Bordsteine Stone Park De
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Bordsteine Stone Park De
BORDSTEINE AU S N AT U R ST E I N N AC H DIN EN 1343 8 5 Auszug der Deutschen Norm für Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche 1 Definitionen Für die Anwendung dieser Norm gelten folgende Definitionen: 1.1 Bordstein: Stein mit einer Länge von mehr als 300 mm, der im allgemeinen als Randstein von Verkehrs- oder Fußwegen benutzt wird (siehe Bild 1). 1.1.1Kurvenstein für Innenbogen (konkaver Bordstein): Kurvenstein, der in seiner Sichtfläche nach innen gebogen ist. 1.1.2Kurvenstein für Außenbogen (konvexer Bordstein): Kurvenstein, der in seiner Sichtfläche nach außen gebogen ist. 1.1.3 Bearbeiteter Bordstein: Bordstein, dessen Aussehen durch eine oder mehrere mechanische oder Wärmebehandlungen der Oberfläche verändert wurde. 1.2 Oberseite: Oberfläche eines Bordsteins, die nach dem Verlegen sichtbar sein soll. 1.3 Ist-Maß: Jede am Bordstein gemessene Größe. 1.4 Nennmaß: Jede für den Bordstein festgelegte Größe. 1.5 Gesamtlänge: Die längere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das einen geraden Bordstein umschließen kann. Dies gilt nur für gerade Bordsteine. Die Gesamtlänge eines Kurvensteins wird an der Sichtfläche ermittelt (siehe Bild 2). 157 DIN EN 1343 1.6 Gesamtbreite: Die kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Bordstein umschließen kann. Dies gilt nur für gerade Bordsteine. Die Gesamtbreite eines Kurvensteins ist der am weitesten entfernte Punkt der Querschnittsfläche des Bordsteins (siehe Bild 2). 1.7Höhe: Abstand zwischen Ober- und Unterseite des Bordsteins. 1.8 Anlauf: Vorgesehene Abweichung der vorderen Sichtfläche eines Bordsteins von der Vertikalen. 1.9 Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 2 mm vorhanden ist ( z. B. poliert, geschliffen oder mit einer Diamantscheibe oder einem Diamantblatt gesägt). 1.10 Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche. 1.11 Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 2 mm vorhanden ist ( z. B. gestockt, gespitzt, sandgestrahlt oder beflammt). 1.12 Gestockt: Oberfläche mit Erhebungen und Vertiefungen, die mit einem pneumatischen Stockhammer erzeugt werden. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 1 1 2 3 2 3 2 Bild 1: Schematische Darstellung von Bordstei nen für Außen- und Innenkurven Bild 2: Beispiel eines Kurvensteins mit darge stellter Gesamtlänge und -breite 1) Innenradius der konkaven Sichtfläche, 2) Radius 3) Außenradius der konvexen Sichtfläche 1) Gesamtlänge, 2) Gesamtbreite, 3) mit Anlauf oder Fase 1.13 Gespitzt: Durch mechanische Bearbeitung erzeugte Oberfläche mit klar erkennbaren SpitzeisenMerkmalen. Kurvensteine muss, ohne Fugen, am Bogen der Sichtfläche gemessen werden. Die Mindestlänge von Kurvensteinen muss 500 mm betragen. Quadratische Endflächen dürfen mit einer Fase versehen sein, deren Maße in vertikaler und horizontaler Richtung 2 mm nicht überschreiten. Die Maße größerer Fasen, abgerundeter Ecken oder Abschrägungen sind, falls diese verwendet werden, vom Lieferanten anzugeben. Beispiele für übliche Bordsteinquerschnitte sind auf Bild 3 dargestellt. 1.14 Gespalten: Unbearbeitete, spaltrauhe Oberfläche. 2 Anforderungen 2.1 Allgemeines Wenn nicht anders angegeben, müssen Bordsteine in laufenden Metern geliefert werden. Bei Kurvensteinen stellt die Länge den größeren Durchmesser dar. Vom Hersteller ist die größte Nennlänge eines Bordsteins anzugeben. Die Enden von Kurvensteinen müssen radial sein. Kurvensteine werden nach dem Radius der vertikalen Sichtfläche festgelegt. Die Gesamtlänge mehrerer LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 2.2 Zulässige Abweichungen 2.2.1 Gesamtbreite und Gesamthöhe Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.1 muss die zulässige Abweichung der Gesamtbreite und -höhe, die vom Lieferanten zu deklarieren ist, Tabelle 1 entsprechen. 158 8 5 Tabelle 1: Zulässige Abweichung für Gesamtbreite und Gesamthöhe Anwendungsort Höhe (mm) Breite (mm) Kennzeichnung Klasse 1 H1 Klasse 2 H2 zwischen zwei gespaltenen Flächen ± 10 ± 30 ± 20 zwischen einer bearbeiteten und einer gespaltenen Fläche ±5 ± 30 ± 20 zwischen zwei bearbeiteten Flächen ±3 ± 10 ± 10 Tabelle 2: Zulässige Abweichung für den Anlauf Klasse 1 (mm) D1 Klasse 2 (mm) D2 Gesägt ±5 ±2 Gespalten ± 15 ± 15 Bearbeitet ±5 ±5 Kennzeichnung 2.2.2 Anlauf Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.2 muss die zulässige Maßabweichung des Anlaufs bei anlaufenden Bordsteinen Tabelle 2 entsprechen. 2.2.3 Abweichungen der Sichtflächen (nur für gerade Bordsteine). Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.3 müssen die zulässigen Abweichungen der Oberflächen von nominell geraden Bordsteinen Tabelle 3 entsprechen. 159 2.2.4 Radius (nur für Kurvensteine) Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.4 muss der Radius eines gespaltenen oder bearbeiteten Bordsteins zur bearbeiteten Fläche innerhalb von 2% des deklarierten Wertes liegen. 2.2.5 Unregelmäßigkeiten der Sichtfläche Die Sichtflächen von Bordsteinen müssen frei von Bohrlöchern sein. Beim Messen nach dem normativen Anhang A.3.5 dürfen die zulässigen Abweichungen von Oberflächenerhebungen und -vertiefungen die in Tabelle 4 angegebenen Werte nicht überschreiten. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 1 10 10 Tabelle 4: Zulässige Abweichungen für Unregelmäßigkeiten der Sichtfläche 10 10 4 2 + 10 mm, - 15 mm Grob bearbeitet + 5 mm, - 10 mm Fein bearbeitet + 3 mm, - 3 mm 5 3 10 6 10 10 7 10 10 10 10 10 10 8 9 Bild 3: Beispiele für Bordsteinquerschnitte Gespalten 1) An dieser Ecke ist eine Fase oder Abrundung zugelassen (siehe 2.1). 2) Fase 3) Abrundung 4) rechtwinklig 5) mit Anlauf 6) gefast oder abgeschrägt 7) Unterschnitt 8) gefast oder abge- schrägt 9) abgerundet 10) Sichtfläche LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 2.3 Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel Vom Hersteller ist die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel des Steins nach Tabelle 5 anzugeben. Wenn es möglich ist, muss der Stein nach dem normativen Anhang B geprüft werden, wobei die Beständigkeit als Mindestwert (Anzahl der Wechselbeanspruchungen vor Eintreten des Versagens) anzugeben ist, der für Einzelproben zu erwarten ist. Wenn keine Anforderungen an die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel gestellt werden oder das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden. Tabelle 5: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel Klasse Klasse 0 Klasse 1 Kennzeichnung F0 F1 Anforderung keine Anforderung an die Beständigkeit gegen FrostTau-Wechsel beständig ANMERKUNG: Gründe, die die Durchführung der Prüfung nach Anhang B unmöglich machen, wären Zeitzwänge und fehlende geeignete Ausrüstung. 160 8 5 2.4 Biegefestigkeit Vom Hersteller ist ein Mindestwert für die Biegefestigkeit (in MPa) anzugeben, der für einzelne Probekörper zu erwarten ist, wenn diese nach dem normativen Anhang C geprüft werden. Wenn das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden. ANMERKUNG: Hinweise zu den jeweiligen Bruchlasten für unterschiedliche Anwendungsklassen sind im informativen Anhang J enthalten. 2.5 Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit 2.5.1Aussehen Weil Naturstein ein natürlich vorkommendes Material ist, dürfen Farbvariationen, Aderung und Strukturcharakteristika der Erscheinungsform mit mehreren Probekörpern demonstriert werden (siehe 2.5.2). 2.5.2Vergleichsmuster Ein Vergleichsmuster muss aus einer Anzahl von Bordsteinen bestehen, die notwendig ist, um für das Aussehen der endgültigen Verlegearbeit und die allgemeine Färbung, das Aderungsmuster, den Strukturaufbau und die Oberflächenbeschaffenheit aussagekräftig zu sein. Es muss die allgemeine Farbvariation und Beschaffenheit des Natursteins aufzeigen, besagt jedoch nichts über die Einheitlichkeit der Farbe und Aderung zwischen dem Muster und der Lieferung. Das Vergleichsmuster ist dem Abnehmer als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und an ihn zu liefern, um bestimmte Charakteristika wie z. B. Adern, Flecken, Löcher in Travertin, Wurmlöcher in Marmor, kristalline 161 Adern und Rostflecken der angebotenen Materialien zu veranschaulichen. ANMERKUNG: Diese Charakteristika sollten nicht als Fehler oder als Grund für Zurückweisungen gewertet werden. Auf dem Probekörper sind der Name und die Adresse des Herstellers oder Lieferanten ebenso wie eine Kennzeichnung des Materials einschließlich des Handelsnamens, des petrographischen Namens, des Herkunftslandes und der Gewinnungsstätte anzugeben. Vergleichsmuster müssen außerdem die geforderte Oberflächenbeschaffenheit zeigen. Sämtliche Vergleiche der Probekörper mit dem Vergleichsmuster sind nach dem normativen Anhang D auszuführen. 2.6 Wasseraufnahme Falls es erforderlich ist, muss der Hersteller die Wasseraufnahme (in Masse-%) als den Höchstwert deklarieren, der bei der Prüfung von Einzelproben nach Anhang E zu erwarten ist. 2.7 Petrographische Beschreibung Der Hersteller muss eine petrographische Beschreibung liefern, die den petrographischen Namen der Gesteinsart nach dem normativen Anhang F enthält. 2.8 Chemische Oberflächenbehandlung Wenn das Produkt einer chemischen Oberflächenbehandlung unterzogen wurde, muss dies vom Hersteller / Lieferanten unter Nennung der Behandlung angegeben werden. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 Bordsteintypen Fase Bordstein mit Anlauf Bordstein ohne Anlauf Bordstein ohne Anlauf mit Fase Breitbord Flachbord r2 Rundbord Flachbord LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 162 8 5 Beispiel für Bordstein-Absenkung 30 15 12 r2 15 r2 120 15 120 Überfahrtstein Absenkstein rechts 15 x 20 cm bzw. 15 x 25 cm 30 Absenkstein links 15 120 Überfahrtstein Absenkstein rechts 15 15 12 120 Absenkstein links 163 Überfahrtstein LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 Bordsteine im Detail 30 270 30 150 150 100 100 300 250 250 143 150 150 7 30 150 300 180 180 Bordstein mit Anlauf „A1“ ca. Gewicht 195 kg/lfm Bordstein mit Anlauf „A2“ ca. Gewicht 120 kg/lfm Bordstein mit Anlauf „A3“ ca. Gewicht 85 kg/lfm 30 120 120 100 250 - 280 150 250 300 150 150 30 120 150 Bordstein mit Anlauf „A4“ ca. Gewicht 95 kg/lfm LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 150 Bordstein mit Anlauf „A5“ ca. Gewicht 110 kg/lfm Bordstein ohne Anlauf „B6“ ca. Gewicht 85 kg/lfm 164 8 5 120 120 2 118 2 140 300 250 - 280 Bordstein ohne Anlauf „B6“ ca. Gewicht 95 kg/lfm Bordstein ohne Anlauf „B6“ ca. Gewicht 95 kg/lfm Bordstein ohne Anlauf „B6“ mit Fase 2/2 ca. Gewicht 83 kg/lfm 150 150 r2 200 - 220 Rundbord „B6“ Form A ca. Gewicht 70 kg/lfm 200 - 220 r2 r2 Rundbord „B6“ Form A ca. Gewicht 89 kg/lfm 250 - 280 120 165 250 - 280 Fase Rundbogen „B6“ Form A ca. Gewicht 135 kg/lfm LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 180 60/80 180 200 - 220 250 - 280 250 - 280 r2 Breitbord „B6“ ca. Gewicht 136 kg/lfm Rundbord „B6“ Form A ca. Gewicht 140 kg/lfm Bordstein ohne Anlauf „B7“ ca. Gewicht 45 kg/lfm 10 15 10 10 10 25 25 25 15 20 25 Flachbord „F“ ca. Gewicht 135 kg/lfm LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN Flachbord „F10“ ca. Gewicht 130 kg/lfm 30 Flachbord „F15“ ca. Gewicht 200 kg/lfm