Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH Am
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Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH Am Schlossgarten 15 26122 Oldenburg Tel. 0441/361316-17 Clubvertrag der OLantis - Sportwelt Vertragspartner/in 0 Frau 0 Herr Vorname Name Geburtsdatum StraßePLZ/Wohnort Telefon Mobil Email Vertragsart: 0 Bronze 0 Silber 0 Gold VertragsbeginnLaufzeit 0 12 Monate Monatlicher Beitrag € (inkl. 19% MwSt.) Vorkasse€ (inkl. 19% MwSt.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden anerkannt. Datum Unterschrift Vertragspartner/in (bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter/in) 0 Ich leiste Vorkasse 0Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich die Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH, die fälligen Mitglieds- beiträge von meinem Konto einzuziehen. BankBLZ Konto-Nr. Name des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers Sie möchten mitmachen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Unter 0441 - 36 13 16 17 erreichen Sie uns, oder per Email an [email protected]. Auf der Rückseite finden Sie den Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Clubmitgliedschaften der Sportwelt der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH Die Clubmitgliedschaft wird für eine Laufzeit von 12 Monaten für ein Leistungspaket (Bronze, Silber oder Gold) abgeschlossen. Die Leistungspakete unterscheiden sich im Umfang der Kurseinheiten. Sollten in der abgeschlossenen Laufzeit nicht alle Kurseinheiten in Anspruch genommen worden sein, verfallen diese; ein Übertrag in eine Folge-Mitgliedschaft ist nicht möglich. Auszeiten sind ausschließlich wegen Krankheit und bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Das Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kurs. Die Zusammenstellung des Kursplanes obliegt der OLantis-Sportwelt und kann jederzeit verändert werden. Die durch Verschulden der BBGO ausgefallenen Kursstunden (z.B. wegen Krankheit von Trainern) werden nachgeholt. Die Termine werden durch die BBGO bekannt gegeben. Die Kursteilnehmer werden nach Möglichkeit rechtzeitig informiert. Vertragsbeginn und -laufzeit Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsabschluss, ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft endet am letzten Tag der abgeschlossenen Laufzeit. Bei allen Clubpaketen sind Kurse und Schwimmen (90 min.) nur in Verbindung mit einer tatsächlich wahrgenommenen Kurseinheit möglich. Die Kurse der Clubmitgliedschaften finden ab einer Teilnahme von mindestens 3 Personen statt. Vorkasse oder monatliche Zahlung Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 1. oder zum 15. des Kalendermonats per Bankeinzug eingezogen, hierzu unterzeichnet das Clubmitglied eine Lastschrifteinzugsermächtigung. Haftung Die Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter in Erfüllung deren arbeitsvertraglicher Pflichten. Die Mitglieder benutzen das Hallen- und Freibad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr und mit der Verpflichtung, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten. Für abhanden gekommene Gegenstände, Kleidungsstücke, Wertsachen usw. ist eine Haftung der Bäderbetriebsgesellschaft ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Bäderbetriebsgesellschaft vorliegt. Hierfür trägt der Antragsteller die Beweislast. Dies gilt auch für Gegenstände, Kleidungsstücke, usw., die ordnungsgemäß in einem Garderobenschrank oder Wertfach eingeschlossen waren oder mit auf die Liegewiese genommen wurden. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Badpersonal zu melden. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Geltung der Haus- und Badeordnung Ergänzend zu diesen Bestimmungen ist die aushängende Haus- und Badeordnung einzuhalten. Kündigung Die Mitgliedschaft endet automatisch nach der Laufzeit, es bedarf keiner schrifltichen Kündigung. Im Falle der Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass das Mitglied nicht weiter trainieren darf, ist das Mitglied berechtigt zum Ende des jeweiligen Kalendermonats die Mitgliedschaft zu kündigen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt, die mehr als 50 km von Oldenburg entfernt ist, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft unter Vorlage der Meldebescheinigung zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung per Vorkasse geleisteter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen. Ferienregelung Der Fitnessraum der OLantis Sportwelt bleibt in den ersten 2 Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien geschlossen. www.olantis.com