Beitragsordnung SV Kreuzschule Dresden e. V.

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Beitragsordnung SV Kreuzschule Dresden e. V.
Beitragsordnung
SV Kreuzschule Dresden e. V.
Laut § 9 der Satzung des SV Kreuzschule Dresden e. V. vom 8.10.2008 und
laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.1.2011 beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr:
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
30 Euro
Erwachsene vom 19. bis vollendeten 26. Lebensjahr
66 Euro
Erwachsene ab dem 27. Lebensjahr
84 Euro
Stichtag ist das Alter am 1.Januar des Jahres. Ein Aufnahmebeitrag wird
nicht erhoben.
Das Mitglied ist für die pünktliche und satzungsgemäße Zahlung des Beitrags und für die ordnungsgemäße Anmeldung der Mitgliedschaft verantwortlich. Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Schatzmeister bargeldlos
per Bankeinzug von einem inländischen Girokonto des Mitglieds erhoben.
Mit Eintritt in den Verein hat das Mitglied dem Schatzmeister die ausgefüllte Mitgliedskarte auszuhändigen, wobei die Satzung und die Genehmigung zum Bankeinzug per Unterschrift anerkannt werden müssen. Änderungen der Bankverbindung sind dem Schatzmeister rechtzeitig anzuzeigen.
Wenn keine Einzugsermächtigung gegeben wird, erhöht sich der
Jahresbeitrag um 10,00 €.
Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des Kalenderjahres, bis 31.März, für
das Gesamtjahr erhoben. Besondere Aufwendungen (z. B. infolge
Vereinsaustritt, für Mitgliedsbescheinigungen etc.) können dem Mitglied in
Rechnung gestellt werden. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Verlauf des
Kalenderjahres wird anteiliger Beitrag (1/12) für die Monate der
Mitgliedschaft erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der ersten
Jahreshälfte wird die Hälfte des gezahlten Jahresbeitrags auf Antrag
zurückerstattet. Stichtag für den Austritt ist der Tag des Eintreffens der
Nachricht bei einem Vorstandsmitglied.
Kontoverbindung des Vereins :
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE30 8505 0300 3120 0928 34
BIC: OSDDDE81XXX
Stand: September 2013