Die Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz

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Die Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung
speziell für das Kfz-Handwerk.
Versicherungssummen bis 20 Mio. Euro
­pauschal für ­Personenund Sachschäden.
So will es das Gesetz.
Für Schäden, die Sie anderen zufügen, müssen Sie gerade
stehen. Das gilt im Übrigen auch für die Schäden, die Ihre
Mitarbeiter verursachen. Sie haften mit Ihrem gesamten
Geschäftsvermögen, unter Umständen auch mit Ihrem
Privatvermögen.
Schadenbeispiel „Radmontage“:
Beim Montieren der Räder vergisst ein Mitarbeiter bei
einem Rad die Sicherheitsmuttern anzuziehen. Dieses Rad
löst sich während der Fahrt, das Fahrzeug kommt von der
Straße ab und wird beschädigt. Damit aber nicht genug.
Das Rad rollt einem Radfahrer in den Weg, der Radfahrer
stürzt und verletzt sich.
Schadenbeispiel „Werkstattunfall“:
Beim Verlassen der Werkstatt rutscht ein Kunde auf einer
Öllache aus und bricht sich den Arm.
Schadenbeispiel „Getriebereparatur“:
Nach der Reparatur eines Getriebes wird Öl eingefüllt. Da
man vorher versäumt hatte, die Ölablassschraube festzuziehen, verliert der Wagen während einer längeren Fahrt
das gesamte Öl. Das Getriebe läuft heiß und geht kaputt.
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und
Umweltschadens-Basisversicherung mitversichert.
Wenn Ihr Betrieb Schäden durch Umwelteinwirkungen
verursacht, haften Sie für die Folgen. Deshalb ist in
unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und die UmweltschadensBasisversicherung mit Zusatzbaustein I enthalten.
Zusatzbaustein I umfasst Schäden
■■ am eigenen Boden bei Gefahr für die menschliche
Gesundheit,
■■ an eigenen Gewässern und am Grundwasser,
■■ an besonders geschützten Tier- und Pflan­zenarten auf
dem eigenen Grundstück.
Pluspunkte unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz-Handwerk.
Hohe Versicherungssummen bis 20 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Inklusive Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz Platinum für den Inhaber oder Geschäftsführer
mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je
Person für Personenschäden)
Mitversichert sind z.B. auch:
■■ Schäden an zur Reparatur übernommenen Fahrzeugen
■■ Durchführungen von Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Gasanlagenprüfungen
■■ Tätigkeitsschäden
■■ Abwasserschäden
■■ Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■■ Besitz und Betrieb von Solar- und Photovoltaikanlagen
■■ Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung mit Zusatzbaustein I
■■ Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung
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Schadenbeispiel „Heizöl-Austritt“:
Ein im Keller geschweißter Tank ist am Boden durchge­
rostet. 15.000 l Heizöl verschwanden im Erdreich und
gelangten in den nächstgelegenen Bach. Des Weiteren
wurde dadurch ein Fischsterben im nahe gelegenen See
verursacht. Auch eine Bootsvermietung hatte erhebliche
finanzielle Einbußen.
!
Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz.
Sie sollten unbedingt zusammen mit unseren
Fachleuten im Außendienst prüfen, ob und inwieweit Sie zusätzlich für Schäden durch Produktfehler
haften und ob Sie eine Umwelthaftpflicht- und
Umweltschadensversicherung benötigen.
Mitversichert ist unter anderem Ihre gesetzliche Haftpflicht aus …
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Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen
Schäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit einer Versicherungssumme von 250.000 € – Selbstbehalt 250 €1)
Durchführung von
– Abgasuntersuchungen gem. Ziff. 4.8.2 Anlage VIII a StVZO
– Sicherheitsprüfungen gem. § 29 StVZO
– Gasanlagenprüfungen bzw. Gassystemeinbauprüfungen gem. § 41 a StVZO
– Prüfungen der Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte gem. § 57 b StVZO.
Beauftragung von Subunternehmen bis zu 10 % der Gesamtumsatzsumme
(nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer selbst)
Teilnahme an und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen
Bauarbeiten bis zu 1.000.000 € Bausumme
Besitz und Betrieb von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 €
Tätigkeitsschäden mit einer Versicherungssumme von 250.000 € – Selbstbehalt 250 €
Mietsachschäden
– anlässlich von Geschäftsreisen
– an betrieblich genutzten Gebäuden/Räumen durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
– an betrieblichen Gebäuden/Räumen durch sonstige Ursachen – Selbstbehalt 250 €
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Keycards – Selbstbehalt 250 €
Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen sowie nicht zulassungspflichtigen und/oder nicht versicherungspflichtigen Anhängern
der Beschädigung von Fahrzeugen und Containern beim oder infolge Be- und Entladen
Sachschäden durch Abwässer
Auslandsschäden
– aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten
– durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern
lassen
– durch Dienstleistungen des Versicherungsnehmers, die im Inland erbracht wurden
Mitversichert ist ebenfalls …
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Vorsorgeversicherung mit den Versicherungssummen des Vertrages
Belegschaftshabe
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umwelthaftpflicht-Regressversicherung
Umweltschadens-Basisversicherung mit Zusatzbaustein I
Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz Platinum für den Inhaber oder Geschäftsführer mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je Person für Personenschäden)
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Schäden an zur Reparatur übernommenen Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht1)
Betrieb von Tankstellen, Waschanlagen
Umwelthaftpflichtgefahren durch umweltrelevante Anlagen
Umweltschadensversicherung
Sonstige Auslandsaktivitäten
1) Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die über die Kraftfahrtversicherung für Handel/Handwerk versichert werden können.
Württembergische Versicherung AG
90133-4 [3] 6/2014
Für diese Risiken ist ein besonderer Beitrag zu vereinbaren: