UNIVERSITÄT SZEGED Aktenzeichen
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UNIVERSITÄT SZEGED Aktenzeichen
UNIVERSITÄT SZEGED MEDIZINISCHE FAKULTÄT Aktenzeichen: ………………………………… Abgabefrist: 05. September 2014 (12.00 Uhr ) Erhaltsdatum: ……………………………. ANTRAG AUF KREDITÜBERTRAGUNG Für Studenten des ersten Studienjahres im akademischen Jahr 2014/2015 Bitte ein Formular pro Fach verwenden! Bitte lesen Sie die Rückseite, bevor Sie das Formular ausfüllen! Name: …………………………………….……………… ETR-Benutzername: ….……………..… Medizinische Fakultät Jahr/ Semester: …………… Datum: ……………………………………………...……. Unterschrift: ……………….………………………………………………………………………………… Absolvierte(r) Kurs(e) Institut (wo der Kurs absolviert wurde): …………..………………………….. ……………………………………… Name des/der absolvierten Kurses/Kurse: ……………………………………… ……………………………………… ……………………………………… Zeit der Absolvierung: …….....……Studienjahr, ……Semester …….....……Studienjahr, ……Semester …….....……Studienjahr, ……Semester Prüfungsform*: Bewertung(5)/Prakt.Note(5)/ Rigorosum/Kolloquium/Unterschrift Sonstiges: …………………………… Das zu anerkennende Unterrichtsfach Name des Kurses: ……………………………………… ……………………………………… Kode: AOK-KUN………………………… AOK-KUN………………………… Typ des Kurses*: Obligatorisches Fach/ Obligatorisches Wahlfach/ Wahlfach/Kriteriumsfach Prüfungsform*: Bewertung(5)/Prakt.Note(5)/ Rigorosum/Kolloquium/Unterschrift Sonstiges: …………………………… Kreditpunkt(e): …….……………... Ergebnis: ……………..……….. Kreditpunkt(e): …………………. Vorschlag der für den Kurs zuständigen Person Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses - Die Übereinstimmung zwischen der Thematik - Die Kreditübertragung wird genehder/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des migt.* zu anerkennenden Unterrichtsfaches beträgt min. 75%. Die Kreditübertragung wird befürwortet*(siehe S. 2). Ergebnis:………………………………. - Die Kreditübertragung wird nicht befürwortet.* Begründung: Die Thematik beträgt weniger als 75% der Anforderung der Universität Szeged Keine entsprechende eingereichte Unterlagen Das bereits absolvierte Studium ist verjährt Sonstiges: …………………………………………………… ……………………………… - Die Kreditübertragung soll mit folgenden Bedingungen genehmigt werden.* (schriftliche Begründung) - Die Kreditübertragung wird nicht genehmigt* - Die Kreditübertragung wird mit folgenden Bedingungen genehmigt:* Datum:………………………… Datum:………………………….. …………………………… Die für den Kurs zuständige Person (Stempel des Institutes/Lehrstuhles) vom Student auszufüllen *Betreffendes bitte unterstreichen vom Student auszufüllen *Betreffendes bitte unterstreichen * Betreffendes bitte unterstreichen …………………………… Dr. Mária Dux Vorsitzende des Kreditübertragungsausschusses * Betreffendes bitte unterstreichen • Obligatorische Unterlagen: 1. beglaubigte Kopie des Zeugnisses, aufgrund dessen die Kreditübertragung beantragt wird 2. Kursbeschreibung: entweder muss sie vom Internet heruntergeladen sein (bitte die genaue Web-Adresse angeben) oder von dem jeweiligen Institut ausgelieferte und beglaubigte Kursbeschreibung 3. Bewertungssystems, aufgrund dessen der eingereichte Nachweis ausgestellt wurde Merkblatt zur Kreditübertragung 1. Auf Grund des erfolgreich absolvierten Kurses/Faches, welcher/welches während des vorherigen Studiums abgelegt wurde, können Studierende im Kredit-Punkte-System eine Kreditübertragung (Befreiung) in den im Studienablauf angekündigten Fächern der Fakultät beantragen. 2. Kreditübertragung kann nur in dem Falle genehmigt werden, wenn die Übereinstimmung zwischen der Thematik der/des absolvierten Kurse(s) und der Thematik des zu anerkennenden Faches min. 75% beträgt. 3. Die ausgefüllten Anträge zusammen mit den weiteren Unterlagen (Nachweise) können bis zum 05. September 2014, (12.00 Uhr) im Sekretariat für ausländische Studenten eingereicht werden. Die Studierenden haben am Unterricht teilzunehmen, solange der endgültige Beschluss von dem Kreditübertragungsausschuss getroffen wird. 4. Das Sekretariat für ausländische Studenten leitet die Anträge an die jeweiligen Institute, Lehrstühle weiter, die auf Grund des Vergleichs der/des vorher absolvierten Kurse(s) und des zu anerkennenden Faches dem Kreditübertragungsausschuss einen Vorschlag zum Antrag machen. 5. Der Kreditübertragungsausschuss fasst einen endgültigen Beschluss. 6. Einspruch gegen den Beschluss kann mit entsprechenden Dokumenten innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung des Kreditübertragungsausschusses erhoben werden. 7. Der Kreditpunktwert der anerkannten Studienleistung ist mit dem Kreditpunktwert des absolvierten Faches gleichwertig, aber die erzielte Note kann nicht verbessert werden. 8. Der Beschluss des Kreditübertragungsausschusses wird in das ETR und Studienbuch vom Sekretariat für ausländische Studenten eingetragen. 9. Die früher erzielte Note wird auf Grund des Bewertungssysstem der Universität Szeged umgerechnet. 10. Unvollständige Anträge werden vom Kreditübertragungsausschuss nicht akzeptiert. 11. Zur Beachtung: Die Genehmigung der Kreditübertragung bedeutet keine Minderung der Studiengebühren. Dr. Mária Dux m.e.H. Vorsitzende des Kreditübertragungsausschusses