Neustädter Kreisbotegegründet 1818
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Neustädter Kreisbotegegründet 1818
Neustädter Kreisbote gegründet 1818 21. März 2014 ׀Jahrgang 25 ׀Nummer 6 Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla Stadtführungen Projektabschluss Karnevalstreiben Interessante Themen im Angebot „Märchenstunde“ in der Schloss-Schule Schillerschule in Faschingslaune Seite 9 Seite 19 Seite 19 Seite 2 Nummer 6/2014 Schaudenkmal wird wieder zugänglich Dank der rührigen Arbeit der Tochter und des Schwiegersohns des letzten noch produzierenden Seifensieders in der Stadt, Renate und Hans-Werner Göbel, ist es möglich, die seit 1990 geschlossene Seifensiederei von Fritz Wilhelm in Neustadt wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Fritz Wilhelm erläutert Interessierten die einstigen Abreitsabläufe. Dabei änderte sich die Arbeitsweise nur geringfügig. Noch bis ins hohe Alter hinein hat der letzte Seifensiedermeister der Stadt, Fritz Wilhelm, neben seiner Produktion auch immer wieder interessierte Bürger durch seine Werkstatt geführt und von der mühseligen Arbeit berichtet. Die Werkstatt ist erhalten geblieben und wurde mit viel Liebe von Familie Göbel bewahrt und gepflegt. Seifenseider Wilhelm während der Arbeit. 1840 gründete Traugott Wilhelm Goetze in der heutigen Ernst-Thälmann-Straße eine Seifensiederwerkstatt. In dieser Werkstatt wurden bis in die vierte Generation zuletzt jährlich vier Tonnen Kernseife, 20 Tonnen Schmierseife, zehn Tonnen Waschpulver und genausoviel flüssige Seife produziert. Nun kann sie von der Öffentlichkeit wieder besucht werden. Hierfür hat sich in vielen Stunden die zertifizerte Gästeführerin Monika Balke mit der Geschichte der Siederei und mit den Produktionsabläufen vertraut gemacht. Sie führt nach Voranmeldung Interessierte durch die ehemalige Werkstatt, deren Werkstatteinrichtung und Arbeitsgeräte größtenteils aus dem 19. Jahrhundert stammen. Dazu gehören zwei in den Boden eingelassene Behälter zur Aufbewahrung von Lauge und eine hölzerne Kühlbütte zum Abkühlen der kochenden Seife. Prunkstück der Siederei ist ein mit Lärchenholz verkleideter Stahlkessel, der im Jahr 1912 eingebaut wurde. Sein Fassungsvermögen beträgt 2000 Liter. In ihm wurde die aus Wasser und Natronlauge, versetzt mit Fett und Fettsäure, entstehende Kernseife gesotten. Auch die alte Presse mit Handrad, durch die die Seifenstücke ihre gewünschte Form und die Prägung „Wilhelms Kernseife“ erhielten, ist neben vielen Arbeitsgeräten zu bewundern. Da die Raumkapazitäten sehr begrenzt sind, kann die historische Seifensiederei nur in einer Gruppenstärke von maximal zehn Personen nach Voranmeldung besucht werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Touristinformation im Rathaus. Wir danken der Familie Göbel für die Möglichkeit, dieses Stück Stadtgeschichte der Öffentlichtkeit zugänglich zu machen. Nummer 6/2014 Veranstaltungskalender Freitag, 21.03.2014, 18.00 Uhr Kräuterseminar – Wissenswertes über Kräuter und „Un“-Kräuter in der Gaststätte „Heinrichsruhe“ Samstag, 22.03.2014, 19.00 Uhr Galaabend – MAL ANDERS der Karnevalgesellschaft „Duhlendorf“ in der Sportund Festhalle, Friedhofstraße 1 Samstag, 22.03.2014, 20.00 Uhr Jancee Pornick Casino Rock´n Roll trifft Rockabilly und Ami-Adrenalin im WotufaSaal, Ziegenrücker Straße 6 Sonntag, 23.03.2014, 11.00 Uhr Frühlingsbrunch im Garten im „Rolandhof“ in Moderwitz Sonntag, 23.03.2014, 16.30 Uhr Kinderkonzert „Auf dem Bauernhof“ im Rathaussaal Mittwoch, 26.03.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Donnerstag, 27.03.2014, 14.00 Uhr Geburtstag des Monats Februar und März im „Betreuten Wohnen am Orlapark“, Orlagasse 29 Samstag, 29.03.2014 Klausurtag – Zukunftswerkstatt in der katholischen Pfarrei Neustadt Samstag, 29.03.2014, 20.00 Uhr Junimond + Siegel Band Songs von Rio Reiser und Tonsteine Scherben und Folk rock und Titel von Neil Young von der SIEGEL BAND im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6 Sonntag, 30.03.2014, 9.30 Uhr Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“, Ernst-Thälmann-Straße 1 Mittwoch, 02.04.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Mittwoch, 02.04.2014, 19.00 Uhr „Vogel des Jahres 2014 – Der Grünspecht“, Vortrag des NABU in der Infostelle des LRA des Saale-Orla-Kreises am Hausteich in Plothen Freitag, 04.04., bis Sonntag, 06.04.2014 Saisonauftakttreffen der Wohnmobilfreunde „Heinrichs-Ruhe“, freies Treffen für alle, die Lust haben an der Gaststätte „Heinrichsruhe“ Freitag, 04.04.2014, 10.00 Uhr „Weltbilder“ - Ausstellungseröffnung der 6. KinderKunstausstellung der AWOSchloss-Schule im Museum für Stadtgeschichte, Kirchplatz 7 Samstag, 05.04., und Sonntag, 06.04.2014 Floh- und Trödelmarkt im Buteile-Park, Triptiser Straße 14 Samstag, 05.04.2014, 16.00 Uhr Märchentheater „Rumpelstilzchen“ im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6 Samstag, 05.04.2014, 15.00 Uhr Fußball – Thüringenliga, SV BW´90 Neustadt – FSV Martinroda Samstag, 05.04.2014, 19.30 Uhr Diashow „Namibia – Unterwegs im Land der unendlichen Weite“ im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Str. 6 Sonntag, 06.04.2014, 11.00 Uhr Brunch im Garten im „Rolandhof“ in Moderwitz Dienstag, 08.04.2014, 19.30 Uhr Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter-Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11 Mittwoch, 09.04., bis Freitag, 11.04.2014, ab 12.00 Uhr Fischessen, für alle Fischbegeisterten und die es mal probieren möchten, in der Gaststätte „Heinrichsruhe“ Mittwoch, 09.04.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe Freitag, 11.04.2014, ab 19.00 Uhr Lange Nacht der Rathausmusik im Rathaussaal Freitag, 11.04., bis Sonntag, 13.04.2014 Handwerkermesse 2014 im Buteile-Park, Triptiser Straße 14 Samstag, 12.04.2014, 8.30 bis 15.00 Uhr Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ für Führerscheinbewerber in der Johanniter-Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11, Anmeldung unter Tel. 036481 2990 Samstag, 12.04.2014, 9.00 Uhr Frühjahrsputz in der Stadt Neustadt an der Orla Samstag, 12.04.2014, 18.00 Uhr African Gala Night – Livekonzert, Präsentation & Dinner, eine musikalische Reise an die Westküste Afrikas im Lederwerk in der Gerberstraße Samstag, 12.04.14, 20.00 Uhr ENGERLING + DOUBLE VISION (Blues und Bluesrock) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6 Sonntag, 13.04.2014 Palmsonntagshochamt mit Prozession in der Kath. Kirche Mittwoch, 16.04.2014 Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11 13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2 Donnerstag, 17.04.2014 Messe vom Letzten Abendmahl und Anbetung in der Kath. Kirche Neustadt Seite 3 Notrufnummern und Havariedienste Ärztlicher Notfalldienst 116 117 Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle Saalfeld 0 36 71/99 00 Giftnotruf 03 61/73 07 30 Frauenschutzhaus Rudolstadt 0 36 72/34 36 59 Gera 03 65/5 13 90 Schleiz 01 74/5 64 70 19 Stadtwerke Neustadt (Orla) 2 47 47 Zweckverband Wasser/Abwasser 0 36 47/4 68 10 oder 01 71/3 66 23 25 E.ON Störungsdienst 01 80/2 69 69 61 Beratungsstellen Diakonieverein e.V. Familienberatungsstelle 5 19 84 Suchtberatungsstelle 5 19 86 Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.V. 2 40 84 oder 01 76/23 31 34 07 Behindertenberatung, Kreisverband für Behinderte e.V. 0 36 63/42 28 86 Neue Arbeit Neustadt e.V. 28 90 Hilfe für Kriminalitätsopfer, WEISSER RING 8 49 53 Impressum Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla, Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Der jeweilige Verfasser Verantwortlich für die Anzeigen: Die jeweiligen Auftraggeber Redaktion: Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, Telefon: 03 64 81 / 8 51 20, Fax: 03 64 81 / 8 51 04 E-Mail: [email protected] (v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann) Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon: 03 76 00/36 75, Fax; 03 76 00/36 76, www.secundoverlag.de, E-Mail: [email protected] Zugang für Autoren: www.textportal.primoweb.de Gesamtherstellung: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla bestellt und abonniert werden. Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der Herausgeber und der Verlag keine Gewähr und Haftung. Redaktionelle Änderungen der Beiträge sind möglich. Die Stadt ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln. Auflage: 5.100 Exemplare Seite 4 „Neustadt liest“ Nummer 6/2014 Wieland Henze zu Gast in Duhlendorf Liebe Bücher- und Literaturfreunde, hatten Sie nicht auch schon einmal während einer Buchlesung den Wunsch, selbst vorzulesen – vielleicht aus Ihrem Lieblingsbuch – und mit anderen darüber ins Gespräch zu kommen? Wir laden Sie ein zu „Neustadt liest“ am Montag, 31.03.2014, 19.00 Uhr, Stadtbibliothek Neustadt an der Orla. Ihre Stadtbibliothek 6. KinderKunstaus stellung im Museum für Stadtgeschichte Am 4. April 2014 wird 10 Uhr die 6. Kinderkunstausstellung unter dem Thema „Weltbilder“ der AWO Schloss-Schule eröffnet. Die Kinder der Klassen 1 bis 7 haben sich ein Bild von der Welt gemacht und dokumentieren dabei nun ihre Entdeckungen und das dabei erlangte Wissen aus ihrer Sicht. Galaabend - MAL ANDERS Er zählt sicherlich zu den besten und bekanntesten Büttenrednern Thüringens. Im MDR-Fernsehen war er in „Herrliches, närrisches Thüringen“ zu sehen. Am 22. März steht er zum „Galaabend – MAL ANDERS" mit seiner aktuellen Bütt wieder auf Duhlendorf´s Bühne. Neben ihm erwartet die Gäste ein abwechslungsreiches Programm der anderen Art mit vielen Überraschungen. Der letzte Galaabend ist 3. Lange Nacht der Rathausmusik lädt ein Benefizkonzert von Neustädtern für Neustädter – die Lange Nacht der (Rat)Hausmusik in Neustadt mit einem Mitmachkonzert Im Rahmen der Thüringer Bachwochen veranstaltet die Stadt Neustadt an der Orla traditionell im Rathaussaal ein Benefizkonzert für ein musikhistorisches Zeugnis unserer Stadt. Am Freitag, den 11. April 2014, musizieren in mehreren Kurzkonzerten die Neustädter Nachwuchskünstler der Schülerband des Orlatalgymnasiums und der Musikschule Fröhlich. Des Weiteren werden Kantorin Anna Fuchs-Mertens, Kapellmeister Harald Weigel, Kulturamtsleiter Ronny Schwalbe und Instrumentalisten um Kantorin FuchsMertens erleben zu sein. Dabei erklingen neben Lieder und Arien, Instrumentalwerke aus den verschiedensten Jahrhunderten. J.S. Bach wird genauso zu hören sein, wie Rockmusik und aktuelle Charthits. Umrahmt wird dieses Konzert mit kulinarischen Überraschungen vom Restaurant Hotel „Goldener Löwe“. Höhepunkt des Abends ist erneut das Mitmachkonzert „Eine Stadt klingt ...“. Alle Musizierfreudigen, die ein Instrument beherrschen, sind zum gemeinsamen Musizieren eingeladen. Einfache Volksweisen sollen erklingen und gemeinsam geprobt werden. Wer kein Instrument spielen kann, ist zum Singen eingeladen. Aber auch das reine Zuhören ist erwünscht. Noten zur Vorbereitung der Instrumentalstücke können ab 01.04.2014 unter www.neustadtanderorla.de gedownloadet werden oder im Kultur- und Tourismusamt abgeholt werden. Der Abend ist so aufgebaut, dass man eingeladen ist, alle Konzertteile zu hören, in den Pausen miteinander ins Gespräch zu kommen und sich an den Gaumenfreuden zu laben. Aber auch die Auswahl einzelner Konzertteile ist möglich. Ein offener Abend, der Lust machen soll sich zu treffen und zu genießen. Der Eintritt ist frei. Um eine Spende wird gebeten. zugleich der Schlusspunkt und das große Finale zur 60. Session in Duhlendorf. Die Livemusik des Abends kommt von der Partyband Zeitlos, die bereits zur Karnevaleröffnung und zur Jubiläumsgala für beste Stimmung sorgte. Restkarten sind an der Abendkasse noch erhältlich. Thomas Schreck Präsentation des Tanzprojektes Die Präsentationsveranstaltung des Musik- und Tanzprojektes der Grundschule „Friedrich Schiller“ findet am 21. März 2014 um 17.00 Uhr, im Tewa-Saal in Neustadt an der Orla statt. Sie erleben eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Projektwoche in einer tänzerischen und musikalischen Form. Wir möchten Sie dazu herzlich einladen und freuen uns über viele Besucher. Schulleitung und Schüler der Grundschule „Friedrich Schiller“ Annette Kempfert Dauer veranstaltung Ausstellung in den Geschäftsräumen der Raiffeisen-Volksbank, Topfmarkt 5, der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schleizer Str. 15c, und der Wohnring AG, Markt 13/14 Werke des Neustädter Mal- und Zeichenzirkels e.V. Nummer 6/2014 Seite 5 Neustadt an der Orla eröffnet Teilabschnitt des Lutherweges Der Lutherweg als Gemeinschaftsprojekt von Kirchen, Tourismusverbänden, Kommunen und weiteren Trägern wendet sich an Pilger, Wanderer und an Besucher, die an der Reformation und ihren Wirkungen interessiert sind. Dieses Interesse hat die Stadt Neustadt an der Orla seit mehr als vier Jahren bewogen, mit der Anlage des Lutherweges Orte der Reformation, deren Bedeutung sich durch die Wirkungen der reformatorischen Bewegung erschließt, miteinander in unserer Region zu verbinden und so Teil eines bundesländerübergreifenden Projektes zu werden. Kommunen durch Neustadt im Auftrage des Landkreises betreut wurden. Die Anbindungspunkte in die anderen Landkreise sind Hummelshain (Saale-Holzland-Kreis) und Auma (Landkreis Greiz). Neben Markierungen durch Wegweiser, einheitliche Wegemarken, Informationstafeln und Stationstafeln ist im Rahmen der Gesamtförderung durch die Thüringer Aufbaubank mit Mitteln aus dem Europäischen Fond EFRE die Infrastruktur am Weg auf ein gutes Niveau gebracht worden. Dies beinhaltet unter anderem die Aufstellung von Sitzmöbeln. Neustadt an der Orla liegt inmitten einer alten Kulturlandschaft fern ab der großen Touristenstraßen und hat den Individualtouristen viel zu bieten. Neustadt wurde im hohen Mittelalter als Stadt erwähnt, war seither wirtschaftliches, kulturelles und soziales Zentrum der Region und ist heute mit ihren knapp 9000 Einwohnern eine Stadt mit Historie. Zudem ist im Innenstadtbereich von Neustadt eine Luthermeile auf dem Lutherweg angelegt worden, die über ein im Boden verankertes Markierungssystem (Bronzeplatte mit dem Lutherwegs „L“) den Wanderer von der Stadtkirche St. Johannis mit Cranach-Altar (hier predigte Luther) durch die mittelalterlichen Fleischbänke (diese in Mitteleuropa einmalige Anlage bestand schon zu Luthers Zeiten) über den Marktplatz mit spätgotischem Rathaus (ein Neubau zu Luthers Zeiten) zum Lutherhaus (in der Rezeption das Gästehaus des Klosters) und weiter zum Kloster der Augustiner-Eremiten, dem Luther selbst vorstand, führt. Der Reformator Martin Luther weilte seinerzeit mehrfach in Neustadt an der Orla. Er stand dem Augustiner-Eremitenkloster der Stadt vor und predigte in der Stadtkirche Sankt Johannis. Der Name „Lutherhaus“ resultiert aus diesen Besuchen und bezeichnet eines der schönsten Bürgerhäuser Thüringens aus der Renaissancezeit. Wer über den Markt geht, kommt am Rathaus aus dem Mittelalter vorbei, welches seine Schönheit durch die reichen Verzierungen erhält und gelangt durch die historischen Fleischbänke, einer mittel alterlichen Ladenstraße, zur altehrwürdigen Stadtkirche in der ein Altar aus der Werkstatt von Lucas Cranach d. Ä. steht. Nun ist Neustadt an der Orla im Rahmen der Ostroute an den Thüringer Lutherweg angeschlossen worden. Nachweislich verband Martin Luther die Städte Neustadt und Orlamünde in einer Tagesreise. Dieser authentische Weg soll dem Wanderer die herrliche Natur mit seinen schönen Wäldern erfahrbar machen und dem Pilger Weg zur Einkehr sein. Zudem ist mit Neustadt an der Orla der einzige Ort Ostthüringens in der Kooperation „Wege zu Cranach“ vertreten. Ein Sinnbild reformatorischer Gedanken. Die Maßnahme zur Errichtung des Lutherweges umfasste die Grundanlage des Weges. 28 km liegen dabei im SaaleOrla-Kreis, die maßgeblich durch den Gebietswegewart der Stadt Neustadt an der Orla, Herwig Krahmer konzipiert und umgesetzt wurde. Der Streckenausbau mit Markierungen wurde durch die Stadt Neustadt an der Orla in einer Gesamtmaßnahme durchgeführt, wobei die angrenzenden Ziel der Anlage des Lutherweges im Saale-Orla-Kreis ist die touristische und die damit verbundene wirtschaftliche Aufwertung der Region. Darüber hinaus ist es ein Anliegen, die Landkreise touristisch untereinander zu verbinden, um sich somit gemeinsam nach außen hin zu präsentieren. Erwartet werden neben der verbesserten touristischen Situation die wirtschaftliche Wertsteigerung der Region und die damit verbundene Förderung gastronomischer Einrichtungen sowie Hotels und Herbergen. Zudem ergeben sich Synergien aus der Wertsteigerung für Einwohner und Besucher. Der Teilabschnitt des Lutherweges wird am Freitag, dem 4. April 2014, offiziell eröffnet. Hierzu sind Vertreter aus Wirtschaft, Kirchen, Politik und Bürger eingeladen. Um 15.30 Uhr beginnt auf dem Parkplatz in Höhe des Gasthauses „Waldfrieden“ bei Lichtenau nach einer Eröffnung des Bürgermeisters Arthur Hoffmann eine gemeinsame Wanderung auf dem Weg nach Neustadt an der Orla. Ab 15.00 Uhr steht ein Shuttle bereit und befördert die Gäste zum Startpunkt. Im Anschluss feiern wir eine Andacht in der Stadtkirche St. Johannis, von welcher der Alte Rat Neustadts die Gäste entlang der Neustädter Luthermeile zum Klosterkirche führt. Dort erwartet der Posaunenchor der evang.-luth. Kirchgemeinde die Gäste zum Ausklang. Die Neustädter Luthermeile führt auch durch die historischen Fleischbänke. Innerörtliche Begrüßungstafel für den Lutherweg an der Klosterkirche. Seite 6 Ab in den Wald ... Unter diesem Motto veranstaltet das Thüringer Forstamt Neustadt, die Forstwirtschaftliche Vereinigung „Saale-Orla“ und der Waldbesitzerverband Thüringens in den nächsten Wochen Waldexkursionen für Waldbesitzer, Waldinteressierte und Naturliebhaber. Geführt werden diese Exkursionen jeweils von den Revierförstern, die vor allem die Waldpflege, Holznutzung und den Waldumbau als Vorsorge vor weiteren Naturkatastrophen im Wald zum Thema haben. Themen und Termine: Samstag, den 29.03.2014, 9.00 Uhr „Was sind die Bäume wert?“ – Holzaushaltung und Holzsortierung mit praktischen Beispielen Treffpunkt: Bushaltestelle Kospoda Samstag, den 05.04.2014, 9.00 Uhr „Kyrill – sieben Jahre danach“ – Nachbehandlung und Pflege der Schadflächen Treffpunkt: ehemalige Gaststätte Keila Samstag, den 10.05.2014, 9.00 Uhr, „Kyrill, Emma ..., immer wiederkehrende Borkenkäfer-, Sturm- und Nassschneeereignisse“ Treffpunkt: Schmorda, Parkplatz Freitag, den 16.05.2014, 15.00 Uhr „Gratiskräfte der Natur“ – Exkursion mit dem Waldbesitzerverband Treffpunkt: Köthnitz, Dorfplatz Weitere Termine werden noch bekanntgegeben, auch unter www.thueringenforst. de und www.fbg.saale-orla.de. Ihr Forstamt Neustadt Roswitha Leber Nachrichten aus dem Rathaus Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt Der Fachdienst Umwelt des Landrats amtes Saale-Orla-Kreis informiert: Die Verbrennung von trockenem Baumund Strauchschnitt in der Zeit vom 01. April– 14. April 2014 hat nach den Bestimmungen der „Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt im Saale-Orla-Kreis in der Fassung der Änderung vom 21.09.2010“ zu erfolgen. Generelle Voraussetzungen für die Verbrennung Das Verbrennen von trockenem Baumund Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, ist ausnahmsweise zulässig. Das Verbrennen ist nur innerhalb der durch den Landkreis Saale-Orla festgelegten Zeiträume vorzunehmen. Die Zeiträume werden für die Zeit vom 1. bis 14. April und vom 15. bis 30. Oktober – außer an Sonn- und Feiertagen – festgelegt. Die Verbrennung ist nur zulässig, wenn zur Beseitigung des Baum- und Strauchschnittes eine Nutzung der vom öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden. Anforderungen an die Verbrennung Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: • 1,5 km zu Flugplätzen • 50 m zu öffentlichen Straßen • 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden • 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs • 100 m zu Waldflächen • 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung • 5 m zu Grundstücksgrenzen. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser abzulöschen. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. Das Material für die vorgesehene Verbrennung ist erst maximal drei Tage vor dem Termin des Abbrennens am vorgesehenen Standort aufzuschichten. Material, das zu einem früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist zum Schutz von Kleintieren (Igel, Vögel) umzusetzen. Nummer 6/2014 Notwendige Baumfällungen im Rahmen der Verkehrs sicherungspflicht Die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla muss aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht in der Rathenaustraße kurzfristig 20 Bäume fällen. Bei einer durchgeführten Baumschau wurde festgestellt, dass diese Bäume krank, morsch und umbruchgefährdet sind. Eine Stabilität und Standsicherheit der Bäume ist nicht mehr gewährleistet und es besteht eine akute Gefährdung für den öffentlichen Verkehr, die dringend beseitigt werden muss. Entsprechende Ersatzpflanzungen werden nachfolgend durchgeführt. Klenz Amtsleiter für öffentliche Ordnung und Umweltschutz Aktueller Karten verkauf für Veran staltungen von April bis Mai 2014 Für folgende Veranstaltungen können Sie im Kultur- und Tourismusamt der Stadtverwaltung Karten im Vorverkauf erwerben: Samstag, 5. April 2014, 19.30 Uhr im Wotufa-Saal Namibia unterwegs im Land der unendlichen Weite eine Diashow mit Jürgen Ehrhardt Voller Faszination erlebte Jürgen Ehrhardt atemberaubende Landschaften, begegnete hautnah der eindrucksvollen Tierwelt und ließ sich von den vielfältigen Kulturen begeistern. Samstag, 12. April 2014, 18.00 Uhr im Lederwerk African Gala Night Ein Abend mit Diashow, Musik und Filmausschnitten sowie einem leckeren senegalesischen Essen, ein erlebnisvoller Abend voll unbeschwerter Lebensfreude. Samstag, 10. Mai 2014, 20.00 Uhr im Wotufa-Saal The Sands Family + Garlic & Onions Samstag, 10.Mai 2014, 19.30 Uhr im Rathausaal Ensemble Dix – Ein italienisches Konzert Nummer 6/2014 Seite 7 Steuerbegünstigung für Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet Gemäß § 7 Einkommensteuergesetz können für Aufwendungen an Gebäuden im Sanierungsgebiet erhöhte Steuervergünstigung geltend gemacht werden. Bis zu 9 % der Kosten kann der Eigentümer noch im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren sowie in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen. Derart begünstigt sind Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB. Bedingung ist, dass die Maßnahmen den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung oder Entwicklung entsprechen. Dies zu prüfen, ist Sache der Stadt Neustadt (Orla), nicht des Finanzamtes. Auf schriftlichen Antrag des Eigentümers erteilt die Stadt Neustadt (Orla) eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, aus der hervorgeht: • ob das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt, • ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7 h durchgeführt worden sind, • in welcher Höhe Aufwendungen dafür angefallen sind und • inwieweit Zuschüsse auf öffentlichen Mitteln (Städtebauförderung) bewilligt worden sind. Bescheinigungsfähig sind allerdings nur die Maßnahmen, bei denen vor Beginn der Baumaßnahme eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt Neustadt (Orla) abgeschlossen worden ist, in der sich der Eigentümer zur Durchführung bestimmter, den Sanierungszielen entsprechender Maßnahmen verpflichtet hat. Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits vor Abschluss der Vereinbarung durchgeführt wurden, kann hierfür keine Bescheinigung mehr erteilt werden. Bescheinigt werden nur die nach der Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen. Durch Modernisierung zu beseitigende Missstände liegen insbesondere vor, wenn das Gebäude in gravierender Weise nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Doch nicht jedes Zurückbleiben hinter den heutigen Anforderungen begründet dabei einen Missstand. Auch werden Maßnahmen in diesem Rahmen durch die Stadt Neustadt (Orla) nicht bescheinigt, wenn sie zu sogenannten Luxusmodernisierungen oder von der Stadt Neustadt (Orla) unerwünschten Änderungen der Gewerbestruktur führen. Durch Instandsetzung zu behebende Mängel liegen vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse usw. die bestimmungsgemäße Nutzung des Hauses erheblich beeinträchtigt ist oder durch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes das Straßen- oder Ortsbild gestört wird. Bescheinigungsfähig sind hierbei jedoch nur Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung des baulichen Zustandes gerichtet sind, der ursprünglich vorhanden war. Auch für die laufende Instandhaltung eines Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes vom 26.10.2006 (GVBl. Nr. 15, S. 525), darf die Meldebehörde Daten über die in Neustadt an der Orla und den Gemeinden Kospoda, Linda b. Neustadt (Orla) und Stanau gemeldeten Einwohnern übermitteln an: 1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige. Familienangehörige sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. (§ 29 Abs. 1 und 2 ThürMeldeG) 2. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung. (§ 32 Abs. 1 ThürMeldeG) 3. Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Ehrung von Al- ters- und Ehejubilaren. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. (§ 32 Abs. 2 ThürMeldeG) 4. Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken. (§ 32 Abs. 3 ThürMeldeG) Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 ThürMeldeG haben Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Reli gionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Reli gionsgesellschaft angehören, das Recht, der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an diese Gesellschaft zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt nicht, wenn die Daten für Zwecke der Steuererhebung benötigt werden. Gemäß § 32 Abs. 4 ThürMeldeG haben alle Einwohner ein Widerspruchsrecht zur Übermittlung ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Wahlwerbung, zur Ehrung von Jubilaren oder zur Veröffent- Gebäudes können keine erhöhten Absetzungen in Anspruch genommen werden. Mit dem schriftlichen Antrag auf Bescheinigung sind durch den Eigentümer neben einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung Bauzeichnungen (Pläne Bestand und Eintragung der Maßnahmen) und, soweit vorhanden, der Bauantrag und die Baugenehmigung einzureichen. Die Stadt Neustadt (Orla) bescheinigt nach Prüfung der vom Bauherrn vorzulegenden Originalrechnungen die für die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Hierzu gehören jedoch nicht der Wert der eigenen Arbeitsleistung des Gebäudeeigentümers oder Arbeitsleistung unentgeltlich Beschäftigter. Zuschüsse der Städtebauförderung, die dem Eigentümer für die Durchführung der vereinbarten Maßnahme bewilligt wurden, werden in der Bescheinigung auch aufgeführt. Auf den hierdurch bereits gedeckten Teil der Kosten können jedoch keine erhöhten Absetzungen nach § 7 h geltend gemacht werden. Ansprechpartner für den Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der geplanten Maßnahme und das Ausstellen der Bescheinigung für das Finanzamt nach Abschluss der Maßnahme sind die Mitarbeiter des Bauamtes und des Sanierungsbetreuers, der KEWOG Städtebau GmbH. Es empfiehlt sich, eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon Bauamt Neustadt (Orla) – 036481 85156 oder Telefon Sanierungsbetreuer KEWOG Städtebau GmbH (03647 459624-0). lichung in Adressbüchern an die unter Punkt 2, 3 und 4 genannten Institutionen. Seit dem 01.03.2010 können gemäß § 31 Abs. Satz 1 ThürMeldeG einfache Melderegisterauskünfte auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Dieser Form der Auskunftserteilung kann nach § 31 Abs. 3 Satz 3 widersprochen werden. Diese Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadtverwaltung Einwohnermeldeamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, einzulegen. Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Einwohnermeldeamt darum, das untenstehende Formular zu verwenden. Der Widerspruch ist auf diesem Formular pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben. Formulare sind auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Neustadt an der Orla erhältlich. Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt Neustadt an der Orla geltend gemacht wurden, behalten im bisherigen Umfang ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden. Jahn Einwohnermeldeamt Seite 8 Nummer 6/2014 Nummer 6/2014 Seite 9 Stadtführer laden zu persönlichen und öffentlichen Stadtführungen im Jahr 2014 ein Neustadt bietet mit seinem mittelalterlichen Stadtkern Sehenswürdigkeiten, die Sie unter anderem mit unseren zertifizierten Gästeführern kennenlernen können. In vielen thematischen Führungen können die Gästeführer Ihnen Besonderheiten vermitteln, die man mit dem bloßen Auge nicht sieht. Geschichte und Geschichten vermitteln Ihnen die versierten Stadtkenner zum Teil auch in Gewandung. So können private Führungen gebucht und öffentliche Stadtführungen besucht werden. Mit einer großen Bandbreite und reichen Vielfalt vermitteln Ihnen die Gästeführer mehr als 1000 Jahre Geschichte auf spannende humorvolle Weise. So bilden die Herren des „Alten Rates“ in ihren historischen Gewändern den traditionellen Auftakt der öffentlichen Gästeführungen und entführen Sie mit dem Thema „Herrschaftswechsel im Orlagau“ in die Geschichte. Im Mai, Juli und August entführt man Sie in die Zeit des Mittelalters. So plaudert die Magd Johanna über ihr Leben. Luther und die Stadt sowie die mittelalterliche Wasserversorgung stehen darüber hinaus im Fokus. Im September steht mit der Sachsenburg und Börthen das nähre Umfeld im Blickpunkt. Eine neue Besonderheit ist die erstmalig öffentliche Stadtführung für Kinder im Juni. Den Abschluss der öffentlichen Führungen bilden die beliebten Nachtwächterführungen mit Hans-Martin Dittrich. Mit Helebarde und Laterne werden Sie durch Neustadts Straßen, Gassen und versteckte Winkel geführt. Der Nachtwächter weiß über viele interessante Dinge zu berichten. Öffentliche Stadtführungen finden in Neustadt an der Orla von April bis Oktober statt. Immer am letzten Samstag im Monat. In den privaten Führungen laden die Gästeführer unter anderem „Auf Luthers Spuren“ ein, entführen Sie in das „Sagenhafte Neustadt“ oder beleuchten die Geschichte des Feuerlöschwesens. Auch die Industrie- und Handwerksgeschichte oder aber die Apothekengeschichte kommt nicht zu kurz. Eine Vielzahl an Angeboten, die einlädt, die Stadt zu entdecken. Stadtführungen können Sie individuell über die Touristinformation, Tel.: 036481/85121, buchen. Weitere Informationen finden Sie über www.neustadtanderorla.de. Erika Müller Kerstin Menz und Ingrid Melle. Monika Balke als Magd Johanna. Seite 10 Nummer 6/2014 Die Volkshochschule informiert Englisch Refresher Course (Level A1/A2) Es sind noch Plätze frei! Herzlich eingeladen sind Teilnehmer mit einigen Vorkenntnissen, die sich auf einen Urlaub im Ausland vorbereiten wollen oder die ab und zu auf Arbeit englisch sprechende Gäste zu betreuen haben. Der Kurs findet montags, 18.00 – 19.30 Uhr (15x), im Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24 (70,00 €) statt. EDV für Senioren 1 – Einsteigerkurs In diesem Lehrgang erhalten Sie die Basiskompetenz, um an Ihrem heimischen PC viele alltägliche EDV-Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. In entspannter Atmosphäre lernen Sie den Anzeigen Aufbau eines Computers, den Umgang mit dem Gerät und das Betriebssystem Windows7® kennen. Wir weisen Sie in grundlegende Arbeitsweisen der Textverarbeitung Microsoft Word® ein und Sie werden am Ende in der Lage sein, elektronische Post zu empfangen und zu versenden. Somit können Sie nach erfolgreichem Abschluss bereits übliche Tätigkeiten daheim selbstständig durchführen und kommen daher nicht „aus der Übung“. Der Kurs beginnt am Dienstag, dem 25.03.2014, von 16.00 bis 17.30 Uhr, im Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24. Vorsorge ist keine Frage des Alters! Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung und Patientenverfügung Treffen Sie heute Vorsorge für morgen, damit es im Ernstfall nicht andere für Sie tun! Der Kurs bietet Informationen zum Thema Vorsorgemöglichkeiten für den Fall, dass man wegen eines Unfalls, einer vorübergehenden oder dauerhaften Erkrankung, auch altersbedingt seine Angelegenheiten nicht eigenständig regeln oder wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Den Teilnehmern werden Voraussetzungen, Formvorschriften, Akzeptanz und Einschränkungen im Zusammenhang mit Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erläutert. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 14.05.2014, von 19.00 bis 20.30 Uhr, im Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Stra‑ ße 24, statt (kostenfrei, aber bitte unbedingt anmelden!). Alle Kurse werden erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (8 Teilnehmer) durchgeführt! Anmelden können Sie sich in der Stadtverwaltung Neustadt, Kulturamt, Telefon 036481/ 85 120. 21. März 2014 Nummer 6/2014 25. Jahrgang Korrektur bezüglich der Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder, Ortsteil bürgermeister und Ortsteilräte der Stadt Neustadt an der Orla In der letzten Ausgabe des „Neustädter Kreisboten“ (Ausgabe 5 vom 08.03.2014) erfolgten die Bekanntmachungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der Stadt Neustadt an der Orla am 25.05.2014. Unter Punkt 3.3 wird folgende Korrektur vorgenommen: Das Einwohnermeldeamt hat am Donnerstag, 17.04.2014 (statt 20.04.2014) bis 18.00 Uhr geöffnet. Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Neustadt (Orla) 24.03.2014, 18.30 Uhr Bau- und Umweltausschuss 27.03.2014, 19.00 Uhr Stadtratssitzung Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla, Markt 1, statt. Die Tagesordnungen sowie evtl. geänderte Anfangszeiten und Sitzungsorte können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden. Änderungen sind vorbehalten! Sprechstunde für die Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla) Dienstag, den 1. April 2014, 17.00 Uhr – 18.00 Uhr, Museum, Kirchplatz 7 Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla), Landkreis Saale-Orla, Aktenzeichen 2-3-0039 I Vorläufige Anordnung Nr. 11 In dem Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung schaftlichen Flächen ab dem Sommer/Herbst 2014 hingewiesen. Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme der Grundstücke ergibt sich aus der beigefügten Karte im Maßstab 1: 2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung ist. Die Karte wird nicht mit veröffentlicht. Sie liegt, wie unter 2. angegeben, zur Einsichtnahme aus. 1. Auf Antrag des Straßenbauamtes Ostthüringen vom 20.02.2014, geändert mit Antrag vom 25.02.2014, bevollmächtigt durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landentwicklung und Verkehr, werden den bisher Berechtigten die Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für die Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung entsprechend Planfeststellungsbeschluss vom 23.09.2011 Ausbau der B 281 zwischen Neustadt (Orla), Neunhofen und Lausnitz entzogen, und der Vorhabensträger, die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Straßenbauamt Ostthüringen, wird mit Wirkung vom 30.08.2014 in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Gleichzeitig wird dem Vorhabensträger das Recht eingeräumt: auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen die Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen E1, E2, E3 und E4 gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 23.09.2011 vorzunehmen. Der Vorhabensträger darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt. Die bisher Nutzungsberechtigten werden auf ihre Schadensminderungspflicht in Bezug auf eine Wiederbestellung der landwirt- 2. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karte liegt in der Zeit vom 24.03.2014 bis 04.04.2014 für die Flurbereinigungsgemeinde Neustadt (Orla) in der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Stadtbauamt, Markt 2, 1. Stock, während der Dienststunden Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. Des Weiteren liegt je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karte zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachtung für die Flurbereinigungsgemeinde Kospoda in der Gemeindeverwaltung Kospoda, Ortsstraße 19, 07806 Kospoda Nummer 6/2014 für die Flurbereinigungsgemeinden Schmieritz, Miesitz und Dreitzsch und die angrenzenden Gemeinden Lemnitz, Rosendorf und Triptis in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis 3. Nutzungsentschädigung Die Nutzungsentschädigung steht für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, grundsätzlich dem Pächter zu. Dabei werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer des Entzuges nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Vorhabensträger benötigte Fläche, soweit keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, eine jährliche Nutzungsentschädigung auf der Grundlage der unter III, 2. dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Richtsätze gezahlt. Wird ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. d) Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des in Anspruch genommenen Grundstücks weiter zu bezahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des entzogenen Grundstücks sicherzustellen. e) Der selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ebenfalls die Nutzungsentschädigung. Endet nach dem Beginn jährlicher Entschädigungszahlungen an den Pächter der entschädigungsrelevante Pachtvertrag, ist die Entschädigung im Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 14.02.2007 Festsetzungen der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen als Enteignungsentschädigung gemäß § 88 Nr. 6 Satz 2 FlurbG, hier Änderung ab dem 1. Januar 2005 wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem, geregelt. Nach dem Ende des Pachtverhältnisses ist Punkt 2.9 des o.g. Erlasses zu beachten, in dem es heißt, „Der Pächter erhält ab sofort keine Entschädigung mehr, weder den Deckungsbeitrag I, d.h. die Marktleistung abzüglich der variablen Kosten noch den jährlich durch Aktivierung des Zahlungsanspruches möglichen Beihilfebetrag (Nutzungsentschädigung).“ Der nicht selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ab sofort die ortsübliche Pacht als Entschädigung. Gründe: Das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) ist eine Unternehmensflurbereinigung, die nach den Bestimmungen der §§ 87 ff. FlurbG durchgeführt wird. Gemäß § 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit § 36 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt, auf Antrag des Unternehmensträgers aus dringenden Gründen vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz und die Nutzung von Grundstücken oder die Ausübung anderer Rechte zu regeln. Der Erlass der vorläufigen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da 1. der Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) vom 23.09.2011 erlassen wurde, 2. o. g. Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat und somit eine wirksame Planungsgrundlage für die vorläufige Anordnung gegeben ist, 3. der Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) vom 15.10.1996, zuletzt geändert durch Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 vom 19.10.1010, unanfechtbar und für sofort vollziehbar erklärt worden ist, Seite 12 für die angrenzende Gemeinde Linda in der Gemeindeverwaltung Linda, Ortsstraße 26, 07819 Linda und für die angrenzenden Gemeinden Oppurg, Lausnitz, Langenorla und Weira in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg. während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). II Auflagen Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Maßnahmen den bisherigen Nutzern die für die Realisierung des trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Erforderlichenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat der Vorhabensträger die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen neu einzuzäunen. Nach Beendigung der Maßnahmen müssen die durch die Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen eventuell verursachten Schäden von dem Vorhabensträger wieder beseitigt werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsoder Baustraßen genutzt wurden. III Entschädigung Die Flurbereinigungsbehörde setzt gegebenenfalls folgende Entschädigungen sowie die Zuweisung von Ersatzflächen durch gesonderten Verwaltungsakt auf der Grundlage der jeweils gültigen rechtlichen Gegebenheiten nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung fest. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Entschädigung wie folgt festgesetzt: 1. Entschädigung von Gehölzen und baulichen Anlagen Die Entschädigung des Substanzverlustes (z. B. von Gehölzen und baulichen Anlagen) ergibt sich auf der Grundlage eines im Auftrag des Unternehmensträgers erstellten Gutachtens. 2. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter eine Aufwuchsentschädigung auf der geltenden Grundlage der jeweils jährlich aktuell ermittelten „Richtsätze für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat Thüringen“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena und unter Beachtung der in einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 14.02.2007, Az: 5S/37160, enthaltenen Maßgaben mit Änderungen ab dem 01.01.2005 wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem und der dazugehörigen Ergänzung mit konkretisierenden Regelungen für die Berechnung der Entschädigungsposition „entgangene Möglichkeit zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen“ vom 21.08.2007 gewährt. Nummer 6/2014 4. mit Beschluss vom 18.02.2014 der Verfahrenszweck des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) erweitert wurde hinsichtlich der Bereitstellung von Land für die Durchführung der Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) und Seite 13 Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Cöster stellv. Amtsleiter 5. der Antrag auf vorläufige Anordnung für den Vorhabensträger vorliegt. Die B 281 ist gemäß Landesentwicklungsplan 2004 als großräumige Verbindung ausgewiesen und damit der Verbindungsstufe I nach RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung) zuzuordnen. Die geplante Straßenbaumaßnahme dient der Gewährleistung einer hohen Durchlassfähigkeit auf der Bundesstraße B 281, um eine effiziente Erschließung des dicht besiedelten Raums zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) soll als großflächige komplexe landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme die Orla zwischen Neustadt (Orla) und Neunhofen renaturiert werden und zusätzlicher Retentionsraum für den Hochwasserfall zum Schutz von Neunhofen (ein Ortsteil der Stadt Neustadt) geschaffen werden. Die Orla weist in ihrem gesamten Verlauf in Bezug auf die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie schwere strukturelle Mängel auf. Sie ist darüber hinaus als Schwerpunktgewässer für den Hochwasserschutz auf Grund der Europäischen Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie ausgewiesen worden. Auf Grund des gegenwärtig vorhandenen Verlaufs der Orla erfolgt bei Hochwasserereignissen kaum ein Überlauf der Orla in das vorhandene Gelände, was eine erhebliche Hochwassergefahr für die betroffenen Orte an der Orla zur Folge hat. Die Hochwassergefahr hat auch insbesondere im Oberlauf der Orla durch die enorme Steigerung versiegelter Flächen im Zusammenhang mit den umfangreichen Straßenbaumaßnahmen sowie Schaffung von Gewerbegebieten erheblich zugenommen. Mit der geplanten Renaturierungsmaßnahme wird angestrebt, eine Überflutung der Überschwemmungsgebietsflächen bei Hochwasserereignissen zuzulassen und somit dem Hochwasserschutz der Unterliegergemeinden Rechnung zu tragen. Vor diesem Hindergrund ist es gerechtfertigt, die für den Zeitraum ab 30.08.2014 eingeordnete Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen E 1, E 2, E 3 und E 4 als dringenden Grund im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG zu werten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera, einzulegen. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes „Nr. 18 – Triptiser Straße 2. Änderung“ der Stadt Neustadt an der Orla Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in den Sitzungen am 26.09.2013 und 28.01.2014 einen Aufstellungsbeschluss sowie einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Nr. 18 – Triptiser Straße 2. Änderung“ der Stadt Neustadt an der Orla gefasst. In den gleichen Sitzungen wurde auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit verwiesen, die jetzt durchgeführt werden soll. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt der Entwurf in der Fassung vom 11.03.2014 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 11.03.2014 in der Zeit vom: 31. März 2014 bis 7. Mai 2014 in der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, im Stadtbauamt, Markt 2, 1. Stock, während der Dienststunden Seite 14 Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung des Entwurfes und von jedermann können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Korrektur des Planinhalts zum Einzelhandel für den westlichen Teilbereich. Für diesen Teilbereich Flur 11, Flst.Nr. 1257/3 Gemarkung Neustadt soll ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden, um die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen nach § 11 Abs. 3 BauNVO zu ermöglichen. Ergänzend soll auch der östliche Teilbereich eine Änderung von Gewerbegebiet (GE) zu Mischgebiet (MI) erfahren, um städtebaulichen Konflikten zu entgegnen, die Interessen der Wohnbevölkerung im ausreichenden Maße zu berücksichtigen und somit langfristige städtebauliche Ordnung zu gewährleisten. Nummer 6/2014 Anlage Die Lage des Plangebietes ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Neustadt an der Orla, den 12.03.2014 A. Hoffmann Bürgermeister (Siegel) Ende der amtlichen Mitteilungen Standesamtliche Nachrichten Sterbefälle Klaus Franke, zuletzt wohnhaft in Kospoda, ist im Alter von 64 Jahren am 25.02.2014 verstorben. Heike Beyer geb. Wich, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 47 Jahren am 28.02.2014 verstorben. Frank Henneberg, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 36 Jahren am 05.03.2014 verstorben. Rosa Häring geb. Opl, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 84 Jahren am 07.03.2014 verstorben. Johannes Neumeister, zuletzt wohnhaft in Neustadt an der Orla, ist im Alter von 88 Jahren am 08.03.2014 verstorben. Wir gratulieren Wir gratulieren allen Jubilaren, die in der Zeit vom 8. März 2014 bis zum 21. März 2014 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute zum 75. Geburtstag Herrn Claus Burmeister, Schlossgasse 8, am 10.03.2014 Frau Renate Eckner, Mühlstraße 38, am 11.03.2014 Herrn Walter Ulitzsch, Leonhard-FrankStraße 3, am 13.03.2014 Herrn Heinz Mädel, Leonhard-Frank-Straße 11, am 16.03.2014 zum 80. Geburtstag Herrn Herbert Hochstein, Arnshaugker Straße 12, am 13.03.2014 zum 81. Geburtstag Herrn Reinhard Müller, Straße des Friedens 4, am 11.03.2014 Frau Käthe Lorenz, Rathenaustraße 10, am 16.03.2014 Frau Maria Müller, Straße des Friedens 4, am 20.03.2014 zum 82. Geburtstag Herrn Paul Reimann, Florian-Geyer-Straße 6, am 19.03.2014 Frau Elisabeth Zettl, Schleizer Straße 12c, am 19.03.2014 zum 83. Geburtstag Frau Waltraut Kühnlenz, Wimmlerstraße 4, am 08.03.2014 Herrn Rolf Meinhardt, Arnshaugker Straße 41, am 08.03.2014 Frau Inge Zippel, Willy-Dolge-Weg 4, am 09.03.2014 zum 86. Geburtstag Frau Anni Kaul, Pillingsdorfer Straße 20, am 17.03.2014 Frau Gerda Müller, Dorfplatz 14, am 20.03.2014 zum 87. Geburtstag Frau Jutta Wagenknecht, Pillingsdorfer Straße 13, am 10.03.2014 Herrn Rolf Zöllner, Ernst-Thälmann-Straße 7, am 21.03.2014 zum 89. Geburtstag Frau Anneliese Arlt, Ernst-Thälmann-Straße 7, am 08.03.2014 zum 92. Geburtstag Frau Anny Ulitzsch, Meilitzer Straße 42, am 14.03.2014 Nummer 6/2014 Seite 15 Aus dem Stadtgeschehen Gut besuchter Vortrag über „Das Land der 1000 Teiche“ im Museum für Stadtgeschichte Neustadt (Orla) Der Referent Jürgen Auerswald im Saal des Museums für Stadtgeschichte Im Rahmen der Fotoausstellung „Naturund Vogelfotografie aus dem Plothener Teichgebiet“ fand am 7. März 2014 im Saal des Museums für Stadtgeschichte Neustadt (Orla) ein Vortrag von Jürgen Auerswald, zum Thema: „Das Land der 1000 Teiche“ statt. Das „Land der tausend Teiche“ hat neben dem berühmten Pfahlhaus eine wohl einzigartige Flora und Fauna aufzuweisen. Rund 50 interessierte Bürger folgten den Ausführungen des Referenten Jürgen Auerswald. Als 1. Vorsitzender NABU – Arbeitskreis Teichgebiet Dreba-Plothen e.V. engagiert er sich seit Jahrzehnten im Vogel- und Naturschutz. Dabei arbeitet er im Teichgebiet DrebaPlothen unter anderem unermüdlich an der wissenschaftlichen Vogelberingung, ist um den Erhalt des Gebietes bemüht, führt Wasservogelzählungen und Exkursionen durch und hält Vorträge. Auch Dank seines hohen ehrenamtlichen Einsatzes zählt die Plothener Teichplatte mittlerweile zu einem Juwel im Mittel-Ost-Thüringer Raum. Mit zirka 75 Quadratkilometern stellt sie den größten zusammenhängenden Wasserlebensraum Thüringens dar, von dem 2350 ha als „Europäisches Vogelschutzgebiet“ ausgewiesen sind. Die Gäste erfuhren viel Wissenswertes über Natur- und Umweltschutz sowie über das Teichgebiet mit seinen Tieren und Pflanzen. Ein eindrucksvoller Diavortrag rundete die Ausführungen des Referenten ab. Der Naturschutzbund in Deutschland (NABU) e.V. ist seit über 100 Jahren im praktischen Naturschutz vor Ort aktiv, um die Vielfalt unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Heute betreut der NABU mehr als 5.000 Schutzgebiete in Deutschland. Mit Thomas Heinze jenseits der Anden unterwegs Weiten des Salar de Uyuni. Der Fotograf Heinze nutzte die perfekten Gegebenheiten in dem größten Salzsee der Erde, um mit der Perspektive zu spielen und berichtete, dass die Einheimischen in mühevoller Handarbeit hier Salz abbauen. Thomas Heinze in der Stadtbibliothek. Foto: Bibliothek In der Stadtbibliothek Neustadt an der Orla füllten 60 Interessierte am Abend des 12. Februar die Stuhlreihen, um sich von Thomas Heinze auf die Reise durch Südamerika mitnehmen zu lassen. Bereits 2010 begeisterte der Foto- und Reisejournalist mit einem Diavortrag seine Zuhörer, als er im Rahmen seiner Buchpremiere über seine Tour entlang der europäischasiatischen Kontinentalgrenze berichtete. Dieses Mal lenkte er die Aufmerksamkeit der Zuschauer besonders nach Bolivien. Mit über 200 Fotos ermöglichte er Einblicke in ein Land voller Extreme, Gegensätze und Herausforderungen. Eindrucksvoll schilderte Heinze die Natur auf dem Altiplano mit großen Temperaturschwankungen, Trockenheit und der typischen Vegetation. Faszinierend waren die skurrilen Felsen, Geysire und Vulkane gigantischen Ausmaßes, die der Wüstenszenerie eine magische Atmosphäre verliehen, und die schier unendlich scheinenden weißen Heinze machte deutlich, dass jede Art des Reisens, ob mit Auto, Bus, Boot oder zu Fuß, seine ganz individuellen Vorzüge, aber auch Herausforderungen hat. Wichtig ist ihm, die Landschaft mit ihren Besonderheiten zu erkunden und mit den Bewohnern in Kontakt zu kommen. Beides erfordert Zeit und die innere Bereitschaft, sich auf Neues, ja zum Teil Riskantes, Abenteuerliches einzulassen. So galt es, den durch kaum ausgebaute Straßen verursachten unkomfortablen Autofahrstil zu überstehen und viele Pannen zu meistern, die allerdings zum längeren Verweilen und damit zum Entdecken einluden. Auch musste Heinze seine Zeitpläne immer wieder an unvorhersehbare Ereignisse anpassen und lernen, mit den Tücken des noch Unbekannten umzugehen. Aber gerade das macht lebendiges Reisen aus und hinterlässt Eindrücke, die unter die Haut gehen, an denen er seine Gäste durch seine besonders lebhafte Berichterstattung jederzeit teilhaben ließ. Nicht zuletzt halfen ihm Zufälle, die er erkannte und sofort nutzte. Zum Beispiel trafen er und seine Reisebegleiter im mittlerweile über antike Inkastraßen erreichten Regenwald des Amazonasbeckens eine Indiofamilie, die ihm die einmalige Chance bot, sie bei einer Jagd zu begleiten. Durch seine Offenheit, die Heinze den Einheimischen entgegenbringt, sowie seine Geduld und sein Interesse von ihnen dazulernen zu wollen, gelingt es ihm, die Menschen in ihren Verhaltensweisen zu verstehen und die komplexen Zusammenhänge dem aufmerksamen Zuhörer zu vermitteln, um auch für die Probleme im beschwerlichen Alltag der Goldsucher, Cocabauern und Baumsucher im Regenwald in zum Teil großer Armut zu sensibilisieren und ungeahnte Möglichkeiten der notwendigen Improvisation zu zeigen. Zudem erhielten die Zuschauer anhand beeindruckender Bilder eine Idee von den kleinen und großen Schönheiten des Dschungels sowie von Moskito- und Parasitenattacken auf die Reiselustigen. Mit der atemberaubenden Kulisse der Iguazú-Wasserfälle, die zum Anfassen nahe schienen, und einer prächtigen Sonnenuntergangsimpression vom „Ende der Welt“ auf Feuerland verabschiedete sich Thomas Heinze nach gut zwei Stunden mit dem Hinweis, im Sommer einen Bildband über Südamerika herauszubringen. Alle Gäste zollten ihm Anerkennung für seine phantastischen Aufnahmen und sein hervorragendes Erzähltalent mit anhaltendem Applaus. Eine Fortsetzung der Reise durch Südamerika „Im Land der Inka“ mit Thomas Heinze gibt es am Montag, dem 01.12.2014, um 19.00 Uhr in der Stadtbibliothek. Stephanie Götze Seite 16 Nummer 6/2014 Schaufensterwettbewerb zum Fasching in Duhlendorf Die ganze Stadt stellt sich auf den Karneval ein. Dazu zählen auch die Einzelhändler in der Innenstadt. Liebevoll dekoriert und bunt geschmückt präsentieren sie ihre Schaufenster. Die Karnevalgesellschaft ruft zusammen mit der Stadtverwaltung jedes Jahr zum Wettbewerb auf, denn die schönsten Schaufenster sollen ausgezeichnet werden. So fand am 27. Februar die diesjährige Begehung statt. Leider konnte die Jury nicht in allen Fenstern stimmungsvolle Dekoration vorfinden. Dennoch wurden aus den zahlreichen Bildern die schönsten ausgewählt: Platz 3 geht in diesem Jahr an das Haarstudio „Abschnitt“ in der Ernst-Thälmann-Straße von Inhaberin Kathleen Pfeiffer,Platz 2 belegt das Spiel- und Schreibwarengeschäft Döpel in der Orlagasse. Als das schönste Schaufenster von Neustadt während der 5. Jahreszeit wurde die „Hirsch-Apotheke“ von Jane Michel gekürt. Die Ehrung der Platzierungen und die Übergabe der Präsente fand am 15. März im Rahmen des 1. Galaabends in Duhlendorf statt. Allen Gewinnern HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Auch im nächsten Jahr wird der Aufruf zur Schaufenstergestaltung wieder an die Einzelhändler gehen. Thomas Schreck Kirchliche Nachrichten Gottesdienste Evangelische Kirche Katholische Kirche Gottesdienste Hl. Messen und Gottesdienste Samstag, 22.03.2014 17.00 Uhr Gottesdienst in Triptis 17.00 Uhr Gottesdienst in Auma Sonntag, 23.03.2014 (3. Fastensonntag) 08.30 Uhr Hochamt in Neustadt Samstag, 29.03.2014 18.00 Uhr! Gottesdienst in Triptis 18.00 Uhr! Gottesdienst in Auma Sonntag, 30.03.2014 (4. Fastensonntag) 08.30 Uhr Hochamt in Neustadt anschließend: Basarverkauf/ Eine-Welt-Laden und Probierkaffee- Ausschank Samstag, 05.04.2014 18.00 Uhr Gottesdienst in Triptis Sonntag, 06.04.2014 (5. Fastensonntag) 08.30 Uhr Hochamt in Neustadt anschließend: Basarverkauf / Eine-Welt-Laden 10.30 Uhr Hl. Messe in Auma Kreuzwegandachten: Montag, 24.03.2014 17.00 Uhr Kirche Neustadt Montag, 31.03.2014 18.00 Uhr Kirche Neustadt Okuli Sonntag, 23.03.2014 10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche Laetare Sonntag, 30.03.2014 10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche, mit Taufe 14.00 Uhr Weira Kirche, mit Taufe 14.30 Uhr Kospoda Kirche Freitag, 04.04.2014 gegen 16.15 Uhr Andacht zur Eröffnung des Lutherweges in der Stadt kirche Judika Sonntag, 06.04.2014 10.00 Uhr Neustadt Gemeindehaus, Familiengottesdienst und Eröffnung der Bibelwoche 17.00 Uhr Lichtenau Gottesdienst Aus den Kirchengemeinden Katholische Kirchengemeinde St. Martin Montag, 07.04.2014 14.00 Uhr Kirche Neustadt, anschließend Seniorennachmittag Veranstaltungen in der Gemeinde Dienstag, 08.04.2014 14.00 Uhr Kirche Triptis, anschließend Seniorennachmittag Krankenkommunion: Donnerstag, 10.04.2014, vormittags Neustadt / nachmittags Dörfer Religionsunterricht: Oberkurs: Freitag, 28.03.2014 14.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt Klasse 1 – 7: Samstag, 05.04.2014 9.00 – 12.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt Jung und Alt: Samstag, 29.03.2014 20.00 – 22.00 Uhr „Nightfever“ in Neustadt (meditativer Gottesdienst) Jugend: Freitag, 11.04.2014 17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg in Ranis Seniorenkreis: Montag, 07.04.2014 14.00 Uhr Seniorenkreuzweg in Neustadt, anschließend Seniorennachmittag Dienstag, 08.04.2014 14.00 Uhr Seniorenkreuzweg in Triptis, anschließend Seniorennachmittag Glaubensabend: Donnerstag, 27.03.2014 19.30 Uhr Alles, was atmet lobet den Herrn – unser neues Gotteslob (Dr. Anne Rademacher, Seelsorgeamtsleiterin) Klausurtag der Pfarrei: Samstag, 29.03.2014 9.00 – 17.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt (für Pfarr- und Filialgemeinderat) Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde St. Johannis Gruppen und Kreise im evang. Gemeindehaus Dienstag, 25.03.2014 19.30 Uhr Dienstagskreis Nummer 6/2014 Donnerstag, 27.03.2014 19.30 Uhr Elternkreis Dienstag, 01.04.2014 14.30 Uhr Seniorenkreis Kinderangebote im evang. Gemeindehaus Samstag, 05.04.2014 Kinderbibeltag Montag, 24.03.2014 15.30 Uhr Nachmittag mit Kindergartenkindern 16.30 Uhr Christenlehre 1.-3. Klasse Dienstag, 25.03.2014 16.15 Uhr Probe Kindermusical Montag, 31.03.2014 15.30 Uhr Nachmittag mit Kindergartenkindern 16.30 Uhr Christenlehre 1. – 3. Klasse Interessantes aus frühreren Zeiten Die Seilerfamilie Schweitzer in Neustadt „Anläßlich der ersten Wiederkehr deines Geburtstages (...) sende ich dir, mein lieber Junge, meine allerherzlichsten Glückwünsche. Mögst du in deinem künftigen Leben deinen lieben Eltern nur Freude bereiten!“ Diesen Geburtstagsgruß sendete Leutnant Hans Fischenich im Oktober 1944, während er nach ausgeheilter Verwundung auf dem Weg zurück an die Ostfront war, an sein Patenkind Karl Schweitzer nach Neustadt an der Orla. Ob sich Wunsch des Patenonkels erfüllt hat, kann und soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Wohl aber, dass jener Adressat, Karl Schweitzer, erst vor Kurzem die Stadt seiner familiären WurChöre und kirchenmusikalische zeln besuchte, um dem Stadtarchiv eine Gruppen Freude zu bereiten. Er übergab eine umim evang. Gemeindehaus fangreiche Sammlung mit Unterlagen zur Geschichte der Familie Schweitzer, die Dienstag 19.30 Uhr Gospelchor (gerade Woche in persönliche Dokumente, Urkunden und Briefe enthält, auch Fotos und AnsichtsNeustadt, ungerade Woche in Triptis) karten von den Familienmitgliedern, von Mittwoch Neustadt und dem Kriegsgeschehen, so19.30 Uhr Kantorei wie einige Zeichnungen seines Vaters aus Freitag dessen Jugendjahren. 16.45 Uhr Jungbläser Die direkten Vorfahren von Karl Schweit17.30 Uhr Posaunenchor zer waren eine alteingesessene Familie, die anhand der Unterlagen im StadtMusizierkreis archiv schon in der ersten Hälfte des im evang. Gemeindehaus 18. Jahrhunderts in Neustadt nachgewieMontag, 24.03.2014 sen werden kann. Über Generationen hin19.30 Uhr Probe weg gingen die Schweitzers, wie so viele Neustädter, dem Tuchmacherhandwerk nach, bis der 1860 geborene Seilermeister Franz Joseph mit dieser Tradition brach. Auch dessen ältester Sohn Friedrich Karl erlernte das Seilerhandwerk. Seit 1772 war die Familie Schweitzer Am Samstag, dem 5. April 2014, von 10.00 im Besitz des Hauses Marktstraße 1, Uhr bis 17.00 Uhr in Neustadt im Saal des der früheren Schuhgasse 1. Im Oktober Gemeindehauses 1910 wurde das Gebäude während eines Großbrandes, der mehrere Häuser in der Liebe Kinder! Schuhgasse und in der Rodaer Straße in Hiermit laden wir euch recht herzlich zu Mitleidenschaft gezogen hatte, zerstört einem Kinder-Bibel-Tag mit dem Thema: und musste wiederaufgebaut werden. „Josef und seine Brüder“ ein. Es wartet ein Tag mit vielen schönen Aktionen auf Hinter dem Schützenhaus besaß Karl euch! Gemeinsam wollen wir über diese Schweitzer einen Garten mit Spinnbahn. Geschichte nachdenken, basteln, spielen, Als der Spitzboden in der Marktstraße, gemeinsam kochen und essen, hinaus in der als Hanflager und Hechelraum diendie Natur gehen (wenn es das Wetter zu- te, wegen Luftschutzmaßnahmen 1941 lässt) und einfach viel Spaß miteinander geräumt werden musste, beantragte Karl haben. Am Sonntag, dem 06.04., soll dann Schweitzer wiederholt die Aufstockung der ein Teil dieses Programmes in einem Fa- Spinnbahn. Wegen des schlechten baulimiliengottesdienst vorgestellt werden. chen Zustandes genehmigte die Stadt die Beginn des Gottesdienstes ist um 10.00 Baumaßnahme allerdings nicht. Uhr in der Kirche. Wir freuen uns schon Karl Schweitzer und seiner Frau Klara sehr auf diesen Tag und natürlich auch auf (geb. Militzer) wurde 1921 Sohn Karl Joseph geboren. Nach dem Abitur trat dieeuch! Eingeladen sind alle Kinder der Klas- ser seinen Dienst in der Wehrmacht an und wurde in den folgenden Jahren unter sen 1 – 6. anderem in Schlesien, Luxemburg, FrankEs grüßt euch herzlich reich, Polen, Tschechien und Russland Eure Gemeindepädagogin Annette Feig eingesetzt. Im Gegensatz zu seinem Bru- Einladung zum Kinder-Bibel-Tag Seite 17 der Werner, der seit der Schlacht um Leningrad als vermisst galt, überlebte Oberleutnant Karl Joseph die Kampfeinsätze, nicht aber die Kriegsgefangenschaft. Er starb im März 1947 im Krankenhaus von Saporoshje (heutige Ukraine), laut seiner Todesmeldung an den Folgen einer Lungenentzündung. Während des Zweiten Weltkrieges verbrachte er insgesamt nur ein paar Monate in Neustadt. 1943 heiratete Karl Joseph die DRK-Schwester Renate, geb. Burmeister. Noch im selben Jahr brachten sie einen Sohn zur Welt, eben jenen Karl Schweitzer, der jüngst das Archiv in Neustadt aufgesucht hat. 1949 schloss die in der Zwischenzeit verwitwete Renate Schweitzer den Bund der Ehe mit dem Neustädter Tuchweber Alfred Weiß. Kurze Zeit später flüchtete die Familie nach Solingen in Renates Heimat und folgte Friedrich Karl Schweitzer, der Neustadt bereits 1948 verlassen hatte. Eigentümer des Hauses Marktstraße 1 wurde 1952 der Rat der Stadt, der in den 1950er Jahren eine Wohnung im Dachgeschoss errichtete und von 1957 bis 1970 im Erdgeschoss die Stadtbücherei untergebracht hatte. 1994 erfolgte die Rückübertragung des Hauses und im gleichen Jahr der Verkauf an den jetzigen Eigentümer, der das Wohn- und Geschäftshaus umfassend sanieren ließ. Die Unterlagen, die Herr Schweitzer dem Stadtarchiv übergab, stellen nicht nur ein Stück Familiengeschichte dar. Sie sind Puzzleteile, die in Verbindung mit anderen Quellen (beispielsweise aus dem Stadtarchiv) ein Kapitel Neustädter Handwerksgeschichte beschreiben können und uns in Wort und Bild ehemalige Bewohner eines markanten Hauses in der Innenstadt vorstellen. Außerdem zeigen sie uns exemplarisch, welchen Weg eine alteingesessene Familie gegangen ist, die in Folge der Wirren des Zweiten Weltkrieges Neustadt verlassen hat. Stadtarchiv Familienfoto anlässlich der Silberhochzeit von Friedrich Karl und Klara Schweitzer 1944 in ihrem Haus Marktstraße 1 (damals Schuhgasse), dazwischen der kleine Karl mit seinen Eltern Karl Joseph (in Uniform) und Renate. Seite 18 Nummer 6/2014 Ausschnitt aus einer Ansichtskarte mit den Brandruinen des Schadenfeuers in der Schuhgasse/ Rodaer Straße im Oktober 1910 (Privatbesitz Iris Gottschald). Karl Schweitzer vor seinem Bienenhaus im Garten am Schützenplatz. Handwerkskarte des Seilermeisters Karl Schweitzer. Seilerei Joseph Schweitzer und Sohn Ecke Schuhgasse/Rodaer Straße, um 1942. Die Kriegerehrung im Schlosspark, gezeichnet von Karl Joseph Schweitzer am 1938. Tanzstundenabschluss 1938 in Neustadt an der Orla, hoch aufragend in der Mitte der hinteren Reihe Karl Joseph Schweitzer. Können Sie den anderen Personen Namen zuordnen? Nummer 6/2014 Seite 19 Kindergärten und Schulen Schulfasching in der Grundschule „Friedrich Schiller“ Am Rosenmontag feierten die Schüler, Lehrer und Erzieher der Grundschule „Friedrich Schiller“ ihren traditionellen Schulfasching. Es wurde gemeinsam getanzt, gelacht, gespielt und beim Faschingsquiz gerätselt. Die beiden Clowns Schillerfranz (S. Korn) und Schillerfriedel (S. Landgraf) führten mit Bravour durch das liebevoll gestaltete Programm. Viele Highlights warteten hierbei auf die Schüler. So wurde ein Kinderprinzenpaar (Emma Liebers und Lasse Dorow) auserwählt und gekürt. Auch ein Lehrerprinzenpaar durfte natürlich zum diesjährigen Schulfasching nicht fehlen. Zusätzlich bereicherten elf Minister, die von Schülern dargestellt wurden, das bunte Faschingstreiben. So gab es beispielsweise Minister für Gute Laune, Reichtum, Glitter Flitter oder auch für Trägheit. Ein weiterer Höhepunkt an diesem Vormittag war der Besuch der Karnevalgesellschaft Duhlendorf. Neben einer zünftigen Schunkelrunde mit Prin- zenpaar, Prinzengarde und Elferrat, gab es sehr schöne Tänze von Floh- und Juniorengarde sowie von der Paartanzgruppe Mélange zu bewundern. Die technische und musikalische Umrahmung des Vormittags übernahm die Diskothek Landgraf, bei der wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Ein weiterer Dank geht an Herrn Bullerjahn, der eine Zuckerwattemaschine zur Verfügung stellte, die bei den Kindern bestens ankam. Sabrina Grau Ein gelungener Projektabschluss Das Kinderprinzenpaar Emma I. und Lasse I. Klasse 1 und 2 mit Klassenlehrerinnen. Auftritt der Flohgarde. Die Clowns Schillerfranz und Schillerfriedel führten durch das Programm. Am Freitagnachmittag, den 17.01.2014, fand in den Klassen 1 und 2 der SchlossSchule der Arbeiterwohlfahrt ein Projektnachmittag statt. Hier konnten sich die Eltern und Großeltern der Schüler und Schülerinnen informieren, was ihre Kinder in den letzten Schulwochen zum Thema „Märchen“ kennengelernt, gestaltet, erarbeitet, erlebt, gespielt und erlesen haben. Die Kinder dieser Klassen führten ein kleines Programm auf und die Lehrer erklärten den Eltern, wie inhaltlich und methodisch gearbeitet wurde. Die Kinder präsentierten ein Gedicht vom Rumpelstilzchen, führten ein Interview zur Herkunft der Märchen durch, lasen selbst geschriebene Dialoge, Rätsel und Geschichten vor und führten zum Abschluss das Jahreszeitenmärchen auf. Nach dem Programm lasen ein paar Eltern den Kindern ihre Lieblingsmärchen aus ihrer Kindheit vor. Es entwickelte sich eine schöne kleine Märchenstunde in entspannter Atmosphäre. Die anderen Zuschauer sahen sich in dieser Zeit, die von den Kindern selbst gestalteten Märchentische und Werke an, die die Kinder zu diesem Thema erarbeitet hatten. Die Kinder und das Team der Schloss-Schule freuten sich besonders über die hohe Teilnehmerzahl der Eltern und Großeltern. Wir sind jetzt schon gespannt auf den nächsten Projektnachmittag der Klassen 3 und 4 am 14. Februar 2014. J. Hegner Klassenleiterin Klasse 2 Seite 20 Nummer 6/2014 Vereine und Verbände AAB-Team siegt in der 1. Bundesliga Bei den letzten beiden Heimspielen der Saison in der 1. Bundesliga, hatten die Neustädter die Mannschaften aus Witten und den aktuellen Deutschen Meister aus Bochum zu Gast. Um das Ziel des Klassenerhalts im Auge behalten zu können, musste man punkten – angesichts der Gegner, Witten auf Platz 4 der Tabelle und Bochum unangefochten an der Spitze, eine äußerst schwere Aufgabe. Doch das AAB-Team biss die Zähne zusammen und erlebte die besten Bundesliga-Spieltage der Saison! Gegen Witten fingen die Partien direkt gut an. Neustadts Franzel Simon siegte in nur zwei Aufnahmen mit 300:188 Points. Am Nachbartisch tat es ihm Mannschaftskollege Manuel Orttmann gleich und siegte ebenfalls mit deutlichem Vorsprung. Durch die 2 von 4 gewonnenen Matches war das Unentschieden bereits sicher. Letztlich überzeugte Kapitän Bernd Schneider in einer wahren Kampfpartie und gewann ebenfalls, sodass die Orlastädter am Ende den 6:2-Triumph gegen Witten perfekt machten! Bochum ließ sich von der Vortagsleistung der Neustädter jedoch nicht beeindrucken. Mit absolut fabelhaften Spiel setzten sie sich verdient in 3 von 4 Partien durch. Franzel Simon, in hervorragender Form, holte mit seinem Sieg immerhin zwei Partiepunkte zum 2:6-Endstand. Lotta Zeier und Ludwig Schwabe, vom TSV „Germania 1887“e.V. Neustadt an der Orla, erreichten bereits mit 6 Jahren als Erste unserer Bambini-Gruppe (Kinder ab 5 Jahren) den 8. Kyu. reich und mit viel Eifer. Einige Judokas dieser Gruppe gingen auch schon bei Wettkämpfen an den Start und belegten gute Platzierungen. Alle Kinder, die auch Lust haben Judo zu erlernen, sollten einfach mal bei uns vorbei kommen. Neustadt braucht nun noch etwas Schützenhilfe von Tabellennachbarn Buer und einen Sieg in Goch, um als Aufsteiger in der 1. Bundesliga verbleiben zu können. Johannes Lindig Prüfung bestanden Im Rahmen eines Trainingslagers stellten sich beide dem Prüfer und bestanden die Prüfung. Normal muss man mindestens 7 Jahre alt sein, um die Prüfung ablegen zu dürfen. Lotta Zeier und Ludwig Schwabe zeigen stolz ihren neuen Gürtel. Die Abteilung Judo gründete im April 2013 die Gruppe der Vorschulkinder und zurzeit trainieren 12 Mädchen und Jungen unter 8 Jahren bei Trainerin Anne Beyer erfolg- Wir trainieren mittwochs, von 17.15 Uhr bis 19.15 Uhr, die Bambini-Gruppe, von 17.15 Uhr bis 18.30 Uhr, in der Turnhalle in der Goethestraße. Unsere Judokas freuen sich auf neue Mitglieder. Udo Kiuntke Erfolgreiche Neustädter Hallenmehrkampfmeisterschaften Knapp 100 Sportler nahmen an den 18. Neustädter Mehrkampfmeisterschaften in der Leichtathletik teil. Die Teilnehmer kamen vorrangig aus Vereinen und Schulen des Saale-Orla-Kreises wie dem TSV 1858 Pößneck, dem VfB Schleiz, dem SV Blau-Weiss‘ 90 Neustadt, dem TSV „Germania 1887“ e.V., den Grundschulen aus Pößneck, Gefell, Neustadt (Orla), den Gymnasien in Pößneck und Neustadt an der Orla. Da die Hallenmehrkampfmeisterschaften bezirksoffen ausgetragen werden, durfte der ausrichtende TSV „Germania 1887“ e.V. Neustadt an der Orla auch Leichtathleten des TuS Osterburg 90 Weida begrüßen. Dieser Wettkampf fand unter der Schirmherrschaft der ortsansässigen Firma „L&S Luddeneit und Scherf GmbH“ statt. Dank der guten Vorbereitung sowie dem fleißigen Einsatz der Kampfrichter und vieler Helfer konnte der Wettkampf in angenehmer sportlicher Atmosphäre durchgeführt werden. Für die Verpflegung der Sportler und Gäste war mit Unterstützung der Rosenbrauerei und Bäckerei Höfer gesorgt. Der absolvierende Dreikampf beinhaltete die Disziplinen Ballschocken, 30-m-Sprint und Dreierhopp. Abschließend fanden die 3- bzw. 6-Rundenläufe statt. Indem jeder Teilnehmer bei der Siegerehrung eine Urkunde mit seinen Ergebnissen und seiner Platzierung erhielt, fanden alle gezeigten Leistungen am Ende des Wettkampfes ihre Würdigung. Zu den Gewinnern im Dreikampf gehörten vom TSV „Germania 1887“ e.V.: AK 7w Ebba Dorow, AK 8w Emma Liebers, AK 9w Dorothea Billep, AK 13w Luise Herdegen, AK 14w Lena Spindler, AK 16/17w Jennifer Mak, AK W35 Steffi Möller, AK W40 Doreen Heerwagen, AK W45 Heike Jansen-Schleicher, AK 9m Lasse Dorow, AK 11m Franz Steinbrück, AK 14m Tomtino Oertel, AK M35 Steffen Schötz, AK M40 Henry Bromund. Weitere Platzeirungen waren: AK 8m Fynn Storz 7. Platz; AK 9m Elias Schwind 2. Platz, Benedikt Petzold 4. Platz; AK 10m Jonas Eckardt 5. Platz, Jannik Liebers 8. Platz; AK 14m Oliver Mak 2. Platz, Oliver Jarrath 3. Platz, Moritz Gruner 4. Platz; AK 16/17m Valentin Petzold 2. Platz; AK 7w Jenny Unbehaun 3. Platz, Stella- Olivia Focke 4. Platz, Emilia Sahr 4. Platz; AK 8w Lara Spielmann 2. Platz; AK 9w Lina Sahr 7. Platz; AK 10w Pia Möller 3. Platz, Luise Hommel 7. Platz; AK 12w Amelie Schudeja 3. Platz; AK 13w Pia Poßner 2. Platz; AK 14w Charlotte Scherf 3. Platz; AK W35 Simone Dunkel 2.Platz. In den 3- bzw. 6-Rundenläufen siegten in ihren Altersklassen: Ebba Dorow, Emma Liebers, Dorothea Billep, Jennifer Mak, Lasse Dorow, Oliver Mak, Valentin Petzold. Marion Lange Siegerehrung AK 7w – Foto: Erhard Wachtelborn Nummer 6/2014 Seite 21 Mit Herzkissen Brustkrebspatientinnen Mut machen Sie sind bunt, weich und mit viel Liebe hergestellt: Die 15 Herzkissen, die Helga Sauer in Neustadt (Orla) am 24. Februar 2014 an Karin Götze, Sozialarbeiterin der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. mit Sitz in Jena, überreichte. Diese finden nun ihren Weg weiter zu Frauen mit Brustkrebs, die in zertifizierten Brustzentren Thüringens behandelt werden. Helga Sauer hatte in gewissenhafter Handarbeit die ihr von der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. zur Verfügung gestellten Baumwollstoffe zu herzförmigen Kissen genäht und mit Watte gefüllt. „Von einer Bekannten, die selbst vor Jahren an Brustkrebs erkrankt war, erfuhr ich, dass für dieses Projekt Näherinnen gesucht werden“, sagte die rüstige Rentnerin, „und da ich das gerne mache und Zeit habe, meldete ich mich.“ Die Herzkissen mit verlängerten „Ohren“ sollen durch ihre spezielle Form Frauen nach einer Brustoperation, deren Narbe sich oft in der Achselhöhle befindet, Entlastung bringen, indem sie das Kissen einfach unter den Arm klemmen und so Wundschmerzen vorbeugen können. Die operierte Stelle soll auf diese Art und Weise vor unangenehmen Druck geschützt und Stöße auf die Narbe abgefedert werden. „Neben diesem therapeutischen Nutzen, tun die Kissen auch der Seele gut“, betonte Sozialarbeiterin Götze. Es zeigt, dass jemand an die betroffenen Frauen denkt. Außerdem sollen sie Trost spenden und Mut machen, mit der Diagnose Brustkrebs einen neuen Lebensweg zu finden. Sozialarbeiterin Karin Götze bedankt sich bei Helga Sauer (re) für ihr ehrenamtliches Engagement. Edeltraud Meißner (li) von der Selbsthilfegruppe Neustadt-Triptis probiert ein Kissen in der Anwendung. Foto: Bianca Ammon Schätzungsweise erkranken in Deutschland jährlich 74.500 Frauen neu an Brustkrebs, die infolgedessen mit rein physischen Belastungen auch mit psychosozialen Problemen zu kämpfen haben. „Viele Krebspatienten, egal von welcher Krebsart sie betroffen sind, die mich in der Beratungsstelle in Neustadt aufsuchen, befinden sich in einer existentiellen Krise“, ergänzte Karin Götze. Im Gespräch werden hier Fragen zu Leistungen der Kranken- und Rentenversicherungsträger, Pflegekassen sowie zum Schwerbehindertenrecht und finanziellen Hilfen erörtert. Zudem besteht die Möglichkeit, zu ortsansässigen Selbsthilfegruppen Einladung zum Eigen tümer-Stammtisch Einladung zur Jahresvollversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Lämmersgrund Der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Saale-Orla e.V. lädt am Montag, den 24. März 2014, 19.00 Uhr, in die Gaststätte Ziegler (F-Schänke), Pößnecker Straße 34, in Neustadt an der Orla, ein. Unser Stammtisch ist eine gute Gelegenheit, sich in ungezwungener Atmosphäre zu allen Themen rund um Ihr Wohnungsund Grundstückseigentum zu informieren, Fragen zu stellen und untereinander Erfahrungen auszutauschen. Zu Schwerpunktthemen sind wir gern bereit spezielle Veranstaltungen zu organisieren. Gäste sind herzlich willkommen. Am Sonnabend, den 05.04.2014, um 9.30 Uhr findet in Moderwitz im Vereinsheim die Jahresvollversammlung FBG Lämmersgrund mit Vorstandswahl statt. Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. K.-H. Stolze stellv. Vorstandsvorsitzender August-Bebel-Str. 37, 07806 Neustadt an der Orla Kontakt unter: www.hwg-saale-orla.de, Mail: [email protected], Tel.: 036481-563972 Tagesordnung: 1. Begrüßung der Mitglieder 2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder Frau Evelyn Bleil und Herr Gerhard Ulitzsch 3. Verlesen des Protokoll aus der Jahreshauptversammlung von 2013 4. Kassenbericht des Jahres 2013 5. Mitgliedsbeiträge – Kassierung nach Umstellung SEPA 6. Rückblick über die Arbeit der FBG im Jahr 2013 durch Revierleiter und Geschäftsführer Herrn Engler 7. Aufwandsentschädigung (Beschluss) Kontakt aufzunehmen. Die psychosoziale Beratungsstelle ist in den Räumen des Katholischen Pfarramtes in der Ernst-Thälmann-Str. 6 in Neustadt (Orla) zu finden, wo montags von 15 bis 17 Uhr Sprechstunden stattfinden. Unter der Telefonnummer (0 36 41) 33 69 88 können dafür Termine vereinbart werden. Das Beratungsangebot ist kostenlos und steht allen Krebspatienten sowie deren Angehörigen zur Verfügung. Bianca Ammon 8. Antrag Entlastung des Vorstandes 9. Wahl des neuen Vorstandes für die nächsten 5 Jahre 10. Arbeit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung; Vorstellung der Geschäftsführerin Frau Christiane Burkert 11. allgemeine Informationen zur Arbeit der ÄöR ThüringenForst und zu forstlichen Themen durch Frau Leber 12. Vorstellung des neuen Vorstandes 13. Vorhaben der FBG in den kommenden Jahren (Beschluss zur Antragstellung für Wegebaumaßnahme in Gemarkung Wüstenwetzdorf in 2014 / Umsetzung der Wegebaumaßnahme Kleinaer Weg in 2014) 14. Allgemeine Diskussion; Probleme und Anliegen der Mitglieder 15. Verlesen der Beschlüsse Alfred Engelmann Seite 22 Hilfe zur Selbsthilfe Treffen für Angehörige von Menschen mit Demenz Am Dienstag, den 1. April 2014, trifft sich die Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz von 16.00 – 18.00 Uhr in der Cafeteria des Pößnecker Mehrgenerationenhaus (MGH) in der Franz Schubert-Straße 8. Das Treffen soll einem Austausch dienen, aber auch Zeit zum Abschalten und Auftanken bieten. In der vorösterlichen Zeit gibt es dazu ein passendes Kreativangebot. In den Werkstät- ten des MGH können die Teilnehmenden Osterbasteleien anfertigen und mit nach Hause nehmen. Eingeladen sind betroffene Angehörige. Erstmalig können auch die demenziell erkrankten Verwandten mitgebracht werden, um sie an den Bastelarbeiten teilhaben zu lassen. Anmeldung und Informationen im MGH unter 03647 414577. Sonstige Mitteilungen Einladung zur Kleindembacher K leiderbörse Am Samstag, dem 05.04.2014, laden wir alle herzlich in den Saal der Gaststätte „Zum Goldenen Stern“ nach Kleindembach zur Kinderkleiderbörse ein. Alles rund ums Kind finden Sie bei uns zum kleinen Preis. Angeboten werden kann alles von A wie Autositz bis Z wie Zipfelmütze. Verkaufsinteressenten werden gebeten, sich rechtzeitig einen Tisch zu reservieren. gere und ab 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für alle geöffnet. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt: hausbackener Kuchen (auch im Straßenverkauf),Kaffee, Getränke und Wiener stehen für alle bereit. Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns unter der Nummer 0173 / 5809765. Wir freuen uns auf Sie! Unser Verkauf ist ab 9.30 Uhr für Schwan- Janine Müller Stadt Triptis sucht Dolmetscher für die tschechische Sprache Zur Unterstützung der Arbeit des Städtepartnerschaftskomitees der Stadt Triptis suchen wir ehrenamtlich tätige Dolmetscher für die tschechische Sprache. Die Stadt Triptis unterhält drei Städtepartnerschaften. Städtepartnerschaften dienen dem kulturellen und wirtschaftlichen Austausch sowie dem freiwilligen Zusammenfinden von Menschen über die Vergangenheit und über Grenzen hinweg. Speziell mit der Stadt Blovice in der Tschechischen Republik verbindet uns eine langjährige Freundschaft, die bis zum Jahr 1965 zurückreicht. Dabei handelt es sich um eine sehr herzliche und lebendige Partnerschaft. Was erwarten wir von Ihnen: Freude an der tschechischen Sprache und der Kultur des Landes, gute mündliche ANZEIGEN und schriftliche Kenntnisse in der tschechischen Sprache oder auch nur gute mündliche Kenntnisse für das spontane Übersetzen zu Treffen und Besuchen, Begleitung von Delegationen in unsere Partnerstadt bzw. Unterstützungen bei Zusammentreffen vor Ort – natürlich nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen. Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich bitte bei: Stadt Triptis, Frau Jäger Markt 1, 07819 Triptis Telefon: 036482 359-13 oder per E-Mail: [email protected] Sollten noch Fragen bestehen, werden wir diese gern mit Ihnen klären. Wir freuen uns sehr auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Jäger Nummer 6/2014 Was sonst noch interessiert Worte, Worte, nichts als Worte – Schreibaufruf für Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 bis 13 Im April 2014 jährt sich der Geburtstag des englischen Dichters und Dramatikers William Shakespeare, der zu den bedeutendsten Autoren der Weltliteratur gehört, zum 450. Mal. Unter dem Motto „Worte, Worte, nichts als Worte“ (W. Shakespeare, „Troilus und Cressida“) rufen der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e. V., der Lese-Zeichen e. V., die Literarische Gesellschaft Thüringen e. V. und der Thüringer Literaturrat e. V. mit freundlicher Unterstützung der Kulturdirektion der Stadt Weimar alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 bis 13 in Thüringen zu einem Schreibwettbewerb auf. Eingereicht werden können gelungene Aufsätze, Seminarfacharbeiten oder kreative Texte, die sich thematisch mit einem Werk von William Shakespeare oder dem Dichter selbst auseinandersetzen. Einsendungen bitte unter Angabe von Name, Alter, Adresse (für Schulabgänger) Klassenstufe bzw. der Schulanschrift an den Thüringer Literaturrat e. V. Cranachstraße 47 99423 Weimar E-Mail: [email protected]. Kennwort: Shakespeare 2014 Einsendeschluss ist der 18. Juli 2014. Mit der Einsendung wird dem Thüringer Literaturrat e. V. das Recht zur Veröffentlichung übertragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine unabhängige Jury bewertet die Arbeiten. Die besten Arbeiten werden prämiert und öffentlich vorgestellt. Die ersten fünf Preisträger erhalten 150 EUR / 125 € / 100 € / 75 € / 50 € / Darüber hinaus werden Sachpreise vergeben. Jens Kirsten Geschäftsführer GEIGER DRUCK