K onzeption Individuelle Mutter-Kind-Betreuung - Kinder
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K onzeption Individuelle Mutter-Kind-Betreuung - Kinder
Thomas Korte . Frau Geeb. 23 (Kurz-)Konzeption Individuelle Mutter-Kind-Betreuung Trotz allgemeiner intensiverer Aufklärung - und gezielter Aufklärungsarbeit im Rahmen unserer Betreuungsarbeit - geschieht es immer wieder, dass minderjährige Mädchen und junge Volljährige ungewollt und in einem für die Erziehung und das Heranwachsen eines Kindes ungünstigen Entwicklungs- und Lebenszusammenhang schwanger werden. Gelegentlich entscheidet sich eine junge Frau aber auch „bewusst“ für ein Kind mit der häufig „unbewussten“ Idee, eine für sich unbefriedigend erlebte und tatsächlich belastete und perspektivlos erscheinende Lebenssituation zu verbessern. In der Regel fehlt die Einsicht, dass sich durch die Geburt eines Kindes die Probleme oft vergrößern statt zu verringern. Das Kinderheim Arenberg bietet für junge Schwangere und Mütter auf diesem Hintergrund gemäß nachstehender konzeptioneller Festlegung Hilfen zur Bewältigung der jeweils schwierigen Lebenssituation an: • Zielgruppe Zielgruppe sind schwangere Jugendliche und junge Volljährige sowie jugendliche und volljährige Mütter(und Väter) mit Kindern bis zu 6 Jahren, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie familiären und sozialen Situation nicht in der Lage sind, für sich und ihr Kind zu sorgen. Sie benötigen entweder selbst noch Hilfe zur Erziehung sowie Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres Kindes, lehnen aber die klassische Betreuungsform in einer Mutter-Kind-Einrichtung wegen den engen Strukturen oder der weiten Entfernung von ihrem Lebensfeld ab. Dieser „Eigensinn“ wird dann und insoweit ernst 1 genommen, wenn eine Betreuung von Mutter und Kind nach Auffassung der beteiligten Fachkräfte und – bei Minderjährigen – der Sorgeberechtigten in offeneren Strukturen verantwortbar erscheint. • Allgemeine Zielsetzungen Das Leben und die verantwortliche Begleitung in einem individuell zugeschnittenen Betreuungsrahmen soll die Schwangere und die junge Mutter mit ihrem Kind zu einem eigenständigen und selbstverantworteten Leben für sich und das Kind führen. Darüber hinaus soll sie in der Regel die Möglichkeit erhalten, durch persönliche Förderung und Unterstützung bei der Betreuung des Kindes einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu erreichen. Das neugeborene oder noch nicht geborene Kind soll in einer sicheren Umgebung die für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung erforderliche Pflege und Erziehung erhalten. Im Einzelfall kann parallel zur Betreuung und durch offene Absprache aller Beteiligten eine Klärung der Eignung der Mutter zur ordnungsgemäßen Versorgung des Kindes durchgeführt werden. • Betreuungsrahmen und sozialpädagogische Begleitung Wohnform und Betreuungsstruktur werden individuell auf Hilfeplanebene festgelegt und gemäß dem Betreuungsverlauf angepasst. Leitende Orientierung ist das Wohl des Kindes; unter dessen Vorraussetzung sind wir in der Lage, die Mütter in einer offenen, bezüglich der Betreuungsintensität flexiblen Hilfeform zu begleiten. Die Betreuungsintensität richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, wobei die „Sicherheit“ des Kindes im Vordergrund steht. Mögliche Unterstützungen wie Tagesbetreuung, vorübergehende Beaufsichtigung des Kindes aber auch Kontrollaspekte können neben der allgemeinen Förderung bei Bedarf individuell gestaltet und organisiert werden. Insbesondere richten sich die Interventionen im Rahmen der sozialpädagogischen Begleitung auf: alle Hilfen zum Aufbau einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung Unterstützung in der persönlichen eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und Bewältigung der altersgemäßen Entwicklungsaufgaben die Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen sowie intensive Hilfe bei der Pflege und Erziehung des Kindes alle für eine Geburt, Mutterschaft und gesunde Entwicklung des Kindes erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Schwangerschaftsgymnastik, Anleitung zu einer gesunden Ernährung, Säuglingspflege etc. werden auch in Kooperation mit externen Fachstellen organisiert • Beschulung und Ausbildung In der Regel beginnt mit Beendigung des Mutterschaftsurlaubes die schulische oder berufliche Bildung bzw. deren Fortsetzung. Im Einzelfall, auf Wunsch und Abstimmung aller Beteiligten, ist es auch denkbar, die schulische oder berufliche Bildung auf dem Hintergrund der durchgängigen Versorgung des Kindes durch die Mutter zurückzustellen. • Freizeit 2 Die jungen Mütter sollen einerseits lernen, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen und auf ihre schulische und berufliche Bildung hinzuarbeiten. Andererseits brauchen sie aber auch Zeit für sich, in der sie sich entspannen und ihren Interessen nachgehen können. Sportliche, musisch-kulturelle und thematische Anregungen sollen die jungen Mütter dabei unterstützen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, ohne die Belange des Kindes zu vernachlässigen. • Gesetzliche Grundlagen Finanzierung Die kostenrechtliche Absicherung der Maßnahmen und Betreuungsarrangements für junge Schwangere und Mütter ist auf der Grundlage der §§ 19, 27, 34, 35a und 41 SGB VIII sowie der §§ 47ff und 53ff SGB XII möglich. Für die Mutter wird der jeweils gültige Entgeltsatz der gewährten Hilfeform in Rechnung gestellt. Für die kindbezogenen Leistungen wird entsprechend dem Umfang der Leistungsabsprachen ein individuelles Entgelt errechnet und zur Genehmigung vorgelegt. • Aufnahme, Anfragen Vor der Aufnahme wird im Rahmen von Vorstellungsgesprächen die grundsätzliche Möglichkeit einer Betreuungsübernahme geklärt und in einem ersten Hilfeplan die Betreuungsintensität und weitere notwendige Absprachen für die ersten drei Monate getroffen. Anfragen bitten wir an die Bereichsleitung der stationären und ambulanten Maßnahmen, Frau Susanne Geeb Pfarrer-Kraus-Straße 63 56077 Koblenz Tel.: Fax: E-Mail: 0261/96266-23 0261/96266-66 [email protected] zu richten. 3