Drucksache 13/03053 - Hessischer Landtag

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Drucksache 13/03053 - Hessischer Landtag
13. Wahlperiode
Drucksache
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13/3053
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HESSISCHER LANDTAG
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Antrag
der Landesregierung
betreffend Veräußerung des dein Land gehörenden Miteigentiunsantens an dem Geschäfts- und Wohnhaus Wielandstraße 2 in Weimar;
hier:
Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach
64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf des dem Land
Hessen gehörenden Miteigentumsanteils zu 1/2 an dem Geschäfts- und
Wohnhaus Wielandstraße 2, Weimar, eingetragen im Grundbuch von
Weimar, Blatt 445, zu einem Kaufpreis von 2250.000 DM an die HAKO
Schuh Dietrich Bahner GmbH, Kobelweg 82 a, 8900 Augsburg, zuzustimmen.
Begründung:
Durch Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18. Juni 1969 wurde das
Land Hessen als Alleinerbe der verstorbenen Frau Gertrud Schrader
festgestellt. Zum Nachlaß gehört eine Miteigentumshälfte an dem Grundsttick Wielandstraße 2 in Weimar. Die Miteigentumshälfte wird für Zwecke
des Landes nicht benötigt.
Kaufbewerber für die Miteigentumshälfte ist die HAKO Schuh Dietrich
Bahner GmbH, die in dem Haus ein Schuhgeschäft unterhält. Die beiden
alleinigen Gesellschafter der GmbH, Christian und Thomas Bahner, haben
die andere Miteigentumshälfte bereits früher erworben und beabsichtigen, sie
auf die GmbH zu übertragen.
Der Verkehrswert der Miteigentumshälfte ist am 27. September 1991 vom
Sachverständigenbüro Thümler und Hebestreit in Gera mit 1.155.000,— DM
ermittelt worden. Der Bausachverständige der Oberfinanzdirektion Frankfurt
am Main hält den Wert für zutreffend. Eine öffentliche Ausbietung fand nicht
statt, weil die Kaufbewerberin Mieterin und Nutzerin ist, es bei dem Verkauf
eines ideellen Miteigentumsanteils ungewöhnlich wäre und die Herren
Bahner als Eigentümer des anderen Miteigentumsanteils auf Aufhebung der
Gemeinschaft klagen könnten. Es kann nicht angenommen werden, daß
dabei ein höherer Kaufpreis erzielt würde.
Der Verkaufspreis entspricht dem Preis, den die Gesellschafter Bahner für den
Erwerb der anderen Miteigentumshälfte gezahlt haben sowie einem Angebot
der Konsumgenossenschaft Weimar eG.
Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist
erforderlich, weil der Wert des zu verkaufenden Miteigentums mehr als
1 Mio. DM beträgt.
Wiesbaden, den 31. Oktober 1992
Der Hessische Ministerpräsident
Eichel
Eingegangen am 6. November 1992 •
Die Hessische Ministerin der Finanzen
Dr. Fugmann-Heesing
Ausgegeben am 17. November 1992
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags • Postfach 32 40 • 6200 Wiesbaden 1