GEMEINDE HALLBERGMOOS

Transcrição

GEMEINDE HALLBERGMOOS
GEMEINDE HALLBERGMOOS
Landkreis Freising
Niederschrift
über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
Sitzungsort:
Sitzungssaal Rathaus
am:
15. Januar 2013
Beginn:
19:00 Uhr
Vorsitzender:
Erster Bürgermeister Klaus Stallmeister
Schriftführer:
Verwaltungsamtmann Jens Gehder
Anwesend
Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 20 anwesend.
Ende:
20:00 Uhr
Bergmeier Karl-Heinz
Cole Karla
Ecker Helmut
Fischer jun. Josef
Friedrich Konrad
Gaßner Klaus
Hausler Sebastian
Hettenkofer Alois, ab TOP 13 anwesend
Krätschmer Christian
Kronner Stefan, ab TOP 10 anwesend
Dr. Mey Marcus
Neumüller Bernhard
Niedermair Josef
Rottmeier Günter
Dr. Schu Georg
Wäger Robert
Wilkowski Martina
Zeilhofer Rudolf
Zenker Karl-Heinz
Es fehlen entschuldigt:
Lemer Heinrich
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 2
TAGESORDNUNG
öffentliche Sitzung
1.
Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung vom
11.12.2012
2013/0001
2.
Bekanntgaben
2013/0002
3.
Flächennutzungsplan, 13. Änderung - Ergebnis der FFH- Vorprüfung für die
Errichtung eines Badeweihers
2013/0016
4.
Bebauungsplan Nr. 2 "Weidenweg" , 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse
2013/0017
5.
Bebauungsplan Nr. 2 " Weidenweg" , 3. Änderung - Satzungsbeschluss
2013/0018
6.
Bebauungsplan Nr. 135 b Östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75
Am Lenzenfleck, nördlicher Teil, Gemeinde Ismaning
2013/0019
Vergabe Sanitärarbeiten, Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau
Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
2013/0020
Erschließungsanlage "Utzschneiderweg - Siegfriedstraße - Rampfweg - Pfarrer-Weiß-Weg" - Erschließungseinheit
2013/0021
Landkreis Erding, Gemeinsamer, sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windkraft -
2013/0022
10.
Aufstellung einer Instandsetzungsliste für Straßen und Gehwege
2013/0023
11.
Antrag auf Investitionskostenzuschuss Anbau Feuertreppe gemäß Brandschutzauflagen
2013/0024
12.
Neue Namensgebung für den Naturpark an der Goldach
2013/0025
13.
Bewerbung für Flohmarktveranstaltungen auf dem Volksfestplatz
2013/0026
14.
Anfragen
2013/0027
15.
Bürgerfragestunde
2013/0032
7.
8.
9.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 3
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung
gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.
Gegen die Ladung und Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 17. Gemeinderatssitzung
vom 11.12.2012
2013/0001
Sachverhalt
Das Protokoll lag der Einladung bei.
Beschluss
Das Protokoll wird genehmigt.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
2.
Bekanntgaben
2013/0002
2.1.
Tätigkeitsbericht V. Genin
2013/0003
Bekanntgabe
Der Tätigkeitsbericht für 2012 von Herrn Genin wird dem Gemeinderat ausgehändigt.
2.2.
Neubau Kinderkrippe/Bogenschützenhaus, Enghoferweg 17-19, Vergabe
von Bauaufträgen
2013/0004
Bekanntgabe
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Vergabe: Schreinerarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Beschränkte Ausschreibung
8
3
0
99.182,93 € brutto
128.155,17 € brutto
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
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Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Bogensch.H.
Seite: 4
90.099,53 € brutto
Fa. Alfons Schmerbeck, 84184 Tiefenbach
Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Vergabe: Estricharbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Unterheising
Haushaltsmittel:
Bogensch.H.
Beschränkte Ausschreibung
9
6
0
48.365,88 € brutto
58.034,38 € brutto
48.784,20 € brutto
Fa. DK Bau GmbH, 93092 BarbingHoch159 Kinderkrippe u. Hoch079
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Vergabe: Trockenbauarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Bogensch.H.
Beschränkte Ausschreibung
9
9
0
73.816,09 € brutto
144.163,87 € brutto
71.106,07 € brutto
Fa. Siegfried Hecher, 85375 Neufahrn
Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17
Vergabe: Holz-Glas-Elemente
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Beschränkte Ausschreibung
9
6
0
87.417,40 € brutto
144.131,61 € brutto
94.355,10 € brutto
Fa. Eduard Weiß, 84551 Rohrstetten
Hoch159 Kinderkrippe
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
2.3.
Stellungnahme der Schulleitung bezüglich der Einführung einer gebundenen Ganztagsschule im Grundschulbereich
Seite: 5
2013/0005
Anlagen zum Beiblatt
Stellungnahme der Grundschule Hallbergmoos
Bekanntgabe
In der Anlage zum Beiblatt befindet sich die Stellungnahme von Frau Rektorin Bauer zur
Anfrage von Gemeinderatsmitglied Zenker bezüglich der Einführung einer gebundenen
Ganztagsschule im Grundschulbereich.
Gemeinderatsmitglied Zenker verlas in der Sitzung seine Erwiderung:
Ja zur Bildung, deshalb ja zu Ganztagsklassen an der Grundschule Hallbergmoos
Die Stellungnahme von Rektorin Bauer bezüglich meiner Anfrage zur gebundenen Ganztagsklasse hat mich sehr überrascht. Ganz im Gegensatz zum neuesten Bildungsbericht
des Kultusministeriums spricht sich Frau Bauer dagegen aus.
Warum ist gerade sie als Leiterin einer Schule gegen eine kompetente pädagogische
Ganztagesbetreuung, wo Schüler ihre Schule ganztägig als ihren Lebensraum erfahren
könnten?
Dass ein Bedarf an Ganztagesbetreuung in Hallbergmoos besteht, zeigt allein schon die
Auslastung der Horte mit 231 Kindern.
Ganztagsschulen sind der Zug der Zeit, denn 3 von 4 Frauen zwischen 18 und 55 sind mittlerweile in Arbeitsverhältnissen. Wir in Hallbergmoos wollen auf diesen Zug aufspringen.
Das ist auch ein Bestandteil im GEP und war seit Jahren eine Forderung des Gemeinderats.
Wir wollen eine pädagogisch fundierte Bildung unserer Kinder, da uns ihr Wohl am Herzen
liegt. Ganz nebenbei ist diese Bildung in der Ganztagsschule für Eltern fast kostenlos, ein
besonders attraktives Angebot für Alleinerziehende und Geringverdiener. Die Eltern tragen
nur die Kosten für das Mittagessen.
Auch für die Gemeinde ist die gebundene Ganztagesklasse deutlich günstiger als die Hortbetreuung.
Frau Bauer moniert, dass sie keine Freizeiträume in der Schule hat. Wie machen das die
290 anderen Grundschulen, die nicht über unsere Finanzmittel verfügen und trotzdem die
Ganztagsschule praktizieren?
Da Frau Bauer Ruheräume fordert, frage ich, ob Schule zum „relaxen“ da ist? Widerspricht
das nicht dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder? Können oder wollen sie nach
sechs Stunden Unterricht überhaupt noch stillsitzen bzw. relaxen? Relaxen heißt für die
Kinder doch Energie los werden.
Die Abwechslung im Schulalltag erfolgt auch durch einen rhythmisierenden Unterricht.
Außerdem werden durch mehr Ganztagsschulen auch zusätzliche Lehrerstellen geschaffen
durch die höhere Stundenzuweisung durch das Kultusministerium.
Mir liegt das Wohl der Kinder am Herzen, deshalb handle ich nach dem Motto, „wir denken
in Möglichkeiten, nicht in Schwierigkeiten.“
Deshalb werde ich dazu einen Antrag im Gemeinderat einbringen.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 6
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
7. Kultur & Bildung
(3) Die Gemeinde strebt die Ganztagsbetreuung an der Grundschule an
(4) Die Gemeinde reagiert flexibel auf veränderte Schulformen.
2.4.
Trinkwasseruntersuchung in öffentlichen Gebäuden
2013/0006
Bekanntgabe
Die Verwaltung hatte Ende des vergangenen Kalenderjahres die vorgeschriebene turnusmäßige Beprobung des Trinkwassers in öffentlichen Gebäuden beauftragt. Die Ergebnisse
hierzu liegen nun vor. Es wurden insgesamt 72 Trinkwasserentnahmestellen beprobt. Bei 9
Proben wurde eine Überschreitung des jeweils geltenden Grenzwertes festgestellt. Hierbei
handelt es sich um 4 Überschreitungen des Grenzwertes für Nickel sowie um 5 Überschreitungen des Grenzwertes für die mikrobiologische Untersuchung. Bei allen Proben war das
Vorkommen von Legionellen nicht nachweisbar. Es handelte sich jeweils um eine Grenzwertüberschreitung bei einzelnen Entnahmestellen, die übrigen Proben derselben Gebäude
waren unauffällig. Daher kann eine schädliche Veränderung des Trinkwassers in den jeweiligen Gebäuden insgesamt ausgeschlossen werden.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Grenzwertüberschreitungen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt setzt entsprechende Maßnahmen
fest, die getroffen werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Ein
technischer Maßnahmenwert, der automatisch eine derartige Veranlassung nach sich zieht,
existiert ausschließlich beim positiven Nachweis von Legionellen.
Mit dem Gesundheitsamt wurde umgehend telefonisch Kontakt aufgenommen. Nach Auffassung von Herrn Hofmeier vom Gesundheitsamt ist die Grenzwertüberschreitung für Nickel regelmäßig auf die Armaturen zurückzuführen, die teilweise über eine unterschiedliche
Lackierung verfügen.
Hingegen ist die Überschreitung der Grenzwerte bei der mikrobiologischen Untersuchung
häufig auf eine fehlerhafte Beprobung zurückzuführen.
Herr Hofmeier empfahl daher, zunächst gemeinsam mit dem Wasserzweckverband Freising Süd als Betreiber des Trinkwassernetzes eine erneute Beprobung durchzuführen und
die vorgeschriebene Meldung der Grenzwertüberschreitung erst nach dem Vorliegen des
Ergebnisses der wiederholten Prüfung vorzunehmen. Erst danach werden etwa erforderliche Maßnahmen festgesetzt werden.
Mit Herrn Vaas vom Wasserzweckverband Freising Süd wurde ebenfalls bereits telefonisch
Kontakt aufgenommen. Herr Vaas bestätigte anhand seiner Erfahrungen, dass die Überschreitung der Grenzwerte bei der mikrobiologischen Untersuchung häufig auf eine fehlerhafte Beprobung zurückzuführen sei. Es wurde vereinbart, dass ein Termin für die erneute
Beprobung der betroffenen Entnahmestellen in der 2. Kalenderwoche festgelegt werden
soll.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
2.5.
Eintragungszeiten für das Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen"
Seite: 7
2013/0007
Bekanntgabe
Aufgrund verschiedener Anfragen werden nachfolgend die Eintragungszeiten nochmals bekannt gegeben:
Beginn Eintragungsfrist:
Ende Eintragungsfrist:
Eintragungsort:
Donnerstag, 17. 01. 2013
Mittwoch,
30. 01. 2013
Bürgerbüro der Gemeinde Hallbergmoos, Theresienstr. 76
Öffnungszeiten:
Montags:
8.00 – 16.00 Uhr
Dienstags:
8.00 – 16.00 Uhr
Mittwochs:
8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstags: 8.00 – 20.00 Uhr
Freitags:
8.00 – 12.00 Uhr
Zusätzliche Öffnungszeiten:
Samstag,
19.01.13
10.00 – 12.00 Uhr
Samstag,
26.01.13:
9.00 – 12.00 Uhr
Für weitere Fragen steht Frau Perzl als Wahlleiterin gerne zur Verfügung.
2.6.
Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte
2013/0008
Bekanntgabe
Nach dem durchgeführten Bewerbungsverfahren wurde mit Frau Magdalena Molnar, Freising, ein Ausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte“ abgeschlossen.
2.7.
Schreiben des Staatlichen Bauamtes Freising zum Ausbau der FS 44
2013/0009
Anlagen zum Beiblatt
Schreiben vom 20.12.2012 des Staatlichen Bauamts Freising (vertraulich)
Bekanntgabe
Mit Schreiben vom 20.12.2012 hat das Staatliche Bauamt Freising Stellung bezogen zur Interpretation der von Staatsminister Herrmann am 16.11.2012 veröffentlichten „Vorauswahl
erwogener Projekte für den Bereich der Bundesfernstraßen in Bayern“.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
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2.8.
Neubau B 388 - FS 44, Anschluss Nord, Unfallgeschehen
Seite: 8
2013/0010
Bekanntgabe
Aus einem Protokoll des Staatlichen Bauamtes Freising geht hervor, dass sich seit der partiellen Freigabe im August 2011 in diesem Bereich 6 Verkehrsunfälle mit 4 leichtverletzten
Personen ereignet haben. Die zuständige Unfallkommission hat festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer mit der Komplexität des Knotenpunktes überfordert sind. Die Gesamtsituation wird sich mit der Gesamtverkehrsfreigabe weiter verschlechtern. Aus diesem Grund
wird von Eröffnung der B 388 eine Lichtsignalanlage installiert.
2.9.
Errichtung einer Buslinie Hallbergmoos - Notzing - Erding
2013/0011
Bekanntgabe
Bekanntlich hat die Gemeinde Oberding die Errichtung der von Hallbergmoos vorgeschlagenen Buslinie abgelehnt. Auf Nachfrage wurde die Ablehnung damit begründet, dass Effizienz und Nutzen aus der Linie in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die Oberding zu
tragen hätte. In einem weiteren Schreiben an das LRA Erding wurde vorgeschlagen, die
Errichtung einer Rufbuslinie zwischen Notzing und der S-Bahnstelle Hallbergmoos über
Notzingermoos zu prüfen.
2.10.
Windkraftanlagen - interkommunale Arbeitsgruppe
2013/0012
Bekanntgabe
Am 22. 01. wird ein Gespräch zwischen Bürgermeisterin Kruppa (Moosinning), Bürgermeister Sedlmeier (Ismaning) und Bürgermeister Stallmeister stattfinden mit dem Ziel, eine
interkommunale Abstimmung der möglichen Standorte zu erreichen. Bei diesem Treffen
wird auch der Wunsch des Hallbergmoos Gemeinderates nach einer interkommunalen Arbeitsgruppe mit den beiden anderen Kommunen besprochen
2.11.
Goldachpark - Renaturierung der Goldach
2013/0013
Bekanntgabe
Am 10. 01. wurde die Vereinbarung zwischen Freistaat und Gemeinde zur Renaturierung
der Goldach im Bereich des zukünftigen Goldachparks unterzeichnet. Die Kosten für die
Renaturierung in Höhe von 280.000 € werden komplett vom Freistaat übernommen. Vorhabensträger ist die Gemeinde, die Bauausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem
WWA. Der Wasserrechtsbescheid vom LRA muss eingehalten werden. Die Gemeinde
übernimmt ab Baubeginn den Gewässerunterhalt der Goldach im Ausbaubereich.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
2.12.
Kostenverfolgung 2. Krippe, Bogenschützenanlage und 3. Finger Mittelschule
Seite: 9
2013/0014
Bekanntgabe
Die Kostenverfolgungsblätter wurden als Tischvorlage ausgehändigt.
2.13.
Brandmeldeanlage Dreifachturnhalle
2013/0015
Bekanntgabe
Der Gemeinderat wurde informiert, dass für die Brandmeldeanlage und die Technik für
Evakuierungsdurchsagen im HH 2013 170.000 € eingestellt werden. Allerdings muss dieser
Betrag bereits vor der Genehmigung des Haushaltes in 2 Losen ausgegeben werden, um
die geforderte Sicherheit herzustellen.
3.
Flächennutzungsplan, 13. Änderung - Ergebnis der FFH- Vorprüfung für
die Errichtung eines Badeweihers
2013/0016
Anlagen zum Beiblatt
Der Untersuchungsbericht zur FFH- Vorprüfung liegt in den Fraktionszimmern aus
Sachverhalt
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung
Nach der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen
Beteiligungsverfahren wurde ein erneutes Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde
(LRA) geführt, um eine positive Stellungnahme zu erhalten. Die untere Naturschutzbehörde
hat darauf hingewiesen, dass durch die Planfeststellung des Kieswerkes eine Rechtslage
geschaffen wurde, die von der unteren Naturschutzbehörde zu beachten sei. Dies bezieht
sich vor Allem auf die festgelegte Nachfolgenutzung der auszukiesenden Bereiche. Dort ist
die Rekultivierung durch die Aufforstung zum Auwald festgelegt. Die Errichtung eines Badeweihers widerspricht diesen Festsetzungen.
Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde könne nur dann anders ausfallen,
wenn durch entsprechende Verfahren eine andere Rechtslage geschaffen werde.
Erforderliche weitere Verwaltungsverfahren
Neben der Änderung der Planfeststellung sind ebenfalls die Änderung des Regionalplans
bzw. die Erteilung einer Befreiung/ Abweichung von den dort festgelegten Zielen erforderlich. Im Regionalplan ist die Fläche als Vorranggebiet für Abgrabungen und Gewinnung von
Bodenschätzen (Kies, Sand) festgelegt. Der Regionalplan sieht hier unter Nr. 2.8.7.2.1 die
Nachfolgefunktion Biotopentwicklung/ natürliche Sukzession vor.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 10
Außerdem befinden sich die alternativen Standorte 1 und 2 innerhalb des Geltungsbereichs
des Landschaftsschutzgebietes „Isartal“. Die geplante Errichtung des Badeweihers stehe
im Widerspruch zu den Schutzzielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Daher ist
hier eine Ausnahme von der LSG zu beantragen.
Da die geplanten Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe zum FFH- Gebiet (Auwald) liegen, würde die Antragstellung nur dann überhaupt zu einem Erfolg führen können, wenn in
einem Verfahren zur FFH- Verträglichkeitsprüfung sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) festgestellt wird, dass eine Beeinträchtigung des Auwaldes durch den
Badebetrieb ausgeschlossen werden kann.
FFH- Vorprüfung
Die Verwaltung hatte die Fa. Grünplan, Freising, mit der Durchführung einer FFH- Vorprüfung beauftragt.
Das Ergebnis dieser FFH- Vorprüfung liegt nun vor. Zusammenfassen wurde festgestellt,
dass in Bezug auf alle drei alternativen Standorte des geplanten Badeweihers eine Beeinträchtigung des Auwaldes nicht bereits durch die Vorprüfung ausgeschlossen werden könne. Andererseits könne aber auch nicht aufgrund der FFH- Vorprüfung festgestellt werden,
dass eine Beeinträchtigung eintreten wird. Es ist daher erforderlich, nachfolgend eine vollumfängliche FFH- Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Untersuchungsbericht zur
FFH- Vorprüfung liegt in den Fraktionszimmern aus.
mögliches weiteres Vorgehen
1. Grundsätzlich könnte nun die vollumfängliche FFH- Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben werden. In Abhängigkeit von deren Ergebnis könnten dann später die
anderen Verfahren begonnen werden.
2. Denkbar ist aber auch, nun die übrigen Verfahren zu beginnen. Die zuständigen
Stellen könnten über die jeweilige Befreiung bzw. das Änderungsverfahren entscheiden unter dem Vorbehalt, dass die FFH- Verträglichkeitsprüfung positiv ausgeht. Beim Vorliegen von positiven Rückmeldungen könnte dann die FFH- Verträglichkeitsprüfung beauftragt werden. Hierbei handelt es sich um das so genannte
„Henne-Ei- Problem“.
Die Verwaltung schlägt vor, nach der Variante 2 zu verfahren. Vorausgesetzt, dass sich die
zuständigen Behörden nicht hinter der fehlenden FFH- Verträglichkeitsprüfung „verstecken“, ließen sich so weitere Probleme ausblenden. Hierfür ist bei den übrigen Verfahren
ein positiver Ausgang der FFH- Verträglichkeitsprüfung zu unterstellen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Dieser TOP hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Kosten werden erst
durch den Abschluss weiterer Honorarverträge im Zusammenhang mit der Erstellung erforderlicher Unterlagen/Untersuchungen generiert. Dieser TOP wurde mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 11
Beschluss
Es wird die Alternative 2 weiter verfolgt:
Die zuständigen Stellen könnten über die jeweilige Befreiung bzw. das Änderungsverfahren
entscheiden unter dem Vorbehalt, dass die FFH- Verträglichkeitsprüfung positiv ausgeht.
Beim Vorliegen von positiven Rückmeldungen könnte dann die FFH- Verträglichkeitsprüfung beauftragt werden.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
4.
Bebauungsplan Nr. 2 "Weidenweg" , 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse
2013/0017
Sachverhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht,
so dass hier eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.
Beteiligung der Behörden
Von folgenden Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind:
1.
Landratsamt Freising, Sachgebiet Altlasten
Das Sachgebiet Altlasten weist darauf hin, dass die überplanten Flächen im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen sind und keine Hinweise auf
Bodenverunreinigungen oder Altlasten vorliegen. Sollten vor oder während der Baumaßnahmen Auffüllungen, schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten festgestellt
werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41/Umweltschutz unverzüglich zu
verständigen. Falls noch zu entsorgender Bauschutt anfällt ist dieser seitens des Abfallerzeugers (Bauherr) ordnungsgemäß zu entsorgen.
Stellungnahme der Verwaltung
Dieser Hinweis führt nicht zu einer Änderung der Planung. Das in Bezug genommene
Grundstück ist bereits vollständig bebaut.
2.
Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen. Kabel Deutschland weist
darauf hin, dass die Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind,
nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig.
3.
Flughafen München GmbH
Die Flughafen München GmbH weist darauf hin, dass das Planungsgebiet innerhalb
des Bauschutzbereiches des Flughafens München liegt und somit die zulässige Bauhöhe gemäß § 12 LuftVG 522 m ü. NN beträgt. Bei einer Überschreitung dieser
Höhenbegrenzung kann die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige
Baubehörde nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erfolgen.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 12
Stellungnahme der Verwaltung
Das in Bezug genommene Grundstück ist bereits vollständig bebaut. Eine Änderung
der Planung ist nicht notwendig.
4.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weist darauf hin, dass die
ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzten Flächen
durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt werden dürfen. Gleiches wird für den in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen/gärtnerischen Betrieb (mit
Gewächshäusern) gefordert.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche/gärtnerische Bewirtschaftung dieser angrenzenden Flächen auch weiterhin
gewährleistet. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss
Zu 1., 2., 3. und 4.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
5.
Bebauungsplan Nr. 2 " Weidenweg" , 3. Änderung - Satzungsbeschluss
2013/0018
Anlagen zum Beiblatt
Bebauungsplan Nr. 2 „Weidenweg“, 3. Änderung liegt in den Fraktionszimmern aus
Sachverhalt
Nachdem die Abwägungsbeschlüsse gefasst wurden, kann der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 2 „Weidenweg“ – 3. Änderung in der
Fassung vom Nov. 2012 gefasst werden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 13
Beschluss
Die Gemeinde Hallbergmoos erlässt aufgrund der §§ 1 – 4c und § 8 ff des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan Nr. 2 „Weidenweg“ – 3.
Änderung in der Fassung vom Nov. 2012 als Satzung.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
6.
Bebauungsplan Nr. 135 b Östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr.
75 Am Lenzenfleck, nördlicher Teil, Gemeinde Ismaning
2013/0019
Sachverhalt
Die Gemeinde Ismaning hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 b für das Gebiet
„Am Lenzenfleck – nördlicher Teilbereich“ beschlossen.
Das zu überplanende Areal stellt die noch unbebaute Fläche am Ortsrand des Ismaninger
Gewerbegebietes nördlich der B 471, westlich der Bahnlinie S8 München-Flughafen, dar.
Das Planungsgebiet liegt im Norden der Gemeinde Ismaning nördlich der verlängerten Rote-Kreuz-Straße und südlich der Straße Am Lenzenfleck.
Die Belange der Gemeinde Hallbergmoos werden durch diese Planungen nicht berührt, so
dass im Verfahren keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen sind.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, da die Belange der Gemeinde
Hallbergmoos von der vorliegenden Planung nicht berührt werden.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
7.
Vergabe Sanitärarbeiten, Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Anlagen zum Beiblatt
Vergabevorschlag vom Ing.-Büro Vogt (als vertrauliche Anlage)
2013/0020
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 14
Sachverhalt
Es wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen
wurden an 12 Firmen versandt. Von einem Bieter wurde ein Angebot abgegeben. Das einzige Angebot liegt bei 221.045,26 € brutto. Die Kostenberechnung beträgt 178.314,28 €
brutto. Das einzige Angebot liegt somit um ca. 24 % bzw. 42.730,98 € über der Kostenberechnung.
Neue Erkenntnisse:
Das Ing.-Büro Vogt empfiehlt die Ausschreibung aufzuheben, da das einzige eingegangene
Angebot unwirtschaftliche Kalkulationen enthält zudem ist das Angebot auszuschließen, da
es nicht unterzeichnet ist. Somit ist kein wertbares Angebot eingegangen. Gemäß § 17
VOB/A kann die Ausschreibung somit aufgehoben werden.
Dies wurde als Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters so getan.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Die Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters wird genehmigt. Somit wird die Ausschreibung
wie im Vergabevorschlag vom Ing.-Büro Vogt aufgehoben und erneut öffentlich ausgeschrieben.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
8.
Erschließungsanlage "Utzschneiderweg - Siegfriedstraße - Rampfweg Pfarrer-Weiß-Weg" - Erschließungseinheit
2013/0021
Anlagen zum Beiblatt
Lageplan
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009 wurde beschlossen, dass eine Erschließungseinheit bestehend aus Utzschneiderweg, Siegfriedstraße, Rampfweg und Pfarrer-WeißWeg gebildet wird. Zu diesem Zeitpunkt war der Pfarrer-Weiß-Weg nur zum Teil ausgebaut,
dargestellt in oranger Farbe im beiliegenden Plan. Durch die Rechtskraft eines weiteren
Bebauungsplanes für die Verlängerung des Pfarrer-Weiß-Weges wurde dieser zu einem
Ringschluss ausgebaut.(Siehe Lageplan – grün)
Die restliche Straßenfläche des Pfarrer-Weiß-Weges soll durch einen erneuten Zusammenfassungsbeschluss in die Erschließungseinheit einbezogen werden.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 15
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss
Eine Erschließungseinheit bestehend aus Utzschneiderweg, Siegfriedstraße, Rampfweg
und Pfarrer-Weiß-Weg (Ringschluss) wird gebildet.
Abstimmung:
14:4
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
9.
Landkreis Erding, Gemeinsamer, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft -
2013/0022
Anlagen zum Beiblatt
Lageplan Standort Windkraft im Landkreis Erding
Lageplan Standort Windkraftanlage in Hallbergmoos
Lageplan Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Hallbergmoos
Sachverhalt
Die Gemeinde-, Markt- und Stadträte der Kommunen im Landkreis Erding haben die Aufstellung eines gemeinsamen, sachlichen Teilflächennutzungsplans –Windkraft- beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft ist es, auf Grundlage gemeinsame abgestimmter Planungskriterien im gesamten Landkreis Erding eine einheitliche Planungsgrundlage für die Steuerung von Windkraftanlagen zu schaffen. Weiter soll zum
Schutz der Bürger ein Wildwuchs und eine Verspargelung der Landschaft verhindert und
gleichzeitig für die Windkraft ausreichend Raum geschaffen und damit ein Beitrag zur
Energiewende geleistet werden. Mit der Ausweisung von so genannten Konzentrationszonen Windkraft soll die Rechtsfolge des Planvorbehalts nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
ausgelöst werden, nach dem Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Konzentrationszonen unzulässig sind.
Der Planungsverband hat uns hierzu unter Fristsetzung bis zum 11.01.2013 zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauBG (frühzeitige Beteiligung) aufgefordert. Unserer Bitte nach
Terminverlängerung wurde nicht entsprochen. Die Verwaltung hat daher eine vorläufige
Stellungnahme abgegeben, um auf die Belange der Gemeinde Hallbergmoos aufmerksam
zu machen:
„Der Standort der geplanten Windkraftanlagen in Hallbergmoos grenzt an den Standort
Cluster I Nr. 1 des Landkreises Erding im Gebiet in der Nähe vom Zengermoos.
Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Hallbergmoos einen Änderungsaufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit dieser Änderung soll eine weitere Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen dargestellt werden. Der Planbereich reicht bis an die östliche Gemeindegrenze heran und liegt damit unmittelbar neben dem von Ihnen geplanten Standort des
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 16
Cluster I Nr. 1. Es steht zu befürchten, dass sich die beiden, in unmittelbarer Nähe befindlichen Standorte beeinträchtigen.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die derzeit rechtsgültige im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos dargestellte Konzentrationsfläche in unmittelbarer Nähe des von Ihnen geplanten Cluster I Nr. 1 befindet. Es handelt sich hierbei um eine
bereits existierende formelle Planung der Gemeinde Hallbergmoos.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei der Weiterführung Ihrer Planung sowohl
die existierende als auch die sich in Aufstellung befindliche Planung zu beachten haben
und die weitere Planung in enger Abstimmung mit der Gemeinde Hallbergmoos durchzuführen haben. Andernfalls sehen wir Beeinträchtigungen insbesondere in Bezug auf den
Abstand der Windkraftanlagen untereinander sowie Konflikte der zukünftigen Windkraftanlagen hinsichtlich der Auswirkungen der Belange des Naturschutzes sowie des Artenschutzes und hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt.“
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss
Es werden folgende Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht:
Der Standort der geplanten Windkraftanlagen in Hallbergmoos grenzt an den Standort
Cluster I Nr. 1 des Landkreises Erding im Gebiet in der Nähe vom Zengermoos.
Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2012 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Hallbergmoos einen Änderungsaufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit dieser Änderung soll eine weitere Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen dargestellt werden. Der Planbereich reicht bis an die östliche Gemeindegrenze heran und liegt damit unmittelbar neben dem von Ihnen geplanten Standort des
Cluster I Nr. 1. Es steht zu befürchten, dass sich die beiden, in unmittelbarer Nähe befindlichen Standorte beeinträchtigen.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die derzeit rechtsgültige im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallbergmoos dargestellte Konzentrationsfläche in unmittelbarer Nähe des von Ihnen geplanten Cluster I Nr. 1 befindet. Es handelt sich hierbei um eine
bereits existierende formelle Planung der Gemeinde Hallbergmoos.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei der Weiterführung Ihrer Planung sowohl
die existierende als auch die sich in Aufstellung befindliche Planung zu beachten haben
und die weitere Planung in enger Abstimmung mit der Gemeinde Hallbergmoos durchzuführen haben. Andernfalls sehen wir Beeinträchtigungen insbesondere in Bezug auf den
Abstand der Windkraftanlagen untereinander sowie Konflikte der zukünftigen Windkraftanlagen hinsichtlich der Auswirkungen der Belange des Naturschutzes sowie des Artenschutzes und hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt.
Abstimmung:
18:0
Gemeinderatsmitglieder Hettenkofer und Kronner waren nicht anwesend.
10.
Aufstellung einer Instandsetzungsliste für Straßen und Gehwege
Anlagen zum Beiblatt
Antrag zur Erstellung einer Instandsetzungsliste für Gehwege und Straßen.
2013/0023
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 17
Sachverhalt
Mit Antrag vom 04.01.2013 hat die Freie Wähler Fraktion, Herr Zenker, einen Antrag zur
Erstellung einer Instandsetzungsliste für Gehwege und Straßen gestellt. Der Antrag kann
aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag:
Für das laufende Jahr wurden 200.000.- € für die Instandhaltung von Straßen und Gehwegen eingeplant. Die Höhe dieses Ansatzes wurde aus der Erfahrung der letzten Jahre gebildet und ist auch für die „normale Instandhaltung“ ausreichend. Bei den üblichen Instandhaltungsmaßnahmen werden einzelne Schadstellen der Straße und Gehwege bis hin zu
Abschnitten von ca. 50 m hergerichtet.
Was mit diesen Mitteln nicht abgedeckt ist, ist die Sanierung von gesamten Straßenzügen,
wie die Ludwigstraße, Maximilianstraße und auch der Enghoferweg. Dieses Thema wurde
auch in der Klausurtagung so besprochen. Vom Team Bauwesen wurde eine Grobkostenschätzung für die Sanierung der vorgenannten Straßenzüge in der Klausurtagung vorgestellt. In der Prioritätenliste wurden diese Maßnahmen allerdings auf Priorität 2 gesetzt. Aus
diesem Grund wurden bisher im Haushalt keine Mittel dafür eingeplant.
Eine Liste mit einzelnen Schadstellen liegt aus der Straßenkontrolle vor. Diese wurde allerdings noch nicht mit Kosten und mit Kostenaufteilung auf die künftigen Jahre hinterlegt.
Diese ist aus Sicht des Team Bauwesen auch nicht zielführend, da die eingeplante Mittel
von 200.000.- € hierfür ausreichen.
Gemeinderatsmitglied Zenker hat seinen Antrag in der Sitzung zurückgenommen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsentwurf sind 200.000.- € für den Straßenunterhalt eingeplant. Die Haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
11.
Antrag auf Investitionskostenzuschuss Anbau Feuertreppe gemäß
Brandschutzauflagen
2013/0024
Sachverhalt
Gemäß Brandschutzauflagen ist der Anbau einer Feuertreppe vor den Schlafräumen des
Kindergarten Rappelkiste unbedingt erforderlich. Es wurde aus Dringlichkeit bereits das
günstigste Angebot in Auftrag gegeben und die Maßnahme ausgeführt.
Die Rappelkiste stellt einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Anschaffungskosten in Höhe von 4.230,74 €. Gemäß Zuschussrichtlinien werden Investitionen mit höchstens 30% der Anschaffungskosten (1.269,22 €) bezuschusst, soweit es die Haushaltslage
zulässt.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
Die Gemeinde fördert nur im Ausnahmefall und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
unterstützungswürdige Aktivitäten durch freiwillige Leistungen (4.6.).
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 18
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2013 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 1.500 EUR eingestellt, sodass der Zuschuss bei Genehmigung eine planmäßige Ausgabe darstellt.
Beschluss
Der Zuschuss wird gemäß den Zuschussrichtlinien mit höchstens 30% der Anschaffungskosten (1.269,22 €) gewährt.
Abstimmung:
19:0
Gemeinderatsmitglied Hettenkofer war nicht anwesend.
12.
Neue Namensgebung für den Naturpark an der Goldach
2013/0025
Sachverhalt
Bekanntlich wurde die Gemeinde vom zuständigen Ministerium darauf hingewiesen, dass
der Name „Naturpark an der Goldach“ aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden
darf.
Der Arbeitskreis hat in einer Sitzung der Arbeitskreis folgende Namenvorschläge erarbeitet:
- Lebensraum an der Goldach
- Park an der Goldach
- Fischereipark an der Goldach
- Lebensraum an der ehem./alten Fischerei
- Kleiner Park an der Goldach
- Lehrgarten an der Goldach
- Park an der Fischzucht
- Bürgerpark an der Goldach
- Landschaftspark an der Goldach
- Grünpark an der Goldach
- Wasserpark Goldach
- Landschaftsgarten an der Goldach
- Moorpark an der Goldach
- Erholungspark an der Goldach
- Gemeindepark an der Goldach
- Goldachpark
Aus den beigefügten Namensvorschlägen hat sich der Arbeitskreis einstimmig für den Namen "Goldachpark" entschieden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 19
Beschluss
Dem Vorschlag des Arbeitskreises wird zugestimmt, der Name ist Goldachpark.
Abstimmung:
19:0
Gemeinderatsmitglied Hettenkofer war nicht anwesend.
13.
Bewerbung für Flohmarktveranstaltungen auf dem Volksfestplatz
2013/0026
Anlagen zum Beiblatt
Antrag auf Flohmarktveranstaltungen
Sachverhalt
Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Antrag für Flohmarktveranstaltungen auf dem neuen
Volksfestplatz eingegangen. Herr Pottel (Antragsteller) hat bereits auf dem alten Volksfestplatz in Zusammenarbeit mit der Familie Neuling Flohmärkte veranstaltet. Damals wurde
vom Gemeinderat beschlossen, dass aufgrund der schlechten Parkverhältnisse keine
Flohmärkte mehr stattfinden sollen.
Der neue Volksfestplatz eignet sich aus Herrn Pottels Sicht sehr gut für Flohmärkte. Auch
sicherheitsrechtliche Gründe stehen den geplanten Flohmarktveranstaltungen nicht entgegen. Es sind genügend Parkmöglichkeiten, Rettungswege, etc. vorhanden. Geplant wären
vorerst Flohmärkte im Jahr 2013 (einmal pro Quartal). Wenn man die ersten Erfahrungen
gesammelt hat kann weiter geplant werden.
Bei den früheren Flohmärkten wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Veranstaltern und der Gemeinde Hallbergmoos geschlossen. Es wurde eine Pacht von 200 DM sowie eine Kaution von 500 DM (pro Flohmarkt) festgelegt. Diese Nutzungsvereinbarung ist
aus dem Jahr 1995. Die Kaution für den alten Volksfestplatz betrug zwischenzeitlich bereits
1000 EUR.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher aufgrund der neuen Umstände vor, im Falle einer
Vergabe an zukünftige Flohmarktbetreiber eine Kaution von 1.500 EUR sowie eine Pacht
von 250 EUR pro Flohmarkt festzusetzen.
Bei positivem Entschluss durch den Gemeinderat wird wieder eine Nutzungsvereinbarung
zwischen Veranstalter und Gemeinde geschlossen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Einnahmen durch Flohmarktveranstaltungen von ca. 1000 EUR (250 EUR pro Markt /
Quartal).
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 20
Beschluss
1.
2.
3.
4.
Herr Pottel darf Flohmärkte auf dem neuen Volksfestplatz veranstalten
Eine Kaution von 1.500 EUR plus 250 EUR Nutzungsgebühr pro Flohmarkt wird festgesetzt
Eine Befristung wird für ein Jahr festgelegt
Der Volksfestplatz wird nicht exklusiv vergeben.
Abstimmung:
20:0
14.
Anfragen
2013/0027
14.1.
Gemeinderatsmitglied Zenker
2013/0028
Kann die Gemeinde Hallbergmoos für die Ehrenamtskarte des Landratsamtes
bei Erstklassikkonzerten anstatt € 12 nur € 10 verlangen?
Antwort Bürgermeister:
Wird geprüft.
14.2.
Gemeinderatsmitglied Zenker
2013/0029
Ist der Stichtag für 24 Gemeinderäte für Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern der 30.
Juni wie in diversen Presseartikeln verlautet oder der 31.08. gem. Art. 55 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes?
Antwort Bürgermeister:
Voraussichtlich 31.12.2012, da die Veröffentlichung der Erhebungen einige Zeit in Anspruch nimmt. Wird noch genau erfragt. Offensichtlich gibt es auch noch unklare Auslegungen der Begriffe: Einwohnerzahl – Bevölkerungszahl. Die Frage wird noch abschließend
geklärt.
14.3.
Gemeinderatsmitglied Zenker
2013/0030
Kann die Arbeitsgruppe "Bürgerzentrum" zeitnah einberufen werden
Antwort Bürgermeister:
So schnell wie möglich.
14.4.
Gemeinderatsmitglied Kronner
1) Gibt es eine Regelung für den Landschaftsteich (Eislaufen).
2) Kann die Multifunktionsfläche als Eislauffläche hergerichtet werden?
Antwort Bürgermeister:
1) wird geprüft.
2013/0031
Niederschrift über die öffentliche 1. Sitzung des Gemeinderates
vom 15.01.2013
Seite: 21
2) Stockschützen werden die Eisfläche nicht herrichten, inwieweit die Hausmeister das erledigen können wird noch einmal geprüft und zusammengestellt.
15.
Bürgerfragestunde
2013/0032
15.1.
Bürger Herr Walbrunn
2013/0033
Warum wird der nordöstliche Stutzen des Utzschneiderweges nicht ebenfalls in die Erschließungseinheit einbezogen?
Antwort Bürgermeister:
Das ist rechtlich nicht möglich. Der Utzschneiderweg wird später weitergeführt, so dass die
rechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung nicht vorliegen. Die Verwaltung kann Ihnen die Rechtslage in einem Gespräch im Rathaus näher erläutern.
Vorsitzender:
Schriftführer:
Klaus Stallmeister
Erster Bürgermeister
Jens Gehder
Verwaltungsamtmann