EY Scout International Accounting
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Stand: 31. März 2014 EY Scout International Accounting Überblick über laufende Projekte des IASB Ein Pocketbook Guide zum 31. März 2014 Einführung Der Pocketbook Guide von EY fasst die wichtigsten Entwicklungen der laufenden Projekte des International Accounting Standards Board (IASB) zusammen. Er informiert außerdem über mögliche Auswirkungen der Standardentwürfe, ergänzt durch unsere Sichtweise zu einzelnen Projekten. Diese Ausgabe des Pocketbook Guide befasst sich mit den laufenden Projekten und den vorläufigen Entscheidungen des IASB bis zum 31. März 2014. Der Pocketbook Guide besteht aus zwei Teilen: einem Teil mit Informationen zu bedeutenden IFRSProjekten (mit Ausnahme des IFRS für kleine und mittlere Unternehmen) und einem Teil zu anwendungsbezogenen Projekten. Seit unserer letzten Ausgabe vom Dezember 2013 hat das IASB den Interimsstandard IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts veröffentlicht, der sich mit preisregulierten Geschäftsvorfällen (rate-regulated activities) befasst. Das Board setzte darüber hinaus seine Initiative zur Verbesserung der Angaben im Jahresabschluss fort, die u. a. Vorschläge zur Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses enthält. Weitere Einzelheiten zu IASB-Projekten, in deren Rahmen neue oder geänderte IFRS veröffentlicht wurden, finden Sie in unserer deutschsprachigen Publikationsreihe EY Scout International Accounting – IFRS Aktuell sowie in unseren themenspezifischen Broschüren unter: http://www.ey.com/DE/de/Issues/IFRS/IFRS-Publikationen Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bösser IFRS Solutions Leader Germany – Switzerland – Austria April 2014 In dieser Publikation fassen wir jedes der laufenden IASBProjekte zusammen und legen den Schwerpunkt dabei auf die Projekte zu Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen, zur Umsatzrealisierung und zu preisregulierten Aktivitäten. Wir beleuchten zudem die wichtigsten Projekte des am 26. März 2014 aktualisierten Arbeitsplans des IASB. 2 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Inhalt Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte ► Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung 5 ► Finanzinstrumente: Wertminderung 7 ► Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting 9 ► Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) 11 ► Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) 13 ► Versicherungsverträge 15 ► Preisregulierte Aktivitäten: Gesamtprojekt 17 Anwendungsbezogene Projekte 18 Redaktion deutsche Übersetzung: Fabian Umseher, EY GSA IFRS Desk, Hamburg 3 4 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Zeitplan für bedeutende IFRS-Projekte 2014 Q1 Q2 Klassifizierung und Bewertung Folgeberatungen IFRS Wertminderung Folgeberatungen IFRS Q3 Q4 Finanzinstrumente1 Macro Hedge Accounting Leasingverhältnisse DP Folgeberatungen Umsatzrealisierung Versicherungsverträge IFRS Folgeberatungen Preisregulierte Aktivitäten - Gesamtprojekt DP IFRS Finaler Standard oder Änderungsstandard DP Diskussionspapier 1 4 Das IASB setzt dieses Projekt in mehreren Phasen um. Standards für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden bereits 2009 und 2010 veröffentlicht, die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung im November 2013 (IFRS 9 Finanzinstrumente – Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (IFRS 9 [2013]). Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung Ziel: Standard im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Die Änderungen würden für bestimmte Portfolios • Die Ergebnisse der ersten Phase des IFRS-9-Projekts, die die Überarbeitung der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum Ziel hatte, wurden im November 2009 (finanzielle Vermögenswerte) bzw. im Oktober 2010 (finanzielle Verbindlichkeiten) veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem separaten Projekt zu Versicherungsverträgen hat das IASB einzelne Änderungen noch einmal zur Diskussion gestellt. Im Februar 2014 schloss das IASB seine Folgeberatungen zu den vorgeschlagenen Änderungen ab. Die Veröffentlichung der geplanten Änderungen wird derzeit für das zweite Quartal 2014 erwartet. Anwendungsbereich • Das IASB schlug geringfügige Änderungen an IFRS 9 vor, deren Fokus ursprünglich auf der Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen IFRS 9 und dem Projekt zu Versicherungsverträgen sowie auf der Aufhebung wesentlicher Unterschiede zu den vorgeschlagenen Neuregelungen der US-GAAP lag.2 Die Änderungsvorschläge sollen außerdem zur Klärung bestimmter Anwendungsfragen dienen. Wesentliche Aspekte • Einführung einer neuen Bewertungskategorie für erworbene Schuldinstrumente: „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)“. Portfolios von erworbenen Schuldinstrumenten, die im Rahmen eines FVOCI-Geschäftsmodells sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen, als auch zum Zwecke des Verkaufs der Instrumente, werden künftig verpflichtend in diese Bewertungskategorie einzuordnen sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie der Überprüfung der Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows standhalten. • Erworbene Schuldinstrumente (einschließlich Darlehensforderungen) würden in eine der drei folgenden Bewertungskategorien eingestuft: „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)“ oder „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“. 2 5 Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorläufig beschlossen, die die Ausstattungsmerkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach US-GAAP nicht zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten keine Konvergenz zwischen IFRS 9 und US-GAAP erreicht wird. Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide von erworbenen Schuldinstrumenten die Klassifizierung als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)“ nach sich ziehen (z. B. für ein Portfolio, bei dem das Unternehmen beabsichtigt, finanzielle Vermögenswerte für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Umfang zu halten, seine Rendite bei Gelegenheit aber auch durch den Verkauf und eine anschließende Neuanlage in höher verzinsliche Vermögenswerte zu steigern versucht). Ohne diese Änderungen wären derartige Portfolios in die Bewertungskategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)“ einzuordnen. Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Wesentliche Aspekte, Forts. Unsere Sichtweise • Die Klassifizierung würde auf den Ausstattungsmerkmalen der vertraglich vereinbarten Cashflows und dem Wir begrüßen die Entscheidung, eine vorzeitige Anwendung der Vorschriften des IFRS 9 zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführenden Wertänderungen zu gestatten. Die Anwendung der aktuellen Vorschriften führt paradoxerweise dazu, dass sich das Ergebnis bei einer Verbesserung der Bonität des Unternehmens verschlechtert und umgekehrt. Diese nicht nachvollziehbare Wechselwirkung zwischen Ergebnis und Bonität kann insbesondere für Banken wesentliche Auswirkungen haben. Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die erworbenen Schuldinstrumente gehalten werden, beruhen. Die Beurteilung des Geschäftsmodells soll durch die Bereitstellung zusätzlicher Anwendungsleitlinien unterstützt werden. Diese betreffen die Arten von Geschäftsaktivitäten sowie die Häufigkeit und Form von Verkäufen, die dem Geschäftsmodell „Halten zur Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows“ (nicht) entgegenstehen und damit (eine) keine Klassifizierung „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ nach sich ziehen. • Zinserträge und Wertminderungen würden für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte in gleicher Weise berechnet und erfasst wie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung • Bislang wurden drei Fassungen des IFRS 9 veröffentlicht (2009, 2010 und 2013). Diese Fassungen können jeweils vorzeitig angewandt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mit Ablauf von sechs Monaten nach Veröffentlichung der vollständigen Endfassung des IFRS 9 eine vorzeitige Anwendung der oben genannten Fassungen nicht mehr möglich ist. Ein neuer verpflichtender Anwendungszeitpunkt soll festgesetzt werden, wenn das IASB die Phase zur Erfassung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten abgeschlossen hat. Der voraussichtliche Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung ist der 1. Januar 2018. Eine vorzeitige Anwendung der vollständigen Endfassung ist zulässig. • Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, lediglich die Vorschriften zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführenden Wertänderungen vorzeitig anzuwenden, ohne gleichzeitig die anderen Vorschriften von IFRS 9 anwenden zu müssen. Diesen Vorschriften zufolge müsste ein Unternehmen sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nichtderivativer finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, die auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführen sind, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassen. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 6 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Die vorzeitige Anwendung der Vorschriften zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführenden Wertänderungen würde es Unternehmen ermöglichen, eine diesbezügliche Volatilität im Erfolgsausweis bei Anwendung der FairValue-Option für finanzielle Verbindlichkeiten zu eliminieren. Für die Finanzbranche dürfte diese neue Möglichkeit verlockend sein, vor allem da sie (vorbehaltlich eines EU-Endorsements) in Anspruch genommen werden kann, ohne die anderen Vorschriften von IFRS 9 anwenden zu müssen. Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Wertminderung Ziel: Standard im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Gegenüber dem derzeit nach IAS 39 angewandten • Das IASB hat zwei Standardentwürfe veröffentlicht, die den Ansatz und die Bewertung der Risikovorsorge oder Rückstellung auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“) und nicht anhand der bereits eingetretenen Kreditausfälle vorsehen. Das FASB hat ebenfalls separate Vorschläge für ein Wertminderungsmodell auf der Basis erwarteter Kreditausfälle veröffentlicht. • Im Februar 2014 beendete das IASB seine Folgeberatungen bezüglich des vorgeschlagenen Expected-Loss-Modells. Anwendungsbereich • Der Standard wäre anzuwenden auf: finanzielle Vermögenswerte, die gem. IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden („FVOCI“) (einschließlich Privat- und Firmenkredite, Schuldverschreibungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien, die gemäß IFRS 9 nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FVTPL“) bewertet werden, sowie Leasingforderungen. Wesentliche Aspekte • Unternehmen würden an jedem Bilanzstichtag eine Risikovorsorge durch die Erfassung einer Wertminderung bzw. die Bildung einer Rückstellung in Höhe der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird (12-month expected credit losses), erfassen (d. h. auf der Basis der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate). Bei der Folgebewertung wären die Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird, durch die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime expected credit losses) zu ersetzen, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem Zeitpunkt des Erstansatzes wesentlich erhöht hat (sog. lifetime-expectedcredit-loss-Kriterium). • Die Risikovorsorge für Kreditausfälle würde wieder auf der Grundlage der Kreditausfälle, deren Eintritt innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet wird, bemessen werden, falls sich die Kreditqualität nachträglich verbessert hat und das lifetime-expected-credit-loss-Kriterium nicht länger erfüllt war. 7 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Modell der bereits eingetretenen Kreditausfälle („Incurred-Loss-Modell“) würde das Modell der erwarteten Kreditausfälle („Expected-Loss-Modell“) voraussichtlich zu einer früheren Erfassung von Kreditausfällen führen, da es den Ansatz einer Risikovorsorge oder Rückstellung unter Zugrundelegung eines Zwölfmonatszeitraums oder der Gesamtlaufzeit des Finanzinstruments vorschreibt, in der nicht nur die bislang eingetretenen Ausfälle, sondern auch die künftig erwarteten Ausfälle berücksichtigt sind. • Der vorgeschlagene Ansatz zur Erfassung von Wertminderungen würde wahrscheinlich zu wesentlichen Änderungen an Systemen und Prozessen führen, insbesondere in Bezug auf die notwendige Interaktion von Risikomanagement und externer Rechnungslegung. Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Wertminderung, Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Wesentliche Aspekte, Forts. Unsere Sichtweise • Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Leasingforderungen kann wahlweise ein vereinfachtes Wir befürworten die Anstrengungen des IASB, ein neues Wertminderungsmodell einzuführen, das auf den erwarteten Kreditausfällen beruht. Damit würde es die zeitnahe Erfassung von Kreditausfällen sicherstellen sowie für nützlichere zukunftsorientierte Informationen sorgen und so den allseits kritisierten Schwachstellen des aktuellen Modells der bereits eingetretenen Kreditausfälle („Incurred-LossModell“) entgegenwirken. Dennoch wären zusätzliche Vorgaben und Klarstellungen notwendig, um die Anwendung des vorgeschlagenen Modells zu erleichtern und verschiedene Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung zu beheben. Verfahren angewendet werden. Danach würde ein Unternehmen sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei der Folgebewertung in späteren Berichtsperioden eine Risikovorsorge auf Grundlage der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime expected credit losses) erfassen. • Bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle würden eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung unter Anwendung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwerts des Geldes Berücksichtigung finden. Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung • Informationen hierzu finden Sie unter „Übergangsregelungen und Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung“ im vorstehenden Abschnitt „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“. • Es wird eine vollständige rückwirkende Anwendung mit bestimmten anwendungsbezogenen Erleichterungen vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung wäre nur zulässig, wenn die Vorschläge zur Erfassung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten in Gesamtheit mit allen übrigen Regelungen des IFRS 9 (einschließlich der geringfügigen Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und der Regelungen zum Hedge Accounting) angewendet werden. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 8 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting Ziel: Diskussionspapier im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund Weiterführende Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Seite. • Das IASB führt das Projekt zum Macro Hedge Accounting nunmehr getrennt vom IFRS9-Projekt fort, sodass es keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung oder den Zeitplan für den Abschluss des Projekts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 hat. Anwendungsbereich • Dieses Projekt wird spezifische Bilanzierungsaspekte in Bezug auf Risikomanagementstrategien zur Absicherung offener Portfolios (macro hedging) berücksichtigen, für die das Projekt zum Hedge Accounting (IFRS 9) keine spezifischen Lösungen bietet. Wesentliche Aspekte • Die IASB-Beratungen zur Bilanzierung von Macro Hedges behandelten bislang vor allem Strategien zur Absicherung der Nettozinsmarge von Finanzinstituten. Der mögliche neue Bilanzierungsansatz wäre ein grundlegend neues Konzept, das die typischen Strategien zum Management von Risiken in offenen Portfolios abbilden würde. • Das IASB entwickelt einen neuen Bilanzierungsansatz basierend auf einer Neubewertung der einzelnen Positionen innerhalb des abgesicherten Portfolios im Hinblick auf das abgesicherte Risiko, der auch Positionen wie Kerneinlagen (core deposits) und Posten mit vorzeitigen Rückzahlungsoptionen einschließen könnte, bei denen die Schätzungen der künftigen Cashflows auf Annahmen zum Kundenverhalten beruhen. 9 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Finanzinstrumente: Macro Hedge Accounting, Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Übergangsregelungen Unsere Sichtweise • Das IASB Der mögliche neue Bilanzierungsansatz für Macro Hedges könnte sich deutlich von dem unterscheiden, was bislang nach IAS 39 üblicherweise unter Macro Hedging verstanden wurde. Grundlegende Änderungen an Bilanzierungskonzepten erfordern nach unserer Überzeugung eine breite Diskussion mit allen Beteiligten. Daher unterstützen wir die Entscheidung des IASB, ein Diskussionspapier zu diesem Thema zu veröffentlichen. hat bei der Veröffentlichung des IFRS 9 (2013) zunächst die derzeitigen Regelungen des IAS 39 zum Macro Fair Value Hedge Accounting übernommen. Diese Regelungen werden voraussichtlich bis zur Finalisierung und verpflichtenden Anwendung des neuen Bilanzierungskonzepts für Macro Hedges fortbestehen. • Unternehmen können zudem ein Bilanzierungswahlrecht in Anspruch nehmen, das es ihnen gestattet, die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IAS 39 unverändert auf alle bestehenden und zukünftigen Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Sie können die gewählte Bilanzierungsmethode zu einem späteren Zeitpunkt ändern und die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 anwenden, bevor diese schließlich verpflichtend anzuwenden sind. Dieses Bilanzierungswahlrecht soll aufgehoben werden, sobald das IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Macro Hedges abgeschlossen hat. Wir möchten alle Unternehmen mit Macro-Hedging-Strategien ermutigen, die Beratungen des IASB genau zu verfolgen, um mögliche Chancen und Risiken zu identifizieren, die mit einer Anwendung des neuen Bilanzierungskonzepts auf ihre Risikomanagementstrategien verbunden wären. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 10 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) Folgeberatungen im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Die Methode der Aufwandserfassung beim • Aufgrund der Stellungnahmen, die die Boards zu ihrem zweiten, im Mai 2013 veröffentlichten Standardentwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen erhalten haben, wollen sie nach Wegen suchen, um die Anwendung dieses Entwurfs in den folgenden Bereichen zu vereinfachen: Definition und Anwendungsbereich, Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer, Bilanzierungsmodell für Leasinggeber, Ansatz für die Klassifizierung von Leasingverhältnissen, Bewertungsvorschriften und Angabepflichten. • In den im ersten Quartal 2014 aufgenommenen Folgeberatungen konzentrierten sich die Boards erneut auf die Bilanzierungsmodelle für Leasingnehmer und Leasinggeber, die Laufzeit von Leasingverhältnissen sowie auf die Möglichkeiten zur Senkung der mit der Einführung des überarbeiteten Standards verbundenen Kosten (z. B. durch Ausnahmen für das sog. Small-Ticket-Leasing und für kurzfristige Leasingverhältnisse). Anwendungsbereich • Leasingverhältnisse, die alle Arten von Vermögenswerten betreffen, jedoch mit bestimmten Ausnahmen. Da der im Mai 2013 veröffentlichte Standardentwurf allerdings die Übertragung des Rechts zur Kontrolle der Nutzung als Definitionskriterium enthält, werden bestimmte Verträge, die zurzeit als Leasingverhältnisse bilanziert werden (z. B. Kapazitätsverträge), unter Umständen nicht mehr als Leasingverhältnisse eingestuft. Wesentliche Aspekte • Für die meisten Leasingverhältnisse sehen die Boards weiterhin eine Erfassung in der Bilanz des Leasingnehmers vor. • Bei seinen Folgeberatungen befürwortete das IASB ein einheitliches Bilanzierungsmodell, bei dem Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse (bis auf bestimmte Leasingverhältnisse, die nicht in den Anwendungsbereich des Standards fallen) als Typ A-Leasingverhältnisse (d. h. als Finanzierungsleasing) zu behandeln hätten. Das FASB bevorzugte dagegen weiterhin Bilanzierungsmodelle, bei denen Leasingverhältnisse unter Anwendung der in IAS 17 enthaltenen Klassifizierungskriterien für Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse entweder als Leasingverhältnis des Typs A oder des Typs B zu klassifizieren wären. 11 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Leasingnehmer für Typ A-Leasingverhältnisse würde bei den derzeit als Operating-Leasing klassifizierten Leasingverhältnissen zu einer beschleunigten Aufwandserfassung führen. • Wichtige Bilanzkennzahlen wie z. B. der Verschuldungsgrad und Finanzkennzahlen, debt covenants oder auch Erfolgskennzahlen wie das EBITDA könnten sich ändern. • Verglichen mit den Entwürfen vom Mai 2013 brächten beide von den Boards diskutierten Alternativen weitaus weniger Änderungen bei der Bilanzierung aufseiten des Leasinggebers mit sich. • Die Änderung der Definition von „kurzfristigen Leasingverhältnissen“ würde dazu führen, dass mehr Leasingverhältnisse dieser Definition entsprächen (z. B. Leasingverhältnisse mit optionalen Verlängerungszeiträumen, wenn es zu Beginn des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird). Bedeutende IFRS-Projekte Leasingverhältnisse (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Wesentliche Aspekte, Forts. • Die Boards müssen noch über den • Bei beiden Arten von Leasingverhältnissen müssten Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen sowie einen entsprechenden Vermögenswert für das bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses gewährte Nutzungsrecht am Leasinggegenstand erfassen. Bei Typ A-Leasingverhältnissen dürfte in den ersten Jahren regelmäßig ein höherer Aufwand zu erfassen sein; bei Typ B-Leasingverhältnissen (nur FASB) hingegen wäre der Aufwand gleichmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen. • Leasingnehmern und Leasinggebern ist es gestattet, die derzeitige Bilanzierungsmethode für Operating- Leasingverhältnisse auf Leasingverhältnisse mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten anzuwenden. In Folgeberatungen haben sich die Boards darauf geeinigt, die Definition des Begriffs „kurzfristiges Leasingverhältnis“ an die Definition der Laufzeit des Leasingverhältnisses anzupassen. • Die Boards berieten darüber, ob Leasingverträge für sog. Small-Ticket Assets (z. B. Büromöbel) vom Anwendungsbereich des neuen Standards ausgenommen werden sollten. Das IASB befürwortete dies, das FASB jedoch nicht. • Die Laufzeit des Leasingverhältnisses müsste vom Leasingnehmer über die gesamte Laufzeit des Leasingverhältnisses hinweg neu beurteilt werden. Abweichend zum Standardentwurf 2013 wären Leasingnehmer jedoch nur dann verpflichtet, die Laufzeit eines Leasingverhältnisses neu zu beurteilen, wenn wesentliche Ereignisse oder Änderungen der Umstände eingetreten sind, die im Einflussbereich des Leasingnehmers liegen. Die Boards haben beschlossen, dass Leasinggeber keine Neubeurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses vorzunehmen haben. • Die Boards haben festgelegt, dass für Leasinggeber die beiden Klassifizierungsansätze gemäß IAS 17 beibehalten werden sollen und die Bilanzierung durch den Leasinggeber somit der derzeitigen Bilanzierungspraxis ähnlich wäre. Die Ansichten der Boards zur Erfassung des Verkaufsgewinns bei Typ A-Leasingverhältnissen weichen jedoch voneinander ab. Auch bei der Frage, ob die Übertragung von im Wesentlichen allen Chancen und Risiken aus Sicht des Leasinggebers (vom IASB bevorzugte Variante) oder aus Sicht des Leasingnehmers (vom FASB bevorzugte Variante) beurteilt werden soll, herrscht Uneinigkeit. Übergangsregelungen • Im Standardentwurf vom Mai 2013 haben die Boards für den Übergang einen modifizierten retrospektiven Ansatz vorgeschlagen. Bestimmte optionale Übergangserleichterungen würden zur Verfügung stehen. Die vollständige retrospektive Anwendung wäre auch zulässig. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 12 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbereich und die Definition eines Leasingverhältnisses beraten. Da die Boards jedoch für die meisten Leasingverhältnisse weiterhin eine Bilanzierung durch den Leasingnehmer vorsehen, werden Unternehmen ihre Verträge künftig sorgfältig prüfen müssen, um jene Verträge zu identifizieren, die ein Leasingverhältnis darstellen oder enthalten. So werden beispielsweise in Zukunft Zahlungen für andere Komponenten (z. B. Dienstleistungen) ggf. von den Zahlungen im Rahmen bestehender OperatingLeasingverhältnisse abzugrenzen sein. Bislang wurden diese Kosten in vielen Fällen nicht voneinander unterschieden, da die Bilanzierung dieser Zahlungen nach den bestehenden IFRS oftmals der Bilanzierung von Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen entsprach. Unsere Sichtweise Die im ersten Quartal 2014 von den Boards getroffenen Entscheidungen können dazu führen, dass die Bilanzierung von Leasingverhältnissen (insbesondere durch den Leasingnehmer) unterschiedlich ausfallen wird. Die Boards scheinen sich der Gefahr bewusst zu sein, dass die finalen Standards möglicherweise voneinander abweichen werden, da sie angekündigt haben, auf eine einheitliche Lösung hinarbeiten zu wollen. Bedeutende IFRS-Projekte Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB) Ziel: Standard im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Verglichen mit den bestehenden IFRS wird der neue Standard voraussichtlich • IASB und FASB haben ihre Folgeberatungen zu dem geplanten umfassenden Standard zur Umsatzrealisierung abgeschlossen und arbeiten nun an seiner Finalisierung. detailliertere Bilanzierungsvorschriften, z. B. für Vereinbarungen mit mehreren Leistungsverpflichtungen, enthalten. Dies könnte sich sowohl auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung als auch auf die Höhe der realisierten Umsätze auswirken. • Der Standard wird voraussichtlich zusätzliche Angaben, z. B. zur Aufgliederung von Anwendungsbereich • Der Standard wäre auf Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden sowie auf den Verkauf bestimmter nichtfinanzieller Vermögenswerte, die keine Leistung des Unternehmens im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darstellen (d. h. Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten). Umsatzerlösen, zur Veröffentlichung von Überleitungsrechnungen für die Eröffnungsund Schlusssalden der vertraglichen Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten sowie erweiterte Angaben zu den wesentlichen Schätzungen, erfordern. Diese Änderungen könnten erhebliche Modifikationen an bestehenden internen Datenerfassungssystemen und –verfahren notwendig machen. Wesentliche Aspekte • Das vorgeschlagene Modell basiert auf den folgenden fünf Schritten: 1. 2. 3. 13 Identifizierung des Vertrags/der Verträge mit einem Kunden: Verträge können schriftliche, mündliche oder durch die übliche Geschäftspraxis eines Unternehmens implizierte Vereinbarungen sein. In jedem Fall müssen sie jedoch wirtschaftliche Substanz aufweisen. Dies träfe auch zu, wenn das Unternehmen ausreichend Vertrauen in die Fähigkeit des Kunden hätte, alle gemäß dem Vertrag ausstehenden Beträge zu zahlen. Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags: Ein Gut oder eine Dienstleistung wäre eine separate Leistungsverpflichtung, wenn der Kunde das Gut oder die Dienstleistung entweder einzeln oder zusammen mit anderen jederzeit verfügbaren Ressourcen nutzt und das Gut oder die Dienstleistung von anderen Zusagen im Vertrag abgegrenzt werden kann. Bestimmung des Transaktionspreises: Der Transaktionspreis entspricht der erwarteten Gegenleistung. Der geschätzte Transaktionspreis kann Einschränkungen unterliegen. So wäre z. B. eine variable Gegenleistung in den Transaktionspreis einzubeziehen, wenn es „sehr wahrscheinlich“ (highly probable) wäre, dass diese nicht zu wesentlichen Umsatzstornierungen führen würde. Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Umsatzrealisierung (Gemeinschaftsprojekt mit dem FASB), Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Wesentliche Aspekte, Forts. Unsere Sichtweise 4. Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen: Der geschätzte Transaktionspreis ist auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen (mit eingeschränkten Ausnahmen). Die erstmalige Anwendung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung wird für viele Unternehmen wahrscheinlich mit beträchtlichem Aufwand verbunden sein. Wir empfehlen den betroffenen Unternehmen, dies frühzeitig zu planen, da aus unserer Sicht eine frühe Beurteilung entscheidend für den erfolgreichen Umsetzungsverlauf sein wird. Die Beurteilung der Bedingungen von Verträgen, die mit Umsätzen verbunden sind, wird bei Anwendung des neuen Standards in solchen Fällen problematisch, für die die aktuellen IFRS keine vergleichbaren Regelungen enthalten. Eine frühzeitige Schulung der Mitarbeiter zu den wesentlichen Grundsätzen des Modells, insbesondere jenen, die mehr Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern als gemäß den derzeitigen IFRS, wird den Unternehmen bei der Einschätzung helfen, wie stark die Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse, Kontrollsysteme und Abschlüsse sein werden. 5. Erfassung des Umsatzes, wenn (oder sobald) eine Leistungsverpflichtung erfüllt wurde: Ein Unternehmen erfüllt seine Leistungsverpflichtung, indem es die Verfügungsgewalt über das vereinbarte Gut oder die vereinbarte Dienstleistung auf den Kunden überträgt. Dies kann entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen erfolgen. Übergangsregelungen • Das IASB hat festgelegt, dass der Standard erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Das FASB unterscheidet zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen. Börsennotierte US-Gesellschaften haben den neuen Standard erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht gestattet. Die Boards stellen derzeit eine gemeinsame Implementation Resource Group auf, die sich mit allen umsetzungsbezogenen Fragen des neuen Standards befassen wird. Wir möchten die Unternehmen ermutigen, die Diskussionen dieser Gruppe zu verfolgen, da sie bei der Umsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung hilfreich sein können. • Unternehmen müssten für den Übergang entweder einen vollständigen retrospektiven Ansatz oder einen modifizierten retrospektiven Ansatz (der die erstmalige Anwendung des Standards ab der laufenden Berichtsperiode gestattet und von einer Anpassung der Vergleichszeiträume absieht) wählen. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 14 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Versicherungsverträge Folgeberatungen im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Die Vorschläge des IASB sind weitreichend und könnten wesentliche Auswirkungen auf • Im Juni 2013 hat das IASB seinen überarbeiteten Vorschlag zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht. Zudem wurden die Vorschläge des FASB im Juni 2013 veröffentlicht. Anfang 2014 nahm das IASB die Folgeberatungen zu seinem Vorschlag auf. Versicherer und bestimmte Unternehmen aus anderen Branchen haben (z. B. Schätzung aller künftigen Cashflows aus einem Versicherungsvertrag auf wahrscheinlichkeitsgewichteter Basis; Ausweis von Umsatzerlösen gemäß dem building block approach). Dies würde wiederum Änderungen wichtiger interner Prozesse und Kontrollen erforderlich machen. • Die Änderungsvorschläge des IASB unterscheiden sich in einigen wichtigen Bereichen Anwendungsbereich • Der Standard wäre unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantieverträge und Verträge über Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gälten einzelne Ausnahmeregelungen. von den Vorschlägen des FASB (z. B. in Bezug auf Margen, Vertragsabschlusskosten und die Frage, wann der premium allocation approach anzuwenden ist). Aufgrund dieser Unterschiede und der im Februar 2014 vom FASB getroffenen Entscheidung, den Umfang seines Versicherungsprojekts zu beschränken, gehen die Boards nicht davon aus, dass sie in Bezug auf dieses Projekt einen gemeinsamen Standard ausarbeiten werden. Zurzeit sind daher keine gemeinsamen Folgeberatungen geplant. Wesentliche Aspekte • Das vorgeschlagene Modell für die Bewertung der Versicherungsverbindlichkeit basiert auf den folgenden Bausteinen: • erwarteter Barwert künftiger Cashflows • Risikoanpassung des erwarteten Barwerts der künftigen Cashflows • vertragliche Servicemarge: Durch diese würde jeglicher Gewinn bei Vertragsbeginn eliminiert, sie wäre in den meisten Fällen nachträglich anzupassen, um geänderten Schätzungen künftiger Cashflows und der Risikoanpassung Rechnung zu tragen, sofern sich diese Änderungen auf künftige Deckungen oder sonstige künftige Leistungen beziehen • Abzinsungssatz: wäre zum Ende jeder Berichtsperiode zu aktualisieren (d. h., der jeweilige Abzinsungssatz für die Verbindlichkeit wird bei Vertragsbeginn nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt) 15 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Versicherungsverträge, Forts. Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Wesentliche Aspekte, Forts. Unsere Sichtweise • Statt einen Abzinsungssatz von Versicherungsverträgen vorzuschreiben, würde das Wir sind generell mit dem überarbeiteten Standardentwurf einverstanden, erachten es jedoch als notwendig, dass zusätzliche Änderungen vorgenommen werden, um den Entwurf zu verbessern. Wir befürchten, dass das IASB in einigen Bereichen keinen guten Mittelweg zwischen der Entscheidungsnützlichkeit der Abschlussinformationen und den Kosten der Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen gefunden hat. vorgeschlagene Modell auf dem Grundsatz basieren, dass der Abzinsungssatz die jeweiligen Merkmale der Versicherungsverbindlichkeit widerzuspiegeln hat. • Das IASB hat vorläufig beschlossen, ein Bilanzierungswahlrecht auf Portfolio-Ebene einzuführen, das Unternehmen die Möglichkeit einräumt, die Auswirkungen von Änderungen der Abzinsungssätze entweder erfolgsneutral (Other Comprehensive Income [OCI]) oder erfolgswirksam (GuV) zu erfassen. • Bei Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen, die einen vertraglichen Anspruch auf eine Beteiligung an der Rendite aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten beinhalten, sollten Bewertung und Darstellung der Versicherungsverbindlichkeiten laut dem Standardentwurf jenen der zugrunde liegenden Vermögenswerte entsprechen. In den nächsten Monaten wird sich das IASB erneut mit der Behandlung von Verträgen mit Überschussbeteiligungsmerkmalen befassen. • Der Standardentwurf enthielt den Vorschlag, dass Umsatzerlöse in der Gewinn-und- Verlust-Rechnung als Prämienerträge auszuweisen wären, die die Performance des Versicherers aus den Verträgen abbilden. In den nächsten Monaten wird sich das IASB erneut mit dem Thema Umsatzerlöse aus Versicherungsverträgen befassen. Das IASB beabsichtigt, die wesentlichen von der interessierten Öffentlichkeit hervorgebrachten Bedenken noch einmal zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Verträge mit Überschussbeteiligungsmerkmalen und der Erfassung im OCI. Daher dürften sich seine Folgeberatungen bis weit in das Jahr 2014 fortsetzen. Die vorläufige Entscheidung des Boards, die Erfassung im OCI freizustellen, ist ein Kompromiss, der notwendig ist, um das Projekt Versicherungsverträge abschließen zu können. Dieses Bilanzierungswahlrecht gibt Unternehmen die Möglichkeit, Unterschiede in der Art und Weise, wie sie ihre Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen erfüllen, entsprechend abzubilden. Obwohl das IASB seine Bereitschaft gezeigt hat, Unternehmen mehr Flexibilität zu gewähren, indem die Erfassung im OCI nun optional ist, wird das geplante Modell weiterhin so lange Widersprüchlichkeiten aufweisen, bis weitere Änderungen vorgenommen werden. • Ein vereinfachtes Modell auf Basis einer Prämienallokation könnte über die restliche Vertragslaufzeit für die Versicherungsverbindlichkeit angewendet werden, wenn die Verträge bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr). Übergangsregelungen • Das IASB hat zwar noch keinen Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung festgelegt, dieser dürfte jedoch bei rund drei Jahren nach der Veröffentlichung des Standards liegen. Der Standardentwurf sah für den Übergang auf den neuen Standard einen retrospektiven Ansatz und in Fällen, in denen dieser nicht durchführbar ist, bestimmte Weitere Informationen Erleichterungen vor. zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter www.ey.com/ifrs. 16 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Bedeutende IFRS-Projekte Preisregulierte Aktivitäten: Gesamtprojekt Ziel: Diskussionspapier im Q2 2014 Wichtige Entwicklungen und aktueller Stand Auswirkungen Hintergrund • Das IASB ist derzeit mit der Überprüfung und Überarbeitung seines Rahmenkonzepts • Mit dem Projekt zu preisregulierten Aktivitäten soll geklärt werden, ob eine Preisregulierung zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden gegenüber den bereits nach IFRS erfassten Vermögenswerten und Schulden für Aktivitäten auf Märkten ohne Preisregulierung schafft. Falls dies der Fall ist, wird im Rahmen dieses Projekts auch untersucht werden, wie diese Vermögenswerte und Schulden zu bilanzieren sind und ob die IFRS ggf. abgeändert werden sollten. für die Finanzberichterstattung (Conceptual Framework for Financial Reporting) beschäftigt. Dies umfasst auch die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden. Durch Korrekturen an diesen Definitionen und eine Analyse der mit Preisregulierungen verbundenen Rechte und Pflichten könnte es dem IASB gelingen, manche der offenen Punkte zu klären, die 2010 zur Aussetzung des Projekts zu preisregulierten Aktivitäten geführt hatten. • Das IASB veröffentlichte im Jahr 2009 einen Entwurf zu preisregulierten Aktivitäten, der sich jedoch nur mit einer Art von Preisregulierung (cost of service regulatory scheme) befasste, bei der Preise nach dem Kostenzuschlagsprinzip so reguliert werden, dass Unternehmen für die entstandenen Kosten zuzüglich einer bestimmten Marge entlohnt werden. Interessierte Parteien ließen in ihren Stellungnahmen gegenüber dem IASB indes abweichende Sichtweisen erkennen, ob bzw. wie die Auswirkungen einer Preisregulierung im Abschluss abgebildet werden sollten. Daraufhin wurde das Projekt im September 2010 ausgesetzt. Angesichts der im Verlauf seiner 2011 durchgeführten Agendakonsultation eingegangenen Rückmeldungen beschloss das IASB, das Projekt wieder aufzunehmen. • Im ersten Quartal 2013 veröffentlichte das IASB den Request for Information (RFI) Rate Regulation, in dem es um Stellungnahmen zu diesem Projekt bat, um einen ersten Überblick über die in der Praxis bestehenden Arten von Preisregulierungen zu erlangen. • Das IASB wird mit den eingegangenen Rückmeldungen den Anwendungsbereich eines Diskussionspapiers bestimmen. Auf Grundlage des Diskussionspapiers soll dann entschieden werden, welche Angaben zu preisregulierten Aktivitäten für die Adressaten von IFRS-Abschlüssen am hilfreichsten wären und ob das IASB spezifische Bilanzierungsvorschriften für preisregulierte Aktivitäten entwickeln sollte. 17 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Neben den bedeutenden IFRS-Projekten hat das IASB eine Reihe von Projekten auf seinem Arbeitsplan, die Anwendungsfragen behandeln. Diese beinhalten sowohl punktuelle Änderungen als auch Interpretationen. Nachfolgend eine Auflistung der aktuellen anwendungsbezogenen Projekte auf der Basis des IASB-Arbeitsplans zum 26. März 2014. Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 11 (Acquisition of an Interest in a Joint Operation — Proposed amendments to IFRS 11) • Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Das IASB hat Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen vorgeschlagen. Demzufolge müsste ein gemeinschaftlicher Betreiber (joint operator), der den Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bilanziert, bei der es sich um einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse handelt, die entsprechenden Grundsätze für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderen Standards anwenden und die in diesen Standards für Unternehmenszusammenschlüsse geforderten Angaben machen. • Die Änderungen sollen klarstellen, dass ein bislang gehaltener Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet wird, wenn ein weiterer Anteil an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit unter Beibehaltung der gemeinschaftlichen Führung erworben wird. Es wird darüber hinaus erwartet, dass in IFRS 11 eine Ausnahme vom Anwendungsbereich aufgenommen wird, die präzisieren soll, dass die Änderungen keine Anwendung finden, wenn die Parteien (einschließlich des berichtenden Unternehmens), die sich die gemeinschaftliche Führung teilen, unter der gemeinsamen Beherrschung ( common control) einer Partei stehen. • Die Änderungen würden sowohl den erstmaligen Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit als auch den Erwerb weiterer Anteile an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit betreffen. • Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten. 18 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Jährliches Änderungsverfahren (Annual Improvements) • Der Beginn der Folgeberatungen wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens befasst sich das IASB mit • Der Standardentwurf zum jährlichen Änderungsverfahren für den Zeitraum 2013– notwendigen, jedoch nicht vordringlichen Klarstellungen und Änderungen der IFRS. 2015 wird für das dritte Quartal 2014 erwartet. • Im Dezember 2013 hat das IASB den ED Annual Improvements to IFRSs 2012–2014 Cycle mit Änderungsvorschlägen für vier Standards veröffentlicht: IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche; IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben; IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung. • Derzeit berät das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) über Fragestellungen für das Änderungsverfahren 2013–2015. Zum Erstellungsdatum dieser Publikation betrafen diese Fragestellungen in IFRS 1 vorgesehene kurzfristige Befreiungen. Fruchtragende Pflanzen — vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 41 (Bearer Plants — Proposed Amendments to IAS 16 and IAS 41) • Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Das IASB hat vorgeschlagen, fruchttragende Pflanzen künftig in den Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen statt IAS 41 Landwirtschaft fallen zu lassen. Nach dem erstmaligen Ansatz wären solche Pflanzen dann entweder nach dem Anschaffungskostenmodell oder nach dem Neubewertungsmodell gemäß IAS 16 zu bewerten. • Die Erzeugnisse der fruchttragenden Pflanzen wären auch künftig nach IAS 41 zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. • Die Änderungen dürften voraussichtlich nicht vor 2016 in Kraft treten. 19 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden — vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38 (Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation — Proposed Amendments to IAS 16 and IAS 38) • Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Das IASB hat geringfügige Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte vorgeschlagen, um die Anwendung umsatzabhängiger Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zu untersagen. • Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Klassifizierung von Verbindlichkeiten — vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 (Classification of Liabilities — Proposed amendments to IAS 1) • Der Standardentwurf wird für das dritte Quartal 2014 erwartet. • Ziel dieses Projekts ist es, die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten klarzustellen. Dies betrifft im Wesentlichen prolongierte Darlehen oder Darlehen, bei denen der Schuldner berechtigt ist, die Tilgung des Darlehens um mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 20 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Offenlegungsinitiative • Die Kommentierungsfrist zu Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die • Das IASB führt zurzeit eine breit angelegte Initiative mit verschiedenen kurz- und Offenlegungsinitiative endet am 23. Juli 2014. längerfristigen Projekten durch, um herauszufinden, wie Angaben in IFRS-Abschlüssen verbessert werden können. • Im Rahmen des kurzfristigen Projekts hat das IASB punktuelle Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen, die eher eine Klarstellung als eine wesentliche Änderung der bestehenden Anforderungen darstellen. Das Board plant außerdem, Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit in Bezug auf Anhangsangaben zu erarbeiten, und punktuelle Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen zu prüfen. • Im Rahmen des längerfristigen Projekts wird das Board untersuchen, ob IAS 1, IAS 7 und IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler durch einen einzigen Standard zu Darstellung und Angaben ersetzt werden sollten. • Das IASB wird darüber hinaus ein Forschungsprojekt zur Überprüfung der Angabepflichten in bestehenden Standards beginnen, um Widersprüche, Wiederholungen und Überschneidungen festzustellen und zu beurteilen. Eliminierung von Veräußerungsgewinnen aus Downstream-Transaktionen — vorgeschlagene Änderungen an IAS 28 (Elimination of gains arising from ‚downstream‘ transactions — Proposed Amendments to IAS 28) • Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Das Ziel dieses Projekts ist die Klarstellung der Bilanzierung von Downstream- Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, wenn der Ertrag aus einer Transaktion den Beteiligungsbuchwert des Unternehmens an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigt. 21 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Equity-Methode: Bilanzierung von sonstigen Änderungen des Nettovermögens — vorgeschlagene Änderungen an IAS 28 (Equity Method: Share of Other Net Asset Changes — Proposed Amendments to IAS 28) • Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Das IASB hat Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen vorgeschlagen. Den Vorschlägen zufolge würde ein Investor seinen Anteil der Nettovermögensänderungen des Beteiligungsunternehmens, die weder erfolgswirksam noch im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst wurden und bei denen es sich nicht um erhaltene Ausschüttungen handelt, im Eigenkapital erfassen. Wenn ein Investor die Anwendung der Equity-Methode einstellt, würde er den zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Betrag in die Gewinn-und-VerlustRechnung umgliedern. • Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Bilanzierungseinheit — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 (Fair Value Measurement: Unit of Account — Proposed Amendments to IFRS 13) • Ziel des Projekts zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist die Klarstellung folgender Punkte: • der Begriff der Bilanzierungseinheit für Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen: Es geht um die Frage, ob als Bilanzierungseinheit die gesamte Beteiligung zu verstehen ist oder die einzelnen Finanzinstrumente, aus denen sich die Beteiligung zusammensetzt 22 • ob die Vorschrift, den beizulegenden Zeitwert für börsennotierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und zahlungsmittelgenerierende Einheiten ohne Anpassungen mittels eines an einem aktiven Markt notierten Preises Vorrang vor der etwaigen Berücksichtigung der Bilanzierungseinheit hat • die Anwendung der Portfolioausnahmeregelung auf Portfolios, die ausschließlich Finanzinstrumente der Stufe 1 umfassen, deren Marktrisiken im Wesentlichen gleich sind; d. h. ob also die Anwendung der Portfolioausnahmeregelung auf diese Portfolios zur Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts führen würde, der der Nettoposition multipliziert mit den Preisen der Stufe 1 entspricht Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide • Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Investmentgesellschaften — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (Investment Entities — Proposed amendments to IFRS 10 and IAS 28) • Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Ziel dieses Projekts zu IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist die Klarstellung folgender Punkte: • Tochterunternehmen, die als Investmentgesellschaften qualifizieren, sind von ihrem als Investmentgesellschaft qualifizierenden Mutterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bzw. IFRS 9 zu bewerten, wenn das Tochterunternehmen anlagebezogene Dienstleistungen für Dritte erbringt. • Zwischengeschaltete Mutterunternehmen, die keine Investmentgesellschaften, jedoch Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft sind, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses befreit. • Bei Anwendung der Equity-Methode kann ein an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligtes Unternehmen, das keine Investmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von dem Gemeinschaftsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, nicht beibehalten. Dagegen kann ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, die von einem assoziierten Unternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, angewendet wird, beibehalten. Put-Optionen für nicht beherrschende Anteile — vorgeschlagene Änderungen an IAS 32 (Put Options Written on Noncontrolling Interests — Proposed Amendments to IAS 32) • Das IFRS Interpretations Committee hat einen Interpretationsentwurf veröffentlicht, in dem es vorschlägt, alle Änderungen der Bewertung von Put-Optionen für nicht beherrschende Anteile in Übereinstimmung mit IAS 39 und IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen. • Nach einer erneuten Beratung zu den vorgeschlagenen Änderungen hat das IFRS Interpretations Committee das IASB gebeten, die Bilanzierung von Put-Optionen und Terminkontrakten eines Unternehmens auf seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zu überarbeiten. Das IASB hat vorläufig beschlossen, die Vorschriften von Ziffer 23 des IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung zu überprüfen, darunter auch die Frage, ob alle oder bestimmte Put-Optionen und Terminkontrakte eines Unternehmens auf eigene Eigenkapitaltitel auf Nettobasis zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. 23 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide • Das IASB entscheidet gegenwärtig über seine nächsten Schritte und wird diesen Sachverhalt bei einer künftigen Sitzung im zweiten Quartal 2014 weiter erörtern. Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste — vorgeschlagene Änderungen an IAS 12 (Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses — Proposed Amendments to IAS 12) • Der Standardentwurf wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. • Im Verlauf dieses Projekts soll in IAS 12 Ertragsteuern präzisiert werden, wie latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu bilanzieren sind. Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen — vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture — Proposed Amendments to IFRS 10 and IAS 28) • Das IASB hat Änderungen zur Behebung von Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen eingebracht wird, vorgeschlagen. • Die Vorschläge sollen klarstellen, dass ein Investor den vollständigen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. • Sofern ein Unternehmen nach dem Verlust der Beherrschung einen Anteil an einem ehemaligen Tochterunternehmen behält, welches keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 betreibt, ist der Gewinn oder Verlust aus der Neubewertung des verbliebenen Anteils zum beizulegenden Zeitwert nur entsprechend den Anteilen der anderen unabhängigen Anteilseigner zu erfassen. • Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten. 24 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide • Die Änderungen werden für das zweite Quartal 2014 erwartet. Anwendungsbezogene Projekte Punktuelle Änderungen Aktueller Stand/nächste Schritte Einzelabschlüsse (Equity-Methode) — vorgeschlagene Änderungen an IAS 27 (Separate Financial Statements [Equity Method] — Proposed Amendments to IAS 27) • Der Beginn der Folgeberatungen wird für das zweite • Das IASB hat vorgeschlagen, in IAS 27 Einzelabschlüsse die Equity-Methode als Bilanzierungsoption von Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen zuzulassen. • Nach dem Standardentwurf müssen Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren und sich für eine Umstellung auf die Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen entscheiden, diese Änderung rückwirkend anwenden. IFRS-Erstanwender, die die Anwendung der Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen beschließen, müssen diese Methode ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS anwenden. 25 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Quartal 2014 erwartet. Relevanz-Cockpit Ihr unternehmensindividueller nächster Schritt in Bezug auf die IFRS Neuerungen 26 • Das EY IFRS Solutions Center unterstützt Sie bei den IFRS Neuerungen. • Lassen Sie sich für Ihr Unternehmen Ihr individuelles Impact Assessment erstellen – für alle aufgezeigten bedeutenden IFRS-Projekte oder auch nur für ausgewählte einzelne Teilbereiche. • Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner aus dem EY IFRS Solutions Center. Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Ihre Kontaktpartner aus dem IFRS Solutions Center in Deutschland, Österreich und der Schweiz Mit einer guten Ausrüstung und einem verlässlichen Kompass lässt sich jede Strecke bewältigen und jedes Ziel erreichen – egal wie kompliziert der Weg und wie herausfordernd das Ziel ist. Mit unserem IFRS Solutions Center wollen wir Ihnen das passende Rüstzeug zur Verfügung stellen – damit Sie Ihr Unternehmen sicher und erfolgreich durch die vielen IFRS-Neuerungen steuern. [email protected] IFRS Solutions Leader Jörg Bösser Telefon +49 6196 996 26944 [email protected] Operational Manager Gerd Winterling Telefon + 49 6196 996 24271 [email protected] Deutschland Region Mitte Jörg Bösser Region Südwest Helge-Thomas Grathwol Telefon +49 621 4208 10132 [email protected] Österreich Stefan Uher Telefon +43 12 1170 1213 [email protected] Region Bayern Dr. Christine Burger-Disselkamp Telefon +49 89 14331 13737 [email protected] Schweiz Roger Müller Telefon +41 58 286 3396 [email protected] Region Nord/Ost Stefania Mandler Telefon +49 341 2526 23583 [email protected] Region West Andreas Muzzu Telefon +49 231 55011 22126 [email protected] Christiane Hold Telefon +49 89 14331 12368 [email protected] Besuchen Sie uns im Internet (www.de.ey.com/IFRS) oder kontaktieren Sie das EY IFRS Solutions Center gerne auch über E-Mail: [email protected]. 27 Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide Anwendungsbezogene Projekte Interpretation IFRS Interpretation IFRIC 21 Abgaben (IFRS Interpretation IFRIC 21 Levies) Die im Juni 2013 veröffentlichte Interpretation IFRIC 21 stellt klar, wie staatliche Abgaben zu bilanzieren sind. Der breite Geltungsbereich der Interpretation umfasst sämtliche Abgaben bis auf Mittelabflüsse, die in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und Geldstrafen für Gesetzesverstöße. 28 IFRIC 21 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Projekte des IASB - ein Pocketbook Guide EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2014 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. TKA 0820-001 ED None www.de.ey.com