Richtlinien für den Chalandamarz
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Richtlinien für den Chalandamarz
Richtlinien für den Chalandamarz-Brauch der Gemeinde Bever Vorbereitungen Abs. 1 Die drei schulältesten, schulpflichtigen Knaben sind Partuns und sind für die Organisation des Chalandamarzes verantwortlich. Die Patruns werden in ihren Ämtern immer von den dazugehörenden Patrunas, dieses sind die 3 schulältesten und schulpflichtigen Mädchen, unterstützt. Abs. 2 Schüler und Schülerinnen, die nie in Bever zur Schule gegangen sind, dürfen dieses Amt nicht bekleiden. Mittelschüler und Mitelschülerinnen können das Amt bekleiden, wenn sie an allen Gesangsproben teilnehmen. Die Lehrerschaft hat beratende Funktionen und übernimmt die Aufsicht (Umzug und Ballin). Bei Unstimmigkeiten kann der Schulrat bzw. der Bürgerrat zur Schlichtung angefragt werden. Abs. 3 Der älteste, schulpflichtige Knabe ist Senn und Dirigent. Der Senn hat bei Abstimmungen, bei Stimmgleichheit den Stichentscheid. Falls es keinen Knaben in der 9. Klasse gibt, dann ist der nächst älteste Knabe in der unteren Klasse Senn und Dirigent. Der zweitälteste, schulpflichtige Knabe ist Kassierer. Das älteste, schulpflichtige Mädchen ist Kassiererin. Für die Finanzen ist die Schulleitung verantwortlich. Der zweit- und der drittälteste Knabe sind Hirten und somit für die Herde verantwortlich. Die restlichen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse sind Patrunas und Patruns und unterstützen den Senn, den Kassierer und die 3 ältesten Patrunas. Der zweit älteste ist gleichzeitig Kassierer und Hirte. Abs. 3.1 Die vier jüngsten, schulpflichtigen Knaben oder Mädchen sind ,,Rössli‘‘ und ziehen während des Umzuges den Wagen oder Schlitten. Abs. 3.2 Die anderen Knaben und Mädchen werden nach der Grösse der Glocken in eine Reihe eingeteilt. Abs. 4 Schülerinnen und Schüler welche das 9. Schuljahr wiederholen dürfen am Chalandamarz teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch auf ein Amt und unterstützen lediglich die Patrunas und Patruns. Schülerinnen und Schüler, welche ein Jahr früher eingeschult wurden oder eine Klasse übersprungen haben, schliessen die obligatorische Schuler früher ab und sind somit nicht mehr dem Schulgesetz unterstellt. Deswegen dürfen Sie nicht mehr am Chalandamarz teilnehmen. 1 Abs. 5 Die Patrunas und die Patruns (Abschlussklasse mit Hilfe der 2. Real / Sekundar oder Gymnasiaklasse) machen ,,Rösas‘‘ für den Wagen bzw. Schlitten und schmücken diesen gemeinsam. Die ,,Rösas‘‘ werden aus Seidenpapier gemacht. Dazu treffen sie sich einige Wochen vorher im Schulhaus. Die genauen Zeiten werden von der Schulleiterin oder von einer Lehrperson bekannt gegeben. Den Patruns steht während dieser Zeit ein Raum zur Verfügung. Die Patrunas und Patruns werden während der Vorbereitungszeit sporadisch von Lehrpersonen, Schulleitung und einem Mitglied des Schulrats beaufsichtigt. Auch für die ,,Rössli‘‘ machen die Patruns den Hutschmuck. Die Patrunas machen die ,,Rösas‘‘ für ihre Patruns aus rotem und weissem Seidenpapier( auf das „richtige Rot„ muss geachtet werden) und überreichen die Hüte am Morgen des 1. März ihren Patruns, wenn diese sie wecken. Abs. 5.1 Die Patruns sind im Weiteren verantwortlich für: - die Organisation des Tanzkurses - die Dekoration und das Dekorieren der Turnhalle für den Ball - das Organisieren von „chüdera“, „panaglia“, „charin“ - die Verpflegung während der Chalandamarzpausen - die Spiele während des Chalandamarzballs - die Einladungen für den Chalandamarzball - die Dankesbriefe Für die Umsetzung der Vorbereitungen bekommen die Patruns Unterstützung von den Lehrpersonen, der Schulleiterin und dem verantwortlichen Mitglied des Schulrats. Abs. 5.2 Patruns dürfen keine Mitschüler und Mitschülerinnen bestrafen und Entscheidungen ohne Rücksprache mit der Schulleitung treffen. Abs. 6 Dirigent und Kassierer haben kleine Hüte und spezielle Bekleidung. Die Hirten tragen einen normalen Hut mit ,,rot/weissen Rösas‘‘ geschmückt und einen blauen ,,Buurekittel‘‘. Für den Umzug sind die Eltern verantwortlich, dass ihre Kinder einen «Buurekittel», ein rotes Tuch, einen Hut mit gedrehten «Seidenrösas» und eine Glocke haben. Die ältesten Kühe haben die grössten Glocken zu tragen und zu läuten. Abs. 6.1 Die Lehrpersonen stellen die Übergabe und Rücknahme der Kleider und Chromatic Pitch Instrument der Patruns sicher. Abs. 7 Die Schulleiterin bzw. eine Lehrpersonen und ein Mitglied des Schulrates erstellen einen Plan, an welchen Plätzen und Häusern gesungen wird (ca. Uhrzeit). Die Patruns halten sich an den Umzugsplan. Pro Ort werden 3-4 Lieder gesungen. Diese Pläne werden vor dem 1. März in der ganzen Gemeinde publiziert. 2 Umzug Abs. 8 Beim ersten Glockenton der Patruns dürfen die Kinder auf die Strasse. Die Patruns bestimmen die genaue Uhrzeit. Wir empfehlen nicht vor 5 Uhr auf die Strassen zu gehen. Jeder Patrun weckt seine Patruna, (Hut abholen) und alle treffen sich bei einem Patrun oder einer Patruna zum gemeinsamen Frühstück (nur Patruns und Patrunas), welches von ihnen selber organisiert wird. Abs. 8.1 Wir empfehlen, die Schulkinder erst ab der 5. Klasse zum Läuten auf die Strasse ziehen zu lassen. Die Aufsicht haben jeweils die Patruns und Patrunas. Abs. 8.2 Um 8.00 Uhr versammeln sich alle Kinder beim Schuhausareal. Ab Schulhaus bewegt sich der Umzug It. Plan von Platz zu Platz. Die Kinder mit den grössten Glocken rufen die Einwohner der Umgebung zusammen, der Gesang sollte erst beginnen wenn alle Leute am Platz sind. Die Patruns organisieren ,,Znüni und Zvieri’’ (z. B. Tee und Brötli) und teilen den Ort, an welchem die Pause gemacht wird, rechtzeitig der Schulleiterin mit. Am Nachmittag geht der Umzug im selben Modus weiter. Am späten Nachmittag, nach dem Singen, treffen sich alle Kinder wieder im Schulhaus zur traditionellen ,,Verteilte‘‘. Klassenweise werden den Kindern die gesammelten Gaben verteilt, so findet der erste Teil des Chalandamarzes seinen Abschluss. Abs. 8.3 Die Patruns und Patrunas sind ausschliesslich für die Organisation der schulpflichtigen Kinder und die Durchführung des Chalandamarz-Umzuges verantwortlich. Abs. 8.4 Der Umzug wird jeweils von mindestens 2 Lehrpersonen begleitet. Abs. 9 Die Kindergartenkinder nehmen freiwillig am Umzug teil. Abs. 10 Zu den traditionellen Chalandamarz-Liedern in Bever gehören: - Chalandamarz, Chaland‘ avrigl - Hoz ais la granda festa - Cun zampuogns, talacs e s-chellas - Sü sü sclingiains il marz ais có Die Lehrpersonen üben die Lieder mit den SchülerInnen ein und bringen dem Dirigent das Dirigieren bei. Die Singproben finden wärend der Schulzeit statt. Die Schulleiterin koordiniert diese mit der Gemeindeschule von Samedan. 3 Rauchen Abs. 11 Den Kindern, bis zur 9. Klasse, ist es untersagt zu rauchen. Die Patrunas und Patruns haben das Recht, während des Umzugs am 1. März die TABAK-PFEIFE zu rauchen. Ansonsten gilt RAUCHVERBOT für alle Kinder. Am Chalandamarzball gilt Rauchverbot für alle. Ballin Abs. 12 Am ersten Freitag nach dem 1. März findet der Ballin statt. Falls der 1. März auf einem Freitag, Samstag oder Sonntag fällt, finden der Umzug und der Chalandamarzball am gleichen Tag statt. Die Patruns und Patrunas organisieren mit einer Lehrkraft den Ballin. Ab 18.00-18.30 Uhr gibt es Nachtessen für Eingeladene. Ab 18.30 Uhr findet der Ball für alle Kinder statt. Die Kinder- und Schulkinder bekommen ein Nachtessen offeriert. Die Theateraufführungen werden in Bezug auf Dauer (zeitlich) zwischen Lehrpersonen und Patruns abgestimmt. Die Patrunas und Patruns sind verantwortlich, dass der Ball für alle Kinder attraktiv ist (z. B. durch das Organisieren von Tanzspielen), sowie dass die Kinder sich in der Turnhalle aufhalten. Die Patruns können ausnahmsweise einen ,,Burewalzer‘‘ bestimmen. Einen Tanz für Erwachsene zwischendurch. Um 24.00 Uhr werden zum Abschluss alle Chalandamarzlieder einmal gesungen und spätestens um 24.30 Uhr ist der obligatorische Teil beendet. Abs. 13 Der Ballin ist ein Schulanlass und für alle Kindergarten- und Schulkinder sowie für die Lehrerschaft obligatorisch. Es wird gewünscht, dass die Kinder ab der 1. Klasse bis 24. 00 Uhr bleiben. Während des Balls dürfen die Kinder nicht in der Turnhalle und in den Schulhausgängen umher rennen. Es ist den Kindergarten- und Schulkindern untersagt, das Schulhaus ohne Erlaubnis einer Lehrperson zu verlassen. Abs. 13.1 Die Aufsichtspflicht während des Balls liegt bei den Lehrpersonen, der Schulleitung, dem Schulrat sowie bei den Eltern. Nach dem obligatorischen Teil übernimmt eine Chalandamarzgruppe (Vertreter des Schulrats und ein Elternteil) die Aufsicht und zwar bis alle Kinder, Patruns und Patrunas das Schulhausareal verlassen haben. 4 Abs. 14 Patruns und Patrunas räumen die Turnhalle am Tag nach dem Ballin auf. Dazu müssen sie mit dem“ Schulhausabwart“ Absprache halten. Abs. 15 Die Schulleitung und ein Mitglied des Schulrats organisieren, wer die Verantwortung für die Festwirtschaft am Chalandamarzball übernimmt (Vereine, Eltern, etc.). Gemeinsam wird eine Vereinbarung zwischen der Schule und der verantwortlichen Person für die Festwirtschaft aufgestellt. Kuchen organisieren: Eine Lehrperson fragt die Eltern der 1. und 6. Klasse an, ob sie einen Kuchen für den Chalandamarzball bringen. Tanzmusik organisieren: Eine Lehrperson organisiert die Tanzmusik und klärt Kosten und Nachtessen für Musiker ab. Abs. 16 Solange diese Richtlinien zum Chalandamarz-Brauch Bever angewandt werden, verpflichtet sich die Bürgergemeinde die Trachten der Patruns, das Butterfass, den Kupferkessel, die Chalandamarzkassen, die Rolls sowie Schlitten und Wagen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Organisation und Verantwortungsbereiche Abs. 17 Die Schulleiterin und ein Mitglied des Schulrats erstellen einen Plan mit den Verantwortungsbereichen für: Schulrat, Schulleitung, Lehrpersonen, Patruns/ Patrunas, Festwirtschaft, Gemeindewerkdienst, Schulhausabwart, Bürgergemeinde. Der Schulrat trifft Massnahmen bei Regelverstössen der OberstufenschülerInnen. Lehrpersonen sind befugt, OberstufenschülerInnen zu ermahnen und zu bestrafen. Die Schulleitung erstellt rechtzeitig einen Informationsbrief. Mitte Januar findet eine erste Sitzung mit der Schulleitung, einem Vertreter der Lehrpersonen, einem Mitglied des Schulrats und allen Interessensgruppen statt. Diese Richtlinien wurden vom Gemeindevorstand Bever, Bürgergemeinde Bever, Schulrat gutgeheissen und treten per sofort in Kraft. E VIVA IL CHALANDAMARZ Bever, Januar 2014 5