Bürgerreise 2015 Fort Worth – Texas
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Bürgerreise 2015 Fort Worth – Texas
Bürgerreise 2015 Fort Worth – Texas 27.3. – 11.4.2015 (Osterferien) Am Freitag, d. 27.03.2015 werden wir von Deutschland nach Fort-Worth starten. Abflug ab Frankfurt um 10.00 Uhr. Gegen 15.30 Uhr am 27.03.2015 erreichen wir den Flughafen Fort Worth / Dallas. Alle Übernachtungen erfolgen jeweils im Hotel La Quinta. Nach Übernahme der Fahrzeuge (4 Pers. pro 7 Sitzer Van) fahren wir ins Hotel nach Fort Worth. 2 ÜN 27./28.03.15 - Fr./Sa. FW liegt am Trinity River. FW wird auch Cowtown genannt und galt bis in die 50 er Jahre als Viehhandelszentrum. Auf dem Weg nach Norden durchquerten die Viehtransporte Fort Worth. Große Fleischfabriken entstanden Anfang des 20. Jahrhundert bei den Stockyards (Viehställe). Die Stockyards sind zwischenzeitlich Touristenattraktion mit einer Vielzahl an Saloons sowie der Stock Yards Station mit ihren Souvenirläden. FW verfügt im Cultural District auch über sehenswerte Museen. Auch Natur hat FW zu bieten. (Trinity Park, Japanischer - / botanischer Garten). Dallas liegt ca. 50 Km/ 31 mi) von FW entfernt. Ein Abstecher nach Dallas ist eingeplant. (am Anfang oder am Ende unseres Aufenthalts in Fort Worth) Am 29. 03.14 geht die Fahrt nach Houston (ca. 250 mi./400 Km). 2 ÜN 29./30.03.2015 - So/Mo. Houston liegt am Bayou. Das Wetter ist dort heiß und feucht. Die Stadt ist von einer Vielzahl unterirdischer Wege durchzogen, um sich den unangenehmen Temperaturen zu entziehen. Der wirtschaftliche Aufschwung von Houston basiert auf den Ölquellen sowie dem Bau des Ship Channels. Der ca. 80 km lange Kanal verbindet die Stadt mit der Galveston Bay. Der Hafen von Houston ist der drittgrößte Hafen sowie Houston die viertgrößte Stadt der USA. Herrliche Parks und Geschäftsstraßen laden zum Verweilen ein. Houston ist Heimat der größten Erdölkonzerne. Ein Abstecher nach Galveston (ca. 50 Mi entfernt) ist vorgesehen. Auf dem Weg dorthin werden wir einen Stopp im NASA (National Aeronautics and Space Administration) Space Center Houston einlegen. Galveston ist eine Insel und ist über eine Brücke erreichbar. Erwähnenswert sind die sehr schönen Holzvillen. Im Sept. 1900 wurde die Stadt von einem Hurrikan völlig zerstört. Im 19. Jhrt. entwickelte sich Galveston zu einem Finanzzentrum. Eine Erkundung einzelner Stadtteile empfiehlt sich. Von Houston geht die Fahrt in Richtung Corpus Christi (Fronleichnam) über San Padre Island nach Brownsville an die mexikanische Grenze. 2 ÜN 31.03./01.04.15. Di/Mi. (ca. 300 M/ 500km) Ein Kurztrip nach Mexiko sowie der Besuch von South Padre Island sind vorgesehen. Der Weg zwischen Calveston und Corpus Christi wird als Texas Riviera bezeichnet. South Padre Island ist geprägt von der weitläufigen Dünenlandschaft mit breiten, weißen Stränden. Ein Paradies für Naturliebhaber, was sowohl die Tier- wie auch die Pflanzenwelt angeht. Dort gibt es keine Häuser und kaum Autos. Der Name der Insel ist auf einen portugiesischen Priester zurückzuführen, der dort im 19. Jhrt. eine Ranch mit Vieh und Pferden betrieb. Von Brownsville geht die Fahrt Richtung Norden nach San Antonio. 2 ÜN 02./03.04.15 Do./Fr. (240M/400 km) 1718 gründeten die Spanier Fort San Antonio als Hauptsitz der Provinz Texas. Die ehemalige Kirche der Mission San Antonio, die Alamo, gilt als die Wiege von Texas und eine Art Nationaldenkmal. Dort verteidigten 13 Tage bis zum 06.03.1836 188 Soldaten bis zum Tode die Stellung gegen 6000 Mexikaner. Sehenswert ist der Markt; der größte mexikanische Marktplatz außerhalb von Mexiko. Dem El Mercado ist der Farmer Markt angegliedert. Auf dem Weg zum Marktplatz befindet sich der Spanish Gouvernor`s Palace. Die Einrichtung und der Garten erinnern Andalusien. San Antonio ist die heimliche Hauptstadt von Texas. Der deutsche Anteil an der Texan Culture ist im King William Historic District zu sehen. Abends bietet sich ein Besuch am River Walk an. Dort kann man fern von Lärm und Autos, umgeben von subtropischen Pflanzen, die Stille und das Essen und die „Tex.Mex -Atmosphäre“ genießen. Eine Bootsfahrt auf dem San Antonio River ist möglich. Ein Blick in die Vergangenheit bietet der Besuch der Mission San Jose mit dem berühmten barocken Rosettenfenster außerhalb von San Antonio. Sie zählt zu den schönsten spanischen Kirchen. 26 km westlich von San Antonio befindet sich Sea World (der größte Wasserpark der Welt). Auf dem Weg nach San Antonio kann ein Zwischenstopp in Corpus Christi oder auf der Kings Ranch eingelegt werden. Die Fläche der Ranch umfasst ca. 350.000 ha und wird von ca. 60.000 Rinder beweidet. Der Eigentümer züchtet Rennpferde und besitzt ungefähr 2730 Öl- und Gasquellen. Von San Antonio geht es nach Fredericksburg. 2 ÜN 04./05.04.15 Ostersamstag./So. (63 M / 104 km) Fredericksburg gilt als die heimliche Hauptstadt des „German Belt“. Der 7000 Seelen Ort präsentiert mit seinen 20 Kirchen deutsche Kulturgeschichte. In der Nähe befindet sich die Lyndon B. Johnson Ranch, welche besucht werden kann. Unter den Sehenswürdigkeiten der Ranch befindet sich ein deutscher Bauernhof. Ein Besuch der Sunday Houses , -kleine Sonntagshäuser-, wegen ihrer Einmaligkeit in den USA ist empfehlenswert. An Ostersamstag wird ein Festspiel aufgeführt. Mit über 1000 Mitwirkenden wird die Siedlungsgeschichte; die Ankunft der Einwanderer aus Deutschland; dargestellt. Die Stadt ist überfüllt von Touristen. Ausflüge nach Luckenbach mit drei Einwohnern, (Treffpunkt der Country Scene)‚ Boerne (ca. 4000 Einwohner) oder New Braunfels ( 30.000 Ew.) am Guadalupe River und Cornal River gelegen , stehen auf dem Programm. New Braunfels ist stolz auf die gute deutsche Küche sowie den German style. Anfang Nov. wird dort ein zehntägiges Wurstfest gefeiert. In der Stadt befindet sich der Landa Park; ein schattiger und wasserreicher Park. Das gesamte Gebiet wird Texas Hill Country genannt. Es ist von Flüssen durchzogen und ausgesprochen fruchtbar. Nach dem Besuch von Texas Hill Country erreichen wir am 06.04.15 Austin. 1ÜN 06.04.2015 Montag (80 M / 130 km) . Austin, am Colorado River gelegen, ist die Landeshauptstadt und Regierungssitz von Texas. Die Kuppel des State Capitol Building ist 2,10 Meter höher als die von Washington. Austin hat ca. 500.000 EW. Fast 10 % sind der Bewohner sind Studenten. Die Stadt bietet vielfältige Livemusik. Zwischen März und Oktober haben sich ca. 1,5 Mio. Fledermäuse ihren Sommersitz in der Stadt. Die Stadt hat ihren Namen von Stephen F. Austin. Am 07.04.15 schließt sich unsere Rundreise und wir werden erneut Fort Worth, 3ÜN (188 M / 300 km), erreichen. Am 10.04.15 werden wir die Fahrzeuge abgeben und am 11.04.15, 08.50 Uhr in Frankfurt ankommen. Der Aufenthalt in Fort Worth ist mit einem Besuch in Dallas verbunden. Auf dem Weg nach Dallas kann der Vergnügungspark Six Flags besucht werden. In Dallas steht u.a. der Besuch der J.F. Kennedy Gedenkstätte auf dem Programm. Lt. Angebot der Fa. CANUSA vom 01.09.2014 beträgt der Preis bei ca. 16 Pers. incl. Reiserücktrittsversicherung, 14 Übernachtungen, 14 x Frühstück und Flug Pro Person im DZ mit 3 Pers. Belegung: 1262,00 € Pro Person im DZ mit 2 Pers. Belegung: 1489,00 € Pro Person im Einzelzimmer 2122,00 € Für 4 Personen steht ein VAN zur Verfügung. Pro VAN fallen zusätzlich 534,00 € an. Dies bedeutet, dass der Preis sich nochmals um 133,50 € (ohne Sprit) erhöht. Des Weiteren sind nochmals ca. 60,00 € für die Fahrt von Trier nach Frankfurt und zurück einzurechnen. Die Preis haben erst ab dem Zeitpunkt der Buchung und der Bestätigung durch das Reiseunternehmen Gültigkeit. Vorher gelten die Preise, solange die Verfügbarkeit gegeben ist. Die Reise kann individuell beim Reisebüro unter Bezugnahme auf die FWG gebucht und bezahlt werden. Eine Abrechnung über die FWG bzw. über einen Teilnehmer ist nicht möglich. Anmeldeschluss 15.11.2014 _________________________________________________________________________________________________ Reiseveranstalter gemäß §§651 a.ff. BGB in Verbindung mit dem Reisevertragsgesetz ist Canusa Touristik GmbH & Co. KG, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg. Es gelten die allg. Bedingungen des Veranstalters. Anmeldung bitte senden an: Herbert Longen Trierer Str. 21 54320 Waldrach Email: [email protected] Telefon (d): 0651 9494-557 Reisebedingungen 1. BUCHUNG DER REISE Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch CANUSA TOURISTIK zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Reiseanmeldung. Weicht unsere schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dieses ein neues Angebot von CANUSA TOURISTIK gegenüber dem Reisekunden, an welches CANUSA TOURISTIK 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch CANUSA TOURISTIK. Reisebüros müssen sich an die Katalogaussagen halten und dürfen darüber hinaus keine Zugeständnisse machen. 2. ZAHLUNG, BERECHNUNG, REISEUNTERLAGEN a) Zahlungen dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. von § 651 k BGB vor Beendigung der Reise entgegennehmen. b) Mit Vertragsschluss kann eine verhältnismäßig geringe Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet wird, bis zur Höhe von 15 % des Reisepreises verlangt werden. c) Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4.b) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt, und dem Kunden ein Sicherungsschein i. S. von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird. d) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens CANUSA TOURISTIK. e) Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. f) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von CANUSA TOURISTIK zuletzt bekannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen telegraische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zulasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. Sicherungsscheingeber für CANUSA TOURISTIK ist: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81677 München 3. INHALT DES REISEVERTRAGES Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der Buchungsbestätigung. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einluss auf den Inhalt des mit CANUSA TOURISTIK geschlossenen Reisevertrages. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH CANUSA TOURISTIK Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CANUSA TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unSeite 1 berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CANUSA TOURISTIK ist verplichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CANUSA TOURISTIK dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CANUSA TOURISTIK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CANUSA TOURISTIK über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. >> Bei Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages vereinbarten Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann CANUSA TOURISTIK den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen: a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CANUSA TOURISTIK den entsprechenden Erhöhungsbetrag vom Reisenden verlangen b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt, und den sich ergebenden Erhöhungsbetrag pro Einzelplatz kann CANUSA TOURISTIK vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber CANUSA TOURISTIK erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Für den Fall der Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in welchem sich die Reise dadurch für CANUSA TOURISTIK verteuert hat. Eine Erhöhung nach den vorgenannten Bedingungen ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch bei Vertragsabschluss für CANUSA TOURISTIK vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CANUSA TOURISTIK den Reisenden unverzüglich darüber zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CANUSA TOURISTIK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Plichten gelten auch im Fall einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von CANUSA TOURISTIK über die Preiserhöhung oder Änderung einer Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. >> CANUSA TOURISTIK kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CANUSA TOURISTIK, so behält CANUSA TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von CANUSA TOURISTIK annimmt. 5. ERSATZPERSONEN, RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. CANUSA TOURISTIK kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte CANUSA TOURISTIK als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber CANUSA TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten. >> CANUSA TOURISTIK steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrage unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. § 651 i. BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von CANUSA TOURISTIK ersparten Aufwendungen sowie dessen, was CANUSA TOURISTIK durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. CANUSA TOURISTIK kann diesen Entschädigungsanspruch gemäß § 651 i Abs. 3 BGB wie folgt pauschalieren: Bis 120 Tage vor Reiseantritt erhält CANUSA TOURISTIK maximal Euro 100,– pro Person, sollte diese Stornierung 120 bis 90 Tage vor Reiseantritt erfolgen, erhöht sich dieser Betrag auf Euro 150,–. Nach dem 90. Tag vor Reisebeginn betragen die „Rücktrittsgebühren“: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises dann bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises dann bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises. Ausnahmen von der Standardregelung bei: a) Kreuzfahrten: bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises dann bis zum 76. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises dann bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises dann bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises und ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises. b) Charterlügen: Entsprechend der Ausschreibung in den separaten Flugpreislisten. >> Das Recht des Kunden, CANUSA TOURISTIK einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle unbenommen. >> Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Reisebedingungen Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrage durch Neuanmeldung des Reisekunden erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. VERSPÄTUNG/AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CANUSA TOURISTIK als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CANUSA TOURISTIK für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. CANUSA TOURISTIK ist in diesen Fällen verplichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Leistung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT/ABHILFEVERLANGEN Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den CANUSA TOURISTIK nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verplichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Den Reisenden trifft die gesetzliche Obliegenheit, CANUSA TOURISTIK einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Vor einer Kündigung (§ 651 e BGB) ist CANUSA TOURISTIK eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von CANUSA TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gem. § 651 g I. BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich bei CANUSA TOURISTIK, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg, geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c–f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Plichtverletzung von CANUSA TOURISTIK oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Plichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CANUSA TOURISTIK beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Plichtverletzung von CANUSA TOURISTIK oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Plichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CANUSA TOURISTIK beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c–f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und CANUSA TOURISTIK Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CANUSA TOURISTIK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Die vertragliche Haftung von CANUSA TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit CANUSA TOURISTIK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen CANUSA TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. >> Kommt CANUSA TOURISTIK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Montréal, Den Haag, Guadalajara und der Montréaler Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Montréaler Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern CANUSA TOURISTIK in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet CANUSA TOURISTIK nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt CANUSA TOURISTIK bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. 9. ABTRETUNGS-/AUFRECHNUNGSVERBOT Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen CANUSA TOURISTIK an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche aus Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 10.REiSEDOKUMENTE, PASS-, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN CANUSA TOURISTIK informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verplichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder Nichtinformation durch CANUSA TOURISTIK bedingt sind. >> Besondere Gesundheitsvorschriften sind derzeit für Reisen in die USA und nach Kanada nicht zu beachten. >> Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise in die Staaten der USA und nach Kanada einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten im Zielgebiet, vorausgesetzt, sie haben einen bezahlten Hin- und Rücklugschein. Bei längerem Aufenthalt gilt ein Besucher in einigen Ländern nicht mehr als Tourist, und es gelten besondere Bestimmungen, über die CANUSA TOURISTIK auf Anfrage Auskunft erteilt. >> Seit dem 26.10.2004 ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxroter Reisepass) notwendig. Reisepässe mit grüner Hülle und Kinderausweise reichen nicht mehr aus. Auch nicht ausreichend sind Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurden. Vorläuige Reisepässe werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert. >> Zur Einreise in die USA ist eine Online-Registrierung bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Details und das nötige Formular entnehmen Sie bitte der Website der amerikanischen Botschaft: www.us-botschaft.de oder https://esta.cbp.dhs.gov/ esta. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen. 11. VERSICHERUNGEN Wenn CANUSA TOURISTIK Pauschalreisen einschließlich ReiserücktrittskostenVersicherung ausgeschrieben hat, erhält der Kunde einen Versicherungsschein der AGA International S.A. Niederlassung für Deutschland, Ludmillastraße 26, 81543 München. >> Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reisekunde gegen den Versicherer verfolgen. Ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluss dringend empfohlen. CANUSA TOURISTIK empiehlt außerdem dringend den Abschluss zusätzlicher Kranken- und Reisegepäckversicherungen. 12. MIETE VON FAHRZEUGEN Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz. 13. INFORMATION ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFRACHTFÜHRERS CANUSA TOURISTIK informiert die Reisenden bereits bei Buchung der Reise über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt die Information, sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt. 14.GÜLTIGKEIT DER PROSPEKTANGABEN Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von CANUSA TOURISTIK über Leistungen, Programm, Termine, Ablugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch CANUSA TOURISTIK bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich. 15.UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. © Copyright CANUSA TOURISTIK, Stand: 11/2013 Veranstalter: CANUSA TOURISTIK GmbH & Co. KG Nebendahlstraße 16 · 22041 Hamburg Telefon: (040) 22 72 53-0 · Fax: (0 40) 22 72 53-53 E-Mail: [email protected] · www.canusa.de Mit sechs weiteren Büros in Hannover, Frankfurt/Main, Hürth (Köln), München, Stuttgart und Berlin. Seite 2 Verbindliche Anmeldung zur Bürgerreise nach Fort Worth – Texas Vom 27.3. – 11.4.2015 Hiermit melde/n ich mich / wir uns verbindlich an zur Texasreise vom 27.03.2015 bis 11.04.2015 ; Leistungen laut Ausschreibung Geb.Datum Staatsangehörigk. Name, Vorname ______________________________ _________ _________ Name, Vorname ______________________________ _________ _________ Name, Vorname ______________________________ _________ _________ Strasse _________________________________________ PLZ / Ort __________ _____________________ Tel. _____________ e-mail _____________________________ Ich bin bereit einen Van zu fahren und im Besitz eines gültigen Führerscheins ................................................. (Name) .............................................. (Name) Hotelunterkunft Ich /wir benötigen ein Hotelzimmer ____ 3-Bettzimmer ____ Doppelzimmer ____ Einzelzimmer Das 3-Bett-, Doppelzimmer teile/n ich / wir : ____________________________ Anmeldeschluss 15.11.2014 Reiseveranstalter gemäß §§651 a.ff.BGB in Verbindung mit dem Reisevertragsgesetz ist Canusa Touristik GmbH & Co. KG, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg. Es gelten die allg. Bedingungen des Veranstalters. Anmeldung bitte senden an: Herbert Longen Trierer Str. 21 54320 Waldrach Email: [email protected] Telefon (d): 0651 9494-557