buendnis_vertrag
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u Bündnis oder Vertrag? Eine Reflexion über zwei Paradigmen der pflegenden Beziehung Silvia Käppeli Leiterin Zentrum für Entwicklung und Forschung Pflege (ZEFP) UniversitätsSpital Zürich, Juli 2004 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung.....................................................................................................................1 Einführung ................................................................................................................................2 Der gesellschaftlich-berufliche Vertrag der Krankenpflege ..........................................................3 Das Bündnis als Paradigma für die pflegende Beziehung ............................................................3 Die Herleitung des Bündnisparadigmas als Grundlegung der pflegenden Beziehung ..................4 Die Bedeutung der Bündnisethik für Kranke und Pflegende .......................................................6 Infragestellungen und Gefährdungen der Bündnistradition der Pflege ........................................8 Der Vertrag..............................................................................................................................10 Warum „Bündnis oder Vertrag“ keine Frage sein kann ............................................................11 Abschließende Überlegungen ..................................................................................................13 Bibliographie ...........................................................................................................................15 1 Zusammenfassung Dieser Grundsatzartikel enthält eine kritische Reflexion über zwei mögliche, der pflegenden Beziehung zugrunde liegende Paradigmen: das traditionelle religiös-ethisch begründete Bündnis und den geschäftsorientierten juristisch abgestützten Vertrag. Anlass gibt die gegenwärtige, die Werte der Pflege gefährdende Konstellation des ökonomischen, wissenschaftlich-technologisch und gesellschaftlichen Kontextes der Pflegepraxis. Sie bewirkt eine Inflation des Bündnisparadigmas zugunsten des Effizienz implizierenden Vertragsparadigmas. Im Anschluss an die Beschreibung der beiden Paradigmen wird die Art und Weise, wie sie die pflegende Beziehung prägen verglichen. Aufgrund dieser Gegenüberstellung wird der Vertrag als Grundlage der pflegenden Beziehung verworfen. Abschließend werden Fragen gestellt bezüglich zukünftigen Positionierung des Pflegeberufes und der Pflegewissenschaft in Bezug auf die Grundlegung und das Profil der Beziehung zwischen Patient und Pflegeperson. 2 Einführung Dieser Artikel schliesst an die Schlussfolgerungen meines Artikels „Mit-Leiden – eine vergessene Tradition der Pflege?“ (Käppeli 2001). Er präzisiert die dort angedeutete Problematik des Vertragsparadigmas als Grundlage der pflegenden Beziehung. Anlass für diese Fortsetzung sind Beobachtungen in der Pflegepraxis, die mitunter – und in mitten vorbildlicher Pflegesituationen – den Eindruck vermitteln, dass Beziehungen zwischen Pflegenden und Kranken oft kühl, diffus, banal und unachtsam sind. Entgegen dem in der Pflegefachliteratur universal propagierten Ideal der pflegenden Beziehung als wesentlichem Identitätsmerkmal und als wirksamem Instrument der Pflege (Boykin und Schoenhofer 2001; Roach 2002; Taylor 1992; Rawnsley 1994), ist das Verhältnis zwischen Pflegenden und Kranken oft von Irrelevanz geprägt. Folge davon ist, dass 1 Pflegende Bedürfnisse und wichtige Veränderungen bei ihren Patienten übersehen. Diese beklagen das häufige Nicht-Eintreten der Pflegenden auf ihre Anliegen. In solchen Situationen scheint sich anstelle des Bündnisparadigmas, das der pflegenden Beziehung traditionellerweise zugrunde lag (Cooper 1988; Käppeli 2004), ein Vakuum gebildet zu haben. Es lässt Raum für beliebige Ersatzparadigmen, die in gefährlichem Widerspruch zum Auftrag der Pflege stehen. 2 Eines der dominantesten ist das Vertragsparadigma , das normalerweise kommerziellen Beziehungen zugrunde liegt. Es wird insbesondere konstelliert durch das Zusammentreffen der vorherrschenden Marktinteressen im Gesundheitswesen, der einseitigen Betonung des naturwissenschaftlichen und positivistischen Ansatzes der Wissenschaft, mit der Technologisierung, der Digitalisierung und Mechanisierung des Denkens (beispielsweise im Zusammenhang mit Pflegeklassifikations- und elektronische Patientendokumentationssystemen) sowie mit der neuen Bürokratisierung (z.B. in Form von Qualitätsverwaltung in der Pflege). Diese schleichende Kommerzialisierung und Verrechtlichung der ursprünglich ethischen Grundlage der pflegenden Beziehung unterminiert die von Fachkompetenz, Sorge und Verbindlichkeit geleitete Pflege. Eine Auseinandersetzung mit dieser Gefährdung professioneller Pflege scheint deshalb angezeigt. 1 Gilt immer auch für das andere Geschlecht. 2 Aus Gründen der Prägnanz werden das Bündnis- und das Vertragsparadigma idealtypisch dargestellt, obwohl sie in der Praxis kaum in ihrer Reinform sichtbar sind. 3 Der gesellschaftlich-berufliche Vertrag der Krankenpflege Seit der Wende vom 19. zum 20 Jh. ist in den deutschsprachigen Ländern der Auftrag des Pflegeberufes in einem gesellschaftlich-beruflichen Vertrag zur Sicherstellung einer professionellen Versorgung der Bevölkerung geregelt. In dieser formalen Reglementierung von Rechten und Pflichten auf Seiten verpflichten sich beide Vertragspartner, das Ihre zu leisten, um eine optimale Versorgungsqualität hervorzubringen (Fritschi 1990 für die Schweiz). In der objektbezogenen, vertraglichen Regelung des Grundverhältnisses zwischen Beruf und Gesellschaft können nicht alle Einzelheiten festegelegt werden. Der in dieser Form nicht reglementierbare Teil muss durch ergänzende Abmachungen sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die subjekt-bezogenen ethischen Prinzipien, welche das Verhältnis zwischen Patienten und Pflegepersonal leiten (ICN 2000, SBK 2003). Sie ermutigen zu einer bestimmten Art pflegetherapeutischer Beziehung und zu einem definierten professionellen Arbeitsstil. Aus der Anwendung des ethischen Kodex erwächst dem Beruf gesellschaftliches Ansehen sowie Vertrauen von Seiten der Gesellschaft. Sowohl der gesellschaftlich-berufliche Vertrag als auch der Ethikkodex kommen auf kollektiver, institutioneller und individueller Ebene zum Tragen. Das Bündnis als Paradigma für die pflegende Beziehung Das Bündnis als Grundlage einer mitmenschlichen Beziehung hat seine Wurzeln in einem historischen Austauschereignis, das zu einem gegenseitigen Versprechen und zu Verpflichtungen seitens der Teilnehmer führt. Eine Bündnisschließung ist also ein reaktiver Akt. Das Bündnis beruht auf einer Art Geschenk, welches beim Beschenkten Dankbarkeit und das Bedürfnis, dieser Ausdruck zu verleihen, bewirkt. Die aus der Bündnisschließung hervorgehende Lebensgestaltung wird auf dem abgegebenen Versprechen aufgebaut. Somit wird das Bündnis 3 stets erneuert (Ross 1930). Ein Bündnis ist also Ausdruck einer ethischen Geisteshaltung. Eine Bündnisbeziehung wird charakterisiert durch Zusammengehörigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Anteilnahme, Verlässlichkeit, das Leisten von Beistand und das Einstehen für die Würde, Rechte und Interesse des Anderen (Halldorsdottir 1997; Gattuso und Bevan 2000; Henderson 2001; Käppeli 2004). Trotz dieser Verbundenheit ist das gleichzeitige Aufrechterhalten der prinzipiellen Separatheit der Bündnispartner ein entscheidendes Element für das Gelingen eines Bündnisses. Als wichtigste Merkmale einer Bündnisbeziehung werden die Gegenseitigkeit von Geben und Nehmen und die Treue zum Bündnis bezeichnet, weil sie seinen Fortbestand nähren (May 1983; Gadow 1985). Inhalte und Grenzen des implizit oder explizit abgegebenen Versprechens und die daraus erwachsenden Verpflichtungen können nicht zum 3 Ein Bündnis kann zwischen Einzelpersonen oder Kollektiven geschlossen werden (May 1975), vgl. dazu auch den Bund der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Völkerbund, die Ehe und andere Anwendungsformen. 4 vornherein und ein für allemal exakt festgelegt werden, was bedeutet, dass das Schiessen eines Bündnisses Mut erfordert. Es ist eine tiefe innere oder sogar existenzielle Angelegenheit. Dass dem Bündnis ein transzendentes Element innewohnen kann, zeigt sich z.B. an der NichtBeantwortbarkeit der Frage, wieso sich überhaupt jemand für fremde Menschen einzusetzen bereit ist, wie dies in der Krankenpflege der Fall ist. Die Herleitung des Bündnisparadigmas als Grundlegung der pflegenden Beziehung Als Urbild des mittlerweile zum vielgestaltigen Topos gewordenen Bündnisgeschehens gilt der 4 alttestamentliche Bund Gottes mit dem Volk Israel. Die Herleitung des Bündnisparadigmas als Grundlegung der pflegenden Beziehung ist eine auf dieses Urbild zurückgehende, dem Dienen verpflichtete jüdisch-christliche. Kern dieses Paradigmas ist die Vorstellung des barmherzigen und gerechten Gottes, der seinen leidenden Geschöpfen wirksam hilft, schweres unerträgliches und unverständliches Leid besser ertragen und deuten zu können. Sein Beistand ist Ausdruck seines Bundes mit ihnen. Seit biblischer Zeit sind gläubige Juden und Christen – insbesondere diejenigen, die sich Bedürftigen annehmen – zur Nachahmung seiner Daseins- und Wirkungsweisen, d.h. zur imitatio Dei/Christi aufgefordert. In dieser Beauftragung liegt die Begründung des Bündnisses zwischen Pflegenden und Kranken. Sie wird heute teilweise als Bündnis-Ethik konzipiert (Cooper 1988; Käppeli 2004). Diese Übertragung eines historischen Austauschereignisses zu einem Symbol beruht methodologisch auf einer typologischen Verwendung des Motivs vom Gründungsakt des Bundes zwischen Gott und Israel. „Typologisch“ bedeutet, dass aufgrund eines Transformationsprozesses ein historisches Ereignis zu einem Symbol wird, welches als Paradigma letztlich wichtiger ist als das historische Ereignis (Maier 1992). Dieser Prozess ermöglicht die Übertragung von Vergangenem in die Gegenwart oder Zukunft. Er ermöglicht, ein Urmotiv in verschiedenen Kontexten zu betrachten, Ereignisse und Phänomene zu vergleichen und epochenspezifische Veränderungen festzustellen. Dies kommt im Zusammenhang mit dem Transfer des Bündnisparadigmas in die Krankenpflege und in dessen vielfältigen Gestaltungsformen zum Ausdruck. Zur Untersuchung des Bündnisparadigmas als Grundlage der pflegenden Beziehung in der heutigen Krankenpflege kommen die sachbezogene und die terminologische Methode der Textauswahl und –analyse zur Anwendung (Kuhn 1978). Bei der sachorientierten werden Texte 4 Gemäss der alttestamentlichen Mythologie besteht dort das Austauschereignis in der Befreiung Israels aus Ägypten. Ihm folgte die Anerkennung des Ewigen und das Versprechen der Israeliten, ihn zu heiligen. Im Gegenzug versprach der Ewige dem Volk seinen Schutz, seine Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. 5 nach Begriffen abgesucht, deren sachlicher Gehalt für die Fragestellung relevant ist (z.B. ob sie ein Bündnis oder einen Vertrag implizieren). Beim terminologischen Vorgehen werden Texte nach den vorgegebenen Termini abgesucht (z.B. nach den Begriffen Bündnis oder Vertrag) (Schäfer 1975). Untersucht man pflegewissenschaftliche Texte zum Thema caring entsprechend dieser Methoden, ergibt sich als eine der gemeinsamen Konstanten die Annahme einer Verbundenheit aller Menschen, aus der sich ein Bedürfnis der Sorge füreinander und gegenseitige Dankbarkeit dafür ergeben (Campbell 1984; Käppeli 2004). Je nach theoretischer Ausrichtung, kann diese Verbundenheit auf einer transzendenten (Lindenholm und Eriksson 1993), psychischen (Travelbee 1971; Paterson und Zderad 1988), existenziellen (Benner und Wrubel 1989) oder transzendentalen (Watson 1999) Ebene stattfinden. Die religiöse Interpretation begründet sie schöpfungstheologisch (Campbell 1984; Roach 2002), die humanistische Pflege spricht von human-to-human-relationship (Travelbee 1971; Parse 1998), die phänomenologische von Intersubjektivität (Benner und Wrubel 1989) und die transzendentale von spirit-to-spirit oder von Verbundensein in einem gemeinsamen Energiefeld (Krieger 1990; Watson 1999). Diese Verbundenheit stellt den Kern des in den meisten Pflegekonzeptionen implizierten Bündnisses zwischen Pflegenden und Kranken dar. Was in den Anfängen des Pflegeberufes als pflegerisches Bündnis oder als Bündnisbeziehung (covenant relationship) konzipiert war (Stenberg 1979; Cooper 1988), wird also seit den frühen 80-er Jahren auch als caring relationship oder einfach mit dem Begriff caring bezeichnet (Leininger 1981; Watson 1981). Angesichts des gemeinsamen Ursprungs dieser zwei Begrifflichkeiten kann „caring relationship“ als Aktualisierung von „covenant relationship“ angenommen werden. Zum Vergleich mit der Pflege mag interessieren, dass der hippokratische Eid in der Medizin ebenfalls als Bündnis begründender Akt gilt. Er geht davon aus, dass der Arzt von der Gesellschaft, ein Geschenk in Form eines Studiums erhalten hat, seinen außerordentlichen Einsatz zum Wohle der Gesellschaft im Anschluss an seine Qualifikation rechtfertigt (May 1983; Stulz 2000). Auch wenn dieser bündnisethische Aspekt der Medizin im Unterschied zu demjenigen der Pflege säkular begründet ist, legt die innere Verwandtschaft beider Professionen nahe, diese Betrachtungsweise auf die Krankenpflege zu übertragen. Demnach haben die Patienten - als Vertreter der Gesellschaft - den Pflegenden eine Ausbildung ermöglicht; sie nehmen größere Risiken in Kauf, wenn sie sich von Lernenden pflegerisch be-üben lassen; ungewollt ermöglichen sie diplomierten Pflegenden, an ihnen ihre Expertise zu perfektionieren. Wird Pflegen als reaktiver (Bündnis)-Akt auf die als Geschenk zu betrachtende Bereitwilligkeit der Patienten, sich pflegen zu lassen, betrachtet, müssten die Pflegenden ihren Patienten gleichermaßen dankbar sein, wie diese ihnen. Verschiedene empirische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Bündnisbeziehungen auf die Pflegenden bestätigen, dass es Pflegende gibt, 6 die sich ihres Privileges, Kranke pflegen und mit ihnen existenzielle Erfahrungen machen zu dürfen, bewusst sind (Benner-Carson 1989; Payne 1994; Koerner 1995). Wie manifestieren sich die Gegenseitigkeit von Geben und Nehmen und die Bündnistreue in der Pflege? Dass Pflegende bestimmten Erwartungen genügen müssen, steht aufgrund des sozialen Vertrages außer Frage. Gegenseitigkeit bedeutet aber auch, dass die Patienten gewisse Verpflichtungen haben. Von ihnen wird erwartet, dass sie ihre Pflegebedürfnisse mitteilen, dass sie kooperativ sind, dass sie sich an Abmachungen halten, dass sie die Integrität der Pflegenden achten, die Pflegenden nicht hintergehen, belästigen oder gegeneinander ausspielen. Nur unter dieser Bedingung erfüllt die Bündnisbeziehung in der Pflege ihren Sinn. Bündnistreue, d.h. das Halten von Versprechungen ist ein unerlässlicher Aspekt jeder echten zwischenmenschlichen Beziehung. Im therapeutischen Umgang mit Menschen, deren Autonomie eingeschränkt ist, sie nicht Regelverhalten, sondern eine bestimmte Daseinsweise: zur Verfügung stehen. Sie vermittelt den Betreuten die Gewissheit, dass sie sich auf die Betreuer verlassen können, auch wenn diese nicht dauernd anwesend sind. Bündnistreue manifestiert sich im reagieren auf die Situation von Kranken, im eintreten auf ihre Bedürfnisse, in der Kontinuität der Pflege sowie im fortgesetztes Bemühen um die zu erreichenden Ziele (May 1975). Ein Bruch der Bündnistreue kommt einem Missbrauch des Vertrauens der Patienten und einem Missbrauch der Patienten selbst gleich. Nur aufgrund der Verlässlichkeit der Pflegepersonen können sich Kranke in ihren Händen sicher aufgehoben fühlen. Praktisch unterscheidet sich die religiös motivierte Bündnisbeziehung kaum von der weltlichen (Taubert 1994). Beide Positionen können konstitutiv sein für die Entwicklung einer moralischen Verantwortung mit Kranken. Beiden können ein Glaube an etwas nicht Verhandelbares, wie etwa die Unversehrtheit des Lebens oder individueller Identität und Integrität von Patienten, inhärent sein. Er gewährleistet beispielsweise, dass Pflegebedürftige nicht entpersönlicht oder entwürdigt werden oder dass sie nicht unnötig leiden müssen. Das Einstehen für solche Werte ergänzt den sozialen Vertrag immer wieder neu mit einer ethischen Dimension. Die Bedeutung der Bündnisethik für Kranke und Pflegende Das Transzendieren von Eigeninteressen in einer Bündnisbeziehung erweist sich als unschätzbares Potenzial für eine Pflegequalität, die dem Wesen des kranken Menschen gerecht wird. Sie unterscheidet sich deutlich von demjenigen, das aus einer Vertragsbeziehung abgeleitet werden kann. Dies zeigen wissenschaftliche Untersuchungen sowie Alltagserfahrungen von Kranken und Pflegenden (May 1975; Veatch 1981; Campbell 1984; Ray 1988). Lowenberg (1994) stellte eine höhere Emotionalität, besseres Verstehen der Patienten, mehr Verhandlungen zwischen Patienten und Pflegenden sowie weniger Formalismus in der Bündnisbeziehung fest. Eine Bündnisbeziehung optimiert den Einsatz pflegerischer Kompetenz im Interesse der Wirksamkeit der Pflege und von Sicherheit, Wohlbefinden und Würde potenziell 7 verletzlicher Kranker (Käppeli 1984; Larson 1984; Brown 1986; Reimann 1986; Riemen 1986; Larson 1987; Cronin und Harrison 1988; Larson und Ferketch 1993). Eine Bündnisverpflichtung impliziert, dass die Subjektivität des Erlebens und Entscheidens der Kranken respektiert wird, und sie wirkt der institutions-induzierten Verobjektivierung und Isolation Leidender entgegen (Gadow 1985). Sie ermöglicht die Zugehörigkeit der Leidenden und Bedürftigen zur Gemeinschaft der Gesunden (Thöyry und Vehviläinen-Julkunen 1998). Das Bündnis zwischen Pflegenden und Kranken gewährleistet, dass Versprechen und Verpflichtungen der Pflegenden auch gegenüber nicht mehr behandelbaren, unkooperativen und medizinisch nicht Erfolg versprechenden Kranken aufrecht erhalten werden (Fry 1991). Die Solidarität mit den Leidenden, die ein „wir halten zusammen“ kommuniziert, erhöht die Wahrscheinlichkeit der Sorgfalt und der Kreativität der Pflegenden und verbessert ihre Auswahl pflegerischer Methoden, weil sie weniger Kompromisse eingehen als Pflegende, mit einer distanzierten Haltung. Insgesamt gilt Pflege im Rahmen der Bündnisethik als die menschliche Entwicklung und Ganzheit fördernd. Ihre Begrenztheit scheint darin zu liegen, dass sie nicht nachweisbar pathologische Prozesse stoppen kann. Auch bezüglich der positiven Auswirkungen von Bündnisbeziehungen auf die Pflegenden enthält die Fachliteratur gewisse Anhaltspunkte. So wird angenommen, dass sich mit Patienten zu verbünden, um mit ihnen kritische Lebensereignisse durchzustehen, zu einem tieferen Verständnis des Lebens führe. Es motiviere die Pflegenden zur kreativen Anwendung pflegewissenschaftlicher Kenntnisse. Es helfe ihnen, unverständlich und sinnlos erscheinendes Leid besser akzeptieren zu können (Swanson-Kauffman 1986; Rushton 1992; Koerner 1995; LeShean 1995). Das Eintreten in ein pflegerisches Bündnis bewirkt spirituelles und professionelles Wachstum auf Seiten der Pflegenden (Ward 1991; Greenleaf in Chinn 1991). Empirische Untersuchungen halten zudem fest, dass Pflegende gerade die Momente innerer Erschütterung in der Pflege als dasjenige erleben, was ihnen die Kraft gibt, sich immer wieder den Krisensituationen ihrer Kranken auszusetzen und sie mit ihnen durchzustehen (Ward 1991). Weil sie erleben, dass es auf sie ankommt, haben sie den Mut, sich für ihre Patienten zu exponieren, konventionelle Grenzen der Pflege zu überschreiten und Ausnahmen zu machen (Gaut 1986). Bündnisethik ist also sinnstiftend und bietet möglicherweise Schutz vor Burnout (Käppeli 1984). Umgekehrt bewirkt die beschriebene Inflation des Bündnisparadigmas bei vielen Pflegenden eine Infragestellung des Sinns der Pflege. Diese zieht die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Leiden nach sich. Ohne Sinngehalt können Leiden und Pflege als überflüssige Belastung oder als erdrückende Last empfunden werden, was nahe legt, dass man sich von ihnen möglichst rasch befreit. Entweder indem man sie entsorgt (Entpersönlichung und Tötung von Betreuten) oder idem man innerlich oder äußerlich aus dem Beruf aussteigt. Die Verfremdung des traditionellen beruflich-gesellschaftlichen Versprechens hat also nicht nur negative Folgen für die Kranken, sondern auch für die Identität und Integrität der Pflegenden und des Pflegeberufes. 8 Infragestellungen und Gefährdungen der Bündnistradition der Pflege Teilweise moralisch fragwürdige ideologische und strukturelle Bedingungen, die die heutige Spitalpflege charakterisieren, wurden von Yarling und McElmurry bereits 1986 beschrieben. Im Folgenden werden die wichtigsten, dieser, zur Inflation des Bündnissparadigmas Anlass gebenden kontextuellen Faktoren, skizziert. Die herausragendste Herausforderung für die Fortsetzung der Bündnistradition in der heutigen Zeit scheint die finanzielle Mittelknappheit in und das einseitige Verfolgen gewinnbringender marktwirtschaftlicher Interessen seitens der Gesundheitspolitik, -industrie und –institutionen zu sein. Sie zeigen sich darin, dass Krankenhäuser wie Wirtschaftsunternehmungen geführt werden. Die einseitig auf messbare Faktoren abgestützten Budgetierungen bewirken teilweise unrealistisch knappe Berechnungen der Pflegepersonalschlüssel, was zur Folge hat, dass pflegerische Beziehungen zu Kurzkontakten verkümmern. Im Rahmen der unkritischen Überbewertung von Geschäftsinteressen verändert sich auch die Sprache der Entscheidungsträger im Gesundheitsmarkt: Patienten werden zu Kunden oder Konsumenten und Pflege wird zum Produkt. Angesichts dieser fremd-verschriebenen Definitionen und ihrer Beeinflussung des Pflegealltags sind Bemühungen seitens der Pflegenden zum Scheitern verurteilt, wenn sie z.B. versuchen, bei Patienten eine Konsumhaltung gegenüber der Pflege zugunsten von Selbstpflege zu entmutigen. Im Rahmen des Ökonomismus werden Modelle der Wirtschaft auf Pflegebeziehungen und Modelle von industriellen Produktionsprozessen auf zwischenmenschliche Interaktionsprozesse übertragen (Friesinger 2004). Sie entmutigen Emotionen, was zur kontinuierlichen Bereinigung des Pflegealltags von Menschlichem führt. Die Pflegenden stellen das Aufeinanderprallen verschiedener Führungs- und Organisationskulturen auch in der Verfremdung ihrer Rolle (von der Pflegefachperson zur Patientenmanagerin) und ihrer Handlungen (von der individuell ausgerichteten Pflegeintervention zur instrumentell standardisierten Managementstrategie) fest. Die herrschende Euphorie betreffend die Verrechnungsmöglichkeit kleinster Leistungseinheiten auf Seiten der Anbieter bewirkt auf Seiten der „Kundschaft“ die Forderung nach (zertifizierter) Qualität und das Schielen nach Ahndungsund Schadenersatzmöglichkeiten, falls die erwartete Qualität nicht erbracht wird oder das PreisLeistungsverhältnis nicht stimmt. Folge davon ist nicht nur eine defensive und eher zum Maximalismus als zur Optimierung neigende Medizin und Pflege, sondern zusätzlich ein Bürokratismus, die die erwünschte Qualität gerade zunichte machen. Die minutiöse, im Sinne einer Beweisführung zu führende Dokumentation der erbrachten Pflegeleistungen lenkt die Pflegenden davon ab, sich auf die Qualität der Leistung zu konzentrieren. Wenn das Vertragsparadigma als Grundlage der pflegerischen Beziehungen ermutigt wird, ist es deshalb paradox, in Patientenzufriedenheitsstudien zu fragen, ob sie den Pflegenden ihre Sorgen anvertrauen können. Der für die Leistungserfassung benötigte Zeitaufwand geht der systematischen Erfassung des Pflegebedarfes der Patienten und ihrer psychosozialen Betreuung 9 ab. Diese Mechanismen führen zu funktioneller Pflege. Sie werfen die Pflege auf den Stand der 60-er Jahre des 20. Jh. zurück. Damals wie heute verunmöglicht sie jegliche Bündnisbeziehung. Sie bewirk, dass der Umgang mit Kranken eher der Aufbewahrung und Verwaltung von Gegenständen als der Pflege von Menschen gleicht. Die Dichotomie zwischen humanistischen und wissenschaftlich-technologischen Aspekten der Pflege, der Trend zur einseitigen Betonung des naturwissenschaftlichen und positivistischen Ansatzes der Wissenschaft und die damit einhergehende Vernachlässigung der Interpretativen wirkt sich aus auf die Verteilung von Mitteln (Perlman 1995). Sie beeinflusst den Zutritt zu Ressourcen im Gesundheitswesen und die Selektion von Definitions- und Entscheidungsträgern. Gegenwärtig bedeutet dies, dass vorwiegend in Zahlen Belegbares und Gewinn Versprechendes beachtet, honoriert und gefördert wird, was bewirkt, dass es davon immer mehr gibt. Mit dieser Bewegung geht eine Verneinung und Entwertung des Menschlichen und der Personen, die sich darum bemühen, einher. Beschreibende Forschungsergebnisse wirken weniger wissenschaftlich als statistische. Patienten und Pflegende werden dadurch zu manipulierbaren Objekten degradiert, die vorgegebene Ergebnisse innert einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten Tarif erreichen sollten (vgl. Diagnostic Related Groups). Psycho-soziale und geistig-spirituelle Phänomene, wie die Verarbeitung von Krisen und schwerer Krankheit seitens der Patienten und die entsprechenden Pflegeinterventionen werden in diesem Milieu zu Fremdkörpern. Die dafür zuständigen Pflegenden werden zu Störfaktoren, obwohl gerade ihre Vertrautheit mit der Partikularität und dem subjektiven Erleben der Kranken unschätzbares Potential für den Heilungsprozess enthält. Sie sind in der Beurteilung der medizinischen und pflegerischen Situation der Patienten und zur Einleitung von Interventionen unerlässliche Ergänzungen zu statistischen Werten (Peplau 1991; Phillips 1993; Parse 1996; Thorne et al. 1998; Woodward 1998; Sheehan 2000; Bishop und Scudder 2001; Cody 2002). Durch eine unkritische Allianz der Pflegewissenschaft mit der schulmedizinischen treibt der Pflegeberuf die Abwertung der nicht messbaren Faktoren und Zusammenhänge der Pflege sowie distanzierende Verhaltensformen in Patientensituationen selber voran (Morse et al. 1991; Hawthorne und Yurkovich 1995; Brûlé und Groulard 1998; Bischoff-Wanner 2002). Die unterschiedlichen Schwerpunkte von Pflege und Medizin werden verstärkt durch die teilweise verschiedenen ethischen Leitprinzipien der beiden Professionen. Das Prinzip der Unparteilichkeit und Affektneutralität, das das medizinische Verständnis von Professionalität leitet, steht der Aufforderung der Pflegenden zum persönlichen Einstehen für ihre Patienten, entgegen. Eine Bündnisbeziehung erlaubt keine Neutralität. Die Unterlegenheit des Bündnisparadigmas gegenüber dem medizinischen Modell in der interdisziplinären Praxis ist auch Ergebnis der strukturellen Unterstellung der Pflege unter die Medizin (Campbell 1984; Stevens-Barnum 1996). 10 Nicht zuletzt fördern die auch in der Pflege aufkommende Digitalisierung und Mechanisierung des Denkens in vorgegebenen Kategorien (vgl. Pflegediagnosen, -interventionen und -outcomes) die Fragmentierung und Objektivierung von Patienten und die Distanzierung von ihnen. Sie verunmöglichen eine differenzierte Auseinandersetzung der Pflegenden mit der Komplexität vieler Patientensituationen. Dies widerspricht dem traditionellen, das Individuum würdigenden Ethos der Pflege (Henderson 1985; Clifford 1995; Modic und Amour 1998). Gesamtgesellschaftlich, aber auch in Pflegeteams nährt das Wissen um die wirtschaftliche Situation vieler Institutionen im Gesundheitswesen die Entwicklung einer individualistischen und eher zur Konkurrenz als zur Kooperation neigenden individuellen und gesellschaftlichen Mentalität (Nagai-Jacobson und Burkhardt 1989; Harrison 1990; Bradshaw 1992). Sie führt zu intrapersonellen Konflikten zwischen Selbstbeschränkung und persönlichem Gewinn (Campbell 1984). Viele Pflegende beginnen sich zu fragen, weshalb sie sich unter zunehmend schlechteren Arbeitsbedingungen mit Kranken und Betagten belasten sollen, währenddem der Rest der Gesellschaft versucht, sich von ihnen zu befreien (Fry 1988; Brody 1988). Dieser Einblick in die häufigsten Erklärungen für die beobachtbare zeitgenössische Vernachlässigung der Bündnisethik und ihrer Anwendung in der pflegenden Beziehung macht die Herausforderung ihrer potentiellen Retablierung deutlich. Insbesondere die Ökonomisierung und die damit verbundene Ver-rechtlichung des Pflegewesens stellen einen tiefen Eingriff in die Kultur der Krankenpflege und in die Lebenswelt von Kranken und Pflegenden dar. Sie vermitteln den Eindruck, Pflege sei ein Geschäft, das sich um nichts weiteres als um einen Güter- oder Dienstleistungsaustausch drehe, der in einem Vertrag geregt werden könne. Der Vertrag Der Geschäftsvertrag ist eine juristische Regelung des Kaufes eines Gegenstandes oder einer definierten Dienstleistung. Der Vertrag entspricht einer objekt-orientierten Beurteilung einer kommerziellen Transaktion. Beim Geschäftsvertrag werden die zu erbringenden Leistungen und ihr Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, d.h. vor ihrer Erbringung festgelegt. Der Vertrag spezifiziert die Rechte und Pflichten der Partner und die Bedingungen und Grenzen, unter denen diese gelten, bevor der Vertrag in Kraft tritt. Der Vertrag impliziert Symmetrie in der Geschäftsbeziehung, wobei die Rechte eher auf Seiten der Kunden, die Pflichten eher auf Seiten der Leistungserbringer sind (Haug und Lavin 1981). Er regelt das Minimum der Leistungen und verpflichtet zu nichts darüber hinaus. Zusätzliche Dienstleistungen werden gegen zusätzliche Bezahlung erbracht. Der Vertrag ermutigt zur Vertretung der eigenen Interessen und zur Kollaboration im eigenen Interesse. Jeder Vertragspartner setzt auf Gewinnmaximierung für seinen Beitrag. Jeder erkennt im Vertrag seinen eigenen Vorteil und Gewinn. Der Vertrag schließt einen Informationsaustausch auf einer vereinbarten Basis ein. Er gibt den Beteiligten Schutz vor Missbrauch und die Möglichkeit, den Leistungserbringer für Versäumnisse 11 verantwortlich zu machen und einzuklagen. Wenn die Leistung erbracht ist, erlöscht der Vertrag (May 1975; Veach 1981). Warum „Bündnis oder Vertrag“ keine Frage sein kann Der Hauptgrund für das Versagen des Vertrages als juristische Grundlage einer Pflegebeziehung und der Pflege insgesamt liegt in seiner Zweckbestimmung und im Gegenstand, den er regelt. Die Pflegetätigkeit erfolgt – etwa im Unterschied zur Tätigkeit eines Coiffeurs, der auch Menschen behandelt – mit einer therapeutischen, d.h. heilungs-bezogenen Absicht. Gegenstand des Austausches zwischen dem Kranken und der Pflegeperson ist kein Objekt, sondern der dynamische Prozess der Pflege. Er ist gleichzeitig Problemlösungs- und Beziehungsprozess, wobei sich beide auf den Gesundheitszustand und auf die Befindlichkeit des Kranken richten. Dies trifft zwar beim Coiffeur auch zu. Ungleich der Dienstleistung des Coiffeurs steht in der Krankenpflege aber das menschliche Subjekt als Ganzes und nicht nur ein isolierter Teil von ihm im Mittelpunkt. Kranke sind zudem in der Regel nicht im vollen Besitz ihrer Autonomie und sie befinden sich unfreiwillig in Pflege. Sie können deshalb nicht Klienten im Sinne eines Geschäftskunden sein (Lowenberg 1994). Seinem Wesen nach könnte ein Vertrag nur jene pflegerischen Bedürfnisse berücksichtigen, welche bei Vertragsabschluss bekannt sind. Er eignete sich also höchstens zur Regelung jener pflegerischer Standardsituationen, die in definierte, monetär berechenbare Bedürfnis- und Leistungskategorien aufgeschlüsselt werden können. Solche kommen bei hospitalisierten Patienten je länger je weniger vor. Häufiger können die zu erwartenden Pflegeprobleme und die zu erbringenden Pflegeleistungen weder vorausgesagt noch endgültig spezifiziert werden. An welchem Punkt würden Bedürfnisse und Erwartungen von Patienten als übertrieben oder als denen anderer Patienten gegenüber ungerecht beurteilt? Wie würde man festlegen, wie müde eine Pflegeperson sein muss bei Dienstschluss? Wie würde man ihr Mit-Tragen und MitDurchstehen existenzieller Krisen von Patienten und Angehörigen oder ihr Mit-Leiden angesichts zermürbender Schmerzen quantifizieren? Wie würde man ihre Kreativität zur Lösung komplexer Probleme bewerten? Oft bestätigen Patienten, dass sie ihre Bewältigung ihrer Situation dem persönlichen Einsatz einer bestimmten Pflegeperson verdanken. Wie verrechnet man diesen? Gegenüber solchen Fragen versagen juristische Instrumente. Die Bündnisvereinbarung hingegen impliziert, dass die sorgende Bündnispartnerin ihr bedürftiges Gegenüber solange und so intensiv pflegt, als es notwenig ist. Selbstinteressen auf Seiten der einen oder andern und allfällige Kosten stehen dabei nicht zur Diskussion, weil Bündnisleistungen nicht verrechnet, sondern nur anerkannt werden können und weil eine Voraussetzung eines wirksamen Bündnisses ist, dass die Partner einander nicht missbrauchen. Die exakte Feststellung von Rechten und Pflichten, sowie der Gedanke an Gewinnmaximierung oder an Minimalismus sind dem Bündnis fremd May 1975). 12 Ein weiterer Grund für das Ungenügen des Vertrages als Grundlage für die pflegende Beziehung ist die Art dieser Beziehung selbst. Die Pflege von Kranken ist eine zutiefst menschliche Angelegenheit, ungeachtet dessen, ob sie sich mit objektiv unbedeutenden oder mit lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen befasst. Jede Pflegetätigkeit beinhaltet potentiell intime körperliche und emotionale Berührungen. Diese sowie die Tatsache, dass Patienten ihre Unwissenheit, Bedürftigkeit, Gebrechlichkeit oder Gebrochenheit, Armut, Schwäche und allenfalls ihre gesundheitlichen Vergehen vor den souverän erscheinenden Pflegenden ausbreiten müssen, erfordern ein mitmenschliches Verhältnis, das mehr als nur juristische Korrektheit gewährleistet. Sie fordern eine stärkere Garantie, als ein Vertrag bieten kann. Und eine stärkere Garantie ist nur eine, für die die Pflegeperson persönlich haftet. Im Rahmen eines Bündnisses haben der Patienten Gewissheit, dass die Pflegenden trotz allem in ihrem Interesse handeln. Die Betonung auf der effizienten Erledigung des Geschäftes im Handel steht dem affektiven oder sogar spirituellen Engagement zum Pflegen entgegen (Lowenberg 1994). Weil dem Vertrag kein humanistisches Motiv zugrunde liegt, sondern von einer Gleichstellung der Vertragspartner ausgeht, kann dieser Geschäftsbeziehung zugute gehalten werden, dass sie dem Paternalismus und der Gönnerhaftigkeit, die philanthropisch geleiteten Beziehungen innewohnen können, vorbeugt. Eine weitere Stärke des Vertragsparadigmas ist, dass es in der Regel zu fokussierteren und spezifischeren Interaktionen führt als das Bündnisparadigma. In der Pflege Kranker kann aus bereits genannten Gründen nicht von einer Symmetrie der Beziehung zwischen Kranken und Pflegenden ausgegangen werden (Lowenberg 1989). Darauf verweist auch die Tatsache, dass für viele Kranke die Bedingungen des freien Marktes nicht zutreffen. Sie sind nicht in der Lage, ihr für einen Vertragsabschluss unter Gleichgestellten erforderliches informiertes Einverständnis zu geben. Das Bündnis kompensiert diesen informed consent, indem es auf gegenseitigem Vertrauen basiert (Haug und Lavin 1981). Im Unterschied zum Vertrag erlaubt das Bündnis dem Leistungserbringer, seiner mitmenschlichen Verantwortung über das vertraglich geregelte Minimum hinaus nachzukommen. Dies wird deutlich, wenn für ein Patienten medizinisch nichts mehr getan werden kann. In einer Vertragsbeziehung wird ihm dann gesagt: „Wir können nichts mehr für Sie tun, Sie können nach Hause gehen“. In einer Bündnisbeziehung wird gesagt: „Wir können medizinisch nichts mehr für Sie tun, aber wir sind trotzdem jederzeit für Sie da. Wir werden weiterhin alles versuchen, ihnen das Leben so erträglich wie möglich zu gestellten“. Dieses Versprechen ändert zwar nichts am Gesundheitszustand des Kranken, aber es verändert den menschlichen Kontext, in welchem die Krankheit ihren Lauf nimmt. Dieses Beispiel zeigt, dass das Bündnis das inklusivste Verhältnis zwischen Patient und Pflegeperson ist sowie auf welche Weise es Ausdruck einer inneren Verpflichtung ist. Es illustriert, was gemeint ist, wenn man sagt, ein Bündnis berücksichtige moralisch-ethische, ein Vertrag ausschließlich rechtliche Aspekte einer Beziehung. Insgesamt wird also das Bündnis den subjekt-bezogenen Aspekten von Pflegesituationen und der Gesamtkonstellation von Pflegebeziehung besser gerecht als der 13 Vertrag. Zudem - so May (1983) - sei ein Bündnis wegen seiner ethischen Abstützung weniger schnell erschöpft und produziere weniger defensive Schutzmechanismen als ein Vertrag. Abschließende Überlegungen Forschungsergebnisse und Beobachtungen der Pflegepraxis zeigen, dass die gelebte pflegende Beziehung nicht durchwegs mit den Idealen übereinstimmt, obwohl diese erwiesenermaßen wünschbare Auswirkungen auf die Ergebnisse der Pflege und auf das Erleben von Patienten und Pflegenden hat. Dieses Phänomen kann auf verschiedene kontextuelle Entwicklungen – allen voran auf den Druck des ökonomischen Imperativs – zurückgeführt werden. Sie drohen das Bündnisparadigma und damit das Versprechen der Pflege zugunsten marktwirtschaftlichjuristisch geprägten Interessen zu unterminieren. Mit dem Ersatz des Bündnisses durch den Vertrag wird die ursprünglich ethisch begründete Anlage der Optimalvariante der Pflege d.h. das inklusivste Verhältnis zwischen Patienten und Pflegepersonen zu einem, das eine standardisierte Minimalvariante konstituiert und juristisch absichert. Diese Tendenz ruft nach Korrektur, da jedes Beziehungsparadigma nicht nur die Art der individuellen Beziehung zwischen Patienten und Pflegeperson, sondern auch die Rollen der Pflegenden sowie das Image des Pflegeberufes tangiert (Jones und Alexander 1993; Hawthorne und Yurkovitch 1995; Locsin 1995). Verschiedene Alternativen zum Vertragsparadigma sowie unterschiedliche Anlagen des Bündnisparadigmas werden von Campbell (1984), Yarling und McElmurry (1986), Bishop und Scudder (1987), Cooper (1988), Benner und Wrubel (1989), Rawnsley (1990) und Kyle (1995) präsentiert. Allerdings lösen diese Vorschläge innerhalb des Pflegeberufes Kontroversen aus. Sie beinhalten Befürchtungen bezüglich der Behinderung wissenschaftspolitischer Entwicklungen (Norris 1989), bezüglich zu hohen individuellen Belastungen der Pflegenden (MacLean 1991), bezüglich einer Dematerialisierung der Pflege, d.h. eine Abspaltung alles Körperbezogenen (Gadow 1985) oder die Gleichsetzung der Bündnisbeziehung mit einer Kommunikationstechnik. Auf dem Hintergrund der in der Pflegepraxis zu beobachtenden oft unwirksamen pflegerischen Beziehungen und der sich häufenden Krankentötungen (Payk 2004; Beine 1999) können Aktualisierungsbemühungen um die Bündnisethik zynisch empfunden werden. Was für eine Beziehungskonzeption kann und will sich die Krankenpflege angesichts des Auftrages des Pflegeberufes und im Lichte der beschriebnen Gefährdungen leisten? Ist sie als Berufsstand und als Wissenschaft dazu verurteilt, mit dem Zeitgeist mitzudriften oder hat sie ihm etwas entgegenzusetzen? Das Versprechen des Pflegeberufes, sich für Kranke und Leidende einzusetzen, ist im gesellschaftlich-beruflichen Bündnis begründet. Die Bereitschaft zum Pflegen und eine bestimmte Gestaltung der Pflege, d.h. auch der pflegenden Beziehung, kann also nicht von beliebigen Zeiterscheinungen oder von der Bereitschaft der Pflegenden abhängen, sondern ist vorgegeben durch die Existenz pflegebedürftiger Menschen. Diese Anlage des 14 Bündnisparadigmas stellt einen Schutz für die Schwachen dar. In konkreten Pflegesituationen verpflichtet das Bündnis die Berufsangehörigen zu den sich aus dem Versprechen ergebenden Folgehandlungen, beispielsweise zu einem großzügigen Umgang mit Arbeitszeiten und institutionellen Reglementierungen oder zu einer neuen Interpretation interdisziplinärer Zusammenarbeit. Es erfordert auch, dass sie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, Konflikte und Risiken auf sich nehmen (Roach 1984; Appleton 1993; Marshall 1994). Pflegende tun dies nur in einem dieser Haltung förderlichen Kontext, d.h. im Rahmen einer kompetenten Führung und Organisation (Mejico 1993). Eine wirksame Bündnispraxis findet ferner nur in einer sich um einander sorgenden Gemeinschaft statt (Menzies 1975; Modic und Amour 1998). Ohne Anerkennung dieser Bedingungen kann Pflege zwar praktiziert, aber nicht zu ihrer vollen Entfaltung gebracht werden. Bei diesem Plädoyer für das Bündnisparadigma als Grundlage der pflegenden Beziehung und der Pflege insgesamt geht es nicht um Nostalgie oder um eine sentimental-heroische Überhöhung der Pflegetätigkeit. Die sich im Dienen und Erdulden erschöpfende Opferrolle der Krankenschwester führte bekanntlich zu einer schwachen beruflichen Position, aus der heraus es schwierig ist, über eine persönliche Betreuung hinaus für Kranke wirksam zu sein. Kranke wollen sich jedoch unter allen Umständen darauf verlassen können, dass sich Pflegende auch in einer, der Bündnisethik entgegenwirkenden Spitalrealität möglichst kompromisslos für die Linderung ihrer Leiden einsetzen. Daraus ergibt sich eine Qualität der Pflege, die einem gesellschaftlichen Auftrag würdig ist und die gesellschaftliche Relevanz hat. 15 Bibliographie Appleton C., The Art of Nursing: the Experience of Patients and Nurses JAN, 18(1993)892-99 Beine K., Krankentötungen in Kliniken und Heimen, Fortschritte Neurol. 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