Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
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Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen Inhaltsverzeichnis 1. Linkliste 2. Praxistipp Grundsicherung 3. Verwandte Links 1. Linkliste Nachfolgend Links auf allgemeine finanzielle Hilfen, die für Menschen mit Down-Syndrom infrage kommen können: Eingliederungshilfe für Behinderte Persönliches Budget Krankengeld Übergangsgeld Ausbildungsgeld bei Behinderung Kinderpflege-Krankengeld Kindergeld Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, siehe Praxistipp unten Erwerbsminderungsrente Sozialhilfe Wohngeld Rente Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung Zinsloser Kredit bei Familienpflegezeit oder Pflegezeit Private Krankenversicherung > Notlagentarif für Privatversicherte in finanziellen Notlagen 2. Praxistipp Grundsicherung In der Praxis kommt es immer wieder dazu, dass bei jungen Menschen mit Down-Syndrom, die eben erst in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurden, unklar ist, ob das Sozialamt oder das Jobcenter Unterhaltsleistungen zahlen müssen. Hierzu hat die Lebenshilfe Bayern eine "Informationen zum Thema: Verweis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen an das Jobcenter bei Anträgen auf Grundsicherung" herausgegeben, kostenloser Download unter www.lebenshilfe-bayern.de > Suche mit Suchbegriff "Jobcenter". 3. Verwandte Links Übersicht mit weiteren Themen bei Down-Syndrom. Stand: 01.08.2016 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de