Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege
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Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege
Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege 1. Vertragsgrundlagen Mit Änderung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung in der Tagespflege festgeschrieben. Die Gesamtverantwortung für den Ausbau der Kinderbetreuung in Tagespflege trägt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt Penzberg übernimmt die Vermittlung und die Begleitung der Tagespflegestellen in der Stadt Penzberg und Umgebung. Der direkte Ansprechpartner ist unsere Tagesbetreuungsvermittlerin Andrea Schnappinger Tel: 08856/813-170 2. Vertragspartner Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen zwischen Name Vater : __________________________________________________________________ Name Mutter: __________________________________________________________________ Familienstand: _________________________________________________________________ Adresse : _____________________________________________________________________ Telefon : ______________________________________________________________________ - Sorgeberechtigte – und Name : Adresse : Telefon : - Tagespflegeperson – Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 1 von 8 im Einvernehmen mit den im Haushalt der Tagesfamilie/Familie lebenden Personen und der Stadt Penzberg Karlstraße 25 82377 Penzberg vertreten durch Andrea Schnappinger - Vermittlungsstelle – 3. Allgemeine Grundsätze der Betreuung • Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, Tageskinder, die von der Stadt Penzberg an sie vermittelt wurden, im Rahmen dieses Vertrages zu betreuen und zu fördern. Die Tagespflegeperson ist nicht weisungsgebunden und damit selbständig tätig. Ein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Penzberg wird nicht begründet. Die Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit neben der Tagesbetreuung ist der Stadt Penzberg unverzüglich mitzuteilen. • Änderungen in den Familienverhältnissen sowie schwerwiegende Krankheiten und ähnliche, das Tagespflegeverhältnis berührende Umstände, sind der Stadt Penzberg mitzuteilen. • Die Betreuung des Kindes erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, im Haushalt der Tagesbetreuungsperson. Änderung des Betreuungsortes sind der Stadt Penzberg mitzuteilen. • Das Kind wird von den Sorgeberechtigten / Eltern zu den jeweils genannten Zeiten der Tagesbetreuungsperson in deren Wohnung übergeben und zum Ende der vereinbarten Uhrzeit wieder abgeholt. Die Sorgeberechtigten bzw. Eltern sowie die Tagesbetreuungsperson verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. • Die Eltern sorgen für eine der Jahreszeiten entsprechende Bekleidung des Kindes, ebenso für Hausschuhe und geben zusätzlich saubere Wäsche zum wechseln mit. Das Sauberhalten und Instandhalten von Kleidung und Wäsche ist Aufgabe der Eltern. • Windeln und Säuglingsnahrung (z. B. Flasche, Gläschen, Fertigbrei) müssen ebenfalls von den Eltern mitgegeben werden. Bei älteren Kindern kann vereinbart werden, dass die Tagesbetreuerin eine warme Mahlzeit stellt. Die Kosten dafür sind nicht im Betreuungsentgelt enthalten und müssen gesondert mit der Tagespflegeperson vereinbart werden. • Ein Teil der Spielsachen wird von der Tagesbetreuungsperson gestellt. Die Eltern geben einige für das Kind wichtige Spielsachen (Übergangsobjekte) mit. Vor Beginn des Tagespflegeverhältnisses ist zu klären, ob ein weiteres Bett, Hochstuhl etc. vorhanden sind bzw. wer diese Dinge beschafft. • Die Tagesbetreuungsperson ist verpflichtet, für die Dauer ihrer Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Haftansprüche im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson deckt. • Eine Haftpflichtversicherung ist von den Sorgeberechtigten nachzuweisen. • Die Eltern verpflichten sich, im Interesse des Kindes sowohl mit der Tagespflegeperson als auch mit der Mitarbeiterin der Stadt Penzberg zusammen zu arbeiten. Sie erteilen sowohl der Tagespflegeperson als auch der Mitarbeiterin der Stadt Penzberg alle für die Betreuung des Kindes wichtige Auskünfte. Die Eltern werden umgekehrt ebenfalls durch die Tagesbetreuungsperson und die Stadt Penzberg über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet. • Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Tagespflegeperson des Kindes von/an allen Personen/ Institutionen, die an der Erziehung beteiligt sind, Informationen anfordern/ weitergeben kann. Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 2 von 8 • Bei besonderen Vorkommnissen, wie einer ernsthaften Erkrankung ( auch Fieber ) oder einem Unfall des Kindes werden die Eltern unverzüglich benachrichtigt. • Die Tagespflegeperson betreut das Tagespflegekind liebevoll und gibt vielseitige Entwicklungsanregungen. Dabei wird auf jegliche körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und anderen entwürdigende Maßnahmen dem Kind gegenüber verzichtet.( § 1631 Abs.2 BGB ) • Die Tagesbetreuungsperson nimmt nach Absprache mit der Stadt Penzberg an dem angebotenen Qualifizierungsprogramm, den angebotenen Info- Veranstaltungen und Weiterbildungen teil. • Alle Beteiligten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der beiden Familien betreffen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahre (§ 78 SGBX). Dies gilt auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses. • Falls das Kind am Straßenverkehr teilnehmen darf ( Dreirad, Roller oder Fahrrad ) stellen die Sorgeberechtigten sicher, dass das Kind eine altersgerechte Einweisung in das Verhalten im Straßenverkehr erhalten hat ( rechts fahren, umschauen etc. ) und das Fahrzeug sicher beherrscht. Tagespflegeperson und Sorgeberechtigte klären genau schriftlich ab, ob das Kind mit dauernder oder nur sporadischer Aufsicht und auf welchen Wegen und Straßen es fahren darf. • Die Tagespflegeperson stellt sicher, dass in ihrer Wohnung und im Garten keine Gefahrenquellen ( z.B. Balkon oder Geländer, unsichere Treppen, ungeschützter Teich bei Nichtschwimmern, niedrige Regentonnen bei Kleinkindern, gefährliche Maschinen oder offenes Silo in der Landwirtschaft etc. ) lauern. • Streichhölzer und Feuerzeuge sind vor Kindern sicher aufzubewahren. • Der Medikamentenschrank soll abschließbar und verschlossen sein. • Bei Kleinkindern bis zum 7. Lebensjahr sind alle Steckdosen mit einer Kindersicherung zu versehen. 4. Beginn und Umfang der Tagespflege Für das nachfolgend genannte Kind übernimmt die oben bezeichnete Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Förderung, Verantwortung, Erziehung und Pflege. Name : _______________________________ geb. am : ____________________ Das Betreuungsverhältnis beginnt am ___________________. Umfang der Betreuung pro Woche 10 Stunden 15 Stunden 20 Stunden 25 Stunden 30 Stunden 35 Stunden 40 Stunden sonstige Betreuungsstunden: Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 3 von 8 Es werden folgende Betreuungszeiten vereinbart Montag von bis Dienstag von bis Mittwoch von bis Donnerstag von bis Freitag von bis Samstag von bis Sonntag von bis Sonderregelung: Das Kind wird jeweils zu den vereinbarten Zeiten der Tagespflegeperson in deren Wohnung übergeben und ebenfalls dort abgeholt. Sonderregelung: 5. Probezeit 1) Die Vereinbarung zur Tagespflege wird zunächst für eine Probezeit von _______________ bis 2) (4 Wochen) vereinbart. In dieser Zeit ist eine fristlose Beendigung des Vertrags von beiden Vertragspartnern möglich. Sonderregelung: 6. Betreuungsentgeld 1) Der monatliche Elternbeitrag in Höhe von € ___________ pro Monat wird jeweils zum ersten eines jeden Monats von Seiten der Stadt Penzberg eingezogen. Der Elternbeitrag ist inklusive Essensgeld. 2) Der monatliche Betreuungsbeitrag der Stadt Penzberg beträgt € ___________ pro Monat. Von dem gezahlten Betreuungsgeld der Stadt Penzberg, verpflichtet sich die Tagespflegeperson einen Teil an eine geeignete Rentenvorsorge und eventuell an die Krankenversicherung abzuführen. Eine geeignete Renten- und Krankenversicherung ist der Stadt Penzberg vorzulegen. 3) Urlaubsbedingte Fehlzeiten bis zu 6 Wochen im Jahr bleiben unberücksichtigt. 4) Urlaubszeiten, welche die üblichen 6 Wochen im Jahr überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. 5) Geschwisterkinder erhalten 10% Ermäßigung. Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 4 von 8 7. Urlaub , Feiertage, freie Tage 1) Die Tagespflegeperson muss den Urlaub mindestens 2 Monate vor Beginn bei den Eltern anmelden. Nach Möglichkeit sollte der Urlaub in Abstimmung mit den Kindeseltern organisiert werden. 2) Für bis zu 6 Wochen (Urlaub) haben die Kindeseltern keinen Anspruch auf Ersatzbetreuung. 3) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, nur in äußerst dringenden Angelegenheiten 4) einen freien Tag in Anspruch zu nehmen, die private und berufliche Situation ist zu berücksichtigen. 8. Krankheit der Tagespflegeperson oder deren Kinder 1) Bei Krankheit der Tagesbetreuer/in oder deren Kinder organisiert die Stadt Penzberg für die Eltern kostenlose Ersatzbetreuung. Eine Betreuungspatenschaft liegt mit folgender Tagespflegeperson vor: Name der Tagespflegeperson: Adresse: Telefonnummer: 2) Die oben genannte Tagespflegeperson übernimmt auf Wunsch der Eltern die Betreuung des Kindes im Krankheitsfall des/der Tagesbetreuer(s)/in oder deren Kinder. Sie verpflichtet sich laut freiem Dienstleistungsvertrags mit der Stadt Penzberg in einem fest gelegten Rhythmus, jeweils die Tagesbetreuer/innen in deren zuhause zu besuchen, um ein gegenseitiges Kennenlernen von Tageskindern und der Krankheitsvertretung zu gewährleisten. 3) Die Ausgestaltung der Betreuung im Krankheitsfall regeln Eltern, Tagesbetreuer/in und Krankheitsvertretung. 4) Kommt keine Krankheitsvertretung zustande, übernehmen die Eltern die Betreuung des Kindes. a. Wird eine Vertretung durch die Tagespflegeperson gestellt, tragen die Eltern entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nur die Kosten für eine Betreuungsperson. Eventuelle Ausgleichszahlungen regeln die Tagespflegepersonen untereinander. b. Bei Nichtinanspruchnahme einer Vertretung berechtigt dies die Eltern nicht zu einer Kürzung des Betreuungsgeldes oder anderen Ersatzleistungen. (z.B. Gutschreiben von Betreuungsstunden) 5) Die Eltern werden von der Stadt Penzberg über das Konzept der Betreuungspatenschaft informiert. 8. Krankheit des Tageskindes 1) 2) 3) 4) Bei einer ansteckenden oder fiebrigen Krankheit des Tageskindes haben die Eltern die Betreuung zu übernehmen. Je nach Krankheitsart ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Eltern haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tageskind Anzeichen für eine Erkrankung auf, hat der Sorgeberechtigte die sofortige weitere Betreuung zu übernehmen. Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Pflegekindes ist die Tagespflegeperson verpflichtet eine ärztliche Behandlung einzuleiten (ggf. durch einen Notarzt) und Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 5 von 8 5) 6) die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren. Eine Vollmacht für die Behandlung ist bei der Tagespflegeperson zu hinterlegen. Wenn das Pflegekind krankheitsbedingt nicht zur Tagespflegeperson gebracht wird entstehen keine Ansprüche auf Ersatzleistungen. 9. Anzahl der betreute Kinder 1) Die Tagespflegeperson kann (neben den eigenen Kindern) bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. 2) Gegenwärtig werden folgende Tageskinder von der Tagespflegeperson betreut: Kind 1:_________________________________ Alter: Kind 2:_________________________________ Alter: Kind 3:_________________________________ Alter: Kind 4:_________________________________ Alter: Kind 5:_________________________________ Alter: 3) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, die Eltern/ Sorgeberechtigten über die Neuaufnahme eines weiteren Tageskindes zu informieren. 10. Arztbesuche und Erkrankungen des Kindes, Versicherungen 1) Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen in der Regel den Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson wird über die zur Betreuung relevanten Ergebnisse unterrichtet. Hausarzt. / Kinderarzt : Name Anschrift Telefon 2) Die Sorgeberechtigten hinterlegen bei der Tagespflegeperson die Telefonnummer, unter der sie zu erreichen sind. Telefon: Angaben zur Krankenversicherung des Kindes : versichert bei: durch: 3) Einsicht des Vorsorge-Untersuchungsheftes: ja / nein 4) Aushändigung Information: Geimpft – geschützt: in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten: ja / nein Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 6 von 8 5) Sowohl Tagesmutter als auch Sorgeberechtigte müssen eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Kopie der Versicherung beider Parteien ist diesem Betreuungsvertrag beizuheften. 11. Beendigung des Vertragsverhältnisses 1) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 2) Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen und muss schriftlich begründet werden. 3) Endet das Betreuungsverhältnis zum Beginn eines neuen Schuljahres (01.09.) und nimmt die Tagesmutter ihren Urlaubsanspruch im August wahr, dann kann das Betreuungsverhältnis erst zum 31.08. beendet werden. 4) Wird das Betreuungsverhältnis wie unter (3) beschrieben früher beendet, muss dies schriftlich begründet werden. 12. Zusätzliche Vereinbarungen Sondererlaubnis für: Anwesenheit von Haustieren; Mitnahme im PKW; Benutzung öffentlicher Spiel- und Abenteuerplätze; Ausflüge; Fahrrad fahren, schwimmen gehen u Ä. _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Weitere Vereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform. Die vertragsschließenden Parteien : Ort, Datum Unterschrift der/s Sorgeberechtigten Unterschrift der Tagespflegeperson Unterschrift der Stadt Penzberg Frau Andrea Schnappinger Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 7 von 8 Vollmacht für Arztbesuche Die Tagespflegeperson Herr/ Frau: ______________________________________________ wohnhaft in Straße / Nummer: ______________________________________________ PLZ, Stadt: ______________________________________________ erhält hiermit von dem/den Sorgeberechtigten Herr/Frau: _______________________________________________ wohnhaft in Straße/Nummer _______________________________________________ PLZ, Stadt _______________________________________________ die Vollmacht, in Notfällen während der Betreuungszeit eine ärztliche Behandlung des Kindes _______________________________, geboren am ________________ Name des Kindes einzuleiten. ______________________________ Ort, Datum _________________________________________________ Unterschrift der Tagespflegeperson _________________________________________________ Unterschrift der Sorgeberechtigten Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Seite 8 von 8