Drucksache 13/03053 - Hessischer Landtag
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Drucksache 13/03053 - Hessischer Landtag
13. Wahlperiode Drucksache 1111 13/3053 '5111011111 0 .. 74141—'1. 7o$11111 1 01 , HESSISCHER LANDTAG 06. 1 1. 92 Don Haushaltsausschul3 iibenviesen Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung des dein Land gehörenden Miteigentiunsantens an dem Geschäfts- und Wohnhaus Wielandstraße 2 in Weimar; hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf des dem Land Hessen gehörenden Miteigentumsanteils zu 1/2 an dem Geschäfts- und Wohnhaus Wielandstraße 2, Weimar, eingetragen im Grundbuch von Weimar, Blatt 445, zu einem Kaufpreis von 2250.000 DM an die HAKO Schuh Dietrich Bahner GmbH, Kobelweg 82 a, 8900 Augsburg, zuzustimmen. Begründung: Durch Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18. Juni 1969 wurde das Land Hessen als Alleinerbe der verstorbenen Frau Gertrud Schrader festgestellt. Zum Nachlaß gehört eine Miteigentumshälfte an dem Grundsttick Wielandstraße 2 in Weimar. Die Miteigentumshälfte wird für Zwecke des Landes nicht benötigt. Kaufbewerber für die Miteigentumshälfte ist die HAKO Schuh Dietrich Bahner GmbH, die in dem Haus ein Schuhgeschäft unterhält. Die beiden alleinigen Gesellschafter der GmbH, Christian und Thomas Bahner, haben die andere Miteigentumshälfte bereits früher erworben und beabsichtigen, sie auf die GmbH zu übertragen. Der Verkehrswert der Miteigentumshälfte ist am 27. September 1991 vom Sachverständigenbüro Thümler und Hebestreit in Gera mit 1.155.000,— DM ermittelt worden. Der Bausachverständige der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hält den Wert für zutreffend. Eine öffentliche Ausbietung fand nicht statt, weil die Kaufbewerberin Mieterin und Nutzerin ist, es bei dem Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils ungewöhnlich wäre und die Herren Bahner als Eigentümer des anderen Miteigentumsanteils auf Aufhebung der Gemeinschaft klagen könnten. Es kann nicht angenommen werden, daß dabei ein höherer Kaufpreis erzielt würde. Der Verkaufspreis entspricht dem Preis, den die Gesellschafter Bahner für den Erwerb der anderen Miteigentumshälfte gezahlt haben sowie einem Angebot der Konsumgenossenschaft Weimar eG. Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, weil der Wert des zu verkaufenden Miteigentums mehr als 1 Mio. DM beträgt. Wiesbaden, den 31. Oktober 1992 Der Hessische Ministerpräsident Eichel Eingegangen am 6. November 1992 • Die Hessische Ministerin der Finanzen Dr. Fugmann-Heesing Ausgegeben am 17. November 1992 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags • Postfach 32 40 • 6200 Wiesbaden 1