GEMEINDE HALLBERGMOOS
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GEMEINDE HALLBERGMOOS
GEMEINDE HALLBERGMOOS Landkreis Freising Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus am: 15. Januar 2013 Beginn: 19:00 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Klaus Stallmeister Schriftführer: Verwaltungsamtmann Jens Gehder Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 20 anwesend. Ende: 20:00 Uhr Bergmeier Karl-Heinz Cole Karla Ecker Helmut Fischer jun. Josef Friedrich Konrad Gaßner Klaus Hausler Sebastian Hettenkofer Alois, ab TOP 13 anwesend Krätschmer Christian Kronner Stefan, ab TOP 10 anwesend Dr. Mey Marcus Neumüller Bernhard Niedermair Josef Rottmeier Günter Dr. Schu Georg Wäger Robert Wilkowski Martina Zeilhofer Rudolf Zenker Karl-Heinz Es fehlen entschuldigt: Lemer Heinrich Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 2 TAGESORDNUNG öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung vom 11.12.2012 2013/0001 2. Bekanntgaben 2013/0002 3. Flächennutzungsplan, 13. Änderung - Ergebnis der FFH- Vorprüfung für die Errichtung eines Badeweihers 2013/0016 4. Bebauungsplan Nr. 2 "Weidenweg" , 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse 2013/0017 5. Bebauungsplan Nr. 2 " Weidenweg" , 3. Änderung - Satzungsbeschluss 2013/0018 6. Bebauungsplan Nr. 135 b Östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75 Am Lenzenfleck, nördlicher Teil, Gemeinde Ismaning 2013/0019 Vergabe Sanitärarbeiten, Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 2013/0020 Erschließungsanlage "Utzschneiderweg - Siegfriedstraße - Rampfweg - Pfarrer-Weiß-Weg" - Erschließungseinheit 2013/0021 Landkreis Erding, Gemeinsamer, sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windkraft - 2013/0022 10. Aufstellung einer Instandsetzungsliste für Straßen und Gehwege 2013/0023 11. Antrag auf Investitionskostenzuschuss Anbau Feuertreppe gemäß Brandschutzauflagen 2013/0024 12. Neue Namensgebung für den Naturpark an der Goldach 2013/0025 13. Bewerbung für Flohmarktveranstaltungen auf dem Volksfestplatz 2013/0026 14. Anfragen 2013/0027 15. Bürgerfragestunde 2013/0032 7. 8. 9. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 3 Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Gegen die Ladung und Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung vom 11.12.2012 2013/0001 Sachverhalt Das Protokoll lag der Einladung bei. Beschluss Das Protokoll wird genehmigt. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 2. Bekanntgaben 2013/0002 2.1. Tätigkeitsbericht V. Genin 2013/0003 Bekanntgabe Der Tätigkeitsbericht für 2012 von Herrn Genin wird dem Gemeinderat ausgehändigt. 2.2. Neubau Kinderkrippe/Bogenschützenhaus, Enghoferweg 17-19, Vergabe von Bauaufträgen 2013/0004 Bekanntgabe Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Vergabe: Schreinerarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Beschränkte Ausschreibung 8 3 0 99.182,93 € brutto 128.155,17 € brutto Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Bogensch.H. Seite: 4 90.099,53 € brutto Fa. Alfons Schmerbeck, 84184 Tiefenbach Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079 Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Vergabe: Estricharbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Unterheising Haushaltsmittel: Bogensch.H. Beschränkte Ausschreibung 9 6 0 48.365,88 € brutto 58.034,38 € brutto 48.784,20 € brutto Fa. DK Bau GmbH, 93092 BarbingHoch159 Kinderkrippe u. Hoch079 Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Vergabe: Trockenbauarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Bogensch.H. Beschränkte Ausschreibung 9 9 0 73.816,09 € brutto 144.163,87 € brutto 71.106,07 € brutto Fa. Siegfried Hecher, 85375 Neufahrn Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079 Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 Vergabe: Holz-Glas-Elemente Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Beschränkte Ausschreibung 9 6 0 87.417,40 € brutto 144.131,61 € brutto 94.355,10 € brutto Fa. Eduard Weiß, 84551 Rohrstetten Hoch159 Kinderkrippe Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 2.3. Stellungnahme der Schulleitung bezüglich der Einführung einer gebundenen Ganztagsschule im Grundschulbereich Seite: 5 2013/0005 Anlagen zum Beiblatt Stellungnahme der Grundschule Hallbergmoos Bekanntgabe In der Anlage zum Beiblatt befindet sich die Stellungnahme von Frau Rektorin Bauer zur Anfrage von Gemeinderatsmitglied Zenker bezüglich der Einführung einer gebundenen Ganztagsschule im Grundschulbereich. Gemeinderatsmitglied Zenker verlas in der Sitzung seine Erwiderung: Ja zur Bildung, deshalb ja zu Ganztagsklassen an der Grundschule Hallbergmoos Die Stellungnahme von Rektorin Bauer bezüglich meiner Anfrage zur gebundenen Ganztagsklasse hat mich sehr überrascht. Ganz im Gegensatz zum neuesten Bildungsbericht des Kultusministeriums spricht sich Frau Bauer dagegen aus. Warum ist gerade sie als Leiterin einer Schule gegen eine kompetente pädagogische Ganztagesbetreuung, wo Schüler ihre Schule ganztägig als ihren Lebensraum erfahren könnten? Dass ein Bedarf an Ganztagesbetreuung in Hallbergmoos besteht, zeigt allein schon die Auslastung der Horte mit 231 Kindern. Ganztagsschulen sind der Zug der Zeit, denn 3 von 4 Frauen zwischen 18 und 55 sind mittlerweile in Arbeitsverhältnissen. Wir in Hallbergmoos wollen auf diesen Zug aufspringen. Das ist auch ein Bestandteil im GEP und war seit Jahren eine Forderung des Gemeinderats. Wir wollen eine pädagogisch fundierte Bildung unserer Kinder, da uns ihr Wohl am Herzen liegt. Ganz nebenbei ist diese Bildung in der Ganztagsschule für Eltern fast kostenlos, ein besonders attraktives Angebot für Alleinerziehende und Geringverdiener. Die Eltern tragen nur die Kosten für das Mittagessen. Auch für die Gemeinde ist die gebundene Ganztagesklasse deutlich günstiger als die Hortbetreuung. Frau Bauer moniert, dass sie keine Freizeiträume in der Schule hat. Wie machen das die 290 anderen Grundschulen, die nicht über unsere Finanzmittel verfügen und trotzdem die Ganztagsschule praktizieren? Da Frau Bauer Ruheräume fordert, frage ich, ob Schule zum „relaxen“ da ist? Widerspricht das nicht dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder? Können oder wollen sie nach sechs Stunden Unterricht überhaupt noch stillsitzen bzw. relaxen? Relaxen heißt für die Kinder doch Energie los werden. Die Abwechslung im Schulalltag erfolgt auch durch einen rhythmisierenden Unterricht. Außerdem werden durch mehr Ganztagsschulen auch zusätzliche Lehrerstellen geschaffen durch die höhere Stundenzuweisung durch das Kultusministerium. Mir liegt das Wohl der Kinder am Herzen, deshalb handle ich nach dem Motto, „wir denken in Möglichkeiten, nicht in Schwierigkeiten.“ Deshalb werde ich dazu einen Antrag im Gemeinderat einbringen. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 6 GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 7. Kultur & Bildung (3) Die Gemeinde strebt die Ganztagsbetreuung an der Grundschule an (4) Die Gemeinde reagiert flexibel auf veränderte Schulformen. 2.4. Trinkwasseruntersuchung in öffentlichen Gebäuden 2013/0006 Bekanntgabe Die Verwaltung hatte Ende des vergangenen Kalenderjahres die vorgeschriebene turnusmäßige Beprobung des Trinkwassers in öffentlichen Gebäuden beauftragt. Die Ergebnisse hierzu liegen nun vor. Es wurden insgesamt 72 Trinkwasserentnahmestellen beprobt. Bei 9 Proben wurde eine Überschreitung des jeweils geltenden Grenzwertes festgestellt. Hierbei handelt es sich um 4 Überschreitungen des Grenzwertes für Nickel sowie um 5 Überschreitungen des Grenzwertes für die mikrobiologische Untersuchung. Bei allen Proben war das Vorkommen von Legionellen nicht nachweisbar. Es handelte sich jeweils um eine Grenzwertüberschreitung bei einzelnen Entnahmestellen, die übrigen Proben derselben Gebäude waren unauffällig. Daher kann eine schädliche Veränderung des Trinkwassers in den jeweiligen Gebäuden insgesamt ausgeschlossen werden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Grenzwertüberschreitungen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt setzt entsprechende Maßnahmen fest, die getroffen werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Ein technischer Maßnahmenwert, der automatisch eine derartige Veranlassung nach sich zieht, existiert ausschließlich beim positiven Nachweis von Legionellen. Mit dem Gesundheitsamt wurde umgehend telefonisch Kontakt aufgenommen. Nach Auffassung von Herrn Hofmeier vom Gesundheitsamt ist die Grenzwertüberschreitung für Nickel regelmäßig auf die Armaturen zurückzuführen, die teilweise über eine unterschiedliche Lackierung verfügen. Hingegen ist die Überschreitung der Grenzwerte bei der mikrobiologischen Untersuchung häufig auf eine fehlerhafte Beprobung zurückzuführen. Herr Hofmeier empfahl daher, zunächst gemeinsam mit dem Wasserzweckverband Freising Süd als Betreiber des Trinkwassernetzes eine erneute Beprobung durchzuführen und die vorgeschriebene Meldung der Grenzwertüberschreitung erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses der wiederholten Prüfung vorzunehmen. Erst danach werden etwa erforderliche Maßnahmen festgesetzt werden. Mit Herrn Vaas vom Wasserzweckverband Freising Süd wurde ebenfalls bereits telefonisch Kontakt aufgenommen. Herr Vaas bestätigte anhand seiner Erfahrungen, dass die Überschreitung der Grenzwerte bei der mikrobiologischen Untersuchung häufig auf eine fehlerhafte Beprobung zurückzuführen sei. Es wurde vereinbart, dass ein Termin für die erneute Beprobung der betroffenen Entnahmestellen in der 2. Kalenderwoche festgelegt werden soll. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 2.5. Eintragungszeiten für das Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen" Seite: 7 2013/0007 Bekanntgabe Aufgrund verschiedener Anfragen werden nachfolgend die Eintragungszeiten nochmals bekannt gegeben: Beginn Eintragungsfrist: Ende Eintragungsfrist: Eintragungsort: Donnerstag, 17. 01. 2013 Mittwoch, 30. 01. 2013 Bürgerbüro der Gemeinde Hallbergmoos, Theresienstr. 76 Öffnungszeiten: Montags: 8.00 – 16.00 Uhr Dienstags: 8.00 – 16.00 Uhr Mittwochs: 8.00 – 16.00 Uhr Donnerstags: 8.00 – 20.00 Uhr Freitags: 8.00 – 12.00 Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten: Samstag, 19.01.13 10.00 – 12.00 Uhr Samstag, 26.01.13: 9.00 – 12.00 Uhr Für weitere Fragen steht Frau Perzl als Wahlleiterin gerne zur Verfügung. 2.6. Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte 2013/0008 Bekanntgabe Nach dem durchgeführten Bewerbungsverfahren wurde mit Frau Magdalena Molnar, Freising, ein Ausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte“ abgeschlossen. 2.7. Schreiben des Staatlichen Bauamtes Freising zum Ausbau der FS 44 2013/0009 Anlagen zum Beiblatt Schreiben vom 20.12.2012 des Staatlichen Bauamts Freising (vertraulich) Bekanntgabe Mit Schreiben vom 20.12.2012 hat das Staatliche Bauamt Freising Stellung bezogen zur Interpretation der von Staatsminister Herrmann am 16.11.2012 veröffentlichten „Vorauswahl erwogener Projekte für den Bereich der Bundesfernstraßen in Bayern“. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 2.8. Neubau B 388 - FS 44, Anschluss Nord, Unfallgeschehen Seite: 8 2013/0010 Bekanntgabe Aus einem Protokoll des Staatlichen Bauamtes Freising geht hervor, dass sich seit der partiellen Freigabe im August 2011 in diesem Bereich 6 Verkehrsunfälle mit 4 leichtverletzten Personen ereignet haben. Die zuständige Unfallkommission hat festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer mit der Komplexität des Knotenpunktes überfordert sind. Die Gesamtsituation wird sich mit der Gesamtverkehrsfreigabe weiter verschlechtern. Aus diesem Grund wird von Eröffnung der B 388 eine Lichtsignalanlage installiert. 2.9. Errichtung einer Buslinie Hallbergmoos - Notzing - Erding 2013/0011 Bekanntgabe Bekanntlich hat die Gemeinde Oberding die Errichtung der von Hallbergmoos vorgeschlagenen Buslinie abgelehnt. Auf Nachfrage wurde die Ablehnung damit begründet, dass Effizienz und Nutzen aus der Linie in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die Oberding zu tragen hätte. In einem weiteren Schreiben an das LRA Erding wurde vorgeschlagen, die Errichtung einer Rufbuslinie zwischen Notzing und der S-Bahnstelle Hallbergmoos über Notzingermoos zu prüfen. 2.10. Windkraftanlagen - interkommunale Arbeitsgruppe 2013/0012 Bekanntgabe Am 22. 01. wird ein Gespräch zwischen Bürgermeisterin Kruppa (Moosinning), Bürgermeister Sedlmeier (Ismaning) und Bürgermeister Stallmeister stattfinden mit dem Ziel, eine interkommunale Abstimmung der möglichen Standorte zu erreichen. Bei diesem Treffen wird auch der Wunsch des Hallbergmoos Gemeinderates nach einer interkommunalen Arbeitsgruppe mit den beiden anderen Kommunen besprochen 2.11. Goldachpark - Renaturierung der Goldach 2013/0013 Bekanntgabe Am 10. 01. wurde die Vereinbarung zwischen Freistaat und Gemeinde zur Renaturierung der Goldach im Bereich des zukünftigen Goldachparks unterzeichnet. Die Kosten für die Renaturierung in Höhe von 280.000 € werden komplett vom Freistaat übernommen. Vorhabensträger ist die Gemeinde, die Bauausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem WWA. Der Wasserrechtsbescheid vom LRA muss eingehalten werden. Die Gemeinde übernimmt ab Baubeginn den Gewässerunterhalt der Goldach im Ausbaubereich. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 2.12. Kostenverfolgung 2. Krippe, Bogenschützenanlage und 3. Finger Mittelschule Seite: 9 2013/0014 Bekanntgabe Die Kostenverfolgungsblätter wurden als Tischvorlage ausgehändigt. 2.13. Brandmeldeanlage Dreifachturnhalle 2013/0015 Bekanntgabe Der Gemeinderat wurde informiert, dass für die Brandmeldeanlage und die Technik für Evakuierungsdurchsagen im HH 2013 170.000 € eingestellt werden. Allerdings muss dieser Betrag bereits vor der Genehmigung des Haushaltes in 2 Losen ausgegeben werden, um die geforderte Sicherheit herzustellen. 3. Flächennutzungsplan, 13. Änderung - Ergebnis der FFH- Vorprüfung für die Errichtung eines Badeweihers 2013/0016 Anlagen zum Beiblatt Der Untersuchungsbericht zur FFH- Vorprüfung liegt in den Fraktionszimmern aus Sachverhalt Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung Nach der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde ein erneutes Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde (LRA) geführt, um eine positive Stellungnahme zu erhalten. Die untere Naturschutzbehörde hat darauf hingewiesen, dass durch die Planfeststellung des Kieswerkes eine Rechtslage geschaffen wurde, die von der unteren Naturschutzbehörde zu beachten sei. Dies bezieht sich vor Allem auf die festgelegte Nachfolgenutzung der auszukiesenden Bereiche. Dort ist die Rekultivierung durch die Aufforstung zum Auwald festgelegt. Die Errichtung eines Badeweihers widerspricht diesen Festsetzungen. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde könne nur dann anders ausfallen, wenn durch entsprechende Verfahren eine andere Rechtslage geschaffen werde. Erforderliche weitere Verwaltungsverfahren Neben der Änderung der Planfeststellung sind ebenfalls die Änderung des Regionalplans bzw. die Erteilung einer Befreiung/ Abweichung von den dort festgelegten Zielen erforderlich. Im Regionalplan ist die Fläche als Vorranggebiet für Abgrabungen und Gewinnung von Bodenschätzen (Kies, Sand) festgelegt. Der Regionalplan sieht hier unter Nr. 2.8.7.2.1 die Nachfolgefunktion Biotopentwicklung/ natürliche Sukzession vor. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 10 Außerdem befinden sich die alternativen Standorte 1 und 2 innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsschutzgebietes „Isartal“. Die geplante Errichtung des Badeweihers stehe im Widerspruch zu den Schutzzielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Daher ist hier eine Ausnahme von der LSG zu beantragen. Da die geplanten Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe zum FFH- Gebiet (Auwald) liegen, würde die Antragstellung nur dann überhaupt zu einem Erfolg führen können, wenn in einem Verfahren zur FFH- Verträglichkeitsprüfung sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) festgestellt wird, dass eine Beeinträchtigung des Auwaldes durch den Badebetrieb ausgeschlossen werden kann. FFH- Vorprüfung Die Verwaltung hatte die Fa. Grünplan, Freising, mit der Durchführung einer FFH- Vorprüfung beauftragt. Das Ergebnis dieser FFH- Vorprüfung liegt nun vor. Zusammenfassen wurde festgestellt, dass in Bezug auf alle drei alternativen Standorte des geplanten Badeweihers eine Beeinträchtigung des Auwaldes nicht bereits durch die Vorprüfung ausgeschlossen werden könne. Andererseits könne aber auch nicht aufgrund der FFH- Vorprüfung festgestellt werden, dass eine Beeinträchtigung eintreten wird. Es ist daher erforderlich, nachfolgend eine vollumfängliche FFH- Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Untersuchungsbericht zur FFH- Vorprüfung liegt in den Fraktionszimmern aus. mögliches weiteres Vorgehen 1. Grundsätzlich könnte nun die vollumfängliche FFH- Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben werden. In Abhängigkeit von deren Ergebnis könnten dann später die anderen Verfahren begonnen werden. 2. Denkbar ist aber auch, nun die übrigen Verfahren zu beginnen. Die zuständigen Stellen könnten über die jeweilige Befreiung bzw. das Änderungsverfahren entscheiden unter dem Vorbehalt, dass die FFH- Verträglichkeitsprüfung positiv ausgeht. Beim Vorliegen von positiven Rückmeldungen könnte dann die FFH- Verträglichkeitsprüfung beauftragt werden. Hierbei handelt es sich um das so genannte „Henne-Ei- Problem“. Die Verwaltung schlägt vor, nach der Variante 2 zu verfahren. Vorausgesetzt, dass sich die zuständigen Behörden nicht hinter der fehlenden FFH- Verträglichkeitsprüfung „verstecken“, ließen sich so weitere Probleme ausblenden. Hierfür ist bei den übrigen Verfahren ein positiver Ausgang der FFH- Verträglichkeitsprüfung zu unterstellen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Dieser TOP hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Kosten werden erst durch den Abschluss weiterer Honorarverträge im Zusammenhang mit der Erstellung erforderlicher Unterlagen/Untersuchungen generiert. Dieser TOP wurde mit dem Team Finanzen abgestimmt. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 11 Beschluss Es wird die Alternative 2 weiter verfolgt: Die zuständigen Stellen könnten über die jeweilige Befreiung bzw. das Änderungsverfahren entscheiden unter dem Vorbehalt, dass die FFH- Verträglichkeitsprüfung positiv ausgeht. Beim Vorliegen von positiven Rückmeldungen könnte dann die FFH- Verträglichkeitsprüfung beauftragt werden. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 4. Bebauungsplan Nr. 2 "Weidenweg" , 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse 2013/0017 Sachverhalt Beteiligung der Öffentlichkeit Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht, so dass hier eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist. Beteiligung der Behörden Von folgenden Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind: 1. Landratsamt Freising, Sachgebiet Altlasten Das Sachgebiet Altlasten weist darauf hin, dass die überplanten Flächen im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen sind und keine Hinweise auf Bodenverunreinigungen oder Altlasten vorliegen. Sollten vor oder während der Baumaßnahmen Auffüllungen, schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41/Umweltschutz unverzüglich zu verständigen. Falls noch zu entsorgender Bauschutt anfällt ist dieser seitens des Abfallerzeugers (Bauherr) ordnungsgemäß zu entsorgen. Stellungnahme der Verwaltung Dieser Hinweis führt nicht zu einer Änderung der Planung. Das in Bezug genommene Grundstück ist bereits vollständig bebaut. 2. Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen. Kabel Deutschland weist darauf hin, dass die Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Stellungnahme der Verwaltung Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig. 3. Flughafen München GmbH Die Flughafen München GmbH weist darauf hin, dass das Planungsgebiet innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens München liegt und somit die zulässige Bauhöhe gemäß § 12 LuftVG 522 m ü. NN beträgt. Bei einer Überschreitung dieser Höhenbegrenzung kann die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erfolgen. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 12 Stellungnahme der Verwaltung Das in Bezug genommene Grundstück ist bereits vollständig bebaut. Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig. 4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weist darauf hin, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzten Flächen durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden dürfen. Gleiches wird für den in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen/gärtnerischen Betrieb (mit Gewächshäusern) gefordert. Stellungnahme der Verwaltung Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche/gärtnerische Bewirtschaftung dieser angrenzenden Flächen auch weiterhin gewährleistet. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschluss Zu 1., 2., 3. und 4. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 5. Bebauungsplan Nr. 2 " Weidenweg" , 3. Änderung - Satzungsbeschluss 2013/0018 Anlagen zum Beiblatt Bebauungsplan Nr. 2 „Weidenweg“, 3. Änderung liegt in den Fraktionszimmern aus Sachverhalt Nachdem die Abwägungsbeschlüsse gefasst wurden, kann der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2 „Weidenweg“ – 3. Änderung in der Fassung vom Nov. 2012 gefasst werden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 13 Beschluss Die Gemeinde Hallbergmoos erlässt aufgrund der §§ 1 – 4c und § 8 ff des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan Nr. 2 „Weidenweg“ – 3. Änderung in der Fassung vom Nov. 2012 als Satzung. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 6. Bebauungsplan Nr. 135 b Östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75 Am Lenzenfleck, nördlicher Teil, Gemeinde Ismaning 2013/0019 Sachverhalt Die Gemeinde Ismaning hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 b für das Gebiet „Am Lenzenfleck – nördlicher Teilbereich“ beschlossen. Das zu überplanende Areal stellt die noch unbebaute Fläche am Ortsrand des Ismaninger Gewerbegebietes nördlich der B 471, westlich der Bahnlinie S8 München-Flughafen, dar. Das Planungsgebiet liegt im Norden der Gemeinde Ismaning nördlich der verlängerten Rote-Kreuz-Straße und südlich der Straße Am Lenzenfleck. Die Belange der Gemeinde Hallbergmoos werden durch diese Planungen nicht berührt, so dass im Verfahren keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen sind. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschluss Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, da die Belange der Gemeinde Hallbergmoos von der vorliegenden Planung nicht berührt werden. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 7. Vergabe Sanitärarbeiten, Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Anlagen zum Beiblatt Vergabevorschlag vom Ing.-Büro Vogt (als vertrauliche Anlage) 2013/0020 Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 14 Sachverhalt Es wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 12 Firmen versandt. Von einem Bieter wurde ein Angebot abgegeben. Das einzige Angebot liegt bei 221.045,26 € brutto. Die Kostenberechnung beträgt 178.314,28 € brutto. Das einzige Angebot liegt somit um ca. 24 % bzw. 42.730,98 € über der Kostenberechnung. Neue Erkenntnisse: Das Ing.-Büro Vogt empfiehlt die Ausschreibung aufzuheben, da das einzige eingegangene Angebot unwirtschaftliche Kalkulationen enthält zudem ist das Angebot auszuschließen, da es nicht unterzeichnet ist. Somit ist kein wertbares Angebot eingegangen. Gemäß § 17 VOB/A kann die Ausschreibung somit aufgehoben werden. Dies wurde als Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters so getan. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Die Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters wird genehmigt. Somit wird die Ausschreibung wie im Vergabevorschlag vom Ing.-Büro Vogt aufgehoben und erneut öffentlich ausgeschrieben. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 8. Erschließungsanlage "Utzschneiderweg - Siegfriedstraße - Rampfweg Pfarrer-Weiß-Weg" - Erschließungseinheit 2013/0021 Anlagen zum Beiblatt Lageplan Sachverhalt In der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009 wurde beschlossen, dass eine Erschließungseinheit bestehend aus Utzschneiderweg, Siegfriedstraße, Rampfweg und Pfarrer-WeißWeg gebildet wird. Zu diesem Zeitpunkt war der Pfarrer-Weiß-Weg nur zum Teil ausgebaut, dargestellt in oranger Farbe im beiliegenden Plan. Durch die Rechtskraft eines weiteren Bebauungsplanes für die Verlängerung des Pfarrer-Weiß-Weges wurde dieser zu einem Ringschluss ausgebaut.(Siehe Lageplan – grün) Die restliche Straßenfläche des Pfarrer-Weiß-Weges soll durch einen erneuten Zusammenfassungsbeschluss in die Erschließungseinheit einbezogen werden. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 15 Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschluss Eine Erschließungseinheit bestehend aus Utzschneiderweg, Siegfriedstraße, Rampfweg und Pfarrer-Weiß-Weg (Ringschluss) wird gebildet. Abstimmung: 14:4 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 9. Landkreis Erding, Gemeinsamer, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft - 2013/0022 Anlagen zum Beiblatt Lageplan Standort Windkraft im Landkreis Erding Lageplan Standort Windkraftanlage in Hallbergmoos Lageplan Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hallbergmoos Sachverhalt Die Gemeinde-, Markt- und Stadträte der Kommunen im Landkreis Erding haben die Aufstellung eines gemeinsamen, sachlichen Teilflächennutzungsplans –Windkraft- beschlossen. Ziel der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft ist es, auf Grundlage gemeinsame abgestimmter Planungskriterien im gesamten Landkreis Erding eine einheitliche Planungsgrundlage für die Steuerung von Windkraftanlagen zu schaffen. Weiter soll zum Schutz der Bürger ein Wildwuchs und eine Verspargelung der Landschaft verhindert und gleichzeitig für die Windkraft ausreichend Raum geschaffen und damit ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Mit der Ausweisung von so genannten Konzentrationszonen Windkraft soll die Rechtsfolge des Planvorbehalts nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgelöst werden, nach dem Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Konzentrationszonen unzulässig sind. Der Planungsverband hat uns hierzu unter Fristsetzung bis zum 11.01.2013 zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauBG (frühzeitige Beteiligung) aufgefordert. Unserer Bitte nach Terminverlängerung wurde nicht entsprochen. Die Verwaltung hat daher eine vorläufige Stellungnahme abgegeben, um auf die Belange der Gemeinde Hallbergmoos aufmerksam zu machen: „Der Standort der geplanten Windkraftanlagen in Hallbergmoos grenzt an den Standort Cluster I Nr. 1 des Landkreises Erding im Gebiet in der Nähe vom Zengermoos. Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos einen Änderungsaufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit dieser Änderung soll eine weitere Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dargestellt werden. Der Planbereich reicht bis an die östliche Gemeindegrenze heran und liegt damit unmittelbar neben dem von Ihnen geplanten Standort des Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 16 Cluster I Nr. 1. Es steht zu befürchten, dass sich die beiden, in unmittelbarer Nähe befindlichen Standorte beeinträchtigen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die derzeit rechtsgültige im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos dargestellte Konzentrationsfläche in unmittelbarer Nähe des von Ihnen geplanten Cluster I Nr. 1 befindet. Es handelt sich hierbei um eine bereits existierende formelle Planung der Gemeinde Hallbergmoos. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei der Weiterführung Ihrer Planung sowohl die existierende als auch die sich in Aufstellung befindliche Planung zu beachten haben und die weitere Planung in enger Abstimmung mit der Gemeinde Hallbergmoos durchzuführen haben. Andernfalls sehen wir Beeinträchtigungen insbesondere in Bezug auf den Abstand der Windkraftanlagen untereinander sowie Konflikte der zukünftigen Windkraftanlagen hinsichtlich der Auswirkungen der Belange des Naturschutzes sowie des Artenschutzes und hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt.“ Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschluss Es werden folgende Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht: Der Standort der geplanten Windkraftanlagen in Hallbergmoos grenzt an den Standort Cluster I Nr. 1 des Landkreises Erding im Gebiet in der Nähe vom Zengermoos. Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos einen Änderungsaufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit dieser Änderung soll eine weitere Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dargestellt werden. Der Planbereich reicht bis an die östliche Gemeindegrenze heran und liegt damit unmittelbar neben dem von Ihnen geplanten Standort des Cluster I Nr. 1. Es steht zu befürchten, dass sich die beiden, in unmittelbarer Nähe befindlichen Standorte beeinträchtigen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die derzeit rechtsgültige im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos dargestellte Konzentrationsfläche in unmittelbarer Nähe des von Ihnen geplanten Cluster I Nr. 1 befindet. Es handelt sich hierbei um eine bereits existierende formelle Planung der Gemeinde Hallbergmoos. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei der Weiterführung Ihrer Planung sowohl die existierende als auch die sich in Aufstellung befindliche Planung zu beachten haben und die weitere Planung in enger Abstimmung mit der Gemeinde Hallbergmoos durchzuführen haben. Andernfalls sehen wir Beeinträchtigungen insbesondere in Bezug auf den Abstand der Windkraftanlagen untereinander sowie Konflikte der zukünftigen Windkraftanlagen hinsichtlich der Auswirkungen der Belange des Naturschutzes sowie des Artenschutzes und hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt. Abstimmung: 18:0 Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend. 10. Aufstellung einer Instandsetzungsliste für Straßen und Gehwege Anlagen zum Beiblatt Antrag zur Erstellung einer Instandsetzungsliste für Gehwege und Straßen. 2013/0023 Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 17 Sachverhalt Mit Antrag vom 04.01.2013 hat die Freie Wähler Fraktion, Herr Zenker, einen Antrag zur Erstellung einer Instandsetzungsliste für Gehwege und Straßen gestellt. Der Antrag kann aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden. Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag: Für das laufende Jahr wurden 200.000.- € für die Instandhaltung von Straßen und Gehwegen eingeplant. Die Höhe dieses Ansatzes wurde aus der Erfahrung der letzten Jahre gebildet und ist auch für die „normale Instandhaltung“ ausreichend. Bei den üblichen Instandhaltungsmaßnahmen werden einzelne Schadstellen der Straße und Gehwege bis hin zu Abschnitten von ca. 50 m hergerichtet. Was mit diesen Mitteln nicht abgedeckt ist, ist die Sanierung von gesamten Straßenzügen, wie die Ludwigstraße, Maximilianstraße und auch der Enghoferweg. Dieses Thema wurde auch in der Klausurtagung so besprochen. Vom Team Bauwesen wurde eine Grobkostenschätzung für die Sanierung der vorgenannten Straßenzüge in der Klausurtagung vorgestellt. In der Prioritätenliste wurden diese Maßnahmen allerdings auf Priorität 2 gesetzt. Aus diesem Grund wurden bisher im Haushalt keine Mittel dafür eingeplant. Eine Liste mit einzelnen Schadstellen liegt aus der Straßenkontrolle vor. Diese wurde allerdings noch nicht mit Kosten und mit Kostenaufteilung auf die künftigen Jahre hinterlegt. Diese ist aus Sicht des Team Bauwesen auch nicht zielführend, da die eingeplante Mittel von 200.000.- € hierfür ausreichen. Gemeinderatsmitglied Zenker hat seinen Antrag in der Sitzung zurückgenommen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Im Haushaltsentwurf sind 200.000.- € für den Straßenunterhalt eingeplant. Die Haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. 11. Antrag auf Investitionskostenzuschuss Anbau Feuertreppe gemäß Brandschutzauflagen 2013/0024 Sachverhalt Gemäß Brandschutzauflagen ist der Anbau einer Feuertreppe vor den Schlafräumen des Kindergarten Rappelkiste unbedingt erforderlich. Es wurde aus Dringlichkeit bereits das günstigste Angebot in Auftrag gegeben und die Maßnahme ausgeführt. Die Rappelkiste stellt einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffungskosten in Höhe von 4.230,74 €. Gemäß Zuschussrichtlinien werden Investitionen mit höchstens 30% der Anschaffungskosten (1.269,22 €) bezuschusst, soweit es die Haushaltslage zulässt. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) Die Gemeinde fördert nur im Ausnahmefall und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützungswürdige Aktivitäten durch freiwillige Leistungen (4.6.). Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 18 Haushaltsrechtliche Auswirkungen Im Haushaltsjahr 2013 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 1.500 EUR eingestellt, sodass der Zuschuss bei Genehmigung eine planmäßige Ausgabe darstellt. Beschluss Der Zuschuss wird gemäß den Zuschussrichtlinien mit höchstens 30% der Anschaffungskosten (1.269,22 €) gewährt. Abstimmung: 19:0 Gemeinderatsmitglied Hettenkofer war nicht anwesend. 12. Neue Namensgebung für den Naturpark an der Goldach 2013/0025 Sachverhalt Bekanntlich wurde die Gemeinde vom zuständigen Ministerium darauf hingewiesen, dass der Name „Naturpark an der Goldach“ aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden darf. Der Arbeitskreis hat in einer Sitzung der Arbeitskreis folgende Namenvorschläge erarbeitet: - Lebensraum an der Goldach - Park an der Goldach - Fischereipark an der Goldach - Lebensraum an der ehem./alten Fischerei - Kleiner Park an der Goldach - Lehrgarten an der Goldach - Park an der Fischzucht - Bürgerpark an der Goldach - Landschaftspark an der Goldach - Grünpark an der Goldach - Wasserpark Goldach - Landschaftsgarten an der Goldach - Moorpark an der Goldach - Erholungspark an der Goldach - Gemeindepark an der Goldach - Goldachpark Aus den beigefügten Namensvorschlägen hat sich der Arbeitskreis einstimmig für den Namen "Goldachpark" entschieden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 19 Beschluss Dem Vorschlag des Arbeitskreises wird zugestimmt, der Name ist Goldachpark. Abstimmung: 19:0 Gemeinderatsmitglied Hettenkofer war nicht anwesend. 13. Bewerbung für Flohmarktveranstaltungen auf dem Volksfestplatz 2013/0026 Anlagen zum Beiblatt Antrag auf Flohmarktveranstaltungen Sachverhalt Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Antrag für Flohmarktveranstaltungen auf dem neuen Volksfestplatz eingegangen. Herr Pottel (Antragsteller) hat bereits auf dem alten Volksfestplatz in Zusammenarbeit mit der Familie Neuling Flohmärkte veranstaltet. Damals wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass aufgrund der schlechten Parkverhältnisse keine Flohmärkte mehr stattfinden sollen. Der neue Volksfestplatz eignet sich aus Herrn Pottels Sicht sehr gut für Flohmärkte. Auch sicherheitsrechtliche Gründe stehen den geplanten Flohmarktveranstaltungen nicht entgegen. Es sind genügend Parkmöglichkeiten, Rettungswege, etc. vorhanden. Geplant wären vorerst Flohmärkte im Jahr 2013 (einmal pro Quartal). Wenn man die ersten Erfahrungen gesammelt hat kann weiter geplant werden. Bei den früheren Flohmärkten wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Veranstaltern und der Gemeinde Hallbergmoos geschlossen. Es wurde eine Pacht von 200 DM sowie eine Kaution von 500 DM (pro Flohmarkt) festgelegt. Diese Nutzungsvereinbarung ist aus dem Jahr 1995. Die Kaution für den alten Volksfestplatz betrug zwischenzeitlich bereits 1000 EUR. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher aufgrund der neuen Umstände vor, im Falle einer Vergabe an zukünftige Flohmarktbetreiber eine Kaution von 1.500 EUR sowie eine Pacht von 250 EUR pro Flohmarkt festzusetzen. Bei positivem Entschluss durch den Gemeinderat wird wieder eine Nutzungsvereinbarung zwischen Veranstalter und Gemeinde geschlossen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Einnahmen durch Flohmarktveranstaltungen von ca. 1000 EUR (250 EUR pro Markt / Quartal). Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 20 Beschluss 1. 2. 3. 4. Herr Pottel darf Flohmärkte auf dem neuen Volksfestplatz veranstalten Eine Kaution von 1.500 EUR plus 250 EUR Nutzungsgebühr pro Flohmarkt wird festgesetzt Eine Befristung wird für ein Jahr festgelegt Der Volksfestplatz wird nicht exklusiv vergeben. Abstimmung: 20:0 14. Anfragen 2013/0027 14.1. Gemeinderatsmitglied Zenker 2013/0028 Kann die Gemeinde Hallbergmoos für die Ehrenamtskarte des Landratsamtes bei Erstklassikkonzerten anstatt € 12 nur € 10 verlangen? Antwort Bürgermeister: Wird geprüft. 14.2. Gemeinderatsmitglied Zenker 2013/0029 Ist der Stichtag für 24 Gemeinderäte für Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern der 30. Juni wie in diversen Presseartikeln verlautet oder der 31.08. gem. Art. 55 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes? Antwort Bürgermeister: Voraussichtlich 31.12.2012, da die Veröffentlichung der Erhebungen einige Zeit in Anspruch nimmt. Wird noch genau erfragt. Offensichtlich gibt es auch noch unklare Auslegungen der Begriffe: Einwohnerzahl – Bevölkerungszahl. Die Frage wird noch abschließend geklärt. 14.3. Gemeinderatsmitglied Zenker 2013/0030 Kann die Arbeitsgruppe "Bürgerzentrum" zeitnah einberufen werden Antwort Bürgermeister: So schnell wie möglich. 14.4. Gemeinderatsmitglied Kronner 1) Gibt es eine Regelung für den Landschaftsteich (Eislaufen). 2) Kann die Multifunktionsfläche als Eislauffläche hergerichtet werden? Antwort Bürgermeister: 1) wird geprüft. 2013/0031 Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2013 Seite: 21 2) Stockschützen werden die Eisfläche nicht herrichten, inwieweit die Hausmeister das erledigen können wird noch einmal geprüft und zusammengestellt. 15. Bürgerfragestunde 2013/0032 15.1. Bürger Herr Walbrunn 2013/0033 Warum wird der nordöstliche Stutzen des Utzschneiderweges nicht ebenfalls in die Erschließungseinheit einbezogen? Antwort Bürgermeister: Das ist rechtlich nicht möglich. Der Utzschneiderweg wird später weitergeführt, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung nicht vorliegen. Die Verwaltung kann Ihnen die Rechtslage in einem Gespräch im Rathaus näher erläutern. Vorsitzender: Schriftführer: Klaus Stallmeister Erster Bürgermeister Jens Gehder Verwaltungsamtmann