MECHAzin - Verband für Land- und Baumaschinentechnik Bayern

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MECHAzin - Verband für Land- und Baumaschinentechnik Bayern
Mitteilungsblatt für LandmaschinenhANDWERK & Handel
Mechazin
Ausgabe: 1 / 2. Quartal 2009
Die neue Mannschaft!
GESCHAFFT!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist geschafft – wir haben die Geschäftsstelle in gemeinsamer Anstrengung nach Memmingen verlagert,
um die gute und verlässliche Arbeit unseres Verbandes
fort zuführen.
Als Ihr neuer Landes-Innungsmeister ist es mir deshalb
wichtig, Ihnen auf diesem Wege nun die Botschaft zu
übermitteln. Es geht weiter – mit neuem Schwung und
mit neuen tatkräftigen Mitarbeitern haben wir unseren
Verband sozusagen auf „jüngere Beine“ gestellt und
gehen die neuen Herausforderungen an! Ein modernes
und frisches Aussehen hat unser Verbandsorgan auch
gleich bekommen – und so wollen wir zukünftig von
Memmingen aus die Interessen für unsere Betriebe
vertreten.
Die Mannschaft unter unserem neuen Geschäftsführer,
Gottfried Voigt, hat die ersten Schwierigkeiten umschifft. So galt es bislang die Tätigkeiten „störungsfrei“
nach Memmingen zu verlagern, neue EDV-Programme
einzuführen und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Herrn Voigt steht als rechte Hand Frau Stefanie Botzenhardt zur Seite und für die komplette Buchhaltung
und den Zahlungsverkehr zeichnet nun Frau Astrid Lutzenberger verantwortlich.
Trotz dieser neuen Ausrichtung heißt es aber für mich:
die bisherige erfolgreiche Arbeit richtig und zukunftsorientiert weiterzuführen. Die Spuren die unsere Frau
Janiurek als bisherige Geschäftsführerin hinterlassen
sind groß und dürfen nicht im Laufe der Zeit verwischen.
Wir alle sind deshalb gefordert, dass wir unsere Anliegen und unsere Sorgen an unseren Verband weitergeben. Zugegeben: nicht jedes Problem löst sich auf die
Schnelle und Lobby-Arbeit ist oft nicht messbar. Aber
wie heißt es so schön: steter Tropfen höhlt den Stein!
Und so sehe ich auch unsere Arbeit – unser Verband ist
nun mal das Sprachrohr für unsere Betriebe – unterstützen und fördern wir also unseren Verband. Fordern wir
aber auch die Leistungen, die ein moderner Verband
seinen Mitgliedern schuldet: Lobby-Arbeit auf allen
Ebenen, zumindest ein offenes Ohr für unsere Anliegen
und der ein oder andere geldwerte Vorteil darf auch dabei sein!
Dipl. Betriebswirt (FH)
Gottfried Voigt
Geschäftsführer
Seit 9 Jahren Innungsgeschäftsführer, Schwerpunkte
Arbeits- und Tarifrecht, Lobby-Arbeit, Ansprechpartner
bei Agentur-Geschäften etc.
Frau
Stefanie Botzenhardt
Ausbildung/Weiterbildung, Schriftverkehr, Ansprechpartner f. Plakettenbestellungen, Urkundenservice etc.
Aber da bin ich mir sicher – die neue Mannschaft stellt
sich den Herausforderungen! Einige von uns konnten
sich ja schon überzeugen!
In diesem Sinne wünsche ich – ein hoffentlich ungetrübtes Frühjahr, gute Geschäfte bei auskömmlichen
Preisen und bald stark anziehende Milchpreise! Denn:
geht’s dem Bauern gut, geht’s unserem Handwerk gut!
Wir leben halt alle in der gleichen Volkswirtschaft!
Ihr
Alois Göppel
Frau
Astrid Lutzenberger
Finanzen, Controlling, Beitragbescheide
»»Geschafft!
»»Brüssel schlägt wieder zu!
»»Die neue Mannschaft
»»Feierliche Verabschiedung
»»Der nächste (EU)-Ärger kommt bestimmt … Bei den Führerscheinen
tut sich wieder etwas.
»»Freisprechungsfeier im Kloster Scheyern
INHALT
Alois Göppel
Landesinnungsmeister
»»Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
»»Wussten Sie schon?
»»Nachrufe
Mechazin
Der nächste (EU)-Ärger kommt bestimmt…
Bei den Führerscheinen tut sich wieder etwas.
Worum geht es?
Um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Es soll die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern* verbessern. Betroffen von dem Gesetz sind alle Unternehmen
bzw. Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse
von über 3,5 t nutzen bzw. führen.
Was schreibt das neue Gesetz konkret vor?
Führerschein und Fahrerkarte allein reichen zukünftig
nicht mehr aus. Es dürfen nur noch Kraftfahrer beschäftigt
werden, die eine zusätzliche EU-Qualifikation nachweisen
können. Diese Qualifikation muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Sie wird durch einen entsprechenden Eintrag im Führerschein dokumentiert (Kennziffer 95).
Welche Unternehmen sind betroffen?
In der Regel Speditionen, Busunternehmen, Bauunternehmen, Handelsunternehmen, Fuhrparkbetreiber,
Zustelldienste (z. B. Möbel, Pakete, Bau- und Rohstoffe)
und viele andere Logistikdienstleister.
Welche Fahrer sind betroffen?
Ob selbstständiger Unternehmer, angestellt oder freier
Mitarbeiter (Aushilfe): Betroffen sind alle Kraftfahrer,
die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder
CE bzw. Busse der Klassen D1, D1E, D oder DE steuern.
Von der Weiterbildungspflicht sind alle Fahrer betroffen,
die für ein Unternehmen arbeiten, das seinen Standort
im europäischen Wirtschaftsraum hat (EU-Staaten plus
Island, Norwegen und Liechtenstein).
VOR dem 9. September 2009. Er muss keine (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren, aber
eine 35-stündige Weiterbildung. Diese Weiterbildung
muss in der Regel bis zum 9. September 2014 abgeschlossen sein. Und er muss – wie andere Kraftfahrer
auch – diese Qualifikation alle fünf Jahre mit einer
weiteren 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.
Was will die EU-Qualifikation vermitteln?
Ziele laut Gesetz sind, das rationale Fahrverhalten auf
der Grundlage der Sicherheitsregeln zu verbessern, die
rechtlichen Grundlagen des Güterkraftverkehrs und
deren Anwendung deutlicher zu machen sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen
und Logistik zu thematisieren.
Wer bezahlt die Ausbildung?
Der Kraftfahrer, der Arbeitgeber oder teilen sich beide
die Kosten? Schwierige Frage, die bislang unterschiedlich diskutiert wird. Der Gesetzgeber lässt alle Spielräume offen.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Der Gesetzgeber kennt kein Pardon. Verstöße werden
streng geahndet. Kann der Fahrer seine EU-Qualifikation nicht nachweisen, zahlt er ein Bußgeld von bis zu
5.000 Euro; das Unternehmen, das ihn beschäftigt, bis
zu 20.000 Euro.
Eine lang andauernde Verjährungsfrist (zwei bzw. drei
Jahre) stellt sicher, dass fehlende Nachweise nicht unentdeckt bleiben.
Was heißt das jetzt für unser Handwerk?
Was muss ein Fahrer künftig vorlegen können?
Es kommt darauf an, welche Ausbildung er absolviert
und wann er seinen Führerschein erworben hat.
• Der Berufskraftfahrer oder die Fachkraft im Fahrbetrieb. Wer eine 3-jährige Berufsausbildung zum
Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
absolviert hat (jeweils mit IHK-Prüfung), muss keine
zusätzliche EU-Qualifikation vorlegen. (Der entsprechende Lernstoff wurde ihm bei seiner Ausbildung
vermittelt.) Er muss aber – wie andere Kraftfahrer
auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer
35-stündigen Weiterbildung auffrischen.
• Der Fahrer ohne IHK-Prüfung – Führerscheinerwerb
NACH dem 9. September 2009. Er muss nachweisen,
dass er eine sogenannte Grundqualifikation oder eine
beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat. Und
er muss – wie andere Kraftfahrer auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.
• Der Fahrer ohne IHK-Prüfung – Führerscheinerwerb
Naja, also im Moment schaut es so aus, dass auch unser
Handwerk in den Sog dieser Verordnung kommt. Jeder
Mechaniker, der besagte Fahrzeuge bewegt, ist bis jetzt
davon betroffen.
Auf Bundes- und Landesebene kämpfen wir jedoch derzeit um eine Erleichterung dieser neuen EU-Verordnung.
Sobald sich was tut, erfahren Sie dies exklusiv!
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht:
§§§
Wer heute als Arbeitgeber in der Verantwortung
steht sollte immer auch einen Überblick über aktuelles Arbeitsrecht haben. Aus der Arbeitsgerichtspraxis weiß man, dass viele Streitfälle vermieden
werden könnten, wenn bei Vertragsbeginn (also
am Anfang der Beschäftigung) wenigstens schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Für
unser Handwerk in der Land- und Baumaschinentechnik ist der Mantel-Tarifvertrag eine optimale
Grundlage für die Vertragsgestaltung. Allerdings
gilt: Auch hier muss man die Wirkung des Tarifvertrages vereinbaren. Dies geschieht üblicherweise
„schriftlich“ beim Abschluss des Arbeitsvertrages.
Mündliche Arbeitsverträge sind im Streitfall fragwürdig, da man als Vertragspartner die vereinbarten Inhalte schlecht oder gar nicht beweisen kann.
Arbeitsverträge in Anlehnung an einen Tarifvertrag
gibt’s übrigens ebenfalls bei Ihrem Verband.
In den folgenden Ausgaben unseres Mechazins
werden wir an dieser Stelle von aktuellen und
wichtigen Arbeitsgerichts-Urteilen berichten.
Wussten Sie schon?
???
…dass, Sie unbedingt bei Agenturgeschäften
wirksame und ordnungsgemäße Verträge unterzeichnen sollten. Nur so können Sie sich vor unliebsamen Schadensersatzansprüchen schützen.
Nicht selten kommt es vor, dass nach Monaten
oder fast schon Jahren Landwirte über Rechtsanwälte Gewährleistungsansprüche einklagen wollen. Wer dann nicht ausreichend seine „Neutralität“ als Agentur-Händler (Vermittler) nachweisen
kann, wird fast immer mit in die Verantwortung
genommen. Drum gilt: Agenturverträge beim Verband anfordern – die paar Euro sparen jede Menge
Ärger und im Streitfalle richtig viel Geld!
…dass, Sie mal wieder Ihre AGBs überprüfen sollten. Ja, gerade dann, wenn diese schon seit Jahren
auf der Rückseite Ihrer Geschäftspapiere schlummern. Viele Änderungen im AGB-Recht haben sich
in den letzten Jahren ergeben. Wenn Sie etwas
wirklich Sinnvolles machen wollen, dann fordern
Sie bitte die AGBs-Entwürfe gegen eine Schutzgebühr bei uns an. Übrigens: AGBs müssen wirksam
vereinbart werden. Das heißt; Ihr Kunde muss diesen Geschäftsbedingungen schriftlich zustimmen
und das nicht erst bei der Rechnung.
…dass Sie für Ihr Unternehmen normalerweise
keinen Datenschutzbeauftragten brauchen? In
jüngster Zeit tauchen immer mehr „Dienstleister“
auf, die eine Schulung für „Unternehmer“ anbietet. Dabei wird auf § 4 Abs. 1 BDSG verwiesen, das
aber bereits 2006 entschärft wurde. Inzwischen
besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nur dann, wenn mehr als
neun Personen ständig mit der automatisierten
Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Bei weiteren Fragen wenden Sie
sich bitte an Ihren Verband.
Aus dem Verbandsleben
Brüssel schlägt wieder zu!
Zur Jahreshauptversammlung der Innung für Land- und Baumaschinentechnik…
…in Nordschwaben konnte OM Feldmeier am 25. März
in Lauingen leider nur enttäuschend wenige Teilnehmer
begrüßen. Dabei war das Thema des Referenten vom
TÜV Südbayern, Dipl.-Ing (FH) Thomas Gruber, über die
Ladesicherung und allgemeine Betriebserlaubnis bei
landwirtschaftlichen Anhängern höchst interessant.
Anhand von Folien zeigte er auf, welche gravierenden
Fehler bei der Verladung diverser Güter geschehen. Wegen des stark angestiegenen LKW Verkehrs und mangelnder Ladesicherheit, hat der Gesetzgeber neuerdings
empfindliche Geldbußen und Punkte bei Verstößen
verordnet. So werden z.B. nur noch Gurte mit Etiketten
mit dem LC Wert akzeptiert. Bei nicht sachgemäßer Verladung haftet der Verlader, der Geschäftsinhaber, der
Fahrzeughalter aber auch der Lieferant. Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für eine regelmäßige Kontrolle
der Zurrbänder, die regelmäßige Schulung und Information der Mitarbeiter.
Ein Kapitel für sich stellt neuerdings eine Brüsseler Richtlinie für die Betriebserlaubnis bei landwirtschaftlichen
Anhängern dar. Dies betrifft auch alle alten Anhänger,
die in der Landwirtschaft im Einsatz sind. So müssen
die Geschwindigkeitsschilder an beiden Seiten und am
Heck angebracht werden. Dieses Thema ist derart komplex, dass der Referent empfahl, sich bei Prüfstellen des
TÜV Süd entsprechende Merkblätter zu besorgen bzw.
auf die TÜV Süd Seite im Internet zurück zu greifen. Dort
stünden zu allen Themenkomplexen entsprechende
Ausführungen zur Verfügung.Die anschließende Diskussions- und Fragerunde zeigte, wie sehr diese Themen
den Nerv der Zuhörer trafen.
Der Obermeister bedauert, dass sich der neue Geschäftsführer des LIV, Gottfried Voigt, nicht vorstellen konnte,
weil er wegen einer Beerdigung verhindert war.
Danach berichtete OM Feldmeier über die vielen Termine, die er für seine Innung wahrgenommen hatte. Insbesondere stellte er den guten Kontakt zur HW-Kammer
in Augsburg heraus, bei der er Mitglied der Vollver-
sammlung ist.
Es folgte der Bericht des Schriftführers über die vergangene Sitzung im Jahr 08. OM Feldmeier bedankte sich
besonders für diese gründlichen Niederschriften und
gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch künftig Herr
Konrad, Bissingen, diese Aufgabe erledigen werde. Wie
zu erwarten war, hatte keiner der Anwesenden Einwendungen gegen den Kassenbericht und den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr.
Der Vertreter der HW-Kammer Augsburg, Herr Bendele informierte über den Stand der Baumaßnahmen
des BTZ und über die Meisterkurse. Für dieses Jahr sei
er wieder voll belegt und für das kommende Jahr fast
ausgebucht. Ein Renner sei zudem über die Grenzen von
Schwaben hinaus, der Kurs für die Elektro-Fachkraft. Er
bedankte sich deshalb bei OM Feldmeier, der ihm hierzu
den Anstoß gegeben hatte und erklärte sich bereit, Anregungen entgegen zu nehmen und sie nach Möglichkeit umzusetzen.
Danach verabschiedete sich Gerhard Feldmeier mit
herzlichen Worten in einer kurzen Ansprache von der
ehemaligen Geschäftsführerin, Ingeburg Janiurek und
überreichte ihr ein Geschenk, verriet aber nicht, um was
es sich dabei handelte. „Es ist was zum Arbeiten und
zum Vergnügen.“ „Sie beschämen mich“ so I. Janiurek,
die sehr überrascht war. Sie verabschiedete sich von den
Anwesenden mit den Worten, dass ihr die Arbeit über all
die Jahre viel Freude gemacht habe, sie aber oft wie Don
Quichotte gegen die Windmühlen ankämpfen musste
und nichts für die Mitgliedsbetriebe erreichen konnte.
Ein Diskussionspunkt waren noch die Berichtshefte. Man
kam überein, sich bis zum nächsten Jahr zu überlegen,
ob man mittels eines Innungsbeschlusses die Landtechnischen Lehrbriefe einführen solle. Zum Schluss lud der
Obermeister noch zu einem Abendessen ein, das übrigens von einem Sponsor bezahlt wurde.
Mechazin
Feierliche Verabschiedung …
… von Ehrenlandesinnungsmeister Martin
Geyer und Geschäftsführerin Ingeburg Janiurek
Nach der ersten ordentlichen Delegiertenversammlung in der neuen Geschäftsstelle in Memmingen am 27.03.09, traf die Versammlung sich
im Gewölbekeller des Hotel „Weißes Ross“, um den
ehemaligen Verantwortlichen für Ihre Mühen zu
danken.
Nach einem Willkommensgruß von LIM Göppel
folgte der Lebenslauf von Martin Geyer. Herr Geyer war nicht nur 16 Jahre Landesinnungsmeister,
sondern stets ein ideen- und erfolgreicher Geschäftsmann, der es immer verstanden hat, seine
Mitarbeiter zu begeistern und neue unternehmerische Wege zu gehen. Den tiefen Dank für den
unermüdlichen Einsatz drückte LIM Göppel mit der
Ernennungsurkunde zum „Ehrenlandesinnungsmeister“ und einem Reisegutschein aus.
Frau Janiurek indes war über 40 Jahre für den Verband für Land- und Baumaschinentechnik in Bayern tätig. Mit einer Ehrenurkunde und ebenfalls einem Reisegutschein dankte Norbert Stenglein für
ihre langjährige, treue und verbindliche Tätigkeit.
Ihrem Einsatz und Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass der Landesinnungsverband nach wie
vor einen hohen Stellenwert in der Verbandslandschaft in Bayern einnimmt.
Herr Fleischmann von der H.A.G. hatte viel über die
letzen Jahrzehnte zu berichten und über das, was
geleistet wurde. Sein Dank galt deshalb nicht nur
den beiden Akteuren Geyer und Janiurek sonder
insbesondere auch der Gattin von Martin Geyer,
die ihren Mann immer unterstützte und an seiner
Seite stand.
Bild von links nach rechts:
Frau Ingeburg Janiurek und Herr Martin Geyer
Herausgeber:
Verband für Land- u. Baumaschinentechnik
Weinmarkt 15
87700 Memmingen
Freisprechungsfeier im
Kloster Scheyern
Die oberbayerischen Freisprechungsfeiern werden offenbar immer beliebter: Heuer kamen am 20. März derart
viele Gäste in den Saal des Klosters von Scheyern, dass
es kaum noch ein Durchkommen gab. Alle verfügbaren
Tische und Stühle der Brauereiwirtschaft wurden herbei
geschleppt, um alle Besucher unter zu bringen.
In der Begrüßungsrede von OM Hang, der wieder auf die
außerordentlich breite Ausbildung des Land- und Baumaschinenmechanikers hinwies, kam zum Ausdruck,
dass alle Jung-Gesellen, die heute ihren Gesellenbrief
erhielten, gefragte Kräfte in allen möglichen Berufssparten seien. Er forderte aber auch auf, sich ständig
weiter zu bilden und ermunterte zum Besuch eines
Meisterkurses bzw. einer Fachschule. Dann sprach er die
anwesenden Prüfungsabsolventen frei mit den Worten:
“Hiermit erhebe ich Sie in den Gesellenstand. Gott segne
das ehrbare Handwerk!“
Abt Markus Eller, der selbst eine Lehre als Schreiner
absolviert hat, beglückwünschte die frisch gebackenen
Gesellen und gab ihnen Worte aus der Regel des hl.
Benedikt mit auf den Berufsweg. „Suche den Frieden
und jage ihm nach!“ So würden sie zu ihrem fachlichen
Wissen auch die menschliche Reife bekommen, um ein
erfülltes Leben führen zu können.
Ministerialdirigent Dr. Huber Hierl offenbarte ebenfalls,
dass er zunächst eine landwirtschaftliche Lehre gemacht
habe, um dann nach dem Studium die Beamtenlaufbahn
einzuschlagen, die ihn u.a. nach Brüssel und Berlin als
Büroleiter in die jeweilige bayerische Vertretung führte.
Große Heiterkeit erntete er mit der Ankündigung über
das Thema „Der Einfluss des Bierpreises auf den dörflichen Frieden und die Entwicklung des Handwerks“, ehe
er zum eigentlichen Thema „Der Wertewandel in der
Nachrufe
Gesellschaft“ kam. So sei die Freiheit zur Freiheit des
Konsums verkommen, man habe jedes Maß verloren
und mit Schulden sein Leben finanziert.
Er führte aus, dass die Nahrungsmittelproduktion mit
der Bevölkerungsentwicklung nicht mithalten könne zumal ein großer Teil davon in die Produktion zur
Energiegewinnung fließe. Dazu komme der drohende
Wassermangel, weil sich die Wüsten immer mehr ausdehnen würden. „Dadurch leidet die Landwirtschaft in
den Entwicklungsländern, aber auch durch den Export
unserer Überproduktion.“ Bei uns sei der Milchpreis
eine Schande. „Wir produzieren unsere Landwirtschaft
kaputt“, was zu Großkonzernen führe und kein qualitatives Wachstum sei. Es folgte ein Goethe-Zitat „Um sich
am Ganzen zu erquicken, muss ich das Ganze im Kleinen
erblicken.“ Also müsse jeder dazu beitragen, die Werte
wie etwa die Familie wieder hoch zu halten. „Setzt euch
Ziele und verfolgt sie mit Disziplin und Ehrgeiz.“
OM Hang und der Vorsitzende der Prüfungskommission,
A. Flötzinger zeichneten die drei Besten mit einer Urkunde und einem Buchpräsent aus. Mit 88,23 Punkten
war dies Bernhard Maier, 87,89 Punkte erreichte Rudolf
Surrer und Andre Strobl folgte knapp mit 87,1 Punkten.
Einen Blumenstrauß bekam die einzige weibliche „Gesellin“, Annemarie Huber, von Erich Hang überreicht.
✝✝✝
Am 27. Januar verstarb im Alter von 85 Jahren Herr Max Wohlmannstetter, Dietfurt. Der Verstorbene war weit über
die Grenzen von Niederbayern hinaus ein bekannter und geachteter Geschäftsmann, der sein landtechnisches Unternehmen zu einer respektablen Größe ausgebaut hat. Der Familienbetrieb Wohlmannstetter stellt bis heute - Dank des
Einsatzes des Verstorbenen - einen wichtigen Stützpunkt für die Firma Same Deutz Fahr
Group im niederbayerischen Raum dar.
Ebenfalls im Januar verstarb in Tegernbach unser langjähriges Mitglied Michael Forster, Tegernbach. Auch er baute
mit großem Fleiß ein Unternehmen auf, das sich überwiegend auf Gartentechnik spezialisiert hat. Michael Forster
war stets sehr am Innungsgeschehen interessiert und besuchte regelmäßig die Versammlungen. Dank der Nähe zu
unserer Geschäftsstelle in Pfaffenhofen, war er dort ein häufiger Besucher.
Beiden Verstorbenen werden wir stets ein ehrendes Gedenken bewahren, wohlwissend, wie viel sie für die Berufsorganisation bedeutet haben.
Kontakt:
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