…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering

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…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering
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5. Juli 2007 GA
A
…aus dem Rathaus
Amtliches Mitteilungsblatt 27/07
Senioren- und
Behindertennachmittag
des Volksfestes Unterpfaffenhofen am 16. Juli
Sehr geehrte Bürgerinnen
und Bürger,
der Senioren- und Behindertennachmittag des Volksfestes Unterpfaffenhofen findet in diesem Jahr am
Montag, 16. Juli, ab 14.30 Uhr
gemeinsam für die Ortsteile Germering und Unterpfaffenhofen statt. Ab
diesem Zeitpunkt spielt für Sie die
Blaskapelle der Freiwilligen Feuerwehr Unterpfaffenhofen. Wir laden
alle Bürgerinnen und Bürger, die
heuer ihren 70. Geburtstag feiern
konnten oder können und die bereits
älter sind sowie die Bürgerinnen und
Bürger deren Erwerbsfähigkeit um
mindestens 50 % oder mehr gemindert ist, herzlich zu dieser Veranstaltung ein.Die Besucherinnen und
Besucher erhalten einen Verzehrgutschein im Wert von 2,50 Euro für
ein Essen ihrer Wahl. Ferner erhalten sie einen Getränkegutschein im
Wert von 2,50 Euro, der jedoch nur
gültig ist, wenn ein Liter Bier oder
ein Liter alkoholfreies Getränk
abgenommen wird. Die Gutscheine
werden heuer erstmals bereits in der
Zeit ab 12 Uhr am Haupteingang
des Festzeltes ausgegeben und können nur an diesem Tag eingelöst
werden. Es besteht für Sie somit die
Möglichkeit Ihr Mittagessen im
Festzelt einzunehmen. Die Ausgabe
erfolgt bis 17 Uhr. Die Gutscheine
für die Menschen mit Behinderung
gelten während der gesamten Dauer
des Volksfestes und werden auch im
Mehrgenerationenhaus „Zenja“ in
der Planegger Straße 9 (Stadtverwaltung, Amt für Jugend, Familie,
Senioren und soziale Angelegenheiten), 1. Stock, Zi. 106, 107, 108
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 8 bis
12 Uhr und Montag von 14–18 Uhr)
ausgegeben. Bitte bringen Sie Ihren
Personalausweis und den Schwerbehindertenausweis mit. Es verkehrt
wieder eine kostenlose Sonderbuslinie zum Volksfestplatz, entsprechend den nachstehenden Fahrplänen. Für Menschen mit Behinderung kann ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt werden. Fahrtanmeldungen werden bis spätestens Mittwoch, 11. Juli, telefonisch unter der
Rufnummer 089/89419-240 (Frau
Fürbacher) erbeten.
Wir wünschen einen vergnüglichen
Nachmittag auf dem Volksfest
Unterpfaffenhofen und würden uns
sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Dr. Peter Braun
Oberbürgermeister
Friedl Off
Sozialreferentin
Herbert Sedlmeier
Volksfestreferent
Jochen Mörz
Festwirt
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
wegen des Aufbaus des Volksfestes auf dem Volksfestplatz muss
der am Samstag, 7. Juli, stattfindende Flohmarkt ersatzlos
entfallen. Der nächste Flohmarkt
findet dann wieder am Samstag,
4. August, statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und
freundliche Beachtung.
Dr. Peter Braun,
Oberbürgermeister
■
Selbsthilfegruppe
O.A.S.E.
Die neue Selbsthilfegruppe für
Menschen mit psychischen Erkrankungen „O.A.S.E.“(Offenen Austausch sicher erleben) trifft sich am
Mittwoch, 11. Juli, um 19 Uhr in
der Zweigstelle der Germeringer
Insel, Leipziger Straße 8. Geplant
ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung. Fachlich begleitet wird
die Gruppe von der Dipl. Sozialpädagogin Heike Frank vom Sozialpsychatrischen Dienst der Caritas. Die Gruppe wird von einer
Betroffenen geleitet.
Weitere Informationen und Anmeldung nur über die Selbsthilfekontaktstelle der Germeringer Insel,
Monique Braun, Planegger Straße
9, Tel. 089/8405358, [email protected]
Anita Schindler,
■ Leiterin der Germeringer Insel ■
Begegnung der Kulturen
Internationales Fest am Freitag, 13. Juli
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um das Miteinander der Germeringer Bürgerinnen und Bürger
unterschiedlichster Nationalität
und das gegenseitige Verständnis
zu fördern, wollen wir auch heuer
wieder ein großes internationales
Fest unter dem Motto Begegnung
der Kulturen feiern. Es findet am
Freitag, 13. Juli, von 18.30 bis
22.30 Uhr im Festzelt auf dem
Volksfestplatz statt.
Zur Unterhaltung spielt die Gruppe „Gagun“ der Kreismusikschule. Lateinamerikanische bzw.
mexikanische Folklore bieten die
Gruppen „Las Adelitas“ und
„Hermanos“. Außerdem treten
eine ungarische und eine türkische Folkloregruppe auf. Für Ihr
leibliches Wohl ist mit dem Verkauf von verschiedenen internationalen und deutschen Speisen
und Getränken gesorgt.
Wieder mit dabei sind der
Deutsch-Ungarische Verein, der
Deutsch-Französiche Verein, die
Germeringer Fraueninitiative
GeFI, der Türkisch-Islamische
Kulturverein und der Arbeitskreis
Flohmarkt entfällt
Asyl. Um dem Abend einen
internationalen Rahmen zu
geben, würden wir uns freuen,
wenn Sie, soweit vorhanden, in
Ihrer nationalen Tracht bzw.
Ihrer landestypischen Kleidung
kommen könnten.
Wir werden ein kleines Dankeschön für Sie bereithalten.
Auch wollen wir zeigen, wie
viele verschiedene Nationalitäten
in Germering leben. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Tisch bzw.
Platz mit einer Fahne (klein, groß
oder zum Beispiel von Hand
gemalt) Ihres Landes zu dekorieren.
Wir laden alle deutschen und
ausländischen Bürgerinnen und
Bürger herzlich zu dieser Veranstaltung ein und freuen uns auf
ein gelungenes Fest.
Der Eintritt zu dieser
Veranstaltung ist frei!
Dr. Peter Braun
Oberbürgermeister
Fereschteh
Erschadi-Zimmermann
Partnerschafts- und
Ausländerreferentin
■
Verlegung des
Wochenmarktes
Angstselbsthilfegruppe
plant zweite Gruppe
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
vom 14. Juli bis 23. Juli findet
das diesjährige Volksfest auf
dem Volksfestplatz statt. Aus
diesem Anlass sehen wir uns
leider gezwungen wegen des
Aufbaus und der Durchführung
des Volksfestes, den Wochenmarkt am Mittwoch, 4. Juli,
11. Juli und 18. Juli sowie 25.
Juli vom Volksfestplatz auf
dem Marktplatz vor der
Stadthalle zu verlegen. Wir
hoffen, dass Ihnen hierdurch
keine Unannehmlichkeiten entstehen und bitten um Ihr Verständnis.
Dr. Peter Braun,
Oberbürgermeister
■
Die Germeringer Angstselbsthilfe
soll Anlaufstation für Menschen
sein, die unter ihren Ängsten leiden
und bereit sind, mit anderen Betroffenen aktiv an ihren Ängsten zu
arbeiten. Darüber hinaus versteht
sich die Germeringer Angstselbsthilfe als Bezugspunkt für Menschen,
die aufgrund ihrer Angst in die Isolation geraten sind und diesen Teufelskreis durchbrechen wollen. Auf
Grund der großen Nachfrage ist eine
neue Gruppe geplant. Sollten Sie
Interesse an dieser Gruppe haben,
so nehmen Sie Kontakt auf mit:
GASH, Stephan Seidel, Tel:
08446/929623, Kontaktzeiten: Montag 18–20 Uhr, Mittwoch 15–16
Uhr Email: [email protected]
Anita Schindler,
Leiterin der Germeringer Insel
■
Öffentliche Zustellung an die
Eigentümer der Grundstücke
Fl.-Nrn. 544/14, 544/65, 544/66,
544/67, 544/12, 544/2, 549/4,
549/3, 548/1, 544/4, 544/3, 543/4
der Gemarkung Unterpfaffenhofen
Die Nachbarausfertigungen gemäß
Art. 71 Abs. 1 Satz 6 der Bayer.
Bauordnung (BayBO) des Baugenehmigungsbescheides der Stadt
Germering, BV.-Nr. 35/2006, vom
27.06.2007, wegen Nutzungsänderung zur Errichtung einer gewerblichen Sportanlage für Billard u.
Dart mit einer Sportgaststätte auf
dem Grundstück Fl.Nr. 548/3.0 der
Gemarkung Unterpfaffenhofen,
Planegger Straße 7-9, werden hierFlohmarkt im Mehr- mit an die Eigentümer der o.g.
gemäß Art.
generationenhaus Nachbargrundstücke
71 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch
Zu einem Flohmarkt im Mehrgene- öffentliche Bekanntmachung im
rationenhaus „Zenja“ am Samstag, Amtsblatt der Stadt Germering
21. Juli, von 11–16 Uhr, in der Pla- zugestellt.
negger Straße 9, laden die im Haus
ansässigen Organisationen ein: der Der Baugenehmigungsbescheid
Sozialdienst Germering, die Arbei- vom 27.06.2007 ist Bestandteil
terwohlfahrt Germering, die Stadt dieser Veröffentlichung:
Germering Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, die Ger- Die Große Kreisstadt Germering
meringer Insel und die buss-Kinder erlässt folgenden Bescheid: Dem
e.V. Die Flohmarkt-Stände finden Antragsteller wird die bauaufsichtSie im Freien in den „Zenja“-Arka- liche Genehmigung für o.g. Vorhaden und im Foyer des Hauses im ben erteilt.
Erdgeschoss. Angeboten wird ein
buntes Sortiment an Waren für Rechtsbehelfsbelehrung
Jung und Alt: Geschirr, Einrich- Gegen diesen Bescheid kann innertungsgegenstände, Bücher, Schall- halb eines Monats nach seiner
platten, Spielzeug, Kleidung für Bekanntgabe Widerspruch erhoben
Kinder und Erwachsene und vieles werden. Der Widerspruch ist
andere. Die im „Zenja“ ansässigen schriftlich oder zur Niederschrift
Geschäfte und das Bistro haben bei der Großen Kreisstadt Germeebenfalls geöffnet und bieten so ring, Rathausplatz 1, 82110 Germanch günstigen Artikel an. Auch mering, einzulegen.
für das leibliche Wohl ist bestens Die Frist ist auch gewahrt, wenn
gesorgt. Mit dem Erlös aus dem der Widerspruch rechtzeitig bei der
Flohmarkt-Verkauf unterstützen Regierung von Oberbayern eingedie Träger des Mehrgenerationen- legt wird.
hauses „Zenja“ soziale Projekte in Sollte über den Widerspruch ohne
zureichenden Grund in angemesseGermering.
ner Frist sachlich nicht entschieden
Anita Schindler,
Leiterin der Germeringer Insel ■ werden, so kann Klage beim
Bayerischen Verwaltungsgericht
München schriftlich (Postfach 200
543, 80005 München) oder zur
Niederschrift (Bayerstr. 30, 80335
München) des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden. Die Klage kann
nicht vor Ablauf von drei Monaten
seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer wenn
wegen besonderer Umstände des
Falles eine kürzere Frist geboten
ist.
Sie können auch beim Bayer. Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München, Antrag
auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen (§ 80
Abs. 5 VwGO).
Die Klage muss den Kläger, die
Beklagte (Große Kreisstadt Germering) und den Streitgegenstand
bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden. Der
Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Zusatz:
Der Bescheid vom 27.06.2007,
einschließlich der genehmigten
Pläne, kann bei der Stadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer
403, Rathausplatz 1, 82110 Germering während der Parteiverkehrszeiten (Montag 8.00 – 12.00
und 14.00 – 18.00 Uhr, Dienstag,
Donnerstag und Freitag von 8.00 –
12.00 Uhr) eingesehen werden.
Mit dem Tag der Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Germering
gilt die Zustellung als bewirkt (Art.
71 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d.h., ab
diesem Zeitpunkt läuft die Widerspruchsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Hirschfeld