Protokoll Stadtverordnetenversammlung - Groß

Transcrição

Protokoll Stadtverordnetenversammlung - Groß
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
NIEDERSCHRIFT
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Sitzungsort:
Sitzungsbeginn:
Kreisstadt Groß-Gerau
Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016
25. November 2014
Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12 ,
64521 Groß-Gerau, gr. Saal
19.00 Uhr
Sitzungsende: 22:05 Uhr
Die Sitzung setzt sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die
Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin
vermerkt.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
5.1
5.2
5.3
6.
6.1
6.2
7.
8.
9.
10.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Bericht des Bürgermeisters
Grundstücksangelegenheiten
Grundstückstausch/Grundstücksverkauf Auf Esch III
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7,
Nr. 374, Am Kastell, Tausch ca. 2.020 m², Verkauf ca. 789 m²
Nr. 372, An der Römerbrücke, Tausch ca. 245 m², Verkauf 92 m²
Grundstücksverkäufe Auf Esch III - Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7
Nr. 374/3, Am Kastell, ca. 1.558 m²
Nr. 375/1, Am Kastell, ca. 1.985 m“
Nr. 376/1, An der Römerbrücke, ca. 3.175 m²
Grundstücksverkauf Feuerwehrhauptstützpunkt,
Sankt-Florian-Straße 2, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/1, Größe
rund 7.000 m²
Bauleitplanung der Kreisstadt Groß-Gerau
Bebauungsplan „Südzuckergelände“
- Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag
- Selbstbindungsbeschluss „Lärmsanierung Nordring“ und Lärmsanierung
Nordendstraße/Georgenstraße“
- Selbstbindungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren „Änderung des
Bebauungsplanes „Im Schachen“
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Satzung über die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4
BauGB in
Verbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO)
Bebauungsplan „Friedhof Waldstraße – 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Erlass Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis
2018
Schreiben der Kommunalaufsicht „Steuerhebesätze“
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer
(Hebesatzung)
Beratung und Verabschiedung der Waldwirtschaftspläne für das
Waldwirtschaftsjahr 2015 - zurückgezogen
Berichtswesen der Stadtverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau an die
Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2014
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
12.
13.
14.
15.
Haushalt
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
Lesung der Anträge
Investitionsprogramm für das Haushaltjahr 2015 – Lesung der Anträge
Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 – Lesung der Anträge
Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Groß-Gerau – Lesung der Anträge
Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Groß-Gerau I
Anträge
Anfragen
Mitteilungen
Tagesordnungspunkt 1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Stadtverordnetenvorsteher Wieser eröffnet die Sitzung und stellt den ordnungsgemäßen
Zugang der Ladung fest.
Tagesordnungspunkt 2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Stadtverordnetenvorsteher Wieser stellt Beschlussfähigkeit fest.
Stadtverordnetenvorsteher Wieser teilt mit, dass der Stadtverordnete Gölzenleuchter der
Partei „Die LINKE“ beigetreten ist.
Die Vorlage für den Tagesordnungspunkt 9 „Beratung und Verabschiedung der
Waldwirtschaftspläne für das Waldwirtschaftsjahr 2015“ wird zurückgezogen.
Tagesordnungspunkt 3.
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Dem Protokoll vom 04.11.2014 wird unverändert einstimmig zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 4.
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Sauer geht in seinem Bericht auf folgende Punkte ein:
-
Haushalt 2014 - positive Prognose.
Römerkreisel – Verkehrsfluss trotz Kanalreinigung und Umbauvorbereitung gut.
Weihnachtsbeleuchtung – Neue Lösung für den Marktplatz (Weihnachtskranz statt
Weihnachtsbaum) vorgestellt. Zur Kostenreduzierung stehen Verhandlung mit
GGV und Überlandwerk an.
Tagesordnungspunkt 5.
Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnungspunkt 5.1
Grundstückstausch/Grundstücksverkauf Auf Esch III
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7,
Nr. 374, Am Kastell, Tausch ca. 2.020 m², Verkauf ca. 789 m²
Nr. 372, An der Römerbrücke, Tausch ca. 245 m², Verkauf 92 m²
Sach- und Rechtslage:
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Das Verfahren 10. Änderung Bebauungsplan „Auf Esch III“ steht kurz vor der endgültigen
Rechtskraft. An die gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien in Abstimmung mit
den Investoren zu den Bauvorhaben Nahversorger, Seniorenwohn- und Pflegeheim und
Wohnbebauung wird erinnert.
Zurzeit läuft das erforderliche Bodenordnungsverfahren, Anlage 1 alter Bestand, Anlage 2
geplanter Bestand. Für die anstehende Eigentumsübertragung ist der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zwingend notwendig.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesem Grundstückgeschäft
befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Den flächengleichen Tausch des Grundstücks Gemarkung Groß-Gerau,
Flur 7, Nr. 376, An der Römerbrücke, ca. 2.020 m², nicht städtisches
Grundstück, in das städtische Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur
7, Nr. 374, Am Kastell, wertgleich.
2. Den Verkauf der Mehrzuteilung aus dem städtischen Grundstück
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374, Am Kastell, von ca. 789 m² an
den Investor zum Preis von 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen
Beiträge zur Umsetzung der geplanten Wohnbebauung.
3. Den Tausch von ca. 245 m² zwischen den nicht städtischen
Grundstücken Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 377, und 378, An der
Römerbrücke und den Verkauf der Mehrzuteilung an dieser Stelle von ca.
92 m² aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7,
Nr. 372, „Straßen-verkehrsfläche“ zur Umsetzung der geplanten Privaten
Verkehrsfläche an den Investor zum Preis von 320,00 €/m² einschl. der
öffentlich rechtlichen Beiträge.
Die Abwicklung / Übertragung erfolgt mit / an Weppler Bauträger GmbH,
Untergasse 74, 65468 Trebur.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
33
30
30
30
Tagesordnungspunkt 5.2
Grundstücksverkäufe Auf Esch III
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7
Nr. 374/3, Am Kastell, ca. 1.558 m²
Nr. 375/1, Am Kastell, ca. 1.985 m“
Nr. 376/1, An der Römerbrücke, ca. 3.175 m²
Sach- und Rechtslage:
Das Verfahren 10. Änderung Bebauungsplan „Auf Esch III“ steht kurz vor der endgültigen
Rechtskraft. An die gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien in Abstimmung mit
den Investoren zu den Bauvorhaben Nahversorger, Seniorenwohn- und Pflegeheim und
Wohnbebauung wird erinnert.
Zurzeit läuft das erforderliche Bodenordnungsverfahren, Anlage 1 alter Bestand, Anlage 2
neuer Bestand. Die Investorengruppe Wildenborch hat nun der Verwaltung die
betreffenden Gesellschaften für die Grundstücksgeschäfte mitgeteilt. Für die anstehende
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Eigentumsüber-tragung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf
Grundlage des Ergebnisses der Bodenordnung zwingend notwendig.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesen Grundstückgeschäften
befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
4. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374/1,
Am Kastell, ca. 1.558 m² an Wildenborch Pflege- und Versorgungszentren
GmbH, Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau. Der Kaufpreis beträgt
280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge.
5. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 375/1,
Am Kastell, ca. 1.985 m² an Wildenborch Pflegezentren 1. GmbH & Co KG,
Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau. Der Kaufpreis beträgt 280,00
€/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge.
6. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 376/1,
An der Römerbrücke, ca. 3.175 m² an Wildenborch Seniorenwohnen
GmbH, Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau und Partner. Der
Kaufpreis beträgt 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
33
30
30
30
Tagesordnungspunkt 5.3
Grundstücksverkauf Feuerwehrhauptstützpunkt
Sankt-Florian-Straße 2, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/1, Größe
rund 7.000 m²
Sach- und Rechtslage:
Der Feuerwehrstützpunkt, Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau steht gemäß Beschlussfassung städtischer Gremien zum Verkauf.
Ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters weist für das
Objekt für den Stichtag 30.09.2014 einen derzeitigen Verkehrswert von 1.233.000,00 €
aus. Auf Basis rechtlicher Vorgaben wurde für das Bieterverfahren in den amtlichen
Bekannt-machungen der Kreisstadt Groß-Gerau am 16.10.2014 und auf der Internetseite
der Kreisstadt Groß-Gerau, vom 16.10.2014 bis 11.11.2014, die Öffentlichkeit hergestellt.
Interessierte Bieter konnten für die Liegenschaft ein Kaufangebot mit aussagefähigem
Nutzungskonzept, dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie ihren
Referenzobjekten vorlegen.
Bei dem dokumentierten Eröffnungstermin am 11.11.2014 lag ein Angebot im Sinne des
betriebenen Verfahrens mit den gewünschten und nachgewiesenen Aussagen vor. Die
Monet Objektgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 74, 64521 Groß-Gerau bietet für den
Erwerb der städtischen Liegenschaft Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau einen Kaufpreis
von 1.200.000 €. In diesem Preis ist der Verbleib der erforderlichen und noch zu
vermessenden Fläche für den Nordring von ca. 236 m² zum Ausbau des Römerkreisels
im städtischen Eigentum schon berücksichtigt.
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesem Grundstücksgeschäft
befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung:
Grundstücksverkauf Feuerwehrstützpunkt, Stankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau,
Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/2, Größe rund 7.000 m²
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Nr. 511/2, Gebäude- und Freifläche Größe ca.
7.336 m², Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau zum Preis von 1.200.000 € an Monet
Objektgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 74, 64521 Groß-Gerau. Notarkosten und
Eintragungskosten trägt die Käuferin.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
33
30
30
30
Tagesordnungspunkt 6.
Bauleitplanung der Kreisstadt Groß-Gerau
Tagesordnungspunkt 6.1.
Bebauungsplan „Südzuckergelände“
• Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag
• Selbstbindungsbeschluss „Lärmsanierung Nordring“ und Lärmsanierung
Nordendstraße/Georgenstraße“
• Selbstbindungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren „Änderung des
Bebauungsplanes „Im Schachen“
• Abwägungsbeschluss
• Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
• Satzung über die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4
BauGB inVerbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO)
Sach- und Rechtslage:
1.
Bisheriges Aufstellungsverfahren
Mai 2013: Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung
Nach einer umfangreichen Grundlagensammlung durch eine interdisziplinäre
Planungsgruppe hatte die Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai 2013 das
Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet [§ 2 BauGB].
Die Ergebnisse der Grundlagensammlung und erste städtebauliche Konzeptionen
wurden in einer anschaulichen Broschüre zusammengefasst (stadt.bau.plan, März
2013).
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB) erhielten im Mai/Juni 2013 zum ersten Mal Gelegenheit, sich zu der
Planung zu äußern [§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB]. Am Abend des 23. Mai
2013 wurde die Planung in einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle
Groß-Gerau vorgestellt. Insgesamt hatten sich 12 Bürgerinnen und Bürger sowie
38 Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) schriftlich zum Verfahren
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geäußert. Zahlreiche Anregungen konnten bei der weiteren Planung berücksichtigt
werden.
Januar 2014: Erster Entwurf des Bebauungsplanes, erste öffentliche Auslegung
Im Dezember 2013 war das Städtebauliche Entwicklungskonzept so weit
fortgeschritten, dass ein erster Bebauungsplanentwurf mit den erforderlichen
Gutachten vorgelegt und in den Gremien der Stadt Groß-Gerau diskutiert werden
konnte. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 28. Januar 2014 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Die Unterlagen wurden im Februar/März 2014 der Öffentlichkeit und den
betroffenen Behörden/TÖB präsentiert [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB].
Insgesamt hatten sich 15 Bürgerinnen und Bürger sowie 37 Behörden/TÖB
schriftlich zum Verfahren geäußert.
Die sehr weitgehenden Anregungen des RP-Darmstadt und der Unteren
Naturschutzbehörde zum Renaturierungskonzept „Zuckerteiche“ und zu
Detailfragen der Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung bzw. zum Artenschutz machten
eine Überarbeitung und weitergehende Detaillierung des Konzeptes erforderlich.
Im Sommer 2014 wurde daraufhin in enger Abstimmung mit den
Naturschutzbehörden das Renaturierungskonzept „Zuckerteiche“ u.a. mit dem Ziel
verändert, die baulichen Eingriffe in der Teichlandschaft zu begrenzen, um
schädliche Auswirkungen auf Flora und Fauna während der Baumaßnahmen
soweit wie möglich zu vermeiden.
Oktober 2014: Zweiter Entwurf des Bebauungsplanes, erneute öffentliche
Auslegung
Nach Abschluss der Überarbeitung wurde im September 2014 ein zweiter Entwurf
des Bebauungsplanes vorgelegt, in dem die o.g. Anregungen der Öffentlichkeit
und der Behörden/TÖB überwiegend berücksichtigt werden konnten. Die
Planzeichnung blieb dabei unverändert. Die Veränderungen in den textlichen
Festsetzungen betrafen in erster Linie die Renaturierung der „Zuckerteiche“, den
weitgehenden Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbegebiet und die
Sicherstellung des aktiven Lärmschutzes für das geplante Wohngebiet. Daneben
wurden einige redaktionelle Veränderungen und Klarstellungen vorgenommen. In
der Begründung, im Umweltbericht und in den umweltrelevanten Fachbeiträgen
wurden zahlreiche Textpassagen geändert.
Für den Fall, dass nach einer öffentlichen Auslegung Veränderungen am Entwurf
des Bebauungsplanes vorgenommen werden müssen, sieht das Baugesetzbuch
eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB vor [§ 4a Abs. 3
Satz 1 BauGB]. Da es sich bei den Änderungen im Wesentlichen um die
Präzisierung und Ergänzung der Planung handelte - die auch in erster Linie
einzelne Behörden/TÖB betreffen - konnte die erneute öffentliche Auslegung in
diesem Fall auf zwei Wochen verkürzt werden [§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB].
Das Planungskonzept hat sich nach der ersten öffentlichen Auslegung weder in
seinen Grundzügen, noch in den wesentlichen Festsetzungen geändert. Daher
war es in diesem Fall möglich, auf einen baurechtlich nicht zwingend
vorgeschriebenen
förmlichen
„Offenlegungsbeschluss“
der
Stadtverordnetenversammlung zu verzichten.
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Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2014 die Verwaltung mit der
Durchführung einer erneuten, auf zwei Wochen verkürzten und inhaltlich nicht
beschränkten öffentlichen Auslegung beauftragt.
Die Unterlagen wurden im Oktober 2014 der Öffentlichkeit und den betroffenen
Behörden/TÖB präsentiert [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 Satz 1
BauGB]. Insgesamt hatten sich 4 Bürgerinnen und Bürger sowie 30
Behörden/TÖB schriftlich zum Verfahren geäußert.
Die Anregungen der Behörden und TÖB konnten überwiegend berücksichtigt
werden.
In den Stellungnahmen der Bürgerschaft wird vor allem der Sorge Ausdruck
verliehen, dass es durch die geplante Gewerbeansiedlung zu Verkehrs- und
Lärmproblemen im Umfeld des Plangebietes kommen könnte. Die Anwohner an
der Mainzer Straße befürchten darüberhinaus, dass sich die geplante
Versickerung von Niederschlagswasser schädlich auf die Bestandsbebauung
auswirken könnte. In beiden Fällen konnte durch Fachgutachten nachgewiesen
werden, dass die befürchteten Auswirkungen bei sachgerechter und
regelkonformer Umsetzung der Planung nicht eintreten werden.
November 2014: Satzungsbeschluss
Nach Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und nach Abschluss der
Verhandlungen zum begleitenden Städtebaulichen Vertrag kann nun eine
ausgewogene Gesamtplanung vorgelegt werden, in der öffentliche und private
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden. Der
Satzungsbeschluss markiert das Ende eines jahrelangen Planungsprozesses und
schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Revitalisierung der
größten Industriebrache in der Kreisstadt Groß-Gerau.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Südzuckergelände“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des mittlerweile
aufgegebenen Industriestandortes der Firma Südzucker AG geschaffen werden
(Innenentwicklung, Konversion). Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung im
Einzelnen:
Im Teilbereich 1: „Ehemaliges Südzuckergelände“
-
-
Stärkung Groß-Geraus als Wirtschaftsstandort entsprechend seiner
Bedeutung als Mittelzentrum im Verflechtungsraum Rhein/Main,
Aufbereitung und Neuerschließung ehemals gewerblich genutzter Flächen,
Ausweisung von Gewerbegebieten (GE) in verkehrsgünstiger Lage,
Ertüchtigung der äußeren Erschließung des Geländes,
Abrundung der innenstadtnahen Wohnquartiere an der Fabrikstraße und der
Kirchgartenstraße, Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
Erhalt und Vernetzung bestehender Grünflächen und Wegebeziehungen,
Ausbau des Angebotes an Naherholungsflächen, Schaffung einer Pufferzone
zwischen Gewerbe und Wohnen, Schall- und Sichtschutz durch
Geländemodellierung und Bepflanzung,
Berücksichtigung planungsrelevanter Tierarten.
Im Teilbereich 2: „Zuckerteiche“
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-
3.
Renaturierung und ökologische Aufwertung eines Teilabschnittes des
Mühlbachs und der mittlerweile verlandenden Sedimentationsteiche als
Beitrag zur Erhaltung des europäischen Vogelschutzgebietes „Hessische
Altneckarschlingen“,
Berücksichtigung planungsrelevanter Tierarten.
Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP)
Mittlerweile konnte die parallel betriebene Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes (RegFNP) abgeschlossen werden. Die sog. „1. Änderung
des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die
Stadt Groß-Gerau“ wurde durch Bekanntmachung im Staatsanzeiger am
25.08.2014 rechtswirksam. Der Bebauungsplan „Südzuckergelände“ ist damit
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem RegFNP entwickelt.
4.
Auswirkungen auf bestehende Bebauungspläne
Soweit sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südzuckergelände“ mit
den Geltungsbereichen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Fabrikstraße“ und
„Im Schachen“ überschneidet, werden die Inhalte der genannten Pläne in den
betroffenen Bereichen durch den neuen Bebauungsplan verdrängt.
5.
Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen
Auslegung im Februar/März 2014 sowie während der erneuten öffentlichen
Auslegung im Oktober 2014 eingegangen sind.
Vor Fassung des Satzungsbeschlusses ist über die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
entscheiden [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB].
Hierzu
verweisen
wir
auf
die
anliegende
Zusammenstellung
(Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen).
6.
Ergänzende Regelungen
6.1
Städtebaulicher Vertrag
Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes schließt die Stadt Groß-Gerau
einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Investor, der Nextparx
GGSZ GmbH & Co.KG mit Sitz in Dreieich (siehe Anlage 5). Der Vertrag enthält
u.a. Regelungen über die Übertragung der Erschließungsaufgaben, die
Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie zu
Folgemaßnahmen
im Bereich
der sozialen
Infrastruktur und
der
Verkehrsinfrastruktur.
Der Vertrag regelt darüberhinaus auch Fragen des Verkehrslärmschutzes
(Lärmsanierung entlang des Nordrings, Reflexion von Bahnlärm nördlich der
Bahnlinie), enthält allgemeine Vorgaben für den Städtebau und formuliert
Rahmenbedingungen
für
die
notwendigen
Grundstücksregelungen
(Eigentumsübertragung, dingliche Belastungen).
6.2
Selbstbindungsbeschlüsse der Stadt Groß-Gerau
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Angesichts der besonderen Sensibilität der beiden Belange „Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse“ (Lärmschutz) und „Verkehr“ (Leistungsfähigkeit der
Verkehrsinfrastruktur) ist es für die sachgerechte Abwägung erforderlich, zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere zur
Bewältigung etwaiger Immissions- und Verkehrskonflikte) einzelne Bausteine aus
dem integrierten Lärmschutz- und dem Verkehrskonzept durch besondere
Beschlussfassung hervorzuheben und sich diesbezüglich eine Selbstbindung
aufzuerlegen. Eine entsprechende Selbstbindung in den genannten
Zusammenhängen wird zur optimalen Konfliktbewältigung über den
Bebauungsplan „Südzuckergelände“ hinaus als wichtig erachtet.
Die Stadt Groß-Gerau flankiert daher die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung
durch zwei sog. „Selbstbindungsbeschlüsse“ der Stadtverordnetenversammlung
zur (a) Umsetzung der Lärmsanierung entlang des Nordrings und in den
Wohnquartieren nördlich der Bahn sowie zur (b) Schaffung der
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
und
zum
Bau
der
neuen
Erschließungsstraße „Anbindung Schachen-Nord“ nach Maßgabe des
Städtebaulichen Vertrages.
zu a) Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich gezeigt, dass es zu sog.
„Lärmfernwirkungen“ im Straßennetz oder durch Reflektionen kommen kann. Die
Stadt bietet hier einzelnen Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern bei
Überschreitung
bestimmter
Schall-Beurteilungspegel
eine
anteilige
Kostenübernahme für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen an. Die
Firma Nextparx erstattet der Stadt Groß-Gerau den nachgewiesenen Aufwand bis
zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro (Nordring) bzw. 50.000 Euro
(Nordendstraße, Georgenstraße).
Die Stadt gewährleistet auf diese Weise, dass sie selbst den betroffenen
Anwohnern als Ansprechpartner zur Verfügung steht und den Umsetzungsprozess
steuern kann. Auf die §§ 13 und 14 des als Anlage 5 anliegenden Städtebaulichen
Vertrages wird verwiesen.
zu b) Die Stadt beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Im Schachen“
aus dem Jahre 1973, um zur Ertüchtigung des Verkehrsnetzes im Nordwesten des
Gewerbegebietes eine zweite Anbindung der Hans-Böckler-Straße an die
Landesstraße L 3094 zu schaffen. Diese Ertüchtigung dient auch den künftigen
Entwicklungen auf dem ehemaligen Südzuckergelände.
Die Firma Nextparx wird dazu eine ca. 1.200 m² große Teilfläche aus einem
derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück zur Verfügung stellen. Die Stadt GroßGerau wird die erforderlichen Mittel in den Folgejahren bereitstellen. Auf § 8 des
als Anlage 5 anliegenden Städtebaulichen Vertrages wird verwiesen.
Die Stadt Groß-Gerau unterstreicht auf diese Weise die herausragende Bedeutung
der beiden Sachverhalte für die Abwägung der durch den Bebauungsplan
„Südzuckergelände“ betroffenen Belange und bringt ihre Entschlossenheit zum
Ausdruck, die geplanten Maßnahmen zügig umzusetzen und ausreichende
Finanzmittel dafür bereitzuhalten (Planungssicherheit).
Beratung:
Bürgermeister Stefan Sauer berichtet über den Verlauf des Projektes, bedankt sich bei
allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Stadtverordneter Joachim Hartmann bedankt sich bei allen Beteiligten und lässt den
Beratungsumfang Revue passieren. Für die CDU-Fraktion teilt Stadtverordneter
Hartmann mit, dass seine Fraktion dem Tagesordnungspunkt 6.1 im vollen Umfang
zustimmen wird. Die Anträge der SPD zur Änderungen des B-Plans werden von der CDU
komplett abgelehnt.
Stadtverordnete Dr. Renate Wahrig-Burfeind fasst das Projekt aus Sicht der GRÜNEFraktion zusammen und bedankt sich bei allen Beteiligten. Sie teilt mit, dass die GRÜNEFraktion dem Bebauungsplan zustimmen wird.
Der Stadtverordnete Lebrecht Viebahn teilt seine Befürwortung mit und bittet um
Einbindung seiner Person in Funktion als Mitglied des Denkmalbeirats.
Stadtverordneter Jürgen Martin fasst die Problematiken der Bebauung des ehemaligen
Südzuckergeländes zusammen. Er teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese dem
vorliegenden Bebauungsplan zustimmen wird.
Stadtverordneter Karl-Heinz Wamser bedankt sich für die gute und umfangreiche Planung
und teilt mit, dass die KOMBI-Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen wird.
Von der SPD-Fraktion liegt folgender Änderungsantrag vor:
Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages ist wie folgt zu ergänzen:
(Antrag 1.1)
Energieeffiziente und nachhaltige Energieversorgung
Die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen oder
zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme
oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung zur
Versorgung des Erschließungsgebiets wird vereinbart.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
33
30
30
8
21
1
(Antrag 1.2)
Wohnraumversorgung
Die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen
Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen
Bevölkerung ist durch einen 15%igen Anteil von mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohneinheiten bezogen auf die Gesamtzahl der zu
errichtenden Wohnungen (155 WE, damit 23 WE der besonderen
Wohnraumversorgung) sicher zu stellen.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Seite 10 von 22
33
30
30
8
21
1
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
(Antrag 1.3)
Städtebauliche Maßnahmen
Der Betrag von EUR 300.000 wird fällig, sofern die erschließungsbedingten
Maßnahmen a) Nordringertüchtigung gem. Gutachten aus 2010 sowie b)
Knotenausbau Nordring/L-3094 abgeschlossen und für den Verkehr freigegeben
wurden
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
33
30
30
8
22
(Antrag 1.4)
Externes Qualitätsmonitoring
Die Vorhabenträgerin beteiligt sich zu 33,3% an den Kosten eines zwischen die
Vertragspartnern einvernehmlich zu vereinbarenden externen Qualitätsmonitoring
durch ein Fachbüro, um zu gewährleisten, dass die in die Unterhaltungslast der
Stadt Groß-Gerau übergehende Bau- und Erschließungsmaßnahmen mängelfrei
und standardgemäß übernommen werden können und keine unnötigen künftigen
Mehraufwände entstehen.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
33
30
30
8
22
SPD-Antrag zum Bebauungsplan „Südzuckergelände“
Auf dem gesamten Erschließungsgelände werden die Produktion und der
Transport von Gefahrstoffen der Kategorien bzw. Gefahrenbezeichnung
E/explosionsgefährlich (TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure), F+/hochentzündlich
(Wasserstoff, Benzin, Ethin, Diethylether) und T+/sehr giftig (Thallium,
Quecksilber) ausgeschlossen.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
33
30
30
8
22
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den am 21.11.2014 zwischen
der Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG mit Sitz in
Dreieich geschlossenen Städtebaulichen Vertrag.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Seite 11 von 22
33
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
2.
30
30
28
2
Zur Umsetzung der Bauleitplanung „Südzuckergelände“ sowie zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung
a) die Umsetzung des sich aus § 13 des am 21.11.2014 zwischen der
Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG
geschlossenen
und
mit
heutigem
Beschluss
genehmigten
Städtebaulichen Vertrages ergebenden Konzeptes zur „Lärmsanierung
Nordring“,
b) die Umsetzung des sich aus § 14 des am 21.11.2014 zwischen der
Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG
geschlossenen
und
mit
heutigem
Beschluss
genehmigten
Städtebaulichen Vertrages ergebenden Konzeptes zur „Lärmsanierung
Nordendstraße/Georgenstraße“ (Selbstbindungsbeschluss).
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, die unter lit. a)
und b) genannten Maßnahmen umzusetzen und haushaltstechnisch für die
folgenden Jahre einzuplanen und somit finanziell abzusichern.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
3.
Die Stadtverordnetenversammlung verpflichtet sich, im Jahr 2015 einen
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Im
Schachen“ aus dem Jahre 1973 zu fassen und das Verfahren zur Änderung
des Bebauungsplanes durchzuführen, um im
Nordwesten des
Gewerbegebietes eine zweite Anbindung der Hans-Böckler-Straße an die
Landesstraße L 3094 zu schaffen (Selbstbindungsbeschluss).
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
4.
33
30
30
28
2
33
30
30
28
2
Über die während der beiden Beteiligungsverfahren
-
erste öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und TÖB vom
24.02.2014 bis 24.03.2014
-
erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und TÖB
vom 06.10.2014 bis zum 20.10.2014
Seite 12 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den bei Beschlussfassung
vorliegenden Beschlussvorlagen vom 4. November 2014 entschieden.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
5.
33
30
30
28
2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Bezugnahme und
Billigung der Begründung zum Bebauungsplan „Südzuckergelände“ in der
Fassung vom 4. November 2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den
Bebauungsplan „Südzuckergelände mit seinen zwei Teilbereichen
„Ehemaliges Südzuckergelände“ und „Zuckerteiche“ in der Fassung des bei
Beschlussfassung vorliegenden Entwurfs, der vom 06.10.2014 bis
einschließlich
20.10.2014
Gegenstand
der
erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange war und seitdem materiell nicht
mehr geändert wurde, als Satzung. Die bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung als Satzung
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage 1), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Anlage 1: Übersichtsplan
„Südzuckergelände“
zum
33
30
30
28
2
Geltungsbereich
Teilbereich 1: „Ehemaliges Südzuckergelände“ (M ca. 1 : 7000)
Seite 13 von 22
des
Bebauungsplanes
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Teilbereich 2: „Zuckerteiche“ (M ca. 1 : 7000)
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Seite 14 von 22
33
30
30
28
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Nein-Stimmen
2
Tagesordnungspunkt 6.2
Bebauungsplan „Friedhof Waldstraße – 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Sach- und Rechtslage:
1.
Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit
Im Dezember 2013 ging der neu errichtete Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr
Groß-Gerau am Nordring 45 in Betrieb. Seitdem steht der ehemalige
„Feuerwehrhauptstützpunkt“ an der St.-Florian-Straße 2 aus dem Jahre 1975 leer.
Die Stadt Groß-Gerau beabsichtigt das Grundstück zu verkaufen und einer
gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Angesichts der geringen Reserveflächen in den Gewerbegebieten der Kreisstadt
Groß-Gerau ist es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, diese innenstadtnahe,
vollständig
erschlossene
und
gewerblich
vorgeprägte
Fläche
für
Gewerbeansiedlungen bereitzustellen. Eine alternative Wohnnutzung scheidet
nicht zuletzt aufgrund der Lärm-Vorbelastung und der zu erwartenden Konflikte mit
den angrenzenden Betrieben aus.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan der geplanten Umnutzung entgegensteht
und auch im Wege der Befreiung keine Abhilfe geschaffen werden kann
(Grundzüge der Planung), muss der Bebauungsplan geändert werden. Die
Änderung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich (§ 1 Abs.3
BauGB).
2.
Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan (RegFNP)
Geltungsbereich
Der ca. 0,75 ha große Geltungsbereich (siehe Anlage 1) umfasst das
Betriebsgelände des ehemaligen Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau
zwischen dem Nordring, der St. Florian Straße und der Nordendstraße.
Bestand
Die Anlage besteht aus einem zweigeschossigen Verwaltungsgebäude (zzgl.
Staffelgeschoss) mit zwei Betriebswohnungen, einer großen Fahrzeughalle, drei
kleineren Lager-/Gerätehallen und dem ca. 25 m hohen Schlauchturm. Das
Gebäude nimmt etwa ein Viertel des Betriebsgeländes ein. Die Freiflächen sind
überwiegend befestigt, lediglich an den Rändern des Betriebsgeländes und am
Fuße einzelner Gebäude wurden kleinere Grünflächen angelegt (Hecken,
Bodendecker, Rasen), in denen auch einzelne größere Laubbäume wachsen.
Das Grundstück grenzt im Norden und Süden an untergeordnete
Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zone, Fahrbahnbreiten ca. 6,5 - 7,0 m,
einseitiger Gehweg, z.T. Einbahnstraße), an der östlichen Grundstücksgrenze
schließt sich der stark befahrene Nordring an. Die Hauptzufahrt zum Gelände
befindet sich an der St.-Florian-Straße im Norden.
Seite 15 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
In der unmittelbaren Umgebung dominieren gewerbliche Nutzungen (Gewerbepark
Alte Brauerei, KFZ-Werkstätten, Garten- und Landschaftsbau, Zahnarzt,
Dienstleister etc.). Nennenswerte Wohnbebauung befindet sich im Süden jenseits
der Nordendstraße (§ 34 BauGB) und im Nachbargrundstück Nordendstraße 1 (im
Gewerbegebiet).
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Friedhof
Waldstraße“ aus dem Jahre 1975, der hier eine Fläche für Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“ festsetzt. Die Bauflächen östlich,
westlich und nördlich des Grundstückes sind als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO
1968 festgesetzt (GE, II, GRZ = 0,8, GFZ = 1,6). Ausnahmsweise dürfen in den
Gewerbegebieten auch bis zu drei (Betriebs-) Wohnungen zugelassen werden
(max. 10 % Anteil an der Grundstücksfläche).
Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan
Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt das Plangebiet als
„Gewerbliche Baufläche - geplant“ dar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des
RegFNP war die bevorstehende Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes bereits
bekannt und konnte entsprechend berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan wird
ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013 festsetzen und ist somit als aus dem
RegFNP entwickelt anzusehen.
Das Plangebiet liegt darüberhinaus im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den
Flughafen FrankfurtMain. Hier ist gemäß Ziel Z3.4.4-1 des RegFNP „die
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der
Bauleitplanung nicht zulässig“. Ausgenommen von dieser restriktiven Regelung
sind lediglich „Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städtebauliche
Umstrukturierungsmaßnahmen“. Da im Plangebiet gewerbliche Nutzungen
vorgesehen sind, bestehende Wohnungen lediglich in ihrem Bestand gesichert
werden und es sich um eine innerstädtische Revitalisierung handelt, stehen die
o.g. Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Planungsabsicht nicht
entgegen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ soll eine
geordnete Nachnutzung für den mittlerweile aufgegebenen Standort des
Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau an der St.-Florian-Straße ermöglicht
werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
-
-
-
Innenentwicklung, Nachnutzung eines vollständig erschlossenen, gewerblich
vorgeprägten und durch Verkehrslärm vorbelasteten Grundstücks,
Revitalisierung einer leerstehenden kommunalen Infrastruktureinrichtung,
Verhinderung einer Gewerbebrache,
Sicherung
und
Weiterentwicklung
des
Arbeitsund
Ausbildungsplatzangebotes in der Kreisstadt Groß-Gerau,
Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013, erweiterter Bestandsschutz für die
beiden
vorhandenen
Wohnungen,
genereller
Ausschluss
von
zentrenrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen,
Aufweitung des öffentlichen Straßenraums am Nordring zugunsten der
Ertüchtigung des benachbarten Römerkreisels.
Seite 16 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
4.
Verfahren
Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2
BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB
anzuwenden
(„Bebauungspläne
der
Innenentwicklung“).
Die
Voraussetzungen des § 13a BauGB liegen vor, da es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt („Wiedernutzbarmachung von Flächen“), die zu
versiegelnde Fläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung
nach
dem
Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig ist und negative
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zu befürchten sind.
5.
Priorität und Termine
Priorität 1 (von 1 bis 3),
Aufstellungsbeschluss geplant am 25.11.2014,
Erarbeitung der Planunterlagen voraussichtlich bis Ende Februar 2015,
Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB,
Offenlage voraussichtlich im April 2015.
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung
Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß der Anlage 1 - die
Bestandteil des Beschlusses ist – festgelegt.
3.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ soll eine
geordnete Nachnutzung für den mittlerweile aufgegebenen Standort des
Feuerwehrhauptstützpunktes
Groß-Gerau
an
der
St-Florian-Straße
ermöglicht werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
-
-
-
der
2.
Innenentwicklung, Nachnutzung eines vollständig erschlossenen,
gewerblich vorgeprägten und durch Verkehrslärm vorbelasteten
Grundstücks, Revitalisierung einer leerstehenden kommunalen
Infrastruktureinrichtung, Verhinderung einer Gewerbebrache,
Sicherung
und
Weiterentwicklung
des
Arbeitsund
Ausbildungsplatzangebotes in der Kreisstadt Groß-Gerau,
Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013, erweiterter Bestandsschutz für
die beiden vorhandenen Wohnungen, genereller Ausschluss von
zentrenrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen,
Aufweitung des öffentlichen Straßenraums am Nordring zugunsten der
Ertüchtigung des benachbarten Römerkreisels.
Anlage 1 – Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof
Waldstraße“
Seite 17 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
511/2
Römerkreisel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ausschließlich das Betriebsgelände
des ehemaligen Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau, St.-Florian-Straße 2,
Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Fl.St.Nr. 511/2 (Grundstücksgröße: 7.336 m²).
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
33
30
30
30
Tagesordnungspunkt 7.
Erlass Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2018
Schreiben der Kommunalaufsicht „Steuerhebesätze“
Sach- und Rechtslage:
1. Mit Datum vom 29. Oktober 2014 hat das Hessische Ministerium des Innern und für
Sport den o.g. Erlass veröffentlicht. Dieser ist insbesondere im Teil II für die
Haushaltsberatungen von Bedeutung, da aufsichtsrechtliche Vorgaben für das
Haushaltsgenehmigungsverfahren 2015 enthalten sind. Grundsätzlich wird ein
Haushaltsausgleich bis spätestens zum Haushaltsjahr 2017 verlangt.
Seite 18 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
2. Die Kommunalaufsicht weist darauf hin, dass ein Haushalt nur genehmigungsfähig ist,
wenn der Hebesatz der Grundsteuer B mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt
(für Groß-Gerau 431) liegt.
Bei der Anpassung der Grundsteuer B muss berücksichtigt werden, dass durch die
einzelnen Erhöhungen hessenweit der Durchschnitt erheblich steigen wird und sich in
Folgejahren auch auf Groß-Gerau wieder auswirkt. Das kann schon das Hausjahr 2016
betreffen.
Der komplette Erlass und das Schreiben der Kommunalaufsicht sind als Anlage beigefügt.
Beratung:
Stadtverordneter Martin teilt mit, dass seiner Fraktion transparentere Informationen zum
kommunalen Finanzausgleich fehlen um den Haushalt 2015 in Gänze zu beraten.
Beschluss:
Die Stadtverordneten nehmen den Erlass zur Kommunalen Finanzplanung und
Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2018 und das Schreiben der
Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 8.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
(Hebesatzung)
Sach- und Rechtslage:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zuletzt im Haushaltsjahr 2014 auf 350 Punkte
festgesetzt. Die Haushalte der Kreisstadt Groß-Gerau sind seit dem Nachtrag 2009
defizitär. Einzig das Jahr 2010 konnte durch Einmaleffekte bei der Gewerbesteuer positiv
abschließen. Nach § 92 Abs. 4 HGO sind die Gemeinden angehalten einen
Haushaltausgleich herbei zu führen. Nach der Fortschreibung
Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Groß-Gerau und in der Mittelfristigen
Ergebnisplanung ist der Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 vorgesehen.
Nach § 93 Abs. 2 HGO hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst
Einnahmen aus Entgelten für Ihre Leistungen, d.h. aus Gebühren und Beiträgen, zu
erheben. Im Rahmen der Gebühren- und Beitragserhebung hat die Kreisstadt GroßGerau ihre Einnahmemöglichkeiten nach ihrem Ermessen ausgeschöpft. Eine
Straßenbeitragssatzung gibt es beispielweise schon seit den 1970er Jahren.
Ertragsanpassungen wurden bei der Musikschule, der Kinderbetreuung und bei den
Friedhofs- und Bestattungsgebühren vorgenommen.
Allein durch Kürzungen, wie in den vergangen Jahren in den
Haushaltssicherungskonzepten beschrieben, lässt sich jedoch ein Haushaltsausgleich im
Ergebnishaushalt nicht erreichen. Hierzu bedarf es vielmehr auch einer Anhebung der
Steuern, insbesondere im Bereich der Grundsteuer B.
Wie immer wieder in der Öffentlichkeit herausgestellt wird, liegt Hessen hinsichtlich der
Hebesätze bei der Grundsteuer B bundesweit deutlich hinter anderen Bundesländern
zurück.
Auch der Hessische Innenminister, Peter Beuth, macht immer wieder deutlich, dass in
Hessen bundesweit die niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer B erhoben werden.
Dies bedeute, dass hessische Kommunen im Bundesvergleich auf Einnahmen verzichten.
In solchen Fällen, so Beuth, müsse die Kommunalaufsicht „schon mal den Finger in die
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Wunde legen und ein Nachziehen bei den Steuerhebesätzen anmahnen, wenn die
Gemeinden anders den Haushaltsausgleich nicht erreichen können“.
Zuletzt hat auch die Kommunalaufsicht in ihrer Genehmigung zum Haushalt 2014
hingewiesen, dass konsolidierungspflichtige Kommunen bei der Grundsteuer B noch ein
erhebliches Potenzial zur Hebung der Erträge hätten.
Die Anpassung der Hebesatzsatzung ist daher notwendig, um die Einnahmen an den
Finanzbedarf anzupassen und finanziell handlungsfähig zu bleiben.
Die Grundsteuer B wird gemäß neuer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts
auf 450 % angehoben. Die anderen Hebesätze bleiben unverändert.
In seiner Sitzung vom 16.10.2014 stimmt der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau der
Änderung der beiliegenden Hebesatzsatzung zum 01.01.2015 zu und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung entsprechende Beschlussfassung.
Beratung:
Bürgermeister Sauer geht auf die Ausführungen des Landes Hessens zur Anpassung der
Hebesätze ein.
Stadtverordneter Martin signalisiert die Ablehnung der Vorlage durch die SPD-Fraktion.
Er bittet, bis zur Verabschiedung des Haushalts 2015 zurückzustellen.
Stadtverordneter Hartmann weist auf die Forderungen des Landes hin. Die CDU-Fraktion
weist auf die Notwendigkeit eines positiven Beschlusses hin, um eine langfristige
Kostendeckung zu erreichen.
Stadtverordneter Wamser teilt mit, dass die KOMBI-Fraktion die Erhöhung ablehnen wird.
Stadtverordneter Willms teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion die Meinung des
Bürgermeisters teilt und signalisiert Zustimmung.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau stimmt der
beiliegenden Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2015 zu.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
33
30
30
17
13
Tagesordnungspunkt 9.
Beratung und Verabschiedung der Waldwirtschaftspläne
für das Waldwirtschaftsjahr 2015
Die Vorlage wurde zurückgezogen.
Tagesordnungspunkt 10.
Berichtswesen der Stadtverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau an die
Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2014
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Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
Sach- und Rechtslage:
Mit der Einführung der Doppik ist eine Berichtpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Der II.
Bericht der Stadtverwaltung über das Jahr 2014 mit Stand 30.09.2014 ist beigefügt.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den II. Bericht des Haushaltsjahres 2014
zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 11
Haushalt
Tagesordnungspunkt 11.1
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
Lesung der Anträge
Tagesordnungspunkt 11.2
Investitionsprogramm für das Haushaltjahr 2015 – Lesung der Anträge
Tagesordnungspunkt 11.3
Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 – Lesung der Anträge
Tagesordnungspunkt 11.4
Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Groß-Gerau – Lesung der Anträge
Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam aufgerufen. Die vorliegenden Anträge
werden Seite für Seite durchgegangen und gegenseitige Fragen wurden durch die
Fraktionen beantwortet.
Offenen Fragen aus der Stadtverordnetenversammlung vom 04. November 2014:
Der Amtsleiter Jandewerth nimmt zu den Anfragen aus dem Bereich „Personalkosten“
Stellung.
Dezernent Landau beantwortet die Anfrage aus dem Bereich „Kontrolle des ruhenden
Verkehres und Geschwindigkeitsmessungen“.
Herr Delp beantwortet die Anfrage in Sachen „Neuanpflanzungen Platanen auf dem
Marktplatz“.
Es erfolgen keine weiteren Rückfragen aus der Stadtverordnetenversammlung zu den
vorgetragenen Punkten.
Tagesordnungspunkt 13.
Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Groß-Gerau I
Sach- und Rechtslage:
Der stellv. Ortsgerichtsvorsteher von Groß-Gerau, Herr Karl Traiser, ist am 07.06.2014
verstorben. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 06.11.14, Herr Gerd Fach zum stellv.
Ortsgerichtsvorsteher und Herr Lothar Dewald zum Ortsgerichtsschöffen zur Wahl
Seite 21 von 22
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014
vorgeschlagen und bittet die Stadtverordnetenversammlung um entsprechende
Beschlussfassung.
Da der bisherige Ortsgerichtsschöffe Fach zum Stellvertreter bestellt werden soll, ist ein
weiteres Ortsgerichtsmitglied zu wählen, um die nach § 4 OGG erforderliche Anzahl von 5
Personen zu erreichen.
Gemäß § 7 OGG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit mehr als der Hälfte ihrer
gesetzlichen Zahl eine geeignete Person (§ 8 OGG).
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim, oder wenn niemand widerspricht durch
Zuruf oder Handaufheben.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden anschließend vom Direktor des Amtsgerichts GroßGerau auf die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Über die Ernennung der Ortsgerichtsmitglieder und die persönlichen Voraussetzungen für
die Ernennung, legen wir einen Auszug der §§ 7 und 8 des Ortsgerichtsgesetzes bei.
Beschluss:
Da niemand widerspricht lässt Stadtverordnetenvorsteher Wieser per Akklamation
abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau wählt Herr Gerd
Fach, geb. am 08.01.1938, Am Hammelsberg 8a, Groß-Gerau zum stellv.
Ortsgerichtsvorsteher von Groß-Gerau I und Herr Lothar Dewald, geb. am
22.02.1950, Otto-Wels-Str. 15, Groß-Gerau, zum Ortsgerichtsschöffen von GroßGerau I.
Gesamtabstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen
33
30
30
30
Tagesordnungspunkt 14
Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
Tagesordnungspunkt 15
Anfragen
Stadtverordneter Wamser fragt an, ob auf die Straßenbeitragsbescheide für die
„Nordendstraße“ Widersprüche eingegangen sind und ob diese berechtigt sind.
Tagesordnungspunkt 16
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Christian Wieser
Stadtverordnetenvorsteher
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Ute Hausmann
Schriftführung