Informationen zur C-Trainer/in Ausbildung beim Badischen
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Informationen zur C-Trainer/in Ausbildung beim Badischen
Informationen zur C-Trainer/in Ausbildung beim Badischen Handball-Verband Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/91356-0 www.badischer-handball-verband.de Die C-Trainer/in Ausbildung des Badischen Handball-Verbandes findet in Zusammenarbeit mit dem Badischen Sportbund Nord zentral auf der Sportschule Schöneck, Karlsruhe statt. Die Tätigkeit des Trainers/der Trainerin C bezieht sich vornehmlich auf den Bereich des Wettkampf- und Leistungssports. Er/Sie ist verantwortlich für die sportpraktische Vermittlung und Betreuung sowie für die Planung, Organisation, Gestaltung und Kontrolle von Training und Wettkampf im Grundlagentraining. Der Ausbildungslehrgang (120 UE) gliedert sich in Grund-, Aufbau- und Prüfungslehrgang (jeweils Montag bis Freitag). Die Ausbildung muss innerhalb zwei Jahren abgeschlossen werden, d.h. alle Teilbereiche müssen innerhalb zwei Jahren erbracht werden. Zulassungsvoraussetzungen / Anmeldemodalitäten • • • • • • Vollendung des 16. Lebensjahres schriftliche Anmeldung zur Ausbildung – in der Regel durch den (baden-württembergischen) Verein oder eine entsprechende Institution mit Angabe von o Persönliche Daten o Bisherige sportliche Tätigkeiten o Bestätigung des Vereins Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Nachweis einer Teilnahme eines Minihandball-Lehrganges – (wird von den Handballkreisen des BHV angeboten – Termine befinden sich auf der Homepage des BHV bzw. der Handballkreise) Nachweis einer 16stündigen Erste-Hilfe-Kurs-Teilnahme Diese Nachweise dürfen zum Prüfungslehrgang nicht älter als zwei Jahre sein Sollte von einem Verein mehr als zwei Anmeldungen vorliegen, behalten wir uns vor - je nach Anmelderesonanz - nur zwei Ausbildungsplätze zu vergeben. Deshalb sollte in diesem Falle bei der Anmeldung die Priorität angegeben werden. Anmeldungen von Vereinsmitgliedern aus dem BHV-Bereich werden bevorzugt behandelt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Anmeldeschluss: 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. • Teilnehmer/innen aus anderen Landesverbänden können leider nicht angenommen werden. Gebühren • • • Die Teilnahmegebühr für den Ausbildungslehrgang 2010 (einschl. Unterkunft und Verpflegung) zzgl. Materialien beläuft sich auf € 175,00. In dieser Gebühr ist der Zugriff auf die Trainingsdatenbank für ein Jahr beinhaltet. Deshalb ist es notwendig, eine E-Mail-Anschrift anzugeben, damit auf diese die Trainingsdaten-Lizenz-Nr. vermailt werden kann. Weitere Infos erhalten Sie mit der Einladung zur C-Lizenz-Ausbildung. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung – sofern Plätze frei sind – sowie eine Rechnung. Prüfungsvoraussetzungen sind • • • Nachweis des Grund-, Aufbau- und Prüfungslehrganges, Teilnahme aller UE in Theorie und Praxis Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses ( 8 Doppelstunden) Nachweis Teilnahme Minihandball-Lehrgang. Prüfungsteile sind: • • Nachweis der Lehrfähigkeit (=Lehrprobe) Aus einer schriftlich ausgearbeiteten Trainingsstunde sind wesentliche Teile im Umfang von Ca. 20 Minuten in einer Lehrprobe durchzuführen. Schriftliche Prüfung in Form von Fragebögen zu sportartspezifischen und sportartübergreifenden Themen. Prüfungswiederholung • • • Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben, können frühestens nach Ablauf von drei Monaten die Prüfung wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung ist mit dem BSBStudienleiter und dem BHV abzustimmen. Prüfungsteile, die bei der ersten Prüfung mit Erfolg abgelegt wurden, müssen nicht wiederholt werden. Bewerber, die in allen Prüfungsteilen nicht bestanden haben, müssen den gesamten Abschlusslehrgang (=Prüfungslehrgang) wiederholen. Gültigkeit der Lizenz • • • • • Die Lizenz ist vier Jahre im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Sie wird vom Badischen Sportbund ausgestellt. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung bzw. der Fortbildung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Voraussetzung für die Verlängerung um weitere vier Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen. (15 UE) Wird eine Lizenz nicht turnusgemäß verlängert, ist für eine Verlängerung nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit verbindlich. Ist eine Lizenz länger als acht Jahre ungültig, ist die Teilnahme an zusammenhängenden Ausbildungsmaßnahmen zum Wiedereinstieg im Umfang von mind. 40 UE notwendig. Übungsleiterbezuschussung • Informationen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren erhalten Sie über den Badischen Sportbund Nord www.badischer-sportbund.de Kontakt Badischer Handball-Verband Ulla Richter Aus- und Fortbildung Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe Tel. 0721/9 13 56-16, Fax 0721/9 13 56-11 E-Mail: [email protected] www.badischer-handball-verband.de