MECHAzin - Verband für Land- und Baumaschinentechnik Bayern
Transcrição
MECHAzin - Verband für Land- und Baumaschinentechnik Bayern
Mitteilungsblatt für LandmaschinenhANDWERK & Handel Mechazin Ausgabe: 1 / 2. Quartal 2009 Die neue Mannschaft! GESCHAFFT! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist geschafft – wir haben die Geschäftsstelle in gemeinsamer Anstrengung nach Memmingen verlagert, um die gute und verlässliche Arbeit unseres Verbandes fort zuführen. Als Ihr neuer Landes-Innungsmeister ist es mir deshalb wichtig, Ihnen auf diesem Wege nun die Botschaft zu übermitteln. Es geht weiter – mit neuem Schwung und mit neuen tatkräftigen Mitarbeitern haben wir unseren Verband sozusagen auf „jüngere Beine“ gestellt und gehen die neuen Herausforderungen an! Ein modernes und frisches Aussehen hat unser Verbandsorgan auch gleich bekommen – und so wollen wir zukünftig von Memmingen aus die Interessen für unsere Betriebe vertreten. Die Mannschaft unter unserem neuen Geschäftsführer, Gottfried Voigt, hat die ersten Schwierigkeiten umschifft. So galt es bislang die Tätigkeiten „störungsfrei“ nach Memmingen zu verlagern, neue EDV-Programme einzuführen und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Herrn Voigt steht als rechte Hand Frau Stefanie Botzenhardt zur Seite und für die komplette Buchhaltung und den Zahlungsverkehr zeichnet nun Frau Astrid Lutzenberger verantwortlich. Trotz dieser neuen Ausrichtung heißt es aber für mich: die bisherige erfolgreiche Arbeit richtig und zukunftsorientiert weiterzuführen. Die Spuren die unsere Frau Janiurek als bisherige Geschäftsführerin hinterlassen sind groß und dürfen nicht im Laufe der Zeit verwischen. Wir alle sind deshalb gefordert, dass wir unsere Anliegen und unsere Sorgen an unseren Verband weitergeben. Zugegeben: nicht jedes Problem löst sich auf die Schnelle und Lobby-Arbeit ist oft nicht messbar. Aber wie heißt es so schön: steter Tropfen höhlt den Stein! Und so sehe ich auch unsere Arbeit – unser Verband ist nun mal das Sprachrohr für unsere Betriebe – unterstützen und fördern wir also unseren Verband. Fordern wir aber auch die Leistungen, die ein moderner Verband seinen Mitgliedern schuldet: Lobby-Arbeit auf allen Ebenen, zumindest ein offenes Ohr für unsere Anliegen und der ein oder andere geldwerte Vorteil darf auch dabei sein! Dipl. Betriebswirt (FH) Gottfried Voigt Geschäftsführer Seit 9 Jahren Innungsgeschäftsführer, Schwerpunkte Arbeits- und Tarifrecht, Lobby-Arbeit, Ansprechpartner bei Agentur-Geschäften etc. Frau Stefanie Botzenhardt Ausbildung/Weiterbildung, Schriftverkehr, Ansprechpartner f. Plakettenbestellungen, Urkundenservice etc. Aber da bin ich mir sicher – die neue Mannschaft stellt sich den Herausforderungen! Einige von uns konnten sich ja schon überzeugen! In diesem Sinne wünsche ich – ein hoffentlich ungetrübtes Frühjahr, gute Geschäfte bei auskömmlichen Preisen und bald stark anziehende Milchpreise! Denn: geht’s dem Bauern gut, geht’s unserem Handwerk gut! Wir leben halt alle in der gleichen Volkswirtschaft! Ihr Alois Göppel Frau Astrid Lutzenberger Finanzen, Controlling, Beitragbescheide »»Geschafft! »»Brüssel schlägt wieder zu! »»Die neue Mannschaft »»Feierliche Verabschiedung »»Der nächste (EU)-Ärger kommt bestimmt … Bei den Führerscheinen tut sich wieder etwas. »»Freisprechungsfeier im Kloster Scheyern INHALT Alois Göppel Landesinnungsmeister »»Aktuelles aus dem Arbeitsrecht »»Wussten Sie schon? »»Nachrufe Mechazin Der nächste (EU)-Ärger kommt bestimmt… Bei den Führerscheinen tut sich wieder etwas. Worum geht es? Um das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Es soll die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern* verbessern. Betroffen von dem Gesetz sind alle Unternehmen bzw. Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 t nutzen bzw. führen. Was schreibt das neue Gesetz konkret vor? Führerschein und Fahrerkarte allein reichen zukünftig nicht mehr aus. Es dürfen nur noch Kraftfahrer beschäftigt werden, die eine zusätzliche EU-Qualifikation nachweisen können. Diese Qualifikation muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Sie wird durch einen entsprechenden Eintrag im Führerschein dokumentiert (Kennziffer 95). Welche Unternehmen sind betroffen? In der Regel Speditionen, Busunternehmen, Bauunternehmen, Handelsunternehmen, Fuhrparkbetreiber, Zustelldienste (z. B. Möbel, Pakete, Bau- und Rohstoffe) und viele andere Logistikdienstleister. Welche Fahrer sind betroffen? Ob selbstständiger Unternehmer, angestellt oder freier Mitarbeiter (Aushilfe): Betroffen sind alle Kraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. Busse der Klassen D1, D1E, D oder DE steuern. Von der Weiterbildungspflicht sind alle Fahrer betroffen, die für ein Unternehmen arbeiten, das seinen Standort im europäischen Wirtschaftsraum hat (EU-Staaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein). VOR dem 9. September 2009. Er muss keine (beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren, aber eine 35-stündige Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss in der Regel bis zum 9. September 2014 abgeschlossen sein. Und er muss – wie andere Kraftfahrer auch – diese Qualifikation alle fünf Jahre mit einer weiteren 35-stündigen Weiterbildung auffrischen. Was will die EU-Qualifikation vermitteln? Ziele laut Gesetz sind, das rationale Fahrverhalten auf der Grundlage der Sicherheitsregeln zu verbessern, die rechtlichen Grundlagen des Güterkraftverkehrs und deren Anwendung deutlicher zu machen sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Logistik zu thematisieren. Wer bezahlt die Ausbildung? Der Kraftfahrer, der Arbeitgeber oder teilen sich beide die Kosten? Schwierige Frage, die bislang unterschiedlich diskutiert wird. Der Gesetzgeber lässt alle Spielräume offen. Was passiert, wenn der Nachweis fehlt? Der Gesetzgeber kennt kein Pardon. Verstöße werden streng geahndet. Kann der Fahrer seine EU-Qualifikation nicht nachweisen, zahlt er ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro; das Unternehmen, das ihn beschäftigt, bis zu 20.000 Euro. Eine lang andauernde Verjährungsfrist (zwei bzw. drei Jahre) stellt sicher, dass fehlende Nachweise nicht unentdeckt bleiben. Was heißt das jetzt für unser Handwerk? Was muss ein Fahrer künftig vorlegen können? Es kommt darauf an, welche Ausbildung er absolviert und wann er seinen Führerschein erworben hat. • Der Berufskraftfahrer oder die Fachkraft im Fahrbetrieb. Wer eine 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert hat (jeweils mit IHK-Prüfung), muss keine zusätzliche EU-Qualifikation vorlegen. (Der entsprechende Lernstoff wurde ihm bei seiner Ausbildung vermittelt.) Er muss aber – wie andere Kraftfahrer auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen. • Der Fahrer ohne IHK-Prüfung – Führerscheinerwerb NACH dem 9. September 2009. Er muss nachweisen, dass er eine sogenannte Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat. Und er muss – wie andere Kraftfahrer auch – seine Qualifikation alle fünf Jahre mit einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen. • Der Fahrer ohne IHK-Prüfung – Führerscheinerwerb Naja, also im Moment schaut es so aus, dass auch unser Handwerk in den Sog dieser Verordnung kommt. Jeder Mechaniker, der besagte Fahrzeuge bewegt, ist bis jetzt davon betroffen. Auf Bundes- und Landesebene kämpfen wir jedoch derzeit um eine Erleichterung dieser neuen EU-Verordnung. Sobald sich was tut, erfahren Sie dies exklusiv! Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: §§§ Wer heute als Arbeitgeber in der Verantwortung steht sollte immer auch einen Überblick über aktuelles Arbeitsrecht haben. Aus der Arbeitsgerichtspraxis weiß man, dass viele Streitfälle vermieden werden könnten, wenn bei Vertragsbeginn (also am Anfang der Beschäftigung) wenigstens schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Für unser Handwerk in der Land- und Baumaschinentechnik ist der Mantel-Tarifvertrag eine optimale Grundlage für die Vertragsgestaltung. Allerdings gilt: Auch hier muss man die Wirkung des Tarifvertrages vereinbaren. Dies geschieht üblicherweise „schriftlich“ beim Abschluss des Arbeitsvertrages. Mündliche Arbeitsverträge sind im Streitfall fragwürdig, da man als Vertragspartner die vereinbarten Inhalte schlecht oder gar nicht beweisen kann. Arbeitsverträge in Anlehnung an einen Tarifvertrag gibt’s übrigens ebenfalls bei Ihrem Verband. In den folgenden Ausgaben unseres Mechazins werden wir an dieser Stelle von aktuellen und wichtigen Arbeitsgerichts-Urteilen berichten. Wussten Sie schon? ??? …dass, Sie unbedingt bei Agenturgeschäften wirksame und ordnungsgemäße Verträge unterzeichnen sollten. Nur so können Sie sich vor unliebsamen Schadensersatzansprüchen schützen. Nicht selten kommt es vor, dass nach Monaten oder fast schon Jahren Landwirte über Rechtsanwälte Gewährleistungsansprüche einklagen wollen. Wer dann nicht ausreichend seine „Neutralität“ als Agentur-Händler (Vermittler) nachweisen kann, wird fast immer mit in die Verantwortung genommen. Drum gilt: Agenturverträge beim Verband anfordern – die paar Euro sparen jede Menge Ärger und im Streitfalle richtig viel Geld! …dass, Sie mal wieder Ihre AGBs überprüfen sollten. Ja, gerade dann, wenn diese schon seit Jahren auf der Rückseite Ihrer Geschäftspapiere schlummern. Viele Änderungen im AGB-Recht haben sich in den letzten Jahren ergeben. Wenn Sie etwas wirklich Sinnvolles machen wollen, dann fordern Sie bitte die AGBs-Entwürfe gegen eine Schutzgebühr bei uns an. Übrigens: AGBs müssen wirksam vereinbart werden. Das heißt; Ihr Kunde muss diesen Geschäftsbedingungen schriftlich zustimmen und das nicht erst bei der Rechnung. …dass Sie für Ihr Unternehmen normalerweise keinen Datenschutzbeauftragten brauchen? In jüngster Zeit tauchen immer mehr „Dienstleister“ auf, die eine Schulung für „Unternehmer“ anbietet. Dabei wird auf § 4 Abs. 1 BDSG verwiesen, das aber bereits 2006 entschärft wurde. Inzwischen besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nur dann, wenn mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Aus dem Verbandsleben Brüssel schlägt wieder zu! Zur Jahreshauptversammlung der Innung für Land- und Baumaschinentechnik… …in Nordschwaben konnte OM Feldmeier am 25. März in Lauingen leider nur enttäuschend wenige Teilnehmer begrüßen. Dabei war das Thema des Referenten vom TÜV Südbayern, Dipl.-Ing (FH) Thomas Gruber, über die Ladesicherung und allgemeine Betriebserlaubnis bei landwirtschaftlichen Anhängern höchst interessant. Anhand von Folien zeigte er auf, welche gravierenden Fehler bei der Verladung diverser Güter geschehen. Wegen des stark angestiegenen LKW Verkehrs und mangelnder Ladesicherheit, hat der Gesetzgeber neuerdings empfindliche Geldbußen und Punkte bei Verstößen verordnet. So werden z.B. nur noch Gurte mit Etiketten mit dem LC Wert akzeptiert. Bei nicht sachgemäßer Verladung haftet der Verlader, der Geschäftsinhaber, der Fahrzeughalter aber auch der Lieferant. Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für eine regelmäßige Kontrolle der Zurrbänder, die regelmäßige Schulung und Information der Mitarbeiter. Ein Kapitel für sich stellt neuerdings eine Brüsseler Richtlinie für die Betriebserlaubnis bei landwirtschaftlichen Anhängern dar. Dies betrifft auch alle alten Anhänger, die in der Landwirtschaft im Einsatz sind. So müssen die Geschwindigkeitsschilder an beiden Seiten und am Heck angebracht werden. Dieses Thema ist derart komplex, dass der Referent empfahl, sich bei Prüfstellen des TÜV Süd entsprechende Merkblätter zu besorgen bzw. auf die TÜV Süd Seite im Internet zurück zu greifen. Dort stünden zu allen Themenkomplexen entsprechende Ausführungen zur Verfügung.Die anschließende Diskussions- und Fragerunde zeigte, wie sehr diese Themen den Nerv der Zuhörer trafen. Der Obermeister bedauert, dass sich der neue Geschäftsführer des LIV, Gottfried Voigt, nicht vorstellen konnte, weil er wegen einer Beerdigung verhindert war. Danach berichtete OM Feldmeier über die vielen Termine, die er für seine Innung wahrgenommen hatte. Insbesondere stellte er den guten Kontakt zur HW-Kammer in Augsburg heraus, bei der er Mitglied der Vollver- sammlung ist. Es folgte der Bericht des Schriftführers über die vergangene Sitzung im Jahr 08. OM Feldmeier bedankte sich besonders für diese gründlichen Niederschriften und gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch künftig Herr Konrad, Bissingen, diese Aufgabe erledigen werde. Wie zu erwarten war, hatte keiner der Anwesenden Einwendungen gegen den Kassenbericht und den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr. Der Vertreter der HW-Kammer Augsburg, Herr Bendele informierte über den Stand der Baumaßnahmen des BTZ und über die Meisterkurse. Für dieses Jahr sei er wieder voll belegt und für das kommende Jahr fast ausgebucht. Ein Renner sei zudem über die Grenzen von Schwaben hinaus, der Kurs für die Elektro-Fachkraft. Er bedankte sich deshalb bei OM Feldmeier, der ihm hierzu den Anstoß gegeben hatte und erklärte sich bereit, Anregungen entgegen zu nehmen und sie nach Möglichkeit umzusetzen. Danach verabschiedete sich Gerhard Feldmeier mit herzlichen Worten in einer kurzen Ansprache von der ehemaligen Geschäftsführerin, Ingeburg Janiurek und überreichte ihr ein Geschenk, verriet aber nicht, um was es sich dabei handelte. „Es ist was zum Arbeiten und zum Vergnügen.“ „Sie beschämen mich“ so I. Janiurek, die sehr überrascht war. Sie verabschiedete sich von den Anwesenden mit den Worten, dass ihr die Arbeit über all die Jahre viel Freude gemacht habe, sie aber oft wie Don Quichotte gegen die Windmühlen ankämpfen musste und nichts für die Mitgliedsbetriebe erreichen konnte. Ein Diskussionspunkt waren noch die Berichtshefte. Man kam überein, sich bis zum nächsten Jahr zu überlegen, ob man mittels eines Innungsbeschlusses die Landtechnischen Lehrbriefe einführen solle. Zum Schluss lud der Obermeister noch zu einem Abendessen ein, das übrigens von einem Sponsor bezahlt wurde. Mechazin Feierliche Verabschiedung … … von Ehrenlandesinnungsmeister Martin Geyer und Geschäftsführerin Ingeburg Janiurek Nach der ersten ordentlichen Delegiertenversammlung in der neuen Geschäftsstelle in Memmingen am 27.03.09, traf die Versammlung sich im Gewölbekeller des Hotel „Weißes Ross“, um den ehemaligen Verantwortlichen für Ihre Mühen zu danken. Nach einem Willkommensgruß von LIM Göppel folgte der Lebenslauf von Martin Geyer. Herr Geyer war nicht nur 16 Jahre Landesinnungsmeister, sondern stets ein ideen- und erfolgreicher Geschäftsmann, der es immer verstanden hat, seine Mitarbeiter zu begeistern und neue unternehmerische Wege zu gehen. Den tiefen Dank für den unermüdlichen Einsatz drückte LIM Göppel mit der Ernennungsurkunde zum „Ehrenlandesinnungsmeister“ und einem Reisegutschein aus. Frau Janiurek indes war über 40 Jahre für den Verband für Land- und Baumaschinentechnik in Bayern tätig. Mit einer Ehrenurkunde und ebenfalls einem Reisegutschein dankte Norbert Stenglein für ihre langjährige, treue und verbindliche Tätigkeit. Ihrem Einsatz und Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass der Landesinnungsverband nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Verbandslandschaft in Bayern einnimmt. Herr Fleischmann von der H.A.G. hatte viel über die letzen Jahrzehnte zu berichten und über das, was geleistet wurde. Sein Dank galt deshalb nicht nur den beiden Akteuren Geyer und Janiurek sonder insbesondere auch der Gattin von Martin Geyer, die ihren Mann immer unterstützte und an seiner Seite stand. Bild von links nach rechts: Frau Ingeburg Janiurek und Herr Martin Geyer Herausgeber: Verband für Land- u. Baumaschinentechnik Weinmarkt 15 87700 Memmingen Freisprechungsfeier im Kloster Scheyern Die oberbayerischen Freisprechungsfeiern werden offenbar immer beliebter: Heuer kamen am 20. März derart viele Gäste in den Saal des Klosters von Scheyern, dass es kaum noch ein Durchkommen gab. Alle verfügbaren Tische und Stühle der Brauereiwirtschaft wurden herbei geschleppt, um alle Besucher unter zu bringen. In der Begrüßungsrede von OM Hang, der wieder auf die außerordentlich breite Ausbildung des Land- und Baumaschinenmechanikers hinwies, kam zum Ausdruck, dass alle Jung-Gesellen, die heute ihren Gesellenbrief erhielten, gefragte Kräfte in allen möglichen Berufssparten seien. Er forderte aber auch auf, sich ständig weiter zu bilden und ermunterte zum Besuch eines Meisterkurses bzw. einer Fachschule. Dann sprach er die anwesenden Prüfungsabsolventen frei mit den Worten: “Hiermit erhebe ich Sie in den Gesellenstand. Gott segne das ehrbare Handwerk!“ Abt Markus Eller, der selbst eine Lehre als Schreiner absolviert hat, beglückwünschte die frisch gebackenen Gesellen und gab ihnen Worte aus der Regel des hl. Benedikt mit auf den Berufsweg. „Suche den Frieden und jage ihm nach!“ So würden sie zu ihrem fachlichen Wissen auch die menschliche Reife bekommen, um ein erfülltes Leben führen zu können. Ministerialdirigent Dr. Huber Hierl offenbarte ebenfalls, dass er zunächst eine landwirtschaftliche Lehre gemacht habe, um dann nach dem Studium die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, die ihn u.a. nach Brüssel und Berlin als Büroleiter in die jeweilige bayerische Vertretung führte. Große Heiterkeit erntete er mit der Ankündigung über das Thema „Der Einfluss des Bierpreises auf den dörflichen Frieden und die Entwicklung des Handwerks“, ehe er zum eigentlichen Thema „Der Wertewandel in der Nachrufe Gesellschaft“ kam. So sei die Freiheit zur Freiheit des Konsums verkommen, man habe jedes Maß verloren und mit Schulden sein Leben finanziert. Er führte aus, dass die Nahrungsmittelproduktion mit der Bevölkerungsentwicklung nicht mithalten könne zumal ein großer Teil davon in die Produktion zur Energiegewinnung fließe. Dazu komme der drohende Wassermangel, weil sich die Wüsten immer mehr ausdehnen würden. „Dadurch leidet die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern, aber auch durch den Export unserer Überproduktion.“ Bei uns sei der Milchpreis eine Schande. „Wir produzieren unsere Landwirtschaft kaputt“, was zu Großkonzernen führe und kein qualitatives Wachstum sei. Es folgte ein Goethe-Zitat „Um sich am Ganzen zu erquicken, muss ich das Ganze im Kleinen erblicken.“ Also müsse jeder dazu beitragen, die Werte wie etwa die Familie wieder hoch zu halten. „Setzt euch Ziele und verfolgt sie mit Disziplin und Ehrgeiz.“ OM Hang und der Vorsitzende der Prüfungskommission, A. Flötzinger zeichneten die drei Besten mit einer Urkunde und einem Buchpräsent aus. Mit 88,23 Punkten war dies Bernhard Maier, 87,89 Punkte erreichte Rudolf Surrer und Andre Strobl folgte knapp mit 87,1 Punkten. Einen Blumenstrauß bekam die einzige weibliche „Gesellin“, Annemarie Huber, von Erich Hang überreicht. ✝✝✝ Am 27. Januar verstarb im Alter von 85 Jahren Herr Max Wohlmannstetter, Dietfurt. Der Verstorbene war weit über die Grenzen von Niederbayern hinaus ein bekannter und geachteter Geschäftsmann, der sein landtechnisches Unternehmen zu einer respektablen Größe ausgebaut hat. Der Familienbetrieb Wohlmannstetter stellt bis heute - Dank des Einsatzes des Verstorbenen - einen wichtigen Stützpunkt für die Firma Same Deutz Fahr Group im niederbayerischen Raum dar. Ebenfalls im Januar verstarb in Tegernbach unser langjähriges Mitglied Michael Forster, Tegernbach. Auch er baute mit großem Fleiß ein Unternehmen auf, das sich überwiegend auf Gartentechnik spezialisiert hat. Michael Forster war stets sehr am Innungsgeschehen interessiert und besuchte regelmäßig die Versammlungen. Dank der Nähe zu unserer Geschäftsstelle in Pfaffenhofen, war er dort ein häufiger Besucher. Beiden Verstorbenen werden wir stets ein ehrendes Gedenken bewahren, wohlwissend, wie viel sie für die Berufsorganisation bedeutet haben. Kontakt: Tel.: 0 83 31/9 91 31 52 Fax: 0 83 31/9 91 31 54 [email protected] www.agrartechnik.de Besuchen sie unsere Webseite für mehr Informationen inkl. Newsletterarchiv www.agrartechnik.de