Abgeordnetenhaus von Berlin Antrag

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Abgeordnetenhaus von Berlin Antrag
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Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15 /
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15. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der CDU
über Erhaltung der Reiterstaffel der Berliner Polizei
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Reiterstaffel der Berliner Polizei zu erhalten. Das Versprechen des neuen Senats, keinerlei Einsparungen im Bereich der Vollzugspolizei vorzunehmen, muss
auch für den Bereich der Polizeireiter eingehalten werden.
Begründung:
Der repräsentative Charakter der Polizeireiter bereitet der
neuen sozialistischen Mehrheit in der Stadt offensichtlich so
große Probleme, dass die Reiter nun abgeschafft werden sollen.
Dabei hat dieser Aspekt lediglich eine marginale Bedeutung. Für
den Erhalt der Reiterstaffel sprechen zahlreiche handfeste sachliche Gründe:
− Durch den Einsatz der Reiterstaffel können Einsatzkräfte in
nicht unerheblichem Umfang für andere Aufgaben eingesetzt werden. Ein Reiter ersetzt in einem geschlossenen Einsatz (Einsatzstufe B) zehn unberittene Polizeikräfte. Das
betrifft die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben während
großer Sportveranstaltungen (Fantrennung), Demonstrationen und weiterer Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Einsätze dieser Art haben deutlich zugenommen, seit Berlin
Hauptstadt Deutschlands ist.
− Durch den Einsatz der Reiterstaffel ist die Überwachung von
Kriminalitätsschwerpunkten ressourcenschonend und effektiver möglich. Dies gilt beispielsweise für Großparkplätze bei
Messen und Sportveranstaltungen. Für die Überwachung der
Parkplätze P 2 und P 3 am Olympiastadion sind nur vier Polizeireiter ausreichend. Die Aufgabe bindet alternativ mindestens eine ganze Gruppe von Einsatzkräften. Ähnlich verhält
es sich bei der Überwachung von Villenvierteln und Kleingartenanlagen. Hier kommt noch der Vorteil hinzu, dass
durch den erhöhten Sitz der Reiter eine deutlich verbesserte
Wahrnehmung von Veränderungen innerhalb der Grundstücke möglich ist. Nicht berittene Fuß- und Kfz-Streifen
können dies wegen vorhandener Hecken und sonstigem
Sichtschutz nicht leisten.
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Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode
− Durch den Einsatz der Reiterstaffel kann Verwahrlosungstendenzen in den Berliner Forsten (Fläche ca. 180 km2) entgegengewirkt werden. Die Polizeireiter sind die Einzigen, die
die hier notwendigen Überwachungsaufgaben wahrnehmen
können. Der Einsatz von Kfz-Streifen verbietet sich im Wald.
Fahrradstreifen sind nicht in der Lage, den Einsatzradius
einer berittenen Streife auszufüllen. Vor allem fehlt der
erforderliche Geländeüberblick. Auch die Überwachung des
Tiergartens bei Bundestagssitzungen und Arbeits- und
Staatsbesuchen kann nur mit Hilfe der berittenen Polizei
kräfteschonend erfolgen.
− Durch den Einsatz der Reiterstaffel werden Verkehrsregelungsmaßnahmen einfacher und kräfteschonender. Der
erhöhte Sitz und die damit verbundene deutlich verbesserte
Wahrnehmung ermöglicht es, einen Verkehrsknotenpunkt
mit dem Ansatz an Polizeikräften zu beregeln. Darüber
hinaus gibt es Einsatzbereiche, die nur von den Polizeireitern
in einer vertretbaren Art und Weise abgedeckt werden können. Beispielhaft ist hier das Schaffen von Rettungsgassen
und das Heranführen von Rettungskräften.
Den dargelegten Vorteilen der Reiterstaffel der Berliner Polizei
steht kein Einspareffekt gegenüber. Durch den notwendigen stärkeren Einsatz nicht berittener Polizeikräfte werden bei gleichem
Sicherheitsstandard erhebliche zusätzliche Kosten verursacht.
Wie die Abschaffung des Polizeiorchesters ist auch die der Reiter
ideologisch und nicht rational motiviert.
Berlin, den 23. Januar 2002
Dr. S t e f f e l
Gewalt
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
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Drucksache 15/126