Beschlussvorlage Nr. 176/2016 öffentlich
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Beschlussvorlage Nr. 176/2016 öffentlich
Stadtentwicklung und Stadtplanung Beschlussvorlage Nr. 176/2016 22.06.2016 öffentlich Betreff: Soziale Stadt - Auf der Horst - Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen - Beratungsfolge verhandelt am: Stadtteilbeirat Auf der Horst 03.08.2016 Ortsrat Garbsen Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss 10.08.2016 Rat 05.09.2016 Finanzielle Auswirkungen Beschluss TOP ja nein Enthalt. 24.08.2016 31.08.2016 ja nein X Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Garbsen stimmt der als Anlage 1 beigefügten Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen im Sanierungsgebiet Garbsen – „Auf der Horst“ zu. Die Modernisierungsrichtlinie ersetzt die bisher durch den Rat am 10.05.2010 beschlossene Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen. Vorlage und eventuelle Anlagen können eingesehen werden unter: www.garbsen.de → Servicelink → Ratsinformation → Recherche → Kategorie → Vorlage → Suchbegriff (Vorlagen-Nr./Betreff) -2Sachverhalt: Allgemeines Für Wohnumfeldverbesserungen z. B. für die Neugestaltung von Spielplätzen durch private Eigentümer, wurde im Jahr 2010 die Förderrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen für das Sanierungsgebiet „Auf der Horst – Soziale Stadt“ (Beschlussvorlage 070/2010) beschlossen. Sie setzt finanzielle Anreize für Eigentümer, um private Investitionen im Sanierungsgebiet durchzuführen. Neuerungen Die bisher geltende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und angepasst. Die Förderung soll weiterhin den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung im Sinne der Sanierungsziele verfolgen. Auf Grund der Geschehnisse der vergangenen Jahre und der Anregungen von Bürgern sollen zukünftig auch Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit und des Brandschutzes in einem Umfang von maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (brutto) bezuschusst werden. Unter diese Wohnumfeldverbesserungen fallen beispielsweise die brandschutztechnische Aufwertung von Müllsammelplätzen oder Maßnahmen für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität zur Förderung einer guten Nachbarschaft. Auch die Aufwertung von Außenanlagen fällt zukünftig unter den Punkt Wohnumfeldverbesserungen. Dadurch entfällt die bisherige Obergrenze für die Bezuschussung in Höhe von 35.000 Euro und die förderfähigen Investitionskosten (brutto) können mit 50 % statt bisher mit 20 % gefördert werden. Dadurch soll der Anreiz für private Investoren erhöht werden, gegebenenfalls auch kostenintensive Erneuerungen vorzunehmen, da bisher noch keine Anträge auf Bezuschussung von Maßnahmen für die Erneuerung von Außenanlagen gestellt wurden. Im Bereich der privaten Spielplätze besteht nach wie vor größerer Erneuerungsbedarf. Fördermittel wurden in der Vergangenheit nur im geringen Umfang in Anspruch genommen. Bisher wurden die lediglich die Spielplätze Nr. 22, 25, 26, 27 (siehe Anlage Modernisierungsrichtlinie: Dokumentation der Spielplätze im Sanierungsgebiet) umgestaltet und mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Die Spielplätze werden nach wie vor in der Dokumentation aufgeführt, um die Bezuschussung für weitere Umgestaltungen zu ermöglichen. Um den Anreiz für private Investoren zu erhöhen, sollen zukünftig förderfähige Investitionskosten für die Spielplatzerneuerung mit maximal 50 % statt bisher 25 % bezuschusst werden. Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe wird mit Beschluss des jährlichen Wirtschaftsplanes getroffen. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt, wie bisher auch, durch den Abschluss einer Ordnungsmaßnahmenvereinbarung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. -3Kosten In der Fortschreibung des Rahmenplanes (Beschlussvorlage 047/2016) sind für Wohnumfeldverbesserungen 50.000 Euro Fördermittel eingestellt worden. Die Aufteilung und Bereitstellung der Mittel pro Haushaltsjahr erfolgt über die jährliche Aufstellung der Wirtschaftspläne. Der Beschluss der Modernisierungsrichtlinie für Wohnumfeldverbesserungen wirkt sich finanziell nicht auf den städtischen Haushalt aus, da die Gelder nur im Rahmen der bewilligten Städtebaufördermittel zur Verfügung gestellt werden. In Vertretung Frank Hauke Stadtbaurat Anlagen: 1. Modernisierungsrichtlinie - Entwurf 2016 2. Modernisierungsrichtlinie 2010