Die Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz
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Die Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz-Handwerk. Versicherungssummen bis 20 Mio. Euro pauschal für Personenund Sachschäden. So will es das Gesetz. Für Schäden, die Sie anderen zufügen, müssen Sie gerade stehen. Das gilt im Übrigen auch für die Schäden, die Ihre Mitarbeiter verursachen. Sie haften mit Ihrem gesamten Geschäftsvermögen, unter Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen. Schadenbeispiel „Radmontage“: Beim Montieren der Räder vergisst ein Mitarbeiter bei einem Rad die Sicherheitsmuttern anzuziehen. Dieses Rad löst sich während der Fahrt, das Fahrzeug kommt von der Straße ab und wird beschädigt. Damit aber nicht genug. Das Rad rollt einem Radfahrer in den Weg, der Radfahrer stürzt und verletzt sich. Schadenbeispiel „Werkstattunfall“: Beim Verlassen der Werkstatt rutscht ein Kunde auf einer Öllache aus und bricht sich den Arm. Schadenbeispiel „Getriebereparatur“: Nach der Reparatur eines Getriebes wird Öl eingefüllt. Da man vorher versäumt hatte, die Ölablassschraube festzuziehen, verliert der Wagen während einer längeren Fahrt das gesamte Öl. Das Getriebe läuft heiß und geht kaputt. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung mitversichert. Wenn Ihr Betrieb Schäden durch Umwelteinwirkungen verursacht, haften Sie für die Folgen. Deshalb ist in unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und die UmweltschadensBasisversicherung mit Zusatzbaustein I enthalten. Zusatzbaustein I umfasst Schäden ■■ am eigenen Boden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit, ■■ an eigenen Gewässern und am Grundwasser, ■■ an besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten auf dem eigenen Grundstück. Pluspunkte unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung speziell für das Kfz-Handwerk. Hohe Versicherungssummen bis 20 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden Inklusive Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz Platinum für den Inhaber oder Geschäftsführer mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je Person für Personenschäden) Mitversichert sind z.B. auch: ■■ Schäden an zur Reparatur übernommenen Fahrzeugen ■■ Durchführungen von Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Gasanlagenprüfungen ■■ Tätigkeitsschäden ■■ Abwasserschäden ■■ Erweiterter Straf-Rechtsschutz ■■ Besitz und Betrieb von Solar- und Photovoltaikanlagen ■■ Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung mit Zusatzbaustein I ■■ Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung ■■ ■■ Schadenbeispiel „Heizöl-Austritt“: Ein im Keller geschweißter Tank ist am Boden durchge rostet. 15.000 l Heizöl verschwanden im Erdreich und gelangten in den nächstgelegenen Bach. Des Weiteren wurde dadurch ein Fischsterben im nahe gelegenen See verursacht. Auch eine Bootsvermietung hatte erhebliche finanzielle Einbußen. ! Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz. Sie sollten unbedingt zusammen mit unseren Fachleuten im Außendienst prüfen, ob und inwieweit Sie zusätzlich für Schäden durch Produktfehler haften und ob Sie eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung benötigen. Mitversichert ist unter anderem Ihre gesetzliche Haftpflicht aus … ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen Schäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit einer Versicherungssumme von 250.000 € – Selbstbehalt 250 €1) Durchführung von – Abgasuntersuchungen gem. Ziff. 4.8.2 Anlage VIII a StVZO – Sicherheitsprüfungen gem. § 29 StVZO – Gasanlagenprüfungen bzw. Gassystemeinbauprüfungen gem. § 41 a StVZO – Prüfungen der Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte gem. § 57 b StVZO. Beauftragung von Subunternehmen bis zu 10 % der Gesamtumsatzsumme (nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer selbst) Teilnahme an und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen Bauarbeiten bis zu 1.000.000 € Bausumme Besitz und Betrieb von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von 1.000.000 € Tätigkeitsschäden mit einer Versicherungssumme von 250.000 € – Selbstbehalt 250 € Mietsachschäden – anlässlich von Geschäftsreisen – an betrieblich genutzten Gebäuden/Räumen durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser – an betrieblichen Gebäuden/Räumen durch sonstige Ursachen – Selbstbehalt 250 € Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Keycards – Selbstbehalt 250 € Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen sowie nicht zulassungspflichtigen und/oder nicht versicherungspflichtigen Anhängern der Beschädigung von Fahrzeugen und Containern beim oder infolge Be- und Entladen Sachschäden durch Abwässer Auslandsschäden – aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten – durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen – durch Dienstleistungen des Versicherungsnehmers, die im Inland erbracht wurden Mitversichert ist ebenfalls … ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Vorsorgeversicherung mit den Versicherungssummen des Vertrages Belegschaftshabe Erweiterter Straf-Rechtsschutz Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umwelthaftpflicht-Regressversicherung Umweltschadens-Basisversicherung mit Zusatzbaustein I Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz Platinum für den Inhaber oder Geschäftsführer mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je Person für Personenschäden) ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Schäden an zur Reparatur übernommenen Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht1) Betrieb von Tankstellen, Waschanlagen Umwelthaftpflichtgefahren durch umweltrelevante Anlagen Umweltschadensversicherung Sonstige Auslandsaktivitäten 1) Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die über die Kraftfahrtversicherung für Handel/Handwerk versichert werden können. Württembergische Versicherung AG 90133-4 [3] 6/2014 Für diese Risiken ist ein besonderer Beitrag zu vereinbaren: