Protokoll Stadtverordnetenversammlung - Groß
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Protokoll Stadtverordnetenversammlung - Groß
Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 NIEDERSCHRIFT Körperschaft: Gremium: Sitzung am: Sitzungsort: Sitzungsbeginn: Kreisstadt Groß-Gerau Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 25. November 2014 Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12 , 64521 Groß-Gerau, gr. Saal 19.00 Uhr Sitzungsende: 22:05 Uhr Die Sitzung setzt sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin vermerkt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 6. 6.1 6.2 7. 8. 9. 10. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung Bericht des Bürgermeisters Grundstücksangelegenheiten Grundstückstausch/Grundstücksverkauf Auf Esch III Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374, Am Kastell, Tausch ca. 2.020 m², Verkauf ca. 789 m² Nr. 372, An der Römerbrücke, Tausch ca. 245 m², Verkauf 92 m² Grundstücksverkäufe Auf Esch III - Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7 Nr. 374/3, Am Kastell, ca. 1.558 m² Nr. 375/1, Am Kastell, ca. 1.985 m“ Nr. 376/1, An der Römerbrücke, ca. 3.175 m² Grundstücksverkauf Feuerwehrhauptstützpunkt, Sankt-Florian-Straße 2, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/1, Größe rund 7.000 m² Bauleitplanung der Kreisstadt Groß-Gerau Bebauungsplan „Südzuckergelände“ - Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag - Selbstbindungsbeschluss „Lärmsanierung Nordring“ und Lärmsanierung Nordendstraße/Georgenstraße“ - Selbstbindungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren „Änderung des Bebauungsplanes „Im Schachen“ - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB - Satzung über die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO) Bebauungsplan „Friedhof Waldstraße – 2. Änderung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) Erlass Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2018 Schreiben der Kommunalaufsicht „Steuerhebesätze“ Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) Beratung und Verabschiedung der Waldwirtschaftspläne für das Waldwirtschaftsjahr 2015 - zurückgezogen Berichtswesen der Stadtverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau an die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2014 Seite 1 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 11. 11.1 11.2 11.3 11.4 12. 13. 14. 15. Haushalt Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 Lesung der Anträge Investitionsprogramm für das Haushaltjahr 2015 – Lesung der Anträge Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 – Lesung der Anträge Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Groß-Gerau – Lesung der Anträge Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Groß-Gerau I Anträge Anfragen Mitteilungen Tagesordnungspunkt 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Stadtverordnetenvorsteher Wieser eröffnet die Sitzung und stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Ladung fest. Tagesordnungspunkt 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Stadtverordnetenvorsteher Wieser stellt Beschlussfähigkeit fest. Stadtverordnetenvorsteher Wieser teilt mit, dass der Stadtverordnete Gölzenleuchter der Partei „Die LINKE“ beigetreten ist. Die Vorlage für den Tagesordnungspunkt 9 „Beratung und Verabschiedung der Waldwirtschaftspläne für das Waldwirtschaftsjahr 2015“ wird zurückgezogen. Tagesordnungspunkt 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung Dem Protokoll vom 04.11.2014 wird unverändert einstimmig zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4. Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister Sauer geht in seinem Bericht auf folgende Punkte ein: - Haushalt 2014 - positive Prognose. Römerkreisel – Verkehrsfluss trotz Kanalreinigung und Umbauvorbereitung gut. Weihnachtsbeleuchtung – Neue Lösung für den Marktplatz (Weihnachtskranz statt Weihnachtsbaum) vorgestellt. Zur Kostenreduzierung stehen Verhandlung mit GGV und Überlandwerk an. Tagesordnungspunkt 5. Grundstücksangelegenheiten Tagesordnungspunkt 5.1 Grundstückstausch/Grundstücksverkauf Auf Esch III Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374, Am Kastell, Tausch ca. 2.020 m², Verkauf ca. 789 m² Nr. 372, An der Römerbrücke, Tausch ca. 245 m², Verkauf 92 m² Sach- und Rechtslage: Seite 2 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Das Verfahren 10. Änderung Bebauungsplan „Auf Esch III“ steht kurz vor der endgültigen Rechtskraft. An die gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien in Abstimmung mit den Investoren zu den Bauvorhaben Nahversorger, Seniorenwohn- und Pflegeheim und Wohnbebauung wird erinnert. Zurzeit läuft das erforderliche Bodenordnungsverfahren, Anlage 1 alter Bestand, Anlage 2 geplanter Bestand. Für die anstehende Eigentumsübertragung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zwingend notwendig. Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesem Grundstückgeschäft befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung: Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Den flächengleichen Tausch des Grundstücks Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 376, An der Römerbrücke, ca. 2.020 m², nicht städtisches Grundstück, in das städtische Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374, Am Kastell, wertgleich. 2. Den Verkauf der Mehrzuteilung aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374, Am Kastell, von ca. 789 m² an den Investor zum Preis von 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge zur Umsetzung der geplanten Wohnbebauung. 3. Den Tausch von ca. 245 m² zwischen den nicht städtischen Grundstücken Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 377, und 378, An der Römerbrücke und den Verkauf der Mehrzuteilung an dieser Stelle von ca. 92 m² aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 372, „Straßen-verkehrsfläche“ zur Umsetzung der geplanten Privaten Verkehrsfläche an den Investor zum Preis von 320,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge. Die Abwicklung / Übertragung erfolgt mit / an Weppler Bauträger GmbH, Untergasse 74, 65468 Trebur. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen 33 30 30 30 Tagesordnungspunkt 5.2 Grundstücksverkäufe Auf Esch III Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7 Nr. 374/3, Am Kastell, ca. 1.558 m² Nr. 375/1, Am Kastell, ca. 1.985 m“ Nr. 376/1, An der Römerbrücke, ca. 3.175 m² Sach- und Rechtslage: Das Verfahren 10. Änderung Bebauungsplan „Auf Esch III“ steht kurz vor der endgültigen Rechtskraft. An die gefassten Beschlüsse der städtischen Gremien in Abstimmung mit den Investoren zu den Bauvorhaben Nahversorger, Seniorenwohn- und Pflegeheim und Wohnbebauung wird erinnert. Zurzeit läuft das erforderliche Bodenordnungsverfahren, Anlage 1 alter Bestand, Anlage 2 neuer Bestand. Die Investorengruppe Wildenborch hat nun der Verwaltung die betreffenden Gesellschaften für die Grundstücksgeschäfte mitgeteilt. Für die anstehende Seite 3 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Eigentumsüber-tragung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage des Ergebnisses der Bodenordnung zwingend notwendig. Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesen Grundstückgeschäften befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung: Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 4. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 374/1, Am Kastell, ca. 1.558 m² an Wildenborch Pflege- und Versorgungszentren GmbH, Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau. Der Kaufpreis beträgt 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge. 5. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 375/1, Am Kastell, ca. 1.985 m² an Wildenborch Pflegezentren 1. GmbH & Co KG, Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau. Der Kaufpreis beträgt 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge. 6. Den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 7, Nr. 376/1, An der Römerbrücke, ca. 3.175 m² an Wildenborch Seniorenwohnen GmbH, Uedemer Straße 102, 47551 Bedburg-Hau und Partner. Der Kaufpreis beträgt 280,00 €/m² einschl. der öffentlich rechtlichen Beiträge. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen 33 30 30 30 Tagesordnungspunkt 5.3 Grundstücksverkauf Feuerwehrhauptstützpunkt Sankt-Florian-Straße 2, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/1, Größe rund 7.000 m² Sach- und Rechtslage: Der Feuerwehrstützpunkt, Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau steht gemäß Beschlussfassung städtischer Gremien zum Verkauf. Ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters weist für das Objekt für den Stichtag 30.09.2014 einen derzeitigen Verkehrswert von 1.233.000,00 € aus. Auf Basis rechtlicher Vorgaben wurde für das Bieterverfahren in den amtlichen Bekannt-machungen der Kreisstadt Groß-Gerau am 16.10.2014 und auf der Internetseite der Kreisstadt Groß-Gerau, vom 16.10.2014 bis 11.11.2014, die Öffentlichkeit hergestellt. Interessierte Bieter konnten für die Liegenschaft ein Kaufangebot mit aussagefähigem Nutzungskonzept, dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie ihren Referenzobjekten vorlegen. Bei dem dokumentierten Eröffnungstermin am 11.11.2014 lag ein Angebot im Sinne des betriebenen Verfahrens mit den gewünschten und nachgewiesenen Aussagen vor. Die Monet Objektgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 74, 64521 Groß-Gerau bietet für den Erwerb der städtischen Liegenschaft Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau einen Kaufpreis von 1.200.000 €. In diesem Preis ist der Verbleib der erforderlichen und noch zu vermessenden Fläche für den Nordring von ca. 236 m² zum Ausbau des Römerkreisels im städtischen Eigentum schon berücksichtigt. Seite 4 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2014 mit diesem Grundstücksgeschäft befasst und empfiehlt die folgende Beschlussfassung: Grundstücksverkauf Feuerwehrstützpunkt, Stankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau, Grundstück Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Flurstück 511/2, Größe rund 7.000 m² Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Nr. 511/2, Gebäude- und Freifläche Größe ca. 7.336 m², Sankt-Florian-Straße 2, Groß-Gerau zum Preis von 1.200.000 € an Monet Objektgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 74, 64521 Groß-Gerau. Notarkosten und Eintragungskosten trägt die Käuferin. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen 33 30 30 30 Tagesordnungspunkt 6. Bauleitplanung der Kreisstadt Groß-Gerau Tagesordnungspunkt 6.1. Bebauungsplan „Südzuckergelände“ • Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag • Selbstbindungsbeschluss „Lärmsanierung Nordring“ und Lärmsanierung Nordendstraße/Georgenstraße“ • Selbstbindungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren „Änderung des Bebauungsplanes „Im Schachen“ • Abwägungsbeschluss • Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB • Satzung über die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB inVerbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO) Sach- und Rechtslage: 1. Bisheriges Aufstellungsverfahren Mai 2013: Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung Nach einer umfangreichen Grundlagensammlung durch eine interdisziplinäre Planungsgruppe hatte die Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai 2013 das Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet [§ 2 BauGB]. Die Ergebnisse der Grundlagensammlung und erste städtebauliche Konzeptionen wurden in einer anschaulichen Broschüre zusammengefasst (stadt.bau.plan, März 2013). Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) erhielten im Mai/Juni 2013 zum ersten Mal Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern [§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB]. Am Abend des 23. Mai 2013 wurde die Planung in einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle Groß-Gerau vorgestellt. Insgesamt hatten sich 12 Bürgerinnen und Bürger sowie 38 Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) schriftlich zum Verfahren Seite 5 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 geäußert. Zahlreiche Anregungen konnten bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Januar 2014: Erster Entwurf des Bebauungsplanes, erste öffentliche Auslegung Im Dezember 2013 war das Städtebauliche Entwicklungskonzept so weit fortgeschritten, dass ein erster Bebauungsplanentwurf mit den erforderlichen Gutachten vorgelegt und in den Gremien der Stadt Groß-Gerau diskutiert werden konnte. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 28. Januar 2014 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Die Unterlagen wurden im Februar/März 2014 der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden/TÖB präsentiert [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB]. Insgesamt hatten sich 15 Bürgerinnen und Bürger sowie 37 Behörden/TÖB schriftlich zum Verfahren geäußert. Die sehr weitgehenden Anregungen des RP-Darmstadt und der Unteren Naturschutzbehörde zum Renaturierungskonzept „Zuckerteiche“ und zu Detailfragen der Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung bzw. zum Artenschutz machten eine Überarbeitung und weitergehende Detaillierung des Konzeptes erforderlich. Im Sommer 2014 wurde daraufhin in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden das Renaturierungskonzept „Zuckerteiche“ u.a. mit dem Ziel verändert, die baulichen Eingriffe in der Teichlandschaft zu begrenzen, um schädliche Auswirkungen auf Flora und Fauna während der Baumaßnahmen soweit wie möglich zu vermeiden. Oktober 2014: Zweiter Entwurf des Bebauungsplanes, erneute öffentliche Auslegung Nach Abschluss der Überarbeitung wurde im September 2014 ein zweiter Entwurf des Bebauungsplanes vorgelegt, in dem die o.g. Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB überwiegend berücksichtigt werden konnten. Die Planzeichnung blieb dabei unverändert. Die Veränderungen in den textlichen Festsetzungen betrafen in erster Linie die Renaturierung der „Zuckerteiche“, den weitgehenden Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbegebiet und die Sicherstellung des aktiven Lärmschutzes für das geplante Wohngebiet. Daneben wurden einige redaktionelle Veränderungen und Klarstellungen vorgenommen. In der Begründung, im Umweltbericht und in den umweltrelevanten Fachbeiträgen wurden zahlreiche Textpassagen geändert. Für den Fall, dass nach einer öffentlichen Auslegung Veränderungen am Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommen werden müssen, sieht das Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB vor [§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB]. Da es sich bei den Änderungen im Wesentlichen um die Präzisierung und Ergänzung der Planung handelte - die auch in erster Linie einzelne Behörden/TÖB betreffen - konnte die erneute öffentliche Auslegung in diesem Fall auf zwei Wochen verkürzt werden [§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB]. Das Planungskonzept hat sich nach der ersten öffentlichen Auslegung weder in seinen Grundzügen, noch in den wesentlichen Festsetzungen geändert. Daher war es in diesem Fall möglich, auf einen baurechtlich nicht zwingend vorgeschriebenen förmlichen „Offenlegungsbeschluss“ der Stadtverordnetenversammlung zu verzichten. Seite 6 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2014 die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten, auf zwei Wochen verkürzten und inhaltlich nicht beschränkten öffentlichen Auslegung beauftragt. Die Unterlagen wurden im Oktober 2014 der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden/TÖB präsentiert [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB]. Insgesamt hatten sich 4 Bürgerinnen und Bürger sowie 30 Behörden/TÖB schriftlich zum Verfahren geäußert. Die Anregungen der Behörden und TÖB konnten überwiegend berücksichtigt werden. In den Stellungnahmen der Bürgerschaft wird vor allem der Sorge Ausdruck verliehen, dass es durch die geplante Gewerbeansiedlung zu Verkehrs- und Lärmproblemen im Umfeld des Plangebietes kommen könnte. Die Anwohner an der Mainzer Straße befürchten darüberhinaus, dass sich die geplante Versickerung von Niederschlagswasser schädlich auf die Bestandsbebauung auswirken könnte. In beiden Fällen konnte durch Fachgutachten nachgewiesen werden, dass die befürchteten Auswirkungen bei sachgerechter und regelkonformer Umsetzung der Planung nicht eintreten werden. November 2014: Satzungsbeschluss Nach Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und nach Abschluss der Verhandlungen zum begleitenden Städtebaulichen Vertrag kann nun eine ausgewogene Gesamtplanung vorgelegt werden, in der öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden. Der Satzungsbeschluss markiert das Ende eines jahrelangen Planungsprozesses und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Revitalisierung der größten Industriebrache in der Kreisstadt Groß-Gerau. 2. Ziel und Zweck der Planung Mit dem Bebauungsplan „Südzuckergelände“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des mittlerweile aufgegebenen Industriestandortes der Firma Südzucker AG geschaffen werden (Innenentwicklung, Konversion). Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung im Einzelnen: Im Teilbereich 1: „Ehemaliges Südzuckergelände“ - - Stärkung Groß-Geraus als Wirtschaftsstandort entsprechend seiner Bedeutung als Mittelzentrum im Verflechtungsraum Rhein/Main, Aufbereitung und Neuerschließung ehemals gewerblich genutzter Flächen, Ausweisung von Gewerbegebieten (GE) in verkehrsgünstiger Lage, Ertüchtigung der äußeren Erschließung des Geländes, Abrundung der innenstadtnahen Wohnquartiere an der Fabrikstraße und der Kirchgartenstraße, Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), Erhalt und Vernetzung bestehender Grünflächen und Wegebeziehungen, Ausbau des Angebotes an Naherholungsflächen, Schaffung einer Pufferzone zwischen Gewerbe und Wohnen, Schall- und Sichtschutz durch Geländemodellierung und Bepflanzung, Berücksichtigung planungsrelevanter Tierarten. Im Teilbereich 2: „Zuckerteiche“ Seite 7 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 - 3. Renaturierung und ökologische Aufwertung eines Teilabschnittes des Mühlbachs und der mittlerweile verlandenden Sedimentationsteiche als Beitrag zur Erhaltung des europäischen Vogelschutzgebietes „Hessische Altneckarschlingen“, Berücksichtigung planungsrelevanter Tierarten. Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) Mittlerweile konnte die parallel betriebene Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) abgeschlossen werden. Die sog. „1. Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Stadt Groß-Gerau“ wurde durch Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 25.08.2014 rechtswirksam. Der Bebauungsplan „Südzuckergelände“ ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem RegFNP entwickelt. 4. Auswirkungen auf bestehende Bebauungspläne Soweit sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südzuckergelände“ mit den Geltungsbereichen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Fabrikstraße“ und „Im Schachen“ überschneidet, werden die Inhalte der genannten Pläne in den betroffenen Bereichen durch den neuen Bebauungsplan verdrängt. 5. Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2014 sowie während der erneuten öffentlichen Auslegung im Oktober 2014 eingegangen sind. Vor Fassung des Satzungsbeschlusses ist über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu entscheiden [§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB]. Hierzu verweisen wir auf die anliegende Zusammenstellung (Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen). 6. Ergänzende Regelungen 6.1 Städtebaulicher Vertrag Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes schließt die Stadt Groß-Gerau einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Investor, der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG mit Sitz in Dreieich (siehe Anlage 5). Der Vertrag enthält u.a. Regelungen über die Übertragung der Erschließungsaufgaben, die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie zu Folgemaßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur. Der Vertrag regelt darüberhinaus auch Fragen des Verkehrslärmschutzes (Lärmsanierung entlang des Nordrings, Reflexion von Bahnlärm nördlich der Bahnlinie), enthält allgemeine Vorgaben für den Städtebau und formuliert Rahmenbedingungen für die notwendigen Grundstücksregelungen (Eigentumsübertragung, dingliche Belastungen). 6.2 Selbstbindungsbeschlüsse der Stadt Groß-Gerau Seite 8 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Angesichts der besonderen Sensibilität der beiden Belange „Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ (Lärmschutz) und „Verkehr“ (Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur) ist es für die sachgerechte Abwägung erforderlich, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere zur Bewältigung etwaiger Immissions- und Verkehrskonflikte) einzelne Bausteine aus dem integrierten Lärmschutz- und dem Verkehrskonzept durch besondere Beschlussfassung hervorzuheben und sich diesbezüglich eine Selbstbindung aufzuerlegen. Eine entsprechende Selbstbindung in den genannten Zusammenhängen wird zur optimalen Konfliktbewältigung über den Bebauungsplan „Südzuckergelände“ hinaus als wichtig erachtet. Die Stadt Groß-Gerau flankiert daher die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung durch zwei sog. „Selbstbindungsbeschlüsse“ der Stadtverordnetenversammlung zur (a) Umsetzung der Lärmsanierung entlang des Nordrings und in den Wohnquartieren nördlich der Bahn sowie zur (b) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zum Bau der neuen Erschließungsstraße „Anbindung Schachen-Nord“ nach Maßgabe des Städtebaulichen Vertrages. zu a) Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich gezeigt, dass es zu sog. „Lärmfernwirkungen“ im Straßennetz oder durch Reflektionen kommen kann. Die Stadt bietet hier einzelnen Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern bei Überschreitung bestimmter Schall-Beurteilungspegel eine anteilige Kostenübernahme für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen an. Die Firma Nextparx erstattet der Stadt Groß-Gerau den nachgewiesenen Aufwand bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 Euro (Nordring) bzw. 50.000 Euro (Nordendstraße, Georgenstraße). Die Stadt gewährleistet auf diese Weise, dass sie selbst den betroffenen Anwohnern als Ansprechpartner zur Verfügung steht und den Umsetzungsprozess steuern kann. Auf die §§ 13 und 14 des als Anlage 5 anliegenden Städtebaulichen Vertrages wird verwiesen. zu b) Die Stadt beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Im Schachen“ aus dem Jahre 1973, um zur Ertüchtigung des Verkehrsnetzes im Nordwesten des Gewerbegebietes eine zweite Anbindung der Hans-Böckler-Straße an die Landesstraße L 3094 zu schaffen. Diese Ertüchtigung dient auch den künftigen Entwicklungen auf dem ehemaligen Südzuckergelände. Die Firma Nextparx wird dazu eine ca. 1.200 m² große Teilfläche aus einem derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück zur Verfügung stellen. Die Stadt GroßGerau wird die erforderlichen Mittel in den Folgejahren bereitstellen. Auf § 8 des als Anlage 5 anliegenden Städtebaulichen Vertrages wird verwiesen. Die Stadt Groß-Gerau unterstreicht auf diese Weise die herausragende Bedeutung der beiden Sachverhalte für die Abwägung der durch den Bebauungsplan „Südzuckergelände“ betroffenen Belange und bringt ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, die geplanten Maßnahmen zügig umzusetzen und ausreichende Finanzmittel dafür bereitzuhalten (Planungssicherheit). Beratung: Bürgermeister Stefan Sauer berichtet über den Verlauf des Projektes, bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Seite 9 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Stadtverordneter Joachim Hartmann bedankt sich bei allen Beteiligten und lässt den Beratungsumfang Revue passieren. Für die CDU-Fraktion teilt Stadtverordneter Hartmann mit, dass seine Fraktion dem Tagesordnungspunkt 6.1 im vollen Umfang zustimmen wird. Die Anträge der SPD zur Änderungen des B-Plans werden von der CDU komplett abgelehnt. Stadtverordnete Dr. Renate Wahrig-Burfeind fasst das Projekt aus Sicht der GRÜNEFraktion zusammen und bedankt sich bei allen Beteiligten. Sie teilt mit, dass die GRÜNEFraktion dem Bebauungsplan zustimmen wird. Der Stadtverordnete Lebrecht Viebahn teilt seine Befürwortung mit und bittet um Einbindung seiner Person in Funktion als Mitglied des Denkmalbeirats. Stadtverordneter Jürgen Martin fasst die Problematiken der Bebauung des ehemaligen Südzuckergeländes zusammen. Er teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese dem vorliegenden Bebauungsplan zustimmen wird. Stadtverordneter Karl-Heinz Wamser bedankt sich für die gute und umfangreiche Planung und teilt mit, dass die KOMBI-Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen wird. Von der SPD-Fraktion liegt folgender Änderungsantrag vor: Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages ist wie folgt zu ergänzen: (Antrag 1.1) Energieeffiziente und nachhaltige Energieversorgung Die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen oder zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung zur Versorgung des Erschließungsgebiets wird vereinbart. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 33 30 30 8 21 1 (Antrag 1.2) Wohnraumversorgung Die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung ist durch einen 15%igen Anteil von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten bezogen auf die Gesamtzahl der zu errichtenden Wohnungen (155 WE, damit 23 WE der besonderen Wohnraumversorgung) sicher zu stellen. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Seite 10 von 22 33 30 30 8 21 1 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 (Antrag 1.3) Städtebauliche Maßnahmen Der Betrag von EUR 300.000 wird fällig, sofern die erschließungsbedingten Maßnahmen a) Nordringertüchtigung gem. Gutachten aus 2010 sowie b) Knotenausbau Nordring/L-3094 abgeschlossen und für den Verkehr freigegeben wurden Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 33 30 30 8 22 (Antrag 1.4) Externes Qualitätsmonitoring Die Vorhabenträgerin beteiligt sich zu 33,3% an den Kosten eines zwischen die Vertragspartnern einvernehmlich zu vereinbarenden externen Qualitätsmonitoring durch ein Fachbüro, um zu gewährleisten, dass die in die Unterhaltungslast der Stadt Groß-Gerau übergehende Bau- und Erschließungsmaßnahmen mängelfrei und standardgemäß übernommen werden können und keine unnötigen künftigen Mehraufwände entstehen. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 33 30 30 8 22 SPD-Antrag zum Bebauungsplan „Südzuckergelände“ Auf dem gesamten Erschließungsgelände werden die Produktion und der Transport von Gefahrstoffen der Kategorien bzw. Gefahrenbezeichnung E/explosionsgefährlich (TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure), F+/hochentzündlich (Wasserstoff, Benzin, Ethin, Diethylether) und T+/sehr giftig (Thallium, Quecksilber) ausgeschlossen. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 33 30 30 8 22 Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den am 21.11.2014 zwischen der Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG mit Sitz in Dreieich geschlossenen Städtebaulichen Vertrag. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Seite 11 von 22 33 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 2. 30 30 28 2 Zur Umsetzung der Bauleitplanung „Südzuckergelände“ sowie zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt die Stadtverordnetenversammlung a) die Umsetzung des sich aus § 13 des am 21.11.2014 zwischen der Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG geschlossenen und mit heutigem Beschluss genehmigten Städtebaulichen Vertrages ergebenden Konzeptes zur „Lärmsanierung Nordring“, b) die Umsetzung des sich aus § 14 des am 21.11.2014 zwischen der Stadt Groß-Gerau und der Nextparx GGSZ GmbH & Co.KG geschlossenen und mit heutigem Beschluss genehmigten Städtebaulichen Vertrages ergebenden Konzeptes zur „Lärmsanierung Nordendstraße/Georgenstraße“ (Selbstbindungsbeschluss). Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, die unter lit. a) und b) genannten Maßnahmen umzusetzen und haushaltstechnisch für die folgenden Jahre einzuplanen und somit finanziell abzusichern. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 3. Die Stadtverordnetenversammlung verpflichtet sich, im Jahr 2015 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Im Schachen“ aus dem Jahre 1973 zu fassen und das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, um im Nordwesten des Gewerbegebietes eine zweite Anbindung der Hans-Böckler-Straße an die Landesstraße L 3094 zu schaffen (Selbstbindungsbeschluss). Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 4. 33 30 30 28 2 33 30 30 28 2 Über die während der beiden Beteiligungsverfahren - erste öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und TÖB vom 24.02.2014 bis 24.03.2014 - erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und TÖB vom 06.10.2014 bis zum 20.10.2014 Seite 12 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den bei Beschlussfassung vorliegenden Beschlussvorlagen vom 4. November 2014 entschieden. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 5. 33 30 30 28 2 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Bezugnahme und Billigung der Begründung zum Bebauungsplan „Südzuckergelände“ in der Fassung vom 4. November 2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Südzuckergelände mit seinen zwei Teilbereichen „Ehemaliges Südzuckergelände“ und „Zuckerteiche“ in der Fassung des bei Beschlussfassung vorliegenden Entwurfs, der vom 06.10.2014 bis einschließlich 20.10.2014 Gegenstand der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange war und seitdem materiell nicht mehr geändert wurde, als Satzung. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Anlage 1: Übersichtsplan „Südzuckergelände“ zum 33 30 30 28 2 Geltungsbereich Teilbereich 1: „Ehemaliges Südzuckergelände“ (M ca. 1 : 7000) Seite 13 von 22 des Bebauungsplanes Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Teilbereich 2: „Zuckerteiche“ (M ca. 1 : 7000) Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Seite 14 von 22 33 30 30 28 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Nein-Stimmen 2 Tagesordnungspunkt 6.2 Bebauungsplan „Friedhof Waldstraße – 2. Änderung“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) Sach- und Rechtslage: 1. Hintergrund, Planungsanlass, Erforderlichkeit Im Dezember 2013 ging der neu errichtete Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Groß-Gerau am Nordring 45 in Betrieb. Seitdem steht der ehemalige „Feuerwehrhauptstützpunkt“ an der St.-Florian-Straße 2 aus dem Jahre 1975 leer. Die Stadt Groß-Gerau beabsichtigt das Grundstück zu verkaufen und einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Angesichts der geringen Reserveflächen in den Gewerbegebieten der Kreisstadt Groß-Gerau ist es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, diese innenstadtnahe, vollständig erschlossene und gewerblich vorgeprägte Fläche für Gewerbeansiedlungen bereitzustellen. Eine alternative Wohnnutzung scheidet nicht zuletzt aufgrund der Lärm-Vorbelastung und der zu erwartenden Konflikte mit den angrenzenden Betrieben aus. Da der rechtskräftige Bebauungsplan der geplanten Umnutzung entgegensteht und auch im Wege der Befreiung keine Abhilfe geschaffen werden kann (Grundzüge der Planung), muss der Bebauungsplan geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich (§ 1 Abs.3 BauGB). 2. Geltungsbereich, Bestand, Planungsrecht, Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) Geltungsbereich Der ca. 0,75 ha große Geltungsbereich (siehe Anlage 1) umfasst das Betriebsgelände des ehemaligen Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau zwischen dem Nordring, der St. Florian Straße und der Nordendstraße. Bestand Die Anlage besteht aus einem zweigeschossigen Verwaltungsgebäude (zzgl. Staffelgeschoss) mit zwei Betriebswohnungen, einer großen Fahrzeughalle, drei kleineren Lager-/Gerätehallen und dem ca. 25 m hohen Schlauchturm. Das Gebäude nimmt etwa ein Viertel des Betriebsgeländes ein. Die Freiflächen sind überwiegend befestigt, lediglich an den Rändern des Betriebsgeländes und am Fuße einzelner Gebäude wurden kleinere Grünflächen angelegt (Hecken, Bodendecker, Rasen), in denen auch einzelne größere Laubbäume wachsen. Das Grundstück grenzt im Norden und Süden an untergeordnete Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zone, Fahrbahnbreiten ca. 6,5 - 7,0 m, einseitiger Gehweg, z.T. Einbahnstraße), an der östlichen Grundstücksgrenze schließt sich der stark befahrene Nordring an. Die Hauptzufahrt zum Gelände befindet sich an der St.-Florian-Straße im Norden. Seite 15 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 In der unmittelbaren Umgebung dominieren gewerbliche Nutzungen (Gewerbepark Alte Brauerei, KFZ-Werkstätten, Garten- und Landschaftsbau, Zahnarzt, Dienstleister etc.). Nennenswerte Wohnbebauung befindet sich im Süden jenseits der Nordendstraße (§ 34 BauGB) und im Nachbargrundstück Nordendstraße 1 (im Gewerbegebiet). Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ aus dem Jahre 1975, der hier eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“ festsetzt. Die Bauflächen östlich, westlich und nördlich des Grundstückes sind als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1968 festgesetzt (GE, II, GRZ = 0,8, GFZ = 1,6). Ausnahmsweise dürfen in den Gewerbegebieten auch bis zu drei (Betriebs-) Wohnungen zugelassen werden (max. 10 % Anteil an der Grundstücksfläche). Entwicklung aus dem Regionalen Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche - geplant“ dar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des RegFNP war die bevorstehende Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes bereits bekannt und konnte entsprechend berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013 festsetzen und ist somit als aus dem RegFNP entwickelt anzusehen. Das Plangebiet liegt darüberhinaus im Siedlungsbeschränkungsgebiet um den Flughafen FrankfurtMain. Hier ist gemäß Ziel Z3.4.4-1 des RegFNP „die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig“. Ausgenommen von dieser restriktiven Regelung sind lediglich „Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes für städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen“. Da im Plangebiet gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind, bestehende Wohnungen lediglich in ihrem Bestand gesichert werden und es sich um eine innerstädtische Revitalisierung handelt, stehen die o.g. Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Planungsabsicht nicht entgegen. 3. Ziel und Zweck der Planung Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ soll eine geordnete Nachnutzung für den mittlerweile aufgegebenen Standort des Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau an der St.-Florian-Straße ermöglicht werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: - - - Innenentwicklung, Nachnutzung eines vollständig erschlossenen, gewerblich vorgeprägten und durch Verkehrslärm vorbelasteten Grundstücks, Revitalisierung einer leerstehenden kommunalen Infrastruktureinrichtung, Verhinderung einer Gewerbebrache, Sicherung und Weiterentwicklung des Arbeitsund Ausbildungsplatzangebotes in der Kreisstadt Groß-Gerau, Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013, erweiterter Bestandsschutz für die beiden vorhandenen Wohnungen, genereller Ausschluss von zentrenrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen, Aufweitung des öffentlichen Straßenraums am Nordring zugunsten der Ertüchtigung des benachbarten Römerkreisels. Seite 16 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 4. Verfahren Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB zu fassen. Es ist beabsichtigt das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden („Bebauungspläne der Innenentwicklung“). Die Voraussetzungen des § 13a BauGB liegen vor, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt („Wiedernutzbarmachung von Flächen“), die zu versiegelnde Fläche weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig ist und negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zu befürchten sind. 5. Priorität und Termine Priorität 1 (von 1 bis 3), Aufstellungsbeschluss geplant am 25.11.2014, Erarbeitung der Planunterlagen voraussichtlich bis Ende Februar 2015, Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, Offenlage voraussichtlich im April 2015. Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“. 2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß der Anlage 1 - die Bestandteil des Beschlusses ist – festgelegt. 3. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ soll eine geordnete Nachnutzung für den mittlerweile aufgegebenen Standort des Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau an der St-Florian-Straße ermöglicht werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung: - - - der 2. Innenentwicklung, Nachnutzung eines vollständig erschlossenen, gewerblich vorgeprägten und durch Verkehrslärm vorbelasteten Grundstücks, Revitalisierung einer leerstehenden kommunalen Infrastruktureinrichtung, Verhinderung einer Gewerbebrache, Sicherung und Weiterentwicklung des Arbeitsund Ausbildungsplatzangebotes in der Kreisstadt Groß-Gerau, Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 2013, erweiterter Bestandsschutz für die beiden vorhandenen Wohnungen, genereller Ausschluss von zentrenrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Tankstellen, Aufweitung des öffentlichen Straßenraums am Nordring zugunsten der Ertüchtigung des benachbarten Römerkreisels. Anlage 1 – Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Waldstraße“ Seite 17 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 511/2 Römerkreisel Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ausschließlich das Betriebsgelände des ehemaligen Feuerwehrhauptstützpunktes Groß-Gerau, St.-Florian-Straße 2, Gemarkung Groß-Gerau, Flur 24, Fl.St.Nr. 511/2 (Grundstücksgröße: 7.336 m²). Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen 33 30 30 30 Tagesordnungspunkt 7. Erlass Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2018 Schreiben der Kommunalaufsicht „Steuerhebesätze“ Sach- und Rechtslage: 1. Mit Datum vom 29. Oktober 2014 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den o.g. Erlass veröffentlicht. Dieser ist insbesondere im Teil II für die Haushaltsberatungen von Bedeutung, da aufsichtsrechtliche Vorgaben für das Haushaltsgenehmigungsverfahren 2015 enthalten sind. Grundsätzlich wird ein Haushaltsausgleich bis spätestens zum Haushaltsjahr 2017 verlangt. Seite 18 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 2. Die Kommunalaufsicht weist darauf hin, dass ein Haushalt nur genehmigungsfähig ist, wenn der Hebesatz der Grundsteuer B mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt (für Groß-Gerau 431) liegt. Bei der Anpassung der Grundsteuer B muss berücksichtigt werden, dass durch die einzelnen Erhöhungen hessenweit der Durchschnitt erheblich steigen wird und sich in Folgejahren auch auf Groß-Gerau wieder auswirkt. Das kann schon das Hausjahr 2016 betreffen. Der komplette Erlass und das Schreiben der Kommunalaufsicht sind als Anlage beigefügt. Beratung: Stadtverordneter Martin teilt mit, dass seiner Fraktion transparentere Informationen zum kommunalen Finanzausgleich fehlen um den Haushalt 2015 in Gänze zu beraten. Beschluss: Die Stadtverordneten nehmen den Erlass zur Kommunalen Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2018 und das Schreiben der Kommunalaufsicht zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 8. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) Sach- und Rechtslage: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zuletzt im Haushaltsjahr 2014 auf 350 Punkte festgesetzt. Die Haushalte der Kreisstadt Groß-Gerau sind seit dem Nachtrag 2009 defizitär. Einzig das Jahr 2010 konnte durch Einmaleffekte bei der Gewerbesteuer positiv abschließen. Nach § 92 Abs. 4 HGO sind die Gemeinden angehalten einen Haushaltausgleich herbei zu führen. Nach der Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept der Kreisstadt Groß-Gerau und in der Mittelfristigen Ergebnisplanung ist der Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 vorgesehen. Nach § 93 Abs. 2 HGO hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst Einnahmen aus Entgelten für Ihre Leistungen, d.h. aus Gebühren und Beiträgen, zu erheben. Im Rahmen der Gebühren- und Beitragserhebung hat die Kreisstadt GroßGerau ihre Einnahmemöglichkeiten nach ihrem Ermessen ausgeschöpft. Eine Straßenbeitragssatzung gibt es beispielweise schon seit den 1970er Jahren. Ertragsanpassungen wurden bei der Musikschule, der Kinderbetreuung und bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren vorgenommen. Allein durch Kürzungen, wie in den vergangen Jahren in den Haushaltssicherungskonzepten beschrieben, lässt sich jedoch ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreichen. Hierzu bedarf es vielmehr auch einer Anhebung der Steuern, insbesondere im Bereich der Grundsteuer B. Wie immer wieder in der Öffentlichkeit herausgestellt wird, liegt Hessen hinsichtlich der Hebesätze bei der Grundsteuer B bundesweit deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Auch der Hessische Innenminister, Peter Beuth, macht immer wieder deutlich, dass in Hessen bundesweit die niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer B erhoben werden. Dies bedeute, dass hessische Kommunen im Bundesvergleich auf Einnahmen verzichten. In solchen Fällen, so Beuth, müsse die Kommunalaufsicht „schon mal den Finger in die Seite 19 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Wunde legen und ein Nachziehen bei den Steuerhebesätzen anmahnen, wenn die Gemeinden anders den Haushaltsausgleich nicht erreichen können“. Zuletzt hat auch die Kommunalaufsicht in ihrer Genehmigung zum Haushalt 2014 hingewiesen, dass konsolidierungspflichtige Kommunen bei der Grundsteuer B noch ein erhebliches Potenzial zur Hebung der Erträge hätten. Die Anpassung der Hebesatzsatzung ist daher notwendig, um die Einnahmen an den Finanzbedarf anzupassen und finanziell handlungsfähig zu bleiben. Die Grundsteuer B wird gemäß neuer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts auf 450 % angehoben. Die anderen Hebesätze bleiben unverändert. In seiner Sitzung vom 16.10.2014 stimmt der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau der Änderung der beiliegenden Hebesatzsatzung zum 01.01.2015 zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Beschlussfassung. Beratung: Bürgermeister Sauer geht auf die Ausführungen des Landes Hessens zur Anpassung der Hebesätze ein. Stadtverordneter Martin signalisiert die Ablehnung der Vorlage durch die SPD-Fraktion. Er bittet, bis zur Verabschiedung des Haushalts 2015 zurückzustellen. Stadtverordneter Hartmann weist auf die Forderungen des Landes hin. Die CDU-Fraktion weist auf die Notwendigkeit eines positiven Beschlusses hin, um eine langfristige Kostendeckung zu erreichen. Stadtverordneter Wamser teilt mit, dass die KOMBI-Fraktion die Erhöhung ablehnen wird. Stadtverordneter Willms teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion die Meinung des Bürgermeisters teilt und signalisiert Zustimmung. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau stimmt der beiliegenden Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2015 zu. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen Nein-Stimmen 33 30 30 17 13 Tagesordnungspunkt 9. Beratung und Verabschiedung der Waldwirtschaftspläne für das Waldwirtschaftsjahr 2015 Die Vorlage wurde zurückgezogen. Tagesordnungspunkt 10. Berichtswesen der Stadtverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau an die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2014 Seite 20 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 Sach- und Rechtslage: Mit der Einführung der Doppik ist eine Berichtpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Der II. Bericht der Stadtverwaltung über das Jahr 2014 mit Stand 30.09.2014 ist beigefügt. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den II. Bericht des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 11 Haushalt Tagesordnungspunkt 11.1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 Lesung der Anträge Tagesordnungspunkt 11.2 Investitionsprogramm für das Haushaltjahr 2015 – Lesung der Anträge Tagesordnungspunkt 11.3 Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 – Lesung der Anträge Tagesordnungspunkt 11.4 Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Groß-Gerau – Lesung der Anträge Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam aufgerufen. Die vorliegenden Anträge werden Seite für Seite durchgegangen und gegenseitige Fragen wurden durch die Fraktionen beantwortet. Offenen Fragen aus der Stadtverordnetenversammlung vom 04. November 2014: Der Amtsleiter Jandewerth nimmt zu den Anfragen aus dem Bereich „Personalkosten“ Stellung. Dezernent Landau beantwortet die Anfrage aus dem Bereich „Kontrolle des ruhenden Verkehres und Geschwindigkeitsmessungen“. Herr Delp beantwortet die Anfrage in Sachen „Neuanpflanzungen Platanen auf dem Marktplatz“. Es erfolgen keine weiteren Rückfragen aus der Stadtverordnetenversammlung zu den vorgetragenen Punkten. Tagesordnungspunkt 13. Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für das Ortsgericht Groß-Gerau I Sach- und Rechtslage: Der stellv. Ortsgerichtsvorsteher von Groß-Gerau, Herr Karl Traiser, ist am 07.06.2014 verstorben. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 06.11.14, Herr Gerd Fach zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher und Herr Lothar Dewald zum Ortsgerichtsschöffen zur Wahl Seite 21 von 22 Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung Nummer 37/2011-2016 vom 25.11.2014 vorgeschlagen und bittet die Stadtverordnetenversammlung um entsprechende Beschlussfassung. Da der bisherige Ortsgerichtsschöffe Fach zum Stellvertreter bestellt werden soll, ist ein weiteres Ortsgerichtsmitglied zu wählen, um die nach § 4 OGG erforderliche Anzahl von 5 Personen zu erreichen. Gemäß § 7 OGG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit mehr als der Hälfte ihrer gesetzlichen Zahl eine geeignete Person (§ 8 OGG). Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim, oder wenn niemand widerspricht durch Zuruf oder Handaufheben. Die Ortsgerichtsmitglieder werden anschließend vom Direktor des Amtsgerichts GroßGerau auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Über die Ernennung der Ortsgerichtsmitglieder und die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung, legen wir einen Auszug der §§ 7 und 8 des Ortsgerichtsgesetzes bei. Beschluss: Da niemand widerspricht lässt Stadtverordnetenvorsteher Wieser per Akklamation abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau wählt Herr Gerd Fach, geb. am 08.01.1938, Am Hammelsberg 8a, Groß-Gerau zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher von Groß-Gerau I und Herr Lothar Dewald, geb. am 22.02.1950, Otto-Wels-Str. 15, Groß-Gerau, zum Ortsgerichtsschöffen von GroßGerau I. Gesamtabstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen 33 30 30 30 Tagesordnungspunkt 14 Anträge Es liegen keine Anträge vor. Tagesordnungspunkt 15 Anfragen Stadtverordneter Wamser fragt an, ob auf die Straßenbeitragsbescheide für die „Nordendstraße“ Widersprüche eingegangen sind und ob diese berechtigt sind. Tagesordnungspunkt 16 Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. Christian Wieser Stadtverordnetenvorsteher Seite 22 von 22 Ute Hausmann Schriftführung