Untitled - Kreis Viersen
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Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Viersen Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 Allgemeines Gesetzliche Grundlage Aufgaben Seite Seite 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Beschreibung des Kreises Raumordnung und strukturelle Situation des Kreises Fläche und Einwohner Topographie und Landschaft Verkehrsverhältnisse Gefahrenschwerpunkte Seite 6 Seite 7 Seite 9 Seite 9 Seite 10 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 Leitstelle des Kreises Allgemeines Einrichtung und Betrieb Aufgaben, Einsatzzahlen Personelle Besetzung Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner Kosten der Leitstelle Einführung eines Qualitätsmanagements Umstellung auf BOS-Digitalfunk Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 11 12 13 14 17 18 19 19 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Eintreffzeiten/Hilfsfrist Allgemeines Planerische Hilfsfrist Grundlagen in NRW Umsetzung auf das Kreisgebiet Viersen Forderungen aus der Rechtsprechung Zielerreichungsgrad im westl. Kreisgebiet Hilfsfristen im Krankentransport Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 20 20 20 21 21 22 22 5. 5.1 5.2 5.3 Rettungswachen Allgemeines Zahl und Einrichtung von Rettungswachen Einsatzzahlen/-entwicklung Seite 23 Seite 23 Seite 24 6. Ausstattung mit Krankenkraftwagen Seite 25 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 Krankentransport im Kreisgebiet Auswirkung gesetzlicher Änderungen Forderungen der Kostenträger Gutachten zur Situation des Krankentransportes Neuorganisation des Krankentransportes Seite Seite Seite Seite Seite 27 27 27 28 28 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 Rettungswachen und Notarztdienst im Kreisgebiet Rettungswache Kempen Rettungswache Nettetal Rettungswache Schwalmtal Rettungswache Viersen Rettungswache Willich Notarztdienst Tönisvorst Seite Seite Seite Seite Seite Seite 30 32 34 36 38 39 4 4 2 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Kosten Gebührenfestsetzung Kalkulatorische Kosten Bewertung von Fehleinsätzen Einnahmeausfälle durch NL Kosten der Rettungswachen je Einwohner und Einsatz Seite Seite Seite Seite Seite 10. Abschreibung und Verzinsung Seite 43 11. 11.1 11.2 11.3 11.4 Notarztdienst Krankenhäuser im Kreisgebiet Gestellung von Notärzten Rendezvous-System Zentraler Krankenbettennachweis Seite Seite Seite Seite 44 44 45 45 12. 12.1 12.2 12.2 12.4 12.5 12.6 Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes Allgemeines Leitende Notarztgruppe Schnelleinsatzgruppen Notfallseelsorge Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Seite Seite Seite Seite Seite Seite 47 47 47 47 48 48 13. Luftrettungsdienst Seite 50 14. Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen, Unternehmen Seite 52 15. Aus- und Fortbildung Seite 53 16. Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen, Abrechungsverfahren Seite 54 17. Grenzüberschreitender Rettungsdienst Seite 55 18. Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten Seite 56 19. Ansprechpartner Seite 57 20. Anlagen • Ortsteilbewertung des Kreisgebietes´ • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ • Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW) • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt Viersen über die Übertragung der Teilaufgabe Krankentransport auf den Kreis 41 41 41 42 42 3 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 1. Allgemeines 1.1 Gesetzliche Grundlage Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW. S. 750), geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GV.NRW S. 750), geändert durch Artikel 17 des 1. Modernisierungsgesetzes NRW vom 15.06.1999 (GV.NRW. Nr. 27 vom 30.07.1999), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 750, 793) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. In Rettungsdienstbedarfsplänen (§ 12 RettG NRW) legen die Kreise und kreisfreien Städte die Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge fest. 1.1.2 Die Bedarfsplanung des Kreises für den Rettungsdienst wurde erstmalig im Bedarfsplan vom 01.01.1978 dargestellt. Sie wurde in den Rettungsdienstbedarfsplänen von 1988 bis 2002 fortgeschrieben. Der derzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 23.03.2006 (Stand 01.04.2006) beschlossen und die Geltungsdauer zuletzt bis zum 31.12.2010 verlängert. Gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung • • • • • • der Träger von Rettungswachen der Hilfsorganisationen der sonstigen Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen der Verbände der Krankenkassen des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften der örtlichen Gesundheitskonferenz zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, fortzuschreiben. 1.1.3 Der Bedarfsplan des Kreises orientierte sich von Beginn an am „Bericht und Plan der Landesregierung NRW zum Rettungswesen in NRW“ vom 22.04.1975 und dem Musterbedarfsplan der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF). Diese Gliederung wurde für die Fortschreibung bzw. Neufassung des Bedarfsplans jeweils grundsätzlich beibehalten. 1.2 Aufgaben 1.2.1 Die Aufgabe der Notfallrettung umfasst • • • die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und den Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus von Notfallpatientinnen und –patienten, die sich infolge von Verletzungen, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. 4 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Der Verantwortungs- und Versorgungsauftrag des öffentlichen Rettungsdienstes umfasst dabei alle Organisationsabläufe und medizinischen Maßnahmen zwischen dem Eingang einer Notfallmeldung in der Kreisleitstelle und der Übergabe der Notfallpatienten an das zur Weiterversorgung geeignete Krankenhaus. Zur Notfallrettung zählt auch die Beförderung von erstversorgten Patienten zu Diagnose- und anderen geeigneten Behandlungseinrichtungen. 1.2.2 Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken, verletzten und sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern. Sogenannte Krankenfahrten oder die Beförderung von Patienten, die keiner fachlichen Betreuung bedürfen, sind dagegen nicht Aufgabe des Rettungsdienstes. 5 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 2. Beschreibung des Kreises 2.1 Raumordnung und strukturelle Situation des Kreises 2.1.1 Mit 301.815 Einwohnern (Stand: 31.12.2009) gehört der Kreis Viersen zwar nicht zu den bevölkerungsstärksten Kreisen des Landes NRW, doch ist er mit rd. 536 Einwohnern pro qkm als verhältnismäßig stark verdichtet zu bezeichnen. Im Vergleich der Kreise des Bundesgebietes ist der Kreis Viersen dem siedlungsstrukturellen Gebietstyp eines „hochverdichteten Kreises in Regionen mit großen Verdichtungsräumen“ (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) zuzuordnen. Der vergleichsweise hohe Verdichtungsgrad und letztlich die Struktur des Kreises sind auf seine besondere Lage am Rande des Rhein-Ruhr-Ballungsraumes zurückzuführen, insbesondere auf die unmittelbare Nachbarschaft der Oberzentren Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf, zu denen starke funktionelle Verflechtungen bestehen. Gebietskarte des Kreises Viersen Kreis Wesel Kreis Kleve Tönisberg St.-Hubert Schm albroic h Stadt Krefeld Kempen Grefrath Leuth Hinsbec k Oedt St.-Tönis Köngreic h der Niederlande Kaldenkirc hen Vorst Lobberic h Breyell Süchteln Kreis Viersen Brac ht Anrath Boisheim Willic h Neersen Brüggen Dülken Viersen Schiefbahn Amern Waldniel Elmpt Kreis Neuss Niederkrüc hten Stadt Mönc hengladbac h Kreis Heinsberg 6 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Der Kreis Viersen nimmt wichtige Erholungsfunktionen für die angrenzenden Ballungsgebiete wahr. Im Westteil des Kreises Viersen sind besonders an den Wochenenden starke Besucherströme zu verzeichnen. 2.1.2 Nach der Landesplanung zählt das östliche Kreisgebiet mit den Städten Kempen, Tönisvorst, Willich und Viersen zur Ballungsrandzone (711,04 E./qkm mit 2/3 der Bevölkerung), während das westliche Kreisgebiet mit der Stadt Nettetal und den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal den „Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur“ (372,16 E./qkm) zuzuordnen ist. 2.2 Fläche und Einwohner (Eigene Fortschreibung des Kreises, Stand: 31.12.2009) Stadt/Gemeinde Gemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Gesamt Einwohnerzahl 16.045 15.685 36.054 42.115 15.419 19.128 30.021 75.438 51.910 301.815 Fläche in qkm 61,23 30,98 68,81 83,86 67,07 48,11 44,33 91,07 67,82 563,27 Einwohner je qkm 262 506 524 502 230 398 677 828 765 536 7 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 2.2.1 Einwohnerentwicklung Die Einwohnerwerte sowie die Prognosen für die Jahre 2020 und 2030 entstammen den Angaben des Landesbetriebes Information und Technik NRW. Stadt Gemeinde Gemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Gesamt 1975 12.082 13.427 29.721 37.498 10.697 14.339 22.029 84.488 38.932 263.213 1990 13.504 14.442 33.809 38.820 11.183 15.271 24.844 77.453 42.416 271.742 2009 16.045 15.685 36.054 42.115 15.419 19.128 30.021 75.438 51.910 301.815 2020 16.120 15.170 34.490 41.310 15.440 19.110 30.360 70.370 53.090 295.460 2030 16.140 14.480 33.040 40.320 15.580 19.100 30.610 65.350 53.840 288.460 Die Einwohnerzahl des Kreises ist vom Beginn der Rettungsdienstbedarfsplanung im Jahre 1975 regelmäßig zwischen 3 – 6 v.H. auf inzwischen deutlich über 300.000 Einwohner angestiegen. Nach der Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW wird sich die Einwohnerzahl bis zum Jahre 2030 um rd. 6 v.H. verringern. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der prozentuale Anteil älterer Menschen überproportional ansteigen. Die Zunahme des Anteils älterer Menschen lässt vermuten, dass sich die Einsatzzahlen, insbesondere in der Notfallrettung, auf dem derzeitigen hohen Niveau stabilisieren. 320.000 301.815 300.000 280.000 263.213 295.460 288.460 271.742 260.000 240.000 220.000 200.000 1975 1990 2009 2020 2030 8 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 2.3 Topographie und Landschaft 2.3.1 Der Kreis Viersen liegt im südlichen Teil des niederrheinischen Tieflandes. Seine höchste Erhebung beträgt 90,7 m über NN (Süchtelner Höhen), sein tiefster Punkt liegt bei 28,6 m (Pielbruch in Kempen-St. Hubert). Die Länge der Kreisgrenze insgesamt beträgt 148,0 km, die längste Ausdehnung des Kreisgebietes beträgt • • in West-Ost-Richtung in Nord-Süd-Richtung Der Kreis grenzt • • • • • • im Norden an die Kreise Kleve und Wesel im Osten an die Stadt Krefeld im Südosten an den Kreis Neuss im Süden an die Stadt Mönchengladbach im Südwesten an den Kreis Heinsberg im Westen an die Niederlande 39,0 km 28,7 km gemeinsame Grenze 34,0 km 26,0 km 16,0 km 25,0 km 12,0 km 37,0 km Der Kreis Viersen weist große Gebiete abwechslungsreicher Landschaften mit Wäldern, Heide und Seen auf. Im Kreisgebiet sind zahlreiche Naturschutzgebiete vorhanden • • Fläche der Landschaftsschutzgebiete Fläche der Naturschutzgebiete 17.775,55 ha 4.941,00 ha 2.4 Verkehrsverhältnisse 2.4.1 Am 31.12.2009 waren im Kreisgebiet Viersen insgesamt ca. 214.000 Kraftfahrzeuge zugelassen (eigene Fortschreibung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Viersen). 2.4.2 Das Straßennetz für den überörtlichen Verkehr verteilt sich (Stand Januar 2009) mit rund • • • • 58 km auf Bundesautobahnen 78 km auf Bundesstraßen 213 km auf Landesstraßen 163 km auf Kreisstraßen Geplant ist seitens der niederländischen Straßenbauverwaltung Rijkswaterstraat und dem nordrheinwestfälischen Landesbetrieb Straßenbau NRW, bis zur Floriade in Venlo im Jahr 2012 eine neue Autobahnverbindung A74 zwischen der niederländischen A73 bei Venlo-Tegelen und der A61 im Nordwesten von NettetalKaldenkirchen zu bauen. 2.4.3 Der Kreis Viersen gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zu den VRRLinien gehören die Zugverbindungen • • • • Mönchengladbach-Viersen-Krefeld-Duisburg-Gelsenkirchen-Haltern-Münster Kleve-Kempen-Krefeld-Düsseldorf Venlo-Nettetal-Viersen-Mönchengladbach-Neuss-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm Aachen-Mönchengladbach-Viersen-Krefeld-Duisburg-Oberhausen-DinslakenWesel 9 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Innerhalb des Kreisgebietes und zu den Nachbarstädten Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und Düsseldorf verkehren 4 Schnellbuslinien und 39 Standardlinien. 2.4.4 In der Gemeinde Grefrath befindet sich ein Verkehrsfluglandeplatz für Motorflugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge. 2.5 Gefahrenschwerpunkte Besondere Anforderungen an den Rettungsdienst ergeben sich beim Massenanfall von Verletzten oder bei speziellen Krankheitsbildern, z.B. Infektionserkrankte oder Brandverletzte. Diese Risiken sind im Kreis Viersen nicht erkennbar höher als in anderen Kreisen, aber latent vorhanden. 2.5.2 Im Stadtgebiet Kempen befinden sich zwei Betriebe, für die nach § 24 a des Feuerschutzhilfegesetzes (FSHG) externe Notfallpläne (Sonderschutzpläne) erstellt wurden. 2.5.3 An der Peripherie des Kreisgebietes, angrenzend an den Stadtbereich WillichNeersen, befindet sich der Flughafen Mönchengladbach (Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH). 2.5.4 Im Gemeindegebiet Niederkrüchten, in unmittelbarer Nähe der niederländischen Grenze, befindet sich das ehemalige Flugplatzgelände der britischen Streitkräfte. Das Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin militärisch genutzt und unterliegt nach wie vor besonderen Schutzmaßnahmen (vgl. auch Ziffer 5.3.2). Die Gefahrenpotentiale haben aber wesentlich abgenommen. 2.5.5 Spezielle Gefahrenpotentiale gibt es auf den Bundesautobahnen, die durch das Gebiet des Kreises führen, insbesondere durch das Risiko von Massenunfällen und bei Transporten mit gefährlichen Gütern. Auf den Schwerlastverkehr in Richtung Niederlande wird dabei besonders verwiesen. 2.5.6 Der Kreis Viersen weist keine großindustriellen Betriebe, aber einen umfangreichen Mix von unterschiedlichen Gewerbebetrieben auf. 10 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3. Leitstelle des Kreises 3.1 Allgemeines 3.1.1 Qualität und Effizienz des Rettungsdienstes werden durch die Tätigkeit der Leitstelle wesentlich mit bestimmt. Als unabdingbare Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Rettungsdienst werden in NRW für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt eine zentrale Leitstelle und dezentrale Rettungswachen gefordert. Eine Delegation der Wahrnehmung der Aufgaben der Leitstelle schließt das RettG NRW bewusst aus. Es darf auch nur eine Leitstelle für alle denkbaren Einsätze des Rettungsdienstes (bodengebundener Rettungsdienst, Luftrettung) in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt errichtet werden, um den zentral gelenkten Einsatz aller Rettungsmittel zu gewährleisten. Die Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken, zu koordinieren und zu dokumentieren. Sie steuert den bedarfsgerechten Einsatz der verfügbaren Rettungsmittel. 3.1.2 Nach § 7 Abs. 1 RettG errichten und unterhalten die Kreise als Träger des Rettungsdienstes eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz nach § 21 Abs. 1 FSHG zusammenzufassen ist (einheitliche Leitstelle). Diese Leitstellen sind so auszustatten, dass sie auch Großschadensereignisse bewältigen können. Dadurch wird für alle Dienste ein einheitlicher Meldeweg eingerichtet. 3.1.3 Den Leitstellen ist der Notruf 112 aufzuschalten (§ 21 FSHG). Eine Aufschaltung auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten ist grundsätzlich zulässig. Dann müssen diese jedoch die Aufgaben einer Rettungswache übernehmen (also kombinierte Feuer- und Rettungswachen). 3.1.4 Die Leitstellen sind auf Anforderung verpflichtet, Nachbarstädten und –kreisen Hilfe zu kommen zu lassen, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 3.1.5 Die Leitstellen führen den Zentralen Krankenbettennachweis (vgl. Ziffer 11.4, Seite 46). Form, Inhalt und Verfahren wird von den Trägern des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern abgestimmt. 11 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.2 Einrichtung und Betrieb Bild der Leitstelle aus der Sicht Gerberstraße, 41748 Viersen. Die Disponentenplätze der Leitstelle befinden sich in der Rotunde. Die Büro-, Technik-, Sozialund Schulungsräume sowie der Raum des Krisenstabes und die Küche befinden sich im 2. Obergeschoss des Gebäudes. 3.2.1 Der Kreis unterhält seit dem 01.10.1986 eine zentrale Leitstelle für die Bereiche Rettungsdienst, Feuerschutz und Katastrophenschutz (jetzt Großschadensereignis). Diese zentrale Leitstelle wurde bis zum 30.05.2001 gemeinsam mit der Funk- und Fernmeldezentrale der Feuer- und Rettungswache der Stadt Viersen im damaligen Gebäude der Feuer- und Rettungswache der Stadt, Rektoratstr. 24 b, 41747 Viersen, betrieben. Diese aus wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Gründen eingegangene Verbindung hat sich gut bewährt. Den gemeinsamen Betrieb hatten Kreis und Stadt Viersen in einem Gestellungsvertrag geregelt. 3.2.2 Die Stadt Viersen errichtete in den Jahren 1999 – 2001 in Viersen, Gerberstr. 3, eine neue Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wurde am 15.06.2001 seiner Bestimmung übergeben. In diesem Neubau ist die Leitstelle des Kreises mit untergebracht. Die Kostenverteilung zu diesem gemeinsamen Projekt haben Kreis und Stadt in einem Vertrag vom 21./28.06.1999 geregelt. Die Kosten wurden nach den jeweiligen Anteilen von Kreis und Stadt an der Nutzfläche des Gesamtobjektes aufgeteilt. Diese entsprechen einem Anteilsverhältnis von • • 11,2 v.H. für den Kreis 88,8 v.H. für die Stadt. 12 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Die Nutzflächen der neuen Rettungswache der Stadt Viersen wurden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt; eine Kostenbeteiligung des Kreises hierzu erfolgte nicht. Auf der Grundlage der vereinbarten Kostenaufteilung ergaben sich für die Kreisleitstelle folgende Kosten • • Anteil an den Kosten des Grunderwerbs Anteil an den Gesamtbaukosten 125.860,51 € 1.735.226,82 € Zu den anteiligen Baukosten erhielt der Kreis eine Landeszuweisung von 942.871,82 €. Der Eigenanteil des Kreises betrug 790.355,00 €. Die auf die Kreisleitstelle entfallenden anteiligen Kosten des Rettungsdienstes (ohne die Kosten des Grunderwerbs) werden abgeschrieben (Landesanteil) bzw. abgeschrieben und verzinst. Nach der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes wurde der Gestellungsvertrag zwischen Kreis und Stadt Viersen aus dem Jahre 1986 angepasst und am 18.12.2002 unterzeichnet. 3.3 Aufgaben, Einsatzzahlen 3.3.1 Aufgaben der Kreisleitstelle sind insbesondere die • • • • Annahme von Hilfeersuchen Alarmierung der Einsatzkräfte Zuordnung der Einsatzkräfte zum Einsatzgeschehen Unterstützung der Einsatzleitung Der Kreisleitstelle ist der Notruf 112 aus dem gesamten Kreisgebiet Viersen (Ausnahme Ortsteil Tönisberg der Stadt Kempen und Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst *) aufgeschaltet. Die Alarmierung der Einsatzkräfte im gesamten Kreisgebiet über Funkmeldeempfänger oder Sirene nach Maßgabe der Alarm- und Ausrückordnungen der Städte und Gemeinden erfolgt durch die Kreisleitstelle. * Die Aufschaltung des Notrufes 112 aus den genannten Ortsteilen ist posttechnisch nicht möglich; aus technischen Gegebenheiten können nur komplette Ortsnetzbereiche zu einer Leitstelle geführt werden. Diese Notrufe laufen deshalb bei der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache der Stadt Moers bzw. der Leitstelle des Kreises Wesel (für Tönisberg) und der Berufsfeuerwehr der Stadt Krefeld auf und werden von dort jeweils ohne nennenswerte Zeitverluste an die zuständige Leitstelle des Kreises Viersen weitergegeben. Die Kreisleitstelle alarmiert auf Anforderung und bei Bedarf • • • • • • den Bereitschaftsdienst der örtlichen Ordnungsbehörden und der Fachämter der Kreisverwaltung (Ausländerbehörde, Veterinäramt, Jugendamt, usw.) die Angehörigen der Leitenden Notarztgruppe (LNA-G) die Mitglieder der Gruppe der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgLR-G) die Helfer der Schnelleinsatzgruppen (SEG) die Angehörigen der Notfallseelsorge (NFS) die Angehörigen der Hilfsorganisationen sowie alle übrigen für eine Schadensbekämpfung/-beseitigung benötigten Behörden, Einrichtungen und Dienststellen. 13 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.3.3 Die Leitstelle ist die Führungseinrichtung des Kreises bei Großschadensereignissen und/oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Die Leitstelle fordert den Einsatz des Rettungshubschraubers (RTH) an. 3.3.4 Die Leitstelle lenkt alle Einsätze und arbeitet mit den Rettungswachen, den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notdienst und des Zivilschutzes zusammen. Durch enge Verbindungen mit den Leitstellen der Nachbarkreise und den Niederlanden werden gebiets- und grenzüberschreitende Einsätze ermöglicht. 3.3.5 Einsatzzahlen/Einsatzentwicklung Jahr 3.4 Rettungsdienst Feuerschutz Gesamteinsatzzahl 2007 27.311 2.269 29.580 2008 28.921 2.236 31.157 2009 29.986 2.415 32.401 2010 (Prognose) 30.000 2.450 32.450 Personelle Besetzung 3.4.1 Qualifikation des Personals Seit Inbetriebnahme der Leitstelle im Jahre 1986 sind in der Leitstelle des Kreises Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Stadt Viersen eingesetzt. Art und Umfang der Tätigkeit und Kostenersatz haben Kreis und Stadt in einem Gestellungsvertrag festgeschrieben (vgl. Ziffer 3.2.2). Die Mitarbeiter sind Rettungsassistenten. Sie haben an einem Gruppenführerlehrgang für hauptamtliche Feuerwehrangehörige sowie am Leitstellenlehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster teilgenommen. Alle Mitarbeiter sind umfassend in die Handhabung und Funktion des Einsatzleitrechners und der übrigen Technik der Leitstelle eingewiesen. Sie werden darin ständig fortgebildet. Die Leitstellenbediensteten weisen jährlich die im Rettungsgesetz NRW geforderte mindestens 30 Stunden umfassende aufgabenbezogene Fortbildung im Rettungsdienst nach und werden dabei insbesondere auch in Kommunikations- und Abfragetechniken fortgebildet. 3.4.2 Personalstärke der Kreisleitstelle 3.4.2.1 Zum 01.01.2007 wurde in NRW eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehren (AZVOFeu) auf Basis der inzwischen geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG in Kraft gesetzt. Die Stadt Viersen hat sich für den Bereich der Feuerwehrbeamten in der Kreisleitstelle gegen die Fortführung des 24-Stundendienstes in der Kreisleitstelle und die Anwendung der Opt-Out-Regelung (Aufstockung auf die frühere Stundenzahl von 54 Wochenstunden) ausgesprochen. Der Kreis als Träger der Kreisleitstelle und die Stadt Viersen als Dienstvorgesetzte für die Feuerwehrbeamten in der Kreisleitstelle waren – wie schon vorher – der Auffassung, dass Bereitschaftszeiten in der Kreisleitstelle nicht anfallen bzw. nicht berücksichtigt werden können. Die neue AZVOFeu sieht ausdrücklich vor, dass für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle die Dienstzeitregelung für die übrigen Beamten im Land NRW angewandt werden kann; d. h., für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle Viersen wurde eine 41-Stundenwoche angeordnet. Gleichzeitig wurde zum 01.01.2008 der bisherige 24-Stundendienst in einen 12-Stunden-Wechseldienst umgewandelt. 14 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.4.2.2 Im Zuge der Anpassung an das neue EU-Arbeitszeitrecht wurde die Personalstärke von 15 auf inzwischen insgesamt 18 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgestockt. Von den Mitarbeitern sind 16 Beamte als Disponenten im Schichtdienst eingesetzt; Leiter und Systemadministrator der Leitstelle nehmen ihre Aufgaben im Tagesdienst wahr. Die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen haben der jeweils notwendigen kurzfristigen personellen Verstärkung der Kreisleitstelle zugestimmt. 3.4.2.3 Für die 3 Funktions-/Disponenten-Stellen der Leitstelle ergeben sich jährliche Sollarbeitsstunden von 24 Stunden x 365 Tage x 3 Feuerwehrbeamte = 26.280 Sollstunden Unter Zugrundelegung der 41-Stundenwoche für die Feuerwehrbeamten der Kreisleitstelle ergibt sich daraus die nachstehende Berechnung der jährlich anfallenden IstArbeitsstunden der Leitstellendisponenten 41 Stunden je Woche geteilt durch 5 Arbeitstage = 8,2 Stunden/Tag 365 Tage abzgl. 104 Tage (Wochenenden), 10 Feiertagen, die vermutlich auf einen Wochentag fallen sowie 35 Urlaubstagen (30 regulär sowie 5 Tage Zusatzurlaub wegen Wechselschichtdienst) ergeben = 216 Arbeitstage 216 Tage x 8,2 Stunden x 16 Disponenten = 28.339 Ist-Stunden 3.4.2.4 Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung legt in ihrem Bericht Nr. 2/2009 zu den Kosten eines Arbeitsplatzes bei einer 41-Stundenwoche einen Jahresarbeitszeitwert von 1.680 Stunden zu Grunde. Nach diesem Bericht wiederum gelten für Feuerwehrbeamte eigene Stundenwerte, die sich dann aus dem KGStBericht 2/2003 ergeben. Nach diesem Bericht der KGSt ist bei Personalberechnungen für Feuerwehrbeamte ein Personalausfall durch Krankheiten von 27,23 Tage zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Ausfallzeit verringert sich die Berechnung der jährlichen Ist-Arbeitszeit bei Ziffer 3.4.3.2 entsprechend. 216 Tage abzgl. 27,23 Tage = 188,77 Tage x 8,2 Stunden x 16 = 24.766 Ist-Stunden Das bedeutet wiederum, dass den zunächst unverändert notwendigen 26.280 SollStunden noch lediglich 24.766 Ist-Stunden gegenüber stehen. Der Personalbedarf der Kreisleitstelle würde sich gleichzeitig erneut um 1,2 Stellen erhöhen. 3.4.2.5 Alternativ zur vorstehend dargestellten Erhöhung der Personalstärke wurde geprüft, ob in der Kreisleitstelle zu den sog. „einsatzschwachen Zeiten“ in der Nacht auf die Besetzung einer Funktionsstelle verzichtet werden kann. Kreis und Stadt haben eine Poisson-Auswertung der in der Kreisleitstelle eingehenden Notrufe vorgenommen. Aus der zeitlichen Darstellung und Bewertung des Ergebnisses wurde deutlich, dass für die Nachtstunden eine geringere personelle Besetzung (Verringerung von 3 auf 2 Funktionsstellen) zeitlich vertretbar wäre. Das Ergebnis und die Konsequenzen aus der Bewertung wurden mit Herrn KBM Riedel für die Feuerwehren des Kreises abgestimmt. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei planbaren Ereignissen oder zu bestimmten Feiertagen sowie nach Einschätzung des Leiters der Leitstelle jederzeit die Möglichkeit der personellen Verstärkung wieder gegeben sein muss. 15 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Die sog. „Nachtabsenkung“ wurde in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister (für die Freiwilligen Feuerwehren des Kreises) sowie den Trägern der Rettungswachen ab dem 01.04.2010 für die Leitstelle des Kreises veranlasst. Die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen wurden von dieser Änderung unterrichtet. Eine erneute personelle Aufstockung der Disponenten-Stellen der Kreisleitstelle konnte so zunächst vermieden werden. Ab dem 01.04.2010 ist die Kreisleitstelle an allen Tagen grundsätzlich in der Zeit • • von 7:00 bis 19:00 Uhr mit 3 Disponenten von 19:00 bis 7:00 Uhr mit 2 Disponenten besetzt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen, Feiertagen oder planbaren Ereignissen eine personelle Verstärkung der Leitstelle anzuordnen. Als Folge der Nachabsenkung stehen rechnerisch grundsätzlich 1.417 Dienststunden im Überhang zur freien Verfügung. Ein erheblicher Anteil dieser Stunden wird für die vorstehend angesprochene planbare personelle Verstärkung der Leitstelle zu besonderen Anlässen eingesetzt werden müssen; dazu kommt die kurzfristig notwendige personelle Verstärkung der Leitstelle aufgrund unvorhersehbarer Schadenslagen im Kreisgebiet. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass in der Vergangenheit in der Kreisleitstelle regelmäßige krankheitsbedingte Ausfälle (zum Teil über mehrere Monate) zu verzeichnen waren; die darin begründete Mehrarbeitszeit für die anderen Mitarbeiter der Leitstelle soll durch den Einsatz der Plusstunden minimiert werden. Durch die enorme personelle Belastung des Personals der Leitstelle vor der Anpassung des Personalbestandes und der Einführung der Nachtabsenkung sind notwendige Aus- und Fortbildungen für die Mitarbeiter der Leitstelle ausgefallen bzw. zurück gestellt worden. Auch für diese notwendigen regelmäßigen Aus- und Fortbildungen sollen die errechneten Plusstunden künftig eingesetzt werden. 16 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.5 Technische Ausstattung, Einsatzleitrechner 3.5.1 Die Leitstelle ist dem jeweiligen Stand der Technik und der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung und Einsatzlenkung entsprechend ausgestattet. Hierzu gehören insbesondere • • • • • • • • • • 4 Einsatzleitplätze und ein Reserve-Einsatzleitplatz mit vorwiegend gleicher Ausstattung zur Abwicklung aller Tätigkeiten 4 spezielle Einsatzleitplätze für die Abarbeitung von größeren Unwetterereignissen 1 kombinierte EURO-ISDN-Notruf- und Telefonanlage, mit Zielwahlleitungen zu den Rettungswachen, Krankenhäusern, zur Leitstelle der Polizei (Notruf 110), zu Nachbarleitstellen sowie mit Faxanschlüssen und Notrufserver eine Funkanlage (5 Funkverkehrskreise) mit Ankopplung eines Funkmeldesystems sowie einer Einrichtung für Funk-/Drahtüberleitung 1 Einsatzleitsystem mit 5 Arbeitsplätzen (sowie 5 Reserveplätzen), einem Systemplatz und zwei Servern zur Durchführung der Einsatzbearbeitung,der Alarmierungen, Dokumentation und Auswertung mit Ankopplung Brandmeldeanlagen, Funkmelde- und Alarmierungseinrichtungen, GPS-Navigationssystem und GSM SMS-Alarmierung mit eigener unterbrechungsfreier Stromversorgung zwei Verwaltungsserver für die Abrechnungs- und Transportscheinstellen der Rettungswachen im Kreisgebiet ein PC-Netzwerk mit Server für die administrative Arbeit der Leitstelle, e-mailVerkehr und Internetbetrieb (Umweltbundesamt, Deutscher Wetterdienst, Bettennachweis, usw.) eine rechnergestützte Dokumentationsanlage mit Langzeit- und Kurzzeitdokumentation 1 Wetterstation mit Aufzeichnungseinrichtung 1 Notbeleuchtung 3.5.2 Der Sprechfunkverkehr sowie die Auslösung der sog. „Stillen Alarmierung“ im Kreisgebiet wird durch den Betrieb • • einer Funkrelaisstelle auf der Windrose im Stadtgarten, Viersen-Dülken von Funkalarmumsetzern auf - dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen (wird derzeit errichtet) - dem Städt. Krankenhaus in Nettetal-Lobberich - dem Gebäude des ehemaligen St.-Antonius-Hospital in Schwalmtal-Waldniel - einem Hochhaus in der Stadtmitte von Tönisvorst-St. Tönis - dem Katharinen-Hospital in Willich - der Feuer- und Rettungswache Viersen sichergestellt. Der Funkverkehr der Leitstelle wird auf den Kanälen 465, 498, 406, 374 und 372 abgewickelt. 3.5.3 Die Leitstelle arbeitet rechnerunterstützt. Das Einsatzleitprogramm COBRA der Firma ISE wurde in den Leitstellen im Anwenderbereich des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) in Moers umfangreich getestet und wird seit 2003 in der Leitstelle eingesetzt. 3.5.4 Ergänzend zur Funkalarmierung können bestimmte Einheiten zusätzlich über Mobilfunk mit SMS (Short Message Service) alarmiert werden. Außerdem verfügt die Leitstelle über die Möglichkeit, Mobilfunkgeräte per Notfallortung zu lokalisieren. 17 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.6 Kosten der Leitstelle 3.6.1 Kosten der Leitstelle sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Personal-, Sach- und Gemeinkosten sowie kalkulatorische Kosten. Die ansatzfähigen Gesamtkosten der Leitstelle werden auf die Aufgabenbereiche Rettungsdienst und Feuerschutz/übrige aufgeteilt. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten werden nach § 15 Abs. 2 RettG NRTW auf der Grundlage einer Satzung des Kreises über die Festsetzung und Weitergabe der Kosten der Kreisleitstelle (Leitstellensatzung) vom 13.12.2002 auf die Träger der Rettungswachen umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Kostenfestsetzung sind die Einwohnerzahlen der Rettungsbereiche und die Zahl der Einsätze, und zwar jeweils zu 50 v.H. 3.6.2 Auf der Grundlage der benötigten Funktionsstellen in der Leitstelle wurde das Personal mit 2 Funktionsstellen (8,36) dem Rettungsdienst und mit 1 Funktionsstelle (4,18) dem Feuerschutz/Übrige Aufgaben zugeordnet. Die Stelle des Leiters der Leitstelle wurde jeweils zur Hälfte auf die beiden Bereiche aufgeteilt. Bei den Personalkosten führt dies zu Anteilen von • Rettungsdienst 8,36 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 8,86 • Brandschutz/Übrige 4,18 Stellen + 0,5 Leiter Leitstelle = 4,68 65,44 v.H. 34,56 v.H. Unter Berücksichtigung aller übrigen Kosten für den Sach- und Betriebsaufwand der Kreisleitstelle hat der Kreis auf der Grundlage einer Kostenanalyse von 2003 eine Kostenaufteilung von • • 64 v.H. Rettungsdienst 36 v.H. Brandschutz/Übrige Aufgaben errechnet und mit den Vertretern der Krankenkassen vereinbart. Kostenentwicklung Jahr 2006 2007 2008 2009 Gesamtkosten 1.220.183,26 € 1.169.437,00 € 1.130.758,28 € 1.317,872,00 € Anteil Rettungsdienst 780.917,29 € 748.439,68 € 723.685,30 € 843.438,08 € 843438 850.000 800.000 780.917 750.000 748.440 723.685 700.000 650.000 600.000 550.000 500.000 2006 2007 2008 2009 18 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 3.7 Die zentrale Kreisleitstelle ist Schaltzentrale für alle Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In der Leitstelle laufen alle Fäden zusammen, Notrufe und Anfragen werden angenommen, bewertet, dokumentiert, Einsatzentscheidungen und Folgemaßnahmen werden ausgelöst. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht dabei von einfachen Telefonaten und der Vermittlung eines Ansprechpartners über das Entsenden von Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Feuerwehr bis hin zur Koordination von Großschadensereignissen. Eine Beschreibung des Aufgabenspektrums insgesamt und der Aufgaben- und Einsatzabläufe in einer Kreisleitstelle ist bisher landesweit nicht vorhanden. Die AGBF in Deutschland hat deshalb bereits im Jahre 2000 die Einführung eines Qualitätsmanagements für Leitstellen gefordert. Für die Leitstelle des Kreises soll im Jahre 2011 damit begonnen werden, unter Leitung und Federführung eines externen Beratungsbüros ein Qualitätsmanagement aufzubauen. Im Hinblick auf den überwiegend vergleichbaren Aufgabenumfang der Leitstellen des Landes NRW ist beabsichtigt, dieses Qualitätsmanagement gemeinsam mit den Nachbarkreisen Heinsberg, Kleve, Rhein-Kreis Neuss und Wesel zu erarbeiten; die entstehenden Kosten könnten damit minimiert und auf die beteiligten Kreise aufgeteilt werden. Gleichzeitig kann der erhebliche zusätzliche Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der Leitstellen durch die Aufteilung auf 4 Leitstellen minimiert werden. 3.8 Im Rahmen der Einführung bzw. Umstellung auf Digitalfunk soll für den Rettungsdienst, die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Einrichtungen des Katastrophenschutzes ein kreiseinheitliches Wartungs- und Servicekonzept entwickelt und umgesetzt werden. Die daraus entstehenden Kosten können gerätebezogen den einzelnen Bereichen zugeordnet werden. Die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten sollen mit den Kosten der Kreisleitstelle an die Träger der Rettungswachen weiter gegeben werden. 19 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 4. Eintreffzeiten/Hilfsfrist 4.1 Der Faktor Zeit entscheidet im Rettungsdienst über die Effektivität, aber auch über die ökonomischen Möglichkeiten eines Systems. Je dezentraler die Verteilung von Rettungswachen ist, desto schneller kann Hilfe im Notfall erfolgen. Daraus resultiert aber andererseits ein Kostenaufwand, der mit den Schutzzielen des Rettungsdienstes in Einklang zu bringen und daher mit den Kostenträgern abzustimmen ist. Nach der amtlichen Begründung zum RettG NRW soll das Netz der Rettungswachen so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5 – 8 Minuten, im ländlichen Bereich bis 12 Minuten erreichbar ist. Dabei kommt es bei der Feststellung der Eintreffzeit auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Hilfsfahrzeuges am Notfallort an. So bringt auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eine wirksame Hilfe, auch wenn es nicht zum Transport von Notfallpatienten geeignet ist (Beschluss OVG Münster vom 15.03.2004 – 13 B 16/04). 4.2 Die planerische Hilfsfrist wird vom Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendisponenten an berechnet (Einsatzeröffnung). Sie endet mit dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Der Erreichungsgrad (vgl. Ziffer 4.5) beschreibt den Grad der Einhaltung der vom Kreis für die Rettungsdienstbereiche des Kreisgebietes planerisch festgelegten Hilfsfristen. Gebiete mit äußerst geringer Notfallwahrscheinlichkeit, mit extrem geringer Bevölkerungsdichte, Wald-, Wiesen- und Moorgebiete, Betriebsgelände mit ausreichender eigener rettungsdienstlicher Versorgung, Truppenübungsplätze, Militärstandorte und Fernverkehrswege werden grundsätzlich und allgemein in den Planungen rettungsdienstlicher Aufgabenträger nicht berücksichtigt. 4.3 Bis zum Jahre 2006 wurde allgemein im Land NRW die planerische Hilfsfrist insgesamt und einheitlich für das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt festgelegt. In den Jahren danach hat sich hierzu die Auffassung verfestigt, dass es sich in rettungsdienstlicher Hinsicht nicht empfiehlt, eine Kommune in ihrer Gesamtheit als „ländlich“ oder „städtisch“ einzustufen. Vielfach sind insbesondere in den Flächenkreisen (wie Viersen) die Strukturen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden so unterschiedlich, dass nur eine ortsteilbezogene (wohnplatzbezogene) Zuordnung zu einer nachvollziehbaren Unterscheidung zwischen städtisch und ländlich geprägten Räumen führt. Diese differenzierte Auffassung ist in den Jahren nach 2006 auch durch verschiedene OVG-Entscheidungen bestätigt worden. Allerdings haben weder der Gesetzgeber noch die zuständigen Ministerien oder Gerichte im Rettungsdienst Kriterien für die Zuordnung in die Bereiche „städtisch“ und/oder „ländlich“ festgelegt. Auch die bekannten Kommentare zum Rettungsgesetz NRW treffen hierzu keine Aussage. Eine Zuordnung nach dem Kommunalverfassungsrecht war bei der Beurteilung der rettungsdienstlichen Hilfsfristen wenig hilfreich, weil dabei Aspekte wie Besiedlungsstruktur, Einwohnerdichte, Infrastruktur, usw. unbeachtet geblieben wären. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte können auch Mittlere kreisangehörige Städte in der Gesamtheit ihrer Ortsteile oder einzelne Ortsteile einer großen kreisangehörigen Stadt durchaus dem ländlichen Bereich zugeordnet werden. 20 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Die Zuordnung eines Bereiches zu einer städtischen oder ländlichen Struktur kann unter Zuhilfenahme verschiedener Anhaltspunkte erfolgen und soll hier nur in Stichworten aufgezeigt werden • • • • • • • • 4.4 Einstufung in der Landesentwicklungsplanung Besiedlungsstruktur (geschlossene Flächen, räumliche Ausdehnung, Zahl der Wohnungen je Wohngebäude, usw.) Einwohnerdichte (>1.000/km²) als Hinweis auf eine städtische Kultur Zentralität des Wohnplatzes (Vorhandensein eines Stadtzentrums) Mindesteinwohnerzahl (>20.000 Einwohner/Wohnplatz) Verkehrsstruktur und verkehrstechnische Erschließung Industrie- und Gewerbestruktur Städtisches Leben (gesellschaftliche Kontakte, kulturelle Angebote, usw.) Seit dem Jahre 1975 besteht der Kreis Viersen aus • • • 1 Großen kreisangehörigen Stadt 4 Mittleren kreisangehörigen Städten 4 kreisangehörigen Gemeinden mehr als 60.000 Einwohner mehr als 25.000 Einwohner unter 25.000 Einwohner Der Westteil des Kreises ist stark geprägt durch große Waldgebiete und einer großen Anzahl von Seen. Die Besiedlungsdichte ist gering. Die vorhandenen Wohnplätze haben eher dörflichen Charakter. Im östlichen Kreisgebiet wird die Besiedlung erkennbar dichter und erreicht teilweise städtische Züge. Unter Berücksichtigung und Bewertung der genannten Aspekte wurde eine Ortsteilbewertung auf der Grundlage des Zuschnittes der Rettungswachen im Kreisgebiet vorgenommen. Diese ist als Anlage dem Rettungsdienstbedarfsplan beigefügt und in der Beschreibung der Rettungswachen im Rettungsdienstbedarfsplan entsprechend erläutert. Hiernach sind in den Rettungswachen-Bereichen des Kreises folgende Ortsteile dem „städtischen“ (8-Minuten) Bereich zuzuordnen • Rettungswache Kempen Ortsteile Kempen und St. Tönis der Stadt Tönisvorst • Rettungswache Viersen Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz) und Viersen • Rettungswache Willich Ortsteil Willich Der Ortsteil Lobberich der Stadt Nettetal (Rettungswache Nettetal) hat überwiegend städtische Strukturen, erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000. Alle übrigen Ortsteile und Gemarkungen sind als ländliche Bereiche anzusehen. Hinweis: Die Darstellung der Einwohnerzahl in der Anlage zur Ortsteilbewertung wurde nicht fortgeschrieben. Die Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen haben sich nicht so gravierend entwickelt, dass sich daraus Veränderungen in der Zuordnung der Ortsteilbewertung ergeben hätten. 4.5 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Minden (5 L 1144/03) hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 15.03.2004 – 13 B 16/04 – entschieden, dass in NRW die Eintreffzeit bei der Notfallrettung von 8 Minuten innerörtlich und 12 Minuten im ländlichen Bereich mindestens in 90 v. H. der Fälle eingehalten werden muss. Bei der Feststellung der Eintreffzeit kommt es auf den Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Hilfsmittels am Notfallort an, dass auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sein kann. Dieser Planungsrichtwert wird der Notfallrettung im Kreis Viersen zugrunde gelegt. 21 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 4.6 Zum 01.01.2007 wurde im Leitstellensystem Cobra ein Statistik-Modul implementiert. Mit Hilfe dieses Moduls ist es seitdem möglich, den Zielerreichungsgrad für die Einhaltung der Hilfsfrist im Einsatzleitsystem zu dokumentieren. Bis dahin wurden die Aufzeichnungen in den Rettungswachen von Hand geführt und bargen das Risiko von größeren Fehlerquoten. Seit der Einführung des Statistik-Moduls werden die Aufzeichnungen automatisch über den funkbetriebenen Statusmelder eines jeden Einsatzmittels vorgenommen. Zusammen mit den Aufzeichnungen des Notrufes kann nunmehr eine lückenlose Darstellung der Einsätze geboten werden. Die Fehlerquote, z. B. durch fehlende Statusmeldungen ist so gering, dass die Dokumentation repräsentative Werte liefert. Im Rahmen der zeitlichen Auswertung der Einsätze wurde festgestellt, dass in einigen Ortsteilen im westlichen Kreisgebiet (Elmpt, Overhetfeld, Alt-Brüggen, Bracht, Kaldenkirchen) keine ausreichend schnelle Notfallrettung möglich war. Die Hilfsfrist von 12 Minuten wurde in diesen Bereichen regelmäßig überschritten. Aus diesem Grund wurde in den Rettungsbereichen Nettetal und Schwalmtal jeweils eine zusätzliche Wache (Nebenstelle oder Dependance) errichtet und ein Teil der vorhandenen Einsatzmittel dorthin verlagert. Hierdurch ist die Einhaltung des Zielerreichungsgrades von 90 v.H. aller Einsätze innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 12 Minuten in den Rettungswachen-Bereichen Nettetal und Schwalmtal sichergestellt worden. 22 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 5. Rettungswachen 5.1 Allgemeines Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach § 6 RettG NRW als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschl. der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte (über 60.000 Einwohner) Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte (über 25.000 Einwohner) sind Träger von Rettungswachen, soweit ihnen durch den Rettungsdienstbedarfsplan diese Aufgabe zugewiesen wird. Die Anzahl der Rettungswachen legen die Träger des Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbedarfsplänen fest. Dabei spielt die Verwirklichung eines voll flächendeckenden Rettungssystems eine wichtige Rolle. 5.2 Zahl und Einrichtung von Rettungswachen 5.2.1 Die Große kreisangehörige Stadt Viersen ist Träger einer Rettungswache kraft Gesetzes (§ 6 Abs. 2 RettG NRW). Die Mittleren kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal und Willich sind Träger von Rettungswachen aufgrund der Aufgabenzuweisung in den bisherigen Bedarfsplänen des Kreises Viersen. Die Gebiete der Gemeinde Grefrath und der Stadt Tönisvorst wurden dabei von der Stadt Kempen, das Gebiet des Ortsteils Bracht der Gemeinde Brüggen von der Stadt Nettetal rettungsdienstlich mitversorgt. Der Kreis hat hierzu mit den Städten Kempen und Nettetal entsprechende vertragliche Regelungen getroffen. Bei einer Gesamtfläche von rd. 563 qkm werden im Kreisgebiet insgesamt 5 Rettungswachen betrieben Rettungswache Kempen Träger Einsatzbereich Stadt Kempen Nettetal Stadt Nettetal Schwalmtal Kreis Viersen Viersen Willich Stadt Viersen Stadt Willich Grefrath Kempen Tönisvorst Brüggen-Bracht Nettetal (Alt-)Brüggen Niederkrüchten Schwalmtal Viersen Willich Einwohner Fläche in qkm Einw. je qkm 81.760 144,12 567 48.766 118,00 413 43.941 75.438 51.910 142,00 91,00 68,00 309 829 763 23 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 5.3 Einsatzzahlen/-entwicklung Die Notarzteinsätze werden auf allen Wachen im Kreis im sog. „Rendezvous-System“ gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt zum Einsatzort. Rettungstransporte (Einsätze RTW ohne Notarzt) Rettungswache 2007 2008 2009 4.082 3.098 2.231 3.293 2.545 15.249 4.500 3.273 2.360 3.789 2.816 16.738 4.683 3.534 2.487 4.434 2.864 18.002 2007 2008 2009 1.309 1.074 1.542 1.151 2.232 1.183 8.491 1.357 1.178 1.621 1.444 2.403 1.296 9.299 1.356 1.343 1.688 1.398 2.473 1.335 9.593 Rettungswache 2007 2008 2009 Kempen Nettetal Schwalmtal Viersen Willich Gesamt 2.214 1.954 577 4.120 712 9.577 2.298 2.072 633 3.832 675 9.510 2.503 1.747 693 3.782 724 9.449 Kempen Nettetal Schwalmtal Viersen Willich Gesamt (Prognose) 2010 4.700 3.600 2.500 4.465 2.900 18.165 Notarzteinsätze Rettungswache / Notarztdienst Kempen NA Tönisvorst Nettetal Schwalmtal Viersen Willich Gesamt (Prognose) 2010 1.400 1.300 1.700 1.500 2.527 1.400 9.827 Krankentransporte * (Prognose) 2010 * 2.184 1.138 680 3.490 798 8.290 basierend auf den Einsatzzahlen gemäß Kreisleitstelle für das 1. Halbjahr 2010, damit ein erneuter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von fast 12 v.H. nachrichtlich: 2002 15.241 2003 15.135 2004 13.848 2005 12.999 2006 13.832 24 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 6. Ausstattung mit Krankenkraftwagen Beispiele von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst Krankentransportwagen - KTW Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Rettungswagen - RTW Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Notarzteinsatzfahrzeug - NEF Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist entweder an einem Krankenhaus stationiert oder holt den Notarzt direkt von der Klinik/Praxis ab und fährt zum Notfallort, wo unabhängig vom Notarzt ein Rettungswagen (RTW) eintrifft. Die Anforderungen an ein NEF sind in der DIN 75 079 geregelt 6.1 Krankenkraftwagen sind nach § 3 Abs. 1 RettG NRW Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen). Nach § 3 Abs. 2 RettG NRW sind Notarzteinsatzfahrzeuge Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärzte. Nach dem Bericht und Plan zum Rettungswesen von 1975 sollten grundsätzlich an jeder Rettungswache zwei Krankenkraftwagen stationiert sein, damit selbst bei geringer Einsatzhäufigkeit ein zweiter Wagen zur Reserve vorhanden war. Zur Mindestausstattung jeder Rettungswache sollte in jedem Fall ein Rettungswagen gehören. 25 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 6.2 Die Zahl der tatsächlich bereitzuhaltenden und zu besetzenden Rettungsmittel richtet sich nach dem zu erwartenden Einsatzaufkommen und der auf dieser Basis ermittelten Häufigkeit der zu erwartenden Ereignisüberschneidungen. Für die Notfallversorgung wurde hierzu bereits für den Rettungsdienstbedarfsplan des Jahres 2002 von den Krankenkassen eine risikoabhängige Bemessung unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und unter Zugrundelegung der mittleren Einsatzdauer von Notfalleinsätzen durchgeführt und mit den Trägern des Rettungsdienstes abgestimmt. Die Grundlagen hierzu wurden mit Hilfe der Poisson-Verteilung geschaffen. Durch die Poisson-Analyse werden Einsatzwahrscheinlichkeiten für einen Rettungsdienstbereich berechnet. Die dafür erhobenen Einsatzdaten wurden ausschließlich auf den zu bewertenden Rettungsdienstbereich bezogen. Die Analyse liefert im Ergebnis die Zahl der benötigten Einsatzmittel. 6.3 Die Einwohnerzahlen in den Rettungswachen-Bereichen des Kreises, aber auch die Einsatzzahlen im Rettungsdienst des Kreises sind in den letzten Jahren regelmäßig angestiegen. Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge in den Rettungswachen ist in den Folgejahren nach 2002 (Ausnahme Rettungswache Schwalmtal) nicht angepasst worden. Eine aktuelle Auswertung der Einsatzzahlen der Kreisleitstelle des Vorjahres 2009 nach Poisson weist für die Rettungswachen Kempen und Willich einen grundsätzlichen Bedarf für jeweils einen zusätzlichen Rettungswagen aus. Das heißt, zur Sicherstellung des Rettungs- und Notarztdienstes in diesen Rettungsbereichen ist der Einsatz von jeweils einem weiteren RTW rund um die Uhr notwendig. 6.4 Bisher standen für den Rettungs- und Notarztdienst sowie den Krankentransport im Kreisgebiet keine Reservefahrzeuge zur Verfügung. Die Träger der Rettungswachen sind dazu über gegangen, abgeschriebene aber funktionstüchtige Fahrzeuge als Ersatz für evtl. Ausfälle von Einsatzmitteln in den Rettungswachen vorzuhalten. Mit den Kosten dieser Fahrzeuge wird der Rettungsdienst nicht belastet. 6.5 Von der Stadt Viersen werden neben den rettungsdienstlichen- und kostenrelevanten Krankenkraftwagen zwei weitere Fahrzeuge aus dem Bestand der Stadt Viersen für den MANV-Fall (Massenanfall von Verletzten) vorgehalten, die bei Bedarf (Ausfall eigener Fahrzeuge) kurzzeitig den Rettungswachen des Kreisgebietes gegen Kostenersatz für Einsätze des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt werden können. Der Bereich des Rettungsdienstes wird nur mit Kosten belastet, sofern diese Fahrzeuge auch eingesetzt werden. 26 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 7. Krankentransport im Kreisgebiet Für den Krankentransport sind Hilfsfrist-Standards nicht vorhanden. Im Bereich des Krankentransportes kommt es nicht auf die Eintreffzeiten an, die für den Bereich der Notfallrettung gelten, bei der es um die unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben der betroffenen Patienten geht. Vielmehr orientiert sich im Bereich des Krankentransportes die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung an den Anforderungen einer guten Dienstleistung zur medizinischen Versorgung. In den seltenen Fällen kann durch Verschlechterung des Krankheitsbildes aus dem Krankentransport eine Notfallrettung werden, für die dann die Hilfsfristen gelten. Bei den sogenannten „disponiblen“ Krankentransporten haben sich inzwischen Wartezeiten von 40 – 60 Minuten ergeben, die auch durch die Rechtsprechung bestätigt bzw. gefestigt worden sind. Danach sind Wartezeiten bei den disponiblen Krankentransporten von bis zu zwei Stunden (als Grenzwert in Einzelfällen – Einsatzspitzenzeiten) für den einzelnen Patienten hinnehmbar. Der Kreis hat als Planungsrichtwert im Krankentransport eine Bedienfrist mit Sicherheitsniveau von mindestens 90 v.H. aller notwendigen Krankentransporte innerhalb einer Wartezeit von 60 Minuten nach Transportanmeldung bei der Kreisleitstelle vorgegeben. Wegen der doch erheblichen Abweichungen von Rettungsdienst und Notarzteinsatzdienst und der ab dem kommenden Jahr 2011 erheblichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen wird der Krankentransport an dieser Stelle gesondert dargestellt und den weiteren Beschreibungen der Rettungswachen des Kreises vorgezogen. 7.1 Das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) beinhaltete weitreichende Änderungen bei der Übernahme von Kosten des Krankentransportes durch die gesetzliche Krankenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde in vielen Bereichen des Gesundheitswesens der Transport von Patienten auf die sog. „Krankenfahrten“ verlagert. Hierbei handelt es sich um Transporte, bei denen der zu befördernde Patient nicht der qualifizierten Betreuung durch einen Rettungssanitäter oder der besonderen Einrichtung eines KTW bedarf. Krankenfahrten werden i. d. R. mit Fahrzeugen durchgeführt, die für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes zugelassen sind. Im Kreis Viersen und in den umliegenden Städten Krefeld und Mönchengladbach werden inzwischen von mehreren Firmen Krankenfahrten dieser Art angeboten. Der Kreis hatte bereits im letzten Rettungsdienstbedarfsplan, Stand 01.04.2006, auf die erheblich rückläufigen Einsatzzahlen im Krankentransport hingewiesen. Dieser Trend hat sich in den Folgejahren fortgesetzt; der erhebliche Rückgang der KTWEinsatzzahlen lag im Landestrend. Er war in erster Linie auf die verstärkte Tätigkeit dieser privaten Unternehmen im sog. „Nicht-qualifizierten Krankentransport“ zurück zu führen. Von diesen Unternehmen werden z.B. fast ausschließlich die Dialysepatienten im Kreisgebiet gefahren. Darüber hinaus werden von den Unternehmen Verlegungs-, Behandlungs- und Entlass-Fahrten für die Krankenhäuser durchgeführt, weil sie kostengünstiger als die öffentlichen Anbieter sind. Alleine im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 sind die KTW-Einsatzzahlen um 42 v. H. zurück gegangen. 7.2 Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen Einsatzzahlen war von den Vertretern der Krankenkassen die Zentralisierung bzw. Zusammenfassung von Zuständigkeiten im Rettungsdienst und Krankentransport im Kreisgebiet Viersen regelmäßig gefordert worden. Alleine zwischen dem Kreis und der Stadt Willich konnte kurzfristig Einigkeit über die Rückgabe der Teilaufgabe des Krankentransportes von der Stadt Willich in die Zuständigkeit des Kreises erzielt werden. Im Rahmen einer Verwaltungshelferlösung wurde der Malteser Hilfsdienst e.V. in Aachen vom Kreis mit der Durchführung des Krankentransportes in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal beauftragt. 27 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Durch diese Kooperation konnten für beide Rettungswachen-Bereiche kurzfristige Kosteneinsparungen von jährlich insgesamt 312.000,00 EUR erzielt werden. 7.3 In Abstimmung mit den Trägern der Rettungswachen des Kreisgebietes und mit Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen hat der Kreis im Jahre 2009 die Firma Orgakom GmbH mit der Erstellung einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Krankentransport im Kreisgebiet Viersen beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden entscheidungsfähige Aussagen • • • zur bedarfsgerechten Vorhaltung von KTW im Kreisgebiet insgesamt und zu den Besetztzeiten dieser Einsatzfahrzeuge, zu den Vor- und Nachteilen einer kreiseinheitlichen zentralen Zuständigkeit im Krankentransport – beim Kreis oder einem anderen Träger einer Rettungswache – im Vergleich zur derzeitigen dezentralen Aufgabenzuständigkeit und, zu den Synergie-Effekten einer zentralen Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt. 7.4 Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens wurde vom Kreis mit den Trägern der Rettungswachen folgende Neuorganisation des Krankentransportes für das Kreisgebiet Viersen abgestimmt; die Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen waren in das gesamte Verfahren eingebunden und haben dieser neuen Struktur grundsätzlich bereits zugestimmt. 7.4.1 Der Krankentransport für das gesamte Kreisgebiet Viersen wird mit Wirkung vom 01.01.2011 in der Trägerschaft des Kreises organisiert und abgerechnet. Die Rückübertragung der Teilaufgabe Krankentransport an den Kreis erfolgt für die Städte Kempen, Nettetal und Willich durch den Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises; die Übertragung für den Bereich der Stadt Viersen erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Viersen. 7.4.2 Die Zahl der Krankentransportwagen in den Rettungswachen des Kreisgebietes wird für das Kreisgebiet Viersen von 8 (bis zum 31.12.2010) auf dann insgesamt 5 (ab dem 01.01.2011) Einsatzfahrzeuge verringert. Mit der Verringerung und durch die Zentralisierung ergibt sich folgende neue KTW-Struktur: Standort RW Kempen 2 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt Standort RW Nettetal 1 KTW, montags bis freitags jeweils10 Std. besetzt Standort RW Viersen 1 KTW, montags bis freitags jeweils 10 Std. besetzt 1 KTW, an allen Tagen rund um die Uhr besetzt. Über die kurzfristige Anpassung und Modifizierung dieser Vorhaltezeiten an einen veränderten Bedarf können Kreis und Städte gemeinschaftlich und in Abstimmung mit den Vertretern der Krankenkassen regelmäßig entscheiden. Bei der Zuteilung der Krankentransporte durch die Kreisleitstelle entfällt die bisherige grundsätzliche örtliche Zuständigkeit der Rettungswachen. Die Kreisleitstelle koordiniert wie bisher auch die Einsätze des Krankentransportes; sie weist dabei nach eigener Entscheidung dem jeweils zeitlich und von seinem Standort her günstigsten KTW den Einsatz zu. Der Einsatz der RTW der Rettungswachen als KTW ist grundsätzlich nicht zulässig. 28 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 7.4.3 Der Kreis bedient sich bei der Durchführung des Krankentransportes des qualifizierten Personals der Städte; die Städte stellen dem Kreis in ihren Rettungswachen für den Krankentransport geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Der Kreis verpflichtet sich, mit denjenigen Trägern der Rettungswachen, die eine Übertragung des Personals und der Sachmittel zur einheitlichen Wahrnehmung der Zuständigkeit auf den Kreis wünschen, zum 01.01.2013 in Verhandlung zu treten. Über die Zusammenarbeit im Krankentransport schließen die Träger der Rettungswachen mit dem Kreis einen entsprechenden Vertrag. Den Trägern der Rettungswachen wird nach vier Jahren ein Recht zur Kündigung des Vertrages über die Durchführung des Krankentransportes eingeräumt. Nach Kündigung fällt die Teilaufgabe des Krankentransportes auf den jeweiligen Träger der Rettungswache zurück. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist entsprechend anzupassen. 7.4.4 Der Kreis erhebt für die Inanspruchnahme der KTW Gebühren aufgrund der Satzung des Kreises; es werden kreiseinheitliche KTW-Gebühren festgesetzt. Die Träger der Rettungswachen nehmen in ihre Gebührensatzungen für die Inanspruchnahme der Rettungswachen eine Gebührentarifstelle für den Einsatz des Krankentransportwagens auf. Sie verweisen dabei auf den Gebührensatz des Kreises. 29 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8. Rettungswachen und Notarztdienste im Kreisgebiet 8.1 Rettungswache Kempen Foto der Feuer- und Rettungswache Kempen: Vorne rechts befindet sich die Fahrzeughalle der Rettungswache Kempen. Links daneben sind Personalund Gemeinschaftsräume untergebracht. 8.1.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Kempen Die Feuer- und Rettungswache Kempen befindet sich an der Heinrich-Horten-Straße in Kempen. Sie wurde Mitte 2006 in Betrieb genommen. Durch die Nähe des Standortes zur Ortsumgehung von Kempen (B 509) ist die Verkehrsanbindung zu den mitversorgten Gebieten der Gemeinde Grefrath und der Stadt Tönisvorst verbessert worden. 8.1.2 Die Rettungswache Kempen versorgt die Gebiete der Städte Kempen und Tönisvorst und das Gebiet der Gemeinde Grefrath. 8.1.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl. Ziffer 4) sind im Rettungswachen-Bereich Kempen • • der Ortsteil Kempen der Stadt Kempen der Ortsteil St. Tönis der Stadt Tönisvorst dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12Minuten) Bereich zuzuordnen. 30 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.1.5 Die Rettungswache Kempen ist mit zwei RTW sowie einem Notarzteinsatzfahrzeug ausgestattet (Bestand am 30.09.2009) Kennzeichen VIE- FK 521 VIE- FK 522 VIE- 2393 Fahrzeugart RTW RTW NEF Besetztzeit 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 8.1.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der Stadt mit dem Hospital zum Hl. Geist in Kempen von Ärzten des Hospitals sichergestellt. Das NEF der Rettungswache holt den diensthabenden Notarzt am Hospital ab. Auf die Ausführungen zum Notarztdienst Tönisvorst wird verwiesen. 8.1.7 In der Rettungswache Kempen werden sonn- und feiertags neben den hauptamtlichen Rettungsassistenten qualifizierte nebenamtliche Mitarbeiter und Angehörige des DRK-Kreisverbandes Viersen für die Rettungswache tätig. Die Rettungswache Kempen verfügt über 3 anerkannte Praktikantenstellen und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben werden in der Rettungswache Praktika für Rettungshelfer und Rettungssanitäter angeboten. 8.1.8 Besonderheiten Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zum Kreis Kleve und der Stadt Krefeld wird die Rettungswache Kempen verstärkt in den Gemeinden Wachtendonk und Wankum des Kreises Kleve sowie im Ortsteil Hüls der Stadt Krefeld tätig. 8.1.9 Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7) In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache Kempen stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle wahr. Die KTW sind montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach RettG besetzt. 31 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.2 Rettungswache Nettetal Foto der Rettungswache in Nettetal-Lobberich: Im Hintergrund die Fahrzeughalle der Rettungswache. Im Erdgeschoss befinden rechts hinter der Fahrzeughalle Personalteil und Büroräume. Foto der Nebenstelle in Nettetal-Kaldenkirchen: Links befindet sich die Fahrzeughalle, rechts der Personaltrakt. 8.2.1 Träger der Rettungswache ist die Stadt Nettetal. Die Rettungswache in Nettetal-Lobberich ist räumlich unmittelbar an die Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal, Sassenfelder Kirchweg 1, angebunden. Die Nebenstelle der Rettungswache befindet sich in Nettetal-Kaldenkirchen, Herrenpfad 6. 8.2.2 Zum Rettungsbereich gehört das Gebiet der Stadt Nettetal und das Gebiet des Ortsteils Bracht der Gemeinde Brüggen. 32 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.2.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan (vgl Ziffer 4) ist der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zu zuordnen. Der Ortsteil Nettetal-Lobberich hat zwar überwiegend städtische Strukturen, erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert von 20.000. 8.2.4 Die Rettungswache Nettetal-Lobberich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet (Bestand am 31.12.2009). Kennzeichen VIE – R 4831 VIE – R 4832 VIE – R 4821 Fahrzeugart RTW RTW NEF Standort Lobberich Kaldenkirchen Lobberich Besetztzeit 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 8.2.5 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages mit der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal von Ärzten des Krankenhauses sichergestellt. Der Notarzt kommt aus dem Krankenhaus und besetzt das Einsatzfahrzeug der Rettungswache. 8.2.6 In der Rettungswache Nettetal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern nebenamtliche Mitarbeiter, überwiegend an den Sonn- und Feiertagen eingesetzt. Die Rettungswache verfügt über 3 Praktikantenstellen und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. 8.2.7 Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7) In der Neuorganisation des Krankentransportes wird ein KTW an der Rettungswache Nettetal stationiert. Der KTW nimmt seine Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle wahr. Der KTW ist montags bis freitags 10 Stunden qualifiziert nach RettG besetzt. 33 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.3 Rettungswache Schwalmtal Foto der Rettungswache Schwalmtal: Im Fokus liegt die Fahrzeughalle. Der Personalteil der Rettungswache liegt hinter der Fahrzeughalle mit seitlichem Eingang an der Zufahrt zur „Residenz im Park“. Foto der Dependance der Rettungswache in Niederkrüchten-Heyen: Links sieht man die Fahrzeughalle, rechts befindet sich der Personaltrakt. 8.3.1 Träger der Rettungswache Schwalmtal ist der Kreis Viersen. Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel befindet sich neben dem Altenheim „Residenz im Park“ (ehemaliges Hospital), Schulstraße 29c. Die Dependance der Rettungswache in Niederkrüchten-Heyen liegt an der B 221, Venloer Straße 9. 8.3.2 Zum Rettungswachen-Bereich Schwalmtal gehören die Gebiete des Ortsteils Brüggen der Gemeinde Brüggen sowie die Gebiete der Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal. 34 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.3.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan ist der gesamte Rettungsbereich dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen. 8.3.4 Die Rettungswache in Schwalmtal-Waldniel ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet (Bestand am 31.12.2009). Kennzeichen VIE – KV 34 VIE – 295 VIE – KV 35 Fahrzeugart RTW RTW NEF Standort Waldniel Heyen Heyen Besetztzeit 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 8.3.5 Der Notarztdienst in der Rettungswache Schwalmtal wird nach europaweiter Ausschreibung durch die Doc-In-Time-Service GmbH ausgeübt. Der Notarzt ist in der Dependance in Heyen untergebracht. 8.3.6 In der Rettungswache Schwalmtal werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern auch qualifizierte nebenberufliche Mitarbeiter eingesetzt. Die Rettungswache Schwalmtal verfügt über 3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten aus. Daneben werden Praktika für Rettungssanitäter und Rettungshelfer angeboten. 8.3.7 Besonderheiten Im Rettungswachen-Bereich liegt das ehemalige Flugplatzgelände der britischen Streitkräfte. Das Gelände wird inzwischen von Einheiten des Fernmeldedienstes weiterhin militärisch genutzt (vgl. Ziffer 2.5.4). Im Gelände sind ca. 3.500 britische Soldaten mit ihren Familienangehörigen rettungsdienstlich zu versorgen. 8.3.8 An der Rettungswache Schwalmtal wird künftig kein KTW stationiert sein. 35 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.4 Rettungswache Viersen Foto des Rettungswachen-Gebäudes im Gesamtkomplex der Feuer- und Rettungswache Viersen. Die Fahrzeug-Ausfahrt befindet sich hinter dem Gebäude (Bahnseite). 8.4.1 Die Stadt Viersen ist als Große kreisangehörige Stadt Träger einer Rettungswache kraft Gesetzes. 8.4.2 Der Rettungswachen-Bereich umfasst das Gebiet der Stadt Viersen. Die kombinierte Feuer- und Rettungswache der Stadt befindet sich auf der Gerberstraße 3, 41748 Viersen 8.4.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind im Rettungswachen-Bereich Viersen • • der Ortsteil Dülken (nur Zentralwohnplatz) der Ortsteil Viersen dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile dem ländlichen (12Minuten) Bereich zuzuordnen. 8.4.4 Die Rettungswache Viersen ist mit vier RTW und einem NEF ausgestattet (Stand 30.09.2009) Kennzeichen VIE- FV 112 VIE- FV 212 VIE- FV 312 * VIE – 2007** VIE – 2074 Fahrzeugart RTW RTW RTW RTW/KTW NEF Besetztzeit 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. 7 Tage/Woche, 24 Std. *Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 zur Abdeckung von Spitzenzeiten im KTW-Bereich und auch außerhalb der Besetztzeiten des KTW als KTW eingesetzt. 36 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 ** Fahrzeug wird bis zum 31.12.2010 bei Bedarf mit Brandschutzpersonal besetzt. Zum 01.01.2011 soll dieses Fahrzeug im Zuge der Neuorganisation im Krankentransport ersatzbeschafft werden. Es handelt sich dann um den KTW, der personell fest rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr besetzt ist. Das Fahrzeug wird so ausgestattet sein, dass es zur Spitzenabdeckung als 4. RTW für die RW Viersen zur Verfügung stehen wird. Letztendlich werden die in eine Gebührenkalkulation einzubringenden Fahrzeugbesetztzeiten im Rahmen der Gebührenerörterung zwischen der Stadt und den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt. 8.4.5 Der Notarztdienst wurde aufgrund einer europaweiten Ausschreibung an die AKH Viersen GmbH vergeben. Der Notarzt versieht seinen Dienst in der Rettungswache der Stadt. Zusätzlich zur Sicherstellung des Notarztdienstes wurde ein Hintergrunddienst für notarztbegleitende Verlegungen bzw. Transporte ausgeschrieben. Dieser Notarzt des Hintergrunddienstes ist innerhalb von 15 Minuten einsatzbereit auf der Feuer- und Rettungswache. 8.4.6 In der Rettungswache Viersen werden derzeit neben den hauptamtlichen Mitarbeitern bis zu 5 Zivildienstleistende im Krankentransport eingesetzt. Im Zuge der Verkürzung der Wehr- und Zivildienstzeit auf 6 Monate wird die Stadt Viersen zukünftig auf den Einsatz von Zivildienstleistenden in der Rettungswache absehen. 8.4.7 Einbindung in den Krankentransport des Kreises (vgl. Ziffer 7) In der Neuorganisation des Krankentransportes werden 2 KTW an der Rettungswache Viersen stationiert. Die KTW nehmen ihre Einsätze nach Weisung der Kreisleitstelle wahr. Ein KTW wird montags bis freitags jeweils 10 Stunden qualifiziert nach RettG besetzt. Der zweite KTW wird 7 Tage/Woche, 24 Std. vorgehalten. Er soll bei Bedarf auch als vierter RTW eingesetzt werden. 37 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.5 Rettungswache Willich Foto des Rettungswachenteils der kombinierten Feuer- und Rettungswache in Willich. Links befindet sich die Fahrzeughalle, rechts der Trakt mit Personal- und Sozialräumen. 8.5.1 Träger der Rettungswache Willich ist die Stadt Willich. Die kombinierte Feuer- und Rettungswache befindet sich im Ortsteil Willich auf der St.Töniser Straße 28. 8.5.2 Das Einsatzgebiet der Rettungswache Willich ist identisch mit dem Gebiet der Stadt Willich. 8.5.3 Nach der Systematik der Ortsteilbewertung in der Anlage zu diesem Bedarfsplan sind der Ortsteil Willich der Stadt Willich dem städtischen (8-Minuten) Bereich, alle übrigen Ortsteile der Stadt dem ländlichen (12-Minuten) Bereich zuzuordnen. 8.5.4 Die Rettungswache Willich ist mit zwei RTW und einem NEF ausgestattet (Bestand am 31.12.2009). Kennzeichen Fahrzeugart Besetztzeit VIE – 1813 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std. VIE – 1814 RTW 7 Tage/Woche, 24 Std. VIE – RW 982 NEF 7 Tage/Woche, 24 Std. 8.5.6 Der Notarztdienst der Rettungswache wird auf der Grundlage eines Vertrages der Stadt mit dem Hospital von Ärzten des Katharinen-Hospitals in Willich sichergestellt. 8.5.7 In der Rettungswache Willich werden neben den hauptamtlichen Mitarbeitern der Stadt auch insgesamt 6 hauptamtliche Rettungsassistenten des DRK-Kreisverbandes Viersen e.V. für die Stadt eingesetzt. An den Wochenenden werden nebenberufliche Mitarbeiter für die Rettungswache tätig.Die Rettungswache Willich verfügt über derzeit 3 Praktikantenstelle und bildet regelmäßig Praktikanten im Anerkennungsjahr zu Rettungsassistenten aus. 8.5.8 An der Rettungswache Willich wird künftig kein KTW stationiert sein. 38 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.6 Notarztdienst Tönisvorst Foto der Fahrzeughalle für das Notarzteinsatzfahrzeug der Stadt Tönisvorst am Antoniuszentrum im Ortsteil St. Tönis. 8.6.1 Nach dem Zuschnitt der Rettungsbereiche wird das Stadtgebiet Tönisvorst von der Rettungswache Kempen rettungsdienstlich mit versorgt. Die notärztliche Versorgung wurde jedoch in Tönisvorst als nicht ausreichend angesehen. Daher wurde der Notarztdienst der Rettungswache Kempen in Tönisvorst ab 1982 durch die Initiative zweier in Tönisvorst niedergelassener frei praktizierender Ärzte, die sich im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten als Notärzte für Einsätze in Tönisvorst zur Verfügung stellten, zeitweise entlastet. Ab dem 01.01.1993 wurde von der Stadt Tönisvorst in Zusammenarbeit mit dem Städt. Krankenhaus Antoniuszentrum GmbH sowie mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen ein regelmäßiger Notarztdienst für Tönisvorst eingerichtet. Dieses zusätzliche Notarztsystem führt zu sehr günstigen Eintreffzeiten. 8.6.2 Für das Notarztsystem wird ein nach EN ausgestattetes NEF von der Stadt Tönisvorst vorgehalten, dass • • mit Ärzten der Antoniuszentrum GmbH Tönisvorst mit nebenamtlichen Mitarbeitern der Stadt Tönisvorst (Qualifikation Rettungsassistent) im Rendezvous-System mit dem RTW der Rettungswache Kempen zum Einsatz kommt. 39 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 8.6.3 In regelmäßigen Gesprächen zwischen Vertretern der Städte Kempen und Tönisvorst, der Krankenkassen und des Kreises wurde einvernehmlich eine jährliche Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten des Notarztdienstes Tönisvorst vereinbart: • • • • • für das Jahr 2010 für das Jahr 2011 für das Jahr 2012 für das Jahr 2013 für das Jahr 2014 155.000,00 € 160.000,00 € 165.000,00 € 170.000,00 € 175.000,00 € 8.6.4 Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und nach Absprache mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Krefeld wird der Notarztdienst Tönisvorst regelmäßig im Neubaugebiet „Am Schicksbaum/Ortmannsheide“ der Stadt Krefeld eingesetzt. Der Notarzt aus Tönisvorst wird dabei im Rendezvous-System mit dem RTW der Berufsfeuerwehr der Stadt Krefeld tätig. Die Leitstelle des Kreises hat hierzu entsprechende Alarmierungsvorgaben erhalten. 40 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 9. Kosten 9.1 Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für rettungsdienstliche Einrichtungen ermittelten Personal-, Sachkosten und Gemeinkosten sowie kalkulatorische Kosten. Die Investitionen sind in die Gebühren vollständig einzubeziehen, nachdem es im Rettungsdienst die Förderung durch das Land nicht mehr gibt. Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die ihnen nach dem Rettungsgesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. Die Kosten des Rettungsdienstes finanzieren sich durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Träger der Rettungswachen müssen dagegen • • • ein Teil der sog. „Fehleinsätze“ Kosten der prophylaktischen Einsätze der Feuerwehren und Einnahmeausfälle aufgrund des Gebührenausfallwagnisses (z.B. Gebühren, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht beigetrieben werden können) getragen werden. Die Benutzungsgebühren werden auf der Grundlage von Gebührensatzungen von den Trägern der Rettungswachen erhoben. Die Gebührensatzungen werden mit den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt. Dabei ist ein Einvernehmen anzustreben (§ 14 Abs. 2 RettG NRW). 9.2 Auf die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung – siehe Ziffer 8.) sowie der Verwaltungsgemeinkosten nach Ziffer 10 wird der jeweils aktuelle Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu den Kosten eines Arbeitsplatzes angewandt. 9.3 Nach § 15 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW können Fehleinsätze in die Gebührenkalkulation als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes aufgenommen werden. Eine Definition des Begriffs des „Fehleinsatzes“ enthält das Gesetz nicht. In den Kommentierungen zum Rettungsgesetz NRW (u.a. Frau Dr. Prütting) ist der Begriff des Fehleinsatzes erläutert; dabei wird im allgemeinen auf die Begründung des Bundesausschusses für das Rettungswesen aus dem Frühjahr 2000 zurück gegriffen. Danach sind die Fehleinsätze des Rettungsdienstes begründet im System der notwendigen ständigen Betriebsbereitschaft des Rettungsdienstes. Unter Berücksichtigung des rettungsdienstlichen Auftrages und zur Einhaltung des Sicherheitsniveaus werden Rettungsmittel aufgrund von Anforderungen und Hilfeersuchen im Einzelfall ohne weitere vorherige umfangreiche und zeitaufwendige Nachprüfung ihrer Notwendigkeit durch die Leitstelle alarmiert und eingesetzt. Nach dem Rettungsgesetz NRW ist das bestimmende Kriterium für den Rettungs/Notarztdienst die rettungsdienstliche/notfallmedizinische Versorgung der Patienten und nicht ihre Beförderung. Die Krankenkassen erbringen ihre Leistungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach besteht für die Krankenkassen und aus deren Sicht grundsätzlich gemäß § 60 SGB V nur dann eine Kostenverpflichtung, wenn ein Transport des Patienten stattgefunden hat. Diese unterschiedliche Definition der kostenrelevanten Leistungen und der Fehleinsätze im SGB V und Rettungsgesetz führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen den Kommunen als den Aufgabenträgern und den Krankenkassen als den Kostenträgern im Rettungsdienst. Die Abstimmung hierzu sollte sinnvollerweise an konkreten Einzelfällen im Rahmen der Gebührenkalkulation unmittelbar zwischen den Trägern der Rettungswachen und den Landesverbänden der Krankenkassen erfolgen. 41 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 9.4 Weitere Einnahmeausfälle entstehen vor allem bei den Rettungswachen im Grenzbereich zu den Niederlanden, weil bei Schwierigkeiten im Gebührenabrechnungsverfahren mit Niederländern Gebührenforderungen der Träger der Rettungswachen in den Niederlanden nicht beigetrieben werden können. 9.5 Die Träger der Rettungswachen des Kreisgebietes werden ihre Abrechnungsdaten künftig über elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbare Datenträger an die Krankenkassen bzw. die Abrechnungsstellen der Krankenkassen übermitteln (Datenträgeraustausch nach § 302 Sozialgesetzbuch V). Die Voraussetzungen hierzu werden derzeit in den Abrechnungsstellen der Rettungswachen gemeinsam mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein – KRZN – geschaffen. Eine Abstimmung über eine künftige Zusammenarbeit in dieser Form ist mit der AOK Rheinland/Hamburg bereits erfolgt. Der Datenträgeraustausch mit der AOK Rheinland/Hamburg soll spätestens ab dem 01.01.2011 für die Rettungswachen des Kreisgebietes Viersen vorgenommen werden. 42 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 10. Abschreibung und Verzinsung Die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung gehören zu den ansatzfähigen Kosten bei der Berechnung von Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die kalkulatorischen Zinsen werden zum Ende der einzelnen Nutzungsjahre berechnet. Anlagegüter, die mit Zuwendungen Dritter beschafft werden, sind nicht zu verzinsen. Die Art der Berechnung obliegt dem jeweiligen Träger der Rettungswache. Sie wird im Einzelnen von den Trägern der Rettungswachen mit den Vertretern der Krankenkassen abgestimmt. Die Festlegung der Nutzungsdauer basiert auf dem jeweils aktuellen Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) über Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung. 43 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 11. Notarztdienst/ Zusammenarbeit mit Krankenhäusern 11.1 • • • • • • • Rettungs- und Krankentransportdienst sind da rauf ausgerichtet, Patienten der Krankenhausversorgung zuzuführen. Zur Aufnahme von Notfallpatienten sind im Kreisgebiet Viersen nachstehende geeignete Krankenhäuser vorhanden: Hospital zum Hl. Geist, 47906 Kempen Städt. Krankenhaus GmbH, 41334 Nettetal-Lobberich Antoniuszentrum GmbH, 47918 Tönisvorst-St.Tönis Allgemeines Krankenhaus GmbH, 41747 Viersen inkl. Betriebsstelle 41751 Viersen-Dülken St.-Irmgardis-Krankenhaus, 41749 Viersen-Süchteln Rhein. Klinik für Orthopädie, 41749 Viersen-Süchteln Katharinen-Hospital, 47877 Willich 279 Betten 187 Betten 82 Betten 340 Betten 144 Betten 160 Betten 140 Betten Angesichts dieser Zahl geeigneter, über das Gebiet des Kreises verteilter, Krankenhäuser wurden Notfallaufnahmebereiche nicht festgelegt. Der Rettungsdienst führt Notfallpatienten grundsätzlich dem nächstgelegenen Krankenhaus zu, es sei denn, die Art der Erkrankung/Verletzung erfordert eine spezialisierte Versorgung. Dem ausdrücklichen Wunsch von Patienten auf Einlieferung in ein anderes Krankenhaus wird grundsätzlich entsprochen, wenn dies medizinisch und entfernungsmäßig vertretbar und zumutbar ist; die Entscheidung trifft der behandelnde Notarzt. Aufgrund der günstigen geographischen Lage des Kreises zu den Großstädten am linken Niederrhein können Patienten mit besonderen Erkrankungen oder Verletzungen oder bei einem zusätzlichen erhöhten Bedarf an Krankenhausbetten ohne erheblichen Zeitverlust den Krankenhäusern in den benachbarten Großstädten Krefeld, Mönchengladbach oder Düsseldorf zugeführt werden. 44 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 11.2 Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehört auch die Sicherstellung der Notarztversorgung. Gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist die Frage, ob diese Pflicht den Trägern der Rettungswachen oder dem Kreis als Gesamtverantwortlichen obliegt. Im Kreisgebiet Viersen werden die Notarztregelungen unmittelbar von den Trägern der Rettungswachen für die jeweiligen Notarzteinsatzbereiche vertraglich geregelt. Ein in zentraler Regie des Kreises gestaltetes Notarztsystem würde erst dann Vorteile vermuten lassen, wenn auch die übrigen Aufgaben der Rettungswachen beim Kreis gebündelt würden, wobei die Sonderstellung der Stadt Viersen als gesetzlicher Rettungswachen-Träger zu beachten wäre. Die Träger der Rettungswachen haben unmittelbar für ihre Zuständigkeitsbereiche Vereinbarungen über den Notarztdienst abgeschlossen. Der Notarztdienst wird im Rettungsbereich • • • • Kempen Nettetal Willich Viersen von Ärzten des Hospitals zum Hl. Geist Kempen von Ärzten der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal von Ärzten des Katharinen-Hospitals Willich von Ärzten der AKH Viersen GmbH sichergestellt. Bis zur Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum 31.12.2004 wurde der Notarztdienst im Rettungsbereich Schwalmtal von den Ärzten des Hospitals wahrgenommen. Als sich die Schließung des Hospitals abzeichnete, schrieb der Kreis als Träger der Rettungswache die Sicherstellung des Notarztes europaweit aus. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde der Doc In Time Service GmbH, 41748 Viersen, erstmalig mit Wirkung vom 01.01.2005 der Auftrag zur Wahrnehmung der Aufgaben erteilt. Dieser Vertrag ist inzwischen entsprechend verlängert worden. Der Notarztdienst in Viersen wird ab 01.01.2006 als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung von Ärzten der AKH GmbH Viersen wahrgenommen. Zum Notarztdienst der Stadt Tönisvorst wird auf die Ausführungen bei Ziffer 8.6 verwiesen. 11.3 In den Rettungswachen des Kreisgebietes werden Notarzteinsätze im sog. „Rendezvous-System“ gefahren. Das heißt, Notarzt und Rettungswagen gelangen getrennt zum Einsatzort. Das Rendezvous-System bringt erhebliche Vorteile für die Mobilität und Flexibilität des Notarztes; er ist nach Erstversorgung und Einsatzende mit der Fahrt zum Krankenhaus nicht regelmäßig an den Rettungswagen gebunden und steht deshalb deutlich früher für weitere Einsätze wieder zur Verfügung. Des Weiteren muss der Notarzt bei externen Einsätzen in benachbarten Rettungswachen und in Zusammenarbeit mit einem Rettungswagen der benachbarten Rettungswachen nicht aufwendig mit einem RTW der „eigenen“ Rettungswache zum Einsatzort gefahren werden. Wirtschaftliche und organisatorische Gründe haben deshalb zur Einführung des RendezvousSystems in allen Rettungswachen des Kreisgebietes geführt. 45 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 11.4 Die Leitstelle des Kreises führt einen Zentralen Krankenbettennachweis. Sie muss über die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere über die Aufnahmekapazitäten der Krankenhäuser jederzeit ausreichend informiert sein. Der Zentrale Krankenbettennachweis gewährt eine Übersicht über die jeweils gegebenen Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser. Die Forderung des § 8 RettG NRW zur Führung des Zentralen Krankenbettennachweises korrespondiert mit dem § 11 Abs. 1 Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW), der die Krankenhäuser verpflichtet, die erforderlichen Angaben zum Zentralen Krankenbettennachweis zu geben und die Zahl der freien Betten zu melden. Art und Form der Angaben und Meldungen der Krankenhäuser zum Zentralen Krankenbettennachweis wurde von der Leitstelle mit den Krankenhäusern abgestimmt. Im Einsatzleitprogramm COBRA der Kreisleitstelle ist ein Baustein zur Führung des Zentralen Krankenbettennachweises vorhanden. Die Leitstelle führt damit einen negativen Krankenbettennachweis. Das heißt, die Krankenhäuser informieren die Leitstelle dann, wenn sie keine Notfallpatienten mehr aufnehmen können. Engpässe ergeben sich weniger durch fehlende Stationsbetten als durch knappe personelle Ressourcen in den Notfallaufnahmen und OP-Bereichen. Die Suche nach freien Krankenhauskapazitäten führt – vor allem an Wochenenden – häufiger zur Verlängerung der Einsatzzeiten der Rettungskräfte. 46 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 12. Sondereinrichtungen des Rettungsdienstes 12.1 Die Träger des Rettungsdienstes sind verpflichtet, Maßnahmen für eine ausreichende rettungsdienstliche Versorgung in allen Gefahrenlagen zu treffen. Mit dem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 12.02.2004 über Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen wird den Trägern des Rettungsdienstes aufgegeben, Maßnahmen für die rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Schadenslagen vorzubereiten und im Einzelfall durchzuführen. Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen sind die im Kreis vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar zu machen. Nach § 7 Abs. 3 RettG NRW bestellt der Kreis als Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (MANV) Leitende Notärzte und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Die Kosten der nachstehend dargestellten Einrichtungen des Rettungsdienstes sind gebührenrelevant Sie werden gemeinsam mit den Kosten der Kreisleitstelle (vgl. Ziffer 3.6.1) an die Träger der Rettungswachen weitergegeben und von diesen in den Gebührenbedarfsberechnungen für die Inanspruchnahme der Rettungswachen berücksichtigt. 12.2 Der Kreis hat seit dem Jahre 1994 eine Leitende Notarztgruppe (LNA-G) eingerichtet, der wenigstens 5 und maximal 10 Leitende Notärzte angehören sollen. Der Leitende Notarzt übernimmt die medizinische Leitung bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten. Er hat alle rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Er berät den örtlichen Einsatzleiter in allen Fragen der ärztlichen Versorgung und rettungs-/sanitätsdienstlichen Betreuung. Seine wesentliche Aufgabe ist die Sichtung und Einstufung der Verletzten nach Schweregraden und Behandlungsprioritäten. Die Mitglieder der LNA-Gruppe des Kreises sind als freie Mitarbeiter für den Kreis tätig. Die Angehörigen der LNA-G erhalten eine Bereitschaftsdienstpauschale, die regelmäßig der tariflichen Entwicklung angepasst wird. Der Gruppe steht ein Einsatzfahrzeug nach DIN/EN des Kreises zur Verfügung. Der LNA fährt dieses Fahrzeug selbst. Die LNA-G ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit. Inhalt und Umfang der Aufgaben der LNA-G wurden vom Kreis in einer Organisationsregelung festgeschrieben 12.3 Der DRK-Kreisverband Viersen und der Malteser Hilfsdienst e.V. im Kreis Viersen stellen je eine Schnelleinsatzgruppe (SEG). Die SEG werden bei allen Schadensereignissen alarmiert, bei denen die Zahl der Betroffenen die Regelversorgung des Rettungsdienstes übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis dies erwarten lässt. Die SEG sind in die Planung des Kreises für den Massenanfall von Verletzten (MANV) eingebunden. Die Anforderung der beiden SEG erfolgt über die Kreisleitstelle. Inhalt und Umfang der Tätigkeit der beiden SEG sind mit dem DRK und MHD abgestimmt und in einer Organisationsregelung festgeschrieben. Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der beiden SEG. 12.4 Gemeinsam mit der katholischen und der evangelischen Kirche hat der Kreis eine Notfallseelsorge (NFS) eingerichtet. Der Notfallseelsorge gehören Mitglieder beider Kirchen mit qualifizierter Seelsorgeausbildung an. Die Mitarbeiter der beiden Kirchen verrichten ihre Tätigkeit in der Notfallseelsorge im Rahmen ihres Dienstauftrages. 47 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Zur Tätigkeit der Notfallseelsorge gehört neben der Betreuung von Angehörigen die Unterstützung der Einsatzkräfte bei der Bewältigung von Einsatzgeschehen. Die Notfallseelsorge ist nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr einsatzbereit. Die Angehörigen der NFS werden von der Kreisleitstelle über ein Handy alarmiert. Bei den Einsätzen benutzen die Angehörigen der NFS privateigene Kraftfahrzeuge. Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der NFS. Die Angehörigen der NFS erhalten keine Bereitschaftsdienst- und Aufwandspauschale des Kreises. 12.5 Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgLR) unterstützt den LNA sowie den örtlichen Einsatzleiter beim Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes. Diese speziell geschulten Fachkräfte sind bei Großschadensereignissen auch für vielfältige andere Führungsaufgaben einsetzbar. Der Kreis hat eine OrgLR-Gruppe eingerichtet, der ausgebildete OrgLR aus den Freiwilligen Feuerwehren des Kreisgebietes, dem DRK und dem MHD angehören. Die Angehörigen der OrgLR-Gruppe sind nach einem Bereitschaftsdienstplan rund um die Uhr erreichbar; die OrgLR erhalten keine Bereitschaftsdienstvergütung des Kreises. Bei einem MANV werden alle Angehörigen der OrgLR-Gruppe durch die Leitstelle alarmiert. Die OrgLR fahren bei einer Alarmierung mit einem Fahrzeug der Feuerwehr oder der Hilfsorganisation, der sie angehören, oder ggf. mit einem privaten Kraftfahrzeug zur Einsatzstelle. Der Kreis beteiligt sich an den Kosten der Ausstattung und Ausbildung der OrgLR. 12.6 Nach der Definition der Bundesärztekammer ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLR) ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf Kreisebene (oder noch darüber hinaus) medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst ausübt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung verantwortlich ist. Der ÄLR ist in NRW gesetzlich nicht gefordert. Gleichwohl ist die Notwendigkeit des ÄLR im Rettungsdienst inzwischen anerkannt und seine Institutionalisierung allgemein gefordert. Dabei werden den ÄLR insbesondere die Aufgaben der medizinischorganisatorischen Belange des Rettungsdienstes (Festlegung der medizinischen Ausstattung, Medikamente, Aus- und Fortbildung sowie die Überwachung der einzuhaltenden Standards) zugeschrieben. Der ÄLR ist für ein strukturiertes notfallmedizinisches Qualitätsmanagement notwendig. In Nordrhein-Westfalen verfügen zum Zeitpunkt der Überarbeitung dieses Rettungsdienstbedarfsplans lediglich die Kreise Höxter, Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss und Viersen nicht über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Die anderen Kreise und kreisfreien Städte haben für die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst überwiegend eine halbe Planstelle eingerichtet. Mehrheitlich haben dabei die Kreise und kreisfreien Städte Personalgestellungsverträge mit örtlich am Notarztdienst beteiligten Krankenhäusern abgeschlossen. Das heißt, qualifizierte Ärzte der Krankenhäuser werden mit einem Stellenanteil bis zu 0,5 als Ärztliche Leiter Rettungsdienst für die Kreise tätig. Der Kreis beabsichtigt, künftig eine vergleichbare Kooperation mit einem Krankenhaus an den Notarztstandorten des Kreisgebietes einzugehen. In einer Abstimmung hierzu mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenhäuser in Krefeld und im Kreis Viersen haben sich die Vertreter der Allgemeinen Krankenhaus Viersen GmbH des Hospitals zum Hl. Geist in Kempen und der Städt. Krankenhaus GmbH Nettetal grundsätzlich bereit erklärt, in dieser Angelegenheit mit dem Kreis Viersen zusammen zu arbeiten. 48 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst ist bisher nicht im Rettungsgesetz NRW verankert. Die Krankenkassen sind daher grundsätzlich gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Einrichtung der Funktion und Wahrnehmung der Aufgaben zu übernehmen. Daher ist die Funktionsstelle nur einvernehmlich zwischen dem Kreis und den Landesverbänden der Krankenkassen einzurichten. 49 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 13. Luftrettungsdienst Rettungshubschrauber (RTH) ähnlich „Christoph 9“ 13.1 Der Kreis ist Mitglied der Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber (RTH) „Christoph 9“. Der RTH ist bei der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik DuisburgBuchholz stationiert und bei Einsätzen neben dem Piloten mit einem Notarzt und einem Rettungssanitäter besetzt. Die Einsatzbereitschaft des RTH beginnt bei Sonnenaufgang, in der Regel jedoch frühestens um 07.00 Uhr und endet bei Sonnenuntergang. Der RTH ist in dieser Zeit innerhalb von 120 Sekunden nach Alarmierung abflugbereit. Der Einsatzradius des RTH beträgt grundsätzlich bis zu 50 km vom Standort. Im Jahre 2009 wurde der RTH „Christoph 9“ zu insgesamt 101 Einsätzen in den Kreis angefordert. Die Verwaltungsaufgaben für den Betrieb des RTH werden von der Stadt Duisburg auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt mit den Angehörigen der Trägergemeinschaft vom 23.06.2005 wahrgenommen. Die Kosten aus dem Betrieb des RTH werden weitgehend durch Gebühren gedeckt. Die verbleibenden ungedeckten Kosten werden nach dem Verteilerschlüssel • • 40 v.H. nach Anteil an der Fläche 60 v.H. nach Anteil an der Bevölkerung auf die Mitglieder der Trägergemeinschaft verteilt. Aus Gründen einer verlässlichen Haushaltsplanung ist der jährlich zu zahlende Umlagebetrag auf höchstens 15.000,00 € je Mitglied begrenzt. 13.2 Für intensivmedizinische Transportflüge und für sonstige Transporte über größere Entfernungen werden an den Standorten Greven (Flughafen Münster/Osnabrück) und Köln (Flughafen Köln/Bonn) Intensivtransporthubschrauber (ITH) vorgehalten. Für den Standort Greven sind der Kreis Steinfurt, für den Standort Köln die Stadt Köln als Kernträger mit den Verwaltungsaufgaben aus dem Betrieb der ITH betraut worden. 50 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Einsatzbereich der ITH ist das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Viersen gehört zum regelmäßigen Einsatzbereich des ITH-Standortes Köln (Christoph Rheinland). Die ITH haben spätestens innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung am Standort abflugbereit zu sein. Der ITH am Standort Greven fliegt auch bei Dunkelheit. Er ist zusätzlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit. Die Einsatzstrategie ist vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie in einem Runderlass zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst festgelegt worden. 51 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 14. Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen, Unternehmen Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Neuorganisation des Krankentransportes bei Ziffer 7. ff dieses Bedarfsplans wird verwiesen. 14.1 Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes hat die Aufgabe des Krankentransportes in den Rettungsbereichen Willich und Schwalmtal durch Vereinbarung dem Malteser Hilfsdienst Willich übertragen. Die Hilfsorganisation führt diese Aufgabe im Rahmen des § 13 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW als Verwaltungshelfer mit zwei Krankentransportwagen für den Kreis durch. Im Zuge der Neuorganisation des Krankentransportes wird die Anzahl der Krankentransportwagen im gesamten Kreisgebiet von derzeit 8 (bis 31.12.2010) auf dann 5 (ab dem 01.01.2011) verringert. Die Vereinbarung und die Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst Willich wurde deshalb vom Kreis fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt. 14.2 Nach der Schließung des St.-Antonius-Hospitals in Schwalmtal-Waldniel zum 31.12.2004 war der Notarztdienst für den Rettungsbereich Schwalmtal vom Kreis auf andere Weise sicherzustellen. Der Kreis hat die Leistung europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis der Ausschreibung wurde der Auftrag zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Rettungsbereich Schwalmtal an das Unternehmen „Doc In Time Service GmbH, 41747 Viersen“ erteilt (vgl. Ziffer 5.3.3). Der Vertrag mit dem Unternehmen ist zwischenzeitlich vom Kreis verlängert worden. 14.3 Die AKH Viersen GmbH hat den Vertrag mit der Stadt Viersen zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Rettungsbereich Viersen zum 31.12.2005 gekündigt. Die künftige Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde von der Stadt Viersen ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung wurde erneut der AKH Viersen GmbH der Auftrag zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Rettungsbereich Viersen erteilt. 14.4 Krankentransport und Notfallrettung durch private Unternehmen stehen unter einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (§ 18 RettG NRW). Die Erteilung der Genehmigung ist von subjektiven und objektiven sowie sachlichen und personellen Zugangsvoraussetzungen abhängig. Übergangsregelungen für Inhaber bestandkräftiger Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz sind im Rettungsgesetz NRW enthalten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelung des § 29 RettG NRW wurden der Diözesangeschäftsstelle Aachen des Malteser Hilfsdienstes e.V. erstmalig am 31.01.1995 folgende Genehmigungen für das Kreisgebiet Viersen erteilt • • Krankentransport mit 2 KTW im Rettungsbereich Kempen Krankentransport mit 1 KTW im Rettungsbereich Nettetal Die erteilten Genehmigungen wurden auf Antrag jeweils verlängert und haben unverändert Bestand, wobei der Krankentransport vom MHD Kempen im Rettungsbereich Kempen derzeit ruht und nicht wahrgenommen wird. 14.5 Aufgrund eines vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossenen Vergleichs war dem Deutschen Hilfsdienst e.V. – Kreisverband MönchengladbachViersen e.V. – die Genehmigung zur Wahrnehmung des Krankentransportes nach § 18 RettG NRW zu erteilen. Eine entsprechende Genehmigung zur Wahrnehmung von Krankentransporten mit einem KTW in den Rettungsbereichen Schwalmtal und Viersen ist erstmals mit Wirkung vom 01.04.1998 ausgesprochen und auf Antrag inzwischen mehrmals verlängert worden. 52 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 15. Aus- und Fortbildung • • • • • 15.1 Die Rettungswachen des Kreises sind anerkannte Lehrrettungswachen und verfügen jeweils über einen oder mehrere Lehrrettungsassistenten. Diese werden regelmäßig am Institut der Feuerwehr NRW in Münster oder den Landesausbildungsstätten von DRK und MHD fortgebildet 15.2 Anerkannte Lehrrettungswachen sind berechtigt, Praktikanten im Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten auszubilden. Die Zahl der hierzu genehmigten Ausbildungsplätze wurde wie folgt festgelegt: Lehrrettungswache Kempen Lehrrettungswache Nettetal (mit Dependance) Lehrrettungswache Schwalmtal (mit Dependance) Lehrrettungswache Viersen Lehrrettungswache Willich 3 Plätze 3 Plätze 3 Plätze 6 Plätze 3 Plätze 15.3 Die Rettungswachen verfügen über ausgebildete Desinfektoren. Auch diese Mitarbeiter werden regelmäßig fachspezifisch geschult und fortgebildet. Sie erstellen den Hygieneplan für ihre Rettungswachen und arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt des Kreises zusammen. 15.4 Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an mindestens 30-stündigen aufgabenbezogenen Fortbildungen teilzunehmen und dies nachzuweisen. Die Fortbildung (mit Ausnahme für die Rettungswache Viersen) wird von den Rettungswachen gemeinsam organisiert auf der Grundlage der „Empfehlungen des MAGS NRW“ im Erlass vom 21.01.1977. An der Fortbildung nehmen auch die Bediensteten der Kreisleitstelle teil. Das Personal der Rettungswache Viersen wird nach den gleichen Empfehlungen unmittelbar vom Träger der Rettungswache fortgebildet. 15.5 Unter Berücksichtigung der erneuten Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf verbleibende 6 Monate und mit Hinweis auf die umfangreiche und zeitaufwendige notwendige Ausbildung der Zivildienstleistenden bis hin zur Qualifikation des Rettungssanitäters werden in den Rettungswachen des Kreisgebietes künftig keine Zivildienstleistenden mehr eingesetzt. 15.6 Die Kosten der Fortbildung des Personals im Rettungsdienst sind gebührenrelevant und werden in die Gebührenbedarfsberechnungen der Träger der Rettungswachen einbezogen. 53 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 16. Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen, Abrechnungsverfahren 16.1 Erstmals mit Schreiben vom 19.08.1993 bzw. 28.02.1994 und danach erneut mit Schreiben vom 23.08.2007 hat der Kreis den Hilfsorganisationen DRK, MHD, ASB und JUH eine Genehmigung zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben bei Bedarf im Rahmen der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen im Kreisgebiet Viersen erteilt. Der Kreis war damit einer Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW aus dem Jahre 1993 gefolgt. Von den Hilfsorganisationen in Rahmen dieser Genehmigung durchgeführte Einsätze sind von den Hilfsorganisationen unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet worden. Das der Entlastung des öffentlichen Rettungsdienstes im Kreisgebiet dienende unbürokratische und ohne nennenswerten Mehraufwand für alle Beteiligten verbundene Verfahren hat sich über viele Jahre gut bewährt. Es war in dieser Form einvernehmlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in den Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen worden. 16.2 Im Jahre 2008 haben die Landesverbände der Krankenkassen den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt, dass künftig eine unmittelbare Abrechnung durchgeführter Einsätze im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die Hilfsorganisationen von den Kassen nicht mehr akzeptiert würde. Die Krankenkassen waren nicht mehr bereit, Einsätze mit den Hilfsorganisationen abzurechnen, weil eine Grundlage für dieses Abrechnungsverfahren für die Krankenkassen nicht bestand. Auf Vermittlung des Kreises haben sich die Landesverbände der Krankenkassen bereit erklärt, die Einsätze der Hilfsorganisationen, die sich im Rahmen der Genehmigung des Kreises künftig ergeben (Ziffer 16.1), auf der Grundlage der Gebührentarife der Träger der Rettungswachen über die Abrechnungsstellen der Träger der Rettungswachen abzurechnen. 16.3 Die Einsätze der Hilfsorganisationen im Rahmen der Wahrnehmung der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen werden deshalb seit 2009 von den Trägern der Rettungswachen zu den Gebührentarifen der Rettungswachen für die Hilfsorganisationen mit den Krankenkassen abgerechnet. Der Kreis hat den Trägern der Rettungswachen empfohlen, kreiseinheitlich für den Verwaltungsaufwand der Träger aus diesem Abrechnungsverfahren Verwaltungskosten von 15 v.H. der jeweiligen Gebühreneinnahmen einzubehalten. Von den Trägern der Rettungswachen wird inzwischen das abgesprochene Abrechnungsverfahren im Sinne der Hilfsorganisationen praktiziert. Dabei werden von den Trägern unterschiedlichem, sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientierende, Verwaltungskosten einbehalten. 54 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 17. Grenzüberschreitender Rettungsdienst 17.1 Der Kreis Viersen grenzt im Westen über eine Gesamtlänge von rd. 37 km an die Niederlande. Im Hinblick auf eine schnelle qualifizierte medizinische Versorgung von Unfallopfern und schwerkranken Patienten stellen Grenzgebiete eine besondere Herausforderung dar. Überall dort, wo es Landesgrenzen gibt, haben die Handelnden es mit zwei oder mehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Gesetzgebungen zu tun. Für die meisten Bewohner und Besucher der Grenzregionen ist der „freie Verkehr“ zwischen den Gebieten der offiziellen Landesgrenzen längst Alltag. Es stellt sich deshalb die Frage, warum in einem Notfall nicht das „ausländische“ Rettungsfahrzeug helfen darf, wenn es eindeutig schneller als das „eigene“ am Schadensort sein kann. 17.2 Ausgelöst durch die inzwischen vorgenommenen Verlängerungen der Bundesautobahnen A 52/N 280 im Raum Niederkrüchten/Roermond und A 61/N 47 im Raum Nettetal/Venlo hat es bereits im Jahre 2004 erste Gespräche mit Vertretern der Rettungsdienste und der örtlichen Feuerwehren beidseits der Grenze über gegenseitige Hilfeleistungen bei Kapazitätsengpässen gegeben. Diese Gespräche und Kontakte sind kontinuierlich fortgeführt worden. In einem Arbeitskreis „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im Rahmen der Euregio rijn-maas-noord finden hierzu regelmäßige Besprechungen zur besonderen Problematik von Rettungsdienst und Feuerschutz statt. Im Kreisgebiet Viersen haben die Gemeinde Niederkrüchten und die Stadt Nettetal inzwischen für ihre Bereiche Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Hilfeleistung im Feuer- und Katastrophenschutz mit den niederländischen Kollegen abgeschlossen. 17.3 Die grenzüberschreitende Hilfe wird bereits jetzt regelmäßig von den Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Feuerwehren in Grenznähe praktiziert. Diese Zusammenarbeit kann im Einzelfall für Betroffene von entscheidender Bedeutung sein und wird wegen der verbesserten Verkehrsverhältnisse, aber auch aus Gründen der sparsamen Ressourcenbewirtschaftung, voraussichtlich noch zunehmen. Der Kreis Viersen strebt deshalb auf Dauer eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst an. Die Probleme einer solchen Zusammenarbeit liegen insbesondere in den • • • • unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und den entsprechenden Befugnissen des Personals Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen Unterschiedlichen materiellen Ausstattungen der Einsatzfahrzeuge und nicht zuletzt versicherungsrechtlichen Fragen 55 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 18. Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten 18.1 Nach dem Feuerschutzhilfegesetz und dem Ministerialerlass über die Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung in Unglücks- und Katastrophenfällen haben die Kreise neben der Planung auch die Gerätevorhaltung für die Bewältigung von Großschadenslagen und einem Massenanfall von Verletzten durchzuführen. Für rettungsdienstliche Einsätze bei größeren Schadensereignissen sind die im Kreis vorhandenen Ressourcen zu erfassen und für Einsätze verfügbar zu machen. Dazu gehört die Erfassung von nicht in den Rettungsdienst eingebundenen Rettungsmitteln und des Personals bei Hilfsorganisationen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen. Für eine mögliche Inanspruchnahme sind Absprachen und Vorbereitungen zu treffen. Diese vorbereiteten Maßnahmen sind in einem Einsatzplan aufzunehmen. 18.2 Die AKH GmbH Viersen ist im Rahmen der Verordnung über die Bevorratung von Arzneimittel und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern (Arzneimittel-BevorratungVO) als eines der Krankenhäuser vom Land anerkannt, in denen eine derartige Bevorratung stattfindet. Bei Großschadensereignissen kann deshalb im diesbezüglichen Arzneimitteldepot für Großschadenssereignisse im AKH /Standort Hoserkirchweg, Viersen) die für einen Massenanfall von Verletzten für die Primärversorgung als erforderlich angesehenen Arzneimittel und Medizinprodukte angefordert/ abgeholt werden. 18.2 Für den Massenanfall von Verletzten hat der Kreis Viersen einen Einsatzplan aufgestellt (MANV-Einsatzplan); dieser Plan wird regelmäßig fortgeschrieben und findet Anwendung bei allen Schadensereignissen, bei denen die Zahl der Betroffenen die Regelversorgung des Rettungsdienstes übersteigt oder das gemeldete Schadensereignis dies erwarten lässt. 18.3 Im Hinblick auf den Weltjugendtag im Sommer 2005 in Köln und die FußballWeltmeisterschaft im Juni 2006 in Deutschland hatte das Innenministerium NRW bereits im Jahre 2004 das Konzept des Landes zur Bewältigung außergewöhnlicher Schadensereignisse durch überörtliche Hilfe und Ausstattung mit Rettungscontainern – Abrollbehältern MANV (AB-MANV) entwickelt. Bei diesem Projekt des Landes ging es nicht um die Optimierung der jeweiligen Rettungsdienste, sondern um Maßnahmen des Katastrophenschutzes, mit der örtliche, überörtliche und landesweite Lagen bewältigt werden können. Vom Land NRW wurden den Kreisen und kreisfreien Städten vor Beginn der FußballWM am 09.06.2006 Rettungscontainer für den Massenanfall von Verletzten (ABMANV) zur Verfügung gestellt. Diese sind medizinisch-technisch für die Einrichtung und den Betrieb sog. „Behandlungsplätze“ vorgesehen (max. für 50 Patienten) und werden zentral vom Land beschafft. Die Ausstattung der AB-MANV mit Medikamenten, Ge- und Verbrauchsmaterial sowie Kleinmaterial obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Der MANV-Container ist im Gerätehaus des Löschzuges Clörath der Freiwilligen Feuerwehr Willich stationiert und wird von dort in den Einsatz gebracht. Zum Betrieb eines Behandlungsplatzes für max. 50 Patienten werden insgesamt 123 Helfer (Notärzte, Rettungsassistenten, -sanitäter, -helfer) benötigt. Im Kreisgebiet Viersen rekrutieren sich diese Helfer aus den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Willich, Löschzug Clörath, sowie qualifizierten Angehörigen der beiden Hilfsorganisationen DRK und MHD. Der Kreis hat ergänzend hierzu mit Erfolg örtlich niedergelassene Ärzte gebeten, sich im Bedarfsfall für die ärztliche Unterstützung in einem MANV zur Verfügung zu stellen. 56 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 19. Ansprechpartner Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22, Herr Wolff Cecilienallee 22, 40408 Düsseldorf Tel. 0211/475-2164 Telefax 0211/475-2664 e-mail-Adresse: [email protected] Kreis Viersen – Der Landrat Amt 32/2 , Herr Joppien Rathausmarkt 3, 41747 Viersen Tel. 02162/391371 Telefax 02162/391804 e-mail-Adresse: [email protected] Rettungswache Kempen Stadt Kempen – Der Bürgermeister Amt 32, Herr Eckerleben Neustr. 32, 47906 Kempen Tel. 02152/917244 Telefax 02152/917374 e-mail-Adresse [email protected] Rettungswache Nettetal Stadt Nettetal – Der Bürgermeister Fachbereich 32, Herrn Alker Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal Tel. 02153/8983202 Telefax 02153/8988288 e-mail-Adresse: [email protected] Rettungswache Viersen Stadt Viersen – Der Bürgermeister Fachbereich 37 / Feuerwehr und Zivilschutz, Herr Kersbaum Gerberstr. 3, 41748 Viersen Tel. 02162/101800 Telefax 02162/101808 e-mail-Adresse: [email protected] Rettungswache Willich Stadt Willich – Der Bürgermeister Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung, Herrn Kreutzer Albert-Oetker-Str. 98, 47877 Willich Tel. 02156/949667 Telefax 02156/949665 e-mail-Adresse: [email protected] 57 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Notarztdienst Tönisvorst Stadt Tönisvorst – Der Bürgermeister Rechts- und Ordnungsamt, Herrn Schouten Bahnstr. 15, 47918 Tönisvorst Tel. 02151/999133 Telefax 02151/999311 e-mail-Adresse: [email protected] Kreisleitstelle Viersen Kreis Viersen – Der Landrat Gerberstr. 3, 41748 Viersen Anschriften siehe Kreis Viersen Landesverband Rheinland-Westfalen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Kreuzstr. 45 40210 Düsseldorf Tel. 0211/8224-637 Telefax 0211/8224-644 e-mail-Adresse: [email protected] BKK Landesverband NRW Herrn Reimers Kronprinzenstr. 6 45128 Essen Tel. 0201/179-1540 Telefax 0201/179-1692 e-mail-Adresse [email protected] Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung NRW Herrn Arntzen Graf-Adolf-Str. 67-69 40210 Düsseldorf Tel. 0211/38410-31 Telefax 0211/38410-20 e-mail-Adresse [email protected] AOK Rheinland/Hamburg GB Arzneimittel/Sonstige Vertragspartner Herrn Göke Kasernenstr. 61 40213 Düsseldorf Tel. 0211/8791-1351 Telefax 0211/8791-1456 e-mai-Adresse [email protected] 58 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Rettungs- Gemarkung Aussagen zur Besiedlungsstrukbereich tur Bracht RW Nettetal Breyell Hinsbeck Kaldenkirchen Leuth Lobberich 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 großer, 1 mittlerer, ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung mit diversen KleinWohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung 1 kleiner Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung Gesamt BrüggenBorn RW Schwalmtal Elmpt Niederkrüchten Amern Waldniel 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 2 mittlere Wohnplätze ansonsten Streubesiedlung mit diversen KleinWohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen Fläche in km² EW/Gem EWDichte Bemerkung Zuordnung 35,980026 6.786 189 ländlich 18,690797 12.052 645 ländlich 18,772124 5.143 274 ländlich 15,211064 9.866 649 ländlich 12,894856 1.821 141 ländlich 18,290251 13.617 119,839118 25,274364 49.285 9.252 41,376708 7.902 191 ländlich 25,693615 7.423 289 ländlich 21,990849 8.015 364 ländlich 26,117959 11.398 436 ländlich 744 Lobberich hat eher städ- ländlich tische Strukturen, erreicht jedoch nicht den Einwohnerschwellenwert 411 366 ländlich 59 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Gesamt Boisheim RW Viersen Dülken Süchteln Viersen 1 kleiner Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung 1 großer Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen RW Willich Gesamt Anrath 1 großer Wohnplatz Neersen 1 großer Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung 1 großer Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung mit diversen kleinen Wohnplätzen 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung Schiefbahn Willich Gesamt 140,453495 5,912707 43.990 2.048 313 346 ländlich 25,650664 20.772 27,873431 16.467 810 Im Bereich Ortkern Dülken städtische Strukturen, ausgeprägte Gewerbegebiete 591 Städtisch Nur ZentralWohnplatz, sonst ländl. Ländlich 31,636593 37.316 91,073395 7,607302 76.603 11.724 11,838874 7.046 13,901265 12.245 881 34,415786 21.098 67,763227 52.113 städtisch 613 Einwohnerschwellenwert wird überschritten, städtische Struktur, stark ausgeprägte Gewerbegebiete 769 1180 Viersen hat städtische städtisch Strukturen im Zentralort, größere Gewerbegebiete 841 1541 hohe Bevölkerungsdich- ländlich te, aber der Schwellenwert von 20.000 Einwohnern wird nicht erreicht 595 ländlich ländlich 60 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 RW Kem- Grefrath pen Oedt Kempen 1 großer Wohnplatz, 1 kleiner Wohnplatz 1 mittlerer Wohnplatz, 1 kleiner Wohnplatz 1 großer Wohnplatz 20,142070 9.975 495 ländlich 10,838349 5.972 551 ländlich 18,159406 22.650 19,230382 1.905 21,984109 8.347 380 ländlich 361 ländlich städtisch 1247 Einwohnerschwellenwert wird überschritten, städtische Strukturen, großes Gewerbegebiet 99 ländlich Schmalbroich 1 kleiner Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung St. Hubert 1 großer Wohnplatz ansonsten Streubesiedlung Tönisberg 1 mittlerer Wohnplatz, ansonsten Streubesiedlung St. Tönis 1 großer Wohnplatz 9,430285 3.404 11,739501 22.991 Vorst 32,582121 7.379 226 144,106223 82.623 573 563,235458 304.614 541 Gesamt Kreis Viersen 1 zentraler Wohnplatz, Rest Streubesiedlung 1958 Einwohnerschwellen- städtisch wert wird überschritten, solitäres Verdichtungsgebiet (Nähe zu Krefeld) ländlich 61 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 62 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 63 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 64 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 65 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 66 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 67 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW) 68 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 Anlage Ausstattungsmuster eines Rettungswagen (RTW) – Blatt 2 69 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 70 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 71 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 72 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 73 Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Viersen Stand: 01.01.2011 74