Kosmetik-GMP Checkliste zur Selbstbewertung
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Kosmetik-GMP Checkliste zur Selbstbewertung
Kosmetik-GMP Checkliste zur Selbstbewertung Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. Herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt am Main Telefax: 069-237631 E-Mail: [email protected] www.ikw.org 2. Auflage Juli 2009 Vorwort Bereits seit vielen Jahren wurden vom IKW Leitlinien zur Herstellung kosmetischer Mittel veröffentlicht sowie eine darauf basierende Checkliste zur Selbstbewertung. Seit 2007 liegt eine Internationale Norm ISO 22716 zu Kosmetik-GMP vor, die seit 2008 auch in deutscher Übersetzung verfügbar ist. Die Norm ist ebenso wie die frühere IKW-Leitlinie zu Kosmetik-GMP speziell auf die kosmetische Industrie abgestimmt und erlaubt die Umsetzung in Abstimmung mit firmenspezifischen Bedürfnissen und Vorschriften. Im aktuellen Kosmetikrecht wird in Deutschland und der EU unter anderem die Herstellung kosmetischer Mittel unter Beachtung von Kosmetik-GMP-Regeln (GMP = Good Manufacturing Practice) gesetzlich vorgeschrieben. Die Hersteller kosmetischer Mittel erfüllen diese gesetzliche Forderung, wenn sie ihre Produkte gemäß der obengenannten Leitlinien herstellen. Zukünftig wird mit der nächsten Änderung des Kosmetikrechtes in eine Europäische Verordnung ausdrücklich auf die NORM DIN EN ISO 22716 verweisen werden, die damit einen hohen Stellenwert als Stand der Technik erhält. Die Arbeitsgruppe „Kosmetik-GMP“ des IKW hat die schon seit langem existierende Checkliste zur Selbstbewertung überarbeitet und an der neuen Norm orientiert. Diese Checkliste kann Herstellern kosmetischer Mittel notwendige Eigenkontrollen über die Vollständigkeit und Wirksamkeit firmenspezifisch festgelegter Kosmetik-GMP-Regeln in ihren Betrieben erleichtern. Dabei soll die Checkliste eine Orientierung geben, aber keine Abhakliste darstellen. Sie ist auf Gegebenheiten in der Firma und auf die verarbeiteten Produkte gegebenenfalls anzupassen. Sie ist ebenso gedacht zur ehrlichen Selbstbewertung, nicht zur Offenlegung nach außen. Zum Nachweis der Erfüllung der Vorgaben nach außen gegenüber Behörden oder Kunden kann ein Dokument verwendet werden, wie es im Anhang beigefügt ist . INDUSTRIEVERBAND KÖRPERPFLEGE- UND WASCHMITTEL e.V. Dieses Dokument entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Das Dokument wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der IKW keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen die Verfasser noch gegen den IKW geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vom IKW oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Frankfurt am Main, im Juli 2009 © IKW 2009. Die Broschüre kann auf firmeninterne Bedürfnisse angepasst werden. Eventuelle Kürzungen und Veränderungen gegenüber der vom IKW vorgelegten Originalversion erfolgen auf eigene Verantwortung. Das Vorwort ist fester Bestandteil der Checkliste. – nur zur internen Verwendung – Kosmetik-GMP Checkliste zur Selbstbewertung bewerteter Bereich: ____________________________________________________ Firma: ____________________________________________________ Adresse: ____________________________________________________ Werk/Abteilung: ____________________________________________________ verantwortliche Personen: ____________________________________________________ Leiter Herstellung Leiter Qualitätssicherung durchgeführt von: ____________________________________________________ Datum: ____________________________________________________ – nur zur internen Verwendung – Kosmetik-GMP Checkliste zur Selbstbewertung INHALTSVERZEICHNIS (1) (2) Anwendungsbereich (aus der Norm DIN EN ISO 22716 bzw. dem Sonderdruck des IKW zu entnehmen, ohne Fragen in dieser Checkliste) Begriffe (aus der Norm DIN EN ISO 22716 bzw. dem Sonderdruck des IKW zu entnehmen, ohne Fragen in dieser Checkliste) 3 Personal 4 Betriebsgelände/Herstellungsbetrieb 5 Ausrüstung/Geräte und Anlagen 6 Ausgangs- und Verpackungsmaterialien 7 Herstellung 8 Endprodukte/Fertigprodukte 9 Qualitätskontrolllabor 10 Behandlung von nicht spezifikationsgemäßen Produkten 11 Abfälle 12 Untervergabe/Dienstleistungen und Lohnherstellung 13 Abweichungen 14 Reklamation und Rückruf 15 Änderungskontrolle 16 Internes Audit 17 Dokumentation | Formblatt (Beispiel) zur Bestätigung der Anforderungen gemäß Artikel 7a der Richtlinie 76/768/EWG (EG-Kosmetikrichtlinie) || Anforderungsformular für diese Broschüre als pdf-Datei „Kosmetik-GMP – Checkliste zur Selbstbewertung“ Basis für die Inhalte dieser Checkliste ist der Normen-Sonderdruck „Kosmetik-GMP – Die Norm DIN EN ISO 22716; kommentiert vom Industrieverband Körperpflege-und Waschmittel, e.V., zu beziehen beim Verlag für chemische Industrie H. Ziolkowski GmbH, Beethovenstrasse 16, 86150Augsburg, www.sofw.com bzw. die Originalfassung der Norm DIN EN ISO 22716, die beim Beuth-Verlag in Berlin zu beziehen ist unter www. beuth.de – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 3. Personal 3.1 Kurzbeschreibung 3.2 Organisation 3.2.1 Organisationsplan 1 3.2.1.1 Liegt ein aktueller Organisationsplan vor, der verständlich ist und der Betriebsgröße sowie dem Produktangebot angemessen ist ? 2 3.2.1.2 Ist in den einzelnen Tätigkeitsbereichen entsprechend der jeweiligen Herstellung ein angemessener Personalbestand vorhanden ? 3 3.2.1.3 Zeigt der Organisationsplan die Unabhängigkeit der Qualitätseinheit (Qualitätssicherung / Qualitätskontrolle) von anderen Einheiten des Werkes ? 3.2.2 Steht ausreichend geschultes Fachpersonal für die in diesem Leitfaden aufgeführten Tätigkeiten zur Verfügung: 4 3.2.2 a - im Bereich Herstellung ? 5 3.2.2 b - im Bereich Qualitätsprüfung ? 6 3.2.2 c - im Bereich Einkauf / Beschaffung ? 7 3.2.2 d - im Bereich Eingang / Wareneingang ? 3.3 Hauptverantwortlichkeiten 3.3.1 Aufgaben der Unternehmensleitung 8 3.3.1.1 Ist eine Unterstützung der Organisation durch die Unternehmensleitung erkennbar ? 9 3.3.1.2 a Liegt die Verantwortung bei der Umsetzung der Guten Herstellungspraxis bei der Unternehmensleitung ? 10 3.3.1.2 b Bindet die Unternehmensleitung bei der Umsetzung der Guten Herstellungspraxis das Personal aller Abteilungen und Positionen des Unternehmens ein ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 11 76 / 768 / EG Hat der Leiter der Herstellung eine naturwissenschaftliche oder technische Grundausbildung ? 12 76 / 768 / EG Hat der Leiter der Qualitätsprüfung eine naturwissenschaftliche oder technische Grundausbildung ? 13 3.3.1.3 Sind Bereiche im Herstellbetrieb definiert, die nur von autorisierten Mitarbeitern betreten werden dürfen ? 3.3.2 Aufgaben des Personals 14 3.3.2 a Kennt das Personal seine Position innerhalb der Organisationsstruktur ? 15 3.3.2 b Kennt das Personal seine für sich festgelegten Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten ? 16 3.3.2 c Hat das Personal Zugang zu den Dokumenten, die für den jeweiligen Verantwortungsbereich gültig sind ? 17 3.3.2 d Werden die Bestimmungen der Dokumente in den jeweiligen Verantwortungsbereichen eingehalten ? 18 3.3.2 e Werden durch das Personal die Bestimmungen zur persönlichen Hygiene eingehalten ? 19 3.3.2 f Werden durch das Personal Unregelmäßigkeiten oder Nichtübereinstimungen für den Verantwortungsbereich gemeldet ? 20 3.3.2 g Ist das Personal ausreichend geschult und befähigt, die zugewiesenen Aufgaben und Tätigkeiten auszuführen ? 3.4 Schulung / Unterweisung 3.4.1 Schulung und Fähigkeiten 3.4.2 Schulung und Gute Herstellungspraxis 21 3.4.2.1 Werden den Mitarbeitern geeignete Schulungsmassnahmen zur Guten Herstellungspraxis angeboten ? 22 3.4.2.2 a Wird der Schulungsbedarf für das gesamte Personal ermittelt ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 23 3.4.2.2 b Wird anhand des festgestellten Schulungsbedarfs ein Schulungsprogramm entwickelt und umgesetzt ? 24 3.4.2.2 c Wird das Schulungsprogramm dokumentiert ? 25 3.4.2.3 Sind die Schulungsmassnahmen auf die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, der Fachkentnisse und Erfahrungen der einzelnen Personen abgestimmt ? 26 3.4.2.4 Werden Schulungskurse / Unterweisungen durch internes oder externes Personal entwickelt und durchgeführt ? 27 3.4.2.5 a Werden Schulungen / Unterweisungen regelmäßig durchgeführt und an aktuelle Gegebenheiten angepasst ? 28 3.4.2.5 b Werden durchgeführte Schulungen / Unterweisungen dokumentiert ? 29 3.4.3 Werden neu eingestellte Mitarbeiter in Theorie und Praxis grundlegend bezüglich der Guten Herstellungspraxis sowie speziell bezüglich ihrer Aufgaben geschult ? 30 3.4.4 Wird das vom Personal erworbene Wissen während oder nach der Schulung ermittelt und bewertet ? 3.5 Hygienemassnahmen und Gesundheitszustand des Personals 3.5.1 Hygiene 31 3.5.1.1 a Ist ein Hygieneprogramm für die Betriebsbereiche Herstellung, Qualitätskontrolle und Lager erstellt ? 32 3.5.1.1 b Ist das Hygieneprogramm an die Bedürfnisse des Werkes angepasst ? 33 3.5.1.1 c Werden die in dem Hygieneprogramm festgelegten Anforderungen verstanden und befolgt ? 34 3.5.1.2 a Sind Einrichtungen zum Händewaschen und Händedesinfektion ausreichend vorhanden ? 35 3.5.1.2 b Ist das Personal in das Händewaschen und -desinfizieren eingewiesen? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 36 3.5.1.2 c Werden die Einrichtungen zum Händewaschen und -desinfizieren genutzt ? 37 3.5.1.3 a Trägt das Herstellungspersonal geeignete und vorgeschriebene Schutzkleidung, um eine Verunreinigung der kosmetischen Mittel zu vermeiden ? 38 3.5.1.3 b Trägt das Qualitätskontrollpersonal geeignete und vorgeschriebene Schutzkleidung, um eine Verunreinigung der kosmetischen Mittel zu vermeiden ? 39 3.5.1.3 c Trägt das Lagerpersonal geeignete und vorgeschriebene Schutzkleidung, um eine Verunreinigung der kosmetischen Mittel zu vermeiden ? 40 3.5.1.4 a Besteht ein Verbot im Herstellungs-, Qualitätskontroll- und Lagerbereich für Essen und Trinken, Kaugummikauen und Rauchen ? 41 3.5.1.4 b Besteht ein Verbot im Herstellungs-, Qualitätskontroll- und Lagerbereich für das Aufbewahren von Speisen, Getränke, Rauchutensilien, persönlichen Medikamenten? 42 3.5.1.4 c Besteht eine Regelung im Herstellungs-, Qualitätskontroll- und Lagerbereich für das Tragen von Uhren und jeglichem Schmuck (inkl. Eheringen), künstlichen Fingernägel und sichtbaren Piercings etc.? 43 3.5.1.5 Besteht eine Anweisung für die Herstellungs-, Qualitätskontroll- und Lagerbereich, dass jegliches unhygienisches Verhalten untersagt ist, um eine Produktbeeinträchtigung zu vermeiden ? 3.5.2 Gesundheit 3.5.2 Sind Vorkehrungen getroffen, daß Mitarbeiter mit Krankheiten und / oder sichtbaren Verletzungen nicht im Bereich offener Produkte eingesetzt werden ? 3.6 Besucher und ungeschultes Personal 45 3.6 a Werden Besucher und ungeschultes Personal von den Herstellungs-, Qualitätskontroll- und Lagerbereichen ferngehalten ? 46 3.6 b Ist das Fernhalten aus den angegebenen Betriebsbereichen nicht möglich, wird dieser Personenkreis bezüglich Hygiene und vorgeschriebener Schutzkleidung unterwiesen und beaufsichtigt ? 47 3.6 c Gibt es eine Regelung für das Verhalten von Besuchern und Fremdhandwerkern in den Herstellungs- und Lagerbereichen ? 44 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 4 Betriebsgelände / Herstellungsbetrieb 4.1 Kurzbeschreibung 48 4.1.1 a Ist das Betriebsgelände so gestaltet und genutzt, dass der Schutz des Produktes sichergestellt ist ? 49 4.1.1 b Ist eine wirksame Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion, und Instandhaltung des Betriebsgeländes möglich ? 50 4.1.1 c Ist das Betriebsgelände so gestaltet und genutzt, dass bei der Bewegung von Produkten, Ausgangsmaterialien und Verpackungsmaterialien die Verwechslungsgefahr so gering wie möglich gehalten wird ? 51 4.1.2 Sind Bereiche unterschiedlicher hygienischer Anforderung definiert, gekennzeichnet und den Bereichen Maßnahmen zugeordnet ? 4.2 Betriebsbereiche 4.2 Sind die Bereiche Lager, Herstellung, Qualitätskontrolle, Sozialräume, Sanitärräume und andere Nebenräume voneinander getrennt ? 4.3 Räumlichkeiten 4.3 Steht eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten zur Verfügung ? 4.4 Material- und Personalfluss 4.4 Wurde der Personal- und Materialfluss festgelegt und wird dieser eingehalten ? 4.5 Fussböden, Wände, Decken, Fenster 55 4.5.1 a Sind Boden / Wände / Decken / Fenster in einem guten und sauberen Zustand ? 56 4.5.1 b Sind Boden / Wände / Decken / Fenster so ausgelegt, dass eine gründliche Reinigung möglich ist ? 57 4.5.1 c Sind Boden / Wände / Decken / Fenster so ausgelegt, dass eine Desinfektion möglich ist ? 58 4.5.2 Sind Fenster, die sich in Außenbereiche (bspw. ins Freie oder in andere Produktions- / Lagerräume) öffnen lassen so ausgelegt, dass eine negative Beeinflussung der kosmetischen Mittel nicht möglich ist (z.B. Fliegengitter..) ? 52 53 54 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 59 4.5.3 a Wurde/wird bei der Gestaltung des Herstellungsbetriebes je nach Produktart, die geeignete, rissfreie und glatte Bodenbeschaffenheit berücksichtigt ? 60 4.5.3 b Wurde / wird bei der Gestaltung des Herstellungsbetriebes je nach Produktart die optimale Reinigung und Desinfektion berücksichtigt ? 61 4.5.3 c Wurde / wird bei der Gestaltung des Herstellungsbetriebes je nach Produktart die Beständigkeit von Fussböden und Wänden gegenüber ätzenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln berücksichtigt ? 4.6 Wasch- und WC-Bereich 4.6 Sind ausreichend Toiletten und Waschgelegenheiten, die ausschließlich für die Mitarbeiter der hygienerelevanten Bereiche bestimmt sind, vorhanden und sind diese von den entsprechenden Bereichen direkt erreichbar ? 4.7 Beleuchtung 63 4.7.1 Ist die Beleuchtung ausreichend ? 64 4.7.2 Sind die Leuchtmittel gegen eventuellen Bruch gesichert ? 4.8 Belüftung 4.8 Ist die Belüftung ausreichend und ist sichergestellt, dass eine negative Beeinflussung der kosmetischen Mittel nicht erfolgt (z.B. Fliegengitter, Lüftung mit Filterstufen, kein direkter Luftstrom auf die Produkte…) ? 4.9 Rohrleitungen, Abwasserleitungen und Kanäle 66 4.9.1 a Sind Leitungen so ausgelegt, dass bei Leckage keine Verunreinigung von Anlagen, Werkstoffen, kosmetischen Mitteln etc. bewirkt werden kann ? 67 4.9.1 b Sind Leitungen so ausgelegt, dass durch Kondensate keine Verunreinigung von Anlagen, Werkstoffen, kosmetischen Mitteln etc. bewirkt werden kann ? 68 4.9.1 c Sind Leitungen so ausgelegt, dass durch herabfallenden Schmutz keine Verunreinigung von Anlagen, Werkstoffen, kosmetischen Mitteln etc. entstehen kann ? 69 4.9.2 a Sind Abwasserleitungen so ausgeführt, dass sie stets sauber sind ? 62 65 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 70 4.9.2 b Sind Abwasserleitungen so ausgeführt, dass ein Zurückfließen von Abwasser auszuschließen ist ? 71 4.9.3 a Sind freiliegende Überkopfbalken, Rohrleitungen, Kanäle etc. vermieden ? 72 4.9.3 b Sind freiliegende Rohre in solch ausreichendem Abstand zur Wand / Decke installiert um eine gründliche Reinigung zu gewährleisten ? 73 4.9.3 c Sind technische Alternativen bezüglich Rohrleitungen, Abwasserleitungen und Kanälen zum Schutz des Produktes vorhanden ? 4.10 Reinigung und Desinfektion 74 4.10.1 Befindet sich der Herstellungsbetrieb, vor allem aber die hygienerelevanten Bereiche, in einem sauberen Zustand ? 75 4.10.2 Erfolgt Reinigung / Desinfektion zum Schutz des Produktes ? 76 4.10.3 a Sind die verwendeten Reinigungsmittel festgelegt ? 77 4.10.3 b Sind die festgelegten Reinigungsmittel wirksam ? 78 4.10.3 c Sind die verwendeten Desinfektionsmittel festgelegt ? 79 4.10.3 d Sind die festgelegten Desinfektionsmittel wirksam ? 80 4.10.4 a Werden, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt, Reinigungs- / Desinfektionsmaßnahmen mit geeigneten, wirksamen und festgelegten Mitteln durchgeführt ? 81 4.10.4 b Werden, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt, Reinigungs- / Desinfektionsmaßnahmen mit geeigneten, wirksamen und festgelegten Mitteln dokumentiert ? 4.11 Instandhaltung 4.11 Ist ein entsprechender Instandhaltungsplan für Gebäude, Räumlichkeiten etc. vorhanden ? Werden die Maßnahmen dokumentiert ? 82 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 4.12 Verbrauchsmaterialien 4.12 Ist sichergestellt, dass Verbrauchsmaterialen (Schmierstoffe, Reinigungstücher, Hilfsstoffe…..) die kosmetischen Mittel nicht negativ beeinflussen ? 4.13 Schädlingsbekämpfung 84 4.13.1 Ist der Herstellungsbetrieb so ausgelegt, dass das Eindringen von Insekten, Kleinnagern, Schädlingen und anderem Ungeziefer etc. verhindert wird ? 85 4.13.2 Ist ein Programm zur Schädlingsbekämpfung vorhanden und entsprechend dokumentiert? 86 4.13.3 Gibt es Vorbeugemaßnahmen im Außengelände, die ein Nisten oder Vordringen verhindern (Bäume sehr nahe am Gebäude ebenso Abfallcontainer etc.) ? 5 Ausrüstung/Geräte und Anlagen 5.1 Kurzbeschreibung 5.2 Ausrüstungsauslegung / Anlagenauslegung 87 5.2.1 Wird eine Produktverunreinigung durch die Ausrüstung / Geräte und Anlagen verhindert ? 88 5.2.2 Sind die Behälter von Bulk- und Zwischenprodukten geschlossen ? 89 5.2.2 Sind die Produkte vor Feuchtigkeit, Staub und Verunreinigungen geschützt ? 90 5.2.3 Werden Umfüllschläuche und Zubehörteile gereinigt / desinfiziert und danach getrocknet ? 91 5.2.3 Werden Umfüllschläuche und Zubehörteile an einem trockenen Ort geschützt gegen Staub, Spritzer und sonstige Verunreinigungen aufbewahrt ? 92 5.2.4 Sind die Werkstoffe der Ausrüstung / Geräte und Anlagen verträglich mit Produkt, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ? 5.3 Installation 5.3.1 Ist eine gute Entleerbarkeit der Ausrüstung / Geräte und Anlagen gegeben, um die Reinigung und Desinfektion zu erleichtern ? 83 93 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 94 5.3.2 Sind die Ausrüstung / Geräte und Anlagen so angeordnet, dass keine Beeinträchtigung der Produktqualität durch Materialien, mobile Ausrüstungsgegenstände und Personal zu erwarten ist ? 95 5.3.3 Sind die Anlagen und Ausrüstungsteile allseits gut zugänglich, um Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten durchführen zu können ? 96 5.3.4 Sind die Anlagen / Hauptausrüstung ausreichend gekennzeichnet und gut identifizierbar ? 5.4 Kalibrierung 97 5.4.1 Werden die für die Produktqualität wichtigen Messinstrumente in Laboratorien und in der Herstellung regelmäßig kalibriert ? 98 5.4.2 Werden die Meßinstrumente gekennzeichnet und ausgesondert, wenn die Kalibrierergebnisse ausserhalb der erlaubten Grenzen liegen ? 99 5.4.3 Gibt es bei unakzeptablen Kalibrierergebnissen geeignete Untersuchungen um festzustellen, ob eine Beeinträchtigung des produzierten Produktes vorliegt und werden entsprechende Massnahmen eingeleitet ? 100 Eichgesetz Werden Waagen und Messgeräte regelmäßig überprüft ? 101 Eichgesetz Werden Waagen und Messgeräte regelmäßig justiert ? 5.5 Reinigung und Desinfektion 5.5.1 Liegt für alle Ausrüstungsgegenstände / Geräte und Anlagen ein geeignetes Reinigungs- und gegebenfalls Desinfektionsprogramm vor ? 102 103 Werden zur Anlagenreinigung CIP / SIP-Verfahren angewendet ? (cleaning-inplace, sanitisation-in-place) 104 5.5.2 Sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel festgelegt ? 105 5.5.2 Ist die Wirksamkeit der festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsmittel bestätigt ? 106 5.5.3 a Wird die Ausrüstung / die Anlage bei kontinuierlichen Produktionen in geeigneten Abständen gereinigt und ggf. desinfiziert ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 107 5.5.3 b Wird die durchgeführte Reinigung / Desinfektion bei kontinuierlichen Produktionen dokumentiert ? 108 5.5.3 c Wird die Ausrüstung / die Anlage bei diskontinuierlichen Produktionen in geeigneten Abständen gereinigt und ggf. desinfiziert, wenn nacheinander Chargen des selben Produktes produziert werden ? 109 5.5.3 d Wird die durchgeführte Reinigung / Desinfektion bei diskontinuierlichen Produktionen dokumentiert ? 5.6 Instandhaltung 109 5.6.1 Gibt es ein Wartungs- und Instandhaltungsprogramm der Ausrüstung / Anlagen ? 110 5.6.2 Ist sichergestelt, dass die Instandhaltungsmassnahmen die Produktqualität nicht beeinträchtigt ? 111 5.6.3 Werden beschädigte Ausrüstungsteile / Anlagen identifiziert, gekennzeichnet, von der Verwendung ausgeschlossen und möglichst ausgesondert ? 5.7 Verbrauchsmaterialien/Betriebshilfsmittel 5.7 Ist sichergestellt, dass die verwendeten Verbrauchsmaterialien/Betriebshilfsmittel die Produktqualität nicht beeinträchtigen ? 5.8 Autorisierungen 5.8 Werden die in der Herstellung und Überwachung / (Kontrolle) verwendeten Ausrüstungsgegenstände oder Herstellanlagen und Kontrollsysteme nur von autorisiertem / zugelassenem Personal bedient ? 5.9 Sicherungssysteme / Redundanzen 112 113 114 5.9 Stehen bei Störung oder Ausfall von Systemen geeignete Alternativ-Systeme (back up) zur Verfügung, um die Prozesse fortzusetzen ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 6 Ausgangs- und Verpackungsmaterialien 6.1 Kurzbeschreibung 6.1 Entsprechen alle angelieferten Ausgangs- und Verpackungsmaterialien den festgelegten Annahmekriterien, welche für die Qualität des Endproduktes relevant sind ? 115 6.1 a Sind für alle Ausgangs- und Verpackungsmaterialien Spezifikationen festgelegt ? 116 6.1 b Sind in den Spezifikationen für Ausgangs- und Verpackungsmaterialien alle Prüfpunkte festgelegt, die für die Qualität des Endproduktes relevant sind ? 117 6.1 c Enthalten die Prüfpunkte in den Spezifikationen für Ausgangs- und Verpackungsmaterialie festgelegte Grenzwerte als Annahmekriterium ? 6.2 Beschaffung 118 6.2.a a Gibt es ein Verfahren zur Beurteilung und Auswahl geeigneter Materiallieferanten / -hersteller ? 119 6.2.a b Wird das Verfahren zur Beurteilung und Auswahl geeigneter Materiallieferanten / -hersteller verläßlich angewendet? 120 6.2 b Liegen mit dem Lieferanten / Hersteller Vereinbarungen vor, die z.B. die Art der durchzuführenden Auswahl, die Annahmekriterien, Vorgehen im Falle von Schädigung oder Änderung, Transportbedingungen, festlegen ? 121 6.2 c Beinhalten die Vereinbarungen Aussagen zur Herstellung von Beziehungen wie zur Unterstützung und Auditierung durch den Auftraggeber ? 6.3 Wareneingang 122 6.3.1 a Gibt es einen Prozess, in dem überprüft wird, ob Auftrag, Lieferschein und geliefertes Material übereinstimmen ? 123 6.3.1 b Werden ggf. zusätzliche Überprüfungen auf Identität des Herstellers vorgenommen ? 124 6.3.2 Werden die Versandbehältnisse durch Sichtprüfung auf Unversehrtheit und ggf. hinsichtlich der Transportdaten überprüft ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 125 Werden alle Wareneingänge einer festgelegten Probenentnahme unterzogen ? 126 Werden für alle Rohstoffe Probenentnahme-Geräte vorgeschrieben ? 127 Sind die vorgeschriebenen oder gegebenen Probeentnahme-Geräte für Rohstoffe geeignet, deren Qualitätskontroll-Ergebnisse zu sichern ? 128 6.4 Kennzeichnung und Status 6.4.1 Sind die Ausgangsmaterialien mit Etiketten gekennzeichnet, die Angaben zum Lieferanten / Hersteller, zu Identität und Charge enthalten ? 129 Sind die Ausgangsmaterialien mit Etiketten gekennzeichnet, die Angaben zu Gebindenummer, Menge, Brutto- / Taragewicht enthalten ? 130 6.4.2 Werden Eingänge mit sichtbaren, die Produktqualität beeinträchtigenden Mängeln bis zur Verwendungsentseidung zurückgehalten ? 131 6.4.3 Werden die Materialien physisch mit „frei“; „gesperrt“ oder „Quarantäne“ gekennzeichnet oder wird dies durch ein anderes System mit gleicher Sicherheit sichergestellt ? 6.4.4 Enthält die Materialkennzeichnung: 132 6.4.4 a - die Produktbezeichnung des Lieferanten / Herstellers und Empfängers (falls unterschiedlich) ? 133 6.4.4 b - das Eingangsdatum ? 134 6.4.4 c - den Lieferantennamen und Herstellernamen (falls unterschiedlich) ? 135 6.4.4 d - die Chargennummer des Lieferanten / Herstellers und Empfängers (falls unterschiedlich) ? 6.5 Freigabe 136 6.5.1 Gibt es physische oder alternative Freigabesysteme ? 137 6.5.2 Erfolgt die Freigabe durch autorisiertes Qualitätspersonal ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 6.5.3 Wenn Freigaben teilweise oder ganz aufgrund von Lieferantenzertifikaten erteilt werden, sind dann: 138 6.5.3 a - die technischen Anforderungen des Lieferanten bewertet worden ? 139 6.5.3 b - die Erfahrungen und Kenntnisse des Lieferanten bewertet worden ? 140 6.5.3 c - Audits bei dem Lieferanten durchgeführt worden ? 141 6.5.3 d - Prüfverfahren mit dem Lieferanten vereinbart worden ? 6.6 Lagerung 142 6.6.1 / 6.6.2 Sind die Lagerbedingungen für die Materialien geeignet ? 143 6.6.3 Werden spezifische Lagerbedingungen eingehalten und überwacht ? 144 6.6.4 Werden die Materialien geschlossen und nicht direkt auf dem Boden gelagert (z.B. auf Paletten) ? 145 6.6.5 Werden neu- bzw. umverpackte und rückgeführte Materialien mit den gleichen Etikettendaten wie im Wareneingang gekennzeichnet ? 146 6.6.6 Werden gesperrte und / oder in Qualitätsprüfung befindliche Materialien in einem abgetrennten / bezeichneten Bereich gelagert bzw. durch ein entsprechendes Datensystem verwaltet ? 147 6.6.7 Gilt bei Materialverwendung das FIFO-Prinzip („first-in-first-out“) ? 148 6.6.8 a Werden regelmäßig Inventuren durchgeführt ? 149 6.6.8 b Werden nach Inventuren signifikante Differenzen untersucht und ggf. Korrekturmaßnahmen durchgeführt ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 6.7 Erneute Bewertung 6.7 Wird ein geeignetes System zur erneuten Prüfung und Bewertung nach Ablauf der Lagerdauer verwendet ? 6.8 Qualität des Produktionswassers 151 6.8.1 Stellt das Wasseraufbereitungssystem die festgelegte Wasserqualität bereit ? 152 6.8.2 a Wird die Wasserqualität regelmäßig überwacht / überprüft ? 153 6.8.2 b Werden Überwachungs- / Überprüfungs-Maßnahmen und alle Ergebnisse dokumentiert ? 154 6.8.3 Kann das Wasseraufbereitungssystem desinfiziert werden ? 155 6.8.4 Ist im Wasseraufbereitungssystem eine dauernde Zirkulation sichergestellt (Reduktion des Kontaminationsrisikos) ? 156 6.8.5 Ist sichergestellt, dass die zur Wasseraufarbeitung verwendeten Materialien die Wasserqualität nicht beeinflussen ? 150 157 Ist sichergestellt, dass die zur Wasseraufarbeitung verwendeten Materialien die Produktqualität nicht beeinflussen ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 7 Herstellung 7.1 Kurzbeschreibung 7.2 Arbeitsgänge der Bulkherstellung 7.2.1 Verfügbarkeit relevanter Dokumente 7.2.1.1 Wird jede Phase der Bulkherstellung im Herstellprotokoll dokumentiert ? 7.2.1.2 Gehören zur Vorgabedokumentation: 159 7.2.1.2 a - die verwendete Ausrüstung / Anlage ? 160 7.2.1.2 b - die Rezeptur ? 161 7.2.1.2 c - die Liste aller Ausgangsmaterialien (incl. Chargennummer und Menge) ? 162 7.2.1.2 d - detaillierte Arbeitsgänge für jede Herstellphase (z.B. Abfüllfolgen, Temperaturen, Geschwindigkeiten, Mischzeiten, Probenahme, Reinigung / Desinfektion, Mengentransfer) ? 7.2.2 Kontrollen vor Bulkherstellungsbeginn 163 7.2.2 a Sind sämtliche für die Arbeitsgänge der Bulkherstellung relevanten Dokumente vorhanden ? 164 7.2.2 b Sind alle Ausgangsmaterialien vorhanden und freigegeben ? 165 7.2.2 c Ist die Ausrüstung funktionsfähig? 166 7.2.2 c Ist die Ausrüstung gereinigt und ggf. desinfiziert ? 167 7.2.2 d Herstellbereich frei von Material vorheriger Arbeitsgängen („Line Clearance“) ? 158 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 Sind für Arbeitsgänge mit Staubentwicklung geeignete Abluftsysteme: 168 - vorhanden ? 169 - ausreichend dimensioniert ? 170 - korrekt positioniert ? 171 - funktionsfähig ? 7.2.3 Zuweisung einer Chargennummer 172 7.2.3 a Hat jede Charge eines Zwischenproduktes (z.B. Füllgut) eine Chargennummer ? 173 7.2.3 b Kann die Chargennummer eines Zwischenproduktes der Chargennummer auf dem Endprodukt leicht zugeordnet werden ? 7.2.4 Kennzeichnung von prozessinternen Arbeitsgängen 174 7.2.4.1 Werden alle Ausgangsstoffe entsprechend der Rezeptur abgemessen / abgewogen ? 175 7.2.4.1 Werden alle abgemessenen / abgewogenen Ausgangsstoffe in geeignete, entsprechend etikettierte und saubere Behältnisse gefüllt bzw. direkt in den Mischbehälter der Bulkherstellung eingebracht ? 176 7.2.4.2 Ist jederzeit eine Identifikation der Hauptausrüstung und der Behältnisse mit den Ausgangsstoffen möglich ? 177 7.2.4.2 Ist jederzeit eine Identifikation der Hauptausrüstung und der Behältnisse mit den Zwischenprodukten möglich ? 7.2.4.3 Enthält die Kennzeichnung der Behältnisse mit den Zwischenprodukten: 178 7.2.4.3 a - Bezeichnung oder Materialnummer ? 179 7.2.4.3 b - Chargennummer ? 180 7.2.4.3 c - Lagerungsbedingungen (falls wichtig für die Produktqualität) ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 7.2.5 Inprozess-Kontrolle 181 7.2.5.1 a Sind In-Prozess-Kontrollen mit Annahmekriterien festgelegt ? 182 7.2.5.1 b Sind die Durchführung der In-Prozess-Kontrollen und deren Ergebnisse dokumentiert ? 183 7.2.5.2 Werden die In-Prozess-Kontrollen nach einem festgelegten Programm durchgeführt ? 184 7.2.5.3 Werden ausserhalb der Annahmekriterien liegende In-Prozess-Kontroll-Ergebnisse gemeldet und untersucht ? 7.2.6 Lagerung von Zwischenprodukten / Bulk 185 7.2.6.1 Werden die Zwischenprodukte in geeigneten Behältern, in festgelegten Bereichen, sowie bei geeigneten Bedingungen gelagert ? 186 7.2.6.2 Ist eine höchstzulässige Lagerungszeit für Zwischenprodukte festgelegt ? 187 7.2.6.3 Gibt es ein festgelegtes Verfahren, wenn diese Lagerungszeit überschritten ist ? 7.2.7 Wiedereinlagern von Ausgangsmaterialien 7.2.7 Werden Restmengen von Ausgangsstoffen in geschlossenen, gekennzeichneten Behältern gelagert ? 7.3 Arbeitsgänge der Abfüllung, Verpackung und Konfektionierung 7.3.1 Verfügbarkeit relevanter Dokumente 7.3.1.1 Wird jede Phase der Abfüllung, Verpackung und Konfektionierung im Herstellprotokoll dokumentiert ? 7.3.1.2 Gehören zur Vorgabedokumentation: 190 7.3.1.2 a - die verwendete Ausrüstung / Anlage ? 191 7.3.1.2 b - die Liste der Verpackungsmaterialien ? 188 189 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 192 7.3.1.2 c - die Auflistung der einzelnen Verpackungsschritte (Abfüllen, Verschließen, Etikettieren, Versehen mit Kennziffern) ? 7.3.2 Kontrollen vor Beginn der Abfüllung, Verpackung und Konfektionierung 193 7.3.2 a Wird vor Beginn kontrolliert, dass der gesamte Bereich frei ist von Material vorheriger Arbeitsgängen („Line Clearance“) ? 194 7.3.2 b Sind alle relevanten Dokumente vorhanden ? 195 7.3.2 c Sind alle Verpackungsmaterialien vorhanden und freigegeben ? 196 7.3.2 d Ist die Ausrüstung funktionstüchtig ? 197 7.3.2 d Ist die Ausrüstung gereinigt und ggf. desinfiziert ? 198 7.3.2 e Sind Kennziffern vorhanden, um die Identifizierung des Produktes zu ermöglichen ? Sind für Arbeitsgänge mit Staubentwicklung geeignete Abluftsysteme: 199 - vorhanden ? 200 - ausreichend dimensioniert ? 201 - korrekt positioniert ? 202 - funktionsfähig ? 7.3.3 Zuweisung einer Chargennummer 203 7.3.3.1 Hat jede Charge eines Endproduktes eine Chargennummer ? 204 7.3.3.2 Gibt es eine nachvollziehbare Verknüpfung zwischen der Zwischenproduktcharge und Endproduktcharge ? (Rückverfolgbarkeit?) ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 7.3.4 Identifizierung der Verpackungsstraße / Verpackungslinie 7.3.4 Kann die Verpackungslinie aus dem Endprodukt und dessen Chargennummer identifiziert werden ? 7.3.5 Kontrollen der Ausrüstung/Geräte und Anlagen für die Online-Steuerung 7.3.5 Wird bei Onlinesteuerung die Ausrüstung regelmäßig nach einem festgelegten Programm überprüft ? 7.3.6 Inprozess-Kontrolle 207 7.3.6.1 a Sind während der Verpackung In-Prozess-Kontrollen mit Annahmekriterien festgelegt ? 208 7.3.6.1 b Sind die Durchführung der In-Prozess-Kontrollen und deren Ergebnisse dokumentiert ? 209 7.3.6.2 Werden In-Prozess-Kontrollen nach einem festen Programm durchgeführt ? 210 7.3.6.3 Werden ausserhalb der Annahmekriterien liegende In-Prozess-Kontroll-Ergebnisse gemeldet und untersucht? 7.3.7 Wiedereinlagern von Verpackungsmaterialien 7.3.7 Werden Restmengen von Verpackungsmaterialien in geschlossenen, gekennzeichneten Behältern oder Umverpackung gelagert ? 7.3.8 Identifizierung und Handhabung unfertiger Produkte 7.3.8 Ist eine Verwechslung oder eine falsche Etikettierung ausgeschlossen, wenn die Prozesse der Abfüllung und der Etikettierung zeitlich voneinander getrennt durchgeführt werden ? 205 206 211 212 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 8 Endprodukte / Fertigprodukte 8.1 Kurzbeschreibung 8.2 Freigabe 213 Eichgesetz / Gibt es verbindliche Spezifikationen einschließlich Annahmekriterien ? ISO 2859-1 214 8.2.1 a Werden Endprodukte / Fertigprodukte vor Inverkehrbringen nach festgelegten Prüfverfahren überprüft ? 215 8.2.1 b Entsprechen Endprodukte / Fertigprodukte vor Inverkehrbringen den Annahmekriterien ? 216 8.2.2 a Erfolgt die Produktfreigabe durch das für die Qualität autorisierte Personal ? 217 8.2.2 b Wird die Produktfreigabe angemessen dokumentiert ? 8.3 Lagerung 218 8.3.1 Werden die Endprodukte / Fertigprodukte in festgelegten Bereichen unter geeigneten (falls notwendig, überwachten) Bedingungen und über einen angemessenen Zeitraum gelagert ? 219 8.3.2 Sind die Lagerbereiche dafür entsprechend ausgerüstet und organisiert ? 220 8.3.3 Werden freigegebene, unter Quarantäne stehende oder gesperrte Endprodukte / Fertigprodukte in ihrem jeweiligen Bereich gelagert oder ist ein Datensystem vorhanden, die eine Trennung sicherstellt ? 8.3.4 Sind die Behältnisse mit den Endprodukten / Fertigprodukten (Versandeinheit und / oder Palette) gekennzeichnet mit: 221 8.3.4 a - Bezeichnung oder Kennziffer (Materialnummer) ? 222 8.3.4 b - Chargennummer ? 223 8.3.4 c - Lagerungsbedingungen (sofern erforderlich für die Produktqualität) ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 224 8.3.4 d - Menge ? 225 8.3.5 Wird das Endprodukt / Fertigprodukt mit dem ältesten Freigabedatum als erstes verwendet (FIFO-Prinzip) ? 226 8.3.6 a Werden in regelmäßigen Abständen Inventuren durchgeführt ? 227 8.3.6 b Werden die Mengen nach Qualitätsstatus erfasst ? 228 8.3.6 c Wird nach der Inventur jede signifikante Diskrepanz untersucht ? 8.4 Versand 229 8.4 a Gibt es Maßnahmen, die den Versand des richtigen Endproduktes / Fertigproduktes sicherstellen ? 230 8.4 b Sind für den Versand der Endprodukte / Fertigprodukte Vorkehrungen getroffen, um die Produktqualität zu erhalten ? 8.5 Retouren 231 8.5.1 Werden Retouren gekennzeichnet und in bestimmten Bereichen gelagert ? 232 8.5.2 Erfolgt eine Retourenbewertung anhand festgelegter Kriterien ? 233 8.5.3 Werden Retouren vor einem erneuten Inverkehrbringen erneut freigegeben ? 234 8.5.4 a Können nachbearbeitete Retouren eindeutig identifiziert werden ? 235 8.5.4 b Ist eine unbeabsichtigte Auslieferung noch nicht freigegebener, retournierter Endprodukte / Fertigprodukte ausgeschlossen ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 9 Qualitätskontrolllabor 9.1. Kurzbeschreibung 236 9.1.1 Gelten die für Personal, Betriebsgelände, Ausrüstung, Untervergabe und Dokumentation beschriebenen Prinzipien auch für das Qualitätskontrolllabor ? 237 9.1.2 Ist das Qualitätskontrolllabor verantwortlich für Probennahmen, Kontrollen und Freigaben innerhalb festgelegten Annahmekriterien ? 9.2 Prüfverfahren 238 9.2.1 Verwendet das Qualitätskontrolllabor Prüfverfahren, die für die Übereinstimmung des Produktes mit den Annahmekriterien erforderlich sind ? 239 9.2.2 Erfolgen die Kontrollen auf der Grundlage festgelegter, geeigneter und verfügbarer Prüfverfahren ? 9.3 Annahmekriterien 9.3 Sind Annahmekriterien für Ausgangsmaterialien, Verpackungsmaterialien, Zwischenprodukte und Endprodukte festgelegt, um die Anforderungen zu erfüllen ? 9.4. Ergebnisse 241 9.4 a Werden alle Laborergebnisse dokumentiert ? 242 9.4 b Werden alle Laborergebnisse ausgewertet ? 243 9.4 c Wird diese Auswertung genutzt, um eine Freigabe oder Sperrung zu beschließen oder die Entscheidung vorläufig auszusetzen ( Quarantäne ) ? 244 9.4 d Werden die durch Kontrollergebnisse abgeleiteten Entscheidungen angemessen dokumentiert ? 9.5 Nicht spezifikationsgemäße Ergebnisse 9.5.1 Werden nicht spezifikationsgemäße Ergebnisse von autorisiertem Personal überprüft und untersucht und anschließend ein entsprechender Verwendungsentscheid getroffen? 240 245 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 246 9.5.2 Werden Wiederholungsprüfungen ausreichend begründet? 247 9.5.3 Wird nach der erneuten Prüfung eine Entscheidung hinsichtlich einer Abweichung oder Ablehnung oder die Entscheidung vorläufig auszusetzen nur von autorisiertem Personal getroffen? 9.6 Reagenzien, Lösungen, Standards, Nährböden – gekennzeichnet mit 248 9.6 a - Name ? 249 9.6 b - Konzentration oder Stärke ? 250 9.6 c - Ablaufdatum / Verfalldatum? 251 9.6 d - Name und / oder Unterschrift der Person, die diese hergestellt hat ? 252 9.6 e - Öffnungsdatum ? 253 9.6 f - Lagerungsbedingungen ? 254 - Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung ? 9.7 Probenahme 9.7.1 Werden die Proben durch autorisiertes Personal gezogen ? 9.7.2 Sind zur Probennahme folgende Aspekte festgelegt: 256 9.7.2 a - Probennahmeverfahren ? 257 9.7.2 b - zu verwendende Ausrüstung ? 258 9.7.2 c - zu entnehmende Menge? 255 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 259 9.7.2 d - Vorkehrungen zum Schutz gegen Verunreinigung / Kontamination oder Qualitätsminderung ? 260 9.7.2 e - Kennzeichnung der Probe ? 261 9.7.2 f - Häufigkeit der Proben ? 9.7.3 Enthalten die Proben zur eindeutigen Rückverfolgbarkeit: 262 9.7.3 a - Bezeichnung oder Kennziffer (Materialnummer) ? 263 9.7.3 b - Chargennummern, eigene und Lieferanten / Herstellnummern ? 264 9.7.3 c - Datum der Probenahme und gegebenenfalls Uhrzeit ? 265 9.7.3 d - Behältnis aus dem die Probe gezogen wurde ? 266 9.7.3 e - Gegebenenfalls Probenentnahmestelle ? 9.8 Probenaufbewahrung / Rückstellmuster 267 9.8.1 Werden die Endproduktproben / Fertigproduktproben auf geeignete Weise und in entsprechenden, definierten Bereichen aufbewahrt ? 268 9.8.2 Ermöglicht der Umfang der Endproduktproben / Fertigproduktproben die Durchführung von erforderlichen Analysen, die den lokalen Bestimmungen entspricht ? 269 9.8.3 Erfolgt die Aufbewahrung der Proben von Endprodukten in deren primärer Verpackung über eine angemessene Zeitspanne unter den vom Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen ? (Produkthaftung 85/374/EG Art. 7e beachten) 270 9.8.4 a Werden Proben der Ausgangsmaterialien, insbesondere Rohstoffe und eventuell Bulkchargen, nach unternehmensinternen Regelungen aufbewahrt ? 271 9.8.4 b Werden Proben der Ausgangsmaterialien entsprechend den lokalen Bestimmungen aufbewahrt ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 Bezeichnung 10 Behandlung von nicht spezifikationsgemäßen Produkten 10.1 Zurückgewiesene Fertigprodukte, Zwischenprodukte, Ausgangsmaterialien und Verpackungsmaterialien 272 10.1.1 Wird die Untersuchung zurückgewiesener Fertig- / Zwischenprodukte oder Ausgangs- / Verpackungsmaterialien durch autorisiertes Personal durchgeführt ? 273 10.1.2 Wird die Entscheidung über zurückgewiesenes Produkt / Material (Vernichtung, Nacharbeit) von dem für Qualität(ssicherung) verantwortlichen Personal getroffen ? 10.2 Nachgearbeitete Fertigprodukte und Zwischenprodukte 274 10.2.1 Wird die Entscheidung zur Nachbearbeitung, Aufarbeitung oder Vermischung nicht konformer (Zwischen-)Produkte nur von dem für Qualität(ssicherung) verantwortlichen Personal getroffen ? 275 10.2.2 Wird das Verfahren der Nacharbeit festgelegt und genehmigt ? 276 10.2.3 Werden die nachgearbeiteten End- oder Zwischenprodukte von autorisiertem Personal kontrolliert und die entsprechenden Ergebnisse ausgewertet, um die Konformität mit den Annahmekriterien zu bestätigen ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 11 Abfälle 11.1 Kurzbeschreibung 11.1 Werden Abfälle zeitnah und hygienisch entsorgt? 11.2 Abfallarten 278 11.2 a Sind die Abfallarten bei den gegebenen Herstellprozessen festgelegt, welche die Qualität der Endprodukte beeinflussen können ? 279 11.2 b Sind die Abfallarten bei der Arbeit des Qualitätskontrolllabors festgelegt, welche die Qualität der Endprodukte beeinflussen können ? 11.3 Fluss / Entsorgungswege 280 11.3.1 Hat der Abfallfluss / Entsorgungsprozess in Herstellung und Laboratorien keine Beeinträchtigung auf die Arbeitsgänge? 281 11.3.2 Werden Maßnahmen in Hinblick auf Sammlung, Transport, Lagerung und Entsorgung von Abfällen getroffen ? 282 11.3.2 Werden die einzelnen Maßnahmenschritte von Sammlung, Transport, Lagerung und Entsorgung von Abfällen in geeigneter Weise dokumentiert ? 11.4 Behältnisse 11.4 Sind die Abfallbehälter ausreichend gekennzeichnet (ggf. mit Zusatzinformationen versehen) ? 11.5 Entsorgung 284 11.5 Erfolgt die Abfallvernichtung auf geeignete Weise ? 285 11.5 Wird die Abfallvernichtung überwacht ? 277 283 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 12 Untervergabe / Dienstleistungen und Lohnherstellung 12.1 Kurzbeschreibung 286 12.1 a Sind Untervergabe / Dienstleistung oder Lohnherstellung durch einen schriftlichen Vertrag festgelegt ? 287 12.1 b Sind in dem Vertrag die Anforderungen durch den Auftraggeber klar festgelegt ? 12.2 Arten der Untervergabe 12.2 Sind für folgende Arten der Untervergabe die Verträge und Anforderungen klar festgelegt: 288 12.2 a - Herstellung von Bulk-Zwischenprodukt ? 289 12.2 b - Herstellung von Bulkprodukt ? 290 12.2 c - Abfüllung von Bulkprodukt in Primärverpackung ? 291 12.2 d - Verpackung in Primärverpackung = Verbrauchereinheit ? 292 12.2 e - Verpackung in Sekundärverpackung = Handelseinheit ? 293 12.2 f - Verpackung in Tertiärverpackung = Paletteneinheit ? 294 12.2 g - sensorische Analyse ? 295 12.2 h - chemische Analyse ? 296 12.2 i - physikalische Analyse ? 297 12.2 j - mikrobiologische Analyse ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 298 12.2 k - Reinigung / Desinfektion gegebenenfalls einschließlich des Betriebsgeländes ? 299 12.2 l - Schädlingsbekämpfung ? 300 12.2 m - Instandhaltung Ausrüstung ? 301 12.2 n - Instandhaltung Betriebsgelände ? 12.3 Auftraggeber 12.3.1 Der Auftraggeber sollte beurteilen ob der Auftragnehmer: 302 12.3.1 a - in der Lage ist die Aufgaben zu erfüllen ? 303 12.3.1 b - die Aufgaben wie vereinbart ausführen kann ? 304 12.3.1 c - in der Lage ist, Kosmetik-GMP-Anforderungen (nach ISO 22716) zu erfüllen ? Der Auftraggeber sollte beurteilen ob der Auftragnehmer über die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Auftrages verfügt: 305 12.3.1 d - technische Ausrüstung ? 306 12.3.1 e - geeignete Räumlichkeiten ? 307 12.3.1 f - geeignetes Betriebsgelände ? 308 12.3.2 Sind alle notwendigen Informationen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Aufgaben durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt? (Beispiele: Vorgabedokumente wie Spezifikationen, Herstellvorschriften etc.) ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 12.4 Auftragnehmer 12.4.1 Ist durch den Auftragnehmer sichergestellt, dass er zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Anforderungen: 309 12.4.1 a - über die erforderlichen Mittel verfügt ? 310 12.4.1 b - über die erforderlichen Erfahrungen verfügt ? 311 12.4.1 c - über das erforderliche kompetente Personal verfügt ? 312 12.4.2 a Ist sichergestellt, dass der Auftragnehmer keine ihm vertrauten Aufgaben ohne vorherige Genehmigung und Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergibt ? 313 12.4.2 b Ist durch den Auftragnehmer oder beteiligte Dritte sichergestellt, dass alle Informationen zu den Aufgaben dem Auftraggeber wie im Vertrag / in der Vereinbarung dargestellt zur Verfügung stehen ? 314 12.4.2 c Sind die Informationen defininiert, die durch den Auftragnehmer oder beteiligte Dritte dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen sind ? 315 12.4.3 a Sind Kontrollen und Audits durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer vertraglich fixiert ? 316 12.4.3 b Ermöglicht der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Kontrollen und Audits ? 317 12.4.4 Informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über alle geplanten Änderungen, die die Qualität der Dienstleistungen oder der Produkte beeinträchtigen könnten ? (Hinweis: „Change Control“) 12.5 Der Vertrag 318 12.5.1 Sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten (Abgrenzung der Pflichten / Verantwortlichkeiten, „Matrix“) beider Parteien im Vertrag festgelegt ? 319 12.5.2. Werden vom Auftragnehmer sämtliche Daten für den Auftraggeber bereitgehalten bzw. diesem zur Verfügung gestellt ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 13 Abweichungen 320 13.1 Sind Maßnahmen vorhanden, die das Vorgehen bei Abweichungen von festgelegten Vorgaben regeln ? 321 13.1 Sind ausreichend Daten für die Entscheidung über eine eventuellen Korrektur vorhanden ? 322 13.2. Werden die Korrekturmaßnahmen so umgesetzt, dass erneute Abweichungen vermieden werden ? 14 Reklamation und Rückruf 14.1 Kurzbeschreibung 323 14.1.1 Werden alle Reklamationen, die in den Anwendungsbereich dieses Leitfadens fallen und dem Werk mitgeteilt werden, geprüft, untersucht und ggf. weiterverfolgt ? 324 14.1.2 a Werden im Falle eines beschlossenen Produktrückrufes geeignete Maßnahmen getroffen, um den Rückruf im Rahmen des GMP-Leitfadens durchzuführen? 325 14.1.2 b Werden im Falle eines beschlossenen Produktrückrufes entsprechende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen eingeleitet ? 326 14.1.3 Ist der Prozess der Behandlung von Reklamationen bei einer Weitervergabe von Tätigkeiten zwischen Auftraggeber und –nehmer vereinbart ? (siehe 12.1) 14.2 Reklamation von Produkten 14.2.1 Werden Reklamationen von autorisiertem Personal zentral verwaltet ? 327 328 329 330 Werden bei Reklamation eines Produktfehlers die Originalinformationen zusammen mit den Folgeinformationen aufbewahrt ? 14.2.2 Werden für die betroffene Charge des reklamierten Produktes geeignete Folgemaßnahmen durchgeführt ? 14.2.3 Umfassen Untersuchungen und Folgemaßnahmen: 14.2.3 a - Schritte zur Vermeidung einer Fehlerwiederholung ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 Bezeichnung 331 14.2.3 b - Kontrollen weiterer Chargen, um festzustellen, ob diese ebenfalls betroffen sind ? 332 14.2.4 Werden Reklamationen in regelmäßigen Abständen überprüft, um Trends oder ein wiederholtes Auftreten des Fehlers vorsorglich feststellen zu können ? 14.3 Rückruf von Produkten 333 14.3.1 Wird der Rückrufprozess von dem jeweils autorisierten Personal koordiniert ? 334 14.3.2 Werden Produktrückrufe rechtzeitig und unverzüglich eingeleitet ? 335 14.3.3 Werden die zuständigen Behörden über Rückrufe informiert, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Verbrauchers haben könnten ? 336 14.3.4 Werden zurückgerufene Produkte solange getrennt in einem sicheren Bereich gelagert, bis eine Entscheidung getroffen ist ? 337 14.3.5 Wird der Produktrückrufprozess in regelmäßigen Abständen bewertet ? 15 Änderungskontrolle 338 15 a Ist für Änderungen (Anlagen, Material, Prozess etc.), die die Produktqualität beeinträchtigen können, ein Prozess definiert ? 339 15 b Erfolgen Änderungen nur durch festgelegtes, autorisiertes Personal ? 340 15 c Wird die Änderung auf der Grundlage ausreichender Daten genehmigt und durchgeführt ? 341 15 d Erfolgt eine Dokumentation der Änderungen ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 16 Internes Audit 16.1 Kurzbeschreibung 16.2 Herangehensweise 342 16.2.1 Werden interne Audits von speziell beauftragtem, kompetentem Personal unabhängig und ausführlich in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf durchgeführt ? 343 16.2.2 Werden alle Beobachtungen des internen Audits bewertet und dem Führungspersonal mitgeteilt ? 16.3 Anschlussuntersuchung / Nachverfolgung 16.3 Werden geeignete Korrrekturmaßnahmen, die auf den Beobachtungen beruhen, in zufriedenstellender Weise umgesetzt ? 17 Dokumentation 17.1 Kurzbeschreibung 17.1.1 Hat das Unternehmen ein geeignetes Dokumentationssystem festgelegt und umgesetzt, welches für die jeweiligen Organisationsstruktur und die Art der Produkte geeignet ist, und hält dieses aufrecht ? 17.2 Arten von Dokumenten 17.2.1 / 17.2.2 Enthält das Dokumentationssystem alle Verfahrensanweisungen, Spezifikationen, Prüfvorgaben, Berichte, Verfahren und Aufzeichnungen zu den in dem GMP-Leitfaden behandelten Tätigkeiten ? (als Ausdruck oder in elektronischer Form) 17.3 Schriftform, Genehmigung und Verteilung 347 17.3.1 Beschreiben die festgelegten Dokumente mit der notwendigen Ausführlichkeit die entsprechenden Arbeitsgänge, Vorkehrungen und Maßnahmen ? 348 17.3.2 Werden Titel, Art und Zweck der Dokumente angeben ? 344 345 346 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 17.3.3 Sind die Dokumente: 349 17.3.3 a - leserlich ? 350 17.3.3 b - vor der Nutzung von autorisiertem Personal genehmigt, unterschrieben und datiert ? 351 17.3.3 c - vorbereitet, aktualisiert, widerrufen (zurückgezogen), verteilt und kategorisiert (geheim) ? 352 17.3.3 d - mit einem Verweis versehen, der sicherzustellt, dass keine veralteten Dokumente verwendet werden ? 353 17.3.3 e - dem zuständigen Personal zur Verfügung gestellt ? 354 17.3.3 f - aus dem Arbeitsbereich entfernt und vernichtet, wenn sie nicht mehr aktuell sind ? 17.3.4 Enthalten Aufzeichnungen, die handschriftliche Eintragungen erfordern: 355 17.3.4 a - Angaben, was einzutragen ist ? 356 17.3.4 b - leserliche, dokumentenechte Eintragungen ? 357 17.3.4 c - Unterschrift und Datum ? 358 17.3.4 d - Korrekturen, die die Originaleintragung lesbar lassen und ggf. den Grund für die Korrektur angegeben ? 17.4 Revision 17.4 Werden Dokumente erforderlichenfalls revidiert und mit Revisionsgrund und -nummer bzw. Grund der Ausgabe und Versionsnummer versehen ? 359 ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung – nur zur internen Verwendung – erfüllt Bezug Bezeichnung IKW K-GMP auf Basis ISO 22716 17.5 Archivierung 360 17.5.1 Werden nur Originaldokumente oder überprüfte Kopien archiviert ? 361 17.5.2 Entspricht die Archivierungsdauer geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Produkthaftung 85/374/EG Art. 11) und internen Vorschriften ? 362 17.5.3 / 17.5.4 Sind gespeicherte/ gelagerte Dokumente (in Papier- oder in elektronischer Form) lesbar und gesichert ? 363 17.5.5 Werden Sicherungsdaten in regelmäßigen Abständen separat an einem sicheren Ort gelagert / gespeichert ? ganz teilweise nicht Nicht anwendbar Anmerkung IKW – Formblatt (Beispiel) zur Bestätigung der Anforderungen gemäß Artikel 7a der Richtlinie 76/768/EWG (EG-Kosmetikrichtlinie) NACHWEIS Für die Anwendung der Guten Herstellungspraxis kosmetischer Mittel (Kosmetik-GMP) bei der Herstellung aller Produkte Es wird hiermit bestätigt, dass im Werk ............................................................................................................................. alle kosmetischen Mittel in Übereinstimmung mit den Leitlinien zur Guten Herstellungspraxis kosmetischer Mittel (Kosmetik-GMP) hergestellt werden. Kosmetik-GMP erstreckt sich auf Personal Betriebsgelände/Herstellungsbetrieb Ausrüstung/Geräte und Anlagen Ausgangs- und Verpackungsmaterialien Herstellung Endprodukte/Fertigprodukte Qualitätskontrolllabor Behandlung von nicht spezifikationsgemäßen Produkten Abfälle Untervergabe/Dienstleistungen und Lohnherstellung Abweichungen Reklamation und Rückruf Änderungskontrolle Internes Audit Dokumentation Auf die NORM DIN EN ISO 22716 zu Kosmetik-GMP wird Bezug genommen. Datum Datum Unterschrift (für die Herstellung) Unterschrift (für die Qualitätsprüfung) Anforderungsformular für weitere Broschüren Weitere Exemplare dieser Checkliste können beim IKW per E-Mail unter [email protected] als pdf-Datei angefordert werden. An den Industrieverband Körperpflegeund Waschmittel e.V. Referat Körperpflegemittel Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt/Main Bitte schicken Sie uns ein Exemplar der Broschüre „Kosmetik-GMP – Checkliste zur Selbstbewertung“, Ausgabe Juli 2009 per E-Mail _______________________________________________ Name _______________________________________________ Firma _______________________________________________ Straße _______________________________________________ PLZ/Ort _______________________________________________ E-Mail-Adresse (Bitte in Druckbuchstaben)