasten 2: IORP
Auch für betriebliche Pensionsfonds in der EU gelten die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet beispielsweise:
• Pensionsfonds können die Verwaltung betrieblicher Altersversorgungssysteme für
Unternehmen, die in einem anderen EU-Land niedergelassen sind, übernehmen.
• Europaweit tätige Unternehmen benötigen für sämtliche Filialen in ganz Europa nur
einen einzigen Pensionsfonds.
Im Gegenzug für diese Freiheiten gelten strenge Aufsichtsstandards, die einen angemessenen Schutz der Mitglieder und der Begünstigten von Pensionsfonds sicherstellen. Die
Geschäftstätigkeiten dieser Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (abgekürzt
EbAV; englische Bezeichnung: „Institution for Occupational Retirement Provision” –
IORP) in allen EU-Ländern sind in der Richtlinie 2003 / 41 / EG geregelt.
Quelle: Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/internal_market/pensions/index_de.html
• Erzielen von Skaleneffekten, indem zentralisierte, effektive und kosteneffiziente
Administrationsprozesse eingeführt sowie
Vermögenswerte der Altersvorsorgepläne
in einem grenzüberschreitenden Vehikel
zusammengeführt werden.
Rolle der IORP-Richtlinie
Grenzüberschreitende Pensionspläne würden
heute wohl nicht existieren ohne die Bemühungen der EU-Kommission, Cross-border-
8
Aktivitäten zu forcieren und Änderungen des
regulatorischen Rahmens zu fördern. Die
Einführung der sogenannten IORP-Richtlinie
vor einigen Jahren war dementsprechend ein
erster entscheidender Schritt, einheitliche
aufsichtsrechtliche Standards als Voraussetzung für grenzüberschreitende Pensionspläne zu schaffen.
Insbesondere multinationale Konzerne haben
in den vergangenen Jahren dementsprechend
grenzüberschreitende Altersvorsorgepläne
eingeführt oder zumindest in Erwägung
gezogen. Die Zahl solcher Pläne ist nach
Umsetzung der IORP-Richtlinie angestiegen.
Verglichen mit rein lokalen Plänen sind Altersversorgungseinrichtungen mit grenzüberschreitenden Plänen jedoch noch klar in der
Minderheit.
Die EU-Kommission hat dies erkannt und in
einem 2009 veröffentlichten Bericht8 ihre
Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass „die
IORP-Richtlinie bereits zu ersten Ergebnissen
in der Schaffung eines europaweit organisierten Binnenmarkts für die betriebliche Altersversorgung geführt hat. Es wird mehr Zeit
benötigt, bis die Auswirkungen der Richtlinie
vollständig zum Tragen kommen.“ Derzeit
wird über eine Überarbeitung der Richtlinie
und die Einführung eines risikobasierten
Ansatzes bei der Aufsicht von IORPs diskutiert.
Verbreitung von IORPs
Der aktuelle Stand spiegelt sich in den Zahlen
zur Verbreitung von grenzüberschreitenden
IORPs wider, die jährlich in einem Bericht der
European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) veröffentlicht werden.
Dem jüngsten Bericht zufolge9 gab es per
Juni 2013 in Europa 82 grenzüberschreitende
IORPs (siehe dazu auch Schaubild 2). Die Zahl
der gemeldeten „Herkunftsmitgliedstaaten“,
in denen IORPs ansässig sind, betrug 9. Die
Zahl der „Tätigkeitsmitgliedstaaten“, d. h.
Länder mit Plänen, die von IORPs aus anderen
Herkunftsmitgliedstaaten geführt wurden,
belief sich auf 19.
Bericht der Kommission
zu einigen Hauptaspekten
der Richtlinie 2003 / 41 / EG
über die Tätigkeiten und
die Beaufsichtigung von
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung,
KOMM (209= 2013).
8
EIOPA-BoS-13 / 134, veröffentlicht am 24. Juli 2013,
Stand: 1. Juni 2013.
9
Bei genauerer Betrachtung der geografischen Verteilung grenzüberschreitender
IORPs in Europa wird deutlich, dass diese vor
allem in den angelsächsischen Ländern –
Großbritannien und Irland – verbreitet sind.
Ein Grund dafür: Bestimmte regulatorische
Aspekte, die in der IORP-Richtlinie nicht
behandelt werden (z. B. einheitliche Steuerstandards), weisen in diesen Ländern mehr
Gemeinsamkeiten auf, als es zwischen anderen europäischen Ländern in deren Verhältnis
zueinander der Fall ist.
Der Bericht enthält zwar keine genauen
Angaben, wie viele dieser IORPs für DBPläne und / oder DC-Pläne genutzt werden;
dennoch ist erkennbar, dass gerade diese
beiden Länder gleichzeitig auch eine signifikant hohe Zahl an DC-Plänen im Vergleich
zu anderen europäischen Länder aufweisen
(vgl. Abschnitt 1.1.).
Schaubild 2: Verbreitung grenzüberschreitender IORPs
90
80
84
76
70
84
82
78
70
60
50
40
48
30
35
36
36
37
39
39
29
20
10
0
2007
2008
Grenzüberschreitende IORPs
2009
2010
2011
2012
2013
IORPs zwischen Irland und UK
Quelle: EIOPA, 2013
9
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
1.4 Faktoren mit Einfluss auf die Verbreitung
grenzüberschreitender DC-Pläne
Wie erwähnt sind grenzüberschreitende
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung die Ausnahme. Wenn jedoch die
Überlegungen der EU-Kommission nicht von
der Hand zu weisen sind und mit grenzüberschreitenden IORPs / Plänen Vorteile erzielt
werden können, stellt sich die Frage, warum
der Verbreitungsgrad nicht entsprechend
höher ist. Ein Grund liegt darin, dass die
Option zur grenzüberschreitenden Einrichtung der Altersversorgung noch immer relativ
neu ist. So erfordern Projekte zur Prüfung und
Implementierung grenzüberschreitender
Pläne einen signifikanten Zeitbedarf.
Ein zweiter Aspekt ist, dass einige Länder
stärker als andere grenzüberschreitende
IORPs / Pläne als Chance wahrnehmen. Einige
Staaten haben spezifische neue Regelungen
erlassen, während andere die Anpassung
lokaler Vorschriften auf ein Minimum
beschränkten. Studien und die Marktpraxis
deuten dementsprechend darauf hin, dass
sich Belgien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg
und die Niederlande zu bevorzugten Standorten von grenzüberschreitenden IORPs entwickeln könnten.
Der begrenzte Regelungsbereich der IORPRichtlinie ist ebenfalls ein in Betracht zu ziehender Aspekt. Das Ziel der Richtlinie war die
Einführung eines einheitlichen Standards für
die Beaufsichtigung der Aktivitäten von IORPs.
Einheitliche europäische Standards, die die
lokalen steuer-, sozial- und arbeitsrechtlichen
Regelungen auf breiter Basis harmonisieren
würden, bestehen hingegen auch für den
Bereich der Altersversorgung (noch) nicht.
Eine entsprechende Harmonisierung würde
den Spielraum für grenzüberschreitende
IORPs sicherlich weiter fördern.
2. Marktpraxis bei grenzüberschreitenden DC-Plänen in
Europa
Grenzüberschreitende Pläne sind verglichen
mit lokalen Plänen in der Minderheit. Die
Erfahrung aus umgesetzten Projekten zeigt
jedoch, dass Unternehmen durchaus ihre
Altersvorsorgepläne in einem grenzüberschreitenden IORP-Vehikel bündeln können.
Die IORP-Richtlinie umfasst dabei grundsätzlich sowohl DC-Pläne als auch DB-Pläne,
wobei diese Publikation, dem Trend hin zu
DC folgend, den DB-Aspekt in der Folge nicht
beinhaltet.
Schaubild 3: Beispiele von Standorten grenzüberschreitender IORPs
Irland (Trust)
Niederlande
(PPI**)
Belgien (OFP*)
Luxemburg
(3 Vehikel)
Liechtenstein
Quelle: Allianz Global Investors, Pensions
* Organization for Financing Pensions
** Premium Pension Institution
10
2.1 Überblick
Erwägen Unternehmen erstmals, DC-Pläne
grenzüberschreitend zu organisieren, sollten
insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden und eingeplant werden:
• Analyse der DC-Pläne sowie ihrer Möglichkeiten der Migration und Implementierung
mittels eines grenzüberschreitenden
Set-ups.
• Auswahl eines Partners für Kapitalanlage
und Administrations-Dienstleistungen.
• Entscheidung, an welchem Standort und
auf Basis welchen Rechtsrahmens bzw.
IORP-Vehikels das grenzüberschreitende
Set-up verankert werden soll.
Der Aufwand, der mit einer entsprechenden
Umsetzung verbunden ist, kann durch verschiedene Vorteile gerechtfertigt sein wie z. B.:
• Stärkung der „Governance“ über die
betrieblichen Altersversorgungspläne
durch Einführung zentralisierter Prozesse,
integrierter Risikokontrollmechanismen
und von verbessertem Reporting.
• Konzernweite Umsetzung der Altersvorsorge-Philosophie des Unternehmens
durch bessere Harmonisierung und
Koordination der DC-Angebote, die Mitarbeitern zuvor über zahlreiche lokale Pläne
offen standen.
• Generierung von Skaleneffekten durch
Zusammenführung der Kapitalanlage
für Pensionspläne (Pooling in engerem
Sinne) sowie Zentralisierung der Administration auf einer Verwaltungsplattform
(Pooling im weiteren Sinne). Die dadurch
erzielbaren Kostenvorteile können über
das hinausgehen, was lokale betriebliche
Altersvorsorgepläne aufgrund der kollektiven Gestaltung bereits aufweisen.
Welche Anforderungen genau zu berücksichtigen sind, ist insbesondere im Hinblick auf
die Unternehmenssituation, die betroffenen
Pläne, aber auch auf das gewählte IORP-Vehikel zu beurteilen.
Dementsprechend sind die meisten Lösungen von Assetmanagern oder Versicherungsgesellschaften keine Angebote „von der
Stange“, sondern weisen einen hohen Individualisierungsgrad auf. Dies ist erforderlich,
damit jedes Unternehmen bedarfsgerecht
entscheiden kann, welche Aufgaben ausgelagert und welche durch das Unternehmen
selbst erfüllt werden sollen.
Beim Aufsetzen grenzüberschreitender Pensionspläne sowie bei der laufenden Betreuung
nach der Implementierung spielen auf Altersversorgung spezialisierte Beratungshäuser
eine essenzielle Rolle. Auf deren Fachexpertise greifen Unternehmen regelmäßig zurück.
Schaubild 4: Beispiel für Pooling von Altersvorsorgeplänen in einem IORP
Ehemalige Struktur
IORP-Struktur nach Umsetzung
Britischer
Plan
Irischer
Plan
Niederländischer
Plan
Vermögenswerte und DC-Leistungen
Britische, irische, niederländische
Vermögenswerte und DC-Leistungen
Kapitalanlage
Kapitalanlage
Kapitalanlage
Kapitalanlage über verschiedene Mandate
Zuvor:
• Drei eigenständig verwaltete DC-Pläne
in drei unterschiedlichen Ländern
Stand nach der Umsetztung:
• Ein IORP
• Umfassendes Pooling, einschließlich
• Zusammenführen der Kapitalanlage
(Pooling der Vermögenswerte)
• Plan-Administration inklusive
Kommunikation mit Planteilnehmern
(Pooling der Administration)
Quelle: Allianz Global Investors, Pensions
11
Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsberater sind ebenfalls in relevante
Projekte eingebunden, um entsprechende
Beratungsleistungen in den ihnen vorbehaltenen Bereichen zu erbringen. Andere
Anbieter wiederum weisen eine spezifisch
regionale Ausrichtung auf, zum Beispiel auf
in Großbritannien vorherrschende TrustModelle fokussierte Treuhänder.
Zusätzlich werden für bestimmte Anforderungen Anbieter mit spezifischen Lösungen
eingebunden, beispielsweise für HotlineDienstleistungen, die Unternehmen für ihre
Planteilnehmer nutzen wollen.
2.2 Fokus auf Kernbereiche
Angebote für grenzüberschreitende DC-Pläne
weisen regelmäßig einen hohen Individualisierungsgrad auf. Auch unterscheiden sich die
Anbieter häufig hinsichtlich regionalem Fokus
und Anwendungsbereich. Dennoch lassen
sich folgende vier Bereiche identifizieren, mit
denen sich ein Unternehmen bei der Implementierung grenzüberschreitender DC-Pläne
stets befassen muss:
•
•
•
•
Plangestaltung und Set-up (IORP-Vehikel).
Investmentstrategie.
Planadministration.
Kommunikation und Vermarktung.
2.3 Plangestaltung und Set-up
(IORP-Vehikel)
Im Kern sollen grenzüberschreitende DCPläne wie alle Versorgungspläne sowohl die
Versorgungsphilosophie des Unternehmens
widerspiegeln, als auch allgemeine vom
Unternehmen definierte Anforderungen
erfüllen. Daher muss ein Unternehmen vor
allem folgende Aspekte berücksichtigen,
wenn es die Plangestaltung und das Set-up
entscheidet:
12
• Welche DC-Pläne in welchen „Tätigkeitsmitgliedstaaten“ (Länder, in denen die
Teilnehmer ansässig sind) kann und soll
das Set-up umfassen?
• Wie sollen neue DC-Pläne ausgestaltet
werden, um für das gewählte Cross-border
Set-up geeignet zu sein? Diese Frage
betrifft unter anderem Planspezifika wie
maximale Beitragshöhe, Rentenalter und
Auszahlungsoptionen, beispielsweise
Kapital- oder Ratenzahlung, wer Beiträge
leistet, etc.
• Welches rechtliche Vehikel soll als
grenzüberschreitendes IORP in welchem
Land genutzt werden? So sind zum
Beispiel grenzüberschreitende IORPs
für angelsächsische DC-Pläne eher in
Großbritannien oder Irland zu finden als in
kontinentaleuropäischen Ländern.
• Welche Pläne sollen nicht oder nicht
vollständig in das Cross-border Set-Up
aufgenommen werden (beispielsweise
wenn sie aufgrund regulatorischer Anforderungen nicht verändert werden sollen)?
Ein Beispiel hierfür könnte eine Versicherungslösung für hybride DC-Pläne in
Ländern sein, in denen Garantien aufgrund
arbeitsrechtlicher Standards oder regulatorischer Anforderungen erforderlich sind.
2.4 Investmentstrategie
Nach der Klärung der grundsätzlichen Fragen
zu Plangestaltung und Set-up ist die Auswahl des passenden Anlagekonzepts von
wesentlicher Bedeutung. Spezifisch für DCPläne sollten die Anlagestrategien vor allem
berücksichtigen, welche Investmentrisiken in
Kauf genommen werden können, um sowohl
der Anforderung zur Absicherung der Altersversorgungsguthaben der Planteilnehmer
gerecht zu werden, als auch andererseits die
Chance auf attraktive Renditen zu wahren.
Solche Anlagestrategien können auch Rückwirkungen auf die Plangestaltung haben.
Eigenverantwortung der Planteilnehmer
Aus Sicht des einzelnen Teilnehmers kommt
bei der Frage der Anlagestrategie der in
Abschnitt 1.2. beschriebene Aspekt der
Eigenverantwortung ins Spiel: Die Natur eines
(reinen) DC-Plans bringt es nicht nur mit sich,
jedem Teilnehmer die Chancen der jeweiligen
Kapitalanlage zuteil werden zu lassen, sondern
er trägt auch die damit verbundenen Risiken.
Jeder Planteilnehmer verfügt über eine unterschiedliche Tiefe an Kapitalmarktwissen (vgl.
dazu auch Abschnitt 2.6.). In der Regel möchten einige Planteilnehmer Anlageentscheidungen selbst treffen, wohingegen andere
– häufig die Mehrheit – Anlageoptionen wünschen, bei denen sie selbst keine Anlageentscheidungen treffen und Investitionen nicht
laufend selbst überwachen müssen.
Daher ist es wichtig, dass die Teilnehmer mit
der / den angebotenen Anlagestrategien ihre
Eigenverantwortung durch die Wahl einer
Anlagestrategie wahrnehmen können, die
ihrem jeweiligen Risiko-Ertrags-Profil entspricht. Intelligente Investmentkonzepte, welche die Flexibilität bieten, um entsprechend
der Risikobereitschaft des einzelnen Planteilnehmers investieren zu können, unterstützen
nicht nur den Arbeitgeber / Plansponsor bei
der Einrichtung eines bedarfsgerechten
Modells, sondern können auch dazu beitragen, die Akzeptanz des Plans bei Planteilnehmern zu erhöhen.
Option „Sicherer Hafen“
Dementsprechend ist es am Markt – insbesondere in Großbritannien – üblich, mittels
DC-Plänen eine mit geringem Risiko behaftete Anlageoption anzubieten. Diese wird als
„Prudent Default“ oder „Safe-Haven“-Option
(„Vorsichtige Standard“-Option oder „Sicherer-Hafen“-Option) bezeichnet.
Aber was geschieht, wenn die Planteilnehmer
– wie es häufig vorkommt – nicht über die
notwendigen Kenntnisse verfügen, um Risiken und Anlagemöglichkeiten zu beurteilen?
Oder über die Kenntnisse, zu erfassen, wie
diese mit dem persönlichen finanziellen Hintergrund sowie anderen Aspekten in Einklang
zu bringen sind?
Zwar sind die für diese Anlageoptionen
verwendeten Anlageprodukte je nach Land
unterschiedlich, doch spielen Investitionen
mit geringem Risiko, wie zum Beispiel Geldmarktprodukte oder Staatsanleiheportfolios,
hier seit langem eine zentrale Rolle. Dennoch
sind Investments, die eine „risikolose“ Anlage
anstreben, unter beträchtlichen Druck
geraten – in Zeiten, in denen die Zinsen
zum Teil negativ sind10 und infolgedessen
nach Inflationsanpassung Renditen deutlich
negativ ausfallen. Es stellt sich deshalb die
Frage, wie Akteure – beispielsweise persönlich
Im Januar 2012 platzierte
Deutschland zum ersten
Mal Staatsanleihen (6-Monats-Bills) im Volumen
von 3,9 Mrd. Euro, die im
Durchschnitt eine negative
Rendite von –0,0122 %
erbrachten. Quelle: http://
online.wsj.com.
10
Schaubild 5: Risikoaspekte ganzheitlicher DC-Lösungen
Zentraler Aspekt: Risiken erkennen und managen
Bei der Altersvorsorge bestehende Risiken (Beispiele)
Finanzmarktrisiken
Rückgang des
Portfoliowerts in
einem ungünstigen
Kapitalmarktumfeld
Langlebigkeitsrisiko
Risiko von zu wenig
Kapital bei längerer
Lebensdauer der
Planmitglieder
Inflationsrisiko
Übergangsrisiko
Verlust an Kaufkraft
aufgrund hoher
Inflationsraten
Risiko einer ungünstigen (d. h.
kostspieligen) Umwandlung
des erworbenen Vermögens
in eine lebenslange Rente zum
Renteneintrittszeitpunkt
Lösungsansätze
• DAA*-Strategien
• Risk-Overlay-Management
• Absicherung von
Extremrisiken
• Absicherungsstrategien
• Garantiestrukturen
• Investitionen mit Blick auf
die Verbindlichkeiten
• Standard und fortgeschrittenes Lebenszykluskonzept
• Lebenszyklusabhängige
Konzepte für die Portfolioabsicherung
• Konzepte für Renteninvestitionen
Effizientes und integriertes Management der einzelnen Risiken stellt eine zentrale Herausforderung für erfolgreiche Altersvorsorgelösungen dar.
Quelle: risklab; * Dynamic Asset Allocation.
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Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Schaubild 6: Lebenszyklus-Modell von Allianz GIobal Investors
Ein dynamischer Lebenszyklusansatz investiert zu jedem Zeitpunkt in passende Fonds – bei
gleichzeitig aktiver Überwachung und regelmäßiger Umschichtung des Portfolios.
Investition gemäß dem Lebenszyklus
So wie die Welt stetig im Wandel ist, so sind auch die Finanzmärkte ständig in Bewegung. Vermögensanlagen sollten
darauf geeignet reagieren können und mit näher rückendem
Renteneintritt entsprechend angepasst werden.
Vermögensallokation –
Beispielallokation in chancenreiche bzw. defensive
Anlageklassen im Zeitablauf
Investitionen mit Lebenszyklusansätzen eignen sich insbesondere für Investoren, die keine ausreichende Erfahrung oder
Zeit haben, um Investitionsentscheidungen selbst zu treffen.
Experten übernehmen dabei Entscheidungen wie zum Beispiel
die Auswahl der Fonds oder den Zeitpunkt, Allokationen anzupassen.
30
20
Ziel von Lebenszyklusinvestitionen ist es, eine angemessene
Balance zwischen der Maximierung des Wachstumspotenzials
von Rentenersparnissen und dem damit einhergehenden Anlagerisiko zu schaffen. Solche Investmentlösungen sind einfach
und erfordern ein Minimum an Engagement des Anlegers.
Lebenszyklusinvestitionen können jeweils bedarfsgerecht zugeschnitten sein.
Funktionsweise des Lebenszyklus
Um sicherzustellen, dass Kapital in passenden Fonds investiert
ist, schichtet ein dynamischer Lebenszyklusansatz das Portfolio
regelmäßig um. Lebenszyklusinvestitionen streuen Ersparnisse
zu jedem Zeitpunkt über sechs verschiedene Fonds, um attraktive Renditen zu erzielen. Das Vermögen wird von chancenreichen Fonds mit höherer Renditeerwartung in weniger riskante
Anlagen mit stabilerer Renditeerwartung überführt, je näher
der Renteneintritt rückt.
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0
Jahre bis
zum
Renteneintritt
Chancenreiche Anlage
Defensive Anlage
Quelle: Allianz Global Investors, risklab
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haftende Treuhänder in Großbritannien –
auf diese Herausforderungen für „Prudent
Default“-Optionen reagieren können.
ändern, aber insbesondere auch, weil sich die
verbleibende Restlaufzeit bis zum Eintritt in
den Ruhestand verringert.
Lebenszyklusmodelle
Lebenszyklusmodelle werden zunehmend
als Alternative angesehen, da sie einerseits
Risikomanagement-Mechanismen beinhalten und andererseits auch Renditepotenzial
bieten. Lebenszyklusmodelle basieren auf
der Grundidee, dass die Kapitalanlage über
die Lebenszeit eines Planteilnehmers hinweg
angepasst werden muss bzw. anpassbar sein
sollte, z. B., weil sich Marktbedingungen ver-
In diesen Modellen werden die während des
Lebenszyklus notwendigen Anlageanpassungen anhand von Parametern ausgelöst, die
direkt im Konzept hinterlegt sind. In traditionellen Lebenszykluskonzepten decken diese
Parameter grundlegende Kriterien, wie etwa
die Zahl der Jahre bis zum Ruhestand oder die
ausgewählte Risikobereitschaft, ab.
„Fortgeschrittene“ oder „smarte“ Konzepte
gehen darüber hinaus und ermöglichen es,
hochgradig individualisierte Aspekte in die
Strategie mit einzubinden, zum Beispiel:
• Präferenzen des Planteilnehmers für
die Entsparphase (Einmalzahlung,
Auszahlplan, Investitionsbedarf für eine
lebenslange Altersrente).
• Aktuelles Vermögen.
• Künftige Einkommensentwicklungen.
• Erwartete Inflationsraten und Inflationsrisiken.
Vor allem für die oben erwähnte „Prudent
Default“-Option haben solche Konzepte insbesondere am britischen Markt an Bedeutung
gewonnen, obwohl sie nicht auf einen spezifischen geografischen Raum begrenzt sind.
Sie können für DC-Pläne in verschiedenen
Ländern verwendet werden.
Zugleich können Lebenszykluskonzepte wie
auch andere Anlagestrategien für DC-Pläne
eine Zusammenlegung der angesparten
Mittel in einem europäischen Vehikel ermöglichen, zum Beispiel in einem Spezialfonds,
der vom IORP des grenzüberschreitenden
DC-Plans genutzt wird (Pooling der Vermögenswerte).
DC-Pläne können auch auf hybrider Struktur
basieren und somit Garantien für Planteilnehmer enthalten. Eine versicherungsförmige
Lösung, die entweder alleine oder in Kombination mit einer Assetmanagement-Strategie
aufgesetzt ist, kann insbesondere dann passend sein, wenn arbeitsrechtliche Vorschriften oder das regulatorische Umfeld Garantien
vorsehen.
2.5 Planadministration
Nachdem die Entscheidung über die Planausgestaltung, Einrichtung und die Anlagestrategie gefallen ist, sind auch die jeweiligen Verwaltungsaufgaben effizient zu organisieren.
Berater, Anbieter von Verwaltungsplattformen, Assetmanager und Versicherungen
bieten Dienstleistungspakete nicht mehr nur,
wie in der Vergangenheit, für lokale, sondern
inzwischen auch für grenzüberschreitende
Pläne an. Wenn die Dienstleistungen Pläne
aus verschiedenen Ländern umfassen
und diese idealerweise auf einer einzigen
Administrationsplattform verwaltet werden,
wird dies als Pooling der Administration
bezeichnet.
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Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
Am Markt erhältliche Dienstleistungen bieten
den Unternehmen und Planteilnehmern
insbesondere:
• Arbeitgeber-Reporting.
• Unterstützung hinsichtlich von Standmitteilungen für die Planteilnehmer.
• Zugang zu Online-Services für die Planadministratoren im Unternehmen sowie
für die Planteilnehmer.
Da häufig eine einzige Plattform und einheitliche Prozesse für Pläne aus unterschiedlichen
Ländern eingesetzt werden, kann ein Pooling
der Administration auch die administrative
Komplexität für das Unternehmen deutlich
verringern. Es bietet außerdem die Chance,
die Zahl der über eine einheitliche Plattform
betreuten Planteilnehmer zu erhöhen und
die durchschnittlichen Gebühren pro Planteilnehmer im Vergleich zu jeweils eigenständigen lokalen Administrationslösungen zu
verringern.
Wichtig bei der Wahl des Administrationspartners ist nicht zuletzt die Frage, wie eng
die administrative Struktur an anderen Planspezifika – zum Beispiel die vom Unternehmen gewählte Anlagestrategie – gebunden
ist. Eine moderne Administrationsplattform
kann auch für die Umsetzung der Anlagestrategien auf Ebene der Planteilnehmer
wichtig sein, z. B. im Fall eines dynamischen
Lebenszykluskonzepts, wie es in Abschnitt 2.4.
beschrieben wird.
2.6 Kommunikation und Vermarktung
Ein Pensionsplan sollte von den Planteilnehmern geschätzt und angenommen werden.
Dazu ist es wichtig, dass er von ihnen verstanden wird und transparent ist. Dies bezieht sich
zunächst auf den Bedarf der Planteilnehmer,
laufend über die Entwicklung der Guthaben
aus dem DC-Plan informiert zu sein. Bereiche
innerhalb von Online-Services, in denen jeder
Planteilnehmer seine persönlichen Daten und
den aktuellen Marktwert der Guthaben des Planes einsehen kann, decken diesen Bedarf ab.
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Zusätzlich werden oftmals Prognoserechner
in die beschriebenen Verwaltungsplattformen integriert. Als zusätzliches Mittel der
Kommunikation und Vermarktung bieten sie
Planteilnehmern die Möglichkeit, auf Basis
von Annahmen einen rechnerischen Schätzwert über das Guthaben zum Eintritt in den
Ruhestand zu erhalten. Auf diese Weise können Prognoserechner einen wichtigen Beitrag
darstellen, die Kommunikationsstrategie des
Unternehmens zu vervollständigen.
Die Planteilnehmer müssen nicht nur über
die Entwicklung ihrer Guthaben informiert
werden, um ihnen eine eigenverantwortliche
Planung der Vorsorge zu ermöglichen. Es ist
auch entscheidend, sie beim Ausbau oder
Aufbau eines angemessenen Niveaus an Kapitalmarktwissen zu unterstützen. Dies gilt vor
allem in Zeiten einer finanziellen Repression.
Typischerweise unterscheidet sich auch die
Tiefe an Kapitalmarktwissen von Planteilnehmer zu Planteilnehmer. Speziell für jene, die
selbst Anlageentscheidungen treffen wollen,
gewinnen Angebote zur Finanzmarktfortbildung immer mehr an Bedeutung. Folglich
bieten moderne Administrationsplattformen
und Kommunikationskonzepte geeignete
Instrumente, um die Nachfrage nach mehr
Finanzwissen erfüllen zu können.
Andere Planteilnehmer wiederum präferieren, Anlageentscheidungen dem Unternehmen zu überlassen. Speziell für diese Gruppe
ist es wichtig, eine „Prudent-Default“-/
„Safe-Haven“-Option – wie in Abschnitt 2.4.
beschrieben – anzubieten und ihnen den
Zugang zu professioneller und unabhängiger
Finanzberatung zu ermöglichen.
3. Fazit
Grenzüberschreitende DC-Pläne sind in der
Praxis der Altersversorgungslandschaft noch
die Ausnahme. Jedoch zeigt die Erfahrung
von Unternehmen, die Cross-border Set-ups
installiert haben, dass das Potenzial an Vorteilen den mit der Einrichtung verbundenen
Aufwand rechtfertigen kann.
So sind beispielsweise
• die Stärkung der „Governance“ über die
betrieblichen Altersversorgungspläne,
• die Harmonisierung der den Planteilnehmern offenstehenden DC-Angebote,
• die Integration von auf die Bedürfnisse
der Planteilnehmer maßgeschneiderten
Investmentkonzepten,
• die Erzielung von Skaleneffekten und
die Verringerung von administrativer
Komplexität und
• die Nutzung moderner Informations- und
Kommunikationsinstrumente in der Kommunikationsstrategie eines Unternehmens,
einige der möglichen Aspekte und Motive,
die den Ausschlag für die Einrichtung eines
Cross-border Set-ups und grenzüberschreitender DC-Pläne geben können.
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Pension: Cross-border Defined Contribution-Pläne in Europa
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Stand: Oktober 2013
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