GSL P 28165 III
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Sonnabend den 18. September. 11111111 Bekanntmarhuncgen des iKönigLLandrath-Amtes. M 257] Nachftehende Nefcriptey die Klassensteuer der erwachsenen iiber 16jährigen! Kinder und Angehörigen betreffend: ,,Jn unserer CircularsBerfügung vom 2. Juli 1847 . Vlb. 1025! haben wir ausgesprochen, daß erwnchsene 16jährige! über Kinder undAngehörige, sowohl in ilassensteuerpflichtigem als in gesehlich klassensteuerfreien Haushaltungenbeim Vorhandensein einer derbeiden folgenden Bedingungen be! sonders zur Steuer herangezogenwerden sollen: l. wenn sie durchGesindedienst bei den Eltern in größerenLandwirthschastem oder als Gewerbs- Gehilsen bei denselben sichihren Unterhalt selbst erwerbenund die Stelle fremder Dienstboten und Gehilfen vertreten, oder , ». 2. wenn sie durchDienstleistungen außerhalb der elterlichen Familie, also bei fremden Arbeits- gebern ihr-eSubsistenzmittel selbst» verdienen, mögen sie auchim elterlichesn Haushalte wohnen. In der späteren CirculawVerfügung vom 22. Mai 1848 . VI. 1842! ist die Steuerpflichtigs keit derRinnen:ad l! insoweit beschränkt worden, als in den einzelnen Fällen nicht blosgeprüft werden soll, ob die Söhne die Töchter! bei den Eltern die Stelle von Dienstboten, Gehilfen 2c. vertreten, son- dern auchob sieals solche,wenn auchgeringer alsgewöhnliches fremdes Gesinde, gelohntwerden, dergestalt, daß sie nur beim Hinzutritte auch deszweiten Umstandes besonders zur Steuer heranzuziehen seien. - Letzterer Grundsatz ist, nachdemin Stelleder bezüglichen Bestimmungen des §. 4des Klassen« steuer-Gesetzes 30. vom Mai 1820 der §. 8 des neuen Steuergesetzes1.vom Mai l85l getreten ist, von dem Herrn FinanzslMinisierin einer auf einenKlassensteuersRecurs ergangenen Versagung vom 25; Juli c. III. 15,722! näherin der Weise erläutertworden, daßunter demAusdruckegelohnt werben" der Empfang baaren Geldlohnes ver-standenwerden soll. Erhalten alsodie Söhneund Iöchter vonihren Elternnur Wohnung,Beköstigungund Bekleidung, so sollensie für ihre Person steuerfrei bleiben, selbst-wenn ihre Thätigkeit sich nicht aufgelegentliche Hilfeleistung in denelterlichen Haus- haltungen beschränkt, vielmehr inso wefentlichen und regelmäßigen Diensten beim landwirthfchaftlichen oder candesrweitigen Gewerbe ihrer Eltern besteht,daß hierdurch fremde Dienstboten oder Gehilfen,welche sonst gehcmen werdlen mt°l.ßtené erspart werden.Erhalten sieaber vonden Elternhierfür nichtblos die gewöhnliche Kredit, Klemme Und Wohnung, sondernauch nochGeldlohn, gleich fremden Dienstboten und GkhklfkthsV sindsie, ihr steuerpflichtiges Alter vorausgesetzt, für ihre eigenen Personen besonders zur Steuer heranzuziehen. Jndem im Eingangead 2 gerechten Falle sind seinerNatur nachsolche Unterscheidungen nicht zu machen,do von Jemanden, welcher bei feinenEltern Wohnung. hat, aber den Tag übt! ZU FMUDMauf Atbkik geht und als Vergütigung für dieseArbeit nicht baaren Geldlohn, sondern z.B. nur Bekösligung vom Arbeitsgeber erhält,nicht mehr behauptet werdenkann, daß er Wohnung und Unterhalt ausschließlich von seinenEltern hat; er mußalso, wenner sich im steueri pflichtrgen Alter befindet, fürseine Person ohne Weiteres zur Klassensteuer herangezogen werden. HIMIOch haben die Königi. Landraths-«llemtcer« Ortsbehörden die des Kreises noch vor der» neuen· KlassenstttlkksVeranlagung pro 1859 mit Anweisung zu versehen und habendie Herren Landratht bel Revision der MUEU KldssensieuepRollen hierauf ihrbesonderes Augenmerk zu richten,da 05Vdn hieraus nicht möglich ist, dieVerhältnisse einzelnen des Falles ohne« die den Ortshehörden und Landräthen bei« « wohrtende Localkenntniß zu beurtbeilen. - 188 Nach diesen neuesten Grundsätzen sind nun auch dieErwartungen, die wir in diesen Beziehun- gen beiden einzelnen Streifen noch bei Gelegenheit der Revision der KlassensteuersBeranlagung 1858 für aufgestellt haben, zu beurtheilenund zu behandeln. Jnsbesondere muß ins Auge gefaßt werden,daß die Vorschristen im§. 7des Gesetzes vom i. Mai 185l unD im §. 6Der Instruktion vom 8. des nämlichen Monats, wonach unteranderen, aufdie Leistungsfähigkeit der klassensieuerpflichtigen Haushaltungen ungünstig einwirkenden Umständen auch einegroße Zahlvon Kindern der Bestimmungsgrund sein darf, die« selben ausnahmsweisezu einer niedrigen Steuerstuse, als in welche sie ihren übrigenVerhältnissen nach bei Anwendungder allgemeinen Regeln eingentlich gehören würden,einzuschätzem nicht aufdas unterNo. 1 erwähnte Verhältniß zu beziehen sind, daßim Gegenlheile eine Haushaltung für um so leistungsfähiger zuhalten ist, wenn in ihr die Landwirthsrhast oder dersonstige berufsmäßige Erwerb miterwachsenen, arbeitsfähigenKindern, den das Familien-Haupt nicht Geldlohn, wie fremdenDienstboten undGehilfen, zu geben behauptet,geführt wird, Da hierDurch die Unkosten des Gesthäfts sich gegen diegleichartigen Geschäfte anderer Haushaltungen wesentlich vermindern. Vereint« den 10. September1858. zliöniglich e Regierung. Eintheilung sitt direkte Steuern, gemeinen und zsotsletr An sämmtliche Kbnigl. Landrathsdlemter des Departements. mm geb! struenfeg, wird densteidtischen und ländlichen VeranlagungssBehörden zur genauesten Nachachtung der bei nächsien RolleniAufsiellung bekannt gemacht. Es sind bei allen Hartshaltungem woerwachsene über l6 Jahr alte! Kinder oder Angehörige vorhanden, dienicht zur Steuer· ausgeworfen sind, dieGründe dafür, nach dervon der Veranlagungss Behörde selbst gewonnenen Ueberzeugung, in der AnmerkungsiEolonne allemal genau anzugeben; wi- drigenfalls ichdie Rollen zur Ergänzungzurückgeben werde. Hierbei bemerke ich noch, daß da, wo Auszüglerstehen, gleichvielob zur Steuer veranlagt oder nicht, in der AnmerkungssEolonne der wirkliche Werth des Auszugesangegeben werden muß. Namslau, den M 258] · 15. September 1858. " Den Verkaufvon Pferdenbetreffend. « · Am Dienstag, den 28. d. M., von früh 10 Uhr ab, werden vordem Landraths-Amte hierselbst dievom Kreise zur Landwehrsuebung angekauften Pferde gegen gleich baare Bezahlung meisibietend vetkaust,.wozu Kauflustige eingeladen werden. Namslau, den l6. 6eptemberl858. JE 259] Betrifft die Einzahlung der Kreiswegebaetgelder. _ Die Domitiien und Dorfgerichtedes Kreiseswerden hiermitangewiesen, die 2. Rate der in dem KreisblatteStück 8 dieses Jahres ausgeschriebenen Kreiswegebaugelder rnit den Steuern pro October c. an Die Königi. KreissSteuerkasse abzusühren Namslau, den 16. September 1858.» M. 260] Aufnahme der GewerbestettersRollen in der IV. Abtheilnng pro i859. «Die Dorfgerichtewerden angewiesen,sofort mit der Ausnahmeder neuenGewerbesteuewRollen pro 1859 vorzugehen, zu deren Behandlungich auf meine KreisblatnBerfitgutrgvom 17. September 18.57,pag. 165/66 lediglich verweise, welche genau zu beachten ist, bis auf dendiesmal veränderten«Einreichungstermin und diehierin bestimmte persbnli che Uebergabe der Arbeiten. Zusälzlichwird hier hervorgehoben, daß, da Der I. October als Der Rollenaufstelluttgs-Termin feststeht, cfr. §. 1 pro 18.57,! also die, vom 1. October d. J. ab eintretenden 3u-oder Abgängein Der neuen Nolle bereits ein- gereiht sein,oder ausfallen müssen, so werden Die Dorsgerichte angewiesen, in den Gemeinden alsbald bekannt zu machen, daß diese, pro l. October beabsichtigten An- oderAbmeldungen schon jetzt anzubringen sind. Ebendies giltfür dieHanstretz KlasseL, welche entweder pro 1859neu eintreten, oder denbisherigen Hausirschein nicht mehrerneuern wollenz Alle Der: artigen Gewerbe-Anoder Abmeldungen mit Ausnahme Der Hausirer sind demnächsh die Abgängevorläufig Ohne dte Steuerscheinh welche die Leute bis EndeSeptember noch zu benutzen haben, dem landräthlichen Amte bis zumYo; September Vo ittags einzureichen und nichtetrra biszum untenbestimmten Nollen-Uebergabe-Termine aufsufparen, WM Es dann zur B tigung desNotiz-Registers keineZeit giebt. _ _ Zur Revision, Berichtignng und Feststellung Der neuen Ortsrollen habe ich die unten benannten Termzne tm LandrathAmte anberaumt, an welchen Die Herren Gerichtsschreiber persönlich täglich friib 8 Uhr zu erschstnm »U!1V»zU upevgeben haben: a! Dieneue Neue in dnplo, zuerst nach den Klasse» A, B, c, n, E, F, H, J, Lund diese ms rchalphabetssch - geordnet, mit den Schånker- undHausir-Attesten undSignalementsz b? die besondere der steuerfreien Liste Handwerker; o die alte Ortsrollepro 1858; _, »· _ d!der Die Sgnchwbeiiung Der, aus Noth,ermäßigten Steuersätzen zu VOIZUschTOSSUVOU M« Pfktchkmåßtgkk Ansabk HaUslkkkrun e. Es vetstkhtsich wohlvon selbst,daß inden neuen Rollen dieneuen Einschähungssätze offen stehenbleiben mirssenz dagegen die altenSätze W!1858gehörigen Orts einzutragen sind. Namslau, den l7. September 1858. _ _ _ Mittwoch, den 29. September; Illtftabt, sßachowig, Grbniannsborf, Sophrenthah Bankwrlz Gühlchem Gebote, Bewie- borf,-Bbhmwih, Brzeztnke«, Glausche, Buchelsdorh Haugendorf, Reichen; Gr.-Vmschknu, Charlottentbah Frie- Dridpshilf, Srhadegurz «· 189 Donnerstag, den30. September:Creuzendors, Dammer, Damnig, »Ddrnberg, Droschkam DziedziY Wallendorh Klein- Butschkam Eckersdorh Giebel-s, P0Ulsd0klEllgUkh.- Fkkkbklchsbekw Johannsdorh Groß-Steinersdors, KleinSteinen-Ebers, Giesdorsz ·· Freitag, den I. Oktober: Grainbschüh Groß-Hennersdorf, Klein-Hennersdorf, Herzberg, spolkowih Hdnigerm Jakobs«dors, Jauchendors, Michelsdorh aumig,Krickau, Lankau,Lorzeridors, DeutschsMarchwitz Poln.-Marchrvitz, Neu-Makchwitz, Wind-Marchwitz, Mühlchem Riese; _' Sonnabend, denL. Oktober: Minkowskh Nassadel, Nolldaiy Obischau, Proschau, Saabe, Schmogram Schwirtz, Sgors fettig,äimmetmia, Skorischau, Neichthah Stådtel,Sterzendors," Strehlitz l, Strehlitz-Buchelsdors, Strehlitzs Lorzendorf, Ober-Wilkau, Niederkjgilkgusp M Ast] .Neiir- Amts-Ablösuiigs-Capitalieri. Bei demhiessgen Königs. Rentszlinte befinden sich seit langer Zeit noch sehr viele Bescheiniguns gen über gezahlte ·l1blosuiigs-Capitalien, welche durchdie Reluententrotz mehrsacher Aufforderungen noch nichtabgeholt worden sind, nameiitlichaus deii Ortschastem Alisiadt,,Bachowitz, Jtl.-Butschkau, Buchelsdorb Creuzendorf,Dörnberg,-Eckersdors, Erdmannsdors, Ellguth, Jauchendors,»Kaulwitz, Poln.-Marchivitz, Wind.-Mai·chwitz, Viühlchem Nolldau, Riese, Obischau, Proschaii, Reichen, Sgors sellitz, Schadegur, Schmograit, Skorischalh Sinimelivitz, Strehlitz Jch veranlasse die Ortsgerichte vorbenaiinter Ortschaften, in den Tagen vom 27. bis 30. d. Mir's. entweder durch denScholzen oder Gerichtsschreiber diese Bescheinigungen bei dem hiesigen Künigi. RentsAnitc abholenzu lassen,um solchedemnächst den Reluenten auszuhäiidigem damit diesein den Stand gesetztwerden, mit Zugrundelegung dieser Bestheinigungen die längst auf ihren Stellen nicht mehr haftenden diesfälligen Verpflichtungen bei derHypothekenbehördeLösthung zur beantragen zu können. «Nariislau, den M 262] Dkachpriifuiig 11. September 1858. von Hcbammem . Die Hebammem Siebe! aus DeutschsMarchwiiz Kaufmann aus Wilkau, Horn, Eleonore Zauber, Marschall und Dibke aus Narrislau, haben ssch Mittwoch,Den 29. September c. Punkt 10 Uhr bei dem KünigLKreissPhysieus Herrn Dr. Larisch zur Nachprüfung einzufins den. Die Jnstruniente, dasLehrs undTagebuch sind mitzubringen. Gleichzeitig wird daraus aufmerksam gemacht, daß derAusfall derNachprüfung ausdie Vertheilungder Unterstützungsgclder Einfluß hat. Der Magistrat und die betreffenden Dorfgerichtehaben dieseBekanntmachiiiig den Hebammen ihres Bezirks bald zu insinuireii. Namslau, den 14. September 1858. M263] Erneiiiiuiigem _ _ _ An die Stelle desabgegangenen Polizeidlseiivalters Herrn Richter zu Glauscheist derWirth- .schasts-Jnspector Herr Frost daselbst als Polizei-Verwalter für Glausche ernannt und Seitens des· Königi. Kreisgerichtsvorschristsmäßig vereidet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Namslau, M 2641 den 16. September 1858. Dein gegenwärtigen Dachte: der · KönigL DomaineSkorischau, Herrn Neugebauey ist die Polizei-Verwaltung der Ortschaften Skorischau incl. Schankkretfcban:, Sgorsellitz incl. Bendi lauer Mühle, Schadeguy Creuzendors, Proscham Kolonie Herzberg und Dörnberg von der Königh Regierungübertragen worden, was hierdurchzur össentlichen Kenntniß gebracht wird. Namslau, deii ll. September 1858. ' Der KöniglicheLandratly Salice Contefsm »· Bekanntniachnng. Da in letzter Zeit öfter dieaus denhiesigen Spromeiiaden und Wegen befindlichen Bäume und Stråuche beschädigt worden sind,so wirdhiermit ausdie Strafbestimmung §. 42 der Feldpolizei-Ordnung aufmerksam gemacht, wonach mit Geldbuße zu bis20 Thaler oder verhåltnißmåßiger Gefångnißstrase bestraft wird, werAlleen- oder Feldbäume Sträuche und beschådigt oder von denselben Laub undFruchte abpflückt oder Zweige abbricht. » Namslam den T« Wegen 17. September1858. D er Ma g t ft r baldigen Wegzugs sieben zum sofortigen Verkauf: "-' 2 Stück Schreibsecretairh seht gut gehalten, S 2 Kleiderschrånih2 ißaftbtiidte, 6 Stück gepolsterte Stühle, alle Sorten feine Gläser,Blumenvasen, Porzellan, ·?eisernes undblechenes Kost» und Küthengeschiriz so wie lllllH a t. ä eine Partie Wand« und Tischlampen nebst vielenanderen Gegenständen "".'" Vmksst M. Carl Pketthel im »schW«kö«U AND« - 188 Nach diesen neuesten Grundsätzen sind nun auch dieCrinnerungem diewir in diesen Beziehun- gen beiden einzelnen Kreisen noch bei Gelegenheit der Revision der KlassensteuersVeranlaguiig für 1858 aufgestellt haben, zu beurtheilenund zu behandeln. Jnsbesondere muß ins Auge gefaßt werden,daß die Vorschriften im§. 7 des Gesetzes vom l.Mai 185l unb im §. 6 der Instruktion vom 8. des nämlichen Monats, wonach unter anderen, auf die Leistungsfähigkeit der klafsensieuerpflichtigen Haushaltungen ungünstig einwirkenden Umständen auch einegroße Zahlvon Kindern der Bestimmungsgrund sein darf, die« selben ausnahmsweisezu einerniedrigen Steuerstuse, als in welche sie ihren übrigenVerhältnissen nach bei Anwendungder allgemeinen Regeln eingentlich gehören würden, einzuschåtzem nicht aufdas unterNo. 1 erwähnte Verhciltniß zu beziehen sind, daßim Gegentheile eine Haushaltung für um so leistungsfeihiger zuhalten ist, wenn in ihr die Landwirthschafr oder der sonstige berufsmäßige Erwerb miterwachsenen, arbeitsfähigenKindern, den das Familien-Haupt nicht Geldlohn, wie fremdenDienstboten undGehilfen, zu geben behauptet,geführt wird, da hierdurchdie Unkosten des Geschäfts sich gegen die gleichartigen Geschäste anderer Haushaltungen wesentlich vermindern. Beginn, den 10. September 1858. _Königliche Regierung. Ybtheitnng für direkte Steuern, Homainen nnd Westen. An sämmtliche Kbnigl. Landraths-Aemter des Departements. gez.! nonStruenfee. wird densteidiifchen und kindlichen VeranlaguirgssBehörden zur genauesten Nachachtung der bei nächsien RolleniAufstellung bekannt gemacht. Es sind bei allen Harishal:ungen, woerwachsene l6 über Jahr alte! Kinder oderAngehörige vorhanden, dienicht zurSteuer« ausgeworfen find, die Gründe dafür, nach dervon derVeranlagungss Behörde selbst gewonnenen Ueberzeugung, in der Anmerknngsscsolonne allemal genau anzugeben; wi- drigenfalls ichdie Rollen zur Ergänzungzurückgeben werde. Hierbei bemerke ich noch, daß da, wo Ausziiglerstehen, gleichvielob zur Steuer veranlagt oder nicht,irr der AnmerkungssColonne der wirkliche Werth des Auszugesangegeben werden muß. Namslau, den 15. September 1858. « J2 258] Den Verkauf vonPferden betreffend. «· Am Dienstag, den 28. b. M» von früh 10 Uhr ab, werdenvor demLandrathssAmte biet« selbst dievom Kreise zur Landwehriuebung angekauften Pferde gegen gleich baare Bezahlung meisibietend verkauft,.wozu Kauflustige eingeladen werden. Namslau, den 16. 6eptember18ö8. M 259] Betrifft die Einzahlung der Kreiswegebaiigelber. _ Die Doniinien und Dorfgerichtedes Kreiseswerden hiermitangewiesen, die 2. Rate der in dem KreisblatteStück 8 dieses Jahresausgeschriebenen Kreiswegebaugelder mit den Steuern pro October o. an die Königi. KreissSteuerkasse abzuführen. Namstau, den l6. September 1858. M 260] Aufnahme der GeiverbesteriersNollen in der IV. Abtheiluirg pro i859. SDie Dorigerichte werden angewiesen,sofort mit der Aufnahmeder neuenGewerbesteuewRollen pro 1859 vorzugehen, zuderen Behandlungich auf meinesireiäblattsßerfitgung vom 1·7. September1857, pag. 165/66 lediglich Verweile, welche genau zu beachten ist, bis auf dendiesmal veränderten·Einreichungstermin und diehierin bestimmte persbnlich e Uebergabe der Arbeiten. Zufäslich wird hier hervorgehoben, daß, da der 1. October als der Rollenaufftelluiigs-Termin feststeht, §. cfr. I pro 1857,! also die, vom 1. October d. J. ab eintretenden3u- oder Abgånge inder neuenRolle bereits ein- gereiht sein,oder ausfallen müssen, so werden die Dorfgerichte angewiesen, in den Gemeinden alsbald bekannt zu machen, daß diese, pro 1. October beabsichtigten oder An- Abmeldungen schon jetzt anzubringen sind. Eben dies gilt für die Hausirerz KlasseL, welche entweder pro 1859neueintreten, ober den bisherigen Hausirschein nicht mehrerneuern wollenz Alle der»artigen Gewerbe-Anoder Abmeldungen mit Ausnahme der Hausirer sind demnåchst, die Abgänge vorläufig ohne die Steuerscheinh welche die Leute bis EndeSeptember noch zu benusen haben, dem landräthlichen Amte bis zum253 September Po ittags einzureichen unbnicht etira bis zumunten bestimmten Rollemuebergabedxermine aufzuspMth WM EsVMM zur B tigung desNotiz-Registers keineZeit giebt. »» Zur Revision, Berichtigung und Feststellung der neuen Ortsrollen habe ich die unten benannten Termine im Eanbrath: Amte anberaumt, an welchen die Herren Gerichtsschreiber persönlich täglich frirh 8 Uhrzu erscheine« »UIJV»IU Upstgeben haben: a! die neue Rolle in dnplo, zuerst nach den Klassen A, B, C, D, E, F, H, J, Lund diese M stch alphabkklfch - geordnet,mit denSchänker- und Hausir-Attesten und Signalementsz b! die besondere Liste der fteuerfreien Handwerker; c! die alte Ortsrollepro 1858; _ » _ _ d!.bie Dåachwdsisung der, aus Noth,ermäßigten Steuersätzen zu vorzUschTCSEUVSU M« Pfklchkmåßtget HaUslMAngabe der run e. Es verstkhtsich wohlvon selbst,daß inden neuen Rollen dieneuen Einschähungssätze offen stehenbleiben mirssenz da egen diealten Sätze pro 1858gehörigen Orts einzutragen sind. » amslau, den l7. September 1858. »· »· Mittwoch, den 29. September: Alt-strebt, Bachowih Erbmannsdorh Sophienthah Bankwitz Guhlchem Grodm Belinsdorf,-Bbhmwis, Brzezinkh Glausche, Buchelsdorh Haugendorh Reichen; Gr.-Vukschkqu, Charlottenthah Frie- drichshilf, Schabegurz ·" 189 Donnerstag, den30. September:Creuzenborf, Damme» Damnig,fbbtnbetg, ßrofdafau, miebgie,älßallenbotf, Klein« Butschkam Eclersdorh Ei8dorf, PaUlSVOkfEllgUkkb Fkkkdktchsbktw Johannsdorh Groß-Steinersdorf, Klein« Steinersdorh Giesdorfz «· « Freitag, denI. Oktober:Grambschüh Groß-Henner8dorf, Kletn-Hennersborf, Herzberg, Polkowih Hdnigerm Jakobs«- dorf, Jauchendorf, Michelsdorh Kaulwilz, Krtrkäu, Lankau,Lorzendorf, Deutsch-Marchwitz, Poln.-Marchwitz, Neu-Makchwitz, Wiud-Marchwi»eMühlchetn Riese; · « Sonnabend, den2. Oktober: Minkow8ki, Nassadeh Nolldaty Obtschau, Profcham Saabe, Schmogram Schwirh Sgors fettig,Simmelmie,Siotifchau,äeichthal, Städteh Sterzendorf, Strehlitz l, Streblitz-Buchelsdorf, Strehlihs Lorzendorh Ober-Wilkau, Nieder-Wilkau. M Ast] Nennt: AmtssAblöfuugssCapitalieth Bei demhiessgen Fkönigl RentsArnte befinden sich seit langer Zeit noch sehr viele Bescheiniguni gen über gezahlte Ablosungs-Capitalien, welche durchdie Reluententrotz mehrfacher Aufforderungen noch nichtabgeholt worden sind, namentlich aus den Ortschaften: Altstadt, ,Bachowitz, Jtl.-Butschkau, Buchelsdorh Creuzendorf,Dörnberg,- EckersdorhErdmannsdorh Ellguth, Jauchendoti. Kaulwilz » Poln.-Marchtvitz, Wind.-Marchwitz,Piithlchem Nolldau,Wirft, Obksch0UPk0fch0U- Nkichkkb SSVU sellitz, Schadegur, Schmograu, Skorischath Sinimelivitz, Streblih. Jch veranlasse die Ortsgerichtevorbenaunter Ortschaften, in den Tagen vom 27. bis 30. d. Mts. entwederdurch denScholzen oder Gerichtssrlireiber diese Bescheinigungen bei sdem hiesigen Königi. RentsAmtc abbolen zu lassen,um solchedemnächst den Reluenten auszubändigen, damit diesein den Stand gesetztwerden, mit Zugrundelegung dieser Bescheinigungen die längst auf ihren Stellen nicht mehr haftenden diesfälligen Berpflichtungen bei derHypothekenbehördeLöschung zur beantragen zu können. ·Namslau, den M 262] macbprüfung 11. September l858. von Hebammem Die Hebammem Siehe! aus Eleonore Zauber, Marfchall und . DeutschiMarchwith Kaufmann aus Willau, Horn, Dibke aus Namslau, haben sich Mittwoch,den 29. Sepc tember c.,Punkt 10Uhr beidem KönigL KreissPhysicus Herrn Dr. Larischzur Nachprüfung einzufins den. Die Instruniente, dasEchteunb Tagebuch sind mitzubringen. --- Gleichzeitig wird darausaufmerksam gemacht, daß derAusfall derNachprüfung aufdie Vertheilungder Urnersiittzungsgelder Einfluß hat. Der Magistrat und die betreffenden Dorfgerichtehaben dieseBekanntmachung denHebammen ihres Bezirks bald zu insinuirem Namslau, den 14. September 1858. M263] · Erneust-engen. _· _ An die Stelle desabgegangenen PoltzepVerrvalters Herrn Ntchter zu Glauscheist derWirth« .fchafts-Jnspector HerrFrost daselbstals Polizei-Verwalter für Glausche ernannt und Seitens des· Königi. Kreisgerithtsvorschriftsmäßig vereidet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Namslau, den 16. September l858. - M 264] Dem gegenwärtigen Dachte: der Königh Doniaine Skorifchau, Herrn Neugebauer, ist diePolizei-Verwaltung derOrtschaften Skorischau incl. Schanfftetichatn, Sgorsellitz incl. Bendi lauer Mühle, Schabegut, Creuzendorf, Proschau, Kolonie Herzberg und Dörnberg von der Reinigt. Regierung übertragen worden, was bierdurchzur össentlichen Kenntniß gebracht wird. Namslau, den 1l. September 1858. » Der KöniglicheLandratly Saliee Conteffey _· Vekanntmachung. Da in letzter Zeit öfter dteauf denhiesigen Promenaden und Wegen befindlichen Bäume und Sträuche beschädigt worden sind,so wirdhiermit aufdie Strafbestimmung §. 42 der Feldpolizei-Okdnung aufmerksam gemacht, wonach mit GEMUHE bis ZU 20THAT« oder VEVhåUIUßMåßkger Gefångnißstrafe bestraft wird,wer Alleen-oder Felbbäume und Sträuche bischädigt oder von denselben Laub undFrüchte abpflürkt oder Zweige abbricht. Adam-Blau, den 17« September1858. D II« Wegen er Ma g i ff r baldigen Wegzugs stehen zum fofortigen Verkauf: ""' 2Stück Schreibsecretaim seht gut gehalten,D 2 Rleiberfmtänfe,2Waschtische, 6 Stück gepolsterte Stühle, alle Sorten feine Gläser,Blumenvasem Porzellan, """" eisernes und blechenes Kochs und .Küchengeschirr, so wie lllllH eine Partie Wand« und Tiichlampen nebfbvielen anderen Gegenständen . Vtllkgst bei. Carl Prentzel im ftbmraen Auen« a t. er. °thh d«21d«g ·ch « - 190 «---s-j-jj Alle SszortenStralsunder »Spielkarten sind anhab-en beiS. Block. neue östr. 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