Apostille - Germany.info
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Stand: Januar 2015 Verfahren zur Einholung einer Apostille Die Echtheit einer amerikanischen Urkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) wird durch die Innenbehörden des ausstellenden Bundesstaates (Secretary of State) mit einer sogenannten Apostille bestätigt. In allen Fällen muss den Urkunden ein Schreiben in englischer Sprache beigefügt werden, in dem um die Einholung einer Apostille entsprechend des Haager Übereinkommens gebeten und das Land genannt wird, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen. Dokumente, welche die Apostille erhalten sollen, müssen mit der Originalunterschrift eines registrierten Notars oder eines Beamten des US-Bundesstaates versehen sein, der im Büro des Department of State bzw. Secretary of State bzw. Department of the Treasury registriert ist. Sofern auf Personenstandsurkunden die ausstellende Person nicht eigenhändig unterschrieben hat, sondern sich deren Unterschrift als Faksimile-Unterschrift auf der Urkunde befindet, muss vor Überbeglaubigung noch zusätzlich die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers eingeholt werden. Die Apostille wird durch den Secretary of State des jeweiligen US-Bundesstaates ausgestellt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde: Arkansas: Office of the Secretary of State Elections Division State Capitol, RM 256 Little Rock, AR, 72201 Tel.: +1 501 682 5070 oder +1 800 482 1127 Web: www.sos.arkansas.gov Gebühr: US-$ 10,00 Louisiana: Office of the Secretary of State Postadresse: Commissions Division P.O. Box 94125 Baton Rouge, Louisiana 70804-9125 tatsächliche Adresse: 8585 Archives Ave Baton Rouge, LA 70809 Tel: +1 225 922 0330 Web: www.sos.la.gov Gebühr: US-$ 20,00 Stand: Januar 2015 New Mexico: Office of the Secretary of State New Mexico State Capitol North, 325 Don Gaspar, Suite 300 Santa Fe, NM 87501 Tel.: +1 505 827 3600 oder +1 800 477 3632 Web: www.sos.state.nm.us Gebühr: US-$ 3,00 Oklahoma: Office of the Secretary of State Certification Department 2300 N. Lincoln Blvd, Raum 101 Oklahoma City, OK 73105-4897 Tel.: +1 405 521 4211 Fax: +1 405 521 3771 Web: www.sos.ok.gov Gebühr: US-$ 25,00 Texas: Office of the Secretary of State Authentications Unit P.O. Box 13550 Austin, TX 78711-3550 Tel.: +1 512 463 5705 Web: www.sos.state.tx.us Gebühr: US-$ 15,00 Diese Apostille (gemäß der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961) kann formlos beim Secretary of State gegen die oben genannte Gebühr (internationale Money Order ausgestellt auf „Secretary of State“) mit dem Hinweis, dass die Apostille für Deutschland benötigt wird, unter Vorlage der Original-Urkunde (in manchen Fällen wird auch eine erst kürzlich ausgestellten beglaubigten Kopie der Urkunde akzeptiert) beantragt werden. Da sich die Regelungen zu den erforderlichen Unterlagen und den Gebühren kurzfristig ändern können, sollten Sie sich zuvor direkt bei dem zuständigen Secretary of State über die Anforderungen erkundigen. Alle Angaben entsprechen den Informationen, die dem Generalkonsulat Houston zum Zeitpunkt der Erstellung des Merkblatts bekannt sind. Das Generalkonsulat Houston übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.