Beitragsordnung SV Kreuzschule Dresden e. V.
Transcrição
Beitragsordnung SV Kreuzschule Dresden e. V.
Beitragsordnung SV Kreuzschule Dresden e. V. Laut § 9 der Satzung des SV Kreuzschule Dresden e. V. vom 8.10.2008 und laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.1.2011 beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30 Euro Erwachsene vom 19. bis vollendeten 26. Lebensjahr 66 Euro Erwachsene ab dem 27. Lebensjahr 84 Euro Stichtag ist das Alter am 1.Januar des Jahres. Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben. Das Mitglied ist für die pünktliche und satzungsgemäße Zahlung des Beitrags und für die ordnungsgemäße Anmeldung der Mitgliedschaft verantwortlich. Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Schatzmeister bargeldlos per Bankeinzug von einem inländischen Girokonto des Mitglieds erhoben. Mit Eintritt in den Verein hat das Mitglied dem Schatzmeister die ausgefüllte Mitgliedskarte auszuhändigen, wobei die Satzung und die Genehmigung zum Bankeinzug per Unterschrift anerkannt werden müssen. Änderungen der Bankverbindung sind dem Schatzmeister rechtzeitig anzuzeigen. Wenn keine Einzugsermächtigung gegeben wird, erhöht sich der Jahresbeitrag um 10,00 €. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des Kalenderjahres, bis 31.März, für das Gesamtjahr erhoben. Besondere Aufwendungen (z. B. infolge Vereinsaustritt, für Mitgliedsbescheinigungen etc.) können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Verlauf des Kalenderjahres wird anteiliger Beitrag (1/12) für die Monate der Mitgliedschaft erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der ersten Jahreshälfte wird die Hälfte des gezahlten Jahresbeitrags auf Antrag zurückerstattet. Stichtag für den Austritt ist der Tag des Eintreffens der Nachricht bei einem Vorstandsmitglied. Kontoverbindung des Vereins : Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE30 8505 0300 3120 0928 34 BIC: OSDDDE81XXX Stand: September 2013