…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering
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…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering
4 5. Juli 2007 GA A …aus dem Rathaus Amtliches Mitteilungsblatt 27/07 Senioren- und Behindertennachmittag des Volksfestes Unterpfaffenhofen am 16. Juli Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Senioren- und Behindertennachmittag des Volksfestes Unterpfaffenhofen findet in diesem Jahr am Montag, 16. Juli, ab 14.30 Uhr gemeinsam für die Ortsteile Germering und Unterpfaffenhofen statt. Ab diesem Zeitpunkt spielt für Sie die Blaskapelle der Freiwilligen Feuerwehr Unterpfaffenhofen. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger, die heuer ihren 70. Geburtstag feiern konnten oder können und die bereits älter sind sowie die Bürgerinnen und Bürger deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % oder mehr gemindert ist, herzlich zu dieser Veranstaltung ein.Die Besucherinnen und Besucher erhalten einen Verzehrgutschein im Wert von 2,50 Euro für ein Essen ihrer Wahl. Ferner erhalten sie einen Getränkegutschein im Wert von 2,50 Euro, der jedoch nur gültig ist, wenn ein Liter Bier oder ein Liter alkoholfreies Getränk abgenommen wird. Die Gutscheine werden heuer erstmals bereits in der Zeit ab 12 Uhr am Haupteingang des Festzeltes ausgegeben und können nur an diesem Tag eingelöst werden. Es besteht für Sie somit die Möglichkeit Ihr Mittagessen im Festzelt einzunehmen. Die Ausgabe erfolgt bis 17 Uhr. Die Gutscheine für die Menschen mit Behinderung gelten während der gesamten Dauer des Volksfestes und werden auch im Mehrgenerationenhaus „Zenja“ in der Planegger Straße 9 (Stadtverwaltung, Amt für Jugend, Familie, Senioren und soziale Angelegenheiten), 1. Stock, Zi. 106, 107, 108 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag von 14–18 Uhr) ausgegeben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und den Schwerbehindertenausweis mit. Es verkehrt wieder eine kostenlose Sonderbuslinie zum Volksfestplatz, entsprechend den nachstehenden Fahrplänen. Für Menschen mit Behinderung kann ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt werden. Fahrtanmeldungen werden bis spätestens Mittwoch, 11. Juli, telefonisch unter der Rufnummer 089/89419-240 (Frau Fürbacher) erbeten. Wir wünschen einen vergnüglichen Nachmittag auf dem Volksfest Unterpfaffenhofen und würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Dr. Peter Braun Oberbürgermeister Friedl Off Sozialreferentin Herbert Sedlmeier Volksfestreferent Jochen Mörz Festwirt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wegen des Aufbaus des Volksfestes auf dem Volksfestplatz muss der am Samstag, 7. Juli, stattfindende Flohmarkt ersatzlos entfallen. Der nächste Flohmarkt findet dann wieder am Samstag, 4. August, statt. Wir bitten um Ihr Verständnis und freundliche Beachtung. Dr. Peter Braun, Oberbürgermeister ■ Selbsthilfegruppe O.A.S.E. Die neue Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischen Erkrankungen „O.A.S.E.“(Offenen Austausch sicher erleben) trifft sich am Mittwoch, 11. Juli, um 19 Uhr in der Zweigstelle der Germeringer Insel, Leipziger Straße 8. Geplant ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung. Fachlich begleitet wird die Gruppe von der Dipl. Sozialpädagogin Heike Frank vom Sozialpsychatrischen Dienst der Caritas. Die Gruppe wird von einer Betroffenen geleitet. Weitere Informationen und Anmeldung nur über die Selbsthilfekontaktstelle der Germeringer Insel, Monique Braun, Planegger Straße 9, Tel. 089/8405358, [email protected] Anita Schindler, ■ Leiterin der Germeringer Insel ■ Begegnung der Kulturen Internationales Fest am Freitag, 13. Juli Liebe Bürgerinnen und Bürger, um das Miteinander der Germeringer Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichster Nationalität und das gegenseitige Verständnis zu fördern, wollen wir auch heuer wieder ein großes internationales Fest unter dem Motto Begegnung der Kulturen feiern. Es findet am Freitag, 13. Juli, von 18.30 bis 22.30 Uhr im Festzelt auf dem Volksfestplatz statt. Zur Unterhaltung spielt die Gruppe „Gagun“ der Kreismusikschule. Lateinamerikanische bzw. mexikanische Folklore bieten die Gruppen „Las Adelitas“ und „Hermanos“. Außerdem treten eine ungarische und eine türkische Folkloregruppe auf. Für Ihr leibliches Wohl ist mit dem Verkauf von verschiedenen internationalen und deutschen Speisen und Getränken gesorgt. Wieder mit dabei sind der Deutsch-Ungarische Verein, der Deutsch-Französiche Verein, die Germeringer Fraueninitiative GeFI, der Türkisch-Islamische Kulturverein und der Arbeitskreis Flohmarkt entfällt Asyl. Um dem Abend einen internationalen Rahmen zu geben, würden wir uns freuen, wenn Sie, soweit vorhanden, in Ihrer nationalen Tracht bzw. Ihrer landestypischen Kleidung kommen könnten. Wir werden ein kleines Dankeschön für Sie bereithalten. Auch wollen wir zeigen, wie viele verschiedene Nationalitäten in Germering leben. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Tisch bzw. Platz mit einer Fahne (klein, groß oder zum Beispiel von Hand gemalt) Ihres Landes zu dekorieren. Wir laden alle deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Veranstaltung ein und freuen uns auf ein gelungenes Fest. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei! Dr. Peter Braun Oberbürgermeister Fereschteh Erschadi-Zimmermann Partnerschafts- und Ausländerreferentin ■ Verlegung des Wochenmarktes Angstselbsthilfegruppe plant zweite Gruppe Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vom 14. Juli bis 23. Juli findet das diesjährige Volksfest auf dem Volksfestplatz statt. Aus diesem Anlass sehen wir uns leider gezwungen wegen des Aufbaus und der Durchführung des Volksfestes, den Wochenmarkt am Mittwoch, 4. Juli, 11. Juli und 18. Juli sowie 25. Juli vom Volksfestplatz auf dem Marktplatz vor der Stadthalle zu verlegen. Wir hoffen, dass Ihnen hierdurch keine Unannehmlichkeiten entstehen und bitten um Ihr Verständnis. Dr. Peter Braun, Oberbürgermeister ■ Die Germeringer Angstselbsthilfe soll Anlaufstation für Menschen sein, die unter ihren Ängsten leiden und bereit sind, mit anderen Betroffenen aktiv an ihren Ängsten zu arbeiten. Darüber hinaus versteht sich die Germeringer Angstselbsthilfe als Bezugspunkt für Menschen, die aufgrund ihrer Angst in die Isolation geraten sind und diesen Teufelskreis durchbrechen wollen. Auf Grund der großen Nachfrage ist eine neue Gruppe geplant. Sollten Sie Interesse an dieser Gruppe haben, so nehmen Sie Kontakt auf mit: GASH, Stephan Seidel, Tel: 08446/929623, Kontaktzeiten: Montag 18–20 Uhr, Mittwoch 15–16 Uhr Email: [email protected] Anita Schindler, Leiterin der Germeringer Insel ■ Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 544/14, 544/65, 544/66, 544/67, 544/12, 544/2, 549/4, 549/3, 548/1, 544/4, 544/3, 543/4 der Gemarkung Unterpfaffenhofen Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 71 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Baugenehmigungsbescheides der Stadt Germering, BV.-Nr. 35/2006, vom 27.06.2007, wegen Nutzungsänderung zur Errichtung einer gewerblichen Sportanlage für Billard u. Dart mit einer Sportgaststätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 548/3.0 der Gemarkung Unterpfaffenhofen, Planegger Straße 7-9, werden hierFlohmarkt im Mehr- mit an die Eigentümer der o.g. gemäß Art. generationenhaus Nachbargrundstücke 71 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch Zu einem Flohmarkt im Mehrgene- öffentliche Bekanntmachung im rationenhaus „Zenja“ am Samstag, Amtsblatt der Stadt Germering 21. Juli, von 11–16 Uhr, in der Pla- zugestellt. negger Straße 9, laden die im Haus ansässigen Organisationen ein: der Der Baugenehmigungsbescheid Sozialdienst Germering, die Arbei- vom 27.06.2007 ist Bestandteil terwohlfahrt Germering, die Stadt dieser Veröffentlichung: Germering Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, die Ger- Die Große Kreisstadt Germering meringer Insel und die buss-Kinder erlässt folgenden Bescheid: Dem e.V. Die Flohmarkt-Stände finden Antragsteller wird die bauaufsichtSie im Freien in den „Zenja“-Arka- liche Genehmigung für o.g. Vorhaden und im Foyer des Hauses im ben erteilt. Erdgeschoss. Angeboten wird ein buntes Sortiment an Waren für Rechtsbehelfsbelehrung Jung und Alt: Geschirr, Einrich- Gegen diesen Bescheid kann innertungsgegenstände, Bücher, Schall- halb eines Monats nach seiner platten, Spielzeug, Kleidung für Bekanntgabe Widerspruch erhoben Kinder und Erwachsene und vieles werden. Der Widerspruch ist andere. Die im „Zenja“ ansässigen schriftlich oder zur Niederschrift Geschäfte und das Bistro haben bei der Großen Kreisstadt Germeebenfalls geöffnet und bieten so ring, Rathausplatz 1, 82110 Germanch günstigen Artikel an. Auch mering, einzulegen. für das leibliche Wohl ist bestens Die Frist ist auch gewahrt, wenn gesorgt. Mit dem Erlös aus dem der Widerspruch rechtzeitig bei der Flohmarkt-Verkauf unterstützen Regierung von Oberbayern eingedie Träger des Mehrgenerationen- legt wird. hauses „Zenja“ soziale Projekte in Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemesseGermering. ner Frist sachlich nicht entschieden Anita Schindler, Leiterin der Germeringer Insel ■ werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München schriftlich (Postfach 200 543, 80005 München) oder zur Niederschrift (Bayerstr. 30, 80335 München) des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie können auch beim Bayer. Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Große Kreisstadt Germering) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Zusatz: Der Bescheid vom 27.06.2007, einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Stadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering während der Parteiverkehrszeiten (Montag 8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germering gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 71 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d.h., ab diesem Zeitpunkt läuft die Widerspruchsfrist. Mit freundlichen Grüßen Hirschfeld