Bordsteine Stone Park De

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Bordsteine Stone Park De
BORDSTEINE
AU S N AT U R ST E I N N AC H
DIN EN 1343
8
5
Auszug der Deutschen Norm für Bordsteine
aus Naturstein für Außenbereiche
1
Definitionen
Für die Anwendung dieser Norm gelten folgende
Definitionen:
1.1 Bordstein: Stein mit einer Länge von mehr als
300 mm, der im allgemeinen als Randstein von Verkehrs- oder Fußwegen benutzt wird (siehe Bild 1).
1.1.1Kurvenstein für Innenbogen (konkaver
Bordstein): Kurvenstein, der in seiner Sichtfläche
nach innen gebogen ist.
1.1.2Kurvenstein für Außenbogen (konvexer
Bordstein): Kurvenstein, der in seiner Sichtfläche
nach außen gebogen ist.
1.1.3 Bearbeiteter Bordstein: Bordstein, dessen Aussehen durch eine oder mehrere mechanische oder
Wärmebehandlungen der Oberfläche verändert wurde.
1.2 Oberseite: Oberfläche eines Bordsteins, die
nach dem Verlegen sichtbar sein soll.
1.3
Ist-Maß: Jede am Bordstein gemessene Größe.
1.4 Nennmaß: Jede für den Bordstein festgelegte
Größe.
1.5 Gesamtlänge: Die längere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das einen geraden Bordstein
umschließen kann. Dies gilt nur für gerade Bordsteine.
Die Gesamtlänge eines Kurvensteins wird an der Sichtfläche ermittelt (siehe Bild 2).
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DIN
EN 1343
1.6 Gesamtbreite: Die kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Bordstein umschließen kann. Dies gilt nur für gerade Bordsteine. Die
Gesamtbreite eines Kurvensteins ist der am weitesten
entfernte Punkt der Querschnittsfläche des Bordsteins
(siehe Bild 2).
1.7Höhe: Abstand zwischen Ober- und Unterseite
des Bordsteins.
1.8 Anlauf: Vorgesehene Abweichung der vorderen Sichtfläche eines Bordsteins von der Vertikalen.
1.9 Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens
2 mm vorhanden ist ( z. B. poliert, geschliffen oder
mit einer Diamantscheibe oder einem Diamantblatt
gesägt).
1.10 Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche.
1.11 Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 2
mm vorhanden ist ( z. B. gestockt, gespitzt, sandgestrahlt oder beflammt).
1.12 Gestockt: Oberfläche mit Erhebungen und
Vertiefungen, die mit einem pneumatischen Stockhammer erzeugt werden.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
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1
1
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3
2
3
2
Bild 1: Schematische Darstellung von Bordstei
nen für Außen- und Innenkurven
Bild 2: Beispiel eines Kurvensteins mit darge
stellter Gesamtlänge und -breite
1) Innenradius der konkaven Sichtfläche, 2) Radius
3) Außenradius der konvexen Sichtfläche
1) Gesamtlänge, 2) Gesamtbreite, 3) mit Anlauf oder
Fase
1.13 Gespitzt: Durch mechanische Bearbeitung
erzeugte Oberfläche mit klar erkennbaren SpitzeisenMerkmalen.
Kurvensteine muss, ohne Fugen, am Bogen der
Sichtfläche gemessen werden. Die Mindestlänge von
Kurvensteinen muss 500 mm betragen. Quadratische
Endflächen dürfen mit einer Fase versehen sein, deren
Maße in vertikaler und horizontaler Richtung 2 mm
nicht überschreiten. Die Maße größerer Fasen, abgerundeter Ecken oder Abschrägungen sind, falls diese
verwendet werden, vom Lieferanten anzugeben. Beispiele für übliche Bordsteinquerschnitte sind auf Bild
3 dargestellt.
1.14 Gespalten: Unbearbeitete, spaltrauhe Oberfläche.
2
Anforderungen
2.1 Allgemeines
Wenn nicht anders angegeben, müssen Bordsteine in
laufenden Metern geliefert werden. Bei Kurvensteinen
stellt die Länge den größeren Durchmesser dar. Vom
Hersteller ist die größte Nennlänge eines Bordsteins
anzugeben. Die Enden von Kurvensteinen müssen
radial sein.
Kurvensteine werden nach dem Radius der vertikalen
Sichtfläche festgelegt. Die Gesamtlänge mehrerer
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
2.2
Zulässige Abweichungen
2.2.1 Gesamtbreite und Gesamthöhe
Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.1
muss die zulässige Abweichung der Gesamtbreite und
-höhe, die vom Lieferanten zu deklarieren ist, Tabelle
1 entsprechen.
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5
Tabelle 1: Zulässige Abweichung für Gesamtbreite und Gesamthöhe
Anwendungsort
Höhe (mm)
Breite (mm)
Kennzeichnung
Klasse 1
H1
Klasse 2
H2
zwischen zwei gespaltenen Flächen
± 10
± 30
± 20
zwischen einer bearbeiteten und einer gespaltenen Fläche
±5
± 30
± 20
zwischen zwei bearbeiteten Flächen
±3
± 10
± 10
Tabelle 2: Zulässige Abweichung für den Anlauf
Klasse 1 (mm)
D1
Klasse 2 (mm)
D2
Gesägt
±5
±2
Gespalten
± 15
± 15
Bearbeitet
±5
±5
Kennzeichnung
2.2.2 Anlauf
Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.2
muss die zulässige Maßabweichung des Anlaufs bei
anlaufenden Bordsteinen Tabelle 2 entsprechen.
2.2.3 Abweichungen der Sichtflächen (nur
für gerade Bordsteine). Beim Messen nach dem
normativen Anhang A.3.3 müssen die zulässigen Abweichungen der Oberflächen von nominell geraden
Bordsteinen Tabelle 3 entsprechen.
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2.2.4 Radius (nur für Kurvensteine)
Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.4
muss der Radius eines gespaltenen oder bearbeiteten
Bordsteins zur bearbeiteten Fläche innerhalb von 2%
des deklarierten Wertes liegen.
2.2.5 Unregelmäßigkeiten der Sichtfläche
Die Sichtflächen von Bordsteinen müssen frei von
Bohrlöchern sein. Beim Messen nach dem normativen
Anhang A.3.5 dürfen die zulässigen Abweichungen
von Oberflächenerhebungen und -vertiefungen die
in Tabelle 4 angegebenen Werte nicht überschreiten.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
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1
10
10
Tabelle 4: Zulässige Abweichungen für Unregelmäßigkeiten der Sichtfläche
10
10
4
2
+ 10 mm, - 15 mm
Grob bearbeitet
+ 5 mm,
- 10 mm
Fein bearbeitet
+ 3 mm,
- 3 mm
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3
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6
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10
7
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10
10
10
10
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Bild 3: Beispiele für Bordsteinquerschnitte
Gespalten
1) An dieser Ecke ist eine Fase oder Abrundung zugelassen (siehe 2.1).
2) Fase
3) Abrundung
4) rechtwinklig
5) mit Anlauf
6) gefast oder abgeschrägt
7) Unterschnitt
8) gefast oder abge-
schrägt
9) abgerundet
10) Sichtfläche
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
2.3 Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
Vom Hersteller ist die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel des Steins nach Tabelle 5 anzugeben. Wenn
es möglich ist, muss der Stein nach dem normativen
Anhang B geprüft werden, wobei die Beständigkeit
als Mindestwert (Anzahl der Wechselbeanspruchungen vor Eintreten des Versagens) anzugeben
ist, der für Einzelproben zu erwarten ist. Wenn keine
Anforderungen an die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel gestellt werden oder das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden.
Tabelle 5: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
Klasse
Klasse 0
Klasse 1
Kennzeichnung
F0
F1
Anforderung
keine Anforderung an die
Beständigkeit
gegen FrostTau-Wechsel
beständig
ANMERKUNG: Gründe, die die Durchführung der
Prüfung nach Anhang B unmöglich machen, wären
Zeitzwänge und fehlende geeignete Ausrüstung.
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8
5
2.4 Biegefestigkeit
Vom Hersteller ist ein Mindestwert für die Biegefestigkeit (in MPa) anzugeben, der für einzelne Probekörper
zu erwarten ist, wenn diese nach dem normativen Anhang C geprüft werden. Wenn das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden.
ANMERKUNG: Hinweise zu den jeweiligen Bruchlasten für unterschiedliche Anwendungsklassen sind
im informativen Anhang J enthalten.
2.5
Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit
2.5.1Aussehen
Weil Naturstein ein natürlich vorkommendes Material
ist, dürfen Farbvariationen, Aderung und Strukturcharakteristika der Erscheinungsform mit mehreren
Probekörpern demonstriert werden (siehe 2.5.2).
2.5.2Vergleichsmuster
Ein Vergleichsmuster muss aus einer Anzahl von
Bordsteinen bestehen, die notwendig ist, um für
das Aussehen der endgültigen Verlegearbeit und die
allgemeine Färbung, das Aderungsmuster, den Strukturaufbau und die Oberflächenbeschaffenheit aussagekräftig zu sein. Es muss die allgemeine Farbvariation
und Beschaffenheit des Natursteins aufzeigen, besagt
jedoch nichts über die Einheitlichkeit der Farbe und
Aderung zwischen dem Muster und der Lieferung.
Das Vergleichsmuster ist dem Abnehmer als Hilfsmittel
zur Verfügung zu stellen und an ihn zu liefern, um
bestimmte Charakteristika wie z. B. Adern, Flecken,
Löcher in Travertin, Wurmlöcher in Marmor, kristalline
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Adern und Rostflecken der angebotenen Materialien
zu veranschaulichen.
ANMERKUNG: Diese Charakteristika sollten nicht als
Fehler oder als Grund für Zurückweisungen gewertet
werden.
Auf dem Probekörper sind der Name und die Adresse des Herstellers oder Lieferanten ebenso wie eine
Kennzeichnung des Materials einschließlich des Handelsnamens, des petrographischen Namens, des Herkunftslandes und der Gewinnungsstätte anzugeben.
Vergleichsmuster müssen außerdem die geforderte
Oberflächenbeschaffenheit zeigen. Sämtliche Vergleiche der Probekörper mit dem Vergleichsmuster sind
nach dem normativen Anhang D auszuführen.
2.6 Wasseraufnahme
Falls es erforderlich ist, muss der Hersteller die Wasseraufnahme (in Masse-%) als den Höchstwert deklarieren, der bei der Prüfung von Einzelproben nach
Anhang E zu erwarten ist.
2.7 Petrographische Beschreibung
Der Hersteller muss eine petrographische Beschreibung liefern, die den petrographischen Namen der
Gesteinsart nach dem normativen Anhang F enthält.
2.8 Chemische Oberflächenbehandlung
Wenn das Produkt einer chemischen Oberflächenbehandlung unterzogen wurde, muss dies vom Hersteller / Lieferanten unter Nennung der Behandlung
angegeben werden.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
Bordsteintypen
Fase
Bordstein mit Anlauf
Bordstein ohne Anlauf
Bordstein ohne
Anlauf mit Fase
Breitbord
Flachbord
r2
Rundbord
Flachbord
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
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8
5
Beispiel für Bordstein-Absenkung
30
15
12
r2
15
r2
120
15
120
Überfahrtstein
Absenkstein rechts
15 x 20 cm bzw. 15 x 25 cm
30
Absenkstein links
15
120
Überfahrtstein
Absenkstein rechts
15
15
12
120
Absenkstein links
163
Überfahrtstein
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
Bordsteine im Detail
30
270
30
150
150
100
100
300
250
250
143
150
150
7
30
150
300
180
180
Bordstein mit Anlauf „A1“
ca. Gewicht 195 kg/lfm
Bordstein mit Anlauf „A2“
ca. Gewicht 120 kg/lfm
Bordstein mit Anlauf „A3“
ca. Gewicht 85 kg/lfm
30
120
120
100
250 - 280
150
250
300
150
150
30
120
150
Bordstein mit Anlauf „A4“
ca. Gewicht 95 kg/lfm
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
150
Bordstein mit Anlauf „A5“
ca. Gewicht 110 kg/lfm
Bordstein ohne Anlauf „B6“
ca. Gewicht 85 kg/lfm
164
8
5
120
120
2
118
2
140
300
250 - 280
Bordstein ohne Anlauf „B6“
ca. Gewicht 95 kg/lfm
Bordstein ohne Anlauf „B6“
ca. Gewicht 95 kg/lfm
Bordstein ohne Anlauf „B6“
mit Fase 2/2
ca. Gewicht 83 kg/lfm
150
150
r2
200 - 220
Rundbord „B6“
Form A ca. Gewicht 70 kg/lfm
200 - 220
r2
r2
Rundbord „B6“
Form A ca. Gewicht 89 kg/lfm
250 - 280
120
165
250 - 280
Fase
Rundbogen „B6“
Form A ca. Gewicht 135 kg/lfm
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
180
60/80
180
200 - 220
250 - 280
250 - 280
r2
Breitbord „B6“
ca. Gewicht 136 kg/lfm
Rundbord „B6“
Form A ca. Gewicht 140 kg/lfm
Bordstein ohne Anlauf „B7“
ca. Gewicht 45 kg/lfm
10
15
10
10
10
25
25
25
15
20
25
Flachbord „F“
ca. Gewicht 135 kg/lfm
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
Flachbord „F10“
ca. Gewicht 130 kg/lfm
30
Flachbord „F15“
ca. Gewicht 200 kg/lfm