UNIVERSITÄT SZEGED Aktenzeichen

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UNIVERSITÄT SZEGED Aktenzeichen
UNIVERSITÄT SZEGED
MEDIZINISCHE FAKULTÄT
Aktenzeichen: …………………………………
Abgabefrist: 05. September 2014 (12.00 Uhr )
Erhaltsdatum: …………………………….
ANTRAG AUF KREDITÜBERTRAGUNG
Für Studenten des ersten Studienjahres im akademischen Jahr 2014/2015
Bitte ein Formular pro Fach verwenden!
Bitte lesen Sie die Rückseite, bevor Sie das Formular ausfüllen!
Name: …………………………………….……………… ETR-Benutzername: ….……………..…
Medizinische Fakultät
Jahr/ Semester: ……………
Datum: ……………………………………………...……. Unterschrift: ……………….…………………………………………………………………………………
Absolvierte(r) Kurs(e)
Institut (wo der Kurs absolviert wurde):
…………..…………………………..
………………………………………
Name des/der absolvierten Kurses/Kurse:
………………………………………
………………………………………
………………………………………
Zeit der Absolvierung:
…….....……Studienjahr, ……Semester
…….....……Studienjahr, ……Semester
…….....……Studienjahr, ……Semester
Prüfungsform*:
Bewertung(5)/Prakt.Note(5)/
Rigorosum/Kolloquium/Unterschrift
Sonstiges: ……………………………
Das zu anerkennende Unterrichtsfach
Name des Kurses:
………………………………………
………………………………………
Kode: AOK-KUN…………………………
AOK-KUN…………………………
Typ des Kurses*:
Obligatorisches Fach/ Obligatorisches Wahlfach/ Wahlfach/Kriteriumsfach
Prüfungsform*:
Bewertung(5)/Prakt.Note(5)/
Rigorosum/Kolloquium/Unterschrift
Sonstiges: ……………………………
Kreditpunkt(e): …….……………...
Ergebnis: ……………..………..
Kreditpunkt(e): ………………….
Vorschlag der für den Kurs zuständigen Person
Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses
- Die Übereinstimmung zwischen der Thematik - Die Kreditübertragung wird genehder/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des migt.*
zu anerkennenden Unterrichtsfaches beträgt min.
75%.
Die Kreditübertragung wird befürwortet*(siehe S.
2).
Ergebnis:……………………………….
- Die Kreditübertragung wird nicht befürwortet.*
Begründung:
 Die Thematik beträgt weniger als 75% der Anforderung der Universität Szeged
 Keine entsprechende eingereichte Unterlagen
 Das bereits absolvierte Studium ist verjährt
 Sonstiges:
……………………………………………………
………………………………
- Die Kreditübertragung soll mit folgenden Bedingungen genehmigt werden.*
(schriftliche Begründung)
- Die Kreditübertragung wird nicht
genehmigt*
- Die Kreditübertragung wird mit
folgenden Bedingungen genehmigt:*
Datum:…………………………
Datum:…………………………..
……………………………
Die für den Kurs zuständige Person
(Stempel des Institutes/Lehrstuhles)
vom Student auszufüllen
*Betreffendes bitte unterstreichen
vom Student auszufüllen
*Betreffendes bitte unterstreichen
* Betreffendes bitte unterstreichen
……………………………
Dr. Mária Dux
Vorsitzende des Kreditübertragungsausschusses
* Betreffendes bitte unterstreichen
• Obligatorische Unterlagen: 1. beglaubigte Kopie des Zeugnisses, aufgrund dessen die Kreditübertragung beantragt wird
2. Kursbeschreibung: entweder muss sie vom Internet heruntergeladen sein (bitte die genaue Web-Adresse angeben) oder von dem jeweiligen Institut ausgelieferte und beglaubigte Kursbeschreibung
3. Bewertungssystems, aufgrund dessen der eingereichte Nachweis ausgestellt wurde
Merkblatt zur Kreditübertragung
1. Auf Grund des erfolgreich absolvierten Kurses/Faches, welcher/welches während des vorherigen Studiums abgelegt wurde, können Studierende im Kredit-Punkte-System eine Kreditübertragung (Befreiung) in den im Studienablauf angekündigten Fächern der Fakultät beantragen.
2. Kreditübertragung kann nur in dem Falle genehmigt werden, wenn die Übereinstimmung
zwischen der Thematik der/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des zu anerkennenden
Faches min. 75% beträgt.
3. Die ausgefüllten Anträge zusammen mit den weiteren Unterlagen (Nachweise) können bis
zum 05. September 2014, (12.00 Uhr) im Sekretariat für ausländische Studenten eingereicht
werden.
Die Studierenden haben am Unterricht teilzunehmen, solange der endgültige Beschluss von
dem Kreditübertragungsausschuss getroffen wird.
4. Das Sekretariat für ausländische Studenten leitet die Anträge an die jeweiligen Institute,
Lehrstühle weiter, die auf Grund des Vergleichs der/des vorher absolvierten Kurse(s) und des
zu anerkennenden Faches dem Kreditübertragungsausschuss einen Vorschlag zum Antrag
machen.
5. Der Kreditübertragungsausschuss fasst einen endgültigen Beschluss.
6. Einspruch gegen den Beschluss kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15
Tagen nach der Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses erhoben werden.
7. Der Kreditpunktwert der anerkannten Studienleistung ist mit dem Kreditpunktwert des absolvierten Faches gleichwertig, aber die erzielte Note kann nicht verbessert werden.
8. Der Beschluss des Kreditübertragungsausschusses wird in das ETR und Studienbuch vom
Sekretariat für ausländische Studenten eingetragen.
9. Die früher erzielte Note wird auf Grund des Bewertungssysstem der Universität Szeged
umgerechnet.
10. Unvollständige Anträge werden vom Kreditübertragungsausschuss nicht akzeptiert.
11. Zur Beachtung: Die Genehmigung der Kreditübertragung bedeutet keine Minderung der
Studiengebühren.
Dr. Mária Dux m.e.H.
Vorsitzende des Kreditübertragungsausschusses