Praxisbeispiel - Der Paritätische
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Praxisbeispiel - Der Paritätische
Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite x1 paritätische arbeitshilfe 4 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite a2 IMPRESSUM Impressum Heft 4 der Reihe „Paritätische Arbeitshilfe“ Jugendsozialarbeit Herausgeber Gestaltung PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND – Gesamtverband e. V. Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0 Telefax: (030) 24636-110 Ansprechpartner/in: Tina Hofmann verantwortlich: Dr. Ulrich Schneider eMail: [email protected] Internet: www.paritaet.org media team Brucknerstr. 26 47057 Duisburg Telefon: (0203) 36 09 90 Telefax: (0203) 36 09 91 eMail: [email protected] Internet: www.dasmediateam.de Redaktion Karl-Heinz Theußen SCI Moers gGmbH Gesellschaft für Einrichtungen und Betriebe sozialer Arbeit mbh (gemeinnützig) Kirschenallee 35 47443 Moers Telefon: (02841) 9578-0 Telefax: (02841) 9578-78 eMail: [email protected] Internet: www.sci-moers.de Texte Druck W. Bertelsmann Verlag GmbH Postfach 10 06 33 33506 Bielefeld Telefon: (0203) 9 11 01-0 Telefax: (0203) 9 11 01-70 eMail: [email protected] Bezug Jugendsozialarbeit – Paritätischer Wohlfahrtsverband-Gesamtverband e. V. Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin eMail: [email protected] www.jugendsozialarbeit-paritaet.de qualiNETZ Beratung und Forschung GmbH Gallenkampstrasse 20 47051 Duisburg Telefon: (0203) 287588 Telefax: (0203) 21715 eMail: [email protected] Projektleitung: Christoph Eckhardt Projektmitarbeiterinnen: Dr. Antje Bredow, Marion Lemken Weitere Texte von Herrn Prof. Dr. Titus Simon (Universität Magdeburg) Diese Arbeitshilfe wurde gefördert mit Mitteln aus dem Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend. Berlin, August 2005 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 3 INHALT I n h alt Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Inhaltsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Vorwort: Die Jugendsozialarbeit bewegt sich – in die Schule. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 Problemanzeigen und Empfehlungen für die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Schule und Jugendhilfe – eine Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Zu den Kalamitäten der deutschen Bildungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Zum Verhältnis von Jugendhilfe und Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Exkurs: Der Umgang mit Schulverweigerern als Beispiel für die falschen Diskurse der Bildungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Beziehungsarbeit statt Ordnungspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Beiträge zur Schulentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Zum Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2 Ganztagsschule – Anforderungen und Kooperationsmöglichkeiten für die Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Tagesbericht eines Ganztagsschülers – Vision oder Wirklichkeit? . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Gegenwärtige Entwicklung der Ganztagsschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Was Ganztagsschule leistet(leisten soll) – „Bildung ist mehr als Schule“ . . . . . . . . . . . 20 Bedarf und Handlungsfelder für Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schulentwicklung soll Jugendsozialarbeit einbeziehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Strategien zur Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Ganztagsschule . . . . . . . . . 25 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3 Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld für die Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Aufgaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Angebotsstruktur der Jugendsozialarbeit an Hauptschulen – Ergebnisse einer Studie der Universität Tübingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Profil der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule – Beruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Praxisbeispiel: PERSPEKTIVE – Vertiefte Berufsorientierung an der Ellen-Key-Gesamtschule in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Praxisbeispiel: ZiB – Zukunft im Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4 Junge Migrant(inn)en im Übergang Schule – Beruf als Thema der Jugendsozialarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Die Übergangsproblematik Schule – Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Aufgabenfelder für die Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Praxisbeispiel: mil – Die multimediale interkulturelle Lernwerkstatt: Antirassismus durch Beruflichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Praxisbeispiel: Der Vielfalt eine Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Praxisbeispiel: (Multimediale) Lehr- und Lernmaterialien zum Übergang Schule – Beruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Praxisbeispiel: Aktionsreihe „Moscheen aktiv in der Berufsbildung“ . . . . . . . . . . . . . . 41 Praxisbeispiel: BQN – Berufliches Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten im Raum Emscher-Lippe der Projektgruppe PROLOG . . . . . . . . . . . . . 41 Praxisbeispiel: Interkulturelle Elternarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Migrationsspezifische Kompetenzförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 3 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 4 INHALT Zusammenarbeit Schule – Berufsberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Zusammenarbeit beim Übergang Schule – Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Praxisbeispiel: BERUFSSTART in Thüringen – Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung während der Schulzeit. . . . . . . . . . . . . . 50 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 6 Schulmüdigkeit und Schulverweigerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Formen von Schulverweigerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Ursachen für Schulverweigerung – Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Schulverweigerung in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Handlungsansätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Vernetzung von Schule und Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Möglichkeiten der Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Praxisbeispiel: Projekt Lernwerkstatt – ein Angebot für schulmüde Jugendliche des sci:moers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Praxisbeispiel: „Schuloase“ der dobeq an der Hauptschule Hörde . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen für Schülerinnen und Schüler mit schulverweigernder Haltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 7 Produktionsschulen als Kooperationsfeld für Jugendsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Vernetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zeitrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Praxisbeispiel: Kasseler Produktionsschule BuntStift e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Praxisbeispiel: Marburger ProduktionsSchule MPS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Praxisbeispiel: Kooperative Produktionsschule Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Praxisbeispiel: Kooperative Produktionsschule Werkhof/ Robert-Bosch-Berufskolleg Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kooperative Produktionsschularbeit unter Einbeziehung der Jugendsozialarbeit . . . . 67 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 8 Sozialarbeit an berufsbildenden Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Arbeitsansätze von Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Probleme der Zusammenarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Praxisbeispiel: Modellprojekt „Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“ des Instituts für berufliche Bildung und Weiterbildung e. V. (ibbw) Göttingen . . . . . . 75 Praxisbeispiel: „Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen in Thüringen“ der Jugendberufshilfe Thüringen e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Praxismaterial: „Materialien zur Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Rahmenvereinbarung zwischen der Berliner Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport und dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., zur Kooperation von Schulen mit freien Trägern der Jugendhilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . 81 Publikationsverzeichnis des PARITÄTISCHEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Bestellformular. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 5 4 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 5 VORWORT Vo r w o r t Die Jugendsozialarbeit bewegt sich – in die Schule Die neuere Bildungsdebatte zeigt deutlich, dass das Schulsystem in Deutschland nach wie vor in hohem Maße zu einer sozialen Selektion führt. Damit dies sich ändert, darf die Organisation von Bildungsprozessen und Bildungsorten sich nicht auf die Schule allein reduzieren. Ergänzend zur Schule müssen auch andere Lernorte in ihrem Bildungspotenzial wahrgenommen und aufgewertet werden. In diesem Prozess müssen auch die Schnittstellen von Schulen und Jugendsozialarbeit neu bestimmt werden. Die Jugendsozialarbeit hat dabei die Aufgabe, die Bildungs- und Integrationschancen von Kindern und Jugendlichen mit individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen verbessern zu helfen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit in der Schule erschöpfen sich daher auch nicht in der Bereitstellung ergänzender Angebote, wie etwa der Nachmittagsbetreuung. Jugendsozialarbeit will daran mitwirken, Bildung in der Schule zu verändern, Lernen lebens- und praxisnäher zu gestalten. Wie das Beispiel der „Produktionsschulen“ in dieser Broschüre zeigt, können selbst diejenigen Jugendlichen durch die Verknüpfung von Arbeiten und Lernen an einen Schulabschluss herangeführt werden, die in der regulären Schule als „Bildungsmuffel“ gelten. Jugendsozialarbeit will Lehrer unterstützen, frühzeitig auf schulmüde Jugendliche zu reagieren und sie wieder für die Schule zu motivieren. Jugendsozialarbeit kann Lehrern dafür sozialpädagogische Kompetenzen vermitteln. Ein Beitrag dieser Arbeitshilfe widmet sich daher den gemeinsamen Fortbildungen von Lehrerinnen, Lehrern und Fachkräften der Jugendsozialarbeit. Eine rechtzeitige berufliche Orientierung kann Jugendliche motivieren, den Schulabschluss zu erwerben, und Ausbildungsbrüche vermeiden helfen. Schulen und Agenturen für Arbeit haben die Berufsorientierung von Jugendlichen daher als gemeinsame Herausforderung neu entdeckt. Jugendsozialarbeit verfügt in der Berufsorientierung über grundständige Kompetenzen. Wie auch Beiträge in dieser Arbeitshilfe zeigen, gelingt es mit vielen Praxisprojekten, Angebote der Berufsorientierung erfolgreich in der Schule umzusetzen. Eine noch wenig bekannte Entwicklungsaufgabe ist die Jugendsozialarbeit in berufsbildenden Schulen. Die Berufsschulen werden immer stärker zur Anlaufstelle für benachteiligte Jugendliche nach dem Schulbesuch, ohne aber in allen Fällen dem steigenden Konfliktpotenzial gewachsen zu sein. Jugendsozialarbeit kann hier entlastend und präventiv arbeiten. Mit der Broschüre „ Jugendsozialarbeit und Schule“ geben wir einen Überblick über die aktuelle Fachdiskussion. Wir möchten Impulse für ein stärkeres Engagement der Jugendsozialarbeit in der Schule setzen. Als Vorreiter dieser Entwicklung stellen wir dafür auch einige modellhafte Praxisansätze aus dem PARITÄTISCHEN vor. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Dr. Ulrich Schneider Geschäftsführer des Gesamtverbandes 5 Juso_Schule_Druck neu 6 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 6 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 7 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG 1 Problemanzeigen und Empfehlungen für die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Schule und Jugendhilfe – eine Einführung Prof. Dr. Titus Simon • Universität Magdeburg Zu den Kalamitäten der deutschen Bildungspolitik Außer in den Diskursen um Ursachen und Vorschläge zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit gibt es in Deutschland kein Politikfeld, über das heftiger gestritten wird als das der Bildungspolitik. Als die erste PISA-Studie Ende 2001 den Deutschen vermittelte, dass sie im internationalen Leistungsvergleich der Schulen nur noch Mittelmaß waren, war dies zweifellos ein Schock. Unklar bleibt auch nach dem ebenfalls dürftigen Abschneiden beim zweiten PISA-Test, ob die Dokumentation der Mängel im deutschen Bildungswesen neben hektischen, bislang nicht koordinierten Aktivitäten auf Länderebene zu wirksamen Impulsen geführt hat. Denn schlimmer noch als die Dokumentation der nur mäßigen Leistungsfähigkeit der deutschen Schule, der man darüber hinaus zu Gute halten muss, dass sie in einem Land mit großen Einwanderergruppen andere Aufgaben zu schultern hat als das immer wieder gern als Beispiel herangezogene Finnland mit seiner weitaus homogeneren Schülerschaft, sind die Hinweise darauf, dass die Gliederung des deutschen Schulsystems Kinder aus der Unterschicht „vierfach bestraft“ (Schweitzer 2004). Schüler, die in sozial benachteiligten Familien aufwachsen und deshalb häufiger Schulschwierigkeiten aufweisen als Kinder, die sich in günstigeren Sozialisationsbedingungen entwickeln können, werden noch mehrfach benachteiligt, wenn sie – als Folge des streng gegliederten Systems – extrem ungünstig zusammengesetzten Schülerpopulationen angehören. 7 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:22 Uhr Seite 8 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Das Berliner Max-Plack-Institut für Bildungsforschung hat deutlich gemacht, dass die durch die soziale Herkunft bedingten Nachteile institutionell verstärkt werden (ebenda): Gleich begabte Kinder aus Akademikerfamilien haben dreimal höhere Chancen, aufs Gymnasium zu gelangen als Arbeiterkinder. In Bayern ist diese Privilegierung sogar sechsmal höher. Und wenn man die Bildungsabschlüsse der Eltern zum Maßstab macht, weitet sich diese Diskrepanz noch weiter aus: Kinder von Akademikern besuchen mit 70prozentiger Wahrscheinlichkeit das Gymnasium. Dagegen werden nur sechs Prozent der Söhne und Töchter von Menschen, die selbst keinen Schulabschluss besitzen, im Gymnasium eingeschult (Jensen 2005). Die Durchlässigkeit des deutschen Schulsystems besteht vor allem nach unten. In Deutschland – dem Land, in dem die Sonderschule „erfunden“ wurde – hat sich, institutionell befördert durch das selektive Schulsystem, immer mehr eine Form der „Entsorgungspädagogik“ durchgesetzt. Probleme werden nicht in den Einzelschulen gelöst, sondern werden entweder durch Sitzenbleiben oder Abstufen in die darunter liegende Schulform abgeschoben, Spezialisten zugewiesen oder pathologisiert. In keinem anderen PISA-Land werden in dem Maße Ritalin oder vergleichbare Medikamente an Schülerinnen und Schüler verabreicht wie in Deutschland. In Deutschland scheint offensichtlich die Hauptschule aufgegeben worden zu sein. Im PISA-Vergleich liegen deren Werte sogar noch weit unter dem ohnehin nur mäßigen deutschen Mittelwert. Diese Schulform schneidet schlechter ab als in Mexiko, etwa so wie Brasilien, ein Hinweis darauf, dass in integrierten Schulsystemen Lernprobleme eher ge1 8 löst werden können. Fleißige Kultusbürokraten haben in den Nischen des föderalen Bildungswesens dafür gesorgt, dass es den Hauptschulabschluss gleich im „Zehnerpack“ gibt. Die Übersicht über die verschiedenen Formen „einfacher“ und „erweiterter“ Hauptschulabschlüsse zu behalten ist nicht immer leicht. Selbst erfolgreiche Hauptschüler werden dann am Ende ihrer Schulzeit ein weiteres Mal benachteiligt, wenn sie häufig keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten. Da Bildungspolitik Ländersache ist, wundert es nicht, dass in den letzten Jahren zahlreiche Ideen wucherten, aus denen allenfalls fragmentarische Umsetzungen resultierten: „Selbst- und Fremdevaluation“, „Neue Modelle der Bewertung der Lehrerarbeitszeit“, „Bildungsstandards“, „Selbstständige Schule“, „Schule für alle“ und nicht zuletzt „Ganztagsschule“ wären die gängigsten Begriffe. Letztere erfuhr mit dem „Investitionsprogramm IZBB“ eine Art Anschubfinanzierung durch die Bundesregierung, mittels derer allerdings nur bauliche Maßnahmen finanziert werden können. Aktuell führt dies – etwa in BadenWürttemberg – zu der absurden Situation, dass Kommunen gerne die bis zu 90-prozentige Beteiligung an Umbaukosten vom Bund abrufen. Allerdings erhalten nur 159 der 509 Schulen, die aktuell in diesem Bundesland den Bundeszuschuss verbauen – nämlich nur diejenigen, welche von der Kultusverwaltung als so genannte „Brennpunktschulen“ anerkannt wurden – mehr Lehrerstunden zugewiesen. Der heimliche Konsens auf kommunaler Ebene lautet daher: „Nehmen wir erst einmal die Bundesmittel, und falls das Land die Lehrerstunden nicht zugibt, gibt es neben den zahlreichen offiziellen Modellen 1 der Ganztagsschule noch das „Modell light“. Bislang werden unter dem Begriff „Ganztagsschule“ folgende Modelle umgesetzt: die „additive Ganztagsschule“ als Wahlangebot am Nachmittag, die „offene Ganztagsschule“ auf der Basis von freiwilliger Teilnahme, die „gebundene Ganztagsschule“, ein für alle Schüler(innen) verpflichtendes Angebot, bei dem sich Unterricht, Hausaufgaben, Förderung und Freizeit auf den ganzen Tag verteilen, die „rhythmisierte Ganztagsschule“ mit stetigem Wechsel von Unterricht, Freiarbeit, Übungen, Sport und Spielen sowie die „Ganztagsgrundschule“ mit gemeinsamem Lernen und Erleben der Grundschüler(innen). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 9 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Zum Verhältnis von Jugendhilfe und Schule „Lange Zeit war die Kinder- und Jugendhilfe gegenüber der Schule in der Rolle eines ungleichen, ergänzenden Partners, der z. B. im Schülerhort oder in der Schulsozialarbeit als kompensatorischer Reparaturbetrieb von schulintern nicht lösbaren Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen diente. Unter den veränderten Rahmenbedingungen muss dieses Verhältnis künftig zu einem gleichberechtigten Miteinander umgestaltet werden, in dem beide in einem partnerschaftlichen Verhältnis die neuen Anforderungen an die öffentliche Erziehung zu bewältigen versuchen“ (BMFSFJ 2002, S. 114). Ohne sozialpädagogische Durchdringung sind die skizzierten Anforderungen allein aufgrund der aktuellen Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie der bildungspolitischen Kalamitäten kaum mehr von einer „Schule alten Typs“ erbringbar. Hierbei können sehr wohl unterschiedliche Gestaltungsprinzipien sowohl komplementär als auch alternativ zueinander zur Wirkung kommen: in Form institutionalisierter Schulsozialarbeit, in der weitergehenden Nutzung anderer Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe, in spezifischen Formen einer vorübergehenden Hereinnahme sozialpädagogischer Kompetenzen – und diese wiederum in den unterschiedlichen Kontexten fall-, institutions- oder gemeinwesenbezogener Ansätze, auf der Basis eines Paradigmenwechsels in der Ausbildung von Lehrer(inne)n, der zur nachhaltigen Berücksichtigung sozialarbeiterischen Handlungswissens führen kann. Eingezwängt in die ideologischen Grabenkriege, die in enger parteipolitisch geprägter Führung unter dem Stichwort „föderal strukturiertes Bildungswesen“ ausgefochten werden, ist ein System zementiert worden, das Status, Entwicklungschancen, fi- nanzielle Ausstattung, Besoldung und Umfang der zu leistenden Stundenzahl hierarchisch strukturiert. Und angesichts aktueller Kalamitäten der öffentlichen Haushalte sind die unter dem PISA-Schock geleisteten Reformschwüre der Bildungszuständigen weitgehend vergessen. Statt Besserung stehen derzeit in den länderbezogenen Debatten an: Verlängerung der Lehrerarbeitszeit, „Rückbau“ der in einigen Bundesländern für ältere Lehrer vorgenommenen Entlastungen, „Streckungen, Streichungen und Zurückstellungen“ bei notwendigen Schulneubauten und dringend notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Infragestellung der an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe entwickelten Programme der Schulsozialarbeit. Dafür erhalten in Baden-Württemberg Rektoren mehr Möglichkeiten, „Störenfriede“ rascher als bisher aus den Schulen entfernen zu können. Es gibt Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Polizeidienststellen. Am radikalsten gebärdete sich in den letzten Jahren die Landesregierung von Sachsen-Anhalt. In diesem Bundesland wurde ein im bundesweiten Vergleich ansehnliches Landesprogramm Schulsozialarbeit „abgewickelt“, die Besoldung der nahezu ausnahmslos nicht verbeamteten Lehrerschaft hat sich – gemessen an bundesweiten Maßstäben – weiter verschlechtert, und das Schleifen von „aus Gründen der demographischen Entwicklung“ vor allem in der Fläche nicht mehr gebrauchten Schulstandorten vollzieht sich in einer Radikalität, die zur Folge hat, dass künftig Schüler und Schülerinnen Anfahrzeiten von bis zu zwei Stunden in Kauf nehmen müssen. Geht es nach dem Willen der sächsischen Landesregierung, so sollen in diesem Bundesland bis 2009 rund 7.500 Lehrerstellen abgebaut werden. Gymnasialund Realschullehrer sollen in Teilzeit arbeiten und nur noch 62 Prozent ihres – im Vergleich mit westdeutschen Lehrern ohnehin viel schlechteren Gehaltes – beziehen. 9 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 10 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Angesichts dieser wenig verheißungsvollen Rahmenbedingungen gerät man doch ins Staunen, wenn einer ausgebrannten und in Teilen auch demotivierten Lehrerschaft dann all jene Aufgaben zugewiesen werden, die von Eltern und anderen gesellschaftlichen Instanzen nicht mehr oder nur unzulänglich geleistet werden können. 10 Neben dem klassischen Bildungs- und dem unscharf gewordenen Erziehungsauftrag wird die Schule in vielerlei Hinsicht zum Handeln aufgefordert: Sie soll in einer heterogen gewordenen Gesellschaft, in der sich eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensstile und Haltungen herausgebildet hat, ein Hort sein, „der Werte vermittelt“. Wo Eltern mit ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr zurechtkommen, soll Schule „die Erziehung der Eltern unterstützen“. Wo Eltern aus sehr unterschiedlichen Gründen – einer hiervon ist die gleichzeitige Berufstätigkeit von Vätern und Müttern – nicht mehr die Zeit haben, sich am Tage um ihre Kinder zu kümmern, sollen Kinder „in unterschiedlichen Modellen der Ganztagesbetreuung versorgt werden“. Angesichts eines immer niedriger liegenden Einstiegsalters beim Gebrauch legalisierter und nicht legalisierter Rauschdrogen, „soll Schule Kinder und Jugendliche gegen Drogen stark machen“. Vor dem Hintergrund einer realen oder auch nur vermeintlichen Zunahme von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, soll mit Mediation, Konfliktlotsenausbildung, Anti-Gewalt- und „Arizona“Programmen „der Gewalt in der Gesellschaft entgegengewirkt werden“. Konsequent ist es somit nur, dass mit der in den letzten 15 Jahren erfolgten Reduzierung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einem Jugendproblem neben der Jugendhilfe die Schule „der Ort sein soll, an dem Rassismus und fremdenfeindliche Gewalt von Kindern und Jugendlichen wirkungsvoll bekämpft werden können“. Diese wenig von Aufbruchstimmung gekennzeichnete Zustandsbeschreibung des Schulwesens muss einer Betrachtung über die Chancen der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vorangestellt werden. Lange war das Verhältnis dieser beiden Felder eher das zweier feindlicher Schwestern, die – weil mit unterschiedlichen Konzepten und Begründungen oftmals am selben Kinde arbeitend – über viele Jahrzehnte hinweg nur wenig Kooperationsbeziehungen entwickelt haben. Neue Bedarfslagen und Einsichten – etwa aus einer sozialraumorientierten Betrachtungsweise resultierend – haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Haltung, man könne die Probleme mit den „pädagogischen Bordmitteln“ der jeweiligen Schule lösen, zunehmend schwindet. Eine unabhängig vom Betreuungsaspekt bestehende Notwendigkeit sozialpädagogischer Arbeit an allen Schulen ist mittlerweile weitgehend unstrittig. Immer mehr Schulen beginnen damit, sich nach Lösungen suchend und nicht mehr, wie lange Zeit üblich, negierend und kaschierend, mit den sichtbar werdenden Lebenssituationen und Problemen der Schüler auseinander zu setzen, die sich in Schulversagen, Schulverweigerung, Gewalt, Alkoholund Drogenkonsum artikulieren. In Verbindung mit dem Gedanken des Ausgleichs sozialer Benachteiligung bzw. der Überwindung individueller Beeinträchtigung wird im § 13 Abs. 4 KJHG, neben der Generalklausel des § 1 KJHG, die gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit gesehen, obwohl diese dort nicht explizit aufgeführt wird. Experten wünschen sich deshalb aufgrund des mittlerweile unstrittigen Bedarfs an Schulsozialarbeit hierfür eine eigenständige Rechtsnorm im SGB VIII, um die Verpflichtung und Verbindlichkeit zu erhöhen. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 11 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Noch immer zu kurz kommt die zunehmend häufiger im theoretischen Diskurs angesprochene dauerhaft implementierte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. Zu verweisen ist an dieser Stelle allerdings darauf, dass Verbindlichkeit zumindest für die Seite der Jugendhilfe durch die Bestimmung des § 81 Ziffer 1 KJHG eindeutig hergestellt ist, wobei sich diese Kooperationsverpflichtung in erschwerender Weise erst einmal nur auf die Akteure der Jugendhilfe bezieht. Ferner bedeutet der Kooperationsauftrag des § 81 Ziffer 1 KJHG, dass in der Praxis: insbesondere die Mitarbeiter(innen) der sozialen Dienste zu festen Ansprechpartner(inne)n der Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs werden müssen; die Mitarbeiter(innen) des Jugendamtes dort, wo es geboten ist, Lehrerinnen und Lehrer – unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange – in die Entscheidungsfindung und Erstellung des Hilfeplans einzubeziehen haben; Jugendamtsmitarbeiter(innen) sich an der Gestaltung schulischer Aktivitäten beteiligen können (z. B. bei Projekttagen und -wochen, pädagogischen Tagen und anderen Fortbildungen). In den meisten Bundesländern besteht bis heute keine Bestimmung, die die Schulen explizit zur dauerhaften Kooperation mit der Jugendhilfe verpflichtet. Lediglich in Sachsen-Anhalt wurden mit einem gemeinsamen Runderlass des Sozial- und des Kultusministeriums die Schulen näher an die Kooperation mit der Jugendhilfe herangeführt. Eine besondere Schwierigkeit der Zusammenarbeit resultiert auch aus der notwendigen Zusammenführung kaum kompatibler Rechtsbereiche. Während auf der einen Seite etwa die Arbeit mit Schulabstinenten als Form der Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 KJHG zu verstehen ist, ist sie andererseits aus rechtlichen Gründen mit den Schulverwaltungen abzustimmen. Dies hat schon deshalb zu geschehen, da der Gedanke der Erfüllung der Schulpflicht in nahezu allen Angeboten für Schulverweigerer eine besondere Rolle spielt. Aus diesem Grund sind in einer Reihe von Bundesländern unterschiedliche Regelungen – in Form von Ausnahmeregelungen, Rechtsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Kooperationsvereinbarungen – geschaffen worden, die dem Gedanken der Erfüllung der Schulpflicht bzw. der möglichen späteren Wiedereingliederung in das Regelschulsystem in besonderer Weise Rechnung tragen. In Abgrenzung zu anderen Formen der Jugendhilfe definiert der § 13 KJHG sozialpädagogische, und hierbei ursprünglich vor allem berufsbezogene Hilfen für Jugendliche, die aus sozialen oder persönlichen Gründen Schwierigkeiten haben, mit individuellen oder gesellschaftlichen Anforderungen zurechtzukommen (Münder 2003, 174). Dabei wird einer Sichtweise Rechnung getragen, wonach mangelhafte Ausbildung und Arbeitslosigkeit eine besondere Gefährdung für Jugendliche und junge Erwachsene darstellen. Jugendsozialarbeit dient somit insbesondere der Integration und wendet sich in Abgrenzung zur Jugendarbeit nicht an alle, sondern vorrangig an solche jungen Menschen, die im Prozess der beruflichen und sozialen Integration „in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ (§ 13 Abs. 1 KJHG). Die Verantwortung auch anderer Institutionen für Jugendsozialarbeit wird deutlich in der Formulierung des Abs. 1, der von den Angeboten der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe spricht (ebenda). Das Verhältnis der Jugendhilfe zur Arbeitsverwaltung und zur Schule wird durch den für die Jugendhilfe maßgeblichen Grundsatz des Nachrangs geprägt. Nur die Hilfen nach § 13 Abs. 1, also sozialpädagogische Hilfen, die schulische und berufliche Ausbildung sowie Eingliederung in die Arbeitswelt fördern, sind innerhalb des § 13 KJHG als „Soll-Hilfen“ konstruiert, was die Leistungsträger der Jugendhilfe grundsätzlich dazu verpflichtet, die Leistung zu erbringen, bzw. Angebote und Veranstaltungen bereitzustellen, wenn die Voraussetzungen bei den Hilfesuchenden gegeben sind. 11 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 12 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Exkurs Der Umgang mit Schulverweigerern als Beispiel für die falschen Diskurse der Bildungspolitik Im Zusammenhang mit den verschiedenartigen Fragestellungen, welche das Bildungssystem unserer Gesellschaft betreffen, erlangte auch das Thema Schulverweigerung Konjunktur. Während das Phänomen in der Vergangenheit immer eher „kleingeredet“ wurde, wird Schulverweigerern nun zunehmend der Status einer „neuen gefährlichen Gruppe“ zugewiesen. Waren sie noch Ende der 1990er Jahre ein Thema für einen überschaubaren Kreis spezialisierter Kräfte, die an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe agierten, wird heute immer häufiger über sinnvolle Wege der Arbeit mit Jugendlichen nachgedacht, die passager oder kontinuierlich die Schule meiden. Dabei schwanken die Antworten zwischen der Suche nach verstärkten ordnungspolitischen Interventionen auf der einen und der Entwicklung neuer pädagogischer Spezialangebote auf der anderen Seite. In den letzten Jahren wurden zudem Modellprojekte entwickelt, die sich der Zielgruppe in besonderer Weise – und wie in Modellphasen üblich – mit unterschiedlichen Konzepten und Angeboten zugewandt haben. Ihre erfolgreiche Arbeit wird meist ignoriert, wenn die Gebärde des „Durchgreifens“ politischen Erfolg verspricht: Hamburgs Innensenator greift auf alte Konzepte zurück, nämlich die Zuführung durch die Polizei. In Hessen sollen die Eltern von Schulschwänzern mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden. In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der verschickten Bußgeldbescheide steil angestiegen. Ferner wird im Lande laut über mögliche Kürzungen des Kindergeldes nachgedacht. 12 Bundesweites Aufsehen erregt hat der Vorschlag des brandenburgischen Innenministers, kriminelle Schulschwänzer mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, was ihm den Kampfnamen „Fußfessel-Jörg“ eingebracht hat. Der Vorschlag wurde übrigens bereits vor einigen Jahren in England entwickelt und als untauglich verworfen. Und auch die innovationsfreudige Wirtschaft reagiert prompt: „Als innovative Maßnahme gegen Schulschwänzer“ hat die Gladbecker Firma ARMEX ihr neues Projekt „SchulSMS“ bezeichnet. „Wir bieten der Schule die Möglichkeit, einen virtuellen Schutzzaun zu errichten. Wer blau macht und diese Zone verlässt, löst damit ein Signal aus. Sofort geht eine SMS an die Eltern“. Derartige Lautmalerei lässt die Stimmen der Expert(inn)en auch dann kaum vernehmbar werden, wenn sie erfolgreich arbeiten. Es ist auch kaum bekannt, dass eine kleine Zahl an Projekten den komplexen Verursachungszusammenhängen durchaus erfolgreich begegnet, etwa durch: alternative Formen der Beschulung von Schulverweigerern auf der Basis einer systemisch orientierten Fallarbeit, die bereits frühzeitig die verschiedensten Akteure aus dem Nahraum des Kindes einbezieht, Case-Management als expliziter Spezialaufgabe sowie als integrierte Tätigkeit der Mitarbeiter(innen), Netzwerkbildung im regionalen Hilfeverbund als logische Folge systematischen Case-Managements, Fortbildungs-, Beratungs- und Multiplikatorentätigkeit auf regionaler und auf Landesebene mit eigens dafür abgestelltem Personal (hierzu ausführlich: Simon/Uhlig 2002). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 13 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Beziehungsarbeit statt Ordnungspolitik Durch in derartigen Modellprojekten gemachte Erfahrungen in den Bereichen alternative Beschulung, Familienberatung und Kooperation mit Schulen wurde deutlich, dass die Gestaltung tragfähiger Beziehungen in der erfolgreichen Arbeit mit Schulverweigerern eine besondere Rolle spielt. Beziehungsmuster, auf systemische Wechselwirkungen und Kommunikationsmuster ausgerichtete Interventionen prägen das subjektive Erleben von Kindern und Jugendlichen, die nach unterschiedlich langen Phasen des Schulabsentismus den Zugang zu innerhalb oder außerhalb der Regelschule existenten Unterstützungsangeboten für Schulverweigerer gefunden haben. Bestätigt wird diese Art und Weise der Betrachtung bei einem Blick auf die Ergebnisse der Befragung der Absolventinnen und Absolventen einer alternativen Beschulung (Simon/Uhlig 2002). Beiträge zur Schulentwicklung Neben der Feststellung und Anerkennung von durch die Jugendhilfe aufzugreifenden Bedarfslagen im Arbeitsfeld Schule ist die innere Entwicklungsbereitschaft der Schulen als weiteres wichtiges Kriterium für die Schaffung erfolgreicher Kooperationsbeziehungen zwischen Schule und Jugendhilfe zu bewerten. Hier hat soziale Arbeit die Möglichkeit, den ihr üblicherweise zugeschriebenen Aufgabenkanon zu überwinden. Sie ist nicht nur gefordert, wenn es darum geht innerhalb der Schule andere Sichtweisen einzubringen, Einzelfall- und Gruppen- oder Projektarbeit zu leisten. Soziale Arbeit besitzt ein umfassendes methodisches Repertoire, das innerhalb von Prozessen der Schulentwicklung sinnvoll und hilfreich eingesetzt werden kann. Nicht zuletzt hier hat sie die Chance, sich aus ihrer „Nachrangrolle“ zu lösen: „Schulen schaffen ihre Schulentwicklung häufig nicht allein, schon gar nicht die schwachen. Sie benötigen Unterstützung. Hier können sie von den Niederlanden lernen: Unterstützung und Qualifizierung gehen hier zusammen. Schulen können sich Fach- und Prozessbegleiter in die Klassen holen, für ein paar Wochen oder von Zeit zu Zeit über ein Jahr.“ (Hans-Günter Rolff, Leiter des Instituts für Schulentwicklung an der Universität Dortmund, in der „Frankfurter Rundschau“ vom 12.12.2002). Mit den in unterschiedlicher Weise in verschiedenen Bundesländern implementierten Programmen zur Schulsozialarbeit ist – trotz Rückschlägen – die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule verbessert worden. Um weitergehende Aussagen über Qualität und Intensität der Zusammenarbeit treffen zu können, bedarf es vertiefender Erhebungen. Meine in einer Großstadt sowie in mehreren Landkreisen im Rahmen der Jugendhilfeplanung mittels Feldstudien gemachten Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass die Seite der Jugendämter an einer Verdichtung der Zusammenarbeit interessiert ist, dass gelegentlich zu wenig Impulse von der Schule und auch den Schulsozialarbeitsprojekten selbst ausgehen. Mit anderen Worten: Diese agieren dann zu „schulbezogen“, was aber auch mit den begrenzten personellen Ressourcen sowie einem von der Schule entfalteten „Präsenzdruck“ erklärbar ist. Für die Ausgestaltung einer verbindlichen Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe sind folgende Gestaltungsprinzipien zu berücksichtigen: Die Koordination der regionalen Angebote schulbezogener Hilfen muss im Jugendamt erfolgen. Die Berücksichtigung der Entwicklungsplanung der jeweiligen Schule ist notwendig, wobei künftig auch stärkeres Augenmerk auf die „innere Entwicklung“ sowie die Entwicklung einer noch besseren Kooperationsfähigkeit der Schule gelegt werden sollte. 13 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 14 VERHÄLTNIS SCHULE UND JUGENDHILFE – EINE EINFÜHRUNG Mit der stärkeren Anbindung an die örtliche Jugendhilfe können drei wesentliche Aufgaben bewältigt werden: die frühzeitige Aktivierung anderer Jugendhilferessourcen im Einzelfall, eine auf der Basis von Absprachen mögliche Form des Case-Management, die Entwicklung gemeinschaftlicher zusätzlicher Angebote für Einzelne und Gruppen. Eine dauerhaft verbesserte Einbeziehung sozialpädagogischer Ressourcen in den Schulalltag ist nur dann möglich, wenn es endlich gelingt, das in vielen Bundesländern übliche „Ping-PongSpiel“ zwischen kommunaler Jugendhilfe, Sozial- und Kultusministerien zugunsten verbindlicher und verlässlicher Finanzierungsprinzipien zu beenden. Über allem allerdings steht: Solange die unter dem Deckmantel des Föderalismus implementierten Blockaden der Bildungspolitik nicht durch einen dringend notwendigen Kraftakt der Kultusministerkonferenz beendet werden, wird die deutsche Schule den an sie gestellten Anforderungen auch in den kommenden Jahren nicht gerecht. Örtlich entwickelte gelingende Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe bleiben dann folgerichtig nur Stückwerk. Literatur BMFSFJ: Elfter Jugendbericht, Berlin 2002 A. Jensen: Thema verfehlt: Note 5, in: Ver.di Publik 4/2005 J. Münder u. a.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim, Berlin, Basel 2003 J. Schweitzer: Vierfach bestraft. Was die Kultusminister ignorieren: Das gegliederte Schulsystem diskriminiert Kinder aus der Unterschicht, in: „Die Zeit“ vom 14.10.2004 T. Simon/S. Uhlig (Hrsg.): Schulverweigerung. Muster, Hypothesen, Handlungsfelder, Opladen 2002 Zum Autor 14 Titus Simon, Sozialarbeiter, Diplompädagoge, Prof. Dr., lehrt Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal. Neuere Buchveröffentlichungen: Braun/Hamm/Harms/Klafki/Krüger/Lippmann/Reinhardt/Schleicher/Schwabe/Siebert/Simon/Wetzel (Hrsg.) PISA 2000 und die Folgen, GEW Materialdienst, Magdeburg 2003 R. Hufnagel / T. Simon (Hrsg.), Problemfall Deutsche Einheit. Interdisziplinäre Betrachtungen zu gesamtdeutschen Fragestellungen, Wiesbaden 2004 T. Simon (Hrsg.), Spurensuche. Fachliche und politische Konsequenzen für die Jugendarbeit mit rechten Jugendlichen – abgeleitet aus der zurückliegenden Praxis in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2005 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 15 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN 2 Ganztagsschule – Anforderungen und Kooperationsmöglichkeiten für die Jugendsozialarbeit Tagesbericht eines Ganztagsschülers – Vision oder Wirklichkeit? Es ist 7.20 Uhr. Wieder mal keine Zeit für das Frühstück. Papa ist auch spät dran, sonst macht er mir schon mal meine Stulle. Jetzt muss ich mich aber beeilen, damit ich den Bus noch kriege. Wieso eigentlich die Hektik? Wir haben ja seit Kurzem die Ganztagsschule. Da beginnt der Tag mit einem gemeinsamen Frühstück in der Klasse. Seitdem ist die Stimmung viel besser geworden. Viele sind nicht mehr so gereizt, weil sie Hunger hatten. Wir besprechen unseren Tagesplan. Es bleibt auch Zeit, Dinge loszuwerden, die einen bedrücken. Ganz nebenbei lernen wir auch, für viele Personen Frühstück zu machen, einzukaufen, sauber zu machen – alles was dazugehört. Jeder übernimmt mal Verantwortung für die anderen. Wenn anschließend der Unterrichtsblock in den Hauptfächern beginnt, können wir uns viel besser als vorher auf den Stoff konzentrieren. Die Lehrer(innen) nehmen sich mehr Zeit, den Stoff der letzten Stunde noch mal zu wiederholen und die Übungsaufgaben zu besprechen. Bei manchem fällt der Groschen eben etwas später. Vieles muss man selbst ausprobiert haben, um es verstehen zu können. Dann kommt neuer Stoff. Man muss sich schon sehr konzentrieren, um die mathematischen Formeln verstehen zu können. Das Gute ist aber, dass immer sofort Übungs- und Anwendungsaufgaben gemacht werden und am Ende noch mal zusammengefasst wird, was neu erarbeitet worden ist. Das tragen wir dann in unser Lerntagebuch ein, damit wir immer wieder nachschlagen können. Nach einem solchen Intensivlernblock kommt eine Phase der Freiarbeit. Manche können dann noch mal nacharbeiten, was in der vorangegangenen Stunde nicht geklappt hat. Die meisten befassen sich aber mit Aufgaben, die in anderen Fächern gestellt worden sind. Vorteilhaft ist auch, dass die Lehrer(innen) diese Phase intensiv begleiten. Sie können zwar nicht immer fachlich helfen. Dafür sind die jeweiligen Fachlehrer(innen) da. Viel wichtiger ist, dass sie Hilfestellungen geben, wie wir an die Problemlösungen herangehen können, wie wir noch weitere Literatur heranziehen oder wie wir die Ergebnisse so darstellen können, dass sie gut rüberkommen. Was wir selbst erarbeitet haben, prägt sich viel besser ein. Manche Mitschüler sagen, dass sie den Stoff viel besser verstanden haben, nachdem wir ihn in unserer Gruppenarbeit noch einmal aufbereitet haben. Nachdem wir mehr Gruppenarbeit machen, ist mir auch nicht mehr so langweilig. Obwohl mich viele Fächer sehr interessieren, musste ich mich oft wegen der anderen zurückhalten. Jetzt kann ich auch meine Spezialthemen bearbeiten und finde leichter Gleichgesinnte. Anschließend startet dann ein zweiter intensiver Unterrichtsblock. Da wir uns zwischendurch ein wenig ausruhen durften, fällt es nicht ganz 15 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 16 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN so schwer, sich wieder intensiv auf den Stoff zu konzentrieren. Die Lehrer(innen) haben inzwischen den Dreh ganz gut raus, immer wieder die Methoden zu wechseln und zu wiederholen. Wenn man früher mal abgelenkt war, hat man häufig Wichtiges verpasst. Das fehlte einem dann bei den Hausaufgaben. Überhaupt: Dass wir die Hausaufgaben jetzt als Übungsaufgaben in der Schule machen, finde ich prima. Ich kann die anderen in der Gruppe fragen, wir können uns die Arbeit teilen. Es macht einfach mehr Spaß, als alleine zuhause. Die Lehrkräfte geben uns auch gezielt Tipps, was ihnen im Unterricht aufgefallen ist und wie wir uns noch verbessern können. Dafür war vorher überhaupt keine Zeit. Dieser permanente Wechsel von Unterrichtsstunden früher war sehr stressig. Alle 45 Minuten ein neues Fach mit anderer Lehrkraft. Kein Wunder, dass man vieles vergessen hat. Jetzt haben wir mehr Zeit, den Stoff nachzuarbeiten. 16 Die Mittagspause ist immer ein Höhepunkt des Schultags. Anfangs war das Essen fad, wie in der Kantine eben. Aber seitdem unsere Schule mit der Jugendwerkstatt im Stadtteil zusammenarbeitet, schmeckt es wie zuhause. Sie haben in unserer Schule ein kleines Übungsrestaurant eingerich- tet. Meist gibt es Büffet. Man kann sich aussuchen, was man gerne mag. Manchmal gibt es richtiges Essen à la carte. Die Auszubildenden müssen das üben. Das war anfangs etwas komisch, aber inzwischen fühlen wir uns richtig großartig, so bedient zu werden, wie in einem richtigen Restaurant. Nachdem auch wir Schüler(innen) regelmäßig Restaurant-Praktikum machen, haben die Hänseleien aufgehört. Im Gegenteil: Man merkt dann erst, welche sportliche Herausforderung es ist, vier heiße Teller gleichzeitig zu tragen, und wird etwas ruhiger, wenn man den anderen beim Üben zuschaut. Neulich hat die Jugendwerkstatt bei einem großen Empfang das Catering übernommen. Viele Schüler(innen) aus unserer Schule haben mitgearbeitet: in der Küche, am Büffet, beim Service. Weil wir in der Schule von Profis angeleitet wurden, hat alles gut geklappt. Einige von uns haben richtig Spaß gekriegt und wollen demnächst ein Praktikum in einem Hotel machen. Sie spinnen schon richtig rum, Arbeit in anderen Ländern und so. Plötzlich machen sie im Englisch-Unterricht viel besser mit. Ich interessiere mich mehr für Computer. An zwei Nachmittagen in der Woche haben wir eine Computer-AG mit einem Ausbilder aus der Jugendwerkstatt. Wir haben viel gelernt seit Beginn des Schuljahres: Computer installieren, Netzwerke verbinden, Internetverbindungen konfigurieren. Vor allem, was tun, wenn der Drucker streikt? Wir haben nicht einfach nur gebastelt und gemacht, sondern richtig mit Bü- chern und Lehrbriefen gearbeitet. Wir mussten Aufgaben lösen und Fragen beantworten, vieles im Internet recherchieren oder in Büchern nachlesen, und vor allen Dingen praktisch umsetzen. Dadurch wird der Informatik-Unterricht viel anschaulicher. Auch diejenigen kommen gut mit, die theoretisch nicht ganz so fit drauf sind. Unser Schulleiter hat neulich gestaunt, was wir alles drauf haben. Als im Sekretariat das Netzwerk zusammengebrochen ist, haben wir innerhalb von zwei Stunden alles wieder hingekriegt, sogar besser als vorher. Am Ende des Schuljahres werden wir sogar ein Zertifikat bekommen: Qualifizierungsbaustein Netzwerktechnik. Das bringt bestimmt Vorteile bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze. Zwischen Mittagspause und AGs haben wir noch mal richtigen Unterricht: Musik, Naturwissenschaften, Sprachen, Sport. Die sechs Stunden Unterricht auf den ganzen Tag verteilt, verbunden mit weniger anstrengenden Übungsphasen und Praxis-AGs, dieses abwechslungsreiche Programm ist weit weniger anstrengend als der frühere Vormittagsunterricht. Die Noten sind auch besser geworden. Es bleibt auch genügend Zeit für Spaß und Spiele und für Kontakte untereinander. Man hat viel mehr Berührungspunkte durch gemeinsame Aktivitäten während des Schultages. Besonders toll finde ich, dass nach der Schule keine Hausaufgaben mehr gemacht werden müssen. Nachmittags ab vier haben wir mehr Zeit, uns privat zu verabreden oder unsere Hobbys zu pflegen. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 17 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Dieser halbwegs visionäre Tagesbericht eines Ganztagsschülers soll die Vorteile aufzeigen, die Ganztagsschule mit einem erweiterten pädagogischen Konzept haben könnte: Das Lernen wird abwechslungsreicher, die Lernerfolge werden größer, berufsbezogene Allgemeinbildung wird einbezogen, mehr Praxisnähe im Unterricht erreicht. Dies ist keineswegs ein alleiniger Ansatz der Jugendsozialarbeit. Mit ähnlichen Argumenten bemühen sich Wirtschaftsverbände und Unternehmen um (berufs-)praktische Kooperationen mit Schulen. Aus der Vielfalt von Einzelprojekten aus dem Bundesprogramm Schule – Wirtschaft sei nur ein Beispiel hervorgehoben: Praxisprojekte, die in Schulen unter Anleitung und mit Finanzierung von Partnerbetrieben durchgeführt werden, um die Schüler(innen) frühzeitig mit beruflichen Anforderungen der Wirtschaft zu konfrontieren. Auch Sportvereine, Musik- und Kunstschulen, Umweltverbände und viele andere gesellschaftliche Gruppen können ihre Kompetenzen mit ähnlichen Ergebnissen in die Ganztagsschule einbringen. Die Jugendsozialarbeit bringt nicht nur ihre Kompetenzen aus der sozialen Integration und beruflichen Qualifizierung Jugendlicher mit Förderbedarf ein. Sie verknüpft ihre Angebote mit sozialen Projekten im Stadtteil, bringt Beratungs- und Fallarbeit ein, arbeitet mit den Eltern, hat zielgruppenspezifische Angebote (z. B. für Schulverweigerer) und spezifische Handlungsansätze für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Sie kann als Bindeglied zwischen Schule, Stadtteil und beruflichen Integrationssystemen dienen und ist daher in besonderer Weise gefordert, die Öffnung der Schulen mitzugestalten und sich am pädagogischen Angebot der Ganztagsschule zu beteiligen. Bildung gewinnt angesichts des anhaltenden Strukturwandels und einer zunehmenden Komplexität in unserer Gesellschaft entscheidend an Bedeutung. „Angesichts permanenter technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen sind der/die Einzelne/n und die Gesellschaft auf Bildung angewiesen. Kinder und Jugendliche, die in sozial benachteiligten Familien und in Familien mit Migrationshintergrund aufwachsen, erreichen in den unterschiedlichen schulischen Leistungsbereichen deutlich niedrigere Kompetenzniveaus. Sozial Benachteiligte bedürfen einer besonderen Förderung – die Träger der Jugendsozialarbeit haben hier in jahrelanger Erfahrung gewachsene Kompetenz anzubieten. Die Bildungspolitik steht aber auch insgesamt vor gestiegenen Herausforderungen: die nachwachsende Generation muss mit den Fähigkeiten ausgestattet werden, sich Wissen auszuwählen, anzueignen, anzuwenden, Bewertungen vorzunehmen und nachhaltige Entscheidungen treffen zu können, damit sie beruflich und gesellschaftlich teilhaben kann. Dazu ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit ein ganzheitliches und umfassendes Bildungsverständnis nötig, das sich dem Prinzip verpflichtet fühlt, Zugänge zu Bildung unabhängig von Geschlecht und sozialer und nationaler Herkunft zu eröffnen“ (BASG JSA 2005, 1-2). 17 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 18 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Gegenwärtige Entwicklung der Ganztagsschulen Die Konzeption schulischer Ganztagsangebote ist einer der zentralen Schwerpunkte in der aktuellen bildungspolitischen Reformdebatte. Der finanzielle Auf- und Ausbaurahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) sieht hierzu ein Gesamtvolumen von rund 4 Milliarden Euro vor, um die Entwicklung von Ganztagsschulen bis 2007 voranzutreiben. Der seitens der Bundesregierung eingeleitete schulpolitische Kurswechsel versteht sich als Reaktion auf den Handlungsbedarf infolge der schlechten PISA- und IGLU-Ergebnisse, die für Deutschland vor allem Folgendes kritisieren: die starke Kopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg, die unzureichende, weil zu späte individuelle Förderung von (leistungsschwachen/-starken) Schüler(inne)n, die starre und somit unflexible Unterrichts- und Lernorganisation in 45-Minuten-Zeitrythmen, die ungünstige Integration von Schüler(inne)n mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer schlechten deutschen Sprach- und Lesekompetenzen. Zudem reagiere man mit dem Ausbau von schulischer Ganztagsbetreuung auf den gesellschaftlichen Druck, ausreichende Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu machen. 18 Nach dem derzeitigen Ausbauzustand von ganztägigen Schulen und Ganztagsschulplätzen in Deutschland besuchten 2004 rund 10 % aller Schüler(innen) im allgemein bildenden Bereich einen Ganztagsbetrieb an Schulen bzw. in Verbindung mit Schulen. Darunter gefasst sind – nach KMK-Definition (KMK 2004, 6) – Schulen, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für Schüler(innen) bereit gestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schüler(inne)n ein Mittagessen bereit gestellt wird, die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen. Die Organisationsformen der ganztägigen Schulen werden wie folgt definiert (KMK 2004, 7): In der voll gebundenen Form (Anteil der Schüler(innen) 45 %) sind alle Schüler(innen) verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der teilweise gebundenen Form (17 %) verpflichtet sich ein Teil der Schüler(innen), an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der offenen Form (38,5 %) ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungsund Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären. Die KMK verweist zudem auf weitere Varianten und Formen von Ganztagsangeboten, die – außerhalb der Verantwortung von Schulleitung – nicht im Rahmen der Schulstatistik erfasst werden (KMK 2004, 7). Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Investitionsprogramm – nach aktuellem Stand haben bisher über 3000 Schulen Fördergelder beantragt (BMBF 2005) – erfordert von der einzelnen Schule die Konzeption und Ausarbeitung eines pädagogischen Konzepts; Ziel ist somit nicht nur die reine Investition in Infrastruktur (zum Beispiel die Einrichtung einer Schulkantine), Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 19 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN sondern die Entwicklung und Realisierung pädagogischer Leitkonzeptionen. Als Orientierungsrahmen werden folgende Leitziele empfohlen (BMBF 2005): individuelle Förderung und Eröffnung von Lernchancen durch eine Pädagogik der Vielfalt, Veränderung von Unterricht und Lernkultur, Förderung von sozialem Lernen und sozialen Kompetenzen, Partizipation von Eltern und Schüler(inne)n, Öffnung der Schule, kreative Freizeitgestaltung, Qualifizierung des Personals. Unterstützt wird die pädagogisch-konzeptionelle Leitzielentwicklung zudem durch das länderübergreifende Forschungsprogramm StEG „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“, das über einen modularen Aufbau von insgesamt neun Untersuchungsfeldern Bedingungsanalysen zur erfolgreichen Ganztagsschularbeit erarbeiten wird. Wie bereits bei den pädagogischen Leitkonzepten wird auch bei den Untersuchungsfeldern ein Schwerpunkt auf dem Bereich der Schulund Kulturentwicklung sowie dem Verhältnis zum sozialen Umfeld liegen. Zur Ableitung nachhaltiger Entwicklungsarbeit (StEG 2005) interessieren das Forschungskonsortium 2 vor allem Fragestellungen zur Konzeption und Implementierung von Bildungsangeboten mit außerschulischen Kooperationspartnern, zur Realisierung von Kooperationsformen und organisatorischen Netzwerken, zur Schaffung von Kooperationsbedingungen und Kooperationsvoraussetzungen, zur Erreichung von Partizipation bzw. Überwindung von Partizipationsproblematiken, zu den Folgen für Schulgestaltung, Akteure und das soziale Umfeld. Auf dem Weg zur Ganztagsschule können interessierte Schulen zudem die Beratungsangebote von regionalen Serviceagenturen in Anspruch nehmen. Die auf Initiative der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung initiierten Agenturen beraten seit 2004, helfen länderspezifische Arbeitsschwerpunkte zu entwickeln und die Fördervoraussetzungen zur Inanspruchnahme von Unterstützungsmitteln aus dem Programm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ zu klären. Weitere zentrale Unterstützungsangebote der Serviceagenturen sind (Ganztägig lernen 2005): Unterstützung, Wissenstransfer und Vermittlung von Fortbildung für Ganztagsschulen in den Bundesländern, fachliche Informationen und Materialien zu zentralen Themen der Ganztagsschulentwicklung, Austausch und Vernetzung von Schulen, länderspezifische Arbeitsschwerpunkte. Die laufenden Ausbauprozesse von Ganztagsschulen und die daran geknüpften Begleit- und Unterstützungsprogramme sowie Finanzierungsmöglichkeiten zeigen den Stellenwert und den Anspruch der bildungspolitischen Reformdebatte. Sie signalisieren das Ziel einer kontinuierlichen und somit langfristigen Ganztagsschulentwicklung und die Etablierung qualitativer pädagogischer Leitkonzepte. Dazu notwendige Formen der Qualitätssicherung wurden initiiert und reichen über Serviceagenturen bis hin zu Ideenwettbewerben („Zeigt her eure Schule“), Bundesarbeitskreisen (Schüler gestalten Schule), Ganztagsschulkongressen und Arbeitswerkstätten3 (BMBF 2005). In ihrer Komplexität sind sie professionelle Hilfestellungen, die Schulen bei der Umsetzung und Etablierung von Ganztagsangeboten entsprechend den bildungspolitischen Vorgaben unterstützen. 2 Konsortium: Prof. Klieme – Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF); Prof. Rauschenbach – Deutsches Jugendinstitut (DJI); Prof. Holtappels – Institut für Schulentwicklung (IFS). 3 Folgende Arbeitswerkstätten sollen entstehen und ihre Arbeitsmaterialien im Ganztagsschulportal unter www.ganztaegig-lernen.de bereitgestellt werden: 1. Organisation von Ganztagsschulen, 2. Didaktik und Methodik von Unterricht an Ganztagsschulen, 3. Kooperation mit außerschulischen Partnern, 4. Schule als Teil der Lebenswelt: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. 19 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 20 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Was Ganztagsschule leistet (leisten soll) – „Bildung ist mehr als Schule“ 4 Grundlage für die Gestaltung schulischer Ganztagsangebote ist die Entwicklung zukunftsweisender, pädagogischer Leitkonzepte für erfolgreiche Arbeit im Sinne der für das deutsche Bildungssystem identifizierten Problemlagen. Ganztagsschulen sind dabei nicht als verlängerte Schulbank oder als Schulen mit ergänzender Betreuung im Nachmittagsbereich zu verstehen. Sie verfolgen vielmehr den Anspruch eines integrierten Konzepts von lehrplanbezogenem Unterricht, erzieherischer Hilfe, ergänzenden Fördermaßnahmen sowie freizeitpädagogischer Gestaltung. Ziel ist die gemeinsame Gestaltung des Schulalltags, das gemeinsame Lernen und Erleben. Als Beispiele für etablierte Ganztagselemente sind zu nennen (Holtappels/Höhmann/Sehnetzer 2004): Fördermaßnahmen/-stunden, (Dauer-)Schulprojekte, themenbezogene Projekte, Gemeinschaftsaufgaben, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote in offener und gebundener Form. Diese Palette von Angeboten und Funktionen kann die Ganztagsschule nicht mit eigenen Ressourcen bereitstellen, sondern sie bezieht eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure ein. Das können – je nach Anspruch und Struktursituation – (Sport-)Vereine, kommunale und betriebliche LernAnbieter, Einzelpersonen (ältere Schüler(innen), Lesemütter und -väter, Handwerker(innen), Künstler(innen), Seniorinnen und Senioren, Sportler(innen), Umweltinitiativen, Kirchen oder Mitarbeiter(innen) der Jugendsozialarbeit sein (BMBF 2004, 151). 20 4 Durch diese Kooperationen kann eine neue Form von institutioneller Schulpädagogik angeboten werden, die dazu notwendige pädagogische Professionalität, z. B. im Bereich von Freizeitbetreuung, erzieherischen Hilfen oder Berufswahlorientierung, wird von außen in die Schule eingebracht. Der hierzu erforderliche Prozess der Schulöffnung birgt die Chance, sich in der Region bzw. im Stadtteil zu verankern und mit den hier aktiven, neuen Kooperationspartnern Bildung, Erziehung und Betreuung gemeinsam effektiv zu gestalten. „Von den Erwartungen, die seitens der Politik an Ganztagsschulen gerichtet sind, fallen vom Standpunkt der Jugendsozialarbeit drei Zielstellungen besonders ins Auge: Die individuelle Förderung soll in der Ganztagsschule mehr Raum bekommen. Benachteiligungen sollen früher wahrgenommen und behoben werden. Begabungen, die gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund oft von Problemen überlagert sind, sollen besser erkannt und gezielter gefördert werden. Die Ganztagsschule soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft umfassende Bildungschancen zu eröffnen. Sie will die Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb, die in Deutschland besonders ausgeprägt ist, abbauen. Der Abbau von Bildungsbarrieren und die Verhinderung von sozialer Ausgrenzung ist vor diesem Hintergrund ein wesentliches Ziel der Ganztagsschule. Die Ganztagsschule soll eine bessere Verbindung von Bildung und Erziehung gewährleisten und die Kombination von fachlichem und sozialem Lernen ermöglichen. Bildung soll sich demnach immer weniger ausschließlich als Wissensvermittlung verstehen, sondern im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses soziale und persönlichkeitsbildende Elemente und schulisches Lernen integrieren. Arbeitsthese der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit e. V. (BAG JAW) (vgl. BAG JAW 2003). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 21 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Aus diesen Zielstellungen wird deutlich, dass die Ganztagsschule auch auf Defizite des deutschen Schulwesens reagieren soll, mit deren Auswirkungen die Jugendsozialarbeit in ihrer Praxis konfrontiert war und ist. In der Wahrnehmung ihres Auftrages, akut und präventiv Hilfen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen zu leisten und dabei insbesondere die schulische, berufliche und soziale Integration in den Blick zu nehmen, haben die Träger der Jugendsozialarbeit stets Leistungsangebote bereitgestellt. Sie verfügen daher über umfassende Kompetenzen und Erfahrungen und haben mit ihren Bildungsansätzen Erfolge zu verzeichnen. Aus diesen Erfahrungen heraus weiß Jugendsozialarbeit, dass sie diese Ziele nicht alleine erreichen kann. Deshalb gehört die sich in echter Partnerschaft vollziehende Kooperation mit Schule, mit den Betrieben, mit den anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe und Sozialarbeit und die Kooperation innerhalb des Sozialraums oder in lokalen Netzwerken zu den Kernelementen ihrer Arbeit“ (BAG JSA 2005, 4). Bedarf und Handlungsfelder für Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit am Übergang Schule – Beruf steht für die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen, insbesondere von problembehafteten und somit beratungs- und betreuungsintensiven Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Familien. Besonders dieser Zielgruppe werden – nicht erst nach den Ergebnissen der neuesten Schulleistungsstudien – schlechtere (Berufs-)Bildungschancen durch mangelnde pädagogische Förder- und Integrationskonzepte in der Schule bescheinigt. Die Konzeption von Ganztagsschulen und der damit verbundene Anspruch ganzheitlicher Bildungsbegleitung durch Kooperation mit externen, professionellen Partnern schaffen die Voraussetzung für chancengleiche Zugänge, vor allem durch zielgruppengerechte Kompetenz- und Wissensvermittlung. Doch die Diskussion um den schulischen Kompetenz(zu)gewinn durch Einbeziehen neuer Partner wird vielfach durch Defizitbeschreibungen mit dem Tenor „was Schule nicht leisten kann“ oder „Kooperationsproblematiken zwischen Schule und Partnern der Jugendsozialarbeit“ überlagert. Diese Kooperations- und Professionsdilemmata sind ohne Zweifel vorhanden, ihr „Ausmaß“ ist jedoch keinesfalls pauschalierbar. Vielmehr sind, differenziert für die einzelne Schule, das geplante Ganztagsvorhaben sowie vorhandene Struktur- und Vernetzungsbedingungen und -ansprüche zu betrachten. Über die strukturellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen hinaus sind sie an personelle, räumliche, sächliche und somit finanzielle Ressourcen gebunden, müssen unterschiedliche arbeitsorganisatorische Interessenlagen verbinden und beeinflussen so die inhaltlichen Gestaltungsfelder der pädagogischen Arbeit. Festzuhalten ist, dass Schule aufgrund der verschärften Problemlagen in ihren wesentlichen Funktionsbereichen Vorbereitung auf die Arbeitswelt, Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Gestaltung der Demokratie, Befähigung zur individuellen Lebensbewältigung und Finden eines eigenen Lebensstils überfordert ist (Prüß zitiert nach Schmitt 2004). Anstelle weiterer Defizitbeschreibungen oder Ursachenforschung sollen vielmehr Chancen und Zugewinne betont werden, die für Schulen durch die Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Ganztagsbetreuung erreicht werden können: durch das Zulassen und Einbeziehen neuer Partner und Fachexperten der Jugendsozialarbeit, um Schule in ihren angrenzenden oder überschneidenden Aufgabenfeldern wie dem „Klarkommen“ mit zunehmenden sozialen Problemlagen zu unterstützen bzw. den Freiraum für ihr eigentliches „Kerngeschäft“ einzuräumen. 21 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 22 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Hier kann Jugendsozialarbeit sinnvoll und zudem auf sehr unterschiedlichen Ebenen einbezogen werden und in folgenden Funktionsbereichen professionell arbeiten (vgl. BAG JSA 2005, S. 5): Individuelle Einzelfallhilfen/-beratungen: Verzahnung schulischer und außerschulischer Erziehungsinstanzen, Bildungsbegleitung, Integrationsförderung. Koordinierung und Gestaltung von Ganztagsangeboten: Ergänzung des schulischen Unterrichts durch lebens- und arbeitsweltbezogene Inhalte sowie fachund themenbezogene Angebote. Vernetzung, Kooperation, Koordination von Bildungsinstitutionen: Öffnung von Schulen zu Betrieben, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe und Sozialraum/Region. Frühzeitige individuelle Einzelfallberatungen stellen für den Jugendlichen die Chance zur erfolgreichen Bildungs- und Berufsplanung dar. Dabei werden nicht nur die schulischen Defizite, sondern ebenso die familiären, sozialen Problemlagen im Sinne einer ganzheitlichen Bildungsbegleitung berücksichtigt. Schulsozialarbeit agiert und interveniert nicht nur „vor Ort“ in der Schule, um beispielsweise die Ursachen für Schulverweigerung, Gewaltbereitschaft und andere, sich im Schulalltag zeigende oder sich hier auswirkende Konfliktpotenziale zu klären. Sie kooperiert ebenso mit den Lehrern, Ausbildern, Eltern und Angehörigen, um die auftretenden Schwierigkeiten zu besprechen. Sozialpädagogische Begleitung und Betreuung (einzeln oder in der Gruppe), begleitende Elternarbeit, Vereinbarung individueller Förderpläne und Lernzielvereinbarungen sind nur einige Beispiele für ihre Arbeitsansätze. Ganztagsschule bietet hierzu erst den notwendigen (Gestaltungs-)Freiraum, diese Beratungsangebote eng mit dem verpflichtenden schulischen Regelangebot zu verbinden bzw. anzubieten, präventiv und kurativ in Absprache mit dem Lehrpersonal zu arbeiten. 22 Ein erheblicher Teil der Tätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern geht weit über ihre Kernaufgaben des Unterrichtens hinaus. Der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten, die Diagnose von und Unterstützung bei Lernschwierigkeiten, die Beratung und Begleitung von Schüler(inne)n aus schwierigen sozialen Verhältnissen, Elternarbeit, die Förderung behinderter oder beeinträchtigter Schüler(innen) – diese Aufgaben sprengen nicht nur das vorhandene Zeitbudget, sondern überfordern auch die berufliche Kompetenz der Lehrkräfte. Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit erweitern mit ihren Kompetenzprofilen die Handlungsmöglichkeiten der Lehrer(innen), die sich dann wieder mehr auf ihre Kernaufgaben des Unterrichtens und der Lernförderung konzentrieren können. Die Ergänzung des schulischen Unterrichts durch lebens- und arbeitsweltbezogene Inhalte sowie fach- und themenbezogene Angebote kann durch die Einbindung von arbeitspraktischen und möglichst realen Arbeitsaufgaben geschehen. Diese für die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung keineswegs neue Leitidee kann für den allgemeinbildenden Unterricht eine erhebliche Qualitätsverbesserung mitbringen. Durch handlungsorientierte und berufsbezogene Lernaufgaben werden manche abstrakten Inhalte viel eher verständlich. Die Schüler(innen) werden an berufliche Handlungssituationen herangeführt. Es wird frühzeitig Interesse an beruflichem Lernen geweckt. Die Lernmotivation wird gesteigert. Berufsqualifizierende Lernangebote tragen dazu bei, für die spätere Berufsausbildung wesentliche berufsübergreifende Kompetenzen zu fördern: selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Kooperation, Kommunikation, Teamfähigkeit, Planung und Koordinierung von Handlungsschritten, Kontrolle und abschließende Präsentation und Bewertung von Arbeitsergebnissen. Sie gehören zwar zu den während der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen, müssen aber zunehmend bereits Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 23 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN während der Schulzeit ausgeprägt werden, um die Schüler(innen) auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten. Besonders die Schüler(innen), die mit schlechten Noten in den Hauptfächern kaum noch Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben, sollten durch zusätzliche Lernangebote eine Chance bekommen, beruflich orientierte Stärken zu entwickeln und ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Lebenspraktische, an den Interessenlagen der Jugendlichen orientierte Inhalte fördern die Motivation der Jugendlichen und stärken ihre gesellschaftliche Verantwortung. Durch die Einbeziehung professioneller Berufsausbilder(innen) in Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen, Produktionsschulwerkstätten werden Lernziele in den allgemeinbildenden, technisch-naturwissenschaftlichen und berufsorientierenden Fächern unterstützt und in einem Maße verstärkt, das weit über die personellen und zeitlichen Ressourcen des schulischen Regelbetriebs hinausgeht. Jugendberufshilfeträger verfügen über die pädagogische Kompetenz, Jugendliche durch berufsqualifizierende Angebote zu Lernerfolgen zu motivieren, die diese zuvor in der Schule nicht hatten. Sie haben darüber hinaus die berufspädagogische Kompetenz, diese Jugendlichen auch bis zum Ausbildungsabschluss zu qualifizieren. Nicht zuletzt haben sie in ihren Ausbildungseinrichtungen die technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine produktorientierte Qualifizierung. Mit diesen den Unterricht ergänzenden Angeboten können in Ganztagsschulen besonders diejenigen Schüler(innen) frühzeitig gefördert werden, die aufgrund ihrer schulischen Leistungen und/oder ihrer sozialen Situation beim Übergang in die Ausbildung gefährdet sind. Ganztägig organisierte Schulen verstehen sich als Lernorte in der Region, als Stadtteilschulen. Sie nutzen sinnvolle, professionelle Bildungsangebote vor Ort zur ergänzenden Unterrichtsgestaltung. Ihre pädagogische Konzeption erfordert Vernetzung, Koordination und Partizipation und somit die Schaffung von entsprechenden Kooperationsbedingungen und -strukturen für die erfolgreiche Arbeit. Auch der Gedanke der Abgrenzung bzw. Profilierung über Schulleitbildentwicklung und ganzheitliche Bildungsunterstützung infolge freier Schulwahl ist nicht fremd; nachhaltige Vernetzungsstrukturen können hier zum zentralen Alleinstellungsmerkmal werden: Welche Unterstützungsangebote werden zur beruflichen Integration einbezogen? Wie erfolgen die auf den Einzelfall bezogenen Abstimmungsprozesse zwischen den kooperierenden Institutionen? Und letztendlich: Wie sieht die Übergangs- und Integrationsquote in Ausbildung/Beschäftigung aus? Der frühzeitige Kontakt zur Arbeitswelt durch das Angebot eines breiten Berufswahlspektrums, durch betriebliche Praktika und die Verzahnung von Lern- und Arbeitssituationen spielt hier eine entscheidende Rolle. Funktionierende Vernetzungsstrukturen sind die Voraussetzung für diese Qualitätsansprüche. Für die Jugendlichen sind diese Vernetzungen die zentralen Türöffner für ihre berufliche Integration – doch die schulische Entsendung und Empfehlung muss funktionieren und dementsprechend begleitet/betreut werden, damit die Übergangs- und Übernahmechancen gelingen. 23 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 24 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Schulentwicklung soll Jugendsozialarbeit einbeziehen 24 Jugendsozialarbeit verfügt über die notwendigen Vernetzungsstrukturen für Schulentwicklung und kann sie koordinieren, auf den Einzelfall abstimmen und die erforderliche sozialpädagogische Betreuung anbieten sowie innovative Konzeptentwicklung vorantreiben. Sie weiß um die zu initiierenden Synergieeffekte. Die Einbeziehung von Leistungen der Jugendsozialarbeit in das Angebot der Ganztagsschule optimiert die Erfolgsmöglichkeiten von Schule besonders bei benachteiligten und sozial gefährdeten Jugendlichen, bei denen Schule bisher an ihre Grenzen gestoßen ist. Um die Zusammenarbeit beider Bereiche erfolgreich gestalten zu können, ist eine Reihe von Veränderungen im pädagogischen Selbstverständnis von Schulen nötig: Bildung und Erziehung gehören zusammen. Die Schulen müssen sich stärker als bisher ihrem Erziehungsauftrag stellen. Die pädagogischen Strategien müssen gleichermaßen auf den Erwerb von Wissen, Bildung und Handlungskompetenz wie auch auf die Entwicklung der Persönlichkeit, der Stärken und der sozialen und beruflichen Integration ihrer Schüler(innen) ausgerichtet sein. Es muss eine stärkere Leistungs- und Qualitätsorientierung im Schulkonzept verankert werden. Gute Übergangszahlen in die Ausbildung, gute Kontakte zur Wirtschaft und eine Einbindung in das gesellschaftliche Leben des Stadtteils müssen in die Qualitätspolitik der Schulen integriert werden. Um hohe Erfolgsquoten zu erzielen (Versetzung, Schulabschluss, Übergang in Ausbildung), sind frühzeitig differenzierte Förderangebote nötig, auch solche, die über die klassischen Leistungen der Schulen hinausgehen (z. B. therapeutische Angebote bei Lese-Rechtschreib-Schwächen, aber auch berufsqualifizierende Angebote zum Ausgleich von Lernschwierigkeiten). Die Kosten, die entstehen, wenn Schüler(innen) das Jahrgangsziel oder den Schulabschluss nicht erreichen und entsprechend länger in der Schule bleiben, sollten sinnvoller in eine differenzierte Förderung einfließen, die eine Wiederholung von Klassen vermeiden hilft. Ergänzende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule müssen mit dem Unterricht inhaltlich und organisatorisch verbunden werden. Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag mit Honorarkräften, die nicht in das schulische Gesamtkonzept integriert sind, verpuffen. Die Arbeitsgemeinschaften müssen einen inhaltlichen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsfächern haben: Aufgabenstellungen aus dem Unterricht sollen dort umgesetzt werden. In den Arbeitsgemeinschaften erworbene Kompetenzen sollen im Unterricht angewendet werden können. Externe Fachleute müssen in die Lehrerteams der Ganztagsschule integriert werden. Das Verständnis muss wachsen, dass viele Aufgaben der Schule künftig von multiprofessionellen Teams besser erledigt werden können. Die Jugendberufshilfe hat in der beruflichen Qualifizierung Jugendlicher mit Förderbedarf seit Jahrzehnten Teamarbeit unterschiedlicher Fachleute in der Ausbildung praktiziert. In der Schule dagegen werden pädagogische Fachkräfte der Jugendsozialarbeit bisher noch häufig als Hilfskräfte oder nachgeordnete Dienstleister der Lehrkräfte betrachtet. Teamfähigkeit gehört zu den wesentlichen Kompetenzen, die junge Menschen ins Berufsleben einbringen müssen. Schule muss deshalb ebenfalls so strukturiert sein, dass Teamarbeit vorgelebt wird. Die Verzahnung von Unterricht und zusätzlichen Lernangeboten der Ganztagsschule kann nur gelingen, wenn Fachleute aus verschiedenen Gebieten auf gleicher Augenhöhe miteinander arbeiten und ihre jeweiligen Stärken sich gegenseitig ergänzen. Ganztagsschule darf weder zur ausschließlichen Schulveranstaltung noch zum unkoordinierten Nebeneinander von schulischen und ergänzenden Angeboten werden. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 25 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Auch die Eltern gilt es stärker als bisher in die Gestaltung des Schulalltags einzubeziehen. Ganztagsschule ist auch eine Reaktion auf den Betreuungsbedarf, um die Berufstätigkeit der Eltern absichern zu können. Darüber hinaus wird aber auch eine Reihe von Erziehungs- und Förderaufgaben auf die Ganztagsschule verlagert, die in vielen Fällen außerhalb des Elternhauses besser und einfacher zu erledigen sind, wenn die dafür notwendigen personellen Ressourcen bereit gestellt werden können. Damit es nicht zu einer einseitigen Verlagerung von Erziehungsaufgaben kommt, müssen die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbezogen werden. Das bedeutet auch, dass sie den Schulalltag durch die Formulierung von Erwartungen und Anforderungen an die Schule, durch Ideen und tatkräftige Mitwirkung mit gestalten sollen. „Die bildungspolitischen Vorgaben und Zielsetzungen einer Ganztagsschule können weder durch eine Verdoppelung von Schule noch durch Halbtagsschulen mit Essensausgabe und Nachmittagsbetreuung umgesetzt werden. Erforderlich ist ein integratives Konzept, in dem die Erfahrungen und Ansätze der Jugendsozialarbeit gleichberechtigt zur Geltung kommen. Die Rolle der Jugendsozialarbeit in der Schule darf nicht auf losgelöste Betreuungsarrangements oder isolierte Kursangebote reduziert werden. Es gilt, für die Halbtags- wie auch für die Ganztagsschule, gemeinsam ein spezifisches fachlich integriertes Angebot zu entwickeln, das den konzeptionellen Zusammenhang seiner verschiedenen Gestaltungselemente wahrt. Theoretisches und praktisches Lernen, Unterricht, Projektarbeit, Arbeitsund Neigungsgruppen, individuelle Förderung und Freizeitpädagogik, fachliche und soziale Integrationsförderung, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, elternunabhängige Hausaufgabenhilfe und Elternberatung müssen in diesem Konzept ihren Platz finden und aufeinander bezogen sein. Ansätze, wie sie in der Jugendsozialarbeit zum Beispiel mit Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit Schulmüden oder mit Schulverweigerern praktiziert werden, müssen integriert werden“ (BAG JSA 2005, 5-6) Strategien zur Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Ganztagsschule Schulen reagieren oft skeptisch, wenn Träger der Jugendsozialarbeit mit ihren Projektinitiativen an sie herantreten. Die Ideen mögen noch so gut sein – dem Träger wird oft unterstellt, er wolle die Probleme besser lösen können als die Schule bzw. es ginge ihm nur ums Geldverdienen. Die Werbung für ein neues Produkt ist nur erfolgreich, wenn es gelingt, offene oder latent vorhandene Bedürfnisse zu wecken. Erster Schritt zur weiteren Verankerung von Jugendsozialarbeit an der Ganztagsschule ist die Entwicklung von Annahmen, welche Konzepte und Leistungsanforderungen aus Sicht der Schüler(innen), der Eltern und der Schule in der Ganztagsschule vorhanden sein sollten und welche Bedarfe Schule selbst formulieren wird. Hier wird man sehr schnell auf Unterschiede zwischen dem vorwiegend von Lehrkräften gebildeten Blickwinkel der Schule und der Sichtweise der Jugendsozialarbeit stoßen. Diese Unterschiede zu beachten, führt einerseits dazu, die Vorschläge der Jugendsozialarbeit so zu formulieren, dass sie für die Schule anschlussfähig sind. Andererseits werden durch das Spannungsverhältnis auch Entwicklungsmöglichkeiten deutlich gemacht, die die Schule alleine nicht sehen würde oder könnte. Zweitens sollte Jugendsozialarbeit definieren, welche Leistungen und Angebote sie in einem Konzept der Ganztagsschule verwirklichen kann und will. Ausgangspunkt sind Ideen, wie ein integriertes Gesamtkonzept zwischen Schule, Jugendsozialarbeit und anderen Partnern aussehen könnte. Darauf werden mögliche Leistungsangebote aus Sicht der Jugendsozialarbeit formuliert – Leistungsangebote, die es schon 25 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 26 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN gibt oder die im Zusammenhang mit der Umsetzung eines gemeinsamen Konzeptes neu entwickelt werden. Denn nicht nur die Schule muss sich weiter entwickeln; auch für die Träger der Jugendsozialarbeit bedeutet die Entwicklung eines neuen integrativen Gesamtkonzeptes, neue Produkte sowie neue Formen der Kooperation und des Austausches von Kompetenzen anzubieten. Drittens sollte die Konkurrenz von verschiedenen Institutionen der Jugendsozialarbeit untereinander und gegenüber anderen gesellschaftlichen Partnern vermieden werden. Bevor die Frage der Kooperationsverträge zwischen Schulen und Trägern der Jugendsozialarbeit zu klären ist, muss zunächst das Gesamtkonzept erarbeitet werden, aus dem sich dann eine Arbeitsteilung ergibt. Dabei sollten andere gesellschaftliche Kräfte wie Wirtschaftsverbände, Kirchen, Jugendverbände, Musik- und Kunstschulen, Sportvereine einbezogen werden, um am Runden Tisch ihre Vorschläge und Leistungspotenziale zum gemeinsamen integrativen Gesamtkonzept auszutauschen. Wie bereits ausgeführt, haben die Träger der Jugendsozialarbeit aufgrund ihrer langjährigen Kompetenz in der Förderung von Jugendlichen, im Management von Lernprozessen und in der Vernetzung unterschiedlicher Leistungsangebote gute Aussichten, gemeinsam mit der Schule eine tragende Säule im pädagogischen Konzept der Ganztagsschule zu bilden, sofern sie sich auf einen offenen, von kooperativen und pädagogischen Zielvorstellungen geprägten Prozess einlassen. 26 Viertens sollte die Umsetzung des Gesamtkonzeptes mehr von gemeinsamen Aktivitäten als von Arbeitsteilung bestimmt sein, um eine Verzahnung der unterschiedlichen Arbeitsansätze zu erreichen. Dadurch lernen Lehrer(innen) die erweiterten Möglichkeiten kennen und schätzen, die sich ihnen durch die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten auch in Bezug auf ihren ureigenen Tätigkeitsbereich des Unterrichtens eröffnen. Um die pädagogischen Ziele der Schule in den offenen Angeboten der Ganztagsschule konsequent weiterverfolgen zu können, müssen die externen Fachleute möglichst eng in das pädagogische Geschehen der Schule integriert werden. „Schule und Jugendsozialarbeit müssen ihre jeweiligen Aufgabenstellungen und deren wechselseitige Bezüge für das Gelingen eines zukunftsfähigen Bildungssystems und in Akzeptanz der unterschiedlichen Kompetenzen und Rollen eine Partnerschaft aktiv anstreben. (…) Die der gegenwärtigen Bildungsoffensive innewohnenden Chancen sollten genutzt werden, um mit einer partnerschaftlich gestalteten Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erneuerung des deutschen Bildungswesens zu leisten“ (BAG JSA 2005, 8). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 27 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN Literatur Neu erschienen: Wahler, Peter/Preiß, Christine/Schaub, Günther: Ganztagsangebote an der Schule. Erfahrungen – Probleme – Perspektiven 130 S., 9,50 Euro, ISBN: 3-87966-435-8, Reihe: DJI-Fachforum Bildung und Erziehung, Band 5. Quelle: Dr. Barbara Keddi, Deutsches Jugendinstitut e. V., Internet: www.dji.de, erstellt von Ina Samusch Neben der traditionellen Ganztagsschule wurden in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern neue Konzepte pädagogischer Ganztagsangebote entwickelt, die vor allem in offenen oder kooperativen Formen existieren. Angesichts des wachsenden Bedarfs an solchen Konzepten scheint es aber auch dringlich, das Augenmerk auf Qualitätskriterien und Mindeststandards zu legen. Die Breite des Angebots wurde am DJI mittels einer qualitativen Fallstudie an insgesamt 16 Schulen untersucht, um grundlegende Problembereiche zu identifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass ganztagsschulische Konzepte mit ihren Lernmöglichkeiten in der Verbindung von Freizeit und Unterricht, den erweiterten Förderkapazitäten und den umfassenden Gelegenheiten für soziales Lernen eine breite Akzeptanz unter Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern erreichen. Angesichts des wachsenden Bedarfs an solchen Konzepten scheint es aber auch dringlich, bei der weiteren Erprobung und Implementierung solcher Modelle das Augenmerk auf Qualitätskriterien und Mindeststandards zu legen. Die rechtlichen Grundlagen und die Finanzierung, die Art und Struktur und die Problembereiche des Ganztagsangebots in den einzelnen Bundesländern wurden miteinander verglichen und in einem Fazit Empfehlungen gegeben. BAG JAW (Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit e. V.) (2003): Thesenpapier „ Jugendsozialarbeit und Bildung“ zur Fachtagung der BAG JAW „Ganzheitliche Bildung in der Jugendsozialarbeit“ vom 18./19. Juni 2003 in Göttingen. BAG JSA (Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit) (Hrsg.) (2005): Jugendsozialarbeit – Bildung – Schule. Zum Selbstverständnis der Jugendsozialarbeit im Kontext der Entwicklung von Ganztagsschule. Im Internet unter: www.bag-jugendsozialarbeit.de/fileuploads/jsa_bildung_schule.pdf BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (2004) (Hrsg.): Zukunft Bildung und Betreuung. Startkonferenz zum Integrationsprogramm am 8. und 9. September 2003 in Berlin. Bildungsreform Band 5. Bonn. BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (2005): Ganztagsschulen. Qualitätskriterien. Das Programm: Was die Regierung tut. Raum für Kreativität und Kooperation. Im Internet unter: www.ganztagsschulen.org Ganztägig lernen (2005): Ideen für mehr! Die Entwicklungsagentur für Ganztagsschulen. Im Internet unter: www.ganztaegig-lernen.de Holtappels, Günter/Höhmann, Katrin/Sehnetzer, Thomas (2004): Pädagogische Profile und Organisationsformen von ganztägigen Schulen. Ausgewählte Ergebnisse der IFS-Schulleitungsbefragung 2003/2004 in 2002 gegründeten Ganztagsschulen. Herausgegeben vom IFS. Dortmund. Im Internet unter: www.ifs.uni-dortmund.de/Download/IFS-Schulleitungsbefragung-Ganztagsschulen.pdf KMK (Kultusministerkonferenz) (2004) (Hrsg.): Bericht über die allgemein bildenden Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – 2002 und 2003. Bonn. Im Internet unter: www.kmk.org/statist/GTS_Bericht_2003.pdf Schmitt, Ralf (2004): Ganztagsschulen gegen Gleichgültigkeit. Im Internet unter: www.ganztagsschulen.org StEG (Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen) (2005): Fragestellung und Ziele der Studie. Im Internet unter: www.projekt-steg.de 27 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 28 GANZTAGSSCHULE – ANFORDERUNGEN UND KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN 28 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 29 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT 3 Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld für die Jugendsozialarbeit Der „normale“ Verlauf der beruflichen Eingliederung – von der Schule in die Ausbildung und anschließend in den Beruf – ist schon seit langem nur eine von mehreren möglichen Varianten, obschon er von den Jugendlichen in der Regel angestrebt wird (Mack 2004, 495). Für einen Teil der Jugendlichen ist eine Ausbildung nur eine Übergangsstation zwischen Schule und Studium oder einer weiterführenden Qualifizierung. Der Anteil der Abiturienten unter den Ausbildungsanfänger(inne)n bewegt sich seit 2001 zwischen 13,9 und 14,5 Prozent (BMBF 2004, 89; BMBF 2005, 548). Für die Mehrheit der Hauptschüler(innen) ist der normale Integrationsverlauf inzwischen zur Ausnahme geworden. Übergänge in betriebliche Ausbildung gelingen meist nur bei gutem Notendurchschnitt und qualifiziertem Hauptschulabschluss (Fachoberschulreife). Für alle übrigen beginnt nach der Schule oft eine Odyssee durch mehrere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bei außerbetrieblichen Trägern oder in berufsbildenden Schulen. Die Hintergründe sind klar: Es gibt zuwenig Ausbildungsplätze für alle Schüler(innen). Im Jahr 2004 standen 100 Schülern 95,0 Ausbildungsplätze gegenüber, in den neuen Bundesländern sogar nur 89,9 (BMBF 2004, 9). Bei der daraus resultierenden Konkurrenz unter den Bewerber(inne)n haben die Abgängerinnen und Abgänger mit schlechten oder fehlenden schulischen Abschlüssen von vornherein kaum eine Chance, auf dem Ausbildungsmarkt zu bestehen. So waren am 30. September 2004 29.677 Bewerber(innen) um Ausbildungsplätze noch nicht vermittelt. Davon waren 53,4 Prozent männlich und 46,6 Prozent weiblich. 43,5 Prozent davon hatten einen Hauptschulabschluss (ebenda, 537). Allerdings geht es schon lange nicht mehr nur um die Frage, wie ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage an Ausbildungsplätzen geschaffen werden kann. Es geht auch nicht nur darum, durch eine verbesserte Berufsorientierung realistischere Berufswahlentscheidungen zu erreichen oder die Konkurrenzfähigkeit schwächerer Schüler(innen) zu stärken. Der Kampf um einen Ausbildungsplatz erscheint für viele schon verloren, lange bevor er begonnen hat. Vielmehr muss die Schule hart daran arbeiten, dass schulische Defizite möglichst gar nicht entstehen oder zumindest schnellstmöglich durch differenzierte Förderung behoben werden. Dafür ist ein hohes Maß an individueller und differenzierter Förderung nötig. Jugendsozialarbeit kann die Handlungsmöglichkeiten von Schule und Unterricht durch individuelle Beratungs- und Förderansätze, durch ergänzende Förderangebote (z. B. sozialpädagogische Gruppenarbeit) und durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und dem familiären Umfeld ergänzen. 29 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 30 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT Nach § 13 SGB VIII bestehen die Aufgaben der Jugendsozialarbeit darin, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Da die berufliche Qualifikation und die Einmündung in das Erwerbsleben wesentliche Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Integration sind, besteht eine der Hauptaufgaben der Jugendsozialarbeit in der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Übergang Schule – Beruf. Dabei sind die Angebote der Jugendsozialarbeit nachrangig gegenüber denen anderer Institutionen: Zunächst ist die Schule selber dafür verantwortlich, den Schülerinnen und Schülern die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Erst wenn die Kapazitäten der Schule dazu nicht ausreichen, kann die Jugendsozialarbeit unterstützend tätig werden. Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden (§ 13 (4) SGB VIII) (Münder 2004, 566). Die gesetzlichen Bestimmungen – auch bezogen auf die Kooperation der Beteiligten – sind sehr allgemein gehalten. Dies hat den Vorteil, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Trägern ein hohes Maß an Ausgestaltungsvielfalt der Angebotsstruktur ermöglichen. Die allgemein gehaltene gesetzliche Bestimmung kann sich aber auch nachteilig auswirken, wenn sich die Jugendsozialarbeit zunächst ihre Position „erkämpfen“ muss, um die Legitimation ihrer Arbeit in der Schule zu erreichen (ebenda). 30 Aufgaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit In der Jugendsozialarbeit gilt das Prinzip der Lebensweltorientierung. Für die schulische Jugendsozialarbeit heißt dies, dass die Schule eine Instanz zwischen anderen Lebensbereichen der Jugendlichen darstellt. Dies muss bei den Handlungsansätzen der Jugendsozialarbeit berücksichtigt werden: Sie darf nicht isoliert arbeiten, sondern muss die Schule als einen zentralen alltäglichen Lebensort mit einbeziehen. Darüber dürfen die weiteren Lebensbereiche der Jugendlichen (Freizeit, Familie, Freunde etc.) nicht vernachlässigt werden. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit arbeitet präventiv. Dies heißt, dass familiäre, soziale und schulische Barrieren abgebaut werden, die einem möglichst qualifizierten Schulabschluss als Voraussetzung für die berufliche Integration entgegenstehen. Neben Schwerpunkten wie Persönlichkeitsbildung, Lernhilfen, Förderung der sozialen Kompetenz, Hilfen zur Alltagsbewältigung sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG JAW) in der Gewährung von beruflichen Orientierungshilfen eine wesentliche Aufgabe der Jugendsozialarbeit in der Schule. Dazu gehören beispielsweise Hilfen zur Berufswahlentscheidung, Erweiterung des geschlechtsspezifischen Berufsspektrums etc. Diese Hilfen sollen je nach Aufgabenstellung und Zielgruppe innerhalb oder außerhalb der Schule angeboten werden. Dabei ist von Bedeutung, dass die Mitarbeiter(innen) der Jugendsozialarbeit einen eigenständigen Erziehungs- und Sozialisationsauftrag innehaben, der sich von dem der Schule unterscheidet. Dennoch ist eine effektive Kooperation von Jugendsozialarbeit und Schule eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Unterstützungsleistungen (BAG JAW 1995, 1126-1133). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 31 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT Angebotsstruktur der Jugendsozialarbeit an Hauptschulen – Ergebnisse einer Studie der Universität Tübingen Vorrangige Aufgaben der Jugendsozialarbeit an Hauptschulen sind Hilfsangebote im Bereich der Einzelberatung, Vermittlung psychosozialer Hilfen, Konfliktmoderation und Elternarbeit. In erster Linie gibt es Angebote der persönlichen Beratung, intensive Einzelfallhilfe, Beratung von Lehrer(inne)n bezüglich problematischer Schüler(innen) sowie Elternarbeit. Angebote im Übergang Schule – Beruf stehen erst an zehnter Stelle der Rangliste (von 25). Dies belegt eine Studie der Universität Tübingen im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg aus dem Jahr 2004. Untersucht wurde die Umsetzung der Landesförderung „ Jugendsozialarbeit an Schulen“ (Sozialministerium BadenWürttemberg 2004, 66 ff.). Die Untersuchung ergibt, dass etwa 50 Prozent der Schüler(innen) der befragten Schulen die Angebote der Jugendsozialarbeit regelmäßig nutzen. Dabei sind die Mädchen oft in präventiv wirkenden Projekten zu finden, während die Jungen in eher bei akuten Anlässen die Jugendsozialarbeit in Anspruch nehmen. Weiterhin zeigt sich, dass wesentlich häufiger Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft Beratungs- und Unterstützungsangebote im Übergang Schule – Beruf nutzen (ebenda, 70 f.). Der Funktion als Helfer für Schülerinnen und Schüler im Übergang Schule – Beruf wird eher eine mittlere Position zugewiesen (Rang 9 von 17). Jeweils mehr als ein Drittel der Standorte führt folgende Angebote im Übergangsbereich Schule – Beruf durch: Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie Begleitung zum Arbeitsamt. Seltener sind die Aufgabenbereiche der Ausbildungsplatzvermittlung, Berufsberatung, Praktikumsbegleitung- und Job-Vermittlung. Nur ein unwesentlicher Bestandteil der Angebotsstruktur sind die Information der Eltern und Lehrer im Themengebiet Übergang Schule – Beruf und die Job-Vermittlung (ebenda). 31 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 32 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT Profil der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule – Beruf Die o. g. regionale Auswertung der Aktivitäten der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule – Beruf macht eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Einzelfallberatung, der persönlichen Konfliktbewältigung, der Elternarbeit etc. deutlich. Auch damit leistet die Jugendsozialarbeit einen wesentlichen Beitrag dazu, individuelle Hemmnisse, die das Erreichen eines Schulabschlusses, die weitere Zukunftsplanung und die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses behindern, zu beseitigen. Die bisher beschriebenen Inhalte der Jugendsozialarbeit zum Thema Übergang Schule – Beruf lassen sich sicherlich durch vielfältige Maßnahmen noch ausweiten. Neben individueller Berufsvorbereitung für einzelne Schüler(innen) durch Förderkurse und Beratungsangebote kann die Jugendsozialarbeit Schülerfirmen einrichten und begleiten, praktische berufliche Orientierung anbieten, Nähe zu ausbildenden Betrieben herstellen etc. Eine besondere Rolle der Jugendsozialarbeit besteht darin, Verbindungen zu den Angeboten der Jugendberufshilfe herzustellen und in die Schule zu integrieren (Mack 2004, 505 f.; Goede 2001, 253). Jugendsozialarbeit setzt sich besonders für Jugendliche ein, die ohne zusätzliche Förderung den Übergang in Ausbildung nicht schaffen würden. Zusätzliche Förderung bedeutet, bei ihnen Aufgaben des Ausbildungsmanagements wahrzunehmen, sie intensiv bei der Suche nach Ausbildungsplätzen zu unterstützen und ihren Fähigkeiten und Entwicklungspotenzialen entsprechende Perspektiven zu eröffnen. Für diesen Personenkreis sollte Job-Coaching als gemeinsame Aufgabe zwischen Schule, Berufsberatung und Jugendsozialarbeit fest an den Schulen verankert werden. 32 Weiterhin sind Fördermaßnahmen nötig, um Jugendliche mit Defiziten im Bereich schulischer Leistungen, im Verhalten und allgemein in der Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen, die für die Ausbil- dungsreife ausschlaggebend sind. Die erfolgreichen Förderkonzepte aus der Berufsvorbereitung und der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollten verstärkt bereits während der allgemein bildenden Schulzeit eingesetzt werden. Durch frühzeitige ergänzende, berufspraktisch ausgerichtete Bildungsangebote kann vermieden werden, dass Schulverweigerung oder Schulversagen entsteht. Sie tragen zum Aufbau von Lernmotivation, zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft und zur Entwicklung beruflicher Perspektiven bei, die erreichbar sind und für die es sich einzusetzen lohnt. Das Angebot der Jugendsozialarbeit muss in das Schulkonzept integriert werden. Die Schule muss ihre Verantwortung auch für Aufgabenbereiche wahrnehmen, die vermeintlich über den eigentlichen Bildungsauftrag hinausgehen, und dazu Partner aus der Jugendsozialarbeit einbeziehen. Im gemeinsamen Konzept müssen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Themenbereiche festgelegt und Ansprechpartner(innen) benannt sein. Das Konzept muss regelmäßig reflektiert und fortgeschrieben werden. Ein Beispiel für die Konstituierung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist die Rahmenvereinbarung zwischen der Berliner Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport und dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. (s. Anhang). In ihr wird die Kooperationsbeziehung zwischen Schule und Jugendhilfe als gleichberechtigten Partnern festgelegt. Beide Partner vereinbaren die gemeinsame Entwicklung von Projekten zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Der Jugendhilfeträger arbeitet in der kooperierenden Schule, unterliegt aber nicht der Aufsicht der Schulbehörde. Die Partner werden zu einem regelmäßigen Austausch verpflichtet und die Mitarbeiter(innen) der Jugendhilfe werden an schulischen Gremien als beratende bzw. stimmberechtigte Mitglieder hinzugezogen. Folgende Praxisbeispiele sollen Anregungen geben, in welche Richtung sich Jugendsozialarbeit im Handlungsfeld der Schule weiterentwickeln kann. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 33 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT Praxisbeispiel PERSPEKTIVE – Vertiefte Berufsorientierung an der Ellen-Key-Gesamtschule in Berlin Das Projekt PERSPEKTIVE der Ellen-Key-Gesamtschule in Berlin hat zum Ziel, die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken und den Übergang ins Berufsleben, insbesondere für Jugendliche mit sozialpädagogischem Förderbedarf, zu erleichtern. Es setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Wahlpflichtunterricht „Arbeitslehre Spezial“, Durchführung nationaler und internationaler Workcamps, Arbeit der Schulfirma „EKO-Design“, Arbeit mit dem Berufswahlpass. Im Kurs „Arbeitslehre Spezial“, der in den Klassenstufen 9 und 10 einmal wöchentlich stattfindet, können die Schülerinnen und Schüler berufliche Praxiserfahrung sammeln. Dabei wird mit der „Bildungseinrichtung für berufliche Umschulung und Fortbildung“ (BUF) in Friedrichshain und dem „Projekt Arbeiten und Lernen“ (gemeinsame Einrichtung von Schule und Jugendhilfe in Kreuzberg) kooperiert. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fähigkeiten in den folgenden Werkbereichen erproben: Tischlerei, Schlosserei, Elektrotechnik, Trockenbau, Fliesenlegen, Malern, kreatives Gestalten, Verwaltung, Textilgestaltung/Nähen. Im 10. Jahrgang absolvieren die Schülerinnen und Schüler ihren Praxistag in interessenabhängigen Berufsfeldern. Zweimal jährlich wird ein Workcamp in Kooperation mit dem staatlichen Forstamt Berlin-Pankow durchgeführt, um berufliche Erfahrungen im Umwelt- und Naturschutz zu vermitteln. Im Juni 2005 wird erstmalig ein internationales Workcamp in Schweden, gemeinsam mit Jugendlichen vom Projekt „Arbeiten und Lernen“ sowie Schülern aus Hultsfred, durchgeführt. In der Schulfirma „EKO-Design“ werden historische Gartenstühle hergestellt und vermarktet. Auch kleinere Reparaturen in der Schule werden von dieser Firma übernommen: So wird beispielsweise die Beleuchtungsanlage der Aula instand gesetzt. Auch bei der Schulfirma „EKO-Design“ wird sehr stark mit dem Projekt „Arbeiten und Lernen“ kooperiert, da in diesem Projekt gute werkpädagogische Voraussetzungen existieren. Alle an einem Baustein des Projektes PERSPEKTIVE mitarbeitenden Schüler arbeiten auch mit dem Berufswahlpass. Für die Arbeit an den Bausteinen erhalten sie Zertifikate, die dem Berufswahlpass beigeheftet werden können. Weitere Informationen bei der Ellen-Key Schule Rüdersdorfer Straße 20-27 10243 Berlin [email protected] 33 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 34 ÜBERGANG SCHULE – BERUF ALS HANDLUNGSFELD FÜR DIE JUGENDSOZIALARBEIT Praxisbeispiel ZiB – Zukunft im Blick Das Ziel des Projektes bestand darin, das Konzept zur geschlechterbewussten Berufswahlorientierung und Lebensplanung für Mädchen und Jungen an der Schnittstelle von Schule, Ausbildung und Beruf in die Schulen tragen zu können und damit die Chancengleichheit für beide Geschlechter zu verbessern. Eine Säule des Projektes war die Arbeit in den Klassen selbst. Für je ein Schulhalbjahr bildeten die Pädagoginnen und Pädagogen und Lehrerinnen und Lehrer mit Mädchen und Jungen einmal wöchentlich für je zwei Unterrichtsstunden eine eigene Mädchenbzw. Jungengruppe. Themen der Projektarbeit waren u.a.: Kennenlernen eigener Stärken und Fähigkeiten, Auseinandersetzung mit Lebensentwürfen und beruflichen Möglichkeiten jenseits traditioneller Rollenvorstellungen, Kennenlernen von geschlechtstuntypischen Berufen etc. Die zweite Säule des Projektes bestand in Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, zum Thema geschlechterdifferenzierter Lebensplanung und Berufswahlorientierung. Neben inhaltlichen Inputs wurden gemeinsam Unterrichtseinheiten mit den Projektleiterinnen erarbeitet. Das Projekt wurde im Jahr 2003 nach fünfjähriger Laufzeit beendet. Viele der angestoßenen Inhalte werden seitdem an den beteiligten Schulen weitergeführt. Richter, Ulrike (2004): ZiB – Zukunft im Blick, in Richter, Ulrike (Hrsg.) (2004): Jugendsozialarbeit im Gender Mainstream. Gute Beispiele aus der Praxis, München, S. 105 – 118. Weitere Informationen www.frauen-und-beruf-muenster.de Literatur 34 Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit e. V. (BAG JAW) (1995): Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit – Jugendaufbauwerk (BAG JAW) zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit, in: BAG JAW (Hrsg.) (1995): Jugend Beruf Gesellschaft, 4/1995, S. 244-248. Bundesministerium für Bildung und Forschung bmbf (2005): Berufsbildungsbericht 2005, Berlin. Goede, Nadja (2001): HauptschülerInnen an der Schwelle zwischen Schule und Beruf, in: BAG JAW (Hrsg.) (2001): Jugend Beruf Gesellschaft, 4/2001, S. 251-254. Mack, Wolfgang (2004): Der Übergang von der Schule in den Beruf – eine besondere Herausforderung für Schulsozialarbeit, in: Hartnuß, Birger / Maykus, Stephan (Hrsg.) (2004): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Berlin, S. 493 – 510. Münder, Johannes (2004): Rechtliche Grundlagen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in: Hartnuß, Birger / Maykus, Stephan (Hrsg.) (2004): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Berlin, S. 561 – 569. Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) (2004): Jugendsozialarbeit an Hauptschulen und im BVJ in Baden-Württemberg. Abschlussbericht der Begleitforschung zur Landesförderung, Stuttgart. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 35 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF 4 Junge Migrant(inn)en im Übergang Schule – Beruf als Thema der Jugendsozialarbeit Ungleiche Bildungsvoraussetzungen spielen eine entscheidende Rolle für ungleiche Einstellungsund Werthaltungsentwicklungen, die letztlich den Beginn jugendlicher Lebensplanungsentwürfe darstellen. Dazu gehören die Einschätzung persönlicher sowie gesellschaftlicher Teilhabeprozesse und – am Übergang von der Schule in den Beruf – der Wunsch nach gleichberechtigter Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Doch junge Migranten und Migrantinnen zählen in besonderer Weise zu der „Verschiebemasse“ (Wolbeck 2002, 28 ff.) des deutschen Ausbildungsstellenmarktes, denen berufliche Zugangswege aufgrund einer Vielzahl von Problemlagen verwehrt bleiben. Im Folgenden sollen zentrale Benachteilungsaspekte skizziert und problematisiert sowie zielgruppenspezifische Integrationsansätze als Praxisbeispiele im Rahmen von Jugendsozialarbeit dargestellt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einer genderspezifischen Problemskizzierung und der Differenzierung geschlechtsbedingter Integrationsbarrieren. 35 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 36 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Deutschland ist ein Einwanderungsland für eine Vielzahl von Migrantengruppen, die aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend oder dauerhaft ihre alte Heimat verlassen bzw. verlassen mussten. Dazu zählen neben Arbeitsmarktmigranten aus ehemaligen Anwerbeländern ebenso Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern, Asylbewerber, Ausund Spätaussiedler. Von ihnen besuchten im Schuljahr 2003/2004 rund 600.000 Ausländerkinder bzw. Jugendliche eine allgemein bildende oder weiterführende Schule der Sekundarstufe I oder II; somit stammte jeder 12. Schüler oder jede 12. Schülerin aus einer Familie mit Migrationshintergrund (iwd 2005). Ihre Integrationsprobleme im deutschen Bildungssystem sind erheblich und ziehen sich über die Schullaufbahn kontinuierlich durch Berufswahl- und Berufsbildungsphase sowie den anschließenden Übergang in den Arbeitsmarkt. Ihre schulische Situation ist gekennzeichnet durch ihre hohe Präsenz an deutschen Hauptschulen und das Erreichen von demzufolge niedrigeren Bildungsabschlüssen. Insgesamt ist die Verteilung auf Schulformen seit Jahren stabil, wenn auch seit den 1980er Jahren eine allgemeine Verbesserung der Schulabschlüsse bei den ausländischen Jugendlichen beobachtet werden kann;5 wie für die deutschen so gilt auch für die Jugendlichen ausländischer Nationalität, dass die jungen Frauen die besseren Abschlüsse erreichen und die Schule zudem seltener ohne Schulabschluss verlassen (Granato 2001, 3 ff.). Ihre zentralen Problemlagen zeigen sich mit Blick auf die erworbenen Bildungsabschlüsse, die Übergangsempfehlungen von Primarzu weiterführenden Schulen, die Problematik von Klassenwiederholungen und NichtVersetzungen, die Zuweisung auf Sonderschulen. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen der PISA- und IGLU-Studien werden die inhaltlichen Kompetenzdefizite deutlich. 5 36 Kurz skizziert lassen sich zu diesen Faktoren folgende Benachteilungsaspekte festmachen: 6 60 % aller ausländischen Jugendlichen (im Vergleich deutsche Jugendliche: 26,9%) verlassen die Schule höchstens mit einem Hauptschulabschluss, rund ein Viertel mit Realschulabschluss/mittlerer Reife (deutsche Jugendliche: 40%) und nur knapp 10% (deutsche Jugendliche: 24 %) mit Abitur; insgesamt verlassen doppelt soviel Migranten wie deutsche Jugendliche die Schule ohne Abschluss. An Sonderschulen für Lernbehinderte sind ausländische Schüler(innen) deutlich überrepräsentiert. Die Übergangsempfehlungen auf weiterführende Schulen als zentrale Weichenstellung im deutschen Schulsystem fallen für die deutschen Jugendlichen dreimal so hoch aus wie für ausländische Kinder. Klassenwiederholungen für ausländische Schüler(innen) sind am Gymnasium doppelt so häufig wie für deutsche; ihre Nicht-Versetzungen sind in allen Schulstufen höher. Die schulischen Leistungsdifferenzen von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund sind extrem und liegen bei ausländischen Jugendlichen vor allem im Bereich der Lesekompetenz unterhalb der elementaren Kompetenzstufe I; in Deutschland ist der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg im Vergleich zu anderen Staaten besonders hoch. Die abzuleitenden Integrationsleistungen sind demzufolge vielfältig und komplex und setzen chancengerechte Bildungsbeteiligungen in den Schulen bzw. Schulstufen voraus. Ihr Erfolg wird nicht nur an einer Verbesserung im Schulsystem selbst als vielmehr an der Nachhaltigkeit für die Folgeproblematik „Übergang Schule – Beruf“ zu messen sein. Eine Differenzierung hinsichtlich einzelner Nationalitäten in den Schulformen kann an dieser Stelle nicht geleistet werden, ebenso wenig eine detailliertere Betrachtung regionaler Migrationspopulationen in Deutschland. Vgl. hierzu insbesondere: Wolbeck 2002, S. 15 ff; Gogolin/ Neumann/Roth 2003, S. 21 ff. 6 Vgl. hierzu insbesondere: Wolbeck 2002, S. 16; Gogolin/Neumann/Roth 2003, S. 6 ff.; Klieme/ Steinert 2002, S. 3 ff.; Schwippert/Bos/Lankes 2003. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 37 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Ausbildungsmarkt stattgefunden hat. Der Ausbildungsquote von 68% bei jungen Deutschen, die 1999 einen Ausbildungsplatz im dualen System erhielten, steht eine Quote von nur 39% bei Jugendlichen ausländischer Herkunft gegenüber (Granato 2001, 4). Besonders benachteiligt sind die jungen Migrantinnen, von denen nur ca. 42% einen Ausbildungsplatz erhielten (im Vergleich: ausländische Männer: 58%) (Gogolin/Neumann/Roth 2003, 7f.). Die letztendlichen Berufswahlprozesse der jungen Migrant(inn)en zeigen ein Ausweichen auf für junge Deutsche eher unattraktive Ausbildungsberufe, die sich durch ungünstige Arbeitszeiten, niedrigere Verdienstmöglichkeiten, geringere Aufstiegschancen bzw. betriebliche Übernahmechancen und somit ein allgemein höheres Arbeitsplatzrisiko auszeichnen 7 . So sind Migrant(inn)en vor allem in Berufen des verarbeitenden Gewerbes und in der Bauwirtschaft vertreten. Mit nur 3% und damit extrem niedrig ist die Ausbildungsquote der ausländischen Jugendlichen vor allem im öffentlichen Dienst. Die Übergangsproblematik Schule – Beruf Die Übergangssituation der jugendlichen Migrant(inn)en ist durch eine Vielzahl von Problemfeldern gekennzeichnet, die sowohl kompetenzspezifische Defizite – vor allem im Bereich Sprachkompetenz – als auch kulturelle Vorbehalte auf Seiten potenzieller Arbeitgeber(innen) oder allgemeine Informationsund Beratungsdefizite zu Berufswahlprozessen einschließen. Auch für die Übergangsproblematiken sollen im Folgenden die zentralen Beratungsaspekte aufgeführt werden: Mangelnde Sprachkompetenzen: deutsche Sprachkenntnisse, Zweisprachigkeit und Fachsprache Als Einstellungshemmnis von betrieblicher Seite wird immer wieder auf mangelnde deutsche Sprachkenntnisse der jugendlichen Migrant(inn)en verwiesen, dadurch bleibt ihnen vor allem eine Ausbildung in kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Tätigkeitsfeldern verwehrt. Als Folge sind Defizite im Bereich berufsspezifischer Fachsprachen vorprogrammiert, die den Einsatz der Jugendlichen in kunden- und dienstleistungsorientierten Berufsfeldern schwer vorstellbar machen. Zweisprachigkeiten dagegen werden von den Betrieben noch immer zu wenig als spezifische Kompetenzprofile erkannt und genutzt. Ausweichen auf unattraktive Berufsbilder Die allgemein prekäre Ausbildungsplatzlage trifft sowohl deutsche als auch ausländische Jugendliche. Ihre Defizite im Bereich der formalen Bildungsqualifikationen machen sie jedoch zu einer besonderen Problemgruppe der Ausbildungsplatzsuchenden, vor allem bei der Bewerbung um attraktive Wunschberufe. Doch dieser reine Qualifizierungsaspekt muss vor dem Hintergrund verbesserter Schulabschlüsse der jugendlichen Migrant(inn)en relativiert werden, weil kein entsprechender Integrationsausgleich im Berufsinformationsdefizite Jugendliche werden in ihren Berufswahlprozessen erheblich von ihren Eltern, Familien, Freunden unterstützt und auch beeinflusst. Nachwuchsrekrutierung über den eigenen Mitarbeiter(innen)- bzw. Kundenstamm ist hierbei eine selbstverständliche und nicht zu unterschätzende Vorgehensweise von betrieblicher Seite. Den ausländischen Jugendlichen und ihren Eltern fehlen oftmals nicht nur diese informellen, betrieblichen Zugangswege, sondern auch ein Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten/-vielfalt und Zugangsvoraussetzungen im deutschen Ausbildungssystem8 . Häufiger als deutsche Jugendliche nehmen die ausländischen deshalb die Hilfe von Lehrpersonal und Sozialpädagogen in Anspruch, wobei insgesamt jedoch mehr junge Männer als Frauen diese Unterstützungsangebote nutzen. 7 Z.B. Friseur/Friseurin; Verkäufer/Verkäuferin; Lackierer/Lackiererin; (Zahn-)Arzthelfer/(Zahn-)Arzthelferin; Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel. Vgl. hierzu Granato 2001, S. 5 ; BMBF 2003, S. 90. 8 Vgl. hierzu Berufsfortbildungswerk des DGB 2003, S. 32 f. 37 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 38 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Kulturelle Vorbehalte Nach wie vor bestehen Vorbehalte gegenüber ausländischen Jugendlichen aufgrund kultureller Unkenntnis oder falscher Ableitung von möglicherweise gemachten Negativerfahrungen. Vor allem die interkulturellen Defizite müssen erkannt und als unternehmerische Größe sowie wirtschaftlicher Kompetenzfaktor ausgebaut werden, insbesondere die Zweisprachigkeit der jugendlichen Migrant(inn)en (Granato 2001, 30f.). Insgesamt bieten sie Unterstützung durch folgende Maßnahmen an: Bewerbungstraining, Hilfestellung bei der Betriebsakquise, Praktikavermittlung, Assessment Center, Berufseignung, Berufsorientierung, Berufsfindung, Beratungs- und Informationsmanagement, soziales Kompetenztraining, Lernwerkstatt, Elternarbeit, Betriebsexkursionen und Expert(inn)en-Besuche, Erweiterung des Berufswahlspektrums, gender-spezifische Vorbildfunktion, Medienkompetenz und multimediales Lernen. Aufgabenfelder für die Jugendsozialarbeit Jugendsozialarbeit hat an dem problematischen Übergang Schule – Beruf entsprechend der skizzierten Problemlagen ein komplexes Aufgabenfeld und fungiert als Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Systemen bzw. Institutionen, als Vermittlungs- und Vernetzungsinstanz ihrer jeweiligen Akteure, als Abstimmungsinstanz ihrer Lehr- und Lernmethoden, bei Bedarf an präventiver und akuter Hilfestellung als Helferin, als sozialer und beruflicher Integrationsfaktor für die benachteiligten Zielgruppen, als Unterstützerin gesellschaftlicher Einflussnahme, als Vermittlerin einer ganzheitlichen Angebotserstellung. Im Folgenden sollen einige Praxisbeispiele erfolgreicher Jugendsozialarbeit zur Integration jugendlicher Migrant(inn)en an der Schnittstelle Schule – Beruf vorgestellt werden. Die Ansätze verfolgen, entsprechend ihren Problemlagen und regionalen Besonderheiten, verschiedene Integrationsschwerpunkte und unterscheiden sich in ihrem inhaltlichen Spektrum auf den einzelnen Systemebenen. 38 Berufliches Coaching Sprachkompetenz Deutsch als Fremdsprache, Berufsfachsprache, Mehrsprachigkeit, Vernetzung familiärer und schulischer Sprachbildung, Förderunterricht, multimediale Lehr- und Lernmaterialien. Sozialtraining Persönlichkeitsstärkung, Ausbildungsfähigkeit, Konflikttraining, Streitschlichtung, erlebnispädagogische Freizeitangebote, Gendertrainings. Lerntraining Lernwerkstatt, Lernpatenschaften, handlungsorientierte Lehr-Lern-Methoden, Selbstständigkeit fördern, Hausaufgabenbetreuung, Konzeption und Einsatz multimedialer Lehr- und Lernmaterialien. Interkulturelle Kompetenzen Multikulturelle Gruppenarbeit, angstfreies Lernen, Schulleitbild, Aktionswochen, Konflikttraining, Freizeitangebote, Anti-Rassismus-Training. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 39 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Praxisbeispiel mil – Die multimediale interkulturelle Lernwerkstatt: Antirassismus durch Beruflichkeit Im mil-Projekt erarbeiten Berufskollegs und Bildungsträger gemeinsam mit KMU aus dem Bezirk Düsseldorf und Greifswald ein integratives Bildungsmodell, das die Vermittlung berufsfachlicher Inhalte mit der Entwicklung interkultureller und kommunikativer Kompetenzen verbindet. Schwerpunkt sind die verschiedenen Lebens-, Arbeits- und religiösen Einstellungen, die im Arbeits- und Lernprozess der Jugendlichen und des Ausbildungs- und Lehrpersonals aufeinander treffen. mil versteht sich als Lernort in der beruflichen Bildung, in der alle Beteiligten für die Beseitigung diskriminierender Strukturen, auch der geschlechtsspezifischen Benachteiligung von jungen, ausländischen Frauen hinsichtlich ihrer Unterpräsenz in betrieblichen Ausbildungsgängen, sensibilisiert. Als zentrale Projektziele sind zu nennen: Lernen, miteinander zu leben, zu lernen und zu arbeiten Vermittlung von unmittelbar interaktionsrelevantem Wissen über andere Kulturen, Förderung sozialer und personeller Kompetenzen sowie lebensbegleitenden Lernens, Entwicklung von Instrumenten für jugendliche Lerner(innen), um reale oder vermeintliche Ängste abzubauen und dadurch Vorurteilen, Misstrauen und Aggression vorzubeugen. Erhöhung der Chancengleichheit in der Berufsvorbereitung zur Verbesserung einer erfolgreichen Integration Entwicklung eines integrierten, interkulturellen Konzepts für schulische Berufsausbildungsvorbereitung, Verbesserung der Integration in Ausbildung und Arbeit. Die im Projekt verfolgten Arbeitsschwerpunkte beinhalten die Einrichtung von Multimedia- und IKT-Lernwerkstätten, die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Entwicklung strukturierter Handlungsaufgaben und interkultureller Handreichungen (Projekt- und Praxismappe)9 , die Durchführung von interkulturellen Unterrichtsprojekten und betrieblicher Praktika. 9 Die mil-Projekt- und -Praxismappe inkl. CD ist eine Zusammenstellung von Unterrichtsmaterialien zur interkulturellen Unterrichtsgestaltung. Sie kann über die Bezirksregierung Düsseldorf, GEB, kostenlos angefordert werden. Weitere Informationen im Internet unter: www.mil-xenos.de und www.learn-line-nrw.de/angebote/lernwerkstatt.de. 39 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 40 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Praxisbeispiel Der Vielfalt eine Chance Das Projekt „Der Vielfalt eine Chance“ der RAA1 0 in NRW und ihrer Kooperationspartner will die Vermittlung von berufsrelevanten Fähigkeiten zur Erhöhung der Einstiegschancen und der erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung von einheimischen und zugewanderten jungen Frauen und Männern und ihre Stärkung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung verfolgen. Parallel zu der individuellen Förderung der deutschen und der zugewanderten Jugendlichen sollen auch Veränderungen auf der strukturellen Ebene erreicht werden; etwa durch die Qualifizierung von Erwachsenen, die in ihrer Praxis die Jugendlichen begleiten und unterstützen. Dazu gehören: Hilfen für den Berufsstart, der Aufbau von Netzwerken, die Schaffung beruflicher Perspektiven, die Einbezug von Potenzialen erfolgreicher Jugendlicher. Ein anderer Schwerpunkt ist die Interkulturelle Erziehung als Erziehung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Praxisbeispiel (Multimediale) Lehr- und Lernmaterialien zum Übergang Schule – Beruf Über die RAA-Hauptstelle kann eine Vielfalt von Lehr- und Lernmaterialien (CD oder als Kopiervorlagen) für unterschiedliche Altersgruppen bezogen werden, für den Bereich Sprachkompetenz/Fachunterricht z. B. folgende Titel: 1 1 Impulse zum Interkulturellen Lernen für den fachbezogenen Unterricht in den Fächern Deutsch, Geschichte, Türkisch, Mathematik, Handlungsorientierte Geometrie, Metalltechnik verstehen, Sprachdiagnostik und Fördermaterialien, Deutsch-Russische Bild-Wort-Kartei, Fit für Deutsch, Mathe mit Migrantenkindern. 40 10 11 RAA steht für Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien. Zu beziehen über die RAA Hauptstelle Essen; Informationen im Internet unter: www.raa.de/material.html. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:35 Uhr Seite 41 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Praxisbeispiel Aktionsreihe „Moscheen aktiv in der Berufsbildung“ Ziel der Aktionsreihe unter der Federführung von KAUSA und DITIB1 2 ist die Information von Vorbetern und Vorsitzenden von Moscheenvereinen über die Möglichkeiten und Chancen einer betrieblichen Ausbildung, damit sie in ihrer Gemeinde junge Menschen und deren Eltern bei der Berufsorientierung unterstützen können. Die Multiplikatorenfunktion der Imame und Vereinsvorsitzenden sollen genutzt werden, um Jugendliche mit Migrationshintergrund beim Übergang Schule – Beruf zu fördern. Ihre Eignung als Multiplikatoren ergibt sich aus ihrer Stellung als Respektspersonen, die in der Gemeinde entsprechende Anerkennung genießen und Einflussmöglichkeiten auf Eltern und Jugendliche haben. Die Aktionsreihe beinhaltet 12 Termine im Jahr 2005 über das ganze Bundesgebiet verteilt.1 3 Praxisbeispiel BQN – Berufliches Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten im Raum Emscher-Lippe der Projektgruppe PROLOG Förderauftrag des BQN Emscher-Lippe 1 4 ist es, die Berufschancen von jugendlichen Migrant(inn)en in der Region zu fördern. Ziel ist der Aufbau eines regionalen Netzwerkes mit möglichst vielen Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes: Agentur für Arbeit, Fachbereiche der Kommunen, Migrant(inn)en-Organisationen, Kammern, Unternehmen, Gewerkschaften, wissenschaftliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Träger der Weiterbildung. Zentrale Projektschwerpunkte sind: Ausbildungsplätze in der Region, Sprachförderung und Beratung im Übergang Schule – Beruf, Chancen für angeblich „Chancenlose“, Wissenschaftsnetzwerk Emscher-Lippe, Öffentlichkeit. 12 13 14 KAUSA steht für Koordinierungsstelle Ausbildung in Ausländischen Unternehmen. Informationen im Internet unter: www.kausa.de; DITIB steht für Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion mit Dachverband in Köln. Weitere Informationen zum Projekt und den Terminen unter: www.kausa.de. Projektinformationen unter: http://prolog.uni-duisburg.de/abqn.htm. 41 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 42 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Praxisbeispiel Interkulturelle Elternarbeit Interkulturelle Elternarbeit 1 5 ist eins von 12 Teilprojekten der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft Köln zum „Übergangsmanagement Schule – Beruf“ und wird an zwei Migrantenzentren in Köln umgesetzt. Das Projekt zielt vorrangig auf Stadtteile mit sozialen Problemlagen, in denen Migrant(inn)en-Eltern stärker in den Prozess der Berufseignung und -findung ihrer Kinder einbezogen werden sollen. Ziel ist es, die familienbezogenen Ursachen für Bildungsbenachteiligungen der Jugendlichen zu reduzieren, indem z. B. das unterschiedliche Rollenverständnis von Eltern und Schule im Erziehungsprozess transparent wird, Berufs- und Informationshilfen geleistet werden. Integrationsansätze sind: Informationsveranstaltungen für Migrant(inn)en-Eltern zum deutschen Ausbildungssystem, Organisation von Familienbesuchen, Einführung von Beratungssprechstunden, Durchführung thematischer Elternabende in den Schulen, Einladungen zu Betriebsbesichtigungen, Expert(inn)en-Vorträge. 15 42 Informationen zum Projekt: wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung durch das Klaus-Noy-Institut. Informationen im Internet unter: www.kni.de. Projektdurchführung: Deutsch-Türkischer Verein Köln. Im Internet unter: www.dtvk.de. Informationen zur Gemeinschaftsinitiative EQUAL im Internet unter: www.equal.de. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 43 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Migrationsspezifische Kompetenzförderung Die Praxisbeispiele zeigen neben den allgemeinen Funktionen einer begleitenden Schullaufbahn- und Berufsberatung als migrationsspezifischen Fokus die bestmögliche schulische Förderung des Einzelnen entsprechend seinen Fähigkeiten und die notwendige Ergänzung durch nachfolgende schulische Maßnahmen. Die Bereiche Übergangsmanagement Schule – Beruf, Ausbildungsvorbereitung, Beratung von Betrieben und Gewinnung von Ausbildungsplätzen, Hilfen während der Ausbildung, sind hier besonders zu betonen.1 6 Einen besonderen Förderschwerpunkt bildet die Sprachkompetenz als Querschnittsthema: Das betrifft nicht nur die durch PISA und IGLU bescheinigte mangelnde Sprach- und Lesekompetenz, sondern auch die Förderung der Muttersprache/ Erstsprache. Mehrsprachigkeit kann so zur zentralen Schlüsselkompetenz und durch ergänzende Fachsprachenkenntnisse zum beruflichen Einstellungsvorteil für ausländische Jugendliche werden. Zentraler Integrationsaspekt auf schulischer und berufsvorbereitender Ebene ist darüber hinaus die Verbreitung von interkultureller Kompetenz, d. h. die Sensibilisierung von Lehr- und Ausbildungspersonal für die individuelle Migrationsgeschichte und -biographie, die Lebensverhältnisse und die daraus resultierenden Bildungs- und Berufsvoraussetzungen. 16 Als Folge können das „Scheitern“ in Bewerbungssituationen aufgrund kultureller Missverständnisse zwischen Personalverantwortlichen und ausländischen Bewerbern sowie sprachlich-kulturelle Hürden bei Einstellungstests/-gesprächen reduziert werden. Darüber hinaus sind Berufszweige mit Einstellungsbedarf an konkreten doppelsprachigen und multikulturellen Kompetenzprofilen (z. B. deutsch-türkische Arzthelferin), Betriebe mit erfolgreicher Einstellungserfahrung ausländischer Azubis als Positivbeispiele zu identifizieren und in ihrer Multiplikatorenfunktion zu nutzen. Auch das Einbeziehen der Jugendlichen selbst, der Eltern sowie der Migrantenselbstorganisationen und anderen Institutionen im Kontext von Berufsvorbereitung in bestehende Netzwerkzusammenhänge ist erforderlich, um zielgruppenorientierte Unterstützungsmaßnahmen anbieten zu können. Aus eigenen Ressourcen sind ausländische Jugendliche und ihre Eltern nicht in der Lage, die für den beruflichen Einstieg notwendigen Informations- und Beratungsangebote zu überblicken und in Anspruch zu nehmen bzw. über die persönliche Ebene Kontakt- und Vermittlungspflege zu Ausbildungsbetrieben zu betreiben. Vgl. BLK (Bund-Länder-Kommission) (Hrsg.) (2004): Vorschläge zur Verbesserung der Bildungsberatung für Personen mit Mitgrationshintergrund. Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung, Heft 118. Bonn. Im Internet unter: www.blk-bonn.de. 43 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 44 JUNGE MIGRANT(INNE)N IM ÜBERGANG SCHULE – BERUF Literatur Berufsfortbildungswerk des DGB Gelsenkirchen (2003): Jugendliche Migrantinnen und Migranten in der Region Emscher-Lippe. Probleme und Chancen beim Übergang Schule – Beruf. Eine Situationsanalyse. Gelsenkirchen. BMBF (Hrsg.) (2003): Berufsbildungsbericht 2003. Bonn. Gogolin, Ingrid/Neumann, Ursula/Roth, Hans-Hermann (2003): Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung. Heft 107. Hrsg. von der Bund-Länder-Kommission. Bonn. Granato, Mona (2001): Qualifizierungspotenziale in Deutschland nutzen: Jugendliche mit Migrationshintergrund und berufliche Ausbildung. Im Internet unter: www.sowi-online.de/reader/berufsorientierung/granato.htm Klieme, Eckhard/Steinert, Brigitte (2002): PISA 2000: Sicherung von Mindeststandards, Chancengleichheit und verständnisorientiertes Lernen sind unerfüllte Ziele des deutschen Bildungssystems. Im Internet unter: www.dipf.de/publikationen/volltexte/pisa_klieme_steinert_200112.pdf iwd (2005) (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft): Junge Ausländer: Wenig Abiturienten. H. 4 Schwippert, Knut/Bos, Wilfried/Lankes, Eva-Maria (2003): Heterogenität und Chancengleichheit am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich. In: Bos, Wilfried, u. a. (2003): Erste Ergebnisse aus IGLU. Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich. Münster/New York, S. 265300 Wolbeck, Ina (2002): Jugendliche Migrantinnen und Migranten im Übergang Schule – Beruf. Herausgegeben vom Institut für berufliche Bildung und Weiterbildung e. V. im Rahmen des Weiterbildungsmodells „Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“. 1. Aufl. Göttingen Weitere Informationen, Studien, Untersuchungen und Aufsätze zum Thema Integration von Migrant(inn)en auf dem Deutschen Bildungsserver unter: www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3140 44 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 45 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG 5 Zusammenarbeit Schule –Berufsberatung Wer heute seine Ausbildung beginnt, kann sich nicht mehr darauf verlassen, sein Leben lang den gleichen Beruf auszuüben. Die Arbeitswelt modernisiert und verändert sich ständig. Berufsbilder werden modifiziert. Es kommen neue Berufe hinzu. Gleichzeitig gibt es nicht genügend Ausbildungsplätze für alle Jugendlichen, so dass besonders Schülerinnen und Schüler mit einem schlechten bzw. keinem Schulabschluss kaum mit einem Ausbildungsvertrag – vor allem in den besonders beliebten Berufen – rechnen können. Notwendig sind eine individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, Vermittlungshindernisse zu beseitigen sowie eine intensive berufliche Orientierung, um auch Ausbildungsberufe bekannt zu machen, die bislang von den Schülerinnen und Schülern weniger nachgefragt wurden. Die Aufgaben der Arbeitsagenturen in dem Prozess der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl sind in § 33 SGB III festgelegt: Sie bieten Berufsorientierung an, indem sie über Fragen der Berufswahl, über Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über berufliche bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt umfassend informieren. § 41 (2) SGB III legt den Einsatz von Selbstinformationseinrichtungen, Berufsinformationszentren sowie computergestützten Informations- und Vermittlungssystemen für die Berufsorientierung fest (Striejewski 2002, 85). Die Schule hat die Aufgabe, die Jugendlichen auf den Übergang in das Berufsleben vorzubereiten und berufswahlorientierende Inhalte fächerübergreifend in spezifischen Unterrichtsfächern anzubieten (ebenda, 99). Die aktuelle Arbeits- und Ausbildungsmarktlage macht es notwendig, die Aktivitäten aller Kooperationspartner im Bereich der Berufsorientierung zu intensivieren und den Gegebenheiten anzupassen. Wichtig ist eine effektive Zusammenarbeit auch unter Beteiligung der Wirtschaft, in der Ressourcen gebündelt, Synergien genutzt und Doppelarbeit vermieden werden. Um dies zu erreichen, hat die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die seit dem Jahr 1971 bestehende Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung modifiziert. 45 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 46 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft beim Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf noch zielgenauer beraten und unterstützt werden. Das ist Inhalt einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, die am 15.10.2004 unterzeichnet wurde. Allen jungen Menschen soll ein erfolgreicher Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben ermöglicht werden. Dazu gehört es, dass die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Schule ohne Brüche und „Warteschleifen“ eine Ausbildung, ein Studium oder eine andere zu einem Beruf hinführende Qualifizierung aufnehmen und diese auch erfolgreich abschließen können. Um dieses Ziel zu erreichen legt die Rahmenvereinbarung Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Bundesagentur für Arbeit bezogen auf den Prozess der Berufswahlvorbereitung und des Übergangs Schule – Beruf fest. Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung Der Prozess der Berufswahlvorbereitung liegt im Verantwortungsbereich sowohl der Schulen als auch der Berufsberatung. Sie soll so frühzeitig ansetzen, dass alle Jugendlichen am Ende der Schulzeit klare Vorstellungen über ihre berufliche Zukunft haben und realistische Entscheidungen treffen können. Der Beitrag der Schule besteht in der Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über die Wirtschafts- und Arbeitswelt, der Beteiligung der Eltern, der Ermöglichung von Einblicken in die Arbeitswelt in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft sowie der Dokumentation des erreichten Standes der Berufswahlvorbereitung (z. B. durch den Berufswahlpass). Des Weiteren vermittelt die Schule erweiterte Beratungs- und Förderangebote für Jugendliche mit besonderen Übergangsproblemen. Der Beitrag der Bundesagentur für Arbeit besteht im Angebot der Einzel- und Gruppenberatungen von Schüler(inne)n. Diese sollen befähigt werden, ihre Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und Handlungs- und Entscheidungsstrategien zu erarbeiten. Außerdem informiert die Berufsberatung über die Anforderungen des Arbeitslebens und die Situation auf dem Ausbildungsmarkt und stellt ein Selbstinformationsangebot bereit. Schule und Berufsberatung stimmen jährlich ihre Maßnahmen und Projekte ab. Dabei kommt der Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Netzwerken unter Beteiligung kommunaler und privater Institutionen – u. a. der Jugendhilfe – eine besondere Bedeutung zu. 46 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 47 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG Berufswahlvorbereitung Schule Berufsberatung Vermittlung von Schulabschlüssen Berufswahl- und Studienorientierung Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Wirtschaftsund Arbeitswelt Unterstützung der Schüler(innen) in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft Dokumentation des erreichten Standes der Berufswahlvorbereitung Vermittlung erweiterter Beratungs- und Förderangebote Einzel- und Gruppenberatung Befähigung der jungen Menschen, Interessen realistisch einzuschätzen Erarbeitung von Entscheidungsund Handlungsstrategien Information über die Anforderungen des Arbeitslebens, des Angebots der Berufsberatung, der Förderung beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Bereitstellung eines Selbstinformationsangebotes Gemeinsam Abstimmung der Maßnahmen und Projekte Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen, z. B. der Jugendhilfe Entwicklung gemeinsamer Konzepte zur Berufswahlvorbereitung Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Berufsberatung Weitere Partner Gemeinsame Abstimmung von Maßnahmen und Projekten 47 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 48 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG Zusammenarbeit beim Übergang Schule – Beruf Die Bundesagentur für Arbeit und die Kultusministerkonferenz befürworten eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung auch beim Übergang von der Schule in den Beruf. Angestrebt wird eine frühzeitige gemeinsame Übergangsbegleitung vor allem der Jugendlichen, deren erfolgreicher Übergang gefährdet ist. Der Beitrag der Schule besteht in der frühzeitigen Unterstützung aller Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Sie nutzt die Möglichkeit des Lernortwechsels und arbeitet u. a. mit Betrieben, Kammern und Verbänden zusammen. Durch die Bereitstellung von erforderlichen Informationen über gefährdete Schüler(innen) an die Berufsberatung soll ein kontinuierlicher Beratungs- und Vermittlungsprozess sichergestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Jugendlichen durch einen persönlichen Vermittlungsservice beim Übergang in Ausbildung. Für Schülerinnen und Schüler, die einen persönlichen Vermittlungsservice nicht wünschen, stellt sie eine internet-gestützte Vermittlungsplattform zur Verfügung. Sie ermöglicht „individuelle Betriebserkundungen“ über Schülerbetriebspraktika hinaus und erarbeitet gemeinsam mit den Partnern am Ausbildungsmarkt Konzepte zur Erweiterung des verfügbaren Ausbildungsstellenangebots. 48 Gemeinsam von Lehrkräften und Berufsberater(inne)n werden die Jugendlichen identifiziert, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist. Gemeinsam mit diesen und deren Erziehungsberechtigten werden Strategien zur Chancenverbesserung entwickelt und deren Umsetzung begleitet. Es soll ein jährlicher Datenabgleich der Bildungs- und Ausbildungsmarktstatistik auf lokaler/regionaler Ebene erfolgen mit dem Ziel, Mengengerüste für die Nachvermittlung unversorgter Jugendlicher zu ermitteln. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung wird durch die Zusammenarbeit in der ständigen Kontaktkommission „Kultusministerkonferenz/Bundesagentur für Arbeit“ institutionalisiert. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 49 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG Übergang Schule – Beruf Schule Berufsberatung Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang Nutzung der Möglichkeit des Lernortwechsels Unterstützung der Schüler(innen) bei der individuellen Gestaltung von Bildungsund Ausbildungswegen Weitergabe von Informationen über Jugendliche mit schlechten Startchancen an die Arbeitsagentur Persönlicher Vermittlungsservice Bereitstellung einer Vermittlungsplattform Vermittlung individueller Betriebserkundungen Erarbeitung von Konzepten zur Erweiterung des Ausbildungsstellenangebots Beratung über Studienmöglichkeiten Gemeinsam Entwicklung von Strategien zur Eingliederung Jugendlicher, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist Erfassung von Daten für die Nachvermittlung unversorgter Jugendlicher, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist Weitere Partner Entwicklung von kooperativen Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von besonders benachteiligten Jugendlichen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt 49 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 50 ZUSAMMENARBEIT SCHULE – BERUFSBERATUNG Praxisbeispiel BERUFSSTART in Thüringen– Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung während der Schulzeit Ein Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Handwerkskammern, der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen, des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Wissenschaftliche Begleitung: qualiNETZ Beratung und Forschung GmbH in Duisburg Ziel des Projektes ist es, einen nahtlosen Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit zu erreichen. Allen Jugendlichen soll beim Verlassen der Schule ein betrieblicher Ausbildungsplatz, eine Ausbildung an einer berufsbildenden Schule, eine außerbetriebliche Ausbildung oder eine Berufsvorbereitung angeboten werden. Die Berufsorientierung an den allgemein bildenden Schulen beginnt bereits in der 7. Klasse. Die Schüler(innen) durchlaufen im Projekt eine Kompetenzfeststellung und zwei berufsfeldbezogene Orientierungsbausteine. In der 8. Klasse führen sie einen dritten Orientierungsbaustein beim Bildungsträger durch und ab dann jährlich zwei betriebliche Bausteine. Der berufliche Eingliederungsprozess wird durch Bildungsbegleiter(innen) betreut. Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Netzwerkarbeit. Beteiligt sind außer den Schulen die Kammern, bei denen die Bildungsbegleiter(innen) angesiedelt sind, die Bildungsträger, bei denen die Orientierungsbausteine durchgeführt werden, die Betriebe, bei denen die betrieblichen Bausteine durchgeführt werden, sowie die Arbeitsagenturen. Die Zusammenarbeit der Bildungsbegleiter(innen) mit den Arbeitsagenturen ist für das Gelingen des Projektes besonders wichtig. Die Berufsberater(innen) sind und bleiben die Experten des regionalen Arbeitsmarktes und sind damit für die individuelle Beratung der Jugendlichen unverzichtbar. Die Bildungsbegleiter(innen) können ihnen als Grundlage für die Beratung bereits fundierte Informationen über Fähigkeiten und Fertigkeiten, Interessen und Berufswünsche der Jugendlichen als Ergebnis des oben beschriebenen Orientierungsprozesses mitteilen. Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen ist als Mitglied der Steuergruppe an der Projektentwicklung beteiligt. vgl. dazu www.berufsstart-thueringen.de Literatur 50 Bundesagentur für Arbeit / Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2004): Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, Mettlach-Orscholz. Striejewski, Christian (2002): Beispiele für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, in: Schudy, Jörg (Hrsg.) (2002): Berufsorientierung in der Schule. Grundlagen und Praxisbeispiele, Bad Heilbrunn, S. 239-244. Striejewski, Christian (2002): Berufsorientierung in der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung. Der Beitrag der Arbeitsämter, in: Schudy, Jörg (Hrsg.) (2002): Berufsorientierung in der Schule. Grundlagen und Praxisbeispiele, Bad Heilbrunn, S. 85-106. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 51 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG 6 Schulmüdigkeit und Schulverweigerung Ein Kapitel über Schulmüdigkeit und Schulverweigerung? Verweist dies nicht auf die fehlenden Möglichkeiten der Schule, auf die Interessen der Schüler(innen) einzugehen? Sind Schulmüden-Projekte in Anbetracht des Ausbaus von Ganztagsschulen nicht schon längst kein Thema mehr? Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sind nach wie vor Themen, mit denen vor allem Hauptschulen, aber auch andere Schulformen zunehmend konfrontiert werden. Die Ursachen für die Schulverweigerung sind vielfältig. Meist spielen viele Faktoren zusammen: familiäre Aspekte, in der Person begründete Ursachen, fehlende Bindung zu Gleichaltringen, schulische Misserfolge etc. Auch in Art und Ausprägung der Schulverweigerung lassen sich große Unterschiede feststellen: Es gibt Schüler(innen), die zwar körperlich anwesend sind, sich aber gedanklich schon längst von der Schule verabschiedet haben, es gibt die aktiven Schulverweigerer, die die Schule über mehrere Tage oder Wochen nicht mehr besuchen, es gibt die „Störer“, die den Unterrichtsablauf permanent destruktiv beeinflussen oder sich während der Unterrichtszeit lieber auf den Gängen oder im Pausenhof aufhalten. So kann es nicht nur eine Lösung geben. Viel mehr muss man an verschiedenen Stellen ansetzen, um die unterschiedlichen Problemlagen zu erreichen: die Schüler(innen), die sich innerlich noch nicht ganz von der Schule verabschiedet haben, diejenigen, die man im Unterricht nicht mehr antrifft, diejenigen, die Probleme mit einzelnen Unterrichtsfächern / Lehrkräften haben, diejenigen, die aufgrund von Misserfolgserlebnissen eine regelrechte Schulangst entwickelt haben, … Die Jugendsozialarbeit hat vielfältige Erfahrungen mit dieser Zielgruppe und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, in den die verschiedenen Lebensbereiche der Jugendlichen mit einbezogen werden können. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG JAW) fordert, die Schulmüden-Arbeit trotz des Ausbaus von Ganztagsschulen nicht zurückzufahren. Vielmehr sollte der Ausbau der Ganztagsschulen zu einer verbesserten Kooperation von Schule und Jugendsozialarbeit führen und entsprechende Projekte integriert werden (BAG Jugendsozialarbeit 2005, 6). 51 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 52 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Schulmüdigkeit, Schulverdrossenheit, Schulschwänzen, Schuldistanzierung, Schulverweigerung, Schulangst, Schulvermeidung… In der Fachliteratur gibt es viele Begriffe für das Phänomen des Fernbleibens von der Schule und vom Unterricht. Gemeint sind in der Regel Kinder und Jugendliche, die sich über einen längeren Zeitraum der Schule und dem Unterricht entziehen. Differenziert wird häufig zwischen Schulschwänzern und Schulverweigerern. Der erste Begriff wird meist mit sozialer Verwahrlosung verbunden. Die Jugendlichen schwänzen einzelne Schulstunden, gelegentlich einen ganzen Tag oder das Schreiben von Klassenarbeiten. Die Eltern wissen in der Regel nicht, dass das Kind nicht in der Schule anwesend ist. Der Begriff Schulverweigerung dagegen verweist auf ein verfestigtes Bild. Die Abwesenheit von der Schule bezieht sich nicht auf wenige Stunden, sondern auf ganze Tage über einen längeren Zeitraum hinweg. Vielfach wissen die Eltern von der Problematik und sind nicht im Stande, ihrem Kind zu helfen. Oft sind psychische Ursachen der Grund für die Verweigerung (Schreiber-Kittl/ Schröpfer 2002, 35 ff.). Formen von Schulverweigerung Schulverweigerung kann sich in unterschiedlichen Formen äußern. In der Literatur wird zwischen aktiver und passiver Form von Schulverweigerung unterschieden. 52 Eine passive Form von Schulverweigerung ist das „Träumen“ und „geistiges AbwesendSein“ im Unterricht. Andere Formen von passiver Verweigerung sind das wiederholte fälschliche Vorlegen ärztlicher Atteste sowie das regelmäßige und zunehmende „Zu-spät-Kommen“. Wenn diese Verhaltensweisen gewisse Grenzen übersteigen, hat dies die gleichen Konsequenzen wie eine aktive Schulverweigerung: In der verbleibenden Zeit strengen sich die Schüler(innen) nicht mehr sonderlich an, da es sich „nicht mehr lohnt“, und haben dadurch zunehmend Leistungsdefizite. Dieses Verhalten wird vielfach von den Lehr- kräften nicht als Problem wahrgenommen und auch in der Literatur zum Thema „Schulverweigerung“ eher zweitrangig behandelt. Aktive Schulverweigerer dagegen bringen ihre Verweigerungshaltung offen zum Ausdruck. Einige bleiben dem Unterricht fern und versuchen dadurch, auf ihre Schulschwierigkeiten aufmerksam zu machen. Das Ausmaß der Abwesenheit variiert zwischen wenigen Stunden und Tagen bis hin zum dauerhaften Fehlen. Andere „aktive Schulverweigerer“ stören den Unterricht und machen durch aggressives oder destruktives Verhalten auf sich aufmerksam. Die Grenzen zwischen aktiver und passiver Schulverweigerung sind fließend (ebenda, 38 ff.). Die aktive Schulverweigerung ist eher ein Verhaltensmuster von Schülern, die passive Form eher von Schülerinnen (Christe/Fülbier 2002, 536). Die einzelnen Stadien der Schulverweigerung gehen fließend ineinander über (Thimm 2004, 531): Passivität und Desinteresse im Unterricht, Stunden- und Tagesschwänzen als Ausnahme, Späterkommen und Frühergehen sowie Stunden-/Tages-Schwänzen als reguläre Bewältigungsstrategien, häufigeres und intensiveres Tagesschwänzen, ggf. gekoppelt an Anwesenheit im Unterricht oder in der Schule, umfassende Schulvermeidung als mit negativen Gefühlen besetztes Wegbleiben, mehr oder weniger reflektiert kalkulierter Totalausstieg, Störung des Unterrichtsablaufs und der Normen des Schullebens mit der Folge von Unterrichtsausschlüssen und Schulverweisen, gekoppelt an StundenSchwänzen, Verspätungen usw. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 53 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Die Folgen liegen auf der Hand: Durch das gehäufte Fernbleiben vom Unterricht sinken die schulischen Leistungen. Die betreffenden Schüler(innen) werden vermutlich keinen oder allenfalls einen schlechten schulischen Abschluss erreichen. Dies führt zu einem Scheitern der Einmündung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Jugendsozialarbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, dies zu verhindern und Konzepte und Projekte für die verschiedenen Gruppen von Schulverweigerern und die einzelnen Phasen von Schulverweigerung zu entwickeln und umzusetzen. Ein weiterer schulinterner Grund für die Verweigerung der Schule ist die Angst vor anderen (Gruppen von) Schüler(inne)n. Dazu gehören Erfahrungen mit Bedrohungen, Erpressungen und körperlicher Gewalt. Andere Schüler(innen) haben Angst, leistungsmäßig zu versagen. Die Schulverweigerung nimmt ihnen zunächst den Leistungsdruck, führt aber im weiteren zu immer schlechteren Leistungen und einer Steigerung der Schulangst. Diese Schüler(innen) reagieren häufig auch mit körperlichen Symptomen, wie Kopf- oder Magenschmerzen (ebenda, 143 f.). Ursachen für Schulverweigerung / Risikofaktoren Zu den außerschulischen Faktoren, die eine Schulverweigerung begünstigen können, gehören u. a. Probleme in der Familie: eine ungünstige familiäre Entwicklungsdynamik, der Verlust elterlicher Bezugspersonen beispielsweise deren Trennung, häusliche Gewalt oder Suchtprobleme etc. Auch hinderliche Erziehungsstile wie die Bagatellisierung von schulischen Misserfolgen oder aber starker Druck bezogen auf schulische Leistungen können dazu führen, dass das Kind sich zunehmend weniger am Schulleben beteiligt (Thimm 2004, 539). Man kann kaum eine einzelne Ursache für Schulverweigerung benennen. Meist fließen verschiedene Wirkungsfaktoren zusammen, die zum allmählichen „Hineinschlittern“ in die Verweigerungshaltung führen. Dazu gehören sowohl schulinterne als auch externe Faktoren. Schulinterne Faktoren können sein (ebenda, 537): eine fehlende Bindung der Schüler(innen) zu Lehrkräften und Mitschüler(inne)n und demgemäß keine Integration in ein prosoziales Klassen- und Schulleben, eine fehlende Beteiligung an Schule und dadurch kein Profit, kein Glauben an den persönlichen Nutzen von Schule. Die Schullaufbahn von Schulverweigerern ist oftmals durch eine Kette von Misslingenserfahrungen gekennzeichnet: Schlechte Zensuren, Wiederholung einer oder mehrerer Klassen, Herunterstufung in eine geringerwertige Schulform, etc. (Thimm 2003, 333f.). Viele der verweigernden Jugendlichen bezeichnen die Schule als lebensfremd. Außerhalb gemachte Erfahrungen können sie nicht in die schulischen Lernprozesse einbeziehen. Die schulischen Inhalte werden als zu abstrakt und ohne Nutzen für das private und das spätere berufliche Leben angesehen. Auch dies kann dazu führen, dass die Schüler(innen) keinen Sinn in der Unterrichtsbeteiligung sehen (Schreiber-Kittl/Schröpfer 2002, 140f.). Viele der Schulverweigerer zeigen eine „psychische Bedrücktheit“ bzw. weisen eine Tendenz zu Depressionen auf. In diesen Fällen ist Angst der Hauptgrund für die Schulverweigerung. (Schreiber-Kittl/ Schröpfer 2002, 150). Die Schüler(innen) haben ein niedriges Selbstkonzept und sind der Ansicht, dass ihnen sowieso immer alles misslingt, bzw. dass eigene Problemlösungsinitiativen wirkungslos bleiben (Thimm 2004, 540). Das Risiko der Abkopplung ist in einer Haupt- und Förderschule wesentlich größer als in den anderen Schulformen. Die Aussicht, mit einem Hauptschulabschluss keinen Ausbildungsplatz zu erhalten, kann offensichtlich dazu führen, dass die Schüler(innen) keinen Sinn im Schulbesuch sehen (ebenda, 537). 53 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 54 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Schulverweigerung in Zahlen Handlungsansätze Über 60 Prozent der befragten Schüler(innen) haben im Alter zwischen 12 und 14 Jahren begonnen, die Schule zu schwänzen, älter als 14 Jahre waren 24 Prozent. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Jugendinstitutes.1 7 Praxisprojekte für schulmüde und schulverweigernde Jugendliche müssen an verschiedenen Orten und auf unterschiedlichen Ebenen tätig werden. Es gibt präventive und interventive Lösungsansätze. Häufig fängt Schulverweigerung mit einzelnen Fehlstunden an. Etwa 34 Prozent der Schülerinnen und Schüler geben an, zunächst einzelne Stunden geschwänzt zu haben. Dieses Verhalten richtet sich oft gegen einzelne Unterrichtsfächer bzw. Lehrkräfte. Das Verhalten kann wieder verschwinden, kann sich aber auch verfestigen. Fast jeder zweite Schüler hat mit dem Fehlen ganzer Schultage begonnen (47 Prozent). Typisch für diese Gruppe ist, dass die Schülerinnen und Schüler zwischendurch immer wieder einzelne Tage zur Schule gegangen sind, sich also noch nicht völlig abgekehrt haben. Zu diesem Zeitpunkt können Lehrkräfte und Eltern noch verhindern, dass es zu einem endgültigen Bruch kommt. 19 Prozent der Jugendlichen gaben an, von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Schule gegangen zu sein. Diese Schüler(innen) haben in der Regel bereits über einen längeren Zeitraum den Unterricht passiv verweigert. Eine Intervention von Seiten der Schule oder des Elternhauses an dieser Stelle ist häufig ohne Erfolg. Am häufigsten verweigern Schüler/innen der Hauptschule (54 Prozent der Befragten), nur 15 Prozent sind es in der Realschule, 10 Prozent in der Sonderschule und 6 Prozent in der Gesamtschule. Es fällt auf, dass 10 Prozent der befragten Schüler/innen bereits in der Grundschule begonnen haben, der Schule fern zu bleiben (Schreiber-Kittl/Schröpfer 2002, 124-130). Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schulverweigerung beginnen, wenn erste Anzeichen von Schulmüdigkeit vorliegen und zielen darauf ab, eine Verfestigung zu verhindern. Dazu gehört zu allererst die Schaffung eines positiven Schulklimas mit konstruktiven Lehrer-Schüler(innen)-Beziehungen, gegenseitigem Respekt, Förderinteresse, lebensnahen Lerninhalten, handlungsorientiertem Unterricht und Wertschätzung von (auch kleinschrittigen) Lernerfolgen. Thimm schlägt u. a. folgende Baukastenmodule für ein schulisches Investitionsprogramm zur Vermeidung von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung vor (2004, 542): organisierte Aufmerksamkeit und Statistikführung, um ein „Abdriften“ rechtzeitig wahrzunehmen, schulinterner Verfahrenskatalog mit festgelegter Schrittfolge (Information innerhalb der Schule und gegenüber den Eltern), um Handlungssicherheit herzustellen, Einbindung der Klasse, um Schulschwänzer(innen) zurückzuholen, Krisenintervention und Entwicklungsbegleitung durch Gruppenarbeit und Einzelberatung im Rahmen von Schulsozialarbeit, vertiefte Formen der Elternarbeit mit dem Ziel der Klärung, Hilfestellung und Konfliktbewältigung. Interventive Maßnahmen zur Schulverweigerung greifen dann, wenn es bereits zu einer Verfestigung der Verhaltensweise gekommen ist. Dazu gehören die sog. Schulverweigerer-Projekte, die je nach Zielgruppe auf zwei unterschiedliche Ziele ausgerichtet sind: „Wiedereingliederung in die Schule“ 54 17 Untersuchung der Problematik Schulverweigerung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms „Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit“ 1998-2001 des DJI Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 55 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG oder „Begleitung zur Einmündung in die Arbeit“, oft verbunden mit der Möglichkeit des Nachholens eines Schulabschlusses. Möglichkeiten der Jugendsozialarbeit Viele dieser Angebote versuchen, die Vermittlung von schulischem Unterrichtsstoff mit einem praktischen Teil, der auf die Arbeitswelt vorbereitet und Arbeitserfahrung vermittelt, zu ergänzen. Neben dem klassischen Unterricht arbeiten die Schüler(innen) praktisch und haben die Möglichkeit, sich Kenntnisse in verschiedenen Arbeitsbereichen anzueignen. Die Themen Berufswahl, Berufswahlentscheidung und Ausbildungsplatzsuche sind zentrale Themen dieser Angebote. Vielfach ist auch ein Vermittlungs-Coaching in den Ausbildungsmarkt in arbeitsweltbezogene Angebote für Schulverweigerer integriert. Auf dem Hintergrund, dass es um die Integration in das Berufsleben geht, gelingt es in vielen Fällen, die Schüler(innen) wieder für den Unterricht und das Erreichen eines Abschlusses zu motivieren (Schreiber-Kittl/Schröpfer 2002, 210 f.). Interventive Angebote sind ein klassisches Betätigungsfeld für die Jugendsozialarbeit. Es gibt zahlreiche Praxisbeispiele für derart gelagerte Projekte, in denen Schulverweigerer an anderen Lernorten aufgefangen und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Obwohl diese kurativen Strategien zur Zeit noch am häufigsten praktiziert werden, kann dies aber nur eine Lösung für einen Teil der schulmüden Jugendlichen sein, die nicht mehr ins Schulleben zu integrieren sind (ebenda, 21). Angesichts der hohen Anzahl der Schüler(innen), die noch nicht vollständig abgedriftet sind, scheint es sinnvoll, die Bemühungen um präventive Arbeit zu verstärken und betroffene Schüler(inne)n bereits in einem früheren Stadium der Schulverweigerung zu unterstützen, um Verhärtungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Vernetzung von Schule und Jugendhilfe Bei der Lösung des Problems Schulverweigerung müssen Jugendhilfe und Schule ihrer Verantwortung gemeinsam nachkommen. Dort, wo die Schule mit eigenen Mitteln nicht mehr erfolgreich sein kann, soll die Zusammenarbeit u. a. mit freien Trägern der Jugendhilfe gesucht werden. Es sollen nur dann Beschäftigungsalternativen angeboten werden, mit deren Hilfe die Schulpflicht erfüllt und der Weg in das Berufsleben gestartet werden kann, wenn alle schulinternen Maßnahmen nicht mehr greifen (Rademacker 2003, 14 ff.). Zurzeit sind die Strategien von Schule und Jugendsozialarbeit (in NRW) noch mehr additiv als integriert. Beide Institutionen arbeiten noch eher getrennt voneinander als gemeinsam. Es gilt, die Zusammenarbeit durch verbindliche Vereinbarungen und feste Ansprechpartner(innen) mit ihren jeweiligen Kompetenzen zu verbessern (Hofmann-Lun/Krahek 2004, 21). Auch im präventiven Bereich kann die Jugendsozialarbeit in Kooperation mit den Schulen tätig werden. In vielfältigen Projektbeispielen wird von folgenden Leistungen der Jugendsozialarbeit berichtet: Sensibilisierung des Lehrpersonals dahingehend, Risikofälle frühzeitig zu erkennen, gemeinsame Erstellung von Hilfe- und Förderplänen, aufsuchende Elternarbeit, Einrichtung von Förderklassen in der Schule etc. (Michel 2005; Hofmann-Lun/ Krahek 2004). Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit ist dabei ein umfassendes Konzept, in dem Zuständigkeiten und Verfahrensweisen klar festgelegt sind, damit es nicht zu einer Verwischung von Zuständigkeiten kommt und die jeweils andere Fachlichkeit respektiert werden kann. 55 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 56 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Praxisbeispiel Projekt Lernwerkstatt – ein Angebot für schulmüde Jugendliche des sci:moers Das Kooperationsprojekt „Lernwerkstatt“ ist ein Jugendhilfeangebot des sci:moers. Es wendet sich an schulmüde und desorientierte Jugendliche der Klassen 6 bis 8, bei denen sich das Desinteresse am Unterrichtsgeschehen aktiv, passiv oder durch Abwesenheit bemerkbar macht und denen im Rahmen des schulischen Kontextes keine adäquate Hilfe angeboten werden kann. Die Jugendlichen verbleiben ca. 3 Monate in der Lernwerkstatt. Das Curriculum wurde gemeinsam von Mitarbeiter(inne)n des sci:moers und den Lehrerinnen und Lehrern der beteiligten Schulen entwickelt. Ziel des Projektes ist es, die Jugendlichen so weit zu motivieren, dass eine Rückführung in die Schule (ggf. in eine andere als die Ursprungsklasse) möglich ist. Schüler(innen), bei denen sich keine positive Rückführung an die Regelschule prognostizieren lässt, werden nicht aufgenommen. Durch Arbeit in Projekten sollen Lernerfolge erzielt werden und neue Lernmotivation entstehen. Begleitet wird die Maßnahme durch schulische Beteiligung am theoretischen Unterricht, der eng mit den praktischen Tätigkeiten verknüpft ist und durch erlebnispädagogische Elemente unterstützt wird. Die sozialpädagogische Betreuung entwickelt während der Maßnahme zusammen mit den Teilnehmer(inne)n einen individuellen Hilfeplan, um neue Perspektiven zu erarbeiten und gegebenenfalls weitere Hilfsangebote zu schaffen. Hierbei werden die Erziehungsberechtigten, die zuständigen Mitarbeiter(innen) des Jugendamtes sowie die entsprechenden Lehrer(innen) mit einbezogen. Eine enge Zusammenarbeit mit der „abgebenden“ Schule ist einer der wesentlichen Grundlagen des Projektes. Paritätischer Landesverband NRW (2004): Arbeitshilfe: Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Wuppertal 2004 , S. 194-196.; www.sci-moers.de, Stand: 24. Mai 2005. Praxisbeispiel „Schuloase“ der dobeq an der Hauptschule Hörde Ein präventives Angebot der dobeq – Dortmunder Beschäftigungs-, Qualifizierungsund Ausbildungsgesellschaft mbH Ziel des Projektes ist es, innerhalb der Schule Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Identifikation der Jugendlichen mit „ihrer“ Schule fördern und so die Lernmotivation zu erhöhen. Die Schuloase richtet ihre Angebote an alle Schülerinnen und Schüler. Aufgabenfelder sind: sozialpädagogische Einzelfallbetreuung, schülerorientierte Projektarbeit, schülerorientierte Freizeitgestaltung, Schülergruppenarbeit zur Förderung von sozialen Kompetenzen und Kreativität, Entwicklung eines Netzwerkes von Fachleuten und Institutionen. 56 Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder über präventive Angebote im Klassenverband, über die Schülerinnen und Schüler selber oder über Klassenlehrkräfte. Die Projektmitarbeiter(innen) sind Mitglieder des Lehrerkollegiums. Der Austausch über die Projektarbeit sowie die Initiierung neuer Angebote erfolgen gemeinsam in regelmäßig stattfindenden Konferenzen (Michel 2005, 112 ff.). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 57 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Praxisbeispiel Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen für Schülerinnen und Schüler mit schulverweigernder Haltung Praxisforschungsprojekt der Projektpartner Deutsche Bank Stiftung zur Selbsthilfe und Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge. Ziel der Initiative ist es, der Schulverweigerungshaltung als gesellschaftlichem Phänomen mit neuen und innovativen Angeboten an der Nahtstelle Jugendhilfe und Schule zu begegnen. Im Bereich der Schule sollen neue Erfahrungs- und Lernwelten für Lehrkräfte und Schüler(innen) gestaltet werden. Das Projekt startete im Jahr 2002 und endete im Februar 2005. Das Projekt verfolgt drei Strategien: Die Einrichtung kommunaler Netzwerke „Jugend und Bildung“ Seit Beginn des Schuljahres 2002/03 wurden an fünf verschiedenen Standorten kooperative Netzwerkstrukturen institutionalisiert. Kernpartner des Netzwerkes sind die Schule und die Jugendhilfe. Die von ihnen bereitgestellten Fachkräfte betreuen jeweils eine Lerngruppe von 10 Schüler(inne)n mit schulverweigernder Haltung entsprechend ihrer jeweiligen Fachkompetenz. Weitere Netzwerkpartner sind die Wirtschaft, Vertreter der Arbeitsverwaltung, lokalpolitische Institutionen, Länderministerium, freie Träger der Jugendhilfe und nicht zuletzt die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Die Veränderung des Bildungscurriculums Auf Basis der Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen werden bildungspädagogische Konzepte entwickelt, die ihnen Schlüsselqualifikationen vermitteln und ihre Lernmotivation und Leistungsressourcen fördern. Bestandteile des Bildungscurriculums sind eine Schulwerkstatt mit lernbereichsbezogenem allgemein bildenden Unterricht, eine arbeits- bzw. werkpädagogisch ausgerichtete Erfahrungswerkstatt, (Schnupper-)Praktika sowie Lerngruppenangebote und Kleingruppenaktivitäten. Die Integration von Sozialpädagogik Sozialpädagogische Unterstützungsangebote zielen darauf, gemeinsam mit den Jugendlichen und ihrem Umfeld günstige Voraussetzungen für Lernen und Bildung zu schaffen. Bestandteile des sozialpädagogischen Handlungskonzeptes sind die soziale Einzelfallhilfe (Krisenintervention), das Case-Management, die Elternarbeit und die soziale Gruppenarbeit (Freizeitaktivitäten, Skill-Trainings). Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die individuelle Bildungsplanung und Entwicklungsförderung. In dieser Konzeption verbinden sich schul- und sozialpädagogische Intentionen. Nach einem ausführlichen Anamnese- bzw. Diagnoseverfahren werden mit dem Ziel der ganzheitlichen Förderung spezifische Maßnahmen verabredet und in entsprechend kleinen, aufeinander folgenden Zielschritten umgesetzt. Diese beziehen sich auf schulische, berufliche und persönlichkeitsfördernde Aspekte und Lernziele. Damit ziehen alle am Förderprozess Beteiligten – Schule, Jugendhilfe und Schüler – an einem Strang. 57 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 58 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Praxisbeispiel (Forts.) In das Projekt integriert ist die Qualifizierung der Fachkräfte. Diese bezieht sich u. a. auf folgende Themenkomplexe: Ressourcenorientierte Arbeit mit Schulverweigerern, Themenzentrierte Interaktion, Gruppendynamische Prozessstrukturen, Lebensweltorientierte Unterrichtsplanung und -gestaltung, Elternarbeit, Konzepte und Erfahrungen aus alternativen Projekten. Ein weiterer wesentlicher Inhalt der Mitarbeiter(innen)qualifizierung ist die Klärung unterschiedlicher Handlungskompetenzen. Ziel ist die Rollenklärung, um die kontinuierliche und funktionelle Zusammenarbeit im pädagogischen Team sicherzustellen. Das Projekt „Coole Schule“ stellt die individuellen Ressourcen und Bedarfe in den Mittelpunkt der bildungsbezogenen und sozialen Unterstützungsprogramme. Es orientiert seine Angebote an der Erlebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Projektinformationen entnommen aus: Bylinski, Ursula/Faltermeier, Josef/Glinka, Jürgen (2004): Coole Schule. Ein Praxisforschungsprojekt zum Phänomen Schulverweigerung im Netzwerk von Schule, Jugendhilfe und Wirtschaft. In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stefan ( 2004): Handbusch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Berlin, S. 1061-1086. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (o. J.): Lust statt Frust am Lernen. Praxisforschungsprojekt zum Phänomen Schulverweigerung im Netzwerk von Schule, Jugendhilfe und Wirtschaft. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (o. J.): Praxisforschungsprojekt Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen für Schülerinnen und Schüler mit schulverweigernder Haltung. Konzeption, Implementation, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation. Ein weiteres Projekt, welches sich speziell an schulverweigernde Mädchen richtet, wird im Handwerkerinnenhaus Köln e. V. durchgeführt. Pfiffigunde ist eine schulergänzende Maßnahme, die beim Bildungsträger durchgeführt wird. Ausführlich berichtet wird über diese Initiative bereits in der Publikation Paritätischer Wohlfahrtsverband (2004): „ Jugendsozialarbeit im PARITÄTISCHEN. Initiativen der Mitgliedsorganisationen des Verbandes“, Berlin, S. 8 f. (als Download erhältlich unter www.jugendsozialarbeit-paritaet.de). 58 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 59 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG Literatur Christe, Gerhard/Fülbier, Paul (2002): SchulverweigerInnen und AusbildungsabbrecherInnen, in: Fülbier, Paul/Münchmeier, Richard (Hrsg.) (2001): Handbuch Jugendsozialarbeit, Münster, S. 534-548. Hofmann-Lun, Irene/Krahek, Nicole (2004): Förderung schulmüder Jugendlicher – Kooperation von Jugendsozialarbeit und Schulen in den Schulmüden-Projekten in Nordrhein-Westfalen. Michel, Andrea (2005): Den Schulausstieg verhindern. Frühe Prävention von Schulmüdigkeit, in: Michel, Andrea (Hrsg.)(2005): Den Schulausstieg verhindern, München, S. 11-23. Rademacker, Hermann/Wissinger, Jochen (2003): Schulabsentismus in der Hauptschule. Zum Verhältnis von Jugendhilfe und Schule, in: Duncker, Ludwig (Hrsg.) (2003): Konzepte für die Hauptschule, Bad Heilbrunn, 2003. Schreiber-Kittl, Maria/Schröpfer, Haike (2002): Abgeschrieben? Ergebnisse einer empirischen Untersuchung über Schulverweigerer, München. Thimm, Karlheinz (2003): Schulverweigerung: Phänomen – Risikofaktoren – andere Lernorte, in: Jugend – Beruf – Gesellschaft: Ganzheitliche Bildung in der Jugendsozialarbeit, Heft 4/2003, 54. Jahrgang, S. 332-342. Thimm, Karlheinz (2004): Schulverweigerung als Gegenstand der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, in: Hartnuß, Birger/Maykus, Stefan (Hrsg.) (2004): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Berlin, 2004, S. 529-548. 59 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 60 SCHULMÜDIGKEIT UND SCHULVERWEIGERUNG 60 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 61 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT 7 Produktionsschulen als Kooperationsfeld für Jugendsozialarbeit In der Diskussion um verbesserte Qualifizierungs- und Integrationschancen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bekommt die Frage nach einer stärkeren Verbindung von Arbeits- und Lernprozessen zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung einen zunehmend größeren Stellenwert. Kernpunkt der Debatte ist die Forderung nach verbesserten (Re-)Integrationsangeboten insbesondere für die Zielgruppe der Schulverweigerer/-versager oder allgemein die Gruppe der „schulmüden“ Jugendlichen, die außerhalb der Institution Schule realitätsnah für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden sollen. „Realitätsnah“ bezieht sich hierbei zunächst auf die adressatengerechte Motivation und die leistungsgerechte Förderung der Jugendlichen durch Handlungsaufgaben mit nachvollziehbarem Bezug zur beruflichen Arbeitswelt. Eine weitere Bedeutung erfährt die „Realitätsnähe“ zudem unter dem Blickwinkel wirtschaftlicher Marktfähigkeit, in dem die Handlungsaufgaben oder Übungsobjekte verstärkt als marktorientierte Produkte verstanden werden. Diese produktorientierte Arbeit bezieht Kunden- und Auftragsakquise, Entwicklung, Vermarktung und Qualitätssicherung im Sinne realer, betrieblicher Organisationsabläufe – und nicht zuletzt die Vergütung der Jugendlichen sowie die Refinanzierung der Produktionskosten – mit ein. Umgesetzt wird diese produktionsnahe Ausbildung für Deutschland in derzeit ca. 25 Produktionsschulen oder Einrichtungen mit produktionsorientiertem Ansatz. Im Folgenden sollen die zentralen Merkmale und Leitideen ihrer Arbeit am Beispiel einiger Einrichtungen vorgestellt und die Rolle der Jugendsozialarbeit als Kooperationsfeld in diesem Förderbereich diskutiert werden. 61 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 62 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Das Tätigkeitsfeld von Produktionsschulen basiert in Deutschland auf keinem einheitlichen Bildungskonzept bzgl. inhaltlicher Standards, Namensgebung, Tätigkeitsfeldern o. Ä. (Schöne/Weinrich/Weigold 2004a, 23; Schulte 2004, 42). Als Ergebnis lassen sich unterschiedliche Ansätze für produktionsschulorientierte Bildungsarbeit festmachen, die sowohl in den so genannten Produktionsschulen als auch in einer Vielzahl von Einrichtungen mit produktionsorientierten Ansätzen, z. B. Werkstattschulen, Jugendwerkstätten, berufsvorbereitende Schulen oder staatlich anerkannte Gesamtschulen, umgesetzt werden. Ungeachtet ihrer ungleichen bildungspolitischen Rahmenbedingungen und Finanzierungsmodelle sollen zunächst die gemeinsamen Leitlinien ihrer Bildungsarbeit vorgestellt werden: Zielgruppe Produktionsschulen richten sich an Jugendliche von 14 bis 25 Jahren, die aufgrund unterschiedlicher Problemlagen zu den Zielgruppen der Benachteiligtenförderung zählen: Schulverweigerer/-versager, schulmüde Jugendliche, Schul- und Ausbildungsabbrecher, arbeitslose Jugendliche, Jugendliche ohne Schulabschluss, lernschwache und nicht ausbildungsreife Jugendliche, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Anspruch auf Umschulungsmaßnahmen. 62 Bildungsziele Zentraler Schwerpunkt der Produktionsschulen ist die Berufsorientierung und -vorbereitung mit der Perspektive, die Jugendlichen in Ausbildung bzw. Beschäftigung zu vermitteln. Verfolgt wird ein ganzheitlicher Bildungsansatz („lernen, arbeiten, miteinander leben“), in dem die Jugendlichen neben berufsbegleitender Qualifizierung auch sozialpädagogische Hilfestellungen erfahren. Zudem ist das Nachholen von Bildungsabschlüssen möglich – je nach Art der Produktionsschule: Hauptschulabschluss, Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief, Teilqualifizierung durch die Kammern (Schöne/Weinrich/ Weigold 2004a, 28). Konzept Leitidee der Produktionsschule ist die marktorientierte Produktion und der Absatz von Waren und Dienstleistungen. Das Angebot entwickelt sich aus den Ausstattungsmöglichkeiten der Produktionsschulen sowie der Auftragslage und beinhaltet zum Beispiel Holz-, Metall- oder Textilarbeiten, Elektrotechnik, Dienstleistungen im Gastronomie- oder EDV-Bereich. Entsprechend dem Wertschöpfungs- und Ernstcharakters der Arbeit orientieren sich auch die schulischen Rahmenbedingungen an den Realitäten des Arbeitsmarktes. Gearbeitet wird ganztägig, 35 Stunden in der Woche, wobei die Jugendlichen auch eine Vergütung zur privaten Existenzsicherung erhalten. Pädagogischer Anspruch Das marktorientierte und unentfremdete Arbeiten sowie das Einbinden in die konzeptionelle Produktentwicklung lässt die Jugendlichen den Stellenwert und den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit erfahren, es fördert ihr Selbstwertgefühl und motiviert sie für den Prozess der Berufsfindung. Pädagogischer Anspruch der Produktionsschularbeit ist die qualifizierte Vorbereitung auf eine Ausbildung durch die Verbindung von Arbeiten und Lernen und die Berücksichtigung individueller Lerndefizite bzw. Kompetenzmängel. Die Jugendlichen lernen am Beispiel realer und somit ganzheitlicher Handlungsaufgaben, sie sind eingebunden in Entwicklungsprozesse und die anschließende Reflexion ihrer Arbeitsergebnisse. Ziel ist das Aufzeigen beruflicher und sozialer Zukunftsperspektiven durch das Erkennen eigener Leistungsanforderungen und -stärken, das Aufzeigen realistischer Lebens- und Arbeitsentwürfe. Entsprechend der Zielgruppenproblematik – geringe Motivation für vollzeitschulischen Unterricht – erfolgen der allgemein bildende Unterricht und die Vermittlung theoretischer Grundlagenkenntnisse in Verbindung mit den produktorientierten Arbeitsprozessen. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:36 Uhr Seite 63 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Personelle Betreuung Produktionsschulen oder produktionsschulorientierte Konzepte beschäftigen in ihrem Realisierungsrahmen multidisziplinär zusammengesetzte Arbeitsteams mit berufsfachlichen, schulischen und sozialpädagogischen Kompetenzprofilen: Werkstattleiter, Ausbilder, Meister, Gesellen, Berufspädagogen, Berufsschullehrer, Sozialpädagogen. Vernetzung Die Auftragslage für die Produktionsschulen ergibt sich durch intensive Kundenakquise vor allem im regionalen Einzugsbereich. Eingebunden in das ganzheitliche Bildungskonzept sind – vor allem für produktorientierte Kooperationsprojekte – Berufsschulen, Bildungswerkstätten, Arbeitsämter, soziale Einrichtungen und Wirtschaftsbetriebe. Lernorte Zentraler Lernort ist die Werkstatt entsprechend der beruflichen Schwerpunktlegung der Produktionsschulen zum Beispiel im Bereich von Holz, Textil, Schmuck, Medien/EDV, Küche, Gartenbau. Zeitrahmen Die Verweildauer der Jugendlichen beträgt im Durchschnitt ein Jahr, ist aber recht flexibel angelegt. Eine Reintegration in die „alte“ Schulform, der Einstieg in eine Berufsausbildung oder in den Arbeitsmarkt ist jederzeit möglich. Praxisbeispiel Kasseler Produktionsschule BuntStift e. V. Seit ihrem Start im Jahre 1992 nimmt die Kasseler Produktionsschule BuntStift e. V. eine Art Pionierfunktion zur Verbreitung des pädagogischen Konzepts „Produktorientiertes Arbeiten und Lernen“ im Rahmen der Benachteiligtenförderung ein. Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der beruflichen Einstiegschancen für Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren durch Vermittlung von Berufserfahrung und fachlichen Grundkenntnissen. Diese können die Produktionsschüler(innen) von BuntStift e. V. in den Berufsfeldern Metall, Holz, Büro, Hauswirtschaft, Recycling/Elektro, EDV/Neue Medien erwerben. Die zentrale Leitidee des produktiven und betriebsnahen Arbeitens beinhaltet in Kassel folgendes Regelwerk: Die erarbeiteten Produkte und Dienstleistungen erfüllen professionelle Qualitätsansprüche, gearbeitet wird am gesellschaftlichen Bedarf, d. h., es besteht ein Markt und ein Preis für Produkte und Dienstleistungen, die Arbeit der Jugendlichen wird vergütet und ermöglicht ihnen so eigenständiges, existenzsicherndes Leben, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Das Marktbestehen erfordert intensive Auftragsakquise, Kontaktpflege und Vermarktungsstrategien, den Jugendlichen soll so ein ganzheitliches Bild betrieblicher Strukturen und Organisationsabläufe vermittelt werden. So sollen sie für eine Arbeit und zur Aufnahme von Ausbildung und Erwerbstätigkeit im Rahmen realer Produktionsabläufe vorbereitet und motiviert werden (Kasseler Produktionsschule BuntStift o. J.; Kipp 2003).1 8 18 im Internet unter: www.buntstift-kassel.de/produktionsschule.htm; Kipp 2003. 63 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 64 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Praxisbeispiel Marburger ProduktionsSchule MPS Gartenmöbel, Nistkästen, Spiel- und Sportgeräte, CD-Regale …, das sind nur einige Beispiele aus der Basis-Angebotspalette der Marburger ProduktionsSchule MPS. Sie besteht als Kooperationsprojekt zwischen dem freien Bildungsträger Arbeit und Bildung e. V. und der Adolf-Reichwein-Schule seit 2000 und bietet ca. 24 Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Ausbildungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen. Die Herstellung von Gebrauchsgegenständen und die Wertschätzung ihrer Arbeit sollen sie motivieren, sich mit berufsfachlichen Inhalten auseinander zu setzen, zu lernen und sich beruflich zu qualifizieren. Zielgruppe in Marburg sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren, die Hilfen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung benötigen, oftmals keinen Hauptschulabschluss haben und extrem hohe Leistungs- und Lernschwächen sowie Verhaltensauffälligkeiten mitbringen. Die Leitidee ist ein Theorie-Praxis-Verbund, in dem die anfallenden Projektarbeiten fächerübergreifend angelegt, Arbeits- und Lernprozesse verknüpft und mit einem Höchstmaß an Ernstcharakter bearbeitet werden. Das Team der MPS besteht aus einem Schreinermeister, fünf Berufsschullehrern der Fachrichtung Metall- und Holztechnik sowie zwei Pädagogen zur sozialpädagogischen Betreuung der Jugendlichen. Das Netzwerk selbst setzt sich aus der Berufsberatung des Marburger Arbeitsamtes, der Stadt Marburg, dem Beirat der Stadt Marburg Jugendhilfe-Schule, dem staatlichen Schulamt, dem Sozial- und Kultusministerium des Landes Hessen, Betrieben und Schulen sowie letztendlich den produkt-abnehmenden Kunden (Firmen, Privatpersonen) in der Region zusammen. Beim Verkauf der Produkte spielen der regionale Aspekt und der Kontakt zu anderen Bildungsträgern, Schulen und Jugendgruppen eine besondere Rolle, was z. B. im Rahmen des Projektes „Nistkästen“ als Angebot zusätzlicher Lerneinheiten erfolgt. Ergänzend zur fächerübergreifenden Einbindung in den Bereichen Holz-, Metall- und Farbtechnik, Mathematik, Wirtschaftskunde, Politik, Deutsch, EDV, Biologie und Ökologie können so auch Aspekte von Tierkunde, z. B. die artgerechte Anbringung oder Reinigung von Nistkästen, durch Fachvorträge oder Exkursionen organisiert werden (Marburger Produktionsschule o. J.). 64 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 65 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Praxisbeispiel Kooperative Produktionsschule Altona Die Produktionsschule Altona versteht sich als Stadtteilschule und ist eingebunden in eine kooperative Projektträgerschaft, in der sie Werkstätten und Angebote ihrer Kooperationspartner (Bildungswerkstatt Altona, Nutzmüll e. V., Jugendhilfe Ottensen, Motte e. V.) nutzt und ein regionales Netzwerk zu Wirtschaftsbetrieben, sozialen Einrichtungen und Schulen pflegt. Ihre Produktionsschüler(innen) produzieren und vermarkten Produkte bzw. Dienstleistungen aus den Werkstattbereichen Innenausbau, Küche/Kantine, EDV und Medien, wofür sie ein Schülergeld erhalten. Insgesamt können in Altona 44 berufsschulpflichtige Schüler(innen) betreut werden. Vorausgesetzt wird: Interesse am praktischen Arbeiten, Bereitschaft, sich an Werktstatt-Anforderungen (insb. Regelwerk, Sicherheitsanforderungen) anzupassen und gewerbliche Arbeitszeiten (Ganztagsschule) zu akzeptieren, Aufgeschlossenheit gegenüber allgemein bildenden Anforderungen (z. B. Kursangebote in Musik, Theater, Kunst), Bereitschaft zu praxis- und projektorientiertem Arbeiten und Lernen in Kleingruppen. Pädagogische Leitidee ist die Verbindung praktischer Werkstattarbeit und theoretischer Kenntnisse im Produktionsprozess, der außerdem Zeit für schriftliches Arbeiten und Reflexionsphasen lässt. Ziel ist es, die Schüler(innen) zum Erreichen des Hauptschulabschlusses zu motivieren. Die Arbeitsorganisation des Produktionsschulbetriebes wird einmal in der Woche für Kursangebote unterbrochen, die Jugendlichen befinden sich in dieser Zeit in einem betrieblichen Langzeitpraktikum (Kooperative Produktionsschule Altona o. J.). 65 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 66 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Praxisbeispiel Kooperative Produktionsschule Werkhof/Robert-BoschBerufskolleg Dortmund Persönlichkeitsstabilisierung, Integrationshilfen beim Übergang von Schule – Beruf sowie der Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 sind die Projektziele der Dortmunder Kooperation zwischen der Schüler- und Jugendwerkstatt Werkhof e. V. und dem Robert-Bosch-Berufskolleg. Sie versteht sich als Einrichtung der zweiten Chance für benachteiligte Jugendliche, die ihnen sowohl beim Erwerb allgemeiner Schlüsselqualifikationen als auch beim Erreichen abschlussbezogener Perspektiven für den beruflichen Einstieg behilflich sein will. Die Jugendwerkstatt bietet Platz für 20 schulpflichtige Schüler(innen), die ab dem 8. Schuljahr einen Teil ihrer Schulpflicht im Werkhof absolvieren können und durch künstlerisch-handwerkliche Tätigkeiten wieder für Lernprozesse motiviert werden sollen. Das Angebot des Werkhofs1 9 beinhaltet Holz- und Bildhauerwerkstätten, Metallwerkstatt, Hauswirtschaft mit den Schwerpunkten Gesundheit und Ernähung, Textilverarbeitung, Projektwerkstatt Fahrrad und Motoren, Demeter-Gärtnerei. Die Schüler werden hauptsächlich im Werkstattbereich betreut, erhalten begleitenden Unterricht in allgemein bildenden Fächern mit dem Ziel der Wiederaufnahme ihrer schulischen Laufbahn – entweder an ihrer Herkunftsschule oder in einer anderen Bildungseinrichtung. Darüber hinaus werden im Werkhof 18 nicht mehr schulpflichtige Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren in der Jugendwerkstatt betreut, die dort innerhalb eines Jahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen können. Kooperationspartner des Produktionsschulprojektes sind das Jugendamt und die Jugendberufshilfe Dortmund, das Arbeitsamt, der Landschaftsverband NRW (Kooperative Produktionsschule Werkhof … o. J.). 66 19 Im Kooperationsprojekt ergänzt durch das Berufsfeld Elektrotechnik als Angebot des Robert-BoschBerufskollegs Dortmund. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 67 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Kooperative Produktionsschularbeit unter Einbeziehung der Jugendsozialarbeit Die Expansion der Produktionsschulidee ist Bestandteil der Diskussion um verbesserte berufliche Integrationschancen in der Benachteiligtenförderung. Im Rahmen des Förderprogramms „Kompetenzen für alle“ sind sie erstmalig durch die Bundesregierung als wichtiger Baustein zur Schaffung von Zugangschancen in Beruf und Ausbildung für die Zielgruppe junge Erwachsene anerkannt. Die im Jahre 2003 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Produktionsschulen e. V. (BAG) bietet Beratungsleistungen und Coaching bei der Gründung und dem Betrieb von Produktionsschulen an und arbeitet somit aktiv an ihrer Verbreitung. Überzeugt von ihren Leistungspotenzialen und den guten pädagogischen Leitideen geht es nun um die daran geknüpften bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen und Finanzierungsmodelle. Diese Problemlagen ergeben sich bei Beteiligung mehrerer Bildungsträger, nicht zuletzt wegen finanzieller Zuständigkeits- und Verantwortlichkeiten und Kompetenzzuschreibungen. Die aufgeführten Praxisbeispiele stehen für die Umsetzung der klassischen Produktionsschulidee (zum Beispiel Kassel) sowie – vor allem im Rahmen von Kooperationsprojekten – für die Realisierung produktorientierten Arbeitens und Lernens bzw. produktnaher Ausbildung. Ihnen gemeinsam ist die Kombination schulischer und werkstattorientierter Arbeits- und Lernbereiche in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungsangeboten für die Jugendlichen. Ihre Unterschiede in der Umsetzungstiefe der Produktionsschulidee bezüglich der Entlohnung der Jugendlichen, der Vielfalt und Professionalität absatzfähiger Produkte und Dienstleistungen, der Arbeits- und Lernorganisation in Anlehnung an betriebliche Realitäten sowie die Einbindung der Jugendhilfe für begleitende sozialpädagogische Unterstützung zeigen jedoch die Probleme kooperativer Reformszenarien. Die Studie zur Analyse deutscher Produktionsschulentwicklung und Einrichtungen mit produktionsschulorientierten Ansätzen im Vergleich zu Dänemark und Österreich differenziert die „Einordnung der deutschen Produktionsschulprojekte in bestehende Rahmenbedingungen“ und die daran geknüpften Problematiken wie folgt (Schöne/Weinrich/Weigold 2004a, 39; Schöne/Weinrich/Weigold 2004b): 67 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 68 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Einrichtungen der Berufsbildung Einrichtungen der Jugend(berufs)hilfe Zielgruppe kaum spezielle Ausrichtung auf benachteiligte Jugendliche (Didaktik, Methodik) vorrangige Ausrichtung auf benachteiligte Personengruppen Organisationsrahmen Kooperationsverbund z. B. mit Verein gründen e. V., gGmbH u. a. als Organisationsformen vorhanden Rahmenbedingungen PS untersteht Länderhoheit = keine einheitlichen Ausprägungen möglich freie Trägerschaft: individuelle Ausprägung und flexible Bedarfsanpassung Gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Schulgesetz, Ferienregelung, Schließzeiten, Stundenplan, Prüfungsordnungen geringere Reglementierungen, z. B. keine Schließzeiten, daher Annäherung an „Betriebsform“ (PS-Kernidee) Werkstätten nicht vorhanden, kostenintensiver Aufbau erforderlich vorhanden, evtl. Kosten für Erweiterung von Werkstattbereichen Lehrkräfte vorwiegend ohne sozialpädagogische und fachliche (technisch/handwerkliche) Ausbildung mit sozialpädagogischer Ausbildung; Anleiter aus der Praxis Personalkosten Lehrkräfte als Landesbedienstete und zusätzliche Sozialpädagogen nötig = höhere Kosten (ebenso für Leitungs- und Verwaltungspersonal) Finanzierung der Lehrkräfte/Ausbilder in Anlehnung an BAT = niedrigere Kosten (ebenso für Leitungs- und Verwaltungspersonal) Kriterien 68 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 69 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Die Schnittstelle von Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe, Schule und Berufsvorbereitung und somit die Positionierung von schulischen und außerschulischen Förderangeboten birgt Probleme; entsprechende Empfehlungen erfordern eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Handlungsebenen. Unter der Lösungsperspektive „Produktionsschulen als Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand“ (Schöne/Weinrich/Weigold 2004a, S. 40) liefert die ProduktionsschulStudie einen detaillierten Katalog zu Finanzierungsmöglichkeiten, Personalentwicklungsideen, Lehr- und Lernmaterialien, Nachhaltigkeit, Politikberatung, Änderung von Rahmenbedingungen. Dazu notwendig ist ein Produktionsschulgesetz in Deutschland für eine eigenständige Schulform. Nach dänischem Vorbild könnten eine Vielzahl von Elementen Anregungen zur Übertragung geben (ebenda, 31 f.): So ist der Besuch einer Produktionsschule in Dänemark Teil des Aktivierungsangebotes, nach dem arbeitslose Jugendliche nach drei Monaten ein verpflichtendes Orientierungsangebot annehmen müssen. Dieses Beschäftigungs- oder Ausbildungsangebot umfasst mindestens 30 Wochenstunden und zielt auf die Vermeidung von Kompetenzabbau. Weitere zu integrierende Elemente sind die Möglichkeiten flexibler und somit ständiger Ein- und Austrittsmöglichkeiten in den bzw. aus dem Produktionsschulbetrieb, Vermeidung von Wartezeiten bzgl. Maßnahmebeginn, ganzheitliche Lerngestaltung, Einbezug von arbeitslosen Jugendlichen, Jugendlichen ohne Ausbildung oder Schulabbrechern. Als Produktionsschulbetreiber bzw. Beauftragte treten kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte, Gemeinden) auf, die folgende Vorteile für finanzielle Regelungen und Rahmenbedingungen bewirken könnten: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen werden Finanzierung und Rahmenbedingungen für den Produktionsschulbetrieb vereinbart und bewirken (ebenda, 40): Gewährleistung einer längerfristigen Finanzierungssicherheit als Voraussetzung für kontinuierliches Arbeiten zum Erreichen der Zielsetzungen für benachteiligte junge Menschen. Einbettung in regionale Netzwerke zur unbürokratischen ämterübergreifenden Zusammenarbeit, zur Erleichterung des Agierens der Produktionsschulen am Markt. Dabei wird nicht von der Umsetzung einer einheitlichen Produktionsschule ausgegangen, als vielmehr von einem Nebeneinander unterschiedlicher Konzepte, die produktionsorientiertes Arbeiten und entsprechende Methoden aufweisen (Hammer 2004, 140). Die Rolle der Jugendsozialarbeit wird sich in diesem Kooperationsfeld zu verstetigen haben. Ihr Stellenwert im Sinne einer professionellen pädagogischen, berufsvorbereitenden und lebenspraktischen Begleitung wird in allen Produktionsschulansätzen betont, ihre Stärken im Sinne flexibler und praxisorientierter Arbeit in Anlehnung an die Leitideen produktionsschulorientierten Arbeitens werden herausgestellt. 69 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 70 PRODUKTIONSSCHULEN ALS KOOPERATIONSFELD FÜR JUGENDSOZIALARBEIT Literatur Brandhorst, Peter (2003): Die dänische Produktionsschule Sonderburg. In: Bildung & Beruf, H. 1, S. 14-15. Gonon, Philipp (1999): Die Produktionsschule als „Berufsfachschule“ besonderen Typs. In: PANORAMA. Berufsbildung, Berufsberatung, Arbeitsmarkt, H. 2, S. 27-28. Hammer, Andreas (2004): Relevanz produktorientierter Pädagogik im Spannungsfeld sich verändernder ökonomischer Bedingungen. In: Kipp, Martin/Rapp, Thomas (Hrsg.): Produktionsschulen – Bestandsaufnahmen und Entwicklungsperspektiven. Dokumentation der 13. Hochschultage Berufliche Bildung 2004. Band 23. S. 139-144. Kasseler Produktionsschule BuntStift o. J.: Konzept. Im Internet unter: www.buntstift-kassel.de. Kipp, Martin (2003): 20 Jahre BuntStift Kassel. Vortrag zum Jubiläum 20 Jahre BuntStift am 19. September 2003. Im Internet: www.buntstift-kassel.de/pdf/martin_kipp.pdf. Kooperative Produktionsschule Altona o. J.: Konzept. Im Internet unter: www.produktonsschule-altona.de und www.hamburger-bildungsserver.de. Kooperative Produktionsschule Werkhof/Robert-Bosch-Berufskolleg Dortmund o. J.: Projektbeschreibung. Im Internet unter: www.learn-line.nrw.de. Marburger ProduktionsSchule o. J.: Das Projekt MPS. Im Internet unter: www.marburger-produktionsschule.de. Schöne, Roland/Weinrich, Kathrin/Weigold, Angelika (2004a): Zum aktuellen Entwicklungsstand von Produktionsschulen in Dänemark, Österreich und Deutschland. In: Kipp, Martin/Rapp, Thomas (Hrsg.): Produktionsschulen – Bestandsaufnahmen und Entwicklungsperspektiven. Dokumentation der 13. Hochschultage Berufliche Bildung 2004. Band 23. S. 17-41. Schöne, Roland/Weinrich, Kathrin, Weigold, Angelika (2004b): Vergleichende Studie zum aktuellen Entwicklungsstand von Produktionsschulen in Dänemark, Österreich und Deutschland. Im Internet unter: www.tu-chemnitz.de/phil/ebbw/download/produktionsschulen.pdf Schulte, Erhard (2004): Die Weiterentwicklung der beruflichen Benachteiligtenförderung im Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe. Ein Zukunftsszenario. Analysen, Feststellungen und Vorschläge. Expertise im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAGJAW) Bonn. Im Internet unter: www.bagjaw.de/files/expertise-schulte.pdf Stomporowski, Stephan/Kipp, Martin (2003): Zwischen Utopie und Realität – Ideengeschichtliche Aspekte der Produktionsschulentwicklung. Im Internet unter: www.bwpat.de/profil1/stomporowski-kipp-profil1.pdf Werkhof Projekt gGmbH o. J.: Schüler- und Jugendprojekt in Kooperation mit dem Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund. Kontaktadresse zur Bundesarbeitsgemeinschaft Produktionsschulen e.V.: De-Neufville-Str. 24, 60559 Frankfurt am Main Mail: [email protected] 70 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 71 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN 8 Sozialarbeit an berufsbildenden Schulen Schulsozialarbeit versteht sich als ganzheitliches und lernortübergreifendes Unterstützungs- und Kooperationsangebot zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie berücksichtigt regionale sowie schulprofilbezogene Aspekte, um Jugendlichen in diesem Rahmen sozialpädagogische Beratungs- und Förderhilfen anzubieten. Das können sowohl allgemeine Angebote für Schüler(innen) im Bereich aktiver Freizeitgestaltung sein als auch konkrete, individuell auf die Zielgruppenproblematik des Jugendlichen abgestimmte Hilfestellungen insbesondere in Fragen der Berufsorientierung und Berufsfindung. Darüber hinaus verfolgt sie einen präventiven Beratungsansatz in alltags- bzw. allgemein erzieherischen Themenbereichen (z. B. Gesundheit, Ernähung, Sucht und Gewalt) mit dem Ziel, verbesserte Lebensbedingungen zu schaffen, erzieherisch unterstützend zu wirken. Im Folgenden soll das Leistungsangebot von Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen vor dem Hintergrund aktuell diskutierter Problemlagen skizziert und es sollen inhaltliche Schwerpunkte von Schulsozialarbeit konkretisiert und im Rahmen von Best-Practice-Beispielen dargestellt werden. 71 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 72 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Die Diskussion um die Notwendigkeit und inhaltliche Ausgestaltung von Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen gestaltet sich mit Blick auf die prekäre Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation insbesondere für die Zielgruppe benachteiligte Jugendliche als bildungspolitische Herausforderung auf mehreren Ebenen. Darüber hinaus beinhaltet sie neben den in diesem Kontext notwendigen Beratungs- und Integrationsangeboten zur Berufsvorbereitung und -einmündung noch eine Vielzahl weiterer intervenierender und präventiver Aufgabenfelder, die sich z. B. aus den Problemlagen Schulverweigerung, Strafmündigkeit, Gewalt, Lern- und Kompetenzdefizite, Sozialverhalten u. a. ergeben. Differenziert man in diesem Feld noch einmal nach Zielgruppenproblematiken (Jugendliche mit Migrationshintergrund, Genderaspekte, Lern- und Leistungsdefizite), ergibt sich ein höchst komplexes, weil heterogenes Beratungsfeld bezüglich Klientel, Problemkonstellationen, inhaltlicher Schwerpunktsetzung, Trägern und Kooperationsstrukturen. Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen findet somit unter einer Vielzahl verschärfter Ausgangsbedingungen statt und ist nicht zuletzt als sozialpädagogisches Unterstützungsangebot gegen diese Problemlagen einzuordnen. Die an sie gestellten Anforderungen sind derzeit eingebettet in eine Vielzahl neuer pädagogischer Leitideen, die sowohl didaktisch-methodische, curriculare und inhaltliche Überlegungen als auch grundsätzliche, strukturelle Reforminitiativen zur beruflichen Erstausbildung berücksichtigen. Letztendlich münden sie in der Anforderung, noch mehr das persönliche Stärken-SchwächenProfil des einzelnen Jugendlichen zu berücksichtigen und hinsichtlich seiner beruflichen Einstiegschancen und übergreifenden Kompetenzen auszubauen. 72 Arbeitsansätze von Schulsozialarbeit Das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit ist einzuordnen in Projektansätze, Modellversuche und Kooperationszusammenhänge zwischen den Institutionen Schule und Jugendhilfe. Ihre Kooperationen und Arbeitstiefen sind sehr unterschiedlich und reichen von offenen außerschulischen Freizeitangeboten bis hin zur einzelfall- und gruppenbezogenen Intervention. Die folgende Systematisierung unterscheidet drei Typen von Schulsozialarbeit hinsichtlich ihrer Arbeitsansätze, Zielgruppen und des sich daraus ergebenden Kooperationsverhältnisses zwischen Schule undJugendhilfe (Olk/Bathke/Hartnuß 2000, 185). Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 73 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Typus Freizeitpädagogische Projekte Typus ProblemTypus Integrierter bezogene fürsorg- sozialpädagogischer liche Projekte Ansatz Arbeitsansatz Ergänzung des schulinternen Unterrichtsgeschehens durch Maßnahmen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Problemsituationen Verknüpfung von einzelfallund gruppenbezogenen Probleminterventionen mit offenen, präventiv ausgerichteten Freizeit- und Betreuungsangeboten Gesetzliche Grundlagen § 11 KJHG §§ 13 und 11 KJHG § 13 KJHG Zielgruppen alle Schüler(innen) Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen alle Schüler(innen) sowie insbesondere Schüler(innen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Schule additiv additiv oder hierarchisch Hauptfokus freizeitpädagogischer Projekte ist die Ergänzung des interschulischen Bereichs durch freizeitpädagogische Maßnahmen außerhalb der Unterrichtszeiten als Angebote offener Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind für alle Jugendlichen zugänglich und als zusätzliches und somit unterrichtsunabhängiges Angebot an keine verbindlichen Kooperationsbeziehungen zwischen Lehrpersonal und Schulsozialarbeiter(inne)n gebunden. Ebenfalls ergänzend intensive Kooperationsbeziehungen in verschiedenen Arbeitsbereichen und Arbeitsvorhaben oder durch Zuweisungsfunktion von schulischer Seite sind problembezogene, fürsorgliche Projekte für Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen. Sie werden über Einzelfallhilfen oder Gruppenangebote realisiert, thematische Schwerpunkte sind beispielsweise Übergangshilfen Schule – Beruf. Diese Angebote werden außerhalb des schulischen Kontexts angeboten, gemeinsame „Schnittmenge“ ist der/die Schü- 73 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 74 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ler(in), der dem Sozialarbeiter/der Sozialarbeiterin und der Maßnahme als Problemfall zugewiesen wird. Ein kooperatives, weil inhaltlich und personell verknüpftes Arbeitskonzept liegt dagegen dem integrierten sozialpädagogischen Ansatz zugrunde, in dem sich Einzel- und Gruppenmaßnahmen sowie allgemein offene und präventiv ausgerichtete Angebote ergänzen. Probleme der Zusammenarbeit Das Konzept des integrierten sozialpädagogischen Ansatzes als „Idealtyp“ der Zusammenarbeit leitet über auf eine Vielzahl von Kooperationsproblematiken. So sind die Arbeit der Akteure von Schule und Sozialarbeit und ihr Verständnis, den Schülern und Schülerinnen gemeinsam bestmögliche Unterstützungshilfen anbieten zu können, in der Praxis einer Reihe nicht unerheblicher Konfliktpotenziale ausgesetzt: Vernetzung, Kooperation und Kollegialität: unzureichende Transparenz der jeweils „anderen“ Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen von Lehrer(inne)n und Sozialarbeiter(inne)n, allgemeines Desinteresse der Professionen an Kooperation, eigenständiges, selbstverantwortliches und somit voneinander unabhängiges Agieren, unterschiedliche Rollenverständnisse und pädagogische Erwartungshaltungen, keine eindeutigen Kompetenz- und Zuständigkeitzu(be)schreibungen für die Akteure, mangelnde Formen institutioneller Zusammenarbeit (regelmäßige gemeinsame Besprechungen, Fortbildungen, Arbeitskreise, Material- und Informationsaustausch), keine personelle Stabilität auf Seiten der Schulsozialarbeit wegen Projektabhängigkeit (Finanzierung). 74 Organisatorischer Background: unzureichende Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit vor Ort (Arbeitsräume, Sachmittelausstattung, allgemeine Infrastruktur), keine personelle Kontinuität und somit keine Planbarkeit. Inhaltliche Abgrenzung: unklare Funktionsbestimmungen bzw. -festlegungen, keine gemeinsam definierte Zielvorstellung bzgl. Lernorte, Aufgabenstellungen und Interventionen, oftmals Weitervermittlung des Schülers, der Schülerin vom Lehrpersonal an die Schulsozialarbeit. Neben diesen in Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten recht häufig zitierten Problemkonstellationen, gibt es noch weitere, auf spezifische Projekt- und Arbeitszusammenhänge bezogene Schwierigkeiten. Gemeinsam fokussieren und kritisieren sie die unterschiedlichen institutionellen Arbeitspositionen und Arbeitsstile sowie Kommunikations- und Kooperationsstrukturen ihrer Akteure und Akteurinnen. Um aus ihrer „Addition“ Kommunikation und Kooperation im Sinne gemeinsamer Arbeit für die problembehafteten Jugendlichen zu bewirken, bedarf es einer Vielzahl von verbindlichen Absprachen, die sich – nun entgegen den skizzierten Negativaufzählungen – als Qualitätsstandards formulieren lassen, wie z. B. gemeinsame Zielvereinbarungen, Einbindung in Schulkonzept und Leitbildentwicklung und regionale Schulentwicklungsplanung. Hierzu sollen folgende Praxisbeispiele einen Eindruck geben. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 75 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Praxisbeispiel Modellprojekt „Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“ des Instituts für berufliche Bildung und Weiterbildung e. V. (ibbw) Göttingen Ziel des im Rahmen des BQF-Programms durchgeführten Modellprojekts „Berufsund arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“ ist die Konzeption und Durchführung eines gemeinsamen Fortbildungskonzepts für Lehrer(innen) und Schulsozialarbeiter(innen) zur Initiierung und Intensivierung der Kooperationsstrukturen von Schule, Jugendberufshilfe und Jugendhilfe. Leitidee der Fortbildungsreihe ist die Qualifizierung in so genannten berufsübergreifenden Tandems, die mit Vertreter(inne)n beider Berufsgruppen besetzt sind – idealerweise besteht zwischen ihnen schon ein Arbeitszusammenhang über gemeinsame Kooperationsarbeit. Sie sollen voneinander und miteinander lernen, um gemeinsam effektive und nachhaltige Zielgruppenarbeit zu leisten und eigenständige Kooperationsansätze zur Umsetzung berufs- und arbeitsweltbezogener Fördermaßnahmen zu entwickeln. Als übergeordnete Ziele der Fortbildungsreihe sind festzuhalten: Vermittlung grundlegender Theorieansätze und Handlungskonzepte, Reflexion der eigenen Berufsrolle, Kennenlernen der relevanten Arbeitsansätze anderer Berufsgruppen, Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Kooperation, Initiierung und Förderung von Projekten einer berufs- und arbeitsweltbezogenen Schulsozialarbeit. Zielgruppen sind Lehrer(innen) der Sekundarstufe I sowie der Berufsvorbereitung und -ausbildung, Schulsozialarbeiter(innen) in der Phase der beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung, Pädagogen und Pädagoginnen mit Arbeitsaufgaben im Bereich Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufs- und Arbeitswelt. Das Weiterbildungsangebot ist berufsübergreifend als Fernkurs mit fünf zweitägigen Seminarveranstaltungen angelegt und beinhaltet gemeinsame Projektaufträge für die einzelnen Tandemgruppen. Die erarbeiteten Kooperationsansätze werden im Rahmen der Schulung erprobt, präsentiert und analysiert. Es konnten bereits über 800 Teilnehmer/innen in der Maßnahme „Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“ fortgebildet werden; die anfängliche Ausrichtung auf Tandems in fünf Bundesländern wurde mittlerweile auf vierzehn Bundesländer erhöht. 75 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 76 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Praxisbeispiel „Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen in Thüringen“ der Jugendberufshilfe Thüringen e. V. An der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe möchte das Thüringer Praxisprojekt ein Kooperationsnetzwerk mit Leistungsangeboten für Jugendliche initiieren, die aufgrund unterschiedlicher Problemlagen besondere Unterstützungsmaßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration benötigen. Angesprochen sind Schüler(innen) im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Schüler(innen) in der nichtberufsqualifizierenden Berufsfachschule (BFS), Teilnehmer(innen) an berufsvorbereitenden Lehrgängen der Arbeitsverwaltung und Schüler(innen) im Berufsgrundschuljahr (BGJ). Die Angebotspalette sozialpädagogischer Hilfestellungen ist umfangreich und vielfältig und bezieht neben individuellen, auf die persönliche Situation des Jugendlichen abgestimmten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen auch allgemeine Freizeitangebote und präventive Veranstaltungsthematiken mit ein. Neben den Jugendlichen selbst sollen auch das familiäre sowie das betreuende Umfeld durch entsprechende Beratungsangebote bzw. Weiterbildungen/Supervision angesprochen werden. Zentrale Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in Thüringen sind demnach: individuelle Übergangshilfen Schule – Beruf, begleitende Berufsinformationsberatung, z. B. Begleitung der Jugendlichen zur Arbeitsagentur, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Bewerbungs- und Verhaltenstraining, Praktikavermittlung und -betreuung, Elternarbeit: persönliche und telefonische Absprachen, Elternabende, Infobriefe, Sprechstunde, Besuche, präventive Beratung zu allgemeinen Themenkomplexen: Gesundheit, Sucht, Drogen, Sekten, Gewalt, Jugendkriminalität/Jugendstrafrecht, Ernährung, allgemeine sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen, Hilfe bei der Lebensplanung, begleitende Freizeitangebote: Sport, Musik, Medien, Exkursionen. In Ergänzung zu den zielgruppenorientierten Fördermaßnahmen beinhaltet das Projekt auch Qualifizierungsangebote für involvierte Sozialpädagog(inn)en. In insgesamt 6 Regionalgruppen werden folgende Schwerpunktthemen bearbeitet: Weiterentwicklung des professionellen Handelns, Reflexion sozialpädagogischer Arbeit, Erarbeitung von Problemlösungsstrategien. 76 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 77 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Praxismaterial „Materialien zur Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums Der 80-seitige Materialband wurde von Sozialpädagog(inn)en, Lehrkräften des beruflichen Schulwesens und einem Arbeitnehmervertreter verfasst und versteht sich als Gesamtkonzeption der Schulsozialarbeit in Niedersachsen. Er richtet sich als berufliches Qualifizierungsangebot an die Akteure der Schulsozialarbeit: Schulsozialpädagog(inn)en, Lehrkräfte im Berufsvorbereitungsjahr, Schulleiter(innen). In dieser Zielgruppenvielfalt bietet der Materialband Orientierungs- und Verortungshilfen sowohl zu Rahmenbedingungen, Strukturen und Methoden der Schulsozialarbeit als auch zu Schwerpunktthemen und Praxisbeispielen (Rollen- und Vertrauensspiele, Unterrichtsprojekte, Mädchentage, Berufsvorbereitungen)2 0. Er enthält zudem eine Vielzahl von Anlagen (Formulare, Checklisten, Förderpläne) zum Schwerpunkt Schulverweigerung. Schulsozialarbeit kann durch qualitative Beratungs- und Vermittlungsmaßnahmen Schule entlasten und unterstützen. Sie tut dies durch ergänzende und – im Idealfall – integrierte Angebote, die über ihre kompensatorische und komplementäre Aufgabe hinaus vor allem einen kooperativen Arbeitsstil erreichen sollen. Nur so kann es beiden Partnern gelingen, eine ihrer Disziplin entsprechende professionelle, aber im Kontext von Schule vor allem ganzheitliche Hilfestellung zu leisten. 20 Die erprobten Praxisbeispiele werden inhaltlich kurz vorgestellt, Durchführung und Ablauf beschrieben. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die kompletten Materialien über die jeweiligen Kontaktpersonen anzufordern. 77 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 78 SOZIALARBEIT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN Literatur Achtelik, Kathrin/Reichelt, Kerstin (2004): Das Schulsozialarbeitsprojekt „Theater ohne Bühne“. Eine vorläufige Bestandsaufnahme zur sozialen und theaterpädagogischen Arbeit an der Integrierten Gesamtschule „Willy Brandt“. In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stephan (Hrsg.): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Leitfaden für Praxisreflexionen, theoretische Verortungen und Forschungsfragen. Berlin, S. 857-866. Floerecke, Peter/Holtappels, Heinz Günter (2004): Qualitätsentwicklung in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stephan (Hrsg.): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Leitfaden für Praxisreflexionen, theoretische Verortungen und Forschungsfragen. Berlin, S. 897-922. ibbw (2005): Kursinfo – Überblick über das Modellprojekt „Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit“. Im Internet unter: www.ibbw.de/projekte/bas.kursinfo.asp Maykus, Stephan/Hartnuß, Birger (2004): Kooperation von Jugendhilfe und Schule – „Integriertheit“ als Referenzrahmen für die Passung von Konzeptualisierungsund Institutionalisierungsperspektiven. In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stephan (Hrsg.): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Leitfaden für Praxisreflexionen, theoretische Verortungen und Forschungsfragen. Berlin, S. 10891124. Niedersächsisches Kultusministerium (2004): Materialien zur Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen. Hannover. Im Internet unter: www.bbs.nibis.de. Olk, Thomas/Bathke, Gustav-Wilhelm/Hartnuß, Birger (2000): Sozialarbeit an Berufsbildenden Schulen in Thüringen. Inhalte des Projektes. Im Internet unter: www.berufsschulsozialarbeit.de. Prüß, Franz (2004): Schulbezogene Jugendhilfe als Kooperationsansatz – Chancen und Risiken. In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stephan (Hrsg.): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Leitfaden für Praxisreflexionen, theoretische Verortungen und Forschungsfragen. Berlin, S. 102-125. Zschiesche, Tilman (2005): Berufs- und arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit. Im Internet unter: www.ibb.de/projekte/bas/Dokumente_veroeff_1.htm. Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (2004): Bericht über die gemeinsamen Beratungen von Kultusministerkonferenz (KMK) und Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ). In: Hartnuß, Birger/Maykus, Stephan (Hrsg.): Handbuch Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Leitfaden für Praxisreflexionen, theoretische Verortungen und Forschungsfragen. Berlin, S. 1134-1140. 78 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 79 ANLAGEN Rahmenvereinbarung zwischen der Berliner Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport und dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., zur Kooperation von Schulen mit freien Trägern der Jugendhilfe Präambel „ Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1, SBG VIII). An der Verwirklichung dieses Rechtes sind die Institutionen Jugendhilfe und Schule maßgeblich beteiligt. Bildung stellt hierbei einen wesentlichen Gelingensfaktor dar. Ein neues Bildungsverständnis, grundlegend veränderte Aufwachsens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen, der Ausbau ganztägiger Schulen sowie die rechtlichen Anforderungen zu kooperieren, erfordern zukünftig mehr denn je ein gemeinsames Vorgehen von Schule und Jugendhilfe. Schule und Jugendhilfe müssen sich gleichermaßen diesen Anforderungen stellen, um „alle jungen Menschen mit auf den Weg zu nehmen“, und damit auch zur Verringerung von Schuldistanz, Schulabgang ohne Abschluss und Maßnahmen nach Hilfen zur Erziehung beitragen. Gemeinsam sind adäquate wirksame Handlungs- und Bildungsangebote zu entwickeln, die jungen Menschen die Kompetenzen vermitteln, die sie zu ihrer Lebensgestaltung und zur Bewältigung neuer Herausforderungen benötigen. Die Kooperation der Institutionen Schule und Jugendhilfe wird hier wesentlich zum Gelingen beitragen. Durch die Verknüpfung beider Systeme können deren Vorteile – wie die spezifischen Zugänge zu jungen Menschen und ihren Familien und die unterschiedlichen Handlungsmethoden und Bildungsansätze – in optimaler Weise genutzt werden. Kooperation in diesem Sinne muss verlässlich sein und über klare inhaltliche Kooperationsvereinbarungen und abgesicherte Finanzierungsstrukturen verfügen. Dies unter der Prämisse einer ganzheitlichen Entwicklungsförderung, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt und ihren Bedürfnissen gerecht wird. 1. Zielsetzung (1) Das Land Berlin und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. schließen diese Vereinbarung auf Grundlage des Schulgesetzes § 5 und des SGB VIII §§ 11 und 13,1, um die Kooperation zwischen den Schulen des Landes Berlin und den Freien Trägern der Jugendhilfe unter PARITÄTISCHEM Dach zu befördern und dadurch gemeinsam zur Verbesserung des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen und ihrer Lebens- und Entwicklungsbedingungen im Land Berlin beizutragen. Hierbei sollen die Transparenz des Angebotes gewährleistet und Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ein verlässliches, qualitativ hochwertiges Angebot bereitgestellt werden. Die Paritätischen Träger der freien Jugendhilfe bieten ihre Leistungen auf Grundlage der PARITÄTISCHEN Leistungsbeschreibung „Schulbezogene Jugendhilfe“ an. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich. (2) Mit dieser Vereinbarung wird ein landesweiter Rahmen für die Kooperation der Vertragspartner vorgegeben, der sich im regionalen Kontext fortsetzen soll. (3) Die beiden Vertragspartner gehen davon aus, dass Verhandlungen zwischen den der LIGA angehörenden Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport über die Bereitstellung erforderlicher Ressourcen als Grundlage für die Ausgestaltung der Kooperation stattfinden. 79 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 80 ANLAGEN 2. Vertragsgrundsätze (1) Die diesen Vertrag unterzeichnenden Vertragspartner arbeiten auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Partnerschaftlichkeit zusammen. (2) Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport verpflichtet sich, die bezirklichen Jugendämter sowie die Schulämter, die Schulaufsicht und die Schulen über den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung zu informieren und sie zu Kooperationen auf Grundlage dieser Vereinbarung aufzufordern. (3) Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband verpflichtet sich entsprechend, alle Mitgliedsorganisationen des Verbandes davon in Kenntnis zu setzen und unterstützend zu beraten. 3. Kooperationsgremium (1) Zur Auswertung, zur Sicherung und zur Weiterentwicklung der vereinbarten Ziele soll mindestens zwei Mal pro Jahr ein Austausch der Vertragspartner auf Landesebene erfolgen. (2) Darüber hinaus sollen die beiden Vertragspartner „Modellprojekte“ initiieren und besonders gelungene Modelle der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich machen. 4. Kooperationsstrukturen (1) Die Kooperation ist auf der regionalen Ebene durch Kooperationsverträge der beteiligten Partner abzusichern. Hierbei sind gegenseitige Erwartungen und Leistungen einvernehmlich zu definieren und Verabredungen über weitere fachliche Standards zu treffen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe, der Schulträger sowie die Schulaufsicht der Außenstellen sind mit einzubinden. (2) Der Jugendhilfeträger arbeitet in der kooperierenden Schule. Die Fach- und Dienstaufsicht für die Mitarbeiter des Jugendhilfebereiches bleiben beim Freien Träger und unterliegen weiterhin der Aufsicht der öffentlichen Jugendhilfe. 5. Grundsätze einer gelingenden Zusammenarbeit (1) Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung verständigen sich der Jugendhilfeträger und die Schule auf einen Kooperationsvertrag. (2) Zur Sicherung und Weiterentwicklung der kooperativen Arbeit verpflichten sich die Vertragspartner zum Informationsaustausch und zur Reflexion in regelmäßigen Gesprächen. (3) Die Partizipation von Schüler(inne)n und die Arbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten ist ein wichtiges Prinzip der Arbeit. Die im Sozialraum befindlichen Einrichtungen und Institutionen, wie öffentliche und freie Jugendhilfe, Wirtschaft, Polizei, Arbeitsagentur, Volkshochschule, werden einbezogen. (4) Die Schulleitung ermöglicht einem Vertreter des kooperierenden Jugendhilfepartners die beratende Mitarbeit in den schulischen Gremien beziehungsweise die Teilnahme an der Schulkonferenz als stimmberechtigtes Mitglied. (5) Im Sinne einer gelingenden Kooperation verpflichten sich die Vertragspartner, gemeinsame Fort- und Weiterbildungsangebote zu organisieren. 6. Vertragsdauer und Kündigung. (1) Diese Vereinbarung tritt zum 27. Mai 2005 in Kraft. Sie kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. 80 Klaus Böger Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Oswald Menninger PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband – Landesverband Berlin e. V. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 81 ANLAGEN Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit Präambel Die Rahmenbedingungen der Berufswahl und des Übergangs von der Schule in den Beruf haben in den vergangenen Jahrzehnten einen deutlichen Wandel erfahren. Nicht mehr die Entscheidung für das Erlernen eines lebenslang ausgeübten Berufs, sondern die Notwendigkeit zur flexiblen Ausgestaltung und Anpassung des eigenen Qualifikations- und Kompetenzprofils an die wechselnden Anforderungen und Beschäftigungsmöglichkeiten charakterisieren die berufliche Entscheidungssituation heutiger Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei der Gestaltung des eigenen Berufs- und Lebenswegs sowie lebensbegleitendes Lernen, berufliche, regionale und transnationale Mobilität in einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt gehören zu den zentralen Herausforderungen, auf die Jugendliche frühzeitig vorbereitet werden müssen. Gestiegene Qualifikationsanforderungen im Beschäftigungssystem und krisenhafte Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beeinträchtigen zudem die Wahlmöglichkeiten und die beruflichen Integrationschancen eines wachsenden Anteils an Jugendlichen mit schlechterem oder keinem Schulabschluss sowie von benachteiligten und behinderten Jugendlichen. Dies führt zu einem stark gestiegenen nachschulischen Förderbedarf und zu hohen Integrationskosten. Der wachsende Bedarf an akademisch vorgebildeten Fachkräften erfordert zudem einen steigenden Informations- und Beratungsbedarf über Studienmöglichkeiten und den akademischen Arbeitsmarkt. Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind sich einig in dem Ziel, dass allen jungen Menschen ein erfolgreicher Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben ermöglicht werden muss. Dazu gehört, nach Abschluss der Schule ohne Brüche und „Warteschleifen“ eine Ausbildung, ein Studium oder eine andere zu einem Beruf hinführende Qualifizierung aufnehmen und diese auch erfolgreich abschließen zu können. Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz stimmen darin überein, die 1971 vereinbarte erfolgreiche Kooperation im Bereich der Berufswahlorientierung und Berufsinformation unter dieser Zielsetzung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen im Übergang Schule – Beruf auszubauen. Dabei ist eine stärkere Einbeziehung der berufsbildenden Schulen in die Kooperation unabdingbar. Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit messen im Rahmen der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung der Gleichstellung der Geschlechter sowie dem besonderen Förderbedarf benachteiligter Jugendlicher, junger Menschen mit Behinderungen und der Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine hohe Bedeutung zu. Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit stellen übereinstimmend fest, dass die Vorbereitung von jungen Menschen auf die Arbeitswelt nicht nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und der Berufsberatung ist, sondern auch der Wirtschaft und weiterer regionaler und lokaler Akteure. Sie regen deshalb an, die gewachsenen unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit auszuweiten und zu verstärken. 81 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 82 ANLAGEN 1. Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung21 1.1 Grundsatz Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind sich einig, dass Schule und Berufsberatung eine gemeinsame Verpflichtung haben, Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Bei der schulischen Berufswahlvorbereitung wirkt die Berufsberatung als wesentlicher Partner mit. In allen gemeinsam berührenden Bereichen kooperieren Schule und Berufsberatung. Die Berufswahlvorbereitung soll so frühzeitig einsetzen, dass die Jugendlichen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame Berufswahlvorbereitung soll spätestens zwei Jahre vor der Schulentlassung einsetzen. Die Berufswahlvorbereitung soll neben den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen die künftigen Anforderungen des Arbeitslebens und die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt berücksichtigen. Ziel ist die Förderung selbstständiger und eigenverantwortlicher Berufs- und Laufbahnentscheidungen und deren Realisierung, auch unter Nutzung moderner Medien. 1.2 Beitrag der Schule Ziel der Schule ist es, alle Jugendlichen zu Schulabschlüssen und damit zu notwendigen Qualifikationen für die Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Arbeit zu führen. Die Länder verstärken ihre Anstrengungen in diesem Feld mit dem Ziel, die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss deutlich zu verringern. In den Schulen der Sekundarstufen I und II ist die Berufswahl- und Studienorientierung ein fester Bestandteil der schulischen Arbeit. Die Schule vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und informiert in unterschiedlichen Fächern und fächerübergreifend über die Grundlagen der Berufswahlentscheidung. Dabei werden die Eltern in geeigneter Weise beteiligt. Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft, über Praktika und andere betriebliche Kontakte reale Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen. Der erreichte Stand der Berufswahlvorbereitung soll dokumentiert werden, um die Berufswahlentscheidung bei Bewerbungen und anderen Anlässen für alle Beteiligten transparent zu machen. Portfolioansätze, wie z.B. der Berufswahlpass, erscheinen geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Für Jugendliche mit besonderen Übergangsproblemen vermittelt die Schule erweiterte Beratungs- und Förderangebote. 1.3 Beitrag der Bundesagentur für Arbeit Die Berufsberatung unterstützt die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prozess der Berufsfindung in Form von Einzel- oder Gruppenberatung dabei, eigenverantwortliche, realitätsgerechte und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen. Dazu gehört es, die jungen Menschen zu befähigen, eigene Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen sowie Entscheidungsund Handlungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen. In schulischen Veranstaltungen informiert die Berufsberatung über die Anforderungen des Arbeitslebens, der Berufe und die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, das Dienstleistungsangebot der Berufsberatung, über die Förderung der beruflichen Ausbildung und über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Mit den Berufsinformationszentren bieten die Agenturen für Arbeit ein umfangreiches und flächendeckendes Selbstinformationsangebot (einschließlich Internetcenter) für die Nutzung durch Schulen und Einzelpersonen an. Schülerinnen und Schü- 82 21 Unter Berufswahlvorbereitung werden hier alle Maßnahmen zur Berufsorietierung entsprechend den Schulgesetzen der Länder und dem SGB III verstanden. Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 83 ANLAGEN ler, Eltern und Lehrkräfte finden dort eine Vielzahl von berufsorientierenden Veranstaltungen und ein reichhaltiges Medienangebot. Die Bundesagentur für Arbeit stellt als neutrale Anbieterin der Schule nach unterschiedlichen Zielgruppen differenzierte berufsorientierende Medien sowie berufs-, ausbildungs- und studienkundliche Informationen zur unterrichtlichen und individuellen Nutzung zur Verfügung. Bei der Erarbeitung dieser Medien werden Vertreterinnen und Vertreter der Schule beratend beteiligt. 1.4 Zusammenarbeit Schule und Berufsberatung stimmen jährlich ihre Maßnahmen und Projekte ab und informieren sich kurzfristig über bedeutsame Entwicklungen. Der Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Netzwerken unter Beteiligung kommunaler und privater Institutionen der Erziehungs- und Jugendhilfe, der Sozialpartner, der Hochschulen sowie anderer Akteure kommt daher besondere Bedeutung zu. Die Schulen unterstützen die Wirksamkeit der Berufsberatung, indem sie Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Aktivitäten der Berufsberatung anregen und ihnen eine Beteiligung während der Unterrichtszeit im erforderlichen Umfang ermöglichen. Dies gilt insbesondere für individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchungen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule. Schule und Berufsberatung entwickeln gemeinsam innovative Wege zur Berufswahlvorbereitung, die geeignet sind, die Vermittlung von Berufswahlkompetenz und qualifikation im Unterricht zu verankern und zu verstetigen. Dazu gehören auch „Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung“ (§ 33 SGB III). Die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung berufsorientierender Medien wird verstärkt. Die Bundesagentur beteiligt die Schulseite an der Entwicklung und Evaluation ihrer Medien; die Schulen nutzen die Medien der Bundesagentur im Unterricht. Schule und Berufsberatung verstärken ihre Zusammenarbeit in der Planung, Durchführung und Evaluation von gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Berufsberater. In Modellversuchen können neue Formen der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung erprobt werden. 2. Zusammenarbeit beim Übergang Schule – Beruf 2.1 Grundsatz Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind sich einig, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung auch beim Übergang von der Schule in den Beruf erforderlich ist. Sie streben eine frühzeitige gemeinsame Übergangsbegleitung insbesondere jener Jugendlichen an, deren erfolgreicher Übergang voraussichtlich gefährdet ist. Damit sollen spätere Brüche oder auch „Warteschleifen“ vermieden und eine bessere Integration ermöglicht werden. Ursachen für die großen regionalen Unterschiede beim Bedarf an Berufsvorbereitungsmaßnahmen von Ländern und Bundesagentur für Arbeit sollen gemeinsam analysiert werden, um ihnen mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können. Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit sind sich darin einig, dass der Vermeidung von Ausbildungs- und Studienabbrüchen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. 2.2 Beitrag der Schule Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die frühzeitige Unterstützung aller Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt oder in weitere schulische oder universitäre Bildungsgänge. Dazu arbeiten die allgemein bildenden Schulen eng mit Betrieben, Kammern, Verbänden und der Berufsberatung sowie mit beruflichen Schulen, Fachhochschulen und Universitäten zusammen. Sie nutzen die Möglichkeiten des Lernortwechsels und die Beteiligung von außerschulischen Experten in der Schule. 83 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 84 ANLAGEN Schule und Berufsberatung verstärken ihre Bemühungen, Schülerinnen und Schüler bei der individuellen Gestaltung der Bildungs- und Ausbildungswege zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Jugendlichen, deren weiterer Bildungsweg nach Verlassen der Schule noch ungesichert ist. Dazu stellen die Schulen der Berufsberatung unter Berücksichtigung des Datenschutzes die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit halten es für erforderlich, die vollzeitschulischen Berufsausbildungen in den beruflichen Schulen als vollwertige Ausbildung anzuerkennen und dadurch „Warteschleifen“ in der Berufsausbildung für Jugendliche zu vermeiden. 2.3 Beitrag der Bundesagentur für Arbeit Die Berufsberatung unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei der Realisierung ihrer Ausbildungs- und Studienwünsche durch Information und Beratung. Insbesondere bietet sie Ratsuchenden, die eine individuelle Vermittlung in Ausbildungsstellen wünschen (Bewerberinnen und Bewerbern), ihren persönlichen Vermittlungsservice an. Über ihr Internetangebot („Virtueller Arbeitsmarkt" – VAM) stellt sie eine selbst beschreibbare Vermittlungsplattform zur Verfügung, in der insbesondere jene Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig nach Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen suchen können, die einen persönlichen Vermittlungsprozess nicht wünschen oder benötigen. Mit der Vermittlung „individueller Betriebserkundungen“ ermöglicht die Berufsberatung über die Schülerbetriebspraktika hinaus interessierten Schülerinnen und Schülern Einblick in betriebliche Praxis. Gemeinsam mit den Partnern am Ausbildungsmarkt erarbeitet sie Konzepte zur Erweiterung des verfügbaren Ausbildungsstellenangebots, um bei Bedarf zusätzliche Ausbildungsstellen zu gewinnen (z. B. in Verbundausbildungen). Die Berufsberatung für Abiturienten berät Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II über Studienmöglichkeiten an allen Hochschulen in Deutschland (und ggf. im Ausland) und informiert über Verfahren der Hochschulzulassung. Hierzu veranstaltet sie u. a. gemeinsam mit Hochschulen Hochschul- oder Studieninformationstage. (Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung und Studienberatung sind Gegenstand der „Gemeinsamen Empfehlung von HRK, KMK und BA zur Zusammenarbeit in der Sekundarstufe II“ vom 19. Februar 1992; s. d.). 84 2.4 Zusammenarbeit Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit streben eine individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel an, den Übergang in die berufliche Bildung erfolgreich und effizient zu gestalten. Lehrkräfte und Berufsberaterinnen und Berufsberater identifizieren den Kreis der Jugendlichen, deren Übergang voraussichtlich gefährdet ist. Gemeinsam mit den Jugendlichen und deren Eltern werden Strategien zur Chancenverbesserung entwickelt und deren Umsetzung begleitet. Dies können Aktivitäten zur Verbesserung fachlicher Leistungen oder berufswahlbezogener Kompetenzen sein (z. B. Förder- oder Eingliederungsplan, ggf. unter Einbeziehung Dritter). Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz halten einen jährlichen Datenabgleich der Bildungs- und Ausbildungsmarktstatistik auf lokaler/regionaler Ebene für sinnvoll. Ziel ist es, Mengengerüste für die Nachvermittlung unversorgter Jugendlicher unter Beteiligung der ausbildenden Wirtschaft und für die Abstimmung des zusätzlichen Bedarfs an vollzeitschulischen Angeboten der beruflichen Schulen bzw. der subsidiären berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zu ermitteln. Zur Verbesserung der Integrationschancen von besonders benach- Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 85 ANLAGEN teiligten Jugendlichen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt können Konzepte für kooperative Maßnahmen entwickelt und im Rahmen von Modellversuchen erprobt werden. Dabei sind die Angebote und Möglichkeiten der beruflichen Schulen angemessen zu berücksichtigen (u. a. Erfüllung der Berufsschulpflicht, Angebote von Qualifizierungsbausteinen). Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz unterstützen die Erarbeitung präventiver Strategien, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und eine zügige Eingliederung von Abbrecherinnen und Abbrechern zu befördern. Hierzu initiieren und unterstützen Schule und Berufsberatung auf lokaler Ebene die Einrichtung von Netzwerken mit den relevanten Partnern wie z. B. Kammern, Betrieben, Hochschulen, Jugendhilfe, Bildungsträgern sowie weiteren öffentlichen und privaten Institutionen. 3. Institutionalisierung der Zusammenarbeit Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit führen die bewährte Zusammenarbeit in der Ständigen Kontaktkommission „Kultusministerkonferenz/Bundesagentur für Arbeit“ fort. Sie informieren sich regelmäßig über bedeutsame Entwicklungen und Vorhaben und stimmen geplante Maßnahmen von überregionaler Bedeutung miteinander ab. In regelmäßigen Treffen des Präsidiums der Kultusministerkonferenz und des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit werden bildungs- und arbeitsmarktpolitische Themen im Hinblick auf den gemeinsamen Handlungsbedarf erörtert. Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit wollen die Formen der Zusammenarbeit und die gemeinsamen Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung und zum Übergang Schule – Beruf in regelmäßigen Abständen evaluieren. Konkrete Absprachen hierzu trifft die Ständige Kontaktkommission. Jede Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit benennt den Ländern eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, um Maßnahmen auf Landesebene und für die örtlichen Agenturen für Arbeit abzustimmen. Auf lokaler Ebene benennen die Schulen und die Berufsberatung wechselseitig Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Ländern und den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung auf Landes- und Agenturebene bleiben bestehen und werden gegebenenfalls auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung weiterentwickelt. Die bisherige Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 05.02.1971 sowie das Übereinkommen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 12.02.1971 treten am Tage der Unterzeichnung (15.10.2004) der vorstehenden Vereinbarung außer Kraft. Die vorstehende Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit tritt mit dem Datum der Unterzeichnung 15.10.2004 in Kraft. Mettlach-Orscholz, den 15.10.2004 Für die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Doris Ahnen Für die Bundesagentur für Arbeit Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung 85 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 86 ANLAGEN Publikationsverzeichnis des PARITÄTISCHEN Broschüren Reihe: paritätische arbeitshilfe Heft 1: Berufsstart-Management Neue Herausforderungen an die Jugendsozialarbeit beim Übergang von der Schule zum Beruf, 2002 Die Vorbereitung der Schüler/innen auf einen erfolgreichen Berufsstart und die Vermittlung der dafür erforderlichen Kompetenzen werden nicht zuletzt aufgrund der angespannten Ausbildungsmarktlage zu einem immer wichtigeren Thema in den Schulen. Zusätzliche Unterstützungsangebote in Zusammenarbeit mit Trägern von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit können helfen, realistische Perspektiven zu entwickeln. Bundesweit gibt es viele erfolgreiche Initiativen und Beispiele aus der Jugendsozialarbeit. Mit der Initiative aus der Reihe „Paritätische Arbeitshilfe Jugendsozialarbeit“ soll der Austausch über gute Beispiele untereinander angeregt und Mut zu neuen Initiativen gemacht werden. Heft 2: Jugendsozialarbeit im Paritätischen Bundeszentrale Aufgaben des Gesamtverbandes im KJP-Programm Jugendsozialarbeit Bundeskoordinationsteam Jugendsozialarbeit, 2003, nur als Download erhältlich Jugendsozialarbeit hat die Aufgabe, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, geeignete Hilfen für ihre schulische und berufliche Ausbildung, für die Eingliederung in die Arbeitswelt und für ihre soziale Integration zur Verfügung zu stellen (vgl. § 13 KJHG). Damit ist der Jugendsozialarbeit eine übergeordnete Zielsetzung vorgegeben, aus denen jeweils aktuelle Teilziele und konkrete Aufgaben abgeleitet werden müssen. Dabei müssen die Interessen der unterschiedlichsten Beteiligten, der gesellschaftliche Wandel, die verschiedenen Handlungsebenen etc. berücksichtigt werden. Der Paritätische Gesamtverband als der Dachverband einer Vielzahl von Mitgliedsorganisationen sieht seine Aufgabe darin, die Arbeit der Mitgliedsorganisationen in dieser Hinsicht zu unterstützen. Er versteht sich als Dienstleister, aber auch als Anreger und Vermittler. In dieser Broschüre werden die Bundeszentralen Aufgaben des Verbandes im KJP-Programm Jugendsozialarbeit vorgestellt. 86 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 87 ANLAGEN Heft 3: Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen Gender Mainstreaming als Handlungsauftrag für die Jugendberufshilfe, 2003 Gender Mainstreaming bedeutet eine gezielte Mädchen- und Frauenförderung und zwar so lange, bis wirkliche Gleichberechtigung erreicht ist. Gender Mainstreaming bedeutet auch eine gezielte Förderung von Jungen und Männern. Viele Einrichtungen der Jugendberufshilfe sind in den letzten Jahren mit der Vorgabe konfrontiert worden, gender mainstreaming umzusetzen. In der Praxis wurde dies vielfach als zusätzliche Belastung empfunden, da die meisten Einrichtungen in den letzten Jahren immer stärker mit umfassenden Kürzungen und Schließungen zu kämpfen hatten und solche „Zusatzaufgaben“ nur als weiterer Druck wahrgenommen wurden. Diese Broschüre möchte einen (weiteren) Anstoß dafür geben, dass der „Gender Mainstream“ weiter fließt und an der einen oder anderen Stelle auch schneller werden kann. Weitere Jugendsozialarbeit im Paritätischen Initiativen der Mitgliedsorganisationen des Verbandes, 2004 Viele Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind in der Jugendsozialarbeit aktiv. In dieser Broschüre wird ein Ausschnitt der Initiativen vorgestellt. Zunächst wird das Verständnis von Jugendsozialarbeit des Verbandes erläutert. Dann folgen Praxisberichte aus drei verschiedenen Bereichen der Jugendsozialarbeit: Mädchenarbeit Jugendberufshilfe Integrationshilfen für jugendliche Migrant(inn)en Schließlich werden die Aufgaben des Gesamtverbandes in diesem Bereich beschrieben. Wer an weiteren Informationen über Projekte sowie über Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN, die im Bereich der Jugendsozialarbeit aktiv sind, interessiert ist, kann sich in der gerade veröffentlichten Datenbank „SPEKTRUM – Jugendsozialarbeit Parität“ informieren (www. jugendsozialarbeit-paritaet.de). Alle Broschüren sind Download erhältlich unter: www. jugendsozialarbeit-paritaet.de Beim Landesverband NRW erhältlich: Kooperation von Jugendhilfe und Schule Hrsg.: PJW und Fachbereich „Kinder und Familie“, 2004 (Einzelpreis 5 Euro) Bezugsadresse: Loherstr. 7 • 42283 Wuppertal • Tel.: 0202 / 2822-0 • Fax: 0202 / 2822-354 Internet www.jugendsozialarbeit-paritaet.de Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Arbeitsbereiche und Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit im PARITÄTISCHEN. Es werden aktuelle Informationen und Termine bekannt gegeben. In der Datenbank SPEKTRUM stellen die Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN ihre Arbeit innerhalb und außerhalb des Verbandes vor. 87 Juso_Schule_Druck neu 25.08.2005 14:23 Uhr Seite 88 BESTELLFORMULAR Der PARITÄTISCHE Gesamtverband Tina Hofmann, Referat Jugendsozialarbeit Oranienburger Straße 13-14 10178 Berlin Fax: (0 30) 24636-110 Bestellung Hiermit bestelle ich folgende Publikationen des PARITÄTISCHEN: Anzahl der Exemplare Reihe: paritätische arbeitshilfe Heft 1: Berufsstart-Management. Neue Herausforderungen an die Jugendsozialarbeit beim Übergang von der Schule zum Beruf, 2002. Heft 3: Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Gender mainstreaming als Handlungsauftrag für die Jugendberufshilfe, 2003. Heft 4: Jugendsozialarbeit und Schule, 2005. Anz. d. Ex. Weitere Jugendsozialarbeit im Paritätischen. Initiativen der Mitgliedsorganisationen des Verbandes, 2004. Der Versand der Broschüren erfolgt kostenfrei! Bitte senden Sie die Bestellung an die folgende Anschrift: Träger: – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Name: – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Straße, Hausnummer: – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – PLZ, Ort: – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 88 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Datum, Unterschrift