Raumverträgliche Netzausbauplanung
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Raumverträgliche Netzausbauplanung
Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Raumverträgliche Netzausbauplanung Chancen und Notwendigkeiten der raumordnerischen Prüfung und Abwägung Bad Salzdetfurth, 20.09.2007 Staatssekretär Friedrich Otto Ripke Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Umbau der elektrischen Erzeugungskapazität durch Errichtung von konventionellen und regenerativen Kraftwerken Konkrete Standorte und Vorhabenplanungen • Kohlekraftwerksplanungen in Emden, Wilhelmshaven, Stade, Dörpen • Ausbau der Windenergie an Land und Offshore Folie 2 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Kraftwerkstandorte an Land und Offshore beantragt genehmigt Borkum-West Stade Wilhelmshaven Emden Dörpen Folie 3 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Gründe für den Umbau der Erzeugungskapazitäten • Ersatz von veralteten konventionellen Kraftwerken durch Neubauten mit einem hohen Wirkungsgrad • Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele eines Energiemixes aus konventionellen und regenerativen Ressourcen Folie 4 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Erforderlichkeit des Ausbaus des 380 kV-Höchstspannungsnetzes • Die Erzeugung von großen Strommengen – fast 6000 MW allein aus Windkraft - im lastschwachen Küstenraum macht den Ausbau des Übertragungsnetzes zwingend erforderlich • Die Liberalisierung des Strommarktes setzt einen europäischen Netzverbund voraus Folie 5 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Raumordnerische Prüfung und Abwägung Abstimmung im Zusammenhang mit der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) • LROP-Entwurf legt das Übertragungsnetz und den Ausbaubedarf fest Raumordnungsverfahren (ROV) • ROV Wahle – Mecklar • ROV Diele - Niederrhein Folie 6 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Netzausbaubedarf in Niedersachsen (ca. 450 Km) Stade-Dollern WilhelmshavenConneforde Diele-Niederrhein Ganderkesee-Wehrendorf Wahle-Mecklar Folie 7 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Folie 8 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Wesentliche Schritte des Raumordnungsverfahrens • • • • • • • • Antragskonferenz Festlegung des Untersuchungsrahmens Erstellung der Antragsunterlagen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung Erörterungstermin Weitere Abstimmungsgespräche Landesplanerische Feststellung Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren Folie 9 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Trassenänderung im Zuge eines Raumordnungsverfahrens Beispiel: Raumordnungsverfahren 380 kV-Leitung Ganderkesee-St.Hülfe Vorzugstrasse Antragstrasse landespl. festgestellte Trasse Folie 10 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Wesentliche Kriterien für die Trassenfindung • Bündelung mit vorhandener linearer Infrastruktur, insbesondere Freileitungen • Abstand zu Wohnbebauung • Meidung von für den Naturhaushalt (Avifauna), das Landschaftsbild und die Erholung wertvollen Bereichen • Berücksichtigung der kommunalen und fachlichen Entwicklungsplanungen Folie 11 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Einschätzung zur technischen Alternative „Erdverlegung“ • Freileitungen und erdverlegte Stromübertragungssysteme verursachen immer vorübergehende und bleibende Beeinträchtigungen Folie 12 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Freileitung 380 kV Höhe der Masten ca. 55 m Breite der Traversen ca. 19 m Schutzstreifen ca. 2 x 20 m Folie 13 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Erdverlegung 380 kV mit Kapazität einer Freileitung Quelle: E.ON Netz GmbH Folie 14 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Freileitung vs. Erdverlegung • Belastungen durch Freileitungen können durch eine Erdverlegung teilweise vermieden werden (insbesondere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Avifauna, elektrische und magnetische Felder) • erdverlegte Stromübertragungssysteme verursachen wesentlich höhere Kosten Folie 15 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (1) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §1 Sicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz, Umweltverträglichkeit der leitungsgebundenen Versorgung § 43 Planfeststellung nur für Freileitungen, ausgenommen 110 kV-Leitung im Küstenraum (bis 20 km landeinwärts) § 21 auf den Netzpreis sind nur Kosten umlegbar, die nicht vermeidbar und planfestgestellt sind Folie 16 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (2) 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) • Grenzwert von 100 Mikrotesla für die zulässige Belastung in Gebäuden oder auf Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind • Die Verordnung legt keine Vorsorgegrenzwerte fest Folie 17 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (3) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) § 2 Durch Standort- und Trassensicherung sollen der § Ausbau und die Anpassung der Energieversorgungssysteme und des europäischen Netzverbundes unterstützt werden. 16 Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist bei Genehmigungen und Planfeststellungen zu berücksichtigen Folie 18 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (4) Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) - Vorrang für Erdverlegung - Abweichung vom Vorrang nur - aus technischen und wirtschaftlichen Gründen - wenn Erdverlegung keine Vorteile bei Schäden und Beeinträchtigungen bringt - wenn vorhandene Freileitungstrassen genutzt werden Folie 19 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Position der Landesregierung • Trassenausbau muss sein; Trassenausbau muss beschleunigt werden, damit die Kraftwerksplanungen ab 2010 realisiert werden können. Alle Vorhaben brauchen Planungssicherheit! • Minimierung der Beeinträchtigungen durch optimierte Trassenführung ist vorrangig. Für die elektromagnetische Belastung sollen Vorsorgerichtwerte gelten und entsprechend große Abstände geplant werden. • In sensiblen Bereichen mit Annäherung an Wohnbebauung soll bei fehlenden Alternativen Teilverkabelung ermöglicht werden. • Rechtliche Grundlagen für eine Planfeststellung für Erdverkabelung im Hochspannungsnetz sollen geschaffen werden. • Für Gleichstromsysteme im Übertragungsnetz ist Forschung und Erprobung über große Distanzen zu fordern und zu fördern. Folie 20 Raumordnung & Landesentwicklung Niedersachsen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 21