Dienstaufsichtsbeschwerde 1. Das Wichtigste in Kürze 2
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Dienstaufsichtsbeschwerde 1. Das Wichtigste in Kürze 2
Dienstaufsichtsbeschwerde Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Grundsätzliches 3. Ausgangssituation 4. Vorgehen 5. Verwandte Links 1. Das Wichtigste in Kürze Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsmitarbeiter können sinnvoll sein, wenn freundliche Telefonate, Schreiben und Gespräche nicht mehr weiterhelfen. Sie haben allerdings keine Rechtswirksamkeit. 2. Grundsätzliches Die "Dienstaufsichtsbeschwerde" ist kein juristischer Vorgang mit gerichtlichem Nachspiel: Sie ist formlos, fristlos und kostenlos und es gibt auch keine Handhabe, wenn sie keinen Erfolg hat. 3. Ausgangssituation Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nur erfolgen, wenn freundliche Telefonate, Schreiben und Gespräche in einer Amtsangelegenheit - einschließlich der durchgängigen Einhaltung des Dienstweges von unten nach oben - nicht mehr weiter helfen, weil das Verhalten eines Mitarbeiters im Amt oder in der Behörde Anlass zur Beschwerde gibt oder der Umgang der Mitarbeiter mit dem Anliegen des Antragstellers Anlass zur Beschwerde gibt. 4. Vorgehen Die Beschwerde sollte schriftlich bei dem Leiter der Behörde eingehen. Das Schreiben sollte folgenden Inhalt haben: Warum und gegen wen oder gegen welches Verhalten wird Beschwerde eingelegt. 5. Verwandte Links Widerspruch Soziale Sicherung Bundesversicherungsamt Zuständigkeit der Versicherungsträger Rehabilitation > Zuständigkeit Stand: 27.04.2015 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de