Zeitschrift Zusatzleistungen - Fachverband Zusatzleistungen
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Zeitschrift Zusatzleistungen - Fachverband Zusatzleistungen
April 1993 Zeitschrift Zusatzleistungen Nr. 3 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen Mit der ersten Generalversammlung und der anschliessenden Fachtagung hat sich der Verband Zusatzleistungen zum ersten Mal direkt an die Zusatzleistungsverantwortlichen gewandt. Aus den Gesprächen und Reaktionen, welche ich an diesem Tage erfuhr, ist zu entnehmen, dass diese erste Veranstaltung gut angekommen ist. Die Pausen, beim Apero, aber auch beim Mittagessen und am Nachmittag gaben den Anwesenden Gelegenheit, sich untereinander kennenzulernen und Erfahrungen aus dem Arbeitsgebiet auszutauschen. Ich erinnere mich an die Aussage eines Teilnehmers, welcher meinte: "Mein Gott, ich hätte nicht gedacht, dass andere genau die gleichen Probleme haben wie ich! Irgendwie hilft es mir, dies zu wissen." Ein Hauptanliegen an diesem Tag, dies war unverkennbar herauszuhören, war die momentane Arbeitslast. Ueberall scheinen die Durchführungsstellen seit anfangs Jahr von Neugesuchen überschwemmt zu werden. Vielerorts stösst man an Leistungsgrenzen. In manch einer Gemeinde ist die Mehrarbeit bei den Zusatzleistungen nicht die einzige Mehrbelastung, weil der/die Verantwortliche neben diesem Aufgabengebiet gegebenenfalls auch noch das Arbeitsamt versehen muss, welches In stetiger Zunahme der zu betreuenden Arbeitslosen seit Monaten ebenfalls zum Stress beiträgt. Es mag vielen paradox vorkommen, dass heute die einen unter der Arbeitslast stöhnen, während andere keine Arbeit haben. Man kann dabei nicht einmal davon ausgehen, dass dies eine Tatsache Ist, welche nur In der Verwaltung vorkommt. Nein, auch in der Privatindustrie wird heute praktisch von einem Tag auf den ändern von Kurzarbeit auf Ueberzeitarbert geschaltet, wenn die Situation dies erfordert. Dies sind neue Realitäten, mit denen wir leben lernen müssen. Anpassung ist das Schlagwort. Anpassung an eine neue Situation. Vielfach bleibt weder den Führungsverantwortlichen noch den betroffenen Mitarbeitern genügend Zeit, sich auf neue Anforderungen des (Arbeits-)Marktes einzustellen. Es braucht viel Flexibilität, Fantasie und Ausdauer, um diesen neuen Anforderungen gerecht werden zu können. Es Ist Ueberzeugung, dass wir mit den Veränderungen fertig werden, solange wir bereit sind, unsere Zielsetzungen flexibel den neuen Erfordernissen anzupassen. Es grüsst Sie freundlich Paul Wettstein, Präsident Neue Fachzeitschriften im Sozialversicherungsbereich Die gute alte ZAK, die Zeitschrift für die Ausgleichskassen, ist gestorben. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat dafür zwei neue herausgegeben, die Soziale Sicherheit und die AHIPraxis. In der Sozialen Sicherheit sind neu diejenigen Informationen zu finden, welche bis anhin im ersten Teil der ZAK zu lesen waren. Dabei geht es vor ah Fortsetzung auf Seite 2 Inhalt Neue Fachzeitschriften im Sozialversicherungsbereich Seiten 1 -2 Wussten Sie schon, dass... Seite 2 Verbandsgeschehen Mitglieder Fallbeispiel Seiten 3-5 Seite 5 Seiten 6-8 Anhang: Neue Statuten Beilage: Einzahlungsschein für die Mitgliederbeiträge 1993 1 Zeitschrift Zusatzleistungen Nr. 3 April 1993 Berufliche AHl-Vorsorge zugeschnitten ist. In drei Abschnitte aufgeteilt, werden in Praxis, Mitteilungen und Recht, wichtige Informationen für die Durchführungsorgane wie schon im ZAK vorhanden, weitergeführt. Beide Zeitschriften sind in ihrer neuen Aufmachung ansprechend und interessant gestaltet. Sie enthalten viele nützliche Informationen. Für die AHVZweigstellen sowie für die Durchführungsstellen für Zusatzleistungen sollte die AHl-Praxis eine Pflichtlektüre sein. Für diejenigen, die sich auch weitergehend für die Sozialversicherungen interessieren, ist die Soziale Sicherheit eine wertvolle Bereicherung. lern um die politisch relevanten Informationen. Neu Ist, dass sich diese auf alle Bereiche der schweizerischen Sozialversicherungen ausdehnen. Neben der AHV und den EL kommen also auch Themen zur Kranken- und Unfallversicherung, zur Arbeitslosen- und Militärversicherung sowie der beruflichen Vorsorge zur Sprache. Mit der AHl-Praxis ist ein Instrument geschaffen worden, welches speziell auf die Bedürfnisse der Herausgeber für beide Zeitschriften ist das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstr. 33, 3003 Bern. Telefon: 031 61 90 11. Die Abonnements-' preise betragen für je 6 Ausgaben pro Jahr: Fr. 50.für die Soziale Sicherheit und Fr. 25.- für die AHlPraxis. Wussten Sie schon, dass ...die Zusatzrente der Ehefrau zur Invalidenrente ihres Mannes mit der Scheidung der Ehe grundsätzlich dahinfällt. Nur wenn die geschiedene Frau für die ihr zugesprochenen Kinder überwiegend aufkommt, wird die Zusatzrente weiter ausgerichtet. Dies kann bei den Zusatzleistungen vor allem dann von Bedeutung sein, wenn einem schon getrennt lebenden Ehemann die Unterstützungspflicht (Alimente) gegenüber der geschiedenen bzw. vorher getrennten Ehefrau mit in die Berechnung aufgenommen wurde. Konnte als Unterstützungspflicht vorher die Differenz zwischen Alimentenbetrag und ( Zusatzrente der Ehefrau eingesetzt werden, so erhöht sich mit dem Wegfall der Zusatzrente bei deri Scheidung die Unterstützungspflicht des Mannes. ...ab 1.1.93 neue Naturallohnansätze gelten? (Randziffer 2067 in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen WEL) ...ab 1994 der Verfügung über die normalen EL jeweils auch das Berechnungsblatt beizulegen ist. (Neue Randziffer 8002.1 in der WEL) Durchführung in den Bereichen AHV, IV, EL, EO Erwerbsersatzordnung, FZ Familienzulagen und BV ...die EL an Ehepartner, welche die AHV getrennt ausbezahlt erhalten, ebenfalls hälftig auszuzahlen ist. Nur in bestimmten Fällen kann darauf verzichtet werden. (Neue Randziffern 8014.1 und 8014.2 in der WEL) 2 Nr. 3 Zeitschrift Zusatzleistungen Verbandsgeschehen Generalversammlung Die erste Generalversammlung des Fachverbandes Zusatzleistungen fand am Morgen des 18.3.1993 im Zentrum Schluefweg in Kloten statt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen schloss am Nachmittag die Fachtagung zum Thema Erb- und Güterrecht an. Der Präsident Paul Wettstein begrüsste die 40 anwesenden Mitglieder und gab das Wort gleich zu Beginn an Herrn Hugo Kölliker, Sozialvorstand (Fürsorge und Vormundschaft) der Stadt Kloten, welcher als Gastgeber eine Grussadresse an die Versammlung richtete. In seinen Worten umriss Stadtrat Kölliker eingangs kurz die geschichtliche Bedeutung der Fürsorge, insbesondere der Zusatzleistungen. Dabei vergass er nicht, in besonderer Weise die Arbeit der Verantwortlichen für die Zusatzleistungen zu würdigen. Er dankte für deren Einsatz, welchen sie jahrein jahraus leisteten. In seinen Ausführungen brachte er den Zuhörern aber auch die Stadt Kloten etwas näher. Er meinte zwar, dass es nicht ehrlich wäre zu behaupten, Kloten sei die schönste Stadt. Dennoch sei sie etwas Besonderes. Der Flughafen präge nicht nur vom Landschaftsbild her. Jeder vierte Einwohner arbeite auch da. Das Zentrum Schluefweg, in welchem die Versammlung stattfände, gehöre zu Klotens Sportanlagen, welche gerade momentan rege besucht würden dank der eigenen Eishockeymannschaft, welche um den Meistertitel kämpfe. Zum Abschluss würdigte Stadtrat Kölliker die Gründung des Fachverbandes Zusatzleistungen. Er meinte, der Erfahrungsaustausch sei auf diesem Gebiet sehr wichtig. Nur das Zusammenstehen ermögliche das Durchbringen von gemeinsamen Anliegen. Er wünschte dem Fachverband für die Zukunft gutes Gelingen. April 1993 Paul Wettstein verdankte Stadtrat Hugo Kölliker seine Worte und kam gleich anschliessend auf die Traktandenliste zu sprechen. Nach der Wahl der Stimmenzähler verlas die Aktuarin Ruth Meiliger das Protokoll der Gründerversammlung vom 22.1.92. Anschliessend legte der Präsident seinen Jahresbericht vor. Er Hess darin die einzelnen Jahresereignisse im ersten Verbandsjahr nochmals kurz Revue passieren. Er wies darauf hin, dass unter den verschiedenen Projekten vor allem die Herausgabe der Zeitschrift Zusatzleistungen zu erwähnen sei. Mit diesem Fachorgan könnten in adäquater Form verschiedene Zielsetzungen des Fachverbandes gleichzeitig verfolgt werden. Neben der Information über Fachfragen werde darin auch der Weiterbildung Platz eingeräumt. Zwar könne die junge Zeitschrift noch verbessert werden, doch dürfe man den Start als gelungen bezeichnen. Weiter meinte er, dass es im ersten Jahr eine Freude gewesen sei, mit den Kolleginnen und Kollegen im Vorstand zusammenzuarbeiten. Zum Abschluss dankte er den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und ermunterte sie, ihre Meinungen, Wünsche und Anregungen weiterhin an den Vorstand heranzutragen. Der Bericht wurde von der Versammlung einstimmig abgenommen. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung, welche mit Fr. 6 862.90 und Ausgaben von Fr. 2 119.60 einen Einnahmenüberschuss von Fr. 4 743.30 ergab, wurde von den Revisoren Elsbeth Bleuler (IllnauEffretikon) und Franz Naef (Wald) geprüft und für gut befunden. Einstimmig erteilte die Versammlung der Kassierin Christa Stebler (Egg) Decharge. Anschliessend legte der Präsident das Budget 1993 vor, welches nachstehend auch für diejenigen abgedruckt ist, welche nicht an der Generalversammlung teilnehmen konnten. Auch dieses wurde von der Versammlung einstimmig genehmigt. Budget für das Geschäftsjahr 1993 Ausgaben Fr. Fachspezifische Aufgaben wie Fachtagungen, gedruckte Information usw. 4 000.00 Entschädigung Sekretariat Sozialleistungen 2 000.00 300.00 Büroaufwand - Tel., Porti, Kopien usw. 500.00 Sonstiger Aufwand 300.00 Total Einnahmen Mitgliederbeiträge 7 100.00 Zinsertrag Total Fr. 7 000.00 100.00 7 100.00 3 Zeitschrift Zusatzleistungen Nr. 3 Die Ersatzwahl des Vize-Präsidenten war als nächstes an der Reihe. Wie bereits in der Einladung zur Generalversammlung mitgeteilt, hatte der bisherige Vize, Edgar Studer, seinen Rücktritt wegen Ausscheidens aus seinem Amt in Bülach per 31.12.92, erklärt. Paul Wettstein dankte Edgar Studer, welcher an diesem Tag leider verhindert war, für die geleistete Arbeit und versprach, ihm diesen Dank auch persönlich noch zu übermitteln. Neue Wahlvorschläge von Mitgliederseite sind beim Vorstand keine eingegangen. So schlug der Präsident im Namen des Vorstandes vor, Peter Hagen von Päffikon in dieses Amt zu wählen. Diese Wahl war unbestritten und wurde von der Versammlung einstimmig bestätigt. - Peter Hagen, an dieser Stelle nochmals: Herzliche Gratulation! Die Mitgliederbeiträge gaben kurz zu reden. Der Vorstand schlug der Versammlung vor, die Beiträge für 1993 auf der bisherigen Höhe zu belassen und begründete dies damit, dass aufgrund des Budgets zu erwarten sei, dass die Einnahmen 1993 die Ausgaben gerade eben decken würden. Es sei nicht Ziel, ein größeres Kapital zu äufnen. Aus der Versammlung wurde ein Antrag gestellt, den Beitrag für die zweite Person der gleichen Gemeinde zu erhöhen. Nach kurzer Diskussion wurde darüber abgestimmt. Dabei wurde der Antrag auf Erhöhung der Beiträge mit grosser Mehrheit abgelehnt, während der Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Beiträge mit ebenfalls grossem Mehr angenommen wurde. Die Mitgliederbeiträge belaufen sich auch 1993 wieder auf Fr. 100.- pro Mitglied und Fr. 30.- für jedes weitere Mitglied aus der gleichen Gemeinde. Unter "Anträge von Mitgliedern" unterbreitete der Vorstand der Versammlung eine Statutenänderung. Dabei wurde vorgeschlagen, unter Abschnitt VI. mit § 17 eine Kategorie Gönner zu schaffen. Weiter wurde unter dem Abschnitt IX. Schlussbestimmungen, ein zusätzlicher § 20, welcher die Haftung betrifft, neu aufgenommen. Im letzten § 21 betrifft die Aenderung den Ersatz der alten Statuten und das Inkrafttreten der neuen Statuten. Während es zu den letzten zwei Paragraphen keiner grossen Erklärungen bedurfte, erläuterte der Präsident Paul Wettstein, warum man mit dem Abschnitt VI. eine Kategorie Gönner schaffen wollte. Er erklärte, dass man bei den Mitgliederaufnahmen im ersten Vereinsjahr auch Personen aufgenommen habe, welche nicht direkt im Zusatzleistungsbereich tätig seien. Es seien dies die Vertreter der Pro Senectute und Herbert Schaub von Wetzikon, welcher ein EDV-Programm für die Zusatzleistungen entwickelt habe. Diese Personen hätten aus ihrer beruflichen Tätigkeit ein grosses Interesse am Geschehen im Zusatzleistungsbereich. Dies und die Tatsache, April 1993 dass es wünschbar sei, dass auch Impulse von aussen an den Verband herangetragen würden, hätten den Vorstand bewogen, diese als Mitglieder aufzunehmen. Es sei aber bald die Frage aufgetaucht, ob dies nicht die Homogenität des Fachverbandes beeinträchtigen würde. Aus diesen Ueberlegungen heraus ist der Vorschlag auf Statutenänderung entstanden. Klar sei gewesen, dass die Interessen der betreffenden Mitglieder aber weiter gewahrt blieben. Dies sei mit der Schaffung einer Kategorie Gönner möglich. Sie würden mit der Bezahlung eines Gönnerbeitrages das Recht erwerben, vom Fachverband mit den allgemeinverbindlichen Informationen versorgt zu werden. Gleichzeitig würden sie auch zu Tagungen und Weiterbildungsveranstaltungen eingeladen. Es sei aber auch festgehalten, dass ihnen weitergehende Mitgliederrechte ausdrücklich nicht zuständen. Im Gespräch mit den betreffenden Mitgliedern habe er die Situation dargelegt. Man hätte Verständnis für dieses Vorgehen gezeigt und nichts dagegen einzuwenden. Aus der Versammlung wurde eingewendet, die Statutenänderung hätte den Mitgliedern mit der Einladung zugestellt werden sollen. Ansonsten gab die Vorlage aber zu keinen weiteren Diskussionen Anlass und wurde einstimmig angenommen. Da unter dem letzten Traktandum "Verschiedenes" keine speziellen Voten zur Sprache kamen, konnte der Präsident die Versammlung pünktlich um 11.30 Uhr schliessen. Er dankte allen anwesenden Versammlungsteilnehmern und übermittelte nochmals speziell Herrn Hugo Kölliker und der Stadt Kloten einen Dank für den anschliessend offerierten Apero. Fachtagung Punkt 14.00 Uhr konnte Paul Wettstein dann 78 Vertreter aus dem Zusatzleistungsbereich zur ersten Fachtagung zum Thema Güter- und Erbrecht begrüssen. Mit den Referenten Ren6 Biber vom Notariatsinspektorat des Kantons Zürich und Claudio Zogg vom Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich sprachen zwei Experten über dieses Sachgebiet. Während der Vertreter des Notariatsinspektorates im ersten Teil vor allem auf die güterund erbrechtlichen Grundsätze einging und die verschiedenen Zusammenhänge und immer wieder gehörten Fachausdrücke erklärte, setzte sich der zweite Referent mehr mit den praktischen Anwendungen dieses Rechts im Zusammenhang mit den Zusatzleistungen auseinander. Fortsetzung auf der nächsten Seite 4 Zeitschrift Zusatzleistungen Einig waren sich beide Referenten darin, dass in so kurzer Zeit keine Spezialisten in Güter- und Erbrecht ausgebildet werden konnten. Beide erwähnten, dass jeder Fall, jedes Problem separat betrachtet werden müsse. Als Hilfsmittel wurde vor allem das schweizerische Zivilgesetzbuch empfohlen. Gleichzeitig wurde erwähnt, dass verschiedene Ratgeber beschafft werden könnten. So bieten z.B. Banken wie ZKB oder SKA Schriften zum Thema Güter- und Erbrecht an. Auch beim Beobachterverlag könne ein solches Büchlein bezogen werden. Bei beiden Experten wurde von der Möglichkeit, am Schluss des Referates jeweils Fragen zu stellen, regen Gebrauch gemacht. Mit einem besonderen Dank für das Interesse und das zahlreiche Erscheinen verabschiedete Paul Wettstein die Tagungsteilnehmer und erwähnte dabei, dass der Verband für den Herbst dieses Jahres eine weitere Tagung plane. Schriftliche Unterlagen über Güter- und Erbrecht Verschiedene Teilnehmer haben angefragt, ob nicht schriftliche Unterlagen zu den Referaten der Fachtagung abgegeben werden könnten. Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt und für die rechtlichen Grundsätze Literatur besteht, ist in diesem speziellen Fall auf die Abgabe weiterer Unterlagen verzichtet worden. Die Tagungsleitung bittet um Verständnis. Neue Statuten Sie erhalten die neuen geänderten Statuten des Fachverbandes als Beilage zu dieser Zeitschrift. Mitglieder Folgende Mitglieder sind im 1. Quartal 1993 neu dem Fachverband Zusatzleistungen beigetreten: vom Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich: - Klpfer Ursula - Omasreither Ursula - Zogg Claudio Hausen am Albis, Agnes Scheiben Dällikon, Jacqueline Günthard Zell, Schatz Hans Otelflngen, Beljean Frieda Zumikon, Heinzmann Carmen Nr. 3 April 1993 Gossau, Hohl Elleonora Opfikon, Bötschi Ueli Ossingen, Keller-Landolt Christine Russikon, Pauli Margrit Dietikon, Neumann Irene Der Vorstand des Fachverbandes Zusatzleistungen heisst die neuen Mitglieder herzlich willkommen. Mitgliederberträge 1993 Gemäss Beschluss der Generalversammlung bleiben die Mitgliederbeiträge für 1993 unverändert: Fr. 100.- für Einzelmitglieder und Fr. 30.- für jedes weitere Mitglied aus der gleichen Gemeinde. Sie erhalten mit der heutigen Zeltschrift gleich den Einzahlungsschein für die Beiträge. Für eine prompte Ueberweisung danken wir Ihnen im voraus. Schmunzelecke Humor ist, wenn man trotzdem lacht... Der Sohn fragt seinen Vater: "Du Papa, bin ich jetzt alt genug um Dein Auto zu fahren?" - "Du schon, aber das Auto nicht!" Tante Alice spielt Klavier - zwei Stunden, drei Stunden, vier Stunden... Da zupft der kleine Daniel sie an der Bluse und sagt: "Falls Du nicht mehr anhalten kannst, ich glaube, das rechte Pedal Ist die Bremse!" Frau Meier zur Nachbarin: "Mein Mann hat aus Mexico Chinchillas mitgebracht!" - "Da brauchen Sie keine Angst zu haben", tröstet die Nachbarin, "heutzutage bekommt man das mit Penicillin wieder weg!" Der Lehrer fragt die Mutter eines Schülers: "Sie, woher hat auch Ihr Sohn diesen Wissensdurst?" - "Das Wissen hat er von mir und den Durst von seinem Vater!" 5 Zeitschrift Zusatzleistungen ZL-Praxis - Fallbeispiel Wann sind Kinder ausser Rechnung zu lassen? Der Fall Meier-Mülier Eva Fritz Meier verstarb am 25.4.1986 und hinterliess seine Frau und drei Kinder. Aufgrund der von der AHV bezahlten Hinteriassenen-Renten reichte Frau Meier schon 1986 ein Gesuch um Zusatzleistungen ein, dies insbesondere deshalb, weil die Familie kein Vermögen besass, und der verstorbene Ehemann, aufgrund seiner selbständigen Erwerbstätigkeit keine Pensionskassenrente hinterlassen konnte. Standardfall Bis 1992 war der Fall Meier-Müller ein Standardfall. Die Witwe war Hausfrau und ihre Kinder besuchten die Schule. Ab August 1992 hat die älteste Tochter Heidi nun eine Lehre angefangen. Damit bringt sie Einkommen mit nach hause, welches einen Einfluss Nr. 3 April 1993 auf die Berechnung der Zusatzleistungen hat. Variantenberechnungen Gemäss Randziffern 2054 bis 2056 der WEL (Wegleitung über die Ergänzungsleistungen) sind Kinder, welche Anspruch auf Waisen- oder auf AHV/IV-Kinderrenten haben, unter Umständen ausser Rechnung zu lassen. Die Durchführungsstelle hatte also ab 1.9.92 zwei Vergleichsberechnungen durchzuführen. Diese Kontrolle wurde am 1.1.93 nochmals gemacht. Siehe dazu die beiden beiliegenden Berechnungsblätter 1 und 2. Entscheid Die Vergleichsberechnungen ergeben klar, dass die Variante 2, welche die Tochter Heidi ausser Rechnung lässt einen höheren Anspruch ergibt. Deshalb Ist gemäss Randziffer 2055 der höhere Anspruch zu verfügen. Auszug aus der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL) Abschnitt 2.3.10. Kinder, die ausser Rechnung bleiben (Art. 8 ELV) Randziffer 2054 Bezüger von Waisenrenten oder Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründende Kinder, deren anrechenbares Einkommen die für sie massgebende Einkommensgrenze erreicht oder übersteigt, fallen bei der Berechnung der EL ausser Betracht. Randziffer 2055 Um festzustellen, welche Kinder ausser Rechnung fallen, sind Vergleichsrechnungen vorzunehmen (einmal mit und einmal ohne das betreffende Kind). Resultiert aus der Globalrechnung (mit dem Kind) eine höhere Ergänzungsleistung, so verbleibt das Kind in der Berechnung. Fällt dagegen die EL bei Einbezug des Kindes kleiner aus, so ist dieses Kind ausser Rechnung zu lassen. Kommen für den Wegfall zwei oder mehrere Kinder in Betracht, so sind für jedes dieser Kinder nacheinander Vergleichsrechnungen vorzunehmen. Randziffer 2056 Bei der Vergleichsrechnung - Variante ohne das Kind und sein Einkommen - sowie beim Herausfallen des Kindes aus der EL-Berechnung sind die Kinderrenten - gleich wie die Waisenrenten - den Eltern nicht bzw. nicht mehr anzurechnen. Randziffer 2057 Minderjährige Kinder, die weder Anspruch auf eine Waisenrente haben noch Anspruch auf eine Kinderrente begründen, fallen mit ihrem Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der EL der Eltern ausser Betracht. Unterhaltsleistungen der Eltern an diese Kinder werden jedoch bei der Bemessung der den Eltern zustehenden EL in Abzug gebracht (vergl. Rz 3016). 6 7 8