Schulwegeplan - Grundschule Schiltach
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Schulwegeplan - Grundschule Schiltach
Schulwegplan Grundschule Schiltach Ganztagsgrundschule in der Wahlform Schenkenzeller Straße 166 77761 Schiltach A. Schulumgebungsplan B. Schulumgebung – Wohngebiet Hoffeld Kinder aus dem Wohngebiet Hoffeld benützen die Gehwege der Wohngebietsstraßen Schenkenzeller Straße, Hans-Grohe-Straße und Fichtenweg sowie alle zu diesen Straßen führenden Wohnstraßen und Fußwege. Ein Gefahrenstellen stellen Überquerungen dieser Straßen dar, besonders bei der Kreuzung Schenkenzelle Straße – Hans-Grohe-Straße. Im gesamten Wohngebiet gilt Tempo 30. Am frühen Morgen und am Nachmittag herrscht ein entsprechender Pendler- und Busverkehr. Gefahrenstelle: Kreuzung Hans-Grohe-Straße/ Schenkenzeller Straße: C. Stadtbereich Zur neuen Grundschule auf dem Hoffeld gibt es 3 Buslinien: 1. Buslinie aus Hinterlehengericht 2. Buslinie aus Vorderlehengericht 3. Stadtbuslinie Alle Buslinien fahren die auf der Strecke liegenden Haltestellen an. C1: Wohngebiet „Ziegelhütte / Vor Ebersbach“ Schülerinnen und Schüler aus dem Wohngebiet Ziegelhütte / Vor-Ebersbach benützen die Haltestelle Schlossmühle in der Schramberger Straße (Buslinie Hinterlehengericht). Besondere Vorsicht ist beim Überqueren der Schramberger Straße geboten. Es existiert eine Querungshilfe. C2: Wohngebiet „Baumgarten“ Schülerinnen und Schüler aus dem Wohngebiet Baumgarten benützen die Haltestellen der Stadtbuslinie oder die Haltestelle Stadtbrücke (Stadtbuslinie oder Buslinie Vorderlehengericht). Haltestellen Baumgarten: C3: Wohngebiet „Hutschberg“ Schülerinnen und Schüler aus dem Wohngebiet Hutschberg /Vor-Heubach benützen die Haltestelle Bahnhof (Stadtbuslinie oder Buslinie Vorderlehengericht). Bahnhof: C4: Wohngebiet „Städtle“ Schülerinnen und Schüler aus dem Kernstadtbereich benützen die Haltstellen Stadtmitte / Stadtbrücke / Häberlesbrücke / obere Säge. Vorsicht ist geboten beim Überqueren der Hauptstraße!! Die Fußgängerüberwege bei der Volksbank, bei der Apotheke und beim Gasthof Alter Fritz müssen benutzt werden! Haltestellen im Stadtbereich: Stadtmitte / Stadtbrücke / Häberlesbrücke Feuerwehrgerätehaus / Obere Säge (Edeka): D. Hinterlehengericht D1: „Auf dem Hof“ Schülerinnen und Schüler gehen durch die Unterführung zum Hof. Am Morgen erfolgt der Einstieg direkt am Hof. D2: Firma Abraham Hier ergibt sich eine besondere Gefahrenstelle, da bei der Rückfahrt die Bundesstraße überquert werden muss. Dies ist ohne die Hilfe Erwachsener nicht möglich. D3: Vor-Reichenbächle und Blattenhäuserwiese Hier ergibt sich eine besondere Gefahrenstelle, da teilweise die Bundesstraße überquert werden muss. Dies ist ohne die Hilfe Erwachsener nicht möglich. D4: Herdweg / Scheuernacker in Hinterlehengericht Schülerinnen und Schüler gehen auf dem Gehwegn entlang der B 462 zur Bushaltestelle bei der Firma BBS. Dabei benützen sie die Querungshilfe. Dies ist eine besondere Gefahrenstelle. Erwachsene müssen insbesondere bei kleineren Kindern unbedingt behilflich sein. D5: Deisenhof Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Deisenhof, Pfundsteinhof und Grün benutzen den Radweg in Richtung Schramberg. Dabei ergibt sich beim Überqueren der Bundesstraße 462 eine besondere Gefahrenstelle, da hier Tempo 70 gilt. Ohne die Hilfe Erwachsener ist ein Überqueren der B 462 nicht möglich!! E. Vorderlehengericht E1: Vor-Eulersbach Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Vor-Eulersbach benutzen die Haltestelle an der Bundesstraße. Dabei benutzen sie den Fußgängerüberweg mit Ampel. Besondere Gefahrenstelle: Überquerung der Bundesstraße bei der Fußgängerampel E2: Vor Erdlinsbach und Bühl Der Schulbus aus Schiltach kommend wendet hier, so dass die Kinder den Bus nur auf der Seite des Wohngebiets verlassen können. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Überquerung der Bundesstraße ohne Hilfe Erwachsener nicht möglich!! Besondere Gefahrenstelle: Überquerung der Bundesstraße 294 F: Schenkenzell F1: Schenkenzell -Mitte Hier werden die folgenden Haltestellen durch die Buslinie bedient: Gefahrenstellen: Überquerung der Bundesstraße bei der Grundschule Schenkenzell. Hier benützen die Schülerinnen und Schüler den Fußgängerüberweg mit Ampel G. Allgemeine Regelungen zur Schülerbeförderung 1. Die Schulbusse fahren die Grundschule direkt an. Aus- und Einstieg ist jeweils an der Grundschule im Bereich zwischen PKW-Parkplatz und Schulhof. 2. Schülerinnen und Schüler aus Vorder- und Hinterlehengericht müssen teilweise (Ganztagsbetrieb) am Bahnhof Schiltach umsteigen. I.d.R. können sie direkt in den wartenden Bus einsteigen. 3. Besondere Vorsicht ist an den Haltestellen Vor-Reichenbächle, Abraham und Deisenhof in Hinterlehengericht notwendig. Hier überqueren die Kinder die Bundesstraße. Dies ist ohne die Hilfe Erwachsener nicht möglich. Dies gilt auch für die Haltestelle Bühl in Vorderlehengericht. 4. Die Busse des Stadtverkehrs fahren viele verschiedene Haltestellen, im Stadtbereich an. Schülerinnen und Schüler nehmen dort den jeweils sichersten und direktesten Nachhauseweg. Stand: Oktober 2016