Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“ 1
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Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“ 1
Mietbedingungen Ferienhaus „Witthüs 2“ 1. Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Vermieter den Mietvertrag. 2. Bezahlung Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises binnen 7 Werktagen fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung, wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig. 3. Das „Witthüs 2“,hier auch Ferienwohnung oder Objekt genannt: - - - - - Das Objekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung darf höchstens mit den - dem Vermieter – namentlich genannten Personen bewohnt werden. Sollten mehr Personen in der Wohnung während der Mietzeit von uns angetroffen werden, so gilt der Mietvertrag seitens des Vermieters als fristlos gekündigt. Die An- und Abreisezeiten sind im Sinne aller Mieter genauestens einzuhalten. Für die Reinhaltung des Objektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Objekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Das Objekt muss aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch unsere Hausdame, Frau Martina Nimz. Zwischenreinigungen oder sonstige Dienstleistungen können mit Frau Nimz vor Ort gegen Entgelt vereinbart werden. Die Mitnahme eines Hundes ist nur gestattet nach vorheriger Angabe der Rasse und des Namen des Hundes, sowie der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Der Umfang der vertraglichen Leistungen zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden nach Eintreten dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Hausbesitzer ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Der Aufenthalt in der Ferienwohnung, auf dem dazugehörigen Grundstück und dem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verpflichtet, die entsprechende Kurtaxe bei unserer Hausdame bei Anreise zu entrichten. 4. Rücktritt des Mieters Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber dem Vermieter folgende pauschalierte Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Anreise = 50 % der Miete; Rücktritt vom 60. Tag bis zum Anreisetag = 90 % der Restmiete. Nimmt der Mieter die Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch Beeinträchtigungen des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Sturmfluten, Fahrverbote, Streiks, Baulärm, schlechtes Wetter, Ölpest, Kälte usw.) haftet der Vermieter nicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 5. Rücktritt des Vermieters Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung durch den Vermieter nicht möglich sein sollte (z. B. Unbewohnbarkeit auf Grund größerer Schäden oder auch Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bzw. Veräußerung), versucht der Vermieter ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist ihm dies nicht möglich oder findet das Objekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter bezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. eine Entschädigung ist ausgeschlossen. Wenn der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 2 nicht nachkommt, so ist der Vermieter berechtigt, ohne schriftliche Mahnung den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 4. 6. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für das Mietobjekt Gesamtschuldner. Der Mietvertrag ist rechtswirksam, wenn dieser vom Mieter und Vermieter unterschrieben ist. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Beschreibung im Internet sowie Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sind jedoch ohne Gewähr. Gerichtsstand ist Bremen Bremen, Juli 2011