Infobroschüre - Dachverband Berliner Kinder
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Infobroschüre - Dachverband Berliner Kinder
BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 1 Personengruppe Unternehmer themen Informationen zur neuen BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW_0805_Infobroschüre_3 Unternehmer 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 2 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 3 themen Unternehmer Informationen zur neuen BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 4 Unternehmer Impressum Informationen zur neuen BGV A2 Stand 10/2005 © 2005 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/37 22089 Hamburg Telefon: (040) 202 07 - 0 Telefax: (040) 202 07 - 525 www.bgw-online.de Bestellnummer TP BGV A2 Text Annedore Meyer Redaktion Markus Nimmesgern, BGW-Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung & Satz Kunst & Partner, Hamburg Druck Koelblin-Fortuna-Druck GmbH & Co. KG, Baden-Baden Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706. 4 Impressum BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 5 Inhalt 1 Flexibel und unternehmerfreundlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 2.1 2.2 2.3 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mittlere und große Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten . . . . . . . . . 3 Beispiele aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf 13 5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe . . . . . . . . . . 16 7 7.1 7.2 Die Fachleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Qualifikation und Aufgaben der Betriebsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Qualifikation und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit . . . . . . . . . 21 8 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 . . . . . . . . . . . . .7 10 10 10 Anhang Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kontakt Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 5 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 6 Unternehmer 1 Flexibel und unternehmerfreundlich Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen ist heute eine selbstverständliche Managementaufgabe. Der Schutz der Mitarbeiter ist jedoch nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, er ist auch gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers. Da ein Unternehmer nicht alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allein wahrnehmen kann, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verpflichten – sobald ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die neue betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung neu geregelt. Die neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 ersetzt die bisher bestehenden BGV A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit” und BGV A7 „Betriebsärzte”. Erstmals stehen dem Unternehmer mehrere Betreuungsformen zur Auswahl. Während sich für große Unternehmen prinzipiell nichts geändert hat, profitieren von der neuen BGV A2 vor allem die kleinen Betriebe. Die Unfall- und Gesundheitsrisiken sind in kleinen Betrieben höher als in Großbetrieben. Der Arbeitsunfall eines Mitarbeiters oder eine Berufskrankheit kann die Existenz des Unternehmens schnell gefährden. Zur Lösung dieses Problems war die bisher praktizierte Betreuung mit fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht mehr zeitgemäß. Wie 6 die betriebliche Praxis zeigte, war sie zu unflexibel und zu wenig branchenorientiert. In dieser Broschüre stellen wir Ihnen die neue Unfallverhütungsvorschrift vor. Mehr Wahlmöglichkeiten für kleine Betriebe Jetzt bietet die BGW ihren Unternehmen neue Betreuungsformen, die sich stärker an den Bedürfnissen kleiner Unternehmen orientieren. Sie ermöglichen dem Unternehmer mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für betriebsspezifische Lösungen. Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmer und schärfen den Blick für den Arbeitsschutz im Betrieb. Mehr Effizienz für mittlere und große Betriebe Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsschutz. Auch wenn die Regelbetreuung Pflicht für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten bleibt, so ist mit der neuen BGV A2 vieles einfacher geworden. Die Berechnung der Einsatzzeiten wurde harmonisiert, Ausnahmeregelungen entfallen, die Ermittlung der Einsatzzeiten wurde praktikabler und gerechter gestaltet. Auch die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Tätigkeit ist durch die Einführung von 15 Branchengruppen jetzt klarer und übersichtlicher. 1 Flexibel und unternehmerfreundlich BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 7 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen oder zu verpflichten – die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen. Vor Inkrafttreten der neuen BGV A2 gab es eine Betreuungsform für alle Betriebsgrößen – die Regelbetreuung. Jetzt wurden die Auflagen für Kleinbetriebe gelockert und neue flexiblere Betreuungsformen geschaffen. Wie finde ich meine Betreuungsform? Entscheidend für die Auswahl der Betreuungsform ist die Betriebsgröße, das heißt die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. In der folgenden Tabelle können Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen, welche Betreuungsvarianten für Ihren Betrieb in Frage kommen. Alle weiteren Informationen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Wie berechne ich meine Betriebsgröße? Generell richtet sich die Betriebsgröße nach der Anzahl der Beschäftigten. • In Ihrem Unternehmen arbeiten nicht mehr als 10 Mitarbeiter? Dann gehören Sie zu den so genannten Kleinstbetrieben. Sie haben die Wahl zwischen drei Betreuungsformen. Lesen Sie hierzu Kapitel 2.1. • Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 51 Mitarbeitern gehören zu den Kleinbetrieben. Für Sie kommen zwei Betreuungsvarianten in Frage. Einen Überblick gibt Kapitel 2.2. • Unternehmen mit 51 und mehr Mitarbeitern zählen zu den mittleren beziehungsweise großen Betrieben. Für Sie gilt weiterhin die Regelbetreuung als vorgeschriebene Betreuungsform. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 2.3. Die Betreuung im Überblick Betriebsgröße Grundbetreuung/ Anlassbezogene Betreuung (Kap. 4) bis zu 10 Beschäftigte Regelbetreuung (Kap. 5) Alternativbetreuung (Kap. 6) Ja Ja Ja mehr als 10 und weniger als 51 Beschäftigte Nein Ja Ja 51 und mehr Beschäftigte Nein Ja Nein 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb 7 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 8 Unternehmer Welche Mitarbeiter brauchen eine Betreuung? Grundsätzlich soll die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt allen Beschäftigten zugute kommen. Neben Voll- und Teilzeitkräften gehören auch geringfügig Beschäftigte dazu wie beispielsweise Aushilfen, Zivildienstleistende, Leiharbeitnehmer, ABM-Kräfte, Ein-Euro-Jobber oder Familienangehörige. Nicht betreuungspflichtig sind unter anderem ehrenamtliche und freie Mitarbeiter, Heimarbeiter, Honorarkräfte, Medizinstudenten sowie der Unternehmer selbst. Eine vollständige Liste finden Sie im Internet unter www.bgw-online.de Achtung: Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten Wenn Sie in Ihren Unternehmen weniger als 21 Mitarbeiter beschäftigen, darunter aber einige Teilzeitkräfte, sollten Sie mit Hilfe der Tabelle Ihre effektive Beschäftigtenanzahl ermitteln und überprüfen, ob Sie nicht eventuell noch zu den Kleinstbetrieben gehören. In Betrieben dieser Größe werden Teilzeitkräfte nämlich nur anteilig berücksichtigt. Berechnung der Beschäftigtenzahl Beschäftigungsdauer 0,50 zwischen 20 und 30 Stunden/Woche 0,75 mehr als 30 Stunden/Woche 8 Faktor bis zu 20 Stunden/Woche 1,0 (wie Vollzeitkräfte) 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 9 Die folgenden Rechenbeispiele machen deutlich, wie die Anzahl der Teilzeitkräfte die Betriebsgröße und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Betreuungsform beeinflussen. Unternehmen 1 5 Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 5 x 1,00 = 5,00 3 Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25 4 Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden 4 x 0,50 = 2,00 Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert: 9,25 Beschäftigte Der Schwellenwert liegt unter dem Grenzwert von 10 Beschäftigten. Unternehmen 1 stehen damit alle 3 Betreuungsformen zur Auswahl: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung, Regelbetreuung und Alternativbetreuung. Unternehmen 2 7 Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 7 x 1,00 = 7,00 3 Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25 2 Zivildienstleistende mit regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten von 15 Stunden 2 x 0,50 = 1,00 Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert: 10,25 Beschäftigte Unternehmen 2 beschäftigt ebenfalls 12 Mitarbeiter. Da der Schwellenwert über dem Grenzwert von 10 Beschäftigten liegt, stehen dem Unternehmer nur 2 Betreuungsformen zur Auswahl: die Regelbetreuung und die Alternativbetreuung. Neu: Der BuS-Betreuungs-Assistent Ganz einfach und bequem ist die Bestimmung der Betreuungsmöglichkeiten passend zur Betriebsgröße mit dem neuen 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb BuS-Betreuungs-Assistenten. Sie finden den praktischen Rechner im Internet unter www.bgw-online.de, im Kundenzentrum unter BuS-Betreuung. 9 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 10 Unternehmer 2.1 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Welche Wahlmöglichkeiten habe ich? Für Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten stehen drei Betreuungsformen zur Auswahl. Sie unterscheiden sich hauptsächlich nach dem Grad der Eigenverantwortung. Welche Wahlmöglichkeiten habe ich? Sie haben die Wahl zwischen der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und der neuen Alternativbetreuung. • Sie legen Wert auf eine bedarfsorientierte Betreuung? Die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung erfüllen diese Ansprüche. Mehr dazu in Kapitel 4. • Sie möchten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen lieber an Fachleute delegieren. Dann sollten Sie bei der Regelbetreuung bleiben. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in Kapitel 5. • Sie möchten die Betreuung lieber an Fachleute delegieren? Dann bleiben Sie bei der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alles über die Regelbetreuung steht in Kapitel 5. • Sie wünschen mehr Flexibilität und möchten stets auf dem Laufenden sein, was den Schutz Ihrer Mitarbeiter betrifft. Die Alternativbetreuung bietet diese Möglichkeiten. Mehr dazu in Kapitel 6. • Sie wollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen gern selbst in die Hand nehmen? Für Sie kann die Alternativbetreuung in Frage kommen. Vorausgesetzt, sie wird von Ihrer zuständigen Standesorganisation in Abstimmung mit der BGW angeboten. Nähere Informationen hierzu lesen Sie in Kapitel 6. 10 2.2 Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten 2.3 Mittlere und große Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten Die Regelbetreuung Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung seit Jahren bewährter Standard für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Hieran hat sichdurch die neue BGV A2 nichts geändert. Inhalt und Umfang richten sich weiterhin nach der Branche. Die Einsatzzeiten der Berater sind in der BGV A2 fest vorgegeben. 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 11 Die wesentlichen Änderungen in der Regelbetreuung im Überblick: BGV A6 und BGV A7 (alt) BGV A2 (neu) Der Einsatz des Betriebsarztes richtete sich nach der Anzahl der Beschäftigten und konnte in Intervallen erbracht werden. Die Einsatzzeit des Betriebsarztes richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und muss jährlich erbracht werden. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit orientierte sich an der Betriebsgröße und der Gefährdungsstufe. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Branche. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durfte bis zu drei Jahren angesammelt werden (Einsatzzeitenkumulierung). Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu drei Jahren angesammelt werden, sofern es mit der Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine Einsatzzeitenkumulierung). Die Einsatzzeit des Betriebsarztes konnte nicht kumuliert werden. Die Einsatzzeit des Betriebsarztes darf nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu 3 Jahren angesammelt werden, sofern es mit der Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine Einsatzzeitenkumulierung). 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb 11 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 12 Unternehmer 3 Beispiele aus der Praxis Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung in einem Kleinstbetrieb Ein Psychotherapeut, der eine Angestellte beschäftigt, möchte sich ganz seinen Patienten widmen. Trotzdem soll der Arbeitsschutz in seiner Praxis effizient und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Er entscheidet sich daher für die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung der BGW. Er verpflichtet einen externen Betriebsarzt, der in Zukunft die Beratung und Betreuung seiner Angestellten vor Ort wahrnimmt. Was die Betriebssicherheit betrifft, arbeitet der Betriebsarzt mit einem freiberuflichen Sicherheitsingenieur zusammen. Gemeinsam unterstützen die beiden Experten den Psychotherapeut bei der Gefährdungsbeurteilung für die Praxis, die alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Auf dieser Basis werden zusätzliche Betreuungstermine nur bei konkreten Anlässen notwendig. Ein Jahr nach der Praxiseröffnung klagt die Mitarbeiterin wiederholt über starke Rückenschmerzen. Aus diesem besonderen Anlass vereinbart der Unternehmer eine Beratung durch den Betriebsarzt. Nach medizinischer Beratung sowie einer Arbeitsplatzbegehung wird der Bildschirm-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin ergonomisch umgestaltet, um weiteren Beschwerden vorzubeugen. Gesundheitsschutzes entlasten sollen. Mit Hilfe des BuS-Betreuungs-Assistenten unter www.bgw-online.de errechnet der Unternehmer die Einsatzzeiten. Bei 75 Mitarbeitern ergeben sich 18 Stunden und 45 Minuten Einsatzzeit für den Betriebsarzt und ebenso viel für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alternativbetreuung in einem Kleinbetrieb Ein Friseurbetrieb mit zwölf Mitarbeitern wurde bisher im Rahmen der Regelbetreuung von einem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst betreut. Mit der neuen BGV A2 steht dem Unternehmer jetzt eine neue Betreuungsform zur Auswahl. Da der Inhaber den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe sieht und in Zukunft mehr Einfluss auf die Gestatung nehmen möchte, entscheidet er sich für die Alternativbetreuung der BGW. Er nimmt persönlich an einer Fortbildungsveranstaltung seiner Innung teil. Nach der Gefährdungsbeurteilung ermittelt er den Betreuungsbedarf für den Friseursalon und entwickelt ein GesundheitsmanagementKonzept für seine Mitarbeiter. Gemeinsam mit den Spezialisten von der Fachkundigen Stelle (siehe Seite 18) seiner Innung organisiert der Unternehmer eine Mitarbeiterschulung zum Thema Hautschutz. Regelbetreuung in einem Großbetrieb Der Inhaber eines Altenpflegeheimes mit 75 Mitarbeitern verpflichtet im Rahmen der Regelbetreuung einen externen Arbeitsmediziner und einen Sicherheitsingenieur, die ihn in Zukunft in allen Fragen des Arbeits- und 12 3 Beispiele aus der Praxis BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 13 4 Grund- und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf Was versteht man unter Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung? Unternehmer, die sich für diese Betreuungsform entscheiden, müssen sich professionelle Unterstützung hinzuholen. Nach der neuen BGV A2 sind für die fachkundigen Berater keine festen Einsatzzeiten mehr vorgeschrieben. Stattdessen kann der Unternehmer den Betreuungsbedarf selbst bestimmen. Zu der Grundbetreuung gehört eine Gefährdungsbeurteilung, die mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Dabei ist die Unterstützung vor Ort durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zwingend vorgeschrieben. Ausreichend ist der Besuch jeweils eines Experten, allerdings muss dieser den anderen Sachverständigen in seine Arbeit einbeziehen. Wenn beispielsweise der Betriebsarzt die Betriebsbegehung durchführt, muss er bei Bedarf sicherheitstechnische Fragen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit klären. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter über die verpflichteten Dienstleister informieren. Wer darf an dieser Betreuungsform teilnehmen? Die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung steht nur Betrieben mit nicht mehr als zehn Beschäftigten zur Auswahl. Sie ist besonders geeignet für Unternehmer, die regelmäßig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Wann ist eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben? Sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Grundbetreuung als auch bei anlassbezogenen Betreuungen müssen Sie sich professionelle Hilfe holen. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind beispielsweise bei neuen Arbeitsverfahren oder baulichen Veränderungen notwendig. Eine Auflistung weiterer Anlässe finden Sie in der BGV A2. Wenn für Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind, dann müssen diese unabhängig von den BuS-Betreuungszeiten vorgenommen werden. Was muss ich nachweisen? Die BGW benötigt einen der folgenden Nachweise: • Nachweisbogen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung oder • Kopie des gültigen Betreuungsvertrages mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder • formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung Wenn Sie Fragen zur Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuung haben, rufen Sie unsere Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute) an. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter. 4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf 13 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 14 Unternehmer 5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt Was bedeutet Regelbetreuung? Diese Betreuungsform steht allen BGWUnternehmen offen – unabhängig von der Betriebsgröße. Wenn Sie sich für die Regelbetreuung entscheiden, verpflichten Sie vertraglich einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Inhalt und Umfang der Betreuung sind abhängig vom Gefährdungspotenzial des Arbeitsplatzes. Die Einsatzzeiten der Berater sind fest vorgegeben und richten sich nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte ist die Regelbetreuung Pflicht. Was bedeutet Einsatzzeit? Unter Einsatzzeit versteht man die Arbeitszeit, die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mindestens zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Ihrem Betrieb benötigen. Es zählt nur die echte Betreuungszeit. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen zusätzlich erbracht werden. Auch An- und Abfahrten werden nicht zu den Einsatzzeiten gerechnet. Die MindestEinsatzzeit der Experten richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und dem Gefährdungspotenzial Ihrer Branche. Zu welcher Kategorie Ihr Unternehmen gehört und welche Berechnungsfaktoren für Sie maßgebend sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 sowie im Anhang. Wie berechne ich die Einsatzzeiten für meinen Betrieb? Die erforderliche Einsatzzeit eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich generell aus der vorgegebenen jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeit multipliziert mit der Zahl der durchschnittlich bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Entscheidend ist die Zahl der Köpfe. Für einige Branchen gelten zur Einsatzzeitberechnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit besondere Regeln mit Staffelung der jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeiten nach der Betriebsgröße („additiv“ und „nicht-additiv“, siehe Infokasten Seite 15 und Anhang). Sie möchten die Einsatzzeiten für Ihren Betrieb schnell und einfach ausrechnen? Mit unserem neuen BuS-Betreuungs-Assistenten im Internet unter www.bgw-online.de gelingt Ihnen dies unkompliziert und mühelos. Standard-Einsatzzeiten-Berechnung Beispiel: Altenwohnheim, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Anzahl der Beschäftigten 14 Einsatzzeit (Std/Jahr je Beschäftigtem) Jährliche Gesamt-Einsatzzeit Betriebsarzt 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std. Fachkraft für Arbeitssicherheit 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std. 5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 15 Achtung! Einsatzzeiten-Berechnung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Beispiel: nicht-additive Berechnung, Institut für Präventivmedizin Anzahl der Beschäftigten Staffelungsgrenze (Beschäftigte) Einsatzzeit (Std/Jahr je Beschäftigtem) Jährliche Gesamt-Einsatzzeit Beispielfall 1 45 bis 50 0,25 45 x 0,25 = 11,25 Std. Beispielfall 2 112 über 50 0,50 112 x 0,50 = 56,00 Std. 45 x 2,00 = 90,00 Std. Gesamt: 90,00 Std. Beispiel: additive Berechnung, Krankenhaus Beispielfall 1 45 bis 50 2,00 Beispielfall 2 112 bis 50 bis 100 über 100 2,00 1,50 0,75 Was bedeutet Einsatzzeitenkumulierung? Betriebe mit 11 bis maximal 20 Beschäftigten können die Einsatzzeiten über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ansammeln, wenn es die Gefährdungssituation im Betrieb erlaubt. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen den Betrieb dann an einem zusammenhängenden Termin innerhalb dieses Zeitraumes. Das kann sinnvoll sein, wenn die sich ergebenden jährlichen Einsatzzeiten für eine effektive und wirtschaftliche Betreuung vor Ort zu kurz bemessen sind. Wie weise ich die Regelbetreuung nach? Die BGW benötigt einen der folgenden Nachweise: 5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt 50 x 2,00 =100,00 50 x1,50 = 75,00 12 x 0,75 = 9,00 Gesamt: 184,00 Std. Std. Std. Std. • Nachweisbogen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung oder • Kopie des gültigen Betreuungsvertrages mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder • formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung Wenn Sie Fragen zur Regelbetreuung haben, rufen Sie uns an. Die Mitarbeiter unserer Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute) stehen Ihnen gern zur Verfügung. 15 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 16 Unternehmer 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe Was bedeutet Alternativbetreuung? Die Alternativbetreuung – auch Leitlinienkonzept, alternative BuS-Betreuung oder in der Öffentlichkeit auch „Unternehmermodell” genannt – ermöglicht dem Unternehmer in Kleinbetrieben wesentlich mehr Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der Regelbetreuung brauchen Sie selbst keinen Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit mehr zu verpflichten, sondern schließen sich einer von den Dach- oder Standesorganisationen angebotenen Betreuung an. Diese beinhaltet auch fachliche Unterstützung bei konkreten Anlässen. Wer kann an der neuen Alternativbetreuung teilnehmen? Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung besteht aus folgenden Elementen: Wenn Sie Interesse an einer Alternativbetreuung haben und nicht zu den oben genannten Branchen gehören, sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Dach- oder Standesorganisation, damit wir auch für Sie eine Zusammenarbeit vereinbaren können. • Erstbegehung des Unternehmens durch einen Arbeits- und Gesundheitsexperten der Fachkundigen Stelle (siehe Seite 18) • Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungsmaßnahmen eines von der BGW für die Branche anerkannten Seminaranbieters • Selbstständige Fortführung der Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb • Betreuung des Betriebes durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei bestimmten Anlässen (siehe BGV A2). 16 Die BGW bietet die Alternativbetreuung zurzeit für Friseure, Ärzte und Apotheker an. Eine Ausweitung des Angebotes auf andere Branchen befindet sich im Aufbau. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den zuständigen Dach- oder Standesorganisationen wie Kammern, Innungen Kreishandwerkerschaften oder Berufsverbänden. Was muss ich im Rahmen der Alternativbetreuung tun? Zunächst müssen Sie persönlich an einer von der BGW genehmigten Fortbildung teilnehmen. Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus je drei Lehreinheiten (à 45 Minuten) zu den Themen „Arbeitsmedizin” und „Sicherheitstechnik”. Dieses Seminar ist innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Es ist grundsätzlich zulässig, die Kenntnisse in einem Fernlehrgang mit Präsenzphasen zu erwerben. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist im Ein- oder Fünf-Jahres-Takt vorgesehen. 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Was beinhalten die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen? Im Block „Arbeitsmedizin” erfahren Sie unter anderem alles über die Bedeutung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, Arbeitsschutznormen, Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen, die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Im Block „Sicherheitstechnik” lernen Sie, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchführen und was beim Umgang mit elektrischen Anlagen, Arbeitsmitteln und -stoffen sowie beim Brandschutz zu beachten ist. Wie finde ich das passende Seminar? Wir möchten für unsere Mitglieder möglichst branchennahe Seminare sicherstellen. Die Fortbildungsseminare finden deshalb in enger Kooperation mit den Dach- oder Standesorganisationen wie beispielsweise Kammern, Verbänden, Innungen oder Kreishandwerkerschaften statt. Diese organisieren die praktische Umsetzung der Alternativbetreuung durch die Einrichtung so genannter Fachkundiger Stellen. Um die Qualität der Seminare zu gewährleisten, werden die für die Fachkundigen Stellen tätigen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit von der BGW geschult. Seite 17 Wo kann ich mich anmelden? Da die Alternativbetreuung zurzeit noch nicht überall und für alle Branchen angeboten wird, informieren Sie sich bitte im Internet über unsere aktuellen Angebote. Wie geht es nach der Fortbildung weiter? Sie führen die Gefährdungsbeurteilung selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen für Ihren Betrieb fest und entscheiden auf dieser Basis, wann Sie einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Brauche ich noch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Bei konkreten Anlässen, die vom Gesetzgeber exakt vorgegeben sind, müssen Sie weiterhin auf Experten zurückgreifen. Zum Beispiel wenn Sie neue Arbeitsverfahren einführen, die Arbeitsplätze umgestalten oder wenn in Ihrem Betrieb häufig gesundheitliche Probleme auftreten. Eine Auflistung der Anlässe finden Sie in der BGV A2. Was muss ich nachweisen? Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie an einer von der BGW anerkannten Fortbildung zur Alternativbetreuung teilgenommen haben. Darüber hinaus brauchen Sie schriftliche Unterlagen über die in Ihrem Betrieb vorgenommene Gefährdungsbeurteilung sowie Nachweise Ihres bestellten Betriebsarztes und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe 17 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 18 Unternehmer Welche Vorteile hat die Alternativbetreuung? Bei diesem Modell steht die Eigenverantwortung des Unternehmers im Vordergrund. Alle Entscheidungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb liegen bei Ihnen – selbstverständlich immer unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der besondere Vorteil der Alternativbetreuung: sie ist flexibler als die Regelbetreuung, orientiert sich stärker an den Bedürfnissen kleiner Betriebe und kann über die Dachoder Standesorganisation oft kostengünstig angeboten werden. Unabhängig davon, ob Sie Mitglied in der anbietenden Dach- oder Standesorganisation sind, steht die Alternativbetreuung allen Unternehmen zur Verfügung – sofern sich der Firmensitz im geografischen Zuständigkeitsbereich befindet und der gleichen Branche angehört. Haben Sie Fragen zur Alternativbetreuung? Die BGW hat eine Hotline eingerichtet. Unter 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die Fachkundige Stelle – Ihr Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Fachkundige Stelle ist eine Kooperation zwischen der Standesorganisation, die die Alternativbetreuung anbietet, und vertraglich verpflichteten Dienstleistern. Hierzu gehören branchenkundige Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ihre Aufgaben im Rahmen der Alternativbetreuung sind: • Erst- und Bedarfsbegehungen der Betriebe • Durchführung der Unternehmerschulung mit BGW-anerkannten Dozenten • Beratung zu allen branchenrelevanten Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen inklusive Hotline-Service • Erstellung branchengerechter Handlungshilfen, Musteranweisungen etc. für die an der Alternativbetreuung teilnehmenden Betriebe Ausführliche Informationen zum Thema alternative BuS-Betreuung finden Sie auch im Internet unter www.bgw-online.de 18 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 19 Die drei Betreuungsformen auf einen Blick Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung Regelbetreuung Alternativbetreuung Motivation und Interessenlage Eigenverantwortung des Unternehmers unterstützt durch fachkundige Beratung Delegation an externe Arbeits- und Gesundheitsexperten Hohe Eigenverantwortung des Unternehmers Durchführungsmodalitäten Betreuung erfolgt durch einen Ansprechpartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz, entweder Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit Betreuung erfolgt durch externe oder eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte nach festgelegten Einsatzzeiten pro Beschäftigtem Unternehmer qualifiziert sich mit Hilfe seiner Standesorganisation und steuert den Arbeits- und Gesundheitsschutz ohne feste Einsatzzeiten bedarfsgerecht selbst Vor-Ort-Betreuung Vor-Ort-Betreuung bei Gefährdungsbeurteilung mindestens alle 5 Jahre, ansonsten bei Bedarf und bei vorgegebenen Anlässen gemäß BGV A2 Vor-Ort-Betreuung in der Regel jährlich. Unter besonderen Bedingungen gegebenenfalls über 3 Jahre gesammelt Vor-Ort-Betreuung durch Erstbegehung, ansonsten bei Bedarf und bei vorgegebenen Anlässen gemäß BGV A2 Betreuungsumfang Bestimmt durch das in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte individuelle Gefährdungspotenzial Bestimmt durch vorgegebene Einsatzzeiten für die Branche gemäß BGV A2 Bestimmt durch die Einschätzung des geschulten Unternehmers Eigenleistung des Unternehmers Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit ExpertenUnterstützung – auch delegierbar. Einbringung unternehmensspezifischer Kenntnisse in die Aktivitäten der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit ExpertenUnterstützung – auch delegierbar. Einbringung unternehmensspezifischer Kenntnisse in die Aktivitäten der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten Erwerb der Grundkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz (6-Std.Basisseminar). Periodische Fortbildungen. Fortlaufende Eigensteuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe 19 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 20 Unternehmer 7 Die Fachleute 7.1 Qualifikation und Aufgaben der Betriebsärzte Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt? Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner hat die Aufgabe, Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu unterstützen. Er hilft Ihnen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb, ermittelt bei der Betriebsbegehung, in welchen Ausmaß die dort herrschenden Bedingungen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter beeinflussen. Er berät Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Fragen der medizinischen Vorsorge. Zum Beispiel bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder Suchterkrankungen. Wen darf ich zum Betriebsarzt „bestellen”? Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin” zugelassen. Das kann ein niedergelassener Arbeitsmediziner oder ein arbeitsmedizinischer Dienst sein. Diese Fachmediziner verfügen über die notwendigen Qualifikationen und können in der Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten. Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern ist darüber hinaus auch eine langjährige Betreuung gewährleistet. Welche Anforderungen sollte der Betriebsarzt noch erfüllen? Achten Sie bei der Auswahl Ihres Betriebsarztes auf: • branchenspezifische Kenntnisse oder Erfahrungen • gute Erreichbarkeit • Bereitschaft, den Betrieb bzw. die Betriebsstätten zu begehen • regelmäßige Berichterstattung über seine Tätigkeit im Betrieb • die Ermächtigung oder Erlaubnis für die wichtigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Tipps für die Auswahl eines Betriebsarztes können Sie unter www.bgw-online.de, Stichwort „Arbeitshilfen” herunterladen. Wo finde ich einen Betriebsarzt? Betriebsärzte in Ihrer Region finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder über die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8). Einen Mustervertrag für die betriebsärztliche Betreuung können Sie im Internet unter www.bgw-online.de, Stichwort „Arbeitshilfen” herunterladen. 20 7 Die Fachleute BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr 7.2 Qualifikation und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Konkret bedeutet das: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel oder Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Außerdem begutachtet sie die Arbeitsplätze und Betriebsanlagen und schlägt Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vor. Seite 21 Sie können aber auch externe Fachkräfte für die Aufgaben in Ihrem Betrieb verpflichten, zum Beispiel einen sicherheitstechnischen Dienst oder eine freiberuflich arbeitende Fachkraft für Arbeitssicherheit. Musterverträge finden Sie im Internet zum Herunterladen unter www.bgw-online.de. Wo finde ich eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit? Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder sicherheitstechnische Dienste in Ihrer Region finden Sie im örtlichen Branchenbuch oder über die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8). Wer kann diese Aufgaben übernehmen? Sie können einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden lassen oder einen qualifizierten Mitarbeiter einstellen. Voraussetzung ist, dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Meister, Techniker oder Ingenieur ist, eine bestimmte Zeit in dieser Funktion tätig war und an Weiterbildungsmaßnahmen u.a. bei der BGW teilgenommen hat. Bedenken Sie: Eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich erst ab einer Einsatzzeit von 160 Stunden im Jahr. 7 Die Fachleute 21 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 22 Unternehmer Festangestellte Fachkräfte oder externe Dienste? Die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) Pro Contra • Die FASi ist jederzeit vor Ort verfügbar. • Die FASi ist im Haus bekannt und kennt selbst die Kommunikationswege. • Die FASi kennt Betriebsstruktur und Problembereiche des Unternehmens. • Das Fachwissen kann für andere Betriebe oder Tochterunternehmen genutzt werden. • Es ergeben sich Synergieeffekte, da der Mitarbeiter bereits ähnliche Aufgaben wahrnimmt. • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind ständig im Unternehmen präsent. • Der Unternehmer kann sensible Bereiche durch eine Vertrauensperson betreuen lassen. • Die FASi muss eventuell erst ausgebildet werden. • Bei Kündigung muss ein neuer Mitarbeiter ausgebildet oder eingestellt werden. • Abgrenzungsprobleme beim Nachweis der Einsatzzeiten. • Bei kurzen Einsatzzeiten werden Erfahrungen, Informationsmaterial und technische Geräte nur selten genutzt. • Mögliche Interessenkonflikte für Führungskräfte als FASi in der Doppelrolle – Unabhängigkeit der FASi ist gefordert. Externe Fachkräfte Pro Contra • Erfahrung auch aus anderen Unternehmen. • Jeder Arbeitsaufwand, jede An- und Abfahrtkosten verursacht Kosten. • Kalkulierbare Kosten. • Externe Spezialisten sind nicht jederzeit • Arbeitsmittel und Informationsmaterial verfügbar. werden gestellt. • Der persönliche Kontakt zwischen • Es muss kein Mitarbeiter freigestellt Mitarbeitern und FASi fehlt. werden. • Eventuell wechselnde Ansprechpartner. • Flexibler Wechsel des Dienstanbieters möglich. • Mehr Auswahlmöglichkeiten bei Spezialisten. • Dienstleistung aus einer Hand: sicherheitstechnische Dienste übernehmen oftmals auch arbeitsmedizinischen Dienste. 22 7 Die Fachleute BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 23 8 Service Ansprechpartner Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Hauptverwaltung Hamburg Zentrale Präventionsdienste der BGW Bereich Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS) Telefon (040) 202 07 - 75 61 Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute) Sicherheitsfachkraftausbildung BGW-Bildungszentrum Dresden Königsbrücker Landstraße 4b 01109 Dresden Telefon (0351) 457 - 28 00 (0351) 457 - 28 01 Fax (0351) 457 - 28 25 Adressen Betriebsärzte Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) Gartenstraße 29 49152 Bad Essen Telefon (0800) 101 61 87 Fax (05472) 97 83 19 Internet www.bsafb.de 8 Service Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH (GQB) Friedrich-Eberle-Straße 4a 76227 Karlsruhe Telefon (0721) 933 81 82 Fax (0721) 933 81 88 Internet www.gqb.de Fachkräfte für Arbeitssicherheit Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste e.V. (BFSI) Bundesgeschäftsstelle Straße am Heizhaus 1 10318 Berlin Telefon (030) 50 10 72 - 40 Fax (030) 50 10 72 - 10 Internet www.bfsi.de/mitgliederlisten Geschäftsstelle Köln Am Justizzentrum 3 50939 Köln Telefon (0221) 44 10 84 Fax (0221) 42 19 12 Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) Geschäftsstelle Albert-Schweitzer-Allee 33 65203 Wiesbaden Telefon (0611) 60 04 00 Fax (0611) 678 07 Internet www.vdsi.de 23 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 24 Unternehmer Internet www.bgw-online.de Portal der BGW mit Informationen für Kunden. Mit vielfältigen Servicemöglichkeiten wie Formulardownload, Broschürendownload und Bestellungen und Seminarbuchungen. Arbeitshilfen der BuS-Betreuung zum Download im Kundenzentrum: • Empfehlungen für die Auswahl von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit • Mustervertrag für die Betreuung eines Kleinbetriebes durch Dienstleister aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit • BuS-Betreuungs-Assistent zur Berechnung der Einsatzzeiten www.hvbg.de Portal des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der Hauptverband fördert die gemeinsamen Aufgaben der BGen. Hier finden Sie auch das Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS) und die Internetpräsenz des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA) und des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA). 24 www.praevention-online.de Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität. Internetportal mit zahlreichen Informationen zu allen Themen der Prävention. www.baua.de Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Literatur Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln BGV A1 – Grundlagen der Prävention BGV A2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Verzeichnisse über das Medienangebot M069 – Schriften für Sicherheit und Gesundheit M070 – Seminarangebot 8 Service BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 25 Anhang Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Kennziffer 1.0 1.1 1.2 1.3 1.4 2.0 2.1 2.2 2.3 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.11 3.12 Anhang Branche Humanmedizin Arztpraxen Notärzte Apparategemeinschaften Laboratorien und Forschungsgemeinschaften Zahnmedizin Zahnarztpraxen Kieferorthopäden Oralchirurgien Heilberufe Atemgymnasten Ergotherapeuten Hebammen Heilpraktiker Krankengymnasten Logopäden Masseure Medizinische Fußpflege Orthoptisten Psychologen Kurpacker Betriebsärztliche Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) Sicherheitstechnische Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 0,25 25 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 26 Unternehmer Kennziffer 4.0 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 5.0 5.1 5.2 6.0 6.1 6.2 6.3 7.0 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 26 Branche Kliniken und medizinische Dienste Krankenhäuser Kliniken/Sanatorien Rehabilitationseinrichtungen Arbeitsmedizinische Dienste Blutspendedienste Betriebsärztliche Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) Sicherheitstechnische Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 1,20 Additiv! 11 bis 50 = 2,00 51 bis 100 = 1,50 101 und mehr = 0,75 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 0,25 Dialysezentren Pathologie-Institute Sonstige Einrichtungen der Diagnostik, Therapie, Vorsorge; Reha Notfalldienste Vorsorgeeinrichtungen Pharmazie Apotheken Laboratorien und Forschungseinrichtungen mit pharmakologischer Ausrichtung Tiermedizin Tierarztpraxen Tierärztliche Kliniken Tierbehandler Beratung und Betreuung Beratungs- und Betreuungsstellen Selbsthilfegruppen Fahrdienste Mahlzeitdienste mit /ohne Küche Rettungsdienste Nachbarschaftshilfsdienste Psychologische Beratungsstellen Bahnhofsmissionen Anhang BGW_0805_Infobroschüre_3 Kennziffer 8.0 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 9.0 9.1 9.2 10.0 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 11.0 11.1 11.2 11.3 11.4 Anhang 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 27 Branche Beauty und Wellness Hallen-, Freibäder, Saunabetriebe Kosmetikbetriebe Sonnenstudios Schlankheitsinstitute Solarien Tätowier- und Piercingstudios Friseurhandwerk Friseurbetriebe Haarinstitute Verwaltung Verwaltungseinrichtungen Studentenwerke Stiftungen und Vereine Sozialwerke Kammern Geschäftsstellen Pflege Altenpflege- und Altenkrankenheime Altenwohnheime und -pensionen, Seniorenwohnsitze Wohneinrichtungen, Tagesstätten, -heime und Tagespflegeheime für alte Menschen Ambulante sozialpflegerische Dienste (GemeindeKrankenpflegestationen, Diakoniestationen, Sozialstationen) Betriebsärztliche Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) Sicherheitstechnische Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,25 Nicht additiv! 11 bis 49 = 0,25 50 und mehr = 0,50 0,20 0,30 0,25 0,25 27 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 28 Unternehmer Kennziffer 12.0 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 13.0 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 14.0 14.1 14.2 14.3 15.0 15.1 28 Branche Bildung Allgemeinbildende Schulen Zahnmedizinische Fachschulen Fachschulen Aus- und Fortbildungsstätten für soziale Berufe und Hauswirtschaft Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke, übrige berufliche Bildungseinrichtungen für Personen in besonderen sozialen Situationen Heime und Tagesstätten Heime und Tagesstätten für Personen in besonderen sozialen Situationen Heime der Jugend- und Familienhilfe Familienbildungsstätten Tagesstätten für Kinder und Jugendliche Mutterhäuser, Schwesternschaften und Bruderschaften Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Gefährdete Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Heime und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen Werkstätten für Gefährdetenhilfe Schädlingsbekämpfung Schädlingsbekämpfer/ Desinfektoren Betriebsärztliche Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) Sicherheitstechnische Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 0,25 0,25 0,25 Additiv! 11 bis 50 = 2,00 51 bis 100 = 1,50 101 und mehr = 0,75 0,25 0,25 0,25 Additiv! 11 bis 50 = 2,00 51 bis 100 = 1,50 101 und mehr 1,20 Additiv! 11 bis 50 = 2,00 51 bis 100 = 1,50 101 und mehr = 0,75 Anhang BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 29 Stichwortregister A G R ABM-Kräfte 8 Gefährdungsbeurteilung 16, 17 Regelbetreuung 14 ff. additive Einsatzzeitenberechnung 14, 15 Gefährdungsbeurteilung in der Alternativbetreuung 16 ff. Grundbetreuung 13 S Änderungen gegenüber A6/A7 11 Geringfügig Beschäftigte 8 Schwellenwert 9 Aushilfen 8 Großbetrieb 7, 9, 10 Standesorganisationen 16, 18 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung 13 ff. B Beschäftigte 8 T Teilnahmevoraussetzungen Bestellung 20, 21 H Betreuungsanlässe 13 Heimarbeiter 8 Betreuungselemente 16 Honorarkräfte 8 7, 9, 10, 13, 14, 16 Betreuungsformen 7, 9, 10, 19 Teilzeitkräfte 8 U betreuungspflichtige Mitarbeiter 8 K Unternehmermodell 16 Betriebsarzt 20 Kleinbetrieb 7, 9, 10 Unternehmerseminar 16, 17 Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Kleinstbetrieb 7, 9, 10 Betreuung (BuS-Betreuung) 6 V Betriebsgröße 7 ff. L Vergleich der Betreuungsformen 19 BuS-Betreuungs-Assistent 9, 14 Leiharbeitnehmer 8 Vollzeitkräfte 8 Leitlinienkonzept 16 Vorsorgeuntersuchungen 13, M W Medizinstudenten 8 Wahlmöglichkeiten 6, 10 D Dachorganisation 16, 18 E Mittel- und Großbetrieb 7, 9, 10 Ehrenamtliche Mitarbeiter 8 Z Ein-Euro-Jobber 8 N Einsatzzeit 11, 14, 15, 25 Nachweis der Betreuung 13, 15, 17 Einsatzzeitenberechnung 14, 15 nicht-additive Einsatzzeitenberechnung Einsatzzeitenkumulierung 11, 15 Zivildienstleistende 8 14, 15 Einsatzzeiten-Tabelle nach Branchen 25 P F Präsenz vor Ort 13 Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) 21, 22 Praxisbeispiele 12 Fachkundige Stelle 16, 17, 18 Familienangehörige 8 Q Freie Mitarbeiter 8 Qualifikation 20, 21 Qualifizierungsmaßnahme 16 Stichwortregister 29 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 30 Unternehmer Kontakt Grundsätzliches und Beitragsfragen Versicherungsfälle und Leistungen – Bezirksverwaltungen Prävention – Bezirksstellen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Berlin Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin Telefon (030) 896 85 - 0 Telefax (030) 896 85 - 525 Berlin Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin Telefon (030) 896 85 - 208 Telefax (030) 896 85 - 209 Bochum Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Telefon (0234) 30 78 - 0 Telefax (0234) 30 78 - 525 Bochum Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Telefon (0234) 30 78 - 401 Telefax (0234) 30 78 - 425 Delmenhorst Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Telefon (04221) 913 - 0 Telefax (04221) 913 - 525 Delmenhorst Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Telefon (04221) 913 - 401 Telefax (04221) 913 - 509 Dresden Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden Telefon (0351) 86 47 - 0 Telefax (0351) 86 47 - 525 Dresden Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden Telefon (0351) 86 47 - 402 Telefax (0351) 86 47 - 424 Hamburg Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Telefon (040) 41 25 - 0 Telefax (040) 41 25 - 525 Hamburg Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Telefon (040) 41 25 - 648 Telefax (040) 41 25 - 645 Karlsruhe Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe Telefon (0721) 97 20 - 0 Telefax (0721) 97 20 - 525 Hannover (Außenstelle von Magdeburg) Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Telefon (0511) 563 59 99 - 91 Telefax (0511) 563 59 99 - 99 Köln Bonner Straße 337 · 50968 Köln Telefon (0221) 37 72 - 0 Telefax (0221) 37 72 - 525 Karlsruhe Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe Telefon (0721) 97 20 - 151 Telefax (0721) 97 20 - 160 Magdeburg Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Telefon (0391) 60 90 - 5 Telefax (0391) 60 90 - 625 Köln Bonner Straße 337 · 50968 Köln Telefon (0221) 37 72 - 440 Telefax (0221) 37 72 - 445 Mainz Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Telefon (06131) 808 - 0 Telefax (06131) 808 - 525 Magdeburg Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Telefon (0391) 60 90 - 608 Telefax (0391) 60 90 - 606 München Wallensteinplatz 3 · 80807 München Telefon (089) 350 96 - 0 Telefax (089) 350 96 - 525 Mainz Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Telefon (06131) 808 - 201 Telefax (06131) 808 - 202 Würzburg Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Telefon (0931) 35 75 - 0 Telefax (0931) 35 75 - 525 München Wallensteinplatz 3 · 80807 München Telefon (089) 350 96 - 141 Telefax (089) 350 96 - 149 Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg Telefon (040) 202 07 - 0 Telefax (040) 202 07 - 525 Internet www.bgw-online.de Bereich BuS-Betreuung Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg Telefon (040) 202 07 - 75 61 Hotline 01805 - 24 26 27 Würzburg Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Telefon (0931) 35 75 - 501 Telefax (0931) 35 75 - 524 30 Kontakt BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 31 24 25 18 23 20/22 17 19 Hamburg 27/28 26 21 16 Delmenhorst 29 13 49 39 Hannover 10 14 30 32 48 46 47 41 45 50 Magdeburg 03 59 42 06 37 Bochum 04 01 34 58 57 Köln 09 07 36 35 53 08 98 56 61 60 65 97 63 54 96 95 Würzburg Mainz 02 Dresden 99 51 52 15 33 44 40 38 31 Berlin 12 64 55 67 68 66 92 69 90/91 74 Karlsruhe 93 71 76 75 70 94 73 86 77 72 78 79 89 88 85 München 80/81 87 84 83 82 Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist. Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist. Kontakt 31 BGW_0805_Infobroschüre_3 04.10.2005 12:05 Uhr Seite 32 10/2005 Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de TP BGV A2 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege