PraxisProbleme
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DE_2015_17_014.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:16 PraxisProbleme 17.2015 PraxisProbleme 15 17 17 19 20 21 22 23 NH-Sicherungen in 67-V-Gleichstromnetzen? Gas-Kombitherme im Bereich 1 Erstprüfung von Küchengeräten in Sonderanfertigung Prüfungen in italienischer Filiale Elektrogeräte auf Arbeitsbühnen Messung und Dokumentation einer RCD Typ B Aderquerschnitt passt nicht zur Aderendhülse Von Wechsel- auf Drehstrom umstellen kontakt Datenbank »PraxisProbleme« senden sie ihre anfragen bitte an: redaktion »de« abt. Praxisprobleme Hultschinerstr. 8 81677 münchen Telefax: (0 89) 21 83 - 89 89 e-mail: [email protected] PDF-Dateien zum Herunterladen aus dem Fundus der »de«-rubrik »Praxisprobleme« finden sie auf unserer internetseite www.elektro.net in der Datenbank eine auswahl von veröffentlichten Fragen und antworten zu wichtigen Normen der elektro- und Gebäudetechnik. abonnenten der Fachzeitschrift »de« haben mit ihren online-Zugangsdaten freien Zugriff auf diese Datenbank. Falls sie noch über keine Zugangsdaten verfügen, erhalten sie diese nach ihrer anmeldung. Noch nicht ständige leser unserer Fachzeitschrift können ihr Fachthema über die stichwortsuche recherchieren und erhalten die antwort dann kostenfrei, wenn sie sich für ein abonnement der »de« entscheiden. 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Sie müssen nicht in jedem Fall mit offiziellen Meinungen, z. B. des ZVEH oder der DKE, übereinstimmen. Es bleibt der eigenverantwortlichen Prüfung des Lesers überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen. Senden Sie Ihre Anfragen bitte an: Redaktion »de«, Abt. Praxisprobleme, Hultschinerstr. 8, 81677 München, Telefax: (0 89) 21 83 - 89 89, E-Mail: [email protected] So weit in der Rubrik »Praxisprobleme« und in den technischen Berichten eine auszugsweise Wiedergabe von DIN-VDE-Normen erfolgt, gelten diese für die angemeldete und limitierte Auflage mit Genehmigung 052.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE-Verlag GmbH, Bismarckstr. 33, 10625 Berlin, und der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin, erhältlich sind. de 17.2015 DE_2015_17_015.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:20 PraxisProbleme NH-Sicherungen in 67-V-Gleichstromnetzen? DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06, DIN VDE 0100-430 Problem Strom Wir sind Dienstleister für ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen, das seine Technik größtenteils mit 67 V Gleichstrom betreibt. Diese Batterie-gepufferten Gleichstromnetze sind in mehrere Hauptstrom-Verbraucherleitungen (HVL) aufgeteilt und mit handelsüblichen NH-Sicherungen gegen Überlast und Kurzschluss abgesichert. Bei DC findet kein Nulldurchgang statt, der im Fehlerfall den Lichtbogen löscht. Sind solche NH-Sicherungen auch für Gleichstrom (DC) zugelassen? Benötigen die dort eingesetzten Sicherungen eine spezielle DC-Zulassung? R. S., Bayern www.elektro.net Quelle: DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06 a 2√2IK = 2√2IK" Is 2√2IK" 0,01 s 0,1 s 0,2 s Bild 1: Verlauf eines (generatorfernen) Kurzschlussstroms mit dem typischen abklingenden Gleichstromglied, mit: IS – Stoß-Kurzschlussstrom; a – Anfangswert des abklingenden Gleichstromglieds; IK" – Anfangs-Kurzschlusswechselstrom Strombegrenzende Schutzeinrichtungen begrenzen den Stoßkurzschlussstrom auf einen niedrigeren Wert:den so genannten Durchlassstrom iD. Kurzschlussstromverlauf ohne strombegrenzende ÜberstromSchutzeinrichtung Kurzschluss-Schutz bei Schmelzsicherungen Beim Thema Kurzschluss können Überstrom-Schutzeinrichtungen (zu denen sowohl Schmelzsicherungen als auch Leitungsschutzschalter gehören) strombegrenzend wirken. Strombegrenzung bei Sicherungen bedeutet, dass der höchstmögliche Kurzschlussstrom erst gar nicht zustande kommt, weil die Sicherung vor dem Erreichen dieses Höchstwertes auslöst und damit den Stromfluss unterbricht. Der Höchstwert eines Kurzschlussstroms wird Stoß-Kurzschlussstrom genannt. Dies ist der Augenblickswert (also kein Effektivwert) des Kurzschlussstroms, der durch die Anhebung des Sinus-Verlaufs durch einen Gleichstrom, der den Sinus-Verlauf des Stroms überlagert, auftritt (Bild 1). Wenn der Kurzschlussstrom hoch genug ausfällt, schafft es die Sicherung, die Abschaltung innerhalb der ersten Hälfte einer Netzperiode abzuschalten. Dadurch wird der hohe Wert des Stoß-Kurzschlussstroms nicht erreicht (Bild 2). Zeit Quelle: DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06 Zunächst muss man bei Schmelzsicherungen – wie übrigens auch bei Leitungsschutzschaltern – zwischen Kurzschlussschutz und Überlastschutz unterscheiden. abklingender Gleichstrom IK‘ Bild 2: Darstellung eines KurzschlussStromverlaufs mit einer strombegrenzenden Sicherung. Der Durchlass-Strom iD kann in Normen auch als iC bezeichnet werden Kurzschlussstromverlauf mit strombegrenzende ÜberstromSchutzeinrichtung IK t/ms 10 20 Ip Ip ic i(t) tm ta Quelle: DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06 ANtwort Stoßkurzschlussstrom i(t) ic tm ta Bild 3: Strombegrenzende Abschaltung bei Gleichstrom (links) und bei Wechselstrom (rechts), mit: IP – Kurzschluss-Stromverlauf ohne Strombegrenzung; iC – Maximalwert des Stroms bei Auslösung durch die Sicherung (gleichbedeutend mit iD); tm Abschmelzzeit für den Schmelzfaden in der Sicherung; ta – Zeit, über die der Lichtbogen nach der Abschmelzung des Schmelzfadens bis zur völligen Abschaltung ansteht Bereits aus dieser Überlegung geht hervor, dass das Unterbrechen des Kurzschlussstroms ohne einen Nulldurchgang durch die Sicherung erzwungen wird. Von daher dürfte auch klar sein, dass es für diese schnelle Abschaltung kaum einen Unterschied macht, 15 DE_2015_17_016.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:23 PRAXISPROBLEME Strom (A) Quelle: H. Schmolke tm ta If ta Überlaststrom Strom (A) tm Überlaststrom Zeit If Zeit 1 000 Schmelzzeit Quelle: DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06 Bild 4: Abschaltung im Überlastfall bei Wechselstrom (links) und bei Gleichstrom (rechts), mit: tm Abschmelzzeit für den Schmelzfaden in der Sicherung; ta Zeit, über die der Lichtbogen nach der Abschmelzung des Schmelzfadens bis zur völligen Abschaltung ansteht Fazit 100 10 1 0,1 1 ms 10 ms 30 ms 100 ms 0,01 Strom ob es sich um einen Gleich- oder Wechselstrom handelt (Bild 3). Näheres hierzu ist auch im VDE-Leitfaden DIN CLC/TR 60269-5 (VDE 0636-5):2012-06 nachzulesen. Dieser Leitfaden trägt den Titel: »Niederspannungssicherungen – Teil 5: Leitfaden für die Anwendung von Niederspannungssicherungen«. Ein Unterschied zwischen der Abschaltung eines Wechselstroms zur Abschaltung eines Gleichstroms besteht allerdings doch: Der maximale Strom, den die Sicherung noch durchlässt (also der Durchlass-Strom iD bzw. iC) ist in beiden Fällen nicht gleich. Vielmehr hängt iC von der Zeitkonstante (τ = L / R) ab, die sich aus den ohmschen und induktiven Anteilen im Kurzschluss- Bild 5: Darstellung, wie sich die Schmelzzeiten mit zunehmender Zeitkonstante bei Sicherungen im Gleichstromkreis verändern stromkreis ergibt. Dies kann man nur mit Kenntnis der genauen Anlagenkonfiguration ermitteln. Überlastschutz bei Schmelzsicherungen Hierunter sollen auch die Kurzschlüsse verstanden werden, die aufgrund geringer Höhe nicht im zuvor beschriebenen Sinn strombegrenzend sind. Bei solchen Überströmen sind die Verhältnisse anders. Gemeint sind also Ströme, die für die Sicherung für eine schnelle, strombegrenzende Abschaltung nicht hoch ausfallen. Stattdessen schaltet die Sicherung bei Wechselstrom erst nach einigen Netzperioden ab Herbert Schmolke Studium der Energietechnik. Jahrelange Tätigkeit in einem größeren Planungsbüro für Großindustrieplanung und Sonderbau. Er war auch einige Jahre als Berufsschullehrer bei einem privaten Bildungsträger tätig. Seit über 15 Jahren im Einsatz bei VdS Schadenverhütung, Köln. Dort zuständig für die Anerkennung von Experten auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Mitarbeit in zahlreichen Normungsgremien und DKE-Arbeitskreisen. 16 und die sich dabei aufbauende Energie, die die Sicherung aufnimmt, summiert sich mit jeder Periode des Überstroms. Bei Gleichströmen gibt es selbstverständlich keinen Sinus-Verlauf des Stroms. Es kommt daher weniger auf einen Nulldurchgang an, als vielmehr auf die sich entwickelnde Energie, die letztlich zum Abschmelzen des Schmelzfadens in der Sicherung und damit zur Abschaltung führt (Bild 4). Auch hier ist für eine genauere Betrachtung die Zeitkonstante τ = L / R von Bedeutung. Je größer die Zeitkonstante ist, umso langsamer schaltet die Sicherung den Gleichstrom ab (Bild 5). Für hohe Kurzschlussströme kommt es also nicht darauf an, ob ein Gleichstrom oder ein Wechselstrom kurzgeschlossen wurde. Allerdings wird der maximal bei Kurzschluss anfallende Strom im Gleichstrom-Stromkreis anders ausfallen als im WechselstromStromkreis. Genauere Angaben hierzu sind nur mit Herstellerangaben und der Kenntnis der Zeitkonstante im zu schützenden Stromkreis möglich. Bei kleineren Überströmen im Gleichstrom-Stromkreis sind die Verhältnisse noch komplexer: Die Angaben für die Abschaltzeit im Überlastbereich für übliche NH-Sicherungen bei Gleichstrom muss den Herstellerangaben entnommen werden. Auch hier ist die Kenntnis der Zeitkonstante im zu schützenden Stromkreis von Bedeutung. Eine generelle Aussage hierzu ist problematisch. Grundsätzlich ist aber eine Absicherung für DC-Stromkreise mit handelsüblichen NH-Sicherungen möglich. Ob der Kurzschlussstrom, der im zu sichernden Stromkreis erwartet werden kann, hoch genug ist, um eine schnelle Abschaltung zu bewirken, muss ermittelt werden. Bestehen Zweifel, muss der Hersteller (bzw. die Herstellerangaben) befragt werden, in welcher Zeit eine Abschaltung beim zu erwartenden Kurzschlussstrom mit der gewählten Sicherung möglich ist. Die maximal mögliche Abschaltzeit kann dann mit den üblichen Rechenverfahren ermittelt werden. Die Prüfung muss ergeben, dass der Schutz bei Überstrom nach DIN VDE 0100-430, Abschnitte 433 und 434, gegeben ist. Herbert Schmolke de 17.2015 DE_2015_17_017.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:36 PRAXISPROBLEME Gas-Kombitherme im Bereich 1 DIN VDE 0100-701 und DIN EN 60335-2-21 (VDE 0700-21) PROBLEM Wir haben den Auftrag, im Badezimmer (Schutzbereich 1) einen Gas-Wassererwärmer gegen eine Gas-Kombitherme auszutauschen. Hierfür benötigen wir eine Spannung von 230 V sowie eine Leitung für einen Temperaturfühler. Unsere Fragen sind: • Ist der Anschluss des Gerätes ohne Bedenken möglich? • Welche Anforderungen werden an das Gerät und die Elektroinstallation gestellt? V. S., Rheinland-Pfalz ANTWORT Keine normativen Festlegungen Sie haben Recht, es gibt hierzu in DIN VDE 0100-701 keine genauen Festlegungen. Zwar sind elektrische Wassererwärmer im Bereich 1 von Räumen mit Badewanne oder Dusche zulässig, es wird aber dabei vorausgesetzt, dass es sich um ein elektrisches Betriebsmittel nach DIN EN 60335-2-21 (VDE 0700-21) handelt. Werner Hörmann Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltanlagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u.a. die Errichtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher. Auch für »einfache« Gas-Durchlauferhitzer (ohne elektrische Versorgung) gibt es bei der Errichtung im Bereich 1 keine Einschränkungen. Bei Gasthermen, die formal nicht als elektrischer Wassererwärmer betrachtet werden, wird jedoch, so wie Sie auch anführen, eine »Stromversorgung« benötigt. In dem für den Teil 701 zuständigen Unterkomitee war man sich aber einig, dass alle Wassererwärmer (vollelektrisch bzw. teilelektrisch) im Bereich 1 errichtet werden dürfen. Hierfür wird natürlich vorausgesetzt, dass der »elektrische Bereich« der Gastherme, die im Bereich 1 geforderte Mindestschutzart von IPX4 erfüllt. Obwohl für die Versorgung von elektrischen Wassererwärmern in Räumen mit Badewanne oder Dusche kein zusätzlicher Schutz durch RCDs mit einem I∆N ≤ 30 mA gefordert wird, würde ich empfehlen, diesen Stromkreis mit einer solchen RCD zu schützen. Schließlich handelt es sich ja um einen Stromkreis, der elektrische Betriebsmittel in einem Raum mit Badewanne oder Dusche versorgt. Werner Hörmann Erstprüfung von Küchengeräten in Sonderanfertigung Richtlinien 2006/95/EG und 2006/42/EG, DIN EN 60204-1 (VDE 113-1), DIN 60335-1 (VDE 0700-1) PROBLEM Wir sind Hersteller von Küchengeräten, welche in Großküchen eingesetzt werden. Es handelt sich daher fast ausschließlich um Geräte der Schutzklasse I, da diese Geräte komplett aus Edelstahl gefertigt werden. Hinsichtlich der Erstprüfung unserer Küchengeräte haben wir folgende Fragen: • Welche Prüfungen bzw. Messungen müssen zwingend durchgeführt werden? • Da es sich in der Regel um Sonderanfertigungen handelt, stellt sich die Frage, ob www.elektro.net Prüfungen bzw. Messungen bei jedem Gerät durchzuführen sind • Wie sind diese Prüfungen zu dokumentieren? C. A., Nordrhein-Westfalen ANTWORT Der Hersteller konkretisiert in seiner Anfrage leider nicht, um welche genaue Art von Geräten oder möglicherweise auch Maschinen es sich handelt. Deshalb zunächst ein Wort vorweg zur grundsätzlichen Pflicht eines Her- stellers ein entsprechendes KonformitätsBewertungsverfahren für hergestellte Geräte oder Maschinen durchzuführen. Hersteller muss Produktnormen angeben Grundsätzlich muss ein Hersteller die Produktnormen angeben, wonach er sein Produkt (Gerät oder Maschine) gefertigt hat und welche EU-Richtlinie(n) er für sein hergestelltes Produkt berücksichtigt hat. In der daraus resultierenden gesetzlich geforderten EG- 17 DE_2015_17_018.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:43 PraxisProbleme Konformitätserklärung des Herstellers sind die genauen Produktnormen auszuweisen, die wiederum für die Beantwortung der Fragestellung herangezogen werden müssen. Ohne die Kenntnis der durch den Hersteller zugrunde gelegten Produktnorm(en) kann die Anfrage nur mittels übergeordneter Betrachtungen beantwortet werden. Unterscheidung entsprechend zugehöriger Produktnormen Der Gesetzgeber verlangt zunächst im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinien eine Unterscheidung nach welchen harmonisierten Produktnormen das Herstellerprodukt (hier: Geräte oder elektrische Maschine) gefertigt wurde. Der vom Hersteller in der Anfrage gewählte Begriff Küchengeräte lässt einen großen Spielraum zu, den es im Folgenden zu konkretisieren gilt. Dabei kann ein Küchengerät z. B. unter eine Produktnorm der Normenreihe DIN EN 60355 (Gruppe VDE 0700) oder aber auch unter die Normenreihe der DIN EN 60204 (Gruppe VDE 0113) fallen. Die grundsätzliche Pflicht der Dokumentation, also auch von Prüfungen, ergibt sich übergeordnet • sowohl aus der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, Anhang IV, Punkt 3: »Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung der elektrischen Betriebsmittel mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen in dem für diese Bewertung erforderlichen Maße Entwurf, Fertigung und Funktionsweise der elektrischen Betriebsmittel abdecken. Sie enthalten: (…) – die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw., – die Prüfberichte.« • als auch aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VII: »Die technischen Unterlagen umfassen: a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen: (…) – alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden, (…)« Elektrische Geräte gemäß DIN EN 60335 (Gruppe VDE 0700) Gehen wir zunächst davon aus, dass es sich bei dem Küchengerät gemäß DIN EN 60335-1 18 (VDE 0700-1):2010-11, Abschnitt 1, Anmerkungen Z2 und Z3, um ein Gerät der Produktnormenreihe DIN EN 60355 (Gruppe VDE 0700) handelt. In diesem Fall sind die normativen Anforderungen für die durchzuführenden Prüfungen und auch Messungen der DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) sowie der zugehörigen weiteren Produktnormen der Gruppe VDE 0700 dezidiert zu entnehmen. Eine komplette Erläuterung der Normengruppe bzw. relevanter Normen ist an dieser Stelle nicht möglich. Deshalb bleibt hier nur der Tipp für den Anfragenden, sich zunächst DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) und insbesondere auch die informativen Anhänge mit den aussagekräftigen Schaubildern anzuschauen, aus denen sich für jedes gefertigte Sondergerät die notwendigen und relevanten Prüfverfahren – egal ob Sichtprüfung oder Messung – entnehmen lassen. In der Tabelle ZF.1 der Norm finden sich dann auch relevante weitere Produktnormen in einer Auflistung, die für das hergestellte Gerät gelten könnten – so z. B. DIN EN 60335-2-5 »Besondere Anforderungen für Geschirrspülmaschinen« oder DIN EN 60335-2-9 »Besondere Anforderungen für Grillgeräte, Brotröster und ähnliche ortsveränderliche Kochgeräte«. Des Weiteren trifft DIN EN 50106 (VDE 0700-500) eindeutige Aussagen über die durchzuführenden Stückprüfungen an Geräten, die in den Anwendungsbereich der DIN EN 60335 fallen. Dabei sind die dort ausgewiesenen Prüfungen dazu bestimmt, eine Abweichung während der Herstellung der Geräte aufzudecken, die insbesondere die Sicherheit beeinträchtigen könnte. Die in DIN EN 50106 (VDE 0700-500) beschriebenen Prüfungen sind in diesem Zusammenhang an jedem Gerät vorzunehmen. Allerdings kann der Hersteller die Prüfungen auch in einem geeigneten Stadium während der Herstellung vornehmen, sofern er sicherstellt, dass spätere Produktionsvorgänge die Prüfergebnisse nicht mehr beeinflussen oder verändern können. Außerdem darf der Hersteller ein Prüfverfahren anwenden, das besser zu seiner Produktionsstruktur passt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Geräte, die diese vom Hersteller gewählten Prüfverfahren bestehen, mindestens denselben Sicherheitsgrad aufweisen, welchen Geräte aufweisen würden, wenn sie die in der DIN EN 50106 (VDE0700-500) festgelegten Prüfungen bestehen. Abschließend wäre noch zu erwähnen, dass die in der DIN EN 50106 (VDE 0700-500) festgelegten Stückprüfungen normativ als notwendiges Minimum erachtet werden, um die wesentlichen Sicherheitsaspekte abzudecken. Die Norm weist ausdrücklich darauf hin, dass es grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Herstellers fällt zu entscheiden, ob • zusätzliche Stückprüfungen notwendig sind • einige der in der DIN EN 50106 (VDE 0700-500) geforderten Prüfungen aus ingenieurtechnischen Überlegungen heraus unausführbar oder unpassend und deshalb möglicherweise unnötig sind. Sollte jedoch ein Gerät irgendeine Prüfung nicht bestehen, so ist es nach der Nachbesserung allen relevanten Prüfungen neu zu unterziehen. Elektrische Maschine gemäß DIN EN 60204 (Gruppe VDE 0113) Wie bereits eingangs erwähnt, könnte das Küchengerät der Anfrage auch als Maschine gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) gelten, wie z. B. die gemäß Anhang C der Norm aufgezählten Maschinenbeispiele, die zur Gruppe der Lebensmittelmaschinen gehören. Hierzu zählen u.a. Teigteilmaschinen, Misch- und Rührmaschinen, Torten- und Tortelettmaschinen oder Fleischverarbeitungsmaschinen. In diesem Fall sind Prüfungen vom Hersteller gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1): 2007-06 Abschn. 18 ff. durchzuführen. Dabei wird der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine zunächst grundsätzlich der zugehörigen Produktnorm entnommen. Also muss der Hersteller auch in diesem Fall – wie bereits eingangs erwähnt – die Produktnormen angegeben haben, wonach seine Maschine gebaut wurde. Für den Fall, dass tatsächlich keine Produktnorm der Maschine zuzuordnen ist oder existiert, müssen immer mindestens die folgenden Prüfungen 1), 2) und 6) durchgeführt werden und können einen oder mehrere der Punkte 3) bis 5) einschließen: 1) Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit der technischen Dokumentation exakt übereinstimmt; 2) falls zum Schutz bei indirektem Berühren der Schutz durch automatische Abschaltung angewendet wird, müssen die Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung nach DIN EN 60204-1 de 17.2015 DE_2015_17_019.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:39 PRAXISPROBLEME (VDE 0113-1):2007-06 Abschn. 18.2 überprüft und auch messtechnisch nachgewiesen werden; 3) Isolationswiderstandsprüfung gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschn. 18.3; 4) Spannungsprüfung gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschn. 18.4; 5) Schutz gegen Restspannung gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschn. 18.5; 6) Funktionsprüfungen gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschn. 18.6. Grundsätzlich gilt auch hier, dass sämtliche Prüfergebnisse dokumentiert werden müssen. Fazit ein intensives Beschäftigen mit Normen und Regelwerken voraussetzt. Insbesondere bei der Planung und Konstruktion von Geräten und Maschinen müssen bereits relevante Normen Berücksichtigung finden, die später dann beim gefertigten Produkt u.a. auch die Basis für die notwendigen, normativ geforderten Prüfungen darstellen. Es wird deutlich, dass die Prüfung – insbesondere von Sonderbaumaschinen – nicht schnell abgearbeitet werden kann, sondern Holger Bluhm Prüfungen in italienischer Filiale DGUV-Vorschrift 3 (früher BGV-A3), BetrSichV und deren italienisches Äquivalent PROBLEM Ich bin als Elektriker in einer Textilfirma tätig. Wir haben auch Filialen im Ausland, z. B. in Italien. Ist die BGV-A3-Prüfung auch in Italien erforderlich oder gibt es dort etwas Ähnliches? P. C., Baden-Württemberg ANTWORT Deutsches Personal im Ausland Die BGV-A3 (jetzt DGUV-Vorschrift 3) entstammt dem auf §15 SGB VII basierenden autonomen Recht eines Trägers der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die genannte Basisvorschrift ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungsrechts. Grundsätzlich endet die Rechtssetzungsbefugnis des deutschen Gesetzgebers an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und ist somit auf deren Staatsgebiet begrenzt. Im öffentlichen Unfallversicherungsrecht gibt es die Besonderheit, dass aufgrund von Sozialversicherungsabkommen und insbesondere aufgrund von EU-Recht deutsches Recht auch im Ausland wirken kann, wenn deutsche Arbeitnehmer dorthin vorübergehend (i. d. R. bis zu 24 Monate) entsandt werden. So kann es sein, dass bei entsandtem deutschen Personal deshalb auch deutsches Unfallversicherungsrecht, zu dem die BGV A3 gehört, im Ausland anzuwenden wäre. Die Materie ist ansonsten recht komplex und mit zahlreichen Ausnahmeregelungen www.elektro.net gesegnet, so dass sie hier nicht in epischer Breite und Tiefe dargestellt werden kann. Die DGUV hält für den Interessierten aber Merkblätter zum Abruf bereit. Arbeitsschutz im Ausland Bei Ortspersonal, d.h. im Ausland eingestellten und auch dort eingesetzten Mitarbeitern, gilt dies nicht. Die in Deutschland bekannte Dualität von berufsgenossenschaftlichem und staatlichem Arbeitsschutzrecht ist ansonsten einzigartig. Im Ausland findet sich im Allgemeinen kein Pendant zur BG. Deren Aufgaben werden meist von staatlichen Arbeitsschutzbehörden wahrgenommen. In Italien ist dies die INAIL (Istituto nazionale per l’assicurazione contro gli infortuni sul lavoro – Gesamtstaatliche Versicherungsanstalt gegen Arbeitsunfälle). Diese orientiert sich am staatlichen italienischen Arbeitsschutzrecht. Für den speziellen Fall der Prüfungen von Arbeitsmitteln kommt es aber auf eine Geltung von berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften gar nicht an. Hier könnten nämlich staatliche Arbeitsschutzvor- schriften einschlägig sein. Nun ist das (national-)staatliche Arbeitsschutzrecht stark von der europäischen Rechtssetzung geprägt. Auf europäischer Ebene gibt es als rechtliche Gestaltungsmittel Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen entsprechen den nationalstaatlichen Gesetzen und entfalten unmittelbare Rechtswirkungen in jedem Mitgliedsstaat der EU, ohne dass es einer Umsetzung in nationale Gesetze bedarf (diese ist sogar ausdrücklich verboten). Richtlinien dagegen geben den Mitgliedsstaaten Ziele vor, die diese mittels nationaler Gesetzgebung umsetzen müssen. Tun sie dieses nicht, so können bei hinreichender Konkretheit der Richtlinie Staatshaftungsansprüche der Bürger gegen den umsetzungssäumigen Staat entstehen. Diese Materie ist ebenfalls recht komplex. BetrSichV In Deutschland bedeutsam Im deutschen staatlichen Arbeitsschutzrecht spielt die Betriebssicherheitsverordnung eine bedeutende Rolle. Diese regelt auch die Prüfverpflichtungen für Arbeitsmittel. Nun diente Markus Klar Nach einer Berufsausbildung bei der Deutschen Post erfolgten eine Fachschulausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker, ein Studium zum Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH), eine Ausbildung zum REFA-Arbeitssystemorganisator sowie diverse Zertifizierungen im IT-Bereich. Postgradual studierte Herr Klar Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws. Er ist langjährig ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht des Freistaats Thüringen. 19 DE_2015_17_020.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:08 PraxisProbleme die BetrSichV u.a. der Umsetzung der EU(damals noch EG-) Richtlinie 89/655/EWG vom 30.11.1989, in deren Artikel 3 es auszugsweise heißt: »Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen, (…) so dass bei der Benutzung [von Arbeitsmitteln] die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.« Dieses Schutzziel wird der Arbeitgeber regelmäßig nur durch Prüfungen sicherstellen können. Mit einer weiteren Richtlinie 95/63/EG vom 5.12.1995 wird die erstgenannte Richtlinie um weitere Artikel ergänzt. So findet man dort einen Artikel 4a, Abs. 2, nach dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, »(…) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, welche zu gefährlichen Situationen führen können, von einer hierzu befähigten Person überprüfen und ggf. erproben zu lassen.« Dies hat in der deutschen Umsetzung seinen Niederschlag in §10 Abs. 2 der BetrSichV-2002 (künftig §14 Abs. 2 BetrSichV-2015) gefunden. Diese Richtlinie war in jedem Mitgliedsstaat der EU bis zum 5.12.1998 umzusetzen, so dass nunmehr davon auszugehen ist, dass sinngemäß gleiche Regelungen überall vorliegen. Italien ist Mitgliedsstaat der EU und war daher gehalten, eine den Zielen der Richtlinie entsprechende Gesetzgebung vorzunehmen. Fazit Soweit also die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Vorgaben der Richtlinie 89/655/EWG mit folgenden Änderungen entspricht, muss es in Italien und jedem Mitgliedsstaat der EU ein Äquivalent geben. Somit sind in der italienischen Filiale basierend auf der italienischen Version der BetrSichV (wie diese auch immer dort heißen mag) Prüfungen an Arbeitsmitteln durchzuführen. Markus Klar Elektrogeräte auf Arbeitsbühnen DIN EN 60204-31 (VDE 0113-32), DIN VDE 0682-742, BGR 500 und BGR A3 ProblEm In »de« 7.2014 beantworteten Sie auf den Seiten 20…22 eine Leseranfrage zur Erdung bei hydraulischen Arbeitsbühnen. Sie schreiben hier in Ihrem Fazit: »Es dürfte also normenkonform sein, dass an der Plattform keine Verbindung zu geerdeten Teilen besteht / bestehen darf, wenn die Hebebühne für das Arbeiten an oder in der Nähe von spannungsführenden aktiven Teilen zum Einsatz kommt. Daher muss auch bei der Versorgung der elektrischen Betriebsmittel (Steuereinrichtungen) auf der Plattform besonders darauf geachtet werden, dass entweder SELV-Stromkreise oder nur Betriebsmittel der Schutzklasse II verwendet werden, um eine Verbindung mit Schutzleitern auszuschließen. Das beinhaltet auch die unabdingbare Voraussetzung, dass die Kabel / Leitungen entsprechend sorgfältig verlegt sind – was auch regelmäßig zu überprüfen ist.« Hierzu habe ich mehrere zusätzliche Fragen bezüglich der notwendigen oder unzulässigen Erdung der Plattform einer hydraulischen Arbeitsbühne: • Wo finde ich die Anforderung, dass nur SELVStromkreise oder nur Betriebsmittel der Schutzklasse II verwendet werden dürfen? • Wie ist dies mit der gängigen Praxis zu vereinbaren, in der ja auf Arbeitsbühnen auch geschweißt, gebohrt oder mit einem Trennschleifer gearbeitet wird? 20 • Ich arbeite in einem amerikanischen Konzern mit Werken in ganz Europa. Könnten Sie mir eine für die EU geltende Referenz nennen? A. B., Nordrhein-Westfalen Antwort Einsatzzweck der Arbeitsbühne Wie schon in der von Ihnen angeführten Antwort und auch in einer weiteren Antwort zu diesem Thema, in »de« 19.2014, Seite 16, beschrieben, kommt es auf den Zweck bzw. Ihren vorgesehenen Einsatz dieser Einrichtungen (Hubarbeitsbühnen, Hubgeräte, Arbeitsbühnen) an. Für eine Arbeitsbühne, die nicht für das Arbeiten an und in der Nähe spannungsführender aktiver Teile zum Einsatz kommen soll, gibt es keine besonderen Anforderungen. Allenfalls könnte hierfür die DIN EN 60204-31 (VDE 0113-32) zutreffend sein. Diese Norm beinhaltet z. B. auch Anforderung für die elektrische Ausrüstung von Hubgeräten und relevantes Zubehör sowie LKWLadekräne. Dreht es sich um eine Hubarbeitsbühne nach DIN VDE 0682-742 »Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V«, sieht es anders aus. Für solche Hubarbeitsbühnen müssen neben den normativen An- forderungen bei der Herstellung auch die Vorgaben aus den Unfallverhütungsvorschriften für die Benutzung beachtet werden. Vorgaben für die Benutzung sind in erster Linie z. B. in der BGR 500 und in der BGR A3 enthalten. Antwort zur ersten Frage Sie möchten wissen, welcher Quelle Sie entnehmen können, dass Sie nur Betriebsmittel – gespeist aus SELV-Stromkreisen – oder nur Betriebsmittel der Schutzklasse II auf Arbeitsbühnen verwenden dürfen. Dies ist so nicht direkt ausgedrückt in einer Norm enthalten. Nur durch die Vorgaben, die sowohl in DIN VDE 0682-742 als auch in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten sind, lässt sich das ableiten. Formal hätten von mir bei der von Ihnen zitierten Beantwortung auch noch Betriebsmittel/Verbrauchsmittel mit angeführt werden müssen, die mit »Schutz durch Schutztrennung« mit nur einem Verbrauchsmittel an einer Stromquelle betrieben werden. Da Schutz durch Schutztrennung mit einem Verbrauchsmittel sehr häufig umgangen wird, habe ich auf die Nennung verzichtet. Alle drei Schutzmaßnahem haben gemeinsam, dass kein geerdeter Schutzleiter an den Betriebsmitteln angeschlossen sein darf. Somit kann die Anforderung von Abschnitt 2.5.1 von BGR 500, z. B. auf diese Weise erde 17.2015 DE_2015_17_021.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:27 PraxisProbleme füllt werden. Im Abschnitt 2.5.1 von BGR 500 ist u. a. festgelegt, dass »Personen durch ihren Standort auf der Arbeitsbühne gegen Erde und gegen die im unmittelbaren Arbeitsbereich befindlichen mit Erde oder einem anderen Potential in Verbindung stehenden Teile isoliert sind (Standortisolierung)«. Wenn also ein geerdeter Schutzleiter, z. B. an leitfähigen Teilen von elektrischen Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln, die auf der Hubarbeitsbühne/Arbeitsbühne errichtet sind, nicht angeschlossen sein darf, kann sich auch kein Erdpotential im Handbereich befinden. Somit kann beim Berühren eines aktiven Teiles auch keine gefährliche Spannung überbrückt werden. Antwort zur zweiten Frage Unfallverhütungsvorschriften beinhalten immer, dass die jeweiligen Personen entsprechend befähigt und unterwiesen sind bzw. regelmäßig unterwiesen werden. Dabei kann man leider nicht ausschließen, dass sich manche Personen nicht daran halten. Man nimmt »eben irgendein Werkzeug oder Arbeitsmittel« – welches schnell zur Verfügung steht – ohne sich Gedanken zu machen, was damit verursacht werden kann. Wenn ich allerdings Ihren Hinweis richtig interpretiere, dass »auf Arbeitsbühnen geschweißt, gebohrt oder mit einem Trennschleifer gearbeitet wird«, dann muss ich davon ausgehen, dass Sie hierbei nicht an oder in der Nähe gefährlicher aktiver Teile arbeiten. In solchen Fällen sind die diesbezüglichen Vorgaben der BGR 500 nicht zutreffend. Antwort zur dritten Frage Die Betriebsmittelnorm DIN VDE 0682-742 ist eine rein nationale Norm und hat keine regionale bzw. internationale Entsprechungen. Auch die Unfallverhütungsvorschriften sind eine rein nationale, aber gesetzliche Vorgabe. In den europäischen Ländern dürften aber ähnliche nationale Vorgaben existieren, dir mir allerdings nicht bekannt sind. Werner Hörmann Messung und Dokumentation einer RCD Typ B DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6), VDE 0413-6:2008-05, DIN VDE 0100-600:06-2008 PRoBleM In unserem Unternehmen herrschen verschiedene Meinungen bezüglich der Messung und Dokumentation von RCDs des Typs B. Wir verwenden zur Messung dieser RCD das Messgerät »Telaris ProInstall 200D« von Beha-Amprobe. Meiner Meinung nach sind bei diesem Messgerät mehrere Messungen für eine RCD Typ B zu tätigen. Zunächst sind die Messungen für eine RCD Typs A durchzuführen (Auslösestrom, Auslösezeit, Berührungsspannung). Im Anschluss folgen die Messungen für eine RCD Typ B (Auslösestrom bei 0 ° und 180 °, Auslösezeit bei 0 ° und 180 °, Berührungsspannung). Nach beendeter Messung stelle ich mir die Frage, welche Messwerte in dem Prüfprotokoll dokumentiert werden müssen und wo. In dem uns bekannten Formular des ZVEH kann man die Messungen unter Typ-A-Bedingungen eintragen. Wo werden die Ergebnisse unter TypB-Bedingungen dokumentiert? Einer unserer Industriekunden benutzt ein Messgerät von Gossen Metrawatt für den Typ B, welches ihm – nach seiner Aussage – alle Messungen in einem Messdurchgang erlewww.elektro.net digt und ihm dann zum Schluss ein Wertepaar ausgibt, welches er dann in den Spalten des Messprotokolls der ZVEH-Vorlage dokumentiert. Ich bin jedoch nach dem Lesen der Bedienungsanleitung des Messgerätes von Gossen Metrawatt der Meinung, dass der besagte Kunde damit nur eine Messung unter Typ-B-Bedingungen durchführt. J. M., Nordrhein-Westfalen AnTwoRT Drei Teilaspekte Um diese Frage ausführlich beantworten zu können, müssen wir sie in drei Ansätzen bearbeiten: • Was muss bei einer RCD Typ B gemessen werden? Die DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6) bestimmt, dass zusätzlich zur Überprüfung des Auslösefehlerstroms mit sinusförmigem oder halbwellenförmigem Prüfstrom beim RCD Typ B nachgewiesen werden muss, dass bei glattem Gleichstrom der Auslösefehlerstrom höchstens den zweifachen Wert des Bemessungsfehlerstroms IΔN annimmt. Zur Ermittlung des Auslösefehlerstromes muss ein konti- nuierlich ansteigender, glatter Gleichstrom angelegt werden, der bei dem 0,2-fachen des Bemessungsfehlerstromes IΔN anfängt (vgl. VDE 0413-6:2008-05 Anhang A). • Welches der beiden von Ihnen erwähnten Prüfgeräte welche Messungen auf welche Art und in welcher Reihenfolge durchführt, kann ich hier leider nicht in der erforderlichen Detaillierung aufzählen, da dies einer vergleichenden Werbung gleich käme. Ich möchte jedoch einen solchen Verdacht nicht auf mich lenken. Sie können aber einen solchen Vergleich problemlos verfassen, um selbst besser informiert zu sein. Sie können aber auch etwas ganz anderes tun: Schreiben Sie oder kontaktieren Sie doch die Produkt-Support-Abteilungen beider Firmen mit der Bitte, Ihnen z. B. entsprechende Übersichten oder Tabellen zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie auf jeden Fall auch nach, ob intelligente Funktionen enthalten sind, mit denen mehrere oder alle fraglichen Prüfungen in einem, evtl. auch etwas längeren Messdurchgang vorgenommen werden können. • Als dritten Aspekt möchte ich noch die Angelegenheit der kompletten Dokumentation klären. Sie haben natürlich Recht 21 DE_2015_17_022.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:33 PraxisProbleme mit der Feststellung, dass in dem gewissen Protokollformular nicht für alle Messergebnisse Felder vorgesehen sind. Ehrlich gesagt ist mir auch keines bekannt. Ich habe für Sie daher zwei Vorschläge bzw. Empfehlungen: Sie können – wie unter Punkt 2 – bei den Herstellern nachfragen, ob die Ihnen vielleicht etwas anbieten können. Meistens gibt es relativ einfache Softwareprogramme, mit denen die Werte aus dem Prüfgerät in den PC übertragen werden können, um sie dann dort kreativ zu einem Protokoll zu gestalten. Sollte sich eine derartige Möglichkeit nicht bieten und Sie in nur einem Einzelfall die Werte benötigen, können Sie auch mit einem von Ihnen selbst gestaltetem Protokoll arbeiten und dieses mit den Werten Ihres Prüfgerätes manuell ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen dazu das Prüfprotokoll aus der DIN VDE 0100-600 (062008), Anhang H. Dieses Prüfprotokoll sollten Sie als Vorlage verwenden und nach Ihren Bedürfnissen oder den Kundenwünschen an die vorhandenen Gegebenheiten anpassen. Die praktische Erfahrung lehrt uns nämlich, dass es bei einem Prüfprotokoll weniger darauf ankommt, wie breit die Spalten oder Striche sind, sondern darauf, ob die von Ihnen ermittelten Werte nachvollziehbar und somit glaubhaft sind. Fazit Egal mit welchem Prüfgerät die Schutzmaßnahmen – in dieser Anfrage RCDs des Typs B – in elektrischen Anlagen geprüft werden, wenn die Prüfung im Einklang mit den relevanten VDE-Vorschriften geschieht, kommt es nur noch auf die Glaubwürdigkeit der Dokumentation an. Für Sie als kompetente Elektrofachkraft wird es sicher problemlos möglich sein, diese Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen. Wolfgang Kühnel Aderquerschnitt passt nicht zur Aderendhülse DIN 46228, DIN VDE 0100-520:2013-06 Problem Ich habe eine Leitung des Typs H07V-K mit 35 mm² Querschnitt und die dazugehörige Aderendhülse eines namhaften Herstellers. Bei Verwendung der Aderendhülse mit 35mm² bekomme ich mit dem entsprechenden Werkzeug die Hülse nicht fest auf die Ader, da diese zu »dünn« ist. Eine Hülse mit 25 mm² würde genau passen und bei 25-mm²-Crimpung fest auf der Ader sitzen. Verhalte ich mich richtig, wenn ich die Hülse mit 25mm2 verwende? R. G., Baden-Württemberg Antwort Kennbuchstaben der leiter bezeichnungen Trotz der normativ möglichen Maßtoleranzen bei Aderendhülsen für fein- und feinstdrähtige Leiterarten und auch bei feindrähtigen Kupferleitungen, ist die von ihnen geschilderte Situation sehr unwahrscheinlich. Auch wenn Ihnen meine Frage jetzt etwas seltsam erscheint, aber stimmen die genannten Leiterarten? Haben Sie außerdem auch die entsprechenden Angaben der jeweiligen Her- 22 steller zu den Pressungen und Werkzeugen beachtet? Sie nennen als Leiter H07V-K. Das »K« steht für »Leiter feindrähtig«, bei Leitungen für feste Verlegung. Dazu ein Blick auf den Auszug der Typenkennbuchstaben für die Leiterkennzeichnung der harmonisierten Leitungen wie die benannte H07V-K 35 mm²: • D - feindrähtig, für Schweißleitungen • E - feinstdrähtig, für Schweißleitungen • F - feindrähtig, Leitungen flexibel • H - feinstdrähtig • K - feindrähtig, bei Leitungen für feste Verlegung • R - mehrdrähtig, rund • U - eindrähtig, rund. Übliche leiterdurchmesser Ist eine Aderendhülse nach DIN 46228, Teil 1 und 2, für fein- und feinstdrähtige Leiter aus Kupfer, für den Nennquerschnitt 35 mm² »feindrähtig« definiert, kann die genannte Leitung H07V-K 35 mm² nicht zu »dünn« sein, für eine Aderendhülse mit 35 mm². Erst recht, wenn diese für fein- und feinstdrähtige Leiter mit 35mm² definiert ist. Wie groß sind die Unterschiede der Durchmesser? Der Nenndurchmesser des Kupferleiters liegt laut Herstellerangabe für H07V-K 35 mm² bei ca. 8,30 mm und bei H07V-K 25 mm² sind es ca. 7,30 mm. Wobei die tatsächlichen Durchmesser gering abweichen können aufgrund unterschiedlicher Einflüsse und Parameter. Eine Aderendhülse für den Nennquerschnitt 35 mm² »feindrähtig« hat je nach Typ und Hersteller einen Innendurchmesser von ca. 8,3 … 8,4 mm und für den Nennquerschnitt 25mm² »feindrähtig« einen Innendurchmesser von ca. 7,3 … 7,4 mm. Folglich kann diese Variante nicht funktionieren! Es gibt verschiedene Arten von Aderhülsen, so dass Sie ggf. prüfen sollten, ob Sie die Aderendhülsen vertauscht haben, denn der umgekehrte Fall einer zu kleinen Aderendhülse ist in der Praxis wahrscheinlicher! Ein Beispiel hierfür wäre, dass Sie eventuell die genannten Aderendhülsen nach DIN, Cu, für fein- und feinstdrähtige Leiter mit Aderendhülsen z.B. für verdichtete Leiter vertauscht haben. Eine Aderendhülse für den Nennquerschnitt 35 mm² bei verdichtetem Leiter, hat je nach Typ und Hersteller einen Innendurchmesser von ca. 7,7…7,8 mm, für den Nennquerschnitt 25 mm² sind es ca. 6,3…6,4 mm, um an de 17.2015 DE_2015_17_023.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:12 PRAXISPROBLEME diesen Beispielen die Unterschiede umgekehrt deutlich zu machen. Gerhard Budde Ausbildung als Elektroinstallateur und Elektromeister sowie späteres berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaft. Er war in der Papierindustrie und viele Jahre in der Elektroindustrie in Planung, Projektierung, Produktmarketing und Produktmanagement von Niederspannungsschaltanlagen tätig. Gerhard Budde ist Verfasser zahlreicher Fachbeiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Mitautor diverser Fachpublikationen. Auch die Verbandsarbeit gehörte zu seinen Aktivitäten, z. B. im ZVEI, ZVEH, E-Check, ETIM oder EDIFACT. Heute arbeitet Gerhard Budde als freier Fachautor und Referent für Elektrotechnik. Produktionsfehler sehr unwahrscheinlich Leiter, Klemmen und auch z. B. Aderendhülsen werden in der Normung bis zur Herstellung vom Maß her sehr genau aufeinander abgestimmt, um die Toleranzen zwischen den unterschiedlichen Betriebsmitteln für die entsprechenden Anwendungen sicherzustellen. Durchmesser und Formen von Leitern und auch Aderendhülsen, sind in den entsprechenden Normen bis hin zu den Prüfmitteln festgelegt und werden mit Hilfe von sogenannten genormten »Lehrdornen/Prüfdornen« laufend überwacht. In der Regel kann eine auf den jeweiligen Leiter abgestimmte Aderendhülse auf das z. B. vorbereitete und verdrillte Leiterende locker, passgenau oder mit etwas Kraftaufwand aufgeschoben werden, so dass bei Verwendung der durch den Systemhersteller vorgegebenen Pressung, einschließlich der genormten Toleranzen, eine sichere und dauerhafte Verbindung hergestellt ist. Ich möchte ihnen empfehlen die genannten Stichworte aufzugreifen und sich ggf. mit ihrem Elektro-Fachgroßhandel oder dem Hersteller in Verbindung zu setzen, um die technischen Details zu klären. Immerhin gilt es, eine der wichtigsten Sicherheitsanforderungen in der Elektrotechnik zu beachten. Zu finden u.a. im Abschnitt 526 der DIN VDE 0100-520:2013-06: »Verbindungen zwischen Leitern untereinander sowie zwischen Leiter und Anschlussstellen an Betriebsmitteln müssen für eine dauerhafte Stromübertragung, eine angemessene Festigkeit und einen Schutz bemessen sein.« Beantwortung der Frage Ihre Frage, ob sie sich richtig verhalten wenn sie eine Hülse mit 25mm² verwenden, lässt sich ohne genaue Kenntnis nicht beantworten. Ihre Anmerkung »würde genau passen« und mit der »25-mm²-Crimpung fest auf der Ader sitzen«, ist eine subjektive Feststellung, die sich so keinesfalls bestätigen lässt, da diese Verbindung in dieser Form nicht geprüft wurde. Exakte Festlegungen erfolgen in den einzelnen Betriebsmittelnormen, wie der oben genannten DIN 46228 mit speziellen Prüfverfahren, in erster Linie gerichtet an die Hersteller der Betriebsmittel. Diese geben in ih- ren Dokumentationen und über Kennzeichnungen am Produkt, z. B. die zugelassenen Leiterarten an bis hin zu bestimmten Werkzeugen mit Presseinsätzen zu den unterschiedlichen Kerb- und Pressformen. Die Hersteller sind in der Produktverantwortung und müssen für die Anwendungen durch reproduzierbare und kontinuierliche Prüfverfahren die sicheren Verbindungen nach Norm nachweisen. Eine wichtige Hilfe bieten die Dokumentationen der verschiedenen Hersteller. Diese haben durch die Produktverantwortung ein großes Interesse daran, dass alle notwendigen Informationen für die Anwendung und Verarbeitung bekannt sind und beachtet werden, um die »zugesicherten Eigenschaften eines Produktes«, oder wie in ihrem Fall »einer Systemverbindung« zu gewährleisten. Wie immer steckt aber der »Teufel« im Detail. Bei der Sicherheit gibt es eben keine Kompromisse! Gerhard Budde Von Wechsel- auf Drehstrom umstellen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), DIN VDE 0105 Teil 100, Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers, DIN VDE 1000 Teil10 PROBLEM Ein Kunde wünscht einen Drehstromanschluss in seiner Garage. Das Mehrfamilienhaus besitzt leider nur einen schon in die Jahre gekommenen Verteiler, mit einem Zähler- und einem Verteilerfeld (ca. 16 TE auf zwei Reihen). Müsste der Verteiler nun komplett demontiert und vollständig ausgetauscht werden, um einen selektiven Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) nachzurüsten oder www.elektro.net gibt es einen Bestandsschutz, der es ermöglicht, einen Zählertausch von Wechsel- auf Drehstromzähler vorzunehmen und eine RCD nachzurüsten? T. K., Nordrhein-Westfalen ANTWORT Sicheren Betrieb feststellen Ihre Anfrage bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Zählern mit Dreipunkt- befestigung. Ich nehme an, dass es sich um eine über 40 Jahre alte Elektrozähleranlage handelt. Hier müssten Sie prüfen, ob die elektrische Anlage gemäß der NAV noch sicher betrieben werden kann. Aus der praktischen Erfahrung würde eine Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0105 Teil 100 der richtige Weg sein: • Besichtigung • Funktionsprüfung • Messen und dokumentieren der Ergebnisse • abschließende Beurteilung. 23 DE_2015_17_024.pdf;S: 1;Format:(210.00 x 297.00 mm);19. Aug 2015 09:34:02 PRAXISPROBLEME Hans-Josef Tonnelier Dozent für TREI-Schulung und Vorsitzender der TREI-Prüfung im Saarland. Außerdem Dozent an der Meisterschule im Fach Elektro-Sicherheitstechnik. Mitarbeit in zahlreichen Gremien des Lanedesinnungsverbands Saarland, des ZVEH und der BG ETEM. Sprecher der ERFA-Meisterprüfungsausschüsse Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Danach müssten Sie den Ist-Zustand festund anschließend einen Soll-Zustand mit Risikobewertung erstellen. Abschließend könnten Sie dann Ihrem Kunden ein Angebot überreichen. Hierfür sind die vom ZVEH erstellten Prüfprotokolle ein guter Entlastungsnachweis. Alter der Anlage Grundsätzlich müssten Sie feststellen, vor wie viel Jahren die Zähleranlage errichtet wurde. Sind alle Bauteile der elektrischen Anlage im Zählerschrank im Gerätefeld/Unterverteiler fachtechnisch in Ordnung und wurden keine Veränderungen, Erweiterungen an der elektrischen Anlage durchgeführt, dann sollten Sie nachfolgende Punkte überprüfen: • ein ausreichendes Isolationsvermögen und ein ausreichender Isolationswiderstand der Leitungen • ausreichende Querschnitte der Leitungen • den Spannungsfall mit max. 4 % • die Selektivität der Leitungs- und Geräteabsicherungen • die Schleifenwiderstände der Leitungen (Rschl) • die Netzinnenwiderstände der Leitungen (Ri) • den Kurzschlussstrom zum Abschalten der Leitungsschutzschalter (Ik) • den Brandschutz nach MLAR und DIN 4102 • die sonstigen behördlichen Vorschriften z. B. der UBA/LBO • die Schutzmaßnahmen je nach Netzform (TN-C oder TT-Netz) • ob eine Haupterdungsschiene (HES) und ein Schutzpotentialausgleich vorhanden sind. Stichwort: Bestandsschutz Sind die oben genannten Punkte aus Ihrer Sicht alle fachlich in Ordnung, können wir uns dem Begriff »Bestandsschutz« widmen. 24 In den Regelwerken gibt es den Begriff »Bestandsschutz« nicht. Er kommt ursprünglich aus dem Baurecht. Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel dann, wenn • diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens gültigen DIN-VDE-Bestimmungen entsprochen haben und noch entsprechen • Folgenormen oder Regelwerke keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik fordern • Anlagen unter dem zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden • keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen bedeuten. Für eine elektrische Anlage oder Betriebsmittel, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind (Betriebszeit üblicherweise 40 Jahre), kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Anschlussbedingungen des VNB beachten Wichtig wäre auch zu wissen, welcher Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und welcher Messstellenbetreiber für das Mehrfamilienhaus zuständig sind. Maßgebend sind dann die regionalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Ich möchte Ihnen daher empfehlen, einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zu organisieren. Mit dabei sein sollten • der Kunde, • die verantwortliche Elektrofachkraft des Elektrounternehmens und • der zuständige Revisionsmeister des VNB. Danach sollten Sie in einem gemeinsamen Fachgespräch, die Möglichkeiten einer Teilsanierung, Anpassungsmöglichkeiten, die die Normen und Regelwerke zulassen, in Bezug auf den sicheren elektrischen Betrieb der Anlage besprechen. Das Ergebnis sollten Sie für alle Beteiligten protokollieren. Zusätzliche Angaben fehlen Sie schreiben leider nicht, wie groß der Drehstromanschluss in der Garage für den Kunden sein soll (z.B. 16 A, 32 A, 63 A oder größer). Demnach müssten Sie auch die Absicherung und ggf. den Drehstromzähler mit dem Gesamtstrom und dem Gleichzeitigkeitsfaktor (»g«) projektieren und auslegen. Die verantwortliche Elektrofachkraft (DIN VDE 1000 Teil 10), die im Installateurverzeichnis eingetragen ist, muss dann beim VNB/Messstellenbetreiber die Zählersetzung beantragen. Außerdem fehlen mir auch Informationen, warum Sie einen SH-Schalter und eine RCD nachrüsten wollen und die technischen Angaben über die Module, die Sie einbauen möchten. Eine verantwortliche Elektrofachkraft könnte mit den vorhandenen Angaben keine abschließende Bewertung abgeben. Ein Foto des Zähler- und Verteilerfelds sowie der Örtlichkeit wären für die Bewertung von großer Bedeutung und Wichtigkeit. Fazit Sie sind gut beraten, die elektrische Anlage zu überprüfen, mit dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber einen Ortstermin zu organisieren und die oben aufgeführten Punkte zu berücksichtigen. Der beste Weg zum sicheren Betrieb wäre, dem Kunden eine neue Zähleranlage bzw. eine neue Elektroinstallation in mehreren Schritten anzubieten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass nach üblicherweise 40 Jahren Betriebszeit einer Elektroanlage oder eines Betriebsmittels der »Bestandsschutz« nicht mehr geltend gemacht werden kann. Hans-Josef Tonnellier de 17.2015